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9.09.2022 um 0.33 Uhr von - CS*. - "Corona-Impfung"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin voraussichtlich ab 01.10. arbeitslos und habe eine Frage zum Thema Corona-Impfung.
Ich bin zwei Mal geimpft (das war Mitte 2021) und habe mich nun entschlossen, mich kein weiteres Mal impfen zu lassen.
Wie steht das AMS zu Ungeimpften? Ich habe weder Ausbildung noch Berufserfahrung im Gesundheitswesen, wo die Corona-Impfung sehr erwünscht bis vorgeschrieben ist.
Aber natürlich kann es vorkommen, dass mir eine Stelle in der Verwaltung eines Krankenhauses vorgeschlagen wird.

Wie geht man bei einem Vorstellungsgespräch damit um, wenn nach der Impfbereitschaft gefragt wird?
Ich finde leider nur Artikel, die etwa ein Jahr alt sind und wo es heißt, bei Verweigerung der Impfung sperrt das AMS das Arbeitslosengeld.
Vielen Dank für die Auskunft.
Liebe Grüße (7.09.22)

Antwort:
Im Grunde heisst`s abzuwarten, was für eine Verordnung wieder rauskommt sobalds wieder bedrohlicher wird. Das AMS wird nicht sperren, weil sie keine Impfung haben. Es kommt drauf an was die potentielle Arbeitgeber-Firma verlangt. Wenns dort heisst Impfung wird verlangt und deshalb Pflicht, dann kanns zur Sperre kommen, sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen. Sie vereiteln dann ein DV. Kommts soweit ist eine Berufung zu empfehlen. Selbst bei geringen Chancen auf Erfolg. (Ohne gewähr)


6.09.2022 um 9.31 Uhr - von G*. - "Poststelle"


Sehr geehrter Herr Moser!

Um sich in Wien obdachlos melden zu können, ist die Angabe einer Kontaktstelle erforderlich, wo man regelmäßig die Post abholt.
Ich führe eine Mobbingklage, und erhält mein Anwalt ohnehin die Gerichtspost. Daher hat sich mein Anwalt bereit erklärt, als meine Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
In Wien muss man 5 Jahre obdachlos sein, um eine Gemeindewohnung beantragen zu können.

Obwohl doppelt geimpft, erkrankte zwischenzeitig mein Anwalt schwer an COVID und war mehrere Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Er leidet immer noch darunter und kann seine Kanzlei nicht mehr weiterführen. Er überlegt daher, seine Kanzlei zu schließen.

Für eine neue Kontaktstelle kontaktierte ich den Verein Suara. Dieser stellt eine Kontaktadresse lediglich an Fremde zur Verfügung.

Der Caritas teilte ich ebenfalls meine Situation mit und wurde mir mitgeteilt, ich solle vorbei kommen.
Der unfreundliche Bearbeiter unterstellte mir aufgrund der bisherigen Kontaktstelle, dass ich besachwaltet werde, und verweigerte eine Kontaktadresse.

Da alle Stellen eine Kontaktstelle verweigern, teilte mir das Meldeamt mit, dass ich abgemeldet werde.
Das AMS teilte mir mit, sobald ich abgemeldet werde, erhalte ich keine Notstandshilfe mehr.

Ist es tatsächlich so, dass, wenn alle eine Kontaktstelle verweigern, man mit einem Schlag nicht mehr sozialversichert ist und keine Notstandshilfe mehr erhält?

Mit freundlichen Grüßen (5.09.22)

Antwort:
Sie brauchen eine meldeadresse
Gehen sie folgende Links nach.

Postadresse
Obdachlose sind ohne Wohnsitz und haben daher keinen Meldezettel. Ohne Meldezettel existieren sie für viele Behörden nicht. Darum dient die Gruft als Postadresse. (Gruft.at)

sonst bei weiteren notschlafstellen. notunterkuenfte-fuer-obdachlose-in-wien

Siehe auch hier: posstelle+bei+obdachlosigkeit+wien

mit ihrer hilfe müsste man doch in erfahrung bringen, ob sie besachwaltet werden?
Ohne gewähr


28.08.2022 um 14.10 Uhr - von W*. - "Coaching?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe vom AMS ein Schreiben bekommen, dass ich ein Coaching das sich "BBE für Ältere 50+ - Early Intervention" nennt.
Es meldet sich jemand von der Firma Move-ment Personal- und Unternehmensberatung GmbH und wird mir erklären wie es weitergehen wird.
Ich bin jetzt seit 1.7.2022 arbeitslos gemeldet.

Meine Fragen:

Kennen Sie diese Maßnahme?
Ist dieses Coaching Pflicht oder wieder mal ein Versuch meinen Bezug zu schmälern (halbieren),
im Sinne von einem halben Jahr Billigarbeitskraft und danach Neuberechnung?

Eine andere Frage noch:
Ich bin bereits 55 Jahre alt,und ich habe 40% Behindertenstatus, muss ich den Behindertenstatus dem AMS melden?

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort:
Vorweg: Da sie über 45 Jahre alt sind kann es keine geringere Bemessungsgrundlage mehr geben. geschützte Bemessungsgrundlage
Falls es sich wirklich um ein Coaching handelt, müsste die Teilnahme freiwillig sein. Gehen sie aber zum Infotag, um den genauen Kursinhalt zu erfahren.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Auch müssten sie vom AMS über den Kurs und ihren Defiziten aufgeklärt worden sein.
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!
Siehe auch:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Die Bekanntgabe des Behindertenstatus ist ev. ein Vorteil, da eine verminderte Leistungsfähigkeit vor bestimmten DV. schützt. (Ohne Gewähr)


28.08.22 um 12.13 Uhr - von P*. - "Antrag auf Arbeitslosengeld"


Sehr geehrter Herr Moser,

Vielen Dank für Ihre informative Website und Ihre Bemühungen!

Ich hab während meines Krankenstandes im Dez.21 meine Arbeit gekündigt und bin bis vergangene Woche im Krankenstand gewesen.
Auf Anraten der Beraterin von Fit2Work hab ich Anfang Juni einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt, im Hinblick auf die Gewährung einer Beruflichen Rehabilitation.
Aus verschiedenen Gründen hab ich den Antrag Anfang Juli zurückgezogen.

Im Rahmen der Arbeitslosmeldung hab ich vergangene Woche auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Von dieser Abteilung hab ich folgendes Schreiben bekommen:

Wir können Ihren Anspruch jedoch derzeit nicht beurteilen, da noch folgende Unterlagen fehlen:
- Bekanntgabe der Gründe, warum Sie Ihren Pensionsantrag vom *.6.2022 zurückgezogen haben.

Aus welchem Grund möchte das AMS das wissen? Welche Konsequenzen könnte das für mich haben?
Spielt es eine Rolle, dass ich 57 Jahre alt bin?

Vielen, vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Es geht um die Frage der Leistungsfähigkeit. Sind sie nicht leistungsfähig, bekommen sie kein Arbeitslosengeld. Ich denke sie sollten kooperieren - ev. haben sie Atteste die sie als vermindert leistungsfähig ausweisen - Wäre kein Nachteil, da sie dann nicht für jedes DV. in Frage kommen.
Falls, besteht die Möglichkeit den Antrag auf Rehageld oder I-Pension doch noch zu stellen. Ev. wäre sonst damit zu rechnen, dass das AMS eine medizinische Untersuchung anordnet.
Dann sind ärztliche Atteste / Gutachten von Vertrauensärzten (Facharzt) vorteilhaft.. Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr)


25.08.22 um 18.22 Uhr - von W*. - "Firma weit weg"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe mich letztens bei einer Firma (freiwillig)beworben die vorgab im ersten bezirk in wien zu sein. Die Firma ist im AMS Jobroom angeführt als Firma im ersten Bezirk. Herausgestellt hat sich dann dass diese Firma in der Steiermark ist.
Die Firma ist für mich unerreichbar ich habe ja kein Auto und zug würde vermutlich so 12 Stunden Fahrzeit sein.
Und das zweite als ich heute in mein E-ams konto sah sah ich dass ich einen vermittlungsvorschlag hatte von einer Firma in Steyer.
Dort komme ich auch nie und nimmer ohne auto hin.
Nun die Frag.... muss ich mich zu diesen Firmen vorstellen gehen ?
Ich meine es ist ja doch ein wenig viel verlangt ohne auto.
Ich bin in wien und eingetragen für wien und wien umgebung.
mir freundlichen Grüssen
g. und bleiben sie gesund

Antwort:
Vergewissern sie sich nochmals, ob die Firmen wirklich so weit entfernt beheimatet sind
? Falls ja, geben sie dem AMS bescheid, dass sie für die Strecke zu lange brauchen. - Bei Vollzeit ca. 2 Stunden bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden! (hin und zurück)
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen (Ohne Gewähr)


25.08.2022 um 17.57 Uhr - von An*.. - "SÖB Betriebe sowie Transitarbeitsplätze?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Durch Recherche habe ich ihre Seite gefunden und möchte mich für die vielen tollen Infos dort und ihre Arbeit bedanken.

Ich beziehe seit längerem Notstandshilfe und wurde jetzt von meinem AMS Betreuer dazu angehalten, mich beim Verein A. C. zu bewerben.


Wie man auf deren Homepage sieht, werden hier offenbar Hilfsarbeitskräfte vermittelt. Nun weiß ich dank ihrer Seite Bescheid über SÖB Betriebe sowie Transitarbeitsplätze und die damit verbundenen Nachteile wie vorgeschaltete Deppenkurse und der Gefahr dank Niedrigstentlohnung in eine niedrigere Bemessungsgrundlage abzurutschen.

Nun möchte ich fragen, ob das bei diesem Verein auch so ist oder eben nicht bzw. wie ich mich verhalten soll. Trotz Recherche habe ich nichts genaues über A. C. herausgefunden.
Nächste Woche ist Vorstellungstermin beim zuständigen Betreuer und wäre sehr dankbar für Infos, damit ich gut vorbereitet in das Gespräch gehen kann. (24.8.22)

Antwort:
Ja dieser SÖB untertscheidet sich wahrscheinlich nicht von anderen - bekommen sie es heraus und fragen nach, ob die teilnahme freiwillig ist.

Vorsicht – bei einem transitarbeitsplatz müssen sie anfangen, wenn nach KV entlohnt wird.
Bei einem vorgeschaltenen deppenkurs ist es wichtig informationen über den inhalt einzuholen, um zu wissen, ob man sich dagegen wehren kann.

Links in ruhe durchgehen.
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

eine neue bemessungsgrundlage ist dann möglich, wenn sie jünger als 45 jahre sind! (Ohne Gewähr)


25.08.22 um 12.27 Uhr - von K*. - "Gutachten"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich leide schon seit über 2 Dekaden an Depressionen. Nun hat sich wegen schlechten Erfahrungen auf der Arbeit eine Angststörung entwickelt.. Sie umfasst viele Bereiche aber hauptsächlich Angst vor einer Arbeit. Nicht weil ich faul wäre, sondern vor Leistungsdruck, Stress, bewertet werden von Kollegen. Mich derart verauszugaben damit ich einen guten Eindruck verschaffe. Sehr schnelles Arbeiten ohne Fehler zu machen. Die Liste ist ellenlang.

Meine Krankenstandsdauer ist ausgeschöpft. Das Ams wird mich wahrscheinlich wieder zur pva schicken wegen Arbeitsfähigkeit. Wo dann wie immer rauskommt ich sei voll arbeitsfähig, trotz meiner unzähligen Befunde.

Kann ich selber auch ein medizinisches Gutachten erstellen lassen? Quasi als Gegengutachten.
Wie viel würde das kosten wo könnte ich es machen lassen?
Danke

Antwort:
Ja, machen sie das! Besuchen sie ihren/einen Facharzt und fragen sie was ein Gutachten kosten würde. Dort wären sie an der richtigen Stelle. Reden sie ev. vorher mit ihrem Hausarzt. (Ohne Gewähr)


22.08.2022 um 12.44 Uhr - von Dr. Pochieser - "VwGH: Eine Krankheit beim Vorstellungsgespräch in den Vordergrund zu stellen bewirkt Vereitelung nach AlVG"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Einmal mehr der Senat 8 des VwGH mit einer Entscheidung gegen einen Arbeitslosen:

Mit der unten stehenden Entscheidung unterläuft der VwGH einmal mehr das Gesetz, dass es um die Frage der konkreten Zumutbarkeit einer bestimmten Stelle (vorliegendenfalls in gesundheitlicher Hinsicht) gar nicht mehr ankommt, sondern nur darauf, was dem Arbeitslosen als Bewerber um eine Stelle als „Fehltritt“, d. h. Fehlverhalten in irgendeiner Weise zu Last gelegt werden soll (nicht nur ausnahmsweise nach einseitigen Beweisverfahren vor dem Verwaltungsgericht bzw. genügte es fallweise schon, dass der Arbeitslose nur gegen eine Beschäftigung sprechende Umstände erwähnt).

Der Senat 8 in der derzeitigen Besetzung hat keine Skrupel mehr, das Gesetz, das zuallererst auf das Anforderungsprofil und die Zumutbarkeit der Stelle abstellt, zu missachten bzw. geradezu auf den Kopf zu stellen, um Arbeitslose zu sanktionieren.

Devise/Empfehlung für Arbeitslose bei Stellenbewerbungen: „Goschn halten“, denn es wird alles was Du sagst, was (natürlich aus der Sicht des AMS bzw. potenziellen Dienstgebers) mit persönlichen Problemen, die der Arbeitslose ausgesetzt ist, zu tun hat, gegen ihn verwendet.

Anmerkung: Ich musste schon vor Jahren meine eigene Beratung korrigieren, dass ein Arbeitsloser bei einer Stellensbewerbung sich einräumen lassen können sollte, den vorgesehenen Arbeitsvertrag durch die Arbeiterkammer oder anderweitig ansehen/überprüfen zu lassen: Das darf er nicht. Wenn er derartiges äußert, hat er eine sogenannte Vereitelung. Das Arbeitslosengeld/die Notstandshilfe wird gesperrt. Andererseits gibt es weder eine Judikatur, insbesondere zu den Gehaltsvorstellungen/Gehaltsverhandlungen (die es Kraft VwGH eigentlich nicht mehr gibt oder geben kann), dass ein Arbeitsloser initiativ Umstände (dass er den Job auch um weniger macht, als von ihm vorgestellt) einbringen muss.

Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit in diesem Bereich besteht darin, auf die Tücken der VwGH Judikatur im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen hinzuweisen.


Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

Eine Krankheit beim Vorstellungsgespräch in den Vordergrund zu stellen, ist geeignet, eine Einstellung zu vereiteln

Datum/Gültigkeitszeitraum 14.07.2022
Publiziert von Manz
Bearbeiter Stella Weber
Rechtsgebiet Verwaltungsverfahren | Arbeitsmarktverwaltung
Fundstelle ZAS-Judikatur 2022/52
Heft 4 / 2022
Seite 207
Entscheidung VwGH 11.3.2022, Ra 2019/08/0119

Leitsatz:
Der Bezug der Notstandshilfe der späteren RevWerberin wurde vom BVwG für den Zeitraum von 21. 9. 2017 bis 1. 11. 2017 widerrufen, da sie ihre gesundheitlichen Beschwerden aus einem Unfall aus dem Sommer 2017 in den Mittelpunkt des Vorstellungsgespräches für die vom AMS zugewiesene Stelle als Verkaufshelferin gestellt hatte. Sie behauptete, aus diesem Grund maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und nicht sechs Stunden pro Tag stehen zu können. Ein medizinisches Sachverständigengutachten der PVA bestätigte ihre Angaben jedoch nicht.

Der VwGH wies die dagegen erhobene aoRev zurück. Er habe bereits mit Erkenntnis vom 4. 4. 2002, 2002/08/0051, festgehalten, dass ein Notstandshilfebezieher, der beim Vorstellungsgespräch eine Krankheit und ihre Konsequenzen in den Vordergrund stellt, gegenüber dem potentiellen AG seine gesundheitliche Eignung in Zweifel gezogen hat, die zugewiesene Beschäftigung auszuüben. Der Arbeitssuchende wäre in einer solchen Situation aber verpflichtet gewesen, diese Umstände der regionalen Geschäftsstelle des AMS schon aus Anlass der Zuweisung bekannt zu geben, um dieser eine Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung zu ermöglichen. Komme er dieser Pflicht nicht nach und sei sein Verhalten beim Vorstellungsgespräch geeignet, den potentiellen AG von der Einstellung abzuhalten, dann sei der Tatbestand der Vereitelung der Beschäftigungsaufnahme verwirklicht. Dies gelte insb dann, wenn ein amtsärztliches Gutachten rechtlich relevante Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit nicht nachzuweisen vermag. (17.08.22)


21.08.2022 um 10.48 Uhr von P*. - "Geringfügig / Teilzeit?


Lieber Herr Moser,

nach jahrelanger Teilzeit-Beschäftigung bei der Firma L..... möchte ich mich auf „geringfügig“ „runterstufen“ lassen, da ich einfach mal mich mental auf das Arbeiten im September/OKTOber am M.... O..... vorbereiten möchte. Ebenfalls möchte ich mich erst wieder zu Studienbeginn im Oktober auf „Teilzeit“umanmelden.

Wie sie sich vorstellen können sind wir Fahrradkuriere bei jeder Witterung übers ganze Jahr unterwegs und ich arbeite schon seit zwei Jahren bei L....... Das AMS verweigert mir die Auszahlung von AMS-Geld. Und mein Dienstgeber kommt meinem Wunsch „von Teilzeit auf geringfügig“auch nicht nach.

Das AMS speiste mich mit der Begründung ab „Sie müssen einen Monat lang komplett bei L........ abgemeldet sein. Ihr Dienstgeber muss sie komplett vom System für einen Monat lang abmelden. Das einzige, was ich weiss ist, dass man bis zu €485,- monatlich zum AMS-Bezug dazuverdienen darf und man das dem AMS bescheid geben muss, wenn man geringfügig arbeitet.

Ich verstehe das nicht ganz und finde das auch sehr unfair und bin sehr verwirrt. Meine Tätigkeit ist sehr anstrengend;Ich arbeite seit Jahren ohne Urlaub/Unterbrechung durch; Und möchte mir nurmal ein paar Wochen Verschnaufpause gönnen, bis zum nächsten Minijob. Ich hab doch das Recht auf AMS Geld.
Habe L..... auch darum gebeten, mich komplett vom System abzumelden. Leider kommen die meiner Bitte nicht nach. Dann werd ich wohl ganz kündigen bei M.....

Kann man nicht geringfügig arbeiten und gleichzeitig Antrag auf AMS-Geld stellen?

Oder muss man zuerst AMS-Geld beziehen und darf erst DANN (!!!!!)einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen?
ICH Will nur für die zwei Monate AMS Bezug beziehen bis Oktober, Dannach geht’s e wieder Teilzeit mit vollem Einsatz bei L....... weiter.

Finde dieses geregelte System sehr unfair; Meine anderen drei WG-Kolleginnen sind arbeitslos und belächeln meine Job und sagen oft zu mir „Du bist so dumm,dass du arbeiten gehst.“
Ich bin fleissig und mir steht kein Geld zu oder wie????
Bitte um Hilfe und Antwort!

Danke im Voraus! (**.08.22)


Antwort:
Ja geringfügig dürfen sie zum ams-geld dazu verdienen.
Nur
Wenn sie von sich aus kündigen bekommen sie für ein monat kein arbeitslosengeld (sperre)
und
Bei kündigung eines DV.dürfen sie nicht gleich bei derselben firma geringfügig angestellt werden, sondern müssen dann ein monat pausieren.

Fürs AMS zählt gerinfügig nicht – es kann passieren, dass sie genau in der zeit in der sie geringfügig arbeiten im einen kurs vermittelt werden.

am besten wäre es sie würden gekündigt werden oder auf beidseitiges einverständnis. Damit sie gleich das geld vom ams bekommen – ohne sperre

ich weiss nicht genau was sie jetzt verdienen, wenns wenig ist können sie es über die mindestsicherung auf 977,94 Euro aufstocken lassen.
auch ein geringes arbeitslosengeld, können sie über die mindestsicherung aufstocken lassen.
Alles gute (ohne gewähr)


17.08.2022 um 16.06 Uhr - von P. - "Zurückmelden ans AMS"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe mich aufgrund von persönlichen Gründen während der Coronakrise im Dezember 2021 beim AMS abgemeldet, ich war dort in der Notstandshilfe und ich müsste mich nun wieder anmelden da es mir finanziell sehr schlecht geht und ich Hilfe bei der Arbeitssuche brauche. Ist dies einfach so wieder möglich oder gibt es irgendetwas zu beachten?
Vielen Dank und Liebe Grüße, P (16.08.22)

Antwort:
Ja, sie können sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück melden.


17.08.2022 um 12.32 Uhr - von An*. - "Liste für Bewerbungsaktivitäten"


Hallo Christian!

Ich hätte eine Frage bezüglich einer Liste für „Bewerbungsaktivitäten“ welche mir von meiner Beraterin mitgegeben wurde und die ich beim nächsten Termin mitbringen soll.

Diese beinhaltet in tabellarischer Form die Punkte: Datum, Firma/Betrieb, Kontaktperson, Beschäftigung als…, Woher kam die Stelleninfo? (z.B. Zeitung, Stellenliste, Empfehlung, Aktivbewerbung), Wie erfolgte die Bewerbung (z.B. schriftlich, telefonisch, email), Ergebnis der Bewerbung.

Ist das so in dieser Form zulässig dass ich diese Liste zwangsweise führen muss und kann mir von meiner Beraterin die Anzahl der Bewerbungen vorgeschrieben werden?
Leider steht diese Liste in meiner Betreuungsvereinbarung drinnen, darum führe ich sie vorerst bis zu meinem nächsten Termin. Kann ich darauf bestehen dass diese Bewerbungsliste aus der Betreuungsvereinbarung herausgenommen wird? Ich fühle mich nämlich sowas von überwacht… .

Liebe Grüße und vielen Dank für deine Bemühungen, du leistest hervorragende Arbeit und Hilfe für uns Arbeitssuchende,

Antwort:
Ja ist klug, dem Wunsch des AMS die Liste betreffend nachzukommen. Da keine Arbeitsstelle vereitelt würde, führt man die Liste in der Form nicht, müsste/dürfte dies eine freiwillige Angelegenheit sein. Ganz sicher kann man sich aber nicht sein, weil das Argument: "Kommt der Betreuungsvereinbarung nicht nach" Anlass zur Sorge gibt? Drum ja, versuchen sie - ev. schriftlich - die Liste aus der Betreuungsvereinbarung nehmen zu lassen!
Was aber
"Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen" betrifft,
so schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Kommt es mal diesbez. zu Problemen, so argumentieren sie mit dieser Erkenntnis bzw. begründen damit eine ev. Berufung bei einer ev. Sperre. (Ohne Gewähr)


12.08.2022 um 9.05 Uhr - von G. - "Vorauswahl?"


Hallo Christian.

Vorab einmal ein Danke für deine tolle Arbeit in den letzten Jahren.

Weiß nicht ob es andere "Kandidaten" auch betrifft - aber ich habe vom AMS eine Vorauswahl bekommen mich bei einer Firma zu bewerben im ersten Teil und gleich darunter steht im zweiten Teil
das man sich am besten über einen "Google Chrome" Link an einer Jobbörse anmelden MUSS, den sonst BEZUGSSPERRE, wo man natürlich dann hingehen MUSS. Sie nennen es "IT-Jobbörse in Präsenzform".
Natürlich darfst du dann einen Fahrschein für hin und retour kaufen (was ja auch etwas kostet was einem keiner Zahlt) und dann soll man noch seinen Lebenslauf und Co ausdrucken und zwar mehrfach (auch zu Eigenkosten),
denn wenn man schon da ist kann man sich ja auch mal gleich bei anderen Firmen "Bewerben" - falls es andere gibt, denn ich kann nichts darüber im Netz finden. Außerdem reden alle vom Papierlosen Büro und
denn noch soll man es auf „Old School“ ausdrucken, wo es doch so schöne USB Sticks gibt – wo man seinen Lebenslauf, Prüfungszertifikate, Zusatzausbildungen, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, …usw in pdf Form speichert,
aber die dürfen Sie dann wieder nicht anstecken wegen VIRUSGEFAHR (Computer und nicht Corona) – ist auch bei anderen Firmen so.

Auszug aus dem Schreiben:
"BITTE bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (v.a. Lebenslauf) in ausgedruckter Form, idealerweise mehrfach, mit!

Wir freuen uns sehr, Sie bei dieser Jobbörse begrüßen zu dürfen! Es erwarten Sie viele vakante Positionen im IT-Bereich bei vielen interessanten Unternehmen.
Nutzen SIE diese Chance, um mit den Unternehmen einfach und direkt in Kontakt zu kommen.

Bitte beachten Sie folgendes, wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen: Gemäß §10 Arbeitslosenversicherungsgesetz sind Sie verpflichtet,
an dieser Jobbörse teilzunehmen. Bitte bedenken Sie, dass ein Nichterscheinen Ihrerseits eine Streichung des Arbeitslosengeldes oder
des Notstandshilfebezugs von 6 Wochen nach sich ziehen kann."

Ich bewerbe mich auf diese Stelle aber MUSS ich jetzt auch zu dieser Jobbörse anmelden? Ist es schon soweit das man Mündigen Bürger vorschreibt so etwas zu machen denn sonst....!?
Auf der AMS Seite (beim eAMS Login) steht zwar das die Firma Anonym ist aber auf der Zusendung steht der Firmenname und die haben auch eine Internetpräsenz wo man sich per Mail bewerben kann.

Danke für eine Antwort und mach Bitte weiter so.
The G.
(11.08.22)

Antwort:
Wenn sie einen Vermittlungsvorschlag bekommen haben, so müssen sie sich bewerben - ansonsten droht Sperre!
Handelt es sich um anonyme Firmen so gibt's diesbez. einige Links in SoNed: Siehe:
"Sperre wegen "Blind-Bewerbung" / "Anonym-Bewerbung"?"

Blindbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen!


26.03.11 um 12.06 Uhr - von Ar*. - "AMS-Bewerbungen?"

Da Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse einen Schulungscharakter haben müssen, um Kenntnisse wie Fähigkeiten zu verbessern, würde ich die Jobbörse nicht darunter reihen.
Die Jobbörse kann ev. als Kontrolltermin ausgewiesen sein, dann rate ich diese zu besuchen, da sonst eine Sperre droht - nicht aber nach §10 sondern § 49 Sperre bis zur Wiedermeldung, deshalb wundert mich in diesem Zusammenhang die §10 Bezugssperredrohung? Von wem haben sie die Einladung bekommen?
Dazu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Gegen bestimmte Kurse kann man sich ev. wehren - wie ev. Coaching?
Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: Mit sensiblen Daten heissts vorsichtig sein - ein tabellarischer Lebenslauf z.Bsp. dürfte genügen.
(Ohne Gewähr)


11.08.2022 um 13.22 Uhr - von O. - "Zwecks Kursbegehren"


hallo christian,
ich wollte nochmal zwecks kursbegehren nachfragen.
ich war beim ams und habe nach dem formular gefragt, mit dem ich mein begehren einbringen kann (eigentlich wollte ich das am liebsten runterladen und komplett selbst einreichen, war aber nicht sicher welches ich brauche). da wurde mir gesagt, ich bekomme das formular nicht, ich muss erst mit meiner beraterin drüber sprechen. ich hab fünfmal nachgefragt ob das tatsächlich der fall ist, weil ich mir das nicht vorstellen kann. aber gut. jetzt wird meine beraterin mich die nächsten tage anrufen, damit ich ihr sagen kann was ich will. ich bräuchte eigentlich eine auffrischung von zwei programmen, mit denen ich im letzten job nicht gearbeitet habe. es gibt ein sieben tage seminar, in dem man drei programme lernt, kostet aber 1500 euro. schätze mal das ist zu arg? sonst würde ich nur das wichtigste programm nachlernen, das gibts als zwei tage seminar für 500 euro und dann eventuell noch das zweite dazu. gibts da irgendeinen ratschlag von dir, soll ich nach dem seminar garnicht erst fragen weil zu teuer?
dann ist das nächste, dass ich nicht weiss wie ich am besten vorgehe. wenn meine beraterin direkt nein zu allem sagt (sie hat mich wissen lassen dass selbstgesuchte weiterbildungen nicht erwünscht sind), das schriftlich verlangen und einspruch einlegen/mich bei der geschäftsstellenleitung beschweren? hat man da noch irgend eine option?
lustig auch dass man mich dringend in einen achtwöchigen deppenkurs stecken will aber wenn ich was will das mir tatsächlich was bringt geht das garnicht..
ich hab dir ein paar euros überwiesen, ist nicht viel aber danke für deine mühe. (10.08.22)

Antwort:
Hier gibt's nur die Möglichkeit des lästig seins, da es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt! Besuchen sie, wenn möglich, ihre Betreuerin mit einer Begleitperson - sollte der Besuch nicht zufriedenstellend sein, so besuchen sie gleich den Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit.
Dort können sie gleich auch um das Begehren ansuchen.
(Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG.) Ev. / Wahrscheinlich besteht die Möglichkeit das Begehren über ihr e-AMS-Konto zu stellen - machen sie das!
Trägt der Kursabschluss bei, ein DV. einzugehen, so wäre die Chance einer AMS-Zusage bez. der Kursteilnahme sehr gross / wahrscheinlich sicher! Falls?, versuchen sie das zu belegen! Ansonsten nicht aufgeben und dies immer weiter versuchen - so sieht auch das AMS wie wichtig ihnen der Kurs ist.

Zur Info:
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark erteilt den Rat den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)
Vielen Dank für die Unterstützung!

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