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14.02.11 um 18.29 Uhr - von M. T*. aus Basel - Gratulation


Gratulation zu der sehr informativen Website. Sowas könnten wir in der CH auch brauchen,

Antwort:
danke!
geht es in der schweiz auch genauso arg zu?

15.02.11 um 8.26 Uhr - von M. T. - Was seit einigen Jahren in Deutschland,Österreich und Frankreich Realität ist, kann und wird bei uns heute Realität.
Hallo Christian,
wir sind in der CH etwas langsamer als der Rest der Welt ;-)
Der Druck auf die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger hat seit 2004 massiv zugenommen. Die Strategien die auf Deiner Website beschrieben werden finden
auch in der Schweiz Anwendung.
Nicht ohne Grund hat auch unser Arbeitsamt Panzerglas, Wachleute und Sicherheitsschranken.
Was in der Schweiz fehlt ist eine Solidarisierung der Arbeitslosen untereinander, um etwas bewegen zu können. Man sollte dabei nicht vergessen, das jeder Bürger auch wählen kann.
Meiner Meinung nach wäre viel mehr möglich, als momentan getan wird.
Na jedenfalls habe ich gestern mit grossem Interesse die So Ned Website
durchgelesen. Weiter so! Es ist immer gut zu wissen wie es in den Nachbarländern um die soziale Gerechtigkeit bestellt ist. Was seit einigen Jahren in Deutschland,Östereich und Frankreich Realität ist, kann und wird bei uns heute
Realität.
Mit freundlichen Grüssen,
M.

Antwort: "Der Widerstand der arabischen Länder gegen Diktatoren als Vorbild für den Widerstand der westlichen Welt gegen die "demokratischen/totalitären-neoliberalen" Unterdrücker und Ausbeuter-Regierungen!"
danke für deine lagebeschreibung
es ist auch für uns interessant wie es in den nachbarländern zugeht
bzw. wie der neoliberalismus europaweit wütet!

insofern könnte ich mir gut vorstellen, dass, wenn die informationsgesellschaft weiter wirkt und die neoliberale schicht / elite , die sich international vereinigt hat um die unteren sozialen schichten über falschheit, lügen, gemeinheiten, menschenrechtsverletzung etc. zu unterdrücken und auszubeuten,
aufdeckt,
ein funken, der "arabischen" widerstandsenergie gegen diktatoren, zu uns rüber springt und dem widerstand, gegen die "demokratischen"/"totalitären-neoliberalen" unterdrücker/ausbeuter-regierungen, nahrung in form von courage, mündigkeit und motivation bringt!

es wäre zu wünschen, bevor die gesellschaften der "westlichen" welt völlig erkranken und ruiniert werden/sind!

das besondere daran: handelt es sich um eine "gewaltfreie revolution" weswegen wir uns guten gewissens daran orientieren könn(t)en/dürfen!

ich wünsche euch/dir in der schweiz alles gute!

Ps.: Andersrum gehören die arabischen Länder (Ägypten), vor einer Orientierung an der westlichen Welt der Hyperegoisten (Neoliberalismus), die aus Gier die Solidarität unter Menschen vernichten und zu Völker der Einsamen und Kranken führen, gewarnt!

15.02.11 um 15.35 Uhr - von M. T. - gleiche Meinung
Yep ich habe in der Hinsicht die gleiche Meinung. Gruss M

14.02.11 um 2.31 Uhr - von R. K.- "Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.?"


Sehr geehrter Herr Moser !

Meine Frau (46j) ist das erste mal Arbeitslos.
Bei Ihrer heutigen Antragsabgabe hat sie gleichzeitig eine Betreuungsvereinbarung unterschreiben \"müßen\"
Darin steht nun :

Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise :

2 Eigenbewerbungen pro Woche vereinbart die sie mittels Bewerbungsliste dokumentieren Rückmeldungen zu Bewerbungsvorschlägen bzw Vermittlungsvorschlägen haben binnen 14 Kalendertagen zu Erfolgen.
Bei Nichteinhaltung - Einstellung ihres Leistungsbezuges....
Unabhängig davon sind betätigte Vermittlungsvorschläge bei der nächsten Vorsprache in Ihre RGS mitzubringen.

Da meine Frau immer arbeiten gegangen ist und sich sehr um eine solche bemüht, kann es aber doch vorkommen diese Vereinbarung nicht einhalten zu können. Man kann sich ja die Jobs nicht aus den Fingern saugen

1) Würde dann im Falle einer Sperre das VwGH Erkenntnis - Eine Bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen - zum Erfolg in einer Berufung führen ?

2) Bzw. sollte man bei Erstellung einer Betreuungsvereinbarung gleich darauf hinweisen und sich das gleich rausstreichen lassen ?

3) Was verstehen die eigentlich unter \"bestätigte Vermittlungsvorschläge\" ?

Vielen Dank für diese tolle Forum, das mir schon sehr oft weiter geholfen hat!!

mfg R.K.

selbstverständlich können sie meinen Beitrag ins Forum stellen

Antwort: "Die AMS-eigene Kapitulation bez. Vermittlungsmöglichkeit wird ignoriert, aber Selbiges bei Betroffenen unter Sanktion gestellt?!"
"Da freie Arbeitsplätze fehlen, gibt es auch nicht die Möglichkeit die AL-Statistik über Vermittlung zu verringern! Weswegen das AMS + MitarbeiterInnen nach anderen Möglichkeiten suchen die Betroffenen aus der Statistik verschwinden zu lassen - (z.Bsp. über "unsinnige" Forderungen/Erwartungen in "auch rechtswidrige" Sperren zu manövrieren!)
Was es braucht um arbeitsmarktpolitische Erfolge, an denen ihre Prämien gebunden sind, vorzuweisen!
Das ist auch der Grund warum das AMS/MitarbeiterInnen die Realität verweigern und ihren fehlenden Handlungsspielraum an Betroffene weitergeben!
Ebenso die Erfolglosigkeit, die durch die realistische Situation zu erwarten ist!

Diese Vorgehensweise macht deutlich, dass es dem AMS nicht um Hilfe für die Betroffenen geht, sondern um ("ausweglosen") Druck der, verbunden mit einer existenz-vernichtenden Drohung, die Menschen in vielen Fällen psychisch erkranken lässt!
Was im Falle ebenfalls als arbeitsmarktpolitischen Erfolg gewertet wird, da die "unschuldigen" Arbeitslosen während eines Krankenstands oder in der Invaliditätspension aus der AL-Statistik fallen!

Dieses VwGH-Erkenntnis hat Gültigkeit! Es ist aber trotzdem Vorsicht geboten weil das AMS Betroffenen Arbeitsunwilligkeit vorwirft und den Bezug "rechtswidrig" sperrt!

Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Im Bezug auf den Arbeitsunwilligkeits-Vorwurf ist es von Vorteil/notwendig Aktivitäten bez. Arbeitssuche vorzuweisen!

Ja ihre Frau soll diese Klausel, unter Vorlage dieser VwGH-Erkenntnis, aus der Betreuungsvereinbarung streichen lassen!

Oder sonst nicht unterschreiben!
Unterschrift heisst: sie ist ("freiwillig") einverstanden!
Begleiten sie ihre Frau und besuchen sie in dieser Angelegenheit, wenn nötig, auch den Vorgesetzten!
Bei Unzufriedenheit senden sie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft und ev. weiteren Adressen! (ohne Gewähr)

"bestätigte Vermittlungsvorschläge" = Bewerbung von den Firmen bestätigen lassen!
(Bei Eigeninitiative: "Ev. Postaufgabeschein (eingeschrieben) vorzeigen! ev. elektronische Übermittlung vorweisen")


13.02.11 um 21.43 Uhr - von E*. - "Rechtswidrige Partnerschaftsanrechnung"
"Mich wurmt dieser Aspekt so sehr dass ich jedes mal den Tränen nahe bin"


ich bin heute das erste mal aufdiese seite gestoßen und hab gleich mal eine frage die mich seit einiger zeit kopfzerbrechen bereitet und mich die ams- politik nicht ganz verstehn lässt:

WARUM!wird bei sozialhilfe und sonstigen förderungen immer nach dem einkommen des lebenspartners gefragt?

ich verstehe es irgendwie wenn man verheiratet ist und ein gemeinsames konto hat,aber auch nur in minimalen punkten, aber was hat mein \"LEBENSABSCHNITTSGEFÄHRTE\" mit meiner person zu tun? ich beziehe doch kein geld vom staat für mich und meinen freund...sowas macht man weil man selbst in einer notlage ist und nicht dein partner!..ich bin ja nicht mit jemandem mit dem ich zusammen wohne ohne zusammen bin eine 2 in 1 person!

Mich wurmt dieser aspekt so sehr dass ich jedes mal den tränen nahe bin, weil es einfach nicht in meinen kopf geht, was das für eine relevanz hat!?

Mit freundlichen grüßen,
e. (12.02.11)

Antwort: "Umweltverpflichtung: Die "Strafgelder" von 400 Millionen Euro holt sich die Regierung auch rechtswidrig von der sozial unteren Schicht!"
Ihnen wie "X-Tausenden?" soll über die rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen das Geld vorenthalten werden!

"Da Österreich die Umweltverpflichtung nicht einhält, muss die Regierung CO2-Zertifikate zukaufen!" (ZIB Meldungsblock)

"Um die Profite/Gewinne der oberen sozialen Schicht/ (Elite) nicht zu schmälern holt sich die neoliberale Regierung / Minister Hundstorfer die Kosten von 400 000 000 Euro von der (politisch erzeugten) sozial unteren Schicht!"
("Von Personen wie ihnen - auch rechtswidrig")

"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)

Das selbe gilt fürs Sozialamt - selbst die Volksanwaltschaft lässt bez. (Partnerschafts-Anrechnung!) verlautbaren: Land agiert bei Sozialhilfe illegal!

Weitere Links zu rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen
unter Politik erzeugt Armut

11.02.11 um 10.53 Uhr - von E. S*. - "Beschwerde an sämtliche Adressen"
Qualifizierungs-Verständnis: "Alles was Sie machen wird ein Rückschritt sein und dessen soll ich mir besser Heute als Morgen bewusst sein!"
"..... wird man nur verarscht und schikaniert!"


E. S.
....... ..
.... R........
tel. .... / .......

AMS G........
Fr. B., Fr. P., Fr. .K.,
K. P. *
**** G. 9.2.2011


Beschwerde über die Mitarbeiter des AMS G. - Fr. B., Fr. P. u. Fr. K..


Sehr geehrte Fr. B.,
sehr geehrte Fr. P.,
Sehr geehrte Fr. K.!

Ich musste meinen Betrieb (Werkzeugbau), den ich seit 2001 geführt habe Aufgrund der Banken und Wirtschaftskrise mittels Insolvenz schließen, daher bin ich seit 10/2009 bei Ihrer Organisation arbeitslos gemeldet. Massive gesundheitliche Beeinträchtigungen in beiden Kniegelenken machten Operationen notwendig, was einen Krankenstand von 12/2009 bis 4/2010 verursachte.
Aufgrund dieser Beeinträchtigung wurde mir Fr. P. als Betreuerin zugeteilt.
So machte mir Fr. P. den Vorschlag einer Reha Umschulung im BBRZ.
Dem sah ich positiv gegenüber, ein paar Tage später war ich auch schon dort, nur wurde mir von Fr. P. nicht mitgeteilt, das diese Maßnahme 5-12 Wochen dauern soll, und lediglich der Berufsfindung – und oder – der statistischen Verschönerung der Arbeitslosenzahlen dient.
Ich habe diese Maßnahme am 3. Tag abgebrochen, mit der Begründung das ich sehr wohl weiß was ich in beruflicher Hinsicht will und ich nicht 5-12 Wochen lang Texte vom türkendeutsch ins deutsche übersetze. Bis zu 12 Wochen lang Vollpension auf Kosten der Steuerzahler, das hat „Sinn“
Zudem wurde mir von meiner Betreuerin im BBRZ so richtig „eingegeigt“ Fr. S., alles was Sie machen wird ein Rückschritt sein und dessen soll ich mir besser Heute als Morgen bewusst sein!
Mit solchen Aussagen kann ich absolut nichts anfangen!!!
Ich habe zwar nur einen Hauptschulabschluss, den aber dafür mit ausgezeichnetem Erfolg, Sie können also davon aus gehen, dass ich rechnen und schreiben kann.
Fr. P. hatte mir sodann eine Umschulung zum techn. Zeichner, Dauer der Ausbildung 2 Jahre, im BBRZ als genehmigt vorgeschlagen.
Mein Wunsch – Mechatroniker – kann leider ganz und gar nicht berücksichtigt werden, da dieser Beruf im BBRZ ja nicht ausgebildet wird. Fazit – Umschulungen beschränken sich auf das Angebot des BBRZ und nicht auf personenbezogene sinnvolle Ausbildungen.
Warum eine Umschulung für mich, zum technischen Zeichner sinnlos erscheint hat Fr. P. anfänglich absolut nicht verstehen wollen. Nach mehrmaligem erklären ist auch Sie zur Einsicht gekommen, das ich Recht habe.
In diesem Zusammenhang erklärte ich auch Fr. P., warum die Umschulung zum Mechatroniker das Richtige für mich wäre. Nach längerem hin und her hat auch Fr. P. sich eingestehen müssen, das ich Recht habe, leider fehle aber dem AMS das Geld dazu. Das Geld hat ja ein „Mascher´l“ drauf.
Ein Antrag bei der PV wäre sinnvoll, meinte Fr. P., vielleicht können die was finanziell dazu beitragen – Fehlanzeige! Der selbe „Kindergarten“!

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Mit der Feststellung, das Fr. P. mit meiner Persönlichkeit nicht wirklich zu Recht kommt, bemühte ich mich um ein Gespräch mit der Geschäftsführung des AMS G. Fr. B..
Am Telefon wurde ich kurzer Hand mit den Worten, ich habe in den nächsten 14 Tagen keine Termine mehr frei und anschließend bin ich im Urlaub, abgewimmelt!
So machte ich den nächsten Schritt und kontaktierte Fr. P. ( AMS Linz)
Zwischenzeitlich hab ich einen Ausbildungsweg zum Mechatroniker gefunden, der von einer Tochtergesellschaft vom BBRZ gemacht wird, ABZ Braunau. Fr. P. war überrascht was ich alles finde und ich war´s, weil ich feststellen musste, das Fr. P. diese Ausbildungsstätte – trotz Ihrer so großen Bemühungen, nicht einmal gekannt hat!
Fr. P. war der Meinung ich solle die Ausbildungsmöglichkeit im ABZ Braunau mit Fr. B. im persönlichen Gespräch besprechen. Fr. P. vereinbarte einen Termin, damit´s nicht wieder 2 Monate dauert!!
Zudem versicherte mir Fr. P., das eine Umrechnung (technischer Zeichner) vom BBRZ ins ABZ Braunau (Mechatroniker) nicht der Standard ist, aber, Sie Rücksprache mit Ihrer Chefin (Fr. G.) gehalten hat und Sie war zuversichtlich, dass dies in Zusammenarbeit mit dem AMS Braunau schon funktionieren wird. Ich habe selber mit Hr. M. vom AMS Braunau telefoniert, und es war eigentlich eindeutig, das Er als solches, nichts dazu beitragen kann, wenn das AMS G. diese Ausbildung ins ABZ nicht umrechnen will. Fr. P. war ja sehr fleißig beim mail schreiben. Unter dem Motto wo ein Wille da ein Weg! Beim AMS funktioniert es leider anders!
Das Gespräch mit Fr. B. war ein Gespräch aus der „untersten Schublade“
Die erste erhaltene Information von Fr. B. - es gibt kein Geld! Und das Geld was es gibt, hat ein – Mascher´l drauf!! Ich kann es nicht mehr hören – ein Mascher´l drauf - „Mein Gott“ in welchem Kindergarten bin ich da gelandet???
Zweitens, solle ich mich mit Hr. F. von der Ausbildungsstelle ÖBB Attnang Puchheim (auch eine Tochter vom BBRZ) in Verbindung setzten. Dieser macht Ausbildungen in der Metallbranche. (Aber nicht Mechatroniker!!)
Dort habe Sie „Ausbildungskontingent“ gekauft! Vielleicht kauft Fr. B. auch einmal beim ABZ in Braunau ein?! Dann könnte man top Ausbildungen anbieten! Falls jemand Interesse daran hat???
Das ca. 15 minütige Gespräch mit Fr. B. war ihrerseits von 3 Anrufen am Handy gestört
(2 Anrufe eindeutige Privatgespräche) und den 3. Anruf konnte Sie nicht annehmen, weil Sie gerade am Festnetz mit Hr. F. telefoniert hat, um Ihn zu informieren, das ich Ihn besuchen komme.
Erklärt, warum Termine bei Ihr so schwer zu bekommen sind!
Das war´s, mein Ausbildungsprogramm Mechatroniker war von vorn herein kein Thema, uninteressant, keiner Mühe wert, wurscht, egal ……………………….
Eine Stunde später war ich bei Hr. F. (ÖBB) Attnang Puchheim. Er zeigte mir seine Ausbildungsstätte – ja was soll ich dazu sagen – Staatsbetrieb!!!!!!!!!!!!
Zudem kann er auch keinen Mechatroniker ausbilden.
Es ist sehr frustrierend, feststellen zu müssen, das man von inkompetenten AMS Damen durch die Gegend geschickt wird, nur weil sie glauben mich in irgendwelche unsinnigen Ausbildungen „verstecken“ zu wollen. An diesem Punkt angelangt, machte ich nochmals klar, dass ich nichts mache was keinen Sinn ergibt!! Als Unternehmerin versteht man das, als Staatsangestellter?
Die nächste Besprechung fand gemeinsam mit Fr. P. und Fr. B. statt!
Einleitend stellte Fr. B. mit sehr scharfer und drohender Stimme fest, dass ich 3 Ausbildungen angeboten bekommen habe, und keine davon angenommen habe.
Die 1. - Technischer Zeichner im BBRZ - Da war wenigstens Fr. P. soweit und hat mir Recht gegeben, das dies nicht das Richtige für mich sei!
Die 2. - Eine Metall- Ausbildung (wurscht welche??!!) bei der ÖBB - Fr. B. hat mir nur erklärt, Mechatroniker geht nicht also muss ich was anderes machen! Was ist ja wurscht, Hauptsache ich bin weg vom AMS.

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Die 3. - Elektriker im BBRZ – Das war der über drüber Hammer, von dem hab ich ja noch gar nichts gewusst, dass ich den „angeboten“ bekommen habe. Fr. P. fing zu stottern an als ich nachfragte – wann und mit wem????? haben sie eine diesbezügliche Ausbildung besprochen – mit mir sicher nicht!!! - Die Willkür der AMS Mittarbeiter schreckt vor gar nichts zurück!!
Die 4. - Betriebselektriker über die Lenzing Stiftung - Fr. B. sagte Wort wörtlich zu mir – und das in einem Ton als wäre ich ein Schwerverbrecher:
Das ist das letzte Angebot von Ihrer Seite, es wird keine weiteren Angebote mehr für mich geben, zudem stehe ich ab sofort den allgemeinem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Diese Drohungen mögen vielleicht bei so manchen Leuten „Wirkung“ zeigen, für mich war klar, eine Förderung die einen Sinn für mich machen würde haben die Damen vom AMS von Anfang an ja nicht im Sinn gehabt - ja und dem Arbeitsmarkt stehe ich ja sowieso zur Verfügung das ist ja eh Tatsache, wieso Fr. B. glaubt damit Drohen zu müssen??!!
Frau E. wurde mir als Ansprechpartner bei der Lenzing Stiftung genannt und ich solle mich mit Ihr in Verbindung setzen.
Sofort nach dem „tollen“ Gespräch mit Fr. B. fuhr ich zu Fr. E. – Endlich wieder einen normalen Gesprächspartner!! Nach dem Vorstellungsgespräch teilte mir Fr. E. mit, dass dies nicht die richtige Ausbildung für mich sei.
Noch immer positiv eingestellt, bemühte ich mich um ein Vorstellungsgespräch beim Personalentscheider der Lenzing AG.
Dem sein 2. Satz – der 1. war die Begrüßung – war, das dies keine Ausbildung für mich sein!
Nach 3 Stunden schnuppern war klar:
Hilfsarbeitertätigkeiten an ca. 5 verschiedenen Arbeitsplätzen wobei diese Tätigkeiten sich lediglich auf das Zusammenschrauben von Serienteilen beschränkt, 2 Jahre lang!
Die theoretische Ausbildung dazu möge vielleicht in Ordnung sein, nur praktisch ist diese Null!!!!
Falls es Ihnen noch nicht bekannt ist „Fachtrottel“ so werden diese Leute danach genannt!
Zwischenzeitlich wurde auch Fr. P. „zurück gepfiffen“ – von wem auch immer?? Sie war über die Möglichkeit dieser Elektrotechnischen Ausbildung auch sehr begeister?! So bin ich beim verarschen auf Stufe 2 gelandet.
So, was hab ich daraus gelernt? Keine der AMS Damen hat kapiert was eine sinnvolle Umschulung ist!
Im Gegenteil, Fr. P. erklärte mir, das ich bei meinen Vorstellungsgesprächen nicht den „G´scheiten“ raushängen lassen soll, dies komme nämlich nicht gut an.
Daraufhin musste ich Ihr leider erklären, das es dumm sei, als AMS Angestellte mir unter Drohung den „letzten Vorschlag“ Betriebselektriker in der Lenzing AG zu machen, wenn ich als AMS Angestellter nicht der Personalentscheider von der Lenzing AG bin.
Erklärungen warum und weshalb hängen mir mittlerweilen zum Hals heraus.
Ich komm mir vor als sei ich im Kindergarten!
Mein Vorschlag die Ausbildung über die Berufsschule 5 in Linz zu machen fand Fr. P. ganz in Ordnung, Sie kann sich aber nur die 3. und 4. Berufsschulklasse + Fahrtkosten vorstellen zu finanzieren. Da ich sie darauf aufmerksam machte, das dies keinen Sinn ergibt, rief Sie selber in der Berufsschule an, und siehe da, dort hat Sie erfahren, das 3. und 4 Klasse alleine nicht sinnvoll ist.
So, und wieder hat das „Gscheithauberl“ recht!
Daraufhin bin ich von Fr. P. beauftragt worden persönlich nach Linz zum Direktor der Berufsschule zu fahren, um Preis und Termine bezüglich Mechatroniker Berufsschulzeiten einzuholen.
Diese Daten habe ich sodann sofort Fr. P. zukommen lassen. Leider hat Sie die Aufstellung –
genau genommen 2x4 Zeilen – vom Direktor nicht einmal lesen können!!!
Daraufhin hab ich einen neuen Besprechungstermin bezüglich Förderungen von Ihr erhalten. Siehe Beilagen.
Bei diesem Termin allerdings ging es weder um die Besprechung der Terminliste vom Direktor noch um eine Förderung! Ganz im Gegenteil, Fr. P. stellte mir eine langjährige und sehr erfahrene Mitarbeiterin des AMS vor, Fr. K., mit der Begründung Sie wisse nicht mehr was sie mit mir

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anfangen solle. Frage zwischendurch – Haben AMS Angestellte ein Problem mit Leuten die wissen was sie wollen und sich nicht in irgendwelchen unsinnige Kurse stopfen lassen?????!!
Achtung es kommt noch viel besser!!
Diese Fr. K. schimpfte mich wiederum, und das in einem Ton als wäre ich ein Schwerverbrecher, warum ich die Berufsfindungswochen im BBRZ abgebrochen habe, und hat sodann auch schon einen Termin bezüglich Eignungstest für mich vereinbart, ohne mit mir darüber vorher gesprochen zu haben!
So und jetzt kommt´s, die einzige Begründung die mir genannt werden konnte, warum es jetzt auf einmal (noch wie war die Rede von einem Eignungstest gewesen) notwendig ist einen Eignungstest zu machen, war: Mit dem Steuergeld muss verantwortungsvoll umgegangen werden!! Das bekommt man von einer AMS Angestellten zu sagen, die nicht einmal eine Auflistung von 4 Zeilen richtig lesen kann!!! Ist das nicht pure Steuergeldverschwendung???
Muss man sich das alles gefallen lassen??
Fr. P., Fr. B. und Fr. K. haben sich in keinster Weise bemüht eine derartige Ausbildung auch nur irgendwie zu organisieren, und als ich div. Möglichkeiten vorgelegt habe, wird man nur verarscht und schikaniert!
Fr. P.hat nicht einmal gewusst, dass es das ABZ Braunau gibt, geschweige denn, dass es eine Tochter des BBRZ ist.
Fr. B. würde nie selber auf die Idee kommen ein Ausbildungskontingent beim ABZ zu kaufen!
Standardprogramm für alle – das macht wenig Arbeit für die AMS Damen!
Diese sollen froh sein, das Sie beim AMS angestellt sind, in der Wirtschaft würde man keinen Lohn für solche Leistungen bezahlen!! Aber nach dem es ja Steuergeld ist, ist es ja „wurscht“!
Zurück zur sinnvollen Verwendung von Steuergeld – Die Kosten der Mechatroniker-Ausbildung im
ABZ Braunau, sowie die in der Berufsschule wäre viel günstiger und auch kürzer gewesen als die - technischer Zeichner - Ausbildung im BBRZ – die ja genehmigt gewesen wäre! Sinnvoll?? Das Wort muss den Damen vom AMS erst erklärt werden vielleicht können Sie es dann auch – irgendwann - einmal umsetzen!!!
Das Geld hat ein „Mascher´l“ drauf. Solche Begründungen kann man im Kindergarten aussprechen aber sicher nicht mir gegenüber! Eine Antwort mit der dementsprechenden Rechtsverordnung wäre da angebracht gewesen. Mittlerweilen weiß auch ich, dass es diese ja gar nicht gibt, die AMS Mitarbeiter richten sich das – zum Leid der Arbeitslosen - ganz willkürlich selber!!
Ob aus Bequemlichkeit oder von der Politik beauftragt, das macht für den Arbeitslosen keinen Unterschied!

S. E.
Diese Beschwerde ergeht mit gleicher Post an:
AMS Linz Landeshauptmann, Volksanwaltschaft, Kronen Zeitung, ÖVP, SPÖ, FPÖ, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Verwaltungsgerichtshof, Rechnungshof
Lenzing Stiftung, „SoNed“ u.v.a (10.02.11)

Anmerkung: Toll! Diese Vorgehensweise von E. S. ist zum Nachahmen!
Namen und Daten wurden, wie immer, von mir gekürzt!

Das Geld hat ein Mascherl drauf?
Nicht nur ein Mascherl sondern auch gleich eine Adresse!
Aha - Die Zwangs-VolksVertrottelungskurse-Betreiber bekommen "ihre"/unsere Millionen mit einem Mascherl drauf!
Wahrscheinlich lässt sich dann noch leichter Mobbing anstatt Qualifizierung betreiben!

Der unerträgliche AMS Zynismus ist das Mascherl auf dem AMS-Wahnsinn!
Ich packe die AMS-Frechheiten überhaupt nicht mehr!
Dass es diese inkompetenten menschenverachtenden Versichertengemeinschafts-Schädiger doch tatsächlich wagen, vom verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu sprechen!?
Realitätsverweigerung anstatt Verantwortung und Kompetenz!

21.02.11 um 17.01 Uhr - von S. E. - "Dieser verlogene Kindergarten ist echt der Wahnsinn!!!"
Hallo Hr. Moser!

Anbei der weitere Schriftverkehr!
Fr. B. hat mich heute angerufen und gemeint, sie habe ja nicht gewusst in wie weit meine gesundheitliche Beeinträchtigung das Arbeiten an einer Maschine möglich macht!
Ich hab Ihr gesagt, das ich seit fast einem Jahr in der "Betreuung Reha und Umschulung" beim AMS bin, und es erstaunlich ist, das man jetzt erst drauf kommt, das für eine so "hochgepriesene" intensive Betreuung - erst jetzt eine medizinische Untersuchung anordnet werden soll, wo festgestellt wird, was aus gesundheitlicher Sicht mir überhaupt zumutbar ist.
Ich glaube Sie verstehen mich, wenn ich sage:
Dieser verlogene Kindergarten ist echt der Wahnsinn!!!
Ich halte Sie am laufenden :-))
Liebe Grüße
E. S.

9.02.11 um 17.47 Uhr - von Pi*. - Meine Geschichte ist auch eine ziemlich eigene und sie zieht sich schon eine Weile hin, inzwischen hat die Absurdität schon literarische Formen angenommen.


www.SoNed.at

hallo.

diese seite scheint in österreich einmalig zu sein. ich halte sie für unverzichtbar.

meine geschichte ist auch eine ziemlich eigene und sie zieht sich schon eine weile hin, inzwischen hat die absurdität schon literarische formen angenommen. kafka hätte sich gehütet derartige alpträume in worte zu fassen, aber hier und jetzt ist dergleichen schon realität.

hier finde ich hilfe, das sogar in rechtliche bezüge zu stellen. dafür bedanke ich mich auch noch mal. vielleicht erzähl ich mal den ganzen ablauf, jetzt soll erst mal reichen: ich war selbstständig, bis ich mir aus blödheit ein konkursverfahren eingehandelt habe. der richter musste das verfahren mangels masse einstellen, hat aber ausdrücklich die empfehlung ausgesprochen, das gewerbe aufrecht zu erhalten, da ich dann in recht kurzer zeit schuldenfrei wäre und ich darüber hinaus auch unter widrigsten umständen meinen lebensunterhalt immer selbst bestritten habe. abgesehen davon war mein vertrauen in eine angestellte ursächlich der grund für das verfahren.

seine worte: so deppert werden\'s nimmer sein, ihre kunden san zufrieden, sie leisten mehr als viele andere und sind mit wenig zufrieden.

die bh beschied: im interesse meiner gläubiger wird das gewerbe entzogen.

danach habe ich mich noch gute zwei jahre durchgeschlagen, dann ging nichts mehr, weil die winter kalt sind und die sorgen nicht weniger werden wenn nix mehr weitergeht. also fand ich mich beim sozialamt ein.

dort erlebte ich erstmal folgendes: bereits ausgeschriebene anweisungen zum erwerb eines ofens (im november) und für die hilfe zum lebensunterhalt wurden vor meinen augen zerrissen, weil ich mich geweigert habe, einen handschriftlich auf der rückseite einer \"verständigung\" verfassten rechtsmittelverzichts zu unterzeichnen. später erfuhr ich dann vom herrn bezirkshauptmann, dass es keinen rechtsmittelverzicht gab, weil es in österreich keinen rechtsmittelverzicht gibt. die wörtliche formulierung war allerdings: hiermit verzichte ich auf weitere rechtsmittel hinsichtlich dieser verständigung...

bla bla.

nun ist eine verständigung im bfg nicht vorgesehen, sowas gibt es gar nicht. und was es nicht gibt, das gibt es nicht.

wie auch immer. die landesregierung intervenierte am vorletzten diensttag vor weihnachten, ich bekam einen anruf vom sozialreferat und kurz darauf das geld für den ofen und für den hunger der letzten wochen. versteht sich von selbst, dass sich so schnell kein ofen mehr erwerben liess, aber immerhin...

danach gab es mit der bh keine probleme mehr, wohl aber mit meiner sachbearbeiterin beim ams. diese \"vermittelte\" mir einen job bei einem sozialprojekt. dort leistete ich einen tag probearbeit und sollte eingestellt werden. computer zerdeppern, wegen der wertstoffe. nicht toll, aber immerhin... nur durften die mich dann gar nicht einstellen, weil ich keinen ams-bezug hatte. D

daran haben auch die bemühungen des projektleiters nichts geändert. er durfte mich gar nicht einstellen. Deshalb wurden mir auch weder die arbeitsstunden noch die fahrtkosten vergütet.

n der folge definierte ich meiner sachbearbeiterin die begriffe inkompetenz und arschlecken. da sie sowieso nichts brauchbares vorweisen konnte, sollte sie mich einfach in ruhe lassen.

eines tages stand \"meine\" sozialarbeiterin von der bh vor der tür, die meinte, ich müsste mal wieder zum ams. das war kurz vor der installation der mindestsicherung. dort stellte ich erst mal fest, dass ich seit etwa zwei jahren abgemeldet wurde, weil ich arbeit gefunden hatte. dumm, dass ich nichts davon wusste. Offenbar ging man davon aus, ich sei in dem projekt beschäftigt, da ich angeblich nicht rückgemeldet hatte weshalb ich nicht eingestellt wurde. meine oben erwähnte vorsprache ist vermutlich nicht anktenkundig.

das erste angebot der gleichen dame war dann - na ja, was sonst. das gleiche projekt. bloss stellte man dort dann fest, dass der arbeitsplatz nicht mit den öffentlichen verkehrsmitteln erreichbar war.. als mindestgesicherter darf ich auch kein auto besitzen, also: geht nicht. Seither darf ich mindestens einmal im monat in der kreisstadt vorsprechen, was schlicht unnötige fahrtkosten verursacht, die ich selbst tragen muss. 70% aller bewerbungen waren von vorn herein hinfällig, weil ich entweder nicht dem anforderugnsprofil entspreach oder der arbeitsplatz respektive mein wohnort nicht mit öffentlichen verkehrsmitteln zu arbeitsbeginn und -ende erreichbar war.

fazit der vermittlerin: sie wollen doch gar nicht anbieten. ihr verhalten liess sich immerhin dahingehend korrigieren, dass mein gruss beim eintreten erwidert wird. jede weitrere kommunikation ist mit unterstellungen und vorbehalten durchsetzt.

immerhin habe ich klären können, dass ich keine fahrtkosten tragen werde, um mir von einem arbeitgeber bestätigen zu lassen, dass ich nicht dem bewerbungsprofil entspreche oder die fahrpläne nicht kompartibel sind. rückmeldungen mache ich telefonisch,. bisher jedenfalls. nun wurde die annahme einer rückmeldung verweigert, weil ich "unterschrieben" hätte ein eigenes fahrzeug zu haben. tatsächlich habe beim ams erwähnt, dass mir gelegentlich ein fahrzeug zur verfügung steht. als mindestgesicherter ist es mir sogar untersagt ein fahrzeug zu besitzen. ich bestand auf eine feststellung meine telefonischen rückmeldung wegen der ansagen der vermittlerin vonwegen der vorgegeben frist von 10 tagen und wurde darauf verwiesen, dass ich eh bald den nächsten kontrolltermin habe.

das ist morgen.

heute bin ich auf diese seite gestossen, die mir einige fragen beantwortet hat, die weder von behördenseite geklärt wurde noch so ohne weiteres im netz zu klären sind.

pikanterweise habe ich in wenigen tagen den beginn eines coachings von "die bewerber". Er soll bewerbungsstrategien behandeln, wurde mir gesagt, und ist auf 12. bei bedarf 14 wochen angesetzt. wann mir die fahrtkosten erstattet werden wurde mir noch nicht mitgeteilt, in meinem überlebenssatz sind tägliche fahrten in die kreisstadt jedenfalls nicht eingerechnet.

mit einführung der mindestsicherung zeitgleich zur auszahlung des kleidergeldes fiel erstens dieses, zweitens auch der alljährliche heizkostenzuschuss fort. beides ist in der mindestsicherung nicht vorgesehen. aufgrund des verschlechterungsverbotes wurde der differenzbetrag als monatumlage errechnet und wird seither in nö an ehemalige sozialhilfebeziher zweimonatlich "nachgezahlt". es versteht sich von selbst, dass diese praxis nicht ausreichend ist, um rechtzieitg heinzmaterial für einen österreichischen winter zu erwerben. es war auch nicht möglich sich vorher auf diese situation einzustellen, da es keine entsprechenden informationen dazu gab. dabei bin ich als sozialhilfefall immer noch besser gestellt als jene, die fortan in den genuss der mindestsicherung kommen. was immer die sichert - es liegt unter dem sozialhilfestandart, wenigstens in nö.

um diesen standard zu halten, muss ich rechtzeitige folgeanträge stellen. vor allem: ich darf auch nicht einen tag aus der leistung fallen, um zb ein befristetes beschäftigungsverhältnis einzugehen. danach wird der winter noch kälter und der monat noch länger.

was dieses coaching angeht: niemand hat sich die mühe gemacht meine defizite explizit festzustellen. davon weiss ich jedenfalls nichts. morgen werde ich mir erklären lassen, wie das choaching meine defizite schmälern soll, welche das sind und welche sich auf seiten der vermittlung feststellen lassen.

danach werde ich feststellen, dass diese einbringung gemäss des parteiengehörs festgehalten wird. so viel zeit muss schliesslich sein. und weil's so schön ist: eine komplette akte bitte, wahlweise auf papier oder einen usb-stick.


9.02.11 um 15.00 Uhr - An Report (ORF) - Zum Beitrag "erpresste Arbeitnehmer"


Ich grüsse die Damen und Herren der Redaktion

Und bedanke mich für den Beitrag "erpresste ArbeitnehmerInnen" der gestrigen Report Sendung!

Ich möchte ihnen dazu aber eine Frage stellen!
Warum erwähnen sie mit keinem Wort , dass dieser Zustand politisch erwünscht ist?
Besser:
Diese Arbeitsmarktpolitik, umgesetzt von AMS und Zwangsmassnahmen, arbeitslose Menschen über Mobbing-Kurse und Psycho-Terror in diese Dienstverhältnisse drängt!

Dass diese Behörde selbst vor Rechtswidrigkeit, Nötigung und Amtsmissbrauch nicht zurück schreckt um dieser politischen Forderung nachzukommen!

Und Betroffenen als "Anreiz" (ÖVP interpretiert) die Existenzvernichtung anbietet!

mit freundlichen Grüssen

Moser Christian
A.Brucknerstr.23
5280 Braunau
www.soned.at
An die 5400 Forum Einträge handeln von Rechtsstaatlosigkeit im AMS,
"verursachten" psychischen Erkrankungen wie auch Suizid!

9.02.11 um 10.24 Uhr - von A. K*.- K-Versicherungs-Schutzfrist!


Hallo

Ich habe folgendes Problem!
Ich war von 08.11.2010-21.01.2011 im Krankenstand. Der 21. war ein Freitag, ich sollte zur Kontrolle zur Krankenkasse kommen rief an, das es mir mit dem wo ich im KKST war wieder gut geht, sie mich abschreiben können. War kein Problem!

Tags darauf bekam ich eine Darmgrippe. Ich fühlte mich so mies, ich konnte erst am 26.01. zum Hausarzt und mich dort nur einen Tag rückdatieren lassen.

Der KKST endete am 31.01 wo ich beim AMS einen Neuantrag stellen musste weil ja mein vorheriger KKST länger als 62 Tage dauerte.

Nun erklärte mir die Dame am AMS, da ich mich erst am 31. zurückmeldete, das mein Antrag erst ab 31. gilt und ich somit von 21.-31 keinen Anspruch auf Bezug habe. (Noch recht logisch)

Aber:

Die WGKK teilte mir mit, das ich auch von ihrer Seite keinen Anspruch habe, da ich mich ja am 24.01 beim AMS zurückmelden hätte müssen um wiederrum die ersten 3 Tage vom AMS zu bekommen und die restlichen 7 von der WGKK.

Ist es nun richtig, das ich von Seitens der WGKK keinen Anspruch auf Krankengeld habe? Falle ich jetzt um 10 (bzw. 7 Tage) um? Beim Arzt hat ja meine e Card funktioniert also war ich versichert! Wie sieht es da mit der nachversicherung (sind ja 28 Tage) aus?

Danke für die Hilfe!

Antwort:
Es kann sein, da kein Anspruch auf Arbeitslosenleistungen vorliegt, dass die ärztlichen Leistungen durch die Schutzfrist zwar gedeckt sind, aber ev. kein Anspruch auf Krankengeld besteht! (ohne Gewähr)
Trotzdem:
Legen sie auf dem Bescheid Einspruch/Berufung - mit der Begründung - der Schutzfrist ein! (Eingeschrieben aufgeben - oder die Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) mehr auf Krankenkassa!
Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

9.02.11 um 18.10 Uhr - von A. K - Zu meinem Entsetzten mußte ich feststellen das ich 2 Fehler rund um meinen Krankenstand begangen habe.
Sehr geehrter Herr Moser !

Zu meinem Entsetzten (Beitrag K-Versicherungschutz vom 9.02.11) mußte ich feststellen das ich 2 Fehler rund um meinen Krankenstand begangen habe.

Als langjähriger Arbeitssuchender bin ich das erste Mal (Notstandshilfe aufgestockt durch Mindestsicherung) in den Krankenstand gegangen und das seit der ersten Dezemberwoche 2010, meinen nächsten Chefarzttermin hab ich am 25.02.11

Habe am ersten Tag meiner Krankmeldung meine AMS Geschäftsstelle darüber Telefonisch informiert - bin krank - Datum, Uhrzeit und Name der Person notiert

Somit war für mich alles erledigt. Im Jänner bekam ich auch nur 13 + die ersten 3 Tage Krankenstand ausbezahlt, was mich darin bestärkte - alles ok

Jetzt lese ich aber man muß (soll) gleich am ersten Tag den rosa Schein hinfaxen.
Habe das aus Unwissenheit bis dato nicht gemacht. Fehler 1

Fehler 2 : hab mir weder im Jänner noch im Februar den rosa Schein von meinem Hausarzt abstempeln lassen
(wegen Geld von der Krankenkassa)

Da ich ja erst wieder am 25.02.11 Chefarzttermin habe bin ich dann auch über diese 62 Tage

Die wichstigste Frage die ich an sie habe Herr Moser - was \"kann mir das AMS antun\" wegen dem nicht gefaxten rosa Krankenstandsschein ?

Können die mich aus dem Bezug werfen oder sperren ?

Vielen Dank !
mfg R.K.
selbstverständlich können sie meinen Beitrag ins Forum stellen

Antwort:
Es war wichtig, dass sie bez. Krankenstand dem AMS gleich am ersten Tag telephonisch Bescheid gegeben haben! Hoffentlich wurde das fest gehalten!
Bringen sie das schnellstens in Ordnung und übermitteln sie dem AMS die Krankmeldung! Lassen sie sich den Rosa Schein wegen einer KG-Auszahlung abstempeln!


9.02.11 um 8.23 Uhr - von R. K. - Kürzung von Notstandshilfe.


Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Kürzung von Notstandshilfe.

Ich war vor längerer Zeit Arbeitsuchend als das AMS aus heiterem Himmel meine Notstandshilfe einstellte und eine große Rückzahlungsforderung an mich stellte. (Nach Ende des Verfahrens !!! - 3 Jahre später - hat das AMS auch endlich über meinen Antrag auf aufschiebende Wirkung entschieden) Dankenswerter Weise wurde ich durch Herrn Dr. Pochieser verteten und das Verfahren vor dem VWGH gewonnen. In dieser Zeit hat mir das AMS noch 5x die Bezüge vorenthalten - und hat dies immer wieder in den verschiedensten Berufungsstufen selbst aufgehoben.

Ich habe mir selbst wieder eine Arbeitsstelle gefunden und auch wieder gekündigt nachdem die Zustände dort unhaltbar waren.

Ich bezog eine kurze Zeit ALG dann NH und nachdem wieder mein altes AMS wegen Umzuges für mich zuständig war bekam ich einen neuen Schrieb über meine Notstandshilfe welche um über 30 % ganz knapp über Mindestsicherungsniveau gekürzt wurde (keine Partnerschaftsanrechnung und auch keine Begründung).

Einen Bescheid habe ich schon angefordert aber natürlich noch nicht erhalten.

Auf der AMS Homepage kann man einen Hinweis finden das bei wiederholter Arbeitslosigkeit (bin zum 2ten Mal AL) die Notstandshilfe gekürzt werden kann aber ich finde keine Hinweise und auch kein Gesetz nach welchen Vorschriften wie und ob überhaupt gekürzt werden darf.

Ich konnte auch noch keinen anderen Arbeitsuchenden finden dem es gleich ergangen ist.

Meine Frage wäre ob entsprechende Gesetze oder auch andere Fälle bekannt sind.
LG R.

Über SoNed - Informationen zur erfolgreichen Berufung! (17.04.07)

Antwort:
Siehe Seite 16 der AK-Broschüre
Kürzung der Notstandshilfe bei langer Bezugsdauer

und AlVG -§36 (6)

Bemessungsbescheid verlangen und ev. Einspruch/Berufung einelegen!
Wurden schon des öfteren Berechnungsfehler gefunden!




8.02.11 um 12.05 Uhr - von Mag. A.F.- iFAIR - eine Initiative für faire Ausbildungsbedingungen, gegen Gratisarbeit, unbezahlte Praktika etc.


iFAIR - eine Initiative für faire Ausbildungsbedingungen, gegen Gratisarbeit, unbezahlte Praktika etc.

iFAIR zeigt die prekären Beschäftigungverhältnisse für Klinische- und GesundheitspsychologInnen auf.

Es gibt auch eine UNTERSCHRIFTENAKTION, näheres dazu steht auf der Homepage:
http://www.ifair.at/

Liebe Grüße,
Mag. A.F.


8.02.11 um 11.57 Uhr - von D*. - Negativer Bescheid der PVA


lieber herr moser,
od. kann mir jemand anderes helfen!
hier nur eine kurze frage.
mir wurde vom ams wien, um aus meiner notstandshife zu kommen ein antrag bei der pva empfohlen ( wg. epilepsie). das hab ich getan. nun habe ich von pva einen negativen bescheid bekommen. muss ich mich nun sofort beim ams rückmelden od. wird während der einspruchsfrist weitergezahlt.
bitte um verständniss dass ich hier nicht meinen vollen namen genannt sehen möchte.
vielen dank für hilfestellung, d.

Siehe Antwort vom 21.11.10


8.02.11 um 11.00 Uhr - von J. - Schmarotzer-Betriebe freiwillig?


Hallo
Ist Transfair freiwillig oder muss hier hingegangen und unterschrieben werden?
Vielen Dank, M. J. (7.02.11)

Antwort: "Über Zwang machen die SÖB Millionen-Geschäfte"
Keine Freiwilligkeit bez. SÖB-Teilnahme!
Arbeitsverhältnis SÖB muss sich an KV:-Entlohnung halten!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


7.02.11 um 15.11 Uhr - von G*. - Mindestsicherung verletzt Menschenrechte!
Antwort vom Bundesministerium für Finanzen

"Eingabe an den Verfassungsgerichtshof!"


Servus,
Respekt! So viel Einsatz für Menschen!?. Dachte dass es sowas nur mehr im Fernsehen gibt. Ich möchte, die Chance nutzen, und mal fragen, ob Du mal Zeit hast über die Thematik "Mindest-maß-Sicherung" Special Case Selbständinge-Torture- zu plauschen.
Bin aus dem landschaftlich netten Wien, und in die Falle getappt....
Solltest Du Zeit finden, so Bitte ich um Info...Auch gleichartige
Fälle,welche DIr evtl zu Ohren gekommen sind, wären absolut interessant.
Lieben Gruss G (4.02.11)

so....Alles fertig: Kann jetzt öffentlich gemacht werden
("Unkentlichkeitsvoraussetzung von Name/SozVers/GebDat und AZ)
Seien Sie so lieb und geben Sie dies ALLEn betroffen als Hilfe weiter (5.02.11)

----------------------------------------- ----------------------------------------
Antwort vom Bundesministerium für Finanzen

Herrn
G. V.
E-Mail: ************


Mag. J. P.
BMF Kommunikation
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
DVR: *****
GZ. BMF-******** Wien, 31. Jänner 2011

Sehr geehrter Herr V.
Vielen Dank für Ihr auch an Herrn Finanzminister Josef Pröll gesandtes E-Mail vom 31. Dezember 2010 und Ihre offenen Worte zum Thema Mindestsicherung.
Sachliche Kritik und konstruktive Anregungen sind wichtig und werden von uns sehr ernst genommen. Nach Prüfung Ihres Anliegens sowie Mitbefassung des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, darf ich Ihnen nunmehr Folgendes mitteilen:

Wie die Sozialhilfe bisher ist auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als das letzte Netz der sozialen Absicherung zu verstehen. Sie soll ausschließlich jene Menschen auffangen, die trotz eines bestmöglichen Einsatzes ihrer Arbeitskraft nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Dabei wurde in der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung keine Unterscheidung dahingehend getroffen, weshalb eine Person in eine finanzielle Notlage geraten ist. Die Voraussetzungen für den Leistungsbezug sind daher für alle Antragsteller nach einheitlichen Maßstäben zu beurteilen.
So kann eine Unterstützung aus der Mindestsicherung grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn
 keine ausreichenden eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) vorhanden sind
Seite 2
 keine Ansprüche gegenüber Dritten bestehen, die geltend gemacht werden könnten
(z.B. Unterhalt, Leistungen aus der Sozialversicherung, etc.) und
 der Betroffene auch bereit ist, sich um einen zumutbaren Arbeitsplatz zu bemühen (Vormerkung beim AMS).
Dazu darf ich anmerken, dass im Rahmen der BMS alle arbeitsfähigen Antragsteller -
unabhängig davon, ob es sich um unselbständige Beschäftigte oder Selbständige handelt - zu einem optimalen Einsatz ihrer Arbeitskraft angehalten werden können, der ihnen letztlich auch zu einer Existenz sichernden Tätigkeit verhelfen soll. Sei es beispielsweise durch die Erhöhung des Beschäftigungsaus maßes, sei es durch die Aufgabe nicht einträglicher Tätigkeiten zugunsten anderweitiger, besserer Verdienstmöglichkeiten. Unter den oben genannten Voraussetzungen wird grundsätzlich auch (ehemaligen) Selbständigen eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zuerkannt werden können.
Ein möglicher Leistungsanspruch auf dieser Grundlage wird jedoch von den Landesbehörden, die für die Umsetzung und Durchführung der Mindestsicherung letztlich zuständig sind, immer erst unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Informationen vorerst weiterhelfen und ersuche Sie, sich bezüglich tiefergehender Fragestellungen zur Mindestsicherung an das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
J. P. (5.02.11)

--------------------------------------------------------- ----------------------------------------------
An den Verfassungsgerichtshof


1)
An den Verfassungsgerichtshof
Judenplatz 11, 1010 Wien
Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof
mit Vermögensbekenntnis

I. Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin

1. Vor- und Familienname

3. Geburtstag und Geburtsort

4. Familienstand2

X ledig □ verheiratet □ verwitwet □ geschieden

5. Beruf oder Beschäftigung

(Gegenstand der Beschwerde) Bezieher der Mindestsicherung

6. Staatsbürgerschaft
Staatsbürger der Republik Österreich

II. Verfahrenshilfeantrag
Ich stelle an den VERFASSUNGSGERICHTSHOF den Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe2
x im vollen Umfang x für folgende Begünstigungen
x die Befreiung von der Entrichtung
x der Eingabengebühr nach § 17a VfGG
x die Beigebung eines Rechtsanwaltes
X für das gesamte Verfahren in folgender/en Angelegenheit(en):

2.1 Konfrontation s-Grundlage für Zuständige Behörde(n)

• Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 7 B-VG;
Art. 2 StGG
• Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden (Art. 3 EMRK)
• Recht auf persönliche Freiheit (BVG persönliche Freiheit; Art. 5 EMRK)
• Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit Art. 4 EMRK; Art. 7 StGG)
• Recht auf Erwerbs(ausübungs)freiheit (Art. 6 StGG)

Für mich stellt sich, hier nun nachträglich die Frage:

Warum musste, meinen Gewerbeschein, ruhend melden?

Warum durfte ich nicht alles unternehmen um meine Lage zu verbessern.
An dieser Stelle verweise ich auf die Anfrage und Antwort des s.g.
Bundesfinanzministers Josef Pröll
Sowie, die Info-Seiten der Stadt bzw des Landes Wien zum Thema Mindest-Sicherung:
Verweis auf, den klar erkennbaren Satz:

Die AntragstellerInnen sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.

Bei genauerer Betrachtung, auf den o.g Satz, und das Wiener Rechts-Informationssystem, bestärkt meine Bedenken:
Hier beziehe ich mich auf die Auslegung -grundsätzlich- welche auf den ersten Blick, auf "Zwang" deutet
Was bedeutet -grundsätzlich verpflichtet- ?
1. einen Grundsatz betreffend (und daher wichtig)
Wir müssen noch einige grundsätzliche Fragen diskutieren.
2. einem Grundsatz folgend, aus Prinzip, ohne Ausnahme
Ich lehne den Einsatz von Gewalt grundsätzlich ab.
3. eigentlich, im Prinzip
Ich bin grundsätzlich mit dieser Lösung einverstanden, obgleich ich
noch einige Verbesserungsvorschläge hätte.
Oder eigentlich an und für sich, im Grunde (genommen):
Er ist zwar grundsätzlich damit einverstanden, aber …

2. Frage

Warum werde ich trotz Notlage vom Vollstreckungsdienst angeschrieben.
Ich beziehe mich auf ED23/023955/11 der MA6

3. Frage

Sitze ich per 9.Februar 2011 aufgrund des BMS in Haft? (Verwaltungs-Strafen, unbestritten)
weil ich in die Irre geführt, und NACHWEISLICH Einkünfte in Aussicht standen, aber leider als Privatperson mit ruhendem Gewerbeschein den Auftrag verlor?

Zur Abwehr der Zwangsweisen Vorführung,welche letztendlich einer durch die Wiener Landes- Regierung verfassungswiedrigen vollzogenen, Praxis der rechtswiedrigen beraubung meiner beruflichen Wahlfreiheit, und der Möglichkeit meine "Verwaltungsstrafen-Vollzug" durch Zahlung abzuwehren, ist per sofort der Status "Person zur Fahndung" mit Allen Mitteln aufzuheben.

Weiters begehre ich im Namen aller Betroffener, vorerst das Gesetz auszusetzen, und für Alle Betroffenen, bis zum erlangen, der Verfassungs Konformität, eine Lösung, ohne Aufschub oder Verzögerung, zu finden.
Zwangsmaßnahmen sind zu unterlasssen.
Da es hier um das Thema Grundrecht/ bzw Menschenrecht geht., werden Sie
verstehen, dass in diesem Fall die Zuständigkeit, nicht mehr bei Ihnen liegt. Daher das erste Mal in der Geschichte der 2. Republik, ich die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, als politischer Flüchtling, aufgrund von Menschenrechtsverletzung (Siehe VfGH) um Hilfe bitte.

Im einzelnen wird mein Rechtsbeistand, Ihnen Allle weitern Punkte schildern.....

Sämtliche, für das Wiener Mindest-Sicherung Gesetz/ bzw Verordnung,
verantwortlichen Amtsträger, der Wiener Landesregierung

Ev. geben sie einen Einspruch trotzdem ab, um im Falle, wenn es endlich ein
Gerichtsurteil gibt, diese Rückforderung geltend zu machen! (6.02.11)

Anmerkung zur MIndestsicherung und ihre 15a Vereinbarungen!
Zur Mindestsicherung ist in SoNed seit der Idee von Minister Buchinger bis zur Hundstorfer-Farce jetzt einiges zu lesen! MINDESTSICHERUNG - AKTION

Vorsicht Mindestsicherung!
Beleidigung; Erniedrigung; Demütigung; Persönliche Entwertung; etc.
(23.10.10)

Unmut zum Mindestsicherung-Regress der Steiermark
E-Mail an Landeshauptmann Voves wie an die Steiermark-Regierung
Ich möchte ihnen nicht meinen Unmut bzw. die SoNed-Veröffentlichung bez.
Regress, auch bei der Mindestsicherung, vorenthalten! (21.12.10)

Mindestsicherung: SPÖVP brechen weiter 15a-Vereinbarung / stm.-Grüne.at

Beim Buchinger-Entwurf 14 malige anstatt 12 malige Auszahlung gab es schon diese 15a Vereinbarung?
Damals hatte als einziges Bundes-Land Haiders-Kärnten (die ach so "soziale" FPÖ? oder BZÖ?) die 15a Vereinbarung nicht unterzeichnet!

Das erst gab Hundstorfer "SPÖ?" die Gelegenheit für die soziale untere Schicht eine 12 malige anstatt der 14 malige Auszahlung im Jahr zu erkämpfen!

Mindestsicherung und Transparenzdatenbank - Eine Chronologie (nachrichten.at)

Was ist eine 15a Vereinbarung?
Bei einer 15a Vereinbarung handelt es sich "anscheinend" um einen Vertrag?
Wie wir aber bei der Mindestsicherung, dessen Umsetzung über eine 15a-Vereinbarung geregelt ist, sehen, müssen wir auch unser Verständnis bez. "Vertrag" neu definieren!
Wird ein Vertrag als 15a-Vereinbarung bezeichnet, so heisst das "anscheinend":
"Dieses Papier kann man für`s Scheisshaus zum Arsch-abwischen verwenden!"


8.02.11 - Die öffentliche zur Schaustellung fehlender Handschlagqualität, Anstand und Ehre!
Was wir hier miterleben müssen, ist die öffentliche zur Schaustellung fehlender Handschlagqualität, fehlender Ehre, fehlendem Anstand, fehlender Moral und Ethik führender "staatstragender" Personen/PolitikerInnen, die dadurch eine gesellschaftliche Situation aufrecht erhalten, in der die untere soziale Schicht weiterhin und bewusst in der politisch beabsichtigten Not, Leid und Armut gehalten wird, um über Abhängigkeit, Erniedrigung, persönlicher Entwertung der Betroffenen den Druck zu schaffen den es braucht damit Lohndumping/Ausbeutung erfolgreich umgesetzt werden kann und so der "eigene" wie der Profit/Vorteile ihres Klientels weiter gesichert werden kann!

Siehe folgende Links zur gesellschaftlichen Situation, um u.a. die Absicht zu verstehen!

An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der "Gegenseite" - "Feindbild Arbeitsloser" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon) (23.05.09)

Mindestsicherungs-Quizfrage:
Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt! (24.10.09)

Sozialbericht / E-Mail an den Bundespräsidenten, Politik wie ca. 122 Medien!
"Wahnwitzige Umverteilung birgt enormen sozialen Sprengstoff in sich!"
ORF: 10 - 20% der BürgerInnen erhalten 75% am Einkommen?
Dies ermöglicht(e) ein AMS als brutales Lohndumping-Instrument! (16.12.10)

Hass und Gewalt! unter:
Aber wie funktioniert diese Schattenwirtschaftsbranche genau? (4./5.06.10)

Katastrophale Konsequenzen der ÖVP/"SPÖ?"-Politik
(Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben die Kräfte einer kranken Ideologie am Ruder!)

15.02.11 - "Fürstliche Summen für die, deren Parteien über Vertragsbruch den Regress bei der Mindestsicherung einführten"
Wie viel ehemalige Grazer Politiker an Pension kassieren (Krone/Steiermark.at) (12.02.11)


7.02.11 um 11.01 Uhr - von K*. - Wohngemeinschaft / Partnerschaft / rechtswidrige Anrechnung?


Hallo!

Also erstmal ein großes Lob für die riesen Mühe auf dieser Seite!

Habe einiges gelesen, weil ich dir die erneute Arbeit ersparen wollte, aber habe meine Fragen noch nicht zu 100% beantwortet bekommen, leider.

Also hier mal der erste Fall:

Ich habe mit meinem Ex-Freund ca. 2 Jahre zusammen gewohnt und natürlich wurde mir gleich was von meiner Notstandshilfe abgezogen (er hatte aber nur einen 20 Stunden Job)
Ich hab jetzt einiges gelesen, von wegen Freund gibt schriftlich bekannt, er kommt nicht für sie aus und sie bekommt Notstandshilfe weiter aber eben ohne Kürzung.
Wir haben uns alles ca. 60 zu 40 geteilt, weil er mehr Geld bekommen hat als ich.
(also er ca. 600? und ich ca. 400?)
Für Sozialhilfe hatte er leider ein paar Euros zu viel verdient.
Wollte jetzt wissen ob ich das gekürzte Geld vom AMS zurückfordern kann, wenn er mir z.B. schriftlich gibt, dass er nicht für mich gesorgt hat??
(hatte auch immer mein eigenes Konto, falls das wichtig ist)

Fall zwei:

Habe vor bald mit meinem neuen Freund in ein neues Bundesland zu ziehen. (also auch neues AMS)
Damit nicht wieder die Notstandshilfe gekürzt wird, wollen wir es offiziell als WG melden.
1.) Auf was müssen wir da achten?
(habe von eigenem Kühlschrank im Zimmer gelesen, muss das wirklich sein??)
2.) Oder reicht es, wenn er schriftlich bekannt gibt, nicht für mich zu sorgen, und mir somit das Geld was ich jetzt bekomme nicht gekürzt wird?

Vielen Dank für die Mühe!
Lg, K.
(möchte echten Namen nicht angeben, man weiß ja nie wer aller mitliest...) : /(6.02.11)

Antwort:
Auch die Kostenteilung bei Wohngemeinschaften, was sich logischer Weise gehört, sind insofern schon ein Problem, weil das AMS - aus Gründen des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs, "Statistikbeschönigung/Fälschung" verbunden mit Prämien - dann von einer Partnerschaft im Sinne einer Anrechnung der Einkommen ausgeht!
Deshalb passt nach der Übersiedlung von vornherein bei der Kostenaufteilung auf!
Schaut euch den Fragen-Katalog des AMS OÖ an

Hier ein Grünen-Tipp für "Neu-Anträge!
Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!


"Rückwirkender" Einspruch:
So gehen sie vor!
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid über den "abgelaufenen" Bezugszeitraum! - Denn bei der Bezugshöhe und den Zeitraum der Versicherungsleistung handelt es sich nur um eine AMS-Mitteilung!

Auf diesen Bescheid legen sie dann Einspruch/Berufung ein!
Denn Text haben sie schon gesichtet!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Ps.: Kühlschrank dürfte keine Rolle spielen! Ansonsten ist ein Fach für sie und ein Fach für den WohngemeinschaftsPartner! Alles Gute! (ohne Gewähr)

Weitere Links unter Politik/AMS erzeugt Armut

Anmerkung: Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit,
gibt es ev. ab dem Zeitpunkt, ab dem mal ein Richter / Staatsanwalt / die Justiz, auch in diesem Bereich, den Mut aufbringen sollte(n), ihrer Aufgabe "gerecht" zu werden und dieser Behörde wie dessen MitarbeiterInnen damit drohen, dass die Gefängnisse "voll" mit Menschen sind, die im Vergleich zum AMS + MitarbeiterInnen "nur" einen Bruchteil an rechtswidrigen/"betrügerischen" Handlungen setz(t)en!"
- "Wobei es zudem nicht mal gewiss ist, ob es sich bei allen Menschen/"Verbrechern" im Gefängnis um WiederholungstäterInnen handelt!"


6.02.11 um 18.16 Uhr - von L. H. - Neoliberalismus-Lüge der Abzocker


BRD: Reallöhne sind im letzten Jahrzehnt gesunken
Vor allem die Einkommen aus Vermögen konnten im vergangenen Jahr zulegen
(heise.de) (4.02.11)

unter:
Sozialbericht / E-Mail an den Bundespräsidenten, Politik wie ca. 122 Medien!
"Wahnwitzige Umverteilung birgt enormen sozialen Sprengstoff in sich!"
ORF: 10 - 20% der BürgerInnen erhalten 75% am Einkommen?
Dies ermöglicht(e) ein AMS als brutales Lohndumping-Instrument! (16.12.10)


6.02.11 um 15.27 Uhr - von E. R. - "Der Krake AMS ein paar Tentakel über einen Richterspruch ausreissen, dann hätte dieser menschenverachtende Verein mal Schlagseite!!"


Hallo Christian!!

Bei meinem letzten Schreiben an Dich,hab ich dir berichtet daß die Amtsleiterin des Ams W./T., der Volksanwaltschaft mitteilte, sich bei mir nur mehr auf Arbeitsvermittlung zu beschränken,da ich den Kursbetreibern zu unangenehm geworden bin!!!

Ein knappes Jahr hatte ich Ruhe,im Dezember 2010 jedoch legte mir mein Betreuer nahe, mir ein 5Wöchiges Praktikum zu suchen um so etwaigen Schwierigkeiten bezüglich eines Kurses aus dem Wege zu gehen!!!

Eine Monat später der nächste Termin,kein Praktikumsplatz zu finden, zumindest keinen bei dem man auch bezahlt wird,eröffnete ich meinem Betreuer. Stirnenrunzelnd gab er mir NOCH EIN CHANCE ein Praktikum zu finden den er wisse nicht was er mit mir sonst tun solle!!

1.Februar also der nächste Termin.Mein Betreuer war nicht anwesend, so kam ich zu meiner "besonderen Freundin" über die ich mich bereits bei der Volksanwaltschaft beschwert habe. Nun diese eröffnete mir sogleich das am 2.2.2011 bei dem Sozialöko-Verein Eibe eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beginne, und ich dort zu erscheinen habe!!
Ich ging noch am selben Tag zu diesem Schmarotzerbetrieb Vorstellen um der Dame die, die Einstellungsgespräche führt, mitzuteilen das ICH nicht gewillt sei,5Wochen Gratisarbeit für eine Elektronic Riesen zu Tätigen!! Zurück auf dem Ams erörterte ich der Betreuerin bei Aufnahme der Niederschrift das ich diese Maßnahme nicht antreten werde, da sie mir meine fehlenden Kentnisse und meine Defizite nicht erklären könne!

Sie schrieb in der Niederschrift,da die persöhnlichen Kentnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung am Arbeitsmarkt nicht ausreichen, wurde mir der Auftrag erteilt an der Maßnahme Arbeitstraining bei usw....
Weiters ließ ich festhalten das,sollte die Verweigerung der Maßnahme mit Bezugssperre bedroht sein, ich gegen sie Anzeige wegen Amtsmißbrauch Nötigung und gegebenenfalls auch wegen Körperverletzung einbringen werde. Letzteres weil ich Asthmatiker bin und regelmässig Inhalieren und Medikamente
nehmen muß!!
Alles wurde von der Dame zu Protokoll gebracht und unterschrieben.

Ihr sei das egal, da sie nichts zu befürchten hätte,da sie nur im Auftrag ihrer Chefs handle!!Weiters wurde mir ein Termin beim Amtsartzt gegeben der meine Arbeitsfähigkeit feststellen solle!! Meine Frage: Soll ich den Termin wahrnehmen??? Die Maßnahme verweigere ich sowieso!!???
Du darfst natürlich alles veröffentlichen. Ich hoffe es gelingt mal, der Krake Ams ein parr Tentakel über einen Richterspruch auszureisen dan hätte dieser Menschenverachtende Verein mal Schlagseite!! In diesem Sinne danke für Dein Engagement,ich werde weiter Berichten und verbleibe bis dahin mit freundliche Grüssen E.!!!

Antwort:
Die müssen dich wieder mal für mindestens 4 Wochen aus der Statistik bringen, damit du nicht mehr langzeitarbeitslos bist!

Über fehlende Fähigkeiten/Kenntnisse müsste das AMS aufklären! Aber der SchmarotzerBetrieb müsste zumindest wissen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse im Deppenkurs vermittelt werden!
Hier ist trotzdem Vorsicht geboten, da ohne Zeuge alles abgestritten werden kann!

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Ein Arbeits-Training müsste definiert sein und muss sich im Vergleich zu einer befristeten Anstellung von z.bsp.1 Monat unterscheiden!

Zur Info:
Beim Praktikum (wenn nicht freiwillig) mache den potentiellen Dienstgeber darauf aufmerksam, dass du KV.-Entlohnung verlangst und den dafür geltenden Lohn ansonsten nachfordern wirst!

Bez. Coaching bin ich der Meinung, dass das vorliegende VwGH-Erkenntnis noch immer gültig ist! Coaching keine Maßnahme (ohne Gewähr)

Ja, nimm den AMS-Arzttermin wahr, um eine verminderte Leistungsfähigkeit festzustellen!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!


5.02.11 um 12.22 Uhr - von Ol*. - "AMS-Service nutzen? - bin etwas verunsichert!"


Guten Tag Hr. Moser,

mir wurde am Montag völlig unerwartet gekündigt.
Angeblich wegen Umstrukturierung in der Abteilung, denke aber wegen meiner Krankheit (Epilepsie).
Nun habe ich mir überlegt das eAMS Service zu nutzen bin aber etwas verunsichert da mir mehrmals abgeraten wurde. Angeblich steht man da noch mehr unter Kontrolle des AMS.

Soll ich dieses Service nun nutzen bzw. welche Vorteile / Nachteile ergeben dieses Service ?

Da mein letzter Arbeitstag der 15.03. ist soll ich mich jetzt schon melden oder etwas zuwarten ?

Gruß...Ol. (4.02.11)

Antwort:
Klar stellen sie dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld!
Wenn möglich - sich so spät wie möglich in die Fängen des AMS begeben!
Information bez. freier Stellen beziehen sie aus Medien/Zeitung oder Internet!
Wie z. Bsp. AMS Job-room / www.metajob.at / http://at.indeed.com/


5.02.11 um 11.20 Uhr - von Eb*. - "HIILFFEE!!!!!!"


HIILFFEE!!!!!!
Mir wurde für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen weil ich zu einem Vorstellungstermin (wo wörtlich drin stand große körperliche Belastung erforderlich) nicht hi ging,da ich schon mal einen Bandscheibenvorfall hatte!!!!°! WAS kann ich jetzt tun?????? Ich brauche das Geld doch zum überleben!!!!!!!! (4.02.11)

Rückfrage:
haben sie diesbezüglich ein gutachten?
oder waren sie in letzter zeit wegen der bandscheiben in ärztlicher behandlung oder im krankenstand etc.

5.02.11 um 0.48 Uhr - von Eb. - liegt jedoch bei der Hausärztin auf
S. G. Herr Moser
Erstmals danke für ihre Reaktion!!!
Das ist schon gut ein Jahr her,da war ich drei bis vier Wochen im Krankenstand,ein ärztliches Gutachten gibt es nicht,es liegt jedoch bei der Hausärztin auf,die mich behandelte!!

Antwort:
holen sie sich vom arzt das gutachten bzw. bestätigung über ihr leiden - das legen sie der berufung bei! - wenn sie die betreuerin vorher darauf aufmerksam gemacht hätten? wäre die berufung erfolgreich - dann wäre es ev. gar nicht soweit gekommen - so wird man sehen!

trotzdem unbedingt berufung einlegen - die ist kostenfrei
Berufungsgrund - keine grosse körperliche Belastbarkeit gegeben! / vermindert leistungsfähig!
lassen sie ihre verminderte leistungsfähigkeit im betreuungsplan aufnehmen
das
AMS muss sie dann zu einem arzt schicken - erkennt es die "bestätigung" nicht an!


5.02.11 um 11.19 Uhr - von A. W*. - "Ich habe keine e-Mail Adresse"
"Kann mich das AMS zwingen eine Mail Adresse zu haben?"


Ich habe keine e-Mail Adresse und möchte auch keine aber das AMS schickt mir immer Stellenangebote bei denen man sich nur mit Mail bewerben kann kann mich das AMS zwingen eine Mail Adresse zu haben (2.02.11)

Antwort:
Nein! Sie können nicht gezwungen werden sich einen Computer bzw. eine E-Mail-Adresse anzuschaffen!
Bewerben sie sich per Post-Sendung bzw. telephonisch und machen sie ein Bewerbungsgespräch aus!


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