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4.06.2015 um 10.32 Uhr - "Wichtige rechtliche Information bez. aufschiebende Wirkung"


Das aktuelle VfGH-Erk bringt eine gravierende Verbesserung der Rechtsposition Arbeitsloser im Rechtsmittelverfahren gegen AMS-Bescheide. J. K.
aus
Rechtsmittel gegen Bescheide des AMS haben seit 24.1.2015 aufschiebende Wirkung!

Anmerkung: Stellen sie mit der Berufung immer einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung


4.06.2015 um 9.44 Uhr - von M*. - "AMS / PVA"


Guten Tag Herr Moser

Vielen Dank für Ihre Antwort.
>(Anm.: Betraf die Frage nach telefonischen Kontakt bzw. persönliche Beratung. - Diese Frage taucht öfters auf - Was ich ablehnen "muss", da ich sonst keine Kontrolle über meine Arbeitszeiten hätte. Dies ist mir per E-Mail bzw. über SoNed-Einträge möglich! Auch hier ist der Zeitaufwand oft beträchtlich, aber selbstbestimmt! Anders wäre die Belastung zu gross / ev. nicht händelbar. Danke für Verständnis!)

Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Chronische Erkrankung Namens Interstitielle Cystitis. Kurz IC.
Hatte insgesamt 4 Jahre die BU Pension, dann wurde sie gestrichen.
War jetzt auch im BBRZ insgesamt vor Weihnachten 8 Wochen und von von Jänner bis Ende März.
Habe alle Prüfungen und Anforderungen überdurchschnittlich abgeschlossen und hätte auch einen Ausbildungsplatz gehabt.
Leider kann ich mir mein Leben in der Zeit der Ausbildung nicht leisten. (920 €) Gleichzeitig zahle ich aber auch Alimente von 265 Euro.
Ich weis das ich nur 150ig zahlen müsste aufgrund des Notstandsbezuges. Das habe ich auch jetzt erst reduziert, denn ich kenne meine Exfrau.
Die dreht völlig durch. Nun jetzt gehts halt wirklich nicht mehr anders als es zu reduzieren.

Es wurde gleichzeitig von mir bei der PVA ein Rehabilitationszuschuß beantragt.: ABGELEHNT

Somit musste ich wegen finanziellen Gründen die Ausbildung abbrechen.
Jetzt bin ich frei vermittelbar. Meine Erkrankung ist natürlich noch immer da, obwohl die PVA beschlossen hat , das ich trotz massiven Schmerzen und Beschwerden fast uneingeschränkt vermittelbar bin.

Das AMS T. (Betreuerin Frau S. B.) hat mir schon beim ersten Termin ganz massiv unterstellt das ich nicht arbeiten will und mir in den ersten 3 Minuten mit einer möglichen Bezugssperre gedroht, bei Nichteinhaltung diverser Forderungen. Darauf habe ich Ihr sofort klar gemacht das ich mir diese Art von Gesprächsführung nicht bieten lasse. Unfreundlichkeit, Unmenschlichkeit ohne mich und meine Gesamtsituation überhaupt zu erkennen bzw. nachzufragen. Ich habe Ihr entgegengebracht, das wenn sie mich mobbt, diskreminiert und unter extremen Druck setzt ,ich Sie anzeige und auf Schmerzensgeld verklage weil derartiger negativer Druck und Stress, meine Krankheit massiv verschlechtert und mich gesundheitlich schädigt. Darauf hat sie sich bei mir Entschuldigt.

Ich komme Aus der Versicherungsbranche (Mit BÖV ) und werde im moment auch dort hin vermittelt aber auch als Autoverkäufer weil ich auch KFZ mechatroniker bin.

Jetzt zu meiner Frage:

Laut AK habe ich Kollektivvertraglich das recht auf 1924 Euro Brutto. (Beschäftigungsgruppe 3 für Handelsangestellte) weil ich min. 10 Jahre im als Handelsangestellter tätig war vor der Pension.
Habe Sie über die Tatsache Informiert das die 2 Jobangebote nicht dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte erfüllen. Das wäre in meinem Fall 1924 Euro Brutto.
Auch darüber das diese Angebote unseriös sind. Sie hat keine Anwort gegeben bzw. es nicht argumentiert.
Dann habe ich ihr mitgeteilt das bei nicht einhaltung des mir zustehenden Kollektivgehaltes, ich diesen Job nicht annehmen werde.
Keine Antwort Ihrerseits. Rechtlich müsste laut AK alles standfest sein.
Was ist Ihre Meinung?

PS.: ich glaube bevor ich noch einen angemessenen Job bekommen würde lande ich in der Psychiatrie (2.06.15)

Antwort:
die AK hat sicherlich recht, wenn sie in diesen ihren beruf eine anstellung finden, aber nach dreimonatiger arbeitslosigkeit gibts keinen einkommensschutz bzw. berufsschutz mehr. sie müssen jede arbeitsstelle ab 20 wochenstunden, die branchenüblich ? bzw. nach KV entlohnt wird, annehmen.
siehe: Zumutbarkeitsbestimmung (3)

nehmen sie sich - wenn möglich - eine begleitperson mit zu den terminen.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
ev. besorgen sie sich atteste von vertrauensärzten / hausarzt - wenn möglich.
ps.: diesen katastrophalen zustand haben wir "SPÖ?"/ÖVP zu verdanken! (auch FPÖ vorher) ohne gewähr - alles gute!

4.06.2015 um 16.24 Uhr - von M*. - "Ich bin echt fertig. Weiss eigentlich nicht mehr was ich machen soll"
Danke dennoch für alles
Ich bin echt fertig. weis eigentlich nicht mehr was ich machen soll.

Bin der Arbeitsfindung habe ich kein problem, denn ich weis, wenn ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Versicherung habe, werde ich genommen.
Das Problem ist, das ich chronisch krank bin und ich nur 50ig Prozent belastbar bin. Habe ein Multibles Krankheitsbild.
Ich glaube ich werde bald Wahnsinnig. Ich durchschaue schon seit Jahren das korrupte System. Und auch wenn es verrückt klingt- den gewollten, gesteuerten Zusammenbruch.

Entweder ich liefere mich selbst in die Psychiatrie ein oder ich setzte ein Ende. Oder ich erlebe bald wie ich im freien schlafe.
Egal was ich mache, egal in welche Richtung ich denke, es gibt auf der Rationellen Seite keinen Ausweg. Also loslassen wird wohl das beste sein.
Danke nochmal und alles Gute

Antwort:
darf ich fragen wie alt sie eigentlich sind?
was das problem mit dem AMS etc. anbelangt, so probieren sie in der gegenwart zu leben - heisst, nicht bez. zukunft (zukünftiges leben planen)
um den bezug zu sichern, braucht es in ihrem fall u.a. geduld. alleine für die existenzsicherung zu sorgen kostet enorm viel energie. reagieren sie dann wenn ihnen die behörden ein problem verursachen und versuchen sie den kopf sonst soweit wie möglich auszuschalten, dass sie sich nicht andauernd damit beschäftigen müssen. >Angst frisst Seele auf<

mit ihrer krankheit werden sie - auch wenn diese behördlich nicht akzeptiert wird - keine anstellung finden, so sie bei vorstellungsterminen aufrichtig sind. um nicht in den verdacht zu geraten absichtlich mit einer "krankheits-methode" die arbeitsunwilligkeit zu unterstützen - die behörden haben bez. solcher vorwürfe keine skrupel - wäre es wichtig, von vertrauensärzten ein attest einzuholen bzw. dies irgendwie nachzuweisen.
führen sie unbedingt mit dem arzt / facharzt ein gespräch über ihre krankheit und den diesbez. konsequenzen wie möglichkeiten. bzw. was für einen rat er/sie zum problem mit den behörden / AMS durch die krankheit hat?

was die zukunft ihrer persönlichen pläne betrifft, so stellen sie für sich fest was noch geht - was sie interessiert - oder noch machen bzw. ev. lernen wollen.
oder vielleicht ergibt sich eine möglichkeit einen gut entlohnten teilzeitjob zu finden. einen den sie ev. noch ausüben können. bis dahin üben sie sich - so gut es geht. - in gelassenheit. (VERSUCH)

zum thema freiwillige beendigung des lebens siehe folgenden text in SoNed
"Zum Suizid <> Zum Leben" (25.03.15)
alles Gute und viel Kraft!

4.06.2015 um 17.56 Uhr - von M*. - "Nur in einem Zustandsgefühl der Ohnmacht und absoluten Verzweiflung kann niemand sagen was er vielleicht im affekt macht "
Bin 42 Jahre alt.
Ja das problem ist das mein Hausarzt zwar ganz nett und sympthatisch ist, mich aber als Hypochonder sieht.
DAbei ist es eigentlich ganz einfach nachzusehen welche beschwerden Interstitielle zystitis verursacht.

Meine Krankenakte sind lang.
Nur ein aktuelles attest so in aller schnelle zu bekommen muss ich zu einen Privaten arzt , spezialisten für IC der gleich mal 150 Euro nimmt die ich nicht habe.
meine jetztig kassenurologin habe ich den nächsten termin in 2 Wochen.
Weis nicht ob sich das dann ausgeht.

Ich habe keine kraft mehr mit irgenjemanden zu kämpfen um mein Recht oder irgenwjemanden etwas zu beweisen und trotz beweise belächelt zu werden als wahnsinniger der sich seine Krankheit einbildet obwohl alles von Spezialisten belegt und diagnoistiziert wurde.
Im Grunde muss ich mich auf die Sperre vorbereiten, nur wie macht man das?

Ich Glaube an Gott, deshalb werde ich mich sicher nicht töten. Nur in einem Zustandsgefühl der Ohnmacht und absoluten Verzweiflung kann niemand sagen was er vielleicht im affekt macht und es dann bereuen würde.Das müssen schon die anderen machen.

Lebe ich überhaupt in Österreich?? Ich kann es gar nicht glauben was da abgeht. ich wills nicht glauben. ABer gar nicht nur wegen mir als Einzelfall, sondern generell wegen der Macht die im Hintergrund die Fäden zieht und keiner Bemerkt es, ausser ganz wenige. Da hat mann das Gefühl, das bestimmte Leute wollen , das Adolf wieder kommt. Aber die “einfach gesrickte Masse” wird ganz langsam eben dort hingeführt, bis sie selbst glauben das diese methoden gut sind. Das funktioniert mit Hasspredigen, Hetzerei , Feindbildschaffung und und und. Bauernschlaue sehr bewährte Methoden.

Hasspredigen, Feindbildschaffung wo es geht, gegeneinander Aufhetzen, – das alles funktioniert aber nur bei den “dummen, einfach gestrickten” Menschen. die erkennen die dinge hinter der Maske nicht und lassen sich lenken- Hinweis auf Film: DIE WELLE

Taja alles wiederholt sich.

Antwort:
wenn es um die existenz geht, dann müssen sie die 150 Euro für ein attest riskieren - sollten sie dadurch geschützt sein, zahlt es sich aus.
ansonsten reden sie mit der kassenurologin - kommts zur sperre haben sie für den rechtsweg noch etwas zeit - bzw. dürfte es sich ausgehen!
bis sie den sperr-bescheid bekommen (falls sperre) dauert es noch einige zeit und dann haben sie noch 2 wochen für die berufung! (ohne Gewähr) alles gute!

9.06.2015 um 16.30 Uhr - von C. - "Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! / Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten."
Hallo! Zum Thema von M. - PVA/AMS: Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! Ich bin selbst schwer chronisch krank und weiß, wie anstrengend dann das Leben schon ohne Druck ist. Rat und Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten. Auch als Nicht-Mitglied wird man dort gut beraten. Sonst könnte es ev. psychische Unterstützung durch div. kostenlose Beratungseinrichtungen - die dannn auch schon mal die AMS-Beraterin in ihre Schranken weist - geben? Da ich nicht weiß, woher Sie kommen, kann ich nicht sagen, welche möglich wäre, doch allein in Wien gibt es dutzende. Geben Sie, wenn möglich, nicht auf, Sie können Unterstützung finden! LG, C.


4.06.2015 um 9.43 Uhr - von N*. - "Partnerschaftsanrechnung"


Hallo!
Mein Freund und ich wohnen zusammen, haben eine 2-Zimmer Wohnung.
Jetzt würde er Notstandshilfe bekommen, hat aber blöderweise angegeben das wir Lebensgefährten sind.
Natürlich kein Bezug von Notstandshilfe.
Können wir das noch irgendwie umgehen? Ich bin ja nicht gesetzlich verpflichtet sein Essen zu bezahlen nur weil wir gemeinsam wohnen? Was wenn ich dem AMS sage ich weigere mich für seine Kosten aufzukommen?
Wir haben nur 1 Schlafzimmer, aber was wenn dies nur aus Platzgründen so ist?
Wenn jeder seinen Teil der Miete und selbst für sein Essen zahlt ist es doch getrennt? Könnten wir so noch Berufung einlegen?

Antwort:
Ev. sollten sie es probieren? Die Chancen auf Erfolg schätze ich als gering ein! Es wäre für eine Wohngemeinschaft wichtig, dass jeder seinen eigenen Wohnraum / Schlaf-Zimmer hat!
Lesen sie sich zur Info einige Links durch!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ - Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Die Grünen raten:
"Die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"
unter:
"Politik erzeugt Armut"! (ohne Gewähr)


1.06.2015 um 3.35 Uhr - von D. - "Nehmt unbedingt jemanden zu eurem AMS-Termin mit. Es lohnt sich!!!!!"


unter:
15.03.15 um 9.38 Uhr - von D*. - "Wie soll ich mich verhalten?"


1.06.2015 um 1.44 Uhr - von S*. - "Rechtswidrige Sperre?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe da seit ein paar Tagen ein Problem.. Und zwar:

Ich bin seit September 2014 Studentin und auch beim AMS (Notstandshilfe) gemeldet. Ich muss seit ca. 4.Wochen neben der Abendschule einen Kurs (bei Best) besuchen in denen mehrere Workshops angeboten werden etc. Der Kurs ist ganz in Ordnung, mir wurde sogar ein neuer sehr schöner Lebenslauf und Bewerbung von einem netten Herrn geändert, aufgepeppt und auf meinem USB-Stick gespeichert... soweit so gut. Ich bekam/bekomme während des Kurses und der Schule zusätzlich vom AMS Vermittlungsvorschläge auf meinem eams-Konto, dabei war auch eine \"Vorauswahl\" dass am AMS hitzinger Kai stattfand (jeweils Dienstags und Donnerstags). Ich war letzte Woche am 28.05 mit meinem USB-Stick dort und traf auf den Herrn bei dem ich für die Stelle vorsprechen sollte. Dazu muss ich hinzufügen, dass ich ausgelernte Restaurantfachfrau bin jedoch etwas im Einzelhandel suche auf Teilzeit-Basis (2-3 Tage die Woche), es sich bei der Stelle jedoch um eine gesuchte Servicekraft für Teilzeit (jeden Tag zw!
ischen 6-10 Uhr) handelte. Ich erklärte dem Herrn ganz nett, dass ich zwar Teilzeit suche aber nicht auf 5 Tage aufgeteilt weil ich von der Abendschule erst um 11 am Abend zuhause bin und mich dazu noch um meinen krebskranken Vater kümmern muss. Es war mir schon unangenehm private Geschichten erzählen zu müssen, aber ich hoffte auf Verständnis. Was ich jedoch bekam war ein überaus unfreundliches \"Die Stelle trifft auf Sie perfekt zu, sie sind ja gelernte Restaurantfachfrau. Das Leben ist kein Wunschkonzert!! Dann schreib ich halt im Computer rein, dass sie nicht Arbeitswillig sind!\". Er zählte mir mindestens 3 mal auf wie viele Arbeitslose es in Österreich gibt. Ich mit meiner Matura in Wirtschaftskunde weiß es natürlich nicht. Ich war so geschockt von so einer Unverschämtheit und musste erstmal schlucken. Ich gab ihm mein USB-Stick und sagte \"Nagut schicken Sie die Bewerbung an die Firma...\". Er nahm den Stick und fand angeblich keine Bewerbung und auch keinen Lebensla!
uf. Ich sagte ihm, dass das unmöglich wäre weil mir ein neuer !
Lebensla
uf und eine neue Bewerbung in dem Kurs, den ich derzeit besuche, geschrieben und gespeichert wurde und ich seitdem den Stick überhaupt nicht angerührt habe. Der unverschämte Herr schrieb konzentriert auf seinem Computer während ich ihn fragte, ob ich ein anderes Mal vorbei kommen kann wenn ich das Problem mit dem USB-Stick gelöst habe. Wahrscheinlich läge es nur am Speicherformat. Er sagte boshaft \"Nein, müssen Sie nicht!\". Ich verabschiedete mich und ging. Ich hatte ein ungutes Gefühl. Mein ungutes Gefühl hat sich bestätigt, weil ich am nächsten Tag eine \"Mitteilung über die Einstellung des Bezuges\" bekam.

Ich hoffe auf Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sie legen natürlich sofort Berufung / Beschwerde gegen diese Sperre ein! Sie haben nicht verweigert - das dürfen sie auf keinen Fall! - Ausserdem bewerben sich wahrscheinlich einige/viele Personen auf angebotene Stellen, weswegen es nie sicher ist, ob jemand genommen wird? -
>Sie müssen dem AMS / Arbeitsmarkt wegen dem Studium nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! - Ist das mit dem AMS geregelt?
Soviel ich aus ihren Zeilen lese kam es zur Sperre deswegen, weil das Bewerbungsschreiben nicht auf dem Sticker zu finden war - oder?
Daraus lässt sich keine Arbeitsunwilligkeit ableiten!

Weiters bez. Vorauswahl: Blindbewerbungen bzw. Anonymbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen.§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen
Siehe auch unter. Blind-Bewerbung bzw. rechtswidrige Sperrren .

Hier haben sie einige Gründe die zur erfolgreichen Berufung führen! Geben sie alles an! Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson (immer zu Terminen mitnehmen, wenn möglich) den Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter und klären diese Angelegenheit um diese "rechtswidrige" Sperre! - Berufungsvorentscheid ist möglich! - eAMS Konto freiwillig (ohne Gewähr)


31.05.2015 - "Bundesländerwahl: Burgenland / Steiermark"


Nasser Fetzen!


31.05.2015 um 7.38 Uhr - von M. - "Niederschrift abgerungen"


Sehr geehrter Herr Moser!
Bei einem "Termin zur klärung ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld" wurde einer jungen Dame die derzeit in ihrer Arbeitslosigkeit studiert, das aber bald als möglich neben einer Vollzeitarbeit machen will eine Niederschrift abgerungen in der das Studium und die dort nicht vorhandene Anwesenheitspflicht angegeben werden (warum?)
und obendrein damit gedroht, sollte die Niederschrift nicht unterschrieben werden würde der nächste Bezug gesperrt. (ist das denn in dem Fall möglich?)
Ich habe geraten vorerst Rat einzuholen und erst dann wenn erforderlich zu unterzeichnen. Vielen Dank erstmal für ihre Aufmerksamkeit. Mfg. (29.05.15)

Antwort:
nur wegen unterschriftverweigerung darf es zu keiner sperre kommen.
>(Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer - sei es am AMS, BBRZ etc. - kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!! Verifiziert von RA. Bo.)<
ev. soll sie in der niederschrift auch aufnehmen lassen, dass sie dem arbeitsmarkt / AMS wegen dem studium nur 20 stunden in der woche zur verfügung
stehen muss.
sie soll eine begleitperson zum termin mitnehmen und bei ev. problemen zum
vorgesetzten / geschäftstellenleiter gehen. und um klärung bitten?
(Niederschriften)
ohne gewähr
>(im zweifel ev. info nochmals von dritten einholen ev. AK ? /Gerichtsauskunftstag / RA erste stunde gratis oder per e-mail von der - info@solidaritaetsgruppe.org -)
alles gute!


29.05.2015 um 11.00 Uhr - von P*. - "Thema Sozialhilfe"


Guten Tag Christian, ich möchte die meine Geschichte schildern :) vieleicht kannst du mir weiterhelfen.Folgendes hat sich zugetragen ich wollte eine einmalige Miethilfe beim Sozialamt Wiener Neustadt beantragen darauf hin wurde ich zur Mietsicherung geschickt mit dem Auftrag ich solle mit der zuständigen Dame sprechen. Die Frau S. Mitarbeiterin bei der Mietsicherung meinte sie schaut wie sie mir helfen kann. Heute bekam ich einen Anruf angeblich hat ihr eine unbeteiligte dritte unter falschen Vorwand eine Anzeige aus dem Internet gezeigt, dass ich einen Nachmieter für meine Wohnung Suche. Frau S. nahm das als Grund um mir eine Förderung zu streichen, weil ich ja eine Ablöse bekommen würde. Nun da ich nur im sozialen Netzwerk umgefragt habe ob sich wer finden ließe in meinen Mietvertrag einzusteigen damit ich meine Kosten senken kann, finde ich es ein amtlicher Datenmissbrauch vom der Mietsicherung so vorzugehen. Können Sie mir sagen ob ich was machen kann oder muss man sich als privat Person das wirklich gefallen lassen,dass anscheinende Mitarbeiter vom Sozialdienst mit falschen Tatsachen verarscht werde? Mit freundlichen Grüßen, (27.05.15)

Antwort:
stellen sie den unterstützungsantrag schriftlich - >>HABEN SIE?
bzw. verlangen sie einen schriftlichen bescheid über die ablehnung - der ist zu berufen.

>"habe gerade links bez. sozialhilferecht gefunden.
Richtungsweisendes Erkenntnis in Sozialhilfeangelegenheiten"
"Wink mit dem Zaunpfahl" - "Keine Duldung behördlicher Willkür!" (18.04.12)
Mit Recht gegen Armut: UVS Wien korrigiert Sozialamt (17.09.09)<

oder/und versuchen sie ev. die vorwürfe zu widerlegen und bringen licht ins dunkel, vielleicht bekommen sie dann doch noch eine finanzielle hilfe. -
ev. BESUCHEN sie die vorgesetzte dieser sachbearbeiterin und klären diese angelegenheit. - begleitperson mitnehmen wenn möglich

egal ob sie einen nachmieter suchen oder einen mitmieter - die unterstützung brauchen sie jetzt in der notlage - die ändert sich nicht, auch wenn sie irgendwann wieder mal geld bekommen bzw. ablöse bekommen?
es ist ärgerlich dass hilfen nicht geleistet werden - und gründe für ein nein gesucht werden.

habe auch eine INFO ERHALTEN
Es kann in einer besonderen Notlage, zB.: wegen Mietrückstand eine
Förderung beantragt werden. Steht im Wiener Mindestsicherungsgesetz §39 und §40.
"ohne gewähr" alles gute!

27.05.2015 um 21.51 Uhr - von P*. - "werd die Tipps befolgen"
Hallo, danke vielmals für die Antwort! Ich werd die Tipps befolgen :)
Mit freundlichen Grüßen,


28.05.2015 um 11.21 Uhr - von C. - "Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital."


Sehr geehrter Herr Moser, liebe MitleserInnen; aufklärungshalber möchte auf dieser tollen und informativen Seite nur kurz berichten, was mir und einer meiner Bekannten widerfahren ist. Dieser wurde, da seit Jahren psychisch relativ schwer beeinträchtigt, zuerst Invaliditätspension und nun folgend Rehabiliationsgeld zugesprochen. Und obwohl sie seit Jahren auch Psychotherapie und Behandlung beim Psychiater machen sowie eine Selbsthilfegruppe besucht, schickte sie die PVA verfplichtend (sonst verliert sie ihr Einkommen, d. h. I-Pension oder ihr Rehabiliationsgeld) zu einem stationären Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital. Sie und ich bezeichnen dies als Zwangsrehabiliation. Dies hat nun aus verschiedenen krankheitsbedingten Gründen ihren Zustand sehr verschlechtert, auch ist eine zwanghafte Behandlung im psychiatrischen Bereich wirklich sehr zweifelhaft. Da ich auch im psychosozialen Bereich arbeite und täglich mit psychisch kranken Menschen zu tun habe!
, weiß ich, dass sie sich das nicht nur einbildet, in ihrem Fall verschlechtert diese \"Zwangsbehandlung\" wirklich die Erkrankung. Ich dachte mir nun, wenn es ihr so schlecht geht, erkundige ich mich einmal bei der PatientInnenanwaltschaft, wie man denn damit umgehen kann. Ich wurde dann dort mit einem Herrn verbunden, so abwertend und arrogant habe ich noch nie jemanden erlebt. Er meinte, das sei keine Zwangsrehabilitation, denn der Mensch hat ja die Wahl - als ich versuchte, ihm klar zu machen, dass dies keine echte Wahl wäre, wenn die betroffene Person dann keinerlei Einkommen und Versicherung mehr hätte, ging er gar nicht darauf ein sondern betonte immer wieder, es sei kein Zwang, und das sei eine Versicherungsleistung und da kann die Gesellschaft verlangen, dass sich die selbst mitwirken, wenn sie das Geld wollen. Und sie könnten sich ja (im Gegensatz zu einer echten \"Zwangseinweisung, wie er betonte) auch dagegen entscheiden. Dass sich in diesem (und sicher auch imm!
er wieder in anderen) Fall die Situation dadurch verschlimmert!
, war ih
m praktisch egal, auch meinte er, dass kann ja nur der Arzt der Rehaeinrichtung entscheiden (und wer ich eigentlich bin, dass ich das beurteilen kann - hm, ich bin ja nur Psychologe...) und wenn der meint, dass eine andere Therapie besser ist, wird er das der PVA schon mitteilen. Ja, ich wollte also nur berichten, dass ich hier nicht nur das Verhalten der PVA (wissen die nicht, dass Zwangsreha nichts bringt, und außerdem, welche Wunder erwarten sich die in sechs Wochen, nachdem jemand eh jahrelang in Behandlung bei TherapeutInnen und Psychiater war?), sondern noch viel mehr das der PatientInnenanwaltschaft schwer menschenverachtend finde, da ich (wohl sehr naiv) annahm, dass wenigstens diese Einrichtung auf der Seite der Kranken und Betroffenen ist. Falls andere auch Probleme mit \"Zwangsrehabilitation\" (gar Zwangsmedikation) und der PVA oder Krankenkasse haben, würde es mich interessieren. Hat schon einmal jemand solch eine Reha erfolgreich angefochten (ohne das Geld zu ve!
rlieren?)? Über Berichte von anderen würde ich mich freuen! Die Richtung, in die das noch gehen kann (wird?), macht mir Sorgen und ich möchte bereits jetzt schauen, wie man hier vorgehen könnte. Bitte nur ohne Namen veröffentlichen. Liebe Grüße und Gratulation für die tolle Arbeit hier; C.

Anmerkung: "Wohin bewegen wir uns - (wieder)?"
"Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

"Unerträglichen Zynismus gibts obendrauf"
Die Verantwortlichen (u.a.) argumentieren mit Freiwilligkeit - da sich Betroffene ja dafür entscheiden können auf die Rehabehandlung (hier "stationäre Einweisung") heisst auf die Existenzsicherung / "Versicherungsleistung" zu verzichten!

>"Verstehe ich den Patientenanwalt richtig?" - Der "Patient" kann sich ja für die Obdachlosigkeit und Hunger entscheiden. - Kriminalität oder Suizid wären ja auch eine Alternative dazu? "

Zur Information: Soziale Absicherung ist ein Menschenrecht!
Art. 22 – Recht auf soziale Sicherheit:

"Ähnliche Problemlage bei "Zwangs"-Massnahmen-Vermittlung"
Warum wird im Zusammenhang mit SÖB-Betrieben von Menschenrechtsverletzungen gesprochen? (10.12.09)


28.05.2015 um 10.17 Uhr - von G*. - "Nicht mehr eine Person sondern 2 sitzen in allen AMS-Berater-Räumen" / "Schmarotzer-SÖB-Trendwerk?"


Hallo Herr Christian

Meine Frage an Sie wär.
Ich hatte heute ein Termin am AMS Wien 20, mir ist aufgefallen das in allen Räumen von den Berater nicht mehr Eine Person sitzt sondern 2 !
In meinen Fall war mein neuer Berater und eine Dame da, am Anfang war alles in Ordnung, Berater und Beraterin haben mich gefragt wie es mir geht , Ich habe gesagt das es mir net so gut geht , da es anscheinend in meiner brauche als Grafiker mit Fotografie nix gibt ! Die 2 Berater ja haben wir auch gesehen wir haben auch leider nix ! Ich fragte sie wegen einer Weiterbildung in die Presse Braunsche da es ja stellen Angebote gibt , nur fehld mir eine Kleinigkeit und zwar wäre das in Video Bereich ob es möglich wäre einen Kurs zu machen für Videoschnitt! Beide schauten mich an und sagten dann keine Chance ! Dann ist mir aufgefallen das die Dame einen Zettel am Tisch vor sich liegen hat und in meine Termin Karte was reinschrieb ! Dann sagte beide das ich am 10.06.2015 zu Trendwerk Infotag muß !
Meine Frage an Sie komm ich da rauß oder nicht !
Ich sagte das ich das net will , und beide sagten wenn ich da nicht hin gehe wäre dann eine späre des Geldes, da war ich sauer und frage was wär wenn ich in Krankenstand gehen würd, beide sagten das ich das könnte mir nix bringen würd den ich würd wieder nach dem Krankenstand zugebucht werden !
So meine Frage wär was ich machen kann ,
Und ob ich einen Anwalt und die Presse einschalten soll !
Danke in Voraus

Antwort:
2 Personen - Vielleicht gab es zuviele Vorfälle, weswegen versucht wird, die Angst mit einer zusätzlichen Person zu minimieren? -

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Parlamentarische Anfrage der FPÖ
Gewalt: 18 Anzeigen gegen AMS-Kunden im Vorjahr! 8 in der Steiermark / 3 in Wien / in OÖ 2 / keine in NÖ .... aus Heute vom Mi. 27.05.15
Nur 18 Anzeigen ? Das zeigt wie diszipliniert bzw. zivilisiert die AMS-"Kunden" eigentlich sind - auch wenn davon auszugehen ist, dass das AMS sowenig Vorfälle wie möglich zur Anzeige bringt. Würde sonst zuviel Aufmerksamkeit erregen und wäre ein Indiz, dass dieser Bereich im Argen liegt!
Was der folgenden Eintrag belegt.
"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
"Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!" (18.08.12)
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- oder zu Ausbildungszwecken?

Was den Schmarotzer-SÖB-Trendwerk betrifft, so wäre es wichtig zu erfahren um welche Inhalte es sich bei dieser Zwangsmassnahme handelt? (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs)
Transitarbeitsplätze sind Dank "SPÖ?"/ÖVP zumutbare DV. Handelt es sich aber um Coaching so wäre eine Teilnahme ev. freiwillig. Ev. vor Zeugen nachfragen.

Sehen sie sich die Links durch, um ev. einen Punkt zu finden der vor einer Teilnahme schützt! ("Trendwerk oder Itworks = mehr oder weniger das gleiche Übel")
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Beschwerden bzw. Unmutskundgebungen ev. an mehrere Adressen (auch Medien)senden!
ohne gewähr - alles gute!


27.05.2015 um 10.46 Uhr - von T. - "Itworks anscheinend zu einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung geworden."


Hallo Christian,
ich habe eine Zuweisung zu Itworks bekommen. Itworks ist aber jetzt anscheinend zu einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung geworden. Wie ist da derzeit die Rechtslage? Wie soll ich mich am besten verhalten. Ist eine dirkete Ablehnung möglich? Viele Grüße T. (18.05.15)

Antwort:
ganz wichtig wäre - über genauen inhalt bescheid zu wissen.
es müssen fehlende fähigkeiten / kenntnisse vermittelt werden. ansonsten wäre ein coaching m:M. freiwillig.
bzw.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
ev. vor zeugen fragen, ob die teilnahme freiwillig ist.
(
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs) ohne gewähr - alles gute

26.05.2015 um 16.07 Uhr - von T. "Itworks hat seine Strategie geändert, und bietet eine neue veränderte ("freiwillige") Maßnahme an."
Hallo Christian,

vielen Dank für Deine Antwort. Anbei möchte ich Dir meine Erfahrungen mit
Itworks und dem AMS mitteilen.
Itworks hat seine Strategie geändert, und bietet eine neue veränderte
Maßnahme an.

Itworks ist jetzt eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung.
Die Dauer der Maßnahme beträgt 1 Stunde täglich, wie lange insgesamt konnte
ich nicht eruieren. Es gibt nur mehr Einzelcoaching!
Ein Dienstverhältnis wird nicht mehr automatisch angeboten, sondern nur
mehr, wenn eine Stelle gefunden wurde. Bezahlung dieser Stelle nach KV.

Lt. Auskunft meines AMS Betreuers ist nur der Infotag verpflichtend, die
weiteren Termine sind freiwillig. Diese Auskunft bekommt man aber nur, wenn
man ausdrücklich danach fragt. Meine Ablehnung der Maßnahme wurde vom AMS
bereits akzeptiert.

Anbei sende ich Dir das Infomaterial über Itworks zu. Die Beschreibung
stimmt aber teilweise noch nicht mit der neuen Maßnahme überein. Hier sind
noch Infos über die alte Maßnahme zu finden.

Viele Grüße
T.

Anm.: ("Rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins"? - ohne gewähr)


27.05.2015 um 10.31 Uhr - von H. - "Der Antrag wurde jedoch von der "Chefin" abgelehnt"


unter:
"Steht mir die Mindestsicherung zu?" (23.05.2015)


26.05.2015 um 10.31 Uhr - von P. - "War voriges Jahr bei Jobtransfer konnte dann in einen soliden Kurs umsteigen"


unter: "Bei Trendwerk 50plus gelandet" (20.05.2015)


23.05.2015 um 10.33 Uhr - von H*. - "Steht mir die Mindestsicherung zu?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich versuche mich seit Tagen durch den BMS Dschungel zu lesen, aber ich werde einfach nicht schlau wie diese berechent wird und ob mir diese zusteht.

Zu meinen Lebensverhältnissen:
Ich bin 29 Jahre und habe eine 12 jährige Tochter. Bin noch immer Arbeit suchend und habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und bin nicht Selbstversichert.
Ich lebe mit meinem noch Lebensgefährten zusammen und dieser bezieht im Normalfall Arbeitslosengeld und somit bin ich mit ihm Mitversichert.
Das Problem ist aber dass er sich kam um das AMS kümmert und wir nun bereits seit 2 Monaten nicht versichert sind. Da ich kein Einkommen habe, nur Kinderbeihilfe kann ich mir die Kosten in Höhe von 97? Selbstversicherung bei der NÖGKK nicht leisten.
Daher wollte ich Mindestsicherung beantragen aber mir wurde durch einen Mitarbeiter der BH mitgeteilt dass ich gar keine Antrag ausfüllen brauche da mir sowieso nichts zusteht.
Lebensgefährte zurzeit nicht beim AMS gemeldelt-Normal Taggeld von 35? Wohnsituation:
Wohne in dem Haus meines Vaters, zahlen keine Miete aber sämtliche anfallende Betriebskosten - laut Beraterin werden diese aber nicht angerechnet weil alle auf den Namen meines Vaters laufen.
Am Sozialhilfetelefon wurde mir gesagt dass Betriebskosten in der Regel nicht angerechnet werden.
Das heisst ich habe keine Anspruch auf BMS?
Mir geht es nicht um die Höhe sonder nur um den Anspruch damit ich und meine Tochter endlich unabhängig von meinem Lebensgefährten versichert sind.
Das Problem ist solange er bei mir lebt habe ich anscheinend keine Anspruch auf Krankenversicherung außer er kümmert sich um das AMS-zwecks Mitversicherung....aber wenn er das nicht tut ist meine Tochter und ich nicht versichert. Er wird auch ausziehen aber das kann noch dauern.

Können sie mir eventuell sagen oder berechnen ob ein Anspruch für mich besteht und was ich tun kann, dass mir wenigstens ein Miniumbetrag zusteht, dass ich durchgehed sorglos versichert bin? Ich hoffe sehr auf ihre Hilfe.

Vielen Dank im Vorraus.
LG M.H. (22.05.15)

Antwort:
Sie stellen sofort einen Antrag auf Mindestsicherung! Diese steht ihnen zu - selbst wenn das Einkommen des "Partners" mit angerechnet wird!
Man wird sehen wieviel noch übrig bleibt, weil das gesamte Einkommen mit Kind ca. 1350 Euro beträgt! - Ihr Freund bekommt monatlich weniger! Die Differenz wird durch die BMS aufgestockt! (Es wird sich auch zeigen, ob Freigrenzen zur Anwendung kommen und der Betrag dann ev. noch höher ausfällt)
Sie haben sich vom Sachbearbeiter abwimmeln lassen (?) - "Anscheinend gibt es da einen "unausgesprochenen" "politischen" Auftrag dazu?"
Sie werden nach Bearbeitung des Antrags einen Bescheid über die Höhe der Mindestsicherung bekommen! - Dieser wäre ev. auch zu berufen - Und egal wie hoch diese ausfällt sind sie und ihr Kind dann auch selbst versichert!
Lassen sie sich ja nicht mehr, unverrichteter Dinge, wegschicken! Wenn möglich wäre es vorteilhaft eine Begleitperson zum Amtstermin / Antragsstellung mitzunehmen!
Ich weiss nicht was für ein Verhältnis sie und ihr Freund führen?
Aber, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht - dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer hat, so könnten sie eine Wohngemeinschaft führen, in der das Einkommen des Partners nicht angerechnet werden darf! - Bzw. Sowieso, wenn er auszieht!

Zur Info: Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links durch! Lohnt sich ev.
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!
Zur Orientierung: selbes Problem gibts auch bei der Notstandshilfe!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ - Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Die Grünen raten:
"Die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"
Zeit nehmen und einige Links durchgehen:
"Politik erzeugt Armut"! (ohne Gewähr)

27.05.2015 um 10.31 Uhr - von H.
- "Der Antrag wurde jedoch von der "Chefin" abgelehnt"
Sehr geehrter Herr Moser,
wie von Ihnen gesagt war ich heute mit ALLEN Unterlagen, außer der Unterschrift meines Lebensgefährten und den Kontoauszügen der letzen 3 Monaten meines LG, auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Ich sagte auch dass ich den Antrag abgeben will, mit der Bitte um SOFORTIGE Versicherung, da ich und meine Tochter bis dato nicht versichert sind.

Der Antrag wurde jedoch von der "Chefin" abgelehnt,da die Unterschrfit meines Lebensgefährten gefehlt hat und sie meinte es würden Ansprüche gegen Dritte bestehen und ich erst dann BMS beantragen kann, WENN mein Lebensgefährte diese Unterschrift tätigt UND er sich beim AMS wieder vorgestellt hat bzw. abmeldet und auszieht. (Nur wie solln wir das innerhalb 1 Tages machen??)

Vorher habe ich KEINERLEI Anspruch auf BMS geschweigedenn eine Versicherung. Bin also bis jetzt mit meiner Tochter nicht versichert,da sich mein LG noch immer nicht beim AMS vorgestellt hat.

Hätten sie den Antrag trotzdem annehmen müssen? Weil es kann ja nicht sein, dass ich KEINEN Anspruch habe mich wenigstens versichern zu lassen.

Ich hoffe sie können mir erneut helfen! Lg H. (26.05.15)

Antwort:
Sie muss den Antrag annehmen und die BMS-Ablehnung muss ihnen schriftlich per Bescheid zugesendet werden! Wenden sie sich sofort ans Sozialtelefon des Sozialministerium! - (gebührenfrei 0800 20 16 11 - kostenfrei / E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at)
Und senden sie den Antrag sofort (und eingeschrieben - Antrag läuft ab Eingangsstempel, auch falls was nachzubringen ist) an das zuständige Amt. Ev. mit Unterschrift des Partner`s - wäre auch nachzubringen.
Ausser sie sind der Meinung es handelt sich um keine anzurechnende Partnerschaft, weil keine Verpflichtung zum Unterhalt besteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird und jeder von euch ein eigenes Schlaf-Zimmer hat.
"Dann wäre m. M. eine Unterschrift nicht notwendig?" Sie dürfen dann aber nicht nachgeben, weil dies ev. einen Kampf um die BMS benötigt?.
Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at und verlangen sie Unterstützung! Damit sie was in der Hand haben kopieren sie sich den Antrag bevor sie diesen eingeschrieben zur BH senden! (ohne Gewähr)

>Mit Recht gegen Armut: UVS Wien korrigiert Sozialamt (17.09.09)

>"Richtungsweisendes Erkenntnis in Sozialhilfeangelegenheiten"
"Wink mit dem Zaunpfahl" - "Keine Duldung behördlicher Willkür!" (18.04.12)


23.05.2015 um 7.23 Uhr - von P*. - "Ich habe hinsichtlich Ausgleichszulage die Volksanwaltschaft eingeschaltet"
"PVA - Wow soviel Menschenverachtung auf einem Haufen!"


Grüß Gott Hr. Moser !
Ich habe die Volksanwaltschaft hinsichtlich Ausgleichszulage eingeschaltet, nachdem das AMS den Bezug des Notstandgeldes meiner Gattin gestrichen bzw. für 6 Wochen wie halt so üblich, eingefroren hat weil Sie nicht die Ihr zugeteilte Arbeit am besagten Tag antrat. Die PVA begründet Ihre Entscheidung mir mündlich darüber warum wir keinen Anspruch hätten :Die Gattin würde noch Anspruch auf die Notstandshilfe haben-daher, keine Ausgleichszulage. Die Sachverhaltsdarstellung teile ich bereit der Volksanwaltschaft mit, aber habe bis noch keine Mitteilung von dieser erhalten. Ich weiß, dass die PVA bereits von dieser kontaktiert wurde. Ich selber bin IV-Pensionist .Meiner Frau wurde letztes Jahr Ihre Befristete Pension nicht weiter gewährt. Mir hat man auch das Pflegegeld der Stufe 2 aberkannt! Zum Personal der PVA möchte ich auch noch folgendes berichten: So wie der Glaskomplex mit seiner Fassade ist in Linz, so sind die dort arbeiteten - eben glatt, kühl, distanziert bis abweise!
nd gegenüber des Versicherten. Der Bau ist wie eine Festung wo man eine Nummer ziehen muss und nicht bis zu der Stelle vorgelassen wird, wo man eigentlich hin möchte. Bei mir war man so ungestüm ,dass mir der\" liebe Herr\" am Empfang nicht einmal den Namen des dortigen Geschäftsführers sagen wollte. Für diesen Zweck, holte man eine auch so \"nette\"-wie widerspenstige Dame, per Telefon der darüber liegende Stockwerke herbei, um mir ausrichten zu lassen ,was ich ohnehin schon gehört hatte. Wow kann man da nur sagen, soviel Menschenverachtung auf einem Haufen.

Antwort:
Finde ich gut, dass sie sich an die VA. gewendet haben! Vielleicht halten sie uns über den Ausgang auf dem Laufenden.
Es ist immer wichtig den Vorstellungsvorschlägen nachzugehen - ob auch nach KV. entlohnt wird bzw. wie es bez. mit den arbeitnehmerrechtlichen Bestimmungen aussieht etc. - und es ist auch nicht gesagt ob man genommen wird, weil auf eine Stelle einige BewerberInnen kommen. Nicht leichtfertig den Bezug riskieren! Vorsichtig muss man auch sein bei mehrmaligen Sperren, weil die Gefahr der Arbeitsunwilligkeits-Einstufung droht, worauf es zur gänzlichen Bezugseinstellung kommen kann! Alles Gute! (ohne Gewähr)

Ps.: Was die Menschenverachtung in Einrichtungen, die eigentlich für die Gesellschafts-Ordnung zuständig wären, betrifft, so spiegelt dies die "derzeitige" politische Gesinnung wider!
Es braucht unbedingt und schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en, um auch in diesen Bereichen Veränderungen, die sich an demokratischen Verhältnissen ausrichten, herbeizuführen.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen


21.05.2015 um 14.39 Uhr - von M. S. - "Erfreuliches zu berichten"


Hallo Christian,
es gibt erfreuliches ? zu berichten.
Mit heute gelesener Email vom AMS-Berater wurde der Termin zwecks Erstgespräch bei „Neue Arbeit“ für null und nichtig erklärt.
Siehe dazu Anhang.
Im nachhinein aber trotzdem folgendes: Sollte Mensch vom AMS zu Schulungsmaßnahmen vermittelt werden, bedarf es einer Begründung.
Liegen Defizite vor, welche einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt entgegenstehen?
Können diese Defizite in der AMS-Maßnahme behoben/beseitigt werden?
Vielleicht auch nützlich VWGH-Erkenntnis, ebenfalls als Anhang.

Bereits behobene Defizite brauchen also nicht in einer neuerlichen AMS-Maßnahme ermittelt /beseitigt werden.

Im meinen Fall wurden bereits 2009 diese angeblichen Mängel? bei einem 2-monatigen Arbeitstraining eliminiert.
Von Nov.2012 bis Jän.2013 wurden beim gleichen AMS-, Stadt- und Landgeförderten privaten? Gemeinnützigen? Verein? meine „Defizite?“ nocheinmal „beseitigt“.
Im Klartext: Diesen Privaten?Gemeinnützigen?Verein?, und anderer AMS-nahestehender Einrichtungen,Institutionen, geht es eigentlich nur darum, möglichst viele - vom AMS - per Zwangszuweisung? vermittelte - billige Arbeitskräfte - zu bekommen.

Wie schon G. so treffend formuliert:
„Wir segnen dich mit dem, wonach du dich immer schon von ganzem Herzen gesehnt hast! „Einen Arbeitsplatz!“ „Wir preisen das Soziale daran!“
„Dann nehmen wir dich aus wie eine Weihnachtsgans?"
("und jagen dich nach einigen geförderten Monaten wieder zum Teufel ...äh..mh... zum AMS!") MS (20.05.15)


21.05.2015 um 14.38 Uhr - von B*. - "Als Mindestsicherungsempfänger etwas dazuverdienen?"


Guten tag,
meine frage: darf ich als mindestsicherungsempfänger 2 stunden pro woche und insgesamt 100,-- im monat angemeldet dazuverdienen und welche konsequenzen hat dies?
entfällt dann: ermäßigte monatskarte-öffis,
kulturpass, rezeptgebührenbefreiung, anspruch auf wohnbeihilfe-MA50, etc.?
bekomme 2 drittel von MA40 bezahlt sowie notstandshilfe AMS taggeld 9,--
(also 1 drittel) und zuzahlung wohnbeihilfe MA50
vielen dank... und eine spende ist ihnen sicher!! (20.05.15)

Antwort:
das was sie dazu verdienen wird ihnen bei der mindestsicherung angerechnet -
bekommen sie weniger.
ansonsten müsste alles gleich bleiben, weil sich das gesamt-"einkommen" nicht ändert. Ev. ruhig beim Amt nachfragen. ohne gewähr alles gute

21.05.2015 um 11.03 Uhr - von B*. - "und weiter so"
hallo herr moser!
vielen dank für ihre rasche antwort. bitte um link zu ihren kontodaten-oder rückmail-
für die spende... und weiter so..ist ja wichtig lg


21.05.2015 um 11.00 Uhr - von S*. - "Partnerschafts-Anrechnung?"


Hallo Hr. Moser,
Ich wohne mit meinem Freund zusammen bei seiner Mutter und muss im monat meinen bestimmten teil bezahlen.
Wird der Verdienst von meinem Freund mir gegenüber Gegengerechnet? ( wir zwei sind in einer Partnerschaft). Bitte im Antwort. LG s. (20.05.15)

Antwort:
Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen des Partners angerechnet sobald eine Seite Notstandshilfe bezieht,
Darum sollte man Vorkehrungen treffen, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird. Dazu gehört, dass jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer hat, um als Wohngemeinschaft durchzugehen! (Ev. Untermietevertrag anfertigen!)
Siehe: Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ - Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Die Grünen raten:
"Die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"
Zeit nehmen und einige Links durchgehen:
"Politik erzeugt Armut"! (ohne Gewähr)


21.05.2015 um 9.47 Uhr - von N*. - "Ins Ausland bzw. EU-Inland ziehen?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich möchte Sie um Unterstützung bei der Lösung meines Problems bei eventueller Arbeitslosigkeit bitten.
Ich bin unbefristet in Österreich angestellt, derzeit in Karenz. Meine Karenz endet bald. Mein Mann wurde geschäftlich ins EU-Inland entsandt (für ca. 4 Jahren). Nun sind meine Kinder und ich auch dorthin umgezogen. Somit wird es nicht möglich sein, dass ich nach der Ablauf der Karenz wieder anfange, in Österreich zu arbeiten. Wie sieht das aus, wenn ich im Anschluss an die Karenz keine Beschäftigung im Ausland finde? Die regionale AMSStelle sagt, ich darf mich in Ö nicht arbeitslos melden, weil ich hier keine Meldeadresse mehr habe (Einen Anspruch auf ALG im Ausland habe ich auch nicht, weil ich dort nie gearbeitet habe). Nun weiß ich, dass es Ausnahmen von der Regel mit dem Wohnsitz gibt. Ist mein Fall (Umzug während der Karenz wg. Familienzusammenführung) nicht etwa eine solche Ausnahme? Wer entscheidet über die Ausnahmen (vll auf einer Ebene höher als AMS, weil ich dort auf eine Mauer gestoßen bin)...
Vielen herzlichen Dank!

Antwort:
Ev. wäre es gescheit gewesen, bis zur Alg-Antragstellung eine Wohnadresse in Österreich zu behalten und dann Auslands-Arbeitssuche anmelden bzw. Mitnahmeanspruch anmelden. So wären 3 Monate Bezug möglich.
Wäre eine Wohnadresse noch möglich? - ev. bis zur Alg-Antragstellung bei einer Freundin/Familie gemeldet sein?
Ansonsten reden sie auf alle Fälle nochmal mit dem AMS über das Formular E303 - ob dies ohne Meldeadresse möglich ist?

>Bzgl. Anspruch mitnehmen kommt es auch darauf an in welches Land sie ziehen und ob bzw. welche Bestimmungen es dort gibt?
Siehe Auslandsanspruch / Formular E303 auch Formulare. (Ohne Gewähr)


21.05.2015 um 8.14 Uhr - von S. - "Zusage von itworks erhalten"


guten morgen! sie hatten recht, auch die ak bestätigt den anspruch auf 1 postensuchtag pro woche, zusage von itworks erhalten.

unter:
"Itworks-Zwangsmassnahme: Auch hier in der Kündigungszeit 1 Tag pro Woche für Arbeitssuche?" (19.05.2015)


20.05.2015 um 12.28 Uhr - von P. - "Bei Trendwerk 50plus gelandet"


Bin bei Trendwerk 50plus gelandet. Kannst du mir bitte etwas darüber sagen und wie ich denen entkommen kann. lg

Antwort:

Au - sämtliche Links durchgehen, ob ev. ein Punkt dabei ist der hilft?
Dank SPÖ?-ÖVP sind das zumutbare DV?
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (ohne Gewähr)

26.05.2015 um 10.31 Uhr - von P. - "War voriges Jahr bei Jobtransfer konnte dann in einen soliden Kurs umsteigen"
Lieber Christian,

danke für deine Initiative.
Ich hätte bitte noch eine Frage: Ich bekomme ausschließlich nur die Mindestsicherung, also Arbeitslose bzw. Notstandshilfe kann mir das AMS gar nicht sperren. Hätte eine Unterschriftsverweigerung dennoch unangenehme Konsequenzen für mich? Für den Bezug der Mindestsicherung muss ich ja arbeitslos gemeldet sein.

War voriges Jahr vier Tage bei Jobtransfer. Sagenhaft. Dann konnte ich dank meiner AMS-Betreuerin auf meine Initiative in einen anderen, soliden Kurs umsteigen. LG. (20.05.2015)

Antwort:
unterschriftverweigerung darf nicht sanktioniert werden - bzw. keine sperre verursachen - ausser diese wird rechtswidrig verhängt? befreit aber auch nicht von der zwangsmassnahmen-teilnahme.
setzt man widerstandszeichen muss man aber auch mit rechtswidrigen sanktionen rechnen, die über den rechtsweg (Berufung - ev. bis zum VwGH) zu bekämpfen wären.

auch bei der mindestsicherung ist man dem AMS und seinem u.a. menschenverachtenden gebaren ausgeliefert. die mindestsicherungsempfänger sind überhaupt der letzte "dreck", was bürger-rechte anbelangt! alles also auf eigenes risiko.
bei der mindestsicherung sollte es anfänglich "nur" zur teil-sperre kommen! vorsicht, über regionlae willkür wird auch gänzlich gesperrt - je nach bundesland / ort! (ohne gewähr)


20.05.2015 um 10.36 Uhr - von C*. - "Mindestsicherung: Nach wie vor Schikanen / Gemeinheiten"


Lieber Christian Moser,
ich bin bei meinen Recherchen zufällig auf Ihre Seite gestoßen und zu aller erst möchte ich einmal für die offenzugängliche Information danken!
Doch leider muss ich gestehen, dass ich nicht alles verstehe - wie es mir leider sooft mit behördlichen Schreiben und Rechtstexten ergeht. Daher wende ich mich nun auch persönlich mit meinem Fall an Sie.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es sich bei meinem Gegenüber nicht um das AMS handelt, aber dennoch erweckt Ihre Seite den Eindruck, dass Sie sich rechtlich so gut auskennen, dass Sie mir vielleicht einen Ratschlag geben können.

Kurz zu meinem Fall:
Ich lebe in Wien und habe Mitte März beim Sozialamt Mindestsicherung beantragt. Nun warte ich seither auf einen Bescheid. Das einzige was ich bisher bekam waren Briefe mit Aufforderungen weitere Unterlagen nachzureichen. (Und das obwohl ich immer wieder persönlichen Kontakt mit den Leuten suchte um zu eruieren, was nun noch tatsächlich benötigt wird und mir immer wieder zugesichert wurde, dass dies nun alles sei.)
Schlussendlich habe ich für Mai ein Monat eine geringfügige Stelle gefunden. Daraufhin meinten sie, dass sie meinen Antrag ereneut geprüft hätten. Nun bekam ich ein Schreiben, dass mein Mitbewohner verpflichtet sei alle seine Unterlagen (die quasi für die Beantragung benötigt werden) einzureichen und ich wurde aufgefordert ihn in der Rubrik "Partner" in das Antragsformular einzutragen und er muss auch unterzeichnen. Am Telefon war meine Betreuerin nicht sehr informativ. Sie meinte nur, auf Grund der Wohnfläche gingen sie von einer Wirtschaftsgemeinschaft aus, daher bin ich verpflichtet das alles bis Anfang Juni abzugeben, ansonsten streichen sie meinen Antrag.
Ich weiß nun tatsächlich nicht mehr weiter. Ich hatte doch nur auf ein wenig (zwischenmenschliche) Unterstützung gehofft. Es kommt mir jedoch mehr so vor als würde man alles versuchen um mich dazu zu bewegen meinen Antrag zurückzuziehen - vielleicht nur aus Verzweiflung und Kraftlosigkeit!

Was soll/kann/darf ich nun tun? Wie bereits erwähnt, ist mir durchaus bewusst, dass dies nicht ihr Fachgebiet ist, jedoch geht es bei mir auch um allgemeine rechtliche Fragen und einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.

In freudiger Erwartung Ihrer Antwort und mit lieben Grüßen, C.

Antwort:
Wichtigster Punkt: Sie ziehen den Antrag nicht zurück und kämpfen um "ihr Recht"!
Gehen sie wenn möglich mit Begleitperson zum Amt und zitieren sie den Artikel 16 aus der Rechtsvorschrift für Vereinbarung über die bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung. (Zu lesen auch unter folgenden Link)

>Aus dem Eintrag im Punkt: Mindestsicherung / Mietbeihilfe - ist zu lesen, dass die Entscheidungsfrist bei einem Antrag 3 Monate beträgt! (§ 35 des wiener Mindestsicherungsgesetzes).
Machen sie jetzt selbst Druck! Es ist zu prüfen ob es sich um Willkür bzw. dann Amtsmissbrauch handelt, was zur Anzeige gebracht werden kann/soll!

Gehen sie ev. vorher den Rat eines/einer Lesers-In nach, die eine ähnliche Angelegenheit mit Hilfe des Sozialtelefon (im Ministerium, 0800/20 16 11, meisterte. Bzw. auch mit der zuständigen Stadträtin Frau Sonja Wehsely drohte.
Siehe Eintrag: "Eine ähnliche Situation hatte ich auch im Bekanntenkreis - innerhalb von kaum 24 Stunden war ihr Problem gelöst" (14.01.15)
unter:
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!
(Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links durch! Lohnt sich ev.)

Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - Eine Unterstützung ist möglich!

Auch wäre es durchaus angebracht den Verantwortlichen dieser Politik zu schreiben!
"Sozial?"-Minister Hundstorfer
rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at; wie ev. an spoe@spoe.at ; infoteam@oevp.at
Genau die sollten über die - oft auch katastrophalen - Konsequenzen ihrer Politik informiert werden bzw. Stellung nehmen müssen!

Die Frage nach dem Partner nicht ausser Acht lassen!
Es bräuchte jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer! (Behördliche Schnüffler sind in diesem Bereich keine Seltenheit!)
Wenn ihnen kein Unterhalt zusteht - Dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - handelt es sich ev. um eine Wohngemeinschaft und um keine anzurechnende Partnerschaft!
Zur Orientierung: Gleiches Problem bei der Notstandshilfe!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
unter:
"Politik erzeugt Armut"! (ohne Gewähr)


19.05.2015 um 17.14 Uhr - von S. - "Itworks-Zwangsmassnahme: Auch hier in der Kündigungszeit 1 Tag pro Woche für Arbeitssuche?"


Sehr geehrter Herr Moser
jetzt wurde mein (Überlassungs)dienstvertrag mit itworks gottseidank unter Einhaltung der 2-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt. Normalerweise würde mir ja in der Kündigungszeit pro Woche 1 Tag für Arbeitssuche zustehen. Nur in diesem Fall bin ich mir nicht sicher, ob ich darauf bestehen soll, weil meine "Arbeit" ja nur aus 6 h Jobrecherche besteht. Haben Sie schon Erfahrungswerte für solche Fälle?
LG S.


Antwort:
ja auch hier müssten ihnen diese tage zustehen - sprechen sie das ruhig an. falls sie diesbez. keine zusage bekommen, holen sie sich diese auskunft von der AK ein. (ohne gewähr)

20.05.2015 um 8.14 Uhr - von S. - "Zusage von itworks erhalten"
guten morgen! sie hatten recht, auch die ak bestätigt den anspruch auf 1 postensuchtag pro woche, zusage von itworks erhalten.


19.05.2015 um 15.28 Uhr - von M*. - "Rechtswidrige" Bezugssperre"


Hallo ;) Und zwar habe ich folgendes problem ich hätte am 13.4.15 einen Kurs besuchen müssen den ich aber wegen Krankheit nicht besucht habe ich ging ganz normal zum Arzt und habe mich krankschreiben lassen als ich wieder gesund war war ich ganz normal am ams um mich zurück zu melden dann direkt auf die krankenkassa die netten damen bei der krankenkassa meinten dann mein krankenstand konnte nicht annerkannt werden mit diesen bescheid ging ich dann zum ams und die dame bei der information meinte hmm komisch aber sie können dafür ja nichts es wird schon nichts passieren und hat mir einen termin für den 4.5.15 gegeben. Als ich dann bei meinen Termin war meinte meine Beraterin ja ich bekomme eine Sperre für 6 Wochen weil mein Krankenstand nicht annerkannt wurde ( weil die dame bei der info meinte es wird nichts sein habe ich vorrest nichts unternommen )... Ich bin dann sofort zu meinen Arzt hab mir befunde geholt und bin in die Zentrale der wgkk gefahren habe mich dort beschwert und mein!
Krankenstand wurde anerkannt ! Ich habe jz einen Brief bekommen dass ich von 13.4.-24.5.15 kein Geld bekomme ( die stellen sich des alles so leicht vor man hat ja keine zahlungen) meine frage was soll ich jz tun bzw wie bekomme ich dieses geld wieder wenn ich einspruch erhebe was soll ich in den brief schreiben ich hoffe sie können mir helfen.
Mfg M"

Antwort:
Weil nun doch der Krankenstand anerkannt wurde, hat sich der Grund der Bezugssperre aufgelöst! Eine Sperre darf sich nicht danach richten ob die BeraterIn gerade lustig ist oder nicht?
Auf den Bescheid den sie bez. der Sperre bekommen haben, legen sie sofort Berufung ein. Sind die 2 Wochen Berufungs-Frist eh noch nicht um?
Als Begründung geben sie das-selbe wie hier an. Legen sie ev. die Krankmeldung (bzw. die Krankenstandsbestätigung - bekommen sie von der Krankenkasse) der Berufung bei.
Ev. besuchen sie auch mit einer Begleitperson - wenn möglich - den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und tragen ihm/ihr diese Farce vor. Ev. kommts sogar zum Berufungsvorentscheid ! - Aber 2-Wochen-Frist nicht verstreichen lassen.
Sie müssen das Geld wieder bekommen. (Ohne Gewähr)

19.05.2015 um 18.58 Uhr - von M*. - "Werde mein Schreiben morgen bei meinem AMS vorlegen"
Herr Moser

Danke für diese super schnelle Antwort ich habe den Brief am 11.5.15 erhalten und werde mein schreiben morgen bei meinen Ams vorlegen!
Danke für die hilfe ich hoffe ich bekomme mein Geld so schnell wie möglich
Was passiert eigentlich mit den entstehenden mahnungskosten kann ich mir die auch zurückholen ? Mfg M.

Antwort:
Wenn ihnen Kosten/Schäden durch Rechtswidrigkeiten entstanden sind, so können sie diese einklagen. Bzw. vorher eine Zahlungsaufforderung senden. (eingeschrieben)
Zur Orientierung: Muster für eine Zahlungsaufforderung !
Ist eine Klage nicht vermeidbar, so wäre die Unterstützung eines Rechtsanwalts anzuraten! - Kosten wären aber "vorzustrecken" bzw. Rechtsschutzversicherung?! (Ohne Gewähr)


19.05.2015 um 10.11 Uhr - von A. - "Wir haben es in Politik und Wirtschaft mit einer Negativauslese der Menschen zu tun - jemand anderes würde es (heute) auch nie in einflussreiche Positionen schaffen."


"Wir haben es in Politik und Wirtschaft mit einer Negativauslese der Menschen zu tun"
unter:
"
Eine Versklavung weiter Gesellschaftsschichten wäre an sonst schließlich nicht möglich" (15.05.2015)


17.05.2015 um 8.17 Uhr - von G*. - "Diese AMS Abteilung muss man als Konzentrationspunkt-(lager) für eine bestimmte Gruppe von AMS Kunden identifizieren"


Ich möchte kurz meinen Eindruck zum ams.casemanagement, in das ich vor zehn Monaten eingeliefert wurde, vermitteln:
diese AMS Abteilung muss man als Konzentrationspunkt-(lager) für eine bestimmte Gruppe von AMS Kunden identifizieren.

Im ams.casemanagement werden beschwerdefreudige Arbeitslose aus allen regionalen Geschäftsstellen zusammengefasst, um vor Ort in der Landesgeschäftsstelle konzentriert "betreut" zu werden.
Dort werden Arbeitslose, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, zurechtgestutzt. Die Berater vor Ort sind genau jene, über die in der Vergangenheit häufig Beschwerden erfolgten und die sich nun, als "Betreuer" so richtig an ehemaligen Beschwerdeführern austoben dürfen.

Human gesagt könnte man das ams.casemanegement als "Strafkolonie" für Arbeitslose bezeichnen. Härter formuliert, würde ich sagen, es ist das "Konzentrationslager" des AMS.
Bitte schön, in welcher Zeit und in welcher Welt leben wir, dass sich das AMS ein "Konzentrationslager" für Arbeitslose leisten darf? MfG Mag. G.

20.05.2015 um 11.41 Uhr - von M. S. - "Schaden an Gesellschaft und Wirtschaft, in weiterer Folge auch bez. vernünftigen und friedlichen Zusammenlebens!
Hallo Christian!
Zu "Konzentrationspunkt-(lager)"
Ist wohl angebrachter und Höchst an der Zeit, einige arbeitsmarktpolitisch tätige Personen, auf Minister-, Vorstands-, Ämter-, Behörden-, GBP-, SÖBebene zu kasernieren.

Was hat die ALVG-Novelle 2008 Österreich gebracht? Nichts und noch weniger!

Die derzeitige Gebarung unzähliger zeigt nur wie ..... eigentlich diese blindlings gehorchenden, per Gesetz und Dienstanweisung agierenden AMSler, und AMS-nahestehende – subventionierten - Kriecher , sind.

Solche Leute sind ja jenseits von Gut und Böse unterwegs – und verursachen dadurch wissentlich und gewollt? – MEHR ALS ARBEITSSUCHENDE - den EIGENTLICHEN Schaden an Gesellschaft und Wirtschaft, in weiterer Folge ein vernünftiges und friedliches Zusammenleben!

Zur Freude und Begeilung von Lohndumping-, Sozialabbau-, Zwangs und Sanktionsregimeminister Rudolf Hundstorfer von der SPÖ?? - und anderer - haben wir in Österreich von Armut bis Rekordarbeitslosigkeit eigentlich eh alles!

Aber nur keine Panik. Hundstorfer ist Jahrgang 1951 – dann wird er ja – HOFFENTLICH BALD - in Pension gehen. Argentinien zum Beispiel war für reisefreudige…. schon immer ein beliebtes Land…. Nicht nur nach den Wirren des zweiten Weltkrieges….. MS (18.05.15)


15.05.2015. um 13.25 Uhr - von W. - "Rückmeldung bez. Vorlage einer Lohnbescheinigung"


unter:
24.04.2015 um 10.40 Uhr - von W. - "Anrechnung des Partnereinkommens?


15.05.2015 um 9.34 Uhr - von A*. - "Eine Versklavung weiter Gesellschaftsschichten wäre an sonst schließlich nicht möglich"


Guten Tag Herr Moser,

Ich möchte Ihnen für Ihren persönlichen Einsatz danken, für Ihre gelebte Menschlichkeit und Vernunft!

Ihre Webseite soned.at habe ich jetzt erst bemerkt (ca. 2std lange geschmökert, mit entsetzen), mich aber zugegebenermaßen mit rechtlichen Aspekten der Arbeitslosenverwaltung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschäftigt (ist schließlich ein Spiel, das nicht nach meinen Spielregeln gespielt wird). Ich sehe aber genau diese Schikanierung der arbeitslosen Menschen als einen wichtigen Eckpunkt des herrschenden Systems, dem deshalb entschieden Widerstand geleistet werden muss. Ich halte die derzeitige Situation für durchaus gewünscht, eine Versklavung weiter Gesellschaftsschichten wäre an sonst schließlich nicht möglich.

Meine Fragen an Sie:

Was können AMS- Mitarbeiter machen, wenn man einen, nennen wir es mal „leicht aggressiven Ton“ ihnen gegenüber anschlägt, sie bekommen regelmäßig von mir den Spiegel vorgehalten, Tatsachen präsentiert, die einfach nicht zu leugnen sind und ich mache mich über sie lustig. Bis jetzt hat sich das eher nur im wechseln der zuständigen Berater ausgewirkt, einen der mir das Wasser reichen konnte habe ich noch nicht gesehen :)

Ist es zulässig das die Beraterin mit dem Streichen der Versicherungsleistung nach §10???? droht? Die Androhung der Bezugssperre zeigt bei mir nämlich keine Wirkung (ich habe den Eindruck, das bringt die Herrschaften in leichte Verzweiflung). Diese Drohung habe ich sogar im E-AMS schriftlich bekommen, also eindeutig belegbar.

Damit verbunden ist auch Ihre weitere Versicherungsleistung.“
Falls dies Unzulässig ist, hat hier eine Anzeige beim Verwaltungsgerichtshof Aussicht auf Erfolg?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Versicherungsleistung gestrichen zu bekommen (Es sei den man ist arbeitsunwillig: nicht bewerben, nicht zu AMS- Terminen erscheinen usw.)
Ist es möglich, wenn einem der Bezug und (sollte es möglich sein) die Versicherungsleistung gestrichen wird, seine Versicherung selbst zu bezahlen und trotzdem als arbeitslos zu gelten (wir wollen es den Statistikern schließlich nicht zu einfach machen).
Hat das AMS eine Möglichkeit gegen mich zu „ermitteln“ wie ich mein Leben ohne Leistungen bestreite? Dieser Vorwurf wurde mir bereits gemacht, jedoch nur mündlich und ohne Zeugen. Das halte ich für die Frechheit schlechthin: Zuerst den Bezug sperren und dann, weil keine Wirkung zu sehen ist, noch die Frage stellen: „Man muss sich ohnehin fragen, wovon sie Leben“ (in einem vorwurfsvollen Ton).

Mir wurde nun auch eine Stelle im Schmarotzerbetrieb angeboten (Landschaftsgärtner). Es folgten meine üblichen Antworten (siehe Punkt 1). Dies scheinte dann doch eine gewisse Wirkung gehabt zu haben (der Schriftverkehr war wirklichen sehr erheiternd). Dann wurde umgeschwenkt auf eine Stelle in einem metallverarbeitenden Schmarotzerbetrieb. Ich habe allerdings die Befähigung dazu solche Berufe auszubilden!

Meine Frage nun: Ist es zulässig jemanden mit dieser Qualifikationen in so etwas zu zwingen.

Wie sieht es mit den Auswirkungen aus, die die AMS- Mitarbeiter selbst durch eine Anzeige beim Verwaltungsgerichtshof erfahren? Bekommen die davon überhaupt etwas mit?

Zu meiner Person: Ich engagiere mich für / gegen vieles, meine ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden zu haben und setzte mich dafür ein, allem Leben auf diesem Planeten möglichst gute Bedienungen zu schaffen. Stichworte: Frieden, Gleichheit, Aufklärung, Uneigennutzigkeit, Freigeld,........ US- / -EU /- NATO Überfallskomando, Propaganda- Gehirnwäsche, Politdarsteller, Aufhetzen verschiedener Gruppierungen gegeneinander, Paradigma vom ewigen Wachstum.........

Mir geht es in diesem Fall darum, diesem, wenn man der Definition Benito Mussolinis von Faschismus glauben schenken soll (und gerade der sollte es wissen), eindeutig faschistischem System, entgegenzutreten. Ich bin voll handlungsfähig, was vermutlich nur bei einigen wenigen Arbeitslosen der Fall ist (Verzweiflung, Einschüchterung, Geldnot, Drogensucht, Depression, Ängste.........)

Die aufgezählten Punkte spielen bei mir keine Rolle, damit dürfte ich mich vom Durchschnitt abheben.
Ich sehe es als meine Pflicht an hier aktiv zu sein, gerade weil ich eben dazu in der Lage bin!

Ich bin der Meinung, das man sich auch gegen die handelnden Personen selbst wenden muss, in diesem Fall die AMS- Berater. Ein abstraktes System zu bekämpfen hat wenig Aussicht auf Erfolg. Wenn diese ausführenden Menschen morgens angst davor haben, mit Leuten wie mir zu sprechen oder sich über mich ärgern, habe ich etwas erreicht, zumal diese Personen ja eindeutige charakterliche Defizite aufweisen müssen und sich deshalb keine Nachsicht erwarten dürfen. Zudem haben viele Arbeitslose ja auch Angst vor eben diesen Beratern.

Sollten sie etwas erheiterndes notwendig haben, kann ich Ihnen einige AMS- Anekdoten schicken!

Der Deppenkurs war auch ein wirklicher Spaß. Der Herr Kursleiter in leichter Verzweiflung und einige der anderen Kursteilnehmer jetzt mit einer etwas anderen Sicht auf Arbeitslosigkeit.

Mit freundlichen Grüßen (14.05.15)

Antwort:
"Ihr Verhalten den AMS-MitarbeiterInnen gegenüber hat durchaus Vorbildcharakter, geht man davon aus, dass eine menschenverachtende Politik umgesetzt wird, die Menschen mobbt, entwertet, beleidigt, entrechtet etc.
Diese zum Teil auch antidemokratischen Schweinereien müssen unbedingt und von immer mehr Menschen bekämpft werden. Drum finde ich ihr Widerstandsverhalten gut! Möchte aber anmerken, dass es ev. angebracht wäre sein eigenes "konstruktiv-kritisches" Verhalten (von der Gegenseite als "negatives" Verhalten bezeichnet) auch an dem Gegenüber auszurichten.
Und einem RE-Agieren unterzuordnen. "Äusserste" Respektlosigkeit dann, wenn dies vom BeraterIn als erster`s ausgeht! Je nach dem, richtet man sein eigenes Verhalten adäquat aus!
Nach dem Grundsatz: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus"<
Grundsätzliche sachliche Kritik - auch bez. der menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitik, die die BeraterInnen umzusetzen haben, natürlich ausgenommen - darf und soll immer wieder angesprochen werden. Was auch mit einem freundlichen Ton möglich ist!

Zu den Fragen:
>Wenn grundlos mit §10 / Bezugssperre gedroht wird, so wäre eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch, ev. Nötigung anzudenken. Die Schwierigkeit wird sein, dies auch zu beweisen. Ev. wäre eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
>Klagen gegen AMS -Berater: da AMS –Berater Beamte sind, können sie nur unter dem Titel Amtshaftung, Amtsmissbrauch geklagt werden. Allenfalls ist ein Schadensersatz-Prozeß möglich.<

Die Amtsperson weiss wahrscheinlich, dass bzw. wann sie gewisse Grenzen überschreitet, deshalb könnten sie diese Gebarung, mit einer Begleitperson - wenn möglich - abstellen!

Richtig: Gegen die handelnden Personen wenden!
siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!

>Bezugssperren sind Sanktionen bei "Arbeitsunwilligkeit" - die auch mit allen Mitteln herbeigeführt werden soll! Persönlichkeitsentwertende Mobbing-, Deppenkurse werden Dienstverhältnis gleichgestellt! Erträgt man diese Unsinnskurse - "für viele auch Erniedrigung" - nicht mehr, kommt eine Weigerung einer DV.-Ablehnung, die mit Bezugssperre sanktioniert wird, gleich!
(K-Versicherung trotz Sperre! - Bin ich trotz Bezugssperre kranken-versichert?)

>Die Androhung ihr Leben auch ohne behördliche Abhängigkeit zu kontrollieren ist mehr oder weniger ein Einschüchterungsversuch! Obwohl -
"Wie wir anhand gewünschter und schon beschlossener Gesetze sehen, sind alle BürgerInnen TäterInnen, die überwacht und bestraft werden müssen! Stichwort: "Vorratsdatenspeicherung" "Kontozugriff" etc."

"Ist die ÖVP-Vision einer Gesellschaft (mittlerweile auch "SPÖ? etc.") Leistung, Wachstum, Konsum-ieren und "aus". Als obrigkeitsdenkender Ja-Sager darf man dann ein paar Freiheiten mehr geniessen. Diese ÖVP-Vision verlangt ein Menschenbild mit "ewig-gestrigen Mief" und um sicherzustellen dass diesem Menschenbild viele bis alle StaatsbürgerInnen folgen, werden Gesetze zur Überwachung, Abhängigkeit, Unterdrückung, Verbot installiert. Zeitgemässe Unbescheidenheit, Gier, Egoismus, Materialismus unterstützen die Anpassung an eine verkrampfte, humanistisch leere Hülle = gleich "mit neoliberalen Geist durchtränkte Person" - "die sich durch niedriger emotionaler Intelligenz auszeichnet"!"<

"Und es verhält sich ja schon so, dass z.Bsp. Verwaltungs-Strafen notwendig sind, um das Budget zu stützen! Sollen zum Nulldefizit beitragen.
Der Hammer: Der Staat braucht die Fehlverhalten der StaatsbürgerInnen schon - um den Schuldenberg geringer zu halten bzw. mit dem Budget auszukommen!"

>Nein bei einer Bezugssperre nach §10 fallen sie aus der Statistik - dies gilt auch für Personen denen kein Arbeitslosengeld zusteht, weil zBsp die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Diese Personen werden auch bei Arbeitslosmeldung in die Statistik aufgenommen und fallen dann genauso heraus, kommen sie den Anweisungen des Beraters zBsp. bez. Deppenkursbesuch nicht nach.

>Die Schmarotzer-Betriebe SÖB sind Dank "SPÖ?"-ÖVP zumutbare DV. die sie nach ca. 3 Monate Arbeitslosigkeit (Solange gibts einen gewissen Berufs-, Einkommensschutz - Zumutbarkeitsbestimmungen ) annehmen müssen! Egal welche Qualifikationen vorhanden sind!
>Bzw. erst verpflichtend, wenn man als arbeitsmarktferne Person bezeichnet wird? Bei Langzeitarbeitslosigkeit? Siehe AK Äusserung zur ev. Streitfrage?

Gehen sie die Antworten der Links durch - ev. finden sie Punkte die ihnen helfen?
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

RA: "Mit Recht gegen Armut: SÖB / GBP - VwGH-Erkenntnis zur Begründungspflicht bei Sperrungen nach § 10 AIVG"

Ich denke, von Behörden-MitarbeiterInnen-Sicht aus, sind denen verlorene Berufungen bzw. VwGH-Beschwerden ziemlich egal! Sollen ihnen auch egal sein!
Denn diese für eine demokratische Rebuplik unglaublichen behördlichen Verhaltensweisen richten sich nach politischen An-Weisungen!
Diese Arbeitsmarktpolitik bzw. arbeitsmarktpolitisch-tätigen Personen dienen neoliberalen Kräften als HandlangerInnen!"

Zum Verständnis folgende Links
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

Und grosses Kompliment an sie, dass sie dem eindeutig faschistischem System, entgegen treten! Verdient Nachahmer!
(ohne Gewähr) alles Gute!

(Anm: 17.05.15 - Eintrag / Initiale wurde auf Wunsch geändert)

19.05.2015 um 10.11 Uhr - von A*. - "Wir haben es in Politik und Wirtschaft mit einer Negativauslese der Menschen zu tun - jemand anderes würde es (heute) auch nie in einflussreiche Positionen schaffen."
Guten Tag Herr Moser,
viele Dank für Ihre Antworten! Ihre Links werde ich erst noch durchgehen.
Grundlos ist die Androhung der Bezugssperre in diesem Fall ja nicht, ich verweigere mich einer Anstellung bei einer Schmarotzerfirma ja wirklich.
Was mir noch nicht klar ist: Gibt es eine Sperre der Versicherungsleistung nach § 10 (wie angedroht)? Davon dürfte doch eigentlich nur der Bezug betroffen sein.

Ich habe noch einmal auf Ihrer Webseite geschmöckert, unter anderem in der Rubrik "Philosophie"
Ich kann nur sagen, das es mehr Menschen wie Sie braucht. Wir haben es in Politik und Wirtschaft mit einer Negativauslese der Menschen zu tun (jemand anderes würde es (heute) auch nie in einflussreiche Positionen schaffen).
Wo ich nicht mit Ihnen konform gehe, ist die Einstellung wählen zu gehen. Wie schon jetzt, ich glaube es war eine Studie der Princeton Universität, festgestellt wurde handel es sich beispielsweise bei den USA um keine Demokratie, weil schlussendlich gefällte politische Entscheidungen nicht dem Volk sondern dem Kapital und dessen Nutznießern dienen. Mit dem wählen gehen erteilt man dem System seine Legitimation. Im jetzigen System spielt es auch kaum eine Rolle welche Partei was "zu sagen hat" das Ergebnis der politischen Entscheidungen wird immer ein ähnliches sein. Sollte es Ihnen gelingen eine Partei mit lauter, nennen wir es "guten und vernünftigen Vorsätzen" an den Start zu bringen, wird deren Presse unverzüglich über sie herfallen, sie werden alle möglichen Schikanen erfahren. korrumpiert und wenn dass noch nicht wirkt werden Sie entweder mit einem Hammer und Sichel- Nachthemd fotografiert, das sie ja nachts immer tragen oder Sie haben die rechte Hand für das bestellen von 3 Bier erhoben oder werden vor laufenden Kameras, obwohl sie nie Alkohol trinken und ihnen nichts an Prostituierten liegt, nachts im Vollsuff aus dem Puff gezerrt. Wenn Sie dann immer noch Erfolg haben, gibt es auch noch die Möglichkeit für Sie, einem Verkehrsunfall zum Opfer zu fallen. Außerdem wird der Großteil immer ÖVP/SPÖ- was auch immer wählen einfach aus Angst vor dem Ungewissen, die durch die ständige Propaganda erzeugt wird.
Wie lautet der schöne Spruch: Würde Wählen etwas bewirken, wäre es schon längst verboten.

Ich sehe eine Lösung in dieser Hinsicht viel mehr in einem, nennen wir es, "Weisenrat" der direkt demokratisch legitimiert wird. Ein Parteiensystem dient immer nur einer "Konkurrenz" und eben dem ausspielen verschiedener Gesellschaftsschichten gegeneinander (großes Theater eben). Dieser Weisenrat müsste aus Menschen vom Schlag eines Goethes oder Einsteins bestehen (Menschen die in unserer Zeit ein dasein im stillen Kämmelei oder in Labors fristen dürfen und absolut nichts zu sagen haben). Zudem dürften diese Weisen keine Bezahlung erhalten und auch sonnst keinerlei Zuwendungen oder Bevorzugung. Es muss nur für deren Dinge des alltäglichem (Essen, Wohnen, Erhohlung) und deren Sicherheit gesorgt werden.
Wenn sie jetzt fragen, wer das dann machen möchte, wenn es kein Geld dafür gibt, antworte ich darauf: Nur die Besten, einwandfreien Charaktere ohne Profitgier, Neid und Durchtriebenheit, die Goethes und Einsteins eben. Uthopie? Vielleicht, für das jetzige System sehe ich aber nicht viel Hoffnung. Es wird entweder mit Krieg, Bürgerkrieg oder einer Französischen Revoulution enden oder aber durch ein "black swan"- Ereigniss beendet werden. Das hat es in der Geschichte noch immer getan.

Ich sehe das gröste Problem in der Ausbeutung des Großteils der Menschheit durch einige wenige als das Hauptübel an. Möglich wird das durch das im moment implementierte System (welches sogar noch sugsesive erweitert wird, es reicht ihnen anscheinend noch nicht) durchsetzbar praktisch nur durch das Schuld- und Zinsgeldsystem. Den größte Fortschritt der letzten 10 Jahre stellt die Ausweitung möglichst umfangreicher Beeinflussung und Manipulation der Menschen und die lückenlosen Überwachung dar! Fortschritt im sinne der ganzen Menschheit, fehlanzeige. Erdöl muss wichtig bleiben, der Welt muss von den USA die Demokratie beigebracht werden, die EU spielt dabei den Vasallen (stellen aber gemeinsam nichteinmal 1Mrd. der Menschen), Ein großer Teil der Menschen wird in Armut, wenn nicht sogar mit Hunger gehalten. Und diese Sch..... machen das noch ganz ungeniert und stehen bei ihren Untertanen noch immer hoch im Kurs! (16.05.15)

Antwort:
ja bez. alternativen zu wahlen wäre ich ganz ohr - jedoch von der gegenwart (realistischen situation) ausgehend betrachtet, wären wahlen eine chance zur veränderung - aber nur mit dem angebot einer neugegründete humanistische partei.
hoffnung auf erfolg habe / hätte ich hinsichtlich der nichtwähler, wovon es schon an die 35 - 40 % gibt. einen grossen teil davon anzusprechen wäre ein ziel.

Österreich / Europa braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen

Ps.: K-Versicherung trotz Sperre! Link oben in der Antwort hinzugefügt! alles Gute! (ohne Gewähr)

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