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24.07.10 um 12.57 Uhr - von H. R. - Ein Hammer!
"Sperre wegen Postfehler - Datenschutzauszug"


Als ich im vor einigen Monaten auf der Bank dein Eingang der Notstandshilfe kontrollierte, musste ich feststellen dass nur ein Teil überwiesen wurde. Ein sofortiger Anruf beim AMS brachte mir die Auskunft, dass ein Schriftstück welches an mich adressiert war, an den AMS mit dem Vermerk \"unbekannt verzogen\",
zurückgeschickt wurde. Meine aufwendigen Recherchen bei der Post ergaben dann, dass es sich um einen Fehler der Post handelte!

Die Notstandshilfe wurde aufgrund dieser fehlerhaften Rücksendung
Sofort gesperrt.

Es wurde aber vom AMS weder versucht mich telefonisch zu erreichen, noch wurde ich per E-Mail über die Sperre verständigt. (Da sie es nicht per Post versuchten ist klar, da der AMS aufgrund des Postfehlers die Annahme vertrat, ich sei ja verzogen.)

So war ich, ohne es zu wissen, mehrere Wochen auch nicht krankenversichert.

Ich verständigte die Post sowie das AMS per eingeschriebenen Brief über die Sachlage und dass ich die Post für etwaige Folgeschäden verantwortlich machen werde. Die Post hat dann meine Betreuerin angerufen und die Sache aufgeklärt und zugegeben, dass er ihr Fehler war.
Ich musste dann noch meinen Meldezettel an den AMS schicken.

Daraufhin wurde ich nachversichert und das fehlende Geld wurde nachträglich an mich überwiesen.

Als ich neulich einen Datenschutzauszug verlangte, musste ich feststellen, dass
Dieser Fall gar nicht genauer dokumentiert wurde.

Ein Auszug daraus:

---------------------------------------------------------------------------------

Datum. Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke
Wurde übermittelt

Vorsorglich BE veranlasst

Datum. Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke
Wurde übermittelt

Tel. mit dem Kunden - aktueller MZ wird nachgereicht, mit dem Kursinstitut wird sofort Kontakt aufgenommen

Diese Vereinbarung gilt bis längstens:
Datum. Sonstige
Wurde übermittelt

Datum.. Maßnahmen/Veranstaltungen - Bericht zur Person
Wurde übermittelt

-----------------------------------------------------------------------------------

(Ich nehme an \"BE\" bedeutet Bezugseinstellung und \"MZ\" = Meldezettel)


Ich war ziemlich verwundert, dass hier keine konkreten Angaben gemacht
wurden, warum es zur (ungerechtfertigten) Bezugssperre kam und wie sich der Fall (zum Glück glimpflich) auflöste.
(Für den AMS-\"Kunden\" nachteilige Vermerke werden hingegen offensichtlich immer gemacht.)

Nun meine eigentlichen Fragen:

1) War das Vorgehen des AMS korrekt?

2)Kann ich mir die die Aktenangaben: \"Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke
bzw. Bericht zur Person\" genauer aufschlüsseln lassen?
d.h. eine Korrektur des Datenschutzauszuges verlangen?

Der Fall ist zwar letztendlich - außer meinem Nichtwissen über den Stopp der Krankenversicherung, der Sperre, jeder Menge Stress und die verspätete Auszahlung -ja noch gut ausgegangen, trotzdem bleibt das Gefühl zurück, Datenschutzauszüge seien nicht vollständig bzw. manipuliert.
MfG
F.

Antwort: "Praktizierte Feindbild-Politik"
Ich finde es nicht korrekt! Hier wird auch die fehlende Wertschätzung gegenüber ihrer "Kundschaft" sichtbar!
Wie man nicht nur in SoNed nachvollziehen kann, geht es drum den Betroffenen den letzten Nerv zu rauben und sie in die Verzweiflung zu treiben!

Ja stellen sie einen Antrag auf Auskunft - Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000

3.09.10 um 11.30 Uhr - von H. R. - folgende Antwort vom AMS erhalten
Hallo Hr.Moser !

Auf meinen Einspruch habe ich folgende Antwort vom AMS erhalten:

"Ihnen wurde am .. .. 2010 nachweislich ein Datenschutzauszug gem. § 26 DSG
zugestellt. Datenschutzauszüge sind immer vollständig, andere Daten liegen dem AMS nicht vor und können Ihnen auch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben noch die Möglichkeit, eine Akteneinsicht in Ihren Leistungsakt zu tätigen. Diese ist, wie bereits schriftlich mitgeteilt, nur nach Terminvereinbarung persönlich vor Ort möglich.
Leider kann ich Ihnen auch keinen Feststellungsbescheid ausstellen, da Ihnen in dieser Zeit kein Leistungsanspruch aberkannt wurde. Ihr Leistungsanspruch wurde lediglich vorsorglich eingestellt, weil ein Poststück mit "unbekannt verzogen"
zurückkam. Sofort nach Klärung wurde der Leistungsanspruch wieder aufgemacht.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bin ich gerne - nach vorheriger Terminvereinbarung - zu einem persönlichen Gespräch gerne bereit."

...also, wie fast erwartet, abgewimmelt.

Gruß
H.R. (2.09.10)


23.07.10 um 14.58 Uhr - von D. J. - "Muss ich ein Erbe dem AMS melden?"


an den engagierten Herrn Moser,
ich beziehe aus gesundheitlichen Gründen seit 10 Jahren Notstandshilfe. Pensionsansuchen wurden natürlich abgelehnt (dort hört dir überhaupt keiner richtig zu, Diagnosen entweder falsch oder fehlen ganz!!!). Ich werde demnächst ein Haus+Grundstück und etwas Barmittel (die sicher nicht bis an mein Lebensende reichen!) erben. Muss ich das dem AMS mitteilen, bekomme ich weiter meine ?520,- monatlich? Ich muss ja das Haus usw. erhalten. Für eine Antwort werde ich mich nach Abschluss des Nachlasses gerne mit einer Spende bedanken. Alles Liebe dj (22.07.10)

Antwort:
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (ohne Gewähr)
Alles Gute dazu! Das Erbe soll ihnen Erleichterung verschaffen!


23.07.10 um 14.57 Uhr - von R. - "Will man sich im Ausland bewerben, egal ob 1km hinter der Grenze oder 500km dahinter, muss man sich vom Bezug abmelden.?"


Hallo Herr Moser,

der Ärger reißt nicht ab..

Da es dem AMS ja \"nicht möglich\" ist, mich zu vermitteln, Umschulungen und Weiterbidlungen allesamt abgelehnt werden, dachte ich mir, dass ich es mal im grenznahen Ausland probiere.

Dazu muss man allerdings die Grenze passieren. Um sich an Ort und Stelle über Möglichkeiten und Freie Stellen zu erkundigen muss man dorthin. Allein schon um zu testen, wie lange brauche ich von hier nach dort.

Gesagt getan...AMS angerufen und über meinen Plan informiert. Freudige Erregung seitens des AMS, Entsetzen auf meiner Seite.

Will man sich im Ausland bewerben, egal ob 1km hinter der Grenze oder 500km dahinter, muss man sich vom Bezug abmelden. Man könnte zwar einen Antrag stellen auf Nachsicht, aber ob dieser genehmigt wird liegt im Ermessen des AMS. Hierbei ist es auch völlig egal wie lange ich mich im Ausland aufhalte.

Klartext: Würde ich meine Bewerbung in einem Betrieb abgeben der 1km hinter der Grenze liegt und ich nach höchstens 30 Min. wieder im Inland wäre, dann würde mich das den gesamten Tagesbezug kosten. Sollte man dann zum Vorstellen müssen wäre der zweite Tagesbezug zu streichen. Sollte man dann für 2 Tage Schnuppern gehen, wären der 3 und 4 Tagesbezug zu streichen.

Würde man einen Tagesbezug von 25? (Beispiel) haben, wären 100? weg im Monat. Sollte man dann nochmal fahren müssen wegen Vertragsverhandlungen, wären auch diese Tage vom Bezug zu streichen. Dazu kämen dann noch die Fahrkosten, die man selbstverständlich auch selbst tragen muss. Ersetzt wird nichts, da einem Antrag auf Nachsicht nicht zugestimmt werden muss.

Wer soll sich das leisten können?

Ich weiß da wirklich nicht mehr, was ich machen soll. Bisher ist das AMS für mich eher ein Arbeitsverhinderungsbetrieb.

Soviel wie ich kotzen möchte kann ich gar nicht essen (fehlt mir das Geld dazu)

LG R.

23.07.10 um 19.19 Uhr - von R. - "Setzt man einen Fuß über die Landesgrenze erlischt die Krankenversicherung sofort."
Hallo Christian,

diese Auskünfte bekam ich am 22.07.2010 vom AMS Wels.

Wer übrigens denkt, dass einem dann "nur" der Bezug flöten geht, der irrt. Man ist auch nicht versichert. Nachversicherungzeit (6 Wochen) bei der GKK besteht nur innerhalb des Landes Österreich. Setzt man einen Fuß über die Landesgrenze erlisch die Krankenversicherung sofort. Bezug und Versicherung setzen erst wieder ein, wenn man sich persönlich beim AMS zurück meldet.

Vielen Dank ans AMS, dass sie auch hier wieder Mittel und Wege finden um eine Arbeitsaufnahme zu verhindern.

LG R

Anmerkung: "So wird "SPÖ" zum Schimpfwort!"
Für mich fast ein Ding der Unmöglichkeit mich bei Antworten festzulegen!
2 verschiedene Antworten zum selben Thema! (Auslandsbesuch)
Die MitarbeiterInnen der Behörden etc. kennen kein Verantwortungsgefühl/Schamgefühl gegenüber der niedrigsten Kaste (untere soziale Schicht!)
Stimmt die Antwort die sie geben nicht wird nachher halt alles abgestritten! Auch und erst recht wenn der Betroffene dadurch grösste Schwierigkeiten bekommt!
Das ergibt sich aus der praktizierten Feindbild-Politik die hebt jeglichen Rechtsanspruch/Rechtsstaat für Betroffene auf!

So wird "SPÖ" nur mehr zum Schimpfwort!

Deshalb ist es ganz wichtig bei Auskünften einen Zeugen dabei zu haben!
Staatlichen Einrichtungen / Institutionen etc. ist nicht zu trauen! Ein Horror!
Wir BürgerInnen sind gefordert wieder Anstand, Moral und Ethik in die "Behörden" zu bringen! - Für ein Österreich auf das man stolz sein kann!

26.07.10 um 10.12 Uhr - von (*) - bei eintägigen Auslandsaufenthalten kann es zu keinem "Ruhen" kommen.
Im AlVG heist es sinngemäß:
"Das Arbeitslosengeld ruht während des Aufenthaltes im Ausland" (stark verkürzt)
Hier ist allerdings zu bedenken, dass des Ausreisetag noch als Inlandstag gewertet wird, es also bei eintägigen Auslandsaufenthalten zu keinem "Ruhen" kommen kann.
Eine Meldepflicht besteht allerdings.



22.07.10 um 11.04 Uhr - von A. M. - " Ohne nach möglichen offenen Stellen zu sehen - sofort eine Zuweisung in einen Schmarotzer-Betrieb gegeben"
"Beschwerde gegen meine Betreuerin eingereicht"


Hallo Herr Moser!

Ich hatte heute einen Meldetermin am AMS. Meine Beraterin hat - ohne im PC nach möglichen offenen Stellen zu sehen - mir sofort eine Zuweisung für morgen früh bei IT-Works gegeben. Was kann ich dagegen tun? Im AMS-PC sind genug Stellen, wo man arbeitslos gemeldet sein muss - mit Comeback-Aktion. Solche Stellen bekomme ich nicht, immer nur Kurse.(21.07.10)

Antwort: "Unter anderem über Prämien gekauft!"
"Das AMS hat realitätsbezogen logischer Weise "keine" Arbeit zur Vermittlung!
Sie geben ihre Aufgaben/Tätigkeit an Schmarotzerbetrieben, VolksVertrottelungsKursen und Verleihfirmen ("moderne Sklaverei") ab und kommen so zu ihren Vermittlungs-Erfolgen - "getürkte Statistiken auch für Prämien!"
So kann sich die Politik sicher sein, dass sie ("nicht nur vor Wahlen") weitere Erfolge am Arbeitsmarkt verkünden "dürfen"!
Der Schwindel/"Betrug" wird über "gesicherte" Anstellung mit gutem Einkommen, Karriere und Prämien gekauft!
Deshalb werden die "Lügen" der Politik von Arbeitsmarktexperten abgesegnet!"

zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

21.07.10 um 18.21 Uhr - von A. M. - Beschwerde gegen meine Betreuerin eingereicht
Hab auch gleich gegen meine betreuerin beschwerde eingereicht nach dem ich heute itworks bekommen habe siehe Brief mal sehn obs was bringt.

AMS Wien
Landesgeschäftsstelle

Landstraßer Hauptstraße 55 - 57
1030 Wien

Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit möchte ich gegen meine Beraterin Frau xxxxxxx eine Beschwerde einreichen, da ich bei den Vorsprachen (Meldeterminen) keine Jobangebote, sondern nur Zuweisungen zu Kursen bekomme. Frau xxxx findet es nicht der Mühe wert, im PC nachzusehen, ob für mich in Frage kommende offene Stellen da sind, obwohl Stellen als Security frei waren, eine sogar im Sinne der ComeBack - Aktion.
Auch scheint es Frau xxxx in keiner Weise zu interessieren, ob ich mich um Jobs bemüht habe bzw. welche Jobs.

In den ungezählten Coachingkursen, die ich mittlerweile besuchen "durfte" wurde immer wieder erklärt, daß Kursempfehlungen dann auch gewährt werden. Ich habe bereits zweimal um den Kurs des Kaufhausdetektives gebeten, mir wurde nicht mal zugehört.

Ich bitte daher, mir einen anderen BeraterIn zuzuteilen, der vielleicht mit mir spricht und mir auch zuhört und mir nicht nur "Maßnahmen" aufzwingt, die im Endeffekt nichts bringen.

Mit freundlichen Grüssen

28.07.10 um 18.21 Uhr - von A. M. - Das Drama geht in den zweiten Akt!
Hallo Herr Moser!

Das Drama geht in den zweiten Akt!
Nachdem ich ja am 21.07. eine Zuweisung für 22.7. zu it-works ausgefasst hatte - ich entschloss mich kurzerhand, für diesen Zeitpunkt einen Vorstellungstermin wahrzunehmen (mit schriftlicher Bestätigung) - meldete ich diesen Umstand am Freitag, 23.07. am AMS und bekam prompt für heute 27.07. den nächsten Termin bei meiner Betreuerin.
Da ich mich auch mündlich beim AMS-Help über diese Dame beschwert hatte (sie redet ja nicht mit mir!) flatterten am 23.07. fünf Stellenangebote ins Haus! Alle aus dem Security-Bereich und alle mit Vorgaben, die nicht erfüllbar sind (Waffenbesitzkarte oder Waffenschein, Sicherheitszertifikat nach SFK, eigener PKW, perfektes Englisch in Wort und Schrift, ...). Mit einem Wort: wieder nur heisse Luft!
Ich habe mir die Arbeit gemacht, Kurs samt Kosten für SKF zu suchen und auszudrucken, habe aus dem Jobroom selbst Jobs rausgesucht und bin so gerüstet heute zum Kontrolltermin erschienen.

Heute hatte es den Anschein, dass die liebe Dame mir zuhört, allerdings: Kurskosten werden nur dann übernommen, wenn man eine Einstellungsbestätigung vorweisen kann. Ob ich den 22.07. (versäumter Kontrolltermin bei it-works) bezahlt bekomme, wird sich erst weisen, darüber befindet die Kommission.

Der nächste Schritt war dann der Griff zum Telefon um den nächst möglichen Termin bei it-works für mich zu erfahren - es ist der 29.07.! Mein Einwand, dass dies ja auch Coaching ist und ich Bewerbungen schreiben kann, wird widerlegt, dass ich ein Manko ausgleichen müsse. Mein Manko sind meine Lohnpfändungen und da kann ein Coachingkurs auch nicht helfen.
Die wortwörtliche Erwiderung meine Betreuerin: \" Tja Herr M., so lange und je länger sie bei uns arbeitslos gemeldet sind, desto öfter werden Sie sowas bei uns machen müssen - im Einverständnis mit meiner Chefin.\"

Zu dieser Aussage fehlen mir einfach die Worte!

P.S.: Falls Sie Interesse habe, ich habe das heutige Gespräch aufgenommen und kann Ihnen gerne eine Kopie übermitteln in Bild und Ton (27.0710)

Antwort: Beschreiten sie den ( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

5.08.10 um 11.29 Uhr - von A. M. - Antwort des AMS auf meine Beschwerde
"Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten!"

Hallo Herr Moser!

Hier nun die Antwort des AMS auf meine Beschwerde vom 21.07.2010 (Abschrift)

Selbstverständlich ist es der vordringlichste Auftrag den das Arbeitsmarktservice zu erfüllen hat, Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, dahingehend sind auch meisten Maßnahmen die das Arbeitsmarktservice anbietet, ausgerichtet und je nach Dauer der Vormerkung wird auch die Teilnahme an Wiedereingliederungs- und Integrationsmaßnahmen wahrzunehmen sein.
Um-, Weiter- und Höherqualifizierungen sind grundsätzlich nicht Förderschwerpunkt des Arbeitsmarktservice und müssen im Einzelfall genauestens überprüft werden, ob und inwieweit der Arbeitsmarkt jeden einzelnen dieser Ausbildungswünsche überhaupt Rechnung trägt und entsprechende Nachfrage besteht. Soferne die bestehende Ausbildung, Qualifikation und Berufslaufbahn am aktuellen Arbeitsmarkt nachgefragt ist, wird ausschließlich in Wiedereingliederung und Integration gefördert, ob diese dann tatsächlich erfolgreich sein werden ist auch im Wesentlichen von Ihnen und natürlich letztendlich vom Dienstgeber abhängig.

Als Arbeitsuchender ist es Ihr Schwerpunkt sich selbständig um ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis umzusehen und alles daran zu setzen, Ihre Arbeitslosigkeit so kurz als möglich zu halten. Zur Arbeitsuche stehen Ihnen selbstverständlich die infrastrukturellen Möglichkeiten auf Ihrer regionalen Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie können dort täglich während der Öffnungszeiten die aktuellen Arbeitsangebote abfragen und dann Ihre Bewerbungen starten.

Die Überprüfung Ihres Betreuungsverlaufes hat keine Beanstandung ergeben und die vorgeschriebenen und für die Beraterin einzuhaltenden Betreuungsschritte und Aktivitäten entsprechen den Richtlinien des Arbeitsmarktservice.

Dem von Ihnen gewünschten BeraterInnenwechsel kann daher aus Sicht der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien nicht entsprochen werden.

Wir empfehlen Ihnen eventuell auch einmal das Gespräch mit der zuständigen Beratungszonen-Abteilungsleitung zu suchen um möglicherweise beim nächsten Termin bei Ihrer Beraterin ein Sechs-Augen-Gespräch durchzuführen und so doch bestehende Missverstänisse ausräumen zu können.

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen eine klärenden Beitrag geleistet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________

Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten! Weiterhin Deppenkurse nach Lust und Laune der Beraterin und das OG-Erkenntnis, dass Kurse nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein Manko auszugleichen ist wird scheinbar dahingehend interpretiert, dass mein Manko die fehlende Arbeit ist und da ich keinen Job finde, muss ich eben weiter üben, Bewerbungen zu schreiben, bis ich einen Job gefunden habe. (4.08.10)

Anmerkung: bez. Volksanwalt-Antwort vom 3.07.10 an Horst Oschmalz
(Bis sie den unerträglichen Unsinn, die Ignoranz und Realitätsverleugnung selbst kotzen!)
Zwecks Beschwerdestatistik trotzdem Beschwerden einbringen!
dazu
>Antwort der Volksanwaltschaft "gleich Ignoranz und Realitätsverleugnung"!
(3.07.2010)


22.07.10 um 7.54 Uhr - von W*. - "Sonderzahlungen-Sozialhilfe?"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich beziehe seit ca. 3 Jahren Notstandshilfe vom AMS Klagenfurt.
Zusätzlich erhalte ich monatlich als Ausgleichszahlung zum Lebensbedarf vom Sozialamt Zahlungen.
Jetzt habe ich von Sonderzahlungen (Juni u. Dezember doppelt) gehört, die ich aber niemals erhalten habe.
Meine Frage: Kann ich diese Sonderzahlungen nachfordern?

Mit Dank im Voraus

mfg W.

Antwort: Sozialhilfe: auch unterschiedlichste Handhabung der Länder!
Genaue Kenntnis darüber bringt erst der Versuch diese anzufordern!
Tun sie es! suchen sie schriftlich (eingeschrieben / oder auf Kopie bestätigen lassen) um die Sonderzahlungen an - "auch rückwirkend"!

Schriftlicher Bescheid ist gegebenenfalls auch zu berufen!


21.07.10 - (20.07.10 um 13.56 Uhr - von M. C. - Information) - Zu Spenden!


"Passt wieder!"

--------------------- ------------------------------------------- ------------------------------------

Spende an

Salzburger Sparkasse Bank AG
Christian Moser
Bankleitzahl: 20404
Kontonummer: 06605827399

Danke!

Antwort an A. - Zu Spenden:
Ich werde von 2 Freunden einer Firma grossartig unterstützt!
Ich könnte mir die Seite etc. sonst nicht leisten!
Dazu kommt dass ich einen alten Computer habe der mir einiges an Geduld abverlangt
Neue Geräte anzuschaffen wäre eine Erleichterung und würde mir Nerven sparen!
Auch bei Reisen, in dieser Angelegenheit kamen/kommen Kosten zusammen!
Geschweige denn, dass es für mich eine grosse Nerven - Entspannung wäre, wenn meine Tätigkeit finanziert werden würde und ich nicht selbst auch noch von der "Höhle des Löwen" (AMS) abhängig wäre!

Es ist/war mir aber klar, dass es genau in diesem Bereich der Arbeitslosigkeit zu Probleme und Schwierigkeiten mit freiwilligen Spenden kommt, da viele Betroffene selbst an der Armutsgrenze oder weit darunter leben!

Trotzdem:
Sollte es für den eine(n) oder andere(n) möglich sein, so ist jede Spende (egal wie hoch) eine Hilfe! Danke!

Ps.: Und ich bedanke mich bei allen, die mir bis jetzt Spenden zukommen liessen! Neben der Hilfe hat es mich jedesmal gefreut, weil darin auch eine Wertschätzung zu sehen ist!
Die ich aber auch ohne finanzielle Unterstützung bekomme - was mich aufbaut! Danke!

23.07.10 um 14.41 Uhr - von P*. - "dass man auch Dir unter die Arme greift."
Lieber Christian,nachdem ich das alles von Deiner persönlichen Situation gelesen habe,höchster Respekt-echt.
Bin zwar erst wieder 2 Monate in Beschäftigung, sehe mir aber jeden Tag Deine Seite an.
Super-wie offen Du über Dich geschrieben hast, -das haben sicher hier viele nicht gewusst, wie es auch Dir persönlich geht.
Ich werde Dir wiederum was zukommen lassen-und bitte auch weitere Forumsteilnehmer das selbe zu tun, wenn es halt irgendwie möglich ist.
Du bist so vielen eine Hilfe und Stütze-und gerade Du verdienst es wirklich-dass man auch Dir unter die Arme greift.
Viel Kraft weiterhin für Dich und Deine Kinder, tu weiter-die Menschen hier brauchen Dich.
Liebe Grüsse aus Graz (22.07.10)

Antwort:
Meine Situation spitzt sich finanziell auch deswegen zu, weil mein Sohn mit der HTL fertig ist und mit Juli die Familienbeihilfe eingestellt wurde!
Das ist ein grober Brocken!
Schönen Dank - auch für deine Zeilen!

24.07.10 um 13.49 Uhr - von H. B. - "Auch Ich möchte mich mit einer Spende an Dich beteiligen"
Hallo Christian!
Auch Ich möchte mich mit einer Spende an Dich beteiligen und danke auch nochmals für die Ratschläge, die Du mir (im Falle meines Sohnes) schon gegeben hast. Er hat nun einen Job im Wachdienst! Na, ja ist nicht gerade das gelbe vom Ei...viele, viele Stunden und wenig Geld (im Vergleich mit den Stunden) das ist im Wachdienst halt so, aber immerhin noch besser als vom AMS und den verschiedenen Institutionen sekkiert zu werden. Also nochmals herzlichen Dank und eine Spende kommt von mir, wenn ich meine Pensi nächste Woche bekomme.
Ich hoffe auch, daß sich mehrere hier im Forum an dieser Spendenaktion beteiligen, denn ich denke, von den ärmeren kann man mehr haben, als von jenen die es sich leisten können.
lg Grüsse und viel Glück aus Wien

Antwort:
Ja kann ich verstehen, wenigstens ist er vom AMS weg! Ich hoffe deinen Sohn gefällt es einiger Massen! Ich wünsche ihm alles Gute bei seiner Tätigkeit!
Schönen Dank - für deine Unterstützung! - Alles Gute auch für dich!


21.07.10 um 10.19 Uhr - von A. - "Tipps , wie ich diese 2 Termine wahrnehmen kann, ohne meine kostbare Zeit dort zu vergeuden! "


Hallo Christian,

erst mal bin ich über deinen gestrigen Eintrag etwas verunsichert. Ich hoffe, dass die „SoNed“ HP noch länger die Menschen über die Unmenschlichkeit des AMS informieren wird!!??

Es vergeht kein Tag, ohne das ich mich im Gästebuch über Neuigkeiten schlau mache!

Ich habe natürlich wieder einmal ein Problem und hoffe du kannst mir auch diesmal wieder einen Rat geben!

(Im Übrigen, „guter Rat ist Teuer“. Ich wäre dafür, dass du als 1. Eintrag im Gästebuch, um Spenden für Antworten auf Anfragen freiwillig bittest. Ich denke € 1-2,- kann sich jeder leisten. Dein Eintrag auf Spenden findet man nur, wenn man wirklich sucht. Ich werde dir auf jeden Fall nächstes Monat einen kleinen „aber von Herzen“ Betrag als Dankeschön überweisen!)

Jetzt zu meinem Problem:

Ich habe Anfang Juli eine Zuweisung zu einem SÖB bekommen. Justament war dieser genau in der Woche, wo ich mich in Österreich natürlich, etwas Auspannen wollte. Ich ging natürlich erst ein paar Tage vorher zu meinem Betreuer und erklärte ihm, dass ich nicht zu diesem Termin erscheinen könne. Er meinte, dass es nicht vorgesehen ist, bei Arbeitslosigkeit auch Urlaub zu machen und schon gar nicht wenn ich in dieser Zeit eine Zuweisung habe. Ich erklärte ihm, dass ich das bereits lange vor der Zuweisung gebucht habe. Nachdem es ein abgelegener Ort ist, wäre es mir auch nicht möglich, mich in der nächsten Stadt bei AMS zu melden. (Außerdem finde ich es krank, dass ich mich im Urlaub in einer AMS Landesstelle melden muss-Wo bleibt da der Urlaub???) Da kann ich gleich zuhause bleiben!

Er meinte ich solle mich vom Bezug abmelden. Nachdem ich das allerdings nicht eingesehen habe und weiter diskutierte, meinte er müsse das mit seinem Chef besprechen. Nach einer längeren Wartezeit, wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar den Termin in meiner Urlaubswoche nicht war nehmen muss, ich aber dafür nach dem Urlaub zu 2 Termine bei SÖBetrieben gehen MUSS.

Tolle Wahl!!!

Da er vergessen hat, das in den Betreuungsplan zu vermerken, habe ich dass auch nicht unterschrieben!! Nun, stehen diese 2 Termine in den nächsten Tagen an und ich habe die Panik.

Ich hatte gehofft bis dahin bereits selber einen Job gefunden zu haben, aber leider bis dato nur absagen, wenn überhaupt.

Ich habe das ganze Gästebuch durchsucht, nach Einträgen über SÖB´s. Leider habe ich für mich nicht so viel Verwertbares gefunden. Außer, dass man KV Entlohnung bekommen muss! Das bedeutet, dass ich nicht nur zum Infotag gehen muss, sondern so einen „Trainingsarbeitsplatz“ annehmen muss! Ich wäre dir wirklich dankbar, wenn du dazu irgendwelche Tipps hättest, wie ich diese 2 Termine wahrnehmen kann, ohne meine kostbare Zeit dort zu vergeuden! (Einer ist übrigens bei „Die Berater“, die sind sich nicht zu schade, bei der Ausbeutung Arbeitsloser mitzumachen. Es wird immer kurioser!!!)

Den jedesmal in Krankenstand gehen, ist keine Lösung!

Vielen lieben Dank und lg A.

Antwort:
Es gibt leider kein "Zauberwort", dass von den SchmarotzerBetrieben/Deppenkursen befreit!
Berater: wenn das noch immer eine aufsuchende Vermittlung ist - ist freiwillig!
Unterstichenes sind LInks: Durchgehen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Praktikum (keine Gratisarbeit!)
AMS sperrt auch, wenn Betroffene im Recht sind, rechtswidrig! Deshalb müssen Sperren mit Berufung bekämpft werden und nicht zuletzt deshalb sind Auskünfte ohne Gewähr!

Antwort zu Spenden:

21.07.10 um 14.44 Uhr - von Mag. A.F. - Urlaub
Scheinbar ist der AMS-Berater über das Thema Urlaub nicht sonderlich informiert.

Sehr wohl dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld (wie das bei Notstandshilfe ist, weiß ich leider nicht) auf Urlaub gehen/fahren, d.h. auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Urlaub!!

Beim Inlandsurlaub wird der Bezug weiter bezahlt, bei Urlaub im Ausland wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.

Nach Beendigung des Urlaubes muss man wieder beim AMS erscheinen und sich zurück melden, damit der Bezug weiterbezahlt wird.

Kontrolltermine im Urlaub finde ich allerdings schon etwas schräg - am besten einen Urlaub bei AMS fixieren bzw. anmelden und danach gleich den nächsten Kontrolltermin vereinbaren.

Liebe Grüße, Mag. A.F.

Anmerkung:
Urlaub


21.07.10 um 10.19 Uhr - von T*. - "Pension abgelehnt - Wer hilft beim Einspruch?"


ich habe einen Antrag für Arbeitsunfähigkeitspension gestellt und bin abgelehnt worden wo kann ich hingehen die mir hilft einen Einspruch zu machen.Lg. (19.07.10)

Antwort:
Besuchen sie AMSand - Die leisten grossartige ehrenamtliche kompetente Hilfe!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


21.07.10 um 10.18 Uhr - von Man. - "SchmarotzerBetrieb-Vertrag für 2 Monate unterschreiben?"


so seit gestern Jobtransfair in Wien 6
Nach 4 Wochen Trainig-Deppenkurs MÜSSEN wir einen Vertrag dort unterschreiben befristet für zunächst 2 Monate, wie kann man das verhindern ?(20.07.10)

Antwort:
Handelt es sich um einen Transitarbeitsvertrag?
diese DV. sind Pflicht wenn KV - Entlohnung eingehalten wird
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

zu SÖB mit/und vorgeschaltenen Deppenkurse :


21.07.10 um 9.54 Uhr - von W. Sch. - "Ohne Meldung ins Ausland verreisen?"


Guten Tag,
habe eine Frage deren Antwort ich bisher nicht gefunden habe.

Wenn ich !ohne Meldung! ans AMS ins Ausland für ca. 3 Wochen verreise, bin ich dann im Falle eines Unfalls oder Krankeit Krankenversichert und bekomme die Behandlungskosten rückerstattet? Bzw. gilt die E-Card und wie sieht es aus mit Krankengeld bei längerer Krankheit wenn mann wieder im Inland ist.

Liebe Grüße und Danke für die Hilfe (20.07.10)

Antwort: Auslandsbesuch
Ich kann nur raten, es nicht zu versuchen! Ich habe dazu 2 verschiedene Auskünfte von zuständigen Behörden bekommen?
Eine davon "Versichert - Ja, Krankengeld - Nein"?
Leistungssperre während des Arbeitslosengeldbezugs auch bei kurzen Auslandaufenthalt! - Stundenweise

Sollte so etwas passieren sollte der Rechtsweg bestritten werden um festzustellen ob es sich ev. um Diskriminierung handelt?
"während der Arbeitslosigkeit nicht ins Ausland fahren ? Verbot diskriminiert!" ?
(ohne Gewähr)



20.07.10 um 13.37 Uhr - von M. H. - Ich weiß nicht weiter und mache mir schon große sorgen,


Lieber Herr Moser,

heute hat ich meinen AMS-Termin. Da ich erst einen Kurs hinter mir habe der 3 Monate dauert, hatte ich nicht damit gerechnet gleich wieder in eine Maßnahme gebucht zu werden. Die Beraterin meinte \"wir müssen schauen das sie bis zu 3 Monate nach den Kurs eine Arbeit finden.\" und buchte mich zu Jobtransfair. Auf der Frage was das sei meinte sie sie suchen mir einen Job oder ich würde dort arbeiten. (Netzwerkadministrator IT)
Mehrmals betonte sie das sie ganz sicher etwas für mich haben und finden werden, auch das es meinen Beruflichen Qualifikation und Erfahrung entsprechen würde. Dachte mir das hört sich doch nicht schlecht kann, damit könnte ich wieder Fuß fassen in meinen erlernten Beruf und Erfahrung/Wissen aneignen.

Nachdem ich nun einige Gästebuch Einträge gelesen habe zu Jobtransfair, befürchte ich schlimmes. Vor allem das ich dort in einen Vertrag übernommen werde und zu Putzen, Küchengehilfen (vor allem solche Jobs sind in der Online JTF börse ausgeschrieben)

Was kann ich tun um eine Aufnahme nach 5 Wochen zu verhindern. Ich habe große Angst das mir meine Notstandshilfe durch Neuberechnung gekürzt wird bzw das ich einen markanten Knick in meinen Lebenslauf bekomme. Anderseits habe ich auch große Angst vor einer 6 wöchigen Sperre.

Ich kann mich also in existenzielle Gefahr geben mit einer 6 wöchigen Sperre oder ich entscheide mich mein berufliches Werdegang wegzuschmeißen indem ich mich selbst dequalifiziere mit einen Hilfsarbeiterjob.

Ich weiß nicht weiter und mache mir schon große sorgen, wie kann ich bloß eine Übernahme in die Stehzeit/Transitarbeitsplatz verhindern?

Antwort: Genauso funktioniert die Geschäftemacherei mit Arbeitslosen!
"Über Existenzängste ( der tatsächlichen Möglichkeit der existenziellen Vernichtung / dem ausgeliefert sein) kann mit Lug,Trug und auch Rechtswidrigkeit in die Schmarotzer-Betriebe "zwangs"-rekrutiert werden!

ÖVP / SPÖ? Arbeitsmarktpolitik-Konstruktion der Schlechterstellung, Armutserzeugung und Ausbeutung

zu SÖB mit/und vorgeschaltenen Deppenkurs :
Da sie schon Deppenkurs besucht haben fehlen ihnen ev. die Fähigkeiten/Kenntnisse die dort vermittelt werden nicht mehr! Solche müssen die Kurse ausgleichen, sind welche vorhanden?
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
- auch Aufklärung ist Pflicht!
Ohne Sperre dagegen wehren geht ("fast") nicht! Das AMS sperrt auch rechtswidrig! Bei Weigerung und Sperre, Bescheid verlangen und Berufung einlegen!"



18.07.2010 um 13.12 Uhr - von S. B*. - ".... da ich alles versuche, den bösartigen Angriffen des AMS zu entkommen."


Sehr geehrter Hr. Mag. Moser!

Ich habe Ihre Seite im Internet gefunden, da ich alles versuche, den bösartigen Angriffen des AMS zu entkommen.
Mir steht eine \"Niederschrift\" bevor. Aufgrund einer \"Vorauswahl\" hat mich das AMS erpresst, eine Beschäftigung als Unkrautausreißer bei CARNICA einzugehen. Der Bewerbungsbogen muss auf einen, der sich längere Zeit schon im NOT-Stand befindet, notwendigerweise extrem zynisch wirken. Ich habe den \"Bewerbungsbogen\" (in Wahrheit: Das Evaluierungsformular für die Zwangsmaßnahme des AMS) in einer Art und Weise ausgefüllt (so das AMS), die erkennen ließe, dass ich \"Arbeitsvereitelung\" im Sinn habe. Ich habe aber nur die Bedingungen infrage gestellt, unter denen ich diese \"Arbeitsstelle\" antreten muss! Laut und deutlich und vor Zeugen habe ich dann auch noch gesagt, auch wenn es mir schwer gefallen ist: \"Ich nehme diese Arbeitsstelle an, ich will arbeiten\". Aber das war zu wenig. Jetzt will mir das AMS den Bezug streichen. Ich habe aber Frau und Kinder -- und überhaupt kein Geld. Kennen Sie einen Rechtsanwalt, den ich um Hilfe bitten könnte und der auf derlei Fälle spez!
ialisiert ist? (Ich bin rechtsschutzversichert).
lg.
S. B.

Antwort:
(ich bin kein magister!)
die sperrbegründung wird interessant:
wenn der bescheid kommt sofort berufung einlegen!
hier eine VwGH- erkenntnis - die ev. auf ihren fall anzuwenden ist!
Beschäftigung gerne oder ungerne annehmen ist unerheblich!

da sie rechtschutzversichert sind empfiehlt sich als Rechtsanwalt Dr. Pochieser

18.07.2010 um 15.11 Uhr - von S. B*. - werde mich an diesen Rechtsanwalt wenden!
Danke für Ihre wertgeschätzten Tips! Ich werde mich an diesen Rechtsanwalt wenden!


18.07.2010 um 11.39 Uhr - von WARAP. - SÖBSA: "MÜSSTE DURCH DIE ZUSTÄNDIGE STAATSANWALTSCHAFT GEPRÜFT WERDEN !"


WARAP-News: Infoversand zur
Info/Kenntnisnahme/Veröffentlichung und Weiterversand.


Sehr geehrte Damen und Herren im Verantwortungsbereich des öffentlichen Rechtes!
Liebe Arbeitsloseninitiativen, Vereine und sozialpolitisch Interessierte!

Wie bereits anhand unserer letzten Informationsaussendung zu ersehen war, lenkt die Firma SÖBSA nunmehr zumindest halbherzig ein und bemüht sich ansatzweise
- (möglicherweise auch nur alibimäßig) -
um eine Legalisierung oder legalen Anschein ihrer rechtswidrig angebotenen Dienstleistungen...

Die nun per Anfang Juli von SÖBSA eingereichten
<<< "nach 10 Jahren (!) nachgereichten" >>>
Gewerbe- und/oder Betriebsniederlassungsanmeldungen sind somit wohl auch nur wie ein SCHULDEINGESTÄNDNIS der rechtswidrigen Gewerbeausübung(en) zu bewerten...
(Mittlerweile zeigen sich – kurz vor den steirischen Wahlen - selbst Landeshauptmann VOVES / die WKO an einer Aufklärung interessiert und wünschen eine ausführliche Aussprache und Rechtsklärung zwischen allen betroffenen Parteien und Personen...)

Dies bestätigt in meiner Sichtweise jedoch nur die bereits vielfach geäußerte WARAP-Rechtsmeinung umso mehr, denn immerhin arbeitete die Fa. SÖBSA Fohnsdorf schon seit ca. April 1999 auf diesen rechtswidrigen GWO - Grundlagen!!!

Wie in den WKO Unternehmensdaten zu entnehmen ist wurden per Juli "freie Gewerbe" für

<<< "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt, eingeschränkt auf zwei Kraftfahrzeuge" >>>
und ein
<<< "Allgemeines Handelsgewerbe – ohne einer Sortimentsbekanntgabe" >>>
nachgemeldet...!!!

Nach wie vor hält aber SÖBSA bzw. deren GF - Ing. Mag. M. S. - den Gewerbeschein für ein freies Gewerbe:

"Anbieten persönlicher Dienste mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die an eine Befähigung oder eine besondere behördliche Bewilligung gebunden oder anderen Gewerben vorbehalten sind..."
für ausreichend, um "Mitarbeiter" (Transitarbeitskräfte) an Privatpersonen und "andere (öffentliche) Auftraggeber" zur Arbeitsverrichtung zu vermieten, obwohl wir hierbei aber im rechtlichen Sinne gesehen von "Arbeitskräfteüberlassung" lt. GWO sprechen müssten.
Finden SÖBSA wirklich niemanden, der wenigstens alibimäßig bereit wäre, die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Wochenstunden als gewerberechtlicher Geschäftsführer zu fungieren…???
(Die hierfür notwendige Gewerbeberechtigung für "Personalbereitstellung" wäre jedoch auch konzessionspflichtig und müsste zusätzlich von der Landesregierung /RA 4 bewilligt werden!) Freie ALIBIGEWERBE kann ohnehin jeder andere auch in rechtswidriger Absicht anmelden…

DOCH:
Das bloße "Anbieten dieser persönlichen Dienste..." beschränkt sich somit wohl nur noch ausschließlich auf ein Anbieten der "PERSÖNLICHEN" Dienstleistungen des Gewerbeinhabers Herrn S., welche ich auch in Anspruch nehmen würde... Vorausgesetzt, dass er sie auch gesetzeskonform -"Persönlich"- bei mir erbringen könnte/würde…!!!

Weiters liegt aber nach wie vor keine geeignete Gewerbeberechtigung für angebotenen Bio-Gartenbau, Plakatieren, Geflügelzucht bzw. Baum- und Heckenschnitt und weiteres vor.

Gemäß dem angemeldetem "freien" Gewerbe beschränkt sich diese, auf M. S. personenbezogene Gewerbeberechtigung "SEINER" persönlichen Dienstleistungen jedoch aber auch nur auf:

"Jene Hilfsarbeitleistungen, mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die an eine Befähigung oder eine besondere behördliche Bewilligung gebunden oder anderen Gewerben vorbehalten sind,
...eingeschränkt auf die Durchführung einfacher Betreuungstätigkeiten für private Haushalte, bestehend in Haus- und Wohnungsbetreuungstätigkeiten wie Pflanzen und Rasen gießen, Rasen mähen, Lüften, Entleeren von Briefkästen, Beseitigung von Werbematerial, Haustierbetreuung, Reinigung der Gehwege, Durchführung von Besorgungstätigkeiten, dies alles ***nach Anweisung*** und im Auftrag des privaten Auftraggebers (Haushaltsbetreuung)"
***nach Anweisung*** des Auftraggebers ist somit Personalbereitstellung!

Auch das freie Reinigungsgewerbe ist laut WKO/GWO eingeschränkt auf:

"Reinigungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes, unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt...!"
Wie dies bei SÖBSA umgesetzt wird ist in deren Internetseiten bestens ersichtlich.

Gereinigt werden aber auch div. Turnhallen für die Gemeinde(n)...mit der im Linkfoto ersichtlichen Tätigkeitsumsetzung der "Reinigungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes, unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte"???

Darüber hinaus werden scheinbar sogar noch ohne vorliegen von notwendiger Betriebsstätten-/Anlagengenehmigungen auch folgende Leistungen angeboten:

Vogel-/Geflügelzucht
Verkauf gebrauchstauglicher Waren und Gegenstände
Reinigungen im BÜRO-(!) und Privatbereich, Bügeldienste, verschiedene Gartenarbeiten, Besorgungen unterschiedlicher Art...(Bügelservice), Dienstleistungen bei öffentlichen Institutionen (Gemeinde) Beweis in HP der Fa. SÖBSA ersichtlich

Laut Gutschi-Online (Infos für das Aichfeld)
ist unter "Chance und Hilfe für Langzeitarbeitslose" entgegen jeglicher Gewerbeberechtigungen folgendes ersichtlich:
(siehe auch Schwerpunkte und die Preisausschreibung in ÖS!)

"...Die "Sozial-, Öko- und Beschäftigungsservice Aichfeld" mit Sitz in Fohnsdorf wurde vom Berufsförderungsinstitut Steiermark, der Caritas und dem EU-Regionalmanagement Obersteiermark West initiiert und bereits im April 1999 errichtet.
Gefördert wird das Projekt zusätzlich vom Arbeitsmarktservice und dem Land Steiermark und verknüpft arbeitsmarktpolitische, soziale und ökonomische Interessen mit dem Ziel, Langzeitarbeitslosen Menschen zumindest für ein Jahr Beschäftigung in unerschlossenen oder vom SCHWARZARBEITSMARKT besetzten Marktnischen zu bieten. ...
Das Dienstleistungsangebot beinhaltet Tätigkeiten im privaten, kommunalen und regionalwirtschaftlichen Interesse und kann von jedermann in Anspruch genommen werden...!"

ICH persönlich bin aber der persönlichen Meinung, dass somit der illegale "Schwarzarbeitsmarkt" nur in eine (ALIBI)Gesellschaft verpackt wurde, die den Staat bereits seit 1999 bei sämtlichen Lohnnebenkosten, wie Lohnsteuern schädigt und so auch die GKK um die Differenzen zu den allgemeinen, gesetzlich vorgeschriebenen Dienstgeber-/Dienstnehmerbeiträgen prellt...! Dies mit Vorsatz und Kalkül ?
Wohl gleichsam wie auch die Gemeinden dadurch um die Kommunalabgaben gebracht werden könnten...?

DIESE MÖGLICHEN STRAFTATBESTÄNDE KÖNNTEN/SOLLTEN/MÜSSTEN WOHL EINMAL DURCH DIE ZUSTÄNDIGE STAATSANWALTSCHAFT LAUT DEM GÜLTIGEN STGB GEPRÜFT WERDEN !

Laut SÖBSA - Homepage sollte dieses Unternehmen angeblich sogar noch eine
"Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft" sein, die noch dazu vom Staat steuerlich begünstigt ist und von der vorherrschenden (Sozial)Politik offensichtlich so - trotz Kenntnis der Sach- und Rechtslage - "geduldet" wird!

SÖBSA - Eigenbeschreibung:
..."Als Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft erbringen wir wertvolle Dienstleistungen und kümmern uns gleichzeitig um die Wiedereingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt. Langzeitbeschäftigungslosen Personen können wir befristete „Transitarbeitsverhältnisse“ in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern anbieten und sie bei der Arbeitssuche unterstützen.
Unser Unternehmen befindet sich im Eigentum des Berufsförderungsinstitutes Steiermark, dem EU Regionalmanagement Obersteiermark-west und der Caritas Steiermark.
Die Leistungen unserer Firma werden vom Arbeitsmarktservice Steiermark, dem Europäischen Sozialfonds und dem Land Steiermark unterstützt und nachgefragt...!!!"

Diesen Umstand würde ich persönlich
(- Natürlich nur unter dem Recht auf Meinungsfreiheit -)
eher als eine "gemeine Nützlichkeit" auf Kosten der vom AMS "zwangsweise" zugewiesenen Beschäftigten betiteln!
(Welche Nötigungs- und Amtsmißbrauchsmöglichkeiten sich das AMS bedienen kann, sollte mittlerweile ausreichend bekannt sein...)

Wer daher diesen Nutzen aus dieser Art der "gemeinen Nützlichkeit" ziehen könnte....

Na, ja hierzu sollte sich an dieser Stelle nun jeder selbst (s)eine eigene Meinung unter Berücksichtigung der möglichen Geschäftsführerentlohnungsmöglichkeiten und sonstigen Vorteile bilden können...!!!

Siehe auch in FORUM/Gästebuch der Erwerbsarbeitsloseninternetplattform www.SoNed.at:
" 20.06.2010 um 18.08 Uhr - von H. Kopriva - Aufruf zur Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahren gegen SÖBSA (GPB) & CO "Verdacht der illegalen Gewerbeausübung etc." oder direkt unter:

http://www.warap.at.lv/ ***AUFRUF zur Strafermittlung***

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Kenntnisnahme

H.Kopriva/Obmann
Dr. Div. H. Kopriva
Doktor of Divinity
-
Verein WARAP - zur Wahrung aller Rechte Arbeitsloser und Pensionierter
www.warap.at.lv - warap@gmx.info

20.07.10 um 11.50 Uhr - von WARAP - Sind auch ("gewisse") SÖB nach §278 (kriminelle Vereinigung bzw. Organisation) anzuklagen?
WARAP-News: Infoversand zur
Info/Kenntnisnahme/Veröffentlichung und Weiterversand.


Offene Fragen zum 2. oder neu zu gründenden 3. Arbeitsmarkt:

Gibt es eine steiermarkweit tätige kriminelle Organisationen (Vereinigungen) gemäß § 278 StGB auch am freien Arbeitsmarkt...?

Gegen Tierschützer und Väter die um ihre Kinder kämpfen wurden bereits Anzeige nach §278a (kriminelle Organisation)getätigt und wurden diese Aktivisten sogar teilweise in UNTERSUCHUNGSHAFT genommen...

Durch intensive Recherchen fanden wir auch die Internetseite BBS (http://bbsnet.at/
(NETZWERK Beschäftigungsbetriebe Steiermark)
Dieses BBS - Beschäftigungsbetriebe Steiermark, ist wie im PDF - Anhang ersichtlich, ein "Verein zur Förderung eines Beschäftigungsträgernetzwerkes" !?!

Angeblicher Sinn und Zweck dieser BBS-Netzwerkvereinigung:
"Das Netzwerk der steirischen Beschäftigungsbetriebe (BBS) ist als Verein organisiert und vereint unter sich rund 30 "Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte" (GBP) und "Sozialökonomische Betriebe" (SÖB).

BBS vertritt die Interessen dieser gemeinnützigen Organisationen, die für benachteiligte Personen des Arbeitsmarktes Angebote im Beschäftigungs- und Qualifizierungsbereich schaffen und sich um die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in das Berufsleben bemühen...."

ZUR ERINNERUNG:
30 Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) und Sozialökonomische Betriebe (SÖB) alleine in der Steiermark!

Meine Fragen hierzu:
1.)
Dieser Verein sollte lt. Vereinsgesetz "allgemein nützlich" sein... Erhält hier keiner der Geschäftsführenden eine gut/übergut dotierte Entlohnung, wie z. Bsp. als Geschäftsführer oder besonders qualifizierte Schlüsselarbeitskraft (Kassier/Schriftführer)...?

2.)
30 Beschäftigungsbetriebe/Projekte ohne, dass deren 30 Geschäftsführer / zig Schlüsselarbeitskräfte durch diese hierdurch künstlich geschaffenen Posten sich bereichern oder sonst profitieren...?

3.)
30 Beschäftigungsbetriebe/Projekte, die gleichsam, wie SÖBSA - Fohnsdorf über keine oder nur über "NICHT ausreichende" Gewerbeberechtigungen verfügen?
(siehe diesbezüglich Eintrag / Einträge hierzu im Forum von www.soned.at)

4.)
Betriebe, die laut unseren Informationen ihr Personal rechtswidrig ab ca. € 12.80.- inkl. MwSt weitervermieten und steirische Kleinunternehmer
- welche gesetzeskonform ihr Gewerbe betreiben und Abgaben korrekt bezahlen - durch diese Wettbewerbsverzehrung in den Ruin treiben...?

5.)
Ist alleine schon eine GPB / SÖB oder erst dieser Zusammenschluss aller GPB / SÖB`s mittels dieser "Dachvereinigung" somit nach allgemeiner Verständnis als eine Atr der kriminellen Organisation (Vereinigung) gemäß § 278 StGB zu betrachten...?

Zur weiteren Meinungsbildung besucht die Homepage www.warap.at.lv

Der darin befindliche Online-AUFRUF zur Strafermittlung zeigt beispielsweise eine Sachverhaltsdarstellung betreffend:

"Verdacht der illegalen Gewerbeausübung, Unterschlagung von GKK - Beiträgen, Steuerhinterziehung, Wettbewerbsverzehrung, mangelnde Betriebsstättengenehmigungen und vieles mehr...
bzw.
Vorsätzliche Duldung von Rechtswidrigkeiten (§ 302,StGB) durch Personen im Dienste öffentlichen Rechtes trotz nachweisbarer Kenntnis!"

welche den Behörden mehrmals zugesandt wurde und sich gegen einen dieser oben erwähnten 30 Beschäftigungsbetriebe richtet.

Erste (Teil-) Erfolge (Schuldeingeständnis) sind bereits bei der WKO in Form von nachträglichen Gewerbeanmeldungen / Betriebsniederlassungsbewilligungen vom 2./5.Juli d. J. ersichtlich!
http://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=a828cf79-f363-4eda-8c81-923176a5b778&StandortID=1657&StandortName=Fohnsdorf&Suchbegriff=S%c3%96BSA

Dies möchte ich vorläufig in meiner persönlichen Rechtsauffassung zwar noch als (r)eine ALIBIMASSNAHME zur Kenntnis nehmen, jedoch ist ersichtlich, dass sich nun auch diese SÖBSA bei - genügend öffentlicher Aufmerksamkeit (Anzeigenerstattung)- um eine vollständige Legalisierung ihrer Geschäftstätigkeiten bemühen muss!!!

Bleiben NUR NOCH weitere 29 BBS - Mitglieder, die in Form von Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) und Sozialökonomische Betriebe (SÖB-GmbH) oder bloß als Vereine gleichsam und/oder ähnlich in diesem Netzwerk mit - vom AMS "zwangsbeglückten" Arbeitssuchenden - agieren.

ES WIRD SOMIT AN DER ZEIT, dass seitens eines politisch unabhängigen Gerichtes geklärt wird (werden muss), ob es sich hierbei um eine kriminelle Organisationen (Vereinigungen) gemäß § 278 StGB handelt!

NUN IST ABER AUCH DIE BREITE ÖFFENTLICHKEIT GEFORDERT - UNABHÄNGIG VON EINANDER - SACHVERHALTSDARSTELLUNGEN AN DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN UND GERICHTE ZUR ÜBERPRÜFUNG ZU ÜBERMITTELN...

Nur dann wird (kann) eine korrekte Rechtsklärung erfolgen, die weder von der Politik (AMS), noch von einer dieser subventionierten Vereinigungen
(GBP /SÖB-Betrieben) selbst unter Vorwänden verhindert werden könnte...!


Weiterführende Informationen erteilt das

KOMPETENZZENTRUM des
Verein WARAP - zur Wahrung aller
Rechte Arbeitsloser und Pensionierter
Infotel: 0676 – 69 40 895
www.warap.at.lv warap@gmx.info


--
Dr. div. H. Kopriva
Doktor of Divinity

Anmerkung: vom 13.04.10 - "Mafia-Paragraph 278a"
Das AMS unterschlägt Menschen, systematisch auch rechtswidrig mit mehreren Methoden, ihre Versicherungsleistung auf die ein Rechtsanspruch besteht!

Ich frage mich, wäre es nicht an der Zeit gegen das AMS eine Anzeige nach §278a (kriminelle Organisation) vorzubereiten / zu erstatten?

Ist das AMS mit dem verantwortlichen Minister Bartenstein (jetzt Hundstorfer SPÖ?) nach §278 eine kriminelle Vereinigung oder gar Organisation und er wie die MitarbeiterInnen des AMS /Zwangsmassnahmen/Deppenkursen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. fünf Jahren zu bestrafen?

(Bevor Tierschützer und Väter, die um ein Besuchs-, bzw. Miterziehungsrecht ihrer Kinder kämpfen, nach diesem Paragraphen angeklagt werden, muss das AMS nach §278 angeklagt werden!)


20.07.2010 um 7.02 Uhr - von S. - "Der Rechnungshof wurde bereits 2001 vom Steiermärkischen Landtag beauftragt, die SÖBSA zu überprüfen?"
Betrifft: SÖBSA 18.7.2010

Wieder einmal ein AMS-naher Betrieb ohne Gewerbeberechtigung! War da nicht auch in diesem Zusammenhang vor
einiger Zeit \"Trendwerk - Gemeinn.Arbeitskräfteüberlassung, Wien\" im Gespräch?
Ich kann und will nicht glauben, dass der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Gründung von SÖBSA nicht bekannt war,
dass man in Österreich für alles Mögliche und Unmögliche eine Gewerbeberechtigung braucht, wo das doch praktisch jeder \"Hausmeister\" weiß?!
Befinden sich diese (soz.ök.)Betriebe etwa in einem rechtsfreien Raum oder hat man ihnen womöglich Narrenfreiheit
zugebilligt??

Der Rechnungshof wurde bereits 2001 vom Steiermärkischen Landtag beauftragt, die SÖBSA zu überprüfen, was dann tatsächlich im Jahr 2003 passierte.

*** SÖBSA Sozial-, Öko- und Beschäftigungsservice Aichfeld GmbH.
2003-09-30
LRH 50 B 1 - 2001/15
Überprüfung der SÖBSA Sozial-, Öko- und Beschäftigungsservice Aichfeld GmbH.
Veröffentlicht bei der Sitzung des Steiermärkischen Landtages am 30.09.2003. ***

Ein paar Monate VOR der Prüfung hat SÖBSA erstmal für \"Anbieten persönlicher Dienste und Reinigungsdienste\" um eine
Gewerbeberechtigung angesucht. Warum das Fehlen dieser - für alle anderen angebotenen Dienste - dem Rechnungshof NICHT aufgefallen ist, ist, zumindest für mich, unerklärbar!
Allerdings, WER fragt schon nach einer Gewerbeberechtigung, wenn doch eine Firma so viiiieeelen langzeitarbeitslosen
Menschen Arbeit gibt, da kann man doch nicht gar so heikel sein, oder doch???

Oben genannte Firma bringt auf ihrer Werbeseite (SÖBSA/GF Mag.Skoff) die Menschenrechte ins Gespräch.
\"Das Recht auf Arbeit, Schutz vor Arbeitslosigkeit\", vergisst aber gleichzeitig darauf, dass im Artikel 23 der
Menschenrechte eben so das Recht auf freie (!) Berufswahl verankert ist.

Es wird Zeit, dass man diesen Firmen, die da wären - Gemeinn.Arbeitskräfteüberlasser, SÖB, Kursinstitute, die AMS-Kursmaßnahmen anbieten - auf die Finger schaut, aber da kontrolliert man doch lieber Würstelstandln und Straßenmusikanten...!



18.07.2010 um 11.35 Uhr - von Ra*. - "Mittlerweile frage ich mich wirklich ob es ein Auftrag vom AMS ist die Leute so lange drangsalieren bis sie so fertig sind, dass sie endlich in den Rentenbezug gehen."


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin seit einem Jahr arbeitslos und habe über die ganze Zeit, bis auf Arbeitslosengeld und nun Notstandshilfe, keine Hilfe gefunden. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten. Auf eigenen Wunsch durfte ich den ECDL machen und dann wars das auch schon. Stellenangebote bekam ich in einem Jahr ganze 2 in Worten ZWEI, die aber auch nur, weil ich angemerkt habe, dass da nix kommt. Waren übrigens Stellen die schon seit Monaten vergeben waren und das AMS hatte vergessen die rauszunehmen.

Auf meine Anfragen ob ich nicht eine Umschulung oder Weiterbildung machen kann, sagte man mir: Sowas zahlt das AMS nicht weil ihnen die Gelder gestrichen wurden. Außerdem hätte ich ja einen FH Abschluss und Weiterbildungen auf dem Level würden sie eh nicht zahlen, selbst wenn das Geld dafür da wäre.

Ich sollte dann in die Pflege gehen weil dort Personalnotstand vorliegt. Bitte wie meinen? Nochmalige Aufklärung darüber, dass ich aus der Pflege komme über viele Jahre dort arbeitete und das nun nicht mehr kann, was ja der Grund meiner Arbeitslosigkeit ist.

Konsequenz des Beraters: AMTSARZT

Dieser stellte fest, dass ich für diesen Beruf nicht mehr vermittelbar bin und nur noch Tätigkeiten verrichten soll in denen ich nicht mehr viel bücken und schon gar nicht mehr als 10 - 15 kg heben soll und das auch nicht ständig.

Berater daraufhin sauer und warnte mich schon mal vor, dass er mich nun als Hilfsarbeiter unterbringen wird.

Lange kam nichts und nun soll ich als Hilfskraft in einem Autobahnrasthof mit Hotel arbeiten. Aufgabenberreich von Rezeption, Veranstaltungen organisieren, dementsprechend Tische und Stühle in die Räume tragen, für Verköstigung der Leute sorgen, an der Bar arbeiten...und das alles natürlich Tag und Nachtschicht an allen Wochentagen einschließlich Sa und So.

Wie soll ich das bitte bewerkstelligen? Wenn ich Tische und Stühle umhertragen könnte, wäre ich noch in meinem alten Beruf. An einer Bar arbeiten? Ich hab von Alkohol nicht im Mindesten Ahnung da ich eine hochgradige Abneigung gegen alle Alkoholischen Getränke habe. Und nun soll ich das Zeugs an den Mann bzw. die Frau bringen.

Gehe ich nicht, streichen sie mir die Notstandshilfe, da man in dessen Beszug ALLE Arbeiten annehmen muss.

Kann ich da irgedwie raus? Gibt es da möglichkeiten, dass ich nein dazu sage?

Hätten sie mich zur Post zum Briefe zukleben geschickt wäre ich gegangen aber das? Ich bin wirklich fix und fertig. Mittlerweile frage ich mich wirklich ob es ein Auftrag vom AMS ist die Leute so lange drangsalieren bis sie so fertig sind, dass sie endlich in den Rentenbezug gehen.

Mein Berater hat übrigens kein Interesse mehr persönlich mit mir zu sprechen. Noch so eine tolle Sache beim AMS. Stellt man zu viele Fragen, wird man nun auf die Kommunikation übers eams verdonnert.

LG Ra.

Antwort:
wenn das geld aus diesem grund der verweigerung gestrichen wird, so bietet sich für die sofortige berufung
- nach erhalt des sperrbescheids, denn verlangen sie schnellstens, sollte tatsächlich gesperrt werden!
die folgende VwGH-erkenntnis an!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"die vermittlung in ein dienstverhältnis muss auf ihre verminderte leistungsfähigkeit abgestimmt sein!"
ohne Gewähr


16.07.2010 um 11.48 Uhr - von B*. - "ich bin verzweifelt!"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin verzweifelt! ich hab mich am 16.5.2010 arbeitslos gemeldet und bekomm im monat jetzt ALG in der höhe von nicht mal ? 400! ich war von *2006 - ende 07/2009 lehrling und nachher bei der gleichen firma angestellte! Das AMS hat aufgrund, dass ich mich in der ersten jahreshälfte gemeldet hab auf mein einkommen von 2008 zurückgegriffen! ich hab ja auch meine monatlich zahlungen!

1. Frage
dürfen die die Lehrlingsentschädigung berechnen?
was kann ich tun damit ich mehr bekomme?

2. Frage
ich wohne im Burgenland Bezirk neusiedl am See und habe gesagt ich möchte nicht mehr in Wien arbeiten! Dame sagte es ist eine zumutbare strecke usw usw
aber wie soll ich zu einem vorstellungsgespräch fahren wenn ich mir nicht mal eine Fahrkarte leisten kann bei ?400 ALG?
Bei einer Infoveranstaltung für neukunden wurden wir über unsere \"Rechte\" und Pflichten aufgeklärt und da wurde gesagt nach wien gibt es keinen zuschuss!

aber die beste meldung bleibt noch immer man soll mit ALG sparsam umgehen und ein bisschen was auf die seite legen, weil es kann ja sein das die Notstandshilfe wenn man sie nachher beantragt abgelehnt wird! Die dame hätte mir mal erklären sollen wie das mit nicht mal ? 400 geht!

vielen dank im vorraus für Ihre bemühungen!

lg B. (15.0710)

Antwort:
Gehen sie ruhig mal zum Vorgesetzten, wenn sie mit dem was die "Dame" sagt nicht einverstanden sind!
Und nehmen sie eine Begleitperson als Zeugen mit, dann passt auch die Dame auf was sie sagt!
Das AMS hat den "politischen" Auftrag seine Kunden schlechter zu stellen, zu verwirren und abzuwimmeln / raus zu ekeln! Einige BeraterInnen setzen das mit vollster Motivation um - "und erbauen sich daran!" (Stichworte: "Statistik, Lohndumping und Prämie!")

Suchen sie ev. schriftlich um die Vorstellbeihilfe an! Oder mit Begleitperson in den Betreuungsplan aufnehmen lassen! Sie bekommen dann das Ticket "etc." vom AMS! (rechtzeitig Bescheid sagen!)

Fahrtweg darf ca. 2 Stunden ausmachen! Ausser sie Leben weit abseits, dann auch etwas länger! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen


Ja, leider wenn die Antragstellung im 2 Halbjahr passiert, wird das letzte Jahr heran gezogen!
Die Arbeitslosengeldberechnung wird so stimmen! Aber um ganz sicher zu gehen, stellen sie einen Antrag auf
Bemessungsbescheid

Und besuchen sie mit der AMS-Bezugsmitteilung (Bezugs-Höhe) das
Sozialamt und stellen einen Antrag auf Deckelung auf den SozialhilfeRichtsatz - ist Ländersache und liegt bei ca. 550 Euro! Das bekommen sie! Ev. auch "einmalige Hilfen"! Für Gewand etc.
Eine Ablehnung per schriftlichen Bescheid verlangen! Der ist dann auch zu berufen!
Auch dorthin: Wenn möglich auf jedes Amt eine Begletperson als stummen Zeugen mitnehmen! GANZ WICHTIG!

Wenn`s ansteht auch Caritas besuchen! Einkaufsgutscheine etc.
Auch die "Sozialbewegung" leistet Hilfe! Erkundigen sie sich ob es in ihrer Gegend eine wöchentliche Gratis-Nahrungsmittelausgabestelle gibt! Ö3 berichtete österreichweit! (ohne Gewähr) Alles Gute!


14.07.2010 um 11.25 Uhr - von Kc. - "Wie die Politik Feindbilder/Neid schürt?"
"Zur Mindestsicherung?"


Hallo!
Diese Nachricht kommt von"Kc*****.at" via krone.at-Info-Service.

Ich habe gerade folgendes auf krone.at gefunden und möchte dich hiermit darauf hinweisen:

Gleichstellung bei Sozialhilfe (Krone.at)

Schau dir das am besten gleich an.

Anmerkung: "So können sich die A-sozialen Un-christlichen politischen Protagonisten sicher sein, dass "AsylwerberInnen/AusländerInnen" weiter "gehasst" werden und Feindbild bleiben!"
"Stellt es sich so dar wie K. P. im freien Wort beschreibt, so ist das ein weiterer politischer Schritt um Zwietracht, Zorn auch Hass auf eine ohnedies schlechtergestellten/"leidenden" Bevölkerungsgruppe wie der AsylwerberInnen/ausländischen MitbürgerInnen, zu schüren!
Und wer von der menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitk mit ihren Rechtswidrigkeiten die auch psychisch vernichtet betroffen ist, der entwickelt "natürlich" allergrössten Neid auf diejenigen die vor diesem Wahnsinn geschützt sind!"

An Arbeitslose wie Sozialhilfe-EmpfängerInnen:
"Richtet bitte euren Groll dorthin wo er hingehört!
Auf diejenigen die euch mit ihrer Politik erniedrigen, persönlich entwerten etc.
Und den Behörden wie deren MitarbeiterInnen, die diese auf Feindbilder gestützte Politik der Realitätsverweigerung mitunter auch rechtswidrig umsetzen!
Die AsylwerberInnen können aber schon rein gar nichts dafür! DANKE!

14.07.2010 um 12.53 Uhr - von K. P. - Ja, genau so ist es gemeint.
Diese Politik schürt mit dieser Mindestsicherung den Hass zwischen den verschiedensten Bevölkerungsgruppen. Neid von arbeitenden Menschen mit geringen Lohn auf jene, die vermeintlich nicht arbeiten (wollen), und sich "super" auf der Mindestsicherung "ausruhen" dürfen. Obwohl sie von den Hintergründen dieser Mindestsicherung nicht die geringste Ahnung haben. Der Hass auf z.B. Asylwerber ist ja heute leider schon gross genug. Was können die Asylwerber dafür, wenn sie in Österreich jahrelang untätig herumsitzen MÜSSEN. So, haben sie sich in ihren Träumen und Vorstellungen das Leben in einem "freien" Österreich sicher nicht vorgestellt! Schaut Euch andere Länder an, da dürfen sie nach ein paar Monaten arbeiten, lernen somit die Sprache und werden automatisch integriert. Diese geplanten AMS-Praktiken für Mindestsicherungsanwärter schüren nur den Hass - psychologisch gesehen ist Unterdrückung und Bevormundung und diese ständigen Indoktrinationen "du bist nichts wert", "du hast diesen oder jenen Mangel" - wo sich das AMS auch noch grossartig aufspielt, diesen "Mangel" ausgleichen zu können - ein langfristiges Harakiri. Leiden werden darunter aber eines Tages auch jene, die zur Zeit noch auf ihren gutbezahlten Jobs sitzen! Für diese Mindestsicherung auch noch teure Werbung in Tageszeitungen zu machen, ist wohl auch nur Teil dieses politischen Planes.

Siehe dazu folgenden Link:
Zwangszuweisung, Entrechtung, Privatisierung... »Dritter Arbeitsmarkt« im Ländervergleich
>Immer mehr Tätigkeiten werden in weitgehend rechtlose Bereiche abgedrängt, wo vor allem öffentliche oder soziale Dienstleistungen unter Zwangszuweisung und ohne Entlohnung – nur für die minimale Existenzsicherung – geleistet werden müssen.< (indymedia-letzebuerg.net)

Wie auch:
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt! (24.10.09)

An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der "Gegenseite" - "Feindbild Arbeitsloser" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon) (23.05.09)

14.07.2010 um 14.49 Uhr - von G. U*. - "SPÖ/ÖVP Politikern dort treffen wo es weh tut - Bei Wahlen. Es muss eine eigene Partei her."
Hallo Hr. Moser

Finde es gut, dass es Sie und Ihre Seite gibt. Aber das Problem bei 300.000 bis 400.000 Arbeitssuchenden und nur viel zu wenig offenen Stellen ist kurzfristig nicht zu ändern. Wir haben mittlerweile zu viele Menschen in unserem Land und es werden immer mehr, wodurch der Lohn leider nach unten geht. Bei unseren präpotenten SPÖ/ÖVP Politikern hat man nur die Möglichkeit, Sie dort zu treffen, wo es Ihnen wirklich weh tut. Und das ist eindeutig bei den Wahlen. Es muss eine eigene Partei her. Wenn ich zu den derzeit ohne Beschäftigten noch deren Lebenspartner und diejenigen, welche um Ihren Job fürchten dazuzähle, liegt das Wählerpotential in Öst. bei knapp einer Million. Freilich würden nicht alle eine neue Partei wählen. Aber nur so könnte man denen da oben Angst einjagen. Wir sollten uns mobilisieren und denen zeigen, dass Sie im 4.reichsten Land der EU nicht so mit Menschen umspringen können. Also: entweder weiter leiden und raunzen ODER mobilisieren.

Anmerkung: Ja, wir brauchen eine humanistische-soziale Partei!
Alternative: Gerechte Um-Verteilung - Arbeitszeitverkürzung - Wertschöpfungsabgabe - - Grundeinkommen , "Kapital-Geschäfte "höher/hoch" besteuern!" etc.


14.07.2010 um 20.30 Uhr - von W. S. - AMS-Zwangsmaßnahme(n)!
"unbedingt eine Datenschutzerklärung verlangen."


Hallo !
ich habe demnächst einen termin für best bekommen. kennt jemand dieses institut, was erwartet mich da ?

bertreffend jobtransfair :
unbedingt eine datenschutzerklärung verlangen.
nicht abspeisen lassen mit \" steht eh alles im internet\" oder \" ich will die 150 seiten nicht alle ausdrucken..\"
nur mit unterschrift ist ein mitarbeiter haftbar, ansonsten putzen die sich ab !
vorsicht, sie geben psychorhetorische antworten, die alles und nichts bedeuten können.

bitte mailaddy nicht veröffentlichen ! DANKE (13.07.10)

Antwort: Mit Unterschrift, um die Verantwortung/"Schuld" der, u. a. auch armutserzeugenden, Unterdrückungsnetzwerke am einzelnen MitarbeiterIn fest zu machen!
"Kennst du einen Volks-Vertrottelungs-Kurs, kennst du alle! Gilt auch für die Zwangs-SchmarotzerBetriebe genannt "Sozial?"ÖB!"

"Aufsuchende Vermittlung wäre freiwillig"


13.07.2010 um 20.30 Uhr - von Er*. - AMS-Zwangsmaßnahme!


sg.hr. moser!
ich brauche dringend rat,was ich tun soll,da die amszwangsmaßnahme bereits náchsten montag beginnt! mailinhalt darf veröffentlicht werden!
ich habe leider erst heute die soned seite im handy entdeckt. abislspät . . .
mir wurde am 09.07.vom ams, in einer niederschrift,aufgetragen an der idiotenmassnahme,it.work beginnend
mit 19.07. teilzunehmen.
Ich hatte bereits am 30.07 eine ams zuweisung zum informationstag bekommen und dort die anmeldung zur qualifizierungsphase unterschrieben.
diese dient zur vorbereitung auf ein dienstverhältnis bei itwork. ist es dort noch möglich,aufgrund des auf mich ausgeübten druckes . . .auszusteigen? diese vorbereitung dauert angeblich 4 wochen. danach habe ich am 28.07 einen ams kontrolltermin. wahrscheinlich wegen d. nachfolgendem itworkszwangsdienstverháltnisses. da die dort wahrscheinlich enen dienstvertqag von mir unterschrieben haben wollen, kann ich dann auch noch die unterschrift mit d. begründung : in hinblick . . .verweigern?was geschieht darauf?

>. . . bleibt man bei krankmeldung am ersten vorbereitungskurstag zugebucht? wo findet man nen guten psychologen in wien . . .wegen amszwangsfobie? danke für die hilfe :: (12.07.10)

Antwort:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Diesen Link-Spruch statt der Unterschrift einsetzen heisst nicht: "So jetzt bin ich befreit, sondern zeigt, dass man nicht freiwillig teilnimmt! Ist wichtig! Ev. auch im nachhinein ausbessern"
Bei verweigerung wird das Geld gesperrt!
Möglichkeit siehe unter Antwort unten! (Unterstrichenes sind Links)

>Ja sie sind dann im Krankenstand!
Wegen Psychologen besuchen sie AMSand dort gibts AUSkunft/Unterstützung!

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien (ohne Gewähr)

14.07.2010 um 0.13 Uhr - von Er*. - Mit sämtlichen AMS-Idiiotenzwangszuweisungspapierln zu AMSand
sg. hr. moser!
danke herzlichst für die promte antwort! ich werde diesen donnerstag mit sämtlichen ams idiiotenzwangszuweisungsparierln,zur soned beratung kommen,um mich beraten zu lassen! eine frage hätte ich noch : ist es sinnvoll die unterschrift im nachhinein, eingeschrieben beim ams und beim itworks-idiotenkurspersonalservicebüro meldemannstr. zu widerrufen? unter : am . . .leistete ich bei ihnen eine unterschrift zur ams-itworksmaßnahme. diese tätigte ich nur im hinblick auf den auf mich ausgeübten druck, . . . . deshalb widerrufe ich in dieser sache meine unterschriften !
von itwork habe ich ein schreiben bekommen,dass ich,in die qualifizierungsfase einsteigen kann . . .bedeutet für mich: nur q.phase und kein weiterer einstieg in irgentwas . . .weitere unterschriften werden von mir unter: in hinblick auf den . . . verweigert . . .hoffe es funktioniert so . . .mfg. er

Antwort:
Alles Gute dazu!

18.07.2010 um 14.24 Uhr - von Er. - war am 15. bei d. AMSand-beratung
sg. hr. moser!war am 15. bei d. sonedberatung sie war sehr wichtig! habe mich heute aus psych.gründen, beim prakt.arzt krank gemeldet. bekam citalopramtaps und ü-sschein f. psychologen.: fa. begutachtung erbeten : depressionen,angstzustände,schlafstörungen.prakt.arzt : ohne begutachtung. geht krankmeldung nur bis 21ten! hoffe auf ne gute begutachtung.da sonst . . . habe auch einen ü.schein für d. orthopäden bekommen.begutachtung bez. wirbelsäule..habmich telefonisch und faxmäßig beim ams krank gemeldet. am 19.07. ist mein erster vorbereitungstagzur zwangsmassnahme bei itworks. bin ich trotz heutiger krankmeldung zu itworks zugebucht? die ams sir witzdame am tel. sagte mir,bei 3 tg. krankheit,krankenschein zum ams,ab 4 tagen zur gkk. bedeutet für mich: nicht idiotenkurs zugebucht, da sonst krankenschein, gkkschein zu itwork?bin ja im ams bezug krank gemeldet! am 26ten bekommt die pva nen invalitätsantrag von mir(antrag mit 01.08.) schreiben ist fertig! wie geht es danach weiter bei d. pva? mfg.:er (16.07.10)

Antwort:
solange PVA-Angelegenheit andauert - so lange ruhen sie sich mal aus und
erholen sich auch vom AMS - so gut es geht!
sie bekommen einen termin zu den versicherungsärzten - danach den bescheid -
dann sehen wir weiter! okay? alles gute!


12.07.2010 um 11.18 Uhr - von Manfred* - Schmarotzer"Firmen" dürfen sich über "Zwangs-Rekrutierung" dumm und deppert verdienen!


habe am Mittwoch einen Termin beim AMS Wien 11,es handelt sich um ein Arbeitstraining für Jobtransfair 2010,es ist ein Vorstellungstermin, dasist doch wohl wieder zuerst ein 5 wöchiger Deppenkurs mit eventueller Einstellung als Transitarbeitskraft ala itworks/Trendwerk, oder ?

Antwort: ".... und zerstören den 1. Arbeitsmarkt, weil redliche, seriöse Firmen nicht mehr "wettbewerbsfähig" sind!"
"wahrscheinlich?"
zu SÖB und vorgeschaltenen Deppenkurs

keine gratisarbeit (ohne gewähr)

Tipp an SÖB-Betroffene
(ich würde jedem zwangsbeglückten SÖB-Mitarbeiter empfehlen, zu kontrollieren, ob der jeweilige Betrieb über die gesetzlich vorgeschriebenen gewerberechtlichen Bewilligungen verfügt.)
"Strafanzeigen gegen SÖB"
("Was SÖB / GBP anbelangt, sollten "Anzeigernetzwerke" installiert werden")

"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf"

 
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