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11.05.2018 um 10.08 Uhr - von D*. - " Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch"


Guten Tag ich bräuchte eine kleine Hilfestellung bzw. eine Vorlage wie bzw was ich dem AMS schreiben soll um einen Bescheid zu verlangen (was ich im verlangen schreiben soll) Vielen Dank für Eure Hilfe.

In Folge ein Teil der Nachricht des AMS Mödling:
Sehr geehrter Herr M....,
da sich im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben, mussten wir Ihren Leistungsbezug ab 07.05.2018 vorläufig einstellen.
Bitte kommen Sie am 18.5.18 um 11:30 Uhr persönlich zum AMS Mödling, es ist eine Klärung im Rahmen §10Arbeitslosenversicherungsgesetz erforderlich. (10.05.18)

Antwort:
Es geht um §10 - ev. Bezugssperre wegen Verweigerung / Vereitelung einer Zwangsmassnahme oder Dienstverhältnis.
Gehen sie vorerst am 18.05.18 zum Termin - ev. mit Begleitperson, wenn möglich - dort wird eine Niederschrift zur Sachlage aufgenommen.
Wenn sie mit Inhalt nicht einverstanden sind, nicht unterschreiben. Auf diese folgt die Entscheidung, ob gesperrt wird!
Die Entscheidung müssen sie per schriftlichen Bescheid bekommen, den sie dann - falls - mit ihrer Begründung berufen.
Sie können bei dem Termin schon um schnellstmögliche Zusendung des Bescheids ersuchen.


9.05.2018 um 8.18 Uhr - von C. - "Die Geschichte von G. ("Zwangstherapie") hat mich tief getroffen.
Unterstützung über den Verein SPADE - ev. auch vom Verein Chronisch Krank"


siehe unter "Zwangstherapie" + "BBRZ-Differenzierung"


7.05.2018 um 11.08 Uhr - von G*. - "Zwangstherapie"


*...... G......
*.....gasse **-**/**/**
**** W......

Zwangstherapie

Sehr geehrter Herr Moser,

Falls Sie meinen Fall veröffentlichen möchten, bitte ich Sie herzlich darum, meinen Namen und mein Geburtsdatum, Krankheitsdaten, sowie meine Adresse nicht zu veröffentlichen. Ich wünsch sehr über Ihre Hilfe freuen, weil es mir inzwischen nur noch schlecht geht, meine Krankheit hat sich verschlimmert, ich bin der Selbstverletzung rückfällig geworden und kann nicht mehr.

Nachdem ich am **.**.2018 bei der Wiener PVA zu einer Untersuchung meiner Arbeitsfähigkeit vorgeladen wurde, mir dort so viele unterschiedliche Dinge von der Ärztin erzählt wurden und es mir jetzt viel schlechter geht als vor der Untersuchung, muss ich mich an sie wenden.

Meine Krankengeschichte so kurz es geht:

Ich bin **** in Wien geboren, hatte schon in meiner Kindheit Probleme mit Depressionen. **** ist mein Vater an Lungenkrebs verstorben, nachdem ich ihn mit meiner Mutter zusammen fast 2 Jahre gepflegt hatte, meine Mutter fand schnell einen neuen Freund und zog am Ende 200* aus. Kontakt zu meiner Mutter besteht seit Jahren keiner mehr. Ich hatte von **** schwere psychische Probleme, wegen denen ich meine schulische Ausbildung abbrechen musste (Handelsakademie). In den folgenden Jahren habe ich weitere Todesfälle in meinem Familienkreis miterlebt, erlebte fast eine Vergewaltigung, erkrankte Bulimie / Ess-Brechsucht, konnte auch über die Abendschule meine Ausbildung nicht beenden, wurde 200* fast obdachlos durch Mietschulden und musste 200* Sozialhilfe beantragen, seit 20** beziehe ich Mindestsicherung. Ich werde seit 200* bereits mit Medikamenten behandelt, habe einen festen Hausarzt, eine feste Psychiaterin und bemühe mich um einen Therapieplatz (ambulant). Nach einer mehrjährigen schlimmen Beziehung, kam ich 20** mit meinem Verlobten zusammen, der mir zur Seite steht, zu jedem Termin mitgeht, weil ich Angst vor Menschenmengen habe und nicht alleine in der U-Bahn fahren kann.

Im Jahr 20** folgte meine erste Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit beim BBRZ, beantragt durch meine damalige Sozialbearbeiterin Frau T., ich bekam den Befund: nicht arbeitsfähig, Erkrankungen: Borderline Persönlichkeitsstörung, Depressionen, Panikattaken.

Im Jahr 20** musste ich zu einer weiteren Untersuchung bei Herrn Dr. W. von Pro Mente, auch hier wurde ich wieder als arbeitsunfähig eingestuft.

Im Jahr 20** war ich erneut bei Herrn Dr. W., wo die gleiche Diagnose erneut gestellt wurde, arbeitsunfähig 12 Monate + durch Depressionen, Panikattaken, Schlafstörungen und Borderline Persönlichkeitsstörung.

Im Jahr 20** musste ich die Untersuchung plötzlich bei der Sigmund Freud Universität ablegen, wo ich ebenfalls arbeitsunfähig galt, mein Befund erweiterte sich, Borderline Persönlichkeitsstörung, Depressionen, Schizophrenia simplex und meine Medikamente wurden umgestellt.

Im Jahr 20** war ich das letzte Mal bei der Sigmund Freud Universität, wo man mich erneut für 12 Monate arbeitsunfähig schrieb. Mein Befund blieb gleich.

Im Jahr 20** sollte ich zwar zu einer Untersuchung bei der PVA eingeladen werden, bekam allerdings nie eine Einladung. Dies habe ich auch mit meinem Sozialreferendar geklärt, mein Folgeantrag wurde Ende 20** bewilligt.

Dieses Jahr musste ich ebenfalls zur PVA, ich hatte davor Angst, aber die Untersuchung war noch schlimmer. Einige Tage vor der Untersuchung musste ich nachts zum psychosozialen Dienst (Gumpendorferstraße) weil ich eine Panikattacke nach der anderen hatte und diese immer schlimmer wurden. Im März hatte ich einen Termin bei einem Allgemeinmediziner der PVA, der im Grunde nett zu mir war, allerdings ging es mir bei der Untersuchung so schlecht, das ich weinend im Untersuchungszimmer saß, als Unterstützung war mein Verlobter dabei.

Am **.**.20** hatte ich den Termin zur psychologischen Untersuchung bei der Chefärztin der PVA, seitdem kann ich nicht richtig schlafen, leide an ständiger Angst, habe schlimmere Albträume als davor und muss meine Dosis der Medikamente steigern. Die Untersuchung war im Grunde keine Untersuchung, sondern eine lange Beratung über Gesetze und massiver Druck. Ich wurde nicht einmal gefragt, wie es mir geht, wie ich mit meinem Leben oder meinen Krankheiten umgehe, stattdessen wurde mir erklärt, dass meine Krankheiten gar nicht schlimm sind und dass man alles davon in einer stationären Reha behandeln kann, die ich sowieso zwanghaft machen muss. Ich habe mich deutlich gegen eine stationäre Reha ausgesprochen und gesagt, ich möchte eine ambulante Therapie, worauf ich wenig Reaktion bekommen habe. Ich wollte mir selbst beweisen, dass ich diese Untersuchung alleine schaffe und wollte meinen Verlobten dazu holen, wenn es zu schlimm werden sollte. Als ich verzweifelt und weinend vor der Dame saß und ihr wörtlich sagte „es wird mir gerade viel zu viel, ich möchte meinen Verlobten bitte dazu holen“, sagte sie darauf nur „das brauchen sie ja nicht“. Meine Angst wurde immer schlimmer und ich brauchte Hilfe, daher fragte ich erneut, worauf es nur lauter „nein, sie brauchen ihren Freund jetzt nicht holen“ hieß, also wurde mir verboten meine Vertrauensperson zu holen.

Die Chefärztin machte meine ganzen Befunde schlecht, hatte an jedem meiner Ärzte etwas auszusetzen, erzählte mir lange von diversen Gesetzesänderungen (von denen ich wenig Ahnung habe), sagte mir das ich weiter keine Mindestsicherung bekommen würde, das es ein neues Gesetz gebe, nachdem ich sechs Wochen in stationäre Therapie müsste und man mir alles streichen kann, wenn ich dort nicht hingehe, ich hätte Mitwirkungspflicht und wie es mir geht wäre zweitrangig. Zitat „klinisch können alle Ängste aufgefangen werden, da gibt’s keine Ausreden mehr“.

Ich möchte dazu sagen, dass ich mich selbst um einen Therapieplatz bemühe, von Ärzten betreut werde und auf Medikamente eingestellt bin, ich würde mich über eine normale ambulante Therapie freuen, aber ich sehe mich psychisch nicht im Stande zu einer stationären Therapie. Genau gesagt, habe ich panische Angst davor, Nächte in einer Klinik oder einem Spital verbringen zu müssen, nachdem mein Vater als ich 14 war auf der Baumgartnerhöhe verstorben ist. Ich bin verzweifelt, denn ich möchte nicht aus meiner Umgebung gerissen werden, ich habe lange gebraucht um endlich eine glückliche Beziehung zu meinem inzwischen Verlobten aufbauen zu können. Ich habe daheim einen Menschen, der immer für mich da ist, mit mir redet und ich brauche das Vertrauensverhältnis dringend, ich habe Angst davor nachts wo anders schlafen zu müssen, ich habe Angst vor den neuen Menschen, einer komplett anderen Situation und davor alleine zu sein. Weiters kann ich nicht einfach zuhause weg, ich habe in langer Arbeit meinen Alltag strukturiert, damit ein geregelter Tagesablauf entsteht, damit ich auch eine Verantwortung habe, mit der ich umgehen kann und damit wenigstens Aufgaben für mich gefunden wurden, wo ich mich gebraucht und wertvoll fühle. Seit meiner Kindheit bin ich ein großer Tierfreund, habe auch selbst Haustiere um die ich mich gerne kümmere, die aber auch Verantwortung bedeuten. Ich kenne keine allgemeinen Definitionen der Rechtsprechung, aber ich weiß das mir mein geregelter Alltag weiterhilft, immerhin bemühe ich mich das es zu einer gesundheitlichen Verbesserung kommt. Seit meiner Untersuchung geht es mir nach und nach schlechter, daher musste ich schon am **.**.2018 in der Nacht nach der Untersuchung, zum psychosozialen Notdienst, wo man mit mir geredet hat und mir extra Tabletten mitgegeben wurden.

Aktuell geht es mir schlecht und ich habe täglich Panikattacken – vor einer Zwangsreha, die ich stationär irgendwo machen muss, vor der Streichung meiner Mindestsicherung, davor meine Wohnung zu verlieren und auf der Straße zu sitzen. Am schlimmsten ist, dass das Ganze nicht nur mein Leben betrifft, sondern alle Menschen um mich herum mit dieser Verzweiflung konfrontiert werden. Leider bleibt mir nur mehr der Weg, mich an sie zu wenden, in der Hoffnung das sie mir helfen können. Ich habe so viele Fragen; muss ich eine stationäre Reha machen, obwohl ich genau weiß, dass es mir damit schlechter geht? Muss ich mich aus meinem zuhause reißen lassen? Haben meine Ärzte nichts zu sagen? Darf man mir meine Medikation verändern, obwohl ich das nicht möchte? Wird mir jetzt wirklich die Mindestsicherung gestrichen? Welche Rechte habe ich als geborene Österreicherin eigentlich noch, wenn ich selbst von der PVA fertig gemacht werde? Wie kann ich den Kreislauf beenden, dass es mir jedes Jahr, durch diese Untersuchungen immer schlechter geht? Darf das Case-Management mir wirklich vorschreiben „1kg pro Woche abnehmen“ und mir die Leistung wegnehmen, wenn ich es nicht schaffe? (Ich habe durch viele Jahre mit Medikamenten Übergewicht, habe aber in 15 Monaten bereits selbstständig 36kg abgenommen). Falls es diesen Zwang durch ein Case-Management geben sollte, befürchte ich Rückfälle zu alten Krankheiten wie Bulimie weil ich dann abnehmen muss um meine Miete zahlen zu können.

Ich hoffe sie können mir irgendwie helfen oder mich mit anderen Stellen vernetzen, die mir helfen können, denn derzeit steigt die Verzweiflung immer weiter.

Mit freundlichen Grüßen (6.05.18)

Antwort:
"Ich weiss selbst nicht wo ich anfangen soll. Da ich kein Mediziner bin erlaube ich es mir, meinen persönlichen Eindruck miteinfliessen zu lassen.
So komme ich zum Schluss, dass ihre Ängste diesbez. real sind. Es ist empörend wie mit ihnen umgegangen wird und ich bin auch der Meinung, dass die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen dieser Einrichtung-en / Behörden nicht nach medizinischer Sachlage, sondern nach politischer Vorgabe, be-urteilen.
Die faschistoide Prägung unseres Landes Österreich kommt immer deutlicher zum Vorschein - sehr beunruhigend bis beängstigend!

Und ja, kann ich mir auch gut vorstellen, dass "die" sämtliche Ängste, per Zwangseinweisung in eine Klinik, auffangen könnten. Dafür gibt es genügend chemische Arznei-Mittel.
Eine stationäre Zwangsbehandlung dieses Krankheitsbildes ohne Vertrauen ist natürlich oder besser logisch kontraproduktiv!
In diesem Zusammenhang wird die "Mitwirkungspflicht" als Bedingung für die Sozialhilfe zur Drohung!
Im schlimmsten Fall ist hier die "Mitwirkungspflicht" als blindes Einverständnis , zur Kurpfuscherei, zu verstehen?

Um sie nicht zusätzlich nur zu beunruhigen, möchte ich aber auch das Positive in ihrem Text sehen!
Es ist toll, dass sie jemanden haben, der voll und ganz hinter ihnen steht, dem sie vertrauen und der sie auch zu Behörden-Terminen begleitet!
Sehr viel Wert!
Wie auch die Tatsache, dass sie Kontakt zu einem Vertrauensarzt (Hausarzt) und Facharzt (Psychiater) haben.
Ich denke in ihrer Situation ist es sehr wichtig, dass sie sich mit denen über das - was die ChefärztInnen-Ereignisse betrifft - auseinandersetzen.
Sprechen sie dort alles an, was sie in diesem Zusammenhang als Bedrohung empfinden (Auch Medikations-Umstellung) und welche Ängste von dort aus in ihnen erzeugt werden.
Vielleicht erhalten sie von ihren Vertrauens-Ärzten Unterstützung.

In Zukunft verlangen sie die ChefärztInnen-Entscheidungen per schriftlichen Bescheid, den sie gegebenenfalls berufen können. - (
Als Beispiel).
Und lassen sie sich dort auf keine "grossen" Diskussionen ein! Da sie von Haus aus der/die Unterlegene sind!
Sie beschreiben ihre körperlichen, psychischen Beschwerden / ihr Leid, legen die notwendigen Befunde / Atteste vor und argumentieren bez. ihrer Erwartungen / Wünsche!
(Ich weiss, der Ratschlag ist wahrscheinlich leichter zu geben als umzusetzen. Aber versuchen sie es.)

Legen sie sich im nachhinein ein Gedächtnisprotokoll an. Kommt es mal zu einer Gerichts-Verhandlung, weil sie mit der Entscheidung der Chefärztin nicht einverstanden sind und deshalb klagen, so hat "die" sich z.Bsp. keinen Gefallen getan, indem sie ihre Befunde und die "dazugehörigen" ÄrztInnen schlechtmacht - versucht deren Ruf zu schädigen!

Natürlich wäre es sehr vorteilhaft sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, der für die eigenen Interessen kämpft und auf die Rechte, die man hat - und von denen man ev. nicht mal weiss, pocht.
Bez. "unserer" sozialen Schicht ein Luxus bzw. ev. nicht leistbar.
Aber
scheuen sie sich nicht, schreiben sie die Volksanwaltschaft
vaa@volksanwaltschaft.gv.at an und bieten diese um Unterstützung / Hilfe! Ist leicht möglich, dass die sich ihrer (Angelegenheit) annehmen - was falls, schon mal eine grosse Erleichterung wäre! Zudem wenden sie sich ev. auch an den Patientenanwalt. ("Tragen dem auch das Begleitperson-Verbot vor")
Alleine das Gefühl, dass sie - falls - nicht mehr alleine kämpfen und jemand sehr Einflussreicher ihre Interessen wahrt, trägt zur enormen Beruhigung bei!" (Ohne Gewähr)

9.05.2018 um 8.18 Uhr - von C. - "Die Geschichte von G. ("Zwangstherapie") hat mich tief getroffen - Unterstützung über den Verein SPADE - empfehle auch den Verein Chronisch Krank"
Sehr geehrter Herr Moser, die Geschichte von G. ("Zwangstherapie") hat mich tief getroffen. Ich weiß aus meiner ehrenamtlichen Arbeit in einer Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke leider einige ähnliche Berichte. Da ich auch Psychologin bin, biete ich gerne der Betroffenen Unterstützung über den Verein SPADE an (www.spade.at), falls ich da irgendwie helfen kann. Außerdem möchte ich die Info weiter geben: es gibt, zumindest in Wien, eine anerkannte ambulante Reha, wo man NICHT dort schlafen muss, und zwar vom BBRZ Leopoldau. Da diese auch billiger ist, wird sie eigentlich stehts bewilligt und einer stationären Reha vorgezogen. Und sie ist gleichwertig, da das BRRZ momentan eine besonders angesehene Einrichtung ist. Leider habe ich oft genug erlebt, dass die PVA die Leute zu einer Reha zwingen kann, ja, aber die ambulante war eigentlich immer möglich (dass sie in den meisten Fällen dennoch, wenn es jemand so schlecht geht, kontraproduktiv sein kann, ist - leider - eine andere
Geschichte). Und die Aussage, dass man eine so lange und schwere Kankheit in 6 Wochen verbessert, ist so lächerlich, dass ich mich frage, wo diese Ärztin ihr Diplom gemacht hat...
Eine bestimmte Gewichtsabnahme pro Monat kann die Kasse (schon gar nicht bei multipler Medikamenteneinnahme und schweren psychischen KRankheiten!!!) nicht verlangen. Nur den Versuch, und z. B. eine Ernährungsberatung oder (falls dies energiemäßig möglich) bestimmte Bwegunsprogramme zu absolvieren (sie die Kosten übernommen werden). Auch den Verein Chronisch Krank kann ich hier bezüglich Beratung und sogar auch juristischer Unterstützung empfehlen. Vielleicht können Sie meine Worte an die Betroffene weiter leiten? Mit Trauer, Ärger und vielen Grüßen, C.

Antwort:
Danke für die Info ev. Unterstützung - gebe ich weiter.
Bin über eine Aussage ein wenig verwirrt? Meinen sie das selbe BBRZ wie das, vor dem ich warne?

10.05.2018 um 11.14 Uhr - von C. - "BBRZ-Differenzierung"
Sehr geehrter Herr Moser,

bezüglich BBRZ: ja und nein - das BBRZ an sich hat mehrere "Zweigstellen", das eine ist das "normale" BBRZ, mit Testungen, dortigen "Deppenkursen" (http://www.bbrz.at) wie z. B. IMBUS etc. und Ausbildungen/Lehren/Umschulungen, das zweite ist die medizinische Reha, z. B. in der Tagesklinik Wien Leopoldau (und ich glaube, in Linz gibt es auch eine): http://www.bbrz-med.at/

Vor dem "normalen" BBRZ würde ich auch warnen und tue es auch!

Das BBRZ Med ist aber eine etwas andere Schiene - sicher auch nicht optimal, aber die einzige "ambulante" Reha, die von der PVA im psychischen Bereich wirklich anerkannt ist. Hier haben mir KlientInnen großteils positive Berichte gesagt. Da die Betroffene besonders aufgrund des Schlafens in der "Zwangsreha" besorgt ist, dachte ich mir, dass dies für sie vielleicht eine Alternative ist, das Programm dort hat 25 Stunden in der Woche, man ist also ab Nachmittag zu Hause.

Und wie gesagt, habe ich sehr unterschiedliche Erfahrungen mit BBRZ vs. BBRZ MED gemacht (was sich natürlich jederzeit ändern kann). Die Reha dort scheint einigermaßen gut, seriös und bemüht zu sein mit dem klassischen Therapieprogramm, das man auf der Homepage einsehen kann.

Für die Betroffene wäre ehrlicherweise jede Reha medizinisch/therapeutisch/psychologisch ZU VIEL, nur ärztliche Behandlung und Psychotherapie wäre seriöserweise der bessere Weg, denke ich. Aber natürlich ist die Angst vor Existenzverlust sehr begründet und dies wäre vielleicht eine schaffbare Alternative. Falls ihr die Rehaeinrichtung selber bestätigt, für die Reha zu krank zu sein, kann ihr dann die PVA nichts mehr derartiges vorschreiben.

Ich wünsche jedenfalls viel Glück und alles Gute! (9.05.18)

Anm.: "Alle Einträge ohne Gewähr"

12.05.2018 um 18.33 Uhr - von G. - ".... werde ich sie gerne auf dem Laufenden halten"
Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bedanke mich für ihre nette Antwort, leider ging es mir in letzter Zeit wirklich sehr schlecht (psychisch und körperlich), von der PVA habe ich bisher noch nichts gehört, ahne aber schlimmes. Sobald ich einen Brief bekomme, werde ich sie gerne auf dem Laufenden halten. Vielleicht kann ich damit auch anderen "Zwangstherapie"Opfern helfen, Gott sei Dank haben wir noch Menschen wie sie, die sich engagieren und die Menschen die Hilfe suchen beraten!

15.05.2018 um 11.40 Uhr - von G. - "Bin meiner Verpflichtung, die Arbeitskraft einzusetzen, nicht nachgekommen und soll mich beim AMS melden"
Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe heute einen Brief von meinem Referendaren der Ma40 erhalten, den Befund der PVA habe ich nicht erhalten, habe ihn aber aufgrund meines Patientenrechtes bei der Ma40 angefordert. Im Brief steht, das ich meiner „Verpflichtung die Arbeitskraft einzusetzen“ nicht nachgekommen bin und mich bis 22.5.2018 beim AMS melden soll. Für mich ist dieser Brief ein Schlag ins Gesicht! Vielleicht können Sie mir helfen und mir sagen, was ich jetzt machen kann? Muss man mir meinen Befund wenigstens geben? Wo kann ich dagegen Einspruch einlegen? Ich weiß wirklich nicht, wie ich in meiner Situation- nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit- mit meinen Krankheiten und Medikamenten, jetzt zum AMS gehen und dort vermittelt werden soll. Ich bitte Sie herzlich um Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie gehen unbedingt zum AMS und melden sich an – dies wird gleichgesetzt mit arbeitskraft einsetzen – sonst gibt’s auch keine mindestsicherung.
Versuchen sie den horror vorm AMS ein wenig abzulegen. Auch wenn sie "behördlich" für nicht arbeitsunfähig befunden wurden, so liegt sicherlich eine verminderte leistungssfähigkeit auf. mit dieser können sie nicht in jedes DV. vermittelt werden.
wird die verminderte leistungssfähigkeit – obwohl vorhanden – von den behörden ignoriert, so tragen sie diese bei einem ev. bewerbungsgespräch vor – es ist dann davon auszugehen, dass sie von der firma nicht genommen werden bzw.
einer mitbewerberin der vorzug gegeben wird.
Falls möglich, nehmen sie sich eine begleitperson zum AMS-etc.-termin mit.
Haben sie das hinter sich gebracht bekommen sie auch wieder die mindestsicherung – mit dieser absicherung führen sie den kampf weiter – heisst sie suchen wieder um die I-Pension an. entweder wenn es die frist wieder zulässt, oder wenn eine verschlechterung des gesundheits-, krankheitszustands eintritt. (ihre Ärzte sind eh auf ihrer seite - oder?)

Und nehmen sie die Tipps von C. an.
Wenden sie sich an
Spade und/oder an den Verein Chronisch Krank und/oder
Patientenanwalt und/oder vaa@volksanwaltschaft.gv.at.
"Bleiben sie nicht der Spielball "einiger" Behörden-MitarbeiterInnen, die ihnen wegen fehlender Aufklärung = gleich fehlende Kenntnis den mon. Bezug / "Mindestsicherung" nehmen! - "So hat es zumindest den Anschein?"!"
Lassen sie sich von denen (dem Einen oder/und Anderen) unterstützen / helfen!
(Ohne Gewähr)

Weiter zu:
"Mindestsicherung um 100%! gekürzt, weil ich angeblich nicht fristgerecht beim AMS war - ich war aber zweifellos beim AMS, habe Bestätigungen und Zeugen."(1.06.18)


2.05.2018 um 11.12 Uhr - von M*. - "Mein Bezug wurde eingestellt?"


Am 4.4.2018 habe ich Von AMS einen RSA Brief bekommen mit mehren Bewerbungsvorschlägen.

Am selben Tag bewarb ich mich bei allen Stellen. Auch bei der einen Firma ......... per E-mail. Ich habe Mich mit den Worten Beworben:

Sehr geehrter Herr ..........
Ich, habe vom AMS, ein schreiben bekommen, das ich mich, bei Ihnen, Bewerben darf.
Im Anhang 1 Lebenslauf / Auftragsnummer ....... / MFG ............
Anhang: Lebenslauf 2018.pdf
Am nächsten Tag gab ich die Bewerbung bei meiner AMS Dienst Stelle ab.
Am 19.4.2018 kam ein Brief vom AMS. (Nicht eingeschrieben)

Das mein Bezug mit 9.4.2018 eingestellt wurde.
Mit der Begründung das ich ein Vorstellungs- Gespräch nicht eingehalten habe was am 9.4.2018 statt finden sollte. Mit der Erläuterung das ich es Persönlich vereinbart habe.
Ich ging am Freitag. den 20.4.2018 zum AMS und bekamm einen Termin für Montag 23.4.2018
Am 23.04.2018 wurde mir ein ausdruck vorgelgt das mir die Firma ........ eine E-mail geschickt hat, mit einen Termin zu einen Vorstellungs- Gespräch.
Zittat:
Wir würden sie gerne zu einem Vorstellungsgesprech einladen.
Wir ersuchen Sie höflichst am Mo den 9.4.2018 nach 2231 Strasshof an der ...ahn H.....raße 147 zum Hrn. ............ zu kommen Vorzugsweise am Nachmittag zwischen 14.00 -16.00 Uhr Um Vorherige telefonische AVISO wird gebeten.

Ich sagte meiner Beraterin das ich das noch nie gesehen habe. Und das ich mir nie ein Persönliches Vorstellungsgesprech mit der Firma ausgemacht habe.( Wie in den Brief behauptet)

Antwort: meiner Betreuerin:
Wen die Firma einen Termin rein Schreibt ist der für mich verpflichtent.
Auch wen ich im nicht Persönlich ausgemacht oder Bestädigt habe.
Ich antwortet: Wen ich aber keine E-mail bekommen habe dan weiß ich aber auch nichts von den Termin. Sie zeigte nur mit den Finger auf den ausdruck.
Ich sagte ja schön das kann aber jeder schnell schreiben, wo ist eine Bestätigung das ich die E-Mail bekommen habe!?

Ich machte die Beraterin auch aufmerksam das ich nicht einmal den anforderung der Firma entspreche.
Sie guckte sich das Ausschreiben an ihre Antwort: hmm warum schicken die ihnen eigentlich ein Vorstellung Termin.
Es Folgte eine Niederschrieft. In den Nächsten 14 Tagen bekomme ich einen Antwort. angeben

Antwort:
Sollte es zu einer Sperre kommen, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid sofort Berufung ein!
Diese begründen sie wie oben angegeben und weisen auch auf folgende VwGH-Erkenntnis hin: Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig


30.04.2018 um 7.27 Uhr - von P*. - "Übergenuss / Ratenzahlung"


Sehr geehrter Herr Moser, Hallo SoNed Team,
habe das Problem, das ich 10/2017 doppelt geringfügig Beschäftigt war, obwohl ich der einen Fa. (am 28.09. mitgeteilt habe, sie soll mich bitte aus der Geringfügigkeit abmelden, da ich ab 02.10. bei einer anderen Fa. Geringf. angemeldet bin. Dies wurde mir am selben Tag auch bestätigt,das es OK sei. (habe alles noch auf WhatsApp) Leider kam es nicht so und die meldeten mich erst mit 05.10. ab und bezahlten auch noch 60.- für diese Woche aus obwohl ich nicht gearbeitet hatte und dies auch erst mit der Abrechnung ersichtlich wurde. So, jetzt hat mir die neue Fa. für 02.10-31.10. auch 420.- ausbezahlt, jetzt bekomme ich vom AMS eine neue Bezugsbestätigung aus der eine Unterbrechung für 10/17 eingetragen ist.Notstandshilfe wurde für 10/17 ausbezahlt, also werden sie das sicher zurückfordern. Kann das AMS die Rückforderung aus dem laufenden Bezug einbehalten, oder einen Teil, kann ich das auf Raten zahlen oder kann ich sonstiges unternehmen? Wäre über ihre Hilfe sehr dankbar und w ünsche ihnen noch einen Erfolgreichen Tag P.

Antwort:
Kommt vor, dass sich das AMS 50 % des Bezugs einbehält. Drum wäre es vorteilhaft, wenn sie dem vorgreifen und beim AMS um Ratenzahlung ansuchen würden! (Ohne Gewähr)


28.04.2018 um 18.05 Uhr - von S*. - "Alleinerziehende Mutter: Aufgrund meiner Einschränkungen ist es mir nicht möglich eine körperlich anstrengende Tätigkeit auszuüben"


Sehr geehrter Herr Moser,

demnächst muss ich mich beim AMS arbeitssuchend melden. Ich bin 35 und alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, eines schulpflichtig und eines kommt bald in den Kindergarten. Seit kurzem habe ich einen Bescheid dass ich eine 40%ihr Behinderung habe. Aufgrund meiner Einschränkungen ist es mir nicht möglich eine körperlich anstrengende Tätigkeit auszuüben bzw länger zu stehen. Auch in meinem erlernten Beruf werde ich nicht mehr arbeiten können.

Nun zu meinen Fragen:
Wird der Bescheid vom Sozialministerium, über meine Einschränkungen vom AMS anerkannt?
Wie weit muss das AMS auf meine Einschränkungen Rücksicht nehmen? Ich befürchte das mir erhebliche Nachteile entstehen weil ich nicht so schnell vermittelbar bin. (27.04.18)

Antwort:
Das AMS "muss" Rücksicht nehmen, ansonsten werden sie zu einer Arbeitsfähigkeits-Untersuchung vermittelt. Es wäre also sehr gut, hätten sie von Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) Atteste, Befunde, damit sie nicht dem BBRZ alleine ausgeliefert sind, wenns darum geht den Grad der verminderten Arbeitsfähigkeit festzustellen!
Lassen ihre gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Tätigkeiten nicht zu, so geben sie dies auch an! Falls, beim Bewerbungsgespräch - wenns sein muss und sie die ärztliche / amtlichen Befunde dazu haben.
Durch ihre Betreuungsverpflichtung müssen sie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Versuchen sie, so ruhig und angstfrei wie möglich an die Situation heranzugehen.
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit.
Kommts zu Zwangs-Massnahmen-Vermittlungen, so reagieren sie darauf wenns soweit ist und es die Umstände zulassen.

Gehen sie bei Gelegenheit die Links in Ruhe durch.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Richtiges Verhalten im AMS - (Bez. Vertrauen: Alles schriftlich mit dem Amt regeln!) (Ohne Gewähr)

27.04.2018 - "Mayday 2018 in Linz - Ein gutes Leben für alle!"


Für soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Arbeitszeitverkürzung!
Linz, Dienstag, 1. Mai 2018: - Siehe Termin:


26.04.2018 um 11.49 Uhr - von H*. - "Wegen Ausbildung/Umschulung keinen AMS-Bezug und keine Mindestsicherung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wende mich mit einer Frage an Sie,
mein Sohn wurde vom AMS abgemeldet weil, er sich für eine Berufsumbildung entschlossen hat und am 1.3. 2018 mit der Ausbildung zum Pflegefachassisitensren begonnen hat. Da er dem AMS jetzt nicht mehr zur Verfügung steht, wird ihm auch die Mindestsicherung verwehrt. Er steht ohne jegliches Einkommen da, und muß damit er nicht verhungern muß, von mir mit meiner Invalidenpension erhalten werden. Da auch meine Gattin nur eine kleine Pension hat wissen wir nicht mehr weiter. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung hat er bereits geschickt, nur wie lange das dauert weiß man nicht. Ein Schreiben an das Sozialmimnisterium (FR. Sozialministerinb Hartinger) war umsonst, sind nicht zuständig. Was soll oder kann man noch tun, damit er bis 28.2. 2020 eine Unterstützung erhält.
Mit bestem Dank im voraus (25.04.18)

Rückfrage:
Hat er sich zur Ausbildung selbst angemeldet? Bzw. Hat das AMS nichts davon gewusst oder wurde/wird er vom AMS bez. der Ausbildung nicht unterstützt ??
Wer zahlt diese?

25.04.2018 um 13.15 Uhr - von H*. - "Ausbildung wird zur Gänze bezahlt"
diese ausbildung hat er sich selbst gesucht, das aufnahmeverfahren positiv bestanden, ams hat es gewußt, jedoch interessierte es den berater nicht. ausbildung zahlt zur gänze der KAV. dadurch dass er bei der Gebietskrankenkasse vom Spital angemeldet wurde, hat das AMS ihn einfach abgemeldet. Weil er jetzt dem AMS nicht mehr zwecks Jobsuche zur Verfügung steht, bekommt er keinerlei Unterstützung, hat auch keinen Anspruch auf Mindestsicherung. die Ausbildung hat er sich gesucht, weil er weder vom AMS , noch selbst einen Job gefunden hat, immer nur Gelegenheitsjob.Er hat eine Beschwerde gegen die Ablehnung gemacht, nur das kann Monate dauern.
Liebe Grüße

Antwort:
Wurde er vorher nicht aufgeklärt, dass er den Bezug verliert, wenn die Kursvermittlung (Unterstützung) nicht vom AMS kommt?
er hätte nicht anfangen dürfen und solange lästig sein müssen, bis das AMS mit dem Kurs einverstanden gewesen wäre.
Es ist voll der Mist – ich weiss – die reden immer von zu wenig ausgebildete Arbeitslose bzw. soll für die Arbeitslosigkeit die fehlende Ausbildung - bzw. nur ein Schulabschluss - haupt-verantwortlich sein und dann streichen sie jemanden den Bezug / die Grundabsicherung weil er sich weiterbildet.

Ich weiss nicht ob das gut ausgeht – denn auch Mindestsicherung gibt’s nicht, wenn das AMS den Bezug streicht.
>>als Möglichkeit sehe ich „nur“, die Ausbildung wieder abbrechen und beim AMS zurückmelden und dann so lange lästig sein, bis das AMS - ev. früher oder später - doch mit der Ausbildung einverstanden ist.
Probieren sie es ev. vorher bei der Volksanwaltschaft – falls die bereit ist und ihren Sohn unterstützt - sich ev. ans AMS wendet, so wären Chancen auf Erfolg / "Kompromiss" gross ? Suchen sie dort um Unterstützung an. vaa@volksanwaltschaft.gv.at

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät mir, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)


24.04.2018 um 14.06 Uhr - von K. - "Von Wien nach Timbuktu?"


unter: "österreichweit vermittelt werden?" (19.04.2018)


23.04.2018 um 11.42 Uhr - von R*. - "Partnerschaftsanrechnung"


Entschuldigung, falls hier diese Frage schon mal gestellt wurde:
In einer Ehe, wenn beide Partner zur gleichen Zeit Notstandshilfe beziehen, bekommen beide die volle Höhe der Notstandshilfe oder bekommen sie weniger, weil sie ein Ehepaar sind? Danke! (20.04.18)

Antwort:
Ja - bis zum 1.07.18 wird das partnereinkommen noch angerechnet.
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?

Siehe weitere Links unter Politik erzeugt Armut!
Mit
ENDLICH !
"Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt" (16.10.17)
aber
Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?"
"Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" (17.12.17)
ohne gewähr


23.04.2018 um 10.16 Uhr - von T*. - "i will mi ned durch Initativen verleihen lassen, will nen vernünftigen Job"


Hallo Herr Moser,

heute wende ich mich mit einer Frage an Sie, folgende Situation: (gleich vorweg....mit anonymisierter Veröffentlichung bin ich einverstanden)

Im Dezember 2016 habe ich Antrag auf BU Pension gestellt, am 30.01.2018 hatte ich Verhandlung, habe Klage zurückgezogen. Es gibt zur Arbeitsvermittlung eine Menge Einschränkungen laut gerichtlichen Gutachter....im Anhang......

Bei meinem letzten Termin (ich war wegen einer Kiefer OP bis 06.04.2018 im Krankenstand, nächster AMS-Termin am 19.04.2018) wurde mir ein Bewerbungstraining angeboten....habe gesagt, wenn auf Freiwilligkeit beruht dann lehne ich ab....Betreuerin meinte, JETZT ist es noch freiwillig, aber bald MUSS sie mich zubuchen.......meine Frage welche Qualifikationsdefizite dies beheben soll (war im Büro als Abteilungsleiter und u.a. auch für Bewerbungen und Zivildiener zuständig) meinte sie....na ich sei ja schon lange arbeitslos.....wieder sagte ich NEIN, freiwillig nicht da ich den Sinn nicht sehe. Sie meinte, naja ich muss sie eh bald wo zubuchen.

Dann zeigte sie mir einen Folder der Initiative 50 und meinte ich solle zu einem Infotag gehen, dies sei notwendig für potentielle Arbeitgeber, denn dann könnten diese gefördert werden, wenn sie mich einstellen. Ich meinte, ich benötige den Folder nicht, ich kann mir die Initiative im Internet ansehen.

Nun bekam ich eine Einladung der Initiative 50 zu einem Infotag zwecks ZUSÄTZLICHER Betreuung, ich soll da Lebenslauf mitbringen und unter anderem wird in einem persönlichen Gespräch versucht meine derzeitige Situation kennenzulernen.

Leider habe ich diese ominöse Betreuungsvereinbarung des AMS, welche im Übrigen NICHT im Einvernehmen sondern durch die Betreuerin einseitig, geschlossen wurde, erst jetzt durchgelesen, ich habe NICHTS unterschrieben beim AMS, auch habe ich KEINE Geschäftsbedingungen erhalten.

Nun meine Frage(n):
MUSS ich zu dieser Infoveranstaltung? (das wäre mir ja grade noch egal) ausserdem bin ich 46 und nicht 50 *grml*
IRGENDWO steht da was von "Transit".......(i will mi ned durch Initativen verleihen lassen, will nen vernünftigen Job)
MUSS ich einen Lebenslauf vorlegen? (geht diese Leut meiner Meinung nach nix an und will i denen a ned geben, werde durch das AMS betreut)
MUSS ich meine Einschränkungen laut Gutachten bekanntgeben? (geht DRITTE gar nix an.....also Ihnen schick ichs schon)
MUSS ich überhaupt irgendwelche Daten von mir dort bekanntgeben? (mag i eigentlicxh ned, geht die Leut nix an)

Habe die relevanten Unterlagen beigefügt. Wäre nett wenn ich eine Antwort bekäme. Lieben Dank T.

Antwort:
siehe:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"sensible Daten nur an Personen weitergeben, denen sie vertrauen bzw. falls, dann an Personen mit Schweigepflicht."
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter:
Datenschutz ist Menschenrecht!

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse" (ohne gewähr)


19.04.2018 um 2.30 Uhr - von K. - "österreichweit vermittelt werden?"


Hallo Christian,
weißt Du etwas von einem angeblichen neuen Gesetz, daß man im Tourismus jetzt österreichweit vermittelt werden kann?
Ich kann das so prinzipiell nirgends finden.
Bitte um Aufklärung und wo Gesetzestext. Und was wenn man Betreuungspflichten hat ??? LG

Antwort:
Wenn eine Wohnmöglichkeit angeboten wird, darf österreichweit vermittelt werden.
Wenn Betreuungspflichten vorhanden sind - siehts anders aus - kommt ev. auch darauf an ob alleinerziehend, oder die Partnerin die Betreuungs-Aufgaben übernehmen kann?

siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen
(2) Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht sowie gesetzliche Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können.

24.04.2018 um 14.06 Uhr - von K. - "Von Wien nach Timbuktu?"
Hallo Christian,
danke für die Info, aber ich glaube nicht, daß dieser Text bestand hat vor einem Gericht, wenn man es sich logisch überöegt.
Zum einen ist es wohl schwer darstellbar, warum jemand aus Wien in Timbuktu arbeiten soll, wenn es in Wien 2 Milliionen Einwohner gibt und in Timbuktu auch wahrscheinlich jede Menge Arbeitslose.
Dann könnte ich genauso alle aus Timbuktu nach Wien vermitteln, wo liegt dann aber der Sinn?
Zum anderen muß man es sich ja auch erst einmal leisten können, nach Timbuktu zu fahren und die Wohnung in Wien zahlt dan derweil der Heilige Geist ???
Wenn es sich um einen Job handelt für sagen wir 2,000 € netto, wäre es ja auch ok, aber ich glaube nicht, daß es argumentierbar ist, wenn jemand nur einen Halbtagsjob sucht, was ja laut Gesetz auch erlaubt ist.
der wird wohl kaum dafür das Geld haben, sich ein Auto zu kaufen.
Dazu kommt noch, wenn man dort vorstellig wird, zu arbeiten beginnt und dann nach paar Tagen oder Wochen wieder entlassenw wird, was heutzutage ja normal ist, dann soll man also jedesmal die lange Anfahrt zahken?
Im Übrigen, was soll ein Wiener an der Lichtebsteinischen Gre ze für 700 € im Monat für einen 15 Stubdenjob in einem 4 Sterne Hotel als Rezeptionist in 1300 m Seehöhe ???

Das ist ja lächerlich !!!
Es wundert mich schon, daß sich da kein ordentlicher Widerstand rührt und das alle scheinbar so lapidar hinnehmen.
LG (22.04.18)


17.04.2018 um 5.32 Uhr - von H*. - "Achtung Falle?"


Achtung Falle !!

Das AMS hat in Zusammenarbeit mit Firmen eine hinterhältige Methode entwickelt um Sperren zu verhängen.

Dies geht so: Mann bekommt vom AMS eine Firma vermittelt. Ein Vorstelltermin mit der Firma wird vereinbart. Dann geht man hin zu dem Termin und Überraschung, in der Firma ist niemand anwesend zur vereinbarten Zeit. Nur eine Empfangsdame die aber auch nichts genaues weiß, nur das heute niemand Verantwortlicher im Haus ist. Man geht entäuscht nach Hause und versteht das nicht. Und schon ist die Falle zugeschnappt. Firma macht Meldung ans AMS man hätte nicht gewartet und hätte somit kein Arbeitsinteresse. Ist mir so passiert. Es scheint als wäre das zwischen dem AMS und den Firmen ein abgesprochenes vorbereitetes Spiel um Arbeitslose aus dem Bezug zu mobben. Bitte Herr Moser veröffentlich sie meinen Beitrag. Es müssen alle Arbeitssuchenden gewarnt werden vor den neuen Methoden des AMS. (16.04.18)

Antwort:
Ich bezweifle nicht, dass ihnen so etwas schon passiert ist - ob das jedoch Methode hat, ist zu hinterfragen. Kooperationen mit solchem Ausmass wäre ev. mit SÖB-Massnahmen, die vom AMS abhängig sind bzw. bezahlt werden, vorstellbar, aber dass sich "unabhängige" Firmen auf solch eine Schweinerei einlassen möchte ich schon bezweifeln?
Wie entwickelte sich diese Angelegenheit in ihrem Fall?
Sie haben auf die Sperre Berufung eingelegt nehme ich an - oder? Das würde ich jedem/jeder, dem/der so etwas passiert, raten!

>Bewerbungstermin selbst ausmachen! (Oder/und) Dort nach den Namen der Empfangsdame fragen. Gedächtnisprotokoll, indem sie Einzelheiten angeben, die nachvollziehen lassen, dass ihre Angaben bez. Anwesenheit / Bewerbung auch stimmen. (Ohne Gewähr)

18.04.2018 um 9.49 Uhr - von H. - "Mein Fall ist offen. Ich bin seit einem Monat gesperrt habe aber noch keinen Bescheid erhalten"
Sehr geehrter Herr Moser!

Mein Fall ist offen. Ich bin seit einem Monat gesperrt habe aber noch keinen Bescheid erhalten. Keinen über die Sperre und auch keinen Brief vom Bundesrechenzentrum wegen dem Geld.

Am Tag nach dem seltsamen Erlebnis mit dieser Firma, hab ich an das AMS ein mail gesendet über das Ergebnis der Bewerbung. Das kein Gespräch stattgefunden hat aus Verschulden der Firma. Dieses mail habe ich ausgedruckt, und durfte es bei der Niederschrift beifügen. Mein AMS Berater hat mir verweigert in der Niederschrift persönliche Angaben zu machen zum Vorfall. Ich habe die Unterschrift verweigert unter einer Niederschrift die vom AMS Berater eigenmächtig gemacht wurde. Nun warte ich was kommen wird. (17.04.18)

Antwort:
Sie verlangen sofort schriftlich einen Bescheid (eingeschrieben per Post oder Abgabe im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen - mit Datum) den sie dann berufen.
Kommt innerhalb eines Monats kein Bescheid müssen sie das Geld ausbezahlt bekommen!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen
Mit Muster für eine Zahlungsaufforderung an das AMS, wenn es, ohne eine Mitteilung einfach das Geld zurückbehält.


16.04.2018 um 9.09 Uhr - von S*. - "Alleinerziehenden kranken Mutter die Mindestsicherung aberkannt?"


Hallo !!
Ich habe 8Jahre als Hausmeisterin gearbeitet auf Teilzeitbasis ,da ich seit 19Jahren unter schlimmen Rückenschmerzen leide.
Mit ärtzlicher Bestätigung war es Jahre kein Problem den Ausgleich der Mindestsicherung zu beziehen .
Da es für meinen Rücken die Arbeit nicht mehr tragbar war ,habe ich mich seit xJahren das erste mal beim AMS gemeldet .
Mir gegenüber wurde eine Begutachtung bei der PV aufgetragen ,woraus nicht zu schließen ist wieviel Stunden ich arbeiten müsste .
Das AMS kam mit der Aussage ich solle Tabletten nehmen ,dann würde mir längeres sitzen (Kurse ) schon zumutbar sein .
Daraufhin habe ich mich abgemeldet weil sitzen bei meinen Rückenleiden das schlimmste ist .
Durch das wurde mir die Mindestsicherung sofort gestrichen ,und ich muss auch einen Montag Bezug zurückzahlen.
Jetzt habe ich so intensiv selber nach Arbeit gesucht ,worauf ich wieder eine Stelle gefunden habe in Teilzeit .
Ich hab das wegen der Mindestsicherung gemeldet ,worauf aber nicht eingegangen wurde ,sondern geäußert mir gegenüber ,das ich nicht arbeitswillig sei und keine 40Std Woche vorliegt hätte ich keinen Anspruch .
Ich bin eine alleinerziehende Mutter eines schulpflichtigen Kindes, aber auch das wird nicht berücksichtigt.

Antwort:
Ist oft schwer zu glauben, was sich dort (Behörde) abspielt.
Sie melden sich beim AMS wieder an / zurück und erklären sich natürlich arbeitswillig. Auch für "Deppen-Kurse", die sie falls, nach Vermittlung bekämpfen, weil ev. freiwillige Teilnahme, die nicht berücksichtigt wurde, aber - falls - zu einer erfolgreichen Berufung führt.
Weiters / danach holen sie sich von ihrem Vertrauensarzt (Hausarzt / Facharzt) eine ärztliche Bestätigung / Attest / Befund, die ihnen eine verminderte Leistungsfähigkeit wegen ihrem Rücken bestätigt.
Mit dieser, könnten Ausnahmeregelung erzielt werden. Ev. kürzere Kurszeiten bzw. Bewegungsmöglichkeiten nach gewisser Zeit im Sitzen etc.?

Was noch dazu kommt, stehen sie dem Arbeitsmarkt - von Haus aus - wegen Betreuungspflichten nur 16 -20 Stunden die Woche zur Verfügung! Wurde auf das nicht eingegangen?
Vermutlich hätten sie nach vorheriger Aufklärung kein Monat zurückzahlen müssen und ihnen hätte die Mindestsicherung nicht aberkannt werden dürfen / können!?

Nach der Zurückmeldung im AMS müssten sie die Mindestsicherung wieder bekommen. Nehmen sie, wenn möglich immer eine Begleitperson zu den Behörden-Terminen mit.
Und ganz wichtig!! Sie lassen sich nirgends mündlich abweisen - bzw. nehmen keine mündlichen Entscheidungen entgegen. Sie verlangen ab sofort schriftliche Bescheide als Antwort - Dazu ist die Behörde verpflichtet! Diese müssen 1. anständig begründet werden und 2. können sie jeden Bescheid / Entscheidung berufen / Beschwerde erheben! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


13.04.2018 um 11.08 Uhr - von E. - "vom AMS abgemeldet"


Hallo Herr Moser!

Ich wurde seit 2 Wochen vom AMS abgemeldet, da ich die 3te Sperre bekommen habe. Gott sei Dank arbeite ich jetzt wieder, aber weiß nicht wie lange, Personalfirma halt. Wie lange muss ich jetzt arbeiten um wieder Anspruch auf Notstandshilfe zu haben? Oder fange ich wieder mit Arbeitslosengeld an?

Herzlichen Dank für ihre Info :)
Beste Grüße (12.04.18)

Antwort:
Ich weiss nicht, ab wann ihnen wieder Arbeitswilligkeit zugebilligt wird - nach wie langer Beschäftigungszeit?
Einen neuerlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sie nach einer 28 wöchigen Beschäftigung wieder - Ich gehe davon aus, dass sie danach auch wieder Arbeitslosengeld bekommen. Ob sie nach kurzen DV. wieder den Notstand bekommen, vermag ich nicht zu sagen. OHNE GEWÄHR

Versuchen - keine 3 Sperren zuzulassen und falls in Berufung gehen, sollte es sich um keine klare Angelegenheit bez. Arbeitsunwilligkeit handeln!!


13.04.2018 um 0.24 Uhr - von B*. - "Da ich befürchte, dass es in den nächsten Jahren durch diese "Regierung" zu massiver Zunahme an Ungerechtigkeiten am AMS kommen wird ....."


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe hier 2x Einträge entdeckt die auf eine Rechtsschutzversicherung hinweisen welche auch bei Streitigkeiten mit dem AMS die Kosten übernimmt. Da ich vor ca. 15 Jahren meine erste und bis dato einzige Bezugssperre erhalten habe weil ich zur Maßnahme Phönix beordert wurde und mich damals weigerte die Betreuungsvereinbarung zu unterschreiben solange der Satz "Bei kurzfristigen Terminvereinbarungen bin ich damit einverstanden dass der Betreuer mich in meiner Wohnung aufsucht" nicht gestrichen wird. Da die Berufung keinen Erfolg brachte, hätte ich klagen müssen. Obwohl ich wußte dass eine Chance besteht konnte ich das Risiko nicht eingehen weil mir die finanziellen Mitteln gefehlt haben. Vor ein paar Jahren habe ich dann auf soned.at mit einem lachenden und weinenden auge gelesen dass jemand erfolgreich dagegen geklagt hatte. Da ich befürchte dass es in den nächsten Jahren durch diese "Regierung" zu massiver Zunahme an Ungerechtigkeiten am AMS kommen wird, ich Saisonarbeiter
bin und vom Alter her bald zu der Risikogruppe gehöre und nebenbei gerade dabei bin eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen wäre ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir sagen könnten welche Versicherung so etwas übernehmen würde. Trotz Recherche konnte ich nämlich bisher keine finden.

Danke im Voraus! Mit freundlichen Grüßen B.

Antwort:
Au, ja das war seinerzeit eine rechtswidrige Sperre! Aufsuchende Vermittlung war - und ist eine freiwillige Angelegenheit und trotzdem wurde rechtswidrig gesperrt! All jene, die SoNed (wie auch weitere österreichische Arbeitsloseninitiativen / Vereine ) besuchten / kannten, gingen erfolgreich gegen diese Sperren vor!
In weiteren Schritten wendeten sie sich ev. an den VwGH - ev. über Verfahrenshilfe_VwGH.
Ich kannte eine einzige Rechtsschutzversicherung die Kosten in Verwaltungsangelegenheiten abdeckte! Mittlerweile habe ich über Rückmeldungen erfahren, dass auch diese Versicherung diesen Bereich nicht mehr anbietet!
Ev. suchen sie sich übers Internet / Suchmaschinen Versicherungsadressen heraus und fragen nach, ob deren Angebot auch Verwaltungsangelegenheiten / Streitigkeiten mit Behörden und die daraus entstehenden Anwalts-, bzw. Gerichtskosten abdeckt.


12.04.2018 um 9.34 Uhr - von St*. - "Einladung zur Jobmeile der Caritas, Waff usw.?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin seit 1,5 Jahren arbeitslos und beziehe z.Z NSH. In meinem e-ams Konto bekam ich heute die Einladung zur Jobmeile der Caritas,Waff usw.
Wissen Sie zufällig, ob es sich hierbei um einen Pflichtermin handelt?
Drohen mir Konsequenzen, wenn ich nicht hingehe? Danke

Antwort:
Ich denke ja, ev. ist dies gleichzeitig ein Kontrolltermin - auch wenn rechtlich fraglich, kanns wegen Fernbleibens eine Bezugseinstellung, bis zur Wiedermeldung, geben? Müsste aber auf der Einladung draufstehen - oder?
Drum hingehen - auch um zu erfahren, um welche Massnahme es sich handelt. Ob verpflichtende oder freiwillige Teilnahme?
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs) (Ohne Gewähr)


12.04.2018 um 7.23 Uhr - von A. - "FAB-Arbeitstraining: Mein Leistungsbezug wurde vorläufig eingestellt."


Sehr geehrter Herr Moser,

Zum Thema: Meine Fingerfertigkeit ist eingeschränkt vom 19.3.18

Den Termin beim FAB habe ich wahrgenommen und mir die Arbeit angeschaut. Ich müsste 6 Stunden kleine Teile sortieren und das bei meiner rheumatischen Erkrankung.
Der Sozialarbeiterin der ich von meiner Erkrankung erzählte meinte das könne schwierig werden. Mit dem FAB bin ich so verblieben, dass man es so meiner Beraterin weitergeben würde, mehr nicht!
Heute habe ich einen Brief vom AMS erhalten, mein Leistungsbezug werde vorläufig eingestellt. Ich habe das Arbeitstraining aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Innerhalb einer Woche solle ich beim AMS vorsprechen und danach werde über eine Weitergewährung meines Anspruchs entschieden.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? (11.04.18)

Antwort:
Wenn es sich tatsächlich um ein Arbeitstraining handelt-e, so ist die Bezugseinstellung widerrechtlich!

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

VwGH: nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen.

Besuchen sie ihre Beraterin und klären sie die Angelegenheit!
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson mit!
Falls, besuchen sie auch den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter!
(ohne Gewähr)

unter: Meine Fingerfertigkeit ist eingeschränkt (19.3.18)


11.04.2018 um 11.20 Uhr - von B. - "Bericht über den heutigen "Zwangsbesuch" bei FRAUEN - Jobbörse Job-TransFair"


Lieber Herr Christian Moser!

Von: *. B. (geb.196*)

Bericht über den heutigen "Zwangsbesuch" bei FRAUEN - Jobbörse Job-TransFair

Ca.50 Damen per Einladung anwesend gewesen (Alter zwischen 35 - 59).

Zuerst wurde die Firma Job TransFair angepriesen, sowie dessen "Vertrag" den man unterschreiben soll/kann/will sowie deren "Vorteile."

Lt.mitteilung der Vortragenden Dame sei Job TransFair ein gemeinnütziges Unternehmen, worauf hin ich die Frage stellte wovon die Firma
dann existieren könne? Antwort nach verdutzdem Blick: das Ams finanziert uns.

Ein Anpreisen von einigen Jobangeboten, die hauptsächlich u.a. Putzpersonal, Krankenschwestern, Stubenmädchen, Pflegepersonal,Kinderbetreuungl sowie eine
Verkäuferin begann. Es wurde auch mitgeteilt, dass man nicht alle zur Verfügung stehenden Jobangebote mitgebracht habe sondern nur einen kleinen Teil.

Auch ein Transitarbeitsplatz bei Job TransFair mit Ausbildung zum Coach der kostenlos sei, wurde angeboten.

Es wurde erklärt, dass Job TransFair nicht für Firmen Personal suche sondern allein dem Arbeitssuchenden zur Seite stünde.

Bei mir entstand der Eindruck, dass man nur auf diesen Vertrag mit Unterschrift aus ist, damit die Firma Job TransFair kassieren kann.
Keine Unterschrift (also kein Vertrag), kein Geld vom AMS die dann die Statistik wieder schönen können, da man ja rausfällt und als vermittelt gilt.

Dann begann das Einzelcoaching mit den "Beraterinnen" auf jeweils einem kleinen Stehtisch wo man seine eigene Beraterin zugewiesen bekommen hat.
Eine Dame vor mir bekundete, dass sie nächstes Jahr bereits in Pension gehe sowie eine Kur bevorstehe. Dies trug die Beraterin auf ihrer Namensliste
in der jeweiligen Spalte ein und meinte zugleich: " Ich trage das n u r so ein wie mir das gesagt wird, alles weitere entscheide dann der/die AMS-Berater/inn".

Meines Erachtens bereits ein "Warnschuss vor dem Bug" um anzukündigen: Unterschreibst du diesen Vertrag nicht, kann der AMS-Berater deine Unterstützung/Notstandshilfe/Arbeitslosengeld streichen.

Auch als ich an der Reihe war wurde kopfschüttelnd klar gemacht, dass man ja nur einen dementspechenden Vermerk machen müsse.Da ich öfters längere
Krankenstände habe und Gesundheitlich eingeschränkt bin sowie mein Alter (5*) lehnte ich ab, die Unterschrift zu leisten.

Bei meiner Erklärung warum ich nicht unterschreiben werde kam folgende antwort:

" Sie sind nicht die älteste zur Vermittlung, ich hatte schon eine Dame mit 58 die vermittelt wurde".
Antwort meinerseits: "Die war wahrscheinlich FIT , ich bin es leider nicht." So verliess ich die Veranstaltung und warte nun mit Kopfschmerzen darauf,
dass mir eventuell mein Grundeinkommen/Notstandshilfe aus gegebenem Anlass gestrichen wird.

Ich schicke dir diesen Bericht zur Information für andere Betroffene, damit diese eventuell Vorbereitet diese besuchen.

Liebe grüße

Zu / unter: "Job-TransFair?" (29.03.2018)


11.04.2018 um 10.08 Uhr - von O*. - "Habe kein eAMS-Konto und will mit dem AMS keinen E-Mail Kontakt"


Sehr geehrter Herr Moser,

beim letzten Kontrolltermin bei meinem neuen Berater gab er mir drei Stellenangebote wo ich mich per E-Mail bewerben soll und ihm per cc eine Kopie davon schicken soll.
Ich habe kein eAMS-Konto und habe gesagt das ich mit dem AMS keinen E-Mail Kontakt will sondern alles schriftlich per Post. Den Lebenslauf habe ich ihm schon per E-Mail geschickt. (auf Verlangen) Auf der 1. Seite des Stellenangebots steht: Für Ihre Rückmeldung oder bei allfälligen Fragen nutzen Sie Ihr eAMS-Konto bzw. steht Ihnen unser ServiceLine gerne zur Verfügung.
Bisher habe ich meine Rückmeldungen immer der ServiceLine durchgegeben.
Was soll ich tun? Es sind ja nicht nur E-Mail Bewerbungen sondern auch Online und Telefon Bewerbungen.
LG

Antwort:
Da das E-AMS-Konto "noch" freiwillig ist, können sie die Infos weiterhin an die ServiceLine rückmelden oder die Bewerbungen per Post zum AMS senden. (Ev. eingeschrieben) - Der Nachweis ist wichtig!

Zur Info:
>eAMS Konto löschen

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (ohne gewähr)


10.04.2018 um 9.56 Uhr - von N*. - "Eine saublöde Sache"


Ich beziehe notstandshilfe und habe vergessen diese zu verlängern.eine saublöde Sache und meine eigene schuld.Ich hatte eine schwierige Aufnahme Prüfung und hab den termin einfach verschwitzt. Das ams hat Mir nach einem Monat eine Mail geschickt ich soll verlängern, jetzt fehlt mir aber das Geld von einem ganzen Monat. Ams sagt selber schuld.kam ein Einspruch realistisch etwas bringen? Stehe ohne finanziellen Mitteln da und bin ratlos. (8.04.18)

Antwort.
bei eigenem verschulden schauts schlecht aus was einspruch / beschwerde betrifft.
Versuchen sie es bei der caritas. Erklären sie denen die sachlage - ev. gibt’s unterstützung / miete, strom per erlagschein - einkaufsgutscheine - ev. bargeld?
Oder ev. einmalige hilfe beim sozialamt - versuch (ohne gewähr)


6.04.2018 um 9.47 Uhr - von M. - "Vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nachgefragt: Es gibt keine Sperre, alles OK / Neues Gesetz?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe Ihnen schon einmal geschrieben (ich bin 35, in der Notstandshilfe schon vier Jahre, tätig im EDV Bereich), dass ich eine Ladung für Infotag beim Jobtransfer von meiner AMS Beraterin in D. bekommen habe. Ich war dort und ohne Fragen bekam ich ein Dokument zum Ausfüllen, aber ich habe gleich gefragt ob es um eine freiwillige Teilnahme handelt, und die Infotagfrau hat mir „JA“ gesagt. Dann wollte ich nichts ausfüllen, sondern nur minimal, und ohne Unterschrift. In ein paar Tage hatte ich einen Kontrolltermin bei meiner Beraterin. Dort hat sie mich gefragt, „was ist mit dem Jobtransfer passiert?“ Dann habe ich ihr, statt Erklärung, meine Stellungnahme gegeben, die ich geschrieben habe, wo ich aufgeklärt habe, dass es um eine freiwillige Teilnahme handelt, dass ich das nicht tun musste (ich hatte Zeuge), und dass ich solche „Kurse“ schon mehrmals besucht habe. Eigentlich alles, was es zu sagen gibt. Sie hat mir dann gesagt, dass „Jobtransfer“ könnte mir helfen einen Job zu finden (ich bin Web Programmierer), aber ich sagte, dass es wenig Grund besteht das zu glauben. Es gibt keine Sperre, alles OK, und dann hat sie etwas gesagt, was sehr interessant ist: „Ab 01. April 2018 gibt es ein neues Gesetz, wo steht, dass solche Maßnahmen verpflichtend sind, und nicht mehr freiwillig, und wenn ich so was nochmals bekomme, dann muss ich zusagen.“ Auf meiner Frage, was für ein Gesetz ist das, wo kann ich das finden, könnte sie mir überhaupt nicht antworten. Sie sagte nur, ich sollte mich „breiter“ bewerben, dass ich nicht „ewig“ in der Notstandshilfe bleiben darf (als ob das mein Wunsch wäre!)...

Also, hat sie gelogen, und was ist hier passiert eigentlich, worüber redet sie? Wie sollte ich mich benehmen wenn sie mir wieder solche blöde Einladungen gibt? Was für ein Gesetz ist das, ab 01. April 2018, ich konnte so was niergendwo finden!?

Und noch eine Frage hätte ich. Früher hatte ich Kontrollmeldungen einmal in zwei oder drei Monaten, und jetzt einmal in 20 oder 30 Tage. Ich spüre, dass die AMS Behörde größerer Druck auf mich ausüben wollen, gibt es irgendwelcher Rat?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre wertvolle Hilfe, und ich wünsche Ihnen alles Gute!
(5.04.18)

Antwort:
Ich weiss auch nichts von diesem neuen Gesetz, obwohl man davon ausgehen darf, dass sich durch diese hyper-neoliberale Regierung, die das Land darüber hinaus auch noch braun einfärbt, einiges ändern wird.
Aber auf alle Fälle, wäre das Gesetz nach Beschluss auch unter dem AlVG zu finden bzw. könnte die BeraterIn, wenn sie darauf hinweist, ihnen zeigen wo der Gesetzestext zu finden ist.
(Sonst wären "derweil" auf der Parlamentsseite die Sitzungen, Beschlüsse des Nationalrates zu finden.)
Möglich / wahrscheinlich, dass nicht nur auf sie der Druck erhöht wird! (Ohne Gewähr)

unter: "Infotag bei Jobtransfair?" (5.03.2018)


6.04.2018 um 1.03 Uhr - von G. - "Gibt es schon Hintergrundinfos über die geplante Abschaffung der Notstandshilfe?"


hallo, gibt es schon hintergrundinfos über die geplante abschafftung der notstandshilfe?
erschreckend, was dann auf die betroffenen zukommt. verbrauch des vermögens über 4000 euro (wer hat das schon, reicht gerade fürs eigene begräbnis), verkauf des autos (sicher keine staatskarosse), verkauf des von der oma geerbten wochenendhäusls vor bezug der mindestsicherung. und..keine versicherungszeiten in der pensionsversicherung mehr. abrutschen in die armutsfalle. der neue stil...

Antwort:
Über die Armutserzeugung / -erweiterung, "gleichzusetzen mit Bestrafung der unschuldigen Betroffenen", die zum Feindbild erklärt wurden/werden, kann ev. erst
Ende des Jahres Genaueres gesagt werden. Solange hat die "Sozial"-Ministerin Zeit ein Konzept vorzulegen!

Siehe auch:
"
Schwarz_Blaue Massnahmen zum AlVG" (17.12.2017)
>
>"Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung"?"
"Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?" (17.12.17)

Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe
" (10.01.18)
>
>Nein zur Abschaffung der Notstandshilfe und damit verbundener Existenzbedrohung

FPÖ-ÖVP-Politik: "Verarmung u.a. von Menschen die "lebenslang" gearbeitet haben" (21.12.17)

Was hat es mit der FPÖ-Politik auf sich? (17.11.2017)


5.04.2018 um 12.52 Uhr - von S*. - "Darf mir das AMS meine Krankenversicherung streichen?"


Das AMS hat mir eine Stellenausschreibung zukommen lassen. Dieser Job würde nur 1 Monat dauern. Darf mir bei verweigerung das AMS mir meine Krankenversicherung streichen ? (4.04.18)

Antwort:
Nein, selbst bei einer Sperre bleiben sie krankenversichert.
Bin ich trotz Bezugssperre versichert?
sollte sie das AMS von der KK. abmelden, so geschieht das widerrechtlich - melden sie sich dann bei der Volksanwaltschaft, die die Krankenversicherung sofort wieder aktivierten lässt. Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Bei Sperre Berufung einlegen, die ist kostenlos! (Ohne Gewähr)


4.04.2018 um 9.43 Uhr - von D*. - "Kurs nach 3 monatiger Arbeitslosigkeit"


Sehr geehrter Herr Moser!
Habe gerade Ihre Seite entdeckt und habe da gleich eine frage.
Ich bin seit Jänner arbeitslos gemeldet und bewerbe mich regelmässig und bin auch arbeitswillig.
Jetzt will mich das AMS in einen angeblichen Pflichtkurs stecken.
Gibt es soetwas und muss ich zwingend den Kurs schon nach 3 monatiger Arbeitslosigkeit besuchen? Freundliche Grüsse (3.04.18)

Antwort:
Da sie "neu" in der arbeitslosigkeit sind müssten sie über den kurs, wie ihren fehlenden kenntnissen/fähigkeiten, die der kurs ausgleichen muss, aufgeklärt werden.

Fehlende Belehrung!
-Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!)

wenn sie dort auf keinen fall hin wollen, können sie mit dieser begründung die berufung – auf ev. sperre wegen verweigerung – gewinnen.
Auch
k
ommt es darauf an um welchen kurs es sich handelt, da coaching-kurse ev. freiwillig sind. - Bei sperre Berufung einlegen - ist kostenfrei.
aus:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"!"
Ohne gewähr


2.04.2018 um 15.34 Uhr - von M. - " kann ev. geholfen werden"


Sehr geehrter Hr Moser!
Da ich vor längerer Zeit von diesem tollen Forum erfahren habe, wäre es toll wenn meiner guten Freundin und auch anderen lesenden hier mit folgendem geholfen werden kann:
Meine Freundin hatte v.a. in den letzten Jahren abwechselnde Teilzeit-Jobs, nach dem sie nun arbeitslos ist und ihr noch etwa 1 Jahr bis zum Antrag auf Pension fehlt, war sie sich vor kurzem beim AMS (in NÖ) Arbeitssuchend melden. Ihren 1. Beratungstermin hat sie erst Ende dieser Woche, doch sie erwähnte irgendwie dass sie wohl an einer Hilfe beim Bewerbungsschreiben interessiert sei. Darauf hin erhielt sie direkt eine >>Einladung zur Teilnahme an dem Kursangebot "Mit Volldampf voraus"<< beim Veranstalter "Bfi NÖ" am VA-Ort: NOVUM (Seminar- u. Begegnungszentrum) Stockerau, 2-tägig, beginnend nächste Woche Montag.
Im Text steht dass sich das AMS NÖ freut, dass sie die Möglichkeit sich persönlich weiterzubilden und ihr berufliches Wissen zu vertiefen, wahrnehmen möchte. Und dass sie ihr hiermit mitteilen, dass der Kurs verbindlich mit 09.04. beginnt sowie die Vorsprache zu Beginn der VA gleichzeitig als Kontrollmeldung i.S.d. Bestimmungen des AlVG gilt. Wobei ich mir nicht sicher bin ob hierbei eine Kontrollmeldung - außerhalb einer AMS Geschäftsstelle - rechtens ist. §49 Abs.2 wird auch noch erwähnt.

Hierzu stellt sich für mich die Frage ob folgendes wirklich verpflichtend am 1. Kurstag mit zu nehmen ist: Lebenslauf, Zeugnisse (in Kopie), Kontokarte(!!), Sozialversicherungskarte(!!), Bewerbungsunterlagen (wenn möglich auf USB-Stick), Foto(!!) (wenn möglich auf USB-Stick), Zugangsdaten eAMS Konto(!).

Es steht dass ihr dieser Kurs kostenfrei vom AMS NÖ ermöglicht wird, und sie während dieser Weiterbildung ein eAMS-Konto benötigt. Sie möchte nach meinen Erzählungen aber kein eAMS Konto bekommen und auch möglichst wenig persönliche Daten dort liefern. Auch möchte sie gerne ihre Bewerbungen dort nur am eigenen Laptop verarbeiten. Wenn sie klar sagt dass sie das Bewerbungsschreiben an sich hier "gelernt" bekommen möchte, aber dies eben auch mit ihren Fantasie Angaben möglich ist, sollte doch das Kursziel erreicht werden können? Was sagen Sie dazu, was "kann" sie sich dort erlauben bzw. wie kann sie vorgehen?

Vielen, vielen Dank!
Liebe Grüße

Antwort:
Sie erwähnen einige Bedenken und Forderungen, die ev. gar nicht verpflichtend sind. Wie zum Beispiel das E-AMS-Konto - Ist eine freiwillige Angelegenheit und kann auch, falls eins besteht, jederzeit gelöscht werden. (
eAMS Konto löschen)
Und sie soll, wenn kein Vertrauen vorhanden ist, aufpassen, wen sie (sensible) Daten gibt.
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter
Datenschutz
Was den Kontrolltermin betrifft, handelt es sich um eine rechtlich heikle Angelegenheit! Auch wenn man Recht hat, heisst das nicht, dass man es auf dem AMS auch bekommt! Leicht möglich, dass man es sich erkämpfen muss!
Auf ev. Sperre bei Zuwiderhandlung Berufung einlegen! Ohne Risiko geht's nicht!
Da sie den Kurs möchte und freiwillig dort ist, sollte sie alles ansprechen / über alles reden! (Ohne Gewähr)


1.04.2018 um 18.36 Uhr - von E. - "kurze Rückmeldung"


Sehr geehrter Hr Moser,

nur als kurze Rückmeldung, nach meinem heutigen Anruf bei der Serviceline ob bezüglich der GF-Beschäftigung noch was offen ist, sah sie im System nach und meinte dass alles geklärt sei - und dass obwohl ich dem AMS die Anmelde-Bestätigung nicht übermittelte. Möglich dass ich demnächst oder in den nächsten Jahren(?) noch eine Nachricht über einen Nachweis oder gar einer gewünschten Rückzahlung erhalten werde, dass Anmeldedokument hebe ich mir natürlich auf.
Falls es dazu Neuigkeiten gibt werde ich dem Forum hier schreiben.

Danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen (29.03.18)

unter: "geringfügige Beschäftigung" (25.03.2018)


1.04.2018 um 17.49 Uhr - von H*. - "Studentin und nebenbei geringfügig gearbeitet"


Liebe Alle,

Ich war bis vor kurzem Studentin, habe immer brav studiert und nebenbei geringfügig gearbeitet. Letztes Jahr sogar 20Stunden neben dem Studium.
Ich möchte nun aber Medizin studieren, habe mich deshalb im Dezember vom Studium abgemeldet und mich beim AMS gemeldet, (erhalte auch Arbeitslosengeld) damit ich mich auf den Aufnahmetest für das Medizinstudium Anfang Juli vorbereiten kann.

Seitdem bin ich nur am Lernen, hab mir teure Unterlagen gekauft und mache jetzt den ganzen April auch einen Vorbereitungskurs, jeden Tag, auch am Wochenende.
Mitte April ist allerdings Bezugsende, danach könnte ich mich für den Notstand anmelden.
Ich kann Gott sei Dank bei meinen Eltern wohnen, laufende Kosten decke ich momentan mit dem wenigen Ersparten, also bin ich eigentlich schon in einer Notlage.
Ich bin jetzt aber unsicher, ob ich mich für den Notstand anmelden soll oder nicht - theoretisch bin ich dann ja verpflichtet, Arbeit anzunehmen. Nicht, dass ich das nicht will, aber wie gesagt habe ich den ganzen April den Kurs, der mir mehr als 1000€ gekostet hat und sonst möchte ich mich auch komplett auf die Aufnahmeprüfung Anfang Juli konzentrieren. Nach dem Test nehme ich mir den Juli noch frei, zum Erholen von der Lernerei, August und September gehe ich wieder arbeiten und im Oktober beginnt das Studium (wenn ich schaffe Medizin, sonst nehme ich mein altes wieder auf).

Also konkret ginge es um 3 Monate Notstand, die ich eigentlich bräuchte, aber andererseits unsicher bin, weil ich in dieser Zeit ja zum einen einen selbstbezahlten Kurs für ein zukünftiges Studium mache und die restliche Zeit Lernen sollte. Ich will nichts Illegales tun und wenn man mich „zwingt“, gehe ich natürlich arbeiten. Aber ich würde gerne mal eure Meinung wissen!

Vielen Dank im Voraus (30.03.18)

Antwort:
Klar, wenn sie das geld brauchen, versuchen sie es und suchen um notstand an.
klären sie die angelegenheit - (wenns sein muss, bis zum vorgesetzten und/oder Geschäftsstellenleiter) - ev. müssen sie 20 stunden sie woche zur verfügung stehen - die allerdings müssen sie!
Wäre auch nicht sicher ob sie gleich eine arbeit bekommen.
nehmen sie, wenn möglich, eine Begleitperson zu den Terminen mit!
Alles Gute für die Ausbildung!


1.04.2018 um 17.45 Uhr - von F*. - "Bewerbungen trotz Einstellungszusage"


Guten Tag,

das AMS zwingt zu weiteren Bewerbungen.
Obwohl ein fix unterzeichneter Vertrag vorliegt, zwingt das AMS zu weiteren Bewerbungen da nur Einstellungszusagen akzeptiert werden die max. 6 Wochen in der Zukunft liegen. Bei meiner Zusage handelt es sich um eine Anstellung in einem Nicht EU Land das auch entsprechende Vorbereitungen zwecks Visa, Übersiedlung etc. verlangt. Dienstbeginn ist in etwa. 3 Monaten.

Die Frage, wie ich die Tatsache, dass bereits ein unterzeichneter Vertrag vorliegt und ich nur f. weitere 2-3 Monate in AT verfügbar bin, den Firmen gegenüber argumentieren soll, bleibt unbeantwortet. Auf eine Bewerbung wird gepocht. Ich raube damit den Firmen lediglich Zeit. Ganz zu Schweigen von der Tatsache, dass ich aus meiner Sicht meinen Ruf bei namhaften Firmen schädige wenn ich mich auf unbefristete Stellen mit der Idee bewerbe, diese für 2-3 Monate auszuüben. Welche Firm die nicht an Zeitarbeitern interessiert ist, unterstützt dies? In meiner Branche dauert schon die "Einschulungsphase" idR ein halbes Jahr. Oder noch schlimmer, so wie es sich das AMS wahrscheinlich vorstellt, nichts von meinem DV im Ausland zu sagen und nach 1 Monat wieder zu kündigen. 

Wie kann ich hier vorgehen bzw. kann ich hier dagegen vorgehen? Eine sachliche Argumentation meinerseits wurde schlichtweg ignoriert. Vielen Dank. (29.03.18)

Antwort:
Wenn die zusage sicher ist - bzw. sie ganz sicher sind, dass die zukünftige firma das einhält und sie dann auch nimmt, so würde ich dazu raten, dies bei bewerbungen anzugeben.
Klar werden sie dann nicht genommen - ausser es handelt sich um eine befristete anstellung -
Aber wie sie sagen wäre lügen oder verschweigen schädlich für ihren ruf und ev. auch ein schaden für die firma, die sie guten glaubens nimmt.
"im übrigen auch fürs AMS, wenns die Vermutung gäbe, die vermittelten haben bei bewerbungen zu lügen"

Ev. riskieren sie eine sperre, wenn das AMS davon erfährt - aber die berufung die sie darauf einlegen, könnte für sie von erfolg gekrönt sein.
Ev. reden sie auch mit dem vorgesetzten ihres beraters und/oder mit dem AMS-geschäftsstellenleiter darüber.

zur info
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
ohne gewähr


1.04.2018 um 17.40 Uhr - von G. - "Ans Eingemachte, jetzt geht die Regierung auf das AMS los"


Hallo Christian !
Jetzt geht's ans eingemachte, jetzt geht die Regierung auf das AMS los und jetzt wird es für jeden lustig werden . Ich denke jetzt gibt's dann mehr Zwangsmaßnahmen und noch ärgere Willkür. Auf kranke gehen,s jetzt schon los und Scheren sich nicht darum ob es ein Urteil gibt wo man nur mehr leichte Tätigkeiten machen darf , was habe ich jetzt zu erwarten Notstandshilfe in Mindestsicherung gedrängt oder gar kein Geld mehr oder öffentlich ausgepeitscht werden ? Verzeihung aber ich muss meinen Frust los werden bin echt verzweifelt.
Lg. G.
(29.03.18)

Anmerkung: "Böses Erwachen"! bzw. hoffentlich wachen jetzt Einige auf?
Das letzte Mal war das nicht der Fall! (Kaum zu glauben)
Viele Betroffene sahen vor den Wahlen das Heil bei der "FPÖ" und waren sich sicher, "die sind für uns / die Kleinen da"!
- Nach realistischem Verständnis hiesse das: Die sind für ihre Feindbilder da??.
(Sagte mir schon immer viel über die-se ÖsterreicherInnen aus)

Hmmm-Ahhh...Ups.: "Heil" wie heilbringend - habe ich gemeint!


31.03.2018 um 17.02 Uhr - von K*. - "BBRZ: Habe mich sehr unwohl gefühlt"


Lieber Herr Moser!

Ich wurde vom AMS zum BBRZ geschickt und dort von einem Psychologen, dessen Körpersprache mir suggeriert hat dass ihm die ganze Sache zuwider ist begutachtet.
Habe mich sehr unwohl gefühlt.
Nach dem Psychologen einen Termin bei einer Ärztin gehabt, ich habe diese Ärztin nach einem Ausweis gefragt und als Antwort bekommen, sie will in mir nicht zeigen. Woher soll ich wissen ob sie wirklich eine Ärztin ist und ist das zulässig?
Mit freundlichen Grüße (30.03.18)

Antwort:
Nach der Antwort, der "Ärztin? bzw. Mitarbeiterin?" hätten sie - mit den Worten: dann erkenne ich sie als Solche auch nicht an - sofort abbrechen können / sollen.
Erst recht, nachdem sie freundlich nach dem Arztausweis fragten.
Ist klar,
dass es dann zum Stress auch mit dem AMS kommt / kommen kann!
Aber so eine Behandlung brauchen sie sich nicht gefallen lassen. Auch waren sie mehr oder weniger nicht freiwillig dort - wenigstens aus ihrem Verständnis heraus, oder? Darum ist es kein Wunder, wenn sie ihr nicht trauen!
Umsomehr,
wenn sie in der Auseinandersetzung mit dem AMS auf die Veröffentlichungen in SoNed hinweisen! (Dies ev. auch von anderen Arbeitsloseninitiativen wissen)

>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?". siehe: "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"

Und der Gipfel
selbst das Bundesverwaltungsgericht (dort wo eine ev. Berufung verhandelt wird) gibt nichts oder nur wenig auf das BBRZ bzw. deren Gutachten!

Siehe: Zum BBRZ:
Was die Seriosität des BBRZ betrifft, so sollte man sich eine Meinung bilden, nach dem man sich einen Auszug eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils durchliest.
Auszug: >
Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<
unter: Antwort zu BBRZ!

Mein Problem bei der Antwort nach dem BBRZ ist, dass ich Betroffene nicht "einfach" in eine Auseinandersetzung mit diesem "Unternehmen" treiben möchte! Aber nachdem, was es alles in SoNed übers BBRZ zu lesen gibt, dürften die Chancen auf eine erfolgreiche Berufung - sollte es bei einem Einspruch (bis zur ev. Teilnahme-Verweigerung) zu einer Sperre kommen - gut bis sehr gut sein.
Jede(r) muss aber selbst entscheiden.
Und wenn es jemanden fürchterlich zuwider ist dort hinzugehen, so wäre die Entscheidung sicherlich einfacher! (trotzdem Ohne Gewähr)

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