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18.09.14 um 14.18 Uhr von MN. - "Keinen fixen Betreuer, jeder redet etwas anderes"


Sehr geehrter Herr Moser!

Vielen Dank dass es ihre Seite gibt. Also ich habe mich schon mal an Sie gewendet da meine Betreuerin unmöglich war dies hat sich geändert da sie vom Erdboden verschwunden ist. Ich bin jetzt schon mindestens 6-7 mal bei einem anderen Betreuer gewesen da ich keinen fixen Betreuer mehr habe jeder sagt und will etwas anderes. Heute hatte ich wieder Termin wiedermal bei einem anderen Betreuer. Im Juni hab ich einen SAP Kurs vom AMS aus machen müssen. Doch seit dem ich mit dem fertig bin, wollen Sie mich in eine SÖB Maßnahme stecken. Das letzte mal bin ich Krank geworden doch heute hab ich wieder eine zu Buchung bekommen und noch dazu eine zu Buchung für It Works. It Works am **. Sept. SÖB Maßnahme einen Tag später. Kann und darf er mich gleich 2 mal wo einteilen und muss ich beide Termine war nehmen? SÖB ist nicht das was ich mir vorstelle mit It Works kann ich mich eher anfreunden. Natürlich wie kann ich es Anstellen dass ich endlich einen fixen Betreuer habe? immer dieses hin!
her geworfen wie ein Ball kann auch nichts vor allem redet jeder etwas anderes. Jobsuchen tut keiner der Betreuer machen es sich immer einfach mit irgendwelchen zu Buchungen. Geh auch seit dem Vorfall damals mit meiner fixen Betreuerin immer in Begleitung hin.
Vielen Dank!! (17.09.14)

Antwort:
Die Itworks-Schmarotzer bieten ev. Deppenkurse? - Zwangsmassnahmen und SÖB-Transitarbeitsplätze an.
Könnte mir vorstellen, dass sie vorher in eine Zwangs-Massnahme ? ev. Arbeitstraining oder Deppen-, Mobbingkurs? und nachher in den Transitarbeitsplatz müssen! - oder?
Dazu die Antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Ev. schreiben sie bez. fixen Betreuer mal an den AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands - ohne sich zuviel zu erwarten. Oder/und auch an die AMS-Landesgeschäftsstelle! - und/oder besuchen (gut so - mit Begleitperson) den Geschäftsstellenleiter! (Ohne Gewähr)


18.09.14 um 13.58 Uhr von A*. - "D. wie Datenschutz oder Deppenkurs"


Guten Tag!
Ich beziehe Notstandshilfe und habe mich bisher immer erfolgreich gegen Deppenkurse gewehrt. Wieder habe ich eine "Einladung" bekommen: ACE Aktivierung, Coaching, EDV für Maturanten, Akademiker, Führungskräfte. Da diese Aktivierung im Gegensatz zu den meisten "nur" 5 Wochen dauert habe ich mir gedacht ich tue es mir jetzt einmal an, damit ich dann eine Ruhe habe (wegen schon absolviert bei erneuter Zuweisung).
Bei der Infoveranstaltung haben wir folgenden Zettel bzgl. Datenschutzerklärung bekommen, wir wurden aber nicht gebeten ihn zu unterschreiben!
"Als Vertreter der ipcenter.at GmbH erkläre ich hiermit ausdrücklich, persönliche Daten von Teilnehmerinnen in von uns durchgeführten Kursangeboten des AMS Wien ausschließlich für die Übermittlung an das AMS Wien zu verwenden und keinesfalls an unbefugte Dritte weiterzugeben.!
Mit Unterschrift und Stempel der Geschäftsführung.
Was muss ich nun tun um auch die Weitergabe an das AMS zu verhindern? Sie VERLANGEN einen Lebenslauf auf eams, einen Karriereplan und einen Betreuungsbericht. Ich habe aber nie meine Zustimmung erteilt und möchte auch auf keinen Fall meinen Lebenslauf online stellen!! Ich möchte ihn auch nicht auf den PC`s des Instituts abspeichern und bearbeiten. Ich bin gerne bereit einen ausgedruckten mitzunehmen und ihn begutachten zu lassen bzw. ihn auf meinem Laptop zu ändern, gute Ratschläge nehme ich gerne an. Auch bzgl. Bewerbung etc., aber meine Daten übermittle ich nur an potenzielle Arbeitgeber - sonst kann ich mich ja gleich auf Facebook anbieten!
Bearbeiten und ändern möchte ich meinen Lebenslauf nur auf MEINEM PC bzw. Laptop. Ist das mein Recht oder muss ich ihn online stellen, auf einem Fremd-PC laden und dem Institut zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ps.: Guten Tag noch einmal!
Ich habe mich heute schon bzgl. Deppenkurs ACE an Sie gewandt (Lebenslauf, Kompetenzprofil, Weitergabe von Daten ans AMS, usw.).
Eine Frage habe ich noch: Uns wurde in der Info-Veranstaltung gesagt das wir mind. 80% Teilnahme benötigen (das kenne ich bisher nur von richtigen Kursen mit Prüfungen - da ist das auch nachvollziehbar). Da der Kurs an 10 Tagen statt findet soll man auf sich aufpassen, weil wenn man 1 Woche krank ist hat man ja schon seine 20% Fehlzeit. Wenn wir nämlich öfter fehlen werden wir vom AMS sofort wieder so einer Maßnahme zugeteilt. Kann das stimmen? Was wenn ich an 3-4 Tagen krank bin? Oder 1 Woche krank und einen Arzttermin habe und dadurch noch einen halben Tag fehle? Das kann doch nicht sein das ich auf mich aufpassen soll weil wenn ich krank werde muss ich den gleichen idiotischen "Kurs" nochmal machen! ?! 2 Wochen krank ist man doch schnell einmal!
Vielen Dank!
Sie können den Text gerne veröffentlichen, bitte nicht mit den vollständigen Initialen, also nur 1 Buchstaben und ohne Wohnort. Möchte nicht erkannt werden! Danke! (17.09.14)

Antwort:
Sie verweigern ev. schriftlich dem Deppenkurs-betreiber die Datenweitergabe ans AMS. (Siehe: Datenschutz ist Menschenrecht!)
Genauso verfahren sie mit dem Lebenslauf! - Teilen sie denen mit, so wie hier, wie sie sich das bez. Lebenslauf vorstellen und sie keinesfalls die Zustimmung erteilen diesen öffentlich zu präsentieren!
Auch ist das e-ams-konto eine freiwillige Angelegenheit - ist auch zu löschen! (eAMS Konto löschen)

Die Ängste unter Ps.: können sie relativieren, denn die "Drohung" / "Angebot" für weitere Deppenkurse steht "eh" immer im Raum!
Ob sie beim Unsinns-Kurs 80 % anwesend sind oder nicht!
Dauert ihre Arbeitslosigkeit länger, werden sie noch viele Auseinandersetzungen mit dem AMS wegen Zwangsmassnahmen / Volks-Vertrottelungskurse haben!


18.09.14 um 11.39 Uhr von W. S. - "Geschäfte mit der Not der Menschen?"

"20 Jahre AMS"


Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit
Das Arbeitsmarktservice vermittelt seit 20 Jahren Arbeit - doch gerade Jobsuchende kritisieren wiederholt das System. (Kleine Zeitung)

AMS-Kurs als Geschäftsmodell - Kritik an Kursen als Dauerthema (ORF)

>Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) (17.09.14)

18.09.14 um 14.41 Uhr von M. S. - "Ö1-Interview mit AMS-Chefs Buchinger und Kopf"
Hallo Christian!
Im Anhang die Mitschrift einer Ö1-Radiosendung zum Thema 20 Jahre AMS.
Gruß M


17.09.14 um 13.03 Uhr von B*. - "Zu leichtgläubig im Umgang mit den österreichischen Ämtern?"

"Dame zeigte sich nach einem langen und hitzigen Gespräch einsichtig und bereit alles wieder richtig zu stellen."


Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Bei meinen Internetrecherchen bin ich auf Ihre Seite gestoßen, konnte dort jedoch keinen Eintrag finden der mit meinem Problem vergleichbar wäre. Aus diesem Grund müßte ich kurz den Sachverhalt schildern.

Im Frühjahr habe ich meinen Job gekündigt und mich beim AMS gemeldet. Bei der ersten Vorsprache klärte man mich auf daß man das erste Monat keinen Anspruch auf ein Arbeitslosenentgelt hat was für mich bei einer Selbstkündigung auch nachvollziehbar ist. Ich habe das AMS auch darüber informiert daß bei mir in der Zwischenzeit (während der Kündigungsfrist) eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Eine entsprechende Arztbestätigung mit dem voraussichtlichen Beginn der Karenz sowie dem voraussichtlichen Entbindungstermin habe ich ebenso vorgelegt. Die Aussage "Damit sind Sie nicht vermittelbar." hat mich zwar ob der Offenheit überrascht aber nicht weiter verwundert. Die zuständige Dame erklärte mir auch daß ich aus diesem Grund keine Jobvorschläge oder Ähnliches vom AMS zu erwarten hätte. Zuletzt wurde ich darüber aufgeklärt daß ich eventuelle Krankheitsfälle, Urlaube oder sonstige Änderungen unverzüglich dem AMS über mein eAMS Konto zu melden hätte. Soweit so gut.
Gemäß der damaligen Info habe ich auch über mein eAMS Konto eine Meldung über meinen 2-wöchigen Sommerurlaub sowie meinen Umzug gemacht. Beide Male bekam ich eine Empfangsbestätigung, weitere Schreiben/Aufforderungen oder Ähnliches jedoch nicht.

Heute rief ich beim AMS an weil ich im September kein Arbeitslosengeld erhalten habe und bekam die Aussage daß ich seit 21.7 abgemeldet bin!

Ich habe zwar damals genau gemeldet von wann bis wann ich außer Landes sein werde, doch das genügt dem AMS nicht. Sie haben den Urlaubsbeginn zur Kenntnis genommen jedoch den Rest der Nachricht ignoriert. Ich hätte mich unaufgefordert persönlich zurück melden müssen. Man teilte mir mit daß ich zwar ab heute quasi wieder "gemeldet" werden kann jedoch für die Zeit dazwischen keinerlei Bezüge rückwirkend erhalten werde. Darauf hin bestand ich auf einen persönlichen Termin um dies mit einem leibhaftigen Menschen "face to face" zu besprechen. Den bekam ich dann nach langem Zögern auch - gleich für morgen (16.9). Hier wiederum auch beim AMS Dresdnerstraße (alter Wohnort) obwohl ich sie nochmals darauf aufmerksam gemacht habe daß ich inzwischen in 1150 Wien wohnhaft bin. Es blieb bei der Dresdnerstraße, natürlich nicht ohne mich zeitgleich darüber zu belehren daß auch diese Meldung persönlich hätte stattfinden müssen und ein Schreiben über das eAMS Konto nicht ausreichend ist.

Morgen ist also mein Termin und ich stelle mich jetzt eigentlich auf das schlimmste Szenario ein. Es ist das erste Mal in meinem Leben daß ich arbeitslos bin und ich frage mich ob das AMS hier wirklich im Recht ist. Ich habe zuvor eine Leitungsposition in einer angesehenen Personalanzeigenagentur bekleidet. Mir waren 10 MitarbeiterInnen unterstellt. Ich wage es also zu behaupten daß ich prinzipiell nicht dumm bin. Vielleicht jedoch war ich einfach zu dumm und leichtgläubig im Umgang mit den österreichischen Ämtern. Ich fühle mich zwar im Recht - doch vielleicht können Sie mir noch vor meinem Termin mitteilen ob ich das auch tatsächlich bin! Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen! (16.09.14)

Antwort:
ja mehr als merkwürdig, dass sie die abmeldung per netz akzeptieren - daraufhin auch handeln - aber die anmeldung per e-ams-konto nicht mehr?

das AMS ist darauf ausgelegt den betroffenen - wos nur geht bzw. wos leicht geht zu schaden - hilft auch deren arbeitslosenstatistik, wofür sie éine prämie bekommen. so wird deren handlungen ev. verständlicher.

klar bestehen sie auf die sofortige anmeldung und akzeptieren ihrerseits die einstellung ihres bezuges über den urlaub hinaus bzw. deren ignoranz bez. e-ams-konto-rückmeldung nicht.

verlangen sie den schriftlichen bescheid über die einstellung und legen auf diesen dann berufung ein.

wenn möglich, nehmen sie zum termin eine begleitperson mit.

ps. ich veröffentliche unter initialen - okay? halten sie uns auf dem laufenden. alles gute!

17.09.14 um 12.01 Uhr von - B*. - "Dame zeigte sich nach einem langen und hitzigen Gespräch einsichtig und bereit alles wieder richtig zu stellen."
Hallo Herr Moser!

Zunächst vielen Dank für die Hilfe und die wirklich rasche Antwort. Die Veröffentlichung geht natürlich in Ordnung.

Ob der gestrige Termin wirklich erfolgreich war kann ich noch nicht sagen. Nach einem langen und hitzigen Gespräch zeigte sich die zuständige Dame einsichtig und bereit alles wieder richtig zu stellen. Bis zum Ende der Woche sollte ich auch die schriftliche Bestätigung erhalten. Ich glaube es allerdings erst wenn ich das Schreiben in den Händen halte.
Ob es also tatsächlich ein happy end für mich gibt werde ich ihnen noch berichten. Liebe Grüße!


17.09.14 um 11.07 Uhr von Ka*. - "Während dem Bezug der Mindestsicherung etwas dazu verdienen?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich möchte mich hier anstelle einer Bekannten erkundigen, leider hat sie keinen Pc deshalb schreibe ich an Ihrer Stelle.

Meine Bekannte bezieht BMS nachdem sie die letzten 10 Jahre Ihren Lebensgefährten pflegte und dieser vor einiger Zeit verstorben ist. Sie ist über das Ams arbeitssuchend gemeldet aber da Ihr letzter Verdienst schon zu lange zurückliegt bekommt sie von dort keinen Bezug. Bevor sie ihren Partner pflegte arbeitete sie als Heimarbeiterin für 200-400? und das Paar kam gut zurecht. Der Verdienst dort wird nach Stück abgerechnet und variiert deshalb. Jedenfalls könnte meine Bekannte nun wieder in der alten Firma als Heimarbeiterin anfangen. Sie ist Ungelernt und hat nur mehr 5 jahre dis zu Ihrer Pension

Nun stellt sich allerdings die Frage ob ihr der Verdienst von 200-400? im Monat dann noch auf den Mindestsicherrungsrichtsatz aufgestockt wird? Muss sie beim Ams arbeitssuchend gemeldet bleiben um die BMS weiterhin zu bekommen? Das Problem ist wenn sie einen Kurs/Schulung/Coachig besuchen muss kann sie erst recht wieder nicht arbeiten und muss sich zur Gänze vom Staat finanzieren lassen, was sie nicht möchte.

Antwort: "Mindestsicherung als Zwangsarbeits-Instrument"
Ja, MindestsicherungsbezieherInnen sind und bleiben dem AMS ausgeliefert!
"Aufgepasst: Bei der Mindestsicherung verhält es sich nicht wie beim Notstand. Ein geringfügig dazu-verdienen ist hier nicht möglich. Was verdient wird, wird bei der Mindestsicherung abgezogen.
Da wir von einer neoliberalen SPÖ-ÖVP-Regierung regiert werden, sind MindestsicherungsbezieherInnen entrechtete Menschen der untersten Kaste!
Werden Anweisungen / Zwangsmassnahmen nicht befolgt droht der Entzug der Existenzgrundlage / Obdachlosigkeit und Hunger!

Ermöglicht durch eine verlogene Politik, die die Realität verweigert und die wahre Situation ignoriert. So suggeriert sie dem "unmündigen / neid-durchfressenen" Volk ein Feindbild "selbst-schuldiger, arbeitsscheuer Arbeitsloser", und rechtfertigt damit diese menschenverachtende Politik!
Unterstützt über gefälschte Statistiken!
Wobei sogar die gefälschte Statistik zeigt, dass es für hundertausende Menschen, keine ("angemessen entlohnte") Arbeit gibt!
>ca. 400 000 Arbeitslose (nach gefälschter Statistik) bei ca. 30 000 freien Stellen (über Doppelmeldungen ebenfalls gefälscht)!"

Ps.: Ev. wäre ein DV., bei dem sie über die Geringfügigkeitsgrenze 395,31 Euro verdient, eine Möglichkeit - und so das Einkommen aus dem DV durch die Mindestsicherung aufgestockt wird! - Ja, Ist nicht mehr Geld, aber sie entkommt so ev. dem AMS!


17.09.14 um 10.17 Uhr von Do. - "Ein kurzes Update über meinen Horrortrip mit dem AMS"

"Meine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft war total ergebnislos"


hallo herr moser,

ich möchte ihnen ein kurzes update über meinen horrortrip mit dem ams geben.

habe den infotag bei step2job wahrgenommen und auf die bis zu einem jahr dauernde betreuung verzichtet. bevor ich allerdings mitteilte, dass ich keinen gebrauch von dieser betreuung machen möchte habe ich mir angehört was dort geboten wird. als steuerzahler dreht es einem den magen um

nordic walking, yoga, excursionen, stammtisch
und der überknüller war, sollte man schon am frühen morgen betrunken sein, wäre es doch besser anzurufen und nicht zu kommen.

da ich erst am **.**..2014 meinen nächsten termin beim ams habe - ich genoß die ruhe - bis gestern,
als ich die antwort der volksanwaltschaft über meine beschwerde über das ams erhielt (dokument liegt bei).

lt. volksanwaltschaft werden nun keine wiedereingliederungsmaßnahmen seitens des ams huttengasse in betracht gezogen, nun werde man mich im rahmen einer gemeinnützigen arbeitskräfteüberlassung (itworks) als bürokraft einsetzten.

aus sicht des ams wäre dies unter den gegebenen Rahmenbedingungen der beste weg, um einen wiedereinstieg ins arbeitsleben zu ermöglichen.

und als schlußsatz schreibt die volksanwaltschaft noch:

ich hoffe, sehr geehrte frau D., dass nunmehr alles in geordnete bahnen gelenkt ist.

allein dieser schlußsatz ist die pure verhöhnung, ich fürchte nun allen ernstes um meine existenz sowie um meinen guten ruf wenn ich nun bei itworks lande.

auf den punkt gebracht, meine beschwerde bei der volksanwaltschaft war total ergebnislos.
aber nicht mit mir: wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren
sollten sie tipps haben, wie ich diesen ausbeutern bei itworks entkommen kann bin ich ihnen sehr dankbar.

ich werde sie weiter über meine erfahrungen informieren.

bis dahin wünsche ich ihnen einen schönen sonnigen tag

liebe grüße aus wien
D.

Do.
A-**** W****
*........gasse **
tel. ............. (16.09.14)

Antwort: "Die Volksanwaltschaft als Feifgenblatt"
"danke für die rückmeldung
darf ich ev. unter initialen veröffentlichen?

ja ist der hammer - ist schwierig die "zwangsarbeit" der ausbeuter zu bekämpfen.
siehe ev. link "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

auch wenn die VA Antwort deprimiert, war ihr Schreiben trotzdem gut - die sollen eine Menge an Beschwerden erhalten, auf dass sie nicht mehr wissen wie und was antworten!
Umsomehr, "dürfen?"/"sollen"/"müssen?" sie bez. Menschenrechten als Alibi-Einrichtung zur Verfügung stehen - ersetzt die VA doch den Menschenrechtsbeirat und antwortet Betroffenen, dass Menschenrchtsverletzungen zu begrüssen sind.
Wie ihnen zBsp. - dass nunmehr durch den Besuch der menschenrechtsverletzenden "Zwangsarbeit / Zwangsmassnahme" alles in geordnete Bahnen gelenkt ist.??

Nochmals: Darum ist es sehr wichtig auch weiterhin der VA. Beschwerden / Unmutskundgebungen etc. zu senden, um u.a. den Blick auch auf die menschenrechtliche Farce zu lenken.
Mit ein wenig Seriosität und ev?. Schamgefühl müssten die auch selbst erkennen, dass sie der Regierung nur ein Feifgenblatt bez. Menschenrechte abgeben!

>ja halten sie mich/uns auf dem laufenden. alles gute!"

17.09.14 um 15.17 Uhr von Do. - "irgendwann etwas Positives passieren"
hallo herr moser,
danke für ihre prompte antwort. ja natürlich dürfen sie veröffentlichen, nur so kann irgendwann etwas positives passieren. ich überlege jetzt einen anwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Do


16.09.14 um 13.56 Uhr von M. S. - "NACHSICHT vom Ausschluss des Bezuges erteilt"


Hallo Christian!

Es geht doch! Bekam heute Post von der AMS-Landesgeschäftsstelle.
..
Der Bescheid vom 23.7.2014 wird jedoch nach § 11 Abs. 2 ALVG insofern abgeändert, als ZUR GÄNZE NACHSICHT vom Ausschluss des Bezuges erteilt wird.
Sie erhalten daher Notstandshilfe für die Zeit vom 16.7.2014 bis 12.8.2014 NACHBEZAHLT.
..
Na wenn das keine frohe Botschaft ist!

Danke an Dich Christian für Aufklärung, Mutmache und RechtsinformationEN (RA Dr. Pochisser zu Kündigung in der Probezeit. Rechtsinformation/Arbeitslose fragen).

Wünsche mir von ganzen Herzen, dass es künftig mehr solcher guter Nachrichten auf SONED gibt. MS

Antwort:
Toll! Danke für die Rückmeldung!

siehe: "Sperre wegen Kündigung in der Probezeit" (29.07.14) unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


16.09.14 um 13.13 Uhr von D*. - "Deppenkurs?"


Sehr geehrter Herr Moser,

mir wurde vom AMS ein BFI - "Kurs" verordnet und heute habe ich dort den Info-Tag hinter mich gebracht.
Darauf, daß wir den Unterschied zwischen Selbst- und Mitlaut "gelernt" haben, und
in welchem Fall man ein scharfes ß bzw. ein doppel s anwendet will ich gar nicht
näher eingehen. Auch nicht darauf, daß ein Mann in der Gruppe saß, der weder
lesen noch schreiben konnte... Werden Sie mir jetzt vielleicht nicht glauben, war aber so.

Mir tun sich nun drei Probleme auf, diesen "Kurs" zu absolvieren:

1.) habe ich erfahren, daß während dieser 9 Wochen Kursdauer keine Einzahlung auf das Pensionskonto erfolgt. Wie komme ich dazu, zwei Monate Pensionsanspruch zu verlieren?

2.) von den Zugangsvoraussetzungen erfülle ich gerade einen von neun Punkten.
Das Kursziel mit Berufsorientierung, Erstellung von Bewerbungsunterlagen und das "Üben" von Word und Internet geht ebenfalls am Ziel vorbei und eine Begleitung zu einem Bewerbungsgespräch brauche ich auch keine, danke, ich bin 52 Jahre alt - und last not least

3.) die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ich wohne in M., Kursort ist ** Nähe Arena Nova.
Die Fahrzeit beträgt jeweils über 1,5 Stunden, in eine Richtung. Die Wartezeit
vor dem BFI in der Früh eine, die am Abend auf den Bus zwei Stunden.
D.h. konkret: in der Früh mehr als 1,5 Stunden Fahrzeit, Ankunft vor dem BFI um
ca. 7.00, Kursbeginn um 8.00. Oder ich nehme die spätere Verbindung, dann
komme ich 15 min zum Kurs zu spät.
Am Abend muß ich zwei Stunden auf den Citybus warten und komme dann so
gegen 19.40 nach Hause. Kursende ist 16.00. Insgesamt wäre ich von 5.30 bis 19.30 unterwegs, also 14 Stunden.

Das ist nicht zumutbar.
Wenn ich bedenke, daß die Zumutbarkeit der Fahrzeit für einen Vollzeitjob bei je
einer Stunde liegt, also zwei pro Tag, dann steht das in keiner Relation.
Wie sehen sie das? Kann ich den Kurs ablehnen ohne Gefahr zu laufen, eine Sperre zu kassieren?

Ich wäre Ihnen für Ihre Einschätzung der Lage sehr dankbar und würde mich über eine Antwort freuen. Ich will ja nicht unverschämt sein, aber vielleicht geht es Ihnen in den nächsten Tagen aus, denn spätestens am Freitag sollte ich mit meiner Beraterin reden. Kursbeginn ist **.9.

Vielen, vielen Dank für Ihre Bemühungen und herzliche Grüße, D. (15.09.14)

Antwort:
1. Verlust der Pensionsversicherungszeit kann ich nicht bestätigen. Die Leistung bleibt erhalten! Ev. fragen sie mal nach!

2. Der Kurs muss ihre Defizite ausgleichen bzw. fehlen diese Fähigkeiten / Kenntnisse nicht, ist eine zwingende Teilnahme nicht gerechtfertigt!
Siehe VwGH - zBsp. - Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!

Auch darf eine aufsuchende Vermittlung - Begleitung zum Vorstellungsgespräch nur freiwillig angeboten werden! siehe Aufsuchende Vermittlung

Und wie sie schon erwähnen, gilt die Fahrtzeitregelung auch bei Zwangs-Kursen.
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Vollzeitbeschäftigte 2 Stunden - für Teilzeitbeschäftigte eineinhalb Stunden - pro Tag.
Vorsicht: Das AMS sperrt auch rechtswidrig, weshalb eine Sperre mit Berufung bekämpft werden muss
.

Sollte bei einem Kurs der freiwillig zu besuchen wäre, mit Bezugssperre gedroht werden, handelt es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (Ohne Gewähr)

16.09.14 um 13.53 Uhr - von D* - "Ich werde Sie von der weiteren Vorgangsweise am Laufenden halten"
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Der Verlust der Pensionszeit wurde uns von der Vortragenden des BFI bestätigt.
Aber da werde ich mich sicherheitshalber nochmals informieren.
Die Unzumutbarkeit der Wegzeit werde ich meiner Beraterin vorbringen.
Die anonymisierte Veröffentlichung im Gästebuch ist o.k.
Ich werde Sie von der weiteren Vorgangsweise am Laufenden halten.
Danke nochmals und viele Grüße!


16.09.14 um 12.55 Uhr von E*. - "Sperre wegen Kündigung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe mit heute meine Arbeit Gekündigt und habe 1.Woche Kündigungszeit.
Grund war eine neue Arbeit bei der ich am 1.Oktober anfangen soll.
Jetzt kam heute der Anruf das Dienstverhältnis geht 1 Monat später an da der Mitarbeiter erst ende Oktober in Pension geht.
Da ich selbst gekündigt habe bin ich ja 1 Monat gesperrt könnte es hierbei vlt eine Ausnahme geben da mir vorher gesagt wurde man sollte im Oktober anfangen.
Wenn ich dem AMS den neuen Dienstvertrag zeige.
Und muss ich mich trotz sperre arbeitslos melden für das Monat ?.
Danke im Voraus ....
Lg (15.09.14)

Antwort:
Das kann ich ihnen nicht beantworten. Bringen sie ihr Anliegen / Vorschlag beim BeraterIn vor - ob es in dem Fall eine Ausnahme geben kann?
Falls sie ein Monat gesperrt werden erhalten sie für ca. eine Woche noch ALG oder Notstand! Wenn sie sich nicht arbeitslos melden erhalten sie nichts! Krankenversichert wären sie über die Schutzfrist 6 Wochen.
Sie verlieren das Geld für ca. eine Woche. Drum arbeitslos melden - auch bei 4 Wochen-Sperre - oder?

Eventuell?
AlVG: § 11
(2) "Der Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB wegen Aufnahme einer anderen Beschäftigung, ganz oder teilweise nachzusehen."


16.09.14 um 11.13 Uhr von Wo. - "Am liebsten wäre ich jetzt nicht mehr auf der Erde."


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin richtig sauer, weil mir die Invaliditätspension abgelehnt wurde und ich jetzt Rehageld bekomme. Wann wird man von der GKK verständigt? Die doppelte Pension fällt jetzt weg, das ärgert mich am meisten. Am liebsten wäre ich jetzt nicht auf mehr der Erde. Das Leben hat ja keinen Sinn mehr.
(15.09.14)

Antwort:
Ich kann ihren Ärger nachvollziehen! Leider habe ich keine Erfahrung mit dem neu eingeführten kranke-Menschen-benachteiligenden Rehageld-verfahren.
Ev. schreiben sie die KV. mal an oder statten ihr einen Besuch ab - oder sie warten bis zum nächsten Termin, an dem das Geld ausbezahlt wird und melden sich dann - sollte etwas nicht passen. Ich denke die KK wird sich noch melden.
Auch wenn es "unbeschreiblich" ärgerlich ist, wäre es gut den Lebenssinn nicht nur am Geld aufzuhängen. Versuchen sie - sollte ihnen Zeit bleiben - ein Hobby zu finden - oder sich auf ein vorhandenes zu konzentrieren. Gewisse Fähigkeiten / Kenntnisse auszubauen / zu erweitern. Ich wünsche ihnen alles Gute!

Meine, leider nicht tröstende, Meinung über: "Rehageld-Fragestellung - "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" - mit der ich ihre Unzufriedenheit teile!
siehe in der Antwort an M.

>von W. - "könnte nächste Woche durch sein?" (11.09.14)


16.09.14 um 10.52 Uhr von W*. - "BBRZ trotz Atteste von gerichtlich beeideten Sachverständigen?"


Hallo Herr Moser.

Ich Bitte Sie um Rat. Bin Lang zeit Arbeitslos, 40% Behindert (3 Bandschebenvorf.), habe von Gerichtlich beeidet sachverständiger alle Atesten, Befunde etz. Alles vorgelegt am AMS Linz. Trotzt, will mich AMS zu Untersuchung zu BBRZ schicken. Dürfen die das? BBRZ ist nicht mehr als Gerichtliche Arzt, oder?
Danke voraus
(15.09.14)

Antwort:
Das AMS will sie von den eigenen ("gekauften?") Ärzten untersuchen lassen! Kommen die zu einem anderen Ergebnis, wie ihre Atteste aufweisen, dann gehen sie ev. über den Rechtsweg vor!

Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache, dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte (ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt) der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)

siehe auch BBRZ - / - Dazu auch
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

16.09.14 um 11.20 Uhr von W*. - Danke.


16.09.14 um 10.37 Uhr von M. G*. - "Auslands-Urlaub"


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist M. G., 49 Jahre alt, arbeitslos gemeldet seit 1 Monat und ich möchte nun für 3 Monate im November in Thailand einen Langzeiturlaub verbringen - meine Frage:
was muss ich dem AMS mitteilen ? wird mein AMS Bezug ruhen und welches Formular muss ich ausfüllen ?
Kann mir das AMS meinen 3 monatigen Urlaub verweigern ? Brauche ich eine Zustimmung ?
Wird durch das Ruhen mein Anspruch verringert oder verlängert sich dadurch mein AMS Bezug ?
was passiert wenn ich nächstes Jahr im Winter wieder nach Thailand gehe und ich bereits Notstandshilfe erhalte ?
Gibt es eine Möglichkeit jedes Jahr dem Winter zu entfliehen und so 3 Monate "unbezahlten" Urlaub zu verbringen ? Vielen Dank für Ihre Rückantwort und schöne Grüße M. G. (15.09.14)

Antwort:
Sie müssen sich vom AMS und Bezug abmelden und danach wieder anmelden!
Auslands-Urlaub .
Fortbezug AlVG: § 19.
(1) "Arbeitslosen, die das zuerkannte Arbeitslosengeld nicht bis zur zulässigen Höchstdauer in Anspruch nehmen, ist der Fortbezug des Arbeitslosengeldes für die restliche zulässige Bezugsdauer zu gewähren, wenn die Geltendmachung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, gerechnet vom Tag des letzten Bezuges des Arbeitslosengeldes, erfolgt"
(§ 37. - Ähnliches gilt auch beim Notstand) - Geben sie ihrer BeraterIn bescheid! (Ohne Gewähr)


16.09.14 um 10.27 Uhr von R. - "Spende"


Sehr geehrter lieber Herr Moser,

habe gerade 10 € an Sie überwiesen. Würde gern mehr, geht aber momentan nicht. Ich bin einfach so dankbar, daß Sie mir schon so oft mit Ihrer Seite das AMS Leben leichter gemacht haben.

lg aus Salzburg, R. (15.09.14)

Antwort:
Ich bedanke mich für die Spende - stellvertretend möchte ich mich auch bei allen bedanken die mich mit Spenden unterstütz(t)en! Freut mich und hilft mir / SoNed!


13.09.14 von F*. - "An den Patientenanwalt u. Volksanwalt geschrieben - Medien überlege ich noch"


Hallo, danke für Ihre Antwort, habe heute schon an den Patientenanwalt in Salzburg u. Volksanwalt geschrieben.
Leider trauen viel zu wenige an die Öffentlichkeit.
Überlege noch ob ich in die Medien gehen soll z. B. Salzburger Fenster , Orf Konkret Bürgeranwalt. Mfg (12.09.14)

unter:
"Heute wurde meine IV Pension beim Arbeits u. Sozialgericht Salzburg abgelehnt" "Bin völlig verzweifelt. Wo gibt es Hilfe?" (12.09.14


13.09.14 um 10.35 Uhr - "Unser (sämtliche Initiativen / Mitstreiter) Kampf für die Umsetzung der Menschenrechte in Österreich!"

"Schreiben an den Bundeskanzler,
Außenminister, Volksanwalt, Botschafter, BKA-Verfassungsdienst-Sektionschef"


Liebe Mitstreitende,
zur Info:
- Die Empfangsbestätigung des Aussenministeriums.
- Die MR-Koordinator_innen des Bundes habe ich über den Verlauf & Inhalt
informiert.
- Die seinerzeitigen Adressat_innen der MR-Ausschusses des Nationalrats
habe ich ebenfalls vom Kommunikationsverlauf & -inhalt in Kenntnis
gesetzt.
Liebe Grüße C.

--------- ----------- ---------

Im Auftrag des Bundesministers Sebastian Kurz bestätigen wir dankend den
Erhalt Ihres untenstehenden Mails. Dazu möchten wir Ihnen gerne mitteilen,
dass wir Ihr Anliegen bearbeiten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen.
Kabinett des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres / Einlaufstelle

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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Außenminister,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der unterstützenden Organisationen:

- "Zum alten Eisen?"

- AMSEL - Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen -

- SoNed! Erwerbsarbeitsloseninternetplattform -

- Initiative AMSAND -

- Aktive Arbeitslose Österreich / Gesellschaft zur Förderung der Interessen und Aktivitäten Erwerbs-Arbeitsloser und prekär lebender Menschen

/ - anbei unsere Antwort auf das Schreiben
von Botschafter Dr Tichy (BMEIA-VRB) versendete Schreiben vom 4.Juli 2014

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Außenminister,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre von Herrn Botschafter Tichy übermittelte Antwort(1) auf den "Offenen Brief
NAP Menschenrechte - NGO-Partizipation"(2).
In Ihrem Antwortschreiben stellen Sie abschließend fest, Sie könnten "keine 'groben Defizite' der Verwaltung im Informationsprozess über die Erstellung des 'Nationalen Aktionsplans Menschenrechte' [NAP-MR] erkennen" (für dessen Design und Implementierung das BMEIA [Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres] gemeinsam mit dem BKA [Bundeskanzleramt] co-verantwortlich zeichnet).

Im “Offenen Brief“ wurde jedoch die Formulierung "grobe Defizite auf Seite der Verwaltung (VA [Volksanwaltschaft], BMEIA, BKA) hinsichtlich 'Partizipation der Zivilgesellschaft' zeigten" verwendet. In Ihrer begrifflichen Reduktion bzw. Beschränkung von "Partizipation" auf einen "Informationsprozess" ist ein deutlicher Hinweis auf ein stark mängelbehaftetes Verständnis von "Partizipation" erkennbar.

Das in der Präambel des “Offenen Briefs“ angeführte Dokument "The Human Rights Approach to Social Protection"(3) von Frau Sepúlveda Carmona, der ehemaligen Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (VN) über Menschenrechte und extreme Armut, fordert unter anderem unter Bezugnahme auf Article 25 ICCPR (“VN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte“)
und
den General Comments (GC) Nr 25 dazu, hinsichtlich “Partizipation“ unmissverständlich:
"States must put in place adequate mechanisms for beneficiaries to participate in the design, implementation, monitoring and evaluation of social protection programmes." (Recommendation 27). (4) Recommendation 28 lautet:
"Participatory mechanisms must ensure that participation is authentic, takes into account the existing asymmetries of power within the community and is tailored to ensure the broadest participation possible by vulnerable and disadvantage groups."

Der bisherige Verlauf des Prozesses "Nationaler Aktionsplan Menschenrechte" lässt klar erkennen, dass die Beteiligten der Verwaltungsseite und deren politisch Verantwortlichen es verabsäumt haben,
a) die Partizipation der Betroffenen am Design sicherzustellen
Indikatoren * keine erkennbare Einbeziehung von Betroffenen und NGOs in den Design-Prozess
- Zitat aus Ihrem Antwortschreiben "Unter den verschiedenen, dabei zur Auswahl stehenden Modellen wurde die 2. Stufe, der Konsultationsprozess, gewählt,...". Genau das trifft den Kern - denn:
- Wer genau hat hier "gewählt"? (5)
- Und wer war exkludiert bei dieser Entscheidung und deren vorbereitenden Prozeduren?
(siehe die oben zitierten GCs 25 und Recommendations 27 und 28)
analog gelagerte Subtopics mit mängelbehaftetem Partizipations-Verständnis:
** Regierungsprogramm,
** BMEIA-interne Abläufe,
** BKA-interne Abläufe,

(1) Antwortbrief von Botschafter Tichy, BMEIA-VRB (Völkerrechtsbüro), 4.Juli 2014

(2) "Offener Brief NAP Menschenrechte - NGO-Partizipation" vom 4.6.2014 -
http://www.soned.at/forum___gaestebuch/seite_287#Menschenrechte

(3) Dieses “HumanRightsBasedApproach“-Framework wurde übrigens ebenfalls via Finnland publiziert - dies ist im Hinblick auf die Referenz zu finnischen NAP-MRs durch die Ministerialbürokratie im Rahmen der “Informationsveranstaltung“ vom 9.5.2014 speziell hervorzuheben.

(4) Jeder NAP-MR, jede UPR (Universal Periodic Review) sind qua definitionem "social protection programmes".

(5) Bei ernsthafter Berücksichtigung der erwähnten Recommendations ist die Möglichkeit einer Wahl von “Stufe_2/Konsultationsprozess“ von vornherein ausgeschlossen.

** Kommunikations- und Abstimmungsprozesse zwischen den beiden leitenden "Ministerien",
** Kommunikations- und Abstimmungsprozesse mit den anderen beteiligten Körperschaften
* dazu passend: keine begleitenden, transparent kommunizierten Protokoll- und (Zwischen-) Ergebnis- Dokumentationen
* keine begleitenden, transparent kommunizierten Konsultationsdokumentationen (siehe die im Anschreiben-Teil des “Offenen Briefs“ vom 4.6.2014 bloß beispielhaft aufgezählten und nach wie vor ausstehenden Unterlagen)
b) die bestehenden Macht-Asymmetrien zu berücksichtigen bzw. versucht, sie
auszuräumen (6)
Indikatoren
* siehe a), zusätzlich
* keine Gewährleistung bzw. Sicherstellung der speziell zur möglichst breit angelegten Partizipation vulnerabler Gruppen unabdingbar notwendigen Ressourcen

Dass sowohl die politisch verantwortliche Ebene als auch die höheren Verwaltungsbediensteten angesichts dieser offensichtlich schwerwiegenden Versäumnisse trotzdem keine 'groben Defizite' feststellen können, spricht für einen mangelnden Bewusstseinsstand all dieser Ebenen (die Zuziehung von Prof. Hopmann zur Veranstaltung am 9.5.2014 kann als implizites Eingeständnis dieses Mankos gewertet werden) - nahtlos fügt sich die mangelnde Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung und zur umgehenden Mängelkorrektur ins Bild (und offensichtlich ist dafür keinerlei [funktionaler] Qualitätssicherungsmechanismus auf Verwaltungsseite - die VA mit eingeschlossen - vorgesehen).

Von den unterzeichnenden Organisationen wurde eine gangbarer Weg zur Generierung eines NAP-MR, der die oben erwähnten Kriterien erfüllt, vorgeschlagen.(7)

Angesichts des bisherigen Verlaufs verfestigt sich die begründete Einschätzung, dass sich diese - nicht nur für etwaig teilnehmende NGOs - Ressourcen-blockierende potemkische Inszenierung namens NAP-MR auch bei allen weiteren Schritten (Implementierung, Monitoring, Evaluierung) fortsetzen wird.(8)

Die Verantwortung dafür(9) ist bei der mangelnden Ernsthaftigkeit der politisch verantwortlichen Ebene und der höheren Verwaltungsbediensteten aller involvierten Körperschaften (Ministerien, VA, Länder) zu verorten.

Freundliche Grüße
(im Namen der unterstützenden Organisationen)

Ergeht erstschriftlich an:
Bundeskanzler Werner Faymann, Außenminister Sebastian Kurz, Mitglieder Volksanwaltschaft,
Volksanwalt Dr Günther Kräuter, Botschafter Dr Helmut Tichy (BMEIA-VRB), Sektionschef Mag. Dr. Gerhard Hesse (BKA-Verfassungsdienst [VD])

------------ -------------- -----------

(6) Symptomatisch für diese, vermutlich beabsichtigte Asymmetrie-Verfestigung: “Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft: organisiert von der Volksanwaltschaft (d.h. Einbindung führender MRVereine und von Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte [BIM]/Wien; European Training Center
[ETC]/Graz und Österreichisches Institut für Menschenrechte [OIM]/Salzburg)“ - aus: BKAKurz-“
Projektbeschreibung NAP-Menschenrechte“.

(7) Siehe FN 2 bzw. "PARTIZIPATION/BETEILIGUNG? ja, aber ERNSTHAFT bitteschoen!"

(8) Siehe dazu auch (zum bereits 4. deutschen NAP-MR): Silke Voß-Kyeck “Aktion? Plan? Ein kritischer Kommentar zum Aktionsplan Menschenrechte der deutschen Bundesregierung 2012-2014“ in: Jahrbuch Menschenrechte 2012/2013, S. 411ff

(9) Das auch aufgrund des offenbar nicht wirklich antizipierten(Eigen-)Appells “to engage in a genuine dialogue with civil society representatives as a way of advancing human rights at all levels.“ anlässlich der 25. Sitzung des UNHRC am 21.3.2014 zur UPR. (5.09.14 / 12.09.14)


13.09.14 um 9.36 Uhr von K*. - "Gestern, wegen Datenschutzmissachtung und Menschenrechtsverletzung, den Volksanwalt eingeschaltet."


Dank dem AMS Zell am See,habe ich gestern sogar den Volksanwalt eingeschaltet. Wer schließt sich mi an?

Antwort:
Vielleicht wollen sie uns aufklären - Weswegen sie den VA eingeschaltet haben? Was ich gut finde, weil es u.a. auch Betroffene und LeidensgenossInnen animiert es ihnen ("wie schon "immer mehreren"- auch F* ) nachzumachen!

13.09.14 um 10.34 Uhr von K*. - "Datenschutz und Menschenrechtsverletzung"
Wegen Datenschutz Missbrauch und Menschenrechtsverletzung

12.10.14 um 12.06 Uhr von K. - "Im Kindergarten nach dem psychischem Zustand der Tochter erkundigen?"
Darf das AMS und \"Frau und Arbeit\" bei dem Kindergarten meiner Tochter anrufen,um sich nach dem Psychischem Zustand der Tochter erkundigen?
Die Kindergarten Leitung gibt angeblich immer alles preis,wenn Behörden bei Ohr anrufen! (11.10.14)

Antwort: "DDR-Behörde?"
Wenn sie das - Eine erschreckende Vorgehensweise die ev. nicht nur den Datenschutz verletzt? (*) - belegen können, sollten sie "sofort" eine Beschwerde einbringen bzw. "Anzeige" an die Datenschutzbehörde erstatten! (Rechtsschutz bei Datenschutzverletzungen)

(*) Vielmehr frage ich mich ob es sich hier - bei der Frage an den Kindergarten bez. psychischen Zustand des Kindes - zusätzlich um eine Form des "Stalking" ("Nachstellen") handelt? Wäre von Rechtsgelehrten zu klären. (Ohne Gewähr)

23.11.2014 um 13.37 Uhr - von K. - "Lustig"?"
So hammer Lustig,mein Berater will mit mir nicht mehr reden. (20.11.14)


12.09.14 um 19.37 Uhr von M*. - "Partnerschaftseinkommensanrechnung auch beim Nebenwohnsitz?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich und mein Kind leben in einer Mietwohnung, ich erhalte eine Notstandshilfe vom Ams, Alimente und eine Aufstockung auf den Mindestsicherungsbetrag. Mein Ex-Partner = Kindsvater, voll Berufstätig, lebt in einer eigenen Wohnung ca 50 km entfernt.

Nun ist es so das wir uns wieder so weit angenähert haben dass er hin und wieder bei mir übernachtet, er allerdings seine Wohnung nicht aufgeben will.

Besteht die Möglichkeit ihn Nebenwohnsitzlich bei meiner Wohnung anzumelden ohne das ich meine Bezüge (Notstandshilfe und BMS) verliere? Er verdient etwas über 1600? und ich habe Angst davor, wenn ich meinen Bezug verliere, total abhängig von Ihm zu sein.... Freundliche Grüße M.

Antwort:
Welcher Vorteil besteht, wenn sich ihr Partner bei ihnen nebenwohnsitzlich anmeldet?
Ich kann`s nicht genau sagen, ob das Einkommen des Partners dann angerechnet wird! Ich befürchte jedoch schon. Was mit erheblichen finanziellen Einbussen einhergehen würde! Deswegen rate ich davon ab!

Zum Verständnis einige Links, unter Politik erzeugt Armut! (Ohne Gewähr)


12.09.14 um 17.33 Uhr von F*. - "Heute wurde meine IV Pension beim Arbeits u. Sozialgericht Salzburg abgelehnt" "Bin völlig verzweifelt. Wo gibt es Hilfe?"


Hallo. Heute würde meine IV Pension beim Arbeits u. Sozialgericht Salzburg abgelehnt. Antrag habe ich im Sept. 2012 gestellt, war damals noch im Krankenstand wurde im Juli 2013 aus SGKK ausgegliedert. Bekam dann bis Oktober Pensionsvorschuß. Notstandshilfe wurde abgelehnt mit der Begründung meine Witwenpension sei so hoch ? 807,- jetzt bekomme ich mit Ausgleichszulage ? 813,- .Hatte auch einen Anwalt bei Gericht leider stellte sich dieser als nicht sehr kompetent dar. Gutachter hat sämtliche Befunde u. OP Berichte falsch dargestellt auch im Ergänzungsgutachten, er hat eine Somatoforme Schmerzerkrankung diagnostiziert woei ein Stapel an Befunden vorliegt die belegen ich habe Polyarthrosen , dies bestätigen auch ca. 10 andere Ärzte alles Örthopäden u. Schmerzmediziner, z. B. Arthrose Halswirbelsäule plus Bandscheibenvorfall der operiert ist, Arthrose beide Knie wobei li. Knie 2x operiert ist inkl. Pridie Bohrung, beide Schultern auch operiert li. 2x, Beide Daumen Ritzarthrose !
li. wurde Kunstgelenk eingesetzt, sowie Migräne mit Aura auf die überhaubt nicht eingegangen wurde, zusätzlich habe ich eine Gelenkshautentzündung im Knöchel, ein Knochenmarksödem im re. Fuß plus beginnende Arthrose im Großzehengrundgelenk, Sehnenscheidenentzündung in der li. Hand u. einen Tennisarm li. Ellbogen auch besitze ich einen Behinderten Ausweis mit 60 % Behinderung sowie einen Behinderten Parkausweis. Laut Gutachter kann ich 4 Stunden am Tag arbeiten mit einigen Einschränkungen. Wobei das augenfachärztliche Gutachten auch nicht berücksichtigt wird, hatte eine Gesichtslähmung wodurch ich Schaden an den Augen habe.Bin gelernte Friseurin auf Grund meiner Arthrose in beiden Daumen konnte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben, Umschulung wurde 2007 vom AMS abgelehnt. Daher suchte ich mir eine andere Art der Beschäftigung, dadurch habe ich den Berufsschutz verloren. Auf Anraten meines Anwaltes habe ich die Klage zurückgezogen. Die Richterin meinte, ich könnte ja noch al!
s Rezeptionisten arbeiten oder leichte Verpackungstätigkeiten !
ausführe
n, diese Tätigkeiten findet man als praktisch ungelernte mit 52 Jahren nicht. Hinzu kommt das ich am 28.10.2014 eine Krampfadern OP habe, welche nach ansicht d. Arztes notwendig ist.
Bin völlig verzweifelt. Wo gibt es Hilfe. Bin dankbar für einen Rat. Mfg (11.09.14)

Antwort: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" (Brecht)
"Ja, es ist schon "vielen" bakannt, dass in diesem Bereich - bei den sozial Schwächsten und Kranken - Umgangsformen gepflegt werden, die oft nur mit "Schweinerei" zu bezeichnen sind!
Zu der Gutachtern-farce habe ich gestern von Peter R. einen Link herein bekommen, der einem die Haare zu Berge stehen lässt und "uns" / mündige demokratische StaatsbürgerInnen eigentlich verpflichten würde, sofort dagegen aufzustehen und Widerstand zu leisten!
Die Überschrift der Veranstaltung (YouTube-Vorträge) mit dem Titel "Die Richter und ihre Denker / (Lenker)" sagt "eh" schon alles aus!
Weit weg von demokratischer Rechtsstaatlichkeit - sollte eine solche etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben?
Zu finden unter dem Kommentar "Gekaufte Gutachter" (6.08.12)
Hier auch noch weitere Links, um zu verstehen wie und warum "GutachterInnen" ihre Gutachten im Sinne / Interesse der PVA erstellen. unter. "Fürchtet euch"!

Darum ist es sehr schwierig ihnen einen zufriedenstellenden Tipp zu geben! Fast ein Ding der Unmöglichkeit!
>Sobald es die Frist zulässt suchen sie ev. erneut um I-Pension an! Bzw. tritt eine Verschlechterung ihres Zustands ein, ist es jederzeit wieder möglich einen Antrag zu stellen!

Es wäre wichtig, dass sie - die Betroffenen dieser Ungerechtigkeiten - den verantwortlichen PolitikerInnen / Parteien ihren Unmut mitteilen!
Schreiben sie an "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?") und fragen sie ihn: Was das soll? - Ev. auch an mehreren Adressen! Senden sie ihm / denen auch den SoNed -Eintrag der ihre gesundheitliche Gebrechlichkeit deutlich macht!

Die verantwortlichen Politikerinnen sollen mit den Konsequenzen ihrer "armutserzeugenden" Arbeit, die für Verzweiflung vieler Betroffenen steht, konfrontiert werden!

>Ev. wenden sie sich an den "neuen" Volksanwalt, um Unterstützung zu erhalten. - post@volksanw.gv.at ;
Wichtig auch, dass die VA. immer mehr Beschwerden erhält! Alles Gute!

Um uns von diesen "Unerträglichkeiten" zu befreien, braucht Österreich schleunigst "tatsächlich" soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!

13.09.14 um 10.00 Uhr von F*. - "An den Patientenanwalt u. Volksanwalt geschrieben - Medien überlege ich noch"
Hallo, danke für Ihre Antwort, habe heute schon an den Patientenanwalt in Salzburg u. Volksanwalt geschrieben.
Leider trauen viel zu wenige an die Öffentlichkeit.
Überlege noch ob ich in die Medien gehen soll z. B. Salzburger Fenster , Orf Konkret Bürgeranwalt. Mfg (12.09.14)


11.09.14 um 19.55 Uhr von Z*. - "Nach ein-monatiger AMS-Abmeldung wieder Anspruch auf Alg / Notstandshilfe?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin seit längerer Zeit Arbeitslos gemeldet. Aus Familiären umständen muss ich jetzt ins Ausland fahren und mich vorübergehend vom AMS abmelden.

Nur Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man nur wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 6 Monate beschäftigt war (zumindest war es damals so, ob es noch immer so ist?).

Da ich aber schon seit mehr als 2 Jahren Arbeitslos gemeldet bin befürchte ich dass ich nach meiner Rückkehr (ich rechne mit einem Monat) gar keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe.

Ich hoffe Sie können mir in dieser Frage helfen.
mit freundlichen Grüßen Z. (9.09.14)

Rückfrage:
haben sie also zuletzt notstandshilfe bezogen - oder?

10.09.14 um 12.24 Uhr von Z*. - "bekomme Notstandshilfe"
Ja, ich bekomme notstandshilfe bzw. Mindestsicherung dazu,
Grüsse,

Antwort:
Sie haben danach wieder Anspruch auf Notstandshilfe! - Wenn man sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück meldet, läuft der Bezug weiter!

12.09.14 um 9.30 Uhr von Z*. - Vielen Dank für Ihre Hilfe!


11.09.14 um 4.29 Uhr von W*. - "könnte nächste Woche durch sein?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Wie ich gelesen habe kommen Sie aus Braunau. Ich wohne in der Nähe. Ich habe nur eine kurze Frage. Vor 2 Wochen wurde bei mir ein psychiatrisches Gutachten zwecks Weitergewährung BU-Pension erstellt.
Auf Nachfrage bei der PVA bekam ich die Antwort das Gutachten sei beim Ausschuss und könnte nächste Woche durch sein.
Was bedeutet das?

Antwort:
Könnte positiv abgeschlossen heissen. - "Erfolgreich "durch" den Parcour gelaufen" / "ist "durch" - gekommen" (Ohne Gewähr) bzw. Durch den Ausschuss gegangen! - ist dann bearbeitet!


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