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8.05.2019 um 15.15 Uhr - von W. - "Teilzeit-gemeldet / Bemessungsgrundlage?"



Sg. Herr Moser!

Wiedermal muss ich Sie kontaktieren.
Meine 1. Frage: ist es zulässig vom AMS mich in einen Vollzeit Kurs vermitteln zu wollen wenn ich aber, aus gesundheitlichen Gründen (Behinderungseinsgufung 30%), dort nur als Teilzeit arbeitssuchend gemeldet bin? Gemeldet bin bin ich für 20-30h und der Kurs würde ca 35h pro Woche in Anspruch nehmen und zählt als Vollzeit.

2.Frage: ab wann verliert man seine derzeitige Bemessungsgrundlage wenn man unter 45 Jahren ist? Wenn ich zB für 1 Monat bei einer Firma arbeite und Diese mich,im Probemonat, wieder kündigt, welche Bemessungsgrundlage wird dann herangezogen? Höfliches Anfragen am Telefon beim AMS hat nichts genutzt da mir darüber keine Auskunft erteilt werden wollte.

Vielen lieben Dank!! (2.05.19)

Antwort:
Wenn im betreuungsplan teilzeit festgehalten wurde, müsste sich das AMS daran halten. reden sie mit ihrer Beraterin - bei problemen gehen sie zum geschäftsstellenleiter und klären das.
>( Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar - so die AK Seite 4 - muss dann auch für den umkehrschluss gelten.
Ev. können sie mit dem kurs ausmachen, die anwesenheitszeiten auf ca. 30 stunden zu reduzieren?
auf ev. sperre wegen verweigerung Berufung einlegen. - über 30 stunden ev. unzumutbar. (ein gewisses risiko immer miteinbeziehen)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

2. eine neue bemessungsgrundlage gibt’s, wenn sie ein 28 wöchiges DV absolvieren, (wird über einen Zeitraum von 5 jahren zusammengerechnet) ansonsten bekommen sie den Notstand weiter!
Erst ab dem 45. geburtstag ist die bemessungsgrundlage geschützt. - kann nicht mehr weniger werden.
Ohne gewähr


8.05.2019 um 15.10 Uhr - von P*. - "Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich tun soll!"



Hallo! Ich benötige Hilfe - Was soll ich machen? Meine Situation sieht wie folgt aus:

Ich habe Anfang Dezember 2018 einen Job in Wien (im Öffentlichen Dienst mit Parteienverkehr) angetreten - 40 Stunden - mit einer gesamt-Pendelzeit von täglich 3,5 Stunden. Ich bin also pro Woche zwischen 55 und 60 Stunden außer Haus.
Eigentlich war mir schon nach 2 Wochen klar, dass mir das zu viel ist (habe 2 Kinder mit 3,5 und 7 Jahren), aber der Umstand, dass ich in meiner Umgebung keine Arbeit gefunden habe und ich Angst davor hatte, dass die Notstandshilfe abgeschafft wird, hat mich dazu veranlasst diese Arbeit anzunehmen. Mein Mann meinte: halte durch, das wird sich schon legen, wenn Du dich besser auskennst fällt dir die Arbeit leichter.

Das war dann zwischenzeitlich auch so, doch jetzt bin ich mittlerweile echt fertig, ich kann nicht mehr. Und der Umstand, dass - trotz vorheriger 21jähriger Berufstätigkeit - kein einziges Jahr als Vordienstzeit angerechnet wurde und ich somit mit 45 Jahren gleich viel verdiene wie ein gerade erst ausgelernter Lehrling, hat sein übriges dazu beigetragen. Jeden 2. Donnerstag muss ich wegen Nachmittags-Parteienverkehr Überstunden machen und dies wird nur 1:1 in Freizeit abgegolten (obwohl ich letzten Donnerstag sogar 11,5 Stunden gearbeitet habe) - das nur als Detail am Rande.

Nun zu meinen Fragen:
Ich war bereits 45 Jahre alt, als ich die Arbeit im Dez. 2018 angenommen habe (habe zuvor Notstandshilfe bezogen).

Wenn ich jetzt kündige: würde ich wieder Notstandshilfe bekommen? Wäre eine Wartefrist von 4 Wochen?

Und ich habe auch keine Ahnung bzgl. Kündigung / Austritt. Was ist der Unterschied? Wenn ich selbst kündige, müsste ich eine Kündigungsfrist einhalten und bei Austritt nicht?

Mein Arbeitsverhältnis ist für 1 Jahr befristet mit der Option auf Verlängerung (das wird bei allen Neueintretenden so gehandhabt).
Ich weiß nicht, ob ich kündigen soll oder einfach in Krankenstand gehen soll (fertig genug bin ich!).

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich tun soll! (1.05.19)

Antwort:
Zumutbar wäre eine fahrtzeit von 2 stunden bei vollzeit und 1,5 stunden bei teilzeit (hin und zurück - wird um eine halbe stunde erhöht)
Da sie länger fahren wäre das ein grund den sie in einer ev. berufung - so es zur sperre kommt - angeben können.
Auch haben sie betreuungspflichten - 16- 20 stunden die woche.
sollten
sie selbst kündigen und deshalb 4 wochen sperre bekommen, so legen sie darauf mit den Begründungen, wie oben erwähnt, Berufung ein.
"Sanktionsfrei wäre ev. eine lösung im beiderseitigem einvernehmen"
>was arbeitsrecht betrifft, so wäre es gut sich bei der AK zu informieren, die sind hier kompetent.<

sie bekommen den notstand weiter. Ausser sie haben 28 wochen gearbeitet - (wird über einen Zeitraum von 5jahren zusammengerechnet) - dann gibt es eine neue anwartschaft / Arbeitslosengeld.
ab dem 45 geburtstag ist die bemessungsgrundlage geschützt.
SoNed rät nicht zum krankenstand - wenn sie krank sind ist es aber okay zum arzt zu gehen!
Ich denke - falls - könnte/müsste eine Berufung erfolgreich sein. ohne gewähr


5.05.2019 um 10.19 Uhr - von R*. - "Ich frage mich ist es Aufgabe des AMS für jemanden eine Arbeit oder Gründe für eine Sanktion zu finden?"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Anfang April zehn Stellenausschreibungen bekommen um mich auf diese zu bewerben. Zwei Tage später bekam ich auch gleich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, das sehr positiv verlief und ich zusagte ab 01. Mai dort anzufangen. Das teilte ich auch gleich dem AMS in Klagenfurt mit und bekam als Antwort dass ich mich trotzdem auf alle anderen Stellen bewerben muss und die Vereinbarung zwischen mir und meinem Arbeitgeber in Spee von Seiten des AMS keine Relevanz hat.
Ich erhielt weiterhin Stellenausschreibungen und mein jetziger Arbeitgeber und ich meldeten uns telefonisch sowie meinerseits noch zwei mal persönlich beim AMS mit der bitte zu akzeptieren das ich ab Mai einen Job habe. Das wurde alles ignoriert und ich bekam jetzt ein schreiben das mein Leistungsbezug ab 01.04. vorläufig eingestellt ist weil ich mich bei anderen Stellen nicht weiter beworben habe. Ich frage mich ist es Aufgabe des AMS jemanden in Arbeit zu bringen oder Gründe für Sanktionen solcher Art zu finden um weniger Leistung auszahlen zu müssen? Wie kann ich gegen solche Behördenwillkür vorgehen?
LG (4.05.19)

Antwort:
Sie legen auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein! Den verlangen sie sofort, wenn sie ihn noch nicht haben!
Bescheid schriftlich - ev. eingeschrieben mit Datum - verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Als Begründung schreiben sie den Text wie oben
und verwenden auch folgende Erkenntnis:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Eine Frage:
Haben sie jetzt zu arbeiten angefangen? Wenn sie während der Sperrzeit ein Dienstverhältnis eingehen, wird ev. von einer Sperre abgesehen!
Geben sie auch an! (Ohne Gewähr)


3.05.2019 um 16.51 Uhr - von M*. - "Arztbesuch / AMS-Termin"



Sehr geehrter Herr Moser,
vielleicht können Sie mir ja eine Antwort geben. Wenn ich einen Nachsorgetermin habe der zeitgleich mit dem Termin vom AMS liegt und ich den AMS Bescheid gebe das ich einen Arzttermin wahrnehme wollen die dann auch immer wissen wo und wann ich genau den Termin habe und ich eine Bestätigung vom Arzt vorlegen soll. Ich finde das es schon sehr stark ins Persönliche geht und es den AMS nichts angeht welchen Arzt ich konsultierte. Wie kann man solche in meinen Augen Nötigungen unterbinden, auf was kann ich mich berufen wenn ich ein solcher Auskunft künftig verweigern möchte? Oder bin ich dazu verpflichtet?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Es braucht eine Entschuldigung um ohne Sanktionen einem Kontrolltermin fernbleiben zu können! In dem Fall eine ärztliche Besuchsbestätigung.
Kann sein, dass der AMS-BetreuerIn eine mündliche Bekanntgabe bez. Arztbesuch reicht, wenn diese gleich bei der Terminvergabe (bzw. schnellstens) geschieht. So können sie auch gleich um einen anderen Termin bitten.
Ansonsten bleibt ev. den Arztbesuch zu verschieben - bzw. dort um einen anderen Termin anzusuchen?

2.05.2019 um 10.29 Uhr - von J*. - "Kurs und Sperre im Krankenstand?"



Hallo, mein Sohn ist arbeitslos gemeldet und von 2.4. bis 30.5. krank
gemeldet.
Am 29.4. bekam er per Post eine Einladung zu einer Infoveranstaltung für
eine Maßnahme. Er ging nicht hin, weil er noch krank gemeldet ist und den
Termin auch zu spät erhalten hat.
Am 1.5. bekam er jetzt im E Ams Konto eine Benachrichtigung dass sein Bezug
ab 29.4 eingestellt ist. Da ist er noch krank geschrieben.
Wie geht man da am besten vor? Termin wurde keiner bekannt gegeben.
Vielen Dank (1.05.19)

Frage:
Hat ihr sohn die krankmeldung vom arzt beim AMS abgegeben?
Es darf im krankenstand keine vermittlung zu einem DV und auch in keinen
kurs geben. Genausowenig kann es zur sperre kommen?
Gehen sie der sache nach - beim AMS nachfragen ob die krankschreibung
vorliegt??
beim arzt war er schon - oder? - und dieser hat ihn auch ca. 2 monate krank
geschrieben?

2.05.2019 um 7.59 Uhr - von J*. - "Die Krankmeldung hat er glaub ich nicht abgegeben"
Hallo, die Krankmeldung hat er glaub ich nicht abgegeben weil die Krankenkasse das weiter leitet. Er war vom Arzt krank geschrieben und musste dann zur kontrolle zur Krankenkasse und wurde vom Chefarzt weiter krank geschrieben.
LG und danke

Antwort:
Er muss die krankenmeldung auch zum AMS bringen – verhält sich genauso wie bei einem Arbeitgeber. Sofort zum AMS und das klarstellen - Krankmeldung ev. vorlegen. oder versuchen dies telefonisch zu regeln.
Falls ev. von der krankenkassa die kopie holen. oder schriftlich bestätigen lassen.
(Ohne Gewähr)


2.05.2019 um 8.32 Uhr - von V*. - "Ev. von einer Sperre absehen"



Sehr geehrter Herr Moser!

Ich wurde vom 08.04. vom AMS gesperrt, habe aber ab dem 29.04 angefangen zu arbeiten. Als ich jedoch um den Bescheid angefragt habe bekam ich folgende Nachricht:
Eine Sanktion gem. § 10 ALVG wurde ausgesprochen, eine Verständigung dazu erhalten Sie erst in den nächsten Wochen, da die Nachhaltigkeit der Arbeitsaufnahme mit 29.4.19 noch geprüft bzw. abgewartet wird.
Ich weiß jetzt nicht genau was das jetzt genau bedeutet... bzw. bekomme ich jetzt einen Teil doch ausbezahlt? Danke und beste Grüße!

Antwort:
Ich gehe davon aus - ja, sie werden das Geld wahrscheinlich - in den nächsten Wochen - bekommen!
Das AMS wartet noch ein wenig, um zu sehen bzw. um die Vermutung zu untermauern, ob ihre Anstellung eine "Nachhaltige" / "Dauerhafte" ist! - Ob sie eh längere Zeit in diesem Dienstverhältnis bleiben!
Dann sieht das AMS von einer Sperre ab. Dies ist möglich, wenn der Betroffene innerhalb der Sperrzeit ein Dienstverhältnis eingeht!

Ev. könnten sie diese Zeit auf zumindest 4 Wochen einschränken, wenn sie schriftlich - eingeschrieben - mit Datum um den Bescheid ansuchen. Kommt dieser nicht innerhalb 4 Wochen muss das Geld ausbezahlt werden.
Kann aber sein, dass es eh früher kommt?
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Ohne Gewähr)


1.05.2019 um 11.17 Uhr - von K*. - "Ich wende mich heute in grosser Verzweiflung an sie!!"



ich wende mich heute in grosser Verzweifling an sie!!

Mein Name ist B. K. ich bin 53 jahrealt und schon seit längern beziehe ich Notstandshilfe.
ich nehme meine Termineregelmässig wahr und falls ich einmal vergesse entschuldige ich mich umgehends und ersuche um einen Neutermin.Nun war vor einigen Tagenmein Internetzugang sehr schleppendund schliesslichhatte ich 2 Tageso gut wie keine Verbindung
daher passierte mir, das ich einenTermin, denich an den Tag an welchen ich ins E-Ams schaute,wahrnehmen sollte leider versäumte.
Ich schrieb sofort eine Mail um mich zu entschuldigen, doch leider bekam ich 1Tag darauf meine Auszahlungssperre vom AMS Laxenburgerstrasse,wo ich zuständig bin zugesandt
Noch am gleichen Tag bekam ich dann eine Benachrichtung,das mein nächster Termin der 25.4.2019 um 11uhr 30
bei meinen Berater Herrn R. sei. Selbstverständlich erschien ich zum vorgeschriebenen Termin um eine Niederschrift zu machen bezüglich meines Versäumnisses. Während ich dies mit meinen Berater erledigen wollte,kam eine Dame mittleren Alters herein,unterbrach unser Tun mit den Wortenan mich gerichtet,Sie kommen jetzt mit ins andere Zimmer ohne Erklärung warum und sehr unhöflich.

ich folgte ihrer Aufforderung und kam ins zimmer von Frau B.,die mir unverblümt zu verstehen gab,ab sofort wäre sie meine Betreuerin und sollteich nicht bis zum 28.5.2019eine Arbeitin Wien gefunden haben,wird sie mich in ein anderes Bundesland vermitteln.Auf meine geschockte Reaktionwie sie sich das vorstellein meinen alter ,mein Lebensmittelpunkt und meine Familie,Kinder und Enkelkinder wären alle in Wien und auch mein kleines Reihenhäuschen
von Wiener Wohnen befindet sich in Wien.Ihre Antwort darauf war, Ab 28.5 heisst es für sie weg von hier weg von der Familie
Ich bin seit 2007 geschieden und lebe mit meinen K indern alleine und habe auch versucht als sie zur Schule gingen eine Arbeit anzunehmen,doch bei 4 Kindernist das nicht zu schaffen wobei ich erwähnen möchte,das ich Zwillinge habe die eine sehr intensive und spezielle Betreuung brauchten

als MUTTER DIE IMMER FÜR ihre Kinder da warund ist,macht es mir Angstund es treibt michin eine echte Verzweiflung wenn ich daran denke,das man mich von meinerFamilie trennen will,auch wenn meine KINDER nun schon gross sind,aber 3 von ihnen noch bei mir zuhause wohnen.

Leider bin ich seit dem Tod meines Vaters2009 .der mir immer eine grosse stütze war psychisch ziemlich angeschlagen

Meine Angst wächst bei dem Gedankendas ich womöglich wieder in ein tiefes Loch falle wenn man mich von Kinder und enkelkinder trennen möchte
Da die Sperre in kraft ist und ich dieses monat mit 120 euro leben muss treibt mich in die allergrösste verzweiflung ich weiss nicht wie ich stromabrechung bezahlen kann ich bitte sie mir irgendwie zu helfen

weil ich nicht mehr weiss was ich tun soll (30.04.19)

Antwort:
Ich verstehe ihre Angst total!! Aber versuchen sie diese ein wenig zu kontrollieren, bevor sie (noch mehr) krank macht!
Darum geht es der neuen Beraterin - Einschüchterung; Angstmache und in die Verzweiflung zu drängen!
Warten sie erst mal ab, bis es soweit ist! Sollten sie in ein anderes Bundesland vermittelt werden, so muss dort für Unterkunft gesorgt werden! Auch ist nicht gesagt - falls - dass sie auch genommen werden. Auch dort in der Gegend gibt es Arbeitslose! Sollten sie zudem gesundheitlich ein wenig angeschlagen sein, nimmt der potentielle Arbeitgeber eher eine gesunde junge Person, die ev. auch nicht solange arbeitslos ist! Also falls - unbedingt, ohne grosse Angst - zum Vorstellen fahren!
Und werden sie weiter weg vermittelt suchen sie sogleich - vorher - um Unterstützung an. Fahrtkosten, Verpflegung, Ev. Übernachtung? etc. also Zusatzkosten, die dafür sorgen, dass sie nicht aus Gründen einer Schikane irgendwohin gesendet werden! Siehe Vorstellungsbeihilfe!

Und falls sie in ein anderes Bundesland vermittelt werden, besuchen sie den Geschäftsstellenleiter und klären ihn bez. ihrer familiären Situation auf, ob er nicht von solchen Vermittlungen absehen könnte! Als Versuch!
Wenn möglich, immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! "Wirkt Wunder"

Die Sperre bei Kontrollterminversäumnis dauert solange bis sie sich wieder zum AMS zurück melden. Kommt das ev. wieder Mal vor gehen sie sofort nächsten Tag zum AMS um sich zurückzumelden! (AlVG § 49)

Sie können sich also auch ausrechnen wie lange die Sperre dauert. Von dem Tag der Versäumnis weg bis 25.4.2019

Sollten sie wegen gesundheitlichen Problemen vermindert leistungsfähig sein, dann holen sie sich von ihren Vertrauensärzten Befunde, Atteste, etc
Kann aber sein - wenn sie gesundheitliche Probleme angeben - dass sie vom AMS aus zur fachärztlichen Untersuchung überwiesen werden!
Dies kann vor bestimmten Dienstverhältnissen schützen!

Bez. Stromabrechnung: Haben sie eh um Ratenzahlung angesucht? Sonst machen sie das ev.! (Ohne Gewähr)


1.05.2019 um 9.15 Uhr - von P*. - "Betreuungspflichten"



Hallo ich hätte eine Frage.
Meine Frau ist beim AMS und bezieht Notstandshilfe.
Wir haben eine 5 Monate alte Tochter.
Meine Frau hat eine Betreuung für die Kleine organisiert (Nachmittags) und steht somit zwischen 13.00 -19.00 Uhr zur Vermittlung zur Verfügung.
Also insgesamt 36 h /Woche.
Nun wurde ihr seitens ihres neuen Betreuers gesagt sie müsse an einem Kurs teilnehmen (12Wochen /Mo-Fr /Vormittags /20Stunden pro Woche) ansonsten würde sie abgemeldet werden.

In dem Formular was Sie mitbekommen hat haben wir bei dem Punkt Einwände des Kunden folgendes geschrieben.
" auch stehe dem AMS momentan für insgesamt 36Stunden die Woche zur Vermittlung zu Verfügung (gesetzlich sind 16h ausreichend) Somit muss/kann ich an diesem Kurs auf Grund meiner Betreuungspflichten nicht teilnehmen.
Des weiteren möchte ich Sie informieren das laut Jurist der AK dies auch nicht zumutbar wäre.)(Kindeswohl geht vor)"

Das AMS hat bis jetzt nur Tel.dazu Stellung genommen und der Betreuer meine das Sie den Kurs trozdem besuchen müsse und eben die Betreunugszeiten ändern müsse.
Wieder Drohung mit abmelden bzw. 6 Wochen Sperre.
Auch ein bitten unserer seits zu einem späteren Kurs teilzunehmen um genug Zeit zu haben um die Betreuung für die Kleine zu organisieren wurde verneint. (18Tage bis Kursbeginn ist schon sehr kurz.)

Was solln wir jetzt machen?
Meines Achtens will man meine Frau nur den Bezug einstellen und ihr das Leben erschwären.
(als sie noch keinen Bezug bekommen hat wurde sie seitens des AMS nie ein Angebot geschickt.)

Antwort:
Ev. geht ihre Frau - mit Begleitperson, wenn möglich - zum Geschäftsstellenleiter und erkundigt sich, ob es zur Alternative einen Kurs gibt, der nur Nachmittags stattfindet?
Sollte es tatsächlich zu einer Berufung kommen - falls Verweigerung und Sperre - ist das Bemühen, dass ihre Frau auch nach einer Alternative gesucht hat, zu sehen.
Und ist es nicht möglich den Kurs - wegen Betreuungspflichten - zu besuchen, so geben sie auch in der Berufung das 36 Stunden-Argument an.
Ich sehe auch das Recht auf Seite ihrer Frau!

Kommt ev. hinzu, sollte wider Erwarten ihrer Frau das Geld wegen Betreuungspflichten gesperrt werden, so besteht ev. die Möglichkeit die Mindestsicherung ("Sozialhilfe") ohne Arbeitsverpflichtung zu erhalten.
Also falls, gleich Antrag für die "Mindestsicherung" stellen!

Auch besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen Kurs handelt, der freiwillig zu besuchen ist, wie Coaching z.Bsp. - was das AMS ev. verschweigt!

Zur Info sämtliche Links durchgehen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

27.04.2019 um 18.12 Uhr - von B. - "Ist eine Betreuungsvereinbarung wenigstens einigermassen bindend für beide?"



grüsse und danke für ihre hilfe!

1 - ist eine betreuungsvereinbarung venigstens einigermassen bindend für beide ? (AMS+AMS Kunde) denn mir scheint es manchmal komisch wie manche vom AMS es einseitig abändern beziehungsweise es ignorieren (und sogar einstellung des geldes/niederschrift/prüfung+ev sperre veranlassen obwohl es laut dem schriftstück gar nicht sein sollte)

in so einer situation wurde beim betreeuer termin eine solch einstellung/niederschrift/prüfung veranlasst ..wurde informiert es dauere um die 3 wochen und falls kein bescheid der sperre kommt wird das geld ab der einstellung weiter ausbezahlt...
2 - könne AMS betreeuer einen "hinhalten" so das mann irgendwelche berufungsfristen verpasst ? was sind die prozeduren/termine...(kommt da eventuell eine schriftliche meldung des leistungsanspruchs od muss mann nachfragen bzw am konto nachschauen?)

ich kann ja nachvollziehen das man manches prüfen muss und ist ok obwohl man ja anscheinend (was ich so mittbekommen habe) diese zeit die das AMS zu prüfung brauch in so ein "niemandsland" schwebt denn mann müsste ja dem AMS ja weiter zu verfügung stehen und doch gleichzeitig bekommt mann eventuell wenn es zu tatsächlichen sperre kommt auch kein geld für 6 wochen (oder länger?)
3 - sehe ich das richtig? (26.04.19)

Antwort:
>?"Einigermassen"?< - Betreuungsplan spielt m. M. eine untergeordnete Rolle.
Siehe Links wie auch die Anmerkung unter Betreuungsvereinbarung
Was zählt ist das AlVG / Arbeitslosenversicherungsgesetz !

Falls Sperre?, sofort schriftlich den Bescheid anfordern! Erst ab Erhalt des Bescheid`s kann man die Berufung einlegen bzw. beginnt die Berufungsfrist!
Auch sollte dieser erst spät kommen.
Drum spielt hinhalten, um die Berufungsfrist zu übersehen eher keine Rolle!


Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
(Bescheid schriftlich verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden - falls.)

(Konto sowieso immer mal nachschauen….. erst recht falls.)
Bei einer Sperre kann es keine weitere geben. Hinsichtlich einer ev. Sperre auch die Beraterin um Auskunft fragen – Bei Unklarheiten (Auskunftsverweigerung) zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter gehen. Falls möglich, immer Begleitperson mitnehmen. Ohne Gewähr


25.04.2019 um 9.23 Uhr - von L*. - "Das AMS hat mir das Geld überwiesen"



Guten Morgen,

ich wollte nur kurz sagen, dass mir das Ams das Geld überwiesen hat.
Trotzdem habe ich keine direkte Antwort auf meine Berufung bekommen, sondern nur eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch.

Danke für Ihre Unterstützung.
Liebe Grüße

Antwort:
Schön! und Danke für die Rückmeldung!
Kann sein, dass der Berufung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde? - Was heisst, sie bekommen das Geld derweil ausbezahlt bis die Entscheidung der Berufung vorliegt?
Oder
es handelt sich um einen Berufungsvorentscheid?
(Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden natürlich auch zugunsten des Berufenden!)
Von dem ist ev. auszugehen, da sie auch eine neue Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen haben.

>("Falls, können sie eine Antwort über diese Entscheidung verlangen!
Auch, ob das Geld ev. deshalb ausbezahlt worden ist, weil der Bescheid nicht innerhalb eines Monats - nach ihrem schriftlichen Antrag / Verlangen - gekommen ist? - Berichtigung des Arbeitslosengeldes")< Ohne Gewähr

unter:
"In einer halben Stunde zum Vorstellungsgespräch - "sonst Sperre"?" (5.03.19)


22.04.2019 um 9.46 Uhr - von F*. - "wurde vom AMS gesperrt?"



Hallo, wurde vom AMS gesperrt

Vorfall wie folgt.

Und zwar habe ich am 16.04.2019 einen Termin bei der Firma "itworks" gehabt und bin dort auch ordnungsgemäß hingegangen. Die Dame gab mir ein Forumular das ich ausfüllen sollte allerding nur die ersten 3 Seiten. Allerdings war dort ein Punkt der besagte: Wo wollen sie nicht arbeiten und ich gab an das ich im Lager und Call Center eben das nicht tun wollen würde.

Kurz darauf hat mich einen andere Dame geholt und mit mir das ganze durch gesprochen und sie sagte mir das sie mir nicht helfen könne weil meine das "itworks" nichts für mich tun könnte. Sie schrieb das auf der 4ten Seite drauf und ich unterschrieb dies (im Nachhinein nicht die intellegenteste Idee)., Dann dachte ich mir Ok gibst die Kopie dem Ams und dann hat sich die Sache für mich erledigt.

Stimmte zwar bedingt nur. So zwei Tage darauf wurde ich aus dem Grund gesperrt weil ich eben nicht mehr im Lager und im Call Center arbeiten will.

So meine Frage was kann ich jetzt tun. Hab den nächsten Termin am 03.05.2019 um dies abzuklären.

Nun habe ich mich im Internet informiert was dieser Paragraf §10 AlVG eigentlich bedeutet und da steht wie Sie sicher wissen drinnen folgendes:

§ 10. (1) Wenn die arbeitslose Person

1. sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, oder

2. sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um)schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schulung vereitelt, oder

3. ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, oder

4. auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen,

Soweit ich das sehe trifft keiner dieser Punke auf meine Situation zu.
Was soll ich jetzt Ihrerseits machen. Bitte um Hilfle. (20.04.19)

Antwort:
Beim AMS-Termin (wenn möglich immer Begleitperson als Zeugen mitnehmen) bez. der Abklärung - ist spät finde ich, falls es zu einer Sperre kommen sollte - geben sie bekannt, was sie mir hier schreiben.

Das "ich" nicht der Meinung war, dass es sich um eine grundsätzliche Frage / Ablehnung handelte, sondern sich diese Frage auf eine interne Angelegenheit bezog, um festzustellen, welche Abteilung und welche Aufgabe für "mich" bei Itworks am geeignetsten wäre?
Es macht eben einen Unterschied ob mir das AMS diese Frage stellt oder ob es sich um einen internen Fragebogen eines Vereins handelt !?!

>("Im nachhinein und im Zusammenhang betrachtet, ist dies sogar als hinterhältige widerliche Gemeinheit einzustufen!")<

Sofort Berufung auf den Bescheid einlegen! In der sie diese Begründung und auch den selben Inhalt, wie hier, verwenden.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
(Bescheid schriftlich verlangen - eingeschrieben per Post oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen! - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden.)

Vorsicht bei SÖB-Vereinen, die vom AMS bezahlt werden!
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Siehe aber:
"Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch"

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" Alles gute (ohne gewähr)


18.04.2019 um 20.21 Uhr - "Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus"



Erwerbsarbeitslosen-Initiativen AMSEL und SoNed! zum ‘AMS-Algorithmus‘

DISRUPT

Wir fordern das umgehende flächige Rollback der inkriminierten Software-Module und das umgehende Ende der einspeisenden Datenverarbeitung.
Unabhängige Erwerbsarbeitslosen-Organisationen (unter anderen die fordernden Initiativen) waren - als zentrale Stakeholder - weder in irgendeiner Phase der Entscheidungsvorbereitung und -findung noch in die tatsächlichen Design- ,
Entwicklungs- , Test- und Implementierungsprozesse involviert. Die unter ‘Due diligence‘ genannten Punkte (s.u.) wurden - u.a. dadurch - nicht hinlänglich geklärt bzw. offengelegt.

Synopsis

Die Datenschutz-Organisation epicenter.works hat im Herbst 2018 beim BMASGK ein umfangreiches Auskunftsbegehren zum “AMS-Algorithmus“ gestellt. Die dürftige Reaktion von BMASGK und AMS war die Publikation einer “Konzeptunterlage“ des Herstellers Synthesis GmbH -
‘Das AMS-Arbeitsmarktchancen-Modell‘.

Die Mehrzahl der Punkte des Auskunftsbegehrens blieb damit jedoch unbeantwortet (der Anfrager selbst hat das Ergebnis der Anfrage - die Antwort - ebenfalls mit “Anfrage abgelehnt“ qualifiziert).

Mittlerweile ist in allen AMS-Regionalgeschäftsstellen (ohne Niederösterreich[?]) ein Software-Modul ausgerollt, das den Sachbearbeitenden die Auswertung des sogenannten ‘AMS-Algorithmus‘ anzeigt. Es steht den Sachbearbeitenden seit ca.
einem halben Jahr an ihren Arbeitsplätzen zur Verfügung. Seit Einsatzbeginn werden laufend aktualisierte Daten in das System eingespielt.

Due Diligence

- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Anlassgründen, Entscheidungsgrundlagen und -prozessen, die zur schlussendlichen Entscheidung, solche Module einzusetzen, geführt haben (zB MOUs, Punktationen, Protokolle, Akten (&-vermerke), TORs, Evaluierungen, Gesprächsprotokolle, etc.).

- Veröffentlichung des Berichts des dazu durchgeführten HRIAs, in dem die Menschenrechtsverträglichkeit der Entstehung und Realisierung dieses Projekts - des geplanten Einsatzes - geprüft wurde. Falls kein HRIA durchgeführt wurde,
nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Beweggründen für diese Unterlassung.

- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Kommunikationsabläufen und -inhalten zwischen den beteiligten Ministerien (BMASGK, BMF) bzw. deren Untergliederungen, den verschiedenen Gremien des AMS (Vorstand, Verwaltungsrat und dessen Untergliederungen, auch in die Institutionen der Sozialpartner und deren Untergliederungen hinein) und dessen Untergliederungen, und den mit und bei der Realisierung schlussendlich involvierten Unternehmen und
deren diesbezüglichen Zulieferern bzw. Zuarbeitenden. (s.o.; auch zu zB Konzeptionierung, Entwicklungsplanung, Prototypen, Drehbüchern, Spezifikationen, Ausschreibungsunterlagen, Angebote, Verträge, Pflichtenheften, Meilenstein-Definitionen, Iterations-Berichte, Audit-Berichte, Entwicklungsprotokolle, Qualitätssicherungs-Unterlagen, Dokumentationen, Abnahmeprotokolle, Schulungsunterlagen, etc.)

- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Datenherkünften, Datenbe- und verarbeitungsschritten, Datenzusammenführungen, -glättungen, -optimierungen, usw., inbesondere zu deren (v.a. datenschutz-) rechtlichen
Zulässigkeiten, sowohl hinsichtlich aller Schritte zur Modell-, Algorithmen- und Modul-Generierung als auch der aktuell permanent stattfindenden Einspeisung aktualisierender Daten. Veröffentlichung aller diesbezüglich erfolgten
Datenschutzfolgenabschätzungen - falls keine DFAs durchgeführt wurden, nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu den Beweggründen für diese Unterlassungen.

- Nachvollziehbare, detaillierte Begründungen und Erläuterungen zu den verwendeten Entwicklungswerkzeugen, sowohl verfahrens- als auch software-seitig. Detaillierte Erläuterungen der Dokumentationen zur Variablen-Generierung und -
Auswahl, Gewichtungsfaktoren, zu den angewandten Qualitätssicherungs- und Sicherheits-Prozeduren zur Gewährleistung der Datenqualität, -kohärenz, -integrität und Vollständigkeit.

- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Informationen und Schulungen, die die Sachbearbeitenden vor Installation und Einsatz der Software erhalten haben. Analoge Erläuterungen dazu, welche Informationen und Schulungen die Sachbearbeitenden zum laufenden Betrieb und zur kontinuierlichen Dateneinspeisung erhalten.

- Nachvollziehbare, detaillierte Erläuterungen zu allen Informationen, die ‘Betroffene‘ vom AMS zu diesem Themenkreis erhalten bzw. bereits erhalten haben.

Erging per E-Mail an:
Bundesministerin: Mag. Beate Hartinger-Klein;
Sozialministerium: Mag. Roland Sauer; Volksanwalt: Dr. Guenther Kraeuter;
AMS-Chef`s: Dr. Herbert Buchinger und Dr. Johannes Kopf

Volksanwaltschaft : Bericht an den Nationalrat und Bundesrat
Prüfbericht 2018 der Volksanwaltschaft zum AMS Algorithmus
findet ihr auf den Seiten 97-103

Auszug: "Erstaunlich `´-°?"
"AMS-Massnahmenteilnahme verringert Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt?"
Neben Diskriminierungsvorwürfen ist in diesem Kontext sehr bemerkenswert , dass die Teilnahme an AMS-Maßnahmen mit negativen Koeffizienten (−0,57 bis −0,21) in die Chancen-Berechnung Eingang finden. Die Teilnahme an AMS-Maßnahmen verringert daher nach dem vorliegenden Modell die Chancen auf eine künftige Integration in den Arbeitsmarkt.

11.05.19 - Vorträge zum AMS Algorithmus auf YouTube
re:publica 2019 –
Barbara Wimmer:
Jobchancen adé: Wenn der Computer "nein" sagt

Florian Cech - AMS Algorithmus ist ein Paradebeispiel für Diskriminierung
Bias und Diskriminierung beim AMS Algorithmus (YouTube)
und
Critical Algorithm Studies
Bias_Transparency_and_Accountability_with_the_AMS_Algorithm.pdf

5.06.2019 um 15.52 Uhr - "Antwort vom Sozial-Ministerium"
auf
"Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus"

Das BMASGK hat - in Person des zuständigen Sektionschefs Sauer (auch Verwaltungsratsvorsitzender des AMS) für den BM (Pöltner, Stand 29.5.2019)
- auf die DISRUPT-Forderung geantwortet Antwort_BMASGK_auf_DISRUPT.pdf (30.05.19)

5.06.2019 um 11.03 Uhr - Dazu ein Kommentar:
"[Österreich] Bundesregierung nimmt die Sinnlosigkeit von AMS-Kursen zum Anlass, die Menschen maschinell zu klassifizieren"
und Briefe auf LinkeStmk:

10.07.2019 um 10.21 Uhr - Antwort von Dr. Buchinger
(AMS-Chef) a
n die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Betrifft: Beurteilung Arbeitsuchender mithilfe eines AlgorithmusBezug:

Schreiben vom 24.4.2019 - gba_arbeitsmarktchancen_redacted.pdf
aus
https://epicenter.works/document/2055
("Diese Antwort steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Erwerbsarbeitslosen-Initiativen-Forderung der Einstellung des "AMS-Algorithmus"!
Dies ist eine im April abgegebene Stellungnahme von Dr. Buchinger (AMS-Chef) zum AMS-Algorithmus.")

siehe
auch folgenden epicenter.works-Link ("Englisch")
(epicenter.works hat für einen Bericht des
UN-Sonderbeauftragten für extreme Armut und Menschrechte an die
UN-Gerenalversammlung (der im Oktober dort vorgelegt werden wird) Kritik
zu "digitaler Technologie, sozialer Sicherheit und Menschenrechten" in
Österreich abgeliefert)

1.01.2020 - Weitere ergebnislose (Ver-)Suche – Infos zum AMS-Algorithmus

Puzzlesteinchen – Was das AMS zum ‚AMS-Algorithmus‘ bisher an die EALIn lieferte (AMSEL)

1.05.2020 um 15.38 Uhr - "Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen ("u.a.?) bez. AMS-Algorithmus" - "Wenn vorerst ev. nur befristet?"
"Unser aller Einsatz verzeichnet anscheinend und wenigstens für dieses Jahr einen Erfolg, indem 2020 auf die Einführung des Algorithmus verzichtet wurde."
Gratulation an alle Aktiven!

Dies geht aus einem Antwort-Schreiben der Volksanwaltschaft - bez. der Covid-19 Krise: "Aussetzung der Sanktionen - an AMSEL hervor.

Auszug:
Als positives Signal erachtete die Volksanwaltschaft auch die Ankündigung der Geschäftsführung des AMS, auf den Einsatz kontroversieller Instrumente, wie etwa den AMS-Algorithmus, für 2020 gänzlich zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz e.h.

27.08.2020 um 10.46 Uhr - Widerstand trägt Früchte!
Datenschutzbehörde dreht den AMS-Algorithmus ab (Kurier 20.08.)

18.11.20: AMS-Algorithmus fördert laut Studie soziale Ungleichheit (ORF)

12.02. 2024 um 10.24 Uhr - von L. - "Höchstgericht lässt AMS-Algorithmus erneut prüfen"
VERWALTUNGSGERICHTSHOF
Entscheidet die KI über Jobs? Höchstgericht lässt AMS-Algorithmus erneut prüfen (derStandard)


18.04.2019 um 19.18 Uhr - von Dr. Pochieser - "Mindestsicherung / Sozialhilfe"

"Arme Menschen als Beschwerdeführer letzter Klasse vor dem Verfassungsgerichtshof"


"Appell an Fenninger: schlagen Sie Ihr Zelt vor dem Verfassungsgerichtshof auf"



Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

eine tolle Aktion – ehrlich gesagt, hätte ich einen derartigen Aktionismus weder erwartet, geschweige denn erhofft – ist die Protesttour der Volkshilfe, in deren Zuge der Direktor der Volkshilfe aus Protest in jeder Landeshauptstadt im Zelt übernachtet:

"Menschenfeindlich" Mindestsicherung: Volkshilfe organisiert Protesttour durch Österreich (News)

Für Wien ist der Ort des Protests und des Protestcamps am 23. April am Ballhausplatz vorgesehen.
Der Ballhausplatz und der Bundeskanzler mögen als Adresse populär erscheinen. Die richtigen Adressen wären allerdings:
- Freyung 8,1010 Wien
und
- Judenplatz 11.

Der Verfassungsgerichtshof leistete zum lange diskutierten Regierungsvorhaben schon vorauseilenden Gehorsam

Die 1. Adresse ist die des Verfassungsgerichtshofes, der mit seinem Judikat vom 11.12.2018, G 156/2018 mit der diesbezüglichen Absegnung der Regelungen des oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes der Bundesregierung den Freibrief zur Deckelung erteilt hat. Der Stein der Weisen laut VfGH (Originaltext):

» Anders als das System der Nö Mindestsicherung sieht jedoch das Oö BMSG in §13a Abs1 und Abs2 iVm Abs6 und 7 vor, dass der für eine Haushaltsgemeinschaft vorgesehene pauschale Betrag bei Hinzutreten weiterer Personen insoweit zu erhöhen ist, als für eine unterhaltsberechtigte minderjährige Person ein Betrag iHv 12% und im Fall einer weiteren volljährigen Person iHv 30% des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes unterschritten würde.

Das Oö MSG geht sohin davon aus, dass mit Hinzutreten einer weiteren Person zu einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft für diese in jedem Fall ein bestimmter Betrag anzusetzen ist, was dazu führt, dass der für eine Haushaltsgemeinschaft vorgesehene Betrag ab einer gewissen Haushaltsgröße um einen bestimmten Betrag zu erhöhen ist.
Damit berücksichtigt der Oö Landesgesetzgeber anders als die Regelung im Nö MSG sowohl für Haushaltsgemeinschaften mit minderjährigen Personen wie auch für solche mit volljährigen Personen, dass ungeachtet der jeweiligen Haushaltsgröße und der mit zunehmender Größe eintretenden Synergieeffekte für jede Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich ist und diese individuelle Bedarfslage entsprechend durch Ansatz einer richtsatzmäßigen Geldleistung zu berücksichtigen ist, die im Rahmen der Leistungen der Mindestsicherung nicht unterschritten werden darf.

Eine solche Regelung gewährleistet, dass nicht der - vom VfGH als unsachlich qualifizierte - Fall eintreten kann, dass der Lebensunterhalt für eine minderjährige Person im Rahmen eines Mindestsicherungssystems ausschließlich mit der Familienbeihilfe bestritten wird.

Der VfGH geht weiters davon aus, dass - im Rahmen einer Regelung, die je Haushaltsgemeinschaft einen Pauschalbetrag vorsieht, der ab einer gewissen Haushaltsgröße um einen bestimmten Betrag zu erhöhen ist - die bei Hinzutreten einer weiteren Person zu einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft eintretende Kürzung dann nicht in verfassungswidriger Weise in die verbürgten Rechtspositionen der Anspruchsberechtigten eingreift, wenn die für die jeweilige einzelne (minderjährige) Person festgelegte nicht unterschreitbare richtsatzmäßige Geldleistung mit Blick auf den für die Haushaltsgemeinschaft vorgesehenen Pauschalbetrag den eigentümlichen Zweck der bedarfsorientierten Mindestsicherung , nämlich die Vermeidung und Bekämpfung sozialer Notlagen (VfSlg 19698/2012), gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund steht dem Gleichheitssatz auch nicht entgegen, dass eine Haushaltsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern denselben für eine Haushaltsgemeinschaft zur Verfügung stehenden Betrag erhält wie eine Haushaltsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und sieben Kindern. Derartige Effekte treten nämlich in einer Durchschnittsbetrachtung im Fall des Hinzutretens einer weiteren Person zu einer Haushaltsgemeinschaft insofern ein, als sich hiedurch der je Person der Haushaltsgemeinschaft bis dahin zur Verfügung stehende Betrag typischerweise verringert. Dem Gesetzgeber steht es frei, in einer Durchschnittsbetrachtung einen Pauschalbetrag anzusetzen, wenn sichergestellt ist, dass der bei Hinzutreten einer weiteren minderjährigen Person eintretende zusätzliche Bedarf vom Gesetzgeber im Rahmen einer solchen Pauschalregelung in einer die Vermeidung sozialer Notlagen Rechnung tragenden Weise sachangemessen berücksichtigt wird.«

Mit dieser (auf gut wienerisch) „gschrauften“ Begründung vermeint der Verfassungsgerichtshof, wenn, anstatt einfach zu sagen, dass nach dem 5. Kind nichts mehr gibt, eine Kürzung der Mindestsicherung einfach über alle Familienmitglieder darüber gelegt wird, ist das im Grunde schon in Ordnung.

Ob die Menschen mit dem Geld/Leistungen aus der Mindestsicherung wirklich leben können, interessiert einen österreichischen Verfassungsgerichtshof nicht

Ob man damit wirklich leben kann, hat einen österreichischen Verfassungsgerichtshof nicht zu interessieren. Seit Jahrzehnten verweigert der Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer ihm im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgrundsatz obliegenden Sachlichkeitsprüfung, eine Prüfung, wie viel Mindestsicherungsbezieher in der Lebenswirklichkeit brauchen (dass ich nicht sage „für menschenwürdiges Leben brauchen“ ist kein Zufall, da die früher in praktisch allen Landes-sozialhilfegesetzten adressierte Menschenwürde mittlerweile aus beinahe allen Mindestsicherungsgesetzes, darunter auch Wien, gestrichen wurde).

Im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht, das wiederholt Hartz-IV-Regelungen, darunter auch die Kinderkosten betreffend, aufhob, weil sie in der praktischen Realität nicht für menschenwürdiges Leben ausreichen (nach einem Judikat des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2014 dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenzfrage zu tragen im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernde Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein) weigert sich der österreichische Verfassungsgerichtshof auch nur einen Gedanken darüber zu verschwenden, ob bzw. dass ein Warenkorb (wie er in der deutschen Rechtslage selbstverständlich ist) der praktischen Realität zugrunde gelegt werden müsste.

Nur Jäger kommen beim österreichischen Verfassungsgerichtshof in den Genuss eines Sachverständigengutachtens

Beim deutschen Bundesverfassungsgerichts gibt es regelmäßig Expertenhearings, auch in Armutsfragen. Öffentliche mündliche Verhandlungen dauern einen und fallweise 2 Tage. Letzteres bekam beim österreichischen Verfassungsgerichtshof nur ein gewisser Haze, als es um seinen Bundespräsidenten-Kandidaten ging (das Ergebnis war ein mit dem Text der Verfassung unvereinbares Erkenntnis. Man muss allerdings beachten, dass ein Erkenntnis eines Verfassungsgerichtshofes, wie auch andere Gerichte, deren Entscheidungen als „Erkenntnis“ bezeichnet werden, nicht unbedingt die Erkenntnis beinhalten muss)

Die Beiziehung von Sachverständigen, die der Verfassungsgerichtshof in Armutsfragen durchführen müsste, namentlich aus der Armutsforschung, verweigert der österreichische Verfassungsgerichtshof. Derartiges wäre jedoch notwendig, um zu einer praktischen Vernunft vorzudringen. Aber was kümmert uns praktische Vernunft, die Realität des wirklichen Lebens, wenn wir ein Verfassungsgericht sind? Wo kämen wir denn hin, wenn wir wirklich erfahren würden, was Menschen wirklich brauchen?

Unabhängige Experten und Sachverständige zu hören ist Sache des österreichischen Verfassungsgerichtshofes nicht. Da muss es schon um Anliegen der Jägerschaft gehen (zuletzt der Kärntner Jägerschaft). Für diese wurde vom Verfassungsgerichtshof ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Aber was wollen wir denn als Österreicher, gilt doch: „Austria is a too small country ….“

nicht nur „to make good doping“, sondern auch um gute Verfassungsgerichtsbarkeit zu machen.

Arme Menschen als Beschwerdeführer letzter Klasse vor dem Verfassungsgerichtshof

Was ich in den neunziger Jahren im Bezug auf Asylwerber sagen musste, nämlich, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof Beschwerdeführer letzter Klasse sind, gilt nunmehr für Armutsbetroffene.

Appell an Direktor Fenninger, sein Zelt vor dem Verfassungsgerichtshof aufzuschlagen

Einmal mehr von meiner Seite: für die Missstände ist die Rechtspflege, namentlich der Verfassungsgerichtshof (in dieser Materie gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof) verantwortlich. Der Verfassungsgerichtshof hat längst die Deckelung der Mindestsicherung, gegen die demonstriert wird, abgesegnet.

Sollte sich Direktor Fenninger dazu hinreißen lassen, sein Zelt vom Verfassungsgerichtshof aufzuschlagen, werde ich meinen alten Tramper-Schlafsack aus dem Keller holen und ihm Gesellschaft leisten, so er das will.

Verantwortlichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, auch schon zu Zeiten Jabloners

die 2. eingangs angesprochene Adresse „Judenplatz 11“ ist die des Verwaltungsgerichtshofes.

der zuständige Senat 10 des Verwaltungsgerichtshofes – lange Zeit unter dem Vorsitz des damaligen Präsidenten Jabloner – hat die armen Menschen schon zu den früheren Sozialhilfegesetzen herunter geschrieben. Konkret hat er mit einer denkunmöglichen Judikatur den damaligen § 13 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz, der vorsah, dass der Sozialhilferichtsatz im Einzelfall überschritten werden kann, wenn infolge der persönlichen oder familiären Verhältnisse des Hilfesuchenden ein erhöhter Bedarf besteht, wegjudiziert. Der Senat 10 hat gemeint, der Sozialhilfebezieher muss beweisen, dass er in seinem Einzelfall einen erhöhten Bedarf gegenüber dem Durchschnitt der Sozialhilfebezieher aufweist (für so etwas hätte der arme Sozialhilfebezieher eine vermutlich zig- tausend Euro teure demoskopische Umfrage in Auftrag geben müssen, was aber Sache des Verwaltungsgerichtshofes gewesen wäre).

Auch für den Verwaltungsgerichtshof gilt, insbesondere in Sachen des Armutsrechts, offensichtlich „Austria is a too small country ….“

Am Judenplatz gibt es nun immerhin ein Holocaust-Denkmal …

Das Rad des Rassismus dreht sich weiter: Sozialrassismus ist auf der Höhe der Zeit und in. Eine gute Definition, die auch die Initiativen österreichischen Bundesregierung und deren opportunistischen Gefolgsleute (bis hin zu Universitätsprofessoren) gut umschreibt, findet sich auf (mundmische.de) . Allerdings ist auch dieser Rassismus schon alt, nur wurde er früher etwas schöner als Sozialdarwinismus oder Klassizismus (wikipedia) bezeichnet. Auch da kommt mit dieser Regierung altes Gedankengut wieder. Diese Bundesregierung ist auch in diesem Punkte eine Regierung der Wiedergänger.

Sozialrassismus ist nicht weniger gefährlich als sonstige Formen des Rassismus.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (15.04.19)


17.04.2019 um 17.53 Uhr - von K*. - "Gedächtnisprotokoll nach einem Bezugseinstellungs-Termin"



Gedächtnisprotokoll 17.04.2019


Grund des Termins war Neuantragstellung Notstandshilfe (seit 2008 arbeitslos) und Vorlegung meiner Bewerbungsliste.

1.
Mein Berater begann unseren Temin nach einer freundlichen Begrüßung damit, sofort in seinen Computer zu tippen und murmelte etwas vom „Kurs XY“ wann dieser wie oft stattfinde und in welchen Räumlichkeiten, etc. Offenbar hakte mein Berater eine Liste ab.

Ich wurde hellhörig, da es sich hierbei um einen Wellnesskurs handelt, dem ich als unentgeltliche Praktikantin in meiner Freizeit freiwillig seit Jahren regelmäßig beiwohne (und sämtliche meiner AMS Berater dies auch immer wussten).

Er wies mich NICHT darauf hin, dass er hierbei bereits eine von ihm offenbar geplante Niederschrift verfasste – erst, als ich ihn fragte woher er diese expliziten Daten bezügl. Kursstart, Namen des Kurses etc erhalten habe, da ich diese dem AMS nie in der Form mitgeteilt hatte, sagte er mir, dass dürfe er mir nicht sagen und dass es darum ginge, festzuhalten, dass ich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen würde.

Ich erklärte ihm daraufhin, dass dies keine selbstständige Tätigkeit sei, sondern ich an diesem Kurs seit 2010, damals als Praktika im Zuge meiner Ausbildung und danach in meiner Freizeit, freiwillig und unentgeltlich teilnehme.

Ich befragte ihn wiederholt, woher er diese detaillierten Informationen erhalten habe und teilte ihm meinen Unmut bezügl der Datenerhebung ohne mein Wissen und Einverständnis mit.

Woraufhin er eine Kollegin, offenbar die Abteilungsleiterin, Frau X telefonisch in sein Büro rief.

Ich erklärte Frau X nochmals ausdrücklich, worum es sich bei diesem Kurs handle und es wurde nach mehrmaliger Erläuterung meinerseits eine Niederschrift verfasst, welche ich dann nochmals korrigieren ließ, da es sich nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

2.
Im Laufe des Gespräches wurde ich wiederum ohne Vorwarnung von Frau X damit konfrontiert, dass mein Bezug nunmehr gesperrt wird bzw. ich vom AMS abgemeldet werde, weil der Erhebungsdienst (EHD) des AMS bei angeblich mehrfachen Besuchen bei mir zuhause mich dort nicht angetroffen habe und dies für das AMS als Beweis dafür gelte, dass sich mein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Graz befände und aus diesem Grund das AMS Graz-West nicht mehr als auszahlende Stelle zuständig wäre.

Da bei unserem Mietwohnhaus keine funktionierenden Klingeln existieren, konnte der EHD logischerweise bei mir auch nicht klingeln. Laut Erzählungen von Frau X erhielt der EHD durch einen Nachbarn Zugang zum Haus und befragte angeblich auch diesen Nachbarn, wo ich sei. Angeblich sagte dieser Nachbar aus, ich wäre nicht zuhause. Ob der Nachbar ausgesagt hätte, ob ich hier wohne oder nicht, wurde von Frau X nicht geäußert.

Es wurde mir trotz mehrmaliger Nachfrage meinerseits in diesem Gespräch NICHT mitgeteilt, an welchen Tagen und Uhrzeiten der EHD des AMS bei mir zuhause war.

Es wurde mir NICHT mitgeteilt, woher mein Berater diese Informationen bzw. Daten bezüglich des Wellneskurses erhalten hatte.

Es wurde mir zu KEINEM Zeitpunkt während des Termines bzw. Gepsräches Akteneinsicht zu vom AMS gesammelten Daten angeboten, die mich, meine Aktivitäten oder die Überprüfung meines Wohnsitzes durch den EHD betreffen.

Mir wurde stattdessen erklärt, dass ich nun einen Bescheid über die Bezugseinstellung (Abmeldung) erhalten würde, gegen den ich binnen 2 Wochen Beschwerde einreichen könne um dazu Stellung zu nehmen. Dann würde entschieden, ob dieser Bescheid vor Gericht gehe oder nicht.

Die Vorgeschichte:

Es ist dem AMS angeblich seit September 2018 bekannt, dass ich einen neuen Lebensgefährten in Kärnten habe. Ich äußerte öfter, dass ich mit diesem Lebensgefährten ein gemeinsames Leben in Kärnten aufbauen möchte und wir diesbezüglich einen gemeinsamen Wohnsitz in Kärnten suchen. Ich äußerte immer wieder, dass ich zwischen Kärnten und Graz aus diesen Gründen auch in unterschiedlichen Abständen hin- und herpendle.

Ich erwähnte bei JEDEM folgenden AMS Termin, dass wir ein Haus suchen, welches genügend Platz für ihn, seinen Sohn und mich bieten würde und dies aufgrund der Immobilienlage nicht so einfach zu realisieren wäre. Mein Berater wollte jedoch permanent einen genauen Termin für meine Übersiedelung nach Kärnten wissen, was natürlich aufgrund mehrerer Faktoren schier unmöglich ist, da niemand in die Zukunft blicken kann.

Aufgrund dieser voraussichtlichen Verlegung meines Wohn- und Arbeitsortes in naher Zukunft nach Kärnten UND auf mein Nachfragen bezügl. Stellenvermittlung in Kärnten erklärte mir mein Berater bei einem unserer ersten Termine, ich müsse einen Nebenwohnsitz in Kärnten anmelden, damit ich vom dortigen AMS betreut werden könne zwecks Arbeitssuche bzw. Vermittlung.

Ich organisierte also einen Meldezettel für ein unentgeltliches Zimmer, welcher jedoch aufgrund terminlicher Engpässe beim zuständigen Meldeamt NICHT eingereicht wurde und legte diesen in Kopie beim nächsten AMS Termin vor– woraufhin mein Berater mir plötzlich erkärte, es sei völlig egal ob ich in Kärnten einen Nebenwohnsitz gemeldet hätte oder nicht.

Er meinte, vorsprechen könne ich jederzeit österreichweit bei jeder AMS-Stelle auch ohne dort wohnhaft gemeldet zu sein.

Jedoch meinte er, da sich mein Hauptwohnsitz in Graz befände müsse sich die Jobvermittlung auch am Hauptwohnsitz orientieren und nicht am (möglichen) Nebenwohnsitz.

Er meinte, da sich mein Hauptwohnsitz in Graz befände, wäre auch mein Lebensmittelpunkt hier und somit auch der Fokus der Stellenvermittlung hier.

Wie erwähnt wurde mir nun heute am 17.04.2019 auf explizite Nachfrage mitgeteilt, dass es für den Bezug der Notstandshilfe ausschließlich darum ginge, wo sich mein Lebensmittelpunkt befände und nicht mein Hauptwohnsitz.

Weil das AMS den Verdacht hegte, mein Lebensmittelpunkt wäre nicht mehr in Graz (und somit das Land Steiermark auch nicht mehr die zuständige auszuzahlende Stelle) fanden Erhebungen durch den EHD statt.
Weil mich der EHD nicht zuhause angetroffen hatte, wurde mir ab heutigem Datum OHNE VORHERIGE MITTEILUNG ODER ANKÜNDIGUNG während eines Kontrolltermines der Bezug gesperrt.

Ich wiederhole:
Es wurde mir gesagt,

• da sich mein Hauptwohnsitz in Graz befände, auch mein Lebensmittelpunkt hier wäre und somit auch der Fokus der Stellenvermittlung hier wäre
• dass für die Jobvermittlung der HAUPTWOHNSITZ den Zuständigkeitsbereich des AMS definiere
• dass für die Auszahlung der Notstandshilfe der LEBENSMITTELPUNKT die Zuständigkeit des AMS definiere

WTF????

Weiters wurde mir erkärt, dass ich binnen 7 Tagen einen erneuten Antrag auf Notstandshilfe direkt in Kärnten stellen könne wenn ich dort angeben würde, dass sich mein Lebensmittelpunkt (nicht mein gemeldeter Hauptwohnsitz) in Kärnten befände.

Ich fragte heute nochmals bei Frau X und meinem Berater explizit nach, ob es dem AMS nur darum ginge, wo sich mein Lebensmittelpunkt und nicht mein Hauptwohnsitz befände, worauf die Antwort klar „Ja“ lautete.


Ich bitte nun hier um Hilfestellung, da ich nicht weiß, welche Schritte ich nun einleiten soll angesichts dieses verwirrenden Handelns des AMS.

Vielen herzlichen Dank!

Antwort:
Lassen sie sich nicht selbst in eine unsichere Haltung manövrieren! Geben sie eindeutig an wo sich ihr "derzeitiger" Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz befindet.
Es war m. M. nach unklug der Beraterin ihre privaten Angelegenheiten, wie auch das Vorhaben in ein anderes Bundesland ziehen zu wollen, mitzuteilen!
Was den Umzug betrifft ist es bald genug wenns soweit ist! Bis dorthin müssen sie sowieso den Vermittlungsvorschlägen nachkommen! Das ist der Kern des Problems! Das AMS nimmt sie nicht aus der Vermittlung, weil bzw. bis sie übersiedeln.
Legen sie sich also fest und erklären sie, dass ihr Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz ident ist und sich derweil noch in Graz befindet - oder?

(Wenns anders ist müssen sie schauen, dass sie sich schnellstens nach Kärnten begeben - eine Wohnadresse finden - und sich beim Meldeamt wie auch beim dortigen AMS anmelden - um einen neuen Notstandshilfe-Antrag stellen zu können!)

Sie legen auf die Sperre sofort Berufung ein und bestehen drauf, dass sie ("falls") noch in Graz leben und wohnen.

Geben sie die kaputte Klingel an und verlangen sie die genauen Daten. Wann / Datum und zu welcher Zeit die Kontrollen stattfanden, um zu eruieren wo sie zum "angegebenen" Zeitpunkt waren bzw. die KontrolleurInnen ev. nicht zur Wohnung vordrangen, obwohl sie eh daheim waren?!
Was die Beschäftigung betrifft, führen sie den Nachweis, dass diese Tätigkeit eine ehrenamtliche, ohne Bezahlung, ist. Ev. über schriftliche - unterschriebene - Angaben ihrer Kolleginnen! (Ohne Gewähr)

18.04.2019 um 11.51 Uhr - von K*. - "Das bringt mich weiter"
Ich danke Ihnen vielmals, sie haben mir genau die Tipps gegeben, an die ich selbst nicht gedacht hab! Das bringt mich sehr weiter!
Nochmals vielen Dank, ich weiß das sehr zu schätzen! GlG (17.04.19)


17.04.2019 um 1.32 Uhr - von H*. - "AMS / Betreuer ersucht mich um ärztlichen Befund"



Sg. Hr. Moser. Eine kurze Frage: Nach längerem Krankenstand ersuchte mich das Ams / Betreuer um ärztlichen Befund. Wäre dabei etwas zu beachten bei Vorweisung eines Befundes vom Facharzt? Vielen Dank, MfG

Antwort:
Sensible Daten - der Gesundheit / Krankheit betreffend - weitergeben, wäre eine freiwillige Angelegenheit!
Ev. sollte ersichtlich sein ob sie vermindert leistungsfähig sind und für gewisse Tätigkeiten nicht in Frage kommen. Diesbezüglich wäre es ev. vorteilhafter, wenn im Befund nicht das genaue Krankheitsbild angegeben würde, sondern der Arzt mitteilt inwieweit sie vermindert arbeitsfähig sind! (Als Beispiel wieviel Kilo sie ev. noch heben/tragen dürfen. etc.) Ev. reden sie darüber mit ihrem Arzt! (Ohne Gewähr)

15.04.2019 um 10.41 Uhr - "Kein Zwang mehr für Arbeitslose? AMS sieht Erfolge bei Pilotprojekt"



"Kein Zwang mehr für Arbeitslose? AMS sieht Erfolge bei Pilotprojekt" (Standard)

Anmerkung: "Freiwilligkeit"
"Jede Entwicklung hin zur Freiwilligkeit ist sehr zu begrüssen und beschreitet m. M. auch einen Weg in Richtung positivere Gesellschaft / Menschenbild, denn so (in dieser Beziehung) wird ersichtlich werden, dass Arbeit nicht nur Einkommen bedeutet,

sondern "Arbeit" ist auch

- notwendige Zeitstrukturierung.
- ein Lernen und sich Weiterentwickeln.
- sorgt auch für persönliche Entfaltung / Erfolgserlebnisse / für Ansehen, Respekt, Anerkennung.
- eine Bande zum Nächsten / zur Gesellschaft / stellt notwendige soziale Kontakte her.
- "verbreitet auch Dankbarkeit, Frieden, freundschaftliche Stimmung."
- " vermeidet Hass, Neid etc. Kriminalität".
- stärkt das Selbstwertgefühl und sorgt so für psychische Gesundheit .

> Zwanglosigkeit führt ev. bei vielen auch zu gesellschaftswichtigen ehrenamtlichen Tätigkeiten!
(z.Bsp. ist hier auch Kindererziehung miteinzubeziehen!)"

> "Es gibt keinen faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen!"

"Dr. Freuds These wurde im Laufe der Zeit / über Erkenntnis ergänzt / weiterentwickelt: Der Trieb reduziert sich nicht nur auf die Sexualität, sondern er wirkt auch in der Selbstverwirklichung / persönlichen Entfaltung"

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"Arbeit ein undifferenzierter Begriff" (26.11.14)

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"Der Wahnsinn hat ein Gesicht"
unter
"Entmenschlichte kalte brutale österreichische Politik" (6.07.2018)

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13.04.2019 um 10.25 Uhr - von Eireiner Thomas" - "Volksbegehren bez. der Notstandshilfe"

"Link auch zur Übergabe der Petition Notstandshilfe"



Wir bitten um Verbreitung!

Notstandshilfe-Volksbegehren Siehe Facebook

Runterscrollen zur Übergabe der Petition Notstandshilfe:

Am 27.03.2019 wurde unsere Petition mit bisher insgesamt 18.065 erreichten Stimmen vom Initiator Thomas Eireiner übergeben.

Vielen Dank an alle die unterzeichnet haben
Mit freundlichen Grüßen (12.04.19)


9.04.2019 um 9.37 Uhr - "Heute - Leser-Aufruf: Arbeitslos? Schreib uns deine Geschichte"



Heute - Leser-Aufruf: Arbeitslos? Schreib uns deine Geschichte

Wir sagen Vorurteilen den Kampf an und möchten Menschen eine Stimme geben, die sich in der Öffentlichkeit nicht verstanden fühlen.

Fühlst du dich angesprochen? Hattest du Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit, die du einem breiteren Publikum vermitteln möchtest? Dann schreib uns einfach an community@heute.at

Anmerkung:
Das ist eine Gelegenheit Vorurteile und falsche Sichtweisen in der Öffentlichkeit abzubauen! Wäre schön, wenn viele Betroffene mitmachen würden!
Falls, dann schreibt an Heute!


6.04.2019 um 15.00 Uhr - von V*. - "Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe obwohl ich das angebliche Angebot nicht erhalten habe?"



Wegen "vorläufiger Einstellung der Notstandshilfe": Das AMS hat meine Notstandshilfe eingestellt und fordert den angeblich ausständigen Nachweis einer Stellenbewerbung. Das entsprechende Angebot habe ich jedoch nie erhalten. Die entsprechende Firma (von der ich somit zum ersten Mal gehört habe) antwortet nur mit "bereits vergeben", ohne Details zu nennen.

Ich würde sagen, dass die Beweislast hier beim AMS liegt, dass mir dieses angebliche Angebot zugestellt wurde. Lohnt es sich bei einer Beschwerde, (auf den noch ausständigen Bescheid, bisher nur eine Mitteilung), auf das VfGH-Erkenntnis von 2015 Bezug zu nehmen? Mir wird etwas vorgeworfen und sanktioniert, obwohl ich noch nicht einmal Details kenne (was etwa im Strafrecht so überhaupt nicht ginge).

Ich glaube auch ein System zu erkennen, dass ich "herausgeekelt" werden soll. Bisher gab es schon eine dann erfolglose Androhung der Einstellung und eine tatsächliche unter leicht mysteriösen Umständen, wegen einer angeblich mehrere Monate zurückliegenden Sache. Danke im Voraus!

Antwort:
Klar legen sie auf den Bescheid Berufung ein, wenn sie keine Nachricht erhalten haben! - Unbedingt, ist ausserdem kostenlos!

>Die folgenden VwGH-Erkenntnis handelt von einem eingeschriebenen Brief, aber weil nicht nur der Nachname des Beschwerdeführers sondern auch die Zustelladresse unrichtig geschrieben wurde, konnte keine ordnungsgemäße Zustellung vorgenommen werden - der Beleg machte das sichtbar! -
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden!<

Wenn sie also keinen eingeschriebenen Brief und auch keinen Post-Abholzettel bekommen haben, so geben sie das in der Berufung mit an! (Ohne Gewähr)


5.04.2019 um 13.23 Uhr - von P*. - "Trotz Bewerbung Bezugssperre?"



betreff. Bezugssperre Begründung. .keine Bewerbung bei der suchenden firmer eingegangen. Und ich war telefonisch am Festnetz mehrmals nicht erreichbar.? Laut Aussage der FIRMA. Ich habe mich schriftlich beworben da ich keinen Computer Zugang Habe um das Berr Mail zu tun,Davor Habe Ich mich Telefonisch erkundigt ob eine schriftliche Bewerbung möglich ist. und es war möglich. ich habe ein Gedächtnisprotokoll angelegt nach dem Telefonat .und FOTOGRAFIRE auch jedes mahl die Briefe bevor ich sie Aufgebe; Wie Kann ich dagegen vorgehen Mfg Peter. und mus ich telefonisch erreichbar sein ? Am fest netz, und welche Rolle spielt es ob man sich ber Mail bewirbt oder schriftlich ber Post einen Brief Aufgibt . Ich bin der Meinung Das ich meinen pflichten nachgekommen bin. und ich keinerlei schuld daran bin das mein Brief Möglicher weise verschlammt worden ist , Mfg P.

Antwort:
Sie legen auf den Bescheid sofort Berufung ein und versuchen so gut es geht nachzuweisen, dass sie sich schriftlich per Post beworben haben.
Es ist egal wie. Der Vorwurf lautet; Keine Bewerbung eingegangen. Ja legen sie auch das Gedächtnisprotokoll des Telefonats wie das Foto des Briefs bei.

Die Behörde sollte bei Widersprüchen der Parteien genauestens überprüfen was Sache ist - bzw. tuts ev das Gericht! Vielleicht lässt sich ermitteln mit wem sie telefoniert haben.

Siehe: Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"
(Ohne Gewähr)


4.04.2019 um 21.20 Uhr - "Arbeitslosigkeit, Arbeitslose und das AMS"

"Was die türkis-blaue Hausverstandslogik ausblendet"



Was die türkis-blaue Hausverstandslogik ausblendet (Standard)


3.04.2019 um 9.01 Uhr - von O*. - "Berechnungsgrundlage"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich wäre Ihnen sehr dankbar für kurze Klärung bezüglich Arbeitslosendgeld und Jahresbemessungsgrundlage.

Ich werde im ersten Halbjahr 2019 arbeitslos gemeldet, also wird man die Beitragsgrundlage des Jahres 2017 zur Berechnung heranziehen. Ich habe das gesamte Jahr 2017 Notstandshilfe bezogen. Wird die dem Hauptverband vorliegende Beitragsgrundlage des Jahres 2017 zur Berechnung meines Arbeitslosengeldes herangezogen, oder wird man weiter zurückgehen bis zu meiner letzten Beschäftigung im Jahr 2015 und diese auf das ganze Jahr hochrechnen?

Mit vorzüglicher Hochachtung! (2.04.19)

Antwort:
So verhält sich die Berechnung bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld. Da sie schon mal Arbeitslosengeld bezogen haben, handelt es sich um eine weitere Anwartschaft. Die ist erfüllt, wenn sie ein 28 wöchiges DV. absolviert haben! Das ist dann die Berechnungsgrundlage für das neue Arbeitslosengeld. Sollten sie diese 7 Monate nicht zusammen bekommen (wird ev. auf 5 Jahre zurück zusammengerechnet) erhalten sie wieder die Notstandshilfe weiter!
Siehe auch AlVG: Anwartschaft § 14. (1) + (2)

Zur Info: Geschützte Bemessungsgrundlage: Ab dem 45 Geburtstag, kann das Arbeitslosengeld - auch bei geringeren Verdienst - nicht weniger werden!


31.03.2019 um 9.01 Uhr - von Su*. - "Seit ich zur Reha gehe geht es mir schlecht"



Hallo Herr Moser,

Ich wurde vom Ams zur Reha med gezwungen. Es dauert 6 Wochen und ich finde es absolut sinnlos für mich. Ich bin im Moment nicht schwer depressiv und werde mit kranken Leuten in ein Zimmer gesperrt für 6Stunden. Das zieht mich mental runter. Es wird von der pva bezahlt.

Seit ich zur Reha gehe geht es mir schlecht.

Meine ams Beraterin hat mich erpresst dass sie mich zu jobs einteilen wird wo ich permanent stehen muss wenn ich nicht zur Reha gehe. Sie erhofft sich durch die Reha dass ich arbeitsfähiger werde...leider kann ich nicht lange stehen, und habe Angst dass ich in McDonald's arbeiten muss wenn ich die reha abbreche.

Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich abbreche? Ich bekomme die Mindestsicherung. Danke (30.03.19)

Antwort:
Mindestsicherungsempfänger "geniessen" gar keinen "Gesetzesschutz", diese Menschen sind die Letzten. Politisch gestaltet um den Niedriglohnsektor auszubauen und immer mehr Menschen dorthin zu verfrachten.
Wenn sie abbrechen, müssten sie es drauf ankommen lassen.
Es gibt ev. nur eine Möglichkeit um sich einen gewissen Schutz anzueignen. Sie brauchen - wenn sie krank sind - ein Attest / Befund von ihrem Vertrauensarzt / Facharzt, ein solcher Befund / Attest würde sie vor bestimmten Dienstverhältnissen schützen. (Ohne Gewähr)

28.03.2019 um 10.40 Uhr - von S*. - "Was kann ich in der Situation jetzt tun?"



Sehr geehrter Herr Moser,
das AMS Wien bringt mich in eine bedrohliche Lage, die ich nicht stemmen kann.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Maßnahme, die ich ein Jahr lang ohne Fehl und Tadel besucht habe, wurde ich, wie üblich, beim AMS eingestellt.
Ein Kursvorschlag meiner selbst wurde abgelehnt und eine SÖB Maßnahme wurde anberaumt. Da ich nicht willens war, in einer solchen „abgestellt“ zu sein, wurde mir die Sperre bzw. sogar die Abmeldung vom AMS in Aussicht gestellt.
Die erste Zubuchung schlug fehl, auf Grund Fehler in der Betreuungsvereinbarung. Allerdings wurde ich erneut wieder in eine SÖB eingebucht, wurde aber vorher auf Grund der psychischen Belastung durch das Amt sogar körperlich krank (Grippe).
Kurz nach Beendigung meines doch länger währenden Krankenstandes wurde ich erneut in eine SÖB zugebucht, deren Infotag ich auch besuchte. Dieses Mal lehnte mich sogar das SÖB-Institut ab, da ich völlig branchenfremd war und sie dort keine Angebote für mich hatten.
Bis jetzt habe ich nur einen neuen Kontrolltermin bekommen, der aber genau am Ende meiner Notstandshilfe liegt. Auch wurde die beantragte NH seit fast 2 Wochen nicht bearbeitet, sodass ich jetzt Angst habe, am Kontrolltermintag abgemeldet zu werden.
Was kann ich in der Situation jetzt tun? Ich stehe sonst ohne Versicherungsschutz da. Kann man bei Verwandten mitversichert werden, wenn man bei diesen lebt? Es geht immerhin um die Existenz, da ich eine Selbstkostenversicherung finanziell nicht stemmen kann ohne jegliches Geld.

Mit freundlichen Grüßen …
Frau S.
(27.03.19)

Antwort:
Ich lese aus ihren Zeilen keine Verfehlung heraus, die sanktioniert werden müsste!
Da sie vom SÖB selbst abgelehnt wurden, brauchen sie keine Angst haben. Auch nicht dass sie ev. vom AMS abgemeldet werden. Da bräuchte es in kürzerer Zeit mehrere (ev. 3.) Sperren hintereinander.
Für den neuen Antrag hat das AMS noch Zeit, spätestens bei der nächsten Auszahlung. Dieses Mal geht eh noch auf den letzten Antrag der mit dem nächsten Kontrolltermin endet. Ev. kommt der bearbeitete Antrag bis dorthin, ansonsten eignet sich der Termin eh genau, um darüber zu sprechen!

Falls möglich - nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit!

Was ihren Kursvorschlag betrifft, so geben sie nicht auf. Ev. verlangen sie den schriftlich, wie der Ombudsmann rät!
Siehe:
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Ev. Schulungs-, Kursanbieter, ev. Firma für Praktikum bzw. für berufsbegleitende Ausbildung.)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Sie müssen aber bez. einer SÖB-Vermittlung vorsichtig sein! Zur Ablehnung bräuchte es eine gute Begründung! Nicht einfach verweigern, ansonsten gibt's eine Sperre!
Wird dort nämlich nach KV entlohnt handelt es sich um eine zumutbare Beschäftigung!
Und auf alle Fälle immer zum Infotag gehen, auch um sich informieren zu lassen, ob es sich ev. um einen vorgeschaltenen Kurs handelt, der ev. zu bekämpfen ist, wenn der Inhalt ein Coaching oder Arbeitstraining etc. (ev. freiwillig) ist.

Gehen sie folgende Links in Ruhe durch um sich wichtige Infos zu holen!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Haben sie gesundheitliche Probleme, so holen sie sich von ihrem Vertrauens-Arzt einen Befund oder Attest. Schützt vor gewissen Tätigkeiten!

Ansonsten - geben sie gesundheitliche Probleme beim AMS an - kanns zu einer beauftragten ärztlichen Untersuchung kommen!


Falls es wegen einer Weigerung zu einer Sperre kommen sollte, legen sie auf den Bescheid Berufung ein!

Möglich wäre es, sich selbst versichern zu lassen! Es gibt ev. einen Sozialtarif, der etwas günstiger ist! Sollte es mal dazu kommen, reden sie mit der Kranken-Versicherung darüber! Alles Gute! (Ohne Gewähr)

26.03.2019 um 11.23 Uhr - von B*. - "Invaliditätspension"



Lieber Hr. Moser
Ich musste vom Ams aus eine Invalitätspension beantragen. Die leider schon wieder abgelehnt worden ist.
Ich möchte jetzt gerne einen Einspruch selbst schreiben.

Ich habe leider keine Ahnung wie der Aussehen soll.
Würde mich um Hilfe von Ihnen sehr freuen.
Liebe Grüsse

Antwort:
Besuchen sie mit dem Bescheid der PVA die AK! Dort erhalten sie bez. der Klage Unterstützung, wenn die AK eine Chance auf Erfolg sieht - Was Berichten nach vorkommt! Hier ist es sicherlich angebracht sich von einem AK-Rechtsanwalt helfen zu lassen. (Ohne Gewähr)

27.03.2019 um 10.36 Uhr - von B*. - Vielen Dank Herr Moser.
Liebe Grüsse (26.03.19)

25.03.2019 um 10.26 Uhr - von G. - "Öffentlich bei Rechtsanwalt Dr. Pochieser bedanken"



Hallo Freunde.

Ich möchte mich sehr gerne öffentlich bei Herrn Dr.Pochieser, der für mich seit 2017 wie ein Löwe gegen das AMS Linz kämpft, bedanken.
DANKE DANKE DANKE!
Leute, wartet nicht, lässt euch nicht alles gefallen, bekämpfen sie das Wahnsinn! Lässt euch nicht unterwerfen. Das das Mensch arbeitslos ist, bedeutet nicht, das auch seine Würde und Rechte verliert. Holt euch die Hilfe!!! mfg.Ge


"Teilerfolg: Mittlerweile wurde mir vom VwGH die Verfahrenshilfe bewilligt." (
23.03.19)

21.03.2019 um 10.01 Uhr - von A*. - "Ihre Seite hat mir sehr geholfen"



Lieber Herr Moser,
bevor Sie mit Soned aufhören, möchte ich mich gerne bei Ihnen bedanken. Immer wieder hat mir ihre Seite sehr geholfen!

Bin in den letzten Jahren mehr arbeitslos als arbeitend gewesen (alleinerziehende mit chronisch kranken Kind...) und das Lesen Ihrer Seite hat mir mental sehr gut getan.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße
(20.03.19)

Antwort:
Freut mich und vielen Dank für das Kompliment!

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