9.01.2025 um 10.11 Uhr - "Information zu anonymen Einträge"
"An "zahlreiche" anonyme Einträge bzw. an dessen Personen! Anonyme Einträge werden und können nicht bearbeitet werden, da jeder Eintrag neben der Veröffentlichung auch per E-Mail an die angegebene "Mail-Adresse" beantwortet wird. Auch sind so Klarstellungen / Informationen / Schriftverkehr - schriftliche Auseinandersetzungen etc. nicht möglich. Anonyme Einträge sind daher vergebene Mühe, weil sie mehr oder weniger in den "gelöschten-Ordner" verschwinden. Auch kommt so (ev. auch berechtigte) Kritik nicht durch - Beleidigungen schon gar nicht!
Dank für die Kenntnisnahme! mit freundlichen Grüssen Christian Moser
Vorsicht - Geringfügigkeit! Wird wegen einem zweiten mon. Einkommen das geringfügige DV. zum arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen (zur Vollbeschäftigung) erklärt, muss dieses geringfügige DV. für einen Monat abgemeldet werden, um weiter Arbeitslosengeld / Notstandshilfe beziehen zu können! Ansonsten - auch wenn sie im guten Glauben das geringfügige DV. weiter ausüben - wird das Arbeitslosengeld / die Notstandshilfe eingestellt! (16.07.24)