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11.03.13 um 12.07 Uhr - von P*. - "Studium?"
"Mit dem AMS konnte ich leider auch keine guten Erfahrungen machen. "


Grüß Gott,

schlimm, was man hier für Geschichten hört. Aber mit dem AMS konnte ich leider auch keine guten Erfahrungen machen.

Ich bin seit 1.2. arbeitslos gemeldet, offensichtlich aber in Sperre, da ich von mir aus gekündigt habe (nach 2 Jahren Callcenter war ich psychisch und physisch echt am Ende). Das wichtigste Problem bei mir ist jedenfalls, dass ich nebenbei studiere - das hört das AMS natürlich gar nicht gern. Meine Eltern können mich in keinster Weise finanziell unterstützen und wenn ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen würde, würden sie ihre Schulden nicht bezahlen können, müssten ihr Zuhause verkaufen, das wäre auch für mich eine nicht erträgliche Tragödie). förderungen bekomm ich von nirgendswo, bin ja angeblich ach so reich... nur dass meine Eltern in eine Schuldenfalle geraten sind, das ist natürlich allen wurscht...

Jedenfalls habe ich die letzten Jahre bewiesen, dass ich neben dem Studium arbeiten kann. 2 Jobs - einmal 10 Stunden, einmal 25 Stunden - ersteren habe ich noch (freier Dienstnehmer geringfügig also kein Problem). Nun überlebe ich natürlich ohne Geld nicht - deshalb der Weg zum AMS... und da ich die letzten Jahre in Relation gesehen auch immer viel Beitrag geleistet habe, und die erste und einzige Person in meiner Familie bin, die das jetzt in Anspruch nehmen \"muss\", verzichte ich natürlich jetzt auch nicht drauf...

Nun gut, beim ersten Besuch kamen dann gleich mal Kommentare wie \"ich müsse bereit sein, mein Studium zu schmeißen, um Vollzeit arbeiten zu gehen\". Steht es in Österreich nicht jedem zu, zu studieren, wenn ihm danach ist? Zumal ich mir das Studium bishin zum letzten Cent SELBST finanziere... aber ok. Jedenfalls ist das Problem, ich kann natürlich nur Teilzeit arbeiten - genauso wie ich es die letzten Jahre eben gemacht habe. Und das würde ich auch sehr gern! Also arbeitswillig hoch 10!

Nun bekomme ich vom AMS natürlich nur Vollzeitstellen auf die hin ich mich ja bewerben MUSS... nun gut, wenn man sich nicht allzu sehr bemüht die Bewerbung schön zu schreiben, dann sollte man da eh nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden... Aber auf dieses Spielchen habe ich ehrlich gesagt keine Lust - davon hat KEINER der Beteiligten etwas!!! Weder das AMS noch ich noch die Firma auf diehin man sich bewirbt!

Nur als Beispiel: Mein Berater meinte, ich sollte mich auf eine Stelle hin bewerben, die folgendermaßen aussah: Verkaufsvertreter, Außendienst, Vollzeit, auch Wochenends, 940 brutto + Provision. Ein Scherz oder? Mal abgesehen davon dass ich für SOWAS sicher nicht mein Studium schmeiße, wäre ich SPÄTESTENS im Probemonat wieder gefeuert worden, weil ich als Person wohl echt die letzte bin, die sich für sowas eignet.

Nun zu meiner Frage:
MUSS ich Vollzeitstellen annehmen? Langfristig gesehen wie gesagt wird das ein Spiel mit dem AMS - dann lass ich mich halt jedes Mal wieder im Probemonat feuern und hock wieder beim AMS Betreuer. Ich hab im ALSG nirgends gefunden, dass man VOLLZEIT sein MUSS, nur arbeitswillig und bi ba bo.

Ich bin ja gespannt, was da noch für Zwangskurse kommen werden, die ich höchstwahrscheinlich ablehnen muss - weil wenn ich einen gscheiten Uni kurs habe werde ich den sicher nicht für einen Deppenkurs schwänzen!!!

Rein theoretisch, was wenn man ständig Kurse verweigert und ständig Bewerbungsabsagen bekommt? Dann wird man gesperrt für 6-8 Wochen. Muss ich in dieser Zeit Bewerbungen schreiben/Zwangskurse machen was auch immer erreichbar sein? Weil zur Not ist man halt dauerhaft gesperrt, aber krankenversichert bleibt man, oder? (Ich hab im übrigen noch nie einen Cent vom AMS gesehen geschweigedenn Kindergeld/Förderungsgeld bekommen, n i e i n m e i n e m l e b e n also ehrlich gesagt schäme ich mich nicht dafür, zum AMS jetzt zu gehen!!!!)

Danke für Rat!

Antwort:
Wenn sie Arbeitslosengeld bekommen, so sind das keine Almosen, sondern eine Versicherungsleistung! Steht ihnen also zu!
Eher müssen die AMS-MitarbeiterInnen den Mund halten, die wegen arbeitslosen Menschen und deren Versicherungsgeldern eine gut bezahlte Arbeit haben!
Also trotz Versicherungsleistung mehr Selbstwertgefühl!

Und sie brauchen wegen dem Studium dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Erst recht, wenn sie bisher neben dem Studium gearbeitet haben! (Teilzeit also - gehen sie immer vorstellen - ist auch nicht jedesmal gesagt ob sie genommen werden! - Machen sie unbedingt ihr Studium fertig!)
>Bez. Kündigung im Probemonat?
Kündigung in der Probezeit! (RA) / Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)<

Vorsicht, es handelt sich bei AMS -MItarbeiterInnen um äusserst unseriöse Personen, die keine Skrupel haben ihnen auch eine falsche Auskunft zu geben, nur damit sie aus der Arbeitslosmeldung verschwinden!
("Ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg wofür es Prämien gibt!")

Lassen sie sich jede negative Auskunft schriftlich per Bescheid geben! Den können sie dann berufen!
Nehmen sie auch eine Begleitperson zu Terminen mit (Wirkt Wunder - tun sich die BeraterInnen schwerer beim Lügen - sollte es sich nicht um Unwissenheit handeln?)
Besuchen sie bei Ungereimtheiten ev. auch den Geschäftsstellenleiter (mit Begleitperson) und bringen Beschwerde vor!
Je nachdem wie hoch das ALGeld ist, lassen sie sich die Summe durch die Mindestsicherung auf ca. 750 Euro deckeln!

Nein! Und Vorsicht - Sie sind zwar bei Sperren krankenversichert, aber kommen innerhalb kurzer Zeit mehrere Sperren zusammen, so besteht die Gefahr, dass sie wegen Arbeitsunwilligkeit aus dem Bezug geworfen werden! Ist nicht die Lösung!
Vielmehr bekämpfen sie jede Sperre mit einer
Berufung !

Wenn sie den Callcenter-Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten, so versuchen sie ev. ein ärztliches Attest dafür zu bekommen! Dann muss die Sperre aufgehoben werden! Bzw. wäre die Berufung erfolgreich! (ohne Gewähr)


11.03.13 um 11.40 Uhr - von Pf*. "Darf ich meinen Hund ins AMS mitnehmen?"
"Ich habe jetzt schon richtig Angst wieder hin zu gehen"


hi, ich hab ganz eine kleine frage: \"darf ich meinen hund ins ams d. mitnehmen?\" ich finde keine informationen dazu... ich habe jetzt schon richtig angst wieder hin zu gehen ... der letzte besuch war so schlimm, dass ich jetzt schon bammel davor habe, leider hab ich danach gleich einen termin beim tierarzt, trau mich aber nicht ohne information den hund mitzunehmen (hab angst, dass sie mir ihn auf der stelle erschießen...) :( (10.03.13)

Antwort:
Das kann ich ihnen nicht sagen! Für einen Ausnahmefall liegts ev. an einer "tier"-"liebenden" BeraterIn?


11.03.13 um 11.36 Uhr - von M. P*. "Neuerliche Anwartschaft?"


hallo,
muss ich seit dem letzten al-geldbezug 28 wochen durchgehend innerhalb des letzten jahres gearbeitet haben, um wieder al-geld zu bekommen oder genügt es, dass ich innerhalb der letzten 12 monate insgesamt 28 wochen - durch einen al-geld-restbezug unterbrochen - gearbeitet habe?
danke im voraus für die auskunft, lg MP
(10.03.13)

Antwort:
Über die Rahmenfrist erstreckt sich der Zeitraum auf 5 Jahre - in denen sie ein 28 wöchiges DV. absolviert haben müssen - wird ev. zusammen gezählt.
Innerhalb der letzten 12 monate insgesamt 28 wochen in einem DV. gewesen sein genügt, wenn sie zwischendurch arbeitslos gemeldet waren.
Siehe AlVG § 14 Anwartschaft und § 15 Rahmenfrist


11.03.13 um 11.17 Uhr - von Ing. P. . "Begehren für tatsächliche Ausbildung"
"Nur 1 Minute später habe ich bereits die schriftliche Absage im Posteingang?"


Hallo Hr. Moser!

ich habe meinen Antrag auf Weiterbildung wie mir aufgetragen wurde über das EAMS Konto gemacht. Nach umfangreicher Recherche habe ich einerseits eine Möglichkeit gefunden meine bisherigen Fähigkeiten einzubinden, bzw. auch einen Beruf mit stark wachsender Nachfrage gefunden bei dem ich mir auch vorstellen kann, das ich (3* Jahre alt) ihn bis zu meinem Ruhestand ausführen würde.

Ich habe nun also mein Begehr über das EAMS gemacht. Ich habe auch ersucht mir ein entsprechendes Formular zukommen zu lassen. Darauf habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen.
Ich machte meinen Antrag am vergangenen Donnerstag Abend ca. 20:00 Uhr.
Am Freitag um 7:35 habe ich die Nachricht bekommen das mein Antrag mit der Fördernummer xyz zur bearbeitung übernommen wurde.

*****orig Text ******
Ihr Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen vom 07.03.2013 wurde unter der Förderungsfallnummer F******* vom Arbeitsmarktservice W. N. in Bearbeitung genommen.

Wir sind bemüht, Ihnen so rasch wie möglich das Ergebnis der Überprüfung des Begehrens zu übermitteln. Bitte führen Sie immer die Förderungsfallnummer an.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
*****orig Text ******

nur 1 Minute später nämlich um 7:36 habe ich bereist die Schriftliche Absage. im Posteingang.
sowie weiter 6 min. später ein Infoblatt des AMS.

Die Begründung lautet:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen das Ihr Begehren nicht bewilligt werden konnte, da eine Beihilfengewährung nur möglich ist, wenn ...

*die Teilnahme des Förderungswerbers/der Förderungswerberin an der zu fördernden Maßnahme arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist und zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beiträgt.

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen sind daher in Ihrem Fall leider nicht alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

Nun meine Frage:

1) Wie kan man das verstehen? bzw. was wäre der nächste Schritt?

2) Arbeitet das AMS wirklich auch in der Nacht?

3) Wie funktioniert prüfen meinen Antrags in Sekunden? (Die Kursbeschreibung hat ca. 30 Seiten) der Kurs dauert 1 Jahr.

4) Ich haben in über einem, Jahr vom AMS ca. 8 Stellenvorschläge bekommen, wobei ich weit über 100 Bewerbungen selbst gefertigt habe.
Zu meiner Weiterbildung passenden Stelleb habe ich bei der ersten groben Suche (ohne deatilsucher etc) über 60 Stellen im In- und Ausland gefunden.

5) Weiteres ist bekannt das sich diese Branche in der Regel nicht über das AMS mit Personal eindeckt. und ebenfalls das ca. 50% der Absolventen schon wärend der Ausbildung empfohlen und angestellt werden soweit es der Kurs zuläßt.

6) Handelt es sich um keinen "Lari Fari" Kurs, die Vortragenden und der Kursleiter sind stets Vortragende bei div. Veranstaltungen der zuständigen WKO Abteilung,
Ist der Kurs derart Ausgelgt das die Voraussetzungen für die Befähigungsprüfung eines (sehr streng) Regelmentierten Gewerbes vorhanden sind. (excl. Praxisnachweis)

Besten Dank, für Ihre Unterstützung.
Ing P.
PS: Anbei ist ein Sceenshot von meinem AMS Konto. (10.03.13)

(27.01.2013 um 10.53 Uhr - von Ing. P. *. - "Voraussetzungen bzw. Bedingungen für einen selbstgewählten Kurs")

Antwort:
1. Sagt es viel über die "Seriösität" des AMS aus! (Eine Minute später?)
2. Gibts auf tatsächliche Ausbildung keinen Rechtsanspruch - Nur die Pflicht zu den hunderten-Millionen-Euro-teuren Deppenkursen.
und
3. Wird hier m. M. nach mein Kommentar bestätigt!
Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

>Seien sie lästig! Besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und knallen ihm ihre Begründung auf den Tisch! Wenn möglich mit Begleitperson!


11.03.13 um 10.25 Uhr - von M. G*.- "Ich fühle mich gelinde gesagt verarscht
und denke, der einzige Grund mich in den Kurs zu stecken, war der
erfolgreiche Versuch mich vom AMS weg zu bekommen."


Hallo!

Ich hatte vor kurzem meinen ersten Termin beim AMS um das Arbeitslosengeld
zu beantragen und mich arbeitssuchend zu melden (in erster Linie ging es mir
um die Versicherung). Ich beende gerade mein Studium, meine bisherige
Arbeitsstelle lief Mitte Februar aus. Die Betreuerin meinte, das
Arbeitslosengeld (Anspruch hätte ich, war ja bisher immer arbeitstätig)
werde sie mir gleich streichen - da ich neben dem Studienabschluss
offensichtlich nicht wirklich zur Verfügung stünde. Dass ich mich selbst
bereits bewerbe und das AMS gar keine Stellen für mich hat, ist hierbei
egal. Aber, auch ohne Arbeitslose, müsste ich sofort in einen Kurs namens
\"Neu starten\" (wenn ich mich recht erinnere); mindestens 10 Std pro Woche
und quasi am selben Nachmittag noch könnte ich hingehen. Ich war durchaus
verwundert, nach 10tägiger Arbeitssuche bereits in einen Kurs gesteckt zu
werden. Auf meine Nachfrage, was dieser Kurs beinhaltet und warum ich den
machen sollte, meinte meine Betreuerin, das wi! sse sie auch nicht, aber den
müssen jetzt einfach alle beim AMS neu gemeldeten Person machen. Punkt aus.
Ich habe dann einstweilen meinen Antrag auf Arbeitslose zurückgezogen und
mich wieder abgemeldet. Aus lauter Ärger. 1:0 für das AMS.

Ich habe nun auf Ihrer Seite über die Auskunftspflicht gelesen. Gilt das
auch für diesen ominösen \"Neu Starten\" Kurs? Hätte mir die Betreuerin
sagen müssen, welche Defizite durch die Maßnahme bereinigt werden sollen?
Auf welcher Grundlage müssen diese Defizite definiert werden?

Wenn ich nämlich nach dem gehe, was ich hier so lese
http://www.ams.at/_docs/900_LB_Neu_Starten_fuer_962.pdf kann ich mir beim
besten Willen nicht vorstellen, wie auch nur irgendeiner dieser
\"Workshops\" ein Defizit meinerseits bereinigen soll. Ein Großteil der
Inhalte wird sogar durch meine bisherige Ausbildung und mein Studium
abgedeckt.

Ich fühle mich gelinde gesagt verarscht und denke, der einzige Grund mich in
den Kurs zu stecken, war der erfolgreiche Versuch mich vom AMS weg zu
bekommen.

Wie sieht es mit diesem \"Neu Starten\" Kurs aus? Haben Sie hierzu
Informationen? Wie kann ich mich auf meine nächste Begegnung mit dem AMS
vorbereiten? (Eine Begleitperson werde ich jedenfalls mitnehmen!)

Lieben Gruß! (10.03.13)

Antwort: "Ja, sie wurden verarscht!"
So ist es! Die Betreuerin war erfolgreich und hat sie aus dem AMS / der
Statistik geekelt! Ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg wofür es Prämien
gibt!
("Kennst du einen Deppen-, Mobbingkurs kennst du alle!")

Sie müssen, weil sie erst kurz arbeitslos sind, aufgeklärt werden.
Ansonsten ist die
Berufung auf den Sperr-Bescheid wegen ev.
Teilnahmeverweigerung erfolgreich!
Siehe Fehlende Belehrung!
Auch müssen Defizite ausgeglichen werden, die bei ihnen ev. nicht vorhanden sind!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Gehen sie, wie sie schreiben, nochmals mit Begleitperson zum AMS und melden sie sich an!
Beim Studium müssen sie dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zur Verfügung stehen!
Ist das der Fall steht ihnen auch ein AL-Geld zu! (Erst recht, wenn sie bisher neben dem Studium gearbeitet haben)
Eine ev. Absage bez. Versicherungsleistung lassen sie sich per schriftlichen Bescheid geben, den sie ebenfalls mit einer Berufung bekämpfen!
Lassen sie sich nicht soleicht "zum Teufel" jagen!

Bei Ungereimtheiten besuchen sie mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter und bringen eine Beschwerde vor! Und/Oder senden eine
Beschwerden an sämtlichen Adressen! (ohne Gewähr)


10.03.13 um 14.27 Uhr - von M. - "Langzeitarbeitslos?"


Servus Christian,

Kurze Frage, wieviele Tage muss man vom AMS abgemeldet sein damit man bei Wiederanmeldung nicht mehr als Langzeitarbeitslos gilt?
Bilde mir ein es waren 28 Tage durchgehend...? lg
- M.

Antwort: "Statistische Spielereien?"
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

"Wie macht man aus "78 507 Langzeitarbeitslose" 4791 Langzeitarbeitslose
und 73 716 ("nicht beachtete") Langzeitbeschäftigungslose?"
"
Arbeitslosigkeit abseits der Statistik (orf.at)"
"Geschäftsführer des Wiener SÖB Dachverbands u.a. zur Statistikfälschung"
>"Übrigens ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg der mit Prämien belohnt wird!" (2.05.12)


10.03.13 um 14.12 Uhr - von P. R. - Auf Youtube geht I. H. kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um"


Lieber Christian!
Bitte dringlichst um Weiterverbreitung und Veröffentlichen:

"Jobcenter inside" I. H. Veröffentlicht am 07.03.2013
I. H. eine Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona geht kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um. Sie war zu Gast bei der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin.
http://www.youtube.com/watch?v=utfDH2czup0

Im Anbetracht der Unberührbarkeit der Menschenwürde: P.

unter:
"
Blog von I. H., einer kritischen Job-Center Mitarbeiterin"
"Hüben wie drüben"
"Und das Unfassbare wird früher oder später doch seinen Weg an die Öffentlichkeit finden! - Dann gnade euch ....!"


10.03.13 um 11.09 Uhr - von L. H. - "Lüge Volksherrschaft / Wir leben in einer Gesellschaft reissender Wölfe!" "Warum unsere Demokratie am Ende ist"


>...... Unabhängige soziale Bewegungen und Bündnisse werden dagegen von den Medien wirkungsvoll kontrolliert und unterdrückt. ..... <
> .......
Erstens verhindert die Macht der Finanzindustrie und der Reichen, dass sich Menschen zusammenschließen und Organisationen gründen, mit denen sie einen Wahlkampf führen und vor allem bezahlen könnten. Heute sind nur noch die Superreichen in der Lage, mit eigenen Mitteln in die Politik zu gehen, die anderen müssen korrumpieren und sich korrumpieren lassen. Und wenn die sogenannten Volksvetreter erst einmal gewählt wurden, bereichern sie sich weiter.
Zweitens stellt sich die Frage, welche Wahrheiten sich überhaupt formulieren und verbreiten lassen, solange man keine Kontrolle über die allmächtigen Medien hat. Lobbyisten und kapitalistisch finanzierte Werbekampagnen sind ein besonders effektives Instrument, um der herrschenden politischen Klasse den Machterhalt zu sichern. Unabhängige soziale Bewegungen und Bündnisse werden dagegen von den Medien wirkungsvoll kontrolliert und unterdrückt. Das heißt, die dominanten Medien verhindern neue Formen der demokratischen Beteiligung.
Und drittens werden die Ängste der Verwahrten durch die reißerischen Geschichten und die Panikmache der Medien weiter geschürt. Wer die Abendnachrichten einschaltet, muss Angst bekommen, auch nur einen Fuß vor die Tür zu setzen: Berichte von Kindern, die im Supermarkt entführt werden, wechseln sich mit Nachrichten von vereitelten Terroranschlägen und Horrorgeschichten von Serienmördern in der Nachbarschaft ab. Statt soziale Beziehungen zu pflegen, leben wir verschüchtert und vereinsamt.<
(
cicero.de Magazin für politische Kultur) (8.03.13)

unter:
"Nächster Amoklauf eines AMS-Ausgelieferten?" darunter.


8.03.13 um 11.02 Uhr - "Nächster Amoklauf eines AMS-Ausgelieferten?"
>"Selbst in den Kopf geschossen und im Krankenhaus gestorben"

"AMS: Hundstorfers brutale menschen- und gesellschaftszerstörende Behörde"


"Nächster Amoklauf eines AMS-Ausgelieferten?"
Entschliessen sich immer mehr Menschen über einen Amoklauf auf sich bzw. auf die AMS-"Schweinereien/Verbrechen"?" aufmerksam zu machen?
Bzw. Beenden sie das eigene Leben, wessen Qualität von den AMS-MitarbeiterInnen über Psychoterror / Menschenrechtsverletzung "etc." völlig zerstört wurde?

Durch die persönliche Entwertung, Erniedrigung, Demütigung, Entmündigung die das
realitätsverweigernde AMS mit Hilfe der Zwangsmassnahmen an unschuldige Arbeitslose ausübt, entschliessen sich immer mehr Betroffene dieser rückgratbrechenden Schande auszukommen, indem sie Verzweiflungstaten setzen, die oft auch mit dem eigenen Tod und ev. dem Tod naher Angehöriger enden.

Cobra-Einsatz in OÖ: Mann schießt vom Balkon 08.03.2013 | 10:02 | (DiePresse.com)
Der Mann nahm einem Polizist seine Dienstwaffe ab und verbarrikadierte sich. Die Cobra stürmte die Wohnung. Der Täter verletzte sich bei einem Schuss.

Ein arbeitsloser 32-Jähriger hat am Donnerstagabend in Leonding (Bezirk Linz-Land) einem Polizisten seine Dienstwaffe abgenommen, sich damit in seiner Wohnung verschanzt und dreimal vom Balkon in die Luft geschossen. Als er sich auch nach stundenlangen Verhandlungen nicht ergeben wollte, stürmte das Sondereinsatzkommando Cobra die Räumlichkeiten. Vor seiner Festnahme fügte sich der Mann selbst eine Schussverletzung am Kopf zu. Das Motiv ist völlig unklar, so die Pressestelle der Polizei Oberösterreich Freitagfrüh. (8.03.13)

( "Anmerkung:
Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?
Anhand der österreichischen menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden "Arbeitsmarktpolitik/Sozialpolitik" wird der AMOKLAUF erklärlich." - 1.08.11)

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"weitere Fälle, bei denen ich derartige Zusammenhänge sehe!"
>Kärntnerin ersticht ihren Sohn (4) und tötet sich selbst (11.02.13)
>Steyrer Amokschütze arbeitslos (24.03.12)
>"Tödliches Feuergefecht mit der Cobra" - "Das AMS macht uns (die Gesellschaft) zum Mit-TäterIn!" (12.05.12)
>"Mühlviertler Familientragödie - Mutter tötet ihr Kind und versuchte sich selbst zu töten" (12.05.12)
>
"Mutter ertränkt Tochter" (21.12.2011)
>Sohn soll Mutter erstochen haben (20.07.12)

unter:
Katastrophale Konsequenzen der neoliberalen Politik! (Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben die Kräfte einer kranken Ideologie am Ruder! ("bzw. gibt es keine Läuterung")

10.03.13 um 11.09 Uhr - von L. H. - "Lüge Volksherrschaft / Wir leben in einer Gesellschaft reissender Wölfe!" "Warum unsere Demokratie am Ende ist"
>...... Unabhängige soziale Bewegungen und Bündnisse werden dagegen von den Medien wirkungsvoll kontrolliert und unterdrückt. ..... <
(
cicero.de Magazin für politische Kultur) (8.03.13)


8.03.13 um 7.56 Uhr - von G. J. - "Zwangskurs: AMS will mir nun die Kosten für die Monatskarte doch nicht erstatten?"


Sehr geehrter Herr Moser,

wieder einmal wurde ich zu einem 2-monatigen Kurs gezwungen.
Als ich jedoch beim Kurstinstitut eintraf, wurde ich wieder nach hause geschickt, weil der AMS dem Kurs doppelt
so viel Leute zugeteilt hatte, als Kursplätze frei waren!

Ich hatte mit dem AMS - wie immer - abgemacht, dass mir die Kosten für die Monatskarte erstattet werden.
Da ich vom Kursort sehr weit weg wohne (für eine Fahrt mit öfftenlichen Verkehrsmitteln brauche ich bis zu 3 Stunden)
ist auch der Preis für die Monatskarte entsprechend hoch: Nämlich über 150,- Euro.

Nun weigert sich das AMS mir die Kosten zu erstatten, mit der Begründung, dass ich ja an dem Kurs nicht
teilgenommen habe. - was aber natürlich nicht meine eigene Schuld ist. Der Fehler liegt ja eindeutig beim AMS.

Hab ich einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, oder sind diese eine freiwillige Leistung des AMS?

Vielen Dank im voraus

Beste Grüße
G.J.

Antwort:
Wenn sie das vorab abgeklärt hatten und es die Schuld des AMS war, dass sie nicht im Deppenkurs genommen wurden, weil es doppelt so viele "Klienten" in den Deppenkurs zubuchte, so steht ihnen das Geld zu!

Besuchen sie ev. mit Begleitperson den Geschäftsstellenleiter!
Oder / Und verlangen sie schriftlich (eingeschrieben) die Fahrtkosten zurück!
Ev. gleich über eine
Zahlungsaufforderung! Text im Muster umändern!

Ansonsten auch
Beschwerde an sämtlichen Adressen senden! (ohne Gewähr)

Zur Info:
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen / Vollzeit ca. 2 Stunden / Teilzeit ca. 1,5 Stunden hin und zurück! Muss auch für Deppen-, Mobbingkurse gelten! (ohne Gewähr)


8.03.13 um 7.50 Uhr - von R*. - "Ausbildung abgelehnt"


Hallo!
Meine Schwiegertochter hat angesucht beim Ams ob ihr der Kurs als Heimhelferin bezahlt wird. Leider abgelehnt worden. Sie hat keinen Beruf . Ist aus Kroatien und seid 2 Jahren mit meinem Sohn der Österreicher ist verheiratet. (6.03.13)

Antwort:
ev. geben sie ihrer schwiegertochter die begleitperson ab.

begleiten sie ihre schwiegertochter zum AMS und gehen ev. gleich zum
vorgesetzten / geschäftsstellenleiter und "bestehen" sie auf die ausbildung - obwohl es keinen rechtsanspruch darauf gibt - lästig sein!
weisen sie darauf hin, dass es in diesem bereich immer mehr "qualifizierte"
arbeitnehmerInnen braucht!

und / oder
verlangen sie ein begehren für den kurs bzw. kurskosten
siehe:
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend
bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für
Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an "Kunden" Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu
berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen
Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum
Landesdirektorium.
("
Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) ohne gewähr alles gute!


7.03.13 um 11.46 Uhr - von R*. - "Bin absolut am Ende "


SG. Herr Moser!
Ich werde jetzt nach einem Jahr Krankenstand nun von der Gebietskrankenkasse ausgesteuert. Welche Möglichkeiten habe ich ,da ich unter 50 bin ,meine gesundheitlichen Probleme weiterhin unverändert sind Melde ich mich auf´s AMS zurück? Oder reiche ich bei der PVA ein,da es ja Neuregelungen gibt die ich nicht genau kenne. Was kann auf mich zukommen - bin absolut am Ende - Danke daß es so eine Seite wie Ihre gibt!
Viele Grüße, R.!
(6.03.13)

Antwort:
es ist immer wichtig zu versuchen, es nicht zur aussteuerung kommen zu lassen.
bevor sie kein geld mehr bekommen melden sie sich wieder zum AMS zurück
(bekommen sie notstand oder?
je nach dem wieviel - lassen sie es sich ev. durch die mindestsicherung auf ca. 750 euro aufstocken.
wenn es ihr gesundheitlicher zustand verlangt, dann versuchen sie auch die
I-pension zu bekommen.
suchen sie darum an - nehmen sie sämtliche befunde / ärztliche atteste mit.

>zum AMS zurück melden und um Ipension ansuchen. (ohne gewähr)

(es ist irre was sich hier in österreich unter hundstorfer "SPÖ?" / (ÖVP
etc.) abspielt - ich hoffe das schlägt sich endlich auch in den wahlen nieder)
alles gute!

8.03.13 um 9.58 Uhr - von L. H. - "Rechtsberatung durch KOBV"
Hallo,
zu R* \"Bin absolut am Ende\". Mein Tipp Krankenstand unterbrechen sich bei AMS rückmelden und dann mit anderer Krankheit kurzfristig wieder in Krankenstand. Dann wieder zu AMS und mit Grundkrankheit in Krankenstand. Wichtig in dem Falle
Rechtsberatung durch KOBV:


7.03.13 um 11.32 Uhr - von M*. - "Und wer bestimmt eigentlich das ich mich operieren lassen muss, das ist doch meine Sache?"


Hallo !!
Ich hätte eine Operation machen sollen, können oder müssen wie auch immer, bin aber kein Notfall, es wurde mir nur angeraten. Termine wurden gemacht etc. Beim Ams bin ich gemeldet und muss mich da immer wieder vorstellen. Jetzt ist es so, das ich Op aus persönlichen Gründen nicht machen werde..das Risiko und meine finanzielle Lage sind einfach zu riskant. Ich habe beim Ams das erwähnt und gebeten mich wieder zu vermitteln. Jetzt verlangen die ein Attest in dem mein Gesundheitszustand dokumentiert wird. Dürfen die das überhaubt? Ich bin selber gelernte Arzthelferin und weiss das das Ams eigentlich keine Auskunft bekommt. Und wer bestimmt eigentlich das ich mich operieren muss, das ist doch meine Sache ? Danke für eure Hilfe
(5.03.13)

Antwort: "Arbeitslose sind in Österreich Menschen ohne Rechte!"
das AMS will wissen ob sie vermindert arbeitsfähig sind oder voll einsatzfähig.

es hat die möglichkeit sie deswegen ins BBRZ zur "untersuchung" zu zwingen. (wird das ev. auch tun)
weswegen ein nachweis / atteste von vertrauensärzten anzuraten wäre.
ausser sie fühlen sich voll fit / gesund! dann bestehen sie drauf, dass sie jede arbeit machen können! Op hin oder her?

sie besitzen "keine" rechte mehr als arbeitslose. wir leben im faschistischen
österreich - wird erst im vollen umfang sichtbar gehört man einer minderheit
(einem feindbild - dem sämtliche rechte entzogen werden) an.

deswegen brauchts unbedingt widerstand - denn jeder mensch besitzt den schutz der menschenrechte - auch im "faschistischen" Österreich!

zum thema
"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten"
Ärzte (ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der
Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12) alles gute


6.03.13 um 18.11 Uhr - von P*. - "Meine größte Sorge: in einen SÖB-Teilzeitjob gezwungen zu werden - soll ich um I-Pension ansuchen?"


Lieber Christian!

Schon sehr lange beobachte ich alles, was sich auf Deiner Seite so tut.
Jetzt bin ich soweit, selbst eine Anfrage an Dich zu stellen:

Seit 2 Jahren bin ich arbeitslos gemeldet, beinahe 1 Jahr davon im Krankenstand. Die Probleme mit meinem Rücken werden immer extremer, mein psychischer Zustand immer schlechter.
Bin 58 jahre alt, in den latzten Jahren hatte ich einen sehr spezialisierten technischen Job, den es sehr selten in Österreich gibt, und daher kaum Aussicht auf eine vergleichbare Stelle.
Meine größte Sorge: in einen Teilzeitjob (SÖB) gezwungen zu werden.
Ich soll mich bei einer Jobbörse für eine Stelle bewerben (keine schriftlichen Angeben), und meinen Lebenslauf vorab an den Dachverein senden. Das will ich aber nicht.
Kann ich dazu gezwungen werden?
Was meinst Du, soll ich um I-Pension ansuchen, oder soll ich von meinem Berater zur Untersuchung geschickt werden?
Daß ich mit meinen 58 Jahren keine Chance mehr auf einen Arbeitsplatz habe ist mir (und sicher auch dem AMS) bekannt.
Was wird noch alles auf mich zukommen?

lg p bitte alles anonym (5.03.13)

Antwort:
Ja, versuche in die Frühpension zu kommen! Wenn du einen Berufschutz geniesst, dann hast du gute Chancen auf Erfolg! - Wird die Frühpension abgelehnt unterstützt dich ev. die AK bei der Klage vor Gericht - wenn ein Berufschutz vorhanden ist!

Zu AMS bzw. Blindbewerbungen (27.03.11)

"
Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"
(§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.
An diese Adresse wäre ev. eine Bewerbung zu senden!)

Zur Information: Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
(ohne Gewähr)


6.03.13 um 18.00 Uhr - von J. S*. - "„Job-Suchmaschine - StepStone.at"


Sehr geehrter Herr Moser!

Mit rund 3 Mio. Seitenzugriffen und mehr als 6.000 topaktuellen Stellenangeboten aus Österreich zählt StepStone.at zu den führenden Online-Jobbörsen in Österreich.

Deshalb würden wir Ihnen gerne vorschlagen, StepStone.at (http://www.stepstone.at/jobs/jobs.html) in Ihre Rubrik „Job-Suchmaschine in Österreich“ (unter http://www.soned.at/links) aufzunehmen, damit Sie Arbeitssuchenden eine alternative Plattform bieten können, um weitere Stellenangebote zu finden.

Wir freuen uns auf eine positive Rückmeldung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen,

StepStone Österreich GmbH
J. S.
Marketing
Frankenberggasse 13/17
A-1040 Wien

Tel.: +43/1/405 00 68-0
Fax: +43/1/405 00 68-50
Web:
http://www.stepstone.at (5.03.13)


5.03.13 um 16.41 Uhr - von D*. - "Aufforderung zur Lüge! - Bezugssperre weil ich bei der Bewerbung nicht Lügen wollte und über die fixe Zusage informierte?"


Guten Tag Herr Moser

Habe Ihre web seit entdeckt bin sehr begeisterter von Ihnen

Habe selber Probleme mit ams

Ich habe stelle Zusage für der Schweiz am 14.03.2013 Hotel wo ich letzte Sommer gearbeitet habe (hotel b. b.)
Aber seit 10 Februar habe ich von ams trotz stelle zusage Stellenangebote bekomme …
Habe ams angerufen dennen gesagt das ich zu arbeite anfange in der schweiz am 14 .3,2003 die stellenzusage haben die auch bei sich …
Die beraterin A. H. von ams hat gesagt das ich trotzdem gehen soll ….mich zu bewerben ….

Das habe ich auch gemacht Bei fri..... bei caffe sch. caffe g.

Habe stellenangebot bekommen für lungau w. habe dort Bewerbung mit e-mail geschickt
Der Direktor habt mich dann angerufen und hat mir erklärt das ich paar Wochen probe arbeite und dann habe ich der Vertrag zum Unterschreiben,,,

er war sehr nett und ich habe zu ihm dann gesagt das ich ab 14.3 fixe stelle in der Schweiz habe ..und daher kein Arbeitsvertrag unterschreiben kann …aber arbeiten kann kommen bis eben 14.03 er sagt dann das es kein sinn hat warum bewerbe ich mich …ich sagt es wie es ist das die ams beraterin A. H. mir gesagt hat ich muss mich bewerben ….und zu direktor habe ich gesagt das ich ihm das gar nicht sagen darf …das ich eine stellen zusage habe …also praktisch ich sollte ihm anliegen …
er sagt es ist kein problem ….brache nicht zu kommen die Sache ist erledigt .frage ihm .,,,,,wird es auch so zu ams sagen ….sagte er ja …

bei anderen stellen habe ich mich normal beworben …per e-mail telefohnisch oder bin persönlich gegangen …keine hat mir zusage gemacht

hatte dann termin am 12.02 bei A. H. ….und die hat sofort gefragt wegen w.wirt ….ich habe gesagt das ich mich beworben habe und das ich nicht genomen würdee…dann hat Sie denn Direktor angerufen …und er hat er gesagt ,….ich hätte job sofort gekommen ohne uns gesehen oder getroffen habe so nur von e-mail bewerbung …aber nahm mich nicht weil ich am 14.03 .2013 in der schweiz anfange …und hat gesagt das ich ihm das nicht sagen dürfte weil mir so ams gesagt hat …jetzt habe ich bescheid bekommen dem habe ich hier beigelegt ,meine notstandhilfe ist 6 wochen geschtrichen also von 12.02-25.03 bitte um hilfe …. Mfg (4.03.13)

Antwort:
Legen sie sofort
Berufung ein!
Wenn jemand während einer Sperre ein DV beginnt wird (wahrscheinlich) von der Sperre Abstand genommen! Muss erst recht bei ihnen geschehen, weil das DV im Zusammenhang mit dieser Sperre steht! Sie wollten / "durften" bez. diesem DV. nicht Lügen weswegen ihnen der Bezug gesperrt wurde!
Der Beginn des Arbeitsverhältnis fällt genau in die Zeit der Sperre! So zeigt sich, dass sie die Wahrheit gesagt haben und tritt zugleich diese Regelung in Kraft, nach der von einer Sperre abzusehen ist! (ohne Gewähr)

>Wäre interessant gewesen, welche Entlohnung es für die Probearbeit gegeben hätte! Sie hätten nach KV entlohnt werden müssen - ansonsten hätten sie ohne Sperre verweigern dürfen!


5.03.13 um 14.29 Uhr - von G*. - "Kann mich das AMS zwingen die Pflegehilfeprüfung an dieser Schule abzulegen?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich befinde mich dzt. im 3. AJ zur DGKS (2. Berufsweg) welches vom AMS finanziert wird. Aufgrund der schulischen und privater Mehrfachbelastung wurde mir im August 2012 ein psycho-vegetatives Erschöpfungssyndrom diagnostiziert. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Theorie bereits positiv abgeschlossen, jedoch war es mir unter diesen Umständen nicht möglich, das damalige Praktikum positiv abzuschliessen. (Die vorangegangen Praktika wurden alle mit ausgezeichnet und einem gut absolviert) Auf Anraten der Schule stellte ich ein Ansuchen um Auszeit, um die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt beenden zu können. In diesem Zustand musste ich von seitens des AMS einen umfangreichen Leistungstest ablegen bzw. es wurde ein psychologisches Profil erstellt, in dem hervorging, dass aus arbeitspsych. Sicht eine positive Absolvierung der Ausbildung, Nachholung des Praktikums sowie eine längerfristige berufliche Tätigkeit in diesem Bereich angenommen und befürwortet werden kann. Aufgrund die!
ses klinisch-psych. Befunds wurde mir - unter Einhaltung div. Auflagen u.a. begleitende Psychotherapie - für den Zeitraum Jänner - Juni 2013 und vorgegebener Kosten, eine Aus- u. Weiterbildungsbeihilfe zugesichert. Dzt. absolviere ich dieses Wiederholungspraktikum, erhielt eine negative Zwischenbeurteilung und es wurde mir nahegelegt die Ausbildung zu beenden und die Pflegehilfeprüfung abzulegen. Jetzt habe ich folgende Fragen und bitte Sie um Hilfe: Ich möchte die Ausbildung an einer anderen Schule beenden bzw. auf einer anderen Station absolvieren. Wenn ich diese Möglichkeit habe (muss ich noch abklären), bei der sich jedoch der Zeitraum der Beendigung verzögern wird, ist die Zusicherung der Aus- u. Weiterbildungsbeihilfe auch dann noch aufrecht? Wenn ich mich dazu entscheide wieder in meinen vorherigen Beruf tätig zu sein, kann mich das AMS zwingen die Pflegehilfeprüfung an dieser Schule abzulegen, oder verliere ich bei Verweigerung die Notstandshilfe?
Mit herzlichem Dank im voraus und freundlichen Grüßen (3.03.13)

Antwort:
es ist schwer zu sagen wie sich ihre angelegenheit entwickelt bzw. sie vom AMS in ihrem sinne weiter unterstützt werden.
ich denke, dass es aber für alle beteiligten wünschenswert wäre, wenn sie positiv abschliessen.

ja es wäre aber vorteilhaft, wenn sie die möglichkeit bez. wechsel, in eine andere schule (so das überhaupt möglich ist ) bzw. station, abgeklärt haben, bevor sie mit dem AMS wegen der beihilfe bzw. weiteren unterstützung reden.

es ist für mich schwierig stellung zu beziehen, wenn mir umfangreiche kenntnisse / einblick abgehen wie z.Bsp.: warum wollen sie die Pflegehilfeprüfung nicht ablegen? Bzw. wäre es nicht möglich diese zu machen und anschliessend trotzdem - wenn es die gesundheit zulässt - die ausbildung zur DGKS fertig zu machen.

ich denke sie können nicht - bei notstandshilfeentzug - zur pflegehilfeprüfung gezwungen werden.
es ist die überlegung zur schadensbegrenzung - in dem sinne dass sie mal
eine prüfung haben und die ausbildung nicht völlig umsonst war.

aber nur sie können das am ehesten einschätzen und wenn sie meinen sie
schaffen diese ausbildung zur DGKS auch. dann kämpfen sie natürlich darum.
ev. nehmen sie zu gesprächen eine begleitperson mit - erst recht zu AMS-terminen.

ich finde auch sie haben schon ein so grosses stück des weges zurück gelegt
weswegen sie alles tun sollten um den rest des weges fertig zu gehen.
wenn sie bis hierher gekommen sind schaffen sie auch den rest.

das wünsche ich ihnen auf alle fälle.

und die option vorerst die helferprüfung zu machen lassen sie sich durch den
kopf gehen.

>deshalb ist es immer wichtig vor beginn einer ausbildung auszumachen, wie
sich die finanzierung bei erfolglosigkeit verhält. - ich denke aber, dass sie nichts bezahlen müssen, ausser es wurde so ausgemacht / schriftlich festgehalten?

reden sie auf alle fälle mit den verschiedenen stellen / der behörde / kämpfen sie um die ausbildung und seien sie auch lästig! wenn möglich immer begleitperson mitnehmen. alles gute (ohne gewähr)


5.03.13 um 10.17 Uhr - von K*. - "Leider bei schmarotzender Zwangsmassnahme unterschrieben?"


Sehr geehrter Hr. Moser

Mein Freund hatte heute einen AMS-Termin von dem aus er SOFORT zu ITWORKS in der Favoritenstraße geschickt wurde.
Dort unterschrieb er LEIDER folgendes:
Am Briefkopf sein Name und seine Adresse mit Datum 04.03.2013

Starten sie mit itworks durch!
Sehr geehrter Herr B.,
Wir freuen uns,ihnen auch schriftlich zu bestätigen,dass sie ab 11.03.2013 in die Qualifizierungsphase bei itworks Personalservice einsteigen können. Während dieser Phase können sie sich auf das Dienstverhältnis bei itworks Personalservice vorbereiten. Wir bitten sie,sich am 11.03.2013 um 8-00 bei itworks Personalservice, Favoritenstraße 82, 1100 Wien, beim Empfang einzufinden. Sollten sie zum obigen termin krank sein, später kommen oder eine Arbeitsstelle angetreten haben, informieren sie uns bitte unter: 01/********
Mit freundlichen Grüßen......

WIE kommt er da jetzt wieder heraus-oder ist das eh noch keine \"einstellung\" bzw Verpflichtung zu itworks???? Unterschrieben hat er das ganze LEIDER!

Ich bitte inständig um Hilfe wie er jetzt weiter vorgehen soll, damit er dort nicht zwangsverpflichtet wird!!!!!

Dank vielmals schon mal im Vorhineine für ihre Mühe
Ihre *
(4.03.13)

Antwort:
Ein Rauskommen gibt es ganz selten!
Heisst: Diese Zwangsmasnnahmen - durch die es, bei Verweigerung, eine "oft auch rechtswidrige" Sperre gibt - müssen "dann" mit dem Rechtsweg (
Berufung etc.) bekämpft werden.
Ist ihr Freund erst kurz arbeitslos - dann hätte er aufgeklärt werden müssen.
Hat er schon einige Deppenkurse besucht, so wurden die Defizite schon ausgeglichen! Was die Pflicht der Deppenkurse wäre!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)
Dort finden sie ev. Gründe für die Berufung, falls ihr Freund verweigert und deshalb gesperrt wird!
Es gibt kein Losungswort, dass Betroffene von den Volks-Vertrottelungs-Kursen befreit! Im Gegenteil wird hier der demokratische Rechtsstaat missachtet und systematisch Menschenrechte verletzt! (ohne Gewähr)

Und nichts mehr unterschreiben! Heisst soviel wie ich bin einverstanden.
Gegebenenfalls die Unterschrift zurückziehen! (Eingeschrieben per Post oder Fax oder vor Zeugen mündlich bzw. schriftlich bestätigen lassen!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Anmerkung: "Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"
"
Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen!" (19.02.13)

Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten (7.05.10)

5.03.13 um 15.11 Uhr - von K*. - "
Krankenstandsflucht"
Danke erstmal. Wenn er jetzt am 11.03.2013 wo er wieder hin soll in Krankenstand geht??? Und ist er jetzt schon in dem sogenanntem Dienstvertrag drinnnen (siehe oben was er unterschrieben hat) ??? Er würde dort NUR 820.- BRUTTO bekommen!!! Vom AMS bekommt er 930.- monatlich , hat eine Miete von 650.- und kommt mit dem schon sehr schwer aus!!!!! Wenn das was er unterschrieben hat schon der "dienstvertrag" ist, kann er sich gleich den Strick nehmen!!! Arbeitslos ist er seit 1.5 Jahren und Kurse hätte er schon oft gehabt, ist aber immer in Krankenstand gegangen!!!!

Antwort: Vorsicht absichtliche behördliche Armutserzeugung
es sieht anscheinend so aus, dass er erst mal für ein paar wochen in einem deppenkurs muss und anschliessend in das transitarbeitsplatzverhältnis gezwungen wird.

wenn dem so ist und er vom deppenkurs-coacherIn in den "deppenkurs-eigenen"
SÖB-
arbeitsplatz vermittelt wird, so gäbe es einen weiteren berufungsgrund, weil nur das AMS unter bezugssperre vermitteln darf.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

(Behördliche Armutserzeugung)
nach einem 28 wöchigen DV (auf fünf jahre zurück gerechnet) gibts auch eine neue bemessungsgrundlage und sein bezug fällt dann um einige hundert euro im monat runter.

"Das AMS/Hundstorfer wissen um den Schaden, den sie der Versichertengemeinschaft-en/dem Gesundheitssystem anrichten und möchten diesen anscheinend mit der totalen Zerstörung der einzelnen Betroffenen beheben?!"
"Öffentliche Aufforderung zur Denunziation als Krankenstandsbekämpfung!"
AMS: Jagd auf kranke Arbeitslose
mit der Anmerkung:
"Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?" (31.07.11)


4.03.13 um 11.41 Uhr - von F*. - "Deppenkurs in der Schwangerschaft?"


Sehr geehrter Hr Moser!

Ich bin seit 23.Oktober Arbeitslos, bevor warich in Karenz. Habe 2 Kinder 3 und 6 Jahre alt.
Am Freitag hat mich meine Berater zu einem kurs geschickt was am Montag beginnt.Heisst \"Neue Wege\" veranstalter Update training gmbh.
Er hat gemeint obwohl ich in der 9.Woche Schwanger bin muss er mich in diese Kurs schicken da jede 6 Monate ein Kurs besucht werden muss.Er hat mich weder über Kursinhalt noch über sonstiges aufgeklärt,hat nur gesagt das es sich um einen Kontrollmeldetermin handelt.Da es sich offensichtlich um ein deppen Kurs handelt,würde ich gern diesen Kurs ablehnen,da ich kein Erfolg in solchen Kursen sehe vorallem in der 9 SSW.Welche möglichkeiten habe ich?
Ausserdem sollte der Kurs von 8:30-14:30 dauern was Wöchentlich 25 bedeuten würde.Ich habe eine Vereinbahrung mit der Ams nur 20 Stunde Arbeiten zu wollen,bzw würde das gern auf 16 Stunde korrigieren.Könnte ich mich ev dagegen wehren?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg
(2.03.13)

Antwort:
ev. reden sie mit dem vorgesetzten / geschäftsstellenleiter, nicht jede(r) AMS-beraterin?" vermittelt schwangere frauen in einen deppen-, mobbingkurs ? >begleitperson zu terminen mitnehmen!

ja - wenn sie verweigern und es gibt eine "rechtswidrige sperre" so ist
wahrscheinlich die
Berufung erfolgreich.

da sie noch nicht lange arbeitslos sind hätten sie auch aufgeklärt werden müssen. - Aufklärung/Begründung für Deppenkurse Pflicht!

Erfolgreicher Berufungsgrund bei
fehlender Belehrung:
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann
der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben!
(Parteiengehör)

Betreuungspflichten:
auch müssen sie dem arbeitsmarkt nur 16 stunden zur verfügung stehen.
lassen sie das auch ändern, wenn im betreuungsplan 20 stunden stehen.
(ev. eingeschrieben senden)
oder zeugen mitnehmen - zum termin - immer begleitperson mitnehmen.

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

weitere infos:
praktikum - keine gratisarbeit betrifft

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige
Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10
Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
Arbeitstraining -

Aufsuchende Vermittlung freiwillig (ohne gewähr)


2.03.13 um 14.36 Uhr - von K. - "Berufung trotz Betreuungspflichten abgelehnt?"


Hallo Herr Moser,

Die Entscheidung meiner Berufung ist nun endlich angekommen und meine
Berufung wurde abgelehnt !
Angegeben wurden nur die bereits genannten Gründe plus dem Zusatz, dass es
mich nicht mehr trifft als andere Arbeitslose die gesperrt werden.
Weitere Schritte kann ich mir mit € 18,94 tägl. + BMS leider nicht leisten.
Somit ist das Thema für mich leider hier beendet.

Ich danke Ihnen trotzdem für all Ihre Mühe !!!! Lg. (22.02.13)

Antwort:
wie wurde in der berufung auf die verminderte verfügbarkeit wegen der
betreuungspflichten eingegangen?
sie mussten doch nur 16 bis ev. 20 stunden die woche zur verfügung stehen?
was sagt die berufung dazu?
nicht selten hat eine AMS-landesgeschäftsstelle die rechtswidrige sperre der AMS-regional-geschäftsstelle bestätigt - demokratie-politische unvereinbarkeit höchster güte. irre!
deswegen würde ich beschwerde an den VwGH erheben.
erst dort kann man sich eher unabhängigkeit erwarten.
ev. um Verfahrenshilfe_VwGH. ansuchen, dann ist die beschwerde gratis.
(ohne Gewähr)

("Mir wurde tatsächlich der Bezug gesperrt" - Ich werde natürlich Einspruch dagegen einlegen. unter: "
Deppenkurs: Nur leider hatte der Titel sehr wenig mit dem Inhalt des Kurses zu tun." - 21.10.12)


1.03.13 um 0.56 Uhr - von D. S. - "Mein AMS Betreuer hat allen Anschein nach mutwillig, einen Betreuungsplan hinter meinen Rücken erstellt"


Sehr geehrten Damen und Herren!
Ich bin 22 Jahre und beziehe die Mindestsicherung (beziehe kein Arbeitslosengeld). Schon seit längerer Zeit befinde ich mich unter anderem im Zwist mit dem AMS aufgrund dessen, weil sich das AMS weigert sich auf meine Aufforderung hin, mich nicht mehr als Arbeitslosen der eine Stelle als Callcenter Agent sucht zu löschen.

Da laut AMS das, dass einzige ist, worin ich eine ''Ausbildung'' hätte.
Tatsächlich habe ich lediglich eine längere Berufserfahrung darin. Als ob ich sonst nicht im Stande wäre, was Neues zu Lernen. Vielmehr interessiere ich mich, eine Lehre als KFZ-Techniker oder EDV-Techniker anzufangen. Ich will nicht leugnen dass mir mittlerweile mein Betreuer nach einer Beschwerde an das Sozialministerium meistens Lehrstellenangebote schickt.

Allerdings werden mir trotzdem immer wieder Stellen als Callcenter Agent zugeschickt. Wie immer weigerte ich mich, mich für diese Stellen zu bewerben. Und deswegen wurde mir diesbezüglich mit einer Abmeldung vom AMS seitens meines Betreuers gedroht und mittlerweile ist dies anscheinend auch geschehen.

Darf er mich denn obwohl ich nachweislich mich um eine Beschäftigung bemühe, vom AMS abmelden? (Bewerbungsliste, sowie absolvierte Aufnahmeprüfungen bei Firmen sind vorhanden)

Und falls nicht, wie kann ich effektiv dagegen vorgehen, um endlich zur Löschung dieser Stellenausschreibung beizutragen?

Aufgrund dessen bekam ich kurzer Hand vom Sozialamt einen Bescheid über die Streichung meiner Mindestsicherung (2 Monate jeweils -25% und im nächsten Monat -50%). Sofort wurde von mir ein Berufungsantrag gestellt und vor kurzem Eingeschrieben verschickt. Das unfassbare was ich nach ausführlicher Überprüfung meiner Dokumente herausfand ist, das ich keinen aktuellen Betreuungsplan, geschweige denn eine Betreuungsvereinbarung mit dem AMS aufrecht habe.

Ich habe lediglich eine aufrechte Niederschrift worin draufsteht, das ich mich durchschnittlich 2x in der Woche bewerben soll. (Allgemein bewerben, nicht für eine bestimmte Stelle) Das AMS behauptete trotzdem das ich einen habe. Als ich das AMS darum bat mir diesen Betreuungsplan zu schicken, war dieser tatsächlich nicht unterschrieben, geschweige denn mir jemals vorgelegt, noch wurde ich darum gebeten diesen zu unterschreiben. Ich konfrontierte das AMS damit aber die meinten ungeniert ''Sie wollten ja nicht unterschreiben''.

Mein AMS Betreuer hat allen Anschein nach mutwillig, einen Betreuungsplan hinter meinen Rücken erstellt obwohl ich es nicht unterschrieben habe und es Ihm System so eingetragen als ob ich damit einverstanden wäre! Ich möchte gegen diesen Betreuer Anzeige erstatten, ich weiß aber nicht an wen ich das am besten tue und wie man so eine Handlungsweise nennt, ist es eine Dokumentenfälschung oder eine Dokumentenunterschlagung, vielleicht beides? Ich weiß es nicht und bitte Sie diesbezüglich um Rat.

Somit hätte ich gar keine Verpflichtung gegenüber dem AMS mich als Callcenter Agent zu bewerben, bis auf die erwähnte Niederschrift mich um die Jobsuche zu kümmern, oder?

In diesem Fall hätte doch der AMS Betreuer auch nicht das Recht mir zu drohen und vom AMS abzumelden, was meinen Sie?

Ich danke Ihnen für Ihre beanspruchte Zeit.

Antwort:
Ob die Vorwürfe für eine Anzeige, unter welcher Begründung? reichen, kann ich ihnen leider nicht sagen. In diesem Fall bin ich eher geneigt zu sagen "Nein" - Ein Rechtsanwalt wüsste hier eher Bescheid!
Aber senden sie UNBEDINGT eine
Beschwerde an mehrere Adressen

Das AMS praktiziert diese Ignoranz des Betroffenen-Willens, missachten Menschenwürde und Menschenrechte!
Die einseitige Erstellung des Betreuungsplan hat beim AMS Methode. Wenn Betroffene nicht unterzeichnen holen die AMS-BetreuerInnen einen Kollegen der dann als Zeuge unterschreibt!
Senden sie ihre Wünsche bez. Betreuungsplan eingeschrieben ans AMS (Betreuer), so müssen die sich damit auseinander setzen und gegebenenfalls die Unstimmigkeiten begründen.

Ja, das war richtig gegen die Kürzungen Berufung einzulegen. Aber Vorsicht, Arbeitslose haben Dank SPÖ / ÖVP (etc.) keine Rechte. Sie müssen jede "zumutbare" Arbeit annehmen. Deshalb müssen sie das Problem Callcenter anders lösen, als immer verweigern. - (Sehen sie sich ev. die KV-Verträge der Firmen an. - ev. Unterbezahlung etc.)
Das menschenverachtende asoziale AMS konstruiert ihnen Arbeitsunwilligkeit daraus, was die Gefahr der Einstellung der Unterstützung/Mindestsicherung mit sich bringt. (ohne Gewähr)

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