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18.10.2015 um 11.14 Uhr - von S. - "Ich bekomme Wochengeld - Besser versuchen, als aufgeben! "


>nach weiterer (trotz erfolglosigkeit-befürchteter) e-mail-kommunikation - blieb im grunde der rat:
"hallo probieren sie was grad geht - auch wenn sie nicht mit erfolg rechnen" Alles Gute!

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Hallo Herr Moser,

Ich bekomme Wochengeld :) Es wird verechnet auch für den Frühkarenz_ab 28.09.2015. Besser, zu versuchen, als zu verlieren!!
Wer schreibt die einvernehmliche kündigung, bekommt kein Wochengeld. Man muss aufpassen,
Vielen Vielen dank, dass Sie mich geholfen haben. Mfg S. (16.10.15)

zu:
"Ohne Alg. bzw. Notstandshilfe-Anspruch kein Wochengeld" (23.09.2015)

15.10.2015 um 18.07 Uhr - von V*. - "Recht auf Trauer?"


Hallo,
weiß nicht genau, ob ich hier jetzt richtig bin, versuche verzweifelt auf folgende Frage eine Antwort zu bekommen.
Wie ist das als Arbeitsloser, wenn ein sehr naher Angehöriger wie zB die Mutter verstirbt, wie lange hat man hier das Recht auf Trauer oder hat man als Arbeitsloser dieses Recht gar nicht. Mit Recht auf Trauer meine ich, dass man für eine gewisse Zeit vom AMS in Ruhe gelassen wird um mit dieser schrecklichen Situation fertig zu werden, um einfach ein wenig Zeit zu haben, das Ganze zu realisieren und zu verarbeiten.
Bedanke mich im Voraus,
mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
das gesetz sieht meines wissens bei trauer nichts vor. ev. je nach dem welchen beraterIn sie haben kann es durchaus sein, dass sie/er sie eine (kurze) zeit in ruhe lässt. ev. falls (was ansteht) reden sie mit ihr/ihm.
ohne gewähr - alles gute!


15..10.2015 - von M*. - "Geschäftsstellenleiter meint, die Zumutbarkeit Betreff Wegzeiten wird anders berechnet"


Unter:
8.10.2015 um 8.51 Uhr - von M*. - "Bezugssperre: Vielleicht kann mir irgenwie geholfen werden denn die sind „drübergefahren“ und ich kann nichts machen"

15.10.2015 - von H*. - "Da ich keine Prüfung mache hat er mich gestern abgemeldet"


unter:
13.10.2015 um 9.59 Uhr - von H*. - "Mit meinen Ams-Berater ausgemacht, das ich die Prüfungen nicht machen brauche"

15.10.2015 um 9.56 Uhr - von J*. - "Er hat momentan nicht die Kraft, sich zu wehren"


Guten Tag Herr Moser,

ich bin ganz verzweifelt. Dürfte ich bitte eine Frage fragen? Es geht um meinen Mann, der ist seit über einem Jahr beim AMS. Folgendes ist passiert. Da er im letzten Jahr drei Blasenoperationen usw. hinter sich hat, ist er mehr im Krankenstand als beim AMS. Er war bis am 8.8.2015 im KS (vorher auch und immer hat´s gepast). Dann hat angerufen der Kurssekretärin, dass er ab 8.8.15 wieder gesund ist. Der Kurs war beendet und Sie hatte nachgefragt ob er schon den nächsten Termin beim AMS hat. Er antwortete ja, Sie sagte es ist alles in Ordnung, er soll seinen Krankenschein und alles mitnehmen zu diesem Termin (Anfang des Krankenstandes hat auch am Kurs gemeldet). Am 27.8.15 war ihm schon sehr schlecht und am 28.8.15 hat dem Berater E-Mail geschickt, dass er wieder im KS ist. Seitdem ist immer noch im Krankenstand. Bei einem Arztbesuch ca. vor 2 Wochen erfuhr er, dass er keine Krankenversicherung hat. Bis heute hat auf einen AMS-Termin gewartet, trotz seinem schlechtem Zustand ist dort hin gegangen. Die Dame am AMS hat ihm heute gesagt (Termin hat gedauert ungefähr 4 min. er ist nicht versichert und er soll am 23.10 neuen Antrag stellen. Finde ich ganz gemein, weil er sich sicher ist, dass er keinen Fehler gemacht hat. Natürlich psychisch am Ende. Krank und keine Versicherung ist sehr traurig. Falls Sie was wissen, bitte schreiben Sie mir oder rufen Sie mir an. Meine Nr. ist ****/*******. Die machen mit einer verzweifelten Person was die wollen, er hat die Kraft momentan nicht sich zu währen. Mit bestem Dank (12.10.15)

Antwort:
frage: sie schreiben
>ob er schon den nächsten Termin beim AMS hat. Er antwortete ja, Sie sagte es ist alles in Ordnung, er soll seinen Krankenschein und alles mitnehmen zu diesem Termin<
wann hatte er den termin - und - ist er dort gewesen? - (war der termin vor dem 27.08.15 ausgemacht?)
wichtig
bei einem krankenstand immer krankmeldung des arztes beim AMS abgeben
aber
zu der zeit wäre er auch noch krankenversichert gewesen - nehme ich jetzt mal an - dem muss man nachgehen, den das AMS meldet auch rechtswidrig von der K-Kassa ab.

mit einer bezugsbescheinigung / leistungsmitteilung - von wann bis wann arbeitslosengeld oder notstandshilfe - hat er am anfang bekommen zur krankenkassa gehen und versicherung wieder aktivieren lassen. siehe: KK widerrechtlich abmeldet /

12.10.2015 um 12.29 Uhr - von J*. - "Noch im Krankenstand aber hat keine Versicherung"
Hallo, er hat am 10.8.15 der Kursleiterin angerufen, dass er wieder gesund ist. Dann dem AMS und hat ein Termin am 27.8.15 bekommen. Zu dem ist nicht erschien und am 28.8.15 hat eine E-Mail geschrieben, dass er wieder im KS ist. Er ist immer noch im Krankenstand aber hat keine Versicherung.

Rückfrage:
hat er sich am 28.8. einen tag rückwärts vom arzt krankschreiben lassen bzw. war er schon krankgeschrieben
>seit wann war ihr mann krankgeschrieben? auch schon am 27.8. zum termin?

13.10.2015 um 13.51 Uhr - von J*. - "Er braucht doch Versicherung, Therapie, mit Tumoren spaßt man nicht."
hallo, war ich im Spital. Entschuldigung, dass erst jetzt. Nein, am 27.8.2015 war Termin, erst am 28.8.15 wurde er krank geschrieben. LG

13.59 Uhr - "er sitzt da bei mir, kerngesund"
Ihm geht wirklich nicht gut, gestern ist aber zu dem Termin gegangen. Er braucht doch Versicherung, Therapie, mit Tumoren spaßt man nicht. Gestern hat erfahren, dass der alte Betreuer nicht mehr für ihn zuständig ist. Hatte eine Dame gehabt, die, als er rein gekommen ist, telefoniert hat und folgende gesagt hat: "er sitzt da bei mir, kerngesund". Das ist auch "bisschen" zu viel.

Antwort:
das ist ein problem - somit hat er einen kontrolltermin nicht wahr genommen / versäumt.
handelt es sich um einen besonderen vertrauensarzt / hausarzt - dass er ihren mann jetzt noch einen tag rückwärts krankschreibt - was schwer ist, aber die rettung wäre.
>es heisst wird ein kontrolltermin nicht wahr-genommen gibts bis zur wiedermeldung eine sperre.
ev. kann er das e-mail das er gesendet hat um den krankenstand anzugeben, als wiedermeldung gültig machen.

ER WAR MITTLERWEILE eh SCHON BEIM AMS?? ja.

also wenn über verhandlung nix zu machen ist - dann den bescheid bez. der bezugseinstellung verlangen und darauf dann berufung einlegen. mit ihrer/seiner begründung - auch der 4min-Termin, der zum neuen Termin (23.10) führte, war eine "weitere" Rückmeldung - "Wann war die?") >halten sie mich am laufenden. alles gute

14.10.15 um 8.54 Uhr - von J. - "Seitens ams wurde er schon ab dem 8.8. abgemeldet, deshalb hatte er schon keine Versicherung."
Seitens ams wurde er schon ab dem 8.8. abgemeldet, deshalb hatte er schon keine Versicherung. Nach Angaben der AK Wien, soll ich zuerst ein Schreiben dem AMS vorlegen, wo steht, dass ich das Geld seit dem 8.8.15 verlange, eine Kopie mir bestätigen lassen, als zweites, die Info von der WGKK bekommen, warum die nicht zahlen wollen. Nachher schreiben wir die Beschwerde. Das sollten die erste Schritte sein. LG J.

Antwort:
ja gut, wenn sie von der AK unterstützt werden - gehen sie so vor wie vorgeschlagen!

>Kranken-Versicherungs-Abmeldung:
>Das AMS darf Betroffene nicht von der Krankenversicherung - der Krankenkassa - abmelden!<
gestern 14.10. beim runden tisch zu dem der VA. eingeladen hatte - auch AMS-Chef Buchinger / AK Vertretung / Sozialministerium-Vertretung - dabei waren, habe ich diese VersicherungsAbmeldungen - (meist im Zusammenhang mit einer "auch rechtswidrigen" Bezugssperre = vorläufige Einstellung der Bezüge) - angesprochen.

Antworten: Das darf nicht sein, das ist ein SystemFehler? (moderner Technik) - habe ihnen auch zur Kenntnis gebracht, dass ich das so nicht glaube bzw. nicht alleine der Grund sein kann und es sich mir zumindest teilweise als Willkür darstellt.
Aber Betroffene können sich deswegen auch an die Volksanwaltschaft wenden. (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
Die/Der das sofort aufheben lässt bzw. die Versicherung in solchen Fällen wieder aktivieren lässt!

Bzw. / Oder / Und:
mit einer bezugsbescheinigung / leistungsmitteilung - -
von wann bis wann sie arbeitslosengeld oder notstandshilfe erhalten - eine solche haben sie nach der antragstellung / am anfang des bezugs bekommen - (ansonsten nochmals vom AMS ausdrucken lassen)
- - zur krankenkassa gehen und versicherung wieder aktivieren lassen.
siehe: KK widerrechtlich abmeldet

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die K-Versicherungs-abmeldung vom 8.8. war dem zufolge "unzulässig/rechtswidrig" - halten sie uns/mich auf dem laufenden! alles gute - ohne gewähr

15.10.15 um 10.37 Uhr - von J. - "so was soll niemandem passieren"
Hallo Herr Moser,
vielen Dank. Ich hoffe und wünsche mir, dass die AMS Dame (wahrscheinlich der alte Berater daran schuld ist), die Situation in Ordnung bringt. Ich werde natürlich laufend schreiben, so was soll niemandem passieren. LG

29.03.2016 um 20.05 Uhr - von J. - "Beschwerde stattgegeben"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe Ihnen von einiger Zeit geschrieben, dass mein getrenntlebender Gatte krank ist, dass das AMS ihn von der GKK abgemeldet hat, natürlich kein Geld bekommen hat usw. Er hat die Beschwerde (AK) eingebracht und die haben der Beschwerde stattgegeben. Leider finde ich auf der Soned Seite den Beitrag ("Er kann nicht mehr") nicht, so schreibe ich Ihnen Mail. So, ein Teil der Schikane hat geschafft, jetzt verlangt das AMS von ihm die Scheidung, weil er getrennt lebt. Wer die ganze AMS Bande organisiert würde mich schon interessieren. MfG

Antwort:
Ev. wenden sie sich - wie in der ersten Antwort schon empfohlen an die Volksanwaltschaft und suchen um Unterstützung an! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) Da sie nicht im selben Haushalt wohnen darf es nicht zur Anrechnung des Partnerschaftseinkommen kommen!

Zur Info:
Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe
(Falls es zur Bezugs-Einstellung kommt sind ev. Passagen daraus eins zu eins für die Berufung zu verwenden.)

>Eine Scheidung dürfte nicht erzwungen werden? (ohne Gewähr)
Wenden sie sich an die Volksanwaltschaft!

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

15.10.2015 um 9.56 Uhr - von R*. - "Wieviele Bewerbungen pro Woche"


Guten Tag!
Wieviele Bewerbungen pro Woche kann das Ams verlangen. Plötzlich wollen sie 10 jede Woche von mir. Außerdem wurde mein Bezug gesperrt, obwohl ich im Krankenstand war, was ich gemeldet hab. (14.10.15)

Antwort:
Das ist zuviel! Dazu der VwGH:
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Ich denke sie sollten zum Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter und diese Probleme ansprechen: Begleitperson - wenn möglich - (immer) mitnehmen!

Wenn die Sperre nicht zurückgenommen wird, verlangen sie den Bescheid (ev. eingeschrieben senden oder Bescheidantrag auf Kopie bestätigen lassen) und legen darauf Berufung ein.

(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

13.10.2015 um 11.27 Uhr - von W*. - "Meine Anwartschaftszeiten wären nicht erfuellt"


Gruess Gott,
ich habe bitte eine Frage bzgl. Bezug von Arbeitslosengeld.
Ich bin jetzt 45 Jahre alt und war erstmals von Maerz 2009 bis Maerz 2010 arbeitslos und fand zum 01.04.2010 wieder eine Anstellung.Diese Anstellung ging bis 31.07.2012 (zwar 2 Arbeitgeber aber ohne Unterbrechung).
Aufgrund von einvernehmlicher Loesung des Dienstvertrages bekam ich auch noch im September 2012 alle meine Abfertigungen ausbezahlt.
Ich ging dann privat von 2012 bis 2015 nach Japan (kein abkommen mit oesetrreich).
Im August 2015 kam ich von Japan zurueck und habe mich auch gleich bzgl. arbeitssuche an das AMS in Wien gewandt.
Dort teilte man mir mit das ich keine Arbeitslosengeldansprueche haette denn diese waeren nach 5 Jahren seit dem letzten Bezug sprich also 31.03.2015 verwirkt.
Ich habe auch eine Ablehnung bekommen mit der Aussage das meine Anwartschaftszeiten nicht erfuellt waeren.
Nun komme ich mit dieser Aussage nicht ganz klar denn das AlVG spricht ja von einer neuen Anwartschaft nach 28 Wochen Beschaeftigung.
Da ich seit dem letzten Bezug im Jahre 2010 mehr als 2 Jahre wieder beschaeftigt war muesste zum 1. m.e. eine neue Anwartschaft gegeben sein.
2. steht in Paragraph 15 AlVG Ziffer 1 , das sich die Rahmenfrist um Zeitraeume auf 5 Jahre erhoeht wenn Absatz 3 eine Abfertigung aus einem Dienstverhaeltnis bezogen hat.
Dies war ja der Fall im September 2012.
Rein rechnerisch sollte es also so sein :
Antrag August 2015 sowie Rahmenfristerweiterung 5 Jahre sollte zeitlich also zurueckgehen bis August 2010.
In dieser Zeit sind mehr als 28 Wochen fuer eine neue Anwartschaft erarbeitet worden.
Ich habe also eine Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt und nun eine Ladung bekommen und ich soll Lohnzettel fuer diese Diensverhaeltnisse mitbringen auch einen Lohnzettel fuer ein Dienstverhaeltnis im Jahre 2006/2007 (?) , sowie Belege ueber die Zeitraeume, fuer die die Abfertigungen gewaehrt wurden und einen Beleg ueber das Dienstverhaeltnis in Japan.

So meine Frage ist nun liege ich hier prinzipiell richtig oder total falsch ?
Auf was soll ich achten beim Termin der Ladung (ca. Ende Oktober)?

Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Gruessen. (12.10.15)

Antwort:
Ich bin selbst gespannt wie die Angelegenheit für sie ausgeht! (Halten sie mich/uns auf dem Laufenden)
Prinzipiell - Sind 5 Jahre abgelaufen bestehen keine Ansprüche auf die Versicherungsleistung mehr.
Eine neuerliche Anwartschaft von 28 Wochen - in den letzten 12 Monaten - kann`s nur geben, wenn die erste erfüllt wurde und die lautet innerhalb der letzten 2 Jahre brauchts 52 Wochen Beschäftigung. (alv-gesetz Anwartschaft § 14. )
Sollte Japan nicht anerkannt werden? waren sie die letzten drei Jahre nicht beschäftigt? weswegen sie die Anwartschaft nicht erfüllen.
Sie hätten vor Japan 2012 um das Arbeitslosengeld ansuchen müssen - Wenn sie dieses auch nur für eine paar Tage bezogen hätten, hätten sie sich jetzt einfach zurück melden können und der Anspruch würde weiter gewährt werden!

Jetzt kommts darauf an, ob Japan "etc." miteinbezogen wird. Die Kompliziertheit in Fragen der Berechnung - und anscheinend irgendwelcher "Sonderregelungen"? bringen mich in die Lage, dass ich nichts mit Bestimmtheit sagen kann.

Wie auch das Beispiel von J* zeigt?
( "Anhand 6 Tage berechnet" unter "Niedriges Arbeitslosengeld?")

Drum gehen sie zum Termin und nehmen sie sämtliche Unterlagen mit!
Falls, stellen sie den Antrag auf Mindestsicherung ca. 850 Euro mon.
(Ohne Gewähr)

13.10.2015 - von J*. - "Anhand 6 Tage berechnet"


unter:
11.10.2015 um 20.09 Uhr - von J*. - "Niedriges Arbeitslosengeld?" .

13.10.2015 um 9.59 Uhr - von H*. - "Mit meinen Ams-Berater ausgemacht, das ich die Prüfungen nicht machen brauche"


Hallo,
Ich besuche den Ecdl Kurs, und habe mir mit meinen Ams-Berater ausgemacht, das ich die Prüfungen nicht machen brauche,da ich meine Kenntnisse auffrische und die Prüfungen schon habe. Das heißt auch wenn ich die Prüfung noch mal mache bekomme ich kein neues Zertifikat, da es 10. Jahre gültig ist. Das Institut sagte mir entweder ich mache die Prüfung oder sie melden mich ab, oder der Betreuer meldet sich bei ihnen, das es ok ist. Also ging ich zum ams, die Betreuerin schrieb es in den Computer, und rief im Institut an das es in Ordnung ist. Zwei Tage säter rief mich die Pojektleiterin vom Institut wieder zu sich, und sagte sie braucht es schriftlich oder sie muß mich abmelden,und außerdem habe ich keine berechtigung in diesen Kurs zu sitzen, ich ging wieder zum ams, die sagten sie schicken es schriftlich. Heute sagte sie mir wieder das ich die Prüfung machen muß, also rief ich beim ams an, und siehe da, ein Herr denn ich nicht kenne schrieb in meine Kartei, Kundin telefonisch n
icht erreichbar, und muß die Prüfungen machen. Ich wurde aber nicht angerufen. Jetzt meine Frage muß ich die Prüfungen machen? Ist es ein Grund mich zu sperren? Ich muß dazu sagen, bin natürlich am Prüfungstag anwesend und mache auch aktiv mit in den Stunden. Wie soll ich mich weiter verhalten? Mfg H. (12.10.15)

Antwort:
Drum ist es wichtig Zeugen (Begleitperson) dabei zu haben, um die AMS-Berater-Zusage auch nachweisen zu können. Dann würden sie, egal wie sich der Kurs verhält, Recht bekommen. - Dann könnte es zu keiner Sperre kommen bzw. würden sie die Berufung gewinnen!
Wieso sträuben sie sich so bez. der Prüfung? Machen sie diese einfach? Ev. auch egal ob sie diese schaffen oder nicht?
Wenn nicht und es kommt zur Kurs-Abmeldung dürfte es auch zu keiner Sperre kommen, da sie die Zusage vom Berater haben. Falls doch, legen sie Berufung auf eine Sperre ein und geben die AMS-Berater-Äusserung an - In der Hoffnung er streitet das nicht ab.

Grundsätzlich wären sie nicht verpflichtet gewesen, den Kurs zu besuchen, wenn sie solchen schon besucht haben - die Prüfungen schon absolviert haben? Sie sitzen also freiwillig drinnen- oder? Falls, ein weiterer Berufungsgrund!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
(Ohne Gewähr)

15.10.2015 um 9.51 Uhr - von H*. - "Da ich keine Prüfung mache hat er mich gestern abgemeldet"
Hallo Herr Moser,
Danke, für Ihre Antwort.
Habe noch eine Frage an sie, habe am Mo. noch mit den Institutleiter gesprochen, vom Ecdl, er war sehr freundlich und hat mir versichert, das er es klären wird, wegen den Prüfungen und sich dann bei mir meldet. Da ich seit gestern im Krankenstand bin, er sich nicht gemeldet hat, rief ich ihm heute an, und er sagte, aufgrund der vorkomnisse, da ich keine Prüfung mache hat er mich gestern abgemeldet vom Kurs mit Rücksprache des ams.
Ich rief beim ams an, und die haben keine Kenntniss davon. Jetzt ist meine Frage, da ich nichts schrifliches habe, soll ich ihm per Mail kontaktieren, oder zum ams gehen nach dem Krankenstand? Auf was muß ich achten bzw. wie erhebe ich Einspruch falls doch noch eine Sperre kommt?
Mfg H. (14.10.15)

Antwort:
ja unbedingt nach dem krankenstand melden - holen sie wenn sie gesund geschrieben sind, von der krankenkassa die krankenstandsbescheinigung und bringen diese sofort zum AMS.
>haben sie die krankmeldung schon dem AMS gebracht - wenn zum kurs sorgen sie ev. dafür, dass das AMS auch davon erfährt.
>
sollte es eine sperre geben - denke nicht, aber falls das geld eingestellt wird verlangen sie den bescheid dazu, den sie dann berufen. - falls, melden sie sich wieder. alles gute!

13.10.2015 um 9.46 Uhr - von P*. - "Brauche Begleitperson"


Werter Herr Moser ich habe am 19.10.2015 einen AMS Termin und mein Anliegen währe ich breuchte dringend eine Begleitung einen Zeugen und wenns geht zwei Zeugen den das AMS Klagenfurt droht mir an das sie mich jetzt unter schärfster beobachtung stellen da ich Ihre Dips verwnde und ich dieses mal nicht so leicht dafon komme ich habe Telengespräche aufgezeihnet und gedroht das ich sie weiterleiten werde so oder so. bitte helfen sie mir (12.10.15)

Antwort:
Tut mir leid - In der Gegend ist mir leider keine Arbeitslosen-Initiative bekannt.
Aufruf:
Gibt es rund-um Klagenfurt jemanden der P. zum AMS-Termin begleiten möchte? - ev. für gegenseitige Unterstützung / Terminbegleitungen zu Behördengängen!
Falls ja, bitte melden!

12.10.2015 um 16.36 Uhr - von S*. - "Leistungseinstellung trotz Kursbesuch?"


Werter Herr Moser
Beim AMS Termin am *.9.15, wurde ich nach Eigenbewerbungen gefragt, worauf ich meinte ich war vom 12.7- 14.8 abgemeldet (Ausland)
und in der Restlichen Zeit habe ich nichts passendes gefunden. Meine Beraterin, gab mir einen Zib Deppenkurs den ich noch am selben Tag begonnen habe. Am *.9.15 erhielt ich ein Schreiben - Einstellung d. Leistungsbezuges. Auf telefonische Urgenz wurde mir gesagt "Sie haben keine Bewerbungen vorgelegt". Als ich dann am 15.9.15 den Antrag auf Verlängerung der NH abgeben wollte, wurde die Annahme mit der Begründung "Leistungseinstellung" verweigert, aber auf mein Drängen dann doch angenommen, aber bis heute nicht bearbeitet (kein Schreiben vom BRZ). Auch eine Niederschrift bei meiner Beraterin wurde mir an diesem Tag verweigert. Diese konnte ich erst am 2.10.15 machen, wobei ich auch einen Bescheid verlangt habe - der aber auch bis heute 12.10.15 nicht gekommen ist. Mein nächster Termin ist der 14.10.15, wie soll ich mich da verhalten ?

PS: Ich habe diesen Kurs besucht und trotzdem kein Geld erhalten.
Das ist doch komisch, die Beraterin hätte mir doch gleich am 2.9.
sagen können dass sie beabsichtigt mich zu sperren, da hätte man
gleich eine NS machen können. Die Leistungseinstellung war datiert
2.9. erhalten habe ich sie am 8.9. (liegengeblieben ?)

Ich ersuche sie um einen Ratschlag, was ich am 14.9. tun soll.
MFG und Dank im voraus

Antwort:
(ich gehe davon aus, dass sie abgemeldet waren - ja?)
sie ärgern sich erst gar nicht mit der beraterin ab, sondern verlangen den
schriftliche bescheid bez. der sperre und legen darauf dann berufung ein!
(begleitperson als zeuge mitnehmen - ansonsten bescheid schriftlich einfordern und / oder auf kopie bestätigen lassen bzw. eingeschrieben senden)

kommt der bescheid nicht innerhalb eines monats müssen sie das geld
bekommen
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

zu ihrer berufungsbegründung - u.a. abgemeldet - auch ein vwgh erkenntnis
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.

ev. besuchen sie auch den geschäftsstellenleiter um "verärgert" eine beschwerde vorzubringen - was das soll in einen kurs vermitteln - den sie auch besuchen und trotzdem kein geld bekommen.

ev. beschwerden an mehrere adressen unbedingt aber an die volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - ev. gibts unterstützung! alles gute! - ohne gewähr

12.10.2015 um 13.16 Uhr - von R*. - "Doch keine "zugesagte" Ausbildung"


Hallo
Und zwar ist mir folgendes passiert:

Ich habe meine Lehre als Köchin abgebrochen weil ich mich in diesen Beruf einfach nicht wohl fühlte und mir die Arbeit auch keinen Spaß machte. Damals hat mir die AK geholfen beim Kündigen weil die Firma sich zuviel erlaubte mit Lehrlingen.
Die LAP habe ich eigenständig nachgemacht damit ich wenigstens etwas in der Hand habe.
Mit meiner Betreuerin beim AMS habe ich damals ausgemacht das ich auf gar keinen Fall noch einmal in die Küche arbeiten gehen will. Für das AMS war es in Ordnung dass ich endlich meinen so lang gewünschten Beruf im Büro erlerne. Irgendwann habe ich dann von der WKO erfahren dass ich eigentlich nur noch die LAP machen müsste weil mir meiner Schulzeit angerechnet wird.
Das AMS wollte mich dann nach Fohnsdorf schicken für einen Intensiv Vorbereitungskurs, aber ich habe durch Zufall erfahren dass der selbe Kurs auch in Graz stattfindet.
Ich habe dann mit meiner Betreuerin geredet dass es doch ein Blödsinn ist mich 80 km weit weg zu schicken, wenn das gleiche auch vor Ort angeboten wird. Sie hat dann eingewilligt und mich für diesen Kurs angemeldet. Ich bin auch immer zu den Informationstagen und Bewerbungstagen dort pünktlich erschienen und auch den fast 2 Tägigen Aufnahmetest habe ich sehr gut bestanden.
Und dann kam auf einmal diese schockierende Nachricht.
Mir wurde der Kurs auf einmal ein paar Wochen bevor er begonnen hätte gestrichen. Für mich war das un-begreifbar. Und ich fragte auch ständig bei AMS nach was jetzt auf einmal los ist. ich bat meine Betreuerin mir die Kontaktdaten von der zuständigen Person zu geben, die was dass beschlossen hat das ich auf einmal nicht mehr darf.
Ich hab gut 4 Tage auf den Anruf dieser Person gewartet. Also ganz ehrlich dieses Gespräch war voll umsonst. Dieser Mann hat mich nicht einmal zu Wort kommen lassen, war voll unhöfflich und hat mich nur angemeckert. Das einzige was er sagte war dass ich eine Ausbildung habe und dass ich jetzt nur noch in die Küche vermittelt werde und ich soll auch nicht mehr dauernd anrufen und nach einer Erklärung suchen weil dass angeblich ja so nervt.
Ich habe ihn dann gefragt was das ganze soll und ob die Zeit was ich für diesen Wunsch vergeudet habe voll umsonst war. Er hat nur ja darauf gesagt und dann war das Gespräch vorbei.

Also ich finde es eine Frechheit das man mir so spontan die Chance streicht auf diese Ausbildung obwohl alles ausgemacht war und vor allem weil wir so viel zeit dahinter gesetzt haben es waren jetzt fast 1 1/2 Jahre in der wir versucht haben mich in so einen Kurs rein-zubringen und jetzt hätte ich endlich die Möglichkeit und jetzt auf einmal darf ich nicht mehr. Also ganz ehrlich verarschen kann ich mich selber auch. Mich regt dass unendlich viel auf, wenn ich auf solche Leute stoße.
Auf jeden Fall will ich mich dass sicher nicht gefallen lassen, es ist viel zu frustrierend und in die Küche gehe ich sicher nicht mehr, ich will endlich in den Beruf arbeiten der mir freunde bereitet.

was sagt ihr dazu?

Antwort:
Es zeigt einmal mehr deren Charakter, indem die Teilnahme trotz Zusage doch noch (und wie) verweigert wurde. Deren handeln stimmt sehr oft nicht mit dem überein, was sie in / für die Öffentlichkeit äussern! U.a. "Kundenzufriedenheit" / Qualifikation der Betroffenen .... etc.

Da aber auf tatsächliche Qualifikation kein Rechtsanspruch besteht, pfeifen sie oft auch auf die Ausbildungswünsche der Betroffenen! Es geht auch nicht um die Zufriedenheit derer, sondern hauptsächlich darum arbeitslose Menschen in den Niedriglohnsektor zu drängen. ("Politische Forderung")
Bleiben sie lästig und schreiben sie sämtliche Adressen an - Versenden sie Beschwerden in denen sie aufzeigen, dass die Zusage schon da war und mehr oder weniger im letzten Moment eine Absage folgte! Ev. an die österreichische AMS-Leitung - Und ev. auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at
Und
beschreiten sie den Formalweg!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. (Ausfüllen und eingeschrieben zurücksenden) Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?") (Ohne Gewähr) Alles Gute!

13.10.2015 um 9.30 Uhr - von R*. - "Wollte eine Mail ans AMS Österreich schreiben"
Danke für deinen Rat.
Ich wollte ja eigentlich am gleichen Tag eine Mail ans AMS Österreich schreiben aber da dieser Typ am Telefon gesagt hat dass ich gar nicht weiter anrufen und nerven sollte, war ich etwas eingeschüchtert weil er so unhöfflich und etwas bedrohlich rüber kam. (12.10.15)

12.10.2015 um 10.56 Uhr - von D*. - "Versäumte einen
Kontrolltermin bzw. nahm ich generell am Leben nicht mehr Teil"


Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich längerer "Abwesenheit", nennen wir es
mal so. Im August litt ich unter erheblichem psychischen Stress, war wegen
privater / familiärer Probleme völlig am Ende und so weit ,mich in den
Müllschlucker zu stürzen'. In der Zeit versäumte ich einen Kontrolltermin,
aber im Grunde viel mehr, denn ich nahm generell am Leben nicht mehr Teil
und nur ein Freund (vielleicht mein einziger Verbliebener) half mir wieder
etwas auf die Beine.

Nun steh ich halt da, völlig Einkommenslos. Von der einen Katastrophe
in die nächste manövriert.

Der Termin wäre Ende August gewesen. Nach dem ganzen unangenehmen
Vorfall habe ich auch Angst wieder hinzugehen, mich der Erklärungsnot und
dem Unverständnis auszusetzen und auch der Ungewissheit, wie es nun
weitergehen wird. Es wäre sicher vernünftig gewesen mir helfen zu lassen und
wegen der Situation einen Arzt aufzusuchen. Ich habe aber vor mir in naher
Zukunft Rat bzw. Hilfe wegen der psychischen Probleme zu suchen, aber erst
muss das alles geklärt werden.

Muss ich mich nun ganz neu anmelden, Notstandshilfe beantragen etc.
oder geschieht die Wiedermeldung einfach indem ich den Berater besuche?
Können die mich dann wegen des Versäumnis auch noch sanktionieren?

Da ich schon länger Notstandshilfe bezog müsste ich bei einem neuen
Antrag erst zu einem anderen Berater als zuletzt und der ist auf mich auch
nicht gut zu sprechen. Weil ich einmal eine geringfügige Stelle die ich
schon hatte einem SÖB vorzog und die Sperre in Kauf nahm, meinte er schon:
So geht das nicht. Beim nächsten Vorfall erklärt er mich für
Arbeitsunwillig, dann kann ich das ja versuchen dem Abteilungsleiter
erklären, mit sowas_ ärgere er sich nicht. Etc. Etc. Auf
Vermittlungsvorschläge richtiger Stellenangebote bewerbe mich eh, aber man
redet da auch gegen eine Wand.

Das die Sache nicht richtig war und nicht gut gelaufen ist, ist mir
freilich klar. Manchmal spielt das Leben einem keine guten Karten in die
Hand. Bin echt verzweifelt, ich schlafe kaum, bin ganz zittrig und wenn ich
nur daran denke, da wieder hinzumüssen wird mir schon übel und ganz
schwindelig. Aber was bleibt mir anderes übrig.

Sie können das gerne im Forum veröffentlichen, obwohl die individuelle
Situation anderen wahrscheinlich keine große Hilfe oder Information bietet.
Danke!

Antwort:
Ja das Geld wird bei versäumten Kontrolltermin bis zur Wiedermeldung
eingestellt, um so wichtiger ist es, sich sofort wieder beim AMS zurückzumelden!
Ev. ist es notwendig, dass sie einen neuen Antrag stellen! (Bei 62-tägiger Unterbrechung)

In ihrer Situation würde es hilfreich sein einen Arzt zu besuchen und sich den Zustand auch bestätigen zu lassen! Fast nicht möglich ohne
Versicherung - weiss - ev. sofort nach Notstands-Aktivierung bzw. neuerlich gestellten Antrag zum Fach-Arzt gehen und sich Hilfe holen bzw. Krankheitszustand bestätigen lassen! Würde ev. helfen.

Und stellen sie sich für den AMS-Besuch richtig ein. Nehmen sie
sich - wenn möglich - eine Begleitperson mit (ganz wichtig)!

Stellen sie sich die Angst vor dem AMS grösstmöglich ab! Es gibt AMS-MitarbeiterInnen, die, erkennen sie so einen Zustand wie den ihren, dazu beitragen dass er sich verstärkt. Ängste fördern, um Betroffene wegzuekeln! Ist es doch ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, wenn Arbeitslose aus der Statistik fallen - egal wie.
Sie sehen anhand von SoNed auch, dass sie kein Einzelfall sind und es viele Fälle wie den ihren gibt!
Besuchen sie sofort das AMS und sorgen sie für den Notstand. Gut wäre eine Begleitperson mitzunehmen! Falls, können sie ruhig sagen, dass sie aus Gründen der fehlenden Gesundheit den Termin verpassten bzw. wegblieben! So sie wollen!
Wenns Probleme gibt, melden sie sich wieder!

12.10.2015 um 9.49 Uhr - von R*. - "Dienstgeber: Gemeinde Wien!!!? Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß ich über den Tisch gezogen werde"


Hallo und vielen Dank im voraus!
Ich suche gerade um Pensionsvorauszahlung an. Bin 59 und kann ab 1.6.16 in Pension gehen. Ich bin von meinem Arbeitgeber nicht gekündigt, sondern bin seit 8.8.14 (Mikro-Schlaganfall) im Krankenstand. Ich bekomme nur mehr bis 21.11.15 Geld. Das AMS verlangt aber (bin auch schon bei der PVA und dem Sozialministerium-Babenbergerstraße gemeldet) mich über meinem Arbeitgeber, von meiner Sozialversicherung kündigen zu lassen. Für mich furchteinlössssend!!! Da mich die PVA auch ablehnen könnte und ich danach (trotz möglichem Einspruch von mir) sofort ausgesteuert bin. Wie ist das möglich? Wieso muß ich dann Notstandshilfe beantragen (obwohl ich ja NICHT gekündigt bin) und wo bin ich dann noch Sozialversichert? Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß ich über den Tisch gezogen werde (Dienstgeber: Gemeinde Wien!!!)!? Danke

Antwort:
Von hier aus mit diesen Informationen tue ich mir sehr schwer! Ich denke, bei ihnen handelt es sich ev. um Verhandlungspositionen - Sie bräuchten ev. einen Beistand um mit ihrem Dienstgeber (Gemeinde Wien) ein für sie optimales Ergebnis zu erlangen!

>Hier geht es nicht ohne Hintergrundwissen!
Sie sind noch immer bei der Gemeinde angestellt und seit geraumer Zeit im Krankenstand - Oder? - Weswegen jetzt die Aussteuerung droht, der sie ev. entgehen können, wenn sie nicht die ganze Zeit wegen ein und der selben Krankheit krank-geschrieben sind!
Wenns keine Lösung mit ihrem Dienstgeber (oder PVA/Pension) gibt, reden sie ev. mit dem Arzt, ob es möglich ist sie weiterhin wegen einer anderen Krankheit (vielleicht haben sie mehrere Leiden) krankzuschreiben!

Ev. stellen sie direkt bei der PVA den Pensionsantrag (Antrag für verschiedene Pensionsarten?) und lassen das AMS aussen vor! Wenn möglich? Sodass sie auf die AMS-Vorschläge verzichten können! Ist das möglich - klären sie das mit ihrem Dienstgeber ab!
Sie haben nicht vor sich vorher arbeitslos zu melden!

Wie schauts aus - wäre es möglich, dass sie ihren Dienst weiter verrichten, wenn sie ev. gesundgeschrieben werden?
Wie lange sind sie dort schon angestellt?

Und wieso um Notstandshilfe ansuchen? Wenn schon, dann stellen sie vorerst den Antrag auf Arbeitslosengeld - läuft diese Frist ab, dann stellen sie den Antrag auf Notstandshilfe! - In beiden Fällen sind sie auch versichert!
Falls - Vorsicht bei der Kündigung! Wenn sie kündigen gibts ein Monat ALG-Sperre! Ev. beiderseitige Kündigung - wenns unbedingt sein müsste!?
Drum auch da Verhandlungen mit dem Dienstgeber!

Sie besuchen die AK, die in Arbeitnehmerfragen kompetent ist und bitten um Unterstützung! Da SPÖ-nahe reden die mit der SPÖ-Stadgemeinde auf einer ganz anderen Basis wie sie/ich/wir! Abfertigungsfragen sind ev. auch Thema?

Ich bräuchte viele Antworten auf viele Fragen, um überhaupt den vollen Durchblick bez. ihres Falls zu erlangen! Auch bin ich sicher, dass wenn sich die AK entschliesst sie zu unterstützen, die ev. in dieser Angelegenheit nützlicher sein könnte!

Trotzdem möchte ich nicht, dass sie sich der AK alleine "ausliefern"!
Schreiben sie auch der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at
und bringen sie der den Sachverhalt ihrer Angelegenheit näher! Vielleicht gibts auch von dieser Seite Unterstützung!

Wenn möglich, nehmen sie zu verschiedenen Terminen und Behörden eine Begleitperson mit! (Wichtig!)

In ihrer Sache gehts um viel - da sollten keine Fehler gemacht werden und es soll / muss mit Bedacht vorgegangen werden!

Ev. kontaktieren sie mich danach wieder und teilen sie mir mit was angedacht ist! Bzw. Halten sie uns auf dem Laufenden!
Und ev. beantworten sie mir die oben gestellten Fragen, um mir ein Bild machen zu können! Alles Gute (Ohne Gewähr)

3.11.2015 um 19.18 Uhr - von R*. - "Anwalt soll für mich einen besonderen Vertrag aushandeln"
Sorry für die späte Antwort!
Ich bin dabei, einen Anwalt zu beschäftigen! (Rechtsschutzversicherung) Dieser soll für mich (habe die mühevoll im Internet recherchiert) einen besonderen Vertrag (Beendigung mit Wiedereinstellungszusage - beinhaltet Arbeitslosengeld - Abfertigung) mit meinem Dienstgeber, schriftlich aushandeln.

Haben Sie Erfahrung mit diesem besonderen Vertrag, vielleicht hilft es Vielen!
Hier Antworten und Fragen, bezugnehmend auf meinen ersten Beitrag!

Frage: Sicherheitshalber: Ich bekomme nur mehr bis 21.11 Krankengeld.
Würde eine Änderung des Krankenstandsgrundes (Mir steht eine Magen OP bevor und bisher bin ich als BI-Polar krankgeschrieben ab 5.11.2015 falls ich einen OP-Termin bekomme) auch jetzt noch anerkannt werden?
Frage: Was ändert es, wenn ich (Das AMS) umgehend, meinen Pensionsantrag direkt bei der PVA stelle? Es ändert ja nichts am End-Ergebnis?!
Ich habe bereits, direkt bei der PVA, angesucht.
Aber ich habe mich auch - ca. 1 Woche später - beim AMS gemeldet! Dies war ein unbedingtes Ansinnen meines Gewerkschaftsvertrters. (Gemeine Wien).
Ich kann nicht mehr arbeiten!
Ich bin bei der Gemeine Wien seit 34 Jahren angestellt (Vertragsbedienstete)!
Die AK ist NICHT für Gemeine Wien Bedienstete zuständig!!!!
Hat es Sinn - bereits bevor etwas passiert ist - die Volksanwaltschaft zu kontaktieren?

Übrigens hat die WGKK verabsäumt mich von dem Ende meinen Krankengeldanspruche zu verständigen, was sie aber müßten!
Hier der Brief von der WGKK! Die Fragestellung ergibt sich.

"Wie sie in Ihrem Brief richtig vermerkten ist 78 Wochen ein in der Satzung vermerkter Anspruch. Die WGKK hat den 78 Wochen Anspruch NICHT in der Satzung Der gesetzliche Mehrleistungsanspruch sind 52 Wochen und an den halten wir uns . Das Ende Ihres Anspruches hab ich Ihnen per Post gesandt.
Als Pensionist sowie als AMS Bezieher sind sie bei der Wohnsitz Gebietskrankenkasse."
Vielen, Vielen Dank! (29.10.15)

Antwort:
ja tun sie das, schnellstens einen anwalt engagieren - wenn die ak nicht hilft -
hat mehr sinn als mutmassen - sie brauchen unbedingt rechtlichen beistand,
- sonst setzen sie schritte, die ihnen ev. schaden.
auch mir fehlt der umfangreiche durchblick, um ihnen die weiteren schritte
zu diktieren - da fehlt mir auch die sachkenntnis.
sollten sie die pension kommen, wäre das eh das beste - so sie
arbeitsunfähig sind.
es geht halt - bez. kündigung - noch um ihre vorteile, ansprüche nach so
langer anstellung.
also unbedingt rechtsvertretung zulegen.
und ja, kontaktieren sie auch die VA - die soll sie ev. unterstützen! ohne gewähr. alles gute

3.11.2015 um 19.27 Uhr - von R*. - "Ich werfe mich ins Gefecht"
Lieber Christian Moser!
Vielen Dank für die psychische Unterstützung!
Ich werfe mich ins Gefecht und melde dann: entweder meinen Sieg oder meine Niederlage (die genaugenommen keine ist, mir aber Unmengen an Behördengängen ersparen würden) meldend!!! (2.11.15)

Antwort:
Ins Gefecht werfen - unbedingt - zahlt sich bei ihnen aus! Ja, halten sie uns auf dem Laufenden!

11.10.2015 um 20.09 Uhr - von J*. - "Niedriges Arbeitslosengeld?"


Hallo ich hätte eine frage und zwar war ich voriges jahr das ganze Jahr über leider Arbeitslos. War bereits im Notstand. So nun zu meinem Problem dieses Jahr von 28.April bis zum 19. September war ich in einer Produktionsfirma beschäftigt für 40 Stunden. Da dies leider nur eine Sommergeschichte war und ich nicht übernommen wurde da ich mit einer leasingfirma drin war musste ich leider nun wieder mich arbeitslos melden. Nun bekam ich meine berrechnung vor der Arbeit bekam ich im NOTSTAND! 620 Euro nun nach 5 monaten arbeiten wo ich im schnitt 1500 netto bekam (2100-2200brutto) bekomme ich lächerliche 12 euro 56 cent (arbeitslosen kein notstand mehr) am Tag also um die 360 euro ca. Nun meine frage kann dies stimmen ? Wird man dafür bestraft das man arbeutssuchend ist und arbeiten geht sodas man
fast die hälfte weniger bekommt ? Danke im vorraus.

Antwort:
Finde ich auch merkwürdig? Eine neue Bemessungsgrundlage gibts nach einer neuerlichen Anwartschaft / Dafür brauchts eine 28 wöchige Beschäftigung - sind 7 Monate!
Aber über eine Frist von 5 Jahren! Kommen zu den 5 Monaten heuer - noch 2 Monate DV aus den letzten 5 Jahren dazu? Sodass zusammengerechnet die 28 Wochen erreicht wurden?
Aber auch ihr Einkommen in den 5 Monaten hatte eine Höhe, die ein höheres Arbeitslosengeld nach sich ziehen müsste?
Stellen sie sofort einen Antrag auf Bemessungsbescheid - (Muster)! Halten sie uns auf dem Laufenden! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
Falls, Lassen sie sich im Notfall das Arbeitslosengeld mit der Mindestsicherung auf ca. 850 Euro mon. aufstocken!

12.10.2015 um 9.20 Uhr - von J*. - "Tabellarischer Lebenslauf bez. DV."
2008-2011 Lehrling im Verkauf
2012 war ich 5 Monate in einer anderen Produktion (2200 Ca brutto) 2013 war ich von August bis Anfang Jänner im Verkauf tätig und bekam netto 1200.
2014 war ich leider arbeitslos. Und 2015 war ich 5 Monate in der besagten Produktion. (11.10.15)

Antwort:
da sie keine 7 monate haben, hätten sie wieder den notstand weiter bekommen müssen?
und wenn schon eine neue berechnung auf dieser basis - dann müsste es mehr geld als im notstand geben?

ja merkwürdig - drum bemessungsbescheid verlangen - da wurden schon berechnungsfehler entdeckt.

>AlVG- unter 25 jahre ev. 26 wochen??? - aber es müsste mehr geld sein?
alv-gesetz Anwartschaft § 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.<

legen sie der beraterin den gesetzestext vor - und fragen nach - wieso???
ev. besuchen sie auch den geschäftsstellenleiter - ev. begleitperson mitnehmen - wenn möglich.
und trotzdem unbedingt Antrag auf Bemessungsbescheid stellen!
ohne gewähr - warte auf ergebnis

12.10.2015 um 9.31 Uhr - von J*. - "Werde anrufen und einen Termin ausmachen"
Ok Super danke für die raschen Antworten. Morgen werde ich mal anrufen und vl um einen Termin Fragen um persönlich mit jemanden zu sprechen der dies ausrechnet. Einen Bemessungbescheid werde ich dazu auch gleich anfordern. Und dies schnell da man ja eine Frist hat um Einsprich einzulegen. Werde mich melden was dabei raus kam. (11.10.15)

13.10.2015 um 4.45 Uhr - von J*. - "Anhand 6 Tage berechnet"
Hallo,
Also ich habe jetzt einen Brief geschrieben ( bemessungsbescheid werde diesen erst heute abschicken) Wurde vom Ams zur Gbkk geschickt ob ein Fehler aufliegt diese meinten nein. Gut dann war ich bei der arbeiterkammer die meinte dies ist rechtlich .Erklärt wurde Es mir so:
2013 habe ich vom 5.8.2013 -bis 7 Jänner 2014 gearbeitet.

Nachdem ich arbeitslos wieder war hatte ich noch 2Monate Ca arbeitslosen da es keine 6-oder 7 Monate waren ab ca Februar bekam ich dann Notstandsgeld (620 Euro)
Das restliche Jahr war ich leider zuhause bis:
27.04.2015-18.09.2015 leider wieder keine 7 Monate. So nun zur Erklärung die ich leider absolut nicht verstehe: ich wurde jetzt berrechnet anhand meiner letzten greifbaren beschäftigung das heißt ich wurde ganze 6 Tage im Jänner 2014 berechnet mit 777 Euro. So nun meine Frage warum überhaupt eine neue berrechnung wenn es keine 7 Monate waren warum werden 6 Tage aus dem Jånner 2014 hergenommen zur berrechnung? Mir wurde erklärt hätte ich im Dezember 2013 die Arbeit verloren müssten sie auf das Jahr 2013 zurückgreifen und ich hätte dann wieder meine 620 statt Ca 370 .Leider konnte dies mir bis jetzt niemand genau erklären warum ich überhaupt aufeinmal wieder Anspruch auf volles Arbeitlosen Geld also für 6 Monate und dies mit nur knapp 5 Monaten arbeiten dieses Jahr und 2013 mit knapp 5 Monaten. Ich komme da ja gar nicht auf auf 52 Wochen in 2 Jahren und auch nicht 28 Wochen in 1 Jahr. Und darf man überhaupt jemanden berrechnen anhand 6 Tage? (Kündigung war 6.Jänner 2014)
Danke schon mal im vor raus.

Antwort:
Wenns zum Nachteil der Betroffenen ist, ist anscheinend viel möglich? Drum ist der Bemessungsbescheid - indem die Berechnung aufgelistet ist - wichtig!
Sehr erstaunlich, dass sie nicht wenigstens den letzten Notstand wieder weiter bekommen.
Dieser Meinung war ich??
>Hat jemand, nachdem er Notstandshilfe bezogen hat, gearbeitet und aber keine neuerliche Anwartschaft erreicht, so erhält er wieder die Notstandshilfe weiter, bis er über die Rahmenfrist (innerhalb 5 Jahre) die Anwartschaft / 28 Wochen zusammen bekommt?< ("Gesetzestext")<

Wenn der Bemessungsbescheid die 6 Tageberechnung bestätigen sollte, so wäre dies auch der Berufungsgrund! - Legen sie falls Berufung/Einspruch ein!

"Ja, diese Regelungen - wenn sie Okay ist - bestraft Arbeit!" Hammer!
Halten sie uns auf dem Laufenden!

Und falls das wirklich legitim sein sollte, so senden sie unbedingt eine Beschwerde an Sozialminister / "SPÖ?", (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) der/"die" für diese Regelung verantwortlich ist!

Bleibt diese Berechnung auch nach einer ev. Berufung bestehen, so lassen sie sich den Betrag durch die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken - wenn`s für sie möglich ist!

11.10.2015 um 19.23 Uhr - von G. - "Ob das alles mit rechten Dingen abläuft?"


Guten Abend sie haben mir ja schon einmal geholfen und da sich gerade mehre Sachen bei mir abspielen wollte ich mir Informationen einholen ob das alles mit Rechten Dingen abläuft.
Es fing an das ich einen neuen Ams Berater bekam in Wien, nicht nur das er mich nie zuvor gesehen hatte, mir bis dato keine Stelle damals geschickte hatte schickte er mir ein Schreiben zu einem Kurs an dem ich teilnehmen sollte, wohl gemerkt er hatte mich bis dato noch nie gesehen gehabt damals. Beim nächsten Termin, kam wieder der Versuch mir diesen Kurs auf zu zwingen, ich verneinte, er wollte ein Schreiben aufsetzen mit meiner Unterschrift, was folgiich eine Sperre gewesen wäre, ich wußte das und sagte es ihm auch, Schreiben wurde komischerweise danach keines aufgesetzt, aber ein erneutes Schreiben für den Kurs mit gegeben. Beim letzten Termin am 9.10.205 legte er folgende Bedingung ein ich war damit zu keinen Zeitpunkt einverstanden:Ich habe alle Bewerbungen nur noch schriftlich vor zu legen auf Papier da das mit dem Ams-E-Jobroom ja nicht klappt. Der Grund wieso er das tut weil ich mich weigere erneut meine Email den Ams zu nennen, und drauf bestehe das man mir Stlellen
angebote zuschickt per Post, oder persönlich beim Kontrolltermin mitgibt. Ich gebe immer beim Ams-Ejobbroom meine Stellen wo ich mich bewerbe dorthinein. Darf er nun einfach das ignorieren und von mir alles ausgedruckt verlangen auch wenn das mehr Papier/Drucker/Druckerpatronenkosten für mich bedeutet?Es tut ihm ja wohl nicht weh da einmal pro Woche online hineinzu sehen? Das nächste ist er hielt Rücksprache mit meiner alten Amsberaterin über mich die mich das letzte mal bereits damals schon in eine Transitarbeit abschieben wollte. Darf er Infos über mich einholen?Fühl mich ehrlich gesagt schickaniert. Rückfragen zu Stellenangeboten waren nicht erwünscht wie ich drohte, das ich mich bei der obersten Geschäftsstelle beschweren werde, wenn ich nicht mal mehr Rückfragern zu den Stellen die mir vermittelt werden geben darf dann war Ruhe ich denke aber das diese Spiel in Zukunft nicht aufhören wird. Er informierte mich auch über eine einzige Stelle, die anderen druckt er mir ei
nfach nur aus, ich denke es ist die Pflicht des Amsberaters mich über die Stellen zu informieren die man mir gibt?Tat er in meinen Augen nicht wirklich. So bemerkte ich auch das eine Stelle mit Reisepflicht vermerkt war was für mich nicht in Frage kommt da ich in Österreich lebe und arbeiten will..und das zweite erforderte eine Menge Fremdsprachen die ich nicht beherrsche. Ich habe leider das Gefühl bei meinen Amsberater erwartet sich das ich keine Rückfragen stelle und einfach das mache was er mir vorschreibt, womit ich nicht einverstanden bin. Das nächste wenn ich erneut in Krankenstand gehe wird eine telefonische Rückmeldung nachm Krankenstand nicht mehr reichen, tue ich das doch handle ich mir eine Sperre ein. Nun ist die Frage für mich darf er das so handhaben ist das rechtswidrig?Der nächste Kontrolltermin wurde noch füpr diesen Monat angesetzt der letzte war gestern am 10.10.2015 der nächste ist bereits am 27.10.2015. Finde das ziemlich kurz und fühle mich verstärkt k
ontrolliert von diesen Menschen und fühle mich bei ihm als Berater sehr unwohl. Was kann ich machen?Ich denke das ein Beraterwechsel schwierig wird?Aber ich bin nicht gewillt mich weiter so schikanieren und kontrollieren zu lassen, erst Recht nicht wenn ich von dem Rechtgebrauch mache Fragen zu einer Stelle zu stellen wohin man micht vermitteln will..das ist ja wohl mein gute Recht! Bitte um baldigste Antwort und Hilfe mit Freundlichen Grüßen (10.10.15)

Antwort:
Sie müssen Stellenvorschläge nachgehen bzw. sich auf "zumutbare" Stellenvermittlungen bewerben. Ansonsten riskieren sie eine Sperre.
Aber wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig - dann brauchen sie sich erst gar nicht vorstellen!
Und es ist ihr Recht den Rechtsweg (Berufung/Beschwerde) zu beschreiten, wenn die Sperre ihrer Ansicht nach rechtswidrig geschieht! Was oft vorkommt.

Nehmen sie die Drohung ernst und richten sie sich danach. Wenn sie nächstes Mal im Krankenstand sind - holen sie sich von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung und geben diese sogleich persönlich beim AMS ab!

In Fällen dürfen Kontrollmeldungen jede Woche verlangt werden! Wenn sie der Meinung sind es handelt sich um Schikane, so besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und klären sie diese Angelegenheit ab!

>Information, Aufklärung, Antworten auf Fragen müsste für den AMS-BeraterIn Selbstverständlichkeit sein! Bei Problemen Beschwerde einbringen! Beim Geschäftsstellenleiter vorbringen.
Und ganz wichtig! Nehmen sie - wenn möglich - immer eine Begleitperson mit!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: ev. schriftliche Beschwerde senden (ev. eingeschrieben)!

Mit dem, dass innerhalb des Amtes Daten über sie ausgetauscht werden - bzw. der Akt weitergeleitet wird, muss man rechnen! Hier eine Datenschutzverletzung zu sehen bzw. einen Vorwurf zu äussern wird schwer/nicht möglich sein! M. M. sie könnten die Frage aber auch einer kompetenteren Einrichtung stellen.
Falls, fragen sie bei ARGE DATEN nach, 0676-9107032, webmaster@argedaten.at

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit! - trotzdem versuchen!

Nehmen sie unbedingt Kontakt mit der Volksanwaltschaft auf - Und bitten sie um Unterstützung! post@volksanw.gv.at

Zur Info:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Falls sie Deppenkurse mit ähnlichen Inhalten schon besucht haben, besteht keine Teilnahmepflicht mehr!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

"Coaching freiwillig" - Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Alles Gute! (Ohne Gewähr)

9.10.2015 um 8.56 Uhr - von S*. - "BBRZ: Soll zur "Weiterbehandlung" zu Imbus nach Linz?"


Hallo, ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen! Ich habe bis vor 2 Wochen im BBRZ einen Kurs besucht. Da ich psychische Probleme habe, wurde mir nahegelegt das man mich zur "Weiterbehandlung" zu Imbus nach Linz empfehlen wird. Ich müsste dann allerding für 16 Wochen von Montag - Freitag dort wohnen, weil Linz über 80 km von meinem Heimatort entfernt ist!
Hinzufügen möchte ich, dass meine psychischen Probleme nach einen unfreiwilligen Umzug begannen und jetzt will mich das AMS, wo ich mich hier gerade etwas einlebe, praktisch wieder herausreißen. Das schaffe ich nicht!
Kann dass das AMS von mir verlangen??
Ich habe am Dienstag meinen nächsten Termin und weiß nicht was ich dort sagen soll...

Antwort:
Imbus Linz muss freiwillig sein! Ev. fragen sie vor Zeugen nach!
Wenn sie nicht wollen, lehnen sie diese "Weiterbehandlung" ab!

Laut "neuerem" VwGH-Erkenntnis sind ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!

Siehe: "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

Fahrtzeit zur Arbeit / gilt auch für Kurse darf bei Teilzeit 1, 5 Stunden und Ganztags 2 Stunden - hin und zurück - betragen.) (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

Nehmen sie sich eine Begleitperson zum Termin mit und lehnen sie diese "freiwillige" Massnahme ab! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

8.10.2015 um 17.24 Uhr - von H*. - "Zwangsmassnahme: Bin ich der bürokratischen Willkür vollends ausgeliefert?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Vielleicht können Sie mir mit Rat und Tat zur Seite stehen?

Mir wurde nach meinem letzten Kurs im Mai wieder eine weitere Zwangsmaßnahme vom AMS für den *.10.2015 aufgebrummt. Diesmal soll ich zu Itworks Personalvermittlung zu einem Clearing gehen und einen Transitvertrag unterschreiben. Was das genau bedeutet ist wohl ein offenes Geheimnis.

Ich war heute dort und wurde während des Gesprächs gefragt, ob diese Maßnahme für mich interessant wäre. Ich habe dankend abgelehnt und als Grund angeben, dass "keine konkrete Begründung seitens des AMS vorliege, warum diese Maßnahme zu einer Beschäftigung führen könnte". Ich habe nichts unterschrieben( auf der Vorladung stand nur drauf, dass es sich hierbei um einen Kontrolltermin handelte) und bin alsbald auch wieder so schnell weggewesen wie ich dort war.

Meine Frage lautet: Gibt es irgendeine Möglichkeit dem ganzen Zirkus entgegenzuwirken, falls mir nun eine Sperre der Notstandshilfe droht, oder bin ich der bürokratischen Willkür vollends ausgeliefert ? LG.

Antwort:
Falls es zur Bezugssperre kommt, legen sie auf alle Fälle Berufung (Beschwerde) ein - ist kostenlos!
Ein Transitarbeitsplatz ist Dank SPÖ / ÖVP etc. ein zumutbares DV. - ist verpflichtend, wenn nach - eigens dafür angefertigten Niedriglohn - KV entlohnt wird.
>Wenn ihnen nicht mitgeteilt wurde, dass es sich um einen verpflichtenden Arbeitsplatz handelt, können sie ev. auch angeben, dass sie der Meinung waren: Es handelt sich um eine freiwillige Teilnahme.

Gehen sie die Links durch, um informiert zu sein!
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Ohne Gewähr)

8.10.2015 um 15.54 Uhr - von G*. - "Partnereinkommen / Übergenuss?"


Hallo!
Ich habe 08/2014 Antrag auf Notstandshilfe gestellt. Mein Ehepartner lebt und arbeitet im EU-Ausland. Ich habe sein Einkommen wahrheitsgemäss angegeben und einen negativen Bescheid aufgrund der Höhe des Partnereinkommens erwartet. Wider Erwarten bekam ich einen positiven Bescheid und bezog Notstandshilfe. Es wurden keine weiteren Unterlagen/Nachweise bzgl. Partnereinkommen von mir verlangt. Kurz vor Ablauf der 52 Wochen habe ich einen erneuten Antrag auf Notstandshilfe gestellt, und das ausländische Einkommen meines Ehegatten wieder wahrheitsgemäss angegeben. Ich erhielt eine Benachrichtigung dass der Bezug vorläufig gesperrt ist und eine Vorladung zwecks Abklärung des Ehe-Partner-Einkommens. Ich erschien zu diesem Termin und bekräftigte meine (stets korrekten) Angaben. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass mein aktueller Antrag voraussichtlich negativ beschieden werden wird & dass ich wahrscheinlich im letzten Jahr unberechtigterweise Notstandshilfe bezogen habe. Ich bet
onte nocheinmal, dass ich zu jeder Zeit alle von mir verlangen Informationen bzgl. des Partnereinkommens korrekt angegeben habe. Von diesem Gespräch habe ich ein Protokoll. Wenige Tage später erhielt ich einen negativen Bescheid (keine Notstandshilfe wegen Partnereinkommen). und betrachtete die Sache als erledigt. Kürzlich jedoch meldete sich das AMS telefonisch bei mir und man teilte mir mit, dass man nun rückwirkend den Leistungsanspruch für das vergangene Jahr prüfen werde, da offensichtlich ein Fehler vorliege. Ich wurde also aufgefordert, monatliche Gehaltsabrechnungen meines Ehepartners für die letzten 16 Monate (3 Monate vor Bezugsbeginn 2014 bis zum heutigen Tage) vorzulegen. Muss ich das wirklich tun? Der Fehler lag doch offensichtlich beim AMS, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Muss ich dem AMS jetzt wirklich dabei helfen, mir nachträglich ein (nicht vorhandenes) Fehlverhalten nachzuweisen?
.

Antwort:
Es kann ihnen kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden aber das AMS hat das Recht den Übergenuss zurück zu fordern. (5 Jahresfrist)
Ev. erledigen sie die Angelegenheit - heisst auch die notwendigen Unterlagen / Einkommensnachweis nachzubringen - und legen dann auf den Bescheid der Rückforderung Beschwerde (Berufung) ein.
Da sich ihr Mann im Ausland aufhält und sie alleine in ihrer Wohnadresse leben.
Ist dem so? Können sie das irgendwie belegen?
Den Einspruch machen sie dann auch bez. dem aktuellen Notstandshilfe-Antrag - Falls, müssten sie ev. die Notstandshilfe bekommen!
(Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?) (ohne Gewähr)

Zur Info: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

8.10.2015 um 8.51 Uhr - von M*. - "Bezugssperre: Vielleicht kann mir irgenwie geholfen werden denn die sind „drübergefahren“ und ich kann nichts machen"


weiß nicht ob ich das auf die richtige adresse gesendet habe , aber ich versuche es mal .
habe auch den ams ombudsmann angeschrieben da kam folgendes zurück : "hab ihre beschwerde ad notam genommen. falls sie jedoch einen bescheid über ihre bezugseinstellung erhalten haben bzw. noch erhalten werden müssen sie den ordentlichen rechtsweg beschreiten und eine schriftliche beschwerde (früher: einspruch) gegen die einstellung an ihre ams-geschäftsstelle richten.
hier hat der ombudsmann kein mitspracherecht."

meine situation :

M. *********
**** M..........
R......... **
tel.: 0**** *******
sozialversicherungsnummer und geb.datum .
**** ** ** **

Ich bin zur zeit arbeitslos , und habe kein auto und auch keine finanziellen mittel um eines zu beschaffen . Hatte gesten (6.10.2015) einen termin beim ams v. (frau m. meine betreuerin und die ams chefin wie mir gesagt wurde ) und da wurde mir gesagt das meine zahlungen vor ca 2 wochen eingestellt wurden da ich beim kursbeginn zum arzt musste (öfters) , aber wie genau das abgelaufen ist siehe unten im chat mir dem ams . Ich wurde nicht informiert das meine zahlungen eingestellt wurden , weder nachricht über das eAMS konto, noch mail ,noch telefonisch ,noch per post .Wohne auswärts von m. und kann den kurs in k. nicht erreichen da es mit öffis nicht erreichbar ist bzw nicht zumutbar ist (sag ich mal , siehe unten pendlerpauschale in betreff auf öffis und zumutbarkeit) , aber das wollten sie mir nicht gelten lassen bzw mein einwand und meine fragen wurden immer ignoriert (siehe chat) .
Kursdauer 5 wochen (das weiß ich erst seit gestern genau) , zweimal die woche mit 2*5 stunden , 8-13h in k. ca 20km entfernung , mein wohnort r. **. habe hypothek zu bezahlen in höhe von ***€ pro monat und bekomme notstandshilfe in der höhe von ***€ und da das eingestellt wurde befinde ich mich in einer unangenehmen lage , auch was meine krankenversicherung betrifft , die läuft zwar ein paar wochen nach aber dannach bin ich nicht mehr versichert , kein gutes gefühl die zukunft und die gegewart betreffend . Bei meinem termin gestern wurden mir einige papiere vorgelegt die ich unterschreiben sollte , da waren auch paragraphen usw dabei und ich hatte keine zeit die genau durchzulesen da ich sehr aufgeregt war und man ja angeblich schon einen rechtsanwalt braucht beim unterschreiben solcher dokumenten , habe nur eines unterschrieben , aber das hat den betreuerinnen eh nicht gestört . Habe im chat mit dem ams immer alles vorschrifsmäßig erledigt und auch alle arztbestätigungen nachgewiesen . Bekam relativ wenig info über meine fragen von seiten des ams . Zu meinen ams terminen bin ich immer mit meinem rad raufgefahren und hatte mit dem wetter immer glück .in meinen akten steht das ein firmenfahrzeug vorhanden sein muß . Habe da
auch mal gefragt ob es im kursgebäude bfi k. , falls ich mit dem rad rauffahre , auch duschen gibt bzw was ist wenn es regnet ? Darauf habe ich , wie immer ,auch keine antwort erhalten .
Gestern wurde das so gedreht das meine zahlungen eingestellt wurden da ich den kurs nicht besucht habe und wie immer wurde die zumutbarkeit der wegstecke nicht kommentiert obwohl ich das angesprochen habe . Da hieß es „wie sind sie denn heute zum termin gekommen“ (ca 15km) und ich sagte mit dem rad , antwort „na ja“ und kopfnicken , mehr nicht . Sehe das ganze so dass das ams alles geklärt hat bevor was geklärt wurde .
Vielleicht kann mir irgenwie geholfen werden denn die sind „drübergefahren“ und ich kann nichts machen , habe mich eh bemüht und alles hinterfragt aber fragen was dem ams (vielleicht) unangenehm waren wurden immer ignoriert , beim chat und auch bei den gesprächen .


Antwort: "Rechtswidrige Bezugssperre?"
Lassen sie sich erst gar nicht auf Schikanen oder / und Ignoranz ein. Die tun im Endeffekt eh das was sie wollen - oft auch rechtswidrig!
Es kann von ihnen nicht verlangt werden, dass sie diese Strecke mit dem Fahrrad fahren. Für diese Entfernung muss man ja fast ein Sportler sein? Schafft nicht jeder bzw. auch nicht jeder jeden Tag - ev. nur ab und zu?

Für eine Strecke (mit Öffis öffentliche Verkehrsmittel darf man bei Teilzeit 1, 5 Stunden hin und zurück brauchen und Ganztags 2 Stunden.)
Gilt auch für ein Auto, wenn sie eins haben! Und auch bei Zwangsmassnahmen!
(Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

Wie lange sind sie schon arbeitslos! Bekommen sie Arbeitslosengeld oder Notstand?
Sie hätten - wenn sie noch nicht zu lange arbeitslos sind, aufgeklärt werden müssen! (fehlende Belehrung)

>- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
bei längerer Arbeitslosigkeit wurde eine
AUSNAHME: aufgenommen<

Weitere Berufungsgründe:
Mir scheint es handelt sich um ein Coaching, dass freiwillig sein müsste!
"Coaching Pflicht?"
Massnahmen müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern
.
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!" (26.08.14)

Sollten sie ausserdem schon mal so einen oder ähnlichen Kurs besucht haben besteht keine Pflicht mehr!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Sie verlangen also bez. der vorläufigen Bezugseinstellung sofort einen schriftlichen Bescheid, den sie berufen!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Ps.: Wegen ärztlicher Krankschreibung/Bestätigungen, darf es soundso zu keinen Sperren kommen?!

Ev. halten sie uns auf dem Laufenden! (Ohne Gewähr) alles Gute!

9.10.2015 um 21.06 Uhr - von M*. - "AMS-Chef ist nicht klar, ob die Antwort des Ombudsmannes ausreichend war"
wow , danke für die bemühung . habe das gestern auch dem ams ombudsmann geschickt , der hat folgendes ("siehe oben") geantwortet :

aber heute hat sich der chef vom ams v. gemeldet , habe ihn noch nicht angerufen , mache das am montag und halte sie auf dem laufenden .

antwort : Sehr geehrter Hr. S.!
Sie haben gestern über den Ombudsmann des AMS eine Beschwerde wegen der Einstellung Ihres Leistungsbezuges eingebracht. Mir ist nicht klar, ob die Antwort des Ombudsmannes für Sie ausreichend war und ich habe Sie daher heute mehrmals telefonisch zu erreichen versucht. Nachdem dies nicht gelungen ist würde ich Sie bei einem allfälligen Gesprächsbedarf um eine telefonische Terminvereinbarung bitten. Bin aber erst wieder am Montag den 12.10.2015 ab ca. 11:45 unter der Nummer *****/*****-*** erreichbar!

Mit freundlichen Grüßen
*. H.
(Geschäftsstellenleiter) (8.10.15)

Antwort: "Unvereinbarkeit: AMS-eigene Ombudsmänner?"
Das sagt einiges über die Ombudsmann-Arbeit aus - wenn sich sogar der AMS-Chef fragt, ob die Ombudsmann-Antwort ausreichend war?

Ev. konfrontieren sie den AMS-Chef mit der SoNed-Antwort

15..10.2015 um 11.04 Uhr - von M*. - "Geschäftsstellenleiter meint, die Zumutbarkeit Betreff Wegzeiten wird anders berechnet"
war heute beim Geschäftsstellenleiter , der war sehr nett und offen , war lange bei ihm und der hat gemeint die zumutbarkeit betreff wegzeiten wird anders berechnet ! die wird berechnet , nicht von mir daheim weg sondern von der ersten öffentlichen haltestelle und wennst umsteigen musst wird die wartezeit nicht gezählt ! also gibt es eh fast keinen unzumutbarkeit . aber schauma amol nächste woche kommt ein kremium und die schauen sich meinen fall an , habe da sicher zu 99% verloren . aber da ich erst heute aufgeklärt wurde und meine betreuerin das nicht geschafft bzw gewusst hat besteht vielleicht chance ,

Antwort:
das ist die ansicht vom geschäftsstellenleiter - kommt es zur sperre natürlich berufung einlegen.
auch weitere begründungen anführen (coaching freiwillig? etc.) ohne gewähr alles gute

8.10.2015 um 8.42 Uhr - von K*. - "Mindestsicherung: Anzurufen trau ich mich nicht mehr, da die Damen und Herren, sowie die Sachbearbeiter extrem unfreundlich und teilweise sehr verletzend sind"


Seit 2 Monaten habe ich einen Antrag auf Mindestsicherung beim Ma 40 in Wien. Anzurufen trau ich ich mittlerweile nicht mehr, da die Damen und Herren, sowie die Sachbearbeiter extrem unfreundlich und teilweise sehr verletzend sind. Die letzte Information war, dass aufgrund der Flüchtlingssituation mein Antrag noch nicht bearbeitet werden konnte. Mittlerweile bin ich krank (Lungenentzündung) und habe nicht mal das Geld, mir Medikamente zu kaufen.
Das ist dort auch bekannt, nur helfen kann und wird mir keiner, im Gegenteil. Ich bin sicher, dass mein Antrag wieder weiter nach hinten geschoben wird, weil ich am Anfang der Woche Streit mit der Sachbearbeiterin am Telefon hatte (sie hat mich nicht aussprechen lassen, worauf ein Streit herauskam, sie beendete das Gespräch und wollte dann auch nicht mehr mit mir reden). Das Sozialamt ist für Menschen, die sich in einer Notsituation befinden und werden grade dort am unmenschlichsten behandelt. Jeder Anruf dort kostet mich Nerven und Tränen und es ist ein Unding, dass man dagegen nicht mal angehen kann. Die Mitarbeiter dort sind arrogant und extrem schnell gereizt, schon fast aggressiv. Wie dort mit einem verfahren wird, ist nicht normal.
?.

Antwort:
Mir kommts auch so vor, dass sich die MA 40 Behörden-MitarbeiterInnen ihre widerliche-menschenverachtende Umgangsform schon automatisiert haben, um Betroffene abzuschrecken und so die MindestsicherungsbezieherInnen-Anzahl zu minimieren! - Also auf keinen Fall persönlich nehmen!

Wenn die Behörde nicht mehr mit ihrer Arbeit nachkommt, dann soll sie Vorschüsse bzw. einmalige Hilfen gewähren!

Nehmen sie Kontakt mit dem Sozialministerium auf und fordern sie Unterstützung!
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at

Und unbedingt auch Kontakt mit der Volksanwaltschaft aufnehmen - Ev. unterstützen die sie! post@volksanw.gv.at

Ev. überlegen sie sich auch ob sie eine schriftliche Beschwerde an die Behörden-Leitung (wie ev. politischen Verantwortlichen / Soziallandesrätin Wien) wegen dem ungebührlichen SachbearbeiterInnen-Verhalten senden.

Dem sollten viele Betroffene nachkommen! Die Toleranz-Grenze ist erreicht!

Nehmen sie sich Zeit und gehen sie Links durch!
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


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