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22.02.2017 um 10.44 Uhr - von H. M. - "SÖB-Info-tag zurückziehen?"


unter:
20.02.2017 um 10.36 Uhr - von H. M. - "Nichteinhalten von Terminen"


21.02.2017 um 16.30 Uhr - von J*. - "Betreuungspflichten während der Sommermonate "


Hallo Herr Moser!
Ich habe wieder einmal ein Schreiben vom AMS bezüglich der verplichtenden Bereitschaft während der Sommermonate bekommen, wonach mir der Bezug gestrichen wird, wenn der Kindergarten im Sommer geschlossen hat. Ich habe darüber leider nichts im Forum gefunden. Haben Sie evtl einen Tipp für mich? Verbindlichsten Dank im Voraus. (20.02.17)

Antwort:
Ja sie (>brauchen< bzw.) haben sicherlich jemanden, der 16 - 20 Stunden die Woche auf das Kind aufpassen kann, falls es notwendig ist - oder? - das geben sie an. (Betreuungspflichten)
Falls bei ihnen möglich - wäre ev. die Alternative übern Sommer vom Sozialamt Mindestsicherung zu erhalten! (Nach Antragstellung)

Weitere Links / Berichte u.a. zur Information
"Da der Kindergarten im Sommer zu hat, meldet der AMS-Betreuer die Mutter vom AMS-Bezug ab und überstellt sie ans Sozialamt - Das hat bei weitere 3 Mütter auch geklappt" (25.06.14)

Methoden-Beschreibung: (19.06.14)

Mehr zu diesem Problem
unter:
"In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?"

22.02.2017 um 11.14 Uhr - von K. - "Antrag auf Zuschuss zur Kinderbetreuung stellen"
Zum Beitrag Kinderbetreuung in den Sommermonaten:
Unbedingt einen Antrag auf Zuschuss zur Kinderbetreuung am AMS stellen! Dabei wird nur das Einkommen der antragsstellenden Person herangezogen! (21.02.17)


21.02.2017 um 14.01 Uhr - von U. - "Unterschrift verweigern"


Sehr geehrter Herr Moser,
sollte ich denn dienstvertrag zb bei trendwerk,jobtransfer,itworks usw nicht unterschreiben werde ich dann gesperrt denn eigentlich sind das nur nur kontrolltermine einhalten oder?

Antwort:
kommt drauf an, ob ihnen eine massnahme "aufgezwungen" wird?
falls - es sich um einen vertrag (zBsb. Transitarbeitsplatz etc.) handelt, tragen statt der unterschrift folgenden satz ein.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.


21.02.2017 um 11.31 Uhr - von B*. - "Einladung zum Bewerbungscoaching mit gleichzeitiger Drohung des Entzuges der Existenzgrundlage."

"Psycho Spielchen und eine Behandlung von oben herab sind dort leider der Alltag."


Einladung zum Bewerbungscoaching mit gleichzeitiger Drohung des Entzuges der Existenzgrundlage.
Lieber Herr Christian Moser,
vielen Dank für dieses super Forum und ihre Arbeit!
Bin 48 Jahre alt und war sehr lange in der EDV als Netzwerktechniker tätig,
unglücklicher Weise habe ich im Sommer 2014 meinen Job verloren.
Von *.12.2014 bis *.3.2015 wurde ich vom AMS zu einer Linux Fortbildung im BFI eingeladen.
Im BFI hatten wir jeden zweiten Nachmittag Bewerbungscoaching. War leider vor ein paar Jahren schon mal auf Jobsuche und musste mir vom AMS einiges gefallen lassen und einige Deppenkurse besuchen, Psycho Spielchen und eine Behandlung von oben herab sind dort leider der Alltag.
Vom AMS habe ich vom Herbst 2014 bis jetzt nur 4 Stellenangebote bekommen bei denen ich mich sofort beworben habe.
Beim persönlichen Termin sagt sie mir immer dass sie nichts für mich finden kann und ich soll mir gefälligst irgendeinen anderen Job suchen.
Und jetzt habe ich diese nette Einladung auf mein eAMS Konto bekommen.

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Sehr geehrter Herr ..,
Das Arbeitsmarktservice . veranstaltet gemeinsam mit der Schulungsinstitution
"BFI, Bildungszentrum .." den Kurs Bewerbungscoaching. Da Sie bis jetzt keine
passende Stelle gefunden haben, wurde gemeinsam mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater eine Kursteilnahme vereinbart. Bitte kommen Sie am , den . um . ins BFI, Bildungszentrum . zum Kurseinstieg. Bitte bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, vor allem Ihren Lebenslauf und
ein Lichtbild bereits zum Kursbeginn mit.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme an diesem Kurs verpflichtend ist und eine Nichtteilnahme den Verlust des Leistungsbezuges zur Folge hat.
Gem. §9 (1) ALVG ist unter anderem arbeitswillig, wer bereit ist an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Wer ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme vereitelt, verliert gem. §10(1) ALVG für die Dauer von 6 Wochen (8 Wochen) den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

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Meine Fragen:
1. Alleine dieses Schreiben vom AMS empfinde ich schon als eine Drohung!? Dürfen die das so formulieren?
2. Muss ich wirklich jeden x-beliebigen Job annehmen? Ich will einen Job in meinem Beruf!!!
3. Muss ich diesen Deppenkurs besuchen? (Meine Bewerbungsunterlagen sind perfekt ;)
4. Wenn ich mich 64 Tage vom AMS abmelde, falle ich dann aus der Langzeitarbeitslosen Statistik?
(Damit will ich mir die Demütigungen in solchen Kursen ersparen)

Vielen Dank und feinen Abend noch! (20.02.17)

Antwort:
sie könnten sich ev. wehren, wenn sie solch einen kurs schon besucht haben. - sie verweigern und es zur sperre kommt. auch wäre ein berufungsgrund -falls sperre - dass ein coaching freiwillig zu besuchen ist.

Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse
besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

unter
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"!

1. Falls es sich um einen Kurs handelt, der nur freiwillig zu besuchen wäre, bestünde der Verdacht einer Nötigung.
("Nötigung / Amtsmissbrauch" unter: "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig")
Drum, ev. Infotag besuchen um sich Klarheit zu verschaffen, um was es sich bei dieser Massnahme handelt. - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

2. Berufsschutz / Einkommensschutz gibt es nur die ca. ersten drei Monate, dann müssen sie jeden Job über 20 Wochenstunden annehmen! Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

3. siehe Links

4. Nach einem Monat fallen sie aus der Langzeitlosenstatistik! Nach 64 Tagen brauchen sie ev. einen neuen Antrag! Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
alles gute - ohne gewähr

20.02.2017 um 19.12 Uhr - von B*. - "Werde mir alle Links durchlesen und mich dann entscheiden"
Hallo Herr Christian Moser,
vielen Dank für die rasche Antwort, werde mir alle Links genau durchlesen und mich dann entscheiden was ich mache.
Keinesfalls werde ich aber zu diesen Bewerbungscoaching gehen! Hoffentlich ich finde bald ein Job in meiner näheren Umgebung!
LG, Vielen Dank nochmals!!

21.02.2017 um 17.05 Uhr - von B*. - "Infos und Tipps mehr als Goldes wert"
Hallo Hr. Christian Moser,
vielen herzlichen Dank nochmals, auch fürs veröffentlichen!
Denke es gibt sicher mehrere Leute die schon ein bisschen älter sind so wie ich ;) und sich schwer tun einen new Job zu finden.
Und da sind ihre Infos und Tipps mehr als Goldes wert! Daumen hoch!
LG & feinen Abend noch!


20.02.2017 um 17.11 Uhr - von G*. - "Zwar keinen Berufsschutz, aber trotzdem nicht vermittelbar"


Sehr geehrter Hr. Christian Moser

Lese regelmäßig “SONed”und habe jetzt selbst einmal eine Frage:
Ich bin Geburtsjahr 196* (werde im März 5*) und gelernter Einzelhandelskaufmann.
War aber von *.9.1992-*.9.2013 bei der Gemeinde Wien ** als Schulwart tätig.

Also 21 Jahre und ein Monat oder 253 Monate.
2013 musste ich aus gesundheitlichen Gründen den Job aufgeben.
Bin seitdem beim AMS gemeldet und beziehe seit 2014 Notstandshilfe.
Am **.10.2013 schickte mich das AMS zum BBRZ S.... und die Arbeitsmedizinerin stellte mir zum Abschluss folgenden Befund aus:

Einsetzbarkeit am Arbeitsmarkt:
ist prinzipiell arbeitsfähig,kann aber weder im erlernten noch im bisher ausgeübten Beruf weiter eingesetzt werden.
Die PVA sieht das aber ganz anders,wurde schon 2 mal abgelehnt(die letzte Ablehnung war Ende ****** 2016),habe aber durch einen Anwalt Einspruch erhoben und muss bald zu 2 Gutachtern antreten.

Das AMS hat mich persönlich zur PVA für die Invaliditätspension hingeschickt.Also war keine Idee von mir.

Ich habe auch seit 2013 weder einen Kurs besuchen müssen,noch habe ich eine Zuweisung für einen Job bekommen.
Irgendwann habe ich eine Mitarbeiterin vom AMS gefragt warum das so ist.
Ihre Antwort war wortwörtlich:
Sie haben zwar keinen Berufsschutz, aber sie sind trotzdem nicht vermittelbar. Punkt Ende.

Hm,ich Pendel so seit 2013 zwischen AMS und PVA umher.
Sollte mein Anwalt die Gutachten als negativ bewerten,wird die Berufung fallengelassen.
Am AMS sagte man dazu,das ich ja im August mich wieder bei der PVA melden kann.

Nun meine Frage:
Können mir die am AMS meine Notstandshilfe demnächst einstellen,dh. mich zum Sozialamt schicken oder so?

Mfg. G.
PS: Habe so um die knapp über 500 Beitragsmonate (18.02.17)

Antwort:
nein sie bekommen weiterhin notstandshilfe - jedes jahr wieder antrag stellen - bis sie ev. I-pension (pension) bekommen. (ist es okay unter initialen mit ev. gekürzten daten zu veröffentlichen)

20.02.2017 um 10.53 Uhr - von G*. - "Danke für die Antwort"
Danke für Ihre schnelle Antwort! Natürlich können sie das veröffentlichen.
Namen unter G. Vielen Dank und weiter so

Antwort:
Ps.: Ev. behaupten sie nie selbst - entgegen der PVA-Diagnose - dass sie arbeitsunfähig sind. Eine solche Behauptung könnte ev. ein Grund für die Mindestsicherung - weg vom Notstand - sein. alles gute! ohne gewähr

21.02.2017 um 16.52 Uhr - von G*. - "werde ich machen"
Ja werde ich machen ,danke sehr und freundliche Grüße (20.02.17)


20.02.2017 um 10.36 Uhr - von H. M. - "Nichteinhalten von Terminen"


Lieber Hr.Moser,Ich beziehe Mindestsicherung von der Ma40 .Bei Nichteinhalten von Terminen,usw.,steht,das zuerst 25% vom Lebensunterhalt,dann 50% abgezogen werden.Der Wohnbedarf wird nicht gekürzt.Wenn ich nicht zu einem Söb- Informationstag(zu dem ich mich freiwillig meldete) gehe,was können dann die Folgen sein und wie kann ich mich rechtlich zu Wehr setzen? Übrigens war ich in der Stiftgasse,aber dort gibt es leider keine Beratung mehr. Liebe Grüsse und danke für Ihren Einsatz für die Arbeitslosen H.M. (17.02.17)

Antwort:
>"Wieso meldeten sie sich freiwillig?"
Gehen sie wenigstens und unbedingt zum Infotag - Ist oftmals ein Kontrolltermin und wenn sie einen solchen nicht nachkommen, gibts Bezugs-Einstellung bis zur Wiedermeldung! Ich denke, auch bei der Mindestsicherung?! Ansonsten wenn sie einen SÖB-Transitarbeitsplatz ablehnen, verhält es sich wie bei einem zumutbaren DV. - als solches wird der SÖB-Transitarbeitsplatz ausgegeben - heisst Bezugssperre oder ev. Kürzung bis Sperre bei der Mindestsicherung. Kommt auch drauf an welcher Ort - "regionale Unterschiede bzw. Mindestsicherungs-Willkür bez. Gebarung"! (Ohne Gewähr)

22.02.2017 um 10.44 Uhr - von H. M. - "SÖB-Info-tag zurückziehen?"
Lieber Hr. Moser,
danke für Ihren Rat.Kann ich von meinem Berater(fab) verlangen,dass er die Mitteilung an das Ams wegen dem söb info-tag zurückzieht? Noch habe ich ja keinen Termin bekommen..Mein problem ist ,dass ich einen unfall hatte vor einem jahr,ausserdem nicht sehr belastbar bin(ich bin57 J.alt) Daher suche ich nur Teilzeitstellen 15-20 Stunden/Woche. Aber im Söb müsste ich 35 stunden arbeiten,dass ist mir zuviel. Kann man sich über die Arbeitszeit einigen? Ich weiss ja gar nicht ,ob die mich überhaupt nehmen... vielleicht werde ich auch krank und kann gar nicht hingehen.
alles Gute und Liebe Grüsse ,H.M. (21.02.17)

Antwort:
Einige SÖB´s bieten auch Teilzeit an. Da aber der Vollzeit-KV für Transitarbeitsstellen keine hohe Entlohnung beinhaltet, ist die Teilzeitentlohnung (bei ev. 20 Stunden) sehr gering. Ev. wäre es eine Möglichkeit - wenn sie Teilzeit vereinbaren können - das "geringe" Einkommen über die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro mon. aufstocken zu lassen.
Unterstützen würden sie ärztliche Atteste die ihnen die gesundheitlichen Probleme bescheinigen! SoNed darf und kann nicht zum Krankenstand raten! (Krankenstandsflucht)

Infotag besuchen, um zu erfahren, um welche Massnahme es sich handelt!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Weitere Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Mindestsicherung ist insofern problematisch, als dass vorher festzustellen ist, ob auch hier das AlVG zur Anwendung kommt. - Wurde aber schon mal zugesagt! (ohne Gewähr)


16.02.2017 um 16.20 Uhr - von E*. - "Volkshilfe(?) SÖB"


Sg.Herr Moser,
das AMS hat mich zu Volkshilfe SÖB geschickt,ich habe dort am 30.01 2017 ein arbeitstraining begonnen, da ich für 35 Std eingeteilt war und mir das zuviel war, wollte ich mit einer Kollegin ihre 30 Std tauschen, was von der Betreuerin umständehalber abgelehnt wurde,weiters wollte ich nicht an der Kassa arbeiten da in dieser Filiale 6 weitere Mitarbeiter die Kasse bedienten und ich die Verantwortung nicht übernehmen wollte wenn etwas fehlen sollte. Daraufhin wurde das arbeitstraining am 14.02.2017 beendet. Die Betreuerin von der Volkshilfe hat mir einen sehr schlechten Karriereplan (DIE TEILNEHMERIN KANN;AUFGRUND DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT IHRER MUTTER;DER VEREINBATEN ARBEITSZEIT VON 35STD NICHT NACHKOMMEN UND MÖCHTE AUCH DIE ERFORDERLICHE KASSATÄTIGKEIT NICHT ÜBERNEHMEN)den ich am AMS abgeben musste ausgestellt, nicht ein Positives Wort über die Leistung , Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Teamarbeit nur negatives. Am AMS wurde mir dann mitgeteilt, das ich mit einer Sperre des Lei
stungsbezuges zu rechnen habe. Lieber Herr Moser, was kann ich tun? würde mich über einen guten Rat von Ihnen freuen.
Liebe Grüße E.

Antwort: "Von den arbeitslosen Menschen profitieren"
Falls Sperre legen sie auf den schriftlichen Bescheid sofort Berufung ein ("erheben Beschwerde"). In der führen sie ihre positiven Punkte an. Auch, dass ihnen eine Kassa-Verweigerung mehr oder weniger zustand, mussten sie tatsächlich die Verantwortung für weitere 6 Personen übernehmen?!
Ich weiss nicht wie sich das zugetragen hat, aber es sollte auch kein Sperrgrund sein, wenn sie 35 gegen 30 Stunden mit einer Kollegin tauschen wollten?

Was das Arbeitstraining betrifft, so ist man dort nicht zur selben Leistung verpflichtet wie in einem DV. am ersten Arbeitsmarkt! Wie lange hätte das Arbeitstraining dauern sollen?
.
Weitere Berufungsgründe u.a. unter folgenden Link!

>30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar

Siehe "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
Halten sie uns auf dem Laufenden! (Ohne Gewähr)

17.02.2017 um 9.31 Uhr - von W. S. - Zur "Volkshilfe" - Es ist längst an der Zeit sich zu wehren"
Hallo, die Frage ist, wie die Volkshilfe ihre Kontrollfunktion bei der Kasse ausübt.
Sollte die nämlich fehlen, würde das der VH ein wenig ans Bein pi****n und Ihnen ev. argumentativ helfen !
Suchen Sie weitere Schwachstellen bei der VH und führen Sie das auch in ihrer Beschwede an !
Bitte AKTIV denen die mutmasslichen Rechtsverletzungen nachweisen !!!
Auch deren Behauptungen, sollten die noch so eine Bagatelle sein - die Masse machts ! Und natürlich auch die anderen Unterdrückten informieren, daß es längst an der Zeit ist, sich zu wehren!


16.02.2017 um 9.48 Uhr - von R*. - "Jobtransfair: Maßnahme auf freiwilliger Basis"


Sehr geehrter Herr Moser,

Dienstag den 22. Februar habe ich einen Termin bei Jobtransfair. Da diese Maßnahme auf freiwiller Basis stattfindet und ich eine Pflegefreistellung besitze (92 jahriger Vater mit Pflegestufe) werde ich zwar zur Vorauswahl hingehen aber nicht teilnehmen und werde mir eine Bestätigung das ich dort war geben lassen. Absolute sinnlose Sache. Dort werden nur die schlechtesten Jobs zu den schlechtesten Verdienst angeboten. Ich habe zwei Jobs mit Abschluss. War 27 Jahre als Tischler tätig dann Ausbildung zum Bürokaufmann mit Lehrabschluss 2012. Und das AMS gibt einen Jobtransfair. Eine riesen Dummheit. (15.02.17)

Antwort:
Auf freiwilliger Basis ist dann insoweit okay, als dass sie sich, wie sie wollen, entscheiden können. Hoffe sie finden nochmal eine Arbeitsstelle, die ihrem Wunsch entspricht, auch wenn die Situation äusserst schwierig einzustufen ist! Alles Gute!


15.02.2017 um 10.13 Uhr - von S. - "Transitarbeitskraft beim Burger King?"


Lieber Herr Moser,
wieder wende ich mich an Sie. Ich hab schon als Transitarbeitskraft bei Trendwerk gearbeitet. Mein Job war es dort, einen Job zu finden...Nun kommt ein Brief daß Burger King uns Arbeitslose wohl für eine befristete Zeit als Transitarbeitskraft einstellen möchte.
Muß ich daß nun annehmen? Könnte ich stundenlang an einem Platz stehen, kann ich selber bei Mcdonalds und Co arbeiten, die nehmen immer Leute auf. Ich habe schonmal bei Mc Donalds gearbeitet für eine kurze Zeit musste aber wegen den Schmerzen aufhören. verzweifelte Grüße Su. (14.02.17)

Antwort: "2-Arbeitsmarkt hebelt den 1-Arbeitsmarkt aus"
Hammer? "Nun" hebelt der 2-Arbeitsmarkt den 1-Arbeitsmarkt direkt aus? Die Ausbeutung bekommt hier ein Gesicht, das sich nicht mehr hinter einer Maske versteckt! - So es sich tatsächlich so verhält! Habe ich bis jetzt noch nicht berichtet bekommen. "Bedanken darf man sich hauptsächlich bei der "SPÖ?", denn bez. ÖVP wäre/ist das eh klar."
Unbedingt zur AK, schon alleine deswegen, um deren Antwort dazu zu dokumentieren. Ev. mit Begleitperson als Zeuge! Wäre interessant was die AK dazu zu sagen hat und gleich auch nachfragen welcher Kollektivvertrag hier zur Anwendung kommen muss!?
Falls? - Holen sie sich vom Arzt ein Attest, dass ihnen die Schmerzen beim Stehen "etc." bescheinigt! Dieses würde ihnen helfen! Halten sie mich/uns auf dem Laufenden!

2.03.2017 um 9.50 Uhr - von S. - "PVA-Gutachten: Scheint beim AMS
das Alpha und Omega zu sein"
Lieber Herr Moser,
ich möchte Sie auf dem Laufenden halten, wie Sie es wollten. Ich bekam ja ein Schreiben vom AMS daß ich für die SÖB Burger King hingehen soll.
ich hab meiner Beraterin gesagt, daß ich nicht in die Gastronomie will, weil ich vom Stehen große Schmerzen bekomme, was auch ein Arzt wohl bestätigen wird. Sie hat gemeint, ich muß alle Zumutbaren Stellen vom AMS annehmen, laut Gutachten der PVA sei daß für mich zumutbar.
Die Dame dort hat mich nicht körperlich untersucht! orthopädisch schon gar nicht! Ist das Schreiben der PVA nun der heilige Gral an den ich mich richten MUSS? Zählen andere Atteste von anderen Ärzten, die mich auch wirklich untersuchen, nicht? Ich weiß doch wohl selber am Besten was mir zumutbar ist, oder nicht, ich stecke ja in meinem Körper drinnen! Ich weiss doch wohl am besten wie ich mich fühle wenn ich stundenlang stehen muss, und wie es mir geht!
kennen Sie sich aus mit Gutachten der PVA? es scheint das Alpha und Omega zu sein beim AMS. verzweifelte Grüße (1.03.17)

Antwort:
Wenn fachärztliche Gutachten, wegen der PVA-Gutachten ignoriert werden, so bestehen doch gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung.
Als Beispiel siehe: "BVwG für fachärztliche Gutachten "entgegen" der BBRZ-Gutachten!" (26.02.2017)
Da es in der Gastronomie keine Gesundenuntersuchung mehr gibt, ist umsomehr der folgende Link zu beachten!
GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden! (ohne Gewähr)


14.02.2017 um 22.41 Uhr - von W*. - "Abschiedsbrief einer verlorenen Generation"


Abschiedsbrief einer verlorenen Generation - bitte veröffentlichen!


14.02.2017 um 11.34 Uhr - von M. - "Im 1-Arbeitsmarkt nicht integrierbar"


Sehr geehrter Herr Moser
laut meinem attest bin ich in dem 1 arbeitsmarkt nicht integrierbar und die geschütze werkstätte in salzburg verpasst mir jahr für jahr ne absage was kann ich da tun ich weis nicht mehr weiter meine fachpyschologin tut auch nichs , obwohl sie alle meine atteste hat. Danke im vorraus.

Antwort:
Es ist schwer bis unmöglich ihnen eine zufriedenstellende Antwort zu geben.Da müsste ich ihre Wünsche kennen bzw. Vorstellung von der Zukunft? Ihr Alter, .... etc.
Grundsätzlich würde ich ihnen raten, sich so wenig wie möglich von der "äusseren" Meinung beeinflussen zu lassen.
Heisst u. a. ev. konzentrieren sie sich, so gut es geht, selbst auf den ersten Arbeitsmarkt und suchen sich mit Geduld etwas was sie sich vorstellen könnten - was möglich ist. Oder versuchen irgendwas zu lernen - falls das noch geht bzw. konzentrieren sie sich auf ihr / ein Hobby, das ihren Alltag ausfüllt und ihre Zeit strukturiert.
Ich bin eben nicht sicher oder wollen sie bzw. könnten sie sich vorstellen, übers AMS, am 2. Arbeitsmarkt teilzunehmen? - Nur wenns freiwillig ist und sie das auch wollen. Oder versuchen, einen Kurs zu finden, der sie interessiert und den sie machen wollen.
Über ein Kursbuch verschiedener Anbieter BFI / Wifi etc. ist ev. ein Kurs nach Wunsch zu finden.
Soll ein Tageskurs (ca. 4 - 5 Stunden am Tag) sein - mindestens 20 Stunden die Woche und einen Monat dauern und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten.
Wenn sie etwas finden besprechen sie es vorab mit ihrer BetreuerIn.
Auf alle Fälle wäre das Wichtigste, dass sie was Sinnvolles für ihren Alltag finden. Ev. auch in einem Verein in ihrer Gegend!
Immer ausgehend davon, dass sie Anspruch auf Versicherungsleistung etc. "Einkommen zur Absicherung" bekommen/haben.
Bez. ihrer Fachpsychologin ist es auch zu ihren Gunsten, wenn sie gegenüber der Behörden hinter ihnen steht und ihnen die nötigen Atteste ausstellt.
"Für sie gilt - nicht aufgeben"
Ich wünsche ihnen alles Gute - Sorry,sollte die Antwort nicht befriedigend sein!

15.02.2017 um 9.48 Uhr - von M. - "Rutschte in Maßnahmen und Leihfirmen die meine Psyche belasteten"
Sehr geehrter Herr Moser
Danke für ihr baldiges antwortschreiben , bin 2* jahre aktuell habe 12 kursmaßmahmen besucht , bei der pva wurde schon inteligenzminderung festgestellt behinderungrad 50 prozent . und im anhang mein attest , samt kopie vom behindertengrad zudem ist mein kurzzeitgedächtniss auch beinträchtigt bericht ging an meinen hausarzt werde das aber beim kommenden termin von meiner fachärztin anfordern suche seit meinem 16 lebensjahr nach arbeit versuchte es anfangs mit lehre 3 jahre erfolgslos rutsche wie oben gennant dann in maßnahmen und leihfirmen die meine psyche belasteten nehme aktuell d.... 300 mg und t.... 150 zur stabiliät da ich sonst wegen der psyche zu weinattacken neige zudem habe ich ein trauma seit kind an . (14.02.17)

Antwort:
Wie oben schon beschrieben, verlassen sie sich nicht auf Behörden, - "die können auch keine Arbeitsstellen schaffen" - sondern nur auf sich selbst! Finden sie etwas, was sie interessiert und worin sie ev. über diszipliniertes Umsetzen gut werden - soweit wie möglich!
Das Wichtigste ist, dass sie über ein monatliches Einkommen - welches auch immer - abgesichert sind!
Ich entnehme aus ihren Zeilen, dass geschützte Werkstätten ein Wunsch / Ziel ist / wäre. In diese Richtung lassen sie sich vom AMS weiter unterstützen. Versuchen sie es immer wieder - ohne grosse Erwartungen um die Enttäuschungen gering zu halten, aber trotzdem nicht aufgeben! Müssen sie wieder mal in einen Zwangskurs, so sollen auch die ihren Wunsch nach den geschützten Werkstätten ernst nehmen und ihnen Hilfe in diese Richtung zuteil werden lassen! (Ohne Gewähr)

Anm.: Anhang gesichtet!


12.02.2017 um 19.58 Uhr - von St. - "Mindestsicherung: Habe das Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe am 01.12.2016 bei der MA40 einen Antrag auf Mindestsicherung abgegeben und bis jetzt keine Antwort erhalten. Dabei habe ich das Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.
Der Angestellte beim Schalter hatte mir damals gesagt, dass die Bearbeitung 4 bis 6 Wochen dauern würde.
Am 10. Januar hatte ich schließlich dort angerufen um mich zu Informieren, wie die aktuelle Lage ist. Die Dame am anderen Ende der Leitung sagte mir, dass mein Antrag sich in der fünften Bearbeitungsphase befindet und ich noch mindesten 3 Wochen warten müsste.
3 Wochen später rief ich abermals bei der Ma40 an und diesmal sagte man mir, ich soll am nächsten Tag (2.2.2016) persönlich zum Sozialzentrum gehen. Der dortige Angestellte sagte mir diesmal, dass ich eine Absage erhalte habe weil ich auf ein Schreiben der MA40 vom 11.Januar bezüglich Anforderung fehlender Dokument, nicht reagiert habe. Diesen Brief habe ich allerdings nie erhalten. Interessante Info am Rande: Diesen Brief soll ich einen Tag nach meinem ersten Anruf erhalten haben, hm komisch irgendwie. Als ich ihm Fragte welche Dokumente denn fehlen würden, konnte er mir keine Antwort geben. Bei der Ansuche auf ein persönliches Gespräch mit jemanden im Büro sagte er mir, dort würde man mir auch keine Antwort geben können.
Am nächsten Tag rief ich wieder an und diesmal sagte mir die Dame am Telefon, dass sich mein Antrag noch in Bearbeitung befinde. Nähere Informationen konnte sie mir auch nicht geben, sagte mir jedoch, dass sie mein Anliegen an meiner Referentin weiter geben würde und sie sich bis Spätesten gestern um 18 Uhr mit mir in Verbindung setzen würde. Gemeldet hat sich allerdings niemand.
Nebenbei gehe ich im Auftrag des AMS einmal wöchentlich zu Step2Job. Den Mobilpass um die Fahrtkosten geringer zu halten habe ich auch nicht.
Ich fühle mich jetzt vom Sozialamt richtig verarscht und habe Angst, dass ich meine Miete bald nicht mehr Zahlen kann und ich für die Monate Dez/Jan/Feb kein Geld bekommen werde.
Gibt es da noch etwas, was ich tun kann? Denn vom Sozialamt werde ich ständig blockiert.

Danke für Ihre Zeit. Sie leisten hier wirklich tolle Arbeit!

Mit freundlichen Grüßen (8.02.17)

Antwort:
ganz wichtig - anstatt telefonischen kontakt - schriftlich anfragen und
schriftliche antworten verlangen - antwort ev. per bescheid - sind ev. zu berufen,
auf dass sie etwas (einen nachweis) in der hand haben. (bestehen sie ev. drauf, dass deren schreiben per einschreibe-post gesendet wird) - telefonisches ist abstreitbar.
wenn möglich - immer begleitperson als zeuge zu behörden mitnehmen!

schreiben sie eine beschwerde an die MA 40 / geschäftsführung - mit sachverhaltsdarstellung
UND
unter cc. unbedingt auch an die Volksanwaltschaft - (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
senden - wenn sich diese einschaltet schaut die sache ganz anders aus.

entscheidung kann ev. auch bis zu 3 monate dauern ?
siehe unter:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
mit
Sozialtelefon des Sozialministeriums SozialTelefon-Bürgerservice,
gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - auch dorthin senden sie die beschwerde.
machen sie das unbedingt. - bzw. nehmen sie kontakt auf / ev. mal anrufen und um auskunft / aufklärung bieten!

bez. fahrtkosten - vorher antrag beim AMS stellen bzw. vorher mit dem AMS-betreuer abklären, dann gibts ev. finanzielle unterstützung.
zBsp.: Vorstellungsbeihilfe unter: Förderungen des AMS für Arbeitsuchende
ohne gewähr - halten sie mich/uns auf dem laufenden

zur info:
Mindestsicherungs-Farce .


12.02.2017 um 19.56 Uhr - von J - "Sperre: Was tun außer Berufung?"


Ich melde mich bei ihnen da mir das ams schon wieder den Bezug sperrt,weil ich mich bei einer Stelle nicht beworben habe(siehe Anhang). Haben sie Tipps für mich was ich tun kann außer eine Berufung. Mit freundlichen Grüßen (8.02.17)

Antwort:
sonst gibts nichts - nur den rechtsweg - ausser sie fangen in der zeit der
sperre irgendwo zu arbeiten an, dann kann davon abgesehen werden - dann wird
die sperre aufgehoben. (ohne gewähr)


10.02.2017 um 12.56 Uhr - von H* - "Unrichtige Rückmeldung?"


DRINGEND!
S.g. Hr. Moser!
Habe telefonisch bei einer Tankstelle angerufen wegen einem Jobvermittlung vom AMS. Aber das Service für Unternehmen hat dem Sachbearbeiter gemeldet, dass ich mich nicht beworben hatte.
Wer hätte da angerufen? Der Inhaber selber?
Das Service für Unternehmen? Das Call-Center? Wie soll ich mich für nächste mal Verhalten?
Hab der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich angerufen hatte. LG (8.02.17)

Antwort:
immer dafür sorgen, dass sie das beweisen / nachweisen können - ev. zeugen
oder schriftlich machen (e-mail / eingeschrieben per post)
aber auch hier -falls sperre - berufung einlegen, dann kommts ev. zu einer
gegenüberstellung / bzw. befragung.
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH)

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" (20.11.2011) - ohne gewähr

9.02.2017 um 18.48 Uhr - von H* - "Was könnte man z.B.: machen wenn ein Kurs zwecklos ist?"
Vielen Dank! Die Information war sehr hilfreich.
Was könnte man z.B.: machen wenn ein Kurs ansteht, der aber zwecklos ist.
Kann man sich dagegen selber wehren oder sich krank schreiben lassen
vor Beginn des Kurses oder kurz nach Ende des Kurses.
Vielleicht auch Mitte des Kurses, dass man sinnlose Kurse seitens des AMS
nicht machen muss.
Welche Schritte wären hier sinnvoll? Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie können sich nur wehren, wenn sie schon solche Kurse besucht haben.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Aufklärung über den Kurs und ihren fehlenden Kenntnissen/Fähigkeiten muss es geben, wenn sie noch nicht lange arbeitslos sind.
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching?

SoNed darf nicht zum Krankenstand raten - würde ev. dazu führen, dass sie danach wieder in eine Massnahme vermittelt werden. - Krankenstandsflucht

Zur Info:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

10.02.2017 um 17.49 Uhr - von G. - "Vor 3 Monaten das Gleiche erlebt"
Hi, will nicht stinken aber ich habe heute das letztes Beitrag gelesen (dringend).habe genau das gleiches von 3 Monaten erlebt.kann nur raten,was mich geretet hatte,gratis ap runterladen.nimmt sämtliche anrufe automatisch an und ich konnte nachweisen,das das Blödsinn ist.Geld war wieder geöffnet.
ist es neue ams Masche,das Geld zu sperren und kohle für Sc...... Politiker sparen? mfg.g


10.02.2017 um 11.49 Uhr - von G* - "Umschulungsabrechnung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe im Jänner eine Umschulung über die PVA via R4I (Reha 4 Integration) begonnen.
Nach kurzer Zeit, bekam ich einen Brief der OOEGKK in der meine Geldbezüge angegeben wurden.
Aus diesem Brief ging hervor, dass mich die PVA mit einen Brutto Monatslohn von 2160? für 5 Arbeitstage mit Insgesamt 25 Stunden Pro Woche gemeldet hat.
Heute bekam ich einen weiteren Brief der PVA aus dem hervorgeht, das die Auszahlungssumme Monatlich 1000? beträgt.
Wobei die Stunden Wöchentlich bei 30 Std. liegen.

Ich verstehe die Rechnung nun nicht.
Wie werden aus 2160? Brutto 1000? Netto?

Ich habe es mal mit dem Brutto Netto Rechner überprüft. ( Weiß nur nicht ob es in diesem Fall richtig ist) Dabei kam heraus das es einen Nettobetrag von ca. 1500? ergeben müsste.
Ich möchte gerne verstehen wie sich diese Rechnung zusammensetzt, habe aber die befürchtung das die PVA mir da keine vernünftige Antwort drauf geben wird. So wie sie es bisher noch nie tat.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
freundliche Grüße (9.02.17)

Antwort:
Ich könnte mir das auch nur so erklären, dass es sich bei den angegebenen 2160 Euro um einen Vollzeitbetrag handelt. - Ev. ca 38 - 40? Stunden -
Und die Auszahlung 1000 Netto der Teilbetrag davon ist. Ergibt natürlich einen höheren Bruttobetrag.
Gehen sie mit der mon. Abrechnung zur AK und lassen sie das Überprüfen.
Bzw. verlangen sie ev. vorher von der PVA eine schriftliche Antwort bez. dieser Angelegenheit. Dann müsste es eine überprüfbare Auflistung geben. Ohne Gewähr

10.02.2017 um 19.01 Uhr - von G - "habe nun der PVA geschrieben"
Hallo,
Ich habe nun der PVA geschrieben, das Sie mir doch bitte erklären soll wie die Berechnung zustande gekommen ist.

Die 25 Stunden sind bei der OOEGKK angegeben worden ( so steht es jedenfalls in dem Bescheid der OOEGKK) Es sind jedoch 35 std die Woche.
eine Abrechnung bekomme ich anscheinend nicht.
Ein Kurzer Brief indem steht das ich monatlich 1000€ bekomme ist alles.
Telefonisch ist dort niemand zu erreichen. entweder sind die Ansprechpartner im Urlaub, Krank oder in einen Meeting.
einen Rückruf um den ich gebeten habe, ist auch nie passiert.
Die AK kann nur aktiv werden wenn eine Aufschlüsselung der PVA vorliegt.
Bin gespannt ob da etwas kommt. Abwarten. freundliche Grüße


10.02.2017 um 1.36 Uhr - von F* - "Beschwerde wurde stattgegeben"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe vom AMS Wien Schönbrunner Straße einen Bescheid erhalten, dass gemäß § 16 Abs. 1 lit. l AlVG mein Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht, ruht. Gegen diesen Bescheid habe ich auf Basis des zur Verfügung gestellten Berufungsmusters Beschwerde eingelegt. Der Beschwerde wurde stattgegeben, denn das AMS hat mir kommentarlos eine neue Mitteilung über meinen Leistungsanspruch vom ersten Tage an übermittelt. Herzlichen Dank an G. O. für das Berufungsmuster und vielen Dank an Sie für das betreiben dieser Homepage! MfG F.


8.02.2017 um 10.14 Uhr - von H*. - "Partnerschafts-Anrechnung trotz Wohngemeinschaft?"


Sehr geehrter Herr Moser ,

Als fleißiger Mitleser in diesem Forum würde ich gerne Ihre geschätzte Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Eine Bekannte von mir mußte aufgrund einer Befristung mit Oktober 2016 aus ihrer Wohnung ausziehen.Ich habe ihr angeboten, sie könne einstweilen mit ihrer Tochter (7 Jahre) bei mir wohnen.
Da sie NH bezieht ,wurde zu diesem Zweck ein Prekariumsvertrag verfasst ,der inklusive einer Niederschrift , daß es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft auf absehbare Zeit handelt , dem Ams im Zuge eines Termins im Oktober 2016 übermittelt. Ihr und Ihrer Tochter wurde jeweils ein Zimmer zur Verfügung gestellt, Küche , Bad ,Wohnzimmer wird gemeinsam genutzt .
Am Freitag 3.Februar hatte ich plötzlich eine Lohnbestätigung meiner Firma im Postkasten (bin Vollzeitbeschäftigt).
Meine Mitbewohnerin bekam am Montag 6.Februar eine Mitteilung des AMS per Post , daß ihr Bezug mit 1.1.2017 eingestellt ist , bis meine Lohnbestätigung vorliegt für eine Neuberechnung?!
Daraufhin rief ich beim AMS an und verlangte die Leiterin ,die mir aber nicht viel weiterhelfen konnte ,da sie den Sachverhalt nicht genau kennt und mich weiters an den Sachbearbeiter verwies.
Im Zuge des Gesprächs mit dem Sachbearbeiter,wo ich natürlich wissen wollte, wieso das Ams einfach ohne mein Wissen und hinter meinem Rücken, im Personalbüro meiner Firma eine Lohnbestätigung von mir anfordert ,wurde ich abgespeist mit den Worten " Ja die haben wir angefordert daß es schneller geht" - aha, interessant. und da muß man die jeweilige Person nicht informieren vorab ?
Ich werte diese Vorgehensweise als im höchsten Maße einschneidend in die Privatspähre um nicht zu sagen Hintergehung und Aushebelung meiner Persönlichkeitsrechte !
Meine Fragen konkret : Ist die Einstellung des Bezuges bis zur Vorlage meiner Lohnzettel überhaupt rechtens und darf das AMS in diesem Fall, ohne Information und ohne mein Wissen so einfach eine Lohnbestätigung von mir anfordern ?

Hochachtungsvoll
H. (7.02.17)

Antwort:
Merkwürdig? Ignoriert das AMS die Wohngemeinschaftssituation und geht von einer Partnerschaft mit Anrechnung ihres Einkommens aus?

Ich kann nachvollziehen, dass sie sich - durch`s Übergehen, wie vor dem Kopf gestossen vorkommen.
Senden sie bez. dieser Vorgehensweise eine Beschwerde an die AMS-Landesgeschäftsstelle - ev. auch an die Volksanwaltschaft - (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - Unterstützung ev. möglich?

Kommt es zu einer Anrechnung des Einkommens, so legt, auf den Bescheid, in dem die Partnerschaftsanrechnung mitgeteilt wird, sofort Berufung ein / erhebt Beschwerde, mit der Wohngemeinschafts-Begründung wie ihrer Mitteilung ans AMS, die sie diesbez. im Vorfeld schon erbracht haben.

Zur Info:
Verwandter Fall: Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch

"Weitere Links - bez. "rechtswidriger" Anrechnung des Partnerschaftseinkommen - unter Politik erzeugt Armut"


Betreuungspflichten. (Ohne Gewähr)

8.02.2017 um 14.18 Uhr - von H*. - "Schreiben, mit Sachverhalt, erging an die Landesdirektion AMS Niederösterreich sowie an die Volksanwaltschaft"
Hallo Hr Moser ,
Vielen Dank für Ihre Antwort !

Sie hatte heute einen neuerlichen Termin mit dem Ergebnis: der nächste Termin ist morgen ,9.2.2017 mit der Aufgabe ,meine Lohnzettel vorzulegen,andernfalls wird eine Niederschrift gemacht,die bekundet,daß sie sich weigert und diese hat sie zu unterschreiben.Für den Fall wird der Ams Mitarbeiter nochmal meine Lohnbestätigung in meiner Firma anfordern.Eine Zeugin des Gespräches war anwesend.(In weiser Vorraussicht hatte ich ihr gesagt,sie soll nicht alleine zu dem Termin gehen)
Daraufhin muß ich zugeben,alles hat mal ein Ende,auch meine Geduld und Zuversicht, die Sache auf "normalen Weg" regeln zu können -
also erging ein Schreiben per Mail mit Darstellung des gesamten Sachverhalts an die Landesdirektion AMS Niederösterreich ,sowie in CC an die Volksanwaltschaft.Auch bekundete ich in dem Schreiben ,daß ich mir eine Strafanzeige wegen Nötigung vorbehalte.
Desweilen mal vielen Dank für Ihre Unterstützung und ich halte sie weiter auf dem laufenden.

Hochachtungsvoll
H.

Antwort:
Ja sie haben richtig reagiert! Ihre Mitbewohnerin soll zum morgigen Termin ein Schreiben mit dem Inhalt, dass es sich um eine Wohngemeinschaft und keine Partnerschaft handelt - eine eidesstattliche Erklärung, wenn man so will, - mitnehmen! Von ihnen und ihr unterzeichnet. So müsste sich die Lohnbestätigung eigentlich erübrigen! ?
Und ja, wichtig - wenn möglich - immer Begleitperson zum Termin mitnehmen!


7.02.2017 um 10.43 Uhr - von P*. - "Das AMS geht mir mal wieder zu weit"


Lieber Christian Moser!

Das AMS geht mir mal wieder zu weit.
Ich bräuchte Unterstützung in Bezug auf "Was dürfen die eigentlich".
Welche Gesetze sind für das AMS eigentlich zu beachten?

Ich erhalte aktuell ein wenig mehr als 350 EUR Notstandshilfe vom AMS.
Heute sehe ich, dass ich nur 180 EUR ausgezahlt bekomme, bei der
Buchung steht irgendwas von Rückforderung.

Schriftlich habe ich nichts von denen in Bezug auf irgendeine Rückforderung ...

Wie soll ich deiner Meinung nach verfahren?
Könntest du mir ein wenig helfen bitte?
Das kann doch nicht rechtlich gedeckt sein, was die da machen, oder?
Lieben Gruß, (6.02.17)

Antwort:
sie verlangen sofort bez. der rückforderung einen schriftlichen bescheid - dieser ist - falls - zu berufen.

text orientierung:
an das AMS
betrifft: Bescheid über Rückforderung
ich erbitte einen schriftlichen bescheid bez der rückforderung vom ? von ? euro.

mit freundlichen grüssen
......... .............

wieso bekommen sie so wenig Notstandshilfe ? alles gute! ohne gewähr

7.02.2017 um 10.58 Uhr - von P*. - "Aufforderung nun per Mail versandt"
Lieber Herr Moser!
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung!

Habe diese Aufforderung nun per Mail versandt,
und zwar 1. an meine regionale Geschäftsstelle, 2. an meine Betreuerin, und 3. an die Leiterin der regionalen Geschäftsstelle.
Bei Punkt 2 und 3 habe ich eine automatische Rückmeldung erhalten, dass diese Personen aktuell außer Haus sind.
Zudem habe ich um eine Bestätigung des Erhalts dieser Mail gebeten. Falls ich diese Bestätigung nicht erhalten sollte, geht die Aufforderung schriftlich per Einschreiben raus.

Ich erhalte wenig Notstandshilfe. Aufgrund der von mir ausgeführten schlechtbezahlten Tätigkeiten ist dieser Betrag aber höchstwahrscheinlich korrekt, und geht daher in Ordnung.

Sie dürfen gerne mit Initialen veröffentlichen.

Wissen Sie, wo ich eine kostenlose Rechtsberatung für Arbeitslose in Anspruch nehmen kann?
Die Rückforderung rührt vermutlich daher, dass mir das AMS Prüfungskosten für eine Prüfung beim BFI Wien bezahlt hat. Da ich diese Prüfung nicht absolviert habe, hätte ich die Prüfungsgebühren zurückzahlen müssen. Meine Betreuerin hat mir jedoch mündlich bereits versichert, dass das AMS das Geld vom BFI Wien (einem Partner des AMS) wieder zurückerstattet bekommen hat.
Sollte dies zutreffen, handelt es sich im vorliegenden Fall rechtlich betrachtet um "Diebstahl?" des AMS.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Tatsache, dass das gesetzliche Existenzminimum in meinem Fall nun akut unterschritten wird.
--> ich benötige Rechtsbeistand

Mit lieben Grüßen, (6.02.17)

Antwort:
drum verlangen sie bez. der rückforderung einen schriftlichen bescheid- dort steht die begründung drin - worauf sie dann berufung einlegen können bzw. beschwerde erheben.
stellen sie ev. einen antrag auf mindestsicherung (beim AMS möglich) dadurch wird ihr notstand auf ca. 850 euro mon. aufgestockt. -
ev. besuchen sie aktive arbeitslose - ZAE
bzw,.
amsand - Sperren - Berufungen - Zuweisungen
Rechtsbüro AMSAND Beratung jeden Donnnerstag 18-20h
Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien
selbstverständlich kostenlos

Ps.: war das vorher ausgemacht, dass sie die kosten selbst tragen müssen, wenn sie nicht zur prüfung antreten?
bzw.
sollten sie das geld doch ausbezahlt bekommen, wenn das BFI die prüfungsgebühr refundiert hat. - darum kämpfen sie weiter um das geld - falls, über den rechtsweg. zu den terminen begleitperson mitnehmen, wenn möglich. ohne gewähr
"rechtsanwalt ist leider nicht kostenlos."


6.02.2017 um 10.22 Uhr - von L*. - "Anrechnung des Partnereinkommens"


Guten Tag!
Weiß hier jemand ob sich schon etwas bezüglich der Anrechnung des Partnereinkommens getan hat?
Die letzten Meldungen zu diesem Thema sind ca 1 Jahr alt ->
Notstandshilfe: Grüne gegen Anrechnung des Partnereinkommens

Antwort: "Diskriminierung"
Nein, es hat sich nichts geändert! "Diese Regierung diskriminiert weiter Personen!"
VwGH: >Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut ! .


6.02.2017 um 9.34 Uhr - von S*. - "Neue Anwartschaft "


Guten Tag, ich war jetzt 4 Jahre lang arbeitssuchend und habe nun eine befristete Stelle für ein Jahr bekommen.
Ich wollte nun wissen, wie dann das Arbeitslosengeld berechnet wird, es zählt ja anscheinend bei Antragsstellung immer das letzte bzw. Vorletzte Jahr?
Anders gefragt, bekomme ich am ende trotz jetzt guten gehalten wieder gleich wenig wie in den 4 jahren? VIelen dank für die Infos die würden mir sehr weiterhelfen :) LG S. (5.02.17)

Antwort:
Nein, eine neuerliche Anwartschaft braucht ein 28 wöchiges DV. Also nach 7 Monaten Arbeit-sstelle erfüllen sie eine neue Anwartschaft - gibts eine neue Bemessungsgrundlage.
>Sind sie 45 Jahre bzw. älter, ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt!


3.02. 2017 - Leser-Reaktionen


unter: "Regierungsübereinkommen Auszug" (31.01.2017)


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