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19.04.2007 um 11.34 Uhr - von Ro. We. - Erfolg mit SoNed! -Rückmeldung von 2.04.07 um 11.42 Uhr und 13.45 Uhr


ES ZAHLT SICH AUS ZU KÄMPFEN!

1) Danke für diese Seite, es zahlt sich aus mehrmals alle Texte, insbesondere die VwgH - Urteile zu studieren.
2) Hoffentlich dreht man dem Herausgeber dieser Web-Site nicht irgendwann einmal diese Seite ab".
In diesem Sinne, wer Geld spenden kann für SONED bitte möge spenden! (Rechtsanwälte kosten auch Geld!) und immerhin ist diese Seite und Ihre Leistung frei, denkt mal daran was Ihr machen würdet, müßtest ihr diese Auskünfte beim RA bezahlen!!
3) am 2.4. habe ich eine Anfrage an diese Seite gestellt (Bezugssperre für 3 Tage wegen Versäumnis eines Kontrolltermins) = ca. 70 Euro.
Heute kam vom AMS eine BERUFUNGSVORENTSCHEIDUNG zu meiner BERUFUNG, in der ich begründete, daß das Versäumnis des Kontrolltermins, ein menschlicher Irrtum war, und ich mich überdies am frühesten, möglichen Termin wieder beim AMS meldete, vom AMS der Beschluß: alle 3 Tage zurückzuzahlen!!! Und, man merke und staune, hat das AMS dazu angeführt, daß mir das Geld deswegen gebühre und meiner Berufung stattgegeben wurde, weil der (versäumte) Meldetermin (obwohl er in der Stempelkarte eingetragen war) mir nicht nachweislich zur Kenntnis gebracht worden ist. Summa summarum: Geld zurück, und die Erkenntnis, daß es SInn macht zu kämpfen und nicht alles willfährig über sich ergehen zu lasse. Meine nochmalige Bitte, spendet für diese Seite, auch ein Solidaritätsbeitrag von wenigen Euro ist ein Dankeschön!

Antwort:
Danke für die Rückmeldung und den Spendenaufruf!

12.31 Uhr - von Ro. We. - Nachtrag Berufungsvorentscheid
Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden (natürlich auch zugunsten des Berufenden!)

Es führt das AMS in der Berufungsvorentscheidung als Begründung dazu aus: Ich zitiere: \"Die gesetzlichen Bestimmungen lauten: Gemäß § 64a Abs 1 AVG kann die Behörde die Berufung binnen 2 Monaten nach Erlangen bei der Behörde erser Instanz durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Sie kann die Berufung nach Vornahme notwendiger Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als unzulässig oder verspätet zurückweisen, den Bescheid aufheben oder nach jeder Richtung abändern\"

Das \"in jeder Richtung\" abändern , also auch zugunsten des AMS--KUNDEN (!!!) sollte man sich merken, denn oft hört man vom AMS Betreuer/ daß das Gesetz \"so ist\" und man nichts \"machen\" könne. Vielleicht nutzt diese Information um schon im Vorfeld als AMS Kunde die nötige Kompetenz zu zeigen und eine Bezugssperre rechtzeitig zu verhindern!

19.04.2007 um 10.29 Uhr - von C.B. aus Salzburg - 6 Wochen-Sperre


Hallo
Mir wurde das AMS-Geld für 6 Wochen gesperrt. Näheres warum und wieso per Email. Frage allgemein dazu: Kann man für diese Zeit Sozialhilfe beantragen in der Zeit wo diese Sperre aktiv ist? Besten Dank

Antwort:
Sozialhilfe ist Ländersache! Meist wird bei Bezugssperre eine Sozialhilfe wegen Arbeitsunwilligkeit abgelehnt! - Selbst bei rechtswidrigen Sperren! - Suchen sie trotzdem um Hilfe an und verlangen sie bei Ablehnung einen Bescheid, gegen den sie berufen können! Ihnen steht eine Unterstützung zu!
Gegen Bezugssperre empfiehlt es sich Berufung einzulegen!

19.04.2007 um 3.53 Uhr - von Konrad - Berechnung der Notstandshilfe?


Hallo
Aufgrund unterschiedlicher Meinungen wollte ich mich erkundigen wie das mit der Berechnung der Notstandshilfe wirklich ist.
Wird zur Berechnung nur das \"Gehalt\" (Arbeitslosengeld)+Einkommen des Partners genommen,oder muss ich auch
Sparbuch,Bausparvertrag,etc angeben,und ich bekomm solange kein geld bis ich alles aufgebraucht habe? Bitte um Auskunft
Danke Konrad

Antwort:
Berechnung der Notstandshilfe

Grundsätzlich ist die Höhe der Notstandshilfe vom vorangegangenen Arbeitslosengeldbezug abhängig (bestimmter Prozentsatz). Zusätzlich spielen neben dem Alter und der familiären Situation (Anzahl der [außerehelichen] Kinder) auch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen des/der Antragstellers/Antragstellerin und des/der GattIn/LebensgefährtIn) eine Rolle. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Aufwendungen (Wohnraumbeschaffung, Krankheit, etc.) bei der Berechnung der Notstandshilfe berücksichtigt werden.
Im Regelfall werden vom Nettoeinkommen des/der GattIn/LebensgefährtIn des/der Notstandshilfebeziehers/in die sogenannten Freibeträge abgezogen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Anspruch auf Notstandshilfe ist kein Anspruch gegeben, andernfalls wird die Notstandshilfe um diesen Betrag eingekürzt.

Beispiel:

Durchschnittliches Nettoeinkommen des/der EhepartnerIn aus einer unselbständigen Beschäftigung EUR 1.340,00
abzüglich Werbungskostenpauschale EUR 11,00
abzüglich Freigrenzen für EhegattIn EUR 465,00
abzüglich Freigrenze für 1. Kind EUR 232,50
abzüglich Freigrenze für 2. Kind EUR 232,50
abzüglich berücksichtigungswürdiges Darlehen EUR 145,00
ergibt monatlichen Anrechnungsbetrag EUR 254,00
ergibt täglichen Anrechnungsbetrag EUR 8,35

In diesem Beispiel wird die grundsätzlich täglich gebührende Notstandshilfe um den Betrag von EUR 8,35 eingekürzt.

13.00 Uhr von AMS-Fachmann
Im Antrag auf Notstandshilfe lautet eine Farge. "Haben Sie ein Einkommen ?"
Einkommen aus Kapitalvermögen muss vom Gesetz her angerechnet werden. Meist sind diese Vermögen auf Sparbüchern zu vernachlässigen. Praxis in unserem Bundesland ist, dass man von KundInnen keinen Offenbarungseid bezügl. Sparbüchern und Ertrag verlangt. Wohl komt es aber oft vor, dass Einkommen aus Vermietung erzielt wird. Zurück zur Anfrage: Es kommt auf das Vermögen an, denn vom Vermögen hängt das Einkommen aus Kapital ab . Im Prinzip gibt's NH.

18.04.2007 um 21.35 Uhr - von K.H. - Arbeit ohne Entlohnung?


sehr geehrter herr moser,
ich beziehe seit einer woche notstandshilfe in der höhe von euro15,60 täglich. da ich in drei monaten einen kurs besuchen sollte hat mir das ams eine arbeit (sehr schwer Gartenarbeit) zugeteilt. betreut werde ich vom bfi. nunmehr habe ich gehört das ich für die geleistete arbeit keinen lohn erhalte. obwohl ich tagtäglich 8 stunden arbeiten muss. ist es wirklich möglich das ich für 8stunden schwerer arbeit nur 15,60 euro bekomme?!
Ich bitte sie um auskunft
danke k.

Antwort:
Nein! Sie können sofort aufhören! Teilnahme nur freiwillig!
Kopieren sie diese Antwort und legen sie sie ihrer BetreuerIn vor!
Wenn es ein Dienstverhältnis sein soll, müssen sie nach Kollektivlohn entlohnt werden!
Wenn es eine Massnahme sein sollte, darf eine Vermischung nicht stattfinden.
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!
Die Entlohnung verstösst auch gegen den arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine an den tatsächlichen Diensten
orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen
zwischen Arbeitnehmern verbietet.
Heisst: Gleiche Arbeit -gleiches Geld!
Wenn sich die Entlohnung nach der Notstandshilfe richtet.
Bekommen sie 15,60 Euro täglich und ihr Kollege bei gleicher Arbeit z.Bsp. 18,40 Euro. Das ist rechtswidrig! Auch mit Prämie!
Dieser Kurs oder was immer das sein soll ist nur freiwillig möglich!

18.04.2007 um 14.53 Uhr - von P. Hö. - Abfertigung


Mal nur eine Frage. Ich war voriges Jahr auf die Dauer von 3 Monaten bei Job-Transfair. Da ich dort im Angestelltenverhältnis war und auch ein Gehalt (? 850,-) bezogen habe,steht mir doch auch eine ABFERTIGUNG zu. Wo kann ich erfahren,ob diese Abfertigung auch hinterlegt wurde?

Antwort:
Wenden sie sich an die Buchhaltung von Job-Transfair ! Sie werden Auskunft bekommen.
Ich war in der selben Situation (FAB) und bekam darüber (ungefragt) eine Mitteilung!

18.04.2007 um 14.16 Uhr - von Sa. - Schwangerschaft! - Erfolg zu verbuchen!
- zu 10.04.2007


Hallo!
Ich konnte heute beim AMS einen Erfolg verbuchen!!!

Am Vormittag rief mich meine AMS Betreuerin zurück und fragte, in welcher Angelegenheit sie mir "helfen" kann. Ich teilte ihr meine Schwangerschaft mit und dass es mir nicht möglich sei, aufgrund der Beschwerden den Kurs wahrzunehmen.
Daraufhin wollte sie wissen, ob ich im Krankenstand sei und ich kann so lange im KS bleiben, wie nur nötig (Anm. eh klar, kostet dem AMS nichts). Sie meinte ua, dass meine Gesundheit und die des ungeborenen Kinder vorrangig sei und ich mir wegen dem Kurs keine Sorgen zu machen habe. Wenn ich wieder gesund geschrieben wurde, soll ich mich bei ihr wegen eines Termines melden, um den weiteren Ablauf zu besprechen.

Ich fragte sie, ob sie diesen Kurs nicht für ein paar Monate zurück stellen kann, da es mir absolut nicht möglich sei, ihn derzeit wahrzunehmen. Ua sagte ich ihr, dass mein FA und Hausarzt meine Gesundheit und die des Baby für wichtiger erachten als mich aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme in diesen Kurs zu setzen.

Zuletzt teilte sie mir mit, dass ich mich mit ihr gemeinsam zusammen setzen und den Kurs besprechen soll. Sie weiß nicht, ob es noch Sinn hat, diesen Kurs zu besuchen, da es ungewiss ist, wann ich mich wieder gesund schreiben lasse. Sie wird sich was überlegen, ob ich ihn noch zu machen habe oder ob sie ihn vergessen soll....

So wie es scheint, kann ich nun doch hoffen, dass sie mir den Kurs zur Gänze streichen werden.
Ich habe gestern nämlich noch die für das Bundesland NÖ zuständige Ombudsfrau kontaktiert/eingeschaltet und die hat versprochen, mir in dieser Angelegenheit zu helfen.
Zuletzt darf ich gespannt sein, ob mich mein Hausarzt weiter krank schreibt und mich der (lästigte) Kontrollarzt in Ruhe lässt. LG SA

Anmerkung:
Das freud mich! War sehr wichtig hier Druck rauszunehmen!
Ein Danke an die zuständige AMS-Betreuerin und AMS Ombudsfrau aus NÖ

17.25 Uhr von AMS MItarbeiter2
Bin selbst beim AMS beschäftigt (Wien) und hier ist es allgemein üblich, daß man Frauen, die schwanger sind, selbstverständlich NICHT mehr zu Kursen zuweist bzw. wenn die Schwangerschaft während einer Kursmaßnahme eintritt auf Wunsch der Kundin den Kurs ohne langes Diskutieren gleich abbricht. Die Vorgangsweise in NÖ kenne ich allerdings nicht, sollte sich von der in Wien allerdings nicht grundlegend unterscheiden.

17.04.2007 um 19.39 Uhr - von K.Li. - Mein Gespräch mit AMS Chef P. vom 16.4.


Laut P. bin ich als Arbeitsloser selber schuld arbeitslos zu sein und er hat Angst mich als Schülerlotse einzusetzen, aufgrund meiner heftigen Mails.
So geht man mit Arbeitslosen um, die sitzen alle auf einem pragmatisierten Job und leben von uns!

17.04.2007 um 17.07 Uhr - von Ro. K. - SÖB-Sperre rechtswidrig / Berufung stattgegegben! Frist für Nachzahlung?
Über SoNed - Informationen zur erfolgreichen Berufung!


Hallo,
mir wurde vom AMS gesetzeswidrig die Notstandshilfe gestrichen (Zuweisung zu einem SÖB). In 2er Instanz ist nun meiner Berufung stattgegegben worden. Mein Geld habe ich aber immer noch nicht, den Bescheid schon über 2 Wochen. Hat das AMS eine Frist für die Nachzahlung?
LG Ro

Antwort:
Das Geld sollten sie umgehend bekommen!
Einen eingeschriebenen Brief senden.
Bescheidnummer angeben. Ev. Text
Da meiner Berufung in zweiter Instanz stattgegeben wurde, fordere ich Sie
auf, mir die rechtswidrige Bezugssperre auszuzahlen und binnen 14 Tagen zur Anweisung zu bringen.

22.05 Uhr von MyRight
Ich kann mir gut vorstellen, dass das AMS sich Zeit lassen will, bis zum Monatsende und erst dann nachzahlen will.
Machen Sie Druck. Am Besten schriftlich, mit dem Inhalt, dass Ihnen zustehende Geld sofort zu überweisen. Sie sind schließlich im Recht.

18.04.2007 um 8.23 Uhr - von Ro. K. - Ich gehöre zu den Fällen die es laut Buchinger gar nicht gibt "Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung"
Hallo Christian,
Nachdem ich zu diesen Fällen gehöre die es lt. Buchinger nicht gibt,
nämlich Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung (die kam erst
3 Wochen später als ich einen Bescheid beantragt hatte), habe ich
das I-net durchforstet nach Möglichkeiten gegen diese Sperre vorzugehen
und bin dabei auf Ihrer Seite auf die Dienstanweisung an das AMS gestossen
die besagt keine Sperren mehr auszusprechen bei SÖBen und diverse gesammelte
Vwgh Urteile zu diesen Themen.
Das war natürlich viel praktischer als das ganze RIS zu durchforsten.
Liebe Grüße Ro.

Anmerkung:
Transitarbeitsplatz nicht unter der Sanktion des § 10 AlVG.

Vielen Dank für die Rückmeldungen die sehr wichtig sind um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen!
Die Schwierigkeiten, sich darauf verlassen zu können, liegen darin, dass das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt und oft durch geringe Korrekturen versucht die VwGH Erkenntnisse ausser Kraft zu setzen/zu umgehen, was wiederum den Instanzenweg von vielen Monaten erfordert.
In dieser Methode offenbart sich die Feindseeligkeit, die das AMS und die *Sozialvereine die diese Änderungen mit vornehmen, den längerzeitigen Arbeitslosen gegenüber aufbringen. (Natürlich mit politischen Willen)

*Sozialvereine: Dieser gemeinsame Pakt sichert auch das Geschäft und die eigene Bereicherung. So können Arbeitslose wieder gezwungen werden, bei sonstiger Bezugssperre, auch an unsinnigen Massnahmen und Deppenkurse teilzunehmen!
Nach qualitativen Richtlinien betrachtet würde diese Massnahmen/Kurse fast niemand besuchen. Wodurch sich die Kursanbieter/Massnahmenbetreiber selbst schaden! (Vertrauensbruch - Vertrauen sind die Grundfesten der Sozialarbeit. Viele Sozialarbeiter halten sich an diese Vorgaben die zugleich Bedingung für Hilfe und Erfolge sind. Die Sozialarbeiter der Zwangsmassnahmen die mit Lügen und Rechtswidrigkeit arbeiten, zerstören die Sisifusarbeit der seriösen Sozialarbeiter!)
Denn ich bin überzeugt, dass Kurse mit Freiwilligkeit und nach qualitativen Richtlinien ausgerichtet zu füllen sind und mit Wartelisten organisiert werden müssten.
Für mich gehören die Begriffe "Sozial" und "Moral" zu einer Familie!
Darum finde ich es besonders verwerflich was hier unter der Bezeichnung "Hilfestellung" passiert!

18.04.2007 um 11.22 Uhr - von AMS-Fachmann
Wenn der Berufung statt gegeben wurde, wird eine Bescheid erstellt, der auch
an die regionale Geschäftsstelle ergeht. Nach Einlangen des Bescheides
veranlasst die regionale Geschäftsstelle die Anweisung.In der Praxis
dauert es zwischen 14-21 Tage, bis Kunde/Kundin das Geld überwiesen hat,
wobei 21 Tage ein Maximum ist, das nur in Ausnahmefällen erreicht wird.

17.04.2007 um 16.18 Uhr - von Martina - jedes Jahr einen Kurs


Hallo alle miteinander!
Ich war vorige Woche beim AMS meine Betreuerin hat mich sofort in einen Kurs angemeldet das beste ich weiss nicht welchen Kurs bzw. wo der stattfinden soll noch sonstiges bekomme aber von Ihr am 4.Mai den zettel überreicht habe aber nichts Unterschrieben. Bekomme seit neuesten auch kein Protokoll mehr oder wie man das nannte ?Stimmt es das man jedes Jahr einen Kurs machen muss?Schöne grüsse Martina


Antwort:
Nach Ablauf eines Jahres fällt man in die Langzeitarbeitslosigkeit, um diese zu verhindern werden die Arbeitslosen in einen Kurs gesteckt und scheinen so nicht in dieser Statistik auf!
Wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen, melden sie sich wieder. Viele sind laut VwGH nicht sanktionierbar!

16.04.2007 um 21.26 Uhr - von C.S. - Pensionsvorschuss


Hallochen, ich habe da wieder mal eine kleine bescheidene Frage, und hoffe wie immer auf viele hilfreiche antworten. Es geht mir um das Thema I-Pension.

Mir wurde bei meinem letzten Treffen die Frage gestellt, ob ich nicht schon einmal angedacht hätte, ob ich um I-Pension ansuchen möchte. Dies wäre zum einen aufgrund der miserablen Wirtschaftslage, keine Stellen für mich usw. so wie meinem sich nicht mehr bessernden Gesundheits zustand eine naheliegende Idee.

Dies Frage wurde mir auch schon mal in einem Deppenkurs von einem Betreuer gestellt. In beiden Fällen lehnte ich es ab, aber es wird um mich nicht besser, also dachte ich mir, könnte ich ja mal folgende wichtige Fragen hier stellen:

1) Ich bekomme Übergangsgeld während mein Antrag läuft. Wie sieht es aber nun danach aus, wenn der Antrag abgelehnt würde? Diese Frage stellte ich dem Berater und er meinte O-Ton: Ich könne nach einer ablehnung der I-Pension erneut um Notstand ansuchen und dieser würde mir in jedem Fall weiter gewährt. Sollte ich mich arbeitsfähig fühlen könnte ich ihn stellen bei Ablehnung.

So aber, würde ich da meinen derzeitigen Bezug wieder bekommen? Oder würde dann das so weit runtergekürzt, wie es bei dem Übergangsgeld passieren könnte?

2) Was muss ich genau tun, wo muss ich hin, wenn ich solch einen Antrag stellen würde? Was gäbe es da zu beachten?

3) Gibt es da bestimmte voraussetzungen um den Antrag stellen zu dürfen? Ich meine hier Mindestalter oder Arbeitsjahre oder sowas in der Art?

Für die beantwortung meiner Fragen danke ich schon mal im voraus aufs herzlichste!

Antwort:
Pensionsvorschuss


19.04.2007 um 7.43 von Hadzabe
ich bekomme dauernd dieses Angebot vom AMS aber auch von diesen Deppenkursen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Das AMS versucht immer wieder dich aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen und das geht ganz einfach indem du um eine Pension ansuchst, die, wie in meinem Fall, nach etwa 3 Monaten abgelehnt wird. Nachteil der dabei entsteht ist, dass das AMS dann ganz genau weiß was dir fehlt und das kann in die Hose gehen. Also vorsichtig sein mit einem Pensionsantrag!

16.04.2007 um 15.45 Uhr - von Bu. - neue vorgangsweisen für langzeitarbeitslose


vorerst herzlichen glückwunsch zu ihrer tollen und informativen HP.

Ich würde mich freuen wenn sie mir über meine frage auskunft geben könnten.

Ich war heute bei meinem ams berater, wieder ein neuer, dort wurde mir erklärt das dieser berater für langzeitarbeitslose ist und es neue vorgangsweisen gibt.

Diese sind das man sich ab jetzt wöchentlich - 14-tägig zu einen kontrolltermin einfinden muß!! ( Wer bezahlt Fahrtkosten??), und ich erhielt auch ein schreiben
originalwortlaut des schreibens...
sie werden vom ams beauftragt wöchentlich mind. 2-3 eigene bewerbungen under angabe des firmennamens, kontaktperson, sowie zeitpunkt und ort der bewerbung vorzulegen. im anschluß erfolgt der neuerliche nachweis bei jedem vereinbarten termin....

wenn nicht erfolgt die streichung der notstandshilfe (anmerk. berater). Was ist aber wenn ich für mich keine passenden stellenausschreibung finde??? und wie kann ich beweisen das ich mich beworben habe wenn ich die bewerbung mit der post verschickt habe??
bitte um antwort: mit freundlichen grüßen

Antwort:
Wenn sie (AMS) selbst keine Stellen mehr haben, delegieren sie ihre Arbeit an die
Betroffenen weiter um ihnen, sollte es ihnen so ergehen wie dem AMS
und keine Arbeitsstellen finden, den Bezug zu sperren!
Ein wort sauerei! die verdienen an uns und zwingen viele, ihre Arbeit zu tun!

Kopieren sie die Bewerbungsschreiben zum vorlegen.
Sie müssen 2-3 Bewerbungen vorlegen.
Egal ob sie ihnen passen oder nicht!

Vorstellbeihilfe

Mit BetreuerIn reden und in Betreuungsplan aufnehmen lassen.
Vorstellfahrt muss ihnen ersetzt werden!

16.04.2007 um 8.45 Uhr - von MyRight - Probleme mit der Arbeitsbescheinigung


Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist der Arbeitgeber verplichtet Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen
(§ 71 Absatz 1 AlVG). Diese benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes.
Stellt Ihr Arbeitgeber die AB trotz nachweislicher Aufforderung grundlos nicht aus, ist das Arbeitsmarktservice (AMS) verplichtet Ihnen bei der Beschaffung der AB behillich zu sein bzw bei der Gebietskrankenkasse eine Ersatzarbeitsbescheinigung anzufordern. Das Arbeitsmarktservice aber auch Sie selbst können eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) erstatten.

Quelle: AK

16.04.2007 um 7.31 Uhr - von A. U. - SÖB - Misswirtschaft?


Ich würde aber irgendwie mehr Akzent auf Punkt 1 setzen um genau diese "gewerbliche Anbieter" (mitlere und kleine Firmen und Selbständige) stützig machen und aufwecken, weil um deren Existenz geht wenn der Markt mit bilige/unterbezahlte (unter Zwang) Arbeitskräfte überflutet ist. Früher oder später werden sich alle wieder finden in der gleichen Situation; Konkurs, Arbeitslos und "TMA" unter Zwang. Die merken`s aber noch nicht.

1) Die ABM (SÖB) -Stellen sorgen für eine Verschlechterung des regionalen Arbeitsangebotes. Weil Betriebe und Kommunen Tätigkeiten im Gartenbau oder der Immobiliensanierung von billigen ABM (SÖB) -Kräften erledigen lassen, bekommen gewerbliche Anbieter Probleme und bauen ihrerseits reguläre Arbeitsplätze ab.
SÖB - Misswirtschaft?

20.05 Uhr - von MyRight
SÖB´s das ist nicht nur Misswirtschaft, sonder Ausnützung von Personen durch Zwangs-Arbeit bei Niedrigstlöhnen.
Dabei machen die SÖB´s saftige Gewinne und missbrauchen das Wort Sozial.
Verlierer ist der anständige Betroffene der einen Job sucht mit dem man sein monatliches Auskommen hat.

13.04.2007 um 21.34 Uhr - von Mario - Lehrabschlussprüfung bestanden!
Rückmeldung von 20.03.2007


Hallo Christian und Sonedteam!
ich weiß nicht ob du dich noch errinern kannst!
habe mich vor ca 1nem Monat an dich durch diese Seite gewendet wegen meiner Frage wegen Arbeitslosengeld nach meiner Berufsausbildung beim BFI!
tja krieg zwar keine Arbeitslose aber:
ich habe heute meine Lehrabschlussprüfung bestanden! und am Mo das 1ste Vorstellungsgespräch (davor meinen 1sten AMS-Termin na darauf freu ich mich schon wenn ich meiner \"netten\" betreuerin das gleich unter die Nase reiben kann :-) )
tja du hast darum gebetten das ich dir Bescheid gebe sobald das alles erledigt ist :)!
tja ich hoffe das ich also dann bald ne Jobzusage kriege und möchte dir noch mal meinen herzlichsten dank für die guten Ratschläge und aufmunterung ausrichten!
Mach weiter so ;) lg mario

Antwort:
Danke für die Rückmeldung.
Ich gratuliere dir, dann kanns nur mehr besser werden!
Ich hoffe du bekommst schnell Arbeit!
Die Chancen stehen jetzt besser. Freud mich für dich!
Alles Gute

13.04.2007 um 14.30 Uhr - von Ka. - Kurs / Krankenstand


Hallo !
Ich bin ratlos !!!
meine Geschichte:Ich hab mich vor einem jahr nach meiner Karenz arbeitslos ,für mindestens 18 Std als arbeitsuchen gemeldet.
Ich habe kein eigenes Auto,müsste mit den Öffis fahren,das ist auch bekannt.Am Land eine erschwerende Situation.Leider habe ich für meine jüngste erst für heuer Sept. einen Kindergartenplatz , auch bekannt.Trotz Bemühungen meiner seits auch keine andere Unterbringungs möglichkeit gefunden.
In dieser zeit wurden mir 4 Stellen vorgelegt die ein eigenes Auto vorraus setzten.Ich besuchte einen Kurs der einmal Wöchentlich statt fand.Musste einen Eignungstest machen der sich als Psychologischer Test heraus stellte.Die Psychologin schrieb in ihrem Bericht:eine Ausbildung zur Krankenpflegerin sehr zu empfehlen,fühlt sich aber ihren kleinen Kindern noch sehr verpflichtet.Ich habe fünf Kinder!Meine Kursbetreuerin meinte nur ,jetzt werden sie sicher einen Kurs machen müssen.
müsste ich ,mo.-fr von 8.30-16.30 !
Heute suchte ich das AMS auf um meine Lage wieder klar zu machen das ich einen Vollzeit Kurs nicht ausüben kann.
Mir wurde nach dem Test ja schon gesagt dass ich jetzt gequält werden würde.aussage meiner Betreuerin.
Ich hätte ein Jahr zeit gehabt mir eine Kinderbetreuung zu suchen.
So habe ich ab 17.04.07keinen Anspruch mehr auf Notstand .muss mich bei meinen Mann mitversichern.Er ist selbstständig.
Und jetzt kommts...ich fahr nach Hause,steig aus und verreiß mir das Kreuz.Bin gleich beim Arzt gewesen,der mich in den Krankenstand geschickt hat und weitere Elektrobehandlungen verschrieben hat.
Was genau tu ich jetzt,ich war noch nie im Krankenstand!Verschiebt sich das ganze ?
Bitte um schnelle antworten!!! DANKE
Ka.

Antwort:
Machen sie sich keinen zusätzlichen Stress. Verhält sich wie beim Dienstverhältnis. Innerhalb von drei Tagen sollten sie die Krankmeldung beim AMS abgeben. Bringen sie diese am besten am Montag zu ihrer Betreuerin. Dann verschiebt sich ihr Kursbesuch. Je nach Krankenstandslänge wird wahrscheinlich ihr Platz vergeben und sie bekommen eine neue Ladung. Das bereden sie dann mit ihrer BetreuerIn wenn sie wieder Gesund sind. Wenns soweit ist holen sie nach der Gesundmeldung von der Krankenkasse die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese wiederum umgehend zum AMS.
Melden sie sich wieder wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen. Einige kann man laut VwGH Erkenntnis, die oft anderer Meinung wie das AMS sind, verweigern.
Der Vollzeitkurs hört sich nach einem Transitarbeitsplatz bei einem SÖB an und die sind zur Zeit freiwillig zu besuchen.

um 16.33 von MyRight
Verfassen sie ein Schreiben mit dem Inhalt:
Warum ausgerechnet diese Stelle für sie zumutbar ist obwohl diese Stellen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.

Warum ausgerechnet diese Stellen für sie zumutbar sind obwohl eigener PKW Vorraussetzung ist. (Möglicherweise steht sowas sogar in der Stellenbeschreibung)

Letzter Satz: Ich ersuche um schriftliche Stellungnahme.

diese oder ähnliche Schreiben lieben die AMS-Berater. Eine Antwort muss euch zugestellt werden - auch wenns dauert.
Aber macht das 10x ???

Eine Eintragung im Betreuungsplan, dass sie keinen eigenen PKW haben und auf Öffentl. Verk.Mittel angewiesen sind ist sinnvoll. Auch Betreuungsplätze für Kinder, Vorstellbeihilfe.... usw.
Eure Wünsche und Vorstellungen im Betreuungsplan festhalten, dazu ist er auch da.

Ist im Betreuungsplan verankert, das kein eigener PKW vorhanden ist, sind auch nur Stellen zumutbar, die mit Öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar sind. Das wissen auch alle Berater.

16.04.2007 um 10.51 Uhr - von Ka.
Hallo ich habe immer noch keinen Durchblick!
Meine Betreuerin vom AMS ,hat mich aus dem Kurs ausgebucht,nachdem ich ihr eine gelbe Karte unterschrieben habe.
Ist mein Fehler gewesen,war aber in diesen Moment so paff .das ich darüber nicht nachgedacht habe.
Ich bin mit 17.04.07 von Ams abgemeldet !
Ich befinde mich aber seit 13.07. im Krankenstand!nicht freiwillig!!!
Abgesehen davon ob ich gegen den Bescheid Einspruch erhebe(wenn daß noch geht) ,weil ich nicht ganz verstehe das ich einen Vollzeitkurs mit Persönlichkeits Bildung und EDV Training für eine Reinigungs-Teilzeitarbeit die ich suche brauche,möchte ich unbedingt wissen ob das AMS mich abmelden kann wenn ich im Krankenstand bin.
Dankbar für jeden Kommentar Ka

Antwort:
Mit der Unterschrift haben sie dem AMS einen gefallen getan.
Soetwas darf man ohne Prüfung (Informationseinholung) nicht unterschreiben.
Sie sind mit 17.04. draussen.
Sie bekommen jetzt noch Krankengeld, das kommt von der Krankenkasse und nicht vom AMS.
Fragen sie bei ihrer Krankenkasse nach, wie lange?
Ich bitte diesbezüglich um Rückmeldung. danke

Warum wurden sie abgemeldet?
Weil ihr Mann ein zu hohes Einkommen hat und sie in den Notstand kommen? oder weil sie keine Betreuungsmöglichkeit angegeben haben?
Viele Kurse sind laut VwGH freiwillig zu besuchen!
Für Kommunikation geben sie ihre E-Mail Adresse an!

16.04.2007 um 12.21 Uhr - von Ka.
Danke!
Daß hab ich mir schon gedacht.
Weil ich für Ganztags keine Betreuung für meine Kinder habe.
Ich habe mich um eine max.18 Std. in meinem, mit erreichbaren Öffentlichen Verkehrsmittel, Bereich Vormittagsjob angemeldet.
Für eine von 8.30 bis 16.30 dauernden Kurs den ich fürs putzen nicht brauche fehlt mir ab 12.00h eine geeignete Kinderbetreuung.
Da brauch ich nicht zu lügen,ist leider so.
Daß habe ich persönlich vorgetragen und nur Kopfschütteln und den Vermerk nicht vermittelbar eingeheimst.Im Notstand wäre ich bis Sept.gewesen und mein Mann schickt monatlich seinen Einkommensnachweis an das Ams.
Und,Nein,er verdient leider nicht genug!
Ab morgen,habe aber noch nichts schriftliches!
PS. meine Mail Adresse hab ich angegeben !
Gruß Ka.
Ach ja am Freitag den 13.sollte man keine Probleme lösen wollen!

Antwort:
Trotzdem gehen sie in Berufung.
Sie nehmen die Unterschrift zurück und sagen, dass sie im Notfall eine
Kinderbetreuung haben. 16 std. sind notwendig, die haben sie und fertig.
Ich vermute ganz stark - der Ganztagskurs ist ein Transitarbeitsplatz und
der ist zur Zeit freiwillig
Gehen sie zudem mal zum Sozialamt und suchen um Unterstützung an. Bei nein,
verlangen sie einen Bescheid!

16.04.2007 um 14.04Uhr - von Ka.
Hallo,Christian
Danke für Ihr Mail!
Es handelt sich um ein Individualcoaching!
Veranstalter:DIE BERATER
Mit dem Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt;Abklärung gesundheitlich
bedingter Vermittlungshemmnisse(????);Erarbeitung klarer Ziele !
Dauer von 29.Jänner bis 17.Juli,Mo.-Fr.von 8.30-16.30
Einstieg jederzeit möglich.Ich hätte mit 16.April einsteigen sollen.
Ist glaub ich kein Transitarbeitsplatz.
Hat es dann überhaupt noch Sinn in eine Berufung zu gehen?
Oder soll ich mich nur über meine Betreuerin beschweren?
Ich will arbeiten und keinen Kurs machen!Daß hab ich Ihr auch so gesagt.
Zum Staubwischen brauche ich nicht gecoacht werden!Etwas anderes werde ich
auch nicht bekommen .
Wurde mir gesagt!Will ich auch nicht,weil mehr Zeit kann ich momentan nicht
aufbringen.
Es ist nur traurig das die Betreuer gegen einen arbeiten und nicht für!
So kommt es mir zumindest in meinem Fall vor,einfach das DIE mich los werden
und ihr Ziel erreichen. So nachdem Motto:Hurra ,wieder eine weniger!
Ich werde einmal abwarten bis ich den Bescheid habe!
Möglich das dann eine andere Begründung drinn steht.Oder was auch immer!
Und ja,ich war blöd wie ich unterschrieben habe aber ich war so fertig und
den Tränen nahe, das ich nicht einmal gelesen habe was ich da unterschreibe aber im nachhinein ist man immer gscheiter.
Wie gesagt Freitag der 13.!
Wenn ich darf meld ich mich so bald ich die Nachricht vom AMS habe.

Danke nochmals und ich finde "so ned" super!!
mlg Ka

Antwort:
"Die Berater"
Ausschlussfrist gem. § 10 AlVG nicht möglich.
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

Sie nehmen die Unterschrift zurück! Schreiben sie dem österreichischen AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at

und bestehen sie darauf die Unterschrift für ungültig zu erklären und dass sie im Falle, eine Berufung/Beschwerde einbringen. Erklären sie auch ihm, wie das mit der Unterschrift war!

13.04.2007 um 12.57 Uhr - von Öt. - Ist Miete ein Einkommen?


Ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin Hauptmieterin der Wohnung.Ich bekomme vom Arbeitsamt nur 400 Euro und wollte mir vom Sozialamt eine Mietbeihilfe holen.Das wurde mit der Begründung abgelehnt, daß ich ja 300 Euro von meinem Mitbewohner bekomme und das als mein Einkommen gilt und ich dann ja sowieso 700 Euro im Monat habe, obwohl die Wohnung 700 Euro kostet.So schnell bekomme ich auch keine andere Wohnung und weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen zahlen soll.Meine Frage daher:Kann die Miete meines Mitbewohners als mein Einkommen gerechnet werden, obwohl wir uns eine Wohnung teilen und somit auch die Gesamtmiete teilen?

Antwort AMS Fachmann
Ich gehe davon aus, dass es sich wirklich um Sozialhilfe und nicht um Notstandshilfe handelt.
Aber auch bei Notstandshilfe ist es so, dass das Einkommen aus Vermietung in die NH eingerechnet wird.
Dies geschieht beim Grundsicherungsgesetz unseres Bundeslands auch bei der Grundsicherung ( Sozialhilfe).
So beträgt beispielsweise die Bemessung des Lebensunterhaltes für Alleinstehende € 421,30 . Das Einkommen beträgt: 400 ( AMS)
300 ( Miete)= 700.-
421,30+700= 1121, 30 - 700=421,30: Davon werden noch abgezogen Kleidung, Heizung etc.
Normalerweise müsste Sozialhilfe notwendig sein, ABER: Sozialhilfe ( Gurndsicherung ) ist landesgesetzlich geregelt, d.h. in jedem Bundesland wird dies anders gehandhabt. Mein Ratschlag : Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Landesregierung und sich bei der Landesvolksanwaltschaft darüber informieren. Gehe ich von unseren Bundesland aus, so informiert und hilft die Landesvolksanwaltschaft kompetent.
L.G.

15.04.2007 um 20.34 Uhr von Peter, Stephan und Rechtsanwalt Bo.
bei einer reinen wohngemeinschaft gilt das prinzip der lebensgemeinschaft
natürlich nicht. somit darf die kostenbeteiligung an der miete natürlich
nicht als einkommen angerechnet werden. für beweiszwecke wäre es
förderlich,dass getrennte wohnbereiche offensichtlich sind. in dem fall
bescheid anfordern und dagegen beschwerde einlegen,da eindeutig klar
gelegt ist,dass eine wohngemeinschaft nicht einer lebensgemeinschaft
gleichzusetzen ist. im AK-ratgeber ist folgendes vermerkt: dass man von
einer eheähnlichen (lebens)gemeinschaft sprechen kann,die eine anrechnung
des einkommens rechtfertigt,muss die gemeinschaft bestimmte merkmale
aufweisen. die geschlechtsgemeinschaft (also sexueller verkehr), wohnungsgemeinschaft (alle räume werden von allen benutzt) und vor
allem wirtschaftsgemeinschaft (einkommen wird bei allem geteilt). sie
sollte klarstellen,dass es sich beim beteiligen der mietkosten nicht um
mieteinnahmen im wirtschaftlichen sinn handelt,sondern um eine
unkostenbeteiligung für das eingeräumte wohnrecht für begrenzte
wohnbereiche. zur not wären zeugen dafür nicht schlecht.

Rechtsanwalt Bo.
Deine Anfrage kann ich dahin beantworten, dass ich mich Stephans Ansicht
anschließe. Nah § 7 Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) besteht ein
Rechtsanspruch auf Sicherung des Lebens- bedarfs, zu dem nach § 12
auch die Unterkunft gehört. Der Mietbedarf ist nach § 13 Abs 6 nicht durch den
Richtsatz gedeckt, weshalb Anspruch auf zusätzliche Geldleistungen
besteht, deren Ausmaß von den Erfordernissen des Einzelfalls abhängt.

Die Mietbeihilfe ist nach § 5 Abs 2 der Richtsatzverordnung, LGBl für Wien
Nr 60/2006 n Höhe des aufzuwendenden Mietzinses zu gewähren, soweit
dieser die Mietzinsobergrenzen nach § 5 Abs 3 in der Fassung der VO LGBl für
Wien Nr 25/2006 nicht übersteigt. Diese Obergrenze liegt in der Regel bei EUR
252,-- für ein bis zwei Personen im gemeinsamen Haushalt.

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt zur Zl 2005/10/0081
vom 15.12.2006) muss der Antragsteller im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht darlegen, aus welchen konkreten persönlichen oder
familiären Gründen eine Situation vorliegt, die sich von der Bedarfslage
anderer Bewerber deutlich unterscheidet und damit einen erhöhten
Wohnbedarf begründet. Da ich davon ausgehe, dass dies im vorliegenden
Fall nicht möglich sein wird, beträgt der Bedarf der Sozialhilfeempfängerin EUR
700,-- abzüglich der vom Mitbewohner bezahlten EUR 300,--, sodass sie
Anspruch auf die volle Mietzinsbeihilfe von EUR 252,-- hätte.

13.04.2007 um 12.30 Uhr - Anonym - Phönix - ähnlich!


Frage? bin derzeit in einem Jobworker-Programm in Wr.Neustadt und dieser Jobworker meint mich jederzeit anrufen zu können auch am Wochenende, weiters das er mich zu Hause aufsuchen werde zu einem persönlichen Gespräch? also was meine sie dazu wie kann man sich da wehren wie soll man sich verhalten das ist ja schon Verfolgung bis ins Privatleben, habe natürlich kundgetan das das nicht erlaubt sein kann. aber der Jobworker beharrt auf seinen Standpunkt das zu dürfen!
Also was muss man sich noch alles gefallen lassen?

Antwort:
Sie steigen sofort aus dem Kurs aus! Der ist rechtswidrig!
AMS-Projekt der aufsuchenden Vermittlung ist rechtswidrig!

Kopieren sie diese Seite und legen sie diese Kopie ihrer BeraterIn vor. Wenn sie/er weiterhin auf diesen Kurs besteht, drohen sie ihr mit Anzeige/Klage wegen Nötigung/ Amtsmissbrauch



Was ist bei Nötigung / Amtsmissbrauch zu tun!
Wenn AMS-Beraterinnen trotz VwGH Erkenntnis Arbeitslose unter §10 (Bezugssperre) in einen Kurs vermitteln so ist das Nötigung/ Amtsmissbrauch und kann angezeigt / geklagt werden.
Das sollte öfters passieren, damit sich hier was ändert. Wichtig: Im Falle einer Klage/Anzeige haften die BetreuerIn persönlich.
Darum werden sie mit Sicherheit vorsichtiger.
Vorgehensweise
Auf einer zweiten Kopie von der BeraterIn bestätigen lassen, dass sie/er über die VwGH-Erkenntnis in Kenntnis gesetzt wurde!
Der Ordnungshalber möchte ich erwähnen, dass nicht alle AMS MitarbeiterInnen über alle VwGH Erkenntnisse bescheid wissen!
Darum VwGH-Erkenntnis Kopie vorlegen, die Kenntnisnahme bestätigen lassen und erst bei wiederholter rechtswidriger Kursvermittlung Anzeige/Klage einbringen!



Vom Rechtsanwalt

Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

13.04.2007 um 10.48 Uhr - von Su. S. - TOTAL eingeschüchtert und verängstigt


Liebes So Ned Team,

mein Ams Berater macht mich fertig vom AMS G.
zum einen Starrt er mir dauernd sie wissen schon wo hin und ich habe ihn sogar im
verdacht dass er einmal grapschen wollte.

Mein 4 jähriger Sohn hat Angst vor ihm.

Nun gut , das ist es nicht mit was mich der Berater fertig machen möchte
er schreit mich die ganze zeit nur an nach verlassen des AMS Gebäudes
das ich zittern in voller Angst verliess , hat mir jemand nachgeschrien,
\"Ich bring dich um Du Hua\".
Ich bin am Stand eingefroren und war froh die Bim unbeschadet erreicht zu haben.
Seit dem habe ich angst vor dem AMS.
Was soll sich mein Sohn von mir denken was seine Mutter nun ist bin total eingeschüchtert und
sitze nur noch in der Wohnung , mein Sohn starrt mich mit Leeren großen Augen an
und ist seit diesem Vorfall verändert.
Früher haben wir mehr miteinander gesprochen , jetzt gerade noch das notwendigste.
Ich habe keinen Mann bin alleinestehend und weis jetzt nicht mehr weiter nach diesem Vorfall.

Was soll ich jetzt machen, ich muss ja wieder hin zu diesen(m) Affen .
TOTAL eingeschüchtert und verängstigt

Su.

PS.: Was will er denn mit seinen harten worten erreichen?
Welche Absichten und Ziele verfolgt dieser Mensch ?

Antwort:
Hallo Su.
Es ist Zeit zu handeln! Setzen sie sich sofort mit dem AMS-Ombudsmann aus Wien in Verbindung. Beschwerde auch per E-mail an AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at
Er wird die Angelegenheit mit bitte um Erledigung an die Geschäftsstelle und Landesgeschäftsstelle delegieren.
Gleichzeitig Besuchen sie AMSand. Dort geht es psychisch vielen wie ihnen, dass wird ihr Selbstwertgefühl aufbauen. Dessen bin ich mir ganz sicher. - Umso mehr als die Damen von AMSand vehement für geschlechtliche Gleichberechtigung und gegen Sexismus auftreten. Wenden sie sich in diesem Zusammenhang an Maria oder Andrea! von
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Arbeitslosen-, Pensionsrecht - Emil, Arbeitslosenrecht - Peter, Stefan und Maria, die zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

Wir gehen von der Unschuldsvermutung ihres Beraters, hinsichtlich gewollter sexueller Übergriff, aus, aber selbst ihr subjektives Empfinden in dieser Angelegenheit, macht diesbezüglich eine Auseinandersetzung und eine Lösung dieses Problems unabdingbar!
Auch eine unfreundliche/beleidigende Behandlung brauchen sie sich als Kunde nicht gefallen lassen.
Nicht zuletzt wegen der Erziehung ihres Sohnes sollten sie sich wehren. Es wird ihnen gut tun! Dazu haben sie unsere Unterstützung und ich glaube der AMS Ombudsmann kann hier eine Hilfe sein.

Ein Beraterwechsel ist möglich/nötig!
Alles Gute!

13.04.2007 um 9.58 Uhr - von Cl. O. - EIN GANZ GROSSES LOB AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT!!!!! Rückmeldung von 6.04. u. 13.03.2007


Ich war heute wieder am AMS und musste meine endgültige Entscheidung bekanntgeben ob ich nun den Kurs mache oder nicht.
Gestern habe ich noch mit dem VA telefoniert und der hat mir gesagt dass er mit der Geschäftsleitung vom AMS Schärding tel. hat und dass die Leiterin ihm gesagt hat dass ein Shuttletaxi organisiert wird damit ich in den Kurs fahren kann.
Meine Beraterin sagt mir heute dass es kein Taxi gibt, da der Fußmarsch unter 5 km ist und dies sei zumutbar.
Auch die Geschäftsleiterin sagt mir das gleiche!
Ich habe natürlich gefragt warum das dann gestern zum VA gesagt wurde, ob sie das nur gesagt haben damit sie Ruhe haben von Ihm?!?
Keine Antwort auf diese Frage.
Natürlich habe ich nun sofort den VA angerufen und informiert über das was mir gesagt wurde, dieser ist nun stinkesauer weil er gestern brühwarm angelogen wurde. Er versicherte mir dass er diese Fr. Geschäftsleiterin nochmal anruft und diese Sache nun ganz genau überprüft.
AN DIESER STELLE MAL EIN GANZ GROSSES LOB AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT!!!!!
Ich werde am Montag mit dem Kurs beginnen da ich mir eine Bezugssperre nicht leisten kann, und hoffe nur darauf dass der VA doch noch ein positives Ergebniss für mich erkämpfen kann, und wenn nicht dann hat sich der Kampf trotzdem gelohnt, denn meine Beraterin sowie das restliche AMS in Schärding wissen nun wenigstens dass ich mir nicht alles gefallen lasse und dass ich weis wer mir in Notlagen helfen kann!
Es gibt schon viel zu viele die resignieren und zu allem ja und amen sagen, dieser Wahnsinn muss endlich aufhören und die Menschen müssen endlich aufstehen und sich wehren!!
Naja werde mich auf alle Fälle nochmal melden falls sich noch was ändern sollte, ansonsten besuche ich nun 7 Wochen lang einen Kurs und die Politiker sind zufrieden weil ein Arbeitsloser weniger in der Statistik steht.
Möchte mich auch nochmal bei allen bedanken die dieses Forum führen, es tut echt gut wenn man sich seinen Frust etwas von der Seele schreiben kann und ich habe auch sehr viele nützliche Tipps und Hinweise bekommen!!
DANKE und lg Cl.

13.04.2007 um 9.50 Uhr - Fragen zum Kontrolltermin / Antwort Rechtsanwalt


Was wird eigentlich vom Gesetzgeber her bei einem Kontrolltermin kontrolliert? Ob jemand noch lebt und alles noch dran ist?Gibt es einen Unterschied zwischen einem Beratungstermin und einem Kontrolltermin?
Hat ein Kontrolltermin ein Zeitlimit? Welche Gründe für die Nichteinhaltung eines Kontrolltermins werden vom Arbeitsamt akzetptiert? Wie trägt jemand am Besten eine voraussichtliche Nichteinhaltung eines Kontrolltermins beim Arbeitsamt vor, schriftlich? Muß ein Kontrolltermin nicht ausschließlich in den Amtsstuben des Arbeitsamtes durchgeführt werden? Fragen, Fragen ....

Antwort Dr. Herbert Pochieser eh.
Das Arbeitsmarktservice Wien hat mit beiliegender Bekanntmachung Kontrollmeldungen nach § 49 AlVG in hinlänglich bekannte sogenannte sozialökonomische Betriebe verlagert.

Diese Vorgangsweise scheint aus mehreren Gründen nicht gesetzmäßig, obwohl im Grunde von der Landesgeschäftsstelle auch andere Stellen, als die primär vorgesehenen als Meldestellen bezeichnet werden können:

Nach Kommentaren zum AlVG ist eine derartige Vorgangsweise in erster Linie in Krisenfällen (Epidemien) möglich. Zu beobachten wird auch sein, ob die im Rahmen des § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Kontrollen an den bezeichneten Meldestellen durch Mitarbeiter des AMS oder jene der sozialökonomische Betriebe vorgenommen wird. In letzterem Falle dürfte von einer Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise auszugehen sein.

ME darf das Meldewesen nach § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht an sozialökonomische Betriebe delegiert werden, da diese keine Behörde sind. Es darf keine verdeckte Privatisierung der behördlichen Tätigkeit, zu der das AMS berufen ist, stattfinden.

Bitte um Rückmeldungen über diese Praxis. Sollte es zu Kontrolltermin-Versäumnissen kommen, wäre gegen den Verlust des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandhilfe mit den gebotenen rechtlichen Schritten vorzugehen. In jedem Falle eines Kontrolltermins-Versäumnisses ist auch unverzüglich der Fortbezug des Anspruches auf Arbeitslosengeld geltend zu machen (am besten gleich am nächsten Tag einen Antrag auf Fortbezug stellen).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Kontrolltermin

12.04.2007 um 15.12 Uhr - von J.J. - Bewerbungsfrist


Guten Tag :)
Ich hätte eine Frage, und hoffe, dass sie mir diese Beantworten können..
Frage:
Wenn man vom AMS ein Jobangebot mitbekommt oder diese per Post geshickt bekommt, wie lange wäre dann die Bewerbungsfrist bzw. in welchem Zeitrahmen muss die Bewerbung meinerseits bei der Firma erfolgen???
Und wird auch ev. ein kurzfristiger Ausfall der Kinderbetreuung berücksichtigt??
Vielen Dank für ev. Antworten lg J. J.
(Frage für meine LG)

Antwort:
Bewerbung innerhalb 7 Tage, (Auszug aus Betreuungsplan von MyRight) müsste im Betreuungsplan angegeben sein! Fragen sie aber sicherheitshalber die BetreuerIn.
Da man dem AMS-Arbeitsmarkt trotz Betreuungsaufgaben 16 Stunden zur
Verfügung stehen muss, wird auf diese Begründung wahrscheinlich keine Rücksicht genommen.

12.04.2007 um 10.05 Uhr - von Sonja - Kontrolltermin / Deppenkurs / EDV Kurs


Habe morgen einen Kontrolltermin und schon wahnsinnge Angst davor. Ich weiß, dass mir morgen ein Kurs zugeteilt wird, aber noch nicht was für einen. Da ich keinen machen will, auch keinen EDV Kurs, weiß ich nicht was ich sagen soll, um den Kurs abzusagen. Mein Berater hat letztends gefragt ob ich den PC Führerschein habe, ich habe verneint, habe auch nicht den Willen diesen zu machen, da er sowieso nichts bringt und diesen keiner verlangt. Ich wurde auch noch nie bei einem Vorstellungsgespräch danach gefragt und in den Stellenangeboten wird so ein Führerschein auch nie verlangt. Deswegen (weil er gefragt hat) habe ich Angst, dass ich einen EDV Kurs machen muss bzw. diesen PC Führerschein, da wäre mir ja ein Deppenkurs fast lieber, den kann ich nämlich leichter ablehnen. Eine Sperre habe ich schon einkalkuliert, sollte es wirklich ein Kurs werden, der sanktioniert werden kann. Kann ich überhaupt einen EDV Kurs absagen, wenn ich schon 5 Jahre arbeitslos bin?

Antwort:
Lehnen sie nicht gleich ab, sondern verlangen sie den Kursinhalt und melden sie sich wieder. Meist finden sich neben dem Computerführerschein andere Kursinhalte die eine freiwillige Teilnahme erfordern.
Auf keinen Fall lassen sie sich den Bezug widerstandslos sperren! Auch wenn sie ablehnen werden sie/wir dagegen berufen!
Vielleicht verringert das Wissen, dass es sehr viele Personen wie ihnen geht und sich das immer mehr nicht mehr gefallen lassen, die Angst, auch wenn wir auf dem kürzeren Ast sitzen.
Wir haben sehr oft das Recht, das moralische Recht sowieso, auf unserer Seite!
Dazu der Artikel Asoziale Politik
Jede Person die gegen die teilweise unsinnige auch rechtswidrige Behandlung seitens des AMS etwas unternimmt, hilft nicht nur sich selbst sondern auch Anderen! Und wir/die Widerstand leisten werden immer mehr!

Das AMS wüsste und könnte es besser, beugt sich aber dieser interessensorientierten-neoliberalen-oft menschenverachtenden Politik!
Innerhalb des AMS gibt es, auf verschiedenen hierarchischen Ebenen, Personen die diese unsere Ansicht teilen.
Unser Kampf könnte diese Kräfte vergrößern und stärken!

12.04.2007 um 7.51 Uhr - von A. U. - (Zwangs)„Arbeit macht Frei“?


Sehr geehrter Hr. Moser!

Einen klaren Beweis betreffend Tätigkeit von solche Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP).

Siehe in der Anlage! "EINE REGELUNG DER TRANSITARBEITERINNEN IM BAGS-KV". Kollektivvertrag_für_TransitmitarbeiterInnen.doc
Besonders interessant finde ich der folgenden Satz: "Arbeitsverhältnisse von „Transitmitarbeiterinnen (TMA), die im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) mit der Zielsetzung der (Re-)Integration arbeiten, diese TMA verpflichtend psychosozial begleitet und betreut werden..."

- Stellt sich hier die Frage: Wer und Wie hat die Diagnose betreffend "Psycho-Soziale Defizite" für diese "TMA " erstellt? Nächste Schritt vielleicht "Euthanasie"?

- Und betreffend "Initiativen" Typ "50+" die mit Dumpinglöhne, ZWANGSWEISE, "Transitmitarbeiterinnen" an die Wirtschaft "vermitteln", neben der CHARTA_DER_GRUNDRECHTE_EU.doc - DER EUROPÄISCHEN UNION -2000/C 364/01 (siehe Artikel 5 "Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit" und Artikel 15 "Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten - (1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.) aktuell gibt es in Österreich die Gleichbehandlungsgesetz (?) wo Diskriminierung wegen Alters ("50+") verboten und strafbar ist.

Viel Erfolg weiter!

Mit herzlichen Grüßen,

A. U.

Hallo, Christian
Ja, sie können dieses E-Mail unter Initialen veröffentlichen.

1) Betreffend Initiativen" Typ "50+" die mit Dumpinglöhne siehe unten bitte, was (unter anderen) in dem neuen Gleichberechtigungsgesetz (Anti - Diskriminierung) steht: „Mit 1 Juli 2004 verschärft auch Österreich das Gesetz: Demnach darf niemand aufgrund seines Geschlechtes, Alters, seiner sexuellen Orientierungen, ethnischen oder Religionszugehörigkeit benachteiligt werden“.


Und weiter: „Für den Bereich der Diskriminierung wird das bisher gültige Gleichbehandlungsgesetz erweitert: Benachteiligungen sind nun auch „in der sonstigen Arbeitswelt“, also im Bereich der Berufsberatung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und der Umschulung VERBOTEN“.


Und weiter: “Eine wesentliche Erleichterung bringt das Gesetz im Punkt “Beweis”: Künftig muss nämlich der Beklagte beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bekommt der Kläger recht, muss der „diskriminierungsfreie Zustand“ wieder hergestellt werden – etwa durch Bezahlung der Entgeltdifferenz oder Beförderung. Darüberhinaus haben betroffene Anspruch auf Schadenersatz.”


2) Betreffend Thema “Psycho und Soziale Defizite” (selbstvertändlich nach einer normalen Arztdiagnose und nicht beim „AMS-Hausartzt“, bzw. beim Amtsarzt) die als Voraussetzung für solche „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ (wie diese Sozialökonomischen Betrieben und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten) sein solllen und theoretisch sind (obwohl nicht immer von den AMS offen gesagt), frage ich mich, ob eine Überlegungs wert wäre, eine Klage (Arbeitsrecht/Menschenrecht?) gegen DIE die durch deren Verhalten solche Defizite in der Bevölkerung generriert/verursacht haben einzureichen.

Eigentlich das ist etwas similar mit einer „Berufskrankheit“, solange solche „Defizite“ eine ERKANTE Folge (durch DEREN Studien!) von Langzeitarbeitlosigkeit sind oder sein sollen, bzw können. Durch eine automatische Zwangsanweisung in solche Maßnahmen (auf Grund irgendwelche allgemeine Studien?!) nach einen bestimmte Zeit, das AMS gibt zu, dass diese früher gesunde Menschen (sonst wären die nicht eine so lange Zeitarbeitsfähig/arbeitstätig gewesen) durch Arbeitslosigkeit und weiter durch Armut (siehe die Sozialkomponente von dem “Psycho und Soziale Defizite”) und durch ständige psycho-soziale Druck (ausgeübt von WEM?), krank geworden sind; und dass in MASSE! Und wenn diese Menschen, früher gesund und normal waren (vor der Langzeitarbeitslosigkeit) und jetzt nicht mehr sind, die Schuld dafür trägt...WER ist Schuld für die Arbeitslosigkeit (solange nicht genügend Arbeitsplätze gibt ist es keine persöhnliche) und WER ist Schuld für die Bedingungen die zu solchen Massenkrankheiten führen?


- Auch nicht zu vergessen dass man als Arbeitslos irgend einen Status als Angestellter beim AMS hat (wenn ich mich nicht irre), oder in jeden Fall in eine Vertragsbeziehung (weil du muss denen zu Verfügung stehen) mit dem AMS stehst (mindestens als „Sklave, Ware oder Arbeitstier“). Und dadurch Folge dieser Vertrag, bzw. wenn die Vertragsbedienungen zu eine „Berufskrankheit“ führen, jemand tägt die Schuld dafür, jemand soll dafür...

- Auch bei Tieren (und Arbeitstieren) gibt es ein Gesetz gegen Tierquällerei (die strafbar ist), wieso nicht bei Arbeitslosen?

- Als Menschen haben wir wenig Rechte?!

Alles Gute an alle Leidgenossen und ich bin froh dass es Menschen wie Sie gibt.

A. U.

P.S. Außerdem frage ich mich, ob solche gezwungenen „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ (wie diese Sozialökonomischen Betrieben und/oder sogenanten Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten), als Zwangsmassnahmen, nicht eine sehr gefährlichen Präzedenz Fall, als Vorstufe für (demnächst) neue mögliche „Arbeitslager“ stellen können?! Weil ich glaube dass eigentlich mit diese neue Bezeichnung, die sogennanten „Transitmitarbeiterinnen (TMA)“ wird wieder eine UNTER-Gruppe in der Arbeitswelt geschaffen. Unmündige Sklaven mit „Psycho-sozialen Defizite“ (wenn die krank sind, wieso nicht zu Kur wie Elsner?), unterbezahlt und zu Zwangsarbeit bestraft (Wofür und Wieso?). Wieder UNTERMENSCHEN? Wieder (Zwangs)„Arbeit macht Frei“?

Die Zukunft ist die Konsequenz der Gegenwart!

Als sie die Arbeitslosengelder kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war nicht Arbeitslos.

Als sie die Pensionen kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war kein/e Pensionist/in.

Als sie das Gesundheitssystem kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war nicht krank.

Als ich arbeitslos,
alt und krank war,
war nichts mehr da,
denn alles war gekürzt worden.

11.04.2007 um 17.43 Uhr - von Wo. Me. - Urteile vom VwGh mit Füssen getreten!


Laut einem Schreiben vom AMS Wien, Prandaugasse wird amtlich mitgeteilt, dass diverse Firmen wie Trendwerk etc. lt. § 49 ALVG als Kontrollstelle deklariert werden. Originalwortlaut:

\"Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Wien bezeichnet die folgenden Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 ALVG:

Meldemannstrasse ...... (IT-Personalservice)

Linke Wienzeile .... (Job-Transfair)

Markgraf Rüdigerstrasse ..... (Job-Transfair)

Stolberggasse ..... (Trendwerk)

Werden Kontrollmeldungen von der regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der oben angeführten Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung der arbeitslosen Person an dieser Stelle zu erfolgen.

Wird eine für die oben angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne trifftigen Grund nicht eingehalten, so verliert die arbeitslose Person vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Nostandshilfe.

Wien, am 19. Februar 2007

C.

Es werden also die Urteile vom VwGh mit Füssen getreten! Freunde wie lange müssen wir uns das noch gefallen lassen? APÖ

Anmerkung
Berufung
gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins

11.04.2007 um 17.04 Uhr - von R. - Schön, dass es diese Seite gibt!


Ich finde es schön, dass es diese Seite gibt!
Es hilft vielleicht momentan nicht viel in der Politik, aber man ist nicht alleine und bekommt doch etwas Rat und Hilfe.
Würde mich freuen, mit lieben Menschen in Kontakt treten zu können,zwecks Gedankenaustausch und gegenseitige Motivation.
Die auch verzweifelt sind, aber noch eine Perspektive suchen und wollen!
Freue mich über Zuschriften! lg.R.
Kontaktadresse: air71@gmx.at

Antwort:
Die treffen sie bei AMSand. Schauen sie mal vorbei!
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr

11.04.2007 um 12.32 Uhr - von Ma. - Unterhaltsklage/Pension


Sehr geehrter Herr Moser!
Um mich kurz zu fassen: ich stecke in einer sehr verklemmten Situation. Ich habe bis jetzt Arbeitslosengeld bezogen und musste nun um Notstand ansuchen. Mein Problem dabei ist jedoch, dass ich verheiratet bin, von meinem Mann getrennt lebe und zwischenzeitlich auch eine Unterhaltsklage eingebracht habe.
Nun meine Frage: wenn ich um Pension einreiche, ärztliche Gutachten sind vorhanden, bekomme ich diesen aufgrund meiner Situation oder nicht? (Bezieht sich jetzt auf den Notstand). Ich bin derzeit jedoch krank gemeldet, sodass ich noch keinen NS in Anspruch genommen habe. Wie wird ein etwaiger Pensionsvorschuss berechnet und habe ich jetzt überhaupt Anspruch darauf? Muss ich z.B. abwarten, wie die Unterhaltsklage ausgeht?
Um eine verbindliche Auskunft wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort AMS Fachmann
Person A, weiblich, bis zum 31.3.07 im Bezug von Arbeitslosengeld ( Datum nur als Beispiel gedacht), sucht mit 1.4.07 um NH an.
Kundin A ist zwar verheiratet, lebt aber von Gatten getrennt und hat bei Gericht eine Unterhaltsklage eingebracht.
Im Rahmen der Antragstellung auf NH erklärt die Kundin A niederschriftlich, dass sie vom Gatten getrennt lebt und keinerlei Unterstützung von ihm erhält, dass sie eine Unterhaltsklage bei Gericht eingebracht hat und sobald der Unterhalt urteilsmäßig geregelt ist, wird sie dies dem AMS bekanntgeben.
Nehmen wir an, das Urteil bezüglich des Unterhalts ergeht erst am 12.7.07 . Dann erhält die Kundin bis 30.6.07 die Notstandshilfe, als ob sie alleinstehend und ohne Unterhalt sei. Erst ab 1.7.07 wird der Unterhalt zur Notstandshilfe angerechnet. Theoretisch kann es passieren, dass das Urteil erst nach einem Jahr gefällt wird, dann bekommt die Kundin zwar den Unterhalt nachträglich überwiesen z.B. : € 20.000-, diese Summe spielt aber nachträglich bei der NH Berechnung keine Rolle, d.h. die Kundin braucht die NH nicht zurückzuzahlen.
Der Vorgang ist der gleiche bei Ansuchen auf Pensionsvorschuss auf Basis Notstandshilfe.

11.04.2007 um 12.19 Uhr - von Fr. H. - Facharbeiter / Berufsschutz?


Bin im Notstand. Obwohl ich Facharbeiter bin werden mir von meiner Ams- Beraterin Stellenangebote als Hilfsarbeiter per Post übermittelt. Muß ich diese auch annehmen. ??????

Antwort:
Wenn sie Notstand bekommen, müssen sie annehmen!
"In den ersten 100 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf
Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist eine Vermittlung in eine
nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit nicht
zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen
Beruf wesentlich erschwert wird. In den ersten 120 Tagen des Bezuges
von Arbeitslosengeld auf Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist
eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine
Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar, wenn das
sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens 80 vH des der
letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden
Entgelts beträgt.
Zumutbarkeit Gültig nur beim Arbeitslosengeld!

11.04.2007 um 9.03 Uhr - von Cinderella aus Klagenfurth - Was soll ich tun?


Ich bin seit 2 Jahren arbeitslos, habe vom AMS bisher einen einzigen (!) Job vermittelt bekommen. Kurse, es gibt nur noch einen, der für mich in Frage käme, werden mir verweigert. Was soll ich tun?

Antwort:
Geben sie nicht auf! Gehen sie auch zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn und nehmen sie nötigenfalls mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundeslandes Kontakt auf und bestehen sie auf diesen für sie wichtigen Kurs!
Die Arbeitsmarktlage ist schwierig. Es ist auch für das AMS schwer freie Arbeitsstellen anzubieten. Es ist gut wenn ihnen wenigstens der Bezug ohne Ärger überwiesen wird!
Vorschlag:
Falls ihnen die Zeit zu lange wird und sie Probleme bekommen, dann konzentrieren sie sich auf ein Hobby/Sport oder bemühen sich um eine sinnvole ehrenamtliche Aufgabe/Sozialjahr bei der Rettung oder in einer Tagesheimstätte für behinderte Menschen, Altersheim etc.. Daraus kann sich dann auch etwas berufliches entwickeln - Das sollte aber nicht das Motiv sein.
Sie geben anderen Menschen etwas und bekommen auch etwas zurück!
Ich wünsche ihnen alles Gute!

10.04.2007 um 19.03 Uhr - von Patrik - Gehalt nicht gezahlt


Hallo! Ich bin gerade auf der Suche nach dem richtigen Forum wo ich meine Frage stellen kann...

Ich weiß zwar nicht ob das hier so passt, aber ich werds mal probieren...

Also ich war freier Dienstnehmer u. wurde mehr oder weniger entlassen... aber das ist ja noch egal...
Mein problem ist, dass mein ehem. Chef noch immer ein Gehalt nicht gezahlt hat... u. jetzt ist meine Frage wohin bzw. an wen ich mich wenden soll... da das jetzt schon mehrere Monate so geht möchte ich wissen wie ich am bessten zu meinem geld komme...

Danke aufjeden fall schon mal

Antwort:
Besuchen sie gleich morgen die Arbeiterkammer. In diesen Angelegenheiten hat die AK Erfahrung.

10.04.2007 um 14.51 Uhr - von Sa. - Schwangerschaft


Hallo!

Ich wende mich wieder mit einer Frage/Bitte an dich: bis jetzt hat mich das AMS mehr oder weniger in Ruhe gelassen. Seit Anfang März weiß ich, dass ich ein Kind bekomme und habe das AMS Ende März davon in Kenntnis gesetzt.

Mein letztes Vorsprechen bei meiner AMS Betreuerin war Ende Februar, wo sie mich doch gleich wieder in einen Kurs einschrieb, den ich lt. oberster Stelle vom AMS zu machen habe (ein Bewerbungskurs). Obwohl der Kurs schon begonnen hat, kann ich ihn derzeit nicht wahrnehmen (aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden).

Ein Mitarbeiter des AMS verkündete mit am Telefon, dass ich gefälligst zum Kurs gehen soll und ich mich nicht auf die Schwangerschaft hinaus reden soll. Bin derzeit im Krankenstand, da es mir wirklich nicht gut geht. Da ich beim AMS kein leichter Kunde bin (lasse mir nichts gefallen) stoße ich auf unmut.

Kann man sich von einem Kurs freistellen lassen bzw eine Abmeldung dieses Kurses aufgrund gesundheitlicher Probleme (Schwangerschaft) erwirken?? Der Amtsatzt würde mich freistellen aber mein Frauenarzt nicht, da mir ausser den typischen Beschwerden nichts fehlt!
Wie soll ich einen Kurs wahrnehmen, wenn ich morgens kaum aus dem Bett komme, mich ständig übergeben muss und der Blutdruck so nieder ist, dass ich andauernd zusammenfalle.

Ich bin nicht der Hoffnung, dass die Beschwerden bald nachlassen, da ich die Beschwerden bei meinem 1ten Kind 9 Monate lang hatte und ich befürchte, dass es bei dem genau so ist.

Bis jetzt habe ich außer der Meldung, dass ich ein Kind bekomme, beim AMS noch nichts unternommen. Bei meiner Betreuerin sowie bei der Abteilungsleitung werde ich sowieso auf taube Ohren stoßen und auf Ablehnung.

Ich kann doch nicht bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes immer im Krankenstand bleiben. Seitens der AK-NÖ bekomm ich kaum eine Unterstützung, die legten mir nur den Dauerkrankenstand nahe. LG SA

Antwort auch per E-Mail
Solange du einen Arzt hinter dir hast und in diesem Falle denke ich ist es so (Hausarzt), brauchst du dich um das AMS nicht kümmern!
Auch nach einen Monat Krankenstand fällst du aus der Statistik, was das AMS zufriedenstellen dürfte!
Reg dich sowenig wie möglich auf und lasse es dir gut gehen! - so gut es halt geht!
Melde dich wieder, falls es Probleme gibt!
Alles Gute!

Ps.: Ich weiss nicht genau wie der AMS Ombudsmann aus NÖ einzuschätzen ist. Falls es wirklich mit deinem AMS Ärger geben sollte schreibst du ihm mal!

15.04.2007 um 22.23 Uhr AMS-Mitarbeiter3

bei risikoschwangerschaften gibt es die möglichkeit der vorzeitigen wochenhilfe. ich sehe keinen grund, warum dies die krankenkasse nicht genehmigen sollte. sollte dies aber wirklich nicht möglich sein: -> krankenstand!

10.04.2007 um 12.47 Uhr - von Markus - Vorauswahl für ein Stellenangebot!


Hallo- meine Frage bezieht sich auf eine Vorauswahl für ein Stellenangebot (kriege eigentlich nur solche Stellen angeboten vom ams, jedesmal eine Fahrt quer durch wien)

- Ist dort ein Vorstellung verpflichtend?
es ist kein Vermerk am Schreiben das ich das Schreiben abgestempelt beim ams vorweisen muss.

- was passiert wenn ich dem Berater bei der Vorauswahl auf die Frage -können sie sich das vorstellen- mit -nein- antworte ?

- wird, nachdem ich mit -ja- geantwortet habe und eine Kontakt-Telefonnummer erhalten habe bei der Firma nachgefragt ob ich mich dort gemeldet habe, bzw erhält die Firma bescheid wenn ich die Kontakttelefonnummer erhalten habe ?

vielen Dank,

Antwort:
Ein vom AMS vermittelter Vorstellungstermin ist verpflichtend und führt bei einer Vereitelung zur Sperre! Die BeraterInnen haben einen gewissen Spielraum und können sie eine Zeit lang unterstützen. Soll heissen, ihnen bei Möglichkeit, Arbeitsstellen vermitteln die sie interessieren! Vielleicht haben sie mit ihrem Berater diesbezüglich Glück. Er, ihr Einverständnis auch annehmen kann, wenn sie auf Rückmeldung verzichten.
Vorsicht ist bei Gesprächen mit dem AMS leider geboten, aber Interessen und bevorzugte Stellen teilen sie ihrem Berater mit!
Auch wenn kein Rückmeldeformular für die Firma dabei ist, sie können sich nicht ganz sicher sein ob nicht doch ein Kontroll-Anruf folgt, sollten sie einen Kontakt oder Gespräch/Absage erfinden.

8.04.2007 um 14.07 Uhr - von Arnold - meinem 4ten AMS Kurs


Servus,
bin auf meinem 4ten AMS Kurs ,im B.., ich sage nur hier wüten Wahnsinnige.und es ist jeden Kurs das gleiche.Die Arbeitslosenstatistik ist um viel gesunken , das sind aber alles Menschen die auf Kurs sind und diese Kurse wirken rein nur destruktiv. Wann wird dieser Wahn endliche gestoppt !!!!!

7.04.2007 um 16.18 Uhr - von Sanja - Arbeitslose gründen Verein!


Hallo Hr. Moser,
hab gerade in den Nachrichten folgenden Bericht gefunden:

http://steiermark.orf.at/stories/183794/

Arbeitslose gründen Verein, vielleicht ist das für Sie interessant.

PS: Ich selber bin nicht aus Stmk, aber eine Leidensgenossin!

Antwort:
Danke für Tipp, Wir kennen uns!
Vereinssprecher Wodt ist ebenfalls Mitglied (Schriftführer) beim österreichischen Verein ArbeitslosensprecherIn!

7.04.2007 um 0.49 Uhr - von Karl. B. - Volksbegehren, Stoppt den AMS Wahnsinn!


Volksbegehren Stoppt den AMS Wahnsinn! Dieses Volksbegehren ist schaffbar !!

Herr Moser, ich traue ihnen zu ein Volksbegehren zu starten. Könnten sie das bitte übernehmen?

Wir brauchen ca 8000 Unterschriften um ein österreichweites medienwirksames Volksbegehren einleiten zu können. Das sollte schaffbar sein.
... Auszug aus wikipedia:

Mit einem Volksbegehren kann in Österreich die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Parlament (Nationalrat) verlangt werden. Direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen, d.h. nach der Diskussion darüber kann der Vorschlag des Volksbegehrens auch verworfen werden.

Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig. Dazu werden ein Promille der durch Volkszählung erhobenen Bevölkerungszahl an gültig unterschriebenen Unterstützungserklärungen benötigt (zur Zeit 8.032 Stück)

. Die Unterschrift muss auf dem Heimatgemeindeamt oder dem Magistrat vor dem Beamten geleistet werden. Die Arbeitslosen Vereine könnten die arbeitslosen leute dort direkt vom AMS hinbegleiten.

. Und man müsste den genauen Gesetztes Text kennen um ein Volksbegehren einleiten zu können. Ideal wäre es wenn die SPÖ oder ähnliche Parteien mitmachen. Aber auch ohne deren Hilfe ist es locker möglich. Wir müßen uns endlich trauen.

Anmerkung:
Sehr interessante Idee!
Per Volksbegehren die Abschaffung der Paragraphen 9, 10, 11, und 49 fordern!
Unterstützung durch die SPÖ?
Die jetzige SPÖ-(Führung) unterscheidet sich nicht mehr von der ÖVP. Das Bekenntnis "Sozial" ist bei beiden Parteien nur mehr Etikette um gewählt zu werden.
Die tatsächliche Gesinnung findet sich im Neoliberalismus - Hyperegoistische Wirtschaftsphilosophie des grenzenlosen Profits/Macht auf Kosten der Sicherheit/Gesundheit/Menschen!
Anfragen/Klagen über soziale Unzulänglichkeiten an die SPÖ / Minister Buchinger werden mit nicht zuständig beantwortet. Die ÖVP, bei Arbeitslosigkeit, Bartenstein ist Schuld. Wir können da nichts machen! lautet die Antwort!

Ihren Vorschlag betreffend muss die Popularität von SoNed noch weiter zulegen!
Obwohl SoNed in diesem Sinne sehr erfolgreich ist und die Bekanntheit rasant zunimmt!

6.04.2007 um 21.19 Uhr - von Anonym - zu 3.04. Kurs ja, aber keinen Deppenkurs!


Noch in derselben Woche wurde mir nun mein Leistungsbezug vorläufig eingestellt. Obwohl ich klar im Recht bin und das auch schriftlich eindeutig klargestellt habe, eine Frechheit die sich das AMS hier erlaubt. Nichtsdestotrotz werde ich zur Vorladung erscheinen und nochmal auf mein Recht pochen, erstens wurden mir meine Defizite nicht aufgezeigt, zweitens ist dieses ominöse Bewerbungscoaching keine Maßnahme und kann daher auch nicht vereitelt werden.

Nachdem ich unmittelbar nach diesem Kurs in Kontakt mit meiner Beraterin stand, und ihr die Situation dargelegt habe, kommt nun ein weiterer Punkt hinzu: ich wurde nicht über die Rechtsfolgen belehrt (= Leistungsentzug bis offene Fragen geklärt wurden). Grundsätzlich liefert mir das AMS ja immer mehr Munition zum Argumentieren, allerdings koche ich innerlich auch schon vor Wut über diesen Umgang mit mir. Hoffentlich kann ich nächste Woche endgültig und zum letzten Mal über diesen Streitfall berichten.

um 23.02 Uhr von MyRight
Hallo Anonym!!
Einfach mal übers Wochenende die Rechts-Information auf http://www.soned.at/ in Ruhe durchlesen. Das senkt den Blutdruck. Und dann nur mehr schriftlich mit AMS kommunizieren. Die Munition rauslassen: Berufung, Beschwerde usw.

6.04.2007 um 14.10 Uhr - von Cl. O. - Rückmeldung von 13.03.2007 um 21.43 Uhr - Komplizierter Weg


und auch schon wieder ein paar Fragen ;))

Und zwar habe ich diesbezüglich auch eine meldung an die Volksanwaltschaft gemacht von dort habe ich einen Brief erhalten dass eine Kontaktaufnahme mit dem Landesgeschäftsführer vom AMS gemacht wurde und eine Antwort in 4-6 Wochen erfolgt, habe darauf hin mit dem Anwalt telefoniert und ihm erklärt dass der Kurs bereits am 16 beginnt und ich nicht so lange Zeit hätte, er sagte mir ich soll mich nochmal am 12. bzw. 13. melden und er versucht telefonisch eine Vorentscheidung zu bekommen, ausserdem hatt er mir geraten telefonisch mit Fr.Dr.Se. Kontakt aufzunehmen.
Dies habe ich am 27.03. gemacht doch diese Frau war sehr unhöflich, sie hatt mir mitgeteilt dass ich 16 Stunden dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss, und zwar zur üblichen Arbeitszeit wenn ich da kein Auto habe und der Weg zum Bahnhof sehr weit ist, ist das "meine Sache, wie ich dort hin komme", das hat sie wortwörtlich gesagt, ist mir dass nicht recht oder zumutbar, bin ich auch nicht vermittelbar und bekomme kein Geld mehr :((
Keine sehr positive Auskunft einer so genannten Ombudsfrau.

Ausserdem hat sich bei dem mir zugewiesenen Kurs einiges geändert:

Als ich nun am 3. bei meiner Beraterin war, sagte sie mir dass ich keinen EDV Kurs sondern einen Kurs zur Tankstellenhelferin machen muss, dieser beginnt auch am 16.04 und dauert bis 31.05. täglich von 8 - 14 Uhr.

Das ganze hat sie mir schriftlich in Form eines Betreuungsplanes vorgelegt, mit Aufklärung meiner Defizite und ect.

Tja damit hat sich ein wichtiger Berufungsgrund in Luft aufgelöst, meine einzige Hoffnung ist nun noch die zumutbare Wegstrecke diese hat sich dadurch nicht geändert im Gegenteil ich müsste nun auch noch fast ne Stunde auf den Zug warten da nach 14 Uhr erst der nächste Zug um 15.08h abfährt.

Ich denke dass es ein Fehler war bei Fr.Dr.Se. anzurufen und dass meine Beraterin davon schon gewusst hat als ich am 3. rein kam, da sie sehr gut vorbereitet war und der Betreuungsplan auch schon fertig geschrieben und ausgedruckt war.

Ich hoffe jetzt nur noch darauf dass ich vom Volksanwalt eine positive Rückmeldung bekomme, denn ich kann mir eine Bezugssperre wirklich nicht leisten und möchte aber auch nicht zufuss die gesamte Strecke zurücklegen, dies würde bedeuten dass ich von 6 Uhr morgens bis fast 16 Uhr unterwegs bin und dass nur um aus der Statistik zu verschwinden, ich habe eine 4 jährige Tochter die es nicht gewohnt ist mich den ganzen Tag nicht zu sehen.


Ich habe ihnen im Anhang eine Kopie des Kursblattes das sie mir gegeben hat angefügt und einen Auszug aus meinem Betreuungsplan, vieleicht können sie ja noch etwas endecken womit ich meinen Kopf aus der Schlinge ziehen könnte.
Muss noch erwähnen dass ich den Betreuungsplan noch nicht unterschrieben habe, ich habe meine Betreuerin gebeten mir bis 13. zeit zu geben da ich erst dann eine Antwort vom Volksanwalt erwarten kann, habe ihr auch gesagt dass ich mit diesem Kontakt aufgenommen habe, das hat sie aber nicht sonderlich gestört, wie schon erwähnt ich denke sie hat mit Fr.Se. schon Rücksprache gehalten und weis schon genau dass ich nicht aus kann.

Bin für jede Hilfe dankbar da ich schon nicht mehr schlafen kann, wegen dieser Sache.

Vielen vielen Dank und lg

Antwort
Der einzige ev. erfolgreiche Berufungsgrund nach einer Sperre wegen einer Teilnahmeweigerung ist die Wegzeit.
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar

Vor dem Kursanfang klarstellen, dass man das Praktikum nicht freiwillig absolviert, sondern den Kollektivlohn dafür verlangt. Das Okay verlangen!


um 20.48 Uhr von MyRight
ich bin froh, dass mittlerweil außer mir noch jemand die Erfahrung mit Dr. S. gemacht hat. Bei Kleinigkeiten war ich zufrieden, gehts aber ans Eingemachte, ist Dr. S. sicherlich die falsche Ansprechperson.
Ich, aus persönlicher Erfahrung, empfehle die Volksanwaltschaft.

Vorsicht vor der Ombudsfrau des AMS-OÖ Dr. Se.

Amtsbeschreibung für die OÖ Ombudsfrau
Der Ombudsmann/frau (schwedisch ombudsman: Vermittler) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes.
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Dies geschieht durch:

eine objektive Betrachtung des Streitfalles,
Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,

In dieser Bedeutung ist beim Ausüben eines solchen Amtes zwar eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen zu verstehen, aber unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig Beachtung finden würden!

6.04.2007 um 10.33 Uhr - von P. Hö. - Krankengeld


Wie ist das als Notstandshilfebezieher mit dem Krankengeld? Bin jetzt ein Monat im Krankenstand und habe jetzt vom AMS die ersten 10 Tage vom März überwiesen bekommen. Wie komme ich zu meinem Krankengeld. Ich habe keine Ahnung, da ich schon so viele Versionen hörte (automatisch, muß beantragt werden, wird im Nachhinein bezahlt....)
Danke schon jetzt für die Antwort.

Antwort:
Gehen sie zu ihrer Krankenversicherungsanstalt, dort erhalten sie die kompetenteste Antwort. Sie können dann eine "Zwischenabrechnung" machen, um vorerst einen Teil ihres
Krankengelds zu bekommen. Bitte um Rückmeldung!

10.04.2007 um 10.33 Uhr - von P. Hö.
Das Krankengeld wird alle 28 Tage mit einem Vermerk vom Arzt auf dem Krankenschein auf das Konto überwiesen.

5.04.2007 um 12.05 Uhr - von Pr. - zum Psychologen?


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Grundsatz "Vertrauen Sie dem AMS nichts an, es wird gegen Sie verwendet" werde ich sicherlich beherzigen.
Dazu hätte ich aber jetzt eine Frage:
Phönix, sinnlose Kurse z.b. Jobfit habe ich bisher selbst abgewehrt. Mein Trick: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und drohe mit dem Rechtsanwalt, dann machen die Herrschaften gleich einen Rückzieher.
Nun, jetzt wollte das AMS, dass ich ein Gespräch beim Psychologen führe. Ich stand dem ja eigentlich nicht negativ gegenüber, auch ein Berufseignungstest wäre für mich intressant gewesen. Jetzt nachdem ich Ihre Internetseiten gelesen habe, sind mir jedoch Zweifel gekommen.
Soll ich den Termin stornieren? Was kann mir dabei passieren?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Übrigens über meine Erfahrungen mit dem AMS könnte ich Ihnen auch sonst noch eine Menge erzählen.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort: auch per E-Mail

Wenn sie auch einen persönlichen Vorteil in der psychologischen Untersuchung sehen dann machen sie das, ansonsten wehren sie sich dagegen.
Zu einem Facharzt Psychologie, darf sie nur ein praktischer Arzt überweisen - nicht das AMS.

5.04.2007 um 20.43 Uhr - von MyRight
Erstaunlich: Wie kommt ein kleiner AMS-Beamter/In auf die Idee einen Betroffen/e zu einem Psychologen zu verweisen.
Dazu würde ICH persönlich gerne den Grund erfahren und eine schriftliche Stellungnahme verlangen, eventuell für Rechtsanwalt.
Gleichzeitig würd ich in Erfahrung bringen ob Sanktionen zu befürchten sind bei Weigerung. Schließlich hat dies ja nichts mit \"Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt\" zu tun.

5.04.2007 um 21.40 Uhr - von Noname - Kommentar zum Psychologen,
es gehört zur taktik einer gewissen sorte von staatsdienern, einem psychische auffälligkeiten zu attestieren, wenn man sich wehrt bzw mit eingeschriebenen briefen und/oder anwalt daherkommt. grundziel des ganzen ist es, ihnen \"etwas\" anhängen zu können; sei es um sie später leichter in die sozialhilfe abdrängen zu können oder in die frühpension, jedenfalls aus der statistik und wenn geht, auch aus deren budget !!!
sollte alles nichts fruchten, so haben sie die gute nachred sprich den datenschatten im akt, dass sie schon mal zum psychologen mußten.
finden sie es nicht seltsam, dass die gleich einen rückzieher machen, wenn ein anwalt ins spiel kommt......wo das ams doch immer recht hat..???

6.04.2007 um 9.06 Uhr - von Pr.
Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre rasche und kompetente Antwort. So was kenne ich in Österreich ja fast gar nicht!!!
Aufgrund Ihrer Information habe ich natürlich sofort den Termin bei der AMS-internen Psychologin inkl.
Berufseignungstest abgesagt. Eine Sperre dafür gibt es nicht.
Der Berater sagte: "Also, wenn das auch wieder nicht passt, dann werden wir beim nächsten Beratungsgespräch
andere Massnahmen ergreifen". Bin schon gespannt, welche Attacken nun wieder geplant sind.
Also habe ich vorsorglich einen Datenauszug bestellt. Nur hätte ich dazu wieder eine Frage? Ich habe bereits einmal einen Auszug erhalten, dieser war jedoch nicht vollständig. Wie stelle ich es an, damit ich einen vollständigen Auszug erhalte, wo auch die persönlichen Meinungen des Beraters enthalten sind? Bzw. welche Daten sind Ihrer Erfahrung nach überhaupt gespeichert. Alle Daten des AMS sind wohl sicher nicht gesetzeskonform!
Ich halte Sie ganz schön auf Trab, glaube ich. Aber mit solchen Dingen kann ich mich beim Rechtsanwalt bzw. über die Rechtsschutzversicherung auch nicht schlau machen, sonst kündigen sie mir die auch noch!
Ich hoffe jedoch, dass es in Ihrem Sinne ist, dass es kämpferische Arbeitslose bzw. Bürger gibt. Wäre ich nicht solange im Ausland gewesen, hätte ich sicher nicht diesen Einblick bzw. Misstrauen gegenüber österreichischen Behörden entwickelt.
Ihre Internetseiten habe ich gestern erst gefunden. Eigentlich kam ich auf Ihre Seiten, durch das Suchwort
MENSCHENRECHTE RECHT AUF FREIE BERUFSWAHL. Es kommt mir schon seltsam vor, dass dieses Grundrecht durch das AMS derart übergangen werden kann. Gibt es dazu keine Urteile des Verfassungsgerichtshofes bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Kürzlich las in der Zeitung nämlich einen Artikel, dass es in Österreich auf europäischen Standard mit den Menschenrechten nicht weit her ist. Zu diesem Thema habe ich bisher in Ihren Internetseiten noch nichts relevantes gefunden

Antwort:
Die Akteneinsicht beim AMS fordern sie in einem eingeschriebenen Brief an das AMS der Landesgeschäftsstelle!
Gegenüber dem AMS gilt das Recht auf Akteneinsicht und Kopie der Akten. Diese Kopie der Akten muss ausgefertigt werden, sofern ein Kopierer vorhanden ist, was allerdings in jeder AMS-Stelle der Fall ist. Sollte die schriftliche Ausfertigung verweigert werden, verlangt man eine schriftliche Ausfertigung. Das Recht darauf besteht und wird vom Verwaltungsgerichtshof sehr streng gehandhabt.
Auskunftspflichtgesetz

Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)
Muster für Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
Falls Daten fehlen dann Beschwerde an die Datenschutzkommission!
Zusammengestellt von Martin Mair / http://www.arbeitslosennetz.org/ - Ein zäher Kämpfer für die Rechte der Arbeitslosen. Ein Danke an diese Adresse!

Menschenrechtsverletzungen von Österreich:
Mit diesem Thema könnte man eine eigene Webseite anlegen und füllen!
Konkret angesprochen wird dieses Thema in der Unterseite Politik und im Archiv zBsp.: mit dem Artikel Uno kritisiert Österreich. Wobei die ganze Webseite SoNed von dieser Problematik handelt!

Ich finde ihren Einsatz toll und glaube und hoffe, dass sie weitere Personen zum zivilen Ungehorsam und gewaltlosen Widerstand animieren!

5.04.2007 um 10.59 Uhr - von A. T. - 5 Wochenkurs


Sehr geehrte Damen und Herren - ArbeitslosensprecherIn;
ich hätte eine Frage in Bezug auf Itworks bzw. folgenden Passus, der aus Ihrer HP hervorgeht:
Trendwerk, Itworks und Job-Transfair unzumutbar!
Inoffiziell

Wie aus einer Quelle des AMS bekannt wurde, hat ein AMS Rundschreiben zum Inhalt, dass ab sofort die Überlasser
Trendwerk, Itworks und Job-Transfair
als unzumutbar gelten und niemand mehr unter Sanktionen gestellt werden darf, der die Beschäftigung verweigert. Hingehen zum Kontrolltermin muss man aber
weiterhin, doch kann man sich nachher frei entscheiden.

Nunmehr habe ich ein Schreiben des AMS in Bezug auf einen Kontrolltermin erhalten, der ein "Vorstellungsgespräch" beinhalten soll. Es wird - wie auch aus Arbeitslosennetz hervorgeht, eine fünfwöchige "Kursmaßnahme" vorgetäuscht, die dem "sozialökonomischen Betrieb" vorausgeht, um offenbar die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu umgehen. Kann ich auch diese "Kursmaßnahme" verweigern (ohne Sanktionen), die offenbar doch nur auf die "Tätigkeit" in einem sozialökonomischen Betrieb "vorbereitet"? Ich habe keinerlei "Lust", meine Zeit mit Itworks-Maßnahmen zu vergeuden...
Gibt es eine Erkenntnis des VWGH, die downloadbar ist, und auf die ich mich eventuell bei diesem merkwürdigen "Kontrolltermin" beziehen kann?
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre geschätzte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Antwort
Gegen den Kontrolltermin kann man vorgehen.
Der neudesignte 5wöchige Kurs gehört erst ausjudiziert.
Berufungsgründe
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

5.04.2007 um 17.06 Uhr - von A. T.
Servus Christian;
danke für die prompte Antwort und die Hinweise.
Was ist mit "ausjudizieren" in Zusammenhang mit diesem 5-wöchigen Kurs gemeint?
Dieser Kurs dient - wie geschrieben - nur der Umgehung der Erkenntnisse des VWGH.
Da es sich "nur" um einen Kontrolltermin handelt, ist die Sache scheinbar "harmlos".
Dennoch stelle ich es mir merkwürdig vor, wenn bei dieser Pseudo-Firma Itworks dutzende Menschen eintreffen, und viele Lemmingen gleich unterschreiben, während andere verweigern. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen, oder bin ich der erste, der auf diese Splittung hinweist?
Ich werde mich, denke ich, diesem Kontrolltermin zu entziehen suchen. Insbesondere deswegen, da ich ohnehin einen Termin habe, und sie mir ein - aus meiner Sicht akzeptables - Einzelcoaching als Maßnahme angekündigt hat. Die "Einladung" zum Informationstag habe ich ja von einer mir unbekannten Person erhalten...

Eine Frage hätte ich bezüglich einer längeren Ausbildung. Eine Dame hat sich diesbezüglich im Gästebuch Ihrer HP zu Wort gemeldet, und Sie haben u.a. geschrieben, dass sie auf alle Fälle mit ihrer Beraterin sprechen solle. In meinem Fall verhält es sich so, dass ich in einem Verlag ausgebildet wurde, und es unmöglich ist, in diese Branche wieder einzusteigen. Ansonsten habe ich die üblichen "Angebote", von denen ich nichts halte (freiberuflich, Werkvertrag, Teilzeit u.ä.) Nunmehr gibt es ab diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, eine Ausbildung zum diplomierten Sozialbetreuer zu machen (Altenarbeit). Diese Ausbildung dauert drei Jahre, und kostet 1.040 € pro Jahr an Schulgeld. Würde ich diese Ausbildung abends machen (was normalerweise möglich sein müsste), würden sich die Kosten auf 1.380 € pro Jahr belaufen. Hinzu kommt, dass ich Praktika machen müsste, und diese vom Arbeitsamt grundsätzlich (zumindest ist es mir bisher so ergangen) abgelehnt werden. Glauben Sie, dass ich meiner Betreuerin von dieser möglichen Ausbildung berichten sollte, und es Chancen gibt, dass ich diese Ausbildung machen kann bzw. mir diese Ausbildung vielleicht sogar vom Arbeitsamt bezahlt wird?
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Informationen.

Beste Grüße,

Antwort:

Dieser Kurs ist deswegen gesplittet worden, damit man den Arbeitslosen den Bezug wieder sperren kann.
Eine Weigerung zieht eine Sperre nach sich, die man mittels Berufung in weiterer Folge Beschwerde bekämpfen kann/muss!
Ich rate grundsätzlich von keinem Eigenengagement ab.
Bei Abendkursen verhält es sich leider so, das sie nicht genehmigt werden.
aber vielleicht gibt es mal eine Ausnahme?
Die Regierung, so Sozialminister Buchinger, hat sich in diesem Jahr mehr qualifizierende Kurse/Ausbildung auf die Fahnen geschrieben.
Mal sehen, was daraus wird.
Darum bemühen sie sich auf alle Fälle um eine Umschulung/Ausbildung!
Wenn sie mit ihrem Berater nicht weiterkommen gehen sie ruhig zu seinem Vorgesetzten und wenns nichts bringt auch zum AMS Ombudsmann.
Wenn die sehen wie ernst es ihnen damit ist, werden die Chancen grösser.
Ps.: Altenfachbetreuer fehlen zu Hauf auf dem Arbeitsmarkt, weswegen sie gute Karten haben!

5.04.2007 um 23.09 Uhr - von A. T.
Servus Christian;
vielen Dank für diese für mich wichtigen Informationen!
Ich habe bis dato gar nicht gewusst, dass es einen AMS-Ombudsmann gibt; werde mich aber gegebenenfalls an ihn wenden.
Es handelt sich bei der Ausbildung zum diplomierten Sozialbetreuer um eine Ausbildung, die im September (von der Caritas) erstmals angeboten wird. Klingt sehr spannend, und die Altenarbeit (gerade in Bezug auf die seelische Betreung der Menschen bzw. Animation zur physischen Aktivität) ist im Sinne von Prävention zweifellos von Bedeutung. Das mit der Abend-Ausbildung, die nicht möglich ist, weiß ich leider. Deswegen würde ich ohnehin die Tages-Form (die zudem deutlich billiger wäre) anstreben. Kostenpunkt für alle drei Jahre etwas mehr als 3.000 €. Wissen Sie von Fällen, wo ein derartiges Ansinnen eines Erwerbsarbeitslosen, der eine neue Aufgabe suchte, positiv beschieden worden ist?
(im Sinne einer "Umschulung")
Die "großen Worte" von Buchinger habe ich damals vernommen. Stellt sich nur die Frage, ob diese qualifizierende Ausbildung - in welchem Bereich auch immer - tatsächlich für jeden, der sie anstrebt, möglich ist...
Beste Grüße,
P.S.: Ich hoffe, dass ich gute Karten habe...

6.04.2007 um 12.18 Uhr Antwort
Ich kann ihnen zu ihrem Wunsch viel Mut machen!
In Braunau war vor kurzem eine Informationsveranstaltung bei der alle Teilnehmer der Deppenkurse verpflichtend geladen waren um freiwillige Teilnehmer für einen extra zum Altenfachbetreuer zusammengestellten Ausbildungskurs, bei genügend Interessenten, zu gewinnen.
Ein positiver arbeitsmarktpolitischer Schritt der zeigt dass Arbeitskräfte in diesem Bereich gefragt sind. Braunaus Altenheime braucht Pflegekräfte. Aber auch Österreich sucht Personen für Sozialberufe!
Los geht`s! Lassen sie nicht locker! Ich halte ihnen die Daumen!

4.04.2007 um 14.21 Uhr - von A. Ho. - Pensionsvorschusses


Hallo Christian

Ich habe eine Frage bezüglich des Pensionsvorschusses und zwar verständlich ist mir, dass das Arbeitslosengeld/Notstand auf die Höchstgrenze von Euro 26,97 täglich herabgesetzt wird, wenn man drüber liegen sollte. Der folgende Satz ist mir allerding nicht ganz klar:

"Liegt der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine schriftliche Mitteilung des Sozialversicherungsträgers vor, dass die zu erwartende Pension niedriger sein wird, ist der Pensionsvorschuss entsprechend zu vermindern."

Bedeutet, dass das Arbeitslosengeld/Notstand nochmals reduziert werden würde, auch wenn es z.B. sowieso schon weit unter der Grenze von täglich Euro 26,97 liegt?

Es steht auch auf diversen Seiten, dass der Pensionsvorschuss in der Länge des Pensionsvorschusses bzw. das Höchstausmass erreicht wird, was beim Notstand ein Jahr wäre, kann man den Pensionsvorschuss dann wieder verlänger, oder bekommt man dann nichts mehr, obwohl das Pensionsverfahren noch läuft.

Für die Benatwortung meiner Frage, wäre ich euch sehr dankbar. Lg

Antwort:
Der Pensionsvorschuss beträgt höchstens Euro 26,97! Unter diesem Betrag richtet sich der PV. nach dem AL/Notstand!

Wenn eine schriftliche Mitteilung des Sozialversicherungsträgers über den zu erwartenden Pensionbetrag vorliegt, richtet sich die Höhe des Pensionsvorschuss an diesem Betrag, auch wenn der Notstand höher sein sollte.

Über notwendige Schritte werden sie von der Pensionsversicherungsanstalt informiert!
(Ohne Gewähr)
Kontaktieren sie Emil (Pensionsexperte) von
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr

5.04.2007 um 2.03 Uhr von Noname
wenn die berechnung der PV ergibt, dass die pensi niedriger sein wird als der derzeitige PVvorschuss, so wird dieser gekürzt. in diesem fall gehen sie SOFORT(es gibt nichts im nachhinein!!) aufs sozialamt und ersuchen um richtsatzergänzung(hilfe in einer notlage); sie haben dann, so sie mittellos sind, alle ansprüche eines sozialhilfeempfängers dh existenzminimum(=lebensunterhalt), mietbeihilfe, heizbeihilfe etc.... nähere infos finden sie auf der homepage ihres bundeslandes!

ja, es kann der vorschuss sogar gegen eur 0,- gehen ! ! !

1x pro jahr muss man um notstandshilfe einreichen(=verlängern), beim PVvorschuss läuft es ident ab; gleiches formular, gleiche ams-geschäftsstelle. solange das verfahren läuft gibts den vorschuss.

tip: formulieren sie das ansuchen ans sozialamt als
ANTRAG
auf
HILFE IN EINER NOTLAGE
erklären sie daraufhin ihre situation und ersuchen sie, falls das sozialamt meint, es stünde ihnen keine hilfe zu, um eine
BESCHEIDFÖRMLICHE ERLEDIGUNG

so kommen sie zu einem bescheid, gegen den sie rechtsmittel ergreifen können. lassen sie sich unter keinen umständen auf einen mündlichen antrag ein, sie kriegen dann einen mündlichen bescheid, den sie als laie als solchen nicht erkennen und somit nie auf die idee kämen dagegen aufzubegehren ! !
sollten sie ein einschreiben kriegen, holen sie es umgehend ab, da ab hinterlegungsdatum die einspruchsfrist(meist 14 tage) läuft !
sie können den antrag auch persönlich vorbeibringen, da sie wahrscheinlich ohnehin einen termin vereinbaren müssen. ihre ansprüche laufen ab dieser ersten vorsprache zwecks termin, auch wenn der termin erst wochen später sein sollte. vergessen sie unter keinen umständen, dass sie sich den eingang des antrages auf einer kopie mit rundstempel, datumsstempel und unterschrift bestätigen lassen, denn nicht alle menschen sind edel, hilfreich und gut ;-)
Pensionsvorschuss - Stand 1.01.2007

5.04.2007 um 9.02 Uhr - von A. Ho

Vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage zum richtigen Verständnis noch anhand eines Beispieles. Angenommen der Notstand läge bei 17,67 (also von Haus aus, unter den 26,97) und die PVA meldet dem AMS, dass die zu erwartende Pension beispielsweise umgerechnet täglich 15,89 Euro ausmachen würde, würde dann das AMS die 17,67 Euro auf die 15,89 Euro kürzen? So habe ich es nämlich verstanden. Danke

Antwort:
Genau so ist es!

5.04.2007 um 10.30 Uhr - von A. Ho - An Noname
(An Noname bezüglich der Antwort wegen dem Pensionsvorschuss)
Vielen Lieben dank für diese sehr ausführliche Antwort.

3.04.2007 um 20.29 Uhr - von Margit - Betreuungsplan?


hallo lieber engagierter christian samt team und engagierte beraterInnen. hab mal wieder eine frage, und zwar zum betreuungsplan. habe jetzt einen solchen zugesendet bekommen, in diesem steht dass beide teile damit einverstanden sind. ich habe nie etwas unterschrieben. zumal in diesem plan auch falsche tatsachen niedergeschrieben sind. warum wird einen soetwas per post zugesendet, nicht im beratugnsgespräch vorgelegt, besprochen? habe am telefon betreuer darauf aufmerksam gemacht. er meinte kein problem. was hat das für auswirkungen? zumal ein falscher ursprungsberuf darin steht, falsche gewünschte arbeitszeiten, nicht korrekt wiedergegebenes besprochenes usw. tappe ich in eine falle, wenn ich es unerwiedert lasse oder ist das so in ordnung. DANKE nochmals an euch alle. lg

Antwort:
Betreuungsplan: § 38c AMSG
Die regionale Geschäftsstelle hat für jede Person einen Betreuungsplan zu erstellen, der ausgehend vom zu erwartenden Betreuungsbedarf insb. die Art und Weise der Betreuung und die in Aussicht genommenen Maßnahmen sowie eine Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise enthält.
Insb. ist auf die gem. § 9 Abs. 1 bis 3 AIVG massgeblichen Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung und bei Maßnahmen ist von den Kenntnissen und Fertigkeiten auszugehen diese nach Möglichkeit zu erhalten oder bei Bedarf zu erweitern. Bei Änderungen ist der Betreuungsplan anzupassen.
Die regionale Gst. hat ... Einvernehmen mit der arbeitslosen Person anzustreben.
Auf bestimmten Betreuungplan oder Maßnahmen, die im Betreuungsplan in Aussicht genommen sind, besteht kein Rechtsanspruch.

Kopieren sie die Zeilen und sprechen sie darüber nochmal mit dem Betreuer, ansonsten gehen sie damit zu seinem Vorgesetzten/ wenn es nicht fruchtet zum Ombudsmann ihres Bundeslands.
Der Betreuungsplan muss geändert werden, auch wenn auf den Inhalt kein Rechtsanspruch besteht!


3.04.2007 um 15.51 Uhr - von Helga - kämpfen um einen Job, für den ich meine Lehre abgeschlossen habe!


Wieder einmal melde ich mich zu Wort:
Manchmal ensteht in den geschriebenen Beiträgen tatsächlich der Eindruck, dass Arbeit verhindert werden soll. Zwischen den Zeilen gelesen jedoch ist es pure niedergeschriebene Verzweiflung.
Arbeitslos sein hat für mich bedeutet:
kämpfen um einen Job, für den ich meine Lehre abgeschlossen habe; kämpfen um einen annähernd solchen Job. Ich wollte nicht Müll sortieren in 3 Schichten, sondern eben einen Job im Büro/Sekr.Bereich.
Ohne Hilfe meines Bekannten hätte ich wohl sowas nie bekommen. Habe mich bei unzähligen Firmen vorgestellt, desöfteren waren hier Zweifel aufgrund meines hohen Alters von 48 Jahren vorhanden. Zweifel gingen in die Richtung: zu alt fürs vorhandene Team, eventuell nicht mehr aufnahmefähig; nicht integrierbar, überqualifiziert, aufgrund des hohen Alters vielleicht nicht mehr herzeigbar, dumm usw., vertrottelt und den Witz des Tages nicht zu vergessen: Was wollen Sie, Sie gehen eh bald in Pension.

Diesen Firmen und Medien möchte ich folgendes mitteilen:
ICH UND LEDIGLICH ICH ALLEINE OHNE HILFE ANDERER BZW. SOGENANNTER FIRMENSANIERER HABE EIN UNTERNEHMEN SANIERT.

Ein Unternehmen, welches kurz vor der Pleite gestanden ist und ich trotz allem eingestiegen bin.
Für dieses Unternehmen war ich nicht zu alt oder unbrauchbar. Ein großes Lob für Sanierung des Unternehmens habe ich von Unternehmen-in-Not erhalten und darauf bin ich noch heute wahnsinnig stolz. Ich wurde sogar zu einem Interview ins TV eingeladen. Dies wollte mein Chef nicht und das habe ich eben akzeptiert.

Firmeninhaber sollen überlegen und gut einschätzen. Medien sollen nicht so groß den Mund aufreissen, sondern doch einmal hinter die Kulissen blicken.

Ich hoffe mit diesem Beitrag allen Besserwissern einen Schlag ins Gesicht versetzen zu können. lg

3.04.2007 um 12.29 Uhr - von Anonym - Kurs ja, aber keinen Deppenkurs!


Hallo liebe Mitleidenden!
gestern durfte ich zum ersten mal an diesem Coaching
Kurs teilnehmen. Ich war allerdings enttäuscht und sehe nicht ein warum ich meine Zeit damit sozusagen verplempern soll. Zu sinnvollen Kursen sage ich gerne ja, aber die Beraterin(habe jedesmal andere Ansprechpersonen, auch recht nervig wenn man seine Lebensgeschichte immer und immer wieder wiederholen muss), hat darauf bestanden weil das sozusagen im Fahrplan liegt. Nun habe ich gestern unmittelbar nach dem Kursbesuch per email meiner AMS Geschäftsstelle mitgeteilt, dass ich nicht mehr an diesem Kurs teilnehmen möchte und ich gerne von anderen und sinnvollen Vorschlägen hören würde, da ich ja lernbereit bin. Dazu habe ich auch gleich das Erkenntnis des VWGH zitiert und klargestellt, dass mir die Beraterin meine Defizite, die der Kurs ja wettmachen soll, nicht aufgezeigt hat (Sie müssen da hin wenn sie über diesen und jenen Zeitraum arbeitslos sind, das ist der Lauf der Dinge)
Nun habe ich einen Tag danach, also heute die Einladung zum Vorsprechen erhalten. Ich soll anscheinend persönlich darlegen warum und weshalb ich diesen sinnlosen Kurs ablehne.. ist das üblich oder viel eher eine Methode mit der man dann versucht mich klein zu kriegen.
Ich bin jedenfalls nicht auf den Mund gefallen und sehe den Termin als Herausforderung und Ansporn um den fragwürden Praktiken des AMS die Stirn zu bieten.

ps: weiter so Herr Moser! Ich möchte "nicht" wissen wievielen Menschen durch Ihr Engagement schon geholfen wurde.

Antwort:
Fehlende Belehrung
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Ja gut, ein Gespräch ist in Ordnung. Natürlich sehen es die AMS-MitarbeiterInnen gar nicht gerne, wenn sie den Kürzeren ziehen, darum wird versucht die Betroffenen einzuschüchtern. In ihrem Fall liegt der Vorteil bei ihnen.
Falls sie an Weiterbildung interessiert sind, ist es hilfreich, wenn sie ein Alternativvorschlag für einen qualifizierenden Kurs/Ausbildung haben.

Die Kurse müssen aber die Voraussetzungen des AMS erfüllen. Das heißt Mindestdauer (1 Monat), Mindeststundenanzahl (16/Woche am Tag?) und dann gibts meist auch bei jeder Geschäftsstelle noch ein Kostenlimit (2000-3.000 Euro).
Alles Gute!


2.04.2007 um 22.57 Uhr - von Mi. Z. - Phönix nur freiwillig!


Hallo!
Ich habe eine kurze Frage.
Ich wurde zu Phönix zugewiese, am 10 April ist der Termin. Habe schon einiges darüber in net gelesen.
Gibt es inzwischen eine gesetzliche Änderung, oder kann man sich noch immer weigern daran teilzunehmen?
Danke für Euer Bemühen. Gruß Mi.

Antwort:
Mir ist keine Gesetzesänderung bekannt!
Phönix freiwillig.
Vermittlung unter §10 erfüllt den Tatbestand der Nötigung / Amtsmissbrauch
(Ohne Gewähr)

2.04.2007 um 16.39 Uhr - von Doris - zu m pr fit


ah tipp von mir bitte gehen sie zum infotag war auch dort wurde auch genommen die nehmen jeden mein des net böse aber die bekommen pro teilnehmer vom ams 1225 euro auch in meinen kurs sassen viele frauen mit kinder und kranken mann aber des ist denen egal die wollen ja des geld vom ams. wenn sie krank sind ab 8 fehltage also insgesamt für die 16 wochen haben sie auch kursabruch so wie bei mir ich schaffte es sogar bei 7 tagen. wer gleich am ersten kurstag krank ist wird neu zugebucht. gg und wichtig immer alles für sich selbst zu kopieren ich halte ihnen die daumen für das straflager ich bezeichne das so obwohl meine teilnehmerinnen voll oki siend hab noch heute zu ihnen kontakt doris

2.04.2007 um 13.45 Uhr - von We. - wegen Ihrer Seite, blitzartiger Rückzieher des AMS!


Nochmals vielen Dank für Ihre Seite, ich werde demnächst auch "posten" wie mir das AMS-Wien Esteplatz, nach Verweis auf Gesetzesstellen auf Ihrer Seite, blitzartig einen Rückzieher gemacht hat! (in Sachen: Zwangszuweisung und Arbeitsvermittlung) mercy

Antwort:
Rückmeldungen sind sehr wichtig! Dokumentierte Erfolge erzeugen Vertrauen in die Angaben und tragen zu vermehrten Auftreten gegen, und so zur Beseitigung der, Ungerechtigkeiten bei!
SoNed konnte mittlerweile u.a. den Verlust vieler tausende Euro der Arbeitslosen verhindern! (Verzicht des AMS auf Bezugssperren gegen arbeitslose Personen bis hin zu erfolgreiche Berufungen) Ebenso stützt SoNed erfolgreich das Selbstwertgefühl der / vieler arbeitslosen Menschen! Dies ist nur über Rückmeldungen festzustellen!
Dafür ein Danke!

Anmerkung:
Wie schon erwähnt ist SoNed, durch das Wirken einiger Personen, eine Kraft in der österreichischen Arbeitslosenbewegung die mittlerweile sichtbare Erfolge aufzuweisen hat und mit dem ehrenamtlichen Einsatz vieler Engagierte Verbesserungen für Arbeitslose herbeiführt.

Es ist schade, dass im Verhältnis AMS - Arbeitslose o. u., trotz gemeinsamer Interessen, viele feindschaftliche Gefühle platzgreifen! Leider bestimmen asoziale Politiker die Arbeitsmarktpolitik und verwenden das AMS als Werkzeug der teilweise menschenverachtenden neoliberalen Politik, dass so zu deren Handlanger degradiert wird! Nicht wenige AMS Mitarbeiter vertreten die Meinungen der Langzeit-arbeitslosen Menschen, die hauptsächlich die Leidtragenden dieser Politik sind.
Es geht nicht nur um Stellenvermittlung, sondern auch um eine Lösung für die Menschen für die es keine Arbeit mehr gibt.
In diesem Sinne kann uns das AMS,
durch ehrliche Weitergabe ihrerer Kenntnis der Situation - genau das AMS weiss, dass unter den jetzigen Umständen keine Vollbeschäftigung mehr möglich ist,
immens behilflich sein und unsere Forderung nach sozialer Politik - zBsp. bedingungsloses - bedarfsorientierte Grundeinkommen - unterstützen.


2.04.2007 um 11.42 Uhr - von Ro. We. - Härtefall


Hilfe!
Ich habe aus Versehen einen AMS-Kontroll-Termin an einem Freitag nicht wahrgenommen und bin darauf am darauffolgenden Montag selbständig in das AMS gekommen. Es wurden mir diese 3 Tage, bescheidmäßig zur Auszahlung verwehrt. Da es sich lediglich um ein \"Versehen\" meinerseits handelt, und ich wegen Exekutionen und Unterhaltspflicht sowieso schon finanziell äußerst belastet bin, möchte ich dieses Forum fragen, ob es nicht wegen \"Härtefall\", \"besonders berücksichtigenswürdige Umstände\" berufen kann und ob es hier ein gesetzlcihes Mittel gibt! Übrigens danke für diese Seite! Ein PAYPAL Spendenkonto wäre schön, um den Betreiber dieser Seite zu Unterstützen!

Antwort:
Auf Bescheid über die Sperre Berufung einlegen. Nehmen sie gleich Kontakt mit der Leitung ihrer Geschäftsstelle / Ombudsmann ihres Bundeslands auf. Wenn sie das Versehen glaubhaft erklären können ist ev. von einer Sperre abzusehen. Zumindest sind die Sperrtage von Samstag-Sonntag aufzuheben, da sie sich sofort an dem nächstmöglichen Termin gemeldet haben.
AMS
Wenn Sie allerdings berücksichtigungswürdige Gründe für Ihre Vorgangsweise nennen können, besteht die Möglichkeit, den Bezugsausschluss teilweise oder zur Gänze nachzusehen. Hierzu ist für die Erteilung einer Nachsicht eine Anhörung des Regionalbeirates vorzunehmen. Die Entscheidung über eine (teilweise) Nachsicht trifft - nach Anhörung des Regionalbeirates - die Geschäftsstelle.

Spendenkonto Spenden sind hilfreich, Danke!


1.04.2007 um 2.25 Uhr - von C.S. - Leasingfirma - Beispiel


Ich habe da noch einige Fragen zu dem Beispiel, die mir einiges Kopfzerbrechen bescheren.
Um es zu verdeutlichen, werde ich meine Gedanken ebenfalls in ein Beispiel hüllen, vielleicht kann dann konkret darauf eingegangen werden....
Und zwar geht es mir um folgendes im Beispiel-Text:
------------------------------------------------
Anders: Das AMS vermittelt mich zu einer Leiharbeitsfirma mit dem Ersuchen, ich muss mich bei Firma A vorstellen, die dannversucht mich zu vermitteln. Hier bin ich weiter im Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und IN KEINEM Dienstverhältnis bei der Leiharbeitsfirma A. Das wäre unkorrekt: Denn das AMS würde dann seine grundeigenen Agenden auslagern, mit all den hoheitlichen Aufgaben ( Verhängung etwa von § 10 AlVG).LEiharbeitsfirma A würde sagen, stellen sie sich bei Fa. Z vor, wenn sie das nicht tun, werden wir einen Ausschluss gem § 10 Alvg verhängen.
------------------------------------------------
Es ist mir klar, das eine Leihfirma x nicht sagen darf, ihr Geld wird gestrichen wenn sie sich nicht vermitteln lassen, so weit, so gut.
Beispiel: Ich bekomme vom AMS die Mitteilung das ich mich bei Leihfirma X vorstellen soll, tue ich es nicht, oder lehne das ab, kann mir eine Sperre nach §10 drohen.
Wenn ich da aber hin gehe, mich bewerbe, den Bewerbungsbogen der Leihfirma X ausgefüllt habe, werde ich erst danach nach Firma B VERMITTELT.
Meine Daten und alles weitere bleiben jedoch bei Leihfirma X und über die bin ich im Betrieb, und muss da für sagen wir eine Dauer von 3 Monaten arbeiten. Ich bekomme ja auch mein Gehalt laut Leiharbeits Kollektiv von der Leihfirma bezahlt.
Und nun die grosse Frage: Was ist es denn dann, wenn nicht eine Auslagerung der hoheitlichen Rechte des AMS, Arbeitslose an Firmen zu vermitteln?
Denn es findet ja, wenn man meinem Beispiel folgt, keine direkte vermittlung AMS ->> Firma A statt, sondern eine ZUWEISUNG zu Leihfirma X ->> weiter VERMITTLUNG zu Firma B ->> angestellt bei Leihfirma die mich weiter vermitteln könnte (theoretisch) wenn Firma B gar keinen Job zu vergeben hätte.
Es findet also doch wohl eine aktive Stellenvermittlung statt, was ja eigentlich nur das AMS dürfte, über die Leihfirma, oder nicht? Und damit, mal abgesehn von der Tatsache das eine Leihfirma nicht sagen darf §10 Sperre, und der Begrifflichkeit Vermittlung und Zuweisung, eine Verletzung des alleinigen hoheitlichen Rechts der Vermittlung statt, oder täusche ich mich?
Das man selber zu einer Leihfirma gehen kann und sagen kann, he da bin ich, ich möchte bei euch in der Datenbank stehen und ihr könnt mich anrufen, ist ja eine ganz andere Sache.
Hier geht es im wesentlichen aber darum, dass das AMS i.e. gar nicht sagen dürfte ich sollte mich bei Leihfirma X vorstellen, nur damit ich an Firma B vermittelt werde. Wenn meine obig angeführten bedenken und Fragen sich als zutreffend erweisen sollten.
Ich hoffe mich nicht all zu unverständlich ausgedrückt zu haben und hoffe auf Antworten die ein wenig Licht in mein dunkel bringen, was diese Thematik betrifft.

Antwort:
Da das AMS sie zur Leihfirma X vermittelt müssen sie sich dort vorstellen!
Die Leihfirma kann sie erst (weiter) vermitteln/verleihen, wenn sie von ihr in ein reguläres versicherungspflichtiges Dienstverhältnis angestellt worden sind.
Wenn sie von der Leihfirma vermittelt werden, obwohl sie noch beim AMS gemeldet sind und Arbeitslosengeld/Notstandhilfe beziehen, darf ihnen, bei der Weigerung der Leihfirma-Vermittlung nachzukommen, der Bezug nicht gesperrt werden!
Differenzierung passiert hier über die Bezeichnung/Begrifflichkeit!
Eine Leasingfirma vermittelt eigentlich nicht, sondern verleiht.
Im letzten Absatz haben sie Recht. Die Firma X muss sie einstellen und dann erst kann die Firma X sie an Firma B vermitteln/verleihen. Ansonsten keine Sanktionen unter §10. (Ohne Gewähr) Leasingfirma

3.04.2007 um 0.08 Uhr - von C.S.
Ich möchte mich für die, wie immer sehr hilfreiche Auskunft, bedanken! Damit ist diese Frage schon mal für mich geklärt. :-)
Bei mir ist eigentlich Tatsache, das mich die Leihfirmen ja garnicht haben wollen. Und ich trotzdem in den letzten 2 Wochen einiges von einem pers. Berater zugeschickt bekommen.
Wo ich aber auch klar gesagt habe, was ich von Leihfirmen halte, und wie es mir im Kontakt mit diversen grossen Leihfirmen bereits ergangen ist.
Zur Erklärung, ich bin in einer Art persönlicher Intensivbetreuung. Zu der ich in dem Fall aber auch wirklich ja gesagt habe. Da es im wesentlichen mir die Möglichkeit gibt, intensiv die ganze Lage, im Rahmen der Arbeitssuche zu besprechen, und auch sinnvolle Tipps, nicht so wie in div. Deppenkursen, zu bekommen, und direkt im internen AMS System Stellen zu suchen.
Aber wenn das so läuft, werde ich meinen Standpunkt wohl noch einmal etwas klarer darlegen müssen. Denn, wie sich auch herausstellte, sind die Stellen der Leihfirmen bei denen ich mich bewerben musste andere, als sie im System drinne stehen. Auch die Örtlichkeiten sind teils himmelweit von einander entfernt.
Sagen wir Firma A -> Standort Graz sucht für den Raum Graz Personal für Firma B -> In wirklichkeit suchen die nicht für Graz sondern für Linz zB.
Was ich allg. von Leihfirmen halte, und solchen Methoden, lasse ich hier mal dahin gestellt.


31.03.2007 um 9.07 Uhr - von An. - Warum ihr Engagement?


Sehr geehrter Hr. Moser,
danke für Ihre interessanten Infos. Ich bewundere Sie dafür dass Sie sich so engagieren für andere und frage mich auch aus welchen Gründen Sie das wohl tun. Ich finde es jedenfalls toll weil Sie den Leuten damit wirklich weiterhelfen. lg An

Antwort:
Danke für das Kompliment, Rückmeldungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil meiner Motivation. Bestätigen sie u.a. die Wirkung und Sinnhaftigkeit, nicht nur, meines Engagements.
So eine Welt, in der wir jetzt Leben, will ich nicht! Umsomehr da ich selbst Kinder habe und ihnen ein schönes Leben wünsche! Wünschen alleine reicht aber nicht. Darum ist Handeln angesagt!
Es ärgert mich, dass ich meine Kinder in diese Gesellschaft rein-erziehen muss. Falschheit, Verlogenheit, Gier, Geiz, Hyperegoismus,....etc.....etc....!
Das heisst für mich, nicht nur meine Kinder erziehen, sondern auch die Gesellschaft erziehen! Dazu bin ich, - meinen Kindern, im weiteren Sinne allen anderen Kindern/Menschen gegenüber -, verpflichtet!
Dies kann nur über Bewusstseinsbildung passieren und nimmt soviel Zeit in Anspruch, dass mit ziemlicher Sicherheit meine Lebensspanne nicht ausreichen wird!
Heisst, ich trage einen Teil dazu (zur "Weltverbesserung") bei. Vor meiner Zeit aber auch gegenwärtig gab und gibt es Menschen die sich dieser Aufgabe widmeten/widmen, sodass es für mich Gott/Jesus sei Dank Vorbilder gibt, die mir bei der Orientierung behilflich sind.
Neben der Bewusstseinsbildung finde ich meinen Ansatz zur konkreten-alltäglichen Arbeit im Kampf um ("soziale") Gerechtigkeit! Da ich der bedrohten sozialen Schicht angehöre, ist der Kampf nicht nur für andere, sondern auch einer für mich!
Es gibt in der menschlichen Entwicklung genügend positive Ansätze-Punkte. Eine Abkehr vom Extremegoismus hin zum Altruismus* würde die Welt nicht nur retten, sondern ein Paradies für uns alle schaffen! Notwendige Schritte: Umverteilung mit Konzentration/Rücksicht auf eine gesunde Umwelt! (Es ist genug für alle da!)
Meine Philosophie in Kurzform zu erklären beinhaltet die Gefahr der Fehlinterpretation, darum ist mir ganz wichtig zu erwähnen, dass ich genauso ein Kind der Zeit bin und genausowenig frei von Fehlern bin. Ich spreche daher bewusst in der WIR-Form die Gesellschaft betreffend!
Wir werden uns, wenn wir so weitermachen vernichten, darum müssen wir uns ändern!
Viele Fehler können wir "nur" gemeinsam korrigieren/verhindern!

*Altruismus = Das Gegenteil von Egoismus - für Andere eintreten - stark ausgeprägtes soziales Empfinden!

SoNed besteht aus dem Wirken und der Unterstützung vieler Personen, mit denen ich die entgegengebrachte Dankbarkeit gerne teile!

1.04.2007 um 10.27 Uhr - von An.
Hallo Christian,
ich kann ihre Sicht der Dinge sehr gut verstehen, ich habe auch sehr viele Zweifel an unserer "Gesellschaft" und deren Entwicklung.


31.03.2007 um 8.49 Uhr - von Na. F. - etwas Erfolg konnte ich verbuchen


HAllo!
Ich melde mich mit einer Kurzen Rückmeldung. NAch meinem 2. Einspruch über mein Taggeld(2,60) wurde nun neu berechnet. Ich erhalte nun 16, 40 euro solange ich einen Kurs besuche. Also etwas Erfolg konnte ich verbuchen. Nur habe ich jetzt die Frage warum das einen Kurs gebunden ist. Ist der Kurs aus ist dann mein Taggeld wieder 2, 60.- Was ist das für eine Logik?

Bin aber mal froh dass ich nicht verhungern muss, danke nochmals für die Hilfe!Alles liebe Na.

Antwort:
Die Logik besteht darin durch asoziale Politik die Menschen an die Wirtschaft auszuliefern und in die Abhängigkeit zu führen. Dient zur Disziplinierung, sichert Kritiklosigkeit - Couragelosigkeit, für Niedrigstentlohnung - höheren Profit.
Höheres Einkommen bei Kursbesuch soll Anreiz schaffen!

E. berichtete von Erfolg, ihre Notstandshilfe betreffend, trotz Partnereinkommen!
Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit
meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen
und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich
und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet.

31.03.2007 um 18.57 Uhr - von MyRight
ich denke es hängt mit der deckung des lebensunterhaltes zusammen. bin mir aber nicht sicher.
Info:
deckung des lebensunterhaltes


30.03.2007 um 23,15 Uhr - von Martina - vom AMS ausgelagert


Habe eine Frage .Was bedeutet vom AMS ausgelagert zu werden? Was passiert in so einen Fall?

Antwort:
Anspruchsverlust der Arbeitslosen-, Notstandshilfe!
Der Sozialhilfe ausgeliefert. Ich erspar mir jetzt ein Schimpfwort! Den Sozialhilfe ist Ländersache (unterschiedliche Handhabung!) und es kommt vor, dass es zBsp. bei Bezugssperre, wegen Arbeitsunwilligkeit keine Sozialhilfe gibt. Und wir wissen, dass rechtswidrige Bezugssperren keine Seltenheit sind.
Ein Kreislauf ins Verderben. Die Sozialhilfe / Mindestsicherung? wird an das AMS gekoppelt. Ich will mir gar nicht vorstellen, was das für viele heißt!
0 Unterstützung = Totale Auslieferung an die Wirtschaft = Niedrigste Entlohnung / gesundheitsschädliche Leistungsforderung / und keine Rechte!
Totaler Triumpf der Neoliberalisten! Die Zerstörung der Menschen!

Nochmals zurück auf das angesprochene Problem der Kindererziehung!

Beispiel: A. steht dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung keine 16 Stunden zur Verfügung, was heisst kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe.
Daraufhin sucht A. um Sozialhilfe an und wird (Minister Buchinger SPÖ sei Dank) erfahren, dass sie/er nur Sozialhilfe bekommt, wenn er/sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ich ertrage die Gesichter unserer "sozialen" PolitikerInnen kaum mehr, deren Spitzenlohn von Steuergeldern stammt und davon sehr gut leben!


30.03.2007 um 10.06 Uhr - von S.J. - von einem Deppenkurs in den anderen! Jetzt zu JobExpress!


Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich bin schon länger arbeitslos und wurde von einem Deppenkurs in den anderen geschickt. Zuletzt habe ich doch einen recht netten Englischkurs Anfang des Jahres gemacht, der allerdings nur 3 Wochen gedauert hat. Parallel mache ich einen Personalverrechnungskurs am Abend, der mir vom AMS nicht bezahlt wurde, bzw. wird, da er eben am Abend ist und nur 2x die Woche (obwohl andere diesen Kurs sehr wohl bezahlt bekommen, aber was soll's)

Nun bin ich 3 Wochen vor der Prüfung und das AMS will mich zu \"JobExpress\" schicken. 1. Habe ich den Kurs schon besucht. 2. Habe ich 3 Wochen vor meiner Prüfung nicht die Nerven mich mit so einem Kurs zu beschäftigen (Auf Jobsuche bin ich natürlich trotzdem.. aber eben schon im Personalverrechnungsbereich).

Also habe ich meinem Berater gesagt dass ich den Kurs nicht mache. Er hat gemeint es wäre ihm egal ob ich hingehe oder nicht. Ab 4. April würde ich wieder in die Arbeitslosenstatistik fallen und dass darf er nicht machen. (er war freundlich, hat sich aber machtlos der Situation dargestellt). Er meinte es gäbe im Moment keine sinnvolleren Angebote. Ich hab das Formular nicht unterschrieben. Er meint es wäre ihm egal. Ich wollte noch mit dem Abteilungsleiter sprechen. Natürlich war dieser nicht im Haus.

Auf dem Schreiben (was ich nicht unterschrieben habe) steht als Grund der Zuweisung so etwas wie "Weil, Sie bisher keinen Job gefunden haben, oder ihnen das AMS keinen Job vermitteln konnte."(Weis den genauen Wortlaut aber nicht).

Gut, was mache ich nun? Bzw. was kann ich tun? Muss ich hingehen? Ich möchte gleich vorab einen Brief schreiben, dass ich nicht hingehen werde, aber ich schätze ich werde trotzdem gesperrt. Schicke ich eine Berufung dann direkt ans AMS?

Danke im Voraus

Antwort:
Bitte Inhaltsangabe der Kurse immer mitsenden!

Wenn sie verweigern wollen, warten sie auf alle Fälle bis sie einrücken müssen und gehen an diesen Tag zum AMS verweigern.
Nach der Sperre muss ein Bescheid kommen, worauf sie innerhalb der Frist Berufung einlegen.
Begründung:
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen.
Fehlende Belehrung (VwGH. Geschäftszahl 2004/08/0047)
Die Begründung die schon des öfteren erfolgreich war lautet:

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

VwGH Geschäftszahl 2002/08/0262
Kurs nur wenn
Kenntnisse nicht ausreichend sind
Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Gelegenheit zur Stellungnahme

§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Geschäftszahl 2004/08/0208


Bei Vermittlungstätigkeit
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Geschäftszahl 2004/08/0037

Ich denke, falls es überhaupt zu einer Sperre kommt, wird sie aufgehoben. (Ohne Gewähr) Bitte um Rückmeldung

Bei Problemen hilft ihnen auch die Rechtsberatung der Arbeitsloseninitiative
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Arbeitslosen-, Pensionsrecht - Emil, Arbeitslosenrecht - Peter, Stefan und Maria, die zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!


29.03.2007 um 19.28 Uhr - von M. Pr. - FIT Perspektivenerweiterung trotz Kinder!


Wurde vom AMS zugewiesen zum Infotag FIT Perspektivenerweiterung 2007.Meine Frage:Muss ich diesen Infotag besuchen und anschliessend den Kurs?Ich bin neu hier und möchte kurz meine Situation erklären.Ich bin Mutter von 4 Kinder und alleinerzieherin.Eines meiner Kinder hat schweres ADHS(Hyperaktiv)und ich musste der Schule eine Einverständniserklärung unterschreiben das ich zu jeder Zeit erreichbar bin und ihn wenn nötig auch abholen kann.Habe auch das AMS darüber informiert und trotzdem buchen sie mich immer wieder diesen kursen zu.

Antwort:
Doris (Eintrag von 24.03.2007 um 17.18 Uhr ) konnte ohne Sperre ablehnen.
Kann aber durchaus ein Einzelfall sein, darum brauche ich die genaue Kursbeschreibung!
Leider nimmt das AMS keine Rücksicht auf Kindererziehung. Sie müssen für eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen, sonst kann Auslagerung drohen.
Eine Möglichkeit Erhöhter Betreuungsaufwand

29.03.2007 um 8.04 Uhr - von Mary. L. - Keinen Deppenkurs mehr!


Hallo Hr. Moser!
Ich habe am 13.4. meinen nächsten Termin beim AMS und mir wurde schon gesagt, dass ich dann einen Kurs machen muss. Jedoch wußte mein Berater noch nicht was für einen. Da ich aber auf keinen Fall einen weiteren Deppenkurs machen will, habe ich vor den Kurs eventuell nicht zu machen. Da ich dann aber vor Ort gleich eine Niederschrift unterschreiben muss, wüsste ich gerne wie ich mich verhalten soll, denn es könnte ja sein, dass es ein Kurs ist, den man \"ablehnen darf\" ohne das die NH gestrichen wird! Was soll ich dann tun? Soll ich eine Sperrung unterschreiben und erst dann Einspruch erheben oder wie oder was? Können sie mir bitte weiterhelfen?
PS: Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass sich Teilnehmer eines Kurses mit einem Tier identifizieren mussten. Das ist mir auch schon passiert, beim nächsten Mal würde ich \"ich bin ein Mensch und kein Tier\" antworten!

Antwort:
Sie brauchen nicht gleich abzulehnen, dass tun sie wenn sie einrücken müssen! Davor melden sie sich wieder um bekannt zu geben um welchen Kurs es sich handelt! Die Niederschrift unterschreiben sie nicht! Sie bekommen, falls der Bezug gesperrt wird, einen Bescheid, worauf sie sofort Berufung einlegen!

28.03.2007 um 12.21 Uhr - von Christian Moser - Leasingfirma


Leasingfirma - Achtung Differenzierung!
Die Vermittlung von einer Leasingfirma darf nicht sanktioniert werden, wohingegen ich, wenn die Voraussetzungen (Lohn, Wegzeit etc.) passen, ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis bei einer Leasingfirma annehmen muss! Sorry!
Es ist bezüglich dieser Frage zu empfehlen, auch andere Quellen heranzuziehen!

Als Nichtjurist stellt sich mir die Frage?

Heisst das, ich muss bei der Leasingfirma anfangen, damit/weil die mir die Stehzeiten zahlen, (sonst kann mir ja der Bezug gesperrt werden)
aber ich brauche mich nicht vermitteln zu lassen weil mir dadurch keine Sperre droht.
Was passiert wenn mich die Leasingfirma natürlich wieder kündigt?
Werde der Fragestellung nachgehen!

29.03.2007 um 20.55 Uhr - von C. S. - Leasingfirma
Es ist eigentlich eine interessante Fragestellung. Vor allem die Frage, ob eine solche Stelle überhaupt angenommen werden muss, wenn eine Zuweisung vom AMS zu einer bestimmten Leasingfirma durch einen Stellenvorschlag geschieht.
Wenn ich mir den Text so ansehe, daß das AMS seine Befugnisse nicht an dritte deligieren darf, und nur selbst die Stellenvermittlung durchführen darf, gehe ich mal davon aus, das eine mögliche Anstellung bei einer Leasingfirma nicht angenommen werden muss und daher keine Sanktionen zu erwarten wären. /theoretisch/
Und zwar aus dem Grund nicht, weil ja nicht das AMS die Stelle vermittelt, sondern die eigentliche Stellenvermittlung an eine Firma vom Personalleasing Unternehmen getätigt wird.
Aus genau dem Grund denke ich, dürfte es in Ordnung sein, eine solche Anstellung, oder Stellenvermittlungsversuch abzulehnen.
Ich habe ebenfalls keinen juristischen Hintergrund, kann deshalb auch keine konreten Aussagen treffen, ob es Konsequenzen hätte oder nicht. Und auch ich wäre über eine genauere Information des Sachverhaltes interessiert.

Anmerkung:
Falls eine Stellenzuweisung von einer Leasingfirma kommt und ich noch weiter Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehe, darf ich ohne Sanktionen ablehnen!*
Stellenzuweisungen unter §10 müssen vom AMS kommen!

Wenn ich bei einer Leasingfirma in einem regulären versicherungspflichtigen Dienstverhältnis (Lohn, Wegzeit etc. müssen passen) angestellt bin, darf mich die Leasingfirma in eine andere Firma vermitteln/verleihen.

*(Mit einer rechtswidrigen Sperre muss man trotzdem rechnen, die aber dann in der Berufung / Beschwerde aufgehoben wird!
Es stellt sich heraus, dass bei Personen die Sachkenntnis haben oder/und eine Kopie der zutreffenden VwGH-Erkenntniss vorlegen keine Sperre zu erwarten haben, wohingegen Personen ohne Ahnung das Geld verlieren! )
Der Ordnungshalber sei erwähnt, dass nicht alle AMS-Mitarbeiter über alle VwGH-Erkenntnisse Bescheid wissen!

um 23.04 von anonym
Bei vielen Leasingfirmen bekommt man einen Arbeitsvertrag vorgelegt der eine allfällige Kündigung im beiderseitigen Einverständnis vorsieht. Für die Firma die beste Lösung unterschreibts man aber so einen Vertrag dann brummt das AMS die üblichen 6 Wochen Sperrzeit auf denn für das AMS ist eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis gleichzusetzen wie eine Eigenkündigung. Lehnt man als arbeitssuchender so einen Passus im Vertrag jedoch ab wirds auch wieder eng für den oder die Arbeitslose. Eine Verweigerung ist schnell ausgesprochen mit den üblichen Konsequenzen.

AMS-Mitarbeiter
Eine Sperre nach § 11 AlVG kann immer nur für 4 Wochen verhängt werden!

Frage: Gibt es eine 4-wöchige Sperre, wenn mein Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst wurde?
Antwort - AMS
Nein, denn eine einvernehmliche Lösung stellt keine Lösung durch den/die DienstnehmerIn im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dar.

30.03.2007 um 0.02 Uhr - von P.B.
diese brachiale pest der leasingfirmen muss ausgelöscht werden! nicht nur rotten sie alle stellen zusammen, die am markt frei werden, sondern es konzentrieren sich alle arbeitssuchenden (von denen ja keiner freiwillig zu einem der korrupten sklavenhändler geht) auf jene inserenten, die sich wie in alten zeiten mit firmennamen deklarieren! klarerweise sind diese dann mit hunderten bewerbungen überfordert und sourcen erst recht wieder das recruiting aus. so wird die palette an einsichtbaren stellen immer schmäler: die pest der leasingfirmen, die sich am elend andrer bereichern und fleissig die hand aufhalten, verstärkt sich selbst! daher: die gesetze als arbeitnehmer einhalten, doch die leasingfirma mit allen Mitteln bekämpfen!

30.03.2007 um 8.32 Uhr - AMS-Interne Auskunft - Beispiel
Ich hoffe, ich kann verständlich antworten:
Ein Arbeitnehmer, der bei einer Leasinfirma angestellt wird/ist, ist pensions-kranken-und arbeitslosenversichert, d.h. in einem regulären versicherungspflichtigen Dienstverhältnis.
Ein Beispiel:Die Leasingfirma A sucht einen Zimmermann für drei Monate. Ich, ausgebildeteter Zimmermann, seit einem halben Jahr ohne Erwerbsarbeit, werde zu dieser Leasingfirma vermitttelt, die mich als Zimmermann einstellt. Hier scheint das Problem zu bestehen: Eine Leasingfirma braucht kein Zimmermannsbetrieb zu sein, um eine Arbeitskraft "Zimmermann" einzustellen.Diese Fa. A sagt dann zu mir, dass ich meine Tätigkeit am Montag in Steinach Adresse ....zu beginnen habe.
In Ihrem Beispiel haben Sie ein Dienstverhältnis bei einer Leasingfirma B als ( Beispiel) Metallfacharbeiter begonnen, ohne dass Sie eine Tätigkeit ausüben. Ob sich das eine Firma leisten kann, ist die Frage. Vergleichbar: Wenn die Österreichische Parlamentskanzlei mich als Telefonist mit 1.4.07 einstellen würde, ich muss aber zu Dienstbeginn warten, bis ich die entsprechende Arbeit habe, da beispielsweise noch keine Telefone vorhanden sind.
Zurück zum Ausgang: Eine Zeitarbeitsfirma stellt mich ein, bezahlt mich nach Kollektivlohn, das bedeutet, die Arbeitsstelle als ::::: ist vorhanden.
Anders: Das AMS vermittelt mich zu einer Leiharbeitsfirma mit dem Ersuchen, ich muss mich bei Firma A vorstellen, die dannversucht mich zu vermitteln. Hier bin ich weiter im Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und IN KEINEM Dienstverhältnis bei der Leiharbeitsfirma A. Das wäre unkorrekt: Denn das AMS würde dann seine grundeigenen Agenden auslagern, mit all den hoheitlichen Aufgaben ( Verhängung etwa von § 10 AlVG).LEiharbeitsfirma A würde sagen, stellen sie sich bei Fa. Z vor, wenn sie das nicht tun, werden wir einen Ausschluss gem § 10 Alvg verhängen.
Es geht in Ihrem Beispiel um zwei Begriffe: Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses, Vermittlung durch einen Dritten
Ich kann mich sehr wohl bei einer Leasingfirma vormerken lassen. Wenn die Firma mich dann verständigt, weil eine entsprechende Arbeit vorhanden wäre und ich lehne ab, kann die Fa. nicht sagen, so, wir ( !) schließen sie vom Leistungsbezg aus, da sie die Arbeitsstelle nicht angetreten haben .

Ergebnis

31.03.2007 um 22.38 Uhr - von MyRight -
10 Ausbeuter-Tricks der Leasingfirmen

Leasing-Firmen, gültiger Kollektivvertrag seit 2005.
Punkt IV 1.) Das 1. Monat gilt als Probemonat.

28.03.2007 um 12.21 Uhr - von Andreas - Umschulung wegen körperlicher Abnutzung


Hallo!
Meine Situation stellt sich wie folgend dar: Ich werde nun 31 jahre und bin seit ca 8 Jahren im Gastgewerbe als Barkeeper tätig. Ich bin gelernter Restaurantfachmann. Da ich mich leider nie im Gastgewerbe behaupten konnte und teils auch etwas dem Alkohol verfiel, wollte ich mich nun Umschulen lassen. Ich habe einen Einstellungsnachweis der besagt dass ich nach Absolvierung von 2 firmeninternen Kursen bei einer Immobilienfirma eingestellt werde.
Bei meinem Termin beim AMS wurde ich vom Bezirksstellenleiter gleich runter gemacht und auch die gesamte Immobilienbranche denn wenn man vor Arbeitsbeginn eine Ausbildung benötigt die selbst zu bezahlen sei, kann es sich nur um einen unseriösen Betrieb handeln.
Nun überlege ich meine Umschulung auf Grund meiner Kniebeschwerden durch zu bringen. Ich habe auf beiden Seiten starke abnützungen an den Kniescheiben welche gelegentlich dazu führt das selbige \"hängen\" bleiben und das Knie dann soweit anschwillt das es nicht mehr abzubiegen ist.

Meine Frage ist nun wie die rechtliche Grundlage für eine Umschulung auf Grund einer physikalischen Einschränkung ist!

Antwort:
Besorgen sie sich ein fachärztliches Gutachten! Wobei das unter Umständen selbst zu bezahlen ist, darum bestehen sie auf eine Weisung zum Amtsarzt!
Mit der Diagnose (Berufsverbot im Gastgewerbe) bekommen sie mit aller Wahrscheinlichkeit eine Umschulung!
Ein Gutachten kostet ca. 120 Euro, darum empfehle ich ihnen den Amtsarzt!
Wenn sie mit ihrem AMS Probleme haben, nehmen sie Kontakt mit dem AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands auf!

31.03.2007 um 19.32 Uhr - von MyRight
Sie wollen einen Kurs besuchen. Das ist zusätzlich zu beachten.

Je mehr Druck sie machen umso größer auch der Erfolg beim Berater. Von Vorteil konkrete Vorstellungen der Umschulung die eine rasche erfolgversprechende Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich macht.
Das AMS muß Sie dabei bestmöglich unterstützen.

27.03.2007 um 18,18 Uhr - von ? - Wass für Konsequenzen hat es für mich wenn ich Studien, Familienbeihilfe nicht angebe!


Ich habe eine Ausbildung als Buchhändlerin gemacht, und wurde nach meinem Lehrabschluss arbeitslos. Dass AMS fand ein halbes Jahr keine Arbeitsstelle für mich, auch durch meine Blindbewerbungen habe ich keine Arbeit gefunden, wurde aber in 2 sinnlose Kurse gesteckt (Bewerbungstraining, mit Inhalten: für wass für ein Tier halte ich mich, und welche Eigenschaften habe ich deswegen...?) Dann habe ich mich entschlossen, die Studienberechtigungsprüfung zu machen, und habe Angegeben welche Kurse ich mache, da ich gehofft habe, einen Zuschuss zu bekommen. Da meinte dass AMS nur sie müssen berechnen ob ich nicht weniger Arbeitslosengeld bekomme. Ich studiere jetzt seit zwei Jahren, und hatte bis Ende dieses Monats einen Teilzeitjob. Nettoeinkommen: 600 Euro. Daneben habe ich Studienbeihile 220,- monatlich, und Familienbeihilfe erhalten. Nun soll ich beim AMS alle Nebeneinkünfte angeben, und dass ich Studiere, dann erhalte ich aber kein Arbeitslosengeld, muss mich selbst Versichern, !
und kann nicht mal meine Miete zahlen. Wass für Konsequenzen hat es für mich wenn ich Studien, Familienbeihilfe nicht angebe, bzw kann das AMS dass überprüfen. Kann ich mir auch selbst einen unbezahlten Praktikumsplatz zu suchen, um mich weiterzubilden? Hätte im Sommer die Möglichkeit im Büro ein unbezahltes Pratikum zu machen, oder wird dann mein AMS Geld gestrichen da ich nicht vermittelbar bin?
mfg Danke

Antwort:
Unter Umständen kann das strafrechtlich verfolgt werden!
Viele BeraterInnen werden wissen, welche Beihilfen es gibt! Wenn sie über`s Studium schon Bescheid gesagt haben liegt der Rest mehr oder weniger auf der Hand. - Abgeleitet von ihrem Alter!

Aus dem Strafgesetzbuch Betrug

Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wer, neben dem Studium, während eines Zeitraumes von 12 Monaten vor der Geltendmachung ( Antragstellung) mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend arbeitslosenversichert beschäftigt war, gilt als arbeitslos.

Reden sie mit ihrer BetreuerIn über den Praktikumsplatz. Einen gewissen Spielraum hat der/die BetreuerIn. Wenn sie eine(n) BetreuerIn bekommen der/die menschlich okay ist lässt sich was machen!
Ansonsten kann es durchaus so ausgelegt werden, wie sie annehmen.

Stellen sie trotzdem einen Antrag

Ich wünsche ihnen alles Gute!

Weiterer Kontakt per E-Mail

Frage: Falls ? Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weil sie die Parallelität
nachweisen kann, bekommt sie wegen der Studienbeihilfe 220,- monatlich, und
Familienbeihilfe. ca. 250 mon. noch ein ALgeld?
28.03.2007 um 20.28 Uhr von AMS-Mitarbeiter
Ja, die Familienbeihilfe ist ja keine eigenes Einkommen und zählt nicht, die
Studienbeihilfe wäre geringfügig und ist beim Arbeitslosengeld nicht
anzurechnen, wohl aber nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes bei der
Notstandshilfe.

27.03.2007 um 17.15 Uhr - von E.B. - Kündigung nach 5 - 6 Wochen Arbeit?


Neuerliche Anfrage...
Liebes \"SoNed\" Team; ich bin ja in diesem komischen \"Kurs\" des AMS degradiert worden. Nun habe ich allerdings einen lukrativen Job in Aussicht. Sollte ich diesen bekommen, muss ich mich ja vom AMS und diesem \"Kurs\" in der Bandgesellschaft abmelden.
Jetzt meine Frage. Was passiert eigentlich wenn:
.) man nach 5 - 6 Wochen draufkommt, dass man doch nicht berufsmäßig zu einander passt. Wie ist das dann mit der Neueinreichung Arbeitslosigkeit ?
.) Werde ich berechnet von diesem Verdienst in den 5 - 6 Wochen ?
.) Werde ich von der vorherigen Notstandshilfe berechnet, die dann ja wiederum weniger beträgt als vorher?
.) Kann ich überhaupt wieder arbeitslos werden? Gesetz dem Fall der Geschäftsführer kündigt mich, bzw. man einigt sich doch auf die Einvernehmliche Kündigung?
.) Wie läuft das ganze dann ab?
Mit bestem Dank im Voraus.

Antwort:
Bei einer Kündigung durch den/die DienstgeberIn gibt es grundsätzlich keine 4 wöchige Sperrfrist, es sei denn, dem/der ArbeitnehmerIn ist ein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Bei einvernehmlicher Lösung des DV: gibt es ebenfalls keine Sperre.
Es kommt zu keiner Neubemessung.
Sie melden sich zurück - mit Antrag und bekommen die selbe Notstandshilfe wieder weiter!
Bei Fragen die die Bemessung der Notstandshilfe / Arbeitslosengeld anbelangt, sicherheitshalber zusätzliche Information einholen!

27.03.2007 um 7.12 Uhr - von Pe. H. - Institut VENETIA


Ich habe da mal eine Frage.Ich wurde vom AMS zu einer Maßnahme eingeteilt.Beim Institut VENETIA in einen Kurs mit dem Titel ICE e-learning.Muß ich dort hin oder nicht,weiß nicht,was das ist.Zweite Frage. Ich bekomme Notstandshilfe in Höhe von ? 5,60 pro Tag.Wenn ich einen Kurs besuche und dieser ganztags ist,wie seit neuestem alle,bekomme ich pro Tag ca. ?14,00-18,00. Das ist für die Verpflegung während der Kursdauer. Muß ich mich außerhalb von einem Kurs nicht verpflegen. Von meiner Lebensgefährtin bekomme ich keine Unterstützung, habe ich auch dem AMS gesagt,hatte auch ein Schreiben von der Lebensgefährtin mit. Das ist aber mein Pech,habe ich gehört. Also habe ich nur Anspruch auf Verpflegung während eines Kurses. In wieweit trifft das zu?

Antwort:
Zuschüsse gibt es nur im Kurs! zum Existenzminimum

Falls sie nicht in den Kurs wollen, hier Gründe für die Berufung nach einer ev. Sperre! (Ohne Gewähr)
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Betrifft Partnereinkommen - Ein Bericht von E.
Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit
meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen
und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich
und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet.

27.03.2007 um 6.59 Uhr - von C.C. - Existenzminimum bei NH?


Was ist das Existenzminimum wenn man NH bezieht?

AMS
Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind Versicherungsleistungen und als solche von den geleisteten Beiträgen abhängig. Diese Beiträge hängen wiederum von dem erzielten Einkommen ab. Vom Nettoeinkommen gebühren grundsätzlich 55% als Arbeitslosengeld, wobei es jedoch bei einem sehr geringen Einkommen oder/und Sorgepflichten zu einer günstigeren Berechnung kommen kann.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes / der Notstandshilfe ist gesetzlich geregelt und lässt keinen Spielraum zu. Ein "Existenzminimum" ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe werden die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse berücksichtigt. Neben der Höhe des vorangegangenen Arbeitslosengeldbezuges beeinflusst daher auch das Einkommen des/der Ehepartners/Ehepartnerin, die Anzahl der zu versorgenden Kinder und bestimmte Ausgaben die Höhe der Notstandshilfe. Bei dieser Berechnung wird das Existenzminimum nicht berücksichtigt.


26.03.2007 um 17.04 Uhr - von P.P. - unnötige Kurse


Hallo habe auch eine Frage ich bin seid 3 Jahre Arbeitslos da meine Firma zugesperrt hat,Ich habe dort 38 Jahre gearbeitet.Meine frage ich werde dieses Monat 61 Jahre und kann nächstes Jahr inmApril in die Pension gehen, Aber ich muss jetzt diese unnötigen Kurse machen.Kann ich verweigern oder muss ich da mitmachen.Könnt ihr mir einen rat geben? Danke in Voraus P.P.

Antwort:
Wenn sie genau wissen, welchen Kurs sie besuchen müssen, dann melden sie sich wieder. Die Teilnahme ist bei einigen trotz Androhung der Bezugssperre freiwillig!
Vielleicht bringen wir dieses Jahr so rüber. Erspart der Versichertengemeinschaft auch noch Geld!

26.03.2007 um 16.28 Uhr - von P. H. - Krankengeld


Ist Krankengeld höher,niedriger oder gleich viel wie die Notstandshilfe?
Danke im voraus.

Antwort:
Krankengeld ist gleich hoch!

26.03.2007 um 13.10 Uhr - von Franz - ständig Baulärm im Haus


wir sitzen bei jobtransfair im 15.Bezirk, und es ist ständig Baulärm im Haus, echt unerträglich, so soll man sich auf de Jobsuche konzentrieren ?

Antwort:
Beschwerde-Unterschriftenliste anfertigen und an Geschäftsleitung AMS und Jobtransfair abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)


26.03.2007 um 10.17 Uhr - von Fr. - Habe Angst, dass ich finanziell runter falle!


Ich bin aufgrund von Einsparungsmaßnahmen arbeitslos geworden. Dieses Jahr werde ich 44. Ich habe nun Angst dass ich wenn ich in meinem nächsten Job wesentlich weniger bezahlt bekomme, für meine Pension und falls ich den job wieder verliere, auch beim Arbeitslosenanspruch große Nachteile haben könnte. Das verunsichert mich weil die Firmen großteils sehr schlecht bezahlen.

Antwort per E-Mail
Die ersten drei Monate schützt sie der Entgeldschutz (Zumutbarkeitsbestimmungen) und ab 45 Jahre die geschützte Bemessungsgrundlage.
Ihre Angst kann ich gut verstehen. wenn sie sehr viel weniger verdienen ist
durchaus zu überlegen, ob sie diese Arbeit auch annehmen.

25.03.2007 um 23.51 Uhr - von Margit aus Kärnten - ich möchte eine 3jährige berufsausbldung machen


hallo ihr lieben, bin froh das ich euch gefunden habe. bitte helft mir, egal mit erfahrungen oder fakten, empfehlungen was auch immer. ich mache mich noch verrückt. faktum ist, bin nach babypause arbeitslos. bin über 30, allein mit meinen kindern. habe auch keine abgeschlossene berufsausbildung, aber durchgängig aus eigener kraft in gehobenen positionen gearbeitet. habe jetzt auch keinen schlechten bezug. können einigermassen leben davon. so nun zu meiner frage: wisst ihr wie das mit ausbildung ist? soviel habe ich von betreuerin nicht erfahren, hatte da mehr erwartungen. ich möchte eine 3jährige berufsausbldung machen, weil in meinem arbeitsbereich nichts findbar ist, und ich ja wie gesagt keine eigentliche berufsausbildung nachweisen kann. ach ja, einstweilen darf ich einen pc.kurs machen.....
ich danke euch für euer engagement, liebe grüße

Antwort:
Wir werden sehen ob es die Regierung einiger Massen ernst meint mit der Äusserung vermehrt auf Qualifikation zu setzen.
Die Willensäusserung und die Tatsache das Facharbeiter fehlen, sollte uns in ihrem Fall positiv denken lassen. Dazu müssen sie unbedingt mit ihrem Betreuer reden. Nutzen sie auch den Kurs den sie gerade besuchen, vielleicht finden sie in ihrem Trainer Unterstützung. Machen sie sich nicht verückt, stattdessen seien sie hartneckig. Falls ihr Betreuer nicht gleich anspringt gehen sie zum Vorgesetzten. Die Leute im AMS sollen mitbekommen, dass es ihnen ernst ist. Eine weitere Möglichkeit ist dann auch noch mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundesland`s Kontakt aufzunehmen! Alles Gute!

25.03.2007 um 23.51 Uhr - von Margit - durch Kurszuweisungen den Anspruch zu mindern.
also erstmals herzliches DANKe für eure schnelle antwort. habe mir die neuen beiträge durchgesehen.
Frage: Bitte was meint Ihr damit, das versucht wird durch Kurszuweisungen den Anspruch zu mindern. Hilfe, bin grad ein paar Tage in der Arbeitslose und schon in einem Kurs. was bedeutet das jetzt für mich. bekomme ich dadurch weniger Geld? das hat mir niemand gesagt. welche Auswirkungen hat der Kurs eigenltich auf den Anspruch??
Bitte...........
und nochmals für diese Beratung und das Engagement

Frage: Wann genau kommt es bei Massnahmen zu Neuberechnungen - die zu einem geringeren Bezug führen?
29.03.2007 um 15.48 Uhr - Mag. A. Dagmar
Bei Maßnahmen gar nicht - da fällt mir keine Variante ein, weil keine Arbeitslosenverischerungszeiten erworben werden und es daher zu keiner Neuberechnung kommt, im Gegenteil, manchmal ist die DLU zumindest während der Ausbildung höher als der ALG oder NH Bezug, was aber auch zu keiner Neuberechnung im Anschluss führt. Wenn in einem sozialökonomischen Betrieb gearbeitet wird (als Dienstverhältnis, nicht als Maßnahme) und dort die Beitragsgrundlage/Entlohnung niedriger ist, wie in einer früheren Beschäftigung, dann kann dies passieren - allerdings nur bei unter 45 Jährigen - dies gilt aber auch für jede Form der Beschäftigung, die schlechter bezahlt ist, als die vorherige.

Anmerkung:
Zur Zeit kann eine Weigerung bei den SÖB teilzunehmen nicht sanktioniert werden, wodurch die Bezeichnung "Zwangsmaßnahme" nicht mehr zutrifft! * Freiwilligkeit!
Über Kurse kommt es zu keiner Neuberechnung.
* Ist nur zum Teil richtig, da viele arbeitslose Personen weiterhin unter §10 Androhung (Bezugssperre) in die SÖB vermittelt werden! - Hier wird der Tatbestand der Nötigung erfüllt, dieser ist klagbar!

25.03.2007 um 12.22 Uhr - von Clau. - Zuweisung wieder wegnehmen?


Hallo, danke für die schnelle Antwort, hab schon den Brief abgeschickt und warte gespannt auf den Bescheid. Vielleicht hab ich ja Glück und die haben sich doch geirrt.
Habe aber noch ein Problem!
Bin seit zwei Wochen in einem FIT kurs aber nicht vom abz sondern von intercom. Da gehts um Neuorientierung, Kennenlernen von verschiedenen technischen und handwerklichen Berufen und unter anderem müssen wir 2 x 2 Wochen Praktikum machen.
So jetzt kommt mein Problem: Habe mich schon neu orientiert und habe auch schon die Zuweisung vom ams für eine Ausbildung als FA im EDV-Bereich NACH dem fit kurs. Was passiert wenn ich keinen Praktikumsplatz finde (ist angeblich Pflicht bei fit!) KANN MAN MIR DIE ZUWEISUNG WIEDER WEGNEHMEN?? Ich hab mich informiert und es ist fast unmöglich einen Platz für nur 2 Wochen im IT- Bereich zu bekommen und schon gar nicht als Quereinsteiger!!
mfg clau, danke im voraus!!

Antwort:
Wenn das nachvollziehbar ist - das sie kein Praktikumsplatz finden - wird man ihnen den Ausbildungsplatz nicht wegnehmen. Reden sie mit den Leuten, die werden sie bei der Praktikumsplatzsuche unterstützen.
Ausserdem hat der Ausbildungsplatz gegenüber dem jetzigen Kurs vorrang. Und wenn das noch dazu ihr Wille ist, dann ist das sinnvolle Arbeitsmarktpolitik.
Erfolg auf jeder Seiten! Es darf halt nur nicht der Eindruck entstehen, dass es sie nicht interessiert!

25.03.2007 um 10.16 Uhr - von Ang. - Angst, dass die das gegen mich verwenden!


Hallo, ich war vor 3 Jahren schon mal arbeislos, hab dann studiert und bin fast fertig, muss mich jetzt aber Beurlauben lassen (wohl für 1 Jahr). Ich habe während des des Studiums eigentlich immer gearbeitet, mein \"Betreuer\" meinte, es könne sein, dass für die Beitragsbemessung nicht 2, sondern 4, oder 5 jahre zurück gerechnet wird... könnte das wirklich sein, oder wollte er mich nur beruhigen? ich hab ihm leider gesagt, dass ich mich beurlauben lasse, da ich an depressionen leide, aber! arbeitsfähig bin. ich hab mich freitag arbeitslos gemeldet und erst heute von eurer homepage gehört/gelesen und hätte wohl eher nix von meinen \"beschwerden\" gesagt. jetzt hab ich natürlich angst, dass die das \"gegen mich verwenden\"... was meint ihr da? Danke für jede Antwort. mfg ang.

Antwort:
Leider sind Erfahrungswerte vorhanden die belegen, dass bei intimer Beichte mit Nachteile zu rechnen ist und es daher klüger ist das zu unterlassen!
Ausnahmen kann es geben und vielleicht gehört ihr Berater dazu?
Es war wichtig, dass sie angegeben haben, dass sie trotzdem arbeitsfähig sind, da sie ansonsten ausgelagert werden.
Wenn es zu einer Weisung für ärztliche Untersuchung kommt, ist ein Facharzt ihrer Wahl von Vorteil. Ansonsten bestehen sie auf den Amtsarzt - meiden sie die BBRZ Untersuchung!
Eine verminderte Arbeitsfähigkeit von ?% muß kein Nachteil sein und schützt sie vor bestimmten Tätigkeiten.

Wenn sie in Wien beheimatet sind besuchen sie
AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht (Emil) / Arbeitslosenrecht (Peter, Stefan) und Maria die das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!
Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

Bemessung:
Wird der Arbeitslosengeld-Antrag bis 30.6. eines Jahres gestellt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage (sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen) des vorletzten Kalenderjahres herangezogen; wird der Antrag nach dem 30.6. gestellt, dann das letzte Jahr.

Sie können die Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld im Internet online berechnen lassen.

Ich wünsche ihnen alles Gute!

24.03.2007 um 17.18 Uhr - von Doris - positive Rückmeldung von 8.03.2007


hallo
ich wollte mich nur mal wieder melden, nachdem ich jetzt kursabbruch beim fit hatte, mit der begründung ich habe zuviele fehltage und bemüh mich nicht wegen praktikumsuche, was aber nicht stimmte die beiden argumente von fit sprich abz, hab es wiederlegen können, hab auch keine spehre vom ams, aber eines noch hüttet euch vor dieser einrichtung und hebt euch alles auf! doris

24.03.2007 um 17.11 Uhr - von Re. R. - Führerschein ( LKW mit Anhänger)


Hallo, ich habe eine Frage: Ich gerade dabei mich als Beleuchter bei Film und Fernsehproduktionen hochzuarbeiten, ich habe jedoch keinen keinen CE Führerschein ( LKW mit Anhänger), was mir leider immer wieder im weg steht. Es werden nur mehr Beleuchter zu den Dreh´s gebucht, die einen LKW - Schein besitzen.
Es wurde mir auch mehrmals gesagt, das ich ohne diesen nie weiter kommen werde.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diesen vom AMS bezahlt bekomme oder zumindest eine Unterstützung dafür, weil ich ihn mir auf keinen Fall selber leisten kann.
Hat da jemand Erfahrungen damit?
Wäre über jeden Tipp dankbar.

Antwort:
Wenn sie ihre BeraterIn überzeugen können, dass ihre Chancen auf Arbeit mit Führerschein um 90% steigen, könnten sie in diesem Jahr indem laut Regierung mehr auf qualifizierende als auf Deppen-Kurse gesetzt wird Glück haben!
Führerschein

24.03.2007 um 15.15 Uhr - von Re. R. - Anspruch auf Mutterschutz


Hallo!
Habe eine Frage.Mein Karenz ist seit Ende des Jahres aus,und ich nahm das AMS in Anspruch,um mir eine Arbeit zu suchen(ein Job nur vorübergehend,weil wir noch ein 2.Kind möchten).Ich habe noch immer keine passende Stelle gefunden.Ich könnte bis Ende April stempeln,nun meinte eine Bekannte von mir,dass ich mir ein paar Wochen aufbehalten solle(also früher aufhören sollte zu stempeln)damit ich dann später mal Anspruch auf Mutterschutz habe-stimmt das?Ich habe das noch nie gehört....Hat denn nicht jede Frau Anspruch darauf,nur wenn man halt vorher nicht arbeitet,dann kriegt man kein Geld,dass ist mir klar.Und sie meinte auch,sie hätte nie eine Stellenzuweisung bekommen,weil sie\"ausstempeln\"dürfe,weil sie vorher noch nie arbeitslos war-aber ich habe auch genau den gleich langen Anspruch/und Tagsatz wie sie,habe aber in meinem Leben schon mal gestempelt-das hat doch was mit bestimmt erarbeiteten Wochen pro Jahr zu tun,oder nicht?Bin etwas verwirrt,weil sie immer solche \"Weishe!
iten\"auf Lager hat...Hoffe auf baldige Antwort,lg.

26.03.2007 um 20.46 Uhr - von AMS-Mitarbeiter
Da gehts nicht ums Kindergeld, auf das hat tatsächlich jeder Anspruch. Es
geht um die 16 Wochen Anspruch auf Wochengeld, und den hat man im Normalfall
nur aus einem Dienstverhältnis oder aus einem laufenden Leistungsanspruch.
Wenn also wer Arbeitslosengeld bezieht, keinen Anspruch auf Notstandshilfe
hat und die nächsten 3 Jahre ein Kind will, macht das durchaus Sinn, sich
eine Woche "aufzuheben". Innerhalb von 3 Jahren kann man dann eine Woche vor
dem Wochengeldbeginn den Fortbezug geltend machen und hat Anspruch auf
Wochengeld bei der Gebietskrankenkasse.
Ein Recht auf "ausstempeln" gibts offiziell natürlich nicht. Aber
klarerweise kam das defacto aufgrund der katastrophalen Stellensituation in
einigen Bereichen so heraus, ob man das erste Mal oder wiederholt arbeitslos
war, ist dabei völlig wurscht.

23.03.2007 um 21.03 Uhr - von Sabi - wie kann man sich so auf eine ausbildung konzentrieren?


hallo ! super seite hier. leider habe auch ich einen beitrag dazu.
bin seit ende november 2006 bei B* im zweiten bildungsweg. mein magen-darmtrakt hat verrückt gespielt und ich war vereinzelte tage krank geschrieben. immer brav die krankmeldung abgegeben. als ich zur krankenkasse ging, hieß es ich sei nicht versichert. B* fühlte sich nicht verantwortlich, das AMS ebenso nicht. wie immer war ich selbst dafür verantwortlich. okay, es hat sich dann doch noch geregelt, nachdem ich unzählige telefonate und rennereien hatte, danach war ich versichert.
jetzt anfang märz, warte ich auf meine notstandshilfe, alle aus meinem kurs hatten ihre schon, nur ich nicht. anruf beim AMS ergab; ich sei seit anfang februar vom B* abgemeldet !? ich sitze dort täglich, auch gibt es eine anwesendheitsliste und dennoch hat man mich abgemeldet. wieder fühlt sich keiner zuständig. ich mehrmals zum AMS gefahren, dort nachgefragt. keiner weiß bescheid. beim B* drohte man mir wenn ich noch einmal fehlen sollte in den nächsten 14 tagen, dann schmeißt man mich raus.ich bin nicht zum spass zum AMS gefahren. ich habe mich auch nicht abgemeldet. nun bekam ich auch noch ein schreiben vom AMS das man mir 3 tage streicht, weil ich krankengeld kassiert habe und niemanden davon in kenntniss gesetzt hätte. es ist zum haare raufen. ich habe immer und sofort krankenbestätigungen abgegeben.mittlerweile hat man mir auch mein geld nachbezahlt.aber ohne ärger ging und geht bisher nichts.
wie kann man sich so auf eine ausbildung konzentrieren? abgesehen davon, das es sehr wüst zugeht beim B*. nicht nur die kursteilnhemer verhalten sich wie rabauken. nein, ein trainer wurde dreimal handgreiflich gegenüber teilnehmern. erst nach seiner letzten attacke wurde er endlich \"gegangen\".wenn ich bedenke das ich unter solchen umständen noch weit über ein jahr vor mir habe, ist mir angst und bange zumute.

habe nun fragen die mir sehr wichtig sind: 1.kann ich vom AMS für jugendliche weg und auf das AMS in meinem wohnbezirk, für erwachsene gehen? wenn ja, würde ich gerne auch vom B* weggehen und dafür wo anders hin, wo man auch eine facharbeiterausbildung über den zweiten bildungsweg anbietet, wo ich auch das gefühl habe das es auch tatsächlich um ausbildung geht ? wenn ja, wer ausser B* bietet noch solche ausbildung an?

oder aber, bin ich jetzt verdammt dazu bis zum bitteren ende durchzuhalten? die ausbildung unterbricht mit nächster woche und geht erst mitte juni weiter. bisdahin bekomme ich wieder nur notstandshilfe, ohne lebenserhaltungskosten und fahrscheinvergütung. netto 170.- wie soll ich denn davon leben ? ich bin zwar noch sehr jung, aber meine existenz ist jetzt schon stark gefährdet.

Kontakt per E-Mail

23.03.2007 um 18.22 Uhr - von Chiara - das AMS hat es richtig auf mich abgesehen.


Nachdem ich den Kurs bei \"Die Berater\" erfolgreich bekämpft habe, hat es das AMS richtig auf mich abgesehen. Also gleich zu meinen Fragen:
1.) Ich war vor 2 Wochen in einem Betrieb vorstellen, weil ich das vom AMS her musste. Außer einer Evidenzhaltung wurde aus dem Job leider nichts. Nun habe ich heute wieder genau das selbe Inserat zugeschickt bekommen- Selbe Stelle, selber Betrieb. Laut der Dame am Telefon muss ich da nocheinmal hin um meinen Anspruch nicht zu verlieren. Stimmt das?
2.) Ich habe heute vom AMS folgendes Inserat zugesendet bekommen: ppctraining-Implacestiftung GASTRO 3000, Qualifizierung und Arbeitsplatz in einem. Wir freuen uns auf Bewerber/innen jeden Alters sowie Quereinsteiger. usw. Handelt es sich dabei um eine Transitstelle bzw. irgendwas in diese Richtung? Hört sich doch stark danach an..... Wenn ja, muss ich mich dort wirklich bewerben?
3.) Sind die 6 Wochen Bezugssperre im Falle einer Ablehnung einer Stelle immer gleich oder kann sich die Dauer verlängern?
Vielen Dank schon Mal für die Antworten, die man außer auf dieser HP ja anscheinend nirgendwo bekommt!

Antwort:
1) Gehen sie zum Vorgesetzten und nehmen sie auch Verbindung mit dem Ombudsmann auf, beschweren sie sich über diese "Willkür". Die Firma bei der sie vor 2 Wochen vorstellen waren musste die Zuweisung bearbeiten, das liegt noch auf. Wenn sie das Schreiben noch haben nehmen sie das zur Beschwerde mit!

2) Ich brauche noch eine genaue Inhaltsbeschreibung um mehr sagen zu können!
Von Vorteil wäre, sie besuchen AMSand, 1070 Wien, Stiftgasse 8, jeden Dienstag ab 19 Uhr - (Dokumente, Schriftstücke mitnehmen) Das Beratungsteam wird ihnen helfen!

3) Die erste Sperre ist 6 Wochen jede weitere innerhalb eines Jahres beträgt 8 Wochen!

24.03.2007 um 9.55 Uhr - von Chiara
Lieber Christian!
Danke fuer Ihren Tipp mit AMSand, werde mich dort gleich am Dienstag naeher erkundigen!
Zu dem Thema habe ich noch folgendes im Internet gefunden:
Die komplette "Stellenbeschreibung"
Hört sich doch alles sehr stark nach Transitarbeitsplatz an.....
Ich melde mich Mitte der Woche nocheinmal bei Ihnen um Ihnen die Meinung von AMSand zu dieser Stiftung mitzuteilen. Vielleicht hilft das ja auch noch anderen Lesern Ihrer HP!
Liebe Gruesse, Chiara

Antwort:
2) Dieser Kurs müsste freiwillig sein!
Stimmt hat Ähnlichkeit mit einen Transitarbeitsplatz. Fragen sie ob sie einen Kollektivvertrag für TransitmitarbeiterInnen.pdf bekommen.
Die Finanzierung wie angegeben verstösst gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)
Bei einer Verweigerung müssen sie mit einer rechtswidrigen Sperre rechnen. In der Berufung/Beschwerde bekommen sie dann recht. (ohne Gewähr)
Ja geben sie mir bescheid nach dem AMSand-Besuch.

23.03.2007 um 9.45 Uhr - von Ha. - rechtswidrige Sperre!


Sehr geehrte SoNed Leute,
ich bin gezwungenermaßen in eine Maßnahme der Firma Jobworking über das AMS Neunkirchen geraten.
Jetzt hat man mir den Notstand gestrichen weil ich mit dem Jobworker Herrn B. nicht in eine Firma vorstellen gefahren bin.
Da Ich es als erniedrigend und als einschränkung der persönlichen Freiheit halt finde mit dem Jobworker auf meiner Seite mit dem Personalchef ein Bewerbungsgespräch führen soll.
Ich habe im Forum auch gelesen das ,dass Rechtwiedrig ist.
Kann ich von Ihnen rechtliche Hilfe erwarten.Meine Dokumente dazu und genauere Details kann ich Ihnen per Mail schicken.

Antwort:
Ihnen ist rechtswidrig der Bezug gesperrt worden. Wir werden sie unterstützen!
Senden sie mir die Details und Dokumente!

Kopieren sie die verlinkten Seiten, auch diesen Eintrag/Antwort und übergeben sie diese Kopien, mit einer Klagsdrohung, ihrer BetreuerIn . Die Übergabe lassen sie sich auf einer Kopie für sie bestätigen!
Sagen sie, wenn die Sperre nicht sofort zurück genommen wird, werden
SoNed-ArbeitslosensprecherIn eine Klage wegen Amtsmissbrauch / Nötigung unterstützen.
Ich denke, dass ihr(e) BetreuerIn die Sperre sofort aufheben wird, da sie auch persönlich dafür haftet!

Ansonsten ist der weitere Weg - Bescheid über Sperre abzuwarten und sofort Berufung, mit VwGH-Erkenntnisse als Begründung, einlegen! Klage vorbereiten!
AMS-Projekt ist rechtswidrig! (zu beachten Rechtssatz)

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Rechtssatz:
Vermittlung des Arbeitsplatzes ist nach dem Gesetz ausschließlich von der
regionalen Geschäftsstelle des AMS wahrzunehmen.
Vor allem sich von Mitarbeitern dieses Unternehmens bei der Bewerbung vertreten zu lassen bzw. diesen Personen "das Moderieren und Begleiten des
Vorstellungsgespräches und in weiterer Folge für die ersten beiden
Monate des Arbeitsverhältnisses" zu überlassen - eine Art "Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose" gemahnende Eingriffe in das Privatleben Arbeitsuchender
bietet das Gesetz keine Grundlage.

22.03.2007 um 23.03 Uhr - von F. V. - positive Rückmeldung


Wie versprochen schildere ich jetzt meinen Fall und wie alles gut
gegangen ist.
Mein Vertrag beim AMS belief sich nur bis 15.Februar und der sollte
verlängert werden.
Jedoch war ich schon ab Anfang Februar bei der Kursteilnahme von itworks
tätig. Dort wurde mir versichert, dass ich solange ich in diesem Kurs bin
keine Antragsverlängerung benötige. Da ich ein sehr skeptischer Mensch
bin, ging ich doch noch vor dem 15.Februar zur Rechnungsstelle vom AMS um
eine Verlängerung zu bekommen. Von dort aus wurde ich zu meiner Beraterin
geschickt, die mir wiederum lang und breit erklärt hat das dies nicht
notwendig ist, solange ich in dem Kurs von itworks gemeldet bin. Sie hat
es mir mit solchen Worten geschildert, dass ich das ohnehin schon erklärt
bekommen hab und ob ich mir überhaupt nichts merken kann. Danach hab ich
mich auch bei der Sozialpädagogin von itworks informiert und mir wurde das
gleiche erklärt, nämlich das alles kein Problem ist. Wie du dir jetzt
denken kannst wurde ich ab dem 16.Februar natürlich gesperrt. Anfang März
bin ich dann zu euch gegangen (hab es selber nicht früher erfahren, dass
ich gesperrt war) und hab eine neue Antragsverlängerung ausgefüllt. Wie
mir auch schon von Euch erklärt worden ist, kann der letzte Satz über
der Unterschrift Wunder bewirken falls die Leute vom AMS sehen, dass man
sich auskennt bzw. andere Menschen die das tun hat.

Der Antrag wurde dann nachträglich bewilligt und ich hab auch schon mein
Geld bekommen.

22.03.2007 um 15.49 Uhr - von Wo. Me. - VwGH


Hallo liebe Leidensgenossen, sollten in diversen Berichten Urteile vom VwGh enthalten sein, und ihr braucht den genauen Inhalt dann schaut hier nach:

http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/

Grüße aus Wien

22.03.2007 um 14.59 Uhr - von Re. E. - Sperre wegen Kündigung in der Probezeit!


sg herr
neue situation, habe aus gesundheitlichen gründen in der probezeit gekündigt. ams meint dass sie dass prüfen müsste ob eine n \"berücksichtigungswürdigen umstand für die selbstkündigung in der probezeit\" überhaupt anwendbar ist. Meine Frage ist nun anscheindend ist damit zu rechnen dass sie mir für 4-8 wochen die notstandshilfe sperren. wo kann man nachlesen was ein \"berücksichtiger umstand ist\"
kann man da nun was machen oder ist man da ganz ausgeliefert.
danke im voraus und nette grüsse

Antwort:
Bei Kündigung in der Probezeit gibt es keine Sperre?


20.27 Uhr von AMS-Mitarbeiter

Wenn es in der Probezeit war, gibts keine Sperre gem. §11. Dienstvertrag
anschauen, ob und wie lange die Probezeit vereinbart wurde. Bei uns wird das
bei Lösung des Dienstverhältnisses im 1. Monat nicht geprüft, weil davon
ausgegangen wird, daß das 1. Monat immer Probezeit ist. Ob das überall der
Fall war, weiß ich aber nicht.
Wurde mit der Firma keine Probezeit vereinbart, ist eine Probezeit im
Kollektivvertrag nicht vorgesehen oder war die Lösung außerhalb der
Probezeit, dann gibts diese "berücksichtigungswürdigen Gründe". Darunter
versteht man eben vorallem die gesundheitlichen Gründe. Wenn ein klares
Facharztgutachten vorliegt, wird die Selbstlösung nicht sanktioniert,
ansonsten ist eine Klärung über Amtsarzt erforderlich ob die Lösung aus ges.
Gründen zu Recht erfolgt ist.
Der Fall scheint mir suspekt: Denn wenn das AMS der Meinung ist, die Lösung
ist außerhalb der Probezeit erfolgt und der Kunde angibt, daß es aus
gesundheitlichen Gründen war, wäre der logische Schritt, daß sie Befunde
verlangen oder eine Amtsarztuntersuchung einleiten. Die Frage wäre auch, ob
mit dem Kunden überhaupt eine Niederschrift über die Lösung des
Dienstverhältnis aufgenommen wurde.

23.03.2007 um 11.32 Uhr - von AMS Serviceeinrichtung -
In der Probezeit doch Sperre?
JA !
Die Verhängung einer Sperrre bzw. Nichtsperre setzt genaue
Sachverhaltserhebungen voraus.
Liegen berücksichtigunswürdige Gründe vor, dann wird keine Sperrfrist zu
verhängen sein, liegen keine vor, dann kann eine Sperrfrist verhängt werden.
Der Grund, warum man auch bei Kündigung in der Probezeit eine Sperrfrist
verhängt ,liegt auch darin, dass bei einer gewährten Nachsicht im Falle der
Auflösung in der Probezeit der § 10 unterlaufen werden könnte, wenn
zugewiesene Besachäftigungen angetreten aber sofort wieder in der Probezeit
gelöst werden würden.

23.03.2007 um 13.51 Uhr von A.L. - ehrlich gesagt eine etwas kühne Rechtsmeinung!
Das eine Sperre in der Probezeit ohne Konsequenzen bleibt war auch ehrlich gesagt eine etwas kühne Rechtsmeinung. Da verstand das AMS in Wien schon vor mehr als 10 Jahren keinen Spaß außer man hatte Glück und der Betreuer ließ das unter den Tisch fallen.

Anmerkung:
Ob das AMS in Wien vor 10 Jahren Spaß verstand oder nicht, ist nicht richtungsweisend. Mit ziemlicher Sicherheit gab es zu jener Zeit genauso rechtswidrige Sperren!

23.03.2007 um 11.32 Uhr - von AMS- Mitarbeiter - Offensichtlich wird dies in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis unterschiedlich ausgelegt.

Ja, im Gesetz ist das nicht festzumachen. Offensichtlich haben da die
Juristen in den Landesgeschäftsstellen unterschiedliche Auffassungen und es
wird der §11 in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis
unterschiedlich ausgelegt.
Mir ist natürlich nur die gängige Praxis in Oberösterreich bekannt, da wird
eine Kündigung in der Probezeit nicht sankioniert sondern nur bei
unberechtigtem vorzeitigen Austritt, Lösung Dienstnehmer und fristloser
Entlassung. Daß damit der §10 unterlaufen wird, das ist schon klar. Deshalb
wurde in Beschäftigungsprojekten bei uns generell keine Probezeit
vereinbart.
Meine private Meinung: Das ganze hat einen arbeitsrechtlichen Hintergrund.
Während der Probezeit kann bekanntlich das Dienstverhältnis ohne Angabe von
Gründen von beiden Seiten gelöst werden. Da ist es durchaus nicht unlogisch,
daß das AMS dann nicht nachträglich Gründe prüfen muß.
Man muß die Meinung des Ombudsmannes respektieren, ich habe leider keine
Ahnung, ob diese Ausführungen theoretisch sind, oder ob es tatsächlich
Landesgeschäftsstellen gibt, die eine Lösung in der Probezeit sanktionieren.

Frage: Gibt es in Wien eine Sperre bei einer Kündigung in der Probezeit? Danke

24.03.2007 um 8.02 Uhr - von AMS- Mitarbeiter3
Eine Kündigung -auch in der Probezeit- bedeutet selbstverschuldete Arbeitslosikeit und zieht grundsätzlich eine Sanktion nach § 11 AlVG (Sperre für 4 Wochen) nach sich.
Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ist aber immer zu prüfen, ob nicht "Nachsicht" erteilt werden kann (deshalb ist es auch wichtig, bei Aufnahme der Niederschrift auch Nachsichtsgründe anzugeben!).
Nachsichtsgründe sind auf jeden Fall arbeitsrechtliche Gründe, die zur Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigen.
Wenn also bei Beginn des Dienstvehältnisses eine Probezeit vereinbart wurde (oder z.B. der Kollektivvertrag ohnedies eine Probezeit vorsieht) ist bei Kündigung in der Probezeit Nachsicht zu erteilen und die Sperre nicht zu verhängen.
Bei Dienstverhältnissen, die vom AMS vermittelt worden sind, wird der Grund für eine Kündigung aber genaue hinterfragt, weil vermieden werden soll, dass eine Sanktion nach § 10 AlVG (mangelnde Arbeitswilligkeit) unterlaufen wird.

22.03.2007 um 13.53 Uhr - von nikita - Geschützte Bemessungsgrundlage


hallo christian
wie ist das mit der geschützten lohnklasse. ich werd jetzt mal etwas konkreter
bin 46 jahre hab von 1979 bis juli 2005 durchgehend bei einer firma gearbeitet hab im juni 2006 arbeitslosengeld beantragt welches mir für 39 wochen zusteht.
könnte das noch bis ende september beziehen wegen 3 monatigem krankenstand
+ 3 monatigem kursbesuch verlängert.
wenn ich also jetzt eine arbeit annehme. wie schauts dann aus mit der bemessung wenn ich innerhalb von od nach 28 wochen wieder arbeitslos werde. wie ist das nach 3 jahren
+ wie wirkt sich die geschützte lohnklasse aus hab übrigens im google diesbzgl nichts gefunden. herzlichen dank für deine bemühungen

Antwort:
§ 21 (8) ALVG
Hat ein Arbeitsloser das 45.LJ vollendet, so ist ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres Bruttoentgelt vorliegt.
Soweit das Gesetzeschinesisch.
Auf deutsch: Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen
Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.

22.03.2007 um 11.44 Uhr - von M. F. - Kurswechsel


Guten Tag!

Ich bin Bezieherin von Notstandshilfe und mir wurde vor 2 Wochen der Kurs FIT von meinem Berater aufgezwungen!
Mich interessiert die Technik aber überhaupt nicht!
Möchte eher in den Wellness-, Fitness- und Gesundheitsbereich gehen!
Habe auch vor in diese Richtung ein Studium zu beginnen!

Jetzt habe ich auf der Seite vom AMS diesen Kurs entdeckt:

MASTER AEROBIC - INSTRUCTOR
Bereich: Tourismus, Freizeit, Sport
Inhalt: Aerobic Basic - Instructor Diplom Dieser Kurs beinhaltet alle wichtigen Grundlagen des Aerobic-Unterrichtes. Er bildet die Basis zur Erlangung Deines Diplomes. ...........
Voraussetzungen: Nach Absolvierung der kompletten Schulungen 1 bis 4 kannst Du Deine Prüfung zum diplomierten MASTER AEROBIC - INSTRUCTOR ablegen.
Ziele: Einstieg für jeden angehenden Aerobic Trainer und weiter
Zielgruppe: Einstieg für jeden angehenden Aerobic Trainer und weiter
Seminarplätze: 12-15
Referent/Leiter: Peter & Marianne Picolin, Ingrid Piller, Markus Drda, Andy Vejrosta
Fördermöglichkeit: AMS

PLZ: 1220 Ort: Wien
Bundesland: Wien
WWW: http://www.theacademy.at/

Ja, und da hier ja dabei steht, dass das AMS diesen Kurs fördert, wollte ich wissen, ob ich wechseln kann bzw ob das AMS den Kurs komplett oder nur teilweise bezahlt?!

Außerdem gibt es auch andere Kurse in diesem Bereich. Diese werden von \"The Academy\" veranstaltet.
Meinen Berater will ich nicht fragen, da ich absolut nicht mit ihm klar komme!

Über Antwort und Hilfe bedanke ich mich jetzt schon!

PS: Bin beim AMS Währinger Gürtel (9. Bezirk) gemeldet! LG

Antwort:
Für das AMS ist wichtig, dass ein Kurs die Möglichkeit schafft, das Gelernte beruflich umzusetzen/nützen zu können.
Sie müssen sich mit dem AMS in Verbindung setzen. Wenn sie mit ihrem Berater nicht klar kommen gehen sie zum Vorgesetzten.
Überzeugen sie ihren AMS-Gesprächspartner, dass der Kurs genau das Richtige für sie ist und das Gelernte zum neuen Beruf wird!

22.03.2007 um 9.56 Uhr - von Gati - Sperre wegen Unfall


Hallo, großartige Seite bin durch Zufall draufgestossen und werde wohl öfters hier reinschauen ;-)

Mein konkretes Problem: Ich wurde bei meiner letzten Arbeitsstelle fristlos entlassen (habe mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall gebaut). Daher bekomme ich wohl vom Arbeitsamt eine mehrwöchige Sperre. War, nachdem ich eben entlassen wurde und mich arbeitslos gemeldet habe, teilweise in Krankenstand. Bekomme ich wenigstens für meine Tage im Krankenstand Krankengeld? Oder bekomme ich auch da nichts, weil ich ja beim AMS gesperrt bin?
Danke schonmal für Euren Support, tschüss, Gati!

Antwort:
Sie bekommen Krankengeld! Aber um die Krankenstandsdauer verlängert sich die Sperrzeit.
Die aber m.M. unzulässig ist, da ihnen bei der Kündigung kein schuldhaftes Verhalten anzulasten ist!
Falls die Frist noch nicht abgelaufen ist, Berufung auf den Sperr-Bescheid einlegen.

An alle Leser/Betroffene aus und um Wien!
Bei Problemen besuchen sie die Rechtsberatung der Arbeitsloseninitiative
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag ab 19 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht (Emil) / Arbeitslosenrecht (Peter, Stefan) und Maria die das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

22.03.2007 um 0.27 Uhr - von Os. - zum thema Vorstellungsbeihilfe:


hallo,
soll morgen zu einer firma vorstellen gehen, die ca. 60 km entfernt ist, war deshalb heute im ams schärding und habe nach einer vorstellungsbeihilfe gefragt. mein berater sowie der geschäftsleiter haben gesagt das nur ein bahnticket bzw. der bus bezahlt wird. die fahrt mit dem eigenen pkw wird nicht bezahlt. habe sie natürlich darauf hin gewiesen dass es aber auf der ams homepage anders steht. darauf hin sagte der geschäftsleiter das auf der homepage viel steht, was da steht in