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16.03.2017 um 10.08 Uhr - von E*. - " Lehrlingsausbildung für Erwachsene"


Sehr geehrter Herr Moser,

In meinem Fall bezieht es sich, um die Lehrlingsausbildung für Erwachsene.
Da ich schon längere Zeit Notstandshilfe beziehe und die zahlreichen Bewerbungen kaum von Firmen beantwortet wurden (eventuell sofort gelöscht wurden)
Macht mir das Ams besonderen energischen Druck - worauf Sie mich in ein Lehrlingsprogramm abschieben wollen.

Schließlich würde ich durch die Lehrlingsausbildung -welche über ein Jahr dauern würde ohne eine Erhöhung des Bezugs der Notstandshilfe meinen Lebensunterhalt nicht mehr leisten können.
Es wären die dazukommenden Kosten von(Bahn, öffentliche Verkehrsmittel usw..)welche ein finanzielles Loch hinterlasseen würden

Nun meine Frage an Ihnen:
Inwieweit kann mich ,das Ams dazu verpflichten dieses Lehrlingsprogramm anzunehmen? (Bin ich dazu verpflichtet?)
Welche rechtlichen Schritte, kann das Ams dagegen unternehmen bzw. welche Folgen könnten, auf mich zukommen, wenn ich es ablehne?
Gibt es hier noch Alternativen?

Ich bedanke mich,im vorhinaus für ihre Antwort! (15.03.17)

Antwort:
ausbildung ist freiwillig - es gäbe aber für fahrtkosten etc. auch
unterstützung so sie das wollen - antrag vor ausbildungsbeginn stellen
Aus- und Weiterbildungsbeihilfen unter: Förderungen - ohne gewähr


16.03.2017 um 3.58 Uhr - von B*. - "Neuerliche Anwartschaft"


Hallo!
Ich habe von 01.10. 2015 bis 31.01.2016 gearbeitet. Danach ams Geld bezogen, da ich noch einen Restanspruch von einer vorhergehenden Arbeit hatte. Von 15.01.2017 habe ich wiederum gearbeitet, leider verkauft mein jetziger Arbeitgeber das Lokal daher muss ich ab 01.04.2017 wieder zum AMS. Ich würde mit diesen beiden Beschäftigungen die 28 Wochen auf die kleine Anwartschaft erfüllen, wenn es eine rahmenfristerstreckung gibt. Und da hätte ich eben die Frage ob die gestreckt wird wenn ich dazwischen gestempelt habe.
liebe grüße und vielen dank für deine tolle Arbeit hier

Antwort:
Ja, wenn sie die 7 Monate bzw. 28 Wochen zusammenbekommen, dürften sie die neuerliche Anwartschaft erfüllen! Wird knapp - oder? (ohne Gewähr)


15.03.2017 um 12.33 Uhr - von G*. - "Frage bezüglich einer Übungsfirma des bfi,s"


Sehr geehrter Herr Moser

Habe an sie und/oder an das Forum eine Frage bezüglich einer Übungsfirma des bfi,s in Wien. Habe eine "Einladung" zu einen Informationstag bei einer Übungsfirma bekommen in der Rampengassse in Wien 19 und mich versucht schlau zu machen, aber Informationen kommen dort nur spärlich vor. Vor allem ist das eine Firma für den kaufmännischen Bereich, ich aber bin
ausgebildeter IT-Techniker mit einigen Zusatzqualifikationen. "Beraterin" beim AMS meinte nur da gibt es auch einen IT-Support.
Werde zu diesen Infotag gehen aber vielleicht gibt es schon vorab ein paar Infos bezüglich Bezahlung (sollte ja zumindest nach BABE KV
bezahlt werden, nachdem man dort 38,5 Wochenstunden "arbeiten" darf), Fahrtkosten, Tipps und Erfahrungen, usw.... Bin für alles Dankbar.
Habe meinerseits die Befürchtung das es wieder so ein Sinnloser Beitrag des bfi/AMS ist die Arbeitslosen zu schikanieren, denn diese Maßnahme soll ja zumindest 12 Wochen dauern.

Was anderes - habe beim AMS über den Karriere Kompass eine Ausbildung Namens "Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie" mit einem Weiterführenden Link zur TGA (Technisch-Gewerbliche Abendschule) des bfi gefunden. Allerdings ist dann bei der Homepage der TGA nichts mehr davon zu lesen. Auf meine Mailanfrage hieß es das diese Ausbildung schon seit fast 10 Jahren!!!! nicht mehr angeboten wird, aber das AMS es in seiner Liste noch führe (Copy and Paste - Paßt scho!?). Habe mit meiner "Beraterin" gesprochen und die hatte auch keine Ahnung und meinte nur sie wird es an die Landesgeschäftsstelle weiterleiten - also wird sich eh nix ändern nehme ich an. Für was dann ein Fachkräfte Stipendium gut ist, wenn es die Ausbildung nicht mehr gibt?

Danke vorab für alle Informationen und für die tolle Unterstützung.
mfg G.

Antwort:
Ja, richtig besuchen sie den Infotag, um genaue Infos bez. dieser Massnahme zu erhalten. - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sollte es eine zumutbare Beschäftigung ("Transitarbeitsplatz") sein, so müssen sie nach KV entlohnt werden. Handelt es sich um einen "Deppenkurs" / Bewerbungskurs / Coaching, so fragen sie vor Zeugen (KurskollegInnen) nach, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt.
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching?

Wenn sie solche Kurse schon besucht haben, dann können sie sich ev. auch dagegen wehren.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Bei einer Weigerung ist trotzdem immer mit einer Sperre zu rechnen, die bei "Rechtswidrigkeit" mit dem Rechtsweg (Berufung) zu bekämpfen ist.

Bez. "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
>(30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)<

Folgenden Link ev. in Ruhe durchgehen!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(ohne Gewähr)

Ps.: "VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!"
"
Wiedereingliederungsmaßnahme \"Berufliches Kompetenzzentrum\" des BFI"
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

14.03.2017 um 10.51 Uhr - von Su. - "Wie sieht es mit der Würde beim AMS aus?"


Lieber Herr Moser,

wie sieht es mit der Würde beim AMS aus? seit kurzem werde ich erstens mit Zwangsmaßnahmen beglückt. Bevor ich diese noch antreten kann, kommt noch eine weitere Einladung zu einer anderen Maßnahme. Und bevor ich auch die antrete, werde ich mit Stellenanzeigen regelrecht vollgespamt. Und diese Anzeigen verstossen mittlerweile gegen meine Würde. Für eine Reinigungsfrau bin ich zu überqualifiziert. Oder ich soll für fremde Familien die Haushaltshilfe spielen.
Mein Vater hat mir keine Privatschule bezahlt, damit ich putzen gehe.

ich glaube ich werde regelrecht zum Suizid getrieben. (13.03.17)

Antwort:
Sie geniessen keinen Berufsschutz mehr, weshalb sie jede "zumutbare" Stelle annehmen müssen.
Ich denke aber auch, dass bei euch (+ AMS-BeraterIn) eine sehr unangenehme Spannung herrscht und ihnen "der längere Ast" aufs Auge gedrückt wird.
Stellen sie sich vorher schon immer auf die Situation ein und lassen sie sich nicht provozieren. Es wäre für sie ein Riesen-Vorteil, wenn sie eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen könnten!
Und sollte es weiter zu Stellenvermittlungen kommen, die für sie selbst nicht "tragbar" sind, so regen sie sich auf keinen Fall auf und gehen - falls - zum Vorstellungsgespräch. Teilen denen dort ihre Ausbildung mit! Worauf es leicht sein kann, dass eher MitbewerberInnen genommen werden. Da "meist oder oft" solche Stellen nicht mit Personen besetzt werden, die weit überqualifiziert sind bzw. eine sehr gute Ausbildung genossen haben, denn von diesen ist ev. mit mehr Widerrede - aus deren Sicht mit mehr Unruhe - zu rechnen?
Hier ein Tipp von Gi.
>"Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"<
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (ohne Gewähr)

Anmerkung: "Apropos Würde"
"Die österreichische Gesetzgebung - im Besonderen das Arbeitslosenversicherungsgesetz - pfeift auf die Würde der "unteren Kaste"!
Hier werden die eigenen Interessen, wie der des Klientels in Gesetze gegossen.
Drum auch werden immer mehr und neue Gesetze beschlossen, die der Überwachung, der Bestrafung, der "Entmündigung" / "Entmachtung", der eigenen Bevorteilung wie Benachteiligung der unteren sozialen Schichten etc. dienen.
Die "ÖVP" denkt nicht über Menschen deren Empfindungen und dem Leben mit seinen Zusammenhängen und Kreisläufen etc. nach. Hier handelt es sich um einen Menschenschlag der emotional niedrigen Intelligenz! Hauptsächlich geht es dieser Gesinnung um Macht, Profit, materiellen Übergenuss - natürlich nur bei sich selbst und AnhängerInnen. Wichtig ist ihr, dass man mit dem Koalitionspartner auf bisschen über 50% kommt (ev. knappe 51 Prozent aus der Wahlbeteiligung), weil man dann dem Rest des Landes die eigene Politik / Interessen aufdrängen (aussetzen) kann.
Diese Politik ist leider nur deshalb möglich, weil die SPÖ Verrat an sich selbst / der eigenen Partei, an ihren WählerInnen, dem eigenen Grundsatzprogramm - Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität - verübt!"


14.03.2017 um 10.43 Uhr - von Tom - "Fragen bzw. Antworten zu der Höhe der Mindestsicherung in Wien 2017


unter:
9.03.2017 um 9.57 Uhr - von J*. - "Mindestsicherung in Niederösterreich"


13.03.2017 um 12.07 Uhr - von H. - "Frag Den Staat"


Frag Den Staat (fragdenstaat.at)
Frag Den Staat. Diese Seite veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen und hilft Ihnen, eigene Anfragen an den Staat zu stellen. (8.03.17)


9.03.2017 um 10.10 Uhr - von S*. - "Zahlt das Ams da auch die Fahrtkosten"


Guten Tag! Ich habe eine kurze Frage bez. Fachkräftestipendium.
Zahlt das Ams da auch die Fahrtkosten - sprich Kursnebenkosten, hat man überhaupt Anspruch darauf? Wenn ja, hängt die Höhe von der Entfernung ab?
Ich bedanke mich im Voraus S. (8.03.17)

Antwort:
sie müssen auf alle fälle den antrag dafür, vor beginn des kurses stellen.
Aus- und Weiterbildungsbeihilfen unter: Förderungen alles gute! (ohne Gewähr)


9.03.2017 um 9.57 Uhr - von J*. - "Mindestsicherung in Niederösterreich"


ich werde bald von wien nach niederösterreich umziehen. wie hoch ist der Bezug der mindestsicherung in wien und in niederösterreich. seit 2017 hat sich denke ich etwas in nö geändert. bin ledig, keine kinder, kein vermögen, und beziehe eine mietwohnung in NÖ. wie hoch ist die mindestsicherung (8.03.17)

Antwort:
NÖ: >Der Mindeststandard an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des
notwendigen Lebensunterhaltes beträgt für:
1. Alleinstehende oder Alleinerziehende: ......... 633,35 Euro;
>Der Mindeststandard an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des
Wohnbedarfes beträgt für Alleinstehende oder Alleinerziehende: bis zu 211,11 Euro; ris.bka.gv.at alles gute!

Wien: Höhe der Mindeststandards 2016 - Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 837,76 Euro (Ohne Gewähr)

10.03.2017 um 11.15 Uhr - von P*. "+ Wohnungsbedarf?"
ich habe gestern gelesen, dass in wien die Mindestsicherung für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 837,76 Euro (Ohne Gewähr) beträgt. ist diese Summe schon mit der der Unterstützung für Wohnungsbedarf? Oder würde dieser noch dazukommen mit einem gestellten Antrag.
in Nö wäre dann quasi für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher max: 633,35 Euro plus 211,11 Euro (Wohnung)=844,46 Euro Unterstützung möglich? (9.03.17)

Antwort:
mindestsicherung ist je bundesland (oft sogar regional) unterschiedlich.
in wien wird die unterstützung für wohnen schon dabei sein. alles gute! (Ohne Gewähr)

14.03.2017 um 10.43 Uhr - von Tom - "Fragen bzw. Antworten zu der Höhe der Mindestsicherung in Wien 2017"
Hallo Christian!
Da es immer wieder Fragen zu der Höhe der Mindestsicherung gibt, kann ich ein wenig bei der Beantwortung helfen. Alle Angaben beziehen sich auf Wien, für 2017.

Mindestsicherung 837,76, inkl. Wohnbedarf von 209,44.

Betägt die Miete mehr als 209,44 Euro, kann bei der MA50 um Wohnbeihilfe, und bei der MA40 um Mietbeihilfe angesucht werden. Der Antrag auf Mietbeihilfe wird gleichzeitig mit dem Antrag auf Mindestsicherung eingebracht.
Die Wohnbeihilfe muss extra eingereicht werden. Die MA40 besteht darauf, dass um Wohnbeihilfe eingereicht wird!
Bei entsprechend hoher Miete, ab >440 Euro, wird ein max. Betrag von 1045 Euro pro Monat zuerkannt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: Mindestsicherung, Wohnbeihilfe (MA50) und Mietbeihilfe (MA40). Diese Angaben gelten für eine Einzelperson. Lg, Tom (13.03.17)


8.03.2017 um 11.36 Uhr - von Do. - "DATENSCHUTZ und AUSKUNFTSRECHT BEI PVA, AMS und BBRZ"


und
"PVA + AMS "Recht auf Gesundheitsdaten-Einsicht" (6.03.17)
unter:
"PVA-Gutachten: Scheint beim AMS das Alpha und Omega zu sein" (2.03.17)


7.03.2017 um 9.31 Uhr - von M*. - "Kurs für Jugendliche?"


Hallo,
... Ich bin beim Ams zurzeit arbeitslos gemeldet, und zwar bin ich demnächst auf einen Kurs verbindlich eingeladen.
Dieser Kurs hatt aber die Voraussetzung "Jugendliche Kunden des AMS...."
Jugendlich ist man bis 18 Jahre in Österreich, Dieses Alter habe ich schon etwas weit überschritten.
Bin ich nun trotzdem "gezwungen" diesen Kurs zu besuchen ohne meinen Bezug zu verlieren?
Danke für Antwort. (6.03.17)

Antwort:
Ev. würde ich sie mit diesem Alter auch noch als "Jugendlich-er" bezeichnen, aber es gilt auch bei ihnen Aufklärungspflicht über ihre Defizite wie den Kurs, wenn sie noch nicht lange arbeitslos sind - ("dies ev. der erste Kurs ist")

Aufklärung über den Kurs und ihren fehlenden Kenntnissen/Fähigkeiten!
>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

>AUSNAHME: "Vorsicht

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching?

Ich rate dazu den Infotag zu besuchen, um genaue Infos bez. dieser Massnahme zu erhalten. - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Zur Info:
Eine weiter Möglichkeit, sich zu wehren, wäre, wenn sie schon solche Kurse besucht hätten. Gehe davon aus, dass das bei ihnen noch nicht der Fall war?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Bei einer Weigerung ist immer mit Sperre zu rechnen, die bei "Rechtswidrigkeit" mit dem Rechtsweg (Berufung) zu bekämpfen wäre.

Bemerkung:
"Das waren Infos, wie man sich ev. gegen Kurse ("die sinnlos sind") wehren kann.
Sollte das aber der erste Kurs bei ihnen sein, dann seien sie ev. neugierig darauf, ob was dabei ist was sie interessiert und ihnen hilft?" - Alles Gute (Ohne Gewähr)

8..03.2017 um 11.54 Uhr - von In*. - "Bezugnehmend Kurs für Jugendliche"
B
eim AMS gilt man bis 21 als Jugendlicher bzw jung Erwachsener manche auch bis 23
Auszug : AMS Wien - Jugendliche, Arbeitsuchende unter 21 Jahren - (7.03.17) (ohne Gewähr)


4.03.2017 um 11.01 Uhr - von M*. - "Ein Arbeitsloser der eine Arbeit möchte"
"Dinge, die ich mir einfach von der Seele schreiben muß"


Sehr geehrter Herr Moser,
liebe Leserinnen und Leser,
seit geraumer Zeit versuche ich intensiv aber erfolglos einen Arbeitsplatz zu ergattern. Eines der Internet Jobportale worin ich regelmäßig nach freien Stellen Ausschau halte ist der AMS eJobroom. Dabei sind mir einige Dinge unangenehm aufgefallen, die ich hier schildern möchte und mir einfach von der Seele schreiben muß!

Augenscheinlich "offene" Stellen nach die man sich telefonisch erkundigt (bewirbt) sind oft schon seit Wochen vergeben, werden aber nicht gelöscht. Anmerkung: "Warum löscht man diese Stellenangebote aus dem eJobroom eigentlich nicht?" Besonders fies erscheint mir diese Vorgehensweise wenn man bedenkt dass BewerberInnen viel Zeit in eine schriftliche Bewerbung investieren, sich an die Hoffnung (den sprichwörtlich letzten Strohhalm) klammern um endlich den vielleicht überlebenswichtigen Job zu bekommen und die scheinbar "freie" Arbeitsstelle in Wahrheit eine Fata Morgana ist. Anmerkung: "Ich bin nun dazu übergangen vorher anzurufen und nachzufragen ob die Stelle überhaupt noch besetzt wird."

Auf sämtliche freie Stellen auf die ich mich schriftlich beworben habe (und es waren einige) wurde mir entweder abgesagt (auch auf Stellen die weit unter meiner Qualifikation lagen) oder es wird überhaupt nicht auf die Bewerbung reagiert (man stellt sich tot). Verwunderlich ist dabei allerdings, dass die Jobanzeigen auf die ich mich beworben habe dann doch weiterhin online sind. Möglich wäre natürlich dass ich der einzige Bewerber auf die Stelle war und meine Qualifikationen nicht gefallen haben und man auch sonst niemand wirklich "Qualifizierten" für den Job (z. B. zum Putzen) finden konnte. Anmerkung: "Bei offiziell 400.000 Arbeitslosen für mich nicht wirklich nachvollziehbar/verständlich!"

Viele Jobangebote werden aber auch gelöscht (verschwinden), tauchen aber oftmals schon nach kürzester Zeit wieder auf, einige bereits nach 2 - 3 Wochen. Vielleicht hat man zwar jemanden eingestellt, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat den beruflichen Anforderungen aber dann doch nicht entsprochen, oder hat wieder gekündigt. Anmerkung: "Vielleicht hatte man aber auch nur Pech und es hat sich einfach niemand auf die freie Stelle beworben (auch keine vorhergegangenen Bewerbungen) und man sucht jetzt wieder weiter?!"

Nicht wirklich Glück hatte ich bis jetzt mit der Schaltung eines Inserats beim eAMS, kein Unternehmen hat mich bis jetzt kontaktiert. Aber irgendwie wundert mich dass alles überhaupt nicht mehr, nach den Erfahrungen die ich gemacht habe.

So, dass war´s.

ich wünsche allen "So ned" LeserInnen und Herrn Moser noch ein schönes Wochenende und viel Glück und noch mehr Mut bei ihrer Arbeitssuche, auch wenn´s manchmal Hoffnungslos erscheint.

Liebe Grüße,
ein Arbeitsloser der eine Arbeit möchte.


3.03.2017 um 13.43 Uhr - von P. - "Von geringfügiger Beschäftigung zur Teilzeitstelle und zurück?"


Sehr geehrter Hr Moser!
Ich enthalte seit 10. 02 Notstandshilfe v AMS.
Derzeit gehe ich auch einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Mein derzeitiger Arbeitgeber möchte mich nun mit 1. Juli für 25 Stunden anstellen.
Da diese Anstellung in der Hauskrankenpflege ist und dort ständige Schwankungen v Patientenstand normal sind, ist meine Frage, wenn zB nach 2, 3 Monaten auf Grund der Klienten weniger Arbeit wäre und ich vorübergehend zurückstufen müsste wieder auf geringfügig z.B. , habe ich dann die Möglichkeit wieder um Notstandshilfe anzusuchen? MfG P. (28.03.17)

Antwort:
ja - falls - bekommen sie dann wieder notstandshilfe, aber sie dürfen anschliessend, bei der selben firma, nicht wieder zur geringfügigen arbeit zurück wechseln , sondern müssen ein monat pausieren.
>fragen sie sicherheitshalber aber auch beim ams nach< ohne gewähr - alles gute!


2.03.2017 um 10.22 Uhr - von G*. - "Bescheid über die Rückforderung "


Der LG meiner Freundin hat einen Bescheid über die Rückforderung über den Leistungsbezug erhalten. Ganz lange geschichte. wir werden Berufung einlegen und auch ev. so einen antrag auf aufschiebende Wirkung stellen aber ich hätte noch eine Frage - das AMS will sich das Geld gleich einbehalten, das würde bedeuten das sie nur mit einem Einkommen das Monat da stehen oder bis das alles geklärt ist, das geht sich mit Fixkosten unmöglich aus. Noch dazu ist der LG in einem Schuldregulierungsverfahren wenn er hier die Raten nicht einhält ist alles hinfällig und die Gesamtschuld kommt zu tragen. Der Bescheid ist ja noch nicht einmal rechtskräftig - kann das AMS sich das Geld einbehalten wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist? Was kann man dagegen tun und wie ? Termin bei AK zur Beschwerde haben wir erst am 7.3. bekommen - gibt es eine Möglichkeit jetzt gleich zu handeln?

Antwort:
Ja, drum gleich auf den Bescheid Berufung mit Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stellen. Bei Erfolg bleibt denen das Geld bis zur Entscheidung! Wichtig wäre ev. auf Wohngemeinschaft zu plädieren - falls es so ist bzw. falls möglich. Jede(r) braucht sein eigenes Zimmer!
Gehen sie die Links der Antwort unten durch - um zu verstehen bzw. informiert zu sein! Ev. lassen sie sich von der AK helfen. (Ohne Gewähr)


2.03.2017 um 9.50 Uhr - von S. - "PVA-Gutachten: Scheint beim AMS
das Alpha und Omega zu sein"


Lieber Herr Moser,
ich möchte Sie auf dem Laufenden halten, wie Sie es wollten. Ich bekam ja ein Schreiben vom AMS daß ich für die SÖB Burger King hingehen soll.
ich hab meiner Beraterin gesagt, daß ich nicht in die Gastronomie will, weil ich vom Stehen große Schmerzen bekomme, was auch ein Arzt wohl bestätigen wird. Sie hat gemeint, ich muß alle Zumutbaren Stellen vom AMS annehmen, laut Gutachten der PVA sei daß für mich zumutbar.
Die Dame dort hat mich nicht körperlich untersucht! orthopädisch schon gar nicht! Ist das Schreiben der PVA nun der heilige Gral an den ich mich richten MUSS? Zählen andere Atteste von anderen Ärzten, die mich auch wirklich untersuchen, nicht? Ich weiß doch wohl selber am Besten was mir zumutbar ist, oder nicht, ich stecke ja in meinem Körper drinnen! Ich weiss doch wohl am besten wie ich mich fühle wenn ich stundenlang stehen muss, und wie es mir geht!
kennen Sie sich aus mit Gutachten der PVA? es scheint das Alpha und Omega zu sein beim AMS. verzweifelte Grüße (1.03.17)

Antwort:
Wenn fachärztliche Gutachten, wegen der PVA-Gutachten ignoriert werden, so bestehen doch gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung .
Als Beispiel siehe: "BVwG für fachärztliche Gutachten entgegen der BBRZ-Gutachten!" (26.02.2017)
Da es in der Gastronomie keine Gesundenuntersuchung mehr gibt, ist umsomehr der folgende Link zu beachten!
GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden! (ohne Gewähr)

unter:
"Transitarbeitskraft beim Burger King?" (15.02.2017)

6.03.2017 um 11.52 Uhr - von Do. - "PVA + AMS "Recht auf Gesundheitsdaten-Einsicht"
PVA + AMS "Recht auf Gesundheitsdaten-Einsicht"
Liebe Leute!
IHR HAB EIN RECHT AUF EINSICHT IN EURE KRANKENAKTEN; UND AUF EINSICHT WER WAS WOHIN SENDET. Sowohl bei "Pseudo-Schulungskursen" als auch bei Invaliditäts-Pensions-Verfahren werden EU-Richtlinien und Datenschutzrichtlinien der Republik systematisch ignoriert. Mit Einsprüchen bei der Datenschutzkommission haben schon etliche Erfolg gehabt, nur lassen sich die Meisten von der PVA und AMS abwimmeln. Hier der Gratisdownload
Handbuch zum europäischen Datenschutzrecht
Verzichtet nicht auf Eure gesetzlichen Rechte.

8.03.2017 um 11.36 Uhr - von Do. - "DATENSCHUTZ und AUSKUNFTSRECHT BEI PVA, AMS und BBRZ"
Im übrigen braucht jeder Verein, Organisation, Amt etc.. bei systematischer Speicherung von Daten eine DATENVERARBEITUNGS- REGISTER NUMMER.
Information zur Meldung beim Datenverarbeitungsregister (DVR)
Zuwiderhandlung muß bestraft und angezeigt werden. Wendet Euch an die Experten im Bundeskanzleramt (Datenschutzukommission) UND an Abgeordnete Gesundheitssprecher und Datenrechtsexperten im Parlament. GRÜNE.
Schluß mit Lustig und Rechtsverweigerung: Liefert Euch doch nicht selber aus. Nur die dümmstgen Kälber wählen Ihren Henker selber.

Ps.: BBRZ + GESUNDHEITSDATEN
Ihr habt ein Recht auf Auskunft, Einsicht, Löschung etc Eurer Gesundheitsdaten
Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz
Informiert doch Journalisten darüber, wie Eure Daten illegal gespeichert, verschickt und abgefragt werden. Diese Ignoranz gegenüber Staatsbürgern und dem Gesetz ist doch ein SKANDAL (7.03.17)


28.02.2017 um 13.23 Uhr - von P. - "Testlauf nicht nur bei der Arbeitspflicht für Flüchtlinge, sondern auch bei der Mindestsicherung"


24.02.2017 - von Dr. Pochieser - "Arbeitspflicht für Flüchtlinge als Testlauf für teilweise verfassungswidrige Gesetze gegen Inländer"

Mit Hinweis für Betroffene!
unter:
23.02.2017 um 10.11 Uhr - von K. - "Zwangsarbeit in NÖ"


28.02.2017 um 11.53 Uhr - von Sc*. - "Adresse bzw. Wohngelegenheit für Obdachlosen."


Hallo liebes SoNed Team.
Ich hätte da mal ne Frage bitte.
Ich bin seit mehr als 8 Jahre Obdachlos und meine Postadresse bei der Caritas,wo ich auch meine Post und mein Nostandgeld beziehe.Diese wurd mir schon 2 mal befristet?!
Durch die Dauer wie erwähnt wurden mir von der Caritas Bestimmungen auferlegt worden wie zb.Anmelden bei betreuten Wohnen ich aber dies aus div.Gründen ablehne.Nun möchte ich mich bei einem Freund mit dessen Einverständins in der Wohnung anmelden.
Nun zu Frage da ich über 25 Jahre lang gearbeitet habe und gut verdient habe ist mein Notstand Gehalt bei ca.1000?,wird bei einer zusätzlichen gemeldeteten Person im Haushalt mein Gehalt dazu gerechnet,?Bzw. gibt es für jemaden Abzüge ?Da mein Unterkunftsgeber die Mindestsicherung bezieht.Würde mich über eine Antwort freuen.
Ich habe mit dieser Homepage sehr gute Erfahrungen und Hilfestellung bekommen,Danke und mfg

Antwort:
Au, ja die Gefahr der Anrechnung ist gross! Unbedingt acht geben, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt!
Ev. falls möglich Untermietevertrag aufsetzen und / bzw. ist wichtig, dass jeder sein eigenes Zimmer hat!
Fragen aus folgendem Link durchgehen - Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Ev. wäre es möglich mal andere Sozialberatungsstellen suchen bzw. aufzusuchen und diesbez. Möglichkeiten nachgehen / finden! (Beratungszentren und Serviceeinrichtungen)

Ps.: "Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" >"Anm.: ev. auch Wohngemeinschaft"< nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)
(Ohne Gewähr)

3.03.2017 um 13.41 Uhr - von Sc*. - "Andere Institutionen"
Hallo
vielen,vielen Dank für die promte Antwort und für die Hilfestelliung!
Ich werde mal sehen was ich bei anderen Institutionen erreichen kann, Vielen Dank
mfg Sc. (28..02.17)


27.02.2017 um 12.36 Uhr - von S*. - "Kontrollärztliche Termine bei der WGKK sind ja mehr als ein Theater."


Guten Tag, die kontrollärztlichen Termine bei der WGKK sind ja mehr als ein Theater. Die "Ärztinnen" können weder Befunde lesen noch besitzen sie ein Fünkchen Freundlichkeit. Muss dazu sagen, komme zum erstem Mal nach zig Jahren in den Genuss der kontrollärztlichen Vorladung aufgrund einer längeren Erkrankung. Muss man sich von denen schikanieren lassen??? Habe auch ich Rechte als Patient dort? Außer einer Beschwerde bei der Ombudsstelle die warscheinlich nicht viel bringen wird! Kann ich eine bestimme Dame verweigern? Muss ich private oder Fragen meines Arbeitsplatzes beantworten? Wie z.B. ob ich ein Abfertigungsangebot annehme (da hab ich nur so geschaut!) oder wieviel Stunden ich arbeite oder wo mein letzter Einsatzort war bzw. der Chef dort hieß?? Gehts noch???!!! Ich frag ja auch nicht, wieviel die "Gute" fürs schikanieren kriegt! Habe immer einen aktuellen Arztbrief vom Facharzt mit oder Befunde, steht alles sehr genau drin. Problem: sie könnens nicht lesen und sie zwe
ifeln die Diagnose meiner Ärzte scheinbar an! Abgesehn davon mit welcher Art und Weise die mit einem dort umgehn (Beispiel: wann habns MR Termin? Ich sage ihr das Datum und füge hinzu, dass ich ALLE Institute anrief und den mit dem ehesten Termin nahm. Ärztin: des dauert ma z'lang, dann müssns es hoid privat zahln! Sie kommen dann am .... und dann will i an MR Befund sehn) So in etwa rennt das Gespräch dort ab, war aber nur das Eisbergspitzerl. Hoffe ihr könnt mir hier mit Rat zur Seite stehen, zumindest ob auch PATIENTEN Rechte haben bzw. WAS muss man dort beantworten? Herzlichen Dank (24.02.17)

Antwort:
relevant sind daten zur krankheit und ev. noch folgende untersuchungen / behandlungen etc. - "ev. auch gesundheitschädliche tätigkeit, im zusammenhang mit der erkrankung" - "privates sollte keine rolle spielen".
eine möglichkeit wäre bei problemen der patientenanwalt, der weiss sicherlich mehr -. wenden sie sich ev. an ihn.
auch hier (KK-Chefarzt) kann man einen schriftlichen bescheid verlangen und dagegen berufen (beschwerde erheben).
z.Bsp.:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
ohne gewähr -
alles gute

28.02.2017 um 9.17 Uhr - von W. S. - "Beschwerde an die Ärztekammer ?"
Lieber S,
die Ombudsstelle ist meistens auf Seite der Geldgeber, also derjenigen, der den Job bezahlt..
holen Sie sich andere, mächtige Unterstützung :
Wie wäre es mit einer Beschwerde an die Ärztekammer ?
Wie würde die reagieren, wenn die WGKK ihren Arzt als "inkompetent" ansieht ?


26.02.2017 um 18.36 Uhr - von R. - "Rechtstreit hat sich insgesamt über weitere 1,5 Jahre hingezogen! Vom BVwG wurde mir Recht gegeben?"

"Urteil sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."


Hallo Christian,

Möchte nochmals erwähnen, dass ich beim BBRZ nicht mal richtig untersucht wurde, und man mich dort innerhalb weniger Minuten gesund schrieb. Zitat: "von keiner Einschränkung der psychischen Belastbarkeit auszugehen".
Dagegen ging ich gegen das AMS vor, wo mir schlussendlich beim BVwG Recht gegeben wurde. Dieser Rechtstreit hat sich insgesamt über weitere 1,5 Jahre hingezogen.
Da ich - wie bereits in meiner letzten Mail - erwähnt, viel Negatives über das BBRZ bei soned.at gelesen habe, ist dieses Urteil sicherlich auch für andere Leidensgenossen interessant. Das Gericht bemängelt, dass das Urteil
des BBRZ äußerst knapp gehalten wurde und messt dem Ergebnisbericht des BBRZ keine große Bedeutung bei. Liebe Grüße, R. (25.02.17)

Antwort / Anmerkung:
Gratuliere zum Ersten zu deinem Kampf, Ausdauer wie Erfolg und weiters bedanke ich mich für die Zusendung! Sehr aussagekräftig für Betroffene!

Du hast recht - sehr interessant! - Auch wenn ich schon mal darüber berichtete!
>("Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt" - 2.08.2015)<

Die Zeilen aber über die BVwG-Aussage bez. BBRZ sind bemerkenswert:
Bestätigt diese doch - mit anderen Worten natürlich - meine BBRZ-Bewertung von 2010, die sich aus der Überschrift:
""Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!" (18.11.10)
ableiten lässt!

Auszug: >Das BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

BVwG über BBRZ:
Der Vollständigkeit halber sei schließlich erwähnt, dass sich im Akt zwar ein Arbeitsmedizinisches Gutachten des BBRZ vom 10.7.2014 sowie ein "Ergebnisbericht" des BBRZ vom 1.8.2014 den Beschwerdeführer betreffend befinden, in denen sich keine Hinweise auf psychische Beeinträchtigungen finden bzw. findet sich im erwähnten Ergebnisbericht vom 1.8.2014 wörtlich die Aussage, dass beim BF im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg "von keiner Einschränkung der psychischen Belastbarkeit auszugehen" sei. Vor dem Hintergrund, dass dem BVwG nunmehr – wie dargelegt – vier im Wesentlichen gleich lautende fachärztliche Gutachten vorliegen, von denen zwei im Auftrag des BVwG – sehr ausführlich – erstellt wurden, vermag das BVwG in diesem konkreten Fall in der Frage der psychischen Beeinträchtigung des BF und allfälligen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit dem seinerzeitigen (im Vergleich dazu doch relativ knappen) Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung mehr beizumessen.
Aus dem Urteil:

>Anm.: Ich wurde schon mit sehr vielen Rückmeldungen und Aussagen konfrontiert, die ebenfalls berichteten, dass das BBRZ, bei knapper bzw. fragwürdiger Untersuchung, qualitativ hochwertige Atteste und Gutachten von FachärztInnen ignorierte!

28.02.2017 um 11.35 Uhr - von R. - "Ohne "SoNed" und "Arbeitslosennetz" hätte ich vermutlich nicht die richtigen Argumente gefunden"
Hi, ich habe zu danken ;) Ohne deine Tipps auf "soned" und deines Kollegen vom "Arbeitslosennetz" hätte ich vermutlich oft nicht mal die richtigen Argumente gefunden...Liebe Grüße, R. (27.02.17)


24.02.2017 um 12.40 Uhr - von M*. - "Bemessungsgrundlage"


Hallo Herr Moser,
2015 lief meine Karenz aus und ich meldete mich arbeitslos. Im Februar 2016 trat ich eine neue Stelle an, aus gesundheitlichen Gründen wurde ich fristgerecht mit 1.12.2016 gekündigt.
Vor der Karenz arbeitete ich nur geringfügig und dementsprechend niedrig war 2015 das Arbeitslosengeld. Wird dieses nun wieder aus dieser niedrigen Bemessungsgrundlage errechnet? Mfg MK

Antwort:
Da ihr Arbeitsverhältnis über 28 Wochen dauerte, fallen sie in eine neue Anwartschaft / Bemessungsgrundlage. - Diese richtet sich nach dem Einkommen ihrer letzten Anstellung. (Ohne Gewähr)


24.02.2017 um 12.30 Uhr - von B. - "Zwangskurs?"


Sehr geehrtes Soned Team
Hat jemand Erfahrung mit Büro Plus West? Wurde heute für 14.03 zugebucht. Clearingphase!! 1 Woche für alle Teilnehmer steht nur auf der Homepage, nicht im Schreiben von AMS. Mit dem fast selben Text von Jobtransfair hinter mir bis 10.01.2017 (23.02.17)

Antwort:
ich würde raten den infotag zu besuchen, um sich genaue infos zu beschaffen.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

falls, braucht es ev. den rechtsweg (berufung) - sollte verweigerung zur
bezugssperre führen, denn coaching "etc." wäre ev. freiwillig zu besuchen?

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Clearing - ev. fragen sie dort vor zeugen, ob die teilnahme freiwillig ist.
kurse müssen defizite ausgleichen. fähigkeiten und kenntnisse vermitteln.

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
ohne gewähr


23.02.2017 um 10.11 Uhr - von K. - "Zwangsarbeit in NÖ"


Schlimmer geht´s nimma:

Brief an 84-Jährige: Pensionistin sollte Straßen kehren (Kurrier)
Mindestsicherungsbezieher sind zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten verpflichtet / Gesetz unscharf formuliert.

Anmerkung: "ÖVP-Politik der Ausbeutung"
Um das System der eigenen Bevorteilung - inkludiert sehr hohe Einkommen für sich und dem eigenen Klientel - weiterhin sicher zu stellen, werden StaatsbürgerInnen, bei Existenzvernichtung, zu Arbeiten gezwungen, anstatt, aus diesen "unentlohnten" "Zwangsarbeiten", angemessen entlohnte "1. Arbeitsmarkt-Arbeitsplätze zu schaffen!

----------- ------------ -------------

Folgend ein Hinweis für Betroffene!
Betroffene sollen die genauen Arbeitszeiten und konkreten Beschäftigungen, die sie zu verrichten haben, aufzeichnen, um mit Klagen auf Arbeitsentgelt und sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche gegen die Gemeinden vorzugehen.

24.02.2017 um 8.52 Uhr - von Dr. Pochieser - "Arbeitspflicht für Flüchtlinge als Testlauf für teilweise verfassungswidrige Gesetze gegen Inländer"
Lieber M., liebe Freunde von Armutskonferenz,

zu Hilfsarbeit bei Mindestsicherung: "Rückfall ins Armenwesen" - kurier.at

Auf der vergangenen Herbsttagung der Österreichische Juristenkommission hat
ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz
Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht

einen höchst interessanten Beitrag zur damaligen Diskussion noch um die Arbeitspflicht für Flüchtlinge (einmal mehr hat sich die von mir aber auch anderen seit Jahrzehnten vertretene These, dass Ausländer nur zum Testlauf für teilweise verfassungswidrige Gesetze gegen Inländer dienen und herhalten müssen, nun offensichtlich auch hinsichtlich der von Dir in den Medien kritisierten Praxis in Niederösterreich für Sozialhilfebezieher bewahrheitet) zur Bewertung in arbeitsrechtlicher Hinsicht geliefert. Sie kann zur Auffassung, dass vermutlich in den allermeisten Fällen normale Dienstverhältnisse vorliegen und das Arbeitnehmerschutzrecht nicht umgangen werden darf.

Uns ist schon die alte Methode aus der Vorgehensweise des AMS über sogenannte gemeinnützige Beschäftigungsprojekte die von den Gemeinden zur Schonung deren Budgets abgebauten Arbeitsplätze auf Kosten der Arbeitslosenversicherung und mit Mitteln des AMS wieder zu besetzen und zu finanzieren, hinlänglich bekannt. Nun soll das sogar auf Mindestsicherungsbezieher ausgedehnt werden. Die Methode, Arbeitskräfte freizusetzen, sie im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsrechts arm zu machen, um sie dann prekärisiert und aufgrund des dem Arbeitslosenversicherungsrecht und Mindestsicherungsrecht immanenten Beschäftigungszwanges (über letzteren sogar gratis) wieder als billigst bzw. fremdfinanzierte Arbeitskräfte zurück zu bekommen ist das genaue Gegenteil, was der Staat (dazu gehören die Gebietskörperschaften, so auch die Gemeinden) zu leisten hat und die Idee Kreisky war.

Frau Professor vertrat die Auffassung, dass in den meisten Fällen ganz normale Arbeitsverhältnisse, die ganz normal zu versichern und zu entlohnen sind, vorliegen dürften.

Es gälte nun die Betroffenen darüber zu informieren, dass sie die genauen Arbeitszeiten und konkreten Beschäftigungen, die sie zu verrichten haben, aufzeichnen, um mit Klagen auf Arbeitsentgelt und sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche gegen die Gemeinden vorzugehen. Meines Erachtens haben die niederösterreichischen Gemeinden mit einer Klageflut zu rechnen. Meines Erachtens müssten diesbezüglich auch die Arbeiterkammer und die Sozialversicherung (letztere wegen vermutliche Verletzung der Versicherungspflicht) aktiv werden.

Danke nochmals für Deinen Beitrag und Deinen mittlerweile Jahrzehnte langen mühevollen Kampf gegen Armut.

Beste Grüße
Rechtsanwalt Dr. Pochieser <

28.02.2017 um 13.23 Uhr - von P. - "Testlauf nicht nur bei der Arbeitspflicht für Flüchtlinge, sondern auch bei der Mindestsicherung"
Nicht nur bei der Arbeitspflicht für Flüchtlinge wurde ein Testlauf gestartet, sondern auch bei der Mindestsicherung. Man schiebt Asylanten vor, um hinterrücks GENERELL Kürzungen einzuführen - also auch bei Einheimischen(!!!). Das ist sie - unsere famose, "SOZIALE", Ungustl-Regierung, wie sie leibt und lebt. (25.02.17)


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