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9.11.2016 um 16.40 Uhr - von B*. - "Job Vorschlag von Jobtransfair befristet auf 6 Monate ?"


Job Vorschlag von Jobtransfair befristet auf 6 Monate muss ich annehmen? In einer Sparte in der ich keinerlei Erfahrung und Ausbildung habe? Derzeit im Notstand

Antwort:
Wenn nach KV entlohnt wird, handelt es sich um ein zumutbares DV. mit verpflichtender Teilnahme / "Annahme"!
Zur Info:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne gewähr)


7.11.2016 um 14.31 Uhr - von F*. - "Falsche Methode zur Berechnung des Leistungsanspruch?"


Hallo Herr Moser,

ich bin in dem Kurs "Neue Wege" bei BEST 1120 Wien und habe heute folgendes von anderen TeilnehmerInnen erfahren:
Angeblich verwendet/e das AMS eine falsche Methode zur Berechnung des Leistungsanspruch ALG/NH und zwar seit 2010 !! und es gäbe ein Verwaltungsgerichtshof-Urteil (leider habe ich keine AZ) und eine "NEUE BERECHNUNGSMETHODE vom 24.02.2016" UND angeblich hätten schon mehrere Arbeitslose/NH-Bezieher auf Antrag Nachzahlungen in der Höhe von einigen hundert bis zu einigen tausend Euros erhalten.
Leider habe ich weder mit Google noch auf der SoNed Homepage Hinweise darauf gefunden.

Nun meine Frage:
>Ist Ihnen oder den anderen Beziehern von ALG/NH dieser Umstand bekannt?
>
Besteht das Risiko - bei einem "Antrag auf Neuberechnung des Leistungsanspruches ab dem Jahr 2010 nach der Berechnungsmethode vom 24.02.2016" - dass es zu einer Nachforderung seitens des AMS und nicht der Bezugsberechtigten kommen könnte?
>
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Antragstellung?
>
Würden Sie unter diesen Umständen (falls nachprüfbar und wahr) ALLEN ALG/NH-BezieherInnen einen Antrag auf Neuberechnung nahelegen?

Ich habe einen PDF Brief für den Antrag auf Neuberechnung... gebastelt, den ich Ihnen mit gleicher Mail zur Verfügung stelle – mit der Bitte mir mitzuteilen, ob der Antrag so ausreichen oder besser formuliert sein könnte und wenn ja, was fehlt. Ich würde die Datei dann Ausbessern und Ihnen wieder retournieren.
Wahrscheinlich haben Sie sehr viel mit SoNed um die Ohren, vielleicht schaffen Sie ja doch eine zeitnahe Antwort an mich.

Ich freue mich jedenfalls darauf!
Herzlichst (5.11.16)

Antwort:
mir ist weder das von ihnen zitierte VwGH-urteil, noch die falsche Berechnungs-Methode bekannt, aber fälle von personen, welche aus gründen einer fehlberechnung, in den genuss einer nachzahlung kamen. möglich waren und sind die letzten 5 jahre. / 5 Jahre verjährungsfrist.
wollen sie ihre bemessung nachprüfen lassen, so verwenden sie das Bemessungsbescheid-Muster aus SoNed. alles gute - ohne gewähr

Sollte jemand oder sie Kenntnis vom VwGH-Urteil erlangen, so bitte ich um Rück-Meldung!

9.11.2016 um 19.39 Uhr - von A. - "Betrifft: Mitteilung über die Anpassung Ihres Leistungsanspruchs"
bezüglich des letzten eintrages hier, auch ich habe im august diesen bescheid bekommen, neuen tagsatz ab 24.02.2016, in dem bescheid steht folgendes,

"Betrifft: Mitteilung über die Anpassung Ihres Leistungsanspruchs
Sehr geehrter Herr XXX,
aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sind alle Leistungsansprüche unter Berücksichtigung einer aktualisierten Berechnungsmethode neu zu beurteilen. Diese Neuberechnung hat in Ihrem Fall nunmehr ergeben, dass Ihnen für nachstehend angeführten Zeitraum ein erhöhter
Leistungsanspruch gebührt."
bei nir waren es knapp 2 euro mehr tagsatz, also 60 euro im monat mehr, die monate ab eben märz wurden nachgezahlt.... (8.11.16)

Siehe: "Jobsuchende können höheres Arbeitslosen­geld beantragen" (26.11.2016)


7.11.2016 um 8.55 Uhr - von M*. - "Mich belastet diese Situation komplett"


Hallo! Ich hoffe das ich hier auch ein wenig Hilfe finde. Vor 9 Tagen hatte ich meinen letzten ams Termin. Als ich hin kam merkte ich schon das mein Berater einen schlechten Tag hatte! Nach 3 Sätzen schnappte er sich das Telefon und rief eine Kollegin an. Er sagte mir das er nur noch in Anwesenheit eines Zeugen mit mir spricht...??? Gut die Stimmung war eh schon fürn arsch !
Das ganze Gespräch geriet außer Kontrolle. Und mein Ams Berater sagte ständig Sätze zu mir wie : sind sie als Kind zu oft geschlagen worden das sie so Tepat sind.....
ich finde das nicht lustig. Ich möchte da nie mehr hin gehen...
ich wurde zu Hause übrigens nicht geschlagen!!! Absolut nie!!! Als ich 7 war, hat meine Mutter versucht mich umzubringen. Kurz danach kam ich in ein Heim. Ich bin mit Sicherheit nicht dumm oder behindert. Aber dieser Satz war absolut unter der Gürtellinie.

Ich verstehe nicht warum das alles so eskalierte. Das einzige was ich weiß, ist, das es einen Vermerk gibt, weil ich angerufen habe, und angeblich eine stelle verneine, wegen meiner Hunde!
Ich soll nicht ständig beim Ams anrufen meinte er!
Ich habe mich noch immer nicht beworben. Ich weiß das mir eine Sperre drohen könnte. Wenn das die Konsequenz ist dann bitte.
Aber ich möchte dort auf keinen Fall mehr hin. Es war das beleidigendste Gespräch seit Jahren. Mein nächster Termin ist in der ersten Februar woche. Es ist Anfang November und mich belastet diese Situation komplett. (6.11.16)

Antwort:
Das dieses Ereignis belastet ist verständlich! Sie brauchen sich dieses Verhalten aber nicht gefallen lassen! Werden sie aktiv und handeln sie!
Senden sie eine Beschwerde über diesen Vorfall an die Geschäftsstellenleitung!
(Eingeschrieben per Post oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen! U. U. auch per E-mail möglich)
Ev. per E-Mail auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)!
Trauen sie sich und tun sie das und es wird sich was ändern!
Siehe:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Haben sie die Möglichkeit, sich von jemanden, als stummer Zeuge, zum Termin begleiten zu lassen? Nehmen sie sich eine Begleitperson mit!
Und/oder besuchen sie nach solchen Vorfällen sofort den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!
Versuchen sie trotzdem immer freundlich zu bleiben, auf dass sichtbar ist/wird, dass der Aggressor auf der anderen Seite des Tisches sitzt!
Vermeiden sie es Arbeitsangebote zu verweigern. Kommt dies in kurzer Zeit öfters vor, droht wegen Arbeitsunwilligkeit, der gänzliche Verlust der Versicherungsleistung!


3.11.2016 um 5.38 Uhr - von R*. - "Weiterbildungsgeld trotz Mieteinnahmen?"


Hallo, meine Partnerin möchte auf Bildungskarenz gehen, bezieht aber monatlich aus ihrer privaten Eigentumswohnung, welche sie vermietet, eine Mietzahlung, welche die Geringfügigkeitsgrenze monetär übersteigt. Steht ihr in dem Fall Weiterbildungsgeld und die damit verbundene Sozial- und Krankenversicherung zu? Selbe Frage bzgl. Arbeitslosengeld. Danke, lG!

Antwort:
voraussetzung für das weiterbildungsgeld ist, dass ihre partnerin die anwartschaft für das arbeitslosengeld erfüllt. die angelegenheit vorab mit dem dienstgeber klären und beim AMS beantragen.
siehe info zum Weiterbildungsgeld wie auch zur Bildungskarenz.
sollten alle ihr okay dazu geben, so dürften
mieteinnahmen kein hindernis sein. diese spielen ev. in
der notstandshilfe eine rolle.
siehe: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? >
ohne gewähr<


1.11.2016 um 14.39 Uhr - von Z. - "Geringfügige Tätigkeit in der Notstandshilfe"


Hallo Christian !

Ich habe da ein Problem und zwar ich bin arbeitslos gemeldet und bekomme Arbeitslosengeld, ich habe eine Geringfügigkeit Tätigkeit angenommen und bekomme geringfügig bezahlt . Soweit kein Problem, aber ich werde im März in Notstandshilfe kommen und habe die Sorge das wenn ich geringfügig beschäftigt bin dann bei der Notstandshilfe das AMS das mit einrechnet und ich gar keine Notstandshilfe bekomme ? Das AMS gibt mir keine Auskunft darüber sie sagen halt das werden wir dann sehen mehr leider nicht . Kennst du dich damit aus wie das gehandhabt wird? Ich würde mich auf ein Paar Zeilen freuen . LG.

Antwort:
Keine Sorge, auch in der Notstandshilfe darfst du geringfügig dazu verdienen!

Merkwürdig, dass es vom AMS keine Auskunft dazu gibt - blitzt hier ev. die Feindbildsichtweise durch?


30.10.2016 um 20.51 Uhr - von J*. - "Transitarbeitsplatz bei alleinigen Bezug des AMS?"


guten tag ich hätte eine frage..
wenn man bei intakt an einen 9 monatigen arbeitstraining/schulung mit täglicher arbeitszeit von 8 stunden die woche teilnimmt welches nur durch androhung mit sofortiger 6 wöchiger bezugssperre seitens des ams zustande kommt, dieses dann auch gemäß den derzeit gesetlich gültigen KV entlohnt wird...?
oder bleibt es beim alleinigen bezuges des ams welcher ohnehin ausbezahlt wird...?
mit freundlichen grüssen (25.10.16)

Antwort:
es muss per KV entlohnt werden - ansonsten freiwillige teilnahme.

als beispiel siehe:
("In.Takt von Pro Mente, ohne KV.-Entlohnung, freiwillig" - 3.08.2015 um 14.20 Uhr)

eine arbeitserprobung/arbeitstraining darf keine 9 etc. monate dauern
gehen sie sämtliche links in der antwort - auch die erweiterten - durch, daraus ergibts sich die feiwilligkeit
z bsp.
Eine bloße Arbeitserprobung/Arbeitstraining ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
(
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?")

selbst ein praktikum darf bzw, muss nicht gratis absolviert werden.
es liegt an ihnen ob sie teilnehmen (wollen) oder nicht?
ansonsten wäre eine (rechtswidrige) sperre mit Berufung zu bekämpfen.

zur info:
unzulässig, in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen! (ohne gewähr)

25.10.2016 um 12.42 Uhr - von J*. - "Nun hab ich da zumindest etwas in der Hand"
Hallo
ich danke ihnen sehr herzlich für die antwort..und die weiterführenden links tu diesen thema...nun hab ich da zumindest etwas in der "hand" bzw kann mich nun auch etwas besser einlesen... vielen dank nochmal


29.10.2016 um 11.30 Uhr - vom Informant. - "AMS bekommt erweiterten Zugriff"


AMS bekommt erweiterten Zugriff auf Melderegisterdaten
Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll einen erweiterten Zugriff auf das Melderegister bekommen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung besser bekämpfen zu können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Sozialministerium gestern in die Begutachtung geschickt hat, berichtet "Der Standard" heute.

Tatsächlicher Lebensmittelpunkt soll eruierbar sein
Künftig werden die AMS-Mitarbeiter auch abfragen können, ob an einem Wohnort noch weitere Personen gemeldet sind. Damit soll festgestellt werden können, ob der Lebensmittelpunkt eines Arbeitslosen tatsächlich in Österreich liegt.

Bei der Notstandshilfe will man besser kontrollieren können, ob nicht Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterschlagen wurden - Notstandshilfe wird nämlich nur gewährt, wenn ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten wird.

Erleichterung für Firmen bei Kurzarbeit
Eine weitere geplante Änderung betrifft die Kurzarbeit: Ab 2017 bekommen Firmen wieder eine großzügigere Förderung. Die Betriebe müssen nämlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter in voller Höhe zahlen, auch wenn diese die Arbeit reduziert haben.

Derzeit bekommen sie nur einen Teil ihrer Mehrkosten ersetzt, künftig werden sie ab dem fünften Monat voll ersetzt, bei Mitarbeitern, die eine Weiterbildung machen, sogar ab dem ersten Monat. Außerdem wird auch die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate verlängert.

(AMS bekommt erweiterten Zugriff auf Melderegister-Daten - vol.at) (28.10.16)


29.10.2016 um 11.02 Uhr - von A*. - "Entfernungsbeihilfe"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe einen neue Arbeitsstelle angenommen, die 50 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Diesbezüglich habe ich beim AMS Entfernungsbeihilfe beantragt. Bei meiner vorigen Stelle wurde mir diese genehmigt, obwohl diese nicht so weit entfernt war, und auch kürzere Anreisezeit hatte. Nun wurde mein Begehren auf Entfernungsbeihilfe abgewiesen mit folgenden Begründungen: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Begehren nicht bewilligt werden konnte, da eine Beihilfengewährung nur möglich ist, wenn ...
der Förderungswerber/die Förderungswerberin für die Strecke vom Wohn- zum Arbeitsort einschließlich Geh- und Wartezeiten bei Benützung eines öffentlichen Verkehrmittels mindestens 1 Stunde 16 Minuten benötigt.
der Förderungswerber/die Förderungswerberin vom Wohn- zum Arbeitsort eine Strecke von mehr als 30 km zurücklegen muss.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen sind daher in Ihrem Fall leider nicht alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

Ich habe daraufhin das AMS darauf hingewiesen, dass ich häufig Spätdienste machen muss, welche nach 23 Uhr enden, und somit keine öffentlichen Verkehrsmittel zu dieser Uhrzeit mir mehr zur Verfügung stehen. Ich müsste also die gesamte Nacht bis zum ersten Zug wieder warten. Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "In der Richtlinie ist leider angegeben das auch bei der Notwendigkeit eines PKW die Verbindung diese 1:16h benötigen muß."

Dies erscheint mir jedoch nicht plausibel. Laus AMS würde mir bei einer Entfernung von 32 km schon eine Entfernungsbeihilfe zustehen. Zu welchen Arbeitsplatz mit 32 km Entfernung benötige ich jedoch eine Anreisezeit von 1 Stunde und 16 Minuten? Um mehr Transparenz zu bekommen nach welchen Richtlinien AMS-Kunden Entfernungsbeihilfen zustehen, habe ich das AMS aufgefordert mir eine vollständige Liste mit all den Richtlinien zu übermitteln. Diese Anfrage blieb aber bisher unbeantwortet bzw. wurde ignoriert. Das AMS hat mir nur mitgeteilt, ich kann eine Vorlage an den Regionalbeirat senden. Laut AK hätte man mir auf der negativen Mitteilung darüber benachrichtigen müssen, dass ich 2 Wochen Zeit habe, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Ist das richtig? Diese Information wurde mir nämlich auf der negativen Mitteilung vorenthalten. Könnten sie mir Ratschläge geben, wie dieses Entscheidung eventuell doch noch aufgehoben werden kann, und ich doch noch zu dieser Beihilfe kom
men kann, da ich sie wirklich benötige. Ansonsten würden die Fahrtkosten meine Lebenshaltungskosten sprengen und ich wäre gezwungen, diesen Job wieder aufzugeben.

Besten Dank und Freundliche Grüße

Antwort:
Wann haben sie diese Mitteilung / Ablehnung bekommen? Die war schriftlich, ja?
Auf diese legen sie sofort Berufung ein. Sollte diese Mitteilung keine Nummer / Kennungszeichen haben, so tragen sie in der Beschwerde ihre Versicherungsnummer ein!
Begründen sie, wie sie hier angegeben haben - mit der Entfernung; ev. Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so ihnen "mal" kein Fahrzeug zur Verfügung steht? Ev. bringen sie auch das finanzielle Argument vor. (Ohne Gewähr)


29.10.2016 um 10.51 Uhr - von G*. - "Verfahrenshilfe für den Gerichtshof"


Sehr geehrter Herr Moser,

habe viele Tipps von Ihrer Seite, vielleicht hilft Ihnen und der Community mein letztes Schreiben. Sollten sie es veröffentlichen bitte ohne Namen, persönliches …. aber ich glaube, das versteht sich von selbst.

Herzlichen Dank nochmals und mit freundlichen Grüssen

G. *.

PS ist erst im Zustellprozess, weiss nicht ob ich auf fruchtbaren Boden stosse.

G. L.
L.....str. **
**** B.......

B., am **.10.2016

Verfassungsgerichtshof
Freyung 8
A-1010 Wien

Betreff: Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer
gemischten Entscheidungsbeschwerde im Sinne des Artikel 144. B-VG,
Antrag um Befreiung von der Entrichtung der Eingabengebühr,
Antrag um Beistellung eines Rechtsanwalts, Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bezgl. des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung

Beilagen: Verfahrenshilfeantrag samt Beilagen (insg. 14 Seiten)
Anschreiben sowie relevante Beilagen (insg. 23 Seiten)

Sachverhaltskurzdarstellung Transitarbeitsverhältnisangebot in einem sozialökonomischen Betrieb und u.e. Arbeitsantrittsanweisung. Mit Bescheid des AMS Baden vom **.10.2015 wurde gem. § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs der Notstandhilfe für den Zeitraum vom **.10.2015-**.11.2015 ausgesprochen. Dagegen erhob ich rechtzeitig Beschwerde. Das BVwG hat die Verfahrenshilfe abgewiesen (Bestimmung des § 40 VwGVG ist bis **.12.2016 in Kraft), und hat die Beschwerde mit

W209 2128204-1/4E vom 30.9.2016 (Beilage A) als unbegründet abgewiesen, die Revision sei nicht zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht weicht in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab. Der an den Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Verfahrenshilfeantrag zur Einbringung einer außerordentlichen Revision wurde abgelehnt (Ra 2016/08/0161-2, Beilage röm. I), da diese offenbar aussichtslos wäre (§ 61 VwGG und § 63 Abs. 1 ZPO). Der Verwaltungsgerichtshof weicht von seiner eigenen Rechtsprechung ab. Es folgte eine Stellungnahme (Beilage III) von mir per Fax an den Verwaltungsgerichtshof.

I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe

Da es sich i.G. nicht um eine Verwaltungsstrafsache handelt, darf ich sie bitten, ihre Entscheidung auch in Hinblick auf VfGH 25.6.2015, G 7/2015 zu fällen (mit Wirkung 1.1.2017), die dzt. Bestimmung des § 40 VwGVG ist bis 31.12.2016 in Kraft.

Ich ersuche um diese Rechtswohltat, da ich die Voraussetzungen zur Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß des § 63 ZPO erfülle, weder ich selbst noch mein Ehemann sind in der Lage etwaige Kosten der Rechtsverfolgung aus Eigenem zu tragen, bitte um Beistellung eines Rechtsanwalts und darf des Weiteren Befreiung von der Entrichtung der Eingabengebühr beantragen.

II. Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bezgl. des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung

Ich beantrage die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bezgl. des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung da mir dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil erwachsen würde, und darf in der Beilage meine gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen. Es stehen aus meiner Sicht keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen.
1/5

Behauptung/Beschwerdepunkte

Ich behaupte durch BVwG W209 2128204-1/4E v. 30.9.2016 sowie durch Ra 2016/08/0161-2 vom 17.10.2015 - einen Fehler im angefochtenen Erkenntnis oder Beschluss als auch in den generellen Rechtsgrundlagen des Erkenntnisses oder Beschlusses - mittelbar wegen Anwendung der verfassungs-/gesetzwidrigen generellen Rechtsgrundlage in einem Recht (verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht und/oder einfachgesetzlich gewährleistetes Recht) verletzt zu sein. Art 18 B-VG, Art 7 B-VG, Art 2 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

Begehren

Ich begehre die Aufhebung des Inhalts von BVwG W209 2128204-1/4E v. **.9.2016, Ra 2016/08/0161-2 vom **.10.2015 sowie die Rechtsvorschrift/den Rechtsatz VwGH 2012/08/0197 vom 8.10.2013 zu ergänzen. Des Weiteren einen eigenen Punkt im AlVG etc. der alle relevanten Bundesrichtlinien gesammelt nennt. Die Festlegung von Qualitätsstandards für die sozialpädagogische Betreuung. Eine einheitliche Rechtsprechung in Hinblick auf die arbeitsrechtliche Bewertung der Transitbeschäftigung.

Tentative Rechtsposition
a)
Seit der AlVG-Novelle 2007 wurde dem Artikel 9 der Absatz 7 angefügt, der „ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP)“ für zumutbar erklärt, ein Transitarbeitsplatz ist eine Maßnahme zu Wiedereingliederung. Der Verwaltungsgerichtshof (Beilage I) übersah, möglicherweise mangels anwaltlicher Vertretung meinerseits, VwGH Rechtssatz 1 2010/08/0250 (§ 60 AVG). Da die entsprechenden Einwendungen meinerseits im Grunde auch (Beilage D) vor Beschluss BVwG W209 2128204-1/4E v. 30.9.2016 vorlagen, ist dieser Beschluss rechtswidrig (Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel) und verletzt meine Rechtsphäre lt. 18 B-VG, Art 7 B-VG, Art 2 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.

Die Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB) gültig ab 1. Dezember 2014 Pkt. i.O. 3.1. Regelungsziel. Festlegung einer einheitlichen und verbindlichen Vorgangsweise für die Gewährung von Förderungen an Sozialökonomische Betriebe, wobei die Bestimmungen der „Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) (AV-SÖB/GBP)“ zu berücksichtigen sind. Unter Pkt. 7.12.1. Eintragungen im PST. i.O. Die arbeitsmarktpolitische Beurteilung ist in der Betreuungsvereinbarung (Anm. Beilage II) unmittelbar vor Eintritt in den Sozialökonomischen Betrieb festzuhalten. In der Betreuungsvereinbarung ist zu dokumentieren: dass die befristete Beschäftigung als Vorbereitung für ein Dienstverhältnis auf dem regulären Arbeitsmarkt dient, …

Die Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen gültig ab 1.4.2014 i.O. Pkt 3. Regelungsziele. Ziel dieser Bundesrichtlinie ist die Sicherstellung und Standardisierung der Betreuungsqualität des AMS für die KundInnen…. Pkt. 6.9.2 i.O. … Wenn eine Teilnahme an einem SÖB, GBP, UGP oder BBE vereinbart wurde, muss die arbeitsmarktpolitische Stellungnahme jedoch auf jeden Fall in der Betreuungsvereinbarung stehen. Die Inhalte sind entsprechend den detaillierten Vorgaben der speziellen Förderrichtlinien zu formulieren (Anm. wurde nicht vereinbart, steht/stand nicht in der Betreuungsvereinbarung (Beilage II), nicht im Teilnahmeschreiben, nicht in einer Niederschrift vor Teilnahme), und i.O. … In diesen Fällen ist die arbeitsmarktpolitische Stellungnahme entweder - in der Betreuungsvereinbarung oder - im Teilnahmeschreiben oder - in einer Niederschrift festzuhalten. i.O. Soll die Nichtteilnahme oder die Vereitelung einer Maßnahme sanktionierbar sein, muss die arbeitsmarktpolitische Stellungnahme als Grundlage und Voraussetzung für eine Sanktion nach § 10 AlVG vor Beginn zur Maßnahme erstellt werden und folgende Inhalte umfassen: welche Kenntnisse fehlen, wie/welche Vermittlungshemmnisse bzw. Defizite beseitigt werden sollen, welches konkrete Ziel mit der Teilnahme an der Maßnahme verfolgt wird bzw. mit welchen Maßnahmeninhalten welche Defizite und Hemmnisse beseitigt werden und - welche Inhalte vermittelt werden. Zusätzlich sind die KundInnen über die Folgen einer Verweigerung einer Maßnahmenteilnahme aufzuklären. Sowie Pkt. 6.3 i.O. inhaltliche und zeitliche Vereinbarungen mit den KundInnen sind in schriftlicher Form zusammen zu fassen und zur Verfügung zu stellen (Betreuungsvereinbarung).

Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) (AV-SÖB/GBP) gültig ab 01. 01.2016 (nicht wortident doch sinnident in Fassung gültig ab 1. Dezember 2014 Pkt 3.1 Regelungsziel. Ziel ist die Festlegung von österreichweit einheitlichen und verbindlichen Mindest-Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes. Pkt 9.2 ad 6.1 Vorliegen eines zumutbaren Beschäftigungsverhältnisses i.O. Eine Begründungspflicht, weshalb eine Beschäftigung auf dem „zweiten Arbeitsmarkt“ vermittelt wird, sieht das Gesetz nicht vor (Begründung in BVwG W209 2128204-1/4E v. 30.9.201). Eine Verpflichtung des Arbeitsmarktservice, die konkrete, individuelle Zuweisung zu begründen und diese Begründung im Bescheid nachvollziehbar zu machen, besteht nicht. VwGH 2012/08/0197 vom 8.10.2013. Im Lichte, dass die Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) (AV-SÖB/GBP) teil der Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB) ist (Die arbeitsmarktpolitische Beurteilung ist in der Betreuungsvereinbarung unmittelbar vor Eintritt …), ist Pkt 9.2 ad 6.1 der Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) sowie VwGH 2012/08/0197 nur relativ schlüssig aber nicht absolut (inhaltlicher und umfänglicher Rechtsmangel; Bundesrichtlinie Betreuungsvereinbarung gültig ab 22.11.2010 6.2.5. Inhalte. Als inhaltliche Mindeststandards müssen in jeder Betreuungsvereinbarung enthalten sein: Die Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise). Ich beantrage die Aufhebung/Abänderung des relevanten Pkt. 9.2 ad 6.1 Eine Begründungspflicht, weshalb eine Beschäftigung auf dem „zweiten Arbeitsmarkt“ vermittelt wird, sieht das Gesetz nicht vor bzw. Rechtsatz VwGH 2012/08/0197, sowie eine entsprechende Ergänzung von § 9 AlVG (7) i.O. …soweit dieses den arbeitsrechtlichen Vorschriften und den in den Richtlinien des Verwaltungsrates geregelten Qualitätsstandards entspricht. Anmerkung: Sohin kommt § 9 Abs 1 AlVG nur dann zum Tragen, wenn gewisse Zumutbarkeitsvoraussetzungen vorliegen. So muss die Beschäftigung – zusätzlich zu den Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 bis 4 AlVG – den Qualitätsstandards der SÖB-RL (aber auch der Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe) sowie allgemein arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Mit Blick auf Art 18 B-VG und die gesetzliche Determinierung dieser Qualitätsstandards und deren Umsetzung – es kann nicht von jedem Arbeitslosen erwartet werden, dass er alle relevanten Richtlinien kennt und sich somit darauf berufen kann – beantrage ich/darf ich anregen einem eigenen Punkt im AlVG etc. der die diesbezüglichen Richtlinien gesammelt nennt und zur Einhaltung auffordert, zu entsprechen. Gänzlich fehlt es an einer Festlegung von Qualitätsstandards für die sozialpädagogische Betreuung.

Die Entscheidung hängt somit von der Lösung einer entscheidenden Rechtsfrage ab, der grundsätzliche Bedeutung zukommt.

Zusätzliche Information: Die Bundesrichtlinie Betreuungsvereinbarung gültig 22.11.2010 (AMSG § 38c) Pkt. Einleitung i.O. Um den Vereinbarungscharakter hervorzuheben werden im Einvernehmen erstellte Betreuungspläne Betreuungsvereinbarung genannt, nicht im Einvernehmen erstellte Betreuungsplan. Sowie Pkt. 10.1. ad 1 Einleitung i.O. Die regionale Geschäftsstelle hat ein Einvernehmen mit der arbeitslosen Person über den Betreuungsplan anzustreben. Kann ein Einvernehmen nicht erzielt werden, ist der Betreuungsplan von der regionalen Geschäftsstelle unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der arbeitslosen Person einseitig festzulegen. Der Betreuungsplan ist der arbeitslosen Person zur Kenntnis zu bringen.

b) § 9 AlVG (7) i.O. …soweit dieses den arbeitsrechtlichen Vorschriften

Wir können Ihnen …. ein Arbeitsverhältnis anbieten und Arbeitsantritt (Beilage F)

Unter Arbeitsantritt versteht man das Eintrittsdatum in ein Arbeitsverhältnis (iSd § 1151 ABGB und damit eines Beschäftigungsverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG (Anmeldung hat vor Arbeitsantritt stattzufinden) oder als (keine Pflichtversicherung begründendes) Rechtsverhältnis (zB als Werkvertragsverhältnis oder freies Dienstverhältnis), eine Rechtsbeziehung von Parteien, ein Vertrag zwischen Rechtssubjekten. Das Vorliegen eines echten Arbeitsverhältnisses ist notwendige Voraussetzung für eine verbindliche Zuweisung zu einer Transitbeschäftigung. Die Verweigerung oder Vereitelung einer Beschäftigung in einem SÖB kann somit nur dann durch einen befristeten Leistungsentzug sanktioniert werden, wenn die Transitarbeitskraft im Rahmen eines Arbeitsvertrags iSd § 1151 ABGB beschäftigt und der volle Schutz des Arbeitsrechts gewährleistet ist.

Unter Bezug auf Art 18 B-VG darf ich eine diesbezügliche einheitliche Rechtsprechung in Hinblick auf die arbeitsrechtliche Bewertung der Transitbeschäftigung anregen.

c) Die traditionelle Zielgruppe des zweiten Arbeitsmarktes sind Personen mit Vermittlungseinschränkungen, wie z.B. soziale Randgruppen oder junge Personen ohne abgeschlossene Ausbildung (Mair 2013). Zu einer sozialen Randgruppe bin ich aber nicht zuzuordnen, meine Einschränkung ist das Alter. Heute lautet die Vermittlungshürde nicht mehr „Älter und ...“, sondern nur noch „Älter“ – und „Älter“ fängt heutzutage oft schon bei einem Alter von Mitte Vierzig an. Ein Blick auf die demographische Pyramide (Statistik Austria Bevölkerung nach Alter und Bundesland insgesamt 1.1.2016) in Niederösterreich zeigt insg. 1.653.691 Einwohner davon 793.999 45-100 Jahre und 859.692 Einwohner zwischen 18-44 Jahre. Ältere Personen sind sohin in Niederösterreich keine Randgruppe.

Wie in dieser AK-Studie unter 6.5.3 zu lesen:

Mit der Zielsetzung, das faktische Pensionsalter anzuheben, nimmt auch der Anteil älterer Personen in Arbeitslosigkeit (Anm. Alterspyramide) zu, die damit verstärkt beim AMS auftritt (Fischlmayr 2013, Draxl 2013, Buchinger & Leitner 2013). Für die Gruppe der über 50-Jährigen, die bereits länger als sechs Monate in Arbeitslosigkeit sind, denkt die Bundesregierung u.a. einen „Ausbau des 2. Arbeitsmarktes“ an. Diese Personengruppe war in den Interviews mit den ExpertInnen kein explizit angesprochener Personenkreis (wird auch im Gesetz nicht explizit angesprochen) in Bezug auf den 2. Arbeitsmarkt.

Speziell unter 6.6.3 liest man, dass bei älteren Personen von der BGF des AMS sowie vom AMS Wien von einem 3. Arbeitsmarkt gesprochen, der als geförderte Beschäftigung ohne Transitfunktion in den 1. Arbeitsmarkt verstanden wird (Buchinger 2013, Draxl 2013). Mair (2013) sieht es streng genommen nicht als Aufgabe des AMS, arbeitslose Personen auf die Pension vorzubereiten, dies sei aus dem Arbeitsmarktservicegesetz auch nicht begründbar und damit rechtswidrig. Schon obgleich nicht nur, aus dem Grund, da die Zielsetzung der Maßnahmen die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist.

Wesentlich bei der Schaffung eines Übergangsarbeitsmarktes in die Pension ist der Aspekt der sinnstiftenden Beschäftigung bzw. die Bedachtnahme auf die Sinnhaftigkeit der zur Verfügung gestellten Tätigkeiten. Jedenfalls müsse für die Betroffenen Freiwilligkeit in Bezug auf die Teilnahme an diesem Angebot bestehen und Zwang sei in diesem Kontext in keiner Weise gerechtfertigt.

Solange die Bundesregierung also Ansätze für ältere Personen andenkt, ist klar, dass es keinen rechtlichen Rahmen und Raum für eine Pensions-SÖB de facto gibt, im Falle einer Etablierung eines Übergangsarbeitsmarktes in die Pension sollte der Versuch unternommen werden, diesen durch klare Kriterien vom derzeitigen 2. Arbeitsmarkt abzugrenzen und nicht zu vermischen.

Zwar ist das Alter in kaum einer Konvention explizit als Diskriminierungsmotiv erwähnt, doch haben die Aufzählungen von Merkmalen lediglich exemplarischen Charakter. G. L. (28.10.16)


28.10.2016 um 18.11 Uhr - von W. - "Schluss mit dem staatlichen Seelenmord"


Beratung fuer Arbeitslose Gespraechsangebot und Seelsorge in Muenchen (Spiegel.de)

Eine seelsorgliche Beratung für Arbeitslose wäre auch in Österreich wichtig. Zumindest haben wir Herrn Moser.

Ideal und besser wäre natürlich, wenn der Staat die Arbeitslosen - seine Staatsbürger! - endlich einmal menschlich behandeln würde, anstatt sie auch noch extra fertig zu machen. Schluss mit dem staatlichen Seelenmord!

Überhaupt müssen Geld und Arbeit entkoppelt werden. Jeder Mensch hat allein dadurch, dass er geboren wurde, ein Anrecht auf Nutzung der Güter der Erde zwecks Lebensunterhalt. Wenn dieser verweigert wird, dann hat er alles Recht auf Notwehr, sogar auf tödliche, denn er wird ja mit Mord bedroht.


28.10.2016 um 15.02 Uhr - von L*. - "Wegen Studium 20 Stunden zur Verfügung stehen?"


Ich habe die letzten 4 Jahre vollzeit gearbeitet und jetzt selbst gekündigt um nochmals zu studieren. Dem AMS muss ich zumindest zu 20 Stunden für einen Job zur Verfügung stehen, muss mich aber auch für einen Vollzeitjob bewerben. Ich bekomme Arbeitslosengeld weil ich keine Anwesenheitspflichten habe und somit auch zur Verfügung stehe. Ich würde allerdings gerne einen Job suchen mit nur 15 Stunden die Woche. Wenn ich ihnen das sage, nehmen sie mir dann das Arbeitslosengeld wieder weg? Beziehungsweise wenn ich nichts sage und dann irgendwann einen Job den ich mir selbst gesucht habe mit 15 Stunden annehme, muss ich dann das erhaltene Arbeitslosengeld wieder zurückzahlen?

Antwort:
Wenn sie nur 15 Stunden arbeiten ist das ihre Sache - aber nur dann, wenn es sich um keine geringfügige Anstellung handelt. Das ist der Fall, wenn sie dabei mehr als ca. 416 Euro mon. verdienen. Dann gibts aber auch keine Versicherungsleistung Alg./Notstand mehr vom AMS!
Natürlich müssen sie das bis dahin erhaltene AMS-Geld nicht zurück zahlen.
Wenn sie darunter verdienen, also geringfügig, kann sie das AMS weiter in einen 20 Sunden-Job vermitteln.
Lassen sie die 20 Stundenwoche wegen Studium in die Betreuungsvereinbarung aufnehmen! (Ohne Gewähr)


27.10.2016 um 17.38 Uhr - von G. - "Einvernehmliche Auflösung des DV. im Krankenstand während der Probezeit"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich habe eine Frage.
Ich bin bin seit *.10.16 im Krankenstand bis **.11.16 und in der Probezeit.
Mein Dienstverhältnis wird per **.10.16 Einvernehmlich gelöst.
Kann ich mich per **.11.16 im Krankenstand arbeitslos wieder melden??
Zahlt die GKK von **.11.16 - **.11.16 krankengeld ?
Wie wird das berechnet?
Kann ich mich auch früher gesund melden bei der GKK?
Mein Dienstverhältnis ist nur von **.10.16 - **.10.16 gegangen.
Davor hatte ich Notstandshilfe. Lg

Antwort:
sie bekommen bis zum krankenstandsende krankengeld ("lohnabhängige höhe") und sind bei der krankenkasse "untergebracht"
gleich am ersten tag der gesundmeldung stellen sie beim AMS den notstandsantrag
sie könnten sich auch früher gesund melden - auch dann sofort zum AMS
wahrscheinlich läuft der notstand gleich wieder weiter - also kein neuer antrag nötig - aber sofort zum AMS zurück melden, wenn sie gesund sind / (sich gesund gemeldet haben). (krankenstandsbescheinigung von der KK. zum AMS mitnehmen)
ohne gewähr


27.10.2016 um 17.25 Uhr - von D*. - "Ruhen des Arbeitslosengeldes für die Zeit von Ersatzleistungen"


Sehr geehrter Herr Moser,

vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ich war bis September 2015 (Monat September war mein letzter Arbeitsmonat) bei der A.. International (M. A. GmbH) beschäftigt.
Habe gekündigt und mich dann gleich beim AMS angemeldet. 1 Monat war ich dann ohne Arbeitsgeld.
Ab 29.10.2015 (wenn ich mich nicht täusche) begann dann der Zeitraum wegen dem Arbeitslosengeld.
Am 31.10.2015 bekam ich dann noch eine Urlaubsabfindung von meinem ehemaligen Arbeitsgeber.
Vor ein paar Tagen bekam ich eine Nachricht von AMS dass ich für den Zeitraum von 29.10.2015-31.10.2015 Arbeitslosengeld in Höhe von 89,82 ? zurück zahlen muss weil ich eben in diesem Zeitraum die Urlaubsabfindung bekommen habe.
Ist das überhaupt rechtlich gesehen in Ordnung vom AMS?
Danke im Voraus.

Antwort:
Die Betroffenen (Sie) müssten die Energie aufbringen und den Rechtsweg - gegen diese, nach Rechtsmeinung des RA., "rechtswidrige" Regelung - beschreiten!
Dazu siehe:
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig." (ohne Gewähr)


26.10.2016 um 16.14 Uhr - von S*. - "Aktuelles über Phönix"


Gibt es was Aktuelles über Phönix Project Eranos in Wien? Die verlangen ärztliche Befunde und Sozialversicherungsdatenauszug. 29 Tage sind verpflichtend, danach bis zu 12 Monate freiwillig. Wofür der Sozialversicherungsdatenauszug? Muss man den wirklich mitnehmen? (25.10.16)

Antwort:
Sensible Daten nicht - über Einschüchterung - abnötigen lassen! Ist sehr unseriös bzw. keine sensiblen Daten (ärztliche Befunde und Sozialversicherungsdatenauszug) an Personen aushändigen, denen sie nicht trauen!
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / (Datenverweigerung)
unter:
Datenschutz.
Um was soll es sich bei dieser Zwangsmassnahme handeln?

Coaching / Coachingkurse müsste(n) eine freiwillige Angelegenheit sein!
Wie auch die aufsuchende Vermittlung!

"Keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" - Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

>Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" (28.04.16)

Zum ev. Arbeitstraining siehe Antwort unter: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

(Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage)

Ev. fragen sie vor Zeugen ("KursteilnehmerInnen) nach, ob die Teilnahme freiwillig ist!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)

9.11.2016 um 19.47 Uhr - von B*. - "Aufsuchende Betreuung ?"
Hallo Christian, danke für Deine Antwort.
Heute war der 1. Tag von dem Workshop und wir mussten u.a. diese Kursvereinbarung unterschreiben.
Ich verstehe nicht ganz warum, denn der Kurs der nach dem Workshop stattfindet ist freiwillig, warum muss ich also jetzt schon die Kursvereinbarung unterschreiben? Vieles bezieht sich auf den darauffolgenden Kurs, wie zb. auch die Aufsuchende Betreuung.
Ich habe den Punkt gestrichen und habe hinten wo es um die Unterschrift geht dazugeschrieben, dass ich diesem Punkt nicht zustimme. Hab rechtswidrig dazu geschrieben. Der Trainer meinte dann, er weiß nicht, ob das akzeptiert wird, ob ich dann mitmachen kann und ich müsse dann mit den Folgen selber leben. Tja, mal sehen, ob sie mir jetzt das AMS Geld sperren oder so, wenn das nicht akzeptiert wird, dass ich der Aufsuchenden Betreuung nicht zustimme. Alles andere hab ich unterschrieben. PS: Kursvereinbarung anbei Lg. S.(8.11.16)

Antwort:
die wissen, dass jeder angst vor bezugssperren hat drum werden diese äusserungen verwendet, um personen einzuschüchtern.
die Aufsuchende Vermittlung ist nicht von haus aus rechtswidrig - die sperre wegen einer nichtteilnahme ist rechtswidrig - freiwillig darf und kann man es machen.
und unterschreiben sie nicht, dass sie praktikum gratis machen - sagen sie dass sie den lohn dafür ev. einfordern. (möglich, dass sie u.a. auch aus diesem Grunde nicht genommen werden!
)

>er weiß nicht, ob das akzeptiert wird, ob ich dann mitmachen kann und ich müsse dann mit den Folgen selber leben. <

wenn die ihren einwand nicht akzeptieren, so werden sie nicht genommen - aber es darf - weil sie abgelehnt werden - keine bezugssperre geben. ist schon öfters vorgekommen.
ansonsten ist Berufung gegen >rechtswidrige< bezugssperre erfolgreich.
(ohne gewähr) alles gute!


26.10.2016 um 15.58 Uhr - von B. - "Aufgrund der Bezugssperre neu um die Mindestsicherung ansuchen"


unter:
"Dieser AMS-Stress, Existenzangst lässt mich kein Auge zumachen" (20.10.2016)


25.10.2016 um 3.10 Uhr - von D*. - "Sehe meine Zukunft in der Kosmetik"


Hallo und zwar kann mir jemand helfen oder sagen was ich machen kann wo ich hin gehen kann. Ich bin im Karenz und sitze schon zuhause 4 Jahre lang in diese 4 Jahren habe ich richtig nach gedacht was ich machen will wo ich meine Zukunft Sehe. Ich er eure das erste mal bei meiner Beraterin und habe ihr erzählt vom kostenvorschlag kosmetik. Sie wollte mich nicht mal anhören nicht mal die Papiere anschauen nichts und hat mir gleich gesagt nein. Ich finde das ist eine richtige Frechheit. Wenn man hört Kosmetikerin denkt man sich sicher omg das ist doch keine Zukunft. Aber mit diesen Diplom könnte ich mein eigenen Salon aufmachen in teuren Hotels oder Wellness arbeiten und ich hätte für meine Zukunft genug Geld. Dieser Kurs dauert 1 Jahr nur mo und di und kostet 9000 ? ich weiß es ist sehr viel Geld ich habe auch ihr gemeint der muss nicht alles gezahlt werden wenigstens die Hälfte und ich zahle denn Rest in raten. Und Trozdem hat sie nein gesagt. Dann meinte ich man kommt immer Po
st das das als denen hilft die auch im Karenz sind und am Ende nein das enttäuscht man sich einfach. Als wenn man so denkt die haben genug Geld um jeden zu helfen können. Aber die sparen das ganze Geld für sich das kommt genau so rüber. Jetzt habe ich denn Vorgesetzten von ihr verlangt und sie hat mir die Nr geben das ich da einen Termin mache. Allso ihr lieben kann mir jemanden helfen oder einen Rat geben was ich da machen kann.

Antwort:
Auf Ausbildung besteht kein Rechtsanspruch drum keine zu hohen Erwartungen aufkommen lassen, damit sich die Enttäuschung im Rahmen hält und ev. trotzdem weiter lästig sein und dran bleiben!

Wenn möglich, ev. immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen!

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. - "Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" (ohne Gewähr)


23.10.2016 um 15.20 Uhr - von G*. - "Angst vor niedriger Pension wegen Auslandszeiten"


Hallo Herr Moser,
bin 51 Jahre alt und beziehe seit 9 Monaten vom AMS Leistungsbezug. Nun wurde mir seitens des AMS geraten einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen, da ich seit einigen Jahren an Depressionen leide und bei beiden Knien Arthrose im Endstadium ( nur mehr OP möglich, bin lt. Arzt aber dafür noch zu jung, da ein künstliches Knie "nur" 10 Jahre hält )festgestellt wurde. Habe jetzt allerdings Angst, das mir die PVA den Antrag auf I-Pension ablehnt. Desweiteren habe ich auch noch in Spanien und Deutschland gearbeitet somit Versicherungszeiten im Ausland erworben - wird beim I-Pensionsantrag dann ebenfalls in Deutschland (würde dort für meine Zeit nur 60 Euro erhalten) und Spanien ( auch nicht viel - habe nur 5 Jahre Teilzeit gearbeitet, also werde ich auch nicht mehr als 50 Euro erhalten ) ein Antrag von der PVA aus dorthin gestellt ? Falls ja, habe ich gelesen, dass mir dadurch steuerliche Nachteile entstehen und mir die PVA dann nicht mehr die Höhe von meiner 600 Euro österr
eichischen I-Pension auszahlen muss ? Stimmt das so ? Muss ich denn meine Auslandszeiten bei der I-Pension unbedingt anrechnen lassen, wenn mir nur finanzielle Nachteile bei so geringen Zeiten im Ausland entstehen oder kann ich darauf verzichten ? Was und an wen soll ich dann schreiben, wenn ich auf diese ganzen Umstände mit dem Ausland verzichten möchte ?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus , mfg (18.10.16)

Frage - wer hat ihnen gesagt, dass ihnen bei der auslandsanrechnung nachteile entstehen?

19.10.2016 um 12.06 Uhr - von G*. - "Im Internet gelesen"
Hallo Herr Moser,
habe ich im Internet gelesen ( weiß leider nicht mehr genau auf welcher Seite ) und dass dann von z.B. Deutschland auch wieder zusätzliche Gutachten für die I-Pension verlangt werden
- mache mir große Sorgen, dass dann nicht nur die österreichische PVA Gutachten verlangen, sondern auch noch zusätzliche über Deutschland u. Spanien - wäre super, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten, denn eigentlich kann mir meine Fragen niemand beantworten ..... lg

Antwort:
ich kann mir nicht vorstellen, dass die pension weniger wird, weil sie die pensionszeiten mit den auslandszeiten vervollständigen.
aber holen sie sich die infos von der PVA, die hier zuständig ist. - oder vorher ev. von der AK ? - falls, danke für rückmeldungen!

>wenn sie aber eine sehr niedrige pension - so sie die I-pension bekommen - erhalten, wird diese ev. über die Ausgleichszulage aufgestockt. (ohne Gewähr)


20.10.2016 um 2.52 Uhr - von B"*". - "Dieser AMS-Stress, Existenzangst lässt mich kein Auge zumachen"


Hallo Christian,

ich binS (wieder); deshalb weiss ich nicht wo ich ansetzten soll. Hab per Rsa-Brief ne sechs wöchige Bezugssperre bekommen. Beziehe Notstand ?730,00/Monat. Habe die hAK-mATURA und studiert und im Berufsleben seit 11 Jahren; wo ich in Summe auf acht Arbeitsjahre komme.Bin gleich nach derHakmatura ausgezogen und begann nach der Schule meine Taetigkeit als Callcenter Agent; ein Knochenjob(geistigund sehrunterbezahlt. Telefonistin werden in der REgel nur für 30 Wochenstd eingestellt und der Verdienst liegt (alsobei mir) bei ?850 brutto. Ich hatte nie die Chance auf eine richtigen Job; unzählige Bewerbungen;Aufnahmetests; Vorstellungsgespräche;"HEARINgs"-blablabla. das seit 11 Jahren. Um es toucheless zu sagen; ich hatte keine connections und kein Vitamin Bund somit kein Job. Meine Jobs erstreckten sich vom (hauptsäächlich Telefonist(TElefonverkäufer) bishin zurKüchenhilfe und Kellnerin und Zimmermädchen.Ich ging auch Zeitungen austragen. Sehr engagiert und arbeitswillig. Also b
eruflich kämpfe ich eigentlich schon immer. ein bitterer Kampf. Wenn man seine Kenntnisse (Hak-Matura und Studium) nirgends einbringen kann. Du verstehst schon was ich meine. sorry,ich neige umdiese zeit dazu, textlich auszuschweifen. wollte dir heute am Tag(!!) schreiben; jedoch lässt mich dieser ams-stress, existenzangst kein auge zumachen; ich ging immerarbeiten, nahm trotz matura und studium echt alles(!!)erdenkliche an,wobei auch die distanz eine rolle spielt. meine jobs luftlinie wohnort-jobort waren immer so 40-55km. Bei meinem letzten job war ich mit dem zug 3 stunden/tag unterwegs zur arbeit; ES war im telefonverkauf, ich VERDiente brutto ?449,--/Basis Vollzeit auf Provisionsbasis. Die Stellen habe ich alle(!!!) immer selbst gefunden. ich war immer sehr engagiert, mehr als vorbildlich. soviel zu meiner Arbeitsmoral. Seit leider nun schon 10 Monaten bin ich arbeitslos (notstand) und bin sehr eifrig beim bewerbungsprozess; imdurchschnitt so zwei BEwerbungsgespräche (
45 km entfernt).Meine Zeit, meine Nerven,zugfahrt(bim plus busfahrt); dann braucht man wieder hier und da einen snack oda getränk unterwegs. das sind wohlgemerkt alles stellen auf meiner eigeninitiative. wie gesagt ich bin sehr engagiert; die sogenannte vom ams in leben gerufene "wöchentl. Bewerbungsliste"bekamen sie auch. und ausgerechnet so einer wie mir stellen sie vor so (mir fehlen die worte.seit elf jahren bin ich auf mich selbst gestellt wohnung, alles etc. meine ganze existenz; winterreifen u. service fällt an. ich kann mit diesen monatl. ?730,00 gerade meine fixkosten decken und zum leben habe ich nichts. ich habe bei meiner beraterin (natürlich wieder mal auf basis meiner eigeninitiative) einen von mir ausgewählten kurs beim wifi ("Bürofachangestellte im Medbereich") durchgesetzt; diese dauerte einen Monat. Von mitte september bis vorigerWoche. Begehren alles vereinbart, kooperiert mit ams usw. nun war es so dass ich am vierten Tage krank wurde. es war ein ganztag
eskurs, sehr aufwendig mit. natürl. abschlussprüfung; aber dafür sprach dass ich das machen wollte aufbauend aufdie Hak das Bürokratische. Amvierten Tage so um die Mittagspause hatte ich einen Kreislaufkollaps. ich konnte mich gerade noch selbst auf die toilette befreien,ehe ich imklassenzimmer umkippte. ich musssagen der kurs begann um acht uhr -16uhr.ich musste um halb sechs aufstehen, und brauchte 1:20Stunde zum Schulungsort. Ich nehme an wenn ich ehrlich bin dass das körperliche sehr ansässig bei mir mit dem psychostress ist;die sehr belastende situation Arbeitslos-AMS. wie schon gesagt, kämpfe mich seit elf jahren mit den oben erwähnten jobs durch. da sich die kursdauer nur auf einem monat belief, wog ich dann für mich ab, nach ein paar krankenstandstage, dass ich nicht zur prüfung antrete. jetzt weigert sich das ams auch meinen kurs ?980,--zu bezahlen. omg herr moser, ich weiss echt nicht mehr weiter. den kurs soll ich bezahlen und die sechs wochen sperre. die basicinf
o, die sie immer wiedergeben mit der Begleitperson beim AMS, das bleibt leider bei mir auch nur ein wunschtraum; da ich leider bei so einer familie, die ich habe auch in den sauren apfel beissen muss; die gestehen mir meine unabhängigkeit nicht ein; wenn ich sie brauchesind sie nie da; meine scheidung war voriges jahr. ich weiss echt nicht mehr weiter. natürlich wargenau einem tag nach der prüfung der xte kontrolltermin um11:15 bei mir angesetzt. ich habe durch den psychischen stress auch schlafprobleme. ich meine ich merke ja wie es mir körperl. scheisse geht. ich habe das 1.mal(!!!!!!) diesen termin aufgrunddessewn nicht wahrgenommen. ich muss morgen runter zum ams wegen dem kurszeug. ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll. gedanken gehen mir durch den kopf.wie man so menschenunwürdig sein kann. eigentlich schwebt mir schon vor der beraterintante das zu wiedergeben was ich hier schrift. darlege und auch dem Gebietsleiter. Danke lieber christigan (hr. moser) im Voraus
ps: den bescheid und die Kurszustimmung seitens des Ams lass ich dir bei bedarf gerne per mail zukommen. und diese bewerbungsverfahren, die ich ausschliesslich nur als eigeninitiative habe,da geht viel geld zeit und nerven drauf. wenn ich denke mit welcher zielgruppe ich da schon allein gleichgestellte werde /seitens ams. da fragt man sich echt für wasman lebte und diese jahrezehnte gekämpft hat und geschepft hat bis zum geht net mehr. eine verzweifelte "soned.at"leseratte

Anmerkung:
Ja, Mist! - Immer mehr ergeht es wie ihnen - Weil sich die Regierung, Parteien, PolitikerInnen mit der Verantwortung, bez. diesem (arbeitsmarktpolitischen) Zustand, nicht auseinandersetzen, sich auch nicht selbst belasten wollen,
- (weswegen es auch zu keiner kompetenteren / gesünderen Politik kommt) -
belasten sie die Opfer ihrer Politik und erklären diese zu Feindbildern, mit denen sie sich dann schon befassen, weil die ja überwacht, kontrolliert, bestraft etc. werden müssen, wofür ihnen die Phantasie, bez. restriktiven / repressiven Politik, umgesetzt in Form von auch menschenverachtenden Gesetzen, nicht ausgeht!
Extrem ärgerlich und enttäuschend!

Antwort:
Zu ihren Fall
Sie haben aus gesundheitlichen Gründen den Kurs aufgeben müssen bzw. war das der Grund warum sie nicht zur Prüfung angetreten sind! Sie können das anhand des Krankenstands / ärztlichen Attests / Bestätigung nachweisen.
Deswegen lassen sie das nicht auf sich sitzen! Sie erheben gegen den Bescheid, der die Kurskosten zum Inhalt hat, Beschwerde / Einspruch und legen die Krankenbestätigung bei.
(Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass sie beim nächsten Mal zur Prüfung antreten - Egal ob sie die Prüfung bestehen oder nicht darf ihnen dann nicht die Kosten angelastet werden! War nicht ausgemacht - oder?, dass sie, wenn sie die Prüfung nicht bestehen, den Kurs bezahlen müssen? - Ev. darf das wegen ihrer Erkrankung von Haus aus nicht geschehen!
Ev. reden sie mit denen, AMS und Kurs-anbieter - so sie wollen - um beim nächsten ("oder übernächsten") Kurs, falls dieser nicht ausgebucht ist, als Gast teilnehmen zu dürfen, so die Chancen auf eine erfolgreiche Prüfung erhöhen!) - Ob oder nicht, auf alle Fälle legen sie Beschwerde gegen den Bescheid ein!
Das Selbe bezieht sich auf die Bezugssperre - Verlangen sie den schriftlichen Bescheid und legen Berufung ein - ist kostenlos!
Ja senden sie mir die genaue Begründung, warum ihnen der Bezug gesperrt wurde!

"Das Gute an ihrer Situation! Sie haben eine tolle Ausbildung, die kann ihnen niemand nehmen, auch wenn sie leider noch keinen Profit daraus gezogen haben, aber geben sie nicht auf!
Konzentrieren sie sich auf dementsprechende (ausbildungsbezogene) freie Stellen / DV. und stellen sie sich immer wieder vor! Ev. bewerben sie sich jedes Monat bei ein paar ausgesuchten Firmen - ohne grosse Erwartungen, um die Enttäuschungen gering zu halten, was zum Durchhalten beitragen soll und sie sich trotz Ablehnung immer wieder bei selbsgesuchten -gewünschten Stellen bewerben! Vielleicht kommt mal das Glück!"

>Wenn sie keine Begleitperson für Behördentermine haben, dann machen sie sich bez. wichtiger Angelegenheiten ein Gedächtnis-Protokoll!
Bei Ungereimtheiten scheuen sie sich nicht und gehen sofort zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

26.10.2016 um 15.58 Uhr - von B. - "Aufgrund der Bezugssperre neu um die Mindestsicherung ansuchen"
vIELEN, vielen herzlichen Dank. Danke im Voraus; da habe ich noch eine Frage. Dem AMS habe ich auch vom Neurologen ein Gutachten vorgelegt (Beraterin hat es kopiert); das resultiert vom letzten callcenter job wo ich gemobbt worden bin. Soll ich aufgrund des Bezugssperre neu Mindestsicherung ansuchen; ich bin skeptisch da AMS und BH (V.) kooperieren. Mfg (25.10.16)

Antwort:
Haben sie eh schon Berufung gegen die Sperre eingelegt? Warum wurden sie gesperrt? (?Atteste der Berufung beilegen - falls?)
Mindestsicherung nur, um eine niedrige Notstandshilfe auf ca. 850 - 900 Euro aufstocken zu lassen! Bei einer Sperre gibts die Mindestsicherung nicht anstatt der Notstandshilfe / Alg. Sind miteinander gekoppelt! (ohne Gewähr)


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5280 Braunau am Inn, Österreich