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10.02.2015 um 1.16 Uhr - von G*. - "Mich macht so ein Kurs total fertig"


Guten Abend, ich hätte da 2 Fragen.

Frage1:
Ich habe eine Frage bezüglich dem Zusammenziehen mit meiner Freundin.

Meine Freundin vor kurzem ihre höhere Schule fertig gemacht, hat eine Wohnung und bezieht Mindestsicherung vom Sozialamt in Höhe von ca 910?.

Ich wohne noch bei meinen Eltern(Stiefvater und Mutter) und beziehe im moment Notstandshilfe in Höhe von 540?.

Wie schaut es aus mit dem zusammenziehen? Wenn ich mich jetzt ummelde auf ihre Adresse, wird dann der Bezug gesperrt bzw. gekürzt? Habe damit noch keine Erfahrung gemacht und will keine Probleme haben.

Frage 2:
Man wollte mich in einen Deppenkurs für Jobsuche hineinstecken und ich bin an dem Tag wo der Kurs beginnt in Krankenstand gegangen. Ein Termin steht bereits fest falls etwas mit dem Kurs nicht klappen sollte das ich mich zu dem vereinbarten Termin melde. Mittlerweile bin ich raus aus dem Krankenstand und der Termin kommt immer näher und näher. Da ich erahne dass sie mich wieder in den Kurs hinenstecken wollen würde ich einen Tag vor dem Termin wieder in Krankenstand gehen und eine Woche bleiben. Nach dem Krankenstand muss ich mich am Schalter wieder melden um einen neuen Termin mit dem Berater zu vereinbaren. Bis ich einen Termin beim Berater bekomme und mir ein Kurs zugeteilt wird kann ich wenigstens an Zeit gewinnen und kann zuhause in Ruhe einen Job suchen. Wie wirkt sich das aus, gibt es irgendwelche Problem? Bekomme ich am selben Tag einen Termin beim Berater oder wie schaut das aus? Mich macht so ein Kurs total fertig und ich habe keine Lust hinzugehen.

Bin euch für jede Antwort dankbar.

Antwort:
1. Wenn niemanden ein Unterhalt zusteht bzw. nicht freiwillig geleistet wird, wäre es vorteilhafter eine Wohngemeinschaft zu gründen! - Jede(r) sein eigenes Zimmer / Schlafzimmer - ansonsten droht eine auch rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommens / bleiben Beiden zusammen ca. 1200 Euro!

Die Grüne Partei rät überhaupt dazu die Partnerschaft nicht anzugeben, wenn kein Unterhalt geleistet werden muss, auch nicht freiwillig geleistet wird!

Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Lesen sie sich die Links durch, um informiert zu sein!

2. Eine immer-wiederkehrende Krankenstandsflucht kann nicht die Lösung sein. Das AMS wird dann wahrscheinlich eine Gegenstrategie finden, wie zBsp sofortiger Termin nach Gesund-Meldung?

Sie müssen sich - wenn sie nicht schnell eine Arbeit finden, was nicht leicht ist - was anderes einfallen lassen.
Haben sie schon mal einen Deppen-, bzw. Mobbingkurs besucht?
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Die Deppenkurse müssen Defizite ausgleichen! Fehlende Fähigkeiten / Kenntnisse vermitteln, sonst darf nicht sanktioniert werden.

Zur Info:
Aufsuchende Vermittlung (2009) / "Zur Peinlichkeit Coaching" / "Coaching Pflicht?" / Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen (Ohne Gewähr)


9.02.2015 um 20.12 Uhr - von T*. - "Noch kein Geld?"


Hallo Ihr Lieben! Bin seit kurzem arbeitslos. AMS gemeldet, AMS Bescheid bekommen, Tagsatz bekommen, (25,13Euro). Habe jetzt folgendes Problem, seit Freitag 06.02.2015 höre ich: Was Sie haben es noch nicht erhalten? Freitag ohne Geld, das Wochenende ohne Geld, heute Montag 09.02.2015 noch immer kein Geld überwiesen bekommen. Was tun? Noch ein drittes Mal ins Ams fahren? war Freitag, und Heute Montag dort. Ja Kontonummer ist richtig angegeben. Alle Daten stimmen. Kann vielleicht wer helfen? lg M.

Antwort:
Der "letzte" Auszahltermin ist der 10. eines jeden Monats. Ev. kommt das Geld morgen! Wenn nicht fahren sie nochmals zum AMS und fragen nach was "leicht" los ist? Ev. nehmen sie sich eine Begleitperson mit und dringen "falls" bis zum Geschäftsstellenleiter vor!

9.02.2015 um 17.28 Uhr - von G. - "Krasser Artikel im Standard"


Hi Christian,
wollte dich auf einen Artikel plus Forum aufmerksam machen.
Brücken in den ersten Arbeitsmarkt -
Gemeinnützige Jobprojekte für Langzeitarbeitslose: Reformbedarf trotz Erfolg? .(Standard)
SoNed wird des öfteren erwähnt. LG J.

Anmerkung: "Menschenrechtsverletzung?"
"Selbst die neoliberale Studie (vom Wifo) über u.a. armutserzeugende SÖB und gemeinnützige Leiharbeitsfirmen - In Namibia verboten, weil dort Leiharbeit Menschenhandel ist - differenziert bzw. spricht u.a. vom verpufften Erfolg!"

"Schön, die Postings zeigen, das schon viele Personen bescheid wissen und sich nicht mehr für dumm und deppert verkaufen lassen!"

9.02.2015 um 13.55 Uhr - von B*. - "Bezugseinstellung obwohl ich rechtzeitig Bescheid gegeben habe?"


Hallo!
Ich bin eine Studentin, die arbeitslos gemeldet ist . Da Jetzt Semesterferien sind, bzw neuer Semester anfängt, habe ich per E-Mail dem AMS mitzuteilen versucht, dass ich einen anderen Studienplan habe. In der Zwischenzeit haben sie mich zum einem Kurs geschickt, den ich aber in den Zeiten nicht besuchen kann(eine Woche vor dem Kursbeginn habe ich es erfahren). Ich habe mich sofort bei AMS gemeldet, dass es leider in den angegebenen Zeiten nicht möglich wäre, und sofort um eine Verschiebung gebeten. Auf dem von AMS angebotenen Kurs bin ich also nicht erschienen- sie haben meinen Anspruch eingestellt. Ich war heute bei AMS um die Fakten zu klären- ich habe alles per E-Mail kommuniziert...Der Mann am Infopoint hat sich es kurz angeschaut und mir einen Termin bestätigt, am Donnerstag(es war der alte Termin, den wir früher ausgemacht haben)- der einzige Nachmittag, an dem ich nicht kommen kann, was ich natürlich schon vor mehr als einer Woche zu klären versuchte- wir können Term!
ine nicht verschieben! Ich bin zum ersten Mal arbeitslos gemeldet, bin wirklich sehr aktiv, habe viele Initiative Bewerbungen geschickt, bis jetzt habe ich immer gearbeitet. Immer zu Terminen vorbereitet erschienen.Bei meinem Studium sprechen wir \"nur\" von 8 Wochenstunden, sonst stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. nur dieses Mal habe ich Probleme gehabt- mit dem Kurs und dem einem Termin...Meine Fragen wären: Kann man Termine nicht verschieben, wenn man darum im voraus genug bittet und natürlich auch Gründe hat? Muss ich einen Kurs besuchen, wenn ich Studentin bin und mich sowieso an der Uni weiterbilde? Konnte mich der Mann heute wegschicken, wenn ich die Tatsachen klären wollte(ich dachte, je früher, desto besser)?

Antwort:
In dieser Angelegenheit wäre es wichtig eine Begleitperson mitzunehmen! Besuchen sie - auch mit Begleitperson - den Geschäftsstellenleiter und versuchen sie mit ihm zu klären, warum / dass sie den Kurs nicht besuchen konnten - dies auch rechtzeitig bekannt gaben und warum sie den Termin bez. der Angelegenheits-Klärung auch nicht einhalten können - sie aber auch das rechtzeitig bekannt gegeben haben - weswegen sie, falls notwendig, einen neuen Termin bräuchten!
Schalten die auf stur, so legen sie, mit ihrer Begründung - geben sie an bzw. weisen sie nach, dass sie rechtzeitig Bescheid gegeben haben - Berufung auf die Sperre / den verlangten Sperr-Bescheid ein!
Erkundigen sie sich zudem genau, um welchen "Kurs" es sich handelt und über welchen Zeitraum dieser stattfindet? Sie müssen dem Arbeitsmarkt - auch Zwangsmassnahmen - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Dauert der Deppenkurs länger, so hätten sie ohne Konsequenzen absagen können! Falls, in die Berufungsbegründung aufnehmen!

Zur Info:
Ein
Kurs muss Fähigkeiten / Kenntnisse vermitteln - ist das nicht der Fall, darf der Deppenkurs nicht verpflichtend vermittelt werden bzw. wäre die Berufung aus diesen Gründen erfolgreich.
Oder, falls sie solche Kurse schon mal besucht haben, müssen sie keinen weiteren mehr besuchen!
("Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" - 17.07.14)
Holen sie sich ev. von der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at Unterstützung!
(Ohne Gewähr)

Rückfrage:
habe ich das "eh" richtig verstanden - sie haben bez. beidem rechtzeitig bescheid gegeben - wegen dem kurs und dem termin? ja?

10.02.2015 um 8.15 Uhr - von B*. - "Rechtzeitig ist sehr relativ"
Guten Morgen Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Rechtzeitig ist sehr relativ :), aber: um Terminverschiebung habe ich zwei Wochen im Voraus per E-mail gebeten, Bei dem Kurs waren es weniger als eine Woche im Voraus, weil ich auch von dem Kurs nur eine Woche davor erfahren habe+ Bekanntgabe der Termine meiner Univorlesungen ist erst letzte Woche erfolgt.
Ich habe es gestern nicht besonders überschaulich geschrieben.
Am Freitag habe ich eine E-Mail von AMS erhalten, am Montag war ich schon persönlich am AMS mit meinen Begründungen- vorbereitet, alles ausgedruckt. Der Mann hat mir nur gesagt, der Termin am Donnerstag besteht weiter, dass ich es erst am Donnerstag besprechen soll. Ich dachte, je früher man die Tatsachen klärt, desto besser, dass ich sogar auf keinen Termin warten muss- zumindest steht nichts solches in E-Mail, dass man einen Termin ausmachen sollte. ICh habe ihn nochmal gebeten, dass wir den Termin verschieben, weil ich sonst jederzeit kommen kann- ich kann und werde es nicht verschieben. Sie kommen am Donnerstag!
Ich weiss jetzt zum Beispiel nicht, was mit meiner Versicherung wird wie es überhaupt weiter geht. Ich musste gestern noch zum Arzt, weil ich Fieber hatte- dh kann wieder am Donnerstag nicht vorsprechen...
Selbst die Tatsache, dass ich keine Arbeit habe, macht mich fertig und noch das hier dazu :(

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
"Passt! War soweit rechtzeitig!"
Wie sie auch weiter vorgehen bzw. am Donnerstag wegen Krankheit nicht erscheinen können, verlangen sie über die Sperre einen Bescheid - (am Besten eingeschrieben -kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden) - den sie dann kostenfrei berufen!


9.02.2015 um 9.56 Uhr - von A*. - "Un-sozialer bzw. A-sozialer Betreuer: Ich bin einfach nur verzweifelt"


Hallo,
ich muss mich leider noch einmal an sie wenden.
Ich bin alleine Erziehende Mama von 2 Hauptschulkindern. Es ist so das die schulischen Leistungen nicht so gut waren und daher leider oder gott sei dank ich hilfe vom Jugendamt bekommen.

Hier ist aber mein Problem, das Jugendamt \"verlangt\" das ich mich nach der Schule um das Lernen der Kinder kümmern muss. Nachmittagsbetreuung für beide Kinder kann ich mir unmöglich leisten.
Das AMS verlangt aber das ich von 7:00-19:00 Arbeitszeit zu verfügung stehe. Ich habe letzten Freitag beim AMS Termin richtige Probleme bekommen, weil ich eine Arbeit bis 20:00 Uhr + 1 Stunde Wegzeit nicht angenommen habe. Eben weil ich die Kinder nicht alleine lassen kann, den ganzen Nachmittag bis 21 uhr am Abend.
MEin Betreuer hat gesagt das ich eh bei den Kindern bleiben kann, aber dann bekomme ich halt kein Geld mehr vom AMS. Das ist für ihn auch ok.
Ich werde sehr unter Druck gesetzt. Ich habe keine Nerven mehr. Ich benühe mich sehr um Bewerbungen und Vorstellungstermine.
Letzte Woche habe ich 6 Bewerbungen gemacht. Und auch beim AMS abgegeben. Davon zählen nur 2 Bewerbungen, weil 4 sind auch im AMS inseriert und zählen daher nicht als Eigenbewerbung. Ich muss jetzt jede Woch 8 Bewerbungen abgeben, die nicht im AMS stehen. sonst wird mir das Geld gesperrt. Ich habe keine Lehrabschluss arbeite als Kellnerin, Verkäuferin oder Putzfrau. Es ist aber so das ich in meiner Umgebung keine Firmen mehr finde wo ich mich noch bewerben kann.
Das ist nicht sein Problem sagt mein Betreuer. Ich muss jede Woche 8 neue Bewerbungen finden ich weis aber nicht mehr woher. Ich bin einfach nur verzweifelt.

Antwort:
Lassen sie sich von diesem un-sozialen Typen nicht kaputt machen. Das hat er anscheinend vor! Wahrscheinlich wurde er, über psychologische Tests, die Empathieunfähigkeit feststellen, gefunden und ganau dafür eingestellt!
Sie müssen Betreuungspflichten nachkommen - "und dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen" - egal was diese boshafte Person sagt! - "Sollte sich sein Argument tatsächlich auf "fremde" Nachmittagsbetreuung stützen, so muss er bzw. das AMS für die Kosten aufkommen." Bei Problemen besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter - mit Begleitperson - die sie sich in Zukunft zu den Terminen mitnehmen - wenn möglich!

Auch schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. - Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Sollte es dadurch zu Sperren kommen legen sie erfolgreiche Berufung ein!

Lassen sie sich diese Behandlung nicht mehr gefallen! Stellen sie dem Betreuer die Respektlosigkeit ab! "Sie werden sehen, wenn er auf Courage trifft, zieht er den Schwanz ein!"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (Aufsichtsbeschwerde)
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Wenden sie sich ev. auch an Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at und holen sie sich Unterstützung!
Ev. Beschwerden auch an sämtliche Adressen (Politik / Parteien / Ministerium / Einrichtungen / Medien - suchen sie sich welche aus) senden!
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

9.02.2015 um 8.34 Uhr - von B. - "Während Krankenstand zum AMS Termin?"


Hallo !
ich bin seit 4 Wochen im Krankenstand und hätte diese Woche einen AMS Termin, der auch noch in meinem E-AMS Konto vermerkt ist. Muss ich diesen Termin einhalten ?

Antwort:
Während dem Krankenstand müssen sie nicht zum AMS. Ich gehe davon aus, dass sie sich beim AMS krankgemeldet haben. Ev. geben sie - per E-Mail - nochmals bescheid?

7.02.2015 um 10.32 Uhr - von M.S*. - "Step2Job Massnahme der Gesellschaft für Aus-und Weiterbildung"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich hätte eine Frage zu der Step2Job Massnahme der Gesellschaft für Aus-und Weiterbildung (in Wien im 4. Bezirk). Ich habe mich auf Ihrer Seite schon versucht (auch durchaus erfolgreich!) diesbezüglich schlau zu machen, denn soweit ich das verstanden habe ist die Teilnahme ja eigentlich freiwillig. Das Problem ist, dass ich bereits seit ein paar Monaten an dieser Massnahme teilnehme (und auch deren "Vertrag" unterzeichnet habe) und jetzt wäre meine Frage(n) folgende:
Ist es möglich im Nachhinein von dem "Vertrag" zurückzutreten, also sich abzumelden? Und falls ja, was hätte das für Konsequenzen für den Bezug der Mindestsicherung bzw. die Versicherungsleistung?
Ich hoffe, sie können mir da vielleicht weiterhelfen. Vielen Dank schon mal für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüssen M.S. (6.02.15)

Antwort:
Eine geleistete Unterschrift kann zurück-gezogen werden. Mit (rechtswidriger?) Sperre ist aber immer zu rechnen, die mit Berufung zu bekämpfen ist!

Siehe Antwort unter "Mindestsicherung / step2job?"
>AMS Antwort in einem E-Mail gesichtet!
u.a.: "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht!<
>Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäfigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen.
Massnahmen müssen also Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln/verbessern!<


Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)

Ohne Gewähr - Zum Verständnis durchlesen

6.02.2015 um 17.17 Uhr - von V*. - "Mein Fall war in sämtlichen Zeitungen und einen ganzen Vormittag stündl. in den Radionachrichten"

"Skandalös war jetzt auch der Umstand, dass meine Frau und Kind nicht mehr über mich versichert waren"


Sehr geehrter Hr. Moser,
bin zufällig auf ihre Internetseite gestoßen, ich habe zwar ein schlechtes Gewissen, wenn ich ihre Zeit in Anspruch nehme, aber vielleicht könnten Sie diese Zeilen trotzdem überfliegen.

Ich bin jetzt 53 Jahre alt, am 015.08.2012 hatte ich gemeinsam mit meinem Sohn einen Motorradunfall, mit verheerenden Folgen (Arterien im Becken aufgerissen – wäre fast verblutet, zentrale Hüftluxation, Beckenzertrümmerung, Kreuzbandriss re. Fuß taub re. Patella Zertrümmerung li., Bein li. fast steif – Beugung 10-15 Grad, Beine verschieden lang dies alles in Verbindung mit extremsten Schmerzen im Kreuz.- Nacken.- u. Kopfbereich, benütze heute nach 2,5 Jahren noch die Krücken, nach längerem Sitzen kann ich fast nicht mehr weggehen usw.

Habe seit Herbst 2013 einen Behindertenpass mit der Eintragung von 70%, plus Einstellschein.

Bei meinem Sohn (jetzt 16Jahre alt) steht das Bein, ab dem Knie - 10 Grad - schief weg, er konnte nach dem Unfall das 1.Semester die Schule (4.HS) nicht besuchen, seinen Wunschberuf (Maler) nicht erlernen (geht jetzt in die HTL).

Gleich vorweg möchte ich erläutern, dass es sich bei mir um einen scheinbar seltenen Fall handelt, da ich heute (nach 2,5 Jahren) noch ein Dienstverhältnis bei meiner Firma habe (arbeitete dort 35 Jahre)

Nach dem Unfall bekam ich für ca. 3 Monate Entgeldfortzahlung von der Firma, dann erhielt ich Krankengeld, ich war im Dez. 2012 in Aspach auf Reha, dann im Juni 2013 ebenfalls wieder in Aspach, anschl. ab Mitte August (2013) wieder f. ca. 3Monate die Entgeldfortzahlung, dann wieder bis Ende Jänner 2014 Krankengeld, von da an war das eine Jahr Krankengeldanspuch beendet (seit 01. Febr. 2014) bin ich ausgesteuert.

Ausgesteuert würde im Normalfall heißen, dass es ab jetzt Geld vom AMS geben würde, jedoch nicht bei mir, da ich immer noch ein aufrechtes Dienstverhältnis habe (hatte 5Monate keinen einzigen Cent erhalten, von Anfang Febr. (Beginn der Austeuerung) bis Ende Juni 2014 (Beginn der BBRZ-Maßnahme), skandalös war jetzt auch der Umstand, dass meine Frau und Kind nicht mehr über mich versichert waren (Hausfrau war immer bei unseren drei Kindern daheim , sie musste sich schnellstens eine geringfügige Beschäftigung suchen um sich selber einzuzahlen)

Mein Fall war in sämtlichen Zeitungen und einen ganzen Vormittag stündl. in den Radionachrichten
Noch zu erwähnen ist, dass ich mit dem Stichtag vom 01.Okt. 2013 um die I-Pension angesucht habe, diese wurde sofort mit der Begründung „nur Kreuzschmerzen und Kreuzbandriss“ abgelehnt, daraufhin ging ich in Klage gegen die PV.

Es wurden neuerliche Gutachten erstellt, lt. dem Arbeitspsychologen habe ich einen Berufsschutz, mit dem Zusatz, dass eine Umschulung länger als ein halbes Jahr dauern würde, dann sagt er: „Sie bekommenen sowieso keine Arbeit mehr, hier geht es nur darum wer zahlt, das AMS od. die PVA“!

Für den 12. Mai 2014 hatte ich einen Gerichtstermin gegen die PV, dieser wurde jedoch einen Tag vorher abgesagt, mit der Begründung, dass ich jetzt einen Termin beim BBRZ wahrnehmen müsse.

Um wieder eine Geldleistung zu erhalten musste ich lt. meinem Anwalt (von AK) diesen Termin wahrnehmen, also war ich von Juli bis Ende August im BBRZ-Linz.

Dort war ich ständig mit Krücken unterwegs, ich musste am ersten Tag sofort das Zimmer wechseln da ich dort nicht einmal in die Brause steigen konnte (Brausetasse war zu hoch)

Meine BBRZ-Betreuerin hörte sich meine Geschichte an, daraufhin erwähnte sie, dass sie auf meiner Seite wäre und der Abschlussbericht entsprechend aussehen werde.

Außerdem befand ich mich, aufgrund meines schlechten gesundheitl. Zustandes immer wieder auf meinem Zimmer und lag dort im Bett, fehlte also immer wieder beim Unterricht.

Im BBRZ-Bericht wurden all diese Dinge überhaupt nicht erwähnt, mein Rechtsanwalt forderte eine Berichtigung dieses Schreibens, diese Woche erhielt ich die Nachricht, dass das BBRZ sich weigert, den Bericht richtigzustellen.

Für 07.01.2015 hatte ich dann den Umschulungstermin für die Dauer von mind. 2Jahren, diesen konnte ich einerseits nicht wahrnehmen, da ich am 08.01.2015 nach Bad Isch wieder auf Reha kam, andererseits lt. PV die Umschulung aufgrund des aufrechten Dienstverhältnisses nicht möglcih ist.

Fakt ist jedenfalls, dass ich drei Jahre vorher mit meinen Befunden (Berufsschutz und 53Jahre alt) sofort die I-Pension erhalten hätte, jetzt ist man jedoch mit der gleichen Situation auf einmal arbeitstauglich – man braucht also keine Ärzte für eine Wiederherstellung, sondern nur ein anderes Gesetz!

Würde ich mich als Arbeitsloser beim AMS melden, ist es nicht einmal sicher ob ich von dort eine Geldleistung erhalte, da es heißen könnte, dass ich lt. meiner Befunde (auch wenn arbeitswillig) sowieso nicht arbeitsfähig sei und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Ob ich jetzt ab Februar, von irgendwo eine Geldleistung erhalten werde, kann nicht einmal mein Anwalt beantworten, außerdem kann ich lt. PV , wie bereits erwähnt, die Umschulung beim BBRZ aufgrund meines Dienstverhältnisses nicht antreten (bei einseitigem Beenden würde ich um meine Abfertigungsansprüche kommen – außerdem bekomme ich solange ein DV besteht, einmal im Jahr f. 3Monate Entgelt, bzw. sind auch die Urlaubsansprüche aufrecht)


Gegenüber meinem Vorgesetzten erwähnte ich, dass ich ab Febr. 2014 ausgesteuert bin und daher trotz meiner Beschwerden gezwungen bin wieder in der Firma zu arbeitern, dieser sagte: "Du kannst erst wieder arbeiten wenn du völlig gesund bist, denn wenn dir etwas passiert dann bin ich drann", daraufhin fragte ich ihn, wie wir dann weiter vorgehen würden, er sagte:"Verbleiben wir erst einmal so wie es jetzt ist"!
Und so ist es eben bis heute!

Wie bereits erwähnt habe ich einen kostenlosen Rechtsanwalt von der AK zur Verfügung gestellt bekommen, dieser erwähnte, dass es immer schwieriger wird mit der IP, bei dem letzten Klienten hatte es 4,5Jahre gedauert.

Ich hatte auch mit einem anderen Anwalt ein Gespräch, dieser erwähnte, dass, wenn ich ihn nehmen würde zu 99% die I-Pension bekommen werde, diesen muss ich dann natürlich selber bezahlen, bzw. wie sicher ist diese Aussage, jedenfalls weiß ich mir zuzeit keinen Rat.

Hoffentlich habe ich bei diesem Wirrwarr nichts vergessen, jedenfalls danke fürs durchlesen!

Danke für Ihre Zeit und noch einen schönen Tag S. (4.02.15)

Antwort: "Unsoziale Politik"
ja, dieser fall zeigt auch die menschenverachtung bzw. gleichgültigkeit der behörden etc. und wirft einge fragen auf.
zbsp dass sie noch immer im DV. stehen - das hätte von anfang an erledigt ev. geändert gehört, wenn das ergebnis das ist, dass sie deshalb kein geld bekommen.

ja wenn sie gekündigt wären und keine pension bekommen würden, so hätten sie anspruch auf die mindestsicherung ca. 850 euro mon. - ohne arbeitsverpflichtung, weil arbeitsunfähig - wenig für 35 jahre arbeit.

dass der AK rechtsanwalt sie in der situation beliess ist ebenfalls bedenklich - okay von aussen schwerer zu beurteilen. die kompliziertheit dieses falls verlangt es auf alle fälle, dass man sich in ruhe mit sämtlichen informationen auseinandersetzt und alle möglichkeiten durchgeht, um sich dann für einen weg zu entscheiden, der für sie den grössten vorteil bringt. - was von hier aus fast ein ding der unmöglichkeit ist!
deshalb ...?
wenn der rechtsanwalt meint zu 99 % bekommen sie die pension, sollten sie ihn nehmen, dann wäre das schon ein gewisses risiko wert. erst recht bedenkt man den unerträglichen zustand in dem sie sich befinden!
auf alle fälle bräuchten sie einen ("gescheiten") Rechtsanwalt, der sich ordentlich engagiert.

ihre jetzige situation ist eine zumutung und macht traurig - auch dass eine SPÖ?-politik (u.a.) die menschen in ihrer grössten not und verzweiflung im stich lässt! bzw. nichts anderes stattfindet, als dass einrichtungen, ohne eine besserung der lage herbeizuführen, noch an "leidende" verdienen!

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>muss vor dem BBRZ wirklich nur gewarnt werden?

>Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten ( 7.05.10)

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>Ev. wenden sie sich auch an Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - In Einzelfällen gibts Unterstützung - Vielleicht haben sie Glück?
Rufen sie ev. auch beim SozialTelefon-Bürgerservice des "Sozial"-Ministeriums an, gebührenfrei 0800 20 16 11 - E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Die Verantwortlichen dieser menschenverachtenden Politik sollen mit den katastrophalen Konsequenzen ihrer politischen Arbeit konfrontiert werden!

Hier noch weitere Adressen die sie anschreiben könnten - Ev. suchen sie sich einige, wie politischen Parteien raus! - mit verschiedenen Einrichtungen und Medien!

(ohne gewähr. alles gute!)

5.02.2015 um 23.28 Uhr - von V*. - "Ich brauch unbedingt Hilfe"


Hallo
Ich brauch unbedingt hilfe den ich weiss wirklich nicht mehr was ich tun soll.. mein leistungsbezug wurde seit 6 dezember eingestellt (notstandshilfe) ich zog um von wien nach bernhardsthal hatte aber noch keinen meldezettel da ich auf die unterschrift der vermieterin warten hab müssen die leider erst mitte jänner von ihrem urlaub zurückkam
versuchte auch den betreuern in wien zu erklären das ich mich erst melden kann wenn die vermieterin zurück sei.. wohnte aber zu der zeit schon in bernhardsthal und musste so jedesmal 4km zu fuss zum bhf 1.5std nach wien mit dem zug fahren und von wien ca. 35min bis zum amt.. aber egal hab ich gemacht .. die betreuerin sagte zu mir das ich am 14.dezember wieder kommen sollte und den meldezettel schon haben muss ansonsten sie mich in einen kurs stecken müsste.. war unmöglich für mich da wie schon gesagt die vermieterin im urlaub war.. gut nun ist es passiert das ich am 14 krank war (lebensmittelvergiftung) anruf erfolgte beim ams.. mir wurde am tel gesagt das ich an dem tag wieder kommen soll an dem ich wieder gesund bin.. hatte ich auch gemacht.. da wurde mir ein neuer termin gegeben wo ich auch wieder erschien.. da meinte die betreuerin das ich hätte einen kurs besuchen müssen vom ams .. was ja nicht stimmte da mir die betreuerin sagte das ich bis 14.12 wo mein termin war mi!
t dem meldezettel kommen soll ansonsten sie mich in einen kurs schicken muss.. das is die wahrheit!.. nichtsdestotrotz wurde ich zu einem andern betreuer geschickt da die zuständige betreuerin auf einmal nicht mehr hier war.. dieser bestätigte das ich hätte einen kurs besuchen müssen.. (laut aussage der zuständigen beraterin) ok da wusste ich das ich kein geld mehr bekomme obwohl ich alles versuchte.. der herr sagte noch ich solle zu einem obdachlosen heim und mir von dort eine meldebestätigung holen was ich nicht einsah da ich doch eine wohnung habe mietvertrag hatte und nur noch wartete bis die vermieterin zurück sei.. da sagte er das ich erst wiederkommen soll zu dem zuständigen ams wenn ich eine meldebestätigung habe .. das war dann am 22.1.2015 mein neues ams war mistelbach wo ich endlich meinen meldezettel hinbrachte und dachte das ich ab diesem tag zumindest geld bekomme wenn ich schon auf das andere verzichten muss (schuldlos) die betreuerin gab mir einen neuen term!
in und sagte das ich post bekomme.. post bekam ich ich sollte !
bitte am
27.1 nochmal zum ams kommen um meinen weiteren weg zu klären .. kam ich natürlich wieder hin und anstatt meinen weiteren weg zu klären wie es geschrieben war musste ich einen neuen antrag zur notstandshilfe ausfüllen.. jetzt das dilemma .. bekam ich nur 120 euro und eine leistungsbestätigung das ich ab 27.1.2015 wieder ams geld bekomme.. und das obwohl ich mit dem meldezettel doch schon am 22.1.2015 dort war..wieso macht man mir das leben so schwer? ich hatte einen unfall vor einigen jahren konnte kaum mit meiner hand heben.. und durch die dauernte leistungsverluste bin ich immer kurz davor meine wohnung zu verlieren da ich ja keine rechnungen mehr bezahlen kann.. dazu kommt da ich ja kein geld hatte jedesmal wie ich mit dem zug fuhr auch noch einen strafzettel bekam.. aber auf meine situation angesprochen am ams ist es ihnen egal.. sie sagten nur wieso ziehen sie so weit weg?? wie wollen sie dort arbeit finden? weil es für mich die einzige leistbare wohnung war! und was ka!
nn ich jetzt tun? ich weiss wirklich nicht mehr weiter,.. dachte schon an einen volksanwalt.. hab nicht mal was zu essen hab 2 katzen und keiner der mir hilft
:(

Antwort:
Sie haben es mit einer Behörde ohne Skrupel zu tun! - ("Differenziert, bzw. einiger MitarbeiterInnen davon") - Jeder Tag, an dem AMS-BeraterInnen Arbeitslose / Menschen in Not aus dem Bezug bringen, ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den die AMS-MitarbeiterInnen eine Prämie als Belohnung bekommen! Drum heisst äusserste Vorsicht walten lassen!
Sie müssen für die Einstellung des Bezugs einen Bescheid bekommen - Den verlangen sie sofort! Eingeschrieben - schriftlich - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats, müssen sie das Geld erhalten. (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen )
Wenn der Bescheid da ist, legen sie sofort mit ihrer Begründung Berufung ein!
Ja und schreiben sie der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - In Einzelfällen gibts Unterstützung - Vielleicht haben sie Glück?
Besuchen sie die Caritas - Ev. gibts dort Hilfe: Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; Ev. Bargeld? (Ohne Gewähr) Alles Gute!


5.02.2015 um 23.02 Uhr - von W*. - "Spendenaufruf"


diese seite hat mehr recht einen spendenaufruf an den mann/die frau zu bringen als so manch andere seite oder person. ich weiß wieviel arbeit und engagement dahintersteckt, welche auch mit geld gewürdigt werden sollte. jedoch sehe ich mich leider ausserstande als langzeitarbeitsloser über 50-jähriger auch nur einen euro zu erübrigen. bei gott ich würde es gerne tun, jedoch kämpfe ich momentan ums nackte überleben. jedoch möchte ich mich herzlichst hiermit bei herrn moser und seinen unendlichen willen bedanken. vielleicht kann ich mein leid oder konstruktives verhalten ab 10.2. als job-transfair-einberufener den lieben mitleidenden hier zum ausdruck bringen. lg, W.

Antwort: Danke!


5.02.2015 um 11.26 Uhr - von K*. - "AMS hat mir die ÜBA empfohlen"


Hallo! Bin vor ca einem Monat im ersten Lehrjahr gekündigt worden. Hab mich auch direkt beim AMS gemeldet, die haben mir direkt die ÜBA empfohlen. Hab die ÜBA schon mal gemacht und hatte damit auch ned so gute Erfahrungen. Dachte mir, vllt is hier anders. Beim ersten Termin dort hieß es, ich brauch einen Praktikumsplatz, vorher kann ich ned anfangen. Hatte dann bis zum nächsten Termin keinen. Dann hieß es plötzlich, dass ich ab nächste Woche einsteigen kann, und während der ÜBA suchen darf. Da kams mir schon ein bissl komisch vor. Hab Ihr gesagt, dass ich die ÜBA doch nicht machen möchte. Sie hat mir den nächsten Termin gegeben, diesen Montag, damit wir uns nochmal aussprechen können, falls ichs mir anders überlegt hab. Gestern bekam ich dann einen Anruf, dass ich die ÜBA machen MUSS, und ich hätte dem AMS vor kurzem bescheid gegeben, dass ich die ÜBA eh machen möchte, hab angeblich schon längst einen brief vom AMS bekommen wo das drin steht, usw usw... hab bis heute weder den besa!
gten brief bekommen, noch mit dem AMS in letzter zeit kontakt gehabt. Jetzt muss ich am Montag direkt mit der ÜBA anfangen ,ohne vorher den Lehrvertrag zu unterzeichnen??
Mir kommt das alles total eigenartig vor, und ich weiß auch garned was ich jetzt noch tun soll!?
Soll ich direkt beim AMS anrufen?
Bekomm ich dann das Arbeitslosengeld weiterhin, auch wenn ich die ÜBA ablehne?
Danke im vorraus! (4.02.15)

Antwort:
Eine Ausbildung sollte eigentlich freiwillig sein. Dies wäre eine gute Sache - oder?
Einen Beruf zu haben erleichtert ev. den weiteren Lebensweg - wenn es sich um einen Beruf handelt der sie auch interessiert. Wollen sie den Beruf nicht (fertig) lernen. Wenn ja, so probieren sie es trotz schlechter Erfahrungen mit der Einrichtung nochmals!
Ob so oder so - klar gehen sie hin und klären die Angelegenheit - Auch zum AMS, um ev. Sanktionen zu vermeiden? Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson mit. Ohne Gewähr Alles Gute!


4.02.2015 um 14.42 Uhr - von M*. - "Wieviel Geld darf ich am Sparbuch haben?"


Hallo!
Ich hab eine Frage, ich bin seit heute arbeitslos, und es geht darum,ob und wenn ja,,WIEVIEL Geld ich am Sparbuch haben darf,ohne dass dies einfluss hat?
bei der mindestsicherung sinds ja 4000,,oder so..die man besitzen darf,,,aber gibt es sowas auch fürs arbeitslosengeld?
Lg M:

Antwort:
Gilt nicht fürs Arbeitslosengeld. Folgendes bez. Notstandshilfe:
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr)


4.02.2015 um 11.59 Uhr - von A. - "Mindestsicherung: Wo früher ausdrücklich stand, dass step2job freiwillig ist, ist jetzt davon nichts zu lesen."


Lieber Christian,
von der Öffentlichkeit unbemerkt wurde der Freiwilligkeitsansatz der aufsuchenden Vermittlung, ausradiert. entfernt. ist verschwunden. (AMS/Wien)


Wo früher ausdrücklich stand, dass step2job freiwillig ist, ist jetzt davon nichts zu lesen.

Ich wurde gerade zum step2job zugewiesen. Auf der Einladung zum Beratungsangebot ist ein bemerkenswerter Absatz: BezieherInnen der BMS werden darauf hingewiesen, dass die Weigerung an der Maßnahme teil zu nehmenb nach den Bestimmungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zur Kürzung,, bzw, zum Wegfall der Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts führen kann.
Was sagst du dazu?
Wie du sagst, die Bezieherinnen der Mindestsicherung sind die Entrechteten, mit denen man machen kann was man will. (3.02.15)

Antwort: "Entrechtung bei Inanspruchnahme"
ja das die das (VERPFLICHTEND) sagen ist klar - drum bräuchte es unbedingt den rechtsweg bis zum VwGH - ist natürlich mit risiko verbunden - weil man als mindestsicherungsempfänger zugleich "zum letzten arsch" erklärt wird.
oft aber wurde mitgeteilt, dass sich das mindestsicherungs-gebaren bez. arbeitsmarkt an das AlVG knüpft!

3.02.2015 um 21.41 Uhr - von A. - "Ich habe daran gedacht, bis zum VwGH zu gehen."
gerne kannst du es veröffentlichen.
Ich habe daran gedacht, bis zum VwGH zu gehen. In Deutschland hat das jemand gemacht und es hat sich herausgestellt, dass Sanktionen rechtswidrig sind.
Im Gesetz zur BMS steht ausdrücklich dass man an den Wiedereingliederungsmassnahmen teilnehmen muss, wenn man das Geld will:

§ 14.
Einsatz der Arbeitskraft - Mitwirkung an arbeitsintegrativen Maßnahmen

(1) Hilfe suchende oder empfangende Personen sind verpflichtet, zumutbare Beschäftigungen anzunehmen, sich nach- oder umschulen zu lassen, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen und von sich aus alle zumutbaren Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen. Diese Pflichten bestehen insbesondere auch dann, wenn mit einer ausgeübten Beschäftigung der Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht gedeckt werden kann oder das volle Beschäftigungsausmaß nicht erreicht wird.
Liebe Grüße A.

Antwort:
VwGH wäre wichtig - das Risiko aber mit einbeziehen!
(siehe"Mindestsicherung / step2job?")

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)

Bez. SÖB
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" (OHNE GEWÄHR)


4.02.2015 um 11.21 Uhr - "Islamismus - IS Rekrutierung in Österreich"


„Islamismus“
("Die neoliberale, menschenverachtende Politik ist ein Verantwortlicher für die IS-Rekrutierung Jugendlicher" / Eine Politik ohne emotionale Intelligenz!")

"In einer Sonder-Sendung auf Ö3
„Islamismus“ Kinder des Kalifats - IS Rekrutierung in Österreich"
tätigte ein Sozialarbeiter eine sehr interessante Aussage zum Motiv der Jugendlichen bez. der Rekrutierung: Warum Jugendlichen zur IS wollen!
Er meinte:
Es hat sich heraus gestellt, dass nicht etwa der Glauben eine Rolle bez. der Entscheidung spielt, sondern Rebellion.
"Die Jugendlichen wollen weg von den Eltern oder vom AMS"
Sie wollen aus der Bedeutungslosigkeit der "Loser-Identität" in eine Umgebung in der sie was sind / Ev. ein Held - Wo sie ernst-genommen werden. etc.
Nicht wissend, ob das überhaupt zutrifft was sie erwarten.

Daraus lässt sich ableiten, dass der Umgang unserer Gesellschaft / Politik / Behörden mit Menschen (meist) der Auslöser für so eine Entscheidung ist!
Obwohl materiell gut versorgt trägt der Neoliberalismus dazu bei, dass Menschen ihre Lebensberechtigung nur mehr über das Erbringen von Leistung und dem Konsumieren erhalten - sich obendrein als Maschinen betrachten sollen, die von der oberen sozialen Schicht, zur Anhäufung deren Kapitals, verwendet werden.
Mit anderen Worten sich guter Dinge ausbeuten zu lassen .
Um dies zu gewährleisten, werden die Betroffenen über eine Politik, die "nur" die Interessen der "Regierungs"-Parteien wie deren Klientel umsetzt, behördlich entwertet, unterdrückt, gemobbt, beleidigt etc.

Es ist also unsere Politik die die Jugendlichen / Menschen in den "Terror" / Krieg treibt, um für eine Idee zu kämpfen, die sie nur aus der Propaganda kennen.
Bezeichnend sind auch die Gegenmassnahmen, wie gesteigerte Überwachung, Strafe, Unterdrückung, Entrechtung, die das Ausreisen der Jugendlichen verhindern sollen!
Genau der Grund, der diese Probleme verursacht und für das Motiv der IS-Rekrutierung verantwortlich ist, soll Abhilfe leisten?

>"Vielleicht hilft einfach nur Menschen anständig zu behandeln und endlich Menschenrechte / Menschenwürde zu achten und die Gesellschaft tatsächlich an den demokratischen Rechtsstaat / der demokratischen Republik auszurichten!<

Hier, wie in vielen meiner Kommentare wird deutlich, dass das Fehlen der emotionalen Intelligenz der Grund ist, warum es zu solchen menschlichen Katastrophen kommt.
Anstatt das Visionen zu humanistischen Lebensformen entwickelt werden, ist das "einzige" was diese emotional unintelligenten PolitikerInnen daherfaseln "Wachstum" - klar der Wachstum soll ihre kapitalistische, materielle Gier befriedigen und diese Befriedigung weiter gewährleisten!
Auch zum Nachteil von Mit-Menschen "absichtlich erzeugter niedriger" sozialer Schichten. Und egal ob sich "Wachstum" - überhaupt bis in alle Ewigkeit - verwirklichen lässt, oder ob "Wachstum" - weil auch ungerecht verteilt - Ungleichheit, Armut, Kriminalität, Ausbeutung und Krankheit bzw. menschliches Leid, soziale Unruhen erzeugt, u.a. auch mit Umweltzerstörung gleichzusetzen ist, sabbern die PolitikerInnen sämtlicher Parteien und Farben als Verursacher dieser Probleme "Wachstum" - ihre ultimative Lösung auf alle Katastrophen und Probleme!
Sehr bedenklich, dass das Ergebnis bzw. das Ende des österreichischen wie internationalen Bildungs-Wegs "WACHSTUM" lautet!

"Denn ganau die neoliberale, imperialistische (völker-unterdrückende; völker-ausbeutende) Politik daraus, ist der Grund , der den "Terrorismus" (in vielen Fällen besser als Freiheitskampf zu bezeichnen) erst erzeugt-e / hervorbrachte!"

Nach aufrichtiger Analyse dieser Problematik kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die derzeitige visionslose, neoliberale Politik für diese Katastrophe-n verantwortlich ist!

>Eine Politik die nicht mehr für den Menschen, sondern nur mehr fürs Kapital (zur Befriedigung der materiellen Gier) gemacht wird!" (28.01. - 4.02.2015)

Zu: doku.mente am Montag / „Islamismus“
Kinder des Kalifats - IS Rekrutierung in Österreich - Montag, 26.1.2015, 20.55 Uhr

------------ --------------- ----------- -----------------

Im Zusammenhang stehend, empfehle ich folgende Texte / Kommentare!
Jugendlichen wie U-Boote untergetaucht
"
Vorstellbar, dass Menschen mit unserer Gesellschaft nichts mehr zu tun haben wollen?" (9.09.13)
Anmerkung zu Verschwunden von der Gesellschafts-Bildfläche - (OÖ-nachrichten)

Warum ist für uns wichtig, dass Amerika Irak überfällt und beraubt! (11.11.2005)

"
Terrorismus <> Widerstandskampf / Freiheitskampf"? Terrorismus neu definiert und neu zugeordnet! (1.11.10)

Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz? (1.08.11)
Anhand der österreichischen menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden Arbeitsmarktpolitik / "Sozialpolitik"
wird der AMOKLAUF erklärlich / "wird die IS-Rekrutierung Jugendlicher erklärlich?"

Wachstum: verlogener, krankhafter Weg ins Verderben!
>Hier ist auch eine/die Andockstelle zum "Burn-out-Syndrom" / "Depressionen"!
>"Kontrollierte GEORDNETE Rezession" (10.-12.11.2011 / 20.02.2012)
+ WACHSTUM! - Ausrede, Ansporn, Rettung - Umweltvernichtung?(16.02.2006)
+ Wachstum - Irrsinn ohne Grenzen! (1.08.2007)

Anmerkung: "Mündige BürgerInnen sind verpflichtet sich einzubringen!"
"Es wird Zeit, dass auch wir (mündige StaatsbürgerInnen) über die Probleme der Welt nachdenken und uns einbringen - so die Lösung dieser Probleme nicht nur den "wachstums-gehirngewaschenen" PolitikerInnen überlassen!
>Da diese von Selbst-Erkenntnislosigkeit befallen sind - weshalb u.a. auch keine Reflexion stattfindet - verschlimmern diese VerursacherInnen mit ihren Lösungsvorschlägen, die Teil der Problematik sind, die Situation "nur" noch!"


3.02.2015 um 13.37 Uhr - von M. S. - "Einer Deiner Texte wurde online gestellt"
"Leserbrief zur derzeitigen Arbeitsmarktpolitik in Österreich"


Hallo Christian ,

hoffe das es Dich freut.

Mailte gestern „Methode zum Ausbau des Niedriglohnsektors“ (Seite 287/A. S. - "Hilfesuchenden auch darin bestärken, Respekt zu erwarten!"/Anmerkung) an
redaktion@wien-konkret.at

Bitte veröffentlichen und heftig weiterverbreiten! Angesichts der bevorstehenden Wahlen bei Euch in Wien...

Hier die Antwort der Redaktion: Beitrag ist nun anonymisiert online auf
http://www.wien-konkret.at/wirtschaft/arbeitsplatz/

Gruß ms.

Antwort:
Ja freut mich und darf ruhig Nachahmer finden, die Texte von mir an Medien senden bzw. verbreiten!
(Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" 29.05.14)


3.02.2015 um 10.23 Uhr - von G. - "Geschützter Bezug"


Hallo Christian,
Ich habe da eine Frage und ich denke das du mir da weiter helfen kannst. Ich habe nach 7 Monate Arbeit meine Arbeit verloren und bekomme nun Arbeitslosengeld in höhe von 900 Euro , bevor ich gearbeitet habe war ich in Notstandshilfe und habe 700 Notstandshilfe bekommen , meine Frage wäre nun da ich ja 46 Jahre alt bin wie weit darf ich nach der arbeitslose wenn ich in die Notstandshilfe komme runter fallen? Ich Frage deshalb da ich ja weiß das ich mit dem alter eine geschützte Bemessung habe? Ich bitte dich um ein paar Infos und danke im voraus. Gruß G (2.02.15)

Antwort:
kann nicht mehr runter fallen - nur mehr werden (geschützte Bemessungsgrundlage)

2.02.2015 um 15.44 Uhr - von G. - "Partnerschaftsanrechnung"
Hallo Christian,
Zunächst danke ich dir für die Auskunft, hätte aber diesbezüglich noch eine Frage.
Meinst du ich kann von den 900 nicht mehr runter fallen wenn ich aus der arbeitslose in die Notstandshlfe komme ? Meine Frau verdient auch Geld ,sie bekommt 1100 Euro im Monat. Am AMS kann ich mir einen Wolf fragen da bekomme ich diesbezüglich keine Antwort und auch AK Wien gibt unzureichend Antwort darauf. Als ich vor meiner Arbeit Notstandshilfe bekommen habe hat meine Frau das selbe verdient und ich habe mit Frau und 1 Kind 700 bekommen. Bleib ich jetzt dann auf die 900 und komme da trotz Kind und verdienst von Frau nicht mehr runter? Oder bezieht sich das dann auf die 700?
Gruß G.

Antwort:
wenn das einkommen der frau in der notstandshilfe angerechnet wird, kann es durchaus weniger werden. je nach dem - mit freigrenze - kanns wieder so viel/wenig wie vorher werden? (Ohne Gewähr)


2.02.2015 um 9.50 Uhr - von R*. - "Zumutbarkeit"


Guten Tag

Ich habe eine Frage zum Thema \"Zumutbarkeit\" von Vermittlungsvorschlägen.

Hier meine Vorgeschichte.

Ich habe Jahrelang Vollzeit in einem Call Center gearbeitet, der Verdienst dort war überdurchschnittlich gut da die Bezahlung an den Telekom KV gebunden war.
Da das CC für mich nur eine Übergangslösung war habe ich angefangen zu studieren und habe daher zuerst ein Jahr Bildungsteilzeit und anschließend ein halbes Jahr Bildungskarenz in anspruch genommen.
Da für mich danach klar war das ich nicht mehr in das CC zurück möchte (auch in kein anderes mehr, 5 Jahre CC erfahrung reichen mir) wurde das Dienstverhältnis beendet und ich hab mich beim AMS arbeitslos gemeldet.

Nun zum Thema: Wegen des Studiums kann ich nebenbei nur Teilzeit arbeiten, vereinbart wurde ein Arbeitsausmaß von 20-25std.
Da ich CC erfahrung habe möchte mich das AMS auch wieder in einem CC unterbringen (das ich das nicht will ist denen egal, soll hier aber nicht das thema sein)

Laut bescheid liegt die bemessungsgrundlage für das ALG bei gut 2000?, das ALG bemisst sich aufgrund der Regelung noch auf mein Gehalt mit 40h.

Die Vermittlungsvorschläge die ich nun bekomme bieten ein Gehalt von rund 1400? für 40h, da die stellen jedoch nur auf 20-30sdt ausgelegt sind ist das mögliche gehalt aber noch wesentlich niedriger.

Nun gibt es die Regelung zur Zumutbarkeit das bei Teilzeit das Gehalt mindestens 80% dessen betragen muss was die Bemessungsgrundlage für das ALG ist.

Gilt für mich diese Regelung auch? das ich nur Teilzeit arbeiten kann ist ja nur zum teil selbst verschuldet. Einen Teilzeit CC job in dem man 1600 brutto verdient gibt es natürlich nicht, das wär mir ja auch sehr recht da ich nicht mehr im cc arbeiten möchte.
Anders sieht es vielleicht aus wenn gesagt wird das sich die 80% in meinem Fall auf 40h beziehen, aber auch in diesem Fall kann ich dann alle bisherigen Vermittlungsvorschläge ablehnen.

Wie gesagt, ich bin nicht arbeitsunwillig oder faul, ich will nur nicht zurück ins CC, Stress mit dem AMS will ich aber natürlich auch nicht haben. (1.02.15)

Antwort:
Einen gewissen Einkommensschutz / Berufsschutz gibts nur für die ca. ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit! Danach müssen sie jedes DV. über 20 Wochenstunden annehmen! >Zumutbarkeitsbestimmungen (3)<


1.02.2015 um 15.43 Uhr - von Li*. - "Hilfe, kann schon nicht mehr schlafen.. "


Hallo,!
Ich wende mich hier wegen eines gewissen Problemes.
Ich und mein Freund wohnen gemeinsam in einer Wohnung, führen aber getrennte Konten, und alle Rechnungen werden halbe/halbe aufgeteilt. (Miete usw.) Mein Problem ist jetzt, ich bin seit längeren Arbeitslos, und wollte nun die Notstandshilfe beziehen. ABER die steht mir nicht zu da mein Freund über 1200? verdient, deswegen bekomme ich nicht mal einen Cent. Natürlich ist mein Freund nicht dazu bereit, hacklen zu gehen, und mich zu dazahln, was ich auch verstehe! - würde ich auch nicht machen. So jetzt haben wir seinen Hauptwohnsitz umgemeldet, zu den Eltern, damit ich beim AMS sagen kann er sei ausgezogen.! Es hat geklappt, und ich bekomme nun Notstandshilfe. Ich habe aber Angst das seine Eltern drauf kommen das wir ihm umgemeldet haben (Die wissen gar nichts davon) und das dass AMS auch drauf kommen könnte das wir hier von hint und vorne bescheissen!! - Jetzt meine Fragen: Können die da drauf kommen? Wie? Und welche Konsequenzen erwarten mich dann? Muss ich dann ALLES zurück!
zahlen? Hilfe, kann schon nicht mehr schlafen.. aber die Wahrheit kann ich auch nicht sagen, da ich sonst in einen Karton auf der Staße ziehen kann. Hoffe ihr könnt mir helfen. Lg. L. (30.01.15)

Antwort:
Da das AMS in Fällen die Partnerschaft auch anrechnet, wenn es nicht legitim ist, - sehe ich nicht, dass sie von hint und vorn bescheissen - nämlich dann nicht wenn niemanden von euch ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird.
Es wären im Falle einer Wohngemeinschaft - bei der es zu keiner Partnerschaftsanrechnung kommen darf - ein paar Vorkehrungen zu treffen.
Es ist wichtig, dass jeder sein eigenes Zimmer / Schlafzimmer hat und jeder für sich zBsp. einkauft bzw. getrennte Kassen. Ev. Untermiete-Vertrag.
>Auch die Grünen sehen in solchen Fällen (kein Unterhalt) kein bescheissen, sondern raten den Betroffenen die "Partnerschaft/Wohngemeinschaft" überhaupt zu verschweigen!

Trotzdem hat das AMS auch schon Schnüffler ausgeschickt! Drum vielleicht können sie sicherheitshalber alles für eine Wohngemeinschaft richten!
Und / Oder
wäre es wichtig, dass ihr Freund die Eltern informiert. Das würde sicherlich zu einem ruhigen Gewissen beitragen. Wäre ganz wichtig, sollten ihre Eltern irgendeine Unterstützung, die in der Berechnung alle Mitbewohner miteinbezieht, bekommen - wie z.Bsp. Wohnbeihilfe.

Zur umfangreichen Information folgen und lesen sie sämtliche Links aus der Antwort unten!
+
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


1.02.2015 um 15.42 Uhr - von M*. - "Mindestsicherung-Unterhaltsklagen: Nicht nur das AMS, sondern der ganze Staat Österreich hat eine komplett undurchdachte gesetzliche Regelung"


Lieber Herr Moser, kurz zu meiner Person:
25 Jahre alt, seit meinem 11. Lebensjahr leide ich an Angst-u.Panikattacken, daher attestiert berufsunfähig. Leider bringt mir das aber nichts um finanziell abgesichert zu sein.
AMS: Nicht zuständig, da ich nicht arbeitsfähig und vermittelbar bin
PVA: Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension: abgelehnt, da ich noch nie gearbeitet habe und deshalb auch nie eingezahlt
Mindestsicherung: ?13,65/Monat, da ich ja noch Eltern habe... Mein Vater hat den Unterhalt von ?200 wieder mal eingestellt und die Klage ist am Laufen. Der Unterhalt meines Vaters und der meiner Mutter, geht auch an meine Mutter (bei der ich wohne) um die täglichen Bedürfnisse und monatlichen Fixausgaben zu decken.
Ich weiß, dass Sie eigentlich für AMS-Fragen/Beschwerden sind, aber vlt. liest das hier ja jemand, der sich auskennt und mir helfen kann.
Sie sehen, nicht nur das AMS, sondern der ganze Staat Österreich hat eine komplett undurchdachte gesetzliche Regelung...

Antwort:
Nein, nein, die Regelungen sind gut durchdacht und sollen Menschen in Not benachteiligen - in die Verzweiflung stürzen!
Ich weiss, dass man das fast nicht glauben kann / mag. Dies eröffnet sich wenn man in die Materie eintaucht! Schande! Unsoziale Politik!
Ja. entgegen der grossspurigen Ankündigung seitens des "Sozial"-Ministers Hundstorfer "SPÖ?" "Einheitlich / kein Regress", handelt es sich um Landesangelegenheit / regionale Willkürangelegenheit mit "Regress"-bzw.-"Ersatz"

Die Armutskonferenz vergibt aus diesem Grund die Zitrone!
Verwandten-Regress in der Mindestsicherung abgeschafft – jetzt werden Unterhaltsklagen verlangt!
Und meint:
Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich auch Unterhaltspflichten.
Vielleicht können sie Kontakt mit der Armutskonferenz aufnehmen und nachfragen in welchen Fällen Unterhaltspflicht besteht?
(Auf deren Seite auch Infos zu BMS-Ansprüchen / Tirol)
Gehen sie der Sache nach und kämpfen sie um ihren Anspruch!
Auf das sie Berufung gegen die Entscheidung einlegen! (Mit Sozialtelefon - rufen sie an!)
Ev. besuchen sie den Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk - Dort gibts sicherlich auch Auskunft darüber!

Zur Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! (Ohne Gewähr - Alles Gute)


1.02.2015 um 15.40 Uhr - von S*. - "Berater / "Deppenkurs-Mobbingkurs"?"


Hallo,
ich wurde in einen AMS-Kurs namens \"die Berater\" zugeteilt. Hat mit dem jemand eine Erfahrung gemacht? Ich habe meine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg letztes Jahr abgeschlossen und bin leider derzeit arbeitslos. Im September war ich bei einem English-Kurs, habe mich total gelangweil, da man kaum was lernen konnte und jetzt wurde ich zu einem Kurs namens \"die Berater\" zugeteilt damit ich angblich an Erfahrung im Berufsleben gewinnen kann.
Bin für Antworten Dankbar.. (31.01.15)

Antwort:
Fragen sie vor Zeugen, ob die Kurs-Teilnahme freiwillig ist?
Zur Info: Die Berater (aufsuchende Vermittlung) - Infoveranstaltung/Kontrolltermin Ergebnis Teilnahme ist freiwillig. (10.04.09)

Falls es sich um eine externe Betreuung handelt, so wäre die Teilnahme ("ev.") freiwillig.
Siehe Links unter "Mindestsicherung / step2job?" Ua. mit "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig"

Zur Info:
Wurden schon Deppenkurse besucht, so sind Kurse mit gleichen Inhalten nicht mehr verpflichtend!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Auch sind Kurse - handelt es sich dabei um externe Betreuung - freiwillige Angelegenheit.

Mit ("rechtswidriger") Sperre muss immer gerechnet werden - die sie "falls" mit Berufung bekämpfen. (Ohne Gewähr) Alles Gute!


30.01.2015 um 7.39 Uhr - von L*. - "Ich bin mit meinen Nerven am Ende"
"Diskriminierung: "Rechtswidrige" Partnerschaftsanrechnung?"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin mit meinen Nerven am Ende..
Vor wenigen Tagen habe ich 3 Rückzahlungsbescheide bekommen! insgesamt soll ich ca ~ 1300 ? zurückzahlen.. Mache zZ eine 2. Ausbildung und wir kommen nur knapp über die Runden..

Die Bescheide wurden mit diesen Sätzen eingeleitet:
\"Gemäß §38 in Verbindung mit § 24 Abs.2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, blabla, in geltender Fassung, wird der Bezug der Notstandshilfe für den nachstehend angeführten Zeitraum widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und gemäß §38 in Verbindung mit §25 Abs.1 AIVG werden Sie zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe des nachstehend angeführten Gesamtbetrages verpflichtet..

Begründung:
\"Das Arbeitsmarktservice musste aufgrund der Berücksichtigung des Einkommens IHRES EHEPARTNERS/EHEPARTNERIN BZW IHRER LEBENSGEFÄHRTIN/LEBENSGEFÄHRTEN ihren Antrag auf Notstandshilfe mangels Notlage ablehnen bzw. den Bezug der Notstandshilfe mangels Notlage einstellen..

Nachdem ich nicht verheiratet bin und auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft habe, sondern lediglich mit meinem Freund zusammen wohne, kann ich das so nicht akzeptieren und möchte gerne Einspruch erheben..

Die Dame von der Finanzabteilung beim AMS, hat mir geraten den Einspruch zu erheben und gleichzeitig ein Ansuchen um Ratenzahlung mit zu schicken.. Was soll das? Das ist ein doch ein Widerspruch in sich?!?!?

Die Rückforderung wollen sie binnen 14 Tagen auf ihrem Konto haben- ich weiß nicht ob das jetzt sonst von meinem Ausbildungsbezug einbehalten wird und ich dann gar kein Geld bekomme.. Für den Einspruch habe ich 4 Wochen Zeit.. Die Bescheide wurden am 22.01 2015 erstellt..

Weiß jemand von euch, ob es in Wien jemanden gibt, der mir bei der Formulierung des Einspruches helfen könnte?!? Ich habe schon nach Vorlagen gesucht, hab aber leider nichts passendes gefunden..

Liebe Grüße L.- Wien

Antwort:
Ja sie legen auf den Bescheid sofort Berufung ein.
Wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um eine "rechtswidrige" Partnerschaftsanrechnung!
Für eine Wohngemeinschaft sollte jeder auch noch sein eigenes Zimmer "Schlafzimmer" haben. (Vorsicht AMS-Schnüffler kommt ev. nachschauen!)
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Für diese armutserzeugende Politik ist tatsächlich "Sozial?"-Minister Hundstorfer "SPÖ?" verantwortlich!
Dazu die Links unter "Politik erzeugt Armut"!
u.a. mit
>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte!

Sie haben recht, vorerst handelt es sich - mehr oder weniger - um einen Widerspruch würden sie wegen der "rechtswidrigen" Geldforderung um Ratenzahlung ansuchen! Bleibt ihnen überlassen, ob sie das tun wollen?

Ps.: Ev. senden sie auch Beschwerden an Minister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) und an sämtliche Adressen!
Und ev. schreiben sie - bez. Unterstützung - auch die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at an!

Als erstes aber Berufung einlegen!
Hilfe bekommen sie ev. auch bei AMSAND oder Aktive Arbeitslose!
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


29.01.2015 um 21.32 Uhr - von Kl*. - "BBRZ: einwöchige Gesunden-Untersuchung?"


Grüß Gott Herr Moser!
Ich hatte heute den ersten Termin bei meinem neuen Betreuer der wollte mich gleich ins BBRZ zu einer einwöchigen Gesunden Untersuchung schicken. Begründung des Betreuers die vorhandenen Daten sind alt und müssen aktualisiert werden. (Habe 2007 eine 2-jährige Umschulung im BBRZ beendet und meine Arbeitsmedizinischen Daten des AMS stammen aus dieser BBRZ Zeit). Habe dann den Betreuer angeboten dem AMS Kosten sparen zu helfen und selbst Arztatteste zu bringen, dies wurde abgelehnt unter anderem mit der Begründung dass in dieser einwöchigen Gesundheit Maßnahme abschließende "Schriftstück" würde auch das AMS unterstützen da dort lt. Betreuer auch gleich von den Ärzten für mich geeignete weiterführende Maßnahmen zb:. SÖB's angeführt wären.
Nach langem Hin und Her konnte ich die Zuweisung zu dieser BBRZ Gesunden Untersuchung noch mal verschieben, kommt aber sicher beim nächsten Kontrolltermin.
Nun einige Fragen dazu:
a) Ist so eine zu Buchung zu einer einwöchigen Gesunden Untersuchung im BBRZ rechtens?
b) Wie schaut es da mit dem Datenschutz aus, darf das BBRZ Daten weitergeben; bzw. kann dies unterbunden werden ohne Konsequenzen?
c) Welche Daten dürfen auch ohne meine Zustimmung weitergegeben werden? (Abschließendes Schriftstück?).
d) Welche Verhaltensweise ist zu empfehlen?
e) Bin Geburtsjahrgang 01/1970 ist dann ab Februar 2015 die Bemessungsgrundlage geschützt?

Danke für Ihre Bemühungen Kl.

Antwort:
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

Laut VwGH hat die Zuweisung bez. medizinischer Untersuchung an einen Arzt zu erfolgen und nicht an einen Prozessmanager-In?!
unter:
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" - Besuchen sie sämtliche Links der Anmerkung u.a. mit
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!"

(Datenweitergabe darf verboten werden Datenschutz)

Ja, ab dem 45. Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt!
(geschützte Bemessungsgrundlage) (Ohne Gewähr) Alles Gute!


29.01.2015 um 19.49 Uhr - von R*. - "Untermiete?"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wende mich an Sie da ich in einer verzwickten Lage bin:

Ich musste schnell in eine neue Wohnung, und da ich so schnell nichts finden konnte hat sich eine Freundin erbamt und mich für kurze Zeit bei sich wohnen lassen. Für kurze Zeit daher, da ich eigentlich ab März nach Zypern gehen sollte für einen Freiwilligendienst (der nun aber ins Wasser fällt).

Da es eben nur so kurzfristig war haben wir keinen Mietvertrag aufgesetzt. Da wir uns kannten und auch gegenseitiges vertraut haben. Ich bin jedoch Hauptwohnsitzgemeldet in dieser Wohnung.

Nun zur eigentlichen Frage:
Die MA40 will eine Mietaufschlüsselung damit mein Antrag auf Mindestsicherung bearbeitet werden kann.

Die Freundin will diesen aber nicht rausrücken, da Sie Angst hat das sie eventuell Steuern beim Finanzamt zurückzahlen muss bzw hat sie dem Vermieter nicht gesagt das ich zuziehe da sie mich aus einer Notsituation retten wollte und befürchtet nun, das wenn sie die Mietaufschlüsselung rausrückt, das Sie irgendwelche Konsequenzen zu tragen hat.

Kann Ihr etwas passieren? Hätte Sie dem Vermieter sagen müssen das wer einzieht? Könnte das FA Steuern nachfordern? Oder dient die Mietaufschlüsselung dem MA40 nur zur Information und der Vermieter wird nicht kontaktiert?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen! Lg R.

Antwort:
Ev. legt euch einen Untermietevertrag zu. Habt eine Wohngemeinschaft - jede sein Wohnbereich / Zimmer - für das sie Miete zahlen. Den legen sie vor.
Ich kann wirklich nicht sagen was die Behörde mit den Daten vorhat? Boshaftigkeit ist keine Seltenheit dort! Aber wenn es kein Auskommen gibt, werden sie etwas vorlegen müssen?
Probieren sie es aus. Sollte die Behörde den Vermieter unterrichten und der Ärger machen, müssen sie sich sowieso was anderes suchen. Die Mindestsicherung müssen sie aber bekommen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

29.01.2015 um 22.23 Uhr - von R*. - "hab einen formlosen Untermietvertrag vorgelegt"
Danke für die sehr schnelle Antwort!

Ich hab so einen formlosen Untermietvertrag vorgelegt. Der passt anscheinend auch nicht... Oder hat beim ersten mal nicht gepasst. In dem stand auch welche Bereiche von mir mitbenutz werden dürfen und wie viel Miete ich bezahle, angehängt mit Kontoauszüge wo ersichtlich ist wie viel Miete ich bezahle. Trotzdem beharrt die MA40 auf diese Mietaufschlüsselung. Kann man eventuell auch sagen man verzichtet auf die Wohnbeihilfe? Glauben Sie das dann die MA40 von der Mietaufschlüsselung absieht?

Danke schonmal! Liebe Grüße

P.S: Ich bewundere Ihr Engagement wirklich sehr!

Antwort:
Nein verzichten sie nicht auf den Wohnungszuschuss! Bin nicht sicher, ob das überhaupt geht!
Der Vertrag ist von euch unterschrieben, ja? Halten sie sich nicht nur bei der Beraterin auf gehen sie mit dem Vertrag auch zum Vorgesetzten und verlangen sie die Erledigung der Mindestsicherung! - Nehmen sie sich eine Begleitperson mit!
Und ansonsten verlangen sie die Ablehnung schriftlich per Bescheid - Haben die nicht sogerne - denn das dokumentiert deren Vorgehen - erst recht, falls "dies" nicht voll okay sein sollte - und ausserdem besteht die Möglichkeit auf den Bescheid Berufung einzulegen! Was sie (falls) dann auch tun!

Ev. schreiben sie - bez. Unterstützung - auch dem Volksanwalt post@volksanw.gv.at (Ohne Gewähr) Alles Gute!


29.01.2015 um 9.56 Uhr - von K*. - "Aussteuerung?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin zwar noch nicht Arbeitslos, würde aber trotzdem Ihren Rat benötigen.
Hatte am 10.März 2014 einen schweren Verkehrsunfall wodurch ich laufend bis jetzt in Krankenstand bin. Laut Angaben von der GKK bekomme ich nur 52 Wochen lang Krankengeld, da ich aber noch einmal operiert werden muß zwecks Entfernung der Titanplatte im Kniebereich (diese muß 1 Jahr lang im Knie verbleiben lt. UKH Meidling) somit wären die 52 Wochen ausgeschöpft und bekomme dann kein Krankengeld mehr bzw. bin ich dann nicht mehr Krankenversichert. Erschwerend kommt hinzu das mein Arbeitgeber mich kündigen wird, da ich nicht arbeitsfähig bin und den Krankenstand nach 52 Wochen auch beenden muß und somit keinen Leistungsbezug mehr bekomme.
Nach Auskunft von der GKK muß ich wieder 13 Wochen durchgehend im Arbeitsverhältnis stehen um wieder Krankengeld zu beziehen. Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung wird nicht anerkannt.
Wohin muß ich mich wenden das ich weiterhin ein Geld bekomme um meine Zahlungen tätigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
K.

Antwort:
Eine Vorgehensweise, die mir beim Verstehen unlösbare Rätseln aufgibt! Anscheinend ist es tatsächlich so, dass man schwerst-kranke Menschen nach einem Jahr Krankheit der Existenz-Unfähigkeit ausliefert! - (Krankmacher bekommen nämlich auf keinen Fall einen Krankenstand mit der Dauer)
Drum wäre es sehr wichtig, dass sie auch die Verantwortlichen dieser "unsozialen" Politik kontaktieren und die fragen wie sie weiter existieren sollen? - schon alleine deswegen, dass die mit den Konsequenzen ihrer Politik konfrontiert werden!
Schreiben sie ans Sozialministerium / E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at bzw. rufen bei deren SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 an - und
unbedingt auch eine Antwort von Minister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) einfordern!
Schreiben sie - bez. Unterstützung - auch die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at an!

>Vielleicht ist es irgendwie möglich, dass sie gesund und wegen einem anderen Grund weiter krank geschrieben werden! Reden sie mit ihrem Arzt ob irgendeine Möglichkeit besteht!

Oder ev. können sie in ihrer Firma für die 13 Wochen eingestellt werden, um wieder erneuten Versicherten-Anspruch zu bekommen. Ev. eine Tätigkeit die sie verrichten können? Reden sie mit ihrem Chef!

Es gibt bez der 13 Wochen verschiedene Auskünfte - Habe selbst schon zuständige Stellen kontaktiert! Es ist unglaublich, was da abgeht bzw. wie unterschiedlich die Antworten ausfallen?!
Anscheinend doch versichert mit AL-Versicherung + "1 Tag Arbeit??"
Lesen sie sich sämtliche Links (Aussteuerung) durch, um informiert zu sein!

Und sie sind wären dann (anscheinend) schon versichert, aber es gibt kein Krankengeld mehr!
Was heissen soll, wenn sie Arbeitslosengeld / Notstand bekommen, lassen sie sich nur mehr ärztlich versorgen und nicht mehr krankschreiben!
Bei Arbeitsunfähigkeit suchen sie um Mindestsicherung an - mit selben Verhalten im Krankheitsfall - sie müssten dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - sollten sie wirklich arbeitsunfähig sein! (OHNE GEWÄHR)

Wenden sie sich unbedingt an die angegebenen Stellen wie auch Hundstorfer um Antworten zu bekommen! Und um endlich zu erfahren, wie sich die das vorstellen?
Falls, Danke für Rückmeldung! Alles Gute!


29.01.2015 um 9.50 Uhr - von A*. - "Termin vorverschoben?"


hallo, ich bin seit anfang oktober beim ams, mein nächster kontrolltermin laut karte ist am 25.3, heut hab ich beim eAMS Konto eine mitteilung meiner beraterin bekommen, dass ich dchon schon am 10.2 hinkommen soll?! warum wird ein termin vorverschoben ohne besondere vorkommnisse? (27.01.15)

Antwort:
sowas kommt schon vor - ev. gibts was zu klären oder zu vermitteln "Deppenkurs ev."? wenn möglich begleitperson mitnehmen und/aber nicht fürchten! alles gute!


27.01.2015 um 13.07 Uhr von M*. - "Hauptwohnsitz noch nicht gemeldet"


unter:
"Gestern hatte ich einen Termin, Einladung zu Job Transfer" (21.01.15)


27.01.2015 um 11.55 Uhr - von Gu*. - "Politik vernichtet Arbeitsplätze"


ich kann nur ein sehr grosses BRAVO aussprechen. So wie Sie sich einsetzten. Derzeitige Politik vernichtet Arbeitsplätze. AMS ist MITSCHULDIG. Nicht die einzelnen MitarbeiterInnen. Vielen Dank. gu


27.01.2015 um 11.48 Uhr - von B*. - "Statistische Zahlen-Spielereien?"


Frage : Bis vor kurzem wurde der Status \"langzeitsarbeitslos\" durch einen 6-wöchigen Kurs unterbrochen. Jetzt lt. Berater nur mehr durch ein DV von 3 Monaten ansonst erfolgt Zuweisung zu einem Kurs bei Trendwerk für 6 Wochen und dann Übernahme für 9 Monate bzw. bis zu einem Dienstverhältnis bei Personen 50+ und länger als 5 Jahren arbeitslos. Zuerst normale NH, dann Entlohnung durch SÖB. Stimmt das so bzw. gibt es eine Möglichkeit dem zu entkommen ? Was passiert nach den 9 Monaten wenn es zu keinem DV gekommen ist ? (23.01.15)

Antwort:
natürlich kann es sein, dass die ihre statistischen zahlenspielereien nach gut dünken ändern, um der gesellschaft erfolg zu suggerieren oder fragwürdige massnahmen zu rechtfertigen. genauso kann es aber auch sein, dass ihnen ihre beraterin irgendwas vom blauen erzählt - neue info sind mir diesbez. nicht bekannt. ich kann das erzählte nicht bestätigen?
siehe
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
Nach dem SÖB kehren sie wieder zurüch in die Arbeitslosigkeit und erhalten nach einem 28 wöchigen DV eine neue Bemessungsgrundlage! Vorsicht sind sie noch nicht 45 Jahre kann der Bezug / die Versicherungsleistung beträchtlich weniger werden! (Ohne Gewähr) alles gute!


27.01.2015 um 11.16 Uhr von G - "Bezüglich Volksanwalt muss man auch anmerken"


"Bezüglich Volksanwalt muss man auch anmerken"
unter:
"Volksanwalt: Massiver Anstieg bei AMS-Beschwerden"
"VA. Günther Kräuter fordert mehr Respekt von AMS-Mitarbeitern!"
"Grosser Erfolg der Arbeitslosen-Initiativen und couragierten Betroffenen" (24.01.2015)


27.01.2015 um 2.29 Uhr - von C.M. - "AMS-Datenschutzverletzung?"


Lieber Christian Moser,

ich hätte eine Frage zu einem ehemaligen Asylwerber, der nun anerkannter Flüchtling und auf Arbeitssuche ist.

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, die das AMS dazu ermächtigt ohne Einwilligung des Flüchtlings den Asylakt des Flüchtlings zu besitzen? Tatsächlich
lag dem AMS der Gerichtsakt mit sensiblen persönlichen Daten vor. Was sagt man dazu?
Kennt das AMS das Gesetz nicht? Oder kennt der Asylgerichtshof das Gesetz nicht? Oder kenne ich das Gesetz nicht. ( Ich weiß schon, ich kenne es nicht, deswegen frage ich ja nach ).
CM

Antwort:
Die Behörde muss das positive Ergebnis des Asylantrags bestätigt bekommen, ob es dazu den ganzen Gerichtsakt braucht, ist aber fraglich?
Stellen sie die Frage ev. Arge Daten (webmaster@argedaten.at) oder/und an die Datenschutzbehörde - von dort erhalten sie "ev." kompetente Antwort!

13.02.2015 um 1.37 Uhr - von C.M. - "Antwort von ARGE-Daten"
"Sie könnnen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen. Außerdem sich auch an die Volksanwaltschaft wenden."

Von: C. M. - Am 27 01. 2015 - An: argedaten.at
Betreff: Anfrage zu Flüchtlingsthema AMS
Sehr geehrte Damen und Herren,

Von Herrn Moser ( soned ) habe ich die Empfehlung erhalten mich mit folgender Frage ("siehe unter Eintrag AMS-Datenschutzverletzung?") an Sie zu wenden. Können Sie da bitte weiterhelfen?

Am 12/02/2015 um 03:15 p.m. schrieb ARGE DATEN:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In unserem Artikel "Endet mit dem Jobverlust auch das Recht auf Datenschutz? "
können Sie Interessantes zum Thema "AMS und Datenschutz" nachlesen.

Das AMS beruft sich bei der Verarbeitung von Daten in den häufigsten Fällen auf § 25 AMSG. § 25 AMSG räumt dem AMS weitreichende Befugnisse zur Erhebung und Weiterleitung von Daten ein. Auch in dem von Ihnen geschilderten Fall wird sich das AMS auf diese Rechtsgrundlage berufen.

Wir halten das jedoch in Ihrem Fall für unzulässig, da der Asylakt mehr Daten
enthält, als das AMS für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe benötigen würde.

Sie könnnen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen. Außerdem
können Sie sich mit Ihrem Sachverhalt an die Volksanwaltschaft wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ARGE Daten Team

PS: Sie erhalten diese Erstauskunft im Rahmen unseres Informationsdienstes.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit
keine Gewähr übernommen.
>Wichtige Muster für Schreiben und Vereinbarungen

27.01.2015 um 2.21 Uhr - von C.M. - "Vielleicht spürt sie jetzt, was sie selbst zuvor anderen angetan hatte"
vielleicht nicht mehr ganz aktuell, dennoch... - zu Frau Friehs
ich denke sie spürt jetzt am eigenen Leib, wie das ist, wenn nicht nach offiziell nachvollziehbaren neutralen Kriterien vorgegangen wird, sondern einfach nach Gutdünken und Lust und Laune, ohne Hinterfragen, ohne sich ein eigenes Bild
zu machen. Vielleicht spürt sie jetzt, was sie selbst zuvor anderen angetan hatte. Gibt es dazu vielleicht ein passendes Sprichwort?
CM

>"Chronik eines „Postenschachers“ im AMS" ("Mafia-ähnliche Zustände?")
(17.09.13)


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