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21.12.2011 um 10.14 Uhr - von He. W. - "Was soll ich tun??"
"Berufung wie Strafanzeige wegen Nötigung und Amtsmissbrauch wurden eingebracht"


Hallo Hr. Moser!
Wir haben uns vor kurzem,wegen meiner AMS-Bezugssperre-Vereitelung einer SÖB-ITWORKS Massnahme,Datenverweigerung unterhalten.
Berufung wurde eingebracht und läuft.
Auch eine Strafanzeige(wegen Nötigung und Amtsmissbrauch) bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien wurde eingebracht,ich erhielt ein schreiben von der STAATSANWALT...das hier Ermittlungen im laufen sind.
Ich hatte bei der MA 40-einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen gestellt,der aber abglehnt wurde,da ich eine AMS-Eingliederungsmassna
hme,vereitelt habe.Weiters habe ich eine Antrag auf Mindestsicherung gestellt,wo der Bezug auf 25 Prozent gekürzt wurde,Ausszahlung auch erst am 1.Januar 2012,auch wieder da ich eine Eingliederungsmassnahme des AMS-Vereitelt habe.Mein Bezug wurde mit 17.11.2011 gesperrt,seitdem verfüge ich über keinerlei finanziellle Mittel mehr,steh vor einem Wohnungsverlust,Miete,Heizung,monatl.Zahlungen können nicht eingehalten werden,Jahreskarte der Wiener Linien konnte nicht mehr abbgebucht werden,bin auch nicht mehr mobil deswegen,was soll ich tun??Danke für ihre Anhörung!
mfg- Hel. W. (20.10.2011)

(30.11.2011 um 13.18 Uhr - von W. H. - "Rechtswidrige Bezugssperre wegen Datenverweigerung"
"Schwere Nötigung und Amtsmissbrauch sind Verbrechen - wie "der rechtswidrige Entzug der Versicherungsleistung"!")

Antwort: "Vorbild für viele unschuldige Behörden-Opfer!"
"Die Entscheidungen des Sozialamt`s/MA 40 schriftlich per Bescheid verlangen! Auch die sind (unbedingt) zu berufen!
Und nur mehr mit Begleitperson zu solchen behördlichen Terminen gehen!
Die derzeitige unseriöse faschistoide Politik der österreichischen Regierung-(en) macht das nötig!
Besuchen sie die Caritas und bitten sie um Hilfe! Ev. nehmen sie Unterlagen mit und erklären denen, dass es sich "ev." um eine rechtswidrige Sperre handelt!

(Wäre auch der Berufungsgrund gegen den Sozialamt-Bescheid!)

Obwohl Hundstorfer sämtliche Behörden verknüpft hat um die unschuldig Betroffenen ("der unteren sozialen Schichten") zu demütigen, auszugrenzen, in letzter Konsequenz ("psychisch") zu vernichten,
um der Ausbeutung zuzuführen,
sind Berufungen / Beschwerden notwendig! Alleine schon deshalb, dass diese aufliegen!
Diese unseriösen Behörden-MitarbeiterInnen nehmen fehlende Berufungen/schriftliche Beschwerden als Argument - "Es ist alles in bester Ordnung, denn es liegt nichts auf - ausser Einzelfälle!" - her!

Zum Nachahmen!
Find ich toll, dass sie sich wehren, obwohl ihnen gerade die "Lebens-Existenz" erschwert/verunmöglicht wird, was sie zum Vorbild für viele "unschuldige" Behörden-Opfer macht!"

21.12.2011 um 8.52 Uhr - von L. J*. - "Einstellung der Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit"

"Hundstorfers-AMS zerstört die DEMOKRATIE wie dessen Rechtstaatlichkeit"


Vielen Dank für die vielen Infos auf dieser Seite!

Ich habe letzte Woche einen Bescheid über die Einstellung der Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit bekommen.
Begründung: Sie haben innerhalb eines Jahres 3 Ihnen zugewiesene, zumutbare Stellen abgelehnt mit der Folge von insgesamt 3 Ausschlussfristen.

Aber gegen den Bescheid der letzten Ausschlussfrist hatte ich vor ca. 2 Wochen Berufung eingelegt und bis heute noch keine Entscheidung bekommen.

Zu meiner Frage: Ist es möglich, dass das AMS mehrere Bescheide ausstellen kann, die einander Bedingen? Also wann wird der erste Bescheid verbindlich (rechtswirksam, rechtskräftig .ich weis leider nicht wie das in diesem Zusammenhang heißt)?
Wie kann ich das in die Berufung des zweiten Bescheides einbringen, es ist ja der Hauptteil der Begründung?
Muss das AMS die Bescheide Chronologisch bearbeiten oder kann es dies willkürlich.

Die gesamte Geschichte ist etwas komplizierter und hier liegt der Fehler bei mir! Ich hatte bis zu diesem Sommer alles geglaubt was man mir gesagt hatte! Nach langem Studium dieser Seite hatte ich mich diesen Sommer entschlossen gegen einen Bescheid zu berufen! Ich bekam Recht!
Und je länger ich die 60 Seiten des AlVG studiere, desto schockierter bin ich über die handelnden Personen in diesem Gefüge. Dass so etwas in einem hoch entwickelten Land passieren kann schockiert mich!

Vielen Dank Im Voraus (19.10.2011)

Antwort: "Faschistische Behörde!"
"Legen sie sofort ( innerhalb 14 Tage) Berufung gegen diesen Bescheid ein!
Das AMS mit seiner willkürlichen "Gerichtsbarkeit" machen die Demokratie wie dessen Rechtsstaatlichkeit zur Farce!
Würde es sich um ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren handeln, so ist ein Urteil erst rechtskräftig, wenn sämtliche Instanzen ausgeschöpft sind!

Indem das AMS per Bescheid Sanktionen, die sich auf ein nicht rechtskräftiges "Urteil" stützen, verhängt, verletzt es das demokratische rechtsstaatliche Prinzip!
(Berufungsgrund)

Österreich eine Bananenrepublik:
Die AMS-eigene "Gerichtsbarkeit" verhängt willkürlich ("rechtswidrige") Bezugssperren! - Sperrt "rechtswidrig" die Versicherungsleistung, auf die Rechtsanspruch besteht!

Wobei das AMS mit der bescheidlosen Einstellung der Notstandshilfe/ALG, andauernd grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen verletzt!
Unverletzlichkeit des Eigentum

Geschweige denn, dass hier keine unabhängige Stelle/Behörde/Justiz Sanktionen/"Strafen" verhängt! Oder die Berufungen dagegen behandelt!

>"Die involvierte Behörde entscheidet über die Berufungen, die letzlich gegen die eigene Behörde eingebracht werden!"
Die selbe Behörde entscheidet also über die eigenen "rechtswidrig" verhängten Bezugssperren!<
Das ist bez. Demokratie/Rechtsstaatlichkeit ein unerhörter, unglaublicher Skandal!

Es ist unfassbar, dass Hundstorfers-("SPÖ?")-Behörde "AMS" wüten kann wie es ihr beliebt!
- Hier wäre ein Rechtsbeistand unbedingt erforderlich - auch im Interesse der Gesellschaft!
Wird hier m. E. deutlich, dass durch eine Behörde "gestrige" Politik / ("faschistische"-"nazi"-Verhaltensnormen"/"Gedankengut") noch immer praktiziert wird!

(AMS missachtet den demokratischen Rechtsstaat)

Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung!

(Ein weiterer Fall, bei dem die Urteile - auf die sich die Dauersperre/sanktion bezieht - erst durch den VwGH bestätigt oder aufgehoben werden müssen ist mir ebenso bekannt!)

Nochmals: Legen sie unbedingt Berufung ein!
Jede(r) der für sein Recht kämpft, kämpft auch für das Recht aller!
Gegen diese behördlichen Schweinereien müssen wir unbedingt ankämpfen! Stellen sie auch eine Gefahr für die gesamte Gesellschaft dar!
Wir haben noch in Erinnerung wohin diese "gestrige" Politik in Steigerung/Entwicklung führt!

Ps.: Haben sie die Berufungsfrist (14 Tage) eingehalten?
Sie schreiben nach Studium dieser Seite (meinen sie SoNed?) haben sie eine Berufung gewonnen! Wurde diese dann rechtswidrige Sperre ebenfalls für die Begründung der Dauersperre herangezogen?"

19.12.2011 um 19.32 Uhr - von H. W. - "Berufung erfolgreich"


hallo herr moser,

berufung durch,jetzt warte ich auf die nachzahlung.

danke für die unterstützung
mfg
h. w.

Anm.: "Wegen Überschreitung von kollektivvertraglich festgelegten Zeiten nicht zumutbar"

(19.10.2011 um 10.25 Uhr - von H. W*. - "Ist die Sperre legitim?" Selbstgesuchte Stelle im "Taxi"un"wesen" abgesagt!)

Antwort:
Freut mich! Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


19.12.2011 um 19.01 Uhr - von Ul*. - "Zwei geringfügige DV - danach wieder arbeitslos melden?"


Wann verliert man den Anspruch auf Notstandshilfe?

Ich beziehe derzeit Notstandshilfe und arbeite geringfügig (mit freiem DV). Nun habe ich die Möglichkeit, eine weitere Beschäftigung zumindest bis Sommmer 2012 anzunehmen, die voraussichtilich ebenfalls unter der Geringfügigkeit liegen wird.

Mit beiden Tätigkeiten würde ich \"zu viel\" für das AMS verdienen, müsste mich vom Bezug abmelden. Was für mich durchaus vorstellbar. Weiters habe ich bei der WGKK nachgefragt und es ist möglich, die Krankenversicherung monatlich selbst zu bezahlen.

Wenn ich zumindest bis Sommer beide Tätigkeiten ausübe, danach nicht sofort in einen andere Tätigkeite wechseln kann und mich wieder arbeitsuchende melden müsste, hätte ich weiterhinn Anspruch auf Notstandshilfe? Oder falle ich aus dem AMS-System?
In den Monaten wird natürlich nicht an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Für Tipps bin ich sehr dankbar. (18.12.11)

Antwort:
Grundsätzlich ist es kein Problem - Wenn man sich vom AMS abmeldet und sich innerhalb 5 Jahren wieder arbeitslos meldet hat man wieder Anspruch auf Notstand/ALG!
AlVG: § 37. innerhalb fünf Jahren wieder anmelden!
Fristverlängerung gemäß § 15 und gemäß § 81 Abs. 10

Steuerfreier Zuverdienst?
AK Fallbeispiel : 2 Einkommen UNTER der Geringfügigkeitsgrenze

Nach AK Auskunft hat man durch diese Zeiten keinen Arbeitslosengeldanspruch!
Dürfte also zu keiner neuen niedrigeren Bemessungsgrundlage führen!
(ohne Gewähr)
Ev. sprechen sie mündlich noch bei der AK vor!

17.12.2011 um 17.18 Uhr - von AbdA*. - "Wirkung von AMS Schulungen"
"Leser-Kommentar von AKTIVE ARBEITSLOSE im Standard"


Wollte nur auf einen Artikel im Standard hinweisen:

Wirkung von AMS Schulungen / Auf AMS-Kurs

(18.12.11 um 22.07 Uhr - Erstaunlich innerhalb 2 Tagen 456 Postings - Ein Grossteil davon sind heftige Kritik / Unmutsäusserungen!
"Mein Optimismus: Die Informationsgesellschaft deckt das AMS / Hundstorfer "SPÖ?" als menschenverachtende, inkompetente Behörde auf!"
"Ev. weist die Informationsgesellschaft - "früher oder später" - das menschenverachtende, inkompetente AMS mit den Chefs Kopf, Buchinger und politischen Chef Minister Hundstorfer "SPÖ?" in die Schranken!")

>Laut ZIB-1-Bericht verdienen Männer ohne Schulung im neuen Job 7.700 Euro brutto, Männer mit Schulung hingegen 10.000 Euro im Jahr. Frauen profitierten noch mehr und kämen von 4.500 Euro auf 7.100 Euro brutto, im Jahr!<
(Sinnhaftigkeit AMS / ORF)

Anmerkung: "Mindestlohn contra "Schulungen"/Deppenkurse?"
"Vielleicht hätte Minister Hundstorfer seine Behörde "AMS" in Kenntnis setzen sollen, dass er 2007 als ÖGB-Präsident mit WKÖ-Präsident Christoph Leitl die Grundsatzvereinbarung zum 1.000 Euro-Mindestlohn unterzeichnete. (?)

Dann wäre dem AMS ev. bewusst, dass eine Studie, die versucht diese (ca.)-Einkommenshöhe den Schulungen (= Deppenkurse/Mobbingkurse) zuzuschreiben, ins Absurde führen kann?"

Chronik der Arbeitsmarktpolitik:
Mindestlohnvereinbarung in Österreich 1.000 Euro ab Januar 2008 (IAB)

18.12.11 - Weiters: Armutserzeugende Arbeitsmarktpolitik
"Hat irgendwer schon 7100 Euro durch 12 dividiert? - oder gar 4500 Euro?
Das ist die österreichische Arbeitsmarktpolitik (jetzt unter Hundstorfer "SPÖ?")
armutserzeugend, menschenverachtend auch vernichtend!
Nimmt jemand solche Dienstverhältnisse (ab "20 Wochenstunden?" Pflicht) nicht an wird der/dem Betroffenen vom AMS der Bezug/die Versicherungsleistung gesperrt!
In letzter Konsequenz gesteigert bis zur Existenzvernichtung
(Mehrere Bezugssperren führen zur Dauersperre - Auch die deppen-, mobbingkurs-und SÖB-zwangsmassnahmen-provozierten Bezugssperren - "selbst rechtswidrig verhängte Bezugssperren")

Bewusste und gewollte Erzeugung von Armut!
(„Rechtloslegung“. / „Bauernlegen“ <> „Arbeitsloselegen“) (13.12.11)

"Armuts-Erzeugung: Ja dies entspricht den Intentionen des Gesetzgebers"
(19.08.11)

"Wie führt die ÖVP-Politik zur Kriminalität" (10.04.09)

dazu der Kommentar Hass und Gewalt!

Wie erzeugt die SPÖ Armut! (9.04.09)
(Erging als E-Mail an sämtliche SPÖ-PolitikerInnen, Parteien, Medien und Zivilgesellschaft!)

"Ethik-Erklärung gleich arbeitsmarktpolitisches Leitbild"
Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.
als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!
und schwerwiegende ANKLAGE gegen die österreichische Arbeitsmarktpolitik / AMS / Hundstorfer! (19.10.11)

17.12.2011 um 15.08 Uhr - von Z. D*. - "Wieviel bleibt nach Partnerschaftseinkommens-Anrechnung?"


ich 59jahre alt habe arbeitslosengeld 41,-? täglich vifiel bekomme ich notstandhilfe tagesgeld weil meine frau 58jahre alt verdint 939,-? netto mon.Danke.

Antwort:
Die Differenz auf ca. 1150 Euro mon. ("von den neoliberalen PolitikerInnen als "Armutsgrenze?" einer Partnerschaft definiert")
Bleiben ohne Freigrenzen ca. 211 Euro mon. - durch 30 ist ca. 7 Euro tägl. (ohne Gewähr)

Anm: Weitere Links zur Partnerschaftsanrechnung unter Politik erzeugt Armut

17.12.2011 um 13.10 Uhr - von M. B. - "Am besten nur mehr schriftlich geben lassen"


ja hab den neuen Antrag schon abgegeben aber leider durch die Info,das ich in der Zwischenzeit nicht zum Kurs könne bzw. müsse ca 300 Euro verloren. Werde mir solche Sachen am besten nur mehr schriftlich geben lassen obwohl ich mir dann Unmut zuziehen werde aber besser als als mein Geld zu verlieren.

Auf jeden Fall vielen Dank
MFG (16.12.11)

unter:
14.12.2011 um 12.37 Uhr - von M. B*. - "Betreuerinnenwechsel"

17.12.2011 um 10.44 Uhr - von Da. B*. - "BBRZ: Privates Gespräch mit einem Psychiater bei dem kein Funken an Vertrauen vorhanden ist?"


Liebes Soned-Team,

Ich (29) leide seit geraumer Zeit unter einer Ess-Stoerung, etwas was ich meiner AMS-Beraterin (leider) erzaehlt habe und was sie auch in meinem Akt vermerkt hat. Nun habe ich spontan einen Termin fuer dieses BBRZ fuer ein \"simples Erstgespraech\" aufgedrueckt bekommen. Es hat mich etwas ueberrumpelt dass ich dort ein einstuendiges Gespraech mit einem Psychiater fuehren und private Fragen beantworten sollte die mir persoenlich etwas unangenehm waren (ich kenne diesen Arzt nichtmal, habe keinen Funken an Vertrauen und haette auch lieber eine weibliche Aerztin gehabt). Dieser Arzt redete am Ende dieser Prozedur auf mich ein dass er dringend einen psychiatrischen Befund von mir braucht und er wuerde es in seinen Bericht vermerken dass ich dem nachkommen werde (?). Ich werde mich zwar demnaechst in psychologische Behandlung begeben, moechte aber nicht dass saemtlicher meiner Befunde/Therapieplaene in den BBRZ oder AMS-Akten rumflattert - wie kann ich meine Unterschrift rueckga!
engig machen, dass diese nicht weitergegeben werden duerfen? Welche Konsequenzen haette das fuer mich?
Ich habe in wenigen Wochen einen weiteren Termin im BBRZ fuer irgendwelche Tests die sich ueber 2 Tage erstrecken und habe hier im Forum schon oefters von koerperlichen Untersuchungen gelesen - die fuer mich absolut undenkbar waeren! Was passiert wenn ich gewisse Dinge verweigere? Vielen Dank fuer ihre Zeit und ihre Muehen, Da. B. (16.12.11)

Antwort: "Faschistische Methoden"
Sie dürfen dem BBRZ die Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!
"Widerrufen sie die Einwilligung zur Datenübertragung!
Vorsicht: Sollte unter Zeugen passieren oder/und besser machen sie das schriftlich! (Auf einer Kopie bestätigen lassen)

RA. Dr. Pochieser: Datenverweigerung - "Werden Daten unter Androhung des Verlusts der Notstandhilfe verlangt so handelt es sich "(ev.)" um Nötigung"

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Datenschutz ist Menschenrecht!

Klären sie ihr Leiden unbedingt mit einem Vertrauensarzt/Facharzt ab.
Überweisung holen sie sich vom Hausarzt/Vertrauensarzt!

Teilen sie das auch dem - "vom AMS gekauften" - Arzt mit!
- Dass gerade bei solch einer intimen Angelegenheit/ev. schweren Erkrankung unbedingt einen Vertrauensarzt von Nöten ist - müsste er als Arzt doch verstehen.

Umso mehr, sollte er mit der Genfer Deklaration des Weltärztebundes/(die zeitgemäße Version des Eid des Hippokrates) nur ein wenig was anfangen können - oder?

(>Den Ärzten die Genfer Deklaration vorlegen und fragen ob sie mit diesen Werten etwas anfangen können!<)

Sagen sie ihm, dass sie das Vertrauensarzt-Ergebnis dem AMS mitteilen! Bzw. unter Beachtung des Datenschutzes ev. "nur" die verminderte Leistungsfähigkeit von ? %.

Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

Wenn durch den Grundsatz -
"Personen denen man nicht vertraut, keine sensiblen Daten weitergeben"
- Nachteile/Schäden zu erwarten sind, so ist das "m. E." ein Hinweis auf faschistische Methoden!

>Deshalb - weil das AMS die Demokratie / Menschenrechte / "Rechtsstaat" verletzt, dies politisch (zur Zeit von "SPÖ?"-Hundstorfer/ÖVP vorher auch von FPÖ und BZÖ) verlangt wird! Und das AMS auch von der Justiz ("noch") geschützt wird - ist besondere Vorsicht geboten!
Zum "menschenrechtsverletzenden" BBRZ

Rechtswidrige Bezugssperren sind an der Tagesordnung und müssen über den Rechtsweg Berufung / Beschwerde an den VwGH bekämpft werden."
("ohne Gewähr")

17.12.2011 um 10.21 Uhr - von D. B. - "Wir sind wütend"
"Düringer fand die richtigen Worte"


war so ca. vor einer woche im orf

"Wir sind wütend" (youtube.com)

>>
> ...super
>
> lg (15.12.11)

Anmerkung: "Uns zu dienen und nicht über uns zu herrschen!"
"Was auch - um vieles mehr - für das AMS + MitarbeiterInnen gilt, die genau genommen, diejenigen unterdrücken, erniedrigen, demütigen, persönlich entwerten, in die psychische Erkrankung wie in Suizid*-gedanken drängen, die ihr Einkommen bezahlen / ihre Existenz sichern!"

*Suizid: Es muss untersucht werden, wieviele den letzten Schritt gehen!

16.12.2011 um 17.09 Uhr - von D. R. - "Zum Entschluss gebracht, dass ich mich auch hier, um mich einmal seelisch zu fangen, abmelden werde"


sehr geehrter hr Moser,

bin nach meiner anfrage (s.u.) also seit august bis dato krank geschrieben. die verschiedenen massnahmen von meiner zuständigen kontroll-krankenkasse haben mich nun zu den entschluss gebracht, dass ich mich auch hier, um mich einmal seelisch zu fangen, abmelden werde.
nun meine frage, wenn ich mich nun vom arbeitsunfahigkeit abmelde und eine weile aussetze,also nirgendwo angemeldet bzw.versichert bin, was mir mittlerweile egal ist, oder sogar vielleicht ins ausland gehe, wo der druck endlich abfällt, und/oder ich meine eigene therapie finde - kann ich mich dann wenn ich zurückkomme, bzw. wieder kraft gesammelt habe, beim AMS problemlos wieder melden?

danke im voraus
und lg
D.R. (14.12.11)

("AMS und PVA verschärfen meine Existenzängste noch mehr" - "am Nullpunkt meiner Kraft!" - 17.08.2011)

Antwort:
AlVG: § 37. innerhalb fünf Jahren wieder anmelden!
Fristverlängerung gemäß § 15 und gemäß § 81 Abs. 10.

16.12.2011 um 17.05 Uhr - von M*. - "Mietbeihilfe?"


Hallo, Guten Tag! Ich habe hier schon oft gelesen, vielleicht weis jemand auch eine Lösung/Info/Antwort/Hilfe, auf diese Situation:

Ich möchte für einen Bekannten (der kein Internet und Wohnung hat) eine Anfrage stellen! Der Bekannte lebt seit Jahrzehnten (also schon seit der abgebrochenenn Lehre in den 80ern) von Sozialunterstützung, hat bereits eine Gemeindewohnung gehabt, und eine weitere Notafallwohnung - wurde dann aber überall delogiert und hat auch die Wohungen schlimm zugerichtet und verwahrlost überlassen! Er lebt jetzt seit langer Zeit in einer privaten Unterkunft in einem Einzelzimmer wo er vom Sozialamt quasi eine Mietzinsbeihilfe auf die Zimmerkosten erhält!

Seitens Wiener Wohnen sind wegen der wiederholten delogierung und verwahrlosung der Wohnräume, sowie höhere offene Forderungen auch keine Ansprüche mehr stellen kann!

Er hat mich gebeten sie folgendes zu fragen:
Wenn er nun einen Mietvertrag und Wohnmöglichkeit in einer gefundenen Hauptmiete bekommt, also würde er sich eine Hauptmiet-Wohung allein suchen, und der Zins ist recht hoch im Gegensatz zu Gemeindewohnungen ist, wird ihm diese hohe Miete ab500-700 auch vom Staat bezahlt (Beihilfe) oder gibt es da Grenzen bei den Mietbeihilfen?

Dass er sich jetzt nicht zu große Hoffnunen macht und die nächstbeste sauteure Hauptmiete aufgabelt und dann sagt das Sozialamt ob er wahnsinnnig ist!

Es wäre sehr wichtig zu wissen, damit nicht eine zu große/teure Wohung gesucht-gemietet wird und mir wieder Sorgen macht! :)

Danke an Alle! (15.12.11)

Antwort:
Ja es gibt Grenzen!
Hat ihr Bekannter schon die Mindestsicherung ca. 750 Euro beantragt. In dieser ist ein Teil Mietunterstützung - ca. 180 Euro.
Ich kann ihnen leider nicht sagen, ob ihm in Wien dann noch Wohnungsbeihilfe - und wie hoch - zusteht!
Ich bitte sie wenden sie sich ev. an Aktive Arbeitslose. Dort erhalten sie ev. genauere Auskunft / Unterstützung!

17.12.2011 um 11.31 Uhr - von M*. - "Weiss nicht ob er vom AMS oder vom Sozialamt bezieht!
DANKE für Ihre Antwort zum Thema Mietbeihilfe! Also die klassische Wohnbeihilfe bekommt er nicht wurde mir von Wiener Wohnen gesagt, er hat auch mit denen nichst am Hut, ausser die Schulden, das andere ist mit dem Sozialamt abzuklären wird mitgeteilt! Ehrlich gessagt weis ich jetzt garnicht ob er vom AMS bezieht oder vom Sozialamt! Da er seit 30 Jahren arbeitslos ist, gehe ich davon aus, das er mit dem AMS nichts mehr zu tun hat! Er hat mir auch noch nie im Leben was von einer Stellensuche erzählt oder Problemen mit denen! Also das wär sicher aufgefallen! Das AMS hat doch mit jeden Probleme! Fix ist, das er nicht besachwaltet ist, obwohl wir ihm alle geraten haben aufzuhören forderungen und ansprüche zu stellen, die dann anderen nur schaden zufügt! (2 kaputte wohnungen). Mittlweilen ist er 45 Jahre alt!! Einige Zeit war er bei uns, aber es geht leider nicht.... er bekommt vom Arzt regelmäßig irgendwelche Mittel die er von der Apotheke abholen muss! Dann ist er den ganzen Tag!
völlig ruhig und wegetreten und wir sind arbeiten, und hatten Angst das die Wohung abbrennt bis wir heimkommen!! Aber trotz all seinen negativen Eigenschaften und krankhaften Weltvorstellungen tut er keinem was, nur mit dem Staat hat er so sein Problem! Wir haben geholfen so gut es geht, aber es ist hoffnungslos! Zum Schluss wurden auch wir \'beschimpft\', weil wir ihn nicht weiterhin mit einem Schlafplatz aushelfen wollten! Also ich danke für die Antwort mit den 180 Euro für den Zins!

Antwort:
Das AMS und das Sozialamt wurden verknüpft! Also kann man davon ausgehen, dass er bei der Mindestsicherungs-Antragstellung zielführende Infos bekommt!
Diesen Antrag soll/muss er unbedingt mal stellen.
Der Wohnungsbeihilfe-Antrag ist dann, wenn er eine Wohnung hat und Miete bezahlt extra zu stellen!
Die Infos gibts auch beim Sozialamt!
Wichtig ist, dass ihn wer zum Amt als Zeuge begleitet!
Das AMS wurde mit dem Sozialamt verknüpft. Auch Mindestsicherungs-empfänger werden "dieser" Arbeitsmarktpolitik ausgesetzt und müssen Deppenkurse besuchen.
Bei ihrem Bekannten könnte ich mir vorstellen - so wie sie berichten - dass er ev. ein ärztliches Attest bekommt, das ihn von "dieser" Arbeitsmarktpolitik / den Mobbingkursen befreit! (ohne Gewähr)

16.12.2011 um 17.00 Uhr - von L*. - "AMS- Wahlfreiheit"


Hallo,

ich hätte eine Frage: ob es beim AMS eine Wahlfreiheit gibt? Damit meine ich nur weil ich einen bestimmten Bezirk (Nö) wohne muss ich auf dieses zugewiesene AMS oder gibt es eine möglichkeit zb.: statt in Baden nach Schwechat zu gehen?!

Falls ja bitte um Rückmeldung wie man sowas macht.

GLG (15.12.11)

Antwort:
Nur wenn sie übersiedeln!
Die menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik gilt in ganz Österreich! Es wäre also nicht gesagt, dass es ihnen bei einem anderen AMS besser erginge! (ohne Gewähr)


14.12.2011 um 12.37 Uhr - von M. B*. - "Betreuerinnenwechsel"


Hallo!
Wollte mal fragen wie das mit betreuerinnenwechsel ausschaut!
Meine betreuerin hat mich am kicker und schickt mich von einem SÖB zum nächsten bzw. erwartet nachtarbbeit (Z.B. 22.00 bis 06.00) obwohl ich ihr sagte das ich ein problem mit Nachtabeit habe. desgleichen schickt sie mich zu Vorstellungsterminen in Kebabbuden oder in Chinarestaurants und das ca. 4 mal die woche wobei hiermit schon fast 100 Euro von meiner notstandshilfe flöten gehen!
demnächst bin ich beim SÖB ITWORKS eingeladen hab aber keine Ahnun g wie ich mich dort verhalten sollte(hab ja nicht gerade gutes darüber gelesen). bitte um Antwort bin verzweifelt da AMS offensichtlich versucgt mich anzubringen ohne mir etwas sinnvolles anzubieten.
Meine letzte Zwangsmasnahme( KURS) dauerte von 8 August bis 28 Oktober wobei mir der bezug dazwischen gespeert worden war weik mein e notstandshilfe ausgelaufen war ich eine Vorsprache beim AMS halten sollte welche ich eingehalten habe, mir aber keiner sagen wollte was den los sei ich auf einen neuen Termin warten sollte und mein bezug bisdahin gesperrt sei. Desmweiteren sagte man mir das ich vorläufig nicht weiter in dei Massnahme gehen brauchte(sollte) da nicht feststeht was los sei oder ob das überhaupt bezahlt werden würde. Daraufhin nachher gefragt hat natürlich keiner etwas gewusst oder jemals gesagt. Trotz Veto hab ich mein Geld nicht bekommen obwohl ich in diesem Kurs angegebenen Module alle mit Zertifikat abgeschlossen habe: Bitte dringend um hilfe besonderst zu dem Thema bertreuerwechsel

Antwort:
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Oder/Und Vorgesetzten-Besuch
Gehen sie mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten/GeschäftsstellenleiterIn und klären sie die Angelegenheiten! Bringen sie trotzdem den Wunsch des BetreuerIn-Wechsel vor!
Und handelt es sich um eine Sperre, so verlangen sie sofort den Sperr-Bescheid, der ist dann zu berufen!

"Vorsicht, wenn sie Wünsche oder Abneigungen haben, so überlegen sie gut, ob sie das der BeraterIn mitteilen sollen, denn das sind Infos die gegen sie verwendet werden!
Wir haben es beim AMS mit einer rechtsstaats-, menschenrechtsverletzenden, äusserst unseriösen Behörde zu tun!
Die haben, in letzter Konsequenz, die Aufgabe Betroffene zum Feindbild zu erklären, zu schikanieren und aus dem Bezug zu ekeln! - egal wie, dafür gibts auch Prämien!"

Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

Lassen sie die finanzielle Unterstützung für Bewerbungen in den Betreuungsplan aufnehmen! Sämtliche Kosten (Fahrtkosten etc.) bekommen sie ev. ersetzt.

Haben sie Schwierigkeiten mit Nachtarbeit, so bräuchten sie ev. ein ärztliches Attest!

(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)

Haben sie den neuen Notstandshilfeantrag schon ausgefüllt/abgegeben?

17.12.2011 um 13.10 Uhr - von M. B. - "Am besten nur mehr schriftlich geben lassen"
ja hab den neuen Antrag schon abgegeben aber leider durch die Info,das ich in der Zwischenzeit nicht zum Kurs könne bzw. müsse ca 300 Euro verloren. Werde mir solche Sachen am besten nur mehr schriftlich geben lassen obwohl ich mir dann Unmut zuziehen werde aber besser als als mein Geld zu verlieren.

Auf jeden Fall vielen Dank
MFG (16.12.11)

14.12.2011 um 7.58 Uhr - von K*. - "Itworks: Was ich da so gelesen habe, hat Übelkeit verursacht.?"


hallo,

ich habe eine zubuchung vom ams bekommen zur teilnahme bei jobservice wien-west - ABBE beri itworks, 1200 wien.
einzige info von meiner beraterin war: intensive jobsuche, arbeitstraining.
wie immer recheriere ich im net über den veranstalter, was ich da so gelesen habe, hat übelkeit verursacht.

habe der AK eine mail geschickt, da ich wissen will ob sie mir den bezug einstellen können, wenn ich nicht bei itworks unterschreibe.

bei meiner recherche bin ich auf verschiedenes gestoßen, einerseits: nein keine bezugssperre, andererseits, ja bezugssperre bei nicht unterschreiben des vertrages.

also kurz gesagt, ich blicke da nicht mehr durch. wäre dankbar für eine antwort.

lg k. (13.12.11)

Antwort: "Millionen-Geschäfte der Zwangs-Schmarotzer-Betriebe!"
Der Bezug wird auch rechtswidrig gesperrt!
Eine Solche muss mit Berufung/ev. VwGH-Beschwerde bekämpft werden!

Aufsuchende Vermittlung freiwillig - sollte es eine sein!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Arbeitstraining Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Praktikum / Schnuppertage statt Probetage


Von der AK ist "selten" eine aufrichtige Antwort zu bekommen. Die sitzen mit im Boot bez. der Ausbeutung und Unterdrückung arbeitsloser Menschen durch Schmarotzer-Betriebe (SÖB)!

Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
Geschäfte mit der Not der Menschen!
Bedauerlicher Weise sind darin auch AK und Gewerkschaft "in-direkt" verwickelt!
(ohne Gewähr)

14.12.2011 um 15.54 Uhr - von F. - "Freiwillig, falls man mitmachen möchte."
Zu: K*. - \"Itworks: Was ich da so gelesen habe, hat Übelkeit verursacht.?\"

Ich bin auch seit ein paar Wochen bei ABBE itworks. Dort geht man 1 oder 1 Mal die Woche hin und bekommte ein paar Stellen vorgelegt, bei denen man sich bewerben soll bzw. könnte. Man hört sich das auch an, wenn man Einwände hat. Aber ich behalte das meist für mich. Dort bekommt man normal keinen Arbeitsvertrag vorgelegt, nur eine Verinbarung, dass man freiwillig mitmacht. Falls man denn mitmachen möchte.

So fahre ich halt 1 Mal die Woche hin und dann wieder nachhause. Die Stellenangebote sind nicht alle übel, aber meine Beraterin ist sehr jung und ahnungslos - wie die meisten. Die wissen dort nicht, was von Akademikern erwartet wird etc.

Aber so habe ich vom AMS ein halbes Jahr Ruhe und suche selber zuhause weiter nach einer Stelle.
MfG F.

14.12.2011 um 7.25 Uhr - von T. A*. - Muss ich Vollzeit arbeiten?


Aloha Christian!

Erstmals herzlichen Dank und großes Lob, dass Du so eine
Informationsseite gestaltet hast!

Nun eine Frage:
Muß Ich vollzeit arbeiten, wenn ich beim AMS gemeldet im Notstand bin?
Außerdem habe ich Tinnitus und habe trotz Attest wieder eine Vollzeit
Produktions Stelle zugesendet bekommen.

Schöne Ansätze wären ja auch wenn sich die bestimmten Leute, die nicht
mit dem Konsum so mitmachen wollen und dafür nicht gleich als Faule,
Psychos, Esos und Co. abgestempelt werden, mit Resourcen autark
zurückziehen könnten.

Freie Energie...Brennstoffzelle, Magnetmotor und Co.
Permakultur...bewuster Umgang mit Nahrung, Vegetarismus oder der
Achtsame Umgang mit Nahrung
Außerirdische oder Yogische...hm quanten Heilungstechniken wo man z.b.
dann die Zähne nachwachsen läßt als sich auf sehr teure Art und Weise
von Ärzten Schmerz zufügen zu lassen.
Bewusstseinsbildung...keine dramatischen u. unkontrollierten oder
reine Sklavengeburten

Auf alle Fälle alles zu Deinem schönsten und Höchsten Wohle auf all
Deinen Seinsebenen.
T. A. (13.12.11)

Antwort:
Ein jedes DV. ab 20 Stunden ist ein zumutbares DV. in das man sich drängen lassen muss! ("Einen gewissen Schutz gibt es ca. die ersten 3 Monate.")

Welches DV. wegen dem Tinitus nicht in Frage kommt, gehört ev. (mit dem Arzt) definiert!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

Vision oder Fiktion?
Visionäre Gedanken-Ansätze sind das um und auf, um aus der katastrophalen hyperegoistischen uns zerstörenden Gegenwart zu finden.
Es ist darauf zu achten ob Visionen realisierbar sind/"wären"! = "Der Unterschied zur Fiktion?"

13.12.2011 um 6.46 Uhr - von D*. - "Über SÖB nachhaltiges Lohn-, Sozialdumping betreiben"


Sehr geehrter Herr Christian Moser,

ich wende mich vertrauensvoll an Sie und ersuche Sie um Unterstützung.

Lt. Internet finden sich ja viele Horrorgeschichten über das AMS mit SÖB und Sperren der Notstandshilfe. Es kann ja nicht sein, daß man mit System! versucht, die armen Notstandshilfeempfänger über einen SÖB-Kurs bzw. dann über einen SÖB-Dienstvertrag ins NACHHALTIGE LOHNDAMPING zu treiben!!

Alleine die Sprit- oder Fahrtkosten für einen weit entfernt liegenden Kurs schmälern ja schon den Geldbeutel für einen 4-5 wöchigen Kurs...dann haben wir ja noch weniger Geld zur Verfügung!!...und wenn ich dann durch Lohndamping zukünftig noch weniger erhalten soll (SÖB)... und in "meiner" Branche (aber gilt ja auch allgemein bei fast allen Branchen) ist aufgrund der dzt. schlechten und immer schlechter werdenden Wirtschaftslage keine Berufs-Zukunft in Aussicht!!... Wo soll das ganze hinführen? Sollen wir alle um maximal 700,- Netto als Systemdiener arbeiten gehen und auf einem Campingplatz oder im Auto übernachten, weil wir unsere Kredite, Miete usw. nicht mehr bezahlen können???!!
Wo ist/sind da die Ethik, -die Gemeinschaft, -die Zukunft, -die uns zustehenden! Menschenrechte? Wohin soll das Ganze führen?

nach dem Motto:

Run, rabbit run.
Dig that hole,
forget the sun,
And when at last
the work is done
Don't sit down
it's time to dig another one.
(pink floyd)


Nachfolgend die Facts:

Also ich war letztens bei einem normalen AMS-Kontroll-Termin. Es wurde dabei aber absolut nichts über einen geplanten Kurs gesprochen, es wurde nur nachdrücklich darauf hingewiesen jeden Kontrolltermin tunlichst einzuhalten (ich bin Nothilfeempfänger und weiß ja sowieso, daß man jeden Kontrolltermin einhalten muß; außer man ist krank usw.)
Einige Tage später nach dem AMS-Termin bekomme ich ohne vorinformiert worden zu sein (keine Gespräche oder Infos im Vorfeld vom AMS), per EAMS zwei Emails bzgl. SÖB-Arbeitsverhältnis mit der voraussetzenden Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme.

Es sind zwei fast "identische" Schreiben bzgl. SÖB-TANDEM-Termin (zeitversetzt nur um ein paar Minuten).
Im zweiten Schreiben (das erste ist das "richtigere Schreiben" - meiner Meinung nach), ist der höchstwahrscheinlich nicht zulässige Zusatz (ungültig?) angeführt:
...gem. §49, Abs.2 verliert man das Arbeitslosen- bzw. Notstandsgeld....wenn man dort nicht erscheint! Wie kann ein Unternehmen (Fa. Tandem) eine Behörde ersetzen?..... zulässig wäre ja jederzeit ein Kontrolltermin bei der Behörde -AMS!?

(( nebenbei: bei meinem letzten Termin, habe ich wie immer einen AMS-Ausdruck bekommen, wo der nächste Termin angeführt ist (mußte ich wie immer unterschreiben!).
Darin steht:
"Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
Gemäß §49 Abs. 1 AIVG hat sich der Arbeitslose.....
Die näheren Bestimmungen über die Kontrollmeldungen trifft die Landesgeschäftsstelle. Die Landesgeschäftsstelle kann auch andere Stellen als Meldestellen bezeichnen. ...."
Ist es somit zulässig (besonders weil ich das ja unterschrieben habe), daß ich auch eine Fa. Tandem als Meldestelle des AMS akzeptiere?
Muß ich überhaupt diese Ausrucke oder überhaupt was beim AMS unterschreiben?? ))

Falls das vors Gericht od. beim AMS mal zur Sprache kommt, kann man sich aussuchen welches Schreiben gilt??
(am Schreiben, also der pdf-Ausdruck, steht ja keine Uhrzeit, sondern nur das Datum!). Habe aber ein Screenshot vom eams-mail gemacht.

Der SÖB-Termin ist zwar erst Anfang Jänner, aber ich bin ja in den nächsten Tagen wieder bei einem fixierten AMS-Termin und daher brauche ich die Infos bezüglich weiteres vorgehen (in der Weihnachtszeit sind ja viele auf Urlaub/speziell Rechtsanwälte und dann kann man kaum jemanden Fragen oder kontaktieren).

Habe im Internet leider nichts unter dem Unternehmen "Tandem" gefunden (es gibt ein Marketingunternehmen in Innsbruck, aber auf der Webseite ist nichts bzgl. SÖB angeführt).
Über Kursinhalte oder die SÖB-Firma Tandem gibt es scheinbar (noch) keine offiziellen Daten und Erfahrungen (Stand 9.12.2011).


Meine Fragen:

1. Wie kann ein Unternehmen (Fa. Tandem) eine Behörde ersetzen (siehe oben)?

2.a) Ist es somit zulässig (besonders weil ich das ja unterschrieben habe), daß ich auch eine Fa. Tandem als Meldestelle des AMS akzeptiere (siehe oben)?

2.b) Muß ich überhaupt diese Ausrucke oder überhaupt was beim AMS unterschreiben (siehe oben)?

Antworten

zu 1. - 2. / eigentlich gar nicht - in der arbeitsmarktpolitik werden menschenrechte und rechtsstaat verletzt - mit duldung sämtlicher demokratischer "kontrollorgane" (medien) und justiz

daher sind diese rechtsverletzungen/schweinereien mit dem rechtsweg zu bekämpfen. (rechtsschutzversicherung) wäre sehr hilfreich.
(ev. feststellungsbescheid verlangen)
Rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins

zu 2.b. Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
siehe Datenschutz - unterstrichen ist link

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer
(sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre
irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

3. Falls das vors Gericht od. beim AMS mal zur Sprache kommt, kann man sich aussuchen welches Schreiben gilt (siehe oben, Mitteilung bzgl. SÖB-Arbeitsverhältnis mit der voraussetzenden "Teilnahme einer Vorbereitungsmaßnahme" )?
Soll ich diesbezüglich beim nächsten Termin abklären, welches Schreiben gilt?

Antwort
wenn sie beide erhalten haben - kein aussuchen - es geht darum dass sie informiert wurden. versuchen sie das beim termin abzuklären

4. habe ich Chancen, daß ich so eine SÖB Maßnahme und etwaig zukünftige verhindern kann?
Oder ist nur der Kurs verpflichtend und das nachfolgend angepeilte SÖB-Arbeitsverhältnis verhinderbar (Unterschriftsverweigerung)?

Antwort
zwangs- transitarbeitsplatz ist zumutbares DV ausser es werden arbeitnehmerrechte verletzt.
es kann sein dass dieser betrieb nur notstand mit tages- monatsbonus auszahlt
das wäre nicht unter §10 subsumierbar - dürfte also nicht gesperrt werden - dann nur freiwillig

kurs braucht aufklärung - oder muss fehlende kenntnisse vermitteln - wenn man schon deppenkurse besucht hat fehlen diese ev. nicht mehr
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

5. Haben Sie ev. Infos über das Unternehmen Tandem? (Kursinhalte, internes Vorgehen mit den Arbeitslosen, welche Dienstleistungen, usw.)

Antwort
http://www.tandem.co.at/

http://www.firmenabc.at/tandem-kooperationen-am-marktplatz-arbeit-gmbh_Gzzz

unter infoguideaustria.com
findet sich der link
Besuchen Sie die Website von TANDEM KOOPERATIONEN AM MARKTPLATZ ARBEIT GMBH
mehr kann man erst sagen wenn diese zwangsmassnahme den betrieb aufnimmt - bzw. die webseite online ist

spätere Bemerkung vom Fragensteller: Danke für die Infos, die Tandem Homepage ist, so wie es ausschaut, erst im Aufbau, dort steht auch, "Vorabinformation", "die Website ist derzeit in Bearbeitung und wird in Kürze vollständig veröffentlicht." - "tandem GmbH beginnt seine operative Tätigkeit am 1.1.2012 an den Standorten Linz, Steyr, Amstetten, St. Pölten, Wiener Neustadt und Wien" (Stand 11.12.2011).
Dzt. also leider keine Kursangaben und -inhalte usw. angeführt. Insgesamt nur zwei Seiten online: Hauptseite + Adresseite der Standorte. Firmendaten: "tandem Kooperationen am Marktplatz Arbeit GmbH, 4020 Linz | Unionstr. 39 | AUSTRIA, T: 0732/ 600 480 - 0, F: DW -44, eMail: office@tandem.co.at, Firmenbuchnummer FN 367859, Geschäftsführer: Dr. Hermann Zemlicka"

6. soll ich beim nächsten AMS-Termin ev. dieses SÖB-Thema ansprechen?

Antwort
- ev. ? zum termin begleitperson mitnehmen

7. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Defizite aufklären"? Ich habe ja eine relativ breite Bildungsbasis. Was muß ich beachten?

Antwort
defizite gelten mehr für deppenkurse = bewerbungskurse
seit 2008 (AlVG-Novelle) haben övp und spö diese zwangsmassnahmen als zumutbares DV definiert
>Wobei sich viele Fragen bei diesen zumutbaren DV ergeben! Z.Bsp. Sich einer "psycho-sozialen Behandlung" aussetzen zu müssen, was Menschenrechte verletzt!
Und die Schuld der Arbeitslosigkeit bei Realitätsverweigerung individuell zuweist!
- ca. 300 000 Arbeitslose (nach gefälschter Statistik) bei ca. 30 000 freie Stellen (gefälschte Statistik über Doppelmeldungen)

8. Gibt es schon erfolgreiche Vorgehensweisen (betrifft die Frage 6. und 7.) damit man keinen SÖB-Kurs machen muß bzw. keine SÖB-Anstellung bekommt?

Antwort
- "nein" siehe link 4.

9. Ist es ratsam und zielführend hier einen Rechtsanwalt offiziell einzuschalten? Ev. mittels Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja, soll ich sofort reagieren und den Rechtsanwalt (wurde schon vorinformiert, bräuchte aber einen guten RA mit AMS-Erfahrungen) gleich beim nächsten AMS-Termin mitnehmen?

Antwort
keine garantie (ohne gewähr)

rechtsschutzversicherung ist gut - empfehlung dr. pochieser
wenn das verfahren läuft - ev. wegen verweigerung
aber vorsicht wird ein zumutbares DV abgelehnt - gibt es fast keine chance - geht also darum ob man diese zwangsarbeitsplätze als zumutbar interpretieren kann

10. Darf ich auch zwei Zeugen mitnehmen oder während des Termins wechseln?

Antwort
zeuge darf man mitnehmen - mehrere ist auszuprobieren - wechsel warum nicht

11. Wie schauen die Langzeiterfahrungen aus der Praxis bzgl. SÖB und Notstandshilfeempfänger aus?
Der Kurs wäre ja nur eine Sache, aber wenn man erfolgreich ein SÖB-Arbeitsverhältnis verhindert, dann kann ja jederzeit wieder eine solche Kursmaßnahme vom AMS gestartet werden. Wird man dann erst recht gequält?

Antwort
- kann/wird passieren - AMS unterdrückt - schikaniert betroffene weil feindbild

12. Wenn ich bei diesem SÖB-Termin etwas bzgl. meiner persönlichen Daten ausfüllen muß (Personalfragebogen udgl.) ist es dann auch für das AMS (lt. Gesetz) ausreichend, wenn ich nur meinen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum ausfülle und unterschreibe ODER nicht unterschreibe mit dem Zusatz "In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltende Grundlage zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift".

Antwort:
siehe 2b

13. Kann ich verlangen, daß das AMS meine Telefonnummer aus Ihrem EDV-System löscht, wurde mir beim AMS-Termin verweigert (ist aber eine Geheimnummer)? Ohne Angaben von Gründen? Gibt es da Formvorschriften?

Antwort

dann sollten sie eine andere telephonnummer angeben

-wie kommt das AMS an die geheimnummer - da heisst im vorfeld schon aufzupassen.

probieren sie es ev. trotzdem - bestehen sie darauf

ev. besuch beim vorgesetzten - immer wenn möglich begleitperson mitnehmen.

14. Muß man bei externen Kursen (ZIB, SÖB, usw.), bezogen auf das AMS, seinen kompletten Lebenslauf usw. bekanntgeben oder kann man sich da auf das Datenschutzgesetz o.ä. berufen bzw. können da irgendwelche bindenden Sanktionen seitens AMS gemacht werden?

Antwort.
siehe datenschutz 2.b

15. Muß man bei externen Kursen (ZIB, SÖB usw.), bezogen auf das AMS, wöchentlich Bewerbungsberichte abgeben oder kann man sich da auf das Datenschutzgesetz o.ä. berufen bzw. können da irgendwelche bindenden Sanktionen seitens AMS gemacht werden? Gibt es Formvorschriften was solche Bewerbungsberichte beinhalten sollen od. kann ich meine eigene abgeben (nur bspw. Angabe der Firma und Datum ausreichend)?

Antwort
ist auch auszumachen. -
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

16. Muß man dem AMS bei Nachfrage bekanntgeben, wo man sich beworben hat? Gibt es da Formvorschriften (Ansprechpartner, Position, usw.)?

Antwort
wenn das AMS bewerbungen verlangt - ansonsten vorsicht

alle antworten ohne gewähr
christian moser

Ihr Einsatz für die Allgemeinheit ist höchst bewundernswert und einmalig!!!!!! :-)
Mir fehlen hierzu einfach die Worte! Bitte so weitermachen!

schöne Grüße und eine erfolgreiche Arbeitswoche
(12.12.11)

Anmerkung:
D* hat die E-Mail-Auskunft für die Veröffentlichung aufbereitet!

Bewusste und gewollte Armuts-Erzeugung!
Über SÖB werden Arbeitslose unter 45 Jahre in eine neue/"niedrigere" Bemessungsgrundlage gedrängt / gezwungen! Mit Hilfe der Zwangsmassnahmen erzeugt die Politik (Hundstorfer "SPÖ?") und das menschenrechtsverletzende AMS bewusst und gewollt Armut!
- Betrifft auch die Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung
>Mit Konzentration auf Personen mit hohem ALG / Notstand
BUNDESRICHTLINIE für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB) vom 01.05.2008 - Punkt 12.5.<

„Rechtloslegung“. / „Bauernlegen“ <> „Arbeitsloselegen“
Im Mittelalter gab es das so genannte „Bauernlegen“. Damals verarmten die Leute immer mehr und wurden Sklaven ihrer Landesherren. Sie wurden „rechtlos gelegt“. Das ist ein Begriff aus dem Germanischen: „Rechtloslegung“. Und das geschieht heute mit Beschäftigungslosen.
(Interview mit RA. Dr. Pochieser)

Zum Eintrag

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