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10.12.2022 um 9.09 Uhr - von S. - "Kontroll-Termin-Steigerung"


Guten Morgen Hr. Moser,
also meine neue AMS-Beraterin meinte gestern bei meinem Kontroll-Termin, dass die AMS Landesgeschäftsstelle die Kontroll-Termin-Intervalle bei Langzeitarbeitslosen nun intensiviert. Begründung konnte Sie mir keine nennen, sie findet es selbst sogar unnötig!
D.h ich muss nun alle 2 Wochen zum AMS( ich weiß, rechtlich dürfen sie das), aber sonst waren es alle 6 Wochen oder länger.
Ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und ich brauche ca. 3h insgesamt für einen ca. 5min Termin!
Obwohl eh alles über das E-AMS-Konto läuft und ich sehr engagiert bin-habe gerade ein 3Monatiges Arbeitstraining hinter mir (habe ich mir selbst gesucht) und setze ständig Eigenbewerbungen.

Meine Beraterin schiebt diese Entscheidung auf die Landesgeschäftsstelle. Aber das glaube ich nicht wirklich.
-Ist es nicht so, dass jede Beraterin/regionale Geschäftsstelle über die Kontroll-Termin-Intervalle selbst entscheiden kann?

-Und muss es nicht eine eindeutige Begründung geben, warum ich nun sooft zu dem wirklich sinnlosen Kontroll-Terminen gehen muss. Obwohl eh alles über das Eams-Konto läuft? Was könnte ich tun, damit diese Intervalle wieder im Normal-Bereich kommen?
Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir etwas weiterhelfen könnten! Danke!

Antwort:
Spielt eigentlich keine Rolle von wen die Entscheidung die Kontrollmeldungen zu intensivieren kommt. Oft gebrauchen die Beraterinnen gegenüber den Arbeitslosen Ausreden wenn sie den Druck auf Betroffene erhöhen - so ist es ihnen weniger unangenehm scheint es.
"So hat sie nichts damit zu tun und braucht sich auch nicht näher mit ihrer Gegenreaktion ev. Unmutsäusserung auseinander setzen.
"Funktioniert wie ein Blitzableiter": Verantwortlich ist die Landesgeschäftsstelle - und "die Gschicht hat sich ghabt" - Was aber auch durchaus mal so sein könnte!
Mit anderen Worten: "Sie haben nichts zu melden" und wenn sie meinen sie müssen es tun, dann an die Landesgeschäftsstelle wenden.
Bei ihnen tut sich aber anscheinend wirklich ein grosses Problem bez. dieser Entscheidung auf, wenn sie 3 Stunden Weg-Zeit brauchen!
Besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und bringen sie die Sachlage vor.
Erst recht wenn sie belegen können, dass sie sich aktiv einbringen was die Arbeitsplatzsuche betrifft! Wenn möglich, nehmen sie eine Begleitperson als Zeugen mit zum Termin! (Ohne Gewähr)


7.12.2022 um 9.44 Uhr - von G*. - "Einkommen über Vermietung"


Sehr geehrter Herr Moser

Das AMS hat eine Abfrage bei der Transparenzdatenbank abgefragt . und hat erfahren das ich für das Jahr 2019 auf Grund der Vermietung ein einkommen von 5500 Euro laut Finanzamt Hatte.
Jetzt wird um Bekanntgabe des Mieteinkommens und eines Nachweises gebeten da ich dies verabsäumt Habe .
Das Schlamassel liegt darin das ich meiner Frau die Vermietung übertragen habe sie auch im Mietvertrag aufscheint ,was ich aber leider nicht Wuste das das Finanzamt den Grundeigentümer besteuert der nun mahl ich bin da meine Frau nicht im Grundbuch steht . Nach Zusendung an das AMS DIE UNTERLAGEN Mietvertrag MEINER Gattin MEINTE DAS ams DAS SEI NICHT Relevant .

Nun was tun ?
Jetzt hab ich mich bei der Sozialversicherung erkundigt wo mir ausgehendigt wurde das ich seit **.01.2019 – **.06.2019 Arbeitslosengeld bezogen Habe . **.06.2019 - **.06.2019 Krankengeldbezug, und **.06.2019 – **.10.2019 wieder Arbeitzlossengeldbezug erhalten Habe. Und jetzt **.10.2019 – **,03.2020 Notstandshilfe , Überbrückungshilfe bezog.

Jetzt weis ich natürlich nicht da ja fiel geschrieben und behauptet wird , angeblich ist die Vermietung wehrend des Arbeitslossenbezugs nicht relevant da es ja kein Erwerbseinkommen ist .
Das nicht bekannt gegeben werden muss,? Wen dem so ist ?
Anders bei Notstandshilfe , Überbrückungshilfe hier sollte die Vermietung bekannt gegeben werden was ich leider nicht getan habe .

Welche Möglichkeiten würden hier greifen Mus ich alles bekannt geben oder nur wehrend des Notstandes die letzten 3 Monate was kann im schlimmsten fahl basieren ? Um Rat wird gebeten .LG (6.12.22)

Antwort:
Es kommt drauf an wie hoch genau das mon. einkommen durch miete ist – soviel ich gelesen habe handelt es sich um eine komplizierte sachlage – wobei sie ev. bzw. unbedingt ein gespräch mit einem Steuer- oder Rechtsexperten bräuchten

siehe link zum Thema: Mieteinnahmen Notstandshilfe

natürlich wäre es problematisch – und es könnte, wenn es ungut ausgeht dazu führen, dass sie die erhaltene notstandshilfe zurück zahlen müssen – bzw. würde sozial-betrug im raum stehen?.
Fragen sie ev. einen ams-berater wieviel sie über miete einnehmen dürften, um doch noch die notstandshilfe zu bekommen. droht ärger bzw. der notwendigen Aufklärung wegen brauchen sie einen steuer und rechtsexperten - laut Link-Antwort (ev. Rechtsanwalt?)
erzeugen sie erst ängste wenn sie von experten aufgeklärt worden sind – sollten solche überhaupt nötig sein. Mir fehlt dazu selbst das genaue rechtsverständnis

Zur Info siehe auch: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
(ohne gewähr)


6.12.2022 um 17.07 Uhr - von W*. - "Entsetzt über den Umgang"


Lieber Herr Moser,

ich habe ein DV im Probemonat gelöst.

Heute beim Termin mit meiner Beraterin erfuhr ich, dass es wohl ein ziemliches Hin und Her gab. Da dieser Arbeitgeber eine Förderung für mich beantragte. Ich habe keine Ahnung welche, da ich zu der Zeit erst 7 Wochen arbeitslos gemeldet war und ich mich selbst auf das Stellenangebot beworben habe. Es kam nicht über das AMS.
Ich dachte, für eine Förderung oder über die Zusammenarbeit, müsste ich informiert werden?
Noch dazu wurden E-Mails zwischen dem AG und mir weitergeleitet an das AMS. Dies wusste ich alles nicht.

Der Dienstegeber wollte mich damals nicht aus dem Probemonat lassen. Sie können mich nicht gehen lassen, war die Antwort. Erst daraufhin, sagt ich, was für mich nicht passt an der Stelle mit der mit der schriftlichen Aufforderung mich abzumelden. Das Schreiben wurde weitergeleitet an das AMS!

Ich bin entsetz über das Verhalten des AG und psychisch hat mich das mitgenommen.
Dass das alles mit einer Bezugssperre verbunden ist, ist klar.

Ist es tatsächlich so, dass ich über so eine Förderung nicht informiert werden muss bzw. über die Zusammenarbeit mit dem AMS? Damit hätte ich (für mich persönlich) das Angebot nämlich nicht angenommenen und mir einiges erspart

Mit lieben Grüßen

Antwort:
"Eigentlich sollten/"müssten" sie schon "spätestens" ab dem Zeitpunkt der Antrags-Stellung bez. der Förderung informiert werden. Sogar schon über das "Vorhaben"
bestand das ev. schon von Anfang an?"
Das bringen sie alles in der Beschwerde / Berufung unter - falls? Ev. erhalten sie eine § 11 Sperre von 4 Wochen.
Sie verlangen einen schriftliche Bescheid, den sie dann berufen ! (Ohne Gewähr)


6.12.2022 um 14.31 Uhr - von As*. - "Krankheitsbedingt verhindert und ausgesteuert! AMS-Sperre gut?"


Guten Tag Herr Moser!

Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass ich bereits seit etwa 1 Monat ausgesteuert bin und eine neue Erkrankung zur alten Erkrankung hinzugerechnet wurde, obwohl der alte Krankenstand von mir und meinem Hausarzt bereits beendet wurde. Da ich von einem auf den anderen Tag in einen neuen Krankenstand fiel(Operation), wurde seitens der Krankenkasse der alte Krankenstand "aufgemacht" und die neue Erkrankung zum alten Krankenstand hinzugefügt. Ergebnis: Überraschende Aussteuerung mit der Begründung: Sie können nicht von einen auf den anderen Tag Krankenstand wechseln. Dazwischen müssen sie mind. 1 Tag beim AMS gemeldet sein, sonst wird der Alte wieder aufgemacht und es geht weiter wie bisher.
Nun habe ich nach der Operation Antrag auf Invaliditätspension gestellt, da ja kein Krankenstand nach der Operation möglich ist. Ich bein AMS aber auch nicht vermittelbar bin. D.h. in dem Zeitraum, in dem abgeklärt wird, ob Invalidität vorliegt, darf ich nicht behelligt werden. Vorrige Woche Freitag kam der Anruf des AMS: Abgelehnt! Sie müssen sich in 2 Wochen zum Erstgespräch einfinden. Leider gesundheitlich schwer in der Lage(Medikamente, Müdigkeit, teils starke Schmerzen bei Bewegung). aussage des Arztes kürzlich: Dürfe noch dauern bis Besserung in Sicht ist, mindestens 6 Wochen.

Mein Dilemma: Ausgesteuert, daher kein Krankenstand(auch nicht durch die Operation, da ja Ursache der Operation der ausgesteuerte Zustand ist). Antrag auf Invalidätitspension abgelehnt. Aber es sollte doch möglich sein, wenn mich mein Hausarzt wegen "etwas Anderem" in den Krankenstand schreibt oder? Also irgendwas, was noch nicht in diesem einen Jahres-Zeitraum der Aussteuerung an Diagnosen angefallen ist? Denn für die Diagnosen im Aussteuerungsjahr gibts ja keinen Krankenstand mehr. Gibts dazu ne Leute, die bestätigen können, dass sowas geht?

Aber alles, was NICHT in diesem Zeitraum hineinfällt, dürfe ja nicht von der Aussteuerung betroffen sein? Denn ich bin ja in der Zwischenzeit beim AMS gemeldet und es handelt sich dabei um eine andere Erkrankung/en als, für die der wegfallende Anspruch bestanden hat. Und die 13 Wochen Pflichtversicherung dürften ja eigentlich nur dann gelten, wenn es um die selbe Erkrankung/en geht, für die ich ausgesteuert wurde?

2. Frage: Wenn alle Stricke reißen, wie sieht es mit der Sperre durch das AMS aus? Mir geht es hauptsächlich darum, versichert zu sein. Wenn ich einen Monat kein Geld bekomme, wäre mir das auch egal. Meine Gesundheit geht vor. DARF mich das AMS, sofern ich dann etwas tue, was zu Sperre führt; zb. 6 Wochen Sperre in diesem Zeitraum der 6 Wochen belästigen oder weitervermitteln? Denn ich wurde ja eh gesperrt?

Oder gibt es andere Möglichkeiten? Wie sieht es aus, wenn ich zumindest geringfügig arbeiten gehe, wenn es geht? So im Ausmaß von 15 Stunden bei nicht schwerer Arbeit? Kann mich das AMS dazu zwingen, diese Stelle aufzugeben, damit ich Vollzeit arbeiten gehen muss oder gibts da Tricks?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

Antwort:
Während einer Sperre kann es keine weitere geben! (Bin ich trotz Bezugssperre versichert?)
Die Aussteuerung konfrontiert "einen" nicht selten mit Unverständnis und Ohnmachtsgefühl! In diesem Zusammenhang ist die Information: "Einen Tag ans AMS zurückmelden" geradezu existenzsichernd! Versuchen sie bez. dieser Sachlage / Aussteuerung einen schriftlichen Bescheid zu bekommen, um genaue Infos zu erhalten und ev. Beschwerde zu erheben!
Auf geringfügige Tätigkeit braucht das AMS keine Rücksicht zu nehmen. Zählt in dem Sinne auch nicht als Dienstverhältnis. Oftmals werden Betroffene in "Deppenkurse" vermittelt, um die geringfügige Tätigkeit zu verunmöglichen!
Es bleibt eh nicht viel über, als sich wieder zum AMS zurück zu melden und es drauf ankommen zu lassen! Sie werden sehen, ob es zu einer Situation kommt, die eine Sperre bedingt! Falls, auf eine Sperre "immer" Berufung einlegen!
Bez. ihres "Gesundheits"-Zustands immer mit ihrem Arzt Rücksprache halten!
(Ohne Gewähr)


5.12.2022 um 13.07 Uhr - von C*. - "AMS-Bezugsende trotz laufender Ausbildung?"


Guten Tag Herr Moser!

Ich bin seit 14.11. in einer BFI-Ausbildung zum Pflegeassistent.

Zwei Wochen vor Ausbildungsantritt hieß es, dass wir ein Begehren online ausfüllen sollen damit wir das Geld weiter erhalten. Habe ich erledigt.
Am 1*.11. habe ich übers eAMS eine Nachricht erhalten, dass ein Bezugsende mit 2*.11. bevorsteht. Ich dachte dass sich das durchs ausgefüllte Begehren erledigen wird und das SO normal wäre. Dem ist aber nicht so, wie ich heute beim Emails kontrollieren sehen musste. Ich erhalte nun von 2*.11. bis zu meinem melden (am Montag) kein Geld. Ich bange nun ob ich überhaupt genug Geld für die Miete vom AMS erhalten werde... Merkwürdig finde ich, dass ich seit 1*.11. jeden Tag in der Ausbildung sitze und für die letzten 10 Tage kein Geld bekommen werde...

Gibt es für mich eine Möglichkeit? Ich bin grad ziemlich am Ende mit meinen Nerven... Gruß, (4.12.22)

Antwort:
Au, die Angelegenheiten sind getrennt zu behandeln – das Begehren ist zu stellen, damit das AMS die Kosten für den Kurs übernimmt! Wenn die Notstandshilfe / Arbeitslosengeld ausläuft brauchts gleich wieder einen "neuerlichen" Antrag für die Notstandshilfe, egal ob man in einer Schulung / Kurs sitzt – also den Notstandshilfe-Antrag sofort stellen.
Sprechen sie mit dem Geschäftsstellenleiter bzw. suchen sie schriftlich um Nachsicht an. Hoffe es haut hin! Alles Gute!
Bei Problemen besuchen sie ev. die Caritas und bitten um Hilfe - ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev, Bargeld? (Ohne Gewähr)


2.12.2022 um 19.31 Uhr - von L. - "LeserIn-Tipp bez. Behinderung-Grades"
- / -
"Behinderung von 50%"


Sehr geehrter Herr Moser,

bzgl der Feststellung des Grades der Behinderung würde ich von einer Neufeststellung durch das Sozialministeriums- Service eher abraten, wenn es nicht wirklich notwendig ist (z.B. wenn es um Förderungen durch Sozialministeriums-Service bei Arbeitsaufnahme, oder um mehr Wohnbeihilfe wegen Grad der Behinderung und Ähnliches geht uam). Ein Attest vom Vertrauensarzt reicht nicht. Es muss ein neuer Antrag beim Amt gestellt werden, dann Untersuchung). Meine Erfahrung ist, bei den Begutachtungen beim Sozialministeriums-Service unbedingt begleiten lassen, schriftliches Gedächtnisprotokoll machen und dieses zur Sicherheit an Begleitung zwecks Abgleich versenden)

Probleme: Sozialministeriums-Service stuft den Grad der Behinderung in letzter Zeit eher herunter (siehe auch RIS und Klagen beim Bundesverwaltungsgericht dagegen) - wobei bei chron. Erkrankungen ohnehin die Frage ist, ob Neueinstufungen notwendig und sinnvoll sind, weil Erkrankungen/Behinderungen tendenziell ja nicht besser werden. Eine Klage dagegen beim Bundesverwaltungsgericht und eventuell VwgH ist nicht aussichtslos, zumal in Fragen des Behindertenwesens immer mündliche Verhandlungen angesetzt werden müssen, aber mühsam und langwierig.

Dazu kommt noch, dass Amt - zumindest in Wien und aus meiner Erfahrung - nur Befunde akzeptiert, die nicht älter als ein Jahr sind. Von Fachärzten sind Atteste nötig, wo man pro Fachrichtung zumindest mit 30 € rechnen kann. Dazu ist für komplexe, chron. Erkrankungen manchmal Wahlarzt nötig.

Ich würde daher unbedingt dazu anraten, auf der bestehenden Einstufung vom Amt zu bestehen, das entscheidend ist und vom AMS berücksichtigt werden muss! Was BBRZ sagt, ist in der Frage der Einstufung des !Grades der Behinderung! irrelevant. Der Grad der Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit nicht arbeitsfähig; so hat jeder Rolli-Fahrer automatisch einen Grad der Behinderung von 70%, gleichzeitig arbeiteten viele davon.

Dass das AMS die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigen Behinderten beenden will, ist klar, weil Personen viel schwerer zu vermitteln sind, aber oft auch nicht arbeitsunfähig sind, wenn PVA Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Überlegung AMS-Berater sicher, wohin kann ich den abschieben? Herzliche Grüße (1.12.22)

Anm.: Alle Einträge ohne Gewähr

Ps.: An L. zu Info: "Ich erhalte zwar ihre Mails, komme aber nicht zu ihnen durch. Liegt wahrscheinlich an meinem/unserem Server. Leider - Danke!


2.12.2022 um 11.57 Uhr - von S*. - "Fragen zu "Zwangs"-Massnahmen"


Guten Tag erstmal.
Erstmal Infos zu mir. Bin leider schon seit 12 jahren arbeitslos (seit 2011) wegen körperlichen, psychischen problemen und noch einige sachen mehr. (nicht so schlimm wie es sich anhört aber auch nicht so gut). Aber bin leider zu Krank um irgendwas zu machen aber fürs AMS zu gesund um krank zu sein. (merke ich bei den schmerzen die ich habe wenn ich jeden tag zu meiner Englisch schulung gerade gehe). Mit der begründung "ja irgendwas müssen sie aber machen ud wir müssen sie wohin schicken".
Ich habe 2 Fragen.

1. Seit 2019 glaub ich war das das mir mein berater erzählte das es eine neue regelung gebe die besagt arbeitslose/notstand müssen permanent in kursen/schulunge/etc sein. Ist dies korrekt? Weil seit dem wenn ein Kurs/etc vorbei ist ist 1 woche danach ams termin und 1 woche danach beginn eines neuen Kurses wo die mich hingeschickt haben. (Bewerbungskurs/Itworks/englisch usw..)

2. Ich habe gelesen das das AMS einen nicht in einen Kurs schicken darf in dem man schon war oder in dem das selbe gemacht wird wie in einem Kurs in dem man schon war. Wegen sinnhaftigkeit/keine logische begründung.
Da ich in den 12 jahren aber schon 8 bewerbungskurse (davon 3x hintereinander IbisAcam neue wege), 2x itworks, 1x Söb, 3x PC kurs, 2x Englisch Kurs hinter mir habe dürften sie mich nach dieser regelung doch niergendwo mehr hinschicken dürfen oder liege ich falsch? Immerhin war ich schon in jeder Art schulung/kurs in die das AMS einen hinschicken kann und ein zweites mal dürfen sie einen ja nicht in einen kurs/schulung stecken die das gleiche tun wie einer in dem ich schon war.

Nicht falsch verstehen. ich will einen job aber ich will eine art pause von den Schulungen/kursen die jedesmal sinnlos sind und mich nur stressen und körperlich nicht gut tun. (BBrz zur einstufung war ich schon aber die war eher komisch und lückenhaft) (1.12.22)

Antwort:

Was SÖB-Transitarbeitsplätze betrifft, die nach "KV" entlohnen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein zumutbares DV. handelt. Verweigerung oder Vereitelung - (ohne besonderen Grund) - zieht eine § 10 Sperre nach sich - IMMER!
Beraterinnen-Erzählungen über neue Regelungen gibt es seit eh und jeh und immer wieder!
Diese oft demütigenden Behandlungen, die Arbeitslose erleiden "müssen", wurzeln in der feindbildorientierten Arbeitsmarktpolitik, getragen und gestützt durch das für Betroffene benachteiligende Arbeitslosenversicherungsgesetz!

Was die Anfrage des mehrmaligen Kursbesuchs betrifft, so sollte ihre Annahme stimmen!
Möchte aber trotzdem auf den Sozialministerium-Widerspruch von 2016 hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"
Drum, muss man es ev. drauf ankommen lassen und "falls" Berufung gegen eine ev. Sperre einlegen. "Nicht alle Sperren werden legal verhängt."

Auch sollte ein Coaching eine freiwillige Angelegenheit sein. Dazu Zeit nehmen und sämtliche Links durchgehen! Siehe: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Englisch-Kurs finde ich gut! Vielleicht können sie sich selbst Kurse suchen! Verschiedene Angebote aus verschiedenen Anbietern durchgehen und ev. etwas finden, dass sie interessiert?
Der Kurs sollte ca. 1 Monat dauern - sollte ein Tageskurs sein ev. 4 Tage und ca. 20 Stunden in der Woche und darf an die ca. 2000 Euro kosten.
Als Versuch ev. - Darauf gibt's keinen Rechtsanspruch?

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Wichtig auch ev. aktuelle Atteste / Befunde etc. vorlegen um eine ev. verminderte Leistungsfähigkeit bestätigen lassen. Schützt vor bestimmten DV.

(Ohne Gewähr)


30.11.2022 um 19.28 Uhr - von Dr. Pochieser - "VfGH prüft Sonderrecht gegen Arbeitslose"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Der Verwaltungsgerichtshof hat an den Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Sonderregelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, wonach die „Knopfdruck-Bescheide“ der AMSe, mit denen auch und insbesondere massenhaft jährlich zig- tausende Sperrbescheide ergehen (womit sich diese jedes Jahr auch brüsten, wie viele Sperren sie verhängt haben) die weder eine Unterschrift noch Beglaubigung bedürfen, herangetragen:
»AlVG: automationsunterstützt ausgefertige Bescheide ohne Amtssignatur
Anders als nach dem AVG bedürfen Ausfertigungen des AMS, die im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung erstellt wurden, weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung (§ 47 Abs 1 letzter Satz AlVG). Der VwGH hegt nun Zweifel daran, ob diese Regelung „erforderlich“ iSd Art 11 Abs 2 B-VG und somit verfassungskonform ist. Aufhebungsantrag VwGH 25. 10. 2022, A 2022/0005 (Ra 2021/08/0043).«

Es ist schon (jedenfalls gefühlt) eine Ewigkeit her, dass diese Frage unter meiner Vertretung schon einmal an den VfGH herangetragen wurde. Mal sehen ob dieser Vorstoß des VwGH beim VfGH auf fruchtbaren Boden fällt. Beim VfGH kann man sich im Prinzip nur positiv überraschen lassen.

Eine Aufhebung der Regelung wäre, wenn sich dadurch vielleicht auch nicht allzu viel ändern wird (dann knallt man eben die Amtssignatur drauf), doch ein wichtiges Zeichen, dass arbeitslose Menschen doch nicht ganz so sehr als rechtliches Freiwild der Arbeitsmarktsverwaltung behandelt werden dürfen und vor Erlassung massenhaft solcher gehender Bescheide zumindest ein Akt der Überlegung eingeschalten werden müsste.

Operative Aspekte: Im Moment gebe es ein Zeitfenster (bis zur Beratung des VfGH über diesen Gesetzesprüfungsantrag), derartige Bescheide des AMS auch aus formellen Gründen zu bekämpfen. Es ist daher zu empfehlen, sämtliche Arbeitslosen nachteiligen Bescheide ohne Unterschrift oder Beglaubigung (das ihm praktisch alle Bescheide, soweit ich das ersehen kann) im Wege von Beschwerden zu bekämpfen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (29.11.22)

Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser


30.11.2022 um 8.11 Uhr - von R. - "PROBETAG im FORSTPROJEKT"


GUTEN TAG WURDE VOM AMS KO..... ZU EINEM FORSTPROJEKT ST.. GEZWUNGEN SOLLTE NUN EINEN TAG PROBETAG MACHEN DIESEN ABER KOSTENLOS MUSS MAN DAS ??? FREUNDLICHE GRÜSSE

Antwort:
1.) "Sie sollten ev. nicht einfach verneinen, aber es darf keine Pflicht zu einer Gratisarbeit geben. (Haben sie diesbez. eh nichts unterschrieben?)
Gehen sie hin und sagen sie bescheid, dass sie die Arbeit erledigen, aber den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn einfordern, ansonsten ev. arbeitsgerichtlich nachfordern."
Siehe RA.-Aussage zum Praktikum.

Vorsicht die nächste RA.-Äusserung zeigt, dass es sich um eine Streitfrage handelt die "falls" ev. doch eine Klärung braucht.
("
Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" 12.03.2020)

Ich möchte nur auf Gefahren möglicher Widersprüche hinweisen. Folgender letzter Absatz sollte aber die "Richtigkeit" des ersten Absatzes unterstreichen.
Alles und Immer aber "ohne Gewähr"!


Von Gesetzes wegen darf aber eine Arbeitserprobung nur im Rahmen einer Maßnahme (im Zusammenhang mit einer Maßnahme) vorgenommen werden.
Dazu auch der VwGH
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar. -
(Also ev. doch ohne Sanktion / Sperre bei Verweigerung - aber auf eigene Verantwortung. Ich würde zu Absatz 1 raten!)
Aus der Antwort von:
"Praktikum <> Arbeitserprobung"

Bei Bezugssperre Beschwerde erheben - Berufung ist kostenlos!


29.11.2022 um 14.35 Uhr - von C*. - "Behinderung von 50%"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe einen Grad der Behinderung von 50% und einen Feststellungsbescheid, den ich vor einigen Jahren beantragt habe.
Nun bin ich arbeitslos und mein AMS-Berater möchte einen aktuellen Befund, das sei so Standard.
An meiner Behinderung verändert sich nichts, ich bin deshalb nicht in Behandlung und es gibt außerdem nur sehr wenige Fachärzte, die sich damit auskennen.
Seltsamerweise wurde die Angelegenheit mit dem Befund nur mündlich besprochen, es steht nichts davon in meiner Betreuungsvereinbarung.
Ist das AMS berechtigt, so etwas zu verlangen? Und muss das AMS in diesem Fall auch die Kosten übernehmen (ich rechne damit, einen Wahlarzt konsultieren zu müssen)?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Liebe Grüße C

Antwort:
Wäre vorteilhaft für sie, wenn sie den Behinderungs-Nachweis erbringen können. Schützt vor "bestimmten" DV. Gut wäre es könnten sie einen Vertrauensarzt ihrer Wahl besuchen und sich ein Attest / Befund / Gutachten besorgen!
>Ich befürchte die Kosten bleiben bei ihnen - aber reden sie mit dem AMS-Betreuer darüber.<
Die andere Variante ist die, dass sie das AMS zu den "eigenen" ("AMS-finanzierten") Einrichtungen wie BBRZ schickt um ihren Gesundheitszustand beurteilen zu lassen! Die haben diesbez. aber wahrlich keine gute Nachrede!
Bundes-Verwaltungs-Gericht:
Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.
Ev. lässt sich aus dem Behinderungs-Feststellungsbescheid ableiten, dass der "Zustand" von anhaltender Natur ist, so geben sie diesen auf jeden Fall ab - so sie das auch wollen!
Zur Info: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr)


28.11.2022 um 19.41 Uhr - von J*. - "Bewerbungstag bei Itworks trotz AMS-Bezugssperre"


Sehr geschätzter Herr Moser!
Ich habe über e-ams eine Einladung zu itworks ( mit dem Zusatz: dieser Termin gilt als Kontrollmeldung ) für den 10.11. erhalten. Diese Nachricht habe ich jedoch zu spät gesehen, da ich nicht tgl. ins Internet komme und bin daher nicht hin gegangen. Danach habe ich am 11.11. über e-ams eine Bezugssperre erhalten, woraufhin ich mich am 14.11. sofort zum ams begab um dies aufzuklären, da ich mich am 10.11. zufällig gerade in der Ambulanz eines Krankenhauses befand und dies auch schriftlich habe. Den Termin für meinen Berater hatte ich am 23.11. um über die Sperre zu sprechen. NEU beim Ams ist jetzt, dass man dafür einen SCHRIFTLICHEN Bericht dazu ausfüllen muss, der dann dem Regionalleiter übergeben wird, der dann nach einer ungewissen Zeit, darüber entscheidet ob die Bezugssperre aufgehoben wird oder nicht! Ich sehe fast stündlich in mein AMS Account ob die Sperre aufgehoben wurde, aber bis dato noch nicht! Jetzt zur eigentlichen Frage: Trotz Bezugssperre habe ich WIEDER eine Einladung für einen Bewerbungstag bei itworks bekommen, wieder mit dem Zusatz: dieser Termin gilt als Kontrollmeldun, wenn sie ihn nicht einhalten droht eine Bezugssperre! MUSS ich diesen Termin trotz aufrechter Bezugssperre ( sollte ich zu diesem Datum noch gesperrt sein ) einhalten? Vorab vielen Dank für ihre unermüdliche Hilfe und der Beitrag kann mit geküztem Namen online erscheinen! Liebe Grüße (24.11.22)

Antwort:
Ja sie sollten/müssen hin! – schlage ich vor – obwohl es während einer sperre keine weitere geben darf,
aber
Sie wissen nicht ob sie gesperrt sind – oder?
um gewissheit zu erlangen fordern sie schriftlich einen bescheid über die sperre an – mit datum – kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss ihnen das geld vorerst ausbezahlt werde.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Nochmals zurück:
„hat das AMS keine sperre verhängt, so bekommen sie sicher eine, wenn sie den termin bei itworks nicht wahrnehmen. Auch wichtig um zu erfahren um welche massnahme es sich handelt. Sollte es ein transitarbeitsplatz sein, der nach KV. entlohnt wird, handelt es sich um eine zumutbares DV. – hier gibt’s sperre bei verweigerung / vereitelung.
EV: können sie sich gegen andere kurse wehren wie ev. Coaching.
Links durchgehen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Infotag / Bewerbungstag
Wichtig, um genauere Infos zur Massnahme zu erfahren!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

gegen Sperre Beschwerde erheben = Berufung ist kostenlos! (Ohne Gewähr)


22.11.2022 um 18.00 Uhr - von O. - "Hilfe was den Betreuungsplan angeht"


hallo christian,
ich bräuche hilfe was den betreuungsplan angeht.
ich habe meiner betreuungsvereinbarung nach der vorlage von den aktiven arbeitslosen widersprochen und habe das ganze telefonisch mit meiner beraterin besprochen.
jetzt habe ich einen betreuungsplan bekommen, in dem das meiste was ich nicht wollte noch enthalten ist. die betreuerin meinte sie könnte
die meisten sachen nicht rausnehmen weil das "textbausteine" wären, die sie nicht rausnehmen kann (wie soll man sich das vorstellen? glitcht ihr ams-programm dass ihr aufgespielt wurde, so dass ihre finger nicht mehr gehorchen oder was?), ich jedenfalls glaube das nicht so wirklich. am meisten stören mich die punkte "das ams unterstützt sie beim überwinden von hindernissen... z.b. sozialökonomische betriebe.."
"mindestens eine eigenbewerbung pro woche", "sie reagieren auf anrufe und emails von unternehmen",
dann gibt es hier noch die "startbahn-vereinbarung", was quasi eine zwangseingliederung in den söb "startbahn" darstellt. dazu steht im betreuungsplan "diese vereinbarung wurde nicht einvernehmlich erstellt, weil die kundin ist mit der "startbahn-vereinbarung" nicht einverstanden und möchte diese auch nicht schriftlich festgehalten haben". das stimmt so nicht, weil ich mit einigen punkten nicht einverstanden bin, eigentlich sind alle punkte denen ich widersprochen habe drin geblieben.
was also machen? nochmal den gleichen widerspruch hinschicken?
ich weiss nicht so recht wie ich am besten vorgehe jetzt.
hab dir ein paar euros überwiesen, danke für deine mühe. (18.11.22)

Antwort:
Als Arbeitsloser haben sie diesbez. keine "besonderen" Rechte!
Heisst, der Betreuungsplan spielt eine untergeordnete Rolle. Drum sowenig wie möglich aufregen! Es gibt kein Auskommen, da das Arbeitslosenversicherungsgesetz den Ton angibt. Was heisst "Mitwirkungspflicht" und jede Arbeit - nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit - annehmen! Darunter fallen auch die SÖB-Transitarbeitsplätze - sind zumutbare DV., wenn nach deren - extra angefertigten - Niedriglohn-KV. entlohnt wird.
Lehnen sie ein DV. ab - auch wenn sie sich die Stelle selbst gesucht haben, so gibt's bei Verweigerung und / oder Vereitelung eine Bezugssperre!
Was die Bewerbungsvorgaben betrifft, so kann man sich dagegen wehren, gibt's deswegen eine Bezugssperre! Bei einer pro Woche wird's aber fraglich?
Siehe:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Bez. Betreuungsplan habe ich schon mal Stellung bezogen!
Siehe:
"Betreuungsvereinbarung ändern"
Bei Bezugssperren "immer" Berufung einlegen = kostenlos! (Ohne Gewähr)


22.11.2022 um 17.50 Uhr - von M*. - "Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro"


Sehr geehrter Herr Moser,
in der Medienberichterstattung der Monaten wurde immer wieder einheitlich darüber berichtet, dass nicht nur Personen, die in den den Monaten Mai und Juni 31 Bezugstage beim AMS hatten, sondern auch Krankengeldbezieher den Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro ausbezahlt bekommen.

„Auch Krankengeldbezieherinnen und -bezieher, die schon vorher arbeitslos waren und im Anschluss an die AMS-Leistung 31 Tage Krankengeld bezogen haben, sind nach Informationen aus dem Ministerium anspruchsberechtigt“ (ORF news und Krone Online vom 31.08.22)
„Auch Kranke bekommen 300-Euro-Bonus
Nach der Anfragen-Odyssee, quer durch Magistratsämter und Bundesministerien, steht fest: Personen, die im Mai bzw. im Juni durchgehend im Krankenstand waren und Krankengeld bezogen haben, erhalten den Teuerungsausgleich. Das bestätigte schließlich das Sozialministerium gegenüber "Heute". (Heute Online vom 27.08.22)

Da ich bis heute noch nichts erhalten habe, habe ich mich an die ÖGK gewandt. Dort wurde mir zwar bestätigt, dass sie die auszahlende Stelle für die Krankengeldbezieher sind, aber nur bei denen, deren Daten sie diesbezüglich vom AMS erhalten haben. Daher müsste ich mich ans AMS wenden um das klären. Dorthin wurde ich ebenso auf meine Anfragen hin vom Sozial- und Arbeitsministerium verwiesen.
Folgendes wurde mir dort mitgeteilt: „Der Teuerungsausgleich gebührt für Arbeitslose, die im Monat Mai und Juni 2022 mindestens 31 Bezugstage haben. Dies erfüllen Sie nicht.“
In meinem Fall sind es keine 31 Bezugstage, da ich ab Ende Mai Krankengeld bezogen habe und davor aber durchgehend seit Anfang des Jahres AMS Bezug hatte.

Da sich die Informationen aus sämtlichen Medien und dem AMS widersprechen, bitte ich Sie um Hilfe und um Klärung, was denn nun stimmt und im Falle eines Anspruchs auf den Teuerungsausgleich, wie und wo dieser Anspruch geltend zu machen ist?

Mit freundlichen Grüßen. (18.11.22)

Antwort:
Tut mir leid, dass ich ihnen diesbez. keine Garantie geben kann, aber sie sollten nicht aufgeben bzw. "noch" keine Ruhe geben. Wie haben sie bei den Ämtern nachgefragt? Falls sie sich telefonisch gemeldet haben, so geben sie sich damit nicht zufrieden. Immer wieder redet man am Telefon mit verschiedenen Personen, die einem auch irgend etwas erzählen können - das meist auch tun. Heisst nicht, dass die in diesem Fall ev. unrecht haben, aber wenden sie sich schriftlich - am Besten eingeschrieben - ans Sozialministerium. So haben sie ev. eine schriftliche Antwort (ev. in Form eines "Bescheides") in der Hand, gegen diese-n sie sich im besten Falle wehren können - indem sie ev. Beschwerde erheben! (Ohne Gewähr)


16.11.2022 um 11.08 Uhr - von S. - "Es geht noch immer um die Frage "Jobtransfair"


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Es tut mir echt leid, sie nochmal zu belästigen, aber ich bin glaube ich in einem Kreis gefangen wo ich nicht wirklich raus komme .
Darum frage ich sie höflichst eventuell nochmal um rat es geht noch immer um die Frage da oben bzw um ein paar andere

also laut den link "Jobtransfair" gibt es zwei Varianten nämlich

Während der TransFair-Phase und Praktika beziehen Sie derzeit EUR 1279,18 brutto (= Entlohnung nach dem BABE-Kollektivvertrag für 30 h/Woche).

• Während der Trainee-Phase sind Sie entweder Vormittag oder Nachmittag für 4 Stunden täglich anwesend.
• In der TransFair-Phase gilt die 30-Stundenwoche. Die Arbeitszeit wird in Absprache mit Ihnen zwischen 8.30 Uhr und 16.45 Uhr über die Woche verteilt.

Jetzt stellt es mir die Frage mein Berater hat gesagt ich werde die babe kollektiv bezahlt und hat aber gleichzeitig gesagt 4 stunden bei in für 30 stunden ca was aber eigentlich der Train Phase entspricht . Irgendwie verwirrend finden sie nicht ?

Fakt ist laut ihrer Aussage, sobald ein Babe Kollektiv Vertrag verweigert wird, ist es eine Verweigerung und laut ihnen eine Sperre zu erwarten .
Da wir alle nicht auslernen und ich den anderen auch helfen mag mit meiner Erfahrung, sage ich ihnen noch meine Erkenntnis dazu.

Nämlich habe ich eine sehr nette Frau Beraterin in einer anderen niederlassung von Jobtransfair die gesagt hat, normalerweise ist das so nicht üblich und um das zu machen müsste eigentlich eine Job-Aussicht andere firma vorliegen damit man in das dienstverhältnis unterzeichnen tut .
Laut ihrer aussage wenn kein Job vorliegt macht es auch keinen sinn mich für das 1 monat oder 2 wie es da steht in einem Babe kollektiv zu hauen und ich solle das so auch kommunizieren .

Desweiteren wenn ich den wirklich verweigere steht es ja im endbericht vom berater drinnen da hat sie mir gesagt erklärt das ich den bevor er weggeschickt wird lesen darf bzw änderungen vom berater durchführen lassen kann damit es nicht negativ beim ams ankommt wissen sie diesbezüglich was ?

Es ist auch blöd in einer mail das alles verständlich rüber zubringen aber ich probiere es halt . Bitte nachsicht mit mir haben weil ich kann es mir echt nicht leisten mein geld zu verlieren und du alles damit es nicht passiert

auch hat sie gesagt es wäre theoretisch möglich ein berater wechsel in eine ander filiale zu machen jedoch muss da die teamleiterin ihr okay geben und die sieht laut telefonischer auskunft da noch kein wirkliches problem jetzt habe ich am freitag diese woche ein gespräch bei ihr . Und würde sie fragen eventuell wie kann ich das am besten rüber bringen das sie mir den wunsch nach den wechsel erlaubt also zu meiner alten beraterin

ich würde mich echt um eine zeitnahe antwort freuen und bedanke mich in aller form jetzt schon für die geduld diesen text überhaupt gelesen zu haben

mfg S.

ps: vielleicht helfe ich indirekt anderen auch wer weiß weil wenn ich den weg jetzt gehe mit der sperre wäre es sicher interessant ob die aufgehoben wird trotz babe kollektiv mit der richtigen begründung bezugnehmend auf das von mir geschriebene beispiel
(15.11.2022)

Antwort:
Meine antwort ändert sich nicht.
Eine transitarbeitsplatz-Verweigerung, = ein zumutbares DV., wird mit §10 sperre sanktioniert = für 6 Wochen, liegt schon eine sperre vor dann 8 wochen.

Gegen einen „deppen“-kurs können sie sich ev. wehren. Falls Coaching ? sollte die teilnahme freiwillig sein.

Links in ruhe durchgehen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Sie können um berater-wechsel ansuchen – ist aber in den seltensten fällen erfolgreich – ausser sie siedeln, zu einer andere Adresse, um, dann ist eine andere AMS-Filiale zuständig!

Ps.: bei einer sperre grundsätzlich berufung einlegen - ist kostenlos.

ja, halten sie uns bez. einer ev. sperre am laufenden!
Ohne gewähr Alles gute


10.11.2022 um 11.08 Uhr - von U*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage"


Lieber Christian Moser

Ich bin U., werde nächstes Jahr ** Jahre alt und möchte mich bzgl. Bemessungsgrundlagenschutz im Falle von Arbeitslosigkeit erkundigen.

Grundsätzlich kenne und verstehe ich diese Regelung. Sie ist ja auch auch auf deiner Webseite beschrieben.

Mich interessiert hier vor allem 1 Punkt:
• Muss ich bereits 45 Jahre sein, wenn ich eine Arbeitslosenleistung beantrage oder
• muss ich 45 Jahre während der Inanspruchnahme einer Arbeitslosenleistung werden
um in den Genuss des Bemessungsgrundlagenschutzes zu kommen.
Ich bedanke mich für deine Antwort,
Mit freundlichen Grüßen, U (9.11.2022)

Antwort:
Der Arbeitslosengeld- Notstandshilfebezug den sie ab/nach dem 45. Geburtstag erhalten ist geschützt! Egal ob sie die Versicherungsleistung schon zuvor erhielten oder ob sie den Antrag erst nach dem 45. Geburtstag stellen.
(geschützte Bemessungsgrundlage)


7.11.2022 um 2.04 Uhr - von V*. - "Denn diese Existenzängste sind nicht mehr auszuhalten!"


Kann man mit dir auch telefonieren?
Ich brauche Hilfe mit dem ams ich kenne hier niemanden ( wohne im Bezirk Braunau ) da ich aus T* komme

Ich habe nur 400 Euro notstandshilfe bekommen, trotz vorhandener krankmeldungen , die immer sofort ans ams gesendet wurden. Ich habe seit 1 Jahr Schmerzen was es mir schwer macht Arbeiten zu gehen. Herausfinden was ich habe können die Ärzte wohl nicht.
Mein Mann hat mich kurz nach dem Umzug verlassen und nun kann ich weder Miete noch den Lebensunterhalt für mich und meine Tochter begleichen. Das ams bringt mich somit immer weiter in eine finanzielle Not und ich habe keine Kraft mehr mich zu wehren denn wie gesagt ich bin hier ganz alleine, ich habe starke Schmerzen und das tgl. ! Bald müssen wir hier ausziehen, Geld für eine Kaution fehlt natürlich. Ich bin so verzweifelt. Seit Wochen esse ich kaum damit mein Kind genug hat, ich Kämpfe jeden Tag mit mir selbst um hoch zu kommen und meine Pflichten zu erledigen denn diese existenzängste die mir das ams auferlegt, sind nicht mehr auszuhalten!!!!

Ich soll wohl einen Kurs besuchen, in Braunau.. das sind etwas mehr als 40km von mir entfernt also über 80km hin und retour. Wie soll ich mir das bei den dieselpreisen und dem notstandshilfe Betrag leisten können!? Dann sagten die ich soll mit der Bahn fahren... dafür bin ich dann insgesamt aber 4h am Tag unterwegs denn die öffis hier sind nicht ganz so toll wie etwa in t.

Kannst du mir irgendwie helfen bitte? Ich habe keine Kraft mehr ich bin wirklich am Ende. LG

Antwort:
Ich kann das nachvollziehen, da ich mich selbst oft in einer ("finanziellen") Situation befinde, die mir u.a. die Motivation raubt. Du hast es aber noch schwieriger, weil du u.a. alleine bist.
Ich habe mich selbst noch nicht überwunden, denke aber auch schon öfter nach die Braunauer Tafel zu besuchen - Dir rate ich aber: "tue das unbedingt"!
Z.Bsp. in Braunau findet die Lebensmittelausgabe jeden Samstag statt!
Neben dem Penny-Markt im AK-Gebäude! - Ev. befindet sich in der Nähe deiner Wohnadresse auch eine Ausgabestelle! Finde es heraus und besuche die Webseite der Braunauer Tafel! (Einkommensnachweis mitnehmen / vorzeigen)
Auch
solltest du unbedingt die Caritas besuchen! Dort erhältst du ev. Einkaufsgutscheine; ev. Miete, Strom etc. per Erlagschein und ev. Bargeld?

Caritas: Sozialberatung Braunau - Salzburger Straße 20 - 5280 Braunau/Inn
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 9 - 12 Uhr tel. 0676 8776 8102
E-Mail: sozialberatung.braunau@caritas-ooe.at

Erkundige dich bei der Krankenkassa wegen dem Krankengeld, da du krank geschrieben warst und vom AMS nur 400 Euro bekommen hast, solltest du den Rest ev. von der KK bekommen.

Die Wegzeit-Regelung sollte auch bei einem Kurs gelten. Vollzeit: 2 Stunden / Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück)! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Besuche aber unbedingt den Infotag - gilt ev. als Kontrolltermin - um genaue Infos zu erhalten. U.a. um was für einen Kurs es sich handelt:
Die Teilnahme an einem Coaching-Kurs sollte freiwillig sein!
Siehe:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
wie auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Je nach dem wie alt deine Tochter ist, bestehen auch
Betreuungspflichten ! - damit verknüpft verminderte Verfügbarkeit.

Besorge dir ev. von Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) Atteste / Gutachten / Befunde um verminderte Arbeitsfähigkeit bestätigen zu lassen! Schützt vor bestimmten DV.
Je nach Gesundheitszustand (ev. Situation) ist ein Antrag auf Invaliditätspension anzudenken - Verschafft dir u.a. auch eine "Ruhe"-zeit ("vorm AMS") von 3 Monaten!

Es gibt die Möglichkeit, sollte die Notstandshilfe niedriger sein, den Betrag über die Mindestsicherung aufstocken zu lassen!
Die Sozialhilfe im Jahr 2022 beträgt maximal rund 978 Euro.
Die Zuschlagshöhe beträgt zwischen rund 117 Euro und rund 29 Euro pro Monat und Kind

Ps.: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich keine tel. Beratung betreibe - die zeitliche und auch nervliche Belastung wäre oft zu gross! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


3.11.2022 um 9.12 Uhr - von T*. - "Kinderbetreuungspflichten"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wohne in Wien, bin ** Jahre alt und ich beziehe seit längerem Notstandshilfe!

Ich habe drei Kinder (zwei von Ihnen unter 10 Jahre alt, diese besuchen keine Betreuungseinrichtungen). Meine Frau arbeitet 30 Wochenstunden (Mo-Fr von 13:00 Uhr). Meine Mutter ist Pensionistin und kann teilweise die Kinderbetreuung übernehmen.

Beim AMS (Betreuungsplan) steht Vollzeit geschrieben.

Vor kurzem erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag vom AMS vom Bundesministerium (Siehe Anhang). Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

In meinen Augen suchen Sie einen gut qualifizierten Lehrling für wenig Geld, oder es ist eine ähnliche Form wie die SÖB.

a.) Kann ich diese ab sofort mit der Begründung der Kinderbetreuungsplichten ablehnen? (Max. 16 Stunden + Wegzeit von 1,5 Stunden)

b.) wenn ja, muss ich dann vorher der AMS die Änderung meiner Verfügbarkeit und in welcher Form?

c.) Kann das AMS mich zwingen die Kinder in eine Kinderbetreungseinrichtung zu geben, obwohl die Betreuung von meiner Frau ab 13:30 Uhr wahrgenommen werden kann bzw. wenn meine pensionierte Mutter einspringen könnte?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Setzen sie sich mit dem AMS in verbindung und lassen sie den betreuungsplan etwas umändern - teilen sie dem AMS (am besten eh schriftlich / ev. vorab tel.) mit, dass ihre frau arbeitet und sie die betreuungspflichten übernehmen "müssen" - darum 16 ev. bis 20 stunden Verfügbarkeit die woche .
Und bewerben sie sich bei der "firma / behörde" und klären sie - bez. arbeitszeiten wegen betreuungspflichten - die angelegenheit.
Dass sie wegen betreuungspflichten eben nur eingeschränkt zur verfügung stehen.
In diesem zusammenhang spielt dann die wegzeit auch eine rolle. Bei teilzeit sind 1,5 stunden (hin und zurück) zumutbar. Prüfen sie nach - ausser sie wohnen sehr abseits, dann darf es überschreitungen geben.
ich denke Kinderbetreuungseinrichtung geht nicht auf die schnelle erst recht nicht bei mehreren kindern. ist sicherlich nicht problemlos zu bewerkstelligen. die kinder brauchen tägl. durchgehende / lückenlose aufsicht und Betreuung. (Ohne Gewähr)

Siehe: Betreuungspflichten / Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen


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