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15.02.2010 um 12.00 Uhr - von Flo - Deppenkurs: "Nachdem ich mir diese Option meiner Zukunft einen Tag angesehen habe, mußte ich feststellen daß ich da nichtmehr mitmache und mich vom AMS abmelde....."


Hy liebe Mitbürger!

Wiedereinmal bin ich hier gelandet und was sich bis jetzt getan hat ist ja echt fast kein Unterschied zu den Dingen die sich abspielten als ich das erste mal hier war um zu posten.

Ich bin leider seit April 2009 arbeitslos, war noch nie in Krankenstand und müsste mittlerweile schon auf den 2`ten Kurs sein,...warum? Weil ich keinen Job fand hätte ich nachdem ich letztes Jahr bei MURAD&MURAD am Stadtrand war um mir nach 5 Jahren HBLA erzählen lassen zu müssen wie ich mich bewerbe. Stellt Euch vor! Dort laufen trainer herum die selbst bis vor Kurzem nicht wußten was Sie arbeitstechnisch tun sollten! Naja egal, dort war es nicht so schlimm weil es das erste mal für mich war dachte ich mir, daß ich da jetzt einfach hingehe mir das Ganze anhöre und gut is es dann; tja, Job hab ich wegen dieser JSI-Unterstützung nicht bekommen, gleich nach dem Kurs wollte mich das AMS als Transitarbeitskraft vermitteln, darauf bin ich nicht eingestiegen weil für einen Kollektivvertrag der unter dem liegt was ich zuvor gearbeitet habe damit man mich bei erneuter Arbeitslosigkeit niedriger einstufen kann,...denkste, ich bin ja nicht doof sowas greif ich nicht an! HEHE*

Da meinte der Typ vom AMS zu mir daß Wir jetzt irgendwas tun müssten und daß das ja so nicht weitergeht,...deswegen mußte ich wieder zu einem Kurs; diesmal um die 9 Wochen jeden Tag 6 oder 7 Stunden im 20`ten Bezirk (wie nett...würg*) mit irgendwelchen * herumsitzen und sich die demotivierten Gesichter dieser Leute anzusehen; "Heast Oida mei Kind is alanich daham,..wos soi i jetz duan? " oder der Renner am ersten Tag war auch: "...Oida hoid afoch dei Bappn sunst kum i umme...! oder"...wos is des do fia a scheiß, i zuck glei aus Oida...!"

...naja,...man trifft dort so manche nette Gestalt....chch*

Also, nachdem ich mir diese Option meiner Zukunft einen Tag angesehen habe, mußte ich feststellen daß ich da nichtmehr mitmache und mich vom AMS abmelde.....
...gesagt getan, ich versuche mich als letzte Konsequenz so durchzuschlagen damit man mir nicht jeden Tag erzählen kann was nicht alles gut für mich ist...
...mein Gott sind Sie nicht alle lieb?...

...Ich geb Euch nen TIP --- einfach abmelden und das tun was Ihr schon immer tun wolltet, trefft Euch mit irgendjemanden, redet positiv - denkt positiv, habt Mut für das was vor Euch liegt und scheißt so gut es geht auf das AMS,...da seid Ihr nicht kontrolliert und das ist es was man Euch antun will,...man will Euch kontrollieren, über Euch bestimmen und Euch manipulieren,...lasst es nicht zu, dann müßt Ihr Euch nicht aufregen..
...jetzt werden dann sicher bald die ersten kommen und meinen: "...na der kann sichs aber leisten...!"

NEIN,...ich kann es mir nicht leisten aber bevor ich noch jemandem von diesen Instituten Schmerzen zufüge oder jemandem vom AMS geh ich lieber denn das war schon fast soweit,...jetzt geht es mir gut und ich hoffe das bleibt auch so,...wenn man selbst drauf schaut,...dann hat man auch keine Probleme,...WIR sind alle erwachsen und so sollten WIR UNS auch benehmen,...echt!

Kack auf diese Unterdrücker...WIR schaffen das...
liebe Grüße vom Flo

Ps.: ...ein "erwachsener" Mensch schaut selbst auf sein Vorankommen und lässt sich nicht wie ein Kind bei fehlendem Taschengeld einsperren, oder verlässt sich auf den ggod will irgendeiner Firma die vielleicht den Gehalt zahlen kann oder nicht, man weiß es nicht, wird man morgen gekündigt und hat keine Lebensgrundlage mehr, oder geht die Firma in Konkurs und zahlt die letzten Gehälter nicht, steht man einem überheblichen Chef nicht zu Gesicht,...

...tausende Faktoren die permanent gegen einen arbeiten,...da klammer ich mich jetzt aus, ich bin 29 und habe den Rand gestrichen voll, ich habe immer gearbeitet und muß mich von so einem Rattler aus dem AMS herumkommandieren lassen?...da lach ich doch,...Österreich hat Glück daß Wir Alle noch ein Gewissen haben sonst würden tausende Autos wie in Frankreich brennen...treibt es nicht zuweit liebe Politiker, das Volk vergisst nicht so rasch wie Ihr denkt und wenns mal soweit ist,....naja wurscht....*

lasst Euch nicht unterkriegen...ich lass mich auch nicht unterkriegen,...
tschüü üüüs

Antwort: Nicht als Tipp geeignet!
Ich verstehe sie sehr gut!
Es ist auch nachvollziehbar, dass die derzeitige Politik und diese Behörde mit ihren Zwangsmassnahmen Menschen auch in die Kriminalität treiben!

Weswegen ich ihren Eintrag nicht als Tipp weitergebe! Abgesehen davon ist es Menschen mit Familie unmöglich sich von dieser menschenverachtenden Behörde abzumelden!

Würden / "können" sie uns mitteilen wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, sollten sie keine Angehörigen haben die sie unterstützen?

16.02.2010 um 11.09 Uhr - von Flo - Das Ganze macht mich einfach krank
bezüglich der Frage mit dem Gehalt und dem Einkommen am Ende des mails,......
...tja,....es ist nicht einfach und ich habe noch keine Ahnung, aber ich will nicht irgendwen verletzen müssen weil mir irgendwo der Kragen platzt,.....ganz ehrlich?....Ich sehe mich gezwungen um mich selbst und mittlerweile Andere zu schützen,...nicht an solchen Maßnahmen teilzunehmen,...Wir alle wissen wie korrumpiert und falsch dieser Zirkus ist,....irgendwann kommt die Zeit, da kannst Du nichtmehr,....
....und da bin ich lieber nicht in irgendeinem Kurs mit armen Menschen...(aggro würde ich nicht werden glaube ich, ich weiß nicht, aber das Ganze macht mich einfach krank, das geht an die Gesundheit
irgendwie...kann man nicht erklären...)

Ich weiß auch daß das die Frage nicht beantwortet, dazu kann ich nur
zustimmen,...ja ich habe noch eine Mutter und Großeltern, ich bin täglich
bemüht irgendwo wieder Fuß zu fassen wo ich meine Würde als frei denkender
Mensch noch halten kann (mittlerweile ist das für mich schon ein
ideologisches Problem in dieser Gesellschaft), das hält mich über Wasser...

...Mut, ja ich denke es ist Mut,....abgesehen davon würde ich mittlerweile
im Notstand: knappe 500,- Euro bekommen und ich zahle alleine schon 440
Miete,....dafür lass ich mich doch nicht runterdrücken,...pff*

sorry,....Antwort: Mutter, Großeltern....und ich helfe jedem wo ich nur kann...das bringt einen auch weiter...
Dr. Dieter Broers ist Dir ein Begriff?,...daran klammere ich mich, bis dahin
werden Wir es schon irgendwie aushalten...
so, nochmal... lG (15.02.10)



15.02.2010 um 10.21 Uhr - von K*. - An die Kronenzeitung! - Beispiel, wie sich das AMS, aber eigentlich auch die gesamte Verwaltung über Gesetze hinwegsetzt.
"Geschützte Bemessungsgrundlage aufgehoben?"


S.g. hr. Moser,
in der Anlage übersende ich Ihnen auch die Information, die ich der Krone gegeben habe.
Ein wunderbares Beispiel, wie sich das AMS, aber eigentlich auch die gesamte Verwaltung über Gesetze hinwegsetzt.
mfg K*

From: K.
To:
lokales@kronenzeitung.at
Subject: Information
Date: Fri, 12 Feb 2010 14:03:40 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie die angekündigte Information

mfg K.

12. Februar 2010
KRONENZEITUNG
Inlandsredaktion
Muthgasse 2
1190 Wien

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf ein Erlebnis zu lenken, das ich mit dem österreichischen Rechtstaat in jüngster Vergangenheit hatte.

In der Anlage finden Sie Dokumente, die belegen, wie im Wege des Verwaltungsgerichtshofes die Gesetzeslage zurechtgebogen wird und wie man als Rechtsuchender dafür bestraft wird, daß man versucht sein Recht durchzusetzen.

Ich war leider seit September 2003 arbeitslos und habe gem. AlVG Arbeitslosengeld bzw. in der Folge Notstandshilfe bezogen. Da ich vorher selbständig war und keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet habe, bekam ich nur einen ganz geringen Tagessatz von ca. € 21,- als Arbeitslosengeld bzw. ca. € 15,- als Notstandshilfe zugestanden.
Abgesehen von geringfügigen „Rechenfehlern“ zu meine Ungunsten, die ich aber beeinspruchte und die behoben wurden, wären diese Beträge richtig festgesetzt gewesen, wenn es nicht im AlVG den sogenannten „Bemessungsgrundlagenschutz“ gäbe. Dieser besagt, daß für jemanden der das 45. Lebensjahr vollendet hat und der einen Anspruch auf Arbeitslosenggeld erwirbt, eine ältere höhere Bemessungsgrundlage geschützt bleibt, auch wenn
der aktuelle Anspruch niedriger ausfallen würde. (§21 Abs. 8 ALVG)
Dies hätte auf mich zugetroffen, da ich schon einmal davor arbeitslos war. Im September 2003 war ich 51 Jahre alt.
Ich habe alle Rechtsmittel bis zum VwGH ausgeschöpft, wobei ich die Beschwerde gegen die Bescheide des AMS im Mai 2007 erhoben habe und nun, im Februar 2010, das Erkenntnis des VwGH erhalte, daß meine Beschwerde abgewiesen sei.

Als Begründung wird lakonisch auf einen „nahezu gleich liegenden“ Fall aus dem Jahre 2008 (also ein Jahr später als meine Angelegenheit!) verwiesen, der auch abgewiesen worden sei.
Jedenfalls habe ich es jetzt schriftlich, daß der VwGH zu Recht erkennen kann, daß das, was im Gesetz steht nicht gilt, sondern das genaue Gegenteil. Natürlich muß ich der Republik auch noch € 610,- an Verfahrenkosten ersetzen, obwohl mir seinerzeit Rechtshilfe zuerkannt worden war.
Um die Dimensionen klar zu machen: die € 14,26 tgl .im Jahre 2007 ergeben monatlich ein Einkommen von € 427,80!
Aufgrund meiner früheren Bemessungsgrundlage hätte ich Anspruch auf ATS 460,60 tgl. gehabt. Die vom AMS in den angefochtenen Bescheiden vorgebrachte Argumentation, daß ich den alten Anspruch vor Vollendung meines 45. Lebensjahres erworben hätte, findet im Gesetzestext keinerlei Deckung.

Alle wesentlichen Unterlagen lege ich bei.
Für Rückfragen stehe ich unter meiner Emailadresse * gerne zur Verfügung. Ich bitte allerdings, sollten Sie sich zu einer Berichterstattung entschließen, meinen Namen abzuändern, da ich heute im AMS-Kontext d.h. in der Kursbetreuung arbeitsuchender Menschen beschäftigt bin und ich mir keine beruflichen Nachteile einhandeln möchte.

Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
K. (12.02,10)

15.02.2010
um 14.48 Uhr - von (*)
"Geschützte Bemessungsgrundlage bedeutet, dass jene Bemessungsgrunglage geschützt wird, die sich beim ersten Bezug nach dem 45. Lebensjahr ergibt.
Wenn die arbeitslose Person sich zum 45. Lebensjahr im Bezug befindet, ist diese (die Bemessungsgrundlage des aktuellen Bezuges) geschützt."



14.02.2010 um 14.28 Uhr - von St*. - "Rechtswidrigkeit = Behörden-Alltag"!
"Aussagen von sowohl AMS als auch Sozialamt waren eher empörend"


Hallo Christian!

Da ich demnächst wieder Schulgängerin bin, seit 1 Monat auch Arbeitslosengeld beziehe, und mein Freund als schwerer Depressionsfall nicht arbeitsfähig ist, haben wir uns vor einigen Tagen darüber erkundigt, wie es mit dem Bezug von Sozialhilfe für mich und meinen Freund aussehen würde - dass ich im Burgenland keine Sozialhilfe bekomme, wenn ich volljährige Schülerin bin, ist ansich schon verwirrend genug, allerdings erhält mein Freund ebenso keine Sozialhilfe, weil meine Arbeitslosenunterstützung mit 25.31? pro Tag zu hoch ist, und ich angeblich unterhaltsverpflichtet bin. Ganz verstehe ich nicht, wieso ich für den Unterhalt meines Beziehungspartners (wir sind weder verheiratet, noch würde ich behaupten wir seien bereits Lebenspartner) verantwortlich sein soll, wenn dieser eindeutig und ärztlich bestätigt nicht mal in der Lage ist, selbst arbeiten zu gehen.
Noch dazu kommt, dass seine Eltern finanziell nicht in der Lage sind, ihn zu unterstützen, meine Eltern aber in der Lage sind, mich als Einzelperson sehr wohl zu unterstützen - als weiteren Gedankengang bedeutet das wohl, dass meine Eltern durch ihre Unterhaltszahlungen an mich auch verpflichtet wären, meinen Beziehungspartner mit zu finanzieren, weil ich angeblich diesem gegenüber Unterhaltspflichtig bin?
Jegliches Nachfragen in diese Richtung ergab höchstens \"na dann gehen sie halt arbeiten statt die Matura nachzumachen?\", wobei es hierbei gar nicht um Zahlungen an mich, sondern um Zahlungen an meinen arbeitsunfähigen Freund ging, der es \"wagt\", bei mir zu wohnen.

Weitere Aussagen von sowohl AMS als auch Sozialamt waren eher empörend, zum Beispiel die Aussage meinem Freund gegenüber \"Na dann sollten sie sich halt überlegen, vielleicht doch arbeiten zu gehen?\", als würde er zum Spass nichts tun.
Nach mehreren Wochen Amtsmarathon sind wir nun soweit einfach aufzugeben, da das Sozialsystem offensichtlich mit größter Wonne zusieht, wie Problemfälle an dem Klausellabyrinth ersticken. Manchmal frage ich mich, ob man tatsächlich nur mit Lug und Betrug irgendeine Form von Unterstützung erhält!

Ich habe nun ein wenig auf der Homepage gestöbert, und frage mich, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, wie wir uns gegen diesen Irrsinn wehren können, oder ob wir uns tatsächlich fügen müssen, und damit leben müssen dass wir keinerlei Hilfe oder finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten werden.

Lg,
St.

Antwort: Nicht zum Unterhalt verpflichtet!
Sie sind der behördlichen Rechtswidrigkeit ausgesetzt! Die SPÖ/ÖVP Regierung löst für die untere soziale Schicht den Rechtsstaat auf! (Somit aber für die ganze Gesellschaft!)

Suchen sie / ihr Freund schriftlich um Sozialhilfe an und lassen sich auch die Absage schriftlich per Bescheid geben! Der ist zu berufen!

In der schriftlichen Berufung geben sie an, dass ihrem Partner gesetzlich kein Unterhalt zusteht und er von ihnen auch nicht freiwillig geleistet wird!
Auf das AMT nehmen sie/er unbedingt eine Begleitperson mit!

"
Muster für Einspruch wegen Anrechnung des Partnereinkommens?"

Dazu der Volksanwalt
Land agiert bei Sozialhilfe illegal! (Partnerschafts-Anrechnung!)

Er soll sich die Sozialhilfe holen, die steht ihm zu!
Sozialhilfe
"Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?", "Wie bekommen Sie Sozialhilfe?", "Wieviel Geld bekommen Sie im Monat?"

Anmerkung:
Report/ORF - "Warum bleiben 215 000 000 Euro an Sozialhilfe liegen! "Behördlich / politisch verursachte Armut"!


14.02.2010 um 8.34 Uhr - von Wo* - Schrecken und Zorn! Zorn der Ohnmacht.
Begeisterung durch das Engagement vieler!


Dilemma

Hallo Christian

Seit einigen Tagen lese ich mit Begeisterung,gepaart mit Schrecken und Zorn Inhalte deiner Plattform.Begeisterung durch das Engagement vieler,Schrecken durch die berichte Betroffener

Und Zorn.Zorn der Ohnmacht.

Mit der Novelierung des AMSG 2009,werden alle Arbeitslosen aller bisherigen Rechte (die ohnehin
Schon mehr als bedürftig waren) beraubt.KEINERLEI Rechte mehr.Man MUß an Deppenkursen Teilnehmen und man MUß sich zu unter KV-Tarif zahlenden SÖBS usw. vermitteln lassen.

Acj sorry,stimmt ja nicht,wurde ja schnell ein eigener KV zusammengeschustert (Transitarbeiter KV) oder wie sich der benennt.Frage mich welche „Gewerkschaft“ den ausgehandelt hat???
Sehr bedenklich auch das es bezüglich der Datenweitergabe keinerlei Bedenken mehr gibt.Außer (angeblich) Gesundheitsdaten darf alles abgefragt werden.Wer kontrolliert die Weitergabe von Gesundheitsaten???? Kein Schwein.

Begleitende Betreuung ist gestattet,daher darf sich jeder Trottel diverser Anbieter,sich vor den Wohnungstüren der Klienten begeben,Nachbaren befragen usw.(Das ist Stigmatisierung pur),da
Meinen Nachbarn es einen Scheissdreck angeht ob ich arbeitslos bin oder nicht. (Sorry für den verbalen Entgleiser).

Die rechte der Arbeitslosen wurden dahingehend geändert,das der Verwaltungsgerichtshof,mit ihnen keinerlei Arbeit mehr hat.Liegt der Verdacht nahe,das dies eine Absprache war.Alle bisherigen Entscheide sind damit ungültig.Bravo Herr Unsozialminister und Koalitionspartner.

Mit dieser „Arbeitsmarktpolitik“ die arbeitslose Menschen zu kuschenden Sklaven macht,ist es nicht verwunderlich,das diverse am sehr rechten Flügel sitzenden Parteien,immer mehr Zulauf bekommen.

Zorn schürrt Haß,und damit ist man sehr empfänglich für gestreute Feindbilder angesprochener Parteien.Vermutlich hat man in den Regierungsparteien vergessen,was für den Aufstieg eines Adolf Hitlers verantwortlich war:Wirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit.

Herr Unsozialminister rühmt sich über einen laufendes Pilotprojekt Namens „Gesundheitsstraße“.
ER faselt von Harmonisierung durch Festtstellung des Gesundheitszustandes von nun mehr einer Stelle für AMS und PVA.Nun Herr Unsozialminister:Gescheiter wäre es dafür Sorge zu tragen,das Amtsärztliche Untersuchungen beim Bundessozialministerium (zur Feststellung der Minderung der Erwerbsunfähigkeit,Ausstellung für einen Behindertenpass) mit der PVA harmonisiert würden.

Beispiel:2007 wird einen die Invaliditätspension für ein Jahr befristet ohne viel hin und her gewährt.
2008 trotz nachweislicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch Sachverständigengutachten abgelehnt.Klage bei Arbeits und Sozialgericht:Klage abgelehnt.
2009 neuerliches Ansuchen um Invaliditätspension,natürlich durch das AMS favorisiert,ja quasi dazu genötigt um Invaliditätspension erneut eintzureichen.

Und nun zu den Ergebnissen:Gleichzeitig zu den Untersuchungen durch die PVA,reichte ich um den Behindertenpass beim Bundessozialamt ein:Nach ärztlicher Untersuchung vorliegenden Befunden,wurde mir der Behindertenausweis mit einer Feststellung des Grades der Behinderung/ Erwerbsfähigkeit mit 80 von Hundert attestiert,UND der Zusatzeintragung:“Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar“ !!!!!!

Ich habe mir daraufhin dies auch per Bescheid austsellen lassen,sprich ich gehöre den Kreis der Begünstigten Personen an.

Ganz anders PVA und „gerichtlich beeidete Sachverständige“,die sehen mich für arbeitsfähig und für öffentliche Verkehrsmittelbenützung nicht eingeschränkt??????

Ergänzenderweise muss ich noch festhalten:Verfahren vor dem Arbeits und Sozialgericht ist noch nicht abgeschlossen,aber die Erwartung eines positiven Ausgangs ist eher gemindert.
Daher bin ich nun in einem Dilemma:geht das Gericht davon aus,die sich ja nach den Sachverständigengutachten richtet,ich sei noch arbeitsfähig,müsste ich mich sofort wieder arbeitslos melden und…….

Lege ich denen (AMS) den Behindertenpass mit der Eintragung der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel,hege ich die Furcht,das man mich als nicht mehr vermittelbar hinauswirft und ich zum Sozialfall degradiert werde.Lege ich nur den Bescheid der begünstigten Personen vor,habe ich den verdacht,das man mich in Deppenkurse steckt.Wissen sie einen Rat??????

Mit freundlichen Grüßen
Wo.

Bitte mich bei eventueller Veröffentlichung zu anonymisieren,danke.

Antwort:
Legen sie auf alle Fälle ihre Gutachten vor! Vermindert leistungsfähig schützt vor "gewissen" DV.
Gegen Deppenkursen kann man sich "nur" wehren (mit VwGH-Erkenntnissen), wenn die "Defizite die dort ausgeglichen werden sollen", nicht vorhanden sind, weil man beruflich schon zu tun hatte - also keine Kenntnisse/Fähigkeiten fehlen - oder solche Deppenkurse schon besucht wurden!

Hundstorfer und das AMS missachten (scheissen auf) den Rechtsstaat und heben diesen auf!
Heisst aber nicht das alles womit die Arbeitslosen erniedrigt, psychisch vernichtet werden auch "Rechtens" ist! Z.Bsp. ist die aufsuchende Vermittlung nur freiwillig möglich!

Ihr Beispiel zeigt, dass auch Ärzte gekauft sind und der abgeänderte zeitgemässe hippokratische Eid (Genfer Deklaration) für diese Personen keine Rolle spielt!
"Spätestens" hier muss die Demokratie auf der Hut sein!

>"ZwangsUntersuchung (z.Bsp. BBRZ) zur Diagnose Arbeitsunfähigkeit!"
Der Gipfel - Arbeitslose werden von AMS-Ärzten als arbeitsunfähig eingestuft (Bezugsentzug), auf das ihnen "kurz" darauf von den Pensionsversicherungsärzten die Frühpension verwehrt wird, weil sie "gesund" und arbeitsfähig sind!??
Den BBRZ "Ärzten" ist anscheinend der
zeitgemässe hippokratische Eid (Genfer Deklaration) nicht geläufig oder sie handeln bewusst zuwider!<

Warten sie noch das Gerichtsurteil ab und nach diesem handeln sie dann!
Melden sie sich wieder wenn es Probleme gibt! Alles Gute!

Anmerkung: FPÖ ist keine Alternative sondern Steigerung des "Hässlichen" bez. menschlichen Zusammenlebens!
Mit grosser Besorgnis stelle ich fest, dass immer mehr, auch Arbeitslose, die extrem rechte FPÖ wählen! (Die "nur" über Hass und Feindbilder Politik machen!)

Weil das aus der Sicht der Betroffenen, wegen fehlender Möglichkeiten, irrtümlicher Weise als Alternative erkannt wird, oder sie den unaufrichtigen sozialen Überschriften Glauben schenken?
Bitte macht euch klar, diese extreme Rechte ist die Steigerung der rechten faschistischen ÖVP-Politik!
Das menschliche Zusammenleben wird an Grausamkeit zunehmen! -
Auch wenn man meint, der Grad der jetzigen Grausamkeit kann nicht gesteigert werden, weil schon eine Ebene erreicht wurde auf der Menschen behördlich in die psychische Krankheit wie den Selbstmord getrieben werden!

Zur Erinnerung:
Diese Arbeitslose-vernichtende Arbeitsmarktpolitik wurde von der ÖVP / FPÖ / BZÖ eingeführt! Seinerzeit zum grossen Teil rechtswidrig!

>SPÖ/ÖVP gefiel es nicht das sich die Arbeitslosen gegen die, während der FPÖ/ÖVP Regierung "eingeführten"/umgesetzten, systematisch angewandten AMS-Rechtswidrigkeiten erfolgreich zur Wehr setzten, worauf sie kurzer Hand das Gesetz an die Rechtswidrigkeiten anpassten und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärten!<

Österreich braucht als Alternative unbedingt eine neue soziale, ethische Partei!



13.02.2010 um 14.44 Uhr - von T* - "Verzichte zugunsten Jüngerer auf angebotene Arbeitsplätze, da die Jüngeren eventuell eine Familie zu erhalten haben und auch (noch) an eine positive Zukunft glauben."


Hallo Herr Moser!

Ich lese mit grossem Interesse fast täglich in diesem - ausgesprochen WICHTIGEN Forum - und möchte auch meine Erfahrungen einbringen.

Am *.2.2010 sollte ich bei einem Institut namens MENTOR einen JSI-Kurs beginnen (bereits zum Dritten mal!).
Nach der Begrüssung durch eine der Trainerinnen wurden die Namen der Anwesenden verlesen, wobei etwa zehn Personen - darunter auch ich - nicht genannt wurden.
Diese wurden dann - mit Datumsstempel und Unterschrift eines Trainers auf der Einladung - zurück ins AMS geschickt.
Nachdem ich dort etwa eine Stunde wartete, bekam ich für *.02.2010 einen Termin - allerdings bei einem "neuen" Betreuer.
Dazu möchte ich noch bemerken, daß diese Wartezeit eigentlich nicht sein sollte, da das "System" des Parteienverkehrs aus eben diesem Grund der Zeitersparnis bereits vorigen Herbst auf das "amerikanische System" (EINE Warteschlange - der "Kunde" geht zum nächsten freien Schalter) geändert wurde.
Beim Termin am Freitag dann war der Betreuer wiederum sooo sehr beschäftigt, daß ich gleich einmal 45 Minuten NACH meinem Termin drankam. Wobei zwischen den einzelnen Parteien doch eine etwa 5minütige Pause "drin" war.
Über die Behandlung durch den Betreuer kann ich mich nicht beschweren - nur soll ich jetzt am *.03.2010 neuerlich bei derselben Adresse für denselben Kurs vorsprechen.
Ich persönlich sehe die Teilnahme eher aus dem Blickwinkel eines "Helfers", der jenen, welche sich etwas "schwer tun" unterstützend zur Seite steht - dazu gehört natürlich auch die Werbung für Ihre SoNed-Seite.
Da ich diese "Maßnahme" bereits einige male genossen habe, kann ich eh nix mehr "dazulernen", außerdem habe ich eine zweijährige Psychotherapie (sollte JEDER machen, um sich seiner Selbst klar zu werden) hinter mir und durchschaue die "Spielchen" der TrainerInnen - also füge ich mich ohne Protest. Dafür verbreite ich den "Selbstverteidigungsgedanken" bei den anderen "Kunden". (Infiltration?)
Solange mir mein Notstandsgeld und die anderen Beihilfen (Sozi & Wohnbeihilfe) nicht gestrichen werden, verzichte ich zugunsten jüngerer auch auf angebotene Arbeitsplätze, da ich der Meinung bin, daß die jüngeren eventuell eine Familie zu erhalten haben und auch (noch) an eine positive Zukunft glauben. Für mich beanspruche ich einen "Wohlfühlfaktor" von min. 75% - was den Arbeitsplatz, die Kollegen, die Chefität, die Umgangsformen im Betrieb, usw. angeht.
Ich denke DIESER Faktor ist auch wichtig, um sich NICHT "krankzuarbeiten" und als "minderwertig" zu fühlen.
Dies hat mit meiner über 25ig-jährigen Tätigkeit als "Zeitarbeiter"(moderner Tagelöhner!!) und den Erfahrungen aus dieser Zeit zu tun. Deshalb verweigere ich auch jegliche Bewerbung bei so einem menschenverachtenden Betrieb und sage mir:

"Die werden sich zum Schluss alle noch gegenseitig zerfleischen, aus lauter Gier".

Nichtsdestotrotz wünsche ich allen, die mit Problemen der bekannten Art konfrontiert sind die notwendige "Coolness" und den Informationszugang, um mit den Widrigkeiten fertig zu werden.
Und Ihnen Herr Moser noch viele Erfolge mit Ihrer Seite

Mit freundlichen Grüssen
PCT.

Antwort:
Danke! - Auch für den Eintrag und die u.a. interessante soziale Sichtweise!


13.02.2010 um 10.40 Uhr - von Moser Christian - Kommentar zum Kurier Artikel:
Arbeitslos, wertlos!


Selbstmorde:
Britische Forscher errechneten, dass ein Anstieg der Arbeitslosigkeit um ein Prozent die Suizidrate um 0,8 Prozent erhöht!

Flecker:
Aber auch die Politik verschärft ihren Diskurs gegen Arbeitslose. Weil sie selbst nicht fähig ist, die Lage entscheident zu verändern, wird die Verantwortung für Arbeitslosigkeit individualisiert!

Anmerkung:
Ein Bericht der insofern von Betroffenen positiv gesehen werden darf, als das er gegen das gängige Feindbild "Sozialschmarotzer" etc, argumentiert! (Danke!)
Er frustriert mich aber gleichzeitig, weil er das menschenverachtende AMS, das die psychische Gesundheit der ("längerzeitigen") Betroffenen zerstört, nicht anklagt?!

(Ist die besonders gute Gesprächsbasis der Arbeitsloseninitiative zum AMS-Verantwortlichen ein Grund dafür? - Eine erfolgreiche AMS-Chef Strategie?)

So müsste auch die Selbstmordrate in die Höhe korrigiert werden, sollten die englischen arbeitsmarkt-zuständigen Behörden nicht die selbe Brutalität gegenüber arbeitslosen Personen wie österreichische an den Tag legen!
Die, davon bin ich überzeugt einen Grossteil an Verantwortung bez. Suizid trägt, weil neben der persönlichen Entwertung im Umgang mit Betroffenen - diesen auch der Rechtsstaat entzogen wird und ihnen nicht selten auch rechtswidrig ein "Existieren" verunmöglicht wird! - Der Bezug, auf den Rechtsanspruch besteht rechtswidrig gesperrt wird!

"Gehirnwäsche"!
"Warum AMS-SachbearbeiterInnen auf das Feindbild "Sozialschmarotzer" gut ansprechen und sie ohne Gewissensbelastung Menschen in Not psychisch vernichten (können/dürfen)!

Ihnen wird Courage und Kompetenz, mit gut entlohnten "sicheren" Arbeitsplatz, abgekauft!
Und es werden gesellschaftliche Bereiche politisch fragmentiert. Was der Grund ist warum zusammenhängendes Denken/Handeln ausgeschlossen ist!
Dies hat zur Folge:
Das die arbeitsmarktpolitisch tätigen Personen das Problem aus einem anderen Blickwinkel betrachten!

Im Beispiel Zahlen u.a. als Schätzung:
Wir reden mittlerweile von ca. 400 000 Arbeitslosen (nach gefälschter Statistik!)
auf ca. 30 000 freien Arbeitsplätzen! (mit vielen Doppelmeldungen!)

Aus der Sicht einer AMS-BetreuerIn die, nehmen wir an "100" Klienten betreut!
Stellt sich die Sachlage folgend dar,
100 Arbeitslose kommen auf 30 000 freie Arbeitsplätze!
Zugespitzt:
Auf dem zur Zeit gegenübersitzenden Arbeitslosen kommen 30 000 offene Arbeitsplätze!

Das selbe Problem bietet sich in Mobbingkursen/Deppenkursen / Zwangsmassnahmen!
"Da diese den Auftrag haben Arbeitslose, in nicht vorhandenen Arbeitsplätzen, zu vermitteln/zu drängen! - Sie nach ihren Statistiken auch sehr erfolgreich dabei sind?
Ist diese Sichtweise besonders erfahrbar/sichtbar!"

Eine Gruppe/"Klasse" besteht aus ca. "15" Personen!
Auf der Bewusstseinsstufe auf der sich die "Coacher-Innen" bewegen, kommen dann 15 Personen auf 30 000 freie Arbeitsplätze!
Zugespitzt bei Einzelgesprächen kommt eine Person auf 30 000 offenen Arbeitsplätzen!
Natürlich kann es sich dabei nur um eine arbeitsscheue Person handeln!"

(Notwendige Alternative ist eine (
emotional intelligente) Politik des zusammenhängenden Denkens und Handelns!)

Denn auch die gesellschaftlichen Konsequenzen / sozialen Katastrophen unterliegen einem Wachstum!

13.05 Uhr - Erging auch an den Kurier leser@kurier.at (ev. als Leserbrief)

mit freundlichen Grüssen
Moser Christian
A.Brucknerstr.23
5280 Braunau

www.soned.at
(Erwerbsloseninternetplattform)
seit Okt. 2004 ca. 947 655 Visiten - momentan ca. 850 V. am Tag
An die 4400 Forum Einträge handeln von Rechtsstaatlosigkeit im AMS,
"verursachten" psychischen Erkrankungen wie auch Suizid!

14.02.2010
um 14.48 Uhr - von L. - Ich bezweifel die Zahl der freien Stellen
Sehr geehrter Herr Moser?
Ich bezweifel die Zahl der freien Stellen von 30.000 Stellen. Sie führen richtigerweise die Doppelmeldungen an. Ich behaupte, auch durch Berücksichtigung von Schwankungen die Zahl der freien Stellen auf unter 15.000. Mfg L.

14.02.2010
um 22.46 Uhr - von W. - AMS-Schulungen erhöhen Jobchancen deutlich
>Österreich, Wien, 09.02.2010
AMS-Schulungen erhöhen Jobchancen deutlich (APA)
Schulungsteilnehmer bewerten praktischen Nutzen der Kurse mit der Note 1,9 auf der Skala von 1-6<

roflllllll seltsame rechnungsart,wenn man die Statistik 200) liest,wo von freien Sellenangeboten von ca.26.000 die rede ist,
http://www.ams.at/_docs/001_internetgrafiken09.doc
wo hat der die Jobs hergenommen,ist ja unglaublich eine derartige aussage.
(13.02.10)

Anmerkung: "Zählt das noch irgendwas, was das AMS von sich gibt?"
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung kommt für die BRD zu einem ganz anderen Ergebnis!
Bewerbungstrainings bringen nichts (Spiegel)

"Kurs"-Beurteilungsbögen werden aus Angst falsch ausgefüllt und dienen dehalb der Rechtfertigung dieses psychisch-krankmachenden millionenteuren Unsinns!

AMS-Chef Kopf`s Kommentar zu Deppenkursen!
>Auch wenn ein Kurs manchmal nur einen einzigen Zweck hat, wie Kopf zugibt: die Leute daran zu hindern, sich in ihrer Arbeitslosigkeit gemütlich einzurichten.<

Selbst Kickl aus der FPÖ
(?) zweifelt!
Kickl: AMS-Schulungen bisher keinesfalls ausreichend evaluiert (APA)

Bartenstein`s Arbeitslosenpolitik!
Rotationsprinzip wird gegen die Arbeitnehmer verwendet.

14.02.2010
um 22.46 Uhr - von Werner - Arbeitsmarkt: Verstöße gegen Arbeitsrecht deutlich gestiegen.
Zur Info : (ORF)
Verstöße gegen Arbeitsrecht deutlich gestiegen. Das Krisenjahr 2009 hat einen dramatischen Anstieg von Verstößen gegen Gesetze und Verträge durch die Arbeitgeber gebracht. Diese Bilanz haben nun Arbeiterkammer und ÖGB im Burgenland gezogen. (13.02.10)

Anmerkung:
"Resultat dieser "Zwangsvermittlungs"-Arbeitsmarktpolitik?"

15.02.2010
um 11.16 Uhr - von Hans - "betriebsratsverseucht" = "Unwort des Jahres - Neoliberaler Sprachgebrauch"
Zur Info, mir bleibt´s im als stecken.
Das "Unwort des Jahres" 2009 heißt "betriebsratsverseucht". "Damit werden in völlig unangemessener Weise Arbeitnehmer-Interessen als Seuche dargestellt", begründete der Sprecher der sprachkritischen Jury, Horst Dieter Schlosser, die Entscheidung. (Focus.de) (14.02.10)



12.02.2010 um 10.06 Uhr - von D. R*. - Rechtswidrige Anrechnung (Partner)
Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bräuchte eine Person die mir bei einem Problem mit dem AMS helfen kann, bin ich Wien und es geht da um meine Freundin!

Kurz zur Sachlage: Ich selber bin seit kurzen selbstständig (seit September) und habe vielleicht ein einkommen das bei (Dez. 600,- €, Januar 728,-€) liegt, davon kann ich selber erst mal gerade meinen Lebensunterhalt zahlen, darauf hin haben ich und meine Freundin uns zusammen getan und sind in meiner Wohnung zusammen gezogen. Sie ist zurzeit aber Arbeitslos und sollte Notstandtshilfe bekommen, da wir jetzt aber zusammen wohnen bekommt sie gar nichts! Ab wohl man mit 600 € es nicht bezahlen kann zu leben und ich nicht mit ihr verheiratet bin oder so etwas ähnlichen.

Wäre es möglich mir eine Info stelle in Wien zu übermittel die mir bei den Problem mit dem AMS weiterhelfen kann!

Mit Hoffnung auf eine baldige antwort.

D. R.

Antwort:
"
Muster für Einspruch wegen Anrechnung des Partnereinkommens?"

Antwort an Pe- - Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.

Bei AMSand gibts Unterstützung
Besuchen sie AMSand! Dort gibts Hilfe!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
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Stiftgasse 8
1070 Wien (ohne Gewähr)


12.02.2010 - von R.S. - Denkanstoß: Solidarität gegen`s "Aushungern"!
"Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse"


Hallo Christian,

ich hätte hier einen Denkanstoß. Da du des öfteren erwähnst..... "Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse" würde ich vorschlagen diese zu erlangen. Natürlich ist mir klar warum es zu solchen Erkenntnissen nicht so leicht kommt (Aushungerung der betroffenen Personen). Nun mein Vorschlag: Richten wir ein transparentes, für jeden über z.b. Netbanking einsehbares Spendenkonto ein um Personen durch die Aushungerungszeit, die ja meist mit Bezugssperren und langen Wartezeiten verbunden sind, zu führen.

Von diesen VwGH Erkenntnissen würden wir alle profitieren. Der Verlauf des Verfahrens sollte ebenfalls einsehbar sein um der Öffentlichkeit zu zeigen mit welchen Menschenverachtenden AMS-Richtlinien Arbeitssuchende zu kämpfen haben. Auch wenn es Vereine (Plattformen) mit verschieden Auffassungen gibt, ist der Wunsch nach sozialer Gerichtigkeit gleich groß. Ich bin davon überzeugt, dass ein kollektiver Zusammenschluss ALLER von Vorteil wäre.

Wenn nur ein Bruchteil der Arbeitslosen (es gibt ja auch nocht die vielen ausgebeuteten arbeitenden Menschen) einen Beitrag leisten würden, könnten diese wichten Erkenntnisse erlangt werden.

Bei ca. 800 "SONED" Seitenaufrufe täglich müsste dies leicht finanzierbar sein und von den 100.000den Arbeitslosen Personen rede ich erst gar nicht.

AMS - Arbeitslosenzahlen Jänner 2010:
403.000 (ohne Verschleierungstaktik vermutlich ~ 800.000) x 2 Euro = UNVORSTELLBAR

Ein kleiner Beitrag monatl. reichen also aus um diesen Denkanstoß und natürlich auch Weitere zu realisieren.

In diesem Sinne..... DER WORTE SIND GENUG GEWECHSELT

Liebe Grüße

R.S. (11.02.10)

Antwort:
Gute Idee! Wurde in der Szene schon diskutiert!
Das wäre eine ausgezeichnete Strategie gegen die AMS-Rechtswidrigkeit und Rechtsstaatlosigkeit! Dazu brauchts eine Organisation oder Verein!



11.02.2010 um 13.26 Uhr - von Ul*.- Ich bekomme Panik, weiß nicht wie ich danach Miete, Strom, Essen...bezahlen soll.


Hallo,

ich habe eine dringende Frage, zerbreche mir seit Tagen den Kopf.

Derzeit mache ich eine Weiterbildung, die vom AMS finanziert wird. Diese dauert insgesamt 10 Monate. In diesem Zeitraum habe eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunerhaltes bekommen, hatte 650 Euro monatlich zur Verfügung.

Mit diesem Betrag konnte ich eingermaßen "überleben". Doch Mitte Februar ist die Ausbildung zu Ende und ich falle somit auf die Notstandshilfe von 450 Euro zurück.

Ich bekomme Panik, weiß nicht wie ich danach Miete, Strom, Essen...bezahlen soll. Habe auch keine finanziellen Reserven...Mutter und Verwandte könnten nicht aushelfen.

Ich bin natürlich schon auf Jobsuche, aber wie lange noch, kann ich nicht abschätzen.
Könnte ich vorübergehend Sozialhilfe beziehen?? aber soweit ich gesehen habe, bin ich mit diesen 450 Euro über dem Richtsatz? Mietbeihilfe bekomme ich keine, da über kein Mindesteinkommen verfüge.
Es dreht sich im Kreis!

Ich bin dankar über jede Meinung und Ratschlag! (31.01.10)

Antwort:
Ja, sie lassen sich den Notstand auf den Richtsatz von ca. 550 Euro deckeln!
Sozialamt besuchen!
In Notlagen legen sie ihre Scham ab und besuchen auch die Caritas! Einkaufsgutscheine, Kostenübernahme durch Erlagschein ev. Bargeld ist möglich!
Mit Notstand bekommen sie auch Mietbeihilfe! Sie liegen unter ca. 800 Euro! Stellen sie einen Antrag!

Ev. ist es auch möglich die Panik abzustellen! Könnte ja auch sein das sie eine Arbeit bekommen! Wenn nicht erhalten sie ab September die ca. "740" Euro "Mindestsicherung"! Solange halten sie durch - wenns sein muss! Alles Gute! (ohne Gewähr)

Ps.: "Im Namen der Gesellschaft - Ein Danke ,
dass sie Sozialhilfe und weitere Unterstützung ("Erniedrigung, Demütigung, Beschämung") annehmen und dafür nicht kriminell werden - müssen!"

"Ein Danke, dass sie trotz der, von ÖVP/SPÖ - ÖVP/FPÖ/BZÖ, politisch/behördlich verursachten Armut / Lebenswidrigkeit nicht kriminell werden!"


10.02.2010 um 17.06 Uhr - von F. M*.- Verein für die Gesundheit und Rehabilitation psychisch Kranker


Wurde zur Orientierungshilfe/Clearing bei Pro Mente - Verein für die Gesundheit und Rehabilitation psychisch Kranker zugewiesen (www.promentesteiermark.at).
Den Anmeldebogen habe ich mit Vorbehalt der rechtliche Überprüfung unterschrieben. Ist diese Zuweisung verpflichtend oder freiwillig?
wenn Sie die Pro mente seite ansehenen zielt der Verein auf psychisch beeinträchtige Personen ab. Gibt es schon VWGH-Urteile?
MFG F. M. (8.02.10)

Antwort:
Diese Massnahme muss freiwillig sein!
Im ähnlichen Fall kam die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ
im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten in der rechtlichen Beurteilung zum Schluss, dass die Teilnahme-Verweigerung an einer
"Begleitmassnahme" keine Sanktion nach § 10 AIVG nach sich ziehen darf.
Da das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt muss ev.der Rechtsweg bis zum VwGH beschritten werden!
Lassen sie sich die Verbindlichkeit bei sonstiger Bezugssperre vom AMS-BeraterIn schriftlich geben - Mit Unterschrift! (Ev. auch vom TrainerIn)
Und weisen sie ihn darauf hin, dass nach ihrer Information die Teilnahme freiwillig ist und sollte dies der Fall sein, es sich bei einer Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) um Nötigung und Amtsmissbrauch handelt!

Es braucht ev. aktuelle VwGH-Erkenntnisse (ohne Gewähr)

Besuchen sie zur Unterstützung AMSEL oder/und Grazer Arbeitslosenstammtisch!
(ohne Gewähr)



10.02.2010 um 15.47 Uhr - von A**. - "SoNed ein Dokumentationsarchiv des AMS-Unwesens"!


Hallo Christian,

melde mich mal wieder. Es ist keine Anfrage - nur zur Info. Nachdem ich das Forum immer wieder besuche und und ich es jetzt schon quasi als "Dokumentationsarchiv des AMS-Unwesens" ansehe, ein paar Dinge aus meiner Erfahrung, vielleicht hilfts bei anderen Usern oder wie ich denke, sieht hier doch der Eine oder Andere von der "Anderen Seite" auch hier herein (schön wäre Volksanwaltschaft, VwGH, etc.)
.
Ich bin nun nach mehrjähriger Arbeitssuche zum 5.Mal auf einem Kurs mit Clearing, Persönlichkeitsbildung und dem üblichen Drumherum (Lebenslauf, Vorstellung, Perspektiven, Balli-Spielen, Nordic Walking, Prävention, u.v.a.m sowie dem Füllprogramm: Jobsuche vor dem PC zwangsweise stundenlang). Zwischenzeitlich ein halbes Jahr zugewiesen zu einer Beratungsfirma für Management (Lebenslauf, Vorstellung, Perspektiven usw.). Darauf folgend ein Jahr freiwillig bei einer "begleitenden Jobsuche" (diese hatten mir in dieser Zeit keinen einzigen Job vorgeschlagen).
Vom AMS kamen in diesen Jahren ca. 10-15 Jobangebote. Meine Bewerbungsanzahlen sind bisher sicher dreistellig. Die Initiative hat sicher bei mir zu liegen, jedoch ist anscheinend die Priorität des AMS in der Verwaltung der Arbeitssuchenden und nicht im Service! Hier spielt der politische Druck die tragende Rolle.
Während dieser begleitenden Jobsuche wurde ich vom AMS lm Rahmen einer Jobbörse einem SÖB zugewiesen (Kontrolltermin! bitte nie das Original-Schreiben und den Briefumschlag wegwerfen oder abgeben - nur Kopie!).
Nach meiner Frage an den Arbeitgeber (der zumeist politischen Hintergrund hat), ob dies ein Transitarbeitsvertrag, gesundheitlich zumutbar (Transport-und Gartenarbeit) ist und ob ich einen Arbeitsvertrag einsehen könnte, wurde ich als Arbeitnehmer abgewiesen und mit Bezugs-Sperre von sechs Wochen belegt.
Des weiteren wurde ich zum Amtsarzt vorgeladen, der mir eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (manuell, kein Tragen, keine Leitern....) bestätigte.
Nach Einspruch durch meinen RA wurde ein "korrigierter" Bescheid - nunmehr 4 Seiten statt 1 Seite von der AMS Berufungsbehörde ausgestellt, natürlich mit Ablehnung der Berufung!!!

PS: Vor 2 Wochen beim AMS (Beraterfirma): Es hat keinen Sinn, Bewerbungen über die traditionelle Art (schriftlich...) zu machen. Nur der verdeckte Arbeitsmarkt bringts.
Heute:(andere Beraterfirma) Sie haben pro Woche 5 Bewerbungen nachzuweisen.!?

LG - alles Gute und vielen Dank für Deine Arbeit

bitte nur Initialien falls Veröffentlichung

Antwort:
Die AMS Landesgeschäftstelle ("eigene demokratie-unterlaufende Gerichtsbarkeit") bestätigt auch rechtswidrige Sperren, weswegen unbedingt eine
Beschwerde an den VwGH anzuraten ist! Mit Verfahrenshilfe!

Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (VwGH) (ohne Gewähr)

10.02.2010 um 11.48 Uhr - von S**. - Ich soll Fehler des AMS büssen?


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist S* *, ich bin beim Ams L. vorgemerkt. Ich versuche nun die dritte Woche einen Fehler bei meiner Berechnung auf zu klären und hoffe endlich Hilfe zu bekommen. Ich habe vom *.12.2009 bis *.01.2010 auf Wunsch meiner Beraterin Frau M. eine Kursmaßnahme besucht. Laut meiner Beraterin Frau M. sollte dieser Kurs folgende Kriterien erfüllen: Tagesmaßnahme, mindestens 5 Wochen Dauer und mindestens 12 Stunden Unterricht pro Woche!

Leider musste ich nach Beendigung des Kurses fest stellen dass mir Frau M. falsche Informationen gegeben hatte und offenbar noch ein Fehler bei meiner Berechnung passiert ist, denn es wurden 12-16 Stunden eingetragen. Ich habe letzte Woche bei einem Termin mit Frau K. erfahren dass die Kurse mindesten 16 Stunden die Woche beinhalten müssen. Ich war sehr erleichtert dass mein Kurs trotzdem die geltenden Kategorien erfüllte und hoffte auf eine neue Berechnung. Denn für Dezember habe ich die Hälfte des Geldes bekommen das mir zu stehen würde und für Jänner wurde mir die Unterstützung ganz gestrichen. Leider teilte mir heute Frau M. bei einem Telefonat mit dass Sie diesen Fehler nicht rückwirkend korrigieren könne! Da ich aber trotz mehrmaligem nach fragen keinen früheren Termin bekomme habe war es mir unmöglich früher auf diesen Irrtum hin zu weisen! Ich habe das Gefühl keine Chance zu bekommen.

Sie werden bestimmt verstehen dass ich es sehr unfair finde für den Fehler eines Anderen auf 2 Monate Unterstützung verzichten zu müssen. Ich bin wirklich sehr dringend auf diese finanzielle Hilfe angewiesen. Ich bin schon total verzweifelt, denn das ist jetzt mindestens der 3 grobe Fehler des Ams in nur 7 Monaten für den jedes mal ich mit viel Zeit oder Geld bezahlen musste.

Seit ich mich beim Ams vorgemerkt habe, habe ich mich genauestens an die Richtlinien und Vorgaben des Ams und der Betreuer gehalten und dachte ich könnte das Gleiche erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
S**. (8.02.10)

Antwort:
Ihrem Bericht nach, wurden sie falsch aufgeklärt, deshalb steht ihnen das Geld zu! Legen sie schriftlich mit dieser Begründung Einspruch ein!
Sollte sie keinen Erfolg haben, so wäre ein RA. notwendig!

AMS - Haftung
Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!

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10.02.2010
um 12.13 Uhr - von S**. - Wie kann ich Berufung einlegen?
Hallo,

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wie genau kann ich Berufung einlegen? Beim Ams oder wo anders?
Danke
LG S.

Antwort:
Auf den Bescheid
Berufung / Einspruch einlegen!

11.02.2010
um 10.48 Uhr - von S**. - Beraterin hat den Fehler nicht absichtlich gemacht!
Hallo,

diese Antwort habe ich heute von der Ams Ombudsstelle bekommen.
Wirklich eine große Hilfe. Da meine Beraterin den Fehler nicht absichtlich gemacht hat, habe ich keine Rechte?

Liebe Grüße

Sehr geehrte Frau S.! (10.02.10)

Eine Berufung könnten Sie nur gegen den Einstellungsbescheid Ihrer
Notstandshilfe einbringen. Im Fall der DLU ist das nicht möglich, da laut
den Bestimmungen des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) auf Beihilfen kein
Rechtsanspruch besteht, weshalb dieses Rechtsmittel dabei nicht zur
Verfügung steht.

Ich bedaure, dass eine Situation entstanden ist, in der Ihre Erwartungen
nicht erfüllt wurden, möchte aber nochmals betonen, dass ich kein
fahrlässiges oder gar bewusst falsches Handeln Ihrer Beraterin feststellen
konnte.

Mit freundlichen Grüßen

M: K.
Arbeitsmarktinformation und Marketing, Grundlagen
Ombudsmann ams.help
Ombudsstelle für KundInnen des AMS Wien
Landesgeschäftsstelle Wien
Landstraßer Hauptstraße 55 - 57, 1030 Wien
Telefon: +43(0)1-87871/DW 50516
Telefax: +43(0)1-87871/DW 50589
E-Mail (allgemein):
ams.wien@ams.at

Antwort:
Es ist unerheblich ob der Fehler absichtlich gemacht wurde oder nicht!
Aus der Antwort des "Ombudsmann" ist zu entnehmen, dass ein Fehler passiert ist - Eine falsche Auskunft erteilt wurde! - Dieses Schreiben kann als Indiz verwendet werden!
Sie bräuchten einen Rechtsanwalt! Von Vorteil wäre wenn sie ev. rechtsschutzversichert wären?
Besuchen sie auf alle Fälle AMSand! Versuchen sie "ihr" Geld wieder zu holen!

- Und sie erheben auf die Mitteilung/"Bescheid" der Bezugseinstellung trotzdem schriftlich Einspruch!
Teilen sie, neben der Begründung mit, dass die bekl. Partei für die Folgen der falschen Auskunft
ihrer Organe einzustehen hat!
("Nochmal" - Besuchen sie ev. vorher AMSand)
(ohne Gewähr)

Die Ombuds-Mitarbeiterinnnen " nur "Handlanger" des übrigen AMS-Systems.

12.02.2010 um 13.12 Uhr - von S**. - Ich werde aber die Sache auf sich beruhen lassen! - Das ist einfach zu frustrierend!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ich werde aber die Sache auf sich beruhen lassen da man gegen dieses System eh nicht wirklich ankommt.
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und leider auch keine Kraft und Zeit mich ewig diesem sinnlosen Kampf zu stellen. Seit 3 Wochen beschäftige ich mich damit, es hat allein 2 Wochen gedauert heraus zu finden was los ist. Das ist einfach zu frustrierend, vor allem da es nicht das erste Mal ist. Ich werde mir in Zukunft alles schriftlich von den Beratern holen, vielleicht habe ich dann mehr Glück.
Ich kann nur hoffen das sich das System irgendwann bessert.

Danke!

Liebe Grüße S. (11.02.10)

Antwort:
Oder nehmen sie den geringsten Widerstand im Widerstand!
Geben sie eingeschrieben, den Einspruch auf! Dann nehmen die Dinge alleine ihren Lauf!

Schreiben sie, das die Partei/AMS für die Folgen der falschen Auskunft
ihrer Organe einzustehen hat! Geben sie folgende Entscheidung wie den Link an!

Entscheidung:
OGH 25. 10. 1994, 1 Ob 32/94.
http://www.soned.at/rechts-information/ams-haftung

Briefkopf wie Muster!

"Vielleicht wissen sie es nur nicht"?

Man wird sehen wie die Begründung lautet!

Ansonsten alles Gute!




10.02.2010 um 11.07 Uhr - von Sa. K*. - AMS-Methoden zum psychischen Ruin!
"Hab Zeitweise nicht mehr gewusst wo oben und unten ist!"


grüss sie herr moser! hab ne oder mehr fragen, obs ma weiterhelfen könnten! hab ihre seite erst kürzlich endeckt nach dem ich im august probleme gehabt hab mitn ams und mir nicht zu helfen wusste! ich hab mir am anfang überhaupt nicht gewusst zu helfen und hab erst nach 6 wochen die AK getraut anzurufen, hab nämlich geglaubt das die mir nicht helfen würden da ich ja keine arbeit hab! da hab ich auch gleich einen termin bekommen und nach 5min gespräch, ein telefonat, 10 min warten, wurde mir gesagt alles ist erledigt und bekomm mein geld! na ja das einzige war das ams hat mich wieder angemeldet! das ganze hat mich schwer verwirrt und ich hab nicht mehr gewusst wo zeitweise oben und unten ist! mitlerweile hab ich mich selbst gefangen, besser gesagt fangen müssen weil mich das ams jetzt zur wiener berufsbörse geschickt hat, weil ich mich ur aufgeregt hab bei der geschäftsstellen leitung und das erst nachdem ich die frau k. oder so, den namen hab ich mir nicht so gemerkt,die!
chefin dort also gebeten hab das sie mir ein/e andere/n berater/in zuweist, was sie mit die worten das kann ich nicht erwiedert hat! das hat mir viele nerven gekostet, ich hatte ein halben nerven zusammenbruch und erst wie ich geplädert hab, ich hab richtig geweint weil ich nichts mehr klar zu ordnen konnte! erst dann hat sie gemeint ausnahmsweise macht sie das ich ne andere beraterin bekomm! und die hat mich gleich mal zur wiener berufsbörse(WBB) geschickt! arbeit und sucht! ich hab dacht ich spinn aber war zumindest froh wie der typ dort angefangen hat beim 2 treffen das er glaubt das ich kein suchtproblem hab! hab nur von 2007-2009 auf der öbb gearbeitet und dort trinkt man mehr als man arbeitet! volle geld verschwendung, und alle jammern ihnen gehts so schlecht! das hat mir ein sehr schlechtes bild von beamten gegeben,95% *** und die was in ordnung waren das waren die ganz alten dies in pension geschickt haben wie ich kommen bin und das auch nicht!
alle!!! aber möcht nicht zu sehr von thema abschweifen! jedenfalls ha
t der bei der WBB danach halt gemeint ich hätt ein psychsches problem, was ja irgendwie logisch ist wenn man alleine im leben steht! familie hab ich zwar aber die kann mir in finanzieller sicht nicht helfen, sie würd gern! mein vater hat zum beispiel gemeint das er mir die miete zahl kann er aber dafür weiter ins minus gehen muss! sicher nicht! wieso muss der 70 jährige daddy der 45 jahre gearbeitet hat, für sein 23j sohn noch mehr schulden machen als eh scho, nur wegen ein fehler oder nicht wollen des ams! jedenfalls hat der hawara von der WBB auch gemeint ich sollt ne therapy machen! aber warum! bin ja nur wegen ner ungerechtigkeit auszuckt und das erst in oktober weil ich versucht hab etliche male mit die leute ordentlich zu reden, was sich nix bracht hat! ich habs nämlich nicht verstanden was die mit mir gemacht haben denn sagen wir ich wurde abgemeldet wegen nicht erscheinen bei einen kontrolltermin, der 1 tag von kurs(update training,Perspektiven für Personen bis 30 Ja!
hre) was eh blödsinn ist weil ich ja dort war und mir ne stunde das angehört hab und dann halt die trainerin gefragt habe was ich da lerne,weil ich schon bei "die berater,Perspektiven für Personen bis 25 Jahre" war,und das 3-4mal in den jahren05-06 ,worauf sie erwiedert hat das ich das mit der projektleiterin bitte klären soll! kein problem hab halt die projektleiterin bissl aufgeregt aber nett gefragt was mir die einzelnen module bringen,7 an der zahl, und hab sie darauf hingewiesen das ich das ganze schon bei "die berater" gemacht habe, was sie sofort verneinte aber nicht erklären konnte ausser das sie bei jeder frage zu den einzelnen modulen gemeint hat "ich solle an meinen bezug denken" nach dem 7 mal "ich solle an meinen bezug denken" hats mich so zerissen weil wieso droht sie mir! da hab ich auch gedroht und das weiss man auch am ams, weil mic die chefin darauf hingewiesen hat nachdem ich bei ihr im büro zusammen gebrochen bin! denn rest nicht das ich 1 stu anwesend w!
ar! aber nehmen wir an ich war nicht dort und wurde abgemeldet, so hät
ich doch wieder angemeldet werden müssen sobald ich bei meiner beraterin vorgesprochen hät! also 17.08 abmeldung und am 20.08 war ich das erste mal wieder dort, eigentlich am 18.08 aber da hat die edv bei mein ams versagt und bin am 19.08 wieder hin und da habens mir den termin fürn 20.08 gegeben! meine beraterin war krank und so war ich bei der vertretung! die hat mir kein stempel gegeben sonder hat beim termin 20.10.09 mit der hand eingetragen und beim neuen termin hat sie 01.10.09! laut dem hätte ich in die vergangenheit reisen müsse oder? der erste stempel von ams ist dann der 27.08.09 nur wurde der von meiner beraterin durchgestrichen! aber ich war ja öfters dort am 01.09.09 und am 09.09.09 auch aber abgemeldet war ich von 17.08.09 bis 25.09.09!! meine AL betrug 25,75 ,für den zeitraum also 1004,25€! ich hab mir nicht mal mehr essen gscheit leisten können obwohl ich nur beim hofer einkauf! ich hoffe sie können das lesen weil bissl durchereinander bin ich noch, entschul!
digen sie! danke in voraus, für vielleichtige hilfe! MfG Sa. K. (4.02.10)

Antwort:
was steht in dem bescheid - warum wurde geld eingestellt ? wegen
termin-versäumnis §49 oder kursvereitelung §10
wann bekamen sie den bescheid? da gehen wir in
berufung!

- der kurs muss defizite ausgleichen - wurde bei ihnen schon, da sie schon in
solchen kurs waren!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Ps. ist der bericht zum veröffentlichen - unter initialen

in beiden fällen ist berufung angesagt!

und wegen termin versäumnis ebenfalss berufung
da - wenn überhaupt nur bis zum nächsten melden gesperrt werden dürfte!

in der geben sie ihre meldungen an! (ohne Gewähr)

8.02.2010 um 23.34 Uhr - von Sa. K*. - AMS-Umgang mit "Kunden"
"weil ich vollkommen fertig war mit die nerven. ich hab wallungen gehabt
hab auch 2 1/2 monate fast nicht schlafen können"

entschuldigen sie das ich bissl brauch aber hab das wochenende mit ner freundin verbracht die ewig nicht gesehen hab!

ich wurde nicht gesperrt sondern nur einfach abgemeldet! hab nie ein bescheid bekommen, nur die leistungsmitteilungen immer! ich hab auch ein bescheid gefordert, weils ein hawara gemeint hat ihm hat die AK geholfen, aber nur mit ein bescheid! aber den seh ich 2 mal im jahr wenns gut geht und so kann ich ihm da net viel fragen!(nicht mehr gesehn seit damals)
jedenfalls bin ich ja nur drauf gekommen das was nicht stimmt, weil ich anfang september nur 412€ bekommen hab statt 798,25€ bin ich gleich aufs ams gegangen, weil ich mir gedacht hab ich kann nur gesperrt worden sein! mir ist ja nie "bescheid" gegeben worden, denn wie ich ja das erste mal nach den "kurs", aufn ams war hat die beraterin zwar gemeint, ich werde gesperrt, aber ich hätte erwartet das ich dann auch an wisch bekom!
wie ich den bescheid gefordert habe hat man mir meine beraterin gesagt: "es gibt keinen bescheid, ich soll in kurs gehen, dann kriege ich mein geld"!
hab ich halt vollkommen unfreundlich ihr gesagt:" ich scheiss auf das geld, gebens mir den bescheid für die sperre"!
sie:"es gibt keine sperre"!
ich:"und wieso hab ich nur die hälfte von mein geld bekommen"!
sie:"weil sie nicht in kurs gehen"!
ich:"dann meld ich mich ab"
sie:"dann müssens sie mir da was unterschreiben" daraufhin bin ich heim gegangen, ohne irgendwas zu unterschreiben, weil ich vollkommen fertig war mit die nerven. ich hab wallungen gehabt, sag ich mal, weil sowas hab ich no nie gehabt was ich damals gehabt hab. mir hats die lunge halbert zerfetzt weil ich so schnell und tief ein und aus-geatmet hab ne halbe stunde lang! hab mit vielen leuten geredet und fast keiner hat mich verstanden, weil ichs vielleicht bissl zu aufgebracht rübergebracht habe, aber ich kann mich beim wort ams nicht mehr zamreisen! aber hab auch 2 1/2 monate fast nicht schlafen können und zum arzt auch nicht gehen können, besser gesagt wollen, da mein hausarzt-seit meiner kindheit-seit mitte august, nicht mehr arbeiten darf von der wgkk aus! jedenfalls hab ich mich lang nicht zu helfen gewusst! die AK hat ja a nur geholfen in den sinne das ich wieder geld bekomme, die betonung liegt bei "wieder" weil die über 1000€ haben mir schwer zu schaffen gemacht die !
sie mir vorenthalten haben! jetzt hab ich nur mehr schulden beim kleinen bruder! mittlerweile kann ich wenigstens wieder halbwegs schlafen! aber das ist auch nur deswegen da ich seit november endlich ein vorbereitungskurs beim wifi mach für meine Lehrabschlussprüfung und das mich bissl ablenkt! den wollte ich seit, die firma wo ich gelernt hab, in konkurs gegangen ist, im april 2005! damals wollt mir das ams nicht zahlen, jetzt nach der ganzen scheiss gschicht scho! aber vergessen! bin froh das ichs endlich machen darf!
aber die geschichte wird mir immer am orsch gehen, denn krieg ja keine 800€ arbeitslose, wenn ich so faul gewesen wäre und nur 8,52€ die stunde verdient hab! hätte ich normal gearbeitet hätte ich knapp über 600€! mein die öbb ist nicht die "psychisch" schwerste hacken aber physisch ist scho was! ich wollte immer meine ruhen haben und hab immer brav alles gemacht! und ein einziges mal sagst des machst net weilst es einfach nicht packst das man mit 20 anderen 8 stunden in ein raum eingesperrt bist und nicht mal was intressantes dort gibt! 1-2telefon und paar computer! super ist das! das einzige wo ich mich freuen sollte ist das dadurch ich abgemeldet worden bin und wieder angemeldet hat sich mein bezug ja um knapp 1 1/2 monate verschoben und so habe ich statt bis am 01.10.09 nun bis zum, halten sie sich fest, 02.06.2010!!!! also um 6 monate verlängert!! ich hab mir im ersten moment gedacht obs jetzt ganz deppert san, weil erst gehns da am orsch das arbeitslos bist, und dann tu!
n sie grad das gegenteil! die leut sind psychisch fertig und des macht mi bissl fertig!! mfg sa. ko.

PS: hab überhaupt kein problem mit dem veröffentlichen

Antwort:
Richtig nichts unterschreiben und schon gar nicht vom Bezug abmelden!

Wenn dann kündigen sie die Kursteilnahme! ("Ev. muss/sollte das geschehen")
der kurs muss defizite ausgleichen! Berufungsgrund - Antwort oben!

Ohne Bescheid darf das Geld nicht eingestellt werden!
(Hier ist zu überprüfen ob es sich ev. um Amtsmissbrauch handelt!

Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH)

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Die SachbearbeiterIn weiss anscheinend das sie mit ihnen alles machen kann?
Nehmen sie zu Terminen eine Begleitperson mit! Legen sie beim Vorgesetzten Beschwerde ein!
Ev. Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien!

Besuchen sie ihren Hausarzt und lassen sie sich eine Überweisung zum Facharzt geben !
Betroffene sind wegen dem AMS-Umgamg krankgeschrieben und auch für eine Zeit von Kursen befreit worden!
Dies brauchts auch um den psychisch krankmachenden Umgang des AMS fachärztlich feststellen zu lassen!
"Krankheitsbild: Soziale Phobie durch begründete AMS-Angst/Furcht"

Was ist bei AMS-Mobbing zu tun!

Fangen sie an sich gegen diese Schweinereien zu wehren. Das wird ihnen auch persönlich gut tun! Nochmal Begleitperson mitnehmen - Wirkt Wunder!
(ohne Gewähr)

10.02.2010 um 14.30 Uhr - von Joe - Sie sind nicht alleine !
Dieser Beitrag (10.02.2010 um 11.07 Uhr) ist ein öffentlicher Hilfeschrei !
Lieber Mitbürger, lieber Leidensgenosse, lieber Mitmensch !

Ich schreibe diese Zeilen, um Ihnen ein bißchen Trost zu spenden und Sie zu ermutigen, nicht zu verzweifeln.
Ich bin doppelt so alt wie Sie, Akademiker, Notstandshilfebezieher und möchte Ihnen versichern, daß ich die selben Schikanen seitens des AMS erlebe.
Sie sind nicht alleine ! Auch wenn ich nur als Einziger auf Ihren Beitrag reagiere, können Sie sicher sein, daß tausende Arbeitslose in Österreich Ihren Beitrag gelesen haben und mit Ihnen mitfühlen !
Gerade am Anfang des beruflichen Lebens ist es eine gewissenslose Schweinerei der "Verantwortlichen" Sie psychisch, mit allen Mitteln, "fertigzumachen".

Keine der sogenannten "Großparteien" hat mehr eingetragene Mitglieder, als das Heer der, nach geschönter Statistik über 400.000 (vierhunderttausend !), Arbeitslosen.

Wir vierhunderttausend sollen uns um, teils doppelt, oder dreifach, gemeldeter, 25.000 Arbeitsstellen raufen !

Sollten diese 25.000 Arbeitsstellen innerhalb eines Tages besetzt sein, würde es in diesem menschenverachtetem System noch immer mehrere hundertausende Arbeitslose geben (und das selbstherrliche AMS sowieso!) !!!!!!!

Lassen Sie sich bloß nicht einreden, daß Sie irgendeine "Schuld" an Ihrer Arbeitslosigkeit haben. Lassen Sie sich auch nicht gegenüber Mitmenschen instrumentalisieren, d.h. auf Mitmenschen zu "treten", denen es nocht schlechter geht, als Ihnen, damit Sie sich "besser" fühlen !

Erkennen Sie, daß Sie von unmenschlichen Interessensgruppen manipuliert
werden !

Ich weiß, daß Sie sich für meine Worte kein Stückchen Brot kaufen können, aber ich wollte Sie wissen lassen, daß Sie nicht alleine sind !

Liebe Grüße !
Joe


10.02.2010 - von Ch*. - "Gestaltung Deiner Seiten"!


Hallo Christian,
ich habe Deine Seiten schon oft besucht und finde es ganz toll was Du da machst!

Nur die Gestaltung Deiner Seiten finde ich nicht so gut.
Ich finde, das Ganze ist recht unübersichtlich und es ist sehr mühsam im Forum bzw. Gästebuch zu lesen!
Wie wäre es, wenn Du ein richtiges Forum einrichten würdest?
Dann wäre alles viel übersichtlicher und viel leichter lesbar!
Auch ansonsten ist alles ein bisschen durcheinander!

Bitte nicht böse sein, wegen der Kritik, die Inhalte sind ja wirklich gut!

Liebe Grüße
Christian. (9.02.10)

Antwort:
Ja, diese Anregung wurde mir schon des öfteren mitgeteilt!
Da es sich bei SoNed nicht im herkömmlichen Sinne um ein Forum handelt, sind die Einträge chronologisch ablaufend geordnet!
Ich empfehle auch zuerst den Text fertig zu lesen und danach die Links (unterstrichene Wörter/Sätze) anzuklicken!
Mittlerweile ist die Seite auch auf Grund des umfangreichen Inhalts mühsamer!
Bemühe mich aber immer, die Seite etwas übersichtlicher zu gestalten! Dazu werden auch die Seiten mit den Links zu Einträgen beitragen!
Werden mit der Zeit erweitert!
Persönliche Entwertungskurse! - Widerstand etc:



10.02.2010 um 10.42 Uhr - von Ka. - Muster für Einspruch wegen Anrechnung des Partnereinkommens?


Hallo Christian

gibt es Vordrucke oder so für die Berufung wegen Anrechnung des Partnereinkommens? Weiß nämlich nicht recht wie ich das formulieren soll damit ich nichts vergesse oder falsch mache.

Schöne Grüße, Ka. (9.02.10)

Antwort:
In Form eines Geschäftsbrief!
(
nach Muster - Betreff: "Rechtswidrige Anrechnung des Partnereinkommens")

und als Einspruchstext schreiben sie!

Da es sich um keine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft", sondern um eine Wohnungsgemeinschaft handelt, darf nach VwGH-Erkenntnis das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden!

Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet!

Diese schriftliche Erklärung/Bestätigung legen sie auch vom Mitbewohner unterschrieben bei!
(Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ist rechtswidrig! ) (ohne gewähr)


10.02.2010 um 10.25 Uhr - von Co. - Sensible Daten an FAB?


Hallo,

ich bin seit Oktober 2009 in einer AMS Massnahme, bis letzten Freitag habe ich diverse Module besucht. Seit gestern bin ich für die nächsten 5 Wochen in ein Modul, dass sich Bewerbungsbüro nennt. Im diesen Bewerbungsbüro geht es darum dass man sich Bewirbt von Mo bis Fr von 8 bis 14. Man muss laut diesen Trainer 5 Bewerbungen schreiben, laut AMS wie er sagt. Denn verlangt er von uns einen SV- Auszug, damit FAB diesen in die Akten hat und so uns besser helfen zu können, wer es nicht mitbringt, wird eine Meldung ans AMS gemacht.
Meine Frage ist, muss ich FAB meinen SV-Auszug wirklich abgeben? Immerhin sind das sehr Persönliche Daten, wo man sogar entnehmen kann wann man Krankengeld bekommen hat, und wie viel man vom AMS bekommt und wie viel man Verdient hat. Sind die wirklich Berechtig von mir dies zu verlangen und mir noch dazu mit dem AMS drohen? Lg. Co. (9.02.10)

Antwort: Datenschutz!
Sensible Daten nur freiwillig abzugeben!
Wie Mag. A. F. aus Trendwerk berichtete!
18.11.2009 um 9.57Uhr - von Mag. A. F. - TRENDWERK PROTOKOLL / TAG - 2

Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
(Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.)

Wie lange dauert dieser "Kurs" (ohne Gewähr)


10.02.2010 um 9.56 Uhr - von Joe - Hartz-IV-Revision (de)
Wegweisendes Urteil - In Würde Leben!


Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

...Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten
sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum...

"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als
auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums nicht", sagte der Präsident des
Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsverkündung.
(
Spiegel.de) (9.02.10)

Anmerkung:
Besitzt man nur ein wenig Anstand, ethische, moralische Einstellung, so bräuchte es kein Gerichtsurteil um solche politischen Rahmenbedingungen als Verletzung des Menschen bzw. als Zerstörung sozialen Gefüges zu erkennen!

Dieser Erfolg gründet sich auf das Engagement der Betroffenen! Sehr viele fingen an sich zu wehren! zBsp. Beschwerden, Klagen etc.)
Machen wir es ihnen in Österreich nach!
Gegen die Personen/PolitikerInnen die nur nach ihren eigenen und den Interessen der angehörenden Gruppierung Politik machen, müssen die Entrechteten, Gedemütigten, Ausgebeuteten gewaltfrei Widerstand leisten!

10.02.2010
um 10.10 Uhr - von Werner - kann teilweise auf Ö. übernommen werden:
Ebenfalls sehr interresante Aussagen zu Hartz IV, kann teilweise auf Ö. übernommen werden:
3sat.de


10.02.2010 - von Sandra - Können Arbeitslose einen Steuerausgleich machen?


Was bitte sehr, heißt der folgende Text.
Arbeitslose können keinen Steuerausgleich machen soweit ich weiß und somit auch keine Lebensversicherung, Haftpflichtvers. etc rückfordern!

Welche steuerfreien Leistungen können die Einkommensteuer beeinflussen?

Es gibt bestimmte Einkommensersätze, die zwar steuerfrei sind, aber bei einer allfälligen Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommens erhöhen (so genannter besonderer Progressionsvorbehalt). Folgende Bezüge fallen darunter:

* Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie Überbrückungshilfe für BundesbediensteteRz45
* Bestimmte Bezüge nach dem HeeresgebührengesetzRz105
* Bestimmte Bezüge nach dem ZivildienstgesetzRz106

Bezieht jemand in einem Kalenderjahr sowohl die genannten steuerfreien Einkommensersätze als auch andere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Gehalt, Pension), so sind diese Einkünfte zur Errechnung einer vollen Steuerprogression in der Weise fiktiv hochzurechnen, als ob sie auch während des Bezuges der Einkommensersätze (weiter)bezogen worden wären. Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der Durchschnittssteuersatz ermittelt. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen - also das Gehalt, die Pension oder andere steuerpflichtige laufende Einkünfte - versteuert.

Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden. (9.02.10)

Antwort:
In diesen Fragen brauchts einen Rechts-Gelehrten!

 
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