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12.01.2017 um 19.57 Uhr - von T*. - "Möchte wissen ob ich Recht auf Arbeitslosengeld habe?"


Hallo ich brauche ihre meinung bitte zu dieser Sache, ich habe vom 17.08.2015 bis 28.10.2015 gearbeitet.von 26.11.2015 bis 03.02.2016 war ich arbeitslos. Wieder hab ich gearbeitet vom 04.02.2016 bis 19.07 2016 danach notstandhilfe und wieder gearbeitet vom 24.10.2016 bis 04.11.2016 bitte ich möchte wissen ob ich recht auf arbeitslosen Geld habe ?und ob die Dienstzeiten von 2015 mit berechnet werden? Herzlichen Dank

Antwort:
Haben sie dazwischen eh immer Notstandshilfe bezogen? Dann müssten sie meiner Meinung nach, weil die Rahmenfrist - 5 Jahre - greift, Arbeitslosengeld bekommen.

AlVG: Anwartschaft § 14.(2)
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

Stellen sie einen Antrag auf Bemessungssbescheid (Muster) - Wurden / werden Fehler aufgezeigt / sichtbar! Ohne Gewähr


11.01.2017 um 12.30 Uhr - von A. - "AMS Bezüge nachrechnen lassen "


Hallo,
ich wollte fragen wie das nun ist, das man seine AMS Bezüge der letzten Jahre nachrechnen lassen kann/soll. Wie stellt man hierzu den Antrag und wohin?
Vielen Dank. A.

Antwort:
Antrag ist bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle abzugeben - die leiten den Antrag weiter!
Folgen sie den Links - die klären sie auf, ob ihnen was zusteht und führen sie zum Antrag! "Jobsuchende können höheres Arbeitslosen­geld beantragen"

(http://www.ams.at/service-arbeitsuchende_nachberechnung )


10.01.2017 um 14.30 Uhr - von V*. - "Betreuungspflichten: Brauche bitte einen Rat"


Hallo, brauche bitte einen Rat.
Vorweg: ich war noch nie beim AMS. Nach der Karenz, wurde die Stelle wo ich vor der Schwangerschaft gearbeitet habe, gestrichen, somit landete ich beim AMS. Habe 2 Kinder, betreut von 7:30 bis ca. 11:40. (6 und 2 Jahre alt). Ich kann also 20 Stunden die Woche arbeiten.

Mitte Oktober beim AMS angemeldet - 2*. November der erste Termin. Da wurde mir erklärt, ich soll einen Kurs besuchen (Jobstrategie für Wiedereinsteiger)
der bereits Anfang Jänner startet und ich soll mich darum kümmern, das die Kinder länger betreut werden, da ich sonst die Kurszeiten nicht einhalten kann.
Ich hatte schon Schwierigkeiten die bereits erwähnte Betreuung zu finden und in der kurzen Zeit (hatte ca. einen Monat Zeit, also den Dezember) konnte ich absolut
keine Betreuung für den Nachmittag finden, die Info über den Kurs war einfach zu kurzfristig.
In der Zeit habe ich aber eine Firma gefunden, die mich aber erst ab Mai einstellen kann.
Die Info, dass ich den Kurs nicht besuchen kann habe ich bereits an das AMS geschickt.
Was habe ich nun zu erwarten? Wie soll ich ab besten vorgehen?

Antwort:
Auf keinen Fall den Kurs ablehnen! Sie brauchen dem Arbeitsmarkt (auch dem Kurs) nur 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! (Betreuungspflichten)
Das ist deren Problem! Entweder ihr macht euch (Kursbetreiber und sie) Zeiten aus, die es ihnen ermöglichen daran teilzunehmen oder "die" sollen ihnen absagen! Worauf es dann keine Bezugssperre geben darf!
Sollte es Probleme geben / ev. Bezugssperre - so legen sie sofort auf den schriftlichen Bescheid (den verlangen sie) Berufung ein!
>Weiterer Grund: Da sie noch nie beim AMS waren, hätten sie vorher über ihre Defizite, wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen.
Ist das nicht geschehen, wäre das ein erfolgreicher Berufungsgrund - fehlende Belehrung!
Sagen sie ja nicht, dass sie niemanden für die Kinder haben - Sie haben für 16 - 20 Stunden jemanden der auf die Kinder aufpasst! - Das reicht! (Ohne Gewähr)

11.01.2017 um 20.41 Uhr - von K. - "AMS an den Kosten für Kinderbetreuung beteiligen?"
Zum Beitrag Kursbesuch/Kinderbetreuung
Das AMS soll sich an den Kosten für eine Kinderbetreuung beteiligen! Siehe ZUschuss Kinderbetreung auf der AMS Seite!
Dieses wird Einkommens unabhängig vom Partner berechnet! (10.01.17 - ohne Gewähr)


7.01.2017 um 19.31 Uhr - von F. - "Das Bundesverwaltungsgericht hat den Vorlageantrag als unbegründet abgewiesen"


Hallo,
das Bundesverwaltungsgericht hat den Vorlageantrag als unbegründet abgewiesen.

Auszug aus der Begründung:
"...Die vom BF gegen die geltende Gesetzteslage vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken, es liege Ungleichbehandlung vor, weil beschäftigungslose Menschen sowohl um ihren Urlaub, als auch um das Arbeitslosengeld gebracht werden würden, teilt das erkennende Gericht nicht. Ruhenstatbestände verkürzen die Bezugsdauer der Leistung nicht. Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes nach § 16 AlVG ab dem Tag, ab dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes geltend gemacht wird, bewirkt nur ein Hinausschieben des Beginnes des (an sich gebührenden) Bezuges, nicht aber eine zeitliche Verlagerung des Entstehens des Anspurchs (VwGH vom 16.10.2002, Zl. 99/03/0451). So handelt es sich z.B. auch im Falle des Fortbezuges von Arbeitslosengelde um eine "Inanspruchnahme", auch wenn es wegen Vorliegens eines Ruhenstatbestandes tatsächlich zu keinem Leistungsbezug gekommen ist (VwGH vom 03.06.1997, Zl. 94/08/0054). Das Ruhen eines Anspruches tritte ex lege ein und fällt ebenso ex lege wieder weg. Auch der Verweis des BF auf den Rechtssatz des VwGH vom 26.09.2005, Zl. 2003/08/0082, kann nicht zum Erfolg der Beschwerde führen, da Rectssatz für das gegenstädliche Verfahren nicht relevant ist. Dieserbezieht sich auf die Interpretation einer Erwerbstäigkeit im Sinne des GVG währen des Zitraums enes Urlaubsabfindungsbeuges und nicht um die Frage des Ruhens nach dem AlVG. Somit gehen die diesbezüglichen Ausführungen ins Leere..."

Bliebe also nur mehr eine Beschwerde beim VfGH. Wüssten Sie dafür einen geeigneten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt und auch Interesse hat einen solchen Präzedenzfall auszufechten? mfg (5.01.17)

Antwort:
Ja, ich wäre auch dafür, den Rechtsweg weiter zu beschreiten und Beschwerde beim VwGH erheben!
Ist halt mit Kosten verbunden - falls sie diese aufbringen könnten - nur bei Erfolg wäre das Geld ev. nicht weg.
Aber sie müssten ("vorerst") das Geld für den Rechtsanwalt selbst aufbringen!
Der ist nicht kostenlos! "Ev. Antrag auf Verfahrenshilfe stellen? Verfahrenshilfe_VwGH. bzw. falls Verfahrenshilfe_VfGH.

Als sehr geeignet, empfehle ich Rechtsanwalt Dr. Pochieser ! (Ohne Gewähr)

unter: "Ruhen des Arbeitslosengeldes" (5.07.2016)


5.01.2017 um 19.48 Uhr - von R*. - "Missstände bei PVA und deren Gutachter"


Hallo, nachdem man ja gar nicht oft genug auf die Missstände bei PVA und deren Gutachter hinweisen kann, möchte ich Euch auf 2 Links zum Thema PVA, Berufsunfähigkeitspension und Gutachter, aufmerksam machen:
Meine PVA – Gutachten (welt.report) Die Macht der PVA-Gutachter (welt.report)
Danke (4.01.17)

Anmerkung:
siehe auch: PVA-Fürchtet euch.


3.01.2017 um 19.51 Uhr - von G. - "Zwangsmassnahme?"


Hallo, habe nach langer zeit auch mal wieder ein schreiben bezüglich massnahme vom ams erhalten, die letzte ist knapp ein jahr her.

zu beginn des schreibens steht "Infotage Trendwerk 2017"
weiter unten
Veranstalter: Fa.Context-akt:E (Aktion Erfahrung)
in Kooperation mit Trendwerk GmbH

meine frage, ich war bereits 2011 (kurs plus 1 monat vertrag) und 2012 (nur die 5 wochen kurs) bereits bei söb trendwerk, in 1140 wien.
jetzt dieser infotag soll auch wieder in 1140 statt finden, alles was ich im internet gefunden habe, zu dieser "aktion E context" geschichte, betrifft eher die ältere fraktion, ich bin 30 jahre alt...
weiss jemand ob das dort eine "einmal in der woche melden" freiwillige kursmassnahme ist, oder aber ein monatelanges zwangsprogram mit knebelvertrag in eigenen söb firmen?
hat sich bei trendwerk etwas geändert, damals war es eben 5 wochen grundkurs, und dann entweder 1 oder 2 monate söb vertrag, bei ablehnung leider sperrdrohung, damals?
danke schon mal für eine info im voraus.
schönes neues jahr wünsche ich allen betroffenen (1.01.17)

Antwort:
Wenn sie einen ähnlichen / den gleichen Kurs schon mal besucht haben, können sie sich wehren! (Heisst ev. auf Sperre Berufung einlegen)
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!"

Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- Die Teilnahme bei einem Coaching müsste freiwillig sein!

Vorsicht: Infotag besuchen, um zu erfahren um was es sich genau handelt? Transitarbeitsplatz ist Dank "SPÖ?" / ÖVP Pflicht und es drohen Sanktionen / Sperre, bei Verweigerung! - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Siehe auch - zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


3.01.2017 um 19.42 Uhr - von D*. - "Der Dienstgeber wird mir die Auflösungsabgabe in Rechnung stellen?"


Guten Tag!
Ich habe diese Woche mein Dienstverhältnis bei einer Leihfirma einvernehmlich gelöst. Ich wusste gar nichts über die Auflösungsabgabe, die nun der Dienstgeber mir in Rechnung stellen wird. Laut Online Informationen von Gewerkschaften und anderen Rechtsberater darf der Dienstgeber keinesfalls die Auflösungsabgabe von ? 121 an den Dienstnehmer abwälzen.
Ich fühlte mich nämlich 'erpresst', da sonst wäre der Dienstgeber mit der Einvernehmlichen Auflösung nicht einverstanden. Er teilte mir dies allerdings erst im Büro mit, was ich natürlich sehr taktisch seinerseits betrachtete. Angeblich ist ein solcher Klausel im Vertrag (dass d. Auflösungsabgabe in Rechung gestellt wird, d.h. vom letzten Lohn abgezogen wird) nicht zulässig, sogar gesetzwidrig.

Nun gehe ich zur Arbeiterkammer - habe einen Termin Anfang Januar - jedoch BEVOR die Endabrechung kommt!
Kennen Sie bereits solche Abzocke-Fälle? So was muss ich nicht hinnehmen, oder? Ich finde dieser Klausel im Vertrag nichtig - nicht nur anfechtbar.
Auf Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. LG Grüße (31.12.16)

Antwort:
Sie handeln richtig! Genau das hätte ich auch vorgeschlagen. In arbeitnehmerrechtlichen Fragen ist die AK kompetent und geht das nicht mit rechten Dingen zu, wird sie die AK unterstützen - von dem gehe ich aus!
Handelt es sich um eine Rechtswidrigkeit, so wird sie die AK erfolgreich unterstützen! (Ohne Gerwähr)


31.12.2016 um 14.55 Uhr - von A*. - "Ist Teilzeit Beschäftigung möglich?"


Hallo und Danke für diese tolle informative Seite!

Da ich sehr bald meinen 1. AMS Kontakt habe, dass 1. mal überhaupt AL werde, aber "nur" mehr eine 20h Teilzeit Beschäftigung in einem mir fremden Berufsfeld suche wohin gegen ich dann vermutlich auch erst noch irgendeine Art von Ausbildung machen muss, wollte ich fragen in wie fern sich das AMS an meinen 20h Wunsch Beruf halten muss, auch in Anbetracht dessen, dass es vermutlich kaum freie Stellen hier zu, oft geben wird. Die Aufnahme der 20h in den Betreuungsplan, spätestens durch eingeschriebenen Brief in den nachfolgenden 7 Tagen, sind mir so weit bekannt. Aber in meinem bisherigen Berufsfeld möchte ich nicht mehr tätig sein und somit auch nicht mehr vermittelt werden, offensichtlich muss ich dann hierzu Gründe angeben.
Und muss ich denn, wie wo gelesen, mind. alle 6 Monate eine Maßnahme annehmen obwohl diese, für meine Person womöglich überhaupt nicht passend ist? (30.12.16)

Antwort:
20 Stunden gibts nur bei Betreuungspflichten oder ev. wenn sie studieren wollen!
Ansonsten müssen sie jede Arbeit von 20 Stunden die Woche bis Vollzeit-Stelle annehmen!
Sie können es versuchen diesen Teilzeit-Wunsch in den Betreuungsplan aufnehmen zu lassen! Sehe geringe Chancen auf Erfolg!
Sie sind nur die ersten ca. drei Monate in der Arbeitslosigkeit bez. Einkommen und Beruf ein wenig geschützt! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3)
Ja sie haben mit Zwangsmassnahmen zu rechnen! Es kommt darauf an, um welche es sich handelt, ev. können sie sich, nachdem sie eine besucht haben, dagegen wehren, wenn sie wieder in einen Kurs mit ähnlichen Inhalt vermittelt werden!
Heisst u. U. auch, auf eine Sperre wegen Verweigerung Berufung einlegen!

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -

Zur Info: Links durchgehen!
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Immer - wenn möglich - Begleitperson zum Termin mitnehmen ! (Ohne Gewähr)


31.12.2016 um 14.34 Uhr - von B*. - "NH. aufgrund fehlender Eigeninitiative eingestellt?"


Sehr geehrter Betreiber,

ich hätte Fragen an Sie:

Ich habe NH bezogen, diese wurde mir nun "vorübergehend" eingestellt - aufgrund fehlender Eigeninitiative. Es gibt in meiner Branche bzw. am Land sehr überschaubare Angebote, von Bewerbungen "nur um dem AMS zu gefallen" hatte ich bislang nichts gehalten. Inzwischen denke ich anders darüber: Eine entfernte Bekannte hat diese Situation für sich so gelöst, indem sie sich für ALLES, was ihr unter die Augen kommt, bewirbt - egal ob Sparte, Qualifikation oder Standort passen (der Gärtner als KFZ-Mechaniker, sinnbildlich gesprochen). Hauptsache sie hat 4-5 eigene Bewerbungen pro Woche und kann sich nichts nachsagen lassen. Ich denke, das muss ich in Zukunft auch tun. Es ergibt zwar keinen Sinn, aber der finanzielle Schaden ist sonst umso schlimmer.

Ich bekomme vom AMS eher wenige Stellenangebote zugesendet, die noch dazu oftmals andere Sparten/Qualifikationen erfordern, als ich sie vorweisen kann. Wenn ich im Monat 4 Angebote bekomme, ist das schon sehr viel. Manchmal nur 1 oder 2 in einem Monat (!)...

Meine Frage ist, was mir jetzt bei diesem nächsten Gesprächstermin "droht"? Wie lange kann man diese Bezugssperre ausdehnen, bzw. wie kann man sich "rehabilitieren"? Ich habe gelesen, dass die Bezugssperre (wobei diese Info aber eine abgelehnte Stelle betrifft) auch gleichzeitig die Bezugsdauer verkürzt? Das hieße ja, man wird doppelt bestraft? Man bekommt für den aktuellen Monat kein Geld, und die NH hört auch zusätzlich einen Monat früher auf?
Bin ich während dieser Sperre - so lange sie dauern mag - wirklich verpflichtet, öfter vorbeizukommen (ich muss ab sofort wöchentlich vorbeikommen wurde mir mitgeteilt, habe aber eine weite Anreise von 30km pro Strecke) - wo ich keinen Cent bekomme? Und vor allem, was bringt das, außer Schikane? Finde ich mehr Jobs im Büro des Beraters - ich denke nicht...

Ich lebe derzeit von Erspartem, nur ist das keine Lösung auf Dauer. Ich kann mich schwerlich selbst wo anstellen oder jemandem zwingen, mich anzustellen...

Danke und mit besten Grüßen
B.

PS: Ein gutes neues Jahr 2017 für uns alle! ;) (30.12.16)

Antwort:
Da passt irgend etwas nicht zusammen! Eine Sperre wegen Vereitelung / Verweigerung einer Arbeitsstelle dauert 6 Wochen, jede weitere 8 Wochen! Erst wenn mehrere Sperren hintereinander stattfinden, kann/ kommt es ev. zur Einstellung der Versicherungsleistung wegen Arbeitsunwilligkeit!
Während einer Sperre müssen sie keinen der Vermittlungsvorschläge nachkommen und brauchen auch zu keinen Termin kommen - nur freiwillig! Mehrere Sanktionen (bzw. gleichzeitig) sind nicht möglich!
Und lassen sie Sperren nicht einfach über sich ergehen! Immer Berufung einlegen - ist kostenfrei!
Hier könnte die Chance auf Erfolg gross sein, weil der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vorschiebt.
(Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. )

Auf Sperr-Bescheid Berufung einlegen - falls sie den noch nicht haben, diesen verlangen!
Immer Begleitperson zum Termin mitnehmen - wenn möglich! (Ohne Gewähr)


30.12.2016 um 10.37 Uhr - von M*. - "Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal doch aus - Leistungsanspruch besteht bis Juni 2018"


unter:
"Habe nur 4 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Im Notstand bekomme ich aber keinen Cent - weil verheiratet." (26.12.2016)


30.12.2016 um 10.14 Uhr - von P*. - "Wegen Abendgymnasium dem Arbeitsmarkt für 20 Stunden zur Verfügung stehen?"


Schönen Guten Tag!

Da mir meine Behandlung beim AMS sehr spanisch vorkam, bin ich durch Zufall auf ihre Seite gestoßen. Erstmal vielen Dank für ihre Hilfe!

Meine Situation ist folgende:
Ich besuche zurzeit das Abendgymnasium in Innsbruck und habe deshalb bis zur Arbeitslosigkeit Teilzeit gearbeitet. Nach dem Antrag gab es sogar einen Infotermin bei dem mir gesagt wurde, dass ich mich für 20 Stunden zur Verfügung stellen muss.

Als ich dann meinen ersten Termin (vor ca 1 Monat) bei meiner Betreuerin hatte, teilte diese mir mit dass die Abendschule kein Grund ist und mir, falls ich eine Stelle aufgrund der Abendschule nicht annehmen kann, der Bezug gestrichen wird. Des weiteren erklärte sie mir dass ich jede Stelle annehmen muss, auch die Vollzeitstellen. Danach schrieb sie in meine Betreuungsvereinbarung dass ich mich für Vollzeit gemeldet habe und schickte mich weg.

Ich rief bei der Hotline an und auch die bestätigten mir dass es "prinzipiell möglich" wäre, sie mir aber keine verbindliche Antwort geben können.

Beim darauffolgenden Termin erklärte sie mir, dass ich da zurzeit keine Teilzeitstellen verfügbar sind, auch die Vollzeitstellen nehmen MUSS. Sie vermittelte mich in die Gastronomieabteilung und auch dort wurde mir gleiches erklärt.

Ich finde jedoch nichts im Internet was dies bestätigen würde und überhaupt wäre das ja schon sehr grenzwertig an Zwangsarbeit. Daher meine Frage:

Ist das rechtens? Und falls nicht, was kann ich machen bzw wie sollte ich vorgehen damit ich endlich vernünftige Jobangebote erhalte und nicht mich überall bewerben muss, wo sie sich das gerade einbilden. Liebe Grüße P. (29.12.16)

Antwort:
Grundsätzlich ja! Bei einem Studium aber, muss man für 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Ihnen wird ein Problem gemacht, weil ihre Schulzeit Abends ist.
Sie müssen versuchen, die 20 Stunden in den Betreuungsplan aufnehmen zu lassen. Gehen sie, wenn nötig, zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter! - Und immer, wenn möglich mit Begleitperson als Zeugen - auch zu jedem Termin mitnehmen!
Erreichen sie regional nichts, dann schreiben sie ev. auch die AMS-Landesgeschäftsstelle an - ev. auch der Volksanwaltschaft und bitten um Unterstützung / vaa@volksanwaltschaft.gv.at!
Da sie vorher schon Teilzeit gearbeitet haben, sollte ihrer Forderung nichts im Weg stehen! Ja, rühren sie sich und lassen sie das nicht auf sich beruhen! (Ohne Gewähr)


26.12.2016 um 19.02 Uhr - von M*. - "Habe nur 4 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Im Notstand bekomme ich aber keinen Cent - weil verheiratet."


Hallo, Ich brauch dringend Hilfe! Ich wurde 2014 arbeitslos. Begann dann mit 24.09.14 einen Kurs der zu einem nächsten Kurs führte und im Endeffekt eine Ausbildung wurde wegen Berufsunfähigkeit. Meine Ausbildung also die Rehabilitation begann mit 11.5.2015.
Die Pva zahlte natürlich mit meldete mich an, ab den 24.09.2014.
Die Ausbildung war am 16.12.2016 zuende habe den Lehrabschluss zur bürokauffrau gemacht.
War dann beim ams der will von mir das ich Notstand beantrage ich war über 122 Wochen aber Arbeitslosenversichert! Ich hab das ignoriert hab den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt nach 1 Woche kam der Bescheid wo drinnen stand ich hab nur 4 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld und ich müsse Notstand ansuchen. Ich bekomme im Notstand aber keinen Cent weil verheiratet.
Da alle in meiner Ausbildung pva finanziert wurden weiß ich das alle Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und auch beziehen dürfen nur ich nicht ich hab angeblich alles aufgebraucht wie geht das.? Lg M. (25.12.16)

Antwort:
Sind sie sicher, dass ihre KurskollegInnen, über die Kurszeit, einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Anwartschaft) erworben haben? - oder kann es sein, dass alle "nur" die Restzeit vom Arbeitslosengeld "konsumieren" - Jeder/m noch die Zeit an Arbeitslosengeld zusteht, die beim Kursantritt - weil unterbrochen - noch vorhanden war?
Wenn sie sich sicher sind, dass sie einen neuerlichen Arbeitslosengeld-Anspruch erworben haben, so legen sie auf den Bescheid Berufung ein / erheben Beschwerde!
Bzw.
Stellen sie vorher noch einen Antrag auf Bemessungsbescheid und legen auf diesen dann Berufung ein! (Ohne Gewähr)

Zur Info weitere Links unter Politik erzeugt Armut !

30.12.2016 um 10.37 Uhr - von M*. - "Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal doch aus"
Sehr geehrter Herr Moser,
Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal doch aus. Nach ewigen Telefonaten gestern mit Ams ombudsmann und pva. Nimmt sich das ams dem nun an. Die Pva rief mich heute an das die mit dem Ams Kontakt aufgenommen hat und das einige Fehler aufgetaucht sind. Nun heißt es weiter warten bis diese korrigiert sind.
Lg M. (28.12.16)

Antwort:
das wäre super und erfreulich! bravo, hoffe das geht so, wie sie sich das vorstellen, in ordnung. bin gespannt - danke für rückmeldung. halten sie mich / uns auf dem laufenden. alles gute

30.12.2016 um 10.27 Uhr - von M*. - "Leistungsanspruch besteht bis Juni 2018"
Sehr geehrter Herr Moser
Ich darf Ihnen mitteilen heute die neu Berechnung bekommen zu haben Leistungsanspruch besteht ! Bis Juni 2018 ....
Vielen lieben danke guten rutsch ins neue Jahr. Lg M.

Antwort:
Gratuliere zu ihren Erfolg!


23.12.2016 um 21.39 Uhr - von S*. - "Mir ist ein Fehler passiert, für den ich jetzt sehr hart bestraft werde"


Hallo! Mir ist ein Fehler passiert, für den ich jetzt sehr hart bestraft werde: ich habe mich bei der Service Line krank gemeldet, dann sogar noch gefragt, ob ich noch was tun muss. Worauf ich die Antwort erhielt, nein, wäre nicht notwendig, man würde sich bei mir melden. Nun bin ich 1 Monat nach diesem Telefonat draufgekommen, dass ich mit der Krankmeldung automatisch "aus dem AMS-System" falle und es daher auch für einen Monat kein Geld gibt. Mein Krankenstand dauerte gerade 3! Tage... Sicher ist es meine Schuld, weil man ja "irgendwo in den vielen Papieren, die man bekommt, darauf hingewiesen wird - aber ja, ist halt ein Fehler passiert. Jeder der fehlerfrei arbeitet (add AMS-Mitarbeiter) der werfe den ersten Stein! Kann es wirklich sein, dass man aufgrund eines blöden Fehlers so hart bestraft wird? Vielen Dank für eventuelle Tipps! S.

Antwort:
Au - ja ich befürchte dass das Geld für diesen Monat weg ist. Probieren sie es , sprechen sie ev. beim Geschäftsstellenleiter vor, um eine kulante Lösung zu erreichen? Falls nicht, besuchen sie ev. die Caritas und schildern denen ihr Missgeschick, vielleicht gibts Unterstützung in Form von Einkaufsgutscheinen oder dass ev. Miete und Strom etc. per Erlagschein einbezahlt wird bzw. gibts ev. auch Bargeld? (Ohne Gewähr)
>Haben sie sich mittlerweile eh schon wieder im AMS zurück gemeldet!

24.12.2016 um 10.02 Uhr - von S*. - "Rückmeldung ging dann "Hand in Hand" mit der Aufdeckung des Dilemmas"
Ja, die Rückmeldung ging dann "Hand in Hand" mit der Aufdeckung des Dilemmas...Danke für die rasche Antwort, Herr Moser... Alles Liebe S.


22.12.2016 um 14.11 Uhr - von P*. - "Mangelde Kooperationsbereitschaft"


Guten Tag
hatten heute einen Termin beim AMS Innsbruck.
Uns wurde mangelde Kooperationsbereitschaft vorgeworfrn weil wir weder eine HANDYNUMMER noch eine E-MAIL ADRESSE vorweisen köennen.
Lt.AMS gibt es ein Gesetz,nachdem wir verpflichtet sind diese Daten anzugeben.
Leider/gott sei dank ,haben wir beides nicht ,ist uns nicht wichtig,uns somit jetzt Ärger mit dem AMS.
FRAGE : gibt es so ein Gesetz, und sind wir verpflichtet uns ein Handy oder Pc zu kaufen,wenn keines von beiden vorhanden ist. Mfg. P.

Antwort:
Arbeitslose Menschen sind zwar verpflichtet bei der Arbeitssuche mitzuwirken, was aber nicht heisst, dass man sich Elektrogeräte kaufen/zulegen muss!
Auch ist das E-AMS-Konto "noch immer" eine freiwillige Angelegenheit!
"Diese Drohung soll Druck erzeugen!" (Ohne Gewähr)


17.12.2016 um 9.41 Uhr - von J. - "Laut AMS soll ich entscheiden, ob ich mein Kind zur Schule bringe oder die Mindestsicherung gestrichen bekomme"


Hallo , ich bin eine alleinerziehende mutter ( kind 8 jahre )
Geringfügig 10 std im monat angemeldet und bekommen mindestsicherung .
Nun hat mir das ams m. einen kurs gestellt. Der um 8.00 !!! Beginnt.
Kein auto. Zug fährt nur jede halbe stunde.
Kind ist schulpflichtig . Keine betreuungsmoglichkeit von 7- bis schulbegin da ich am land wohne. Müsste um 07.00 wegfahren damit ich pünktlich dort wäre.
Somit darf ich laut ams jetzt entscheiden . Ob ich mein kind zur schule bringen soll oder die mindestsicherung gestrichen bekomme weil ich nicht am kurs erscheine. (11.12.16)

Antwort:
ja ärgerlich - mindestsicherung ist sowieso ein riesenproblem - insofern, als dass mindestsicherungsempfängerInnen mehr oder weniger - das letzte sind / entrechtet sind.
es bräuchte den rechtsweg, Berufung ev. VwGH-Bescherde, um sicher zu sein, ob überhaupt das AlVGesetz zur anwendung kommt.
falls ja - so hat es schon "mal / des öfteren" geheissen ? - müssen kurse defizite ausgleichen -
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern:
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.

frage: haben sie schon mal solche kurse besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! unter widerspruch

>sie können / müssen versuchen sich mit dem kursanbieter zu einigen und zwar dahingehend, dass sie zu spät kommen bzw. später anfangen, weil sie ihr kind in die schule bringen müssen.

ev. werden sie von den betreuungspflichten unterstützt, da sie dem arbeitsmarkt - somit auch zwangsmassnahmen - 16 stunden bis 20 stunden die woche zur verfügung stehen müssen!
wehren sie sich - falls legen sie auf eine sperre / kürzung? Berufung ein.

zur info
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
alles gute - ohne gewähr

17.12.2016 um 9.52 Uhr - von J. - "Ich bin aus allen Wolken gefallen . Null Rücksicht"
Man teilte mir telefonisch mit das ich mich um eine private haushälterin kümmern soll die mein kind weckt und zur schule bringt....
Ich bin aus allen wolken gefallen . Null rücksicht.
Bin nun seit montag im krankestand da man mir mitteilte wenn ich nicht um 8 erscheine ich gesperrt bin . Null entgegenkommen seitens des ams.
Sie dürfen das gerne veröffentlichen.
Bin schon gespannt was kommt wenn ich mich am montag wieder gesund melde. (16.12.16)

Anmerkung / Antwort:
Dank der ÖVP (eh klar!) / SPÖ (?) -Politik braucht das AMS auf Betreuungspflichten keine Rücksicht nehmen!
siehe unter: "In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?"

Ev. schreiben sie in dieser Angelegenheit dem Volksanwalt post@volksanw.gv.at - (Vielleicht steht er ihnen bez. dieser "traurigen" Angelegenheit bei!)
- wie auch
"SPÖ?"-Sozialminister Stöger! - Er soll mit den Konsequenzen seiner unsolidarischen / unsozialen Politik konfrontiert werden! alois.stoeger@spoe.at per cc. auch an

>Wichtig bleibt, dass viele Betroffene, bei Problemen mit dem AMS, der Volksanwaltschaft schreiben!


16.12.2016 um 19.08 Uhr - von P. - "Hab vergessen, mich auf einen Stellenvorschlag zu bewerben"


es ist wirklich peinlich und gleichzeitig unfassbar, aber ich hab vergessen, mich auf einen stellenvorschlag zu bewerben. bezugssperre ist schon angedroht.
ich wurde erst nach ca. 4 wochen darauf aufmerksam, weil der ams-mensch eine niederschrift beim normalen kontrolltermin mit mir aufnehmen wollte. bezugssperre ist angedroht und wird wahrscheinlich auch umgesetzt werden.
ist vergessen wirkloch so schlimm? hab ich bei einer berufung halbwegs chancen auf erfolg?

Antwort:
Chancen auf Erfolg sind gering! Trotzdem Berufung einlegen - ist kostenfrei!
Erklären sie ihren Standpunkt. Übersehen sollte mal toleriert werden? Ohne Gewähr!

17.12.2016 um 10.58 Uhr - von P. - "danke"
lieber herr moser,
danke für die rasche antwort und ihre einschätzung.
P. *.
M....... **
**** F.........
tel. ****/*** ** ***
....... @ ..... .de


15.12.2016 um 23.00 Uhr - von U. - "step2job, was ist das für eine Initiative"


Sehr geehrter herr moser,
Ich bin zu der step2job vom ams gebucht und würde sie gern fragen was das für einen Initiative ist und soll ich dort irgend etwas unterschreiben oder aussfüllen bei step2job? (12.12.16)

Antwort:
step2job-info, auch bez. "freiwilligkeit", in der antwort unter -
16.05.14 um 18.23 Uhr - von H*. - "Mindestsicherung / step2job?"
(ohne gewähr)
alles gute!


13.12.2016 um 21.07 Uhr - von MO. - "Wie komme ich an die gesammelten Daten der PVA"


Hallo habe gerade eine Ablehnung zur PVA Berufsunfähigkeitpension erhalten, trotz:
-ausgedehnter Psoriasis
-Tremor links
-Tinitus
-Gleichgewichtsstörungen
-zeitweiliger Bandscheibenvorfälle
war beim PVA Neurologen, Dermatologen, Orthopäden und Internisten.

Meine Fragen:
-wie komme ich an die gesammelten Daten der PVA, es gibt doch eine Auskunftpflicht - welche rechtlichen Möglichleiten habe ich, habe keinen Rechtschutz.
Besten Dank für jede Hilfe! (11.12.16)

Antwort:
sie verlangen per post - eingeschrieben - den bescheid der ablehnung / mit
den diagnosen und den angaben von gründen die zur ablehnung geführt haben.
bzw.:
Sie stellen ein Auskunftsbegehren gemäß § 26 Datenschutzgesetz
unter:
Datenschutz

im notfall, wenn die der aufforderung nicht nachkommen, schalten sie den
volksanwalt ein - vaa@volksanwaltschaft.gv.at - und suchen um unterstützung an.
alles gute - ohne gewähr


13.12.2016 um 0.38 Uhr - von B. - "Ich kann garnicht ausdrücken wie ich mich fühle. ich bin sooooo sehr wüüttenndd. *ohne Worte+."


Hallo,
Kundtun möchte ich, dass sich aktuell mit dem AMS etwas ereignet hat. Es geht um menschliche Unwürde und Schikane.

Bei meinem erneuten "Kontrolltermin" letztlich; als ich nachdem Termin zuhause war; stellte ich fest, dass die Dame dieses staatlichen Unternehmens (AMS) schriftlich in meiner Niederschrift festgehalten hat, wortwörtlich, "dass es Frau G.psychisch nicht gutginge u.das bei der Jobsuche berücksichtigt wird".

Ohne Worte; ich finde es eine Frechheit; ich weiss garnicht was ich sagen soll.

Ich habe die Matura und studiert; plus in Summe acht Jahre mich durch Knochenjobs durchgekämpft; und dieser Frau, die fest in Ihrem Sessel festsitzt und durch die Arbeitslosen sich dumm und dämlich verdient; sich so entwürdigen und herabsetzen zu lassen.

Wie gesagt, es geht hier um Menschenunwürde auf emotionaler Basis. Ich frage mich, wie diese Person überhaupt auf so eine Idee kommt und sehe keinen Anhaltspunkt für diese Tat (Schikane). ICH BIN ziemlich sauer; wie gesagt; ich kann das absolut mit meinem ganzen ICH NICHT vereinbaren, was da vor sich geht. Das hat mit mir und meiner Würdeüberhaupt nichts zu tun.

Das ist alles aus der Luft gegriffen; reine Schikane; ich weiss leider nicht was ich tun soll.
Auf der einen SEite schöpfe ich den BEwerbungsprozess total aus; ua schickt mir das AMS Stellen, die anspruchsvoll sind (Sachbearbeiterin, Assistentin d. Geschäftsleitung) und andererseits wird so etwas schwarz auf weiss festgehalten.

Ich kann garnicht ausdrücken wie ich mich fühle. ich bin sooooo sehr wüüttenndd.*ohne Worte+.

Das was da schriftlich festgehalten wurde hat einfach überhaupt nichts mit den Tatsachen zu tun in irgendeiner Art und Weise.
Wie gesagt, reine menschliche Schikane und sooo undwürdig.
Ich hoffe du kannst mir dringend helfen.

Zum arbeiten (acht Jahre lang Knochenjobs) ZUM mATURA MACHEN UND STUDIEREN da war ich kein kRÜppel auf deutsch gesagt. Ich weiss e dass man da dagegen nichts machen kann.Ich seh das realistisch; so schnell es geht weg vom AMS. Ich bin noch nie in meinem Leben so gedemütigt worden; und dann von so einer Person. Hatte ich weder in der Rolle als Schülerin; Arbeitskollegin; Mitarbeiterin; Studentin erlebt. Ich möchte nochmal festhalten; dden Zwiespalt, der zwischen diesen Satz, der auf meiner Niederschrift schwarz auf weiss festegehalten wurde und den Tatsachen besteht. Da geht man hakeln, hat Anstand in der Gesellschaft erreicht durch seine Bildung und die angesammelten Jahre als Arbeitnehmerin. Ich war immer gefordert habe als Sachbearbeiterin und Industriekauffrau gearbeitet.

0.49 Uhr : ach ja sorry hatte ich vergessen zu erwähnen. meine ohren durften auch in den genuss kommen von der AMS-Tante die frage zu hören "ob ich denn Medikamente nehme". ich meine HALLO!!!ich fühle mich dadurch ziemlich spooky. alleine die gedanken, die diese person hat. ich meine was soll man denken, wenn jemand zu dir sagt, nimmst du tabletten. das kann ich mir nur zusammenreimen.

("Dieser AMS-Stress, Existenzangst lässt mich kein Auge zumachen" 20.10.2016)

Antwort:
Regen sie sich nicht so sehr auf. Brauchen sie nicht!
Vorweg: Eine Diagnose einer psychischen Erkrankung kann sowieso nur ein Fach-Arzt stellen.
Von Seiten des AMS ist man schnell mit so einer Aussage konfrontiert ("kommt auch auf die BeraterInnen an") und sicherlich ist das schon "Vielen" passiert!
Die haben - mir scheint - die Anweisung zur Realitätsverweigerung! In der Praxis sieht das so aus, dass die Verantwortung für die Arbeitslosigkeit individualisiert wird / werden soll - muss!
Die Schuld an der Arbeitslosigkeit hat jede(r) Einzelne und darf sich nicht in der wirtschafts-politischen / gesellschaftlichen Verantwortung finden - trotz 400 000 und mehr Arbeitslosen bei ca. 30 000 freien Stellen - hier gibts sogar Doppelmeldungen!
Das eigentlich grundsätzlich!
Ich denke aber, der Vorwurf - ihr gehts psychisch nicht gut - braucht, muss nicht mit der Feststellung einer psychischen Krankheit gleichgestellt werden.
Eine nachvollziehbare Erregung / Aufregung wegen der Situation in der man sich befindet, verbunden mit dem behördlichen Umgang, dem man ("ev. oftmals") ausgesetzt ist, kann leicht mal dazu führen, dass es einen psychisch nicht gut geht!
Wahrscheinlich bzw. mit Sicherheit haben das schon sehr viele Menschen auch von sich selbst behauptet - und betrifft "nur" Phasen bzw. gewisse Situationen oder Umstände die dazu führen!

Klar - geht mir schon ein - waren sie geschockt, das schwarz auf weiss zu lesen, erst recht, mit der Frage, nach Medikamentengebrauch, verbunden.
Da drängt sich die Frage auf, wie sieht mich die Gegenseite - was interpretiert die da hinein?

Sie können eine Beschwerde oder eine Gegendarstellung zur Niederschrift verfassen und sich gegen diese Äusserung wehren oder es so hinnehmen, wie ich gerade versucht habe zu erklären - dass es als Arbeitslose Situationen gibt, in denen man sich psychisch nicht wohl fühlt!

Ich stelle aber auch einen Widerspruch insofern fest, als dass es heisst, es wird bei der Jobsuche berücksichtigt, dass es ihnen psychisch nicht gut geht und sie aber Vermittlungsvorschläge von anspruchsvollen Stellen zum Bewerben bekommen! Es finden sich also durchaus Argumente, die sie für sich und gegen den Vorwurf verwenden können!

Ev. versuchen sie, diese Angelegenheit nicht so schlimm zu sehen!
Und falls, haben sie wie geschrieben immer die Möglichkeit, in einer Beschwerde oder Gegendarstellung dagegen vorzugehen! ("M. M.") Alles Gute!

Frage: Haben sie die Niederschrift unterschrieben! Ich rate immer dazu nichts zu unterschreiben, womit man nicht einverstanden ist!


11.12.2016 um 18.23 Uhr - von G. - "Meldetermine in der Landesgeschäftsstelle. obwohl ich in einem anderen Bezirk wohne"


Liebes SoNed und AMSand Team,

ich bin seit Jahren arbeitslos und wohne im 20. Bezirk. Gemäß AlVG ist die AMS Geschäftsstelle D. Str. für mich zuständig.
Vor zweieinhalb Jahren hat das AMS die Betreuung durch den Berater eigenmächtig in die LGS U, verlegt, ohne dass ich in den 3. Bezirk umgezogen wäre. Ich hatte also seit April 2014 alle meine Meldetermine in der Landesgeschäftsstelle.

Als ich dann Anfang Januar 2016 einen Meldetermin in der LGS versäumt hatte, wollte ich mich in der Geschäftsstelle D,Str. die dem Gesetz nach ja für mich zuständig ist, wieder anmelden. Das AMS D, Str. verweigert aber seit dem **. Januar 2016 die Akzeptanz meiner Wiedermeldung mit der Begründung, ich müsse mich in der LGS wiedermelden. Das habe ich aber nicht getan, da meines Erachtens die Wiedermeldung in der D, Str. genügen sollte. Demzufolge erhalte ich seitdem keinen Leistungsbezug. Was kann man dagegen tun? MfG (2.12.16)

Antwort;
sie ziehen hier den kürzeren - gehen sie sofort zur landesgeschäftsstelle und melden sie sich wieder an.
haben sie eine bestätigung bzw. können sie nachweisen, dass sie sich anfang jänner in der d.str. gemeldet haben?
(dient ev. einer begründung im einspruch auf den schriftlichen bescheid über die leistungseinstellung / in der berufung können sie angeben, dass sie sich vier tage nach dem versäumten termin, eh bei der d,str. zurück gemeldet haben. würde 4. tage sperre bedeuten -?? - als versuch?)
>obwohl sie haben jetzt ein dreiviertel jahr verstreichen lassen - oder mehr? ist ein problem!
>ansonsten
denke ich. sie müssen ev. einen neuen antrag (für die notstandshilfe) stellen.
wenn die, die landesgeschäftsstelle verlangen, dann machen sie es dort.
und wenn sie wieder anspruch auf versicherungsleistung haben, dann erheben sie ev. schriftlich beschwerde darüber, dass sie sich hier melden müssen. obwohl sie in einem anderen bezirk wohnen. machen also einen schriftlichen einspruch.
ohne gewähr - alles gute

11.12.2016 um 8.27 Uhr - von G. - "Verlegung in die LGS zur Disziplinierung /"Sonderbehandlung"
>"Anzeigen - beiderseits - bei der Staatsanwaltschaft folgten"

Danke für die rasche Antwort.
Selbstverständlich hatte ich bereits zu der Zeit, in der ich in "Betreuung" der LGS war, Beschwerde über die unverhältnismäßige Behandlung im falschen Bezirk vorgebracht. Als Reaktion kam von Mag. P. D. (AMS Chefin Wien) eine kurze, knappe Stellungnahme, sinngemäß: "Nein, Sie bleiben weiter in Betreuung durch die LGS."
Als Begründung führte die mein "Fehlverhalten" dem AMS Personal gegenüber in der D. Str. im 20. Bezirk an.
... also der Punkt ist abgehandelt, zumal dadurch offensichtlich wurde, die Verlegung in die LGS zur "Sonderbehandlung" war nicht als Intensivbetreuung gedacht. um mich möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, sondern die Betreuung in der LGS war dazu gedacht, mein vermeintliches "Fehlverhalten" zu "korrigieren" (ergo zu bestrafen).

Dummerweise ging der Berater in der LGS so weit, mir am **. 10. 2015 zu unterstellen, ich hätte ihn bedroht. Der **** hat das dann auch noch in meinen Leistungsakt geschrieben. Das führte am *. 7. 2016 zur einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, welche mich als Beschuldigten durch die Polizei hat einvernehmen lassen. Ein Paradebeispiel für Verleumdung der ganz blöden Sorte.

Aufgrund der Verleumdung durch den Berater (und somit auch durch das AMS Wien) wird meinerseits kein Meldetermin mehr eingehalten. Ich sehe mich als Verleumdungsopfer dazu gezwungen, mich von den Tätern fern zu halten. Wer weiß. was die sonst noch aufführen. Hier geht's um meine Sicherheit.
Eine Verleumdungsanzeige habe ich selbstverständlich nach meiner Einvernahme umgehend eingebracht. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft wird nun auch der AMS Berater (T. S.) einvernommen werden. ... also einer landet nun vor Gericht.

Antwort:
ja, die anzeige umzudrehen - wenn eine verleumdung stattfand - war die richtige entscheidung.
gehen sie aber ja zu jedem meldetermin - sie sitzen auf dem kürzeren ast und das AMS freut sich, weil es ihnen den bezug sperren bzw. einstellen kann.
nehmen sie sich eine begleitperson zum termin mit und bleiben sie freundlich - genau dieses verhalten, mit dem das AMS ev. nicht rechnet, würde es am meisten stören und sie unterstützen.
("ich bezweifle nämlich, dass sich ein richter findet, der sagt: " ja richtig, der sicherheit wegen bekommen sie weiter die versicherungsleistung und brauchen nicht mehr zum AMS")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
alles gute! ohne gewähr.


8.12.2016 um 11.50 Uhr - von P. - "Wegen Therapie habe ich keinen Anspruch auf Mindestsicherung"


Werter Hr. Moser!
Soll Ende Jänner zur 6-wöchigen Therapie nach Bad Hall. Gestern habe ich erfahren, dass ich während dieser Zeit, keinen Anspruch auf Mindestsicherung habe. Wie soll ich meine Unkosten abdecken? Miete wird ev. übernommen, aber Strom, Gas, Versicherungen, Telefon etc.!
Für eine hilfreiche Antwort, währe ich sehr dankbar! Freundliche Grüße P.
(7.12.2016)

Antwort:
Besuchen sie ev. die Caritas und bitten um die Kostenübernahme der notwendigen Fixkosten! Über diese Begründung ist mit einer Unterstützung zu rechnen!

9.12.2016 um 13.57 Uhr - von K. - "Zu "Wegen Therapie habe ich keinen Anspruch auf Mindestsicherung"
§ 17 Punkt 3 - Während eines Aufenthaltes in einer Krankenanstalt, einem Wohn- oder Pflegeheim oder einer Therapieeinrichtung ist zur Deckung kleinerer persönlicher Bedürfnisse darüber hinaus ein angemessener Betrag (Taschengeld) vom Ruhen ausgeschlossen, soweit diese Bedürfnisse nicht anderweitig abgedeckt sind. Dieser Betrag ist durch Verordnung der Landesregierung festzusetzen. (ris.bka.gv.at)


8.12.2016 um 11.45 Uhr - von St. - "Beschwerdeschreiben ans AMS"


Hallo Herr Moser

Hier nun das Beschwerdeschreiben ans AMS über diesen H. Ich glaube ich habe Ihren Rat beherzigt. Trotzdem würde mich interessieren was Sie davon halten. Also dann

*. St, **** W...., A. T. **-** / * / **


AMS D.......straße
D....... St.... ***
**** W...
Geschäftsleitung

Beschwerde H. 6. Stock Zimmer **** W... 05 12 2016

Sehr geehrte Geschäftsleitung

Ich möchte, dass Sie eine Reihe von Ungereimtheiten/Verfehlungen von H....... zur Kenntnis nehmen:

Ganz allgemein. H. versucht andauernd zu provozieren, indem er meine Mailadresse mit allen möglichen und unnötigen bedrohlichen Titeln zumüllt. Dies obwohl er zur Kenntnis nehmen musste, dass ich krankgemeldet bin.
Ferner versendet H. Textnachrichten an meine persönliche Mobilnummer! Dies unter der Nummer ****/*** ** **! Eine Nummer die keine Rückantworten/Nachfragen zulässt oder Rückanrufe abweist, weil sie offiziell nicht bekannt ist.
Ich stelle fest, dass H. über eine Mailflut provozieren/drohen will.
Ferner stelle ich fest, dass ich ihm NIEMALS das Einverständnis zur Nutzung meiner Mobilnummer gegeben habe!!

H. verweigert seit ich ihn kenne den Gruß. Dies als wir uns persönlich zum ersten Mal kennenlernten. Er verweigerte auch meiner Begleit-/Vertrauensperson den Gruß und weigerte sich Ihr einen Stuhl anzubieten. Diesen musste ich selbst anschleppen!!
Als die Dame – die auch als Zeugin fungiert – die Beginnzeit unserer Unterredung in einem Kalender eintrug (für ein Gedächtnisprotokoll) zuckte H. aus, maßte sich Polizeibefugnisse an und verlangte im barschen Ton einen amtlichen Lichtbildausweis meiner Begleiterin!!!!
Als wir diese verweigerten, verwies er uns aus dem Büro und brauchte eine Viertelstunde um eine Kollegin zu finden, die ihm bei dieser Unterredung beistand.
Bei dieser Unterredung las er mir vor, welche Kurse ich absolviert habe. Das war es. Sehr informativ und engagiert.

H. versendet unter falscher Namensangabe Mails mit der Aufforderung sich bei irgendeiner Infogalerie zu melden. Gezeichnet waren diese Mails mit „M. KL.“ vom AMS D...... Str. Ich ging dort nicht hin und H. sperrte wieder den Bezug! Als es zu diesem ersten Treffen mit der Begleitperson kam, erklärte H. die Sperre für nicht richtig, weil sie nicht gesetzeskonform war. Auf meine Frage nach Herrn KL. und wie dieser zu meiner Mailadresse kommt antwortete H.: „Der existiert nicht“!!!! Und das vor einer Zeugin.

Bei unserem nächsten Treffen konnte H. wieder nicht grüßen. Ferner, nachdem ich schon Platz genommen hatte, ging er noch einmal hinaus und fragte minutenlang die dort wartenden Personen, ob sie ihre Karten abgegeben haben. Erstaunlich: Ich lümmle minutenlang in seinem Büro herum und er verschwendet Zeit um sich mit Personen zu beschäftigen, die ihn gar nichts angehen. Auch nach seiner Rückkehr in sein Büro viel es H. nicht ein, ein Wort zu sagen. Statt dessen machte er auf konzentrierte Bildschirmarbeit. Ich stelle fest, dass H. glaubt hier eine bedrohliche Atmosphäre aufzubauen um Kundschaften einzuschüchtern! So wie bei seinem Mailmüll.
Kurz: H. übergab mir eine Zuweisung zu der berühmten Infogalerie. Und jetzt der Hammer: Er sagte mir, dass dies ein Kontrollmeldetermin sei und ich den unter Sanktionsdrohung einhalten müsse. Wie neu. Aber jetzt was neues! Denn im nächsten Satz sagte er wörtlich: „Wenn Sie das dort nicht machen werden Sie wieder für sechs Wochen gesperrt“!!!! Er möchte also eine Maßnahme mit zwei Sanktionen ahnden, oder droht diese zumindest an? Ich erwarte mir hier eine erschöpfende Auskunft Ihrerseits.
Doch nun bitte ich Sie nicht sondern ich fordere: Wirken Sie auf H. ein, sich anständig zu adjustieren!! Kein Mensch kommt aufs AMS um dort einen Mann in fast schon degoutantem Äußeren zu sehen. Damit meine ich, dass dieser Mensch im schwarzen kurzen Reizhöschen durch das Amt tänzelt wie ein Stangentänzer einer Peepshow.

Zum konkreten Fall: Ich wurde am **. 11 2016 krank geschrieben. Dies teilte
> ich am selben Tage dem AMS telefonisch mit. Sicherheitshalber ging eine
> Bekannte mit der Krankenbestätigung am **. 11 2016 zum AMS Dresdnerstr. in
> die Infozone. Dort erfuhr Sie, dass der Krankenstand bekannt und bestätigt
> ist. Hirschmann hat aber schon um **. 11 2016 die Versicherungssperre
> gemailt. Meine Rückantwort fiel etwas deftig aus (V******* etc.). Meine
> Bekannte ging also am ** 11 2016 nochmals in die Infozone!!!!! Dort
> erklärte Ihr der Mitarbeiter, dass die Meldung im Computer aufscheint und
> hier gar nichts sein könnte.

Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich über die von mir heftig formulierte Rückantwort. Dies geschah nur auf Grund der Dreistigkeit dieses Amtsmissbrauches. Und nichts anderes ist das.

Das Mail seines Vorgesetzten Hrn. W. an mich werden Sie ja kennen. Hr. W. bestätigt mir darin, dass ich meiner Meldepflicht über Gebühr nachgekommen bin.
Ich möchte noch erwähnen, dass ich mich in der Zwischenzeit schlau machte. Es gibt doch tatsächlich krankgemeldete Arbeitslose, bei denen ein Anruf in ihrem Amt genügt. H. übt also auch Willkür aus!
Ferner schreibt H. „Krankenstand/Spitalsaufenthalt“. Das wurde nur in der Infozone erwähnt. Woher weiß er denn das? Ich stelle in den Raum, dass er sehr wohl aus der Infozone informiert wurde und er das ganz einfach negiert hat.

Jetzt zum Ende. H. provoziert lange nachdem er den Krankenstand zur Kenntnis nehmen musste weiter.
Hier fordere ich Sie auf dafür zu sorgen dass:
H. keine Mails mehr an mich sendet, die gar nicht notwendig sind und dies schon gar nicht im Tagestakt. Die Zeit möchte ich haben.
H. seine Mailüberschriften so wählt, dass er keine provokanten und bedrohlichen Szenarien schafft, sondern wenn schon notwendig die Mails nach ihrem Inhalt betitelt.
H. es unterlässt, Textnachrichten an meine private Mobiltelefonnummer schickt.

Ferner kündige ich Ihnen jetzt schon an, dass ich auf alle Fälle die obigen Sachverhalte von einem Rechtsanwalt beurteilen lassen werde.

Auch fordere ich Sie auf, auf H. einzuwirken, etwas deeskalierend zu agieren. Dazu gehört schon mal ein erwiderter Gruß. Sie würden da wohl eine grobe Eskalation verhindern.

Hochachtungsvoll
* S.
(7.12.2016)


8.12.2016 um 11.27 Uhr - von K*. - "vorübergehende Bezugseinstellung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Heute bekam ich ein Schreiben von AMS über die vorübergehende Bezugseinstellung , gleichzeitig wurde mir von meiner Beraterin ein Termin für nächste Woche zugeschickt. Wie es zu dieser Sperre kam? Ich bekam vor einigen Wochen 3 Vermittlungsvorschläge, auf alle 3 habe ich geantwortet. Bei 2 bekam ich eine Absage und es kam gar nicht zum Vorstellungstermin , von der 3.Firma wurde ich telefonisch kontaktiert.Da am Vorabend mein Vater einen Herzinfarkt erlitten hat und ich dringend ins Ausland fahren mußte, bat ich die Dame mich einfach nicht in Betracht zu ziehen.Es handelte sich hierbei um eine "Leiharbeitsfirma" ,sodaß ich wirklich keine Lust hatte, mich auf so eine Weise ausgebeuten zu lassen. Die Dame rastete am Telefon aus,drohte mir an,alles dem AMS mitzuteilen (was sie auch anscheinend tat)..
Die Frage ist nun, könnte ich das Ganze mit dem ungeplanten Auslandsaufenthalt und dem Familiennotfall eventuell rechtfertigen oder soll ich mich im Vorhinein auf eine Bezugssperre gefasst machen? (wurde über mich noch nie verhängt).. Wäre es eventuell möglich, für die 6 Wochen die Mindestsicherung zu beanteragen (oder wenigstens den Wohnkostenanteil) oder kommt dies gar nicht in Frage?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung (7.12.2016)

Antwort:
Sie wissen in Zukunft, dass sie sich gerade bei Verleihfirmen - die sich mit dem AMS "kurzschliessen", um über den Zwang (sonst Bezugssperre) Geschäfte mit arbeitslosen Personen zu machen - vorstellen müssen! Das Argument der Ausbeutung wird nicht akzeptiert!
Obwohl geringe Chancen legen sie auf diese Sperre (sie verlangen den schriftlichen Bescheid dazu) Berufung ein! - ist kostenlos! Diese begründen sie mit dem Notfall, den der Herzinfarkt ihres Vaters hervorrief.
Auslandsfahrten wegen Notfällen sind möglich - müssen aber vorab mit dem AMS abgeklärt werden!
Eine MIndestsicherung gibt es nicht während der Zeit der Sperre! Diese Behörden sind miteinender gekoppelt!


8.12.2016 um 10.31 Uhr - von M*. - "In der Probezeit gekündigt?"


So eine Situation... bis 05.12.2016 war ich beim AMS gemeldet, seit 05.12.2016 war ich bei eine Firma tätig. Heute habe ich mich dort verletzt und musste mich krank schreiben. Der Arbeitsgeber kündigte den Vertrag sofort, da ich in der Probezeit bin. Meine Frage ist: soll ich wieder beim AMS melden? Das sieht jetzt nicht besonders gut aus.

Antwort:
Egal wie es aussieht - oder haben sie eine andere Wahl?
Sofort wieder beim AMS zurück melden. Versicherungsleistung läuft dann weiter!
("Arbeitsunfall ergibt ausserdem ein anderes Bild")


8.12.2016 um 8.29 Uhr - von S. - "E-Card-Kartengebühr"


hallo, kann mir bitte jemand sagen, ob es berechtigt ist? allerdings zum ersten mal, wurde mir ca. 11 euro einfach weniger ausgezahlt wegen der "e-card-kartengebühr"...ich habe die leistungen der krankenkasse seit mindestens 3 jahre nicht in anspruch genommen. danke für die info,
grüsse an alle "betroffenen und nicht betroffenen" s.

Antwort:
Info siehe: Service-Entgelt (Gebühr für die e-card)! Sind sie Rezeptgebühren befreit?


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