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8.10. 2024 um 19.52 Uhr - von Dr. Pochieser- "Der nächste Angriff des Arbeitsministers auf geringfügig Beschäftigte: Gesetzwidriger Durchführungsweisung gegen geringfügig Beschäftigte Arbeitslose"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Noch bevor seine Übersiedlung in die Nationalbank auf Schiene gebracht wurde reitet der Arbeitsminister eine neue Attacke auf geringfügig Beschäftigte Arbeitslose, wie dem ausführlichen Bericht in „die Presse“ vom 03.10.2024 zu entnehmen ist.
(Wenn zu viel Arbeitswillen abgestraft wird: Kein Arbeitslosengeld wegen Minijob - diepresse ),
indem er ein VfGH-Erkenntnis geradezu denkunmöglichen perfide gegen geringfügig Beschäftigte wendet.
Ob sich so etwas gut an der Spitze der Nationalbank macht, wurde offensichtlich nicht geprüft. Denn: Der auf Sanktionen gegen Arbeitslose fixierte Arbeitsminister denkt nicht, dass auch Minijobs für die Wirtschaft und die Konjunktur, die auf jeden Beschäftigten angewiesen ist, wichtig sind.

Erfreulich: Die Arbeiterkammer gewährt ausnahmslos Rechtsschutz.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser eh.. (7.10.24)

Betroffene meldet euch bei der AK!
Es sind schon viele Verfahren anhängig!
Bei zwei von der AK unterstützten Verfahren hat das BvWG bereits zu Gunsten der Betroffenen entschieden! Das AMS hat Rechtsmittel erhoben. Das letzte Wort hat jetzt der VwGH!

Siehe auch: Vorsicht - Geringfügigkeit!

8.10. 2024 um 12.30 Uhr - von H*. - "Niedriges Arbeitslosengeld"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich arbeite zur Zeit Teilzeit und verdiene lediglich 800 Euro brutto. Wenn ich den Arbeitslosengeldrechner von Finanzrechner.at befrage, erhalte ich die Auskunft, ich hätte Anspruch auf ca. 485 Euro Arbeitslose. Herr Moser wird dieser Anspruch noch aufgestockt oder ist dass der ganze Betrag den ich vom AMS erhalte? Auf Grund meiner Vermögensverhältnisse habe ich keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Bitte um Hilfe!

Antwort:
Au, nein - Ein Aufstocken ist über die Mindestsicherung/Sozialhilfe möglich, jedoch nicht durch das AMS. In ihrem Fall befürchte ich bleibt es bei den 485 Euro. (Ohne Gewähr)

6.10. 2024 um 9.48 Uhr - von P. - "Termin-Verschiebung"



Hallo Herr Moser,
ich hab wieder mal ein Problem mit dem AMS. Ich hätte am Freitag einen Termin gehabt, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit einen Facharzttermin 40 km entfernt wahrzunehmen. Ich wurde für 10.30 zum Facharzt bestellt, leider ohne Termin, sondern mit Wartezeit bis ich halt dazwischengeschoben werden könne. Ich hatte vor 3 Wochen Keuchhusten und immernoch massiv Probleme mit der Atmung.
Ich habe beim AMS angerufen und gebeten ob sie mich etwas nach vorne verschieben können mit meinem Termin damit ich dann direkt zum Facharztfahren kann. Die Dame bei der Serviceline meinte, ich soll mir gar keinen Stresy machen, sue verschiebt meinen Termin einfach auf Montag. Ich habe ihr aber gesagt ich könne auch gerne ab sofort kommen. Sie meinte das wäre nicht notwendig.
Heute habe ich eine Mail im eAMS Konto, ich müsse am Montag die Bestätigung des Facharztes mitbringen. Ich hab dort natürlich keine verlangt da ich ja auch vom AMS dazu nie aufgefordert wurde. Ich sehe auch nicht ein, dass ich nochmals hinfahren muss nur wegen der Bestätigung.
Vorallem habe ich niemals darum gebeten den Termin auf Montag zu verschieben. Ich wäre jederzeit gerne am Freitag zu einem Termin aufs AMS gekommen und habe eigentlich nur um eine Verschiebung um 30 Minuten gebeten. Lg (5.10.24)

Antwort:
Eigentlich sollte eine ärztliche Bestätigung nicht notwendig sein - "sie haben sich rechtzeitig gemeldet und daraufhin wurde der Termin, ohne Bedingung verschoben". Sache eigentlich erledigt - wenn das AMS erst im nachhinein eine ärztliche Bestätigung verlangt, so ist das ihre Argumentation. Auch in einer ev. Berufung, falls es zu Problemen / "ev. Bezugseinstellung" kommen sollte! Wobei es in solchem Falle angebracht wäre, die Bestätigung nach zu bringen!
Wir reden hier von einem Kontroll-Terminversäumnis - Sperre bis zur Wiedermeldung! Sie gehen Montag zum AMS, dann handelt es sich um eine 3 tägige Sperre wegen Terminversäumnis, was es eigentlich nicht war, weil sie rechtzeitig Bescheid gegeben haben! Fragliche AMS-Vorgehensweise?

2.10. 2024 um 10.55 Uhr - von Z*. - "Bezugssperre als Farce?"



Guten Abend, habe diese Mailadresse von meinem Vater bekommen, er meinte das ich ihnen mein Problem schildern kann und soll.
Ich hab am *.09 diesen Jahres einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und bis Dato keinen beschied über meine Geldleistungen erhalten.
War jahrelang berufstätig aber seit ** 2023 arbeitslos, erst im März 2024 ging ich zum Arbeitsmarktservice um meine Ansprüche geltend zu machen.
Diese wurden abgelehnt da ich zu dieser Zeit keine Aktuelle Wohnadresse hatte.
Aufgrund dessen habe ich dann ab und an bei Freunden ausgeholfen um über die Runden zu kommen.
Seit September aber ist dies nicht mehr möglich und ich möchte mein Recht auf Arbeitslosengeld auch einfordern.
Auch hab ich einen Offiziellen Wohnsitz und sämtliche von mir geforderten Unterlagen eingehalten und Fristgerecht abgegeben.
Nun möchte mich das AMS noch bevor ich jegliche Geldleistung erhalten habe rückwirkend für 6 Wochen sperren aufgrund eines nicht eingehaltenen Termin im März, wo ich keine keine Ansprüche auf Geldleistungen hatte.
Ich bitte sie daher um Hilfe. (1.10.24)

Antwort:
"Sie verlangen sofort einen schriftlichen Bescheid bez. der Sperre und legen darauf Berufung ein! Der Termin im März ist für diese September-Angelegenheit bedeutungslos!
Ein Kontrolltermin-Versäumnis zieht eine §49 Sperre nach sich - Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung. Selbst wenn diese Bezugseinstellung regulär war - was sie in diesem Fall nicht ist, weil ihnen keine Ansprüche zugestanden wurden - hätte die Bezugs-Einstellung mit September aufgehoben werden müssen, da sie sich beim AMS ("zurück") gemeldet haben? Was aber keine Rolle spielt, weil dieser September-Termin "eigentlich" als Erstkontakt bez. des bevorstehenden Arbeitslosengeldes zählen müsste!
Darum lässt sich m.M. die Bezugssperre nicht aufrecht erhalten!

Frage: Eine Bestätigung bez. des abgegebenen ALG.-Antrags haben sie schon oder - können sie die September-Antragsabgabe nachweisen? Verlangen sie mit dem Sperr-Bescheid auch gleich den Bezugssnachweis über die ALG.-Höhe bzw. Bescheid bez. dem Arbeitslosengeld!
Haben sie ev. vom AMS März-Termin noch etwas schriftlich - ev. den Ablehnungs-Bescheid wegen fehlender Wohnadresse?

Also sofort schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung verlangen - schriftlich mit Datum - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden.
Siehe:
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Ev. besuchen sie die AK. - als Versuch - vielleicht finden sie dort Unterstützung!
Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes und diese Angelegenheit wäre erledigt!


Selbst wenn man so etwas zu lesen bekommt, kann man es fast nicht glauben!"
Trotzdem ohne Gewähr!

30.09. 2024 um 20.06 Uhr - von N*. - "Spenden-Geldschenkung-Anrechnung?"



Lieber Herr Moser,
Wird mir eine Geldschenkung oder Spende die jeden Monat von meiner Schwester mir geschickt wird, von der Mindestsicherung abgezogen? Die ist für die Kosten die medizinischen Untersuchungen und Pflege einer kranken Katze die ich von der Tötungsstation gerettet habe. Ich möchte für diese gute Tat nicht auch noch bestraft werden. Danke und liebe Grüße

Antwort:
"Grundsätzlich befürchte ich ja. Ev. spielt die Betragshöhe eine Rolle. ("Vielleicht gibt's Bezirke, die darauf verzichten")"

Spendenanrechnung:

• Als Einkommen gilt alles, was an zur Verfügung stehenden Geldleistungen/ geldwerte Leistungen eingehen wird. Aus welchem Grund diese Mittel zufließen ist egal, auch ob es zurückgezahlt werden soll (z.B. privates Darlehen). Diese Einkommen werden grundsätzlich von der Sozialhilfe abgezogen.

• Ausnahmen:
Freiwillige Leistungen (Spenden, Leistung von Dritten ohne rechtliche Verpflichtung) sind ausgenommen. ABER: Wenn eine Spende so hoch ist, dass in dem Monat, in dem die Spende eingeht, keine Sozialhilfe mehr zustehen würde, wird keine Sozialhilfe für diesen Monat ausbezahlt bzw. kommt es zu einer Rückforderung. Würde die Spendensumme über mehrere Monate verteilt eingehen und jeweils weniger als den monatlichen Sozialhilfe-Bezug ausmachen, wäre diese nicht anzurechnen. Allerdings darf eine finanzielle Unterstützung auch nicht länger als 4 Monate ununterbrochen passieren, sonst kommt es auch zu einer Anrechnung.

Siehe auch Antwort unter: "Sozialhilfe-Anrechnung?" (Ohne Gewähr)

21.09. 2024 um 20.06 Uhr - "Verzweiflung"



AMS-Mitarbeiter in Gmunden mit Messer bedroht - Täter festgenommen (OÖ-N.)

Anmerkung:
Es muss die Frage gestellt werden, "warum sich jemand zu so einer Verzweiflungstat hinreissen lässt! Ich denke viele Betroffene sind in der Lage, die richtige Vermutung anzustellen - wie dies auch die BehördenmitarbeiterInnen könnten!
Aber so fortzufahren wie wenn nichts wäre, ist u.a. nur mit einer riesengrossen Portion Ignoranz möglich!
Trotzdem: " Widerstand auch in Form des Rechtsweges bzw. ziviler Ungehorsam oder sich verbinden / organisieren - Vereine gründen, um sich zu wehren - ja - aber unbedingt ohne Gewalt!"

13.09. 2024 um 11.11 Uhr - von D. - "Jobmesser Perspektive 24"



Guten Tag Hr. Moser!
Haben Sie Erfahrung mit Einladung zu Jobmessen?
Ist die im Anhang beigefügte Veranstaltung verpflichtend?
Es ist nicht vermerkt dass es wie ein Kontrolltermin zu verstehen ist, aber dann folg wiederum folgender Absatz:
WICHTIG: Sie benötigen für das AMS keine Bestätigung, dass Sie teilgenommen haben. Bitte denken Sie daran: Im Rahmen Ihres nächsten AMS-Termins bei Ihrem/Ihrer AMS-Berater*in müssen Sie genaue Angaben machen, bei welchen Betrieben Sie sich informiert, beworben und angemeldet haben. Dem AMS ist auch sehr wichtig, aus welchen Gründen es möglicherweise nicht funktioniert hat.
Was ist Ihre erfahrung und rat? MfG (12.09.24)

Antwort:
Schaut nicht nach verpflichtend aus, jedoch ist im allgemeinen vorsicht geboten – wenn das AMS vermutet sie sind bez. arbeitssuche nicht aktiv, unterstellt sie ihnen hier ev. - sollten sie nicht vorbei schauen - eine verletzung der Mitwirkungspflicht ? also schaden kann es nicht, wenn sie bei der beraterin aktivität vorbringen und ev. belegen können – welche auch immer. (Ohne Gewähr)

4.09. 2024 um 11.42 Uhr - von J. - "zur Orientierung?"


Hallo Christian,

Da steh ich armer Thor und bin so klug als wie zuvor.
Ich hab jetzt das BDZ hinter mir. Das ist so eine Charme-Offensive des AMS. Sie versuchen soviel Informationen rauszuziehen wie geht.
Bin ich zu 40 Prozent eingeschränkt und habe recht komfortable Einschränkungen, die viele Berufe wie Putzen etc. ausschließen.
Was mich wirklich nervt ist: ich krieg als nächste Maßnahme FAB. Also angeblich ca. 4 Wochen zur Orientierung. Die ***, die mich in der BBRZ -Sache begleitet hat, meinte, es bliebe mir auch nicht viel über. Weil das Land nach so langer Zeit - ich bin 14 Jahre arbeitslos irgendwann auf Mindestsicherung umstellen könnte. Das glaube ich nicht. Ich kann nicht einfach aus dem AL-Bezug geworfen werden. Andererseits könnte es schon rechtlich sehr dünnes Eis werden, wenn ich ein Angebot zur Wiedereingliederung ablehne. Letztlich kann mich keiner in ein DV zwingen. Und das Gute an der FAB-Version - ich bleibe im Notstand. Also es ist kein 6,5 Monate SÖB.
Nervig ist die Argumentation, Modell Katze beißt sich in den Schwanz. Ich bin so lang arbeitslos, also bekomme ich keinen Job mehr. Also muss der FAB her um mich ein bisschen fresh zu machen und die wollen natürlich mit ihren Kontakten mich irgendwohin vermitteln. "Ich möchte ja arbeiten, aber etwas was mich persönlich weiterbringt und das BDZ hat eine Schulungsfähigkeit positiv festgestellt."
Wollte ich einfach los werden, vielleicht siehst du das anders und ich sehe es zu entspannt??? Danke für ein ev. Feedback. LG J (3.09.24)

Antwort:
Da braucht es vorher eine gesetzliche Änderung die im Parlament beschlossen werden müsste, bevor sie dich in die Mindestsicherung verfrachten könnten – ev. die Auflösung / Beendigung der Notstandshilfe.
Diese Begleitmassnahme müsste auf freiwilliger Basis geschehen. Kann aber das Argument verstehen: „die Teilnahme an dieser Maßnahme, anstatt ein monatelanges zumutbares SÖB-DV“ - auch mit der Hoffnung, danach eine Zeit Ruhe zu haben.
Die verminderte Leistungsfähigkeit ist ein regelrechter Schutz vor bestimmten Dienstverhältnissen. Ein glücklicher Umstand bei dieser Feindbildpolitik.
Die AMS-Chefs und Minister sehen diese Zwangsmaßnahmen auch als Unterstützung um Langzeitarbeitslose in Bewegung zu halten.
Die wissen, nicht zuletzt über die Zunahme der Arbeitslosigkeit, dass die wirtschaftliche Lage die Verantwortung bez. Arbeitslosigkeit trägt.
Um aber diese - hauptsächlich psychischen Druck wie Sanktionen erzeugende - Arbeitsmarktpolitik zu rechtfertigen brauchts die individuelle Schuldzuweisung!
Die SÖB-Vereine , allzubereite Handlanger, dessen MitarbeiterInnen sich sogar Sozialarbeiter-Innen schimpfen, sind gar nicht in der Lage viele dieser politischen Weisungen zu hinterfragen, weil sie sonst selbst arbeitslos würden und eben genau wissen, was ihnen – im Falle von ihren Kolleginnen - blüht!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr)

3.09. 2024 um 12.28 Uhr - von S. - "Sozialhilfe-Anrechnung?"


Lieber Herr Moser,
meine Schwester hat die Pflegestufe 1 bekommen. Mit den 190 Euro möchte sie sich bei mir erkenntlich zeigen, weil ich sie pflege. Ich verdiene das und eigentlich ist es unbezahlbar was für einen Job ich verrichten muß. Sie ist ******** und ich organisiere ihr ganzes Leben.
Wird mir MA40 das Pflegegeld anrechnen, wenn sie es mir gibt?wohin kann ich mich eigentlich bei ma40 Fragen melden ohne gleich dort anzurufen? Danke

Antwort:
Ich befürchte, Ja.
Sollten sie das Geld nehmen -
wäre es gut, sich noch, über einer Antwort Dritter abzusichern . Ev. bietet sich hier die AK an, ev. telefonisch zu erledigen! Versuch.
- sollten sie der Anzeigepflicht nachkommen, so reden sie mit der Ma 40, vielleicht habe ich unrecht und es gibt in diesem Fall eine "Sonderregelung" und es wird nicht abgezogen? (Ohne Gewähjr)

24.08. 2024 um 12.00 Uhr - von P. - "Kontrolltermin trotz Krankenstand?"


Lieber Herr Moser.
Ich bin seit **.08.24 in Krankensta d. Heute habe ich ein eingeschrieben Schreiben zu ein Kontrolltermin am **.09.24.
Ist es nicht so das AMS darf nichts senden während einen Krankenstand.
Ich weiss nicht ob ich bis dahin wieder gesund werde. Natürlich wenn ich gesund bin, gehe ich hin zu dieser Termin.
Sollte ich der/die BeraterIn zurück schreiben oder einfach warte bis näher der Datum.
Die ÖGK hat mir bis **.09.24 Krankgeschrieben.(Auch ein eigenartiger Geschichte für ein andere Mal) (21.08.24)

Antwort:
Während einem Krankenstand brauchen sie dem AMS nicht folgen!
Teilen sie ev. der Beraterin mit, dass sie bis Ende Sept. im Krankenstand sind! ohne gewähr

21.08. 2024 um 12.32 Uhr - von C*. - "Bemessungsgrundlage"


Sehr geehrter Herr Moser,
zunächst vielen herzlichen Dank für Ihr Engagement, für das ich gerne eine Spende überwiesen habe.
Ich war jahrelang angestellt, wurde arbeitslos, machte mich selbstständig und war seit vorigem Jahr (neue Selbständigkeit) SVS versichert und habe mich dabei freiwillig arbeitslosversichert - mit 3/4 der GSVG Höchstbeitragsgrundlage ich zahlte also 312. Euro monatlich ein. Laut SVS Website müsste ich nun (muste mich jetzt leider wegen mangelnder Aufträge arbeitslos melden) 64 Euro AL-Geld pro Tag erhalten. De facto bekomme ich laut Bescheid vom. AMS nur 40 Euro AL-Geld pro Tag zugesprochen. Ist das rechtens? Oder kann ich mit Erfolg ein Rechtsanwalt einlegen und den von der SVS angeführten höheren Betrag begehren? Hätte dies aber wiederum evt negative Konsequenzen seitens des AMS zur Folge..?
Und: ich bin über 45, nehme an, dass mein AL-Geld bei jeweiligen neuen Ansprüchen nicht mehr unter die bereits zugesagten 40 Euro fallen kann?
Bitte um Ihre Nachricht, beste Grüße. (20.08.24)

Antwort:
So ist es, ihre Bemessungsgrundlage ist geschützt! Kann nicht mehr unter mind. 40 Euro täglich fallen! (geschützte Bemessungsgrundlage)
Sollte sich das AMS bei der Berechnung geirrt haben, so hätten sie bei einer Korrektur keine Nachteile in Kauf zu nehmen - auch nicht wenn das AMS richtig liegt und es bei den 40 Euro bleibt!
Ev. fragen sie beim AMS selbst nach, warum es nicht 64 Euro, wie nach Tabelle, sind? Es wird nachprüfen und ihnen erklären warum - Ich gehe nicht von dem aus, falls, dass das vom AMS Absicht war/ist? Oder bevor sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, besuchen sie die AK, die sind in dieser Frage sicherlich Kompetent und hätte auch, falls, einen Rechtsanwalt - zur Unterstützung! Aber klar doch gehen sie der Sache nach, wenn sie sich diesbez. sicher bzw. nicht sicher sind! Alles Gute! (Ohne Gewähr)

19.08. 2024 um 11.32 Uhr - von F*. - "Begleitkurs"


Sehr geehrter Hr.Moser!
Vorneweg möchte ich Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz danken, den ich gerne mit einer freiwilligen Spende würdige.
Ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und arbeite derzeit auf Grund meiner finanziellen Situation nebenbei bei einer Leasingfirma geringfügig.
Ich schicke sicher überdurchschnittlich viele Bewerbungen ab.
Trotzdem habe ich nun eine Einladung für den Infotag "Aufbruch zu mehr" erhalten.
Ich habe Ihnen diese angehängt.
Die Leasingfirma hat dem AMS bereits die Gründe mitgeteilt warum sie nicht an einer Vollbeschäftigung interessiert sind.
Meine Frage nun, ist die Teilnahme verpflichtend?
Ich war zuvor Manager und habe immer noch den Zumutbarkeits Schutz das ich in einem anderen Beruf mindestens 75% der doch sehr hohen Bemessungsgrundlage **** EUR erhalten müsste.
Das würde sich bei der aktuellen Tätigkeit im maximalen Stundenausmaß sicher nicht ausgehen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Ich weiß ich bin sehr kurzfristig dran, sollte es sich mit Ihrer Antwort nicht in den nächsten Tagen ausgehen, werde ich mich am Infotag vorerst mal krankmelden lassen und abwarten.
Mit der Bitte um Hilfe und freundlichen Grüßen, (18.08.24)

Antwort:
Obwohl rechtlich fraglich, empfehle ich die Infotag-Teilnahme , nicht nur um der Sperre aus dem Weg zu gehen - auch um genauen Kursinhalt zu erfahren!
Es handelt sich um einen Begleitkurs, bei dem die Teilnahme freiwillig sein müsste! Siehe vergleichbaren Kurs Get Up ! (Fragen sie dort nach - ev. vor Zeugen)
Coaching sollte freiwillig sein!
Bei ihnen kommt hinzu - weil noch nicht lange arbeitslos - dass sie über den Kurs wie ihren Defiziten aufgeklärt werden müssen - mit Gelegenheit zur Stellungnahme - falls das nicht der Fall war können sie - falls - auch mit dieser Begründung die Berufung gewinnen!
>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!

Vorsicht ihr Berufs- und Einkommensschutz dürfte - jetzt - abgelaufen sein!
Ca 120 Tage Dauer! Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Grundsätzlich: Kommts zur Sperre auf Bescheid Berufung einlegen!
Weitere Links unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

15.08. 2024 um 18.51 Uhr - von H*. - "Neue Ams Beraterin: Erstes Telefon-Gespräch gleich ein Desaster"


Guten Abend, neue Ams Beraterin zugeteilt bekommen und am Telefon erstes Gespräch, gleich ein Desaster. Inkl. Zugeschickte Stellen. (Fahrzeit 1 Std, pro weg) , Blumengeschäft sucht Floristenerfahrene Person, Spar prono Thekenkraft We, Abenddienst steht im inserat. Heute im Postkasten diese Vereinbarung. OHNE darüber geredet zu haben. Wichtiges fehlt. Zb. Dass ich keine gebeugte Körperhaltung einnehmen darf (Bbrz schreiben) deshalb keine Gastro, Buffet, Theken, Putz Arbeit möglich. Suche in Bekleidungsgeschäft, Boutique...War bis 2.8. 24 in abz Frauen aktiv und weiter. Diese empfahl Monsun. Monsun Rsa schreiben dafür war heute im Postkasten. Monsun Info beginnt mit 4.9.24. Zuweisung habe ich schon erhalten.. Am Telefon sagte mir die neue Beraterin es kommt auch noch der Kurs mit Beginn Ende September " Get Started." Irgendetwas zum erlernen am Arbeitsmarkt 4.0. Diese Vereinbarung hat sehr vieles was ich streichen lassen kann. BITTE was genau??Ich schaffe auch keine 2 Bewerbungen mehr pro Woche da ich mich überall bei den Angebote in 45 min.Öffi Fahrzeit in den letzten Jahre beworben habe. Was heisst eig. Mit anderen Möglichkeiten erreichen? Soll ich mit Taxi fahren? Ich bin 55 Jahre und werde von einer Schulung zur anderen geschickt mit den gleichen Inhalten (fab, trendwerk, 50 +aktiv und weiter usw...) Ich werde am Arbeitsmarkt nicht genommen. Zuvor Gastro.
Liebe Grüsse H. (14.08.24)

Antwort:
Haben sie bez. "keine gebeugte Körperhaltung einnehmen" ein medizinisches Attest / Bestätigung vom Arzt und liegt dies eh beim AMS auf? - Dann lassen sie das in die Betreuungsvereinbarung aufnehmen! Setzen sie dazu ein Schreiben auf, indem sie auch rausnehmen lassen - wovon sie der Meinung sind, das ist aus bestimmten Gründen möglich. Siehe auch "Betreuungsvereinbarung ändern"
Falls es wegen Zwangsmassnahmen / Deppenkurse zu Problemen / Sanktionen kommt, so legen sie auf ev. Sperren Berufung ein.
ZBsp.:
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"
oder
Coaching. - Teilnahme solltte freiwillig sein!
für
mehr Infos
gehen sie sämtliche Links durch.
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Bez.
verminderte Leistungsfähigkeit
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Klar müssen sie aktive Arbeitssuche nachweisen - sollte es aber trotz Bewerbungen mal zu Problemen kommen so stützen sie sich auf den Verwaltungsgerichtshof!
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Wegzeit; Ist nicht Taxi gemeint sondern Öffis, Rad, Moped, Auto, E-Roller etc.
Für Vollzeitbeschäftigte ist die zumutbare Wegzeit ca. 2 Stunden - für Teilzeit ca. 1,5 Stunden (hin und zurück)
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

(ohne Gewähr)

14.08. 2024 um 13.59 Uhr - von G*. - "Trotz Krankheit Arbeitsfähigkeitserklärung?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich bin wegen psychischen Problemen seit längerem im Krankenstand und Therapie, mittlerweile ausgesteuert. Habe bei der PV um eine BUP angesucht (mit Ziel Rehageld) und bin im AMS-Bezug. Habe nun neg. Bescheid von PV, wo u.a. Berufsschutz verneint wird (obwohl Angestellter schon immer, mehr als 90 Monate / 15J). Plane Klage einzubringen.
Muss ich jetzt fürchten, mich beim AMS zur Sicherung meines Lebensunterhaltes arbeitsfähig erklären zu müssen, obwohl ich es nicht bin? Auch ist mein nächster K-Termin erst im September. Muss ich den PV-Bescheid aktiv ans AMS schicken oder bekommen die das automatisch?
Danke für Ihre Website! Grüsse G.

Antwort:
So ist es - über die Existenzsicherung wird Betroffenen, die Erklärung zur Arbeitsfähigkeit abgenötigt - obwohl sie es nach eigenem Empfinden nicht sind!
Wenn dem so ist, dann wäre die Klage der logische, notwendige Schritt!
Besuchen sie die AK und lassen sie sich unterstützen - falls - hilft ihnen der AK-Rechtsanwalt!
Das AMS wird auch unterrichtet - sicherheitshalber geben sie dem AMS bescheid.
Sie müssen auch raus aus der Aussteuerung - Und reden sie mit ihren Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) deren Unterstützung wäre immens wichtig! (Ohne Gewähr)

13.08. 2024 um 16.28 Uhr - von W.S. - "Fax ans AMS: Fehlermeldungen"


AMS Fax vor dem Aus ?
Hi !
Seltsamerweise kommt es durchgehend zu Fehlermeldungen, wenn man dem AMS ein Fax schicken will.
Nicht nur bei mir, auch einigen anderen AMS "Kunden"
Kann das von euch wer bestätigen, und vor allem, wo .. ?
Danke !

Anmerkung:
Fragen sie auch beim AMS nach bzw. geben sie ihnen bescheid. Alles Gute!

13.08. 2024 um 15.50 Uhr - von S*. - "Hintergrund meines Problems"


Sehr geehrter Herr Moser!
Entschuldigen Sie eine etwas längere Vorgeschichte. Diese soll helfen den Hintergrund meines Problems zu verstehen.
Ich habe ein kleines Problem mit PVA, deren Sachverständigen und natürlich AMS, vlt. auch mit AK und, oder dren Anwälten. Eder bin ich faul, noch will ich mich aushäulen nur SO geht die Verarscherei nicht weiter!
2017 hatte ich meinen 1. diagnostizierten epileptischen Anfall (Schüttelanfall) im Nachtdienst, davor wohl 2 die als alles Anderes diagnostiziert wurden trotz Spitalsaufenthalts (MRT = Ablagerungen am Hirnstamm = Blocker, Geschichte erledigt). Dabei leider den Arbeitsplatz verloren (neue Probezeit, neuer Dienstgeber). Nach meinem längeren Krankenstand (Blockerunverträglichkeit) volglich AMS. Diese verhalfen mir, mit einem komischerweise wirklich informativen und lehrreichen Vorträgen zu meiner Selbstständigkeit. Doch durch, wie ich jetzt weiß, weiteren Folgen meines Zustandes ließ ich alles schleifen bis zum Wohnugsverlust.
Ich fand wieder einen Wohnplatz und fing an mich diesesmal wirklich komplett im Oberstübchen durchleuchten zu lassen. Beim EEG wurde festgestellt das mir auch Hirnzellen weggebrannt waren (Anm.: nehme keine Drogen und trinke nicht). Ein selbst bezahlter Gedächnistest (zahlt die Kassa nicht) ergab ich sei nicht mehr streßfähig, womit für mich sich so manche Fragen beantworteten. Darauf folgte ein neurologischer Befund mit "Nicht mehr arbeitsfähig".
Jetzt begann der Spaß mit der PVA. AMS wollte ein eigenes Gutachten und ich mußte zur PVA. Dort hörte man meinen Oberkörper ab (kein Scherz) und fast bis keine Fragen richtung Kopf, und beim Gehen wurde der neurologische Befund mit "nicht mehr arbeitsfähig" einbehalten (Neurologin schrieb halt eunen Neuen Befund). Der Psychologe dann befragte mich zu meinem Tagesablauf, wie es mir dabei ginge, war egal, hat mich sowiso nicht ausreden lassen. Was mir dann sauer aufstieß, wiso bekommt das AMS lange bevor ich ihn selbst habe einen detailierten Befund und nicht nur eine Schlußvolgerung. "Algemeinmediziener" hat natürlich nichts gefunden und Psychologe drehte mir schriftlich das Wort im Mund um und ließ mich "unschön" dastehen. Fällt mir ein einen neurologischen Termin hätte ich auch gehabt, wurde aber bei meinem Erscheinen auf der PVA zu diesen Termin abgesagt und gestrichen.
Über die AK wurde bei der PVA Klage eingereicht, ergo Gutachter. Der neurologische Gutachter war mal ein AHA-Erlebnis für sich. Befragung sonst nichts. Auch stellte sich heraus, er war damals nach dem ersten Anfall mein Neurologe, Wahlarzt selbstbezahlt, konnte ich mir noch leisten. Der Befund dieser Beschau allerdings war grauenhaft, durchgehend Fehlern aller Art. Nicht genügend in der Volksschule. Die Untersuchuhg der beiden Neuropsychologinnen war ein paar Elemente des Gedächnistestes die so oftmals als Deppentest auch in Ihrem Forum schon erwähnt wurden. Nochdazu unterhielten sich die 2 Damen wie sue ihren Befund schreiben und abkopieren könnten in meinem Beisein um mich als "Schauspieler" zu demaskieren.
Laut Befund auch nur Depression oder so.
Der Termin bei meiner Anwältin (AK vermittelt) war auch ernüchternd, "wird nicht viel gehen, schaut schlecht aus, Anwesenheit bei Verhandlung nicht notwendig".
Wollte zwar zur Verhandlung, habs aber gesundheitlich absolut nicht geschaft.
Awältin kontaktierte mich und meinte eine Absprache könnte einiges vermeiden, sie werde Rücksprache mit Richter halten. 2. Telefonat: Richtermeinung = Verhandlung für mich sinnlos.
Im Protokoll welches ich erhielt stand kurz und bündig: Gutachter (!) sagt, vergiß es, Richter meint ok, Anwältin sagt amen und erledigt.
Ich habe schon viel vernommen von "in Pension wird keiner mehr gelassen" bis zu "der richtige Arzt würde gleich bei der PVA oder sonstwo erscheinen und die mal fragen wie es denen so geht"
Wie auch immer, sitze jetzt plan- und hilflos da.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung! (12.08.24)

Antwort:
Sie brauchen und müssen unbedingt mal zu einem unabhängigen Arzt! Haben sie schon mal mit ihrem Hausarzt darüber gesprochen? - bzw. hat er sie schon mal zu einem Facharzt weiter geleitet?
Was kam dort raus - ist schon mal was raus gekommen?
Sie schreiben
Beim EEG wurde festgestellt das mir auch Hirnzellen weggebrannt waren. Ein selbst bezahlter Gedächnistest ergab ich sei nicht mehr streßfähig, Darauf folgte ein neurologischer Befund mit "Nicht mehr arbeitsfähig".

Haben sie diesen Befund noch - und wer hat ihn erstellt?
Versuchen sie so einen Befund - aktuell - zu bekommen! Dies wäre der Ausgangspunkt, um daraufhin erneut einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen und hoffentlich dann auch zu bekommen!
Ganz wichtig! - nicht nur den "Behörden-Ärzten" ausgeliefert zu sein!
Natürlich wäre es sehr vorteilhaft sich zudem einen Recht6sanwalt zu nehmen, welcher leider nicht kostenlos ist! Aber versuchen sie sich unbedingt von unabhängigen Ärzten (ev. auch Vertrauensarzt) untersuchen zu lassen!
Von diesen brauchen sie - aktuelle - Atteste / Gutachten! (Ohne Gewähr)

11.08. 2024 um 13.36 Uhr - von M*. - "Zwangsmassnahme / Deppenkurs"?


Sehr geehrter Herr Moser,
ich wurde nun vom AMS zu einem Deppenkurs zugewiesen. Und Zwar soll ich in einer (Re)cycle Werkstatt einen 12 Wochen langen Kurs besuchen wo ich Lernen soll wie man Paletten zerkleinert und Fernseher und Co auseinander nimmt. Kurze Anmerkung zu mir: Ich habe eine 30% Behinderung schon meinen 3. Bandscheibenvorfall mit 2 OPs und insulinpflichtiges Diabestes typ2 sowie eine Venen Insuffizienz die bei längerem stehen oder Sitzen mein Bein Stark anschwellen lässt. Nun habe ich Zuhause in meiner Betreuungsvereinbarung bemerkt das meine Beraterin mir diese oben genannten Erkrankungen und die Behinderung von 30% komplett aus der Vereinbarung gestrichen hat und lediglich Informationen über den bevorstehenden Kurs reingeschrieben hat. Wie soll ich mit dieser Situation nun umgehen? Ich hoffe sie können mir einige Ratschläge geben. Mit Freundlichen Grüßen M. (10.08.24)

Antwort: "Keine Gratisarbeit"?
So wie sie den "Kurs"? beschreiben, handelt es sich um eine "Arbeit" bzw. Transitarbeitsplatz - dieser muss nach KV. entlohnt werden - ist das der Fall?
Deppenkurs wäre zBsp. ein Coaching., der freiwillig zui besuchen wäre?
Haben sie ihre verminderte Leistungsfähigkeit eh ärztlich bestätigt und beim AMS hinterlegt?
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Hier können sie ansetzen, wenn das nicht der Fall war und sie für ihre gesundheitlichen Einschränkungen ärztliche Bestätigungen / Gutachten etc. vorgelegt haben!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"

Bei Problemen besuchen sie den Vorgesetzten ihrer Beraterin bzw. den Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit einer Begleitperson als Zeugen!
Auch lassen sie ihre gesundheitlichen Beschwerden wieder in die Betreuungsvereinbarung aufnehmen.

Siehe auch weitere Infos bez. Zwangsmassnahmen!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)

9.08. 2024 um 8.02 Uhr - von M*. - "Klage bez. Rehageldbezug "


Sehr geehrter Herr Moser,
war bis dato im Rehageldbezug was mir seit kurzem eingestellt worden ist von der Pva woraufhin ich jetzt eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe.
Muss mich bald beim Ams melden und habe da viele Sorgen was das finanzielle angeht.
Bin ich dem Ams verpflichtet zu sagen, dass ich eine Klage eingereicht habe?Werde ich bis zum Abschluss des Verfahrens kein Geld vom Ams bekommen oder was für Möglichkeiten gibt es da um das zu vermeiden? (8.08.24)

Antwort:
Ja, oft hat man es hier mit einer gemeinen Farce zu tun. Braucht man das Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung muss man sich im Arbeitslosengeld-Antrag als arbeitstauglich erklären , obwohl man gleichzeitig Klage eingereicht hat, die eben eine Arbeitsunfähigkeit zum Inhalt hat!
Ja teilen sie (ev.) dem AMS mit, dass sie Klage eingereicht haben, aber besuchen sie vorher die AK, die hat in dieser Angelegenheit Erfahrung - ev. unterstütz sie die AK bzw. deren Rechtsanwalt! (Ohne Gewähr)

6.08. 2024 um 8.02 Uhr - von L*. - "Mir ist nun etwas "passiert", das ich gerne teilen möchte"


Sehr geehrter Herr Moser,
Vorab herzlichen Dank für Ihr unermüdliches Engagement!
Mir ist nun etwas "passiert", das ich gerne teilen möchte: Mir wurde der Bezug ohne Mitteilung eingestellt! Am **.07.2024 erhielt ich die Mitteilung über den Leistungsanspruch. Nun, Anfang August merke ich, dass keine Auszahlung geplant ist und die Bezugszeiten mit Anfang Juni enden.
Auf Nachfrage hieß es, der Bezug wurde wegen ständiger Krankmeldungen vor AMS-Terminen eingestellt. Keine Mitteilung über die Einstellung, kein Termin zwecks Klärung. Still und heimlich eingestellt.
Nun werde ich erstmal das Gespräch mit dem AMS suchen, vermutlich werde ich mich in die Mühlen der PVA (Berufsunfähigkeit) werfen müssen. Wünscht mir Glück.

Antwort:
Ja machen sie das - reden sie mit dem AMS darüber!
Aber
sofort Bescheid bez. der Bezugseinstellung verlangen - schriftlich mit Datum / eingeschrieben oder beim AMS-Beraterin abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss derweil das Geld ausbezahlt werden!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen
>(Die bezugsberechtigte Person hat das Recht,
binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid
über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren. Wird in diesem
Fall nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein
Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung
rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist
nachzuzahlen. Ein späterer Widerruf gemäß Abs. 2 und eine spätere
Rückforderung gemäß § 25 werden dadurch nicht ausgeschlossen.)<

Mit Muster für eine ev. Zahlungsaufforderung bei Bezugssperre ohne Bescheid!

Es wäre auch für sie sehr wichtig, wenn sie mal einen AMS-Termin wahrnehmen würden! Tun sie das! Ev. eh gleich zur Klärung des Sachverhalts.
Falls, auf Bescheid Berufung einlegen!
Alles Gute! (Ohne Gewähr)

5.08. 2024 um 12.01 Uhr - von W. - "Bedeutet Budgetkürzung weniger sinnlose Zwangsmassnahmen?"


Hallo Christian,
Wenn das weniger sinnlose Zwangsmassnahmen bedeutet, dann wäre das eigentlich eine gute Nachricht für die Betroffenen.
Hochachtungsvoll W.
Krise am Kärntner Arbeitsmarkt: Budgetkürzung trotz steigender Arbeitslosigkeit
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitslosenzahlen in Kärnten um 7,5 Prozent.
Trotzdem hält die Bundesregierung an der geplanten AMS-Budgetkürzung fest.
AK-Chef Goach warnt vor fatalen Auswirkungen.

Anmerkung:
"Sieht man in Deppenkursen / Zwangsmassnahmen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten dann ist dies eine bedenkliche Entwicklung!
Warum
aber trotz der "Weiterbildungs- und Qualifizierungkurse" Jahr für Jahr - "immer mehr" - FacharbeiterInnen fehlen, sollte uns / der Öffentlichkeit mal plausibel erklärt werden?

Sieht man in diesen "Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten" aber Disziplinierungs-, Nötigungseinrichtungen bzw. eine Methode zum Ausbau des Niedriglohnsektors,, dann kann die Budgetkürzung für Betroffene auch was Erfreuliches haben.

Nur ob diese Logik / dieser Vergleich nicht hinkt?
Da zu befürchten ist, dass die Anzahl der tatsächlich sinnvollen Weiterbildungs-, Qualifizierungskurse weiter sinkt
und stattdessen proportional gesehen dann mehr Deppenkurse und Sanktions-Zwangsmassnahmen übrig bleiben - die, wie wir wissen, im vorhinein in grosser Zahl billigst eingekauft werden!"

2.08. 2024 um 17.13 Uhr - von S. - "ÖGK hat nach 8 Wochen meinen Krankenstand beendet"


Guten Tag Hr. Moser,
Ich hoffe Sie können mir ein wenig weiterhelfen.
Ich bin seit mehr als 8 Wochen im Krankenstand-gestern erhielt ich von der ÖGK, dass ab Mo mein Krankenstand beendet sei (ich wurde nicht medizinisch begutachtet)
Nun ist es so, dass ich schon vor Wochen, einen Antrag auf Invaliditätspension bei der PVA gestellt habe. Ich dachte ehrlich gesagt, dass mich die ÖGK solange im Krankenstand lässt bis die PVA entschieden hat.
Gut, falsch gedacht.
Ich habe bei der PVA angerufen und diese meinten, ich solle mit dem Schreiben über das Einlangen meines Antrages zum AMS gehen und dann erhalte ich Pensionsvorschuss?
Und bis zur Entscheidung der PVA bin ich bis zu 3 Monate von der Job-Vermittlung des AMS geschützt?
Stimmt das wirklich?
Und noch was: ich war ja länger als 62 Tage im Krankenstand-da muss ich ja vorher auch wieder einen neuen Antrag auf Notstandshilfe beantragen beim AMS-sonst bekomme ich keine Geldleistung.
Für mich ist das irgendwie seltsam. Antrag stellen, dass ich Arbeitsfähig bin, obwohl ja eigentlich das Verfahren bei der PVA läuft.
Kann ich das wirklich so machen? Neuen Antrag stellen beim AMS und das Schreiben von der PVA gleichzeitig an das AMS geben?
Bekomme ich dann eh eine Geldleistung?
Danke für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
ja, der Krankenstand war/wäre während der ersten 3 Monate nach I-Pensions-Antragsstellung nicht nötig - eher Unsinn, weil sie drei Monate nach Antragsstellung Ruhe vorm AMS haben!
Ja, sie müssen nach 62 tägiger Unterbrechung einen neuen Antrag stellen.
Das Paradoxon sich arbeitsfähig zu erklären, obwohl man grad in einer Untersuchung bez. der Arbeitsunfähigkeit steckt kommt / "käme" einer Gemeinheit gleich - aber schauen sie genau, ev. steht eh dabei, dass sie grad einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt haben - ansonsten schreiben sie es selbst auf dem Notstandshilfe-Antrag dazu! Ärgerlich denn die "einigen" Wochen Krankenstand hätten nach I-Pensions-Antragstellung nicht sein müssen!
Also sofort zum AMS und neuen Notstandshilfe-Antrag stellen!

Es besteht die Möglichkeit sich zu wehren, wenn man von der KK. für gesund erklärt wurde, ohne dass man es ist! (Bescheid verlangen und Beschwerde erheben - genau so wie wir es bei "ev. rechtswidrigen" AMS-Sperren kennen)
In ihrem Fall ist dies zu überdenken, da sie noch einige Wochen vorm AMS Ruhe haben - oder? - insgesamt 3 Monate lang nach I-Pensions-Antragstellung!
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!
(Ohne Gewähr)

1.08. 2024 um 19.00 Uhr - von A. - "PVA-Untersuchung?"


Ich wurde vom AMS nun zur PVA geschickt damit diese prüfen was ich alles für krankheien habe. Mein berater meinte die sehen sich das genau an und ich solle alle befunde mitnehmen die ich habe. Darauf frage ich das ich noch nicht für alles was ich habe befunde besitze ob sie sich das also auch dinge ansehen wofür ich keine bfunde besitze. Er meinte vermutlich aber er wisse es nicht wie die das dot machen.
meine bescheidene frage ist also. Wie läuft die Begutachtung beim PVA ab? meine vorstellung wie es abläuft ist eher pessimistisch und anhand von dingen die ich lese das die einen sehr sehr unfair behandeln.
Da ich aber einige krankheiten habe, davon von manchen noch keinen befund oder ähnliches. Oder ich habe einen bescheid das eine untersuchung nicht möglich sei wegen herzinfarkt risiko. Naja und befunde wo steht das ich was mit dem bein habe aber sie nicht rausfanden was es ist.
meine frage ist also werden diese, ich nenne sie mal nicht finalen befunde berücksichtigt und noch wichtiger wenn ich ihnen eine krankheit/beschwerden nenne die ich habe ohne befund ob die mich dan zu einem arzt schicken oder denen das egal ist nd sie nur nach befunden gehen? (31.07.24)

Antwort:
Sie werden bei der PVA von einem Arzt begutachtet. - Nur sind sie sicher? Handelt es sich um einen Antrag für die Invaliditätspension? Oder kann es sein, dass sie zum BBRZ müssen - Untersuchung bez. Arbeitsfähigkeit - sollten sie diesbez. zur PVA müssen, so sehe ich darin einen Vorteil im Vergleich zum BBRZ!
Aber in beiden Fällen wäre es wichtig und vorteilhaft Befunde / Gutachten bez. ihrer Beschwerden vorlegen zu können! Versuchen sie sich noch welche zu beschaffen. Reden sie mit ihrem Vertrauens-Arzt!
Ansonsten - falls - notieren sie ihre Beschwerden - auf dass sie keine auslassen!
(Ohne Gewähr)

30.07. 2024 um 20.50 Uhr - von W*. - "Mir ist schon klar, dass das eher ungewöhnlich ist"


Hallo,
folgendes Szenario: ich nehme einen Job nicht an und mein Arbeitslosengeld wird gesperrt. Ich bekomme vom AMS natürlich weiterhin Job Angebote, Deppenkurse und auch Vorladungen zum vor Ort Termin beim AMS. Da ich auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen bin und nicht vorhabe jemals wieder arbeiten zu gehen, ignoriere ich alles. d.h. ich gehe auch nicht zu den Vorladungen. Was passiert dann? Theoretisch müsste mir das AMS 3x das Arbeitslosengeld sperren und ich wäre demnach 22 Wochen (6 + 8 + 8) weiterhin Krankversichert, bevor mich das AMS abmeldet und ich mich dann selbst versichere.
Mir ist schon klar, dass das eher ungewöhnlich ist, aber meine finanzielle Situation ermöglichst es mir eben. Ich konnte aber zu dem obigen Szenario nicht wirklich was finden. (29.07.24)

Antwort:
Ja so dürfte es sich verhalten! Nach dreimaliger Sperre innerhalb kurzer Zeit wird die Versicherungsleistung wegen Arbeitsunwilligkeit eingestellt. Aber wieso wollen sie es auf eine Komplikation ankommen lassen?
Wäre ev. vorteilhafter sie melden sich selbst vom AMS ab und könnten sich dann - falls? - innerhalb 5 Jahren wieder anmelden - oder vor Ablauf der 5 Jahren wieder kurz anmelden - nach kurzer Zeit wieder abmelden und so weiter und so fort - und erhalten sich so bis zum Sankt-Nimmerleinstag den Anspruch aufs Arbeitslosengeld / Notstandshilfe - so das Gesetz nicht "irgend wann" geändert wird! (Ohne Gewähr)

29.07. 2024 um 9.24 Uhr - von J. - "Jetzt springen auch die Mainstream Medien auf - Keine arbeitsscheuen Suderanten sondern Leute, die in ihren letzten Lebensjahrzehnten wirklich gequält werden"


Hallo Christian,

Jetzt bringt sogar die MeinBezirk.at schon solche Geschichten.
Auf Facebook interessante Reaktionen. Manchen wird klar, dass es nicht die Tachinierer sind, die das Sozialsystem belasten, es sich hier auch nicht um arbeitsscheue Suderanten handelt, sondern um Leute, die in ihren letzten Lebensjahrzehnten wirklich gequält werden. LG J. (25.07.24)

In MeinBezirk.at
Krankem Freistädter (58) die Invaliditätspension entzogen
Laut Pensionsversicherungsanstalt (PVA) soll sich der lungentransplantierte Freistädter Ernest Pühringer einen Job suchen. Dabei ist der 58-Jährige schwer krank. Das Uniklinikum Wien, in dem der Eingriff im Herbst 2023 vorgenommen wurde, spricht sich für eine Fortführung der Invaliditätspension aus.

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