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1.01.13 um 17.46 Uhr - Selbsthilfegruppe Mobbing aus Graz


Sehr geehrtes SoNed!-Team!

Ihre Seite ist sehr informativ und wichtig, insbesondere auch, um eine gute Plattform, wo man verstanden wird, auch zur Entlastung und zum Austausch der Betroffenen zu gewährleisten!

Danke für Ihr Engagement!

1.01.13 um 18.04 Uhr - von E. P*. - "..... bin jedoch trotzdem nicht in der Lage, alles schweigend hinzunehmen"
Mit großem Interesse habe ich Ihre Website entdeckt!

Ihr Engagement ist sehr bewunderswert und wichtigst!!

Ich habe nach Jobverlust und Pensionierung nach 2,5 Jahren Mobbing eine Selbsthilfegruppe für Mobbingbetroffene gegründet..., ich habe eine schwere Depression und Burnout, bin jedoch trotzdem nicht in der Lage, alles schweigend hinzunehmen und erbringe sozusagen "meinen Teil" mit Info über Mobbing, Mobbingprävention und -hilfe sowie über die SHG-Möglichkeit für Betroffene. Ich hatte mir so sehr den Anschluss zu einer SHG gewünscht, aber es gab in Graz keine (wie es in ganz Ö auch ingesamt mit meiner Gruppe nur 5 gibt...) - was der gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas Mobbing entspricht...

Da Mobbing & Arbeitslosigkeit sehr oft Hand in Hand gehen, wollte ich fragen, ob ich Ihre Seite mit der unseren verlinken darf, da Ihre Website sehr vielen mobbingbetroffenen, nachfolgend arbeitslosen Menschen eine gute Hilfestellung sein kann. Den Inhaber der Seite des "Erste-Hilfe-Buches" habe ich auch schon kontaktiert!

Über Ihre Rückmeldung würde ich mich SEHR freuen!

Mit hochachtungsvollen und besten Grüßen aus Graz,

E. P.
G...... */**
8020 Graz
06** *** ** ***

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at


1.01.13 um 11.47 Uhr - An. aus Vi. - "In Dienstverhältnisse, mit niedrigerem Gehalt als mein Notstandsbezug ausmacht, vermitteln?"

"Diese permanente Denunzierung macht mich fertig.
War 2007 schon 2 Monate im Krankenhaus wegen Zusammenbruch."

"Ich wünsche allen ein besseres 2013"


Hallo! Jetzt hats mich auch erwischt. zu Weihnachten notstand per wischzettel gesperrt.

08.01.2013 niederschrift.

Meine Frage:
Gilt im notstand auch die Zuweisung einer Arbeit mit 70% Gehalt der Bemessungsgrundlage?

Wäre cool, wenn wer weiß ob es gesetzlich erlaubt ist [lt ams tante ja schon] mich ständig an positionen zu vermitteln die brutto weniger sind als was ich netto notstand bekomme. ( Als wäre es das privatgeld der ams berater ?!?!)

Ich habe niemals verweigert, sondern mich immer korrekt vorgestellt. min. 2 Hilfsarbeiter Jobs pro Monat von der Beraterin.

Nur diesmals hat man mir zurückgeschrieben ob ich deppat bin was ich mir einbilde und beim AMS hat man mich gleich mal gesperrt. ( Wahrscheinlich wegen Arbeitsvereitlung durch zu hohe Gehaltsforderungen. (hab nur angegeben was auf meiner Bemessungsgrundlage steht. ) Und nirgendwo steht das ich eine Arbeit vereitle. Aber mir ist schon klar das es das AMS darauf anlegt.

arbeitslos seit Dez. 2011 ( also 1 Jahr, davon 5 Monate!! Zwangskurs ( 1x2 Monate, 1x3 Monate). Sie konnten mich diesmal einfach nicht aus dem Bezug drängen.

hoffe natürlich das ich nicht um mein sauer verdientes und damit bezahlte Steuern!! umfalle.

ps. falls mich wer schmarotzer nennen will, wie das AMS und ihre Kursschergen das ja ständig tun. ich hab alleine 2011 doppelt soviele steuern gezahlt, wie ich 2012 durch notstand ausbezahlt bekommen habe.

bin aber in 1-2 Monaten zahlungsunfähig. komme aus ärmlichsten Verhältnissen und habe mein Leben lang gespart was nur geht. Mich durch Schule, Studium, Bundesheer und 10 Firmen ( 6 davon Konkurs, nur 1x selbst Kündigung) gequält.

[ Diese permanente Denunzierung macht mich eh fertig. Akademiker? Informatik?. gengas hackeln sie owizara!. War 2007 schon 2 Monate im krankenhaus wegen zusammenbruch. hab mich zu 90% tot gearbeitet für diverse firmen, die fast alle im konkurs sind und nie ist mir geld übergeblieben. Psychotherapie privat gezahlt. ich stehe ständig an der kippe und das ist nicht lustig. Ich versuche mich nur mit allen Mitteln zu wehren.

Und ja, ich bin mit dieser Welt nicht einverstanden. Wer veruntreut Steuergelder?. Ich?. verspekuliert Steuergelder an der Börse?. Ich?. Waffenlobby geschäfte um Milliarden?. Ich ? Krasser, Maischberger, Flöttl, alle gengan frei, und i sitz ei.

Tschuligung, aber hier darf man ja auch dampf ablassen.


Bitte, wenn wer den Gesetzestext weiß, wo rechtlich steht zu welchen Jobs man überhaupt zugewiesen darf (auch im Notstand) wäre da fein!.

Ich wünsche allen ein besseres 2013!! (31.12.12)

Antwort: "Politisch-behördlich erzeugte Armut/Verzweiflung"
Es gibt im Notstand keinen Einkommens-Schutz mehr! Sie müssen jede Arbeit - über 20 Wochenstunden, die nach "KV" oder "branchenüblich" entlohnt wird - annehmen! (Zumutbarkeitsbestimmungen)

- Sofort, ev. über Zahlungsaufforderung, den Bescheid der rechtswidrige Einstellung der Notstandshilfe einfordern!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

>Es hat sogar Methode, die Personen mit einem relativ-hohen AL / Notstandsbezug über SÖB-Zwangsmassnahmen-vermittlungen in die Armut zu hieven!
Über die niedrige Bemessungsgrundlage den Bezug kürzen!
Es gibt für SÖB-Zwangs-Schmarotzerfirmen einen extra angefertigten niedrigst-KV, der ev. aber den Gleichheitsgrundsatz verletzt!
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)

(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!) (ohne Gewähr)

Anm.: E-Mail Adresse angeben! -"Brauchts zur Veröffentlichung und/oder Antwort!"
Anonyme Einträge werden "nicht" / nur in seltensten Fällen veröffentlicht / somit beantwortet!


31.12.12 um 10.08 Uhr von L. H. - "Arbeitslosigkeit macht Menschen psychisch krank"

Die kränkelnde Arbeitsgesellschaft!

("Die derzeitige neoliberale Politik zerstört Menschen wie die Gesellschaft!")


Arbeitslosigkeit macht Menschen psychisch krank (Welt.da)

Arbeitslosigkeit macht offensichtlich krank. Nach dem Gesundheitsreport 2010 der Techniker Krankenkasse (TK) erhalten arbeitslose Frauen doppelt so viele Antidepressiva wie berufstätige Frauen. Bei arbeitslosen Männern liegt das Volumen sogar um 200 Prozent höher, wie sich aus dem Bericht ergibt.

Die kränkelnde Arbeitsgesellschaft (heise.de)
Tomasz Konicz 30.12.2012
Die zunehmende Krisenkonkurrenz führt zu einer raschen Zunahme psychischer Erkrankungen bei Lohnabhängigen

Anmerkung: "Ein krimineller Akt!"
"Ab wann wird den "Behörden / PolitikerInnen" / der Gesellschaft klar, dass die derzeitige Arbeitsmarkt-Politik bzw. die menschenwürde-raubende, persönlichkeits-entwertende behördliche Umgangsform der hauptsächliche Grund der psychischen Erkrankungen / psychischen Vernichtung der Betroffenen ist!

Die Parteien / PolitikerInnen wie diejenigen, die diese Politik umsetzen wissen davon - ist meine logische Überzeugung und wird in SoNed dokumentiert!
Ein Leugnen wie Verdrängen bei weiterer "menschenschadender / menschenvernichtender" Vorgehenssweise ist daher ein krimineller Akt! Nicht zuletzt, da Menschenrechte, Ethik und Moral wie demokratische Rechtsstaatlichkeit (bewusst) verletzt werden!"

("Das Unglaubliche verstehen!")


31.12.12 um 9.10 Uhr von No*. - "Darf ich Tonaufnahme machen"


Frage zu \"VERDE ABBE\".

Ich habe in zwei Wochen einen Zwangsinfotag bei ABBE Verde in der Quellenstraße.
Darf ich bei einem Einzelgespräch eine Tonaufnahme machen; selbstverständlich würde ich den AMS-Str.... davon in Kenntnis setzen.

Wenn mir die Gesprächsaufzeichnung verweigert werden sollte: Kann ich ein schriftliches Verbot der Aufzeichnung verlangen? (30.12.12)

Antwort:
tonaufnahmen nur mit erlaubnis des AMS-"str....." - ansonsten sind diese nicht als beweismittel vor gericht zulässig. -
ev. für medien brauchbar.

sie können versuchen eine weigerung / verbot schriftlich zu bekommen -
werden sie wahrscheinlich aber nicht kriegen. (ohne gewähr)

30.12.12 um 19.56 Uhr von No*. - "Verdeckte Aufnahme als Grundlage für Gesprächsprotokoll"
Lieber Herr Moser,
danke für die prompte Antwort. Die Idee kam mir, weil ich wiederholt von
gezielten Fehlinformationen seitens des vom AMS beauftragten Personal
gehört habe. Ich werde mit einem versteckten Gerät geheim aufnehmen,
sollte mein Diktiergerat abgelehnt wird. Für den Fall der Verweigerung
der würde ich, sehr höflich, um einen neuerlichen Termin bitten, bei dem
ich eine Vertrauensperson mitnehmen möchte.
Die verdeckte Aufnahme würde ich zur Grundlage eines Gesprächsprotokolls
machen, daß ich binnen weniger Stunden anfertigen und dem
context-Schergen zur "freundlichen Kenntnisnahme" per Mail zukommen
ließe, cc an meine AMS-Beraterin.

Letzteres jedoch nur, wenn etwas substantiell negatives (Drohung,
falsche Angaben zur Rechtslage etc) zur Sprache gekommen wäre.

Wenn ich Sie nochmals behelligen darf; was halten sie von diesem Plan?

Es grüßt höflichst,
(aus Datenschutzgründen gewähltes Pseudonym)
C von B ist übrigens eine Romanfigur.

Antwort:
"Jede Vorgehensweise, die ev. die sittenwidrige / rechtswidrige Umgangsform der arbeitsmarktpolitischen Personen dokumentiert ist zu begrüssen!
Brauchts im Kampf für Gerechtigkeit! - Um Behörden-MitarbeiterInnen wie deren HandlangerInnen wieder Anstand, Ethik-Moral, Menschenrechte beizubringen!"

Zur Info:
Ja, immer wenn möglich Begleitperson mitnehmen; Ansonsten auch Gedächnisprotokoll anlegen;
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11


28.12.12 um 8.42 Uhr - von P. - "Vorsicht bei GKK-Anmeldung als geringfügig beschäftigt"

"Geringfügigkeitsverhältnis richtet sich nicht nur nach der Einkommenshöhe, sondern braucht auch die dementsprechende Benennung! Sonst Bezugssperre?"


ich hab mir wieder einmal eine bezugssperre wg. zuverdienst eingehandelt... weil meine beschäftigung UNTER der geringfügigkeitsgrenze als DIENSTVERHÄLTNIS genommen wird.
die falle ist, es kommt nicht nur auf das entgelt an, sondern in der zeile "beschäftigt als" muss "geringfügig beschäftigteR" stehen (nicht angestellteR oder arbeiterIn).
wenn der fehler passiert, kann man ihn korrigieren lassen. die firma muss nur eine neue anmeldung als korrektur an die GKK schicken.
vielleicht wisst ihr das ja eh alle, aber in meinem fall wusste das auch die steuerberaterin nicht, die die anmeldungen für die firma macht; daher die info.

und im übrigen jahreszeitgemäße wünsche!!


27.12.12 um 22.16 Uhr - "Das Unglaubliche verstehen!"


Ev. etwas Zeit nehmen und Links (unterstrichen) der folgenden Seiten lesen, um das "Unglaubliche" zu verstehen!

Perversion Arbeitsmarktpolitik / Sozialpolitik!

Zum Wahnsinn genannt Arbeitsmarktpolitik!
("U.a. aus der Sicht von Zwangsmassnahmen-TrainerInnen wie AMS-MitarbeiterInnen")


Kommentare rund um Gesellschaft, Ausbeutung, Menschenverachtung etc.!

Persönliche Entwertungskurse / Widerstand / Erfolge!


24.12.12 um 10.31 Uhr von Stephan - "Erkenntnis zur Weihnacht"

"Die ALV- und SH-Gesetzgebung ist in ihrer jetzigen Form ein einziger Verfassungsbruch."

"Die Bedrohung mit Hunger, Obdachlosigkeit und dem Verlust der Krankenversorgung ist ein niederträchtiger Akt der Unmenschlichkeit."


Gemäss Artikel 18 B-VG Abs.1 (Bundesverfassungsgesetz), das Legalitätsprinzip:
Zitat:„darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“
Und diese Vorschrift beinhaltet nun mal ebenso die Beachtung der Verfassung und deren gleichgestellten Bestimmungen (EMRK, EU-Grundrechtecharta).

Der VfGH hat die Ansprüche auf Hilfszahlungen zur Existenzsicherung unter das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentum nach Art 5 StGG (Staatsgrundgesetz) und Art 1 des 1. ZPEMRK (Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention) subsumiert und diese Rechtsansicht über Jahre wiederholt bestätigt.

Da eine gesetzliche Grundlage für die in Rede stehenden Bezugseinstellungen von Leistungen zur Existenzsicherung bei verfassungskonformer Interpretation der hiefür allenfalls in Frage kommenden Bestimmung(en) nicht existiert, steht die gegenständliche Vollzugspraxis klar im Widerstreit mit dem in Artikel 18 Abs. 1 B-VG verankerten Legalitätsprinzip,sowie Artikel 5 STGG, weil die ohne rechtsgültigen Bescheid (d.h. ohne das vollständige Erschöpfen der Rechtsmittel) verfügte Leistungseinstellung überhaupt rechtsgrundlos erfolgt.
Die ALVG- und SHG-Gesetzgebung in ihrer jetzigen Form ist ein einziger Verfassungsbruch.
Die Bedrohung mit Hunger, Obdachlosigkeit und dem Verlust der Krankenversorgung ist ein niederträchtiger Akt der Unmenschlichkeit.
Die verschiedensten Verletzungen der Menschenrechtskonvention, sowie der EU-Grundrechtecharta (welche bei uns dem Verfassungsrang gleichgestellt sind) sind hierbei noch gar nicht erwähnt.

Angesichts dessen kann man nicht einmal behaupten, hier wird die Rechtstaatlichkeit aufgehoben, sondern hier hat sie noch niemals stattgefunden.
D.h., dass ein einfacher Sachbearbeiter willkürliche Bestrafungen,welche letztendlich zur völligen Vernichtung der Existenz führen, in Gang setzen kann, ohne überhaupt vorangehend ein gesetzeskonformes Verfahren dafür bemüht zu haben, wo ein eventueller Schuldspruch erst derartige Auswirkungen hätte auslösen können..
Die Entscheidungsgewalt über Bestrafung und massivste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen und dessen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Existenz, als auch auf Leib und Leben der Betroffenen, werden somit auf einen einfachen Sachbearbeiter übertragen, welcher seinerseits wiederum die Verantwortung an den Vorgesetzten weiterreicht und mit dessen Anweisung begründet.
Dass dies eine äusserst gefährliche Kombination ergibt, wissen wir nicht erst seit Milram- und Stanford-Prison-Experiment.

Jeder kleine „Beamte“ ist dadurch mit der Macht ausgestattet, über Wohlergehen oder Elend, nach willkürlichen Masstäben, der so Unterstellten zu befinden.
Nun ist es aber leicht jene Peiniger, ausgestattet mit der Macht eines Herren über seine Sklaven, mit dem Gedanken zu beeinflussen:
„Wenn ein „Unterstellter“ sich in solcher Situation befindet, so ist er eben nichts wert und hat somit auch nichts Besseres „verdient““.
Darum muss ein Mensch IMMER jeglicher Form der BEwertung entzogen sein, weil dies sonst zwangsläufig dazu führt, dass man Selbigen irgendwann ENTwertet und letztendlich seiner Beseitigung stillschweigend zustimmt.
Dies dient als Rechtfertigung dafür, den vermeintlich „minderwertigen Untermenschen“ eben dergestaltige Behandlungen angedeihen zu lassen und so gekonnt aus dem vermeintlich „gesunden Volkskörper“ zu entfernen.
Jene Peiniger befinden sich aber dabei immerwährend in Gefahr selbst, im Augenblick, nachträglich in diese Personengruppe „down-gegradet“ zu werden.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Verfassung, die Menschenrechte, die EU-Grundrechtecharta, bei den Handlungen im Dunstkreis der Armutsverwaltung, in KEINSTER Weise Beachtung finden.
Diese Handlungsweisen begründen sich daher (wieder einmal!!!) auf keinerlei gesetzes- und somit verfassungskonforme Grundlagen.

Die Ausübung von Staatsgewalt (egal ob durch Gesetze,Militär oder Exekutive) dürfte ausschliesslich im Falle der Verteidigung zur Anwendung gelangen.
Wenn also plündernde, mordende, brandschatzende und vergewaltigende Horden durch die Lande ziehen, so ist staatliche Gewalt als Abwehr notwendig um die Gewalt zwischen den Menschen zu unterbinden, bzw. diese davor zu schützen.
Diese darf jedoch selbst dann nur im geringst möglichen Zeitraum und dem geringst möglichen Ausmass eingesetzt werden und es muss IMMER die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT gewahrt bleiben, sowie IMMERZU mit der unantastbaren Menschenwürde abgewägt werden.

Zwischenzeitlich ist die Staatsgewalt jedoch zur offensiven Angriffs-Waffengattung verkommen, welche durch eine scheinlegitimierte Gesetzgebung zu rechtfertigen versucht wird und dadurch gleichzeitig gnadenlos den totalen Krieg gegen die Zivilbevölkerung durchführt.
Solange Betroffene aber keine Bedrohung von Besitz, Leib und Leben darstellen, ist die Anwendung von Staatsgewalt daher nichts weiter als eine Angriffswaffe eines tyrannischen Regimes.

Aus diesem Grund verstösst Selbige in der derzeitigen Form gegen jegliche verfassungsrechtlichen, moralisch-ethischen und menschenrechtlichen Grundsätze.
Diese Gesetzgebung und ihre Durchführung werden als weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in die Geschichte eingehen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Erst wenn eine staatliche Struktur auf diesen einfachen Grundsatz als oberste Direktive begründet ist, ist der Boden für ein friedvolles Zusammenleben der Menschen untereinander überhaupt erst bestellt.

Ein frohes und geruhsames Weihnachtsfest
wünscht euch Stephan

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hallo christian.

hier ein eintrag fürs forum,welchen ich dich bitten würde nach möglichkeit noch ins forum zu stellen.

ansonsten wünsche ich dir und deiner familie ein frohes und geruhsames weihnachtsfest,viel kraft, alles gute und schöne feiertage.

liebe grüsse stephan (23.12.12)

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"Es gibt keine grausamere Tyrannei als die, welche unter dem Deckmantel der Gesetze und mit dem Scheine der Gerechtigkeit ausgeübt wird; denn das heißt sozusagen Unglückliche auf der Planke ertränken, auf die sie sich gerettet haben."
2.01.13 um 3.13 Uhr - Stephan zitiert Montesquieu


23.12.12 um 15.06 Uhr von H. L. - "Ein besinnliches Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr"


Ich wünsche ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr -

ein Jahr ohne Weltuntergangsdatum - was für ein Lichtblick!

Heidi

Weihnachten offenbart die Temperaturen im Umgang der Menschen untereinander (Karl Lehmann)

Weihnachten – Ein Fest der Freude. Leider wird dabei zu wenig gelacht. - Jean-Paul Sartre

„Es ist von grundlegender Bedeutung, jedes Jahr mehr zu lernen als im Jahr davor.“ - Peter Ustinov (22.12.12)

Anmerkung: Dem schliesse ich mich an!
Und werde die 2 wöchige Urlaubszeit dazu nutzen, auch bei SoNed etwas herunter zu fahren und nur das Wichtigste erledigen!
Die Bearbeitung/Beantwortung der Einträge kann "EV." ein wenig dauern!

Alles Gute
Christian Moser

23.12.12 um 18.48 Uhr von AU. - Ein frohes Weihnachtsfest
Hallo Christian!
Ein frohes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage sowie die besten Wünsche für das Jahr 2013, wünsche ich Dir !

25.12.12 um 10.36 - Ich bedanke mich
bei "ALLEN", die mir Weihnachtswünsche sendeten! Und wünsche "ALLEN" ebenfalls schöne Weihnachtstage / Erholung und einen guten Rutsch ins nächste Jahr!
Alles Gute an alle LeserInnen / "Betroffenen" / "Mit-StreiterInnen" / Menschen!

"Auf dass wir es schaffen eine lebenswerte, liebenswerte Gesellschaft zu formen!"

26.12.12 - VOM 24.12.2008 um 14.20 Uhr - Christian Moser - Weihnachten
Die Geburt eines Menschen, dessen Lebensgeschichte uns seit ca. 2000 Jahren das Mensch-werden zu lehren versucht!
WEIHNACHTEN-2007 - Armut / Ausbeutung / Alvg-Novelle - Der Papst klagt an


19.12.12 um 5.56 Uhr von S. B. - "Bawag: Keinen Überziehungsrahmen mehr für Arbeitslose!"
"ALG-Geld-Auszahlung trotzdem erst am 7. bis 10. des Monats?"


Lieber Hr.Moser, habe vorige Woche von meiner Bank (Bawag) ein Schreiben bekommen, dass ab Jänner der Überziehungsrahmen auf Null gestellt wird. Auf meinen Anruf in der Bawag-Zentrale wurde mir erklärt, dass dies ein neues EU-Gesetz sei und Arbeitslose nicht mehr überziehen dürfen. (Sind ja Menschen zweiter Klasse) Ich bin seit 20 Jahren bei der Bawag und habe erst einmal mein Konto überzogen. Aber das Problem ist, nachdem das AMS das Geld erst am 7. herum überweist, \"bedienen\" sich natürlich alle um den 1. herum und daher kann es passieren, dass ich kurzfristig ins Minus rutsche. Besteht kein \"Plan\" dass das AMS das Geld auch am 1. herum überweist ??? Kleines PS am Rande: um meine Stellung als Mensch 2.Klasse noch zu unterstreichen, wurde mir noch klar gemacht, dass ich mein Bawag-Stammkonto (14.Bezirk) nicht in den 10. Bezirk umlegen darf, da Arbeitslose nicht genommen werden !!!!
Mit freundlichen Grüssen S. B.

Antwort: "Arbeitslose sind TäterInnen und müssen bestraft/"motiviert" werden"
Die Schwierigkeiten die auftreten weil sämtliche Zahlungen/Überweisungen (Strom / Miete etc.) um den 1. herum stattfinden - das AL-Geld aber erst um den 7 bis 10. überwiesen wird sind m E. beabsichtigt!
Verstehen die verantwortlichen PolitikerInnen die Schwierigkeiten bzw. den enormen psychischen Stress, der dadurch auch entsteht, als "Anreiz"!
Die gehen in ihrer absichtlichen Realitätsverweigerung davon aus, dass es genug Arbeit gibt und die Arbeitslosen nur in der Hängematte liegen wollen, weswegen über Druck ein Anreiz geschaffen werden muss!
Die "(gefälschte) Statistik", die dennoch zeigt, dass es für hundertausende Menschen keine (gerecht entlohnte) Arbeit gibt, wird ignoriert!
(Faschistoide ÖVP Definition von "Anreiz")

Inkompetente individuelle Schuldzuweisung dient der Feindbild-Politik und "legitimiert" Lohn-, u. Sozialdumping-Politik / die natürlich Armut erzeugt!
"Eine Politik die Menschen wie der Gesellschaft schadet"
"Fehlende FacharbeiterInnen?" / fehlende Bildung und Dequalifizierung?" (1.11.12)

Ps.: Neoliberalismus-verseuchte Gesellschaft!
Ich habe die Abbuchungserlaubnis von Firmen gekündigt und habe u.a. Überweisungsaufträge ab dem 11. jeden Monats abgeschlossen!

Der Gipfel war eine Überweisung eines Dauerauftrags von 15 Euro der nicht getätigt wurde, weil ich schon im Minus war!
Eine beteiligte Bank überwies sich aber ca. 7 Euro Stornokosten! Diese "Überweisung" konnte doch getätigt werden!

Muss man sich vorstellen! Den geringen Betrag von 15 Euro konnte auf keinen Fall mehr überwiesen werden, jedoch ca. die Hälfte "Strafzahlung" (so sehe ich das) ging schon!

Der neoliberale gierige Geist hat sich in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft breit gemacht - Hat unsere Gesellschaft verseucht - Und richtet sich in letzter Konsequenz gegen (fast) alle Menschen! Es zählt nicht mehr der Mensch sondern nur mehr das Kapital und der Profit!
Deshalb Zorn, Wut, Hass, Abhängigkeit, Kriminalität, psychische Erkrankungen, keine Solidarität etc.
Wir müssen aus diesem System und dieser Stimmung, die uns die derzeitigen PolitikerInnen / Parteien verursachen, schleunigst wieder raus! Dies zerstört uns Menschen und unsere Gesellschaft!
Nur wenige Prozente unserer Bevölkerung bereichern sich mit schwindelerregenden Summen und geben in Folge-dessen den menschenverachtenden Ton an!

Es braucht unbedingt humanistische-soziale PolitikerInnen/Parteien die uns eine liebenswerte / lebenswerte Gesellschaft schaffen!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! / Parteien-Gründungen unterstützen!

Es ist jeder mündige BürgerIn aufgefordert / verpflichtet, sich bei der kollektiven Bewusstseinsbildung einzubringen! Dies wird die unfassbare menschenfeindliche - menschenvernichtende Politik unserer Zeit mitunter aufdecken und zum Positiven verändern! Das sind wir nicht nur unseren Kindern schuldig!

Die katastrophalen Konsequenzen unterliegen einem Wachstum das uns zerstört!

19.12.12 um 19.26 Uhr von GF. - "Bin - nach 19 Jahren Kunde - ebenso betroffen"
"Einzige Handlungsweise - Auf Wiedersehen
Bawag!"
Hallo Christian,
Zu dem Beitrag von S. B.
Die ehemalige Gewerkschaftsbank, sollte sich noch einmal auf ihre Wurzeln besinnen, obwohl zu Cerberus Zeiten undenkbar. Kundenbindung und Kundenverpflichtung ist denen absolut fremd. Bin ebenso betroffen, nach 19 Jahren Kunde ohne Probleme, habe nicht einmal einen Brief erhalten, plötzlich laut Quartalsauszug gesehen ab 20.12. von Dispo 2700 auf O,- Wollte mit meinem Berater darüber reden, Resultat den gibts nicht mehr! Einzige Handlungsweise - Auf Wiedersehen Bawag! Wozu soll man als unerwünschter Arbeitsloser, deren easybank und sparda Kunden die Kontoführung finanzieren? Ab 1.1.2013 verlangt die Bawag dazu noch pro Barbehebung am Schalter 1,- Euro. Frechheit, noch dazu wenn man sich ansieht wie lange die Schlangen an den Post/Bawag Kassen sind. Einfach eine Frechheit, genauso eine Frechheit wie die Abschaffung des Heizkostenzuschusses in Wien. Wenn da kein System der Aushöhlung von unerwünschten Personenkreisen dahintersteckt frage ich mich was all das soll. Man sollte s!
ich allerdings bewusst werden, wer einst hinter der Bawag steckte und wer in Wien das Sagen hat.

Mit freundlichen Grüßen
GF

30.12.12 um 13.30 Uhr von W. S. - "Lange an diese Verfahrensweise erinnern."
ZU : "Bawag: Keinen Überziehungsrahmen mehr für Arbeitslose!\"

Dasselbe habe ich seit Jahren bei der Unicredit / BA.
Als mich mein Berater damit konfrontierte meinte ich nur lapidar:
Bei euren unmoralisch hohen Überziehungszinsen kommt mir das SEHR entgegen.
Allerdings machte ich ihm auch klar, daß ich nicht vorhatte lange arbeitlos zu bleiben und mich an diese Verfahrensweise lange zu erinnern und Konsequenzen zu ziehen....

9.01.13 um 13.24 Uhr von F. S. - "Bawag macht jetzt auch bei mir ernst"
Die von der Bawag machen jetzt auch bei mir ernst. Ab Februar habe ich keinen Überziehungsrahmen mehr. Da wird wohl dem Wunsch der Banken entsprochen, denn Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung scheinen kein sicheres Einkommen zu sein.

Ziel ist es anscheinend, die Arbeitslosen \'down zu graden\' (den Lebensstandard noch mehr zu senken), also in kleinere Wohnungen oder gar in die Schuldenfalle zu drängen oder wenigstens in einen geringfügigen Job zu drängen, denn da bezieht man ja Gehalt. Aber bekommt wiederum möglicherweise Probleme mit dem AMS. Und trotzdem erspart sich das Sozialamt was - den Anteil zur Mindestsicherung. Was soll man also tun?

Aber solange die Politiker ihre Batzengehälter haben und die Banken sicher sind, ist ja alles okay. Nur noch wenige Jahre und es gibt wieder Bürgerkrieg. War immer schon so. Ich freue mich schon auf den Neuanfang.

MfG F. S.


18.12.12 um 22.30 Uhr von M. E*. - "Mit welcher Macht, besser mit welcher Menschenverachtung darf hier vorgegangen werden?"
".... brachte mich in meine depressiven Stimmungen"


Guten tag!
mich beschäftigt die frage, welche rechte für notstandshilfebezieher gelten. andererseits - haben wir überhaupt welche?
im konkreten geht es dabei um folgende vorgehensweise des AMS ***:
ich war am 4.11.12 mit überseiedelungsarbeiten meiner nunmehrigen lebensgefährtin und damit verbundenen verladearbeiten beschäftigt. um ca. 16.00h stieg ich in graz ins auto, um die verladenen fahrnisse meinen freundin und ihrer beiden kinder (4 und 7 j.) in die neue wohnung nach p.*** zu fahren. ich kontrollierte mein handy um etwaige versäumte anrufe zu beantworten. u.a. war ein anruf vom ams bruck auf der liste. ich rief die nummer sofort zurück und wurde von hr. W. davon in kenntnis gesetzt, dass ich am 5.11.12 (also bereits nächsten tag und rechnerisch lediglich 15 std später) eine kursmassnahme zu besuchen hätte. ich erklärte dem berater, dass dies aufgrund der derzeit sehr angespannten zeitsituation nicht möglich sei, und erklärte ihm sachlich die situation. der damalige gatte meiner freundin verwies diese mehrmals mit nachdruck des gemeinsamen haushaltes und somit war sie und damit auch ich genötigt, diese übersiedelung in meinen haushalt sehr schnell !
von statten gehen zu lassen. zudem rief mich meine vermieterin an, dass der keller aufgrund der vorangegangenen niederschläge bis zu 10 cm hoch überflutet sei. (dies stellte eine weitere erschwernis im hinblick auf die zwischenlagerung des übersiedelungsgutes dar, da somit der keller als zwischendeponie ausser frage kam).
mit all diesen fakten beauskunftet, fragte mich dann herr w. in einem äusserst spöttischen und süffisanten ton, ob den mir dann vielleicht der 14.1.13 als termin für die mir zugedachte kursmassnahme recht sei. als ich ihm erklärte, dass ich diese frage in der art und weise wie sie gestellt wurde durchaus zynisch fände, erklärte er mir, dass er es ja nur gut mit mir meinte... allerdings war sein tonfall und die art wie er mit mir sprach grund genug, dieses gespräch mit einer normalen, trotz allem höflichen art zu beenden.
mitte november bekam ich vom BRZ ein schreiben, in dem mir eröffnet wurde, dass ich aufgrund meiner \"weigerung\", der kursamssanhme nachzugehen, eine sperre meiner notstandshilfe für die dauer von 6 wochen hätte. der bezug läuft wieder ab 17.12.12.
ungeachtet der tatsache, dass ich und meine lebensgefährtin durch verschiedene umstände sehr eingeschränkte finanzielle mittel haben, diese zusätzlich durch die übersiedelung und damit verbundenen kosten weiter, (derzeit absolut am nullpunkt) eingeschränkt sind, stellt sich mir die frage, mit welcher macht, besser mit welcher menschenverachtung hier vorgegangen werden darf.
ich bin aufgrund einer eher instabilen psychischen situation die sich nach über 3 jahren endlich wieder zu stabilisieren schien, wiederum an einem level angelangt, welches mich in meine depressiven stimmungen brachte. abgesehen von meinem persönlichen seelischen zustand ist dieser der neuen partnerschaft absolut unzuträglich. zumal auch der vorhin schon erwähnte wirtschaftlicher aspekt eine immens grosse rolle spielt. (weihnachten fällt aus... leider auch für die beiden kinder)

die essenz dieses berichtes richtet sich auf die frage, ob dieses vorgehen rechtlich fundiert ist, oder ob hierbei nicht rechtsbeugung oder gar rechtsbruch begangen wurde.

für eine antwort wäre ich dankbar. nochmehr für rechtlich fundierte vorschläge im hinblick auf eine klage gegen Hr W. vom AMS ****.
M. E.

Antwort: "Ev. rechtswidrige Sperre?"
Die Sperre darf nicht vom BRZ sondern muss vom AMS ausgesprochen werden! Bzw. muss es einen schriftlichen Bescheid über die Sperre geben! Den sie sofort berufen!
Als Berufungs-Grund geben sie folgende VwGH-Erkenntnis an!
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere
Muss auch für Zwangsmassnahmen gelten!
Falls - handelt es sich um eine rechtswidrige Sperre verbunden "Amtsmissbrauch" den sie zur Anzeige bringen können.
(Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dampfschiffstraße 4 1030 Wien.)

Es geht im Eintrag nicht hervor ob sie das Telefongespräch mit der Abmachung , die Zwangsmassnahme ab 14.1.13 zu besuchen, beendeten?
Wenn ja, diesen ausgemachten Zwangsmassnahmen-Termin ebenfalls in der Berufung angeben!

Wenn sie noch keinen Sperr-Bescheid haben verlangen sie einen Solchen sofort.
- kommt einen Monat nach Forderung kein Bescheid muss das Geld ausbezahlt werden. -
bzw. senden sie dem AMS eine Zahlungsaufforderung.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Beschwerde an mehrere Stellen, ev. auch an Medien senden!

Ps.: An die Partnerschaftsanrechnung denken!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (Ohne Gewähr)


18.12.12 um 8.47 Uhr von Al. - "Die Kürzung meiner Mindestsicherung wurde aufgehoben"

"Möchte allen Betroffenen MUT machen. WEHRT EUCH!"


Guten Morgen Christian,
Wie du vermutet hast. Es hat drei Wochen gedauert. Die 25% Kürzung meiner Mindestsicherung für den Monat November wurde aufgehoben, nur dank der Intervention zweier engaierter Juristinnen der AK und dank einer wohlwollenden Sozialarbeiterin der MA 40 im Sozialzentrum Favoriten, Wien.
Gleichzietig hat mir der Abteilungsleiter meienr AMS Zweigstelle die Möglichkeit zu einem persönliche Gespräch angeboten.
Ist doch was...
Auch von den Grünen habe ich eine Email bekommen.
Meine Aufsichtsbeschwerde habe ich per Email (keine eingeschriebene Post weil mir dazu das Geld fehlt) an alle in deinem Forum angegebenen Adressen verschickt.
Damit möchte ich allen Betroffenen MUT machen. WEHRT EUCH!
Wer in Wien lebt und Beistand, Begleitung Unterstützung, was auch immer braucht, dem kannst du ruhig meine Email-Adresse und meine Telefonnummer geben. Liebe Grüsse Al.

(„Step2job“ - "Mindestsicherung Bezug um 25% gekürzt" 2.10.12

("Die derzeitige \"Wiedereingliederungsmaßnahme\" step2job stellt alles dagewesene in den Schatten:
Diese drei Stunden an Schikane, persönlicher Entwertung, abfälligen Bemerkungen, Beleidigungen reichen für den Rest der Woche!" - 28.08.12

"Beschwerde bez. Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung gmbH an mehrere Adressen - Nötigung"
Erging an 3 AMS-Adressen; MA 40; an die Volksanwaltschaft; Infopool-Grüne; AK-Wien; SozialMinisterium; SPÖ; Rechnungshof; Wien.gv.at; - 20.09.12)


"Stellungnahme von der AK und Volksanwaltschaft auf meine Beschwerde" - „Step2job2.10.12)


Antwort:
Toll! - Und Danke für die Rückmeldung und das Angebot zur Unterstützung!

18.12.12 um 8.50 Uhr von Al. - "Antwort der Grünen auf Beschwerde"

"Ihre Schilderungen belegen einmal mehr, dass das AMS den Menschen nicht hilft, sondern sie schikaniert."

Subject: Ihr Mail an die Grünen: Aufsichtsbeschwerde Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung gmbH

Sehr geehrte Frau Al.,
vielen Dank für Ihr Mail und entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ihre Schilderungen belegen einmal mehr, dass das AMS den Menschen nicht hilft, sondern sie schikaniert. Die gesetzlichen Bestimmungen sind starr, kontraproduktiv und ungerecht, machen allein sinnlosen Druck auf Individuen und leisten folglich zur Bewältigung der Problemlage keinen adäquaten Beitrag. Wir Grüne kritisieren seit Jahren die einseitig ausgerichtete AMS-Politik, die Quantität und schnelle Vermittlung, "Verstecken der Arbeitslosen" in Schulungen vor Qualität und die Schaffung nachhaltiger und wirklichen Chancen für Arbeitslose stellt. So brauchen wir eine ordentliche Bildungsberatung, die auf die Potentiale der Arbeitssuchenden eingeht, eine nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt als Ziel hat und nicht nur schnell, schnell irgendwohin vermittelt. Wir wissen nicht, wann die Regierungspolitik bereit sein wird, entscheidende Schritte in die richtige Richtung zu setzen. Wir, die Grünen, fordern diese Schritte seit 1995 und werden auch weiterhin Druck machen, damit sich endlich etwas ändert. Leider haben auch wir manchmal das Gefühl, da gegen Windmühlen zu kämpfen…
Mit freundlichen Grüßen Ihr Dialogbüro der Grünen

Dialogbüro infopool@gruene.at
Grüner Klub im Parlament
1017 Wien
www.gruene.at


17.12.12 um 0.35 Uhr von So. - "Berufsunfähigkeit oder beschränkte Arbeitsfähigkeit."


Guten Tag,

ich war beim BBRZ (freiwillig) bei einer ärztlichen Begutachtung (psychologisch). Die Ärztin sprach von einem halben Jahr Berufsunfähigkeit oder mind. beschränkte Arbeitsfähigkeit. Danach hatte ich beim AMS einen Termin (der Befund vom BBRZ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig).
Der AMS Berater wollte mich zu einem Test? beim BBRZ zubuchen, wo geschaut werden sollte, wie weit ich noch einsetzbar bin. (Ursprünglich fand ich diese Idee gut, da ich keine unnötigen Kurse mehr besuchen wollte und meine Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen wollte mit Qualifizierung)
Jedoch war ich schlussendlich unsicher, was da auf mich zu kommt und habe auch so meine Probleme mit diesen ganzen Kursen usw dazu hörte ich vom AMSler, dass dieser Test beim BBRZ so zu sagen nichts bringt.. (wurde alles schon mal hier berichtet)
Im Endefekt stellte ich einen Antrag bei der PVA...
Ich war wieder zu einem Gespräch mit einer Psychiaterin? (PVA) geladen.

Wochen später dann die Ablehnung der PVA und Informationsmaterial zur Invaliditätspensin usw, das ich das Recht habe gegen den Bescheid zu klagen (innerh. von 3 Monaten)...

Ich fragte telefonisch beim AMS ob ich schon einen Termin ausmachen \"müsse\".
Aber nein, erst nach den 3 Monaten bekomme ich einen Termin, neuer Antrag...das übliche und wenn ich Einklage? gegen den Bescheid, solle ich es beim AMS melden.

Ich glaube nicht, das es etwas bringt zu klagen?
Die PVA hat mir eine Borderline Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, welche mich nicht! mehr als 50 % beeinträchtigt. Dann steht noch das ich keinen Anspruch auf Reha habe usw.

Gilt jetzt,
wenn ich wieder zum AMS zurück komme,
das arbeitsmedizinische Leistungsprofil (BBRZ) noch?
Dort steht, das ich keine schweren Tätigkeiten (Rücken) und vorerst nur Teilzeit, keine Schicht oder Nachtarbeit leisten darf, usw.
Es steht aber auch, das ich einen Vollzeit!-(Qualifikations) Kurs besuchen kann! (wie wäre das vereinbar, wenn ich angeblich nicht vorwiegend sitzen oder stehen darf?)

(Ich hätte damals, als ich diesen Befund vom BBRZ abgeholt habe, auch zur Ärztin gehen können, bei welcher ich den Termin hatte und welche dann dieses Leistungsprofil geschrieben hat,
so wurde mir das gesagt als ich den Befund abholte (anscheinend nachdem er beim AMS auflag)
Ich wollte dort aber einfach nur weg und eigentlich auch nicht mehr hin.

Vollzeit-\"Psychokurse\" sind für mich nicht tragbar - ich bin schon froh, wenn ich das in Teilzeit ertrage.
Eine Vollzeit- Ausbildung/Qualifizierung - wobei ich sehr bezweifle, das ich diese Möglichkeit bekäme - wäre auch nicht sinnvoll, da ich mich dafür nicht fit genug fühle.
Die PVA hat eine aufsuchende Vermittlung empfohlen.

Soll ich diese aufsuchende Vermittlung besuchen, bzw falls mich das AMS dazu auffordert, ist das nun wirklich freiwillig (habe ich gelesen)? Wird man dort zusätzlich entmündigt? Was sind die Ziele dieser Angebote? Kann man mit hilfreicher (vor allem im Rahmen meiner Möglichkeiten!) Job - findender - Unterstützung rechnen?
Ist dieses arbeitsmedizinische Leistungsprofil nicht ein Wiederspruch in sich?

Kein langes Sitzen (Einseitige, körperliche Belastung,..), vorerst nur Teilzeit arbeiten aber dafür Vollzeit Kurse
(Zitat: Qualifizierbarkeit (i.S. der körperlichen Fähigkeit, einen Kurs zu besuchen) - Ganztags
(zur Wahl wäre auch noch gewesen: Halbtags und nicht schulungsfähig)..

Ich bezweifle jetzt mal, das mir das AMS so einen Kurs anbieten würde, bei dem diese Dinge berücksichtigt werden.

Deswegen meine Frage:

Habe ich auf dieses Leistungsprofil einen Rechtsanspruch? oder hebt es sich durch die PVA Entscheidung wieder auf? Dort,
beim Bescheid der PVA,
stand dann nichts genaueres mehr, in wie weit ich noch arbeitsfähig bin...

Vielen Dank für eine ev. Beantwortung meiner Frage(n)!

("BBRZ: Feind des Arbeitslosen" - "Bei diesem Berater geht es nur darum, das er mich zu einem Kurs zubucht - das ist sein Ziel/seine Aufgabe." - 22.08.12)

Antwort:
In Zwangskursen handelt es sich nicht um ihre Interessen! Damit werden Statistiken geschönt / "gefälscht"! Sie dienen diesen Zwangsmassnahmen-Unternehmen (in Summe) für deren Millionen-Geschäfte!
Natürlich kommt es auch darauf an wie sie sich fühlen und was sie arbeiten können! Bestehen sie, wenn "gesundheitlich" erforderlich auf das arbeitsmedizinische Leistungsprofil des BBRZ - Der Besuch sollte nicht umsonst gewesen sein - oder?
Wenn sie eine tatsächliche Qualifikation/Ausbildung wollen so müssen sie darum kämpfen! Wie auch darum, keine Mobbing-, / Deppenkurse mehr besuchen zu wollen/können!
Wobei die aufsuchenden Vermittlungskurse - wie sie schon erwähnen - die Schlimmsten, Richtung Entmündigung, sind!
Teilnahme müsste aber freiwillig sein! (Aufsuchende Vermittlung)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Alles Gute! (Ohne Gewähr)


16.12.12 um 2.57 Uhr von Stephan - "Bei den Anstalten der Armenverwaltung (AMS, Sozialämter) tritt eine verhängnisvolle Verflechtung zu Tage

Ankläger, Richter UND Vollstrecker wurden zu einer Art Personalunion vereint und damit eine eigene Gerichtsbarkeit geschaffen"


bezugnehmend auf die argumentation von ralph boes folgende ergänzung:

Bei den Anstalten der Armenverwaltung (AMS, Sozialämter) tritt eine verhängnisvolle Verflechtung zu Tage:
In diesen Einrichtungen wurden Ankläger, Richter UND Vollstrecker zu einer Art Personalunion vereint und damit eine eigene Gerichtsbarkeit geschaffen.
Alle externen Kontrollfunktionen sind damit völlig ausser Kraft gesetzt!!!!!!
Der Rechtsweg einer Vwgh-Beschwerde kann nicht als Kontrollfunktion gewertet werden, weil die Bestrafung einstweilen unverzüglich vollstreckt wird, und die Betroffenen SOFORT allen Auswirkungen der Vollstreckung ausgesetzt sind.
Das AMS vollstreckt also die Strafe, bevor überhaupt die Rechtmässigkeit des Urteils festgestellt wurde.
Damit findet eine völlige Aufhebung der Gewaltenteilung statt, welche aber um Tyrannei und Standgerichte zu verhindern, und zum Zwecke der Machtbegrenzung, unabdingbar benötigt wird.

16.12.12 um 11.40 Uhr von Peter - Ergänzung:
Es findet nicht einmal eine Aufhebung der Gewaltenteilung statt, da die Strafe bereits VOR der einer etwaigen standgerichtlichen Bearbeitug stattfindet - Das ist, würde ich mal meinen, die völlige Abschneidung einer Behandlung durch Rechtssprechung wie auch immer. Das Ganze wird noch zusätzlich zur vollständigen Farce, wenn die Betroffenen die "Möglichkeit" einer Klage beim VwGH bzw. VfGH haben - auf deren Behandlungszeitraum ganz am Rande hingewiesen sei (halbes bis ein Jahr!!!)
(Anm.: "Und länger")

(Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe - Eine Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Anforderungen)

15.12.12 um 11.53 Uhr von Peter - Neuigkeiten bez. Ralph Boes
Hier noch wichtige Neuigkeiten bez. Ralph Boes. Schau Dir das mal an, denn das könnte für unsere österreichische Situation sehr wichtig sein, schon allein im Hinblick auf eine gute Argumentation...
Man müsste das mit der österreichischen Form der Eingliederungsvereinbarung vergleichen und entsprechend argumentieren.
Habe gerade die Neuigkeiten bez. Ralph Boes auf meiner Blogpage upgedated:
unter: Zwangsarbeit Alles Gute: Peter!

(Ralph Boes kämpft für die Menschenrechte und Menschenwürde aller! 16.03.12)
mit aktuellen Vortrag 28.06.2012)
+"Sanktionshungern" / "Nun scharfe Sanktionen ausgesprochen" (27.10.12)
+
"Bewusste staatliche Rechtsverletzung?"
Der Überhammer! - Bitte heftigst weiterverteilen!!!!:
Ralph Boes auf Wake News 2012-11-22: (Youtube) (25.11.12 )


13.12.12 um 13.20 Uhr von H. - "AMS- Dumpinglohn-jobs - Muss man JEDEN Job bei sonstiger Bezugssperre annehmen?"


Hallo Christian,

kann der AMS-Betreuer verlangen, dass man JEDEN Job annimmt (zu Dumping-löhnen) unter der Drohung die Beihilfe zu kürzen, obwohl man sich für besser bezahlte Jobs qualifiziert???

Bitte um dringende Antwort!
Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg. Du hast mir letztes Jahr sehr geholfen

***** H....
H....str. ***/*
A- **** K****
tel.: **** ** ** ** **

Antwort:
Ja, man muss jedes DV, über 20 Wochenstunden wenn es nach "KV" oder "branchenüblich?" entlohnt wird, annehmen!
Die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit / ALG: gibt es einen gewissen Schutz! (Zumutbarkeitsbestimmungen) Alles Gute!


13.12.12 um 13.14 Uhr von C*. - "Kann der Urlaub aufgrund einer Zwangsmassnahmen-Überschneidung verwehrt/gestrichen werden?"


Guten Tag!

Ich hätte eine generelle Frage bezüglich "AMS - Inlandsurlaub". Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Meine Tochter bekommt Ende Jänner ihr erstes Kind. Für Umbauarbeiten in ihrer Wohnung habe ich hierfür einen Urlaub (Anfang Jänner 3. Wochen) beantragt, bzw. bei meiner zuständigen AMS-Stelle gemeldet. Auch Meldetermine kann ich in dieser Zeit einhalten, da ich mich weiterhin in Wien befinde. Meine Frage, kann dieser Urlaub aufgrund einer Überschneidung mit einer
zukünftigen Kursmaßnahme verwehrt/gestrichen werden?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
MfG C.

Antwort:
Wenn ihnen ihre BetreuerIn etwas zu-Fleiss machen möchte, dann könnte ihre Befürchtung eintreffen! "Keinen Rechtsanspruch auf Urlaub ! (ohne Gewähr) Alles Gute!"


12.12.12 um 23.02 Uhr von M. H*. - "Durch Einschüchterung / Lüge / "ev. Amtsmissbrauch" auf (erfolgreiche) Berufung gegen rechtswidriger willkürlicher Sperre der Mindestsicherung verzichtet"

"Anzeige, Aufsichtsbeschwerde - ev. an mehreren Adressen!"

"Ich fürchte meine Freundin verfällt in eine komplette Depression"

"Hundstorfers-Sozialamt?
Wie kann man gegen Menschen in Not nur solche "Schweinerei" setzen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich schreibe Ihnen in folgender Angelegeheit und würde Sie bitten unsere Konversation erst nach dem Abschluss dieses Falls zu veröffentlichen da ich befürchte dass hier von Seiten der MA 40 und AMS öfters kontrolliert wird und dies den Ausgang beeinflussen könnte.

Da ich während meiner Zeit in der ich Mindestsicherung bezog (und Gott sei Dank hinter mir gelassen habe) von Ihnen immer Hilfe erhalten habe, denke ich dass sie meiner Freundin einen guten Rat für das weitere Vorgehen geben könnten. Sie hat heute mal wieder eine schlechte Nachricht erhalten und ist zu aufgelöst um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ich fürchte dass sie in eine komplette Depression verfällt.

Die Gesamtsituation ihrer Falls können Sie aus dem von mir für sie verfassten Einspruchsbrief herauslesen (ganz unten) den sie leider auf Rat des zuständigen Mitarbeiters der MA 40 nicht aufgab, da dieser meinte ein Einspruch würde mindestens 6 Monate dauern und wenn sie das Geld wirklich bald haben will, sie ihr Anliegen mündlich begründen soll, und es wird schnellsmöglich erledigt. Seit dieser Zeit (seit ca Mitte September) bekam meine Freundin keinerlei Bescheide oder das ihr zustehende Geld rücküberwiesen was mittlerweile über 2000? seit Sommer dieses Jahres ausmachen würde und lebt von sagenhaften 190? im Monat mit denen sie natürlich nicht auskommt. Am Telefon wurde sie wochenlang vertröstet und Rückrufe brachten kein Ergebnis (Standardantwort: wir sind dran, warten Sie ab). Heute machte sie sich persönlich auf den Weg zur MA 40 um die Situation aufzuklären. Was sie hörte war ein Schock: der zuständige Bearbeiter meinte zu ihr persönlich sie hat hier gar nichts zu mel!
den und er hat überhaupt mit gar keinem zu reden und muss nichts begründen. Die nächste Nachricht: Ihre Mindestsicherung die durch die andauernden willkürlichen Kürzungen auf ein Minimum von 190 Euro reduziert wurde und kaum zum Überleben reicht ist mit diesem Monat abgelaufen und der neuerliche Antrag wurde nicht einmal angeschaut weil sie den Verlängerungsbescheid angeblich 1!!! Tag zu früh abgegeben hat und ihn deshalb neu stellen soll, was bedeuten würde dass sie durch die neuerliche Bearbeitungsdauer von mindestens 8 Wochen keinen Cent sehen wird und nicht mal 1 Euro zum Leben haben wird.
Lieber Herr Moser, sie braucht dringend einen Rat wie Sie weiter vorgehen soll. Donnerstag wäre ein langer Tag und ich hätte am Nachmittag Zeit Sie zur MA 40 zu begleiten. Ich denke ihr wird nichts anderes übrig bleiben als den zuständigen Bearbeiter wegen Amtsmissbrauch anzuzeigen? Würden Sie zu weiteren Anzeigen und Einsprüchen Raten? Wenn ja zu welchen ? Gibt es sowas wie einen sof!
ortigen Auszahlungsbefehl? Sie braucht das Geld dringend um di!
e mittle
rweile ziemlich hohen entstandenen Schulden zu begleichen

Ich Danke Ihnen im Voraus und bedanke mich herzlichst für das Aufbringen Ihrer Privatzeit für die Bearbeitung dieses Anliegens.

Einspruchsbrief - den sie leider auf Rat des zuständigen Mitarbeiters der MA 40 nicht aufgab!
Einspruchsbrief vom September (wurde auf Raten der MA40 zurückgezogen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Anspruch gegen den mit der Kennzahl SH/2012/*********
am 24.9.2012 ausgestellten Bescheid mit der Begründung der Weigerung an der Teilnahme am Step2job - Programm.
Leider wurde ich niemals über das laufende Verfahren informiert und hatte somit niemals die Gelegenheit Tatsachen oder Unterlagen jeglicher Art vorzubringen. Die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Parteiengehörs (§ 37 Allgemeines Verwaltungsgesetz - AVG) wurde mir verwehrt. Ich bekam niemals eine Ladung,
und konnte mich somit auch niemals darauf vorbereiten.

Ich fühle mich in die Falle gelockt und kann die willkürliche Kürzung um 100% nicht nachvollziehen.
Zur Sachlage: im Juli bekam ich während eines Krankenstandes eine Einladung zum Gespräch bei Step2Job welches nur wenige Tage später angesetzt war und ich wegen der Krankheit nicht wahrnehmen konnte (Krankenstandsbestätigung liegt vor).
Die Krankenbestätigung wurde ordnungsgemäß bei meiner Beraterin (Frau D.) abgegeben mit der mündlichen Versicherung, dass alles weitergeleitet wird
und mir ein neuer Termin zugewiesen wird. Leider bekam ich niemals eine weitere Vorladung von Step2Job und musste stattdessen einen Englischkurs antreten den ich gerade erfolgreich absolviere. Ich wurde niemals rechtlich belehrt oder über meine defizite aufgeklärt und bitte deswegen um eine neue Durchsicht des Antrages und die Aufhebung der Kürzung. "Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen." (11.12.12)

12.12.12 um 14.50 Uhr - von M. H*. - "weil ihr vom Bearbeiter versichert wurde"
Sehr geehrter Herr Moser,

die Situation wegen des zurückgezogegen Einspruchs macht die Sache natürlich nicht einfacher. Sie hat ihn zurückgezogen weil ihr vom Bearbeiter versichert wurde, dass die Sache nach dem Rückzug zur Sachbearbeitung geht und die Sache nach 1-max 2 Wochen erledigt ist. Es sind mittlerweile über 2 Monate ohne Antwort vergangen!
Was ich vergessen habe zu schildern ist der Grund der Kürzung von Seiten der MA 40:
meine Freundin bekam eine Einladung für das Erstgespräch bei step2job welches sie aber wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte (beim AMS wurde alles ordnungsgemäß gemeldet und Bestätigung hinterlassen) Step2Job widerrum meldete das Fehlen ohne sich beim AMS zu informieren direkt bei MA 40 welche den Bezug direkt um 100% kürzten weil es angeblich wiederholte Probleme mit dem Nichtantritt bei step2job gegeben hat. Der Bescheid über die Kürzung erhielt sie im September und erhob gleich 2 Tage später Einspruch mit beiliegender Krankmeldung welche Beweist dass sie wirklich nicht teilnehmen konnte, welcher aber auf Anraten des Bearbeiters zurückgezogen wurde. Es wurde mündlich eine schnellsmögliche Bearbeitung (da Beweise vorliegen) versprochen.
Jetzt ist die Rechtslage nicht ganz klar. Kann sie den Einspruch überhaupt nocheinmal einreichen oder muss sie auf einen neuen Bescheid warten? Sie hat sich gestern zwar mündlich versucht zu beschweren, und nur einen Termin bei der Abteilungsleiterin für den 3. Januar erhalten! Das bedeutet weitere Wochen ohne Geld und ungewissem Ausgang. Eigentlich hatten wir für morgen geplant bei der MA 40 wie von Ihnen empfohlen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter und eventuell eine Amtsmissbrauchsanzeige bei der Polizei aufzugeben, aber wie wenn die Leiterin scheinbar für normal sterbliche nicht erreichbar ist?
Ich verspreche Ihnen dass wenn die Sache mal ins Rollen kommt, wir es an andere Instanzen weiterleiten werden. Wir wollen nur verhindern, dass die sich auf uns einstellen können.

MfG

17.59 Uhr: Danke wir werden das durchziehen und über den Ausgang berichten.
Sie können es veröffentlichen

Antwort aus mehreren E-Mails zusammengefasst:
"ach `-´ - das nervt mich aber
lasst sie sich von dem berater die berufung ausreden ja was soll den das?
dann brauchen sie sich doch nicht wundern.

es kann sich gar nichts ändern - wenn man sich / (viele betroffene) einschüchtern und täuschen lässt! im gegenteil verliert man dann auch das geld. - wie man sieht!

hier handelt es sich nach ihrer ausführung um "absichtliche irreführung" / "falsche auskunft-lüge", die dazu führte auf die berufung zu verzichten, die erfolgreich gewesen wäre, weil es sich um eine rechtswidrige, willkürliche sperre handelte, da der zwangsmassnahmen-termin wegen einer krankheit, die mit einer ärztlichen krankmeldung belegt wurde, hinfällig war. und es daher zu keiner sperre hätte kommen dürfen.

ja lassen sie das nicht auf sich sitzen!

gehen sie als begleitperson mit zum vorgesetzten und bringen sie auch schriftlich eine aufsichtsbeschwerde ein!
(aufs amt gehen und sofort einen termin beim vorgesetzten verlangen / wirbel schlagen ruhig von rechtswidriger sperre/kürzung sprechen. wenns nicht klappt gibts im jänner den termin.)

da ihrer freundin über die "absichtliche falschauskunft" ein schaden entstanden ist
soll sie sich auch eine klage überlegen!
(Haftung Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!)

wie eine anzeige wegen amtsmissbrauch erstatten - in diesem fall gibt es einige ungereimtheiten wie auch die "ankündigung eines amtsmissbrauch" durch die ihre freundin auf eine (erfolgreiche) berufung - wegen rechtswidriger Sperre - verzichtete!

Dr. Pochieser:
Eine Aussage wie:“ Wir haben ja 6 Monate Zeit!“ ist die Ankündigung eines Amtsmißbrauches! Die Behörde muss schnellstmöglich entscheiden.
(Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen)

stehen sie ihrer freundin bei und leiten sie alles mögliche in die wege.
ich bin der meinung betroffene dürfen sich diese schweinereien nicht mehr gefallen lassen und sollen sich wehren.
jeder der für sich kämpft, kämpft gleichzeitig auch für alle!

über die ferne tue ich mir schwer genau zu verstehen - selbst wenn es sich um eine rechtmässige sperre/kürzung handeln würde, (was es nicht tut) so dürfte diese "nur" 6 oder 8 wochen dauern.
(frage: ist die kürzung/"sperre" mittlerweile schon aufgehoben?)

und senden sie die selben zeilen die sie an mich gesendet haben an mehrere adressen WICHTIG - an die MA 40 wie an
ams.oesterreich@ams.at ; service@bmwfj.gv.at ; infoteam@oevp.at, infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; mailbox@akwien.at; post@bmask.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; office@vwgh.gv.at ; ombudsman@kronenzeitung.at; wie ev. an SoNed! ( ev. auch an weiteren Medien)

Ev. bekommen sie von der VA unterstützung - schreiben sie diese auch unbedingt an. post@volksanwaltschaft.gv.at ;

>natürlich möchte ich sie nicht von einer anzeige abhalten - ich rufe in SoNed dazu sogar auf! - das muss aber jeder selbst entscheiden!
> schlagen sie einen gehörigen wirbel! sprechen sie ruhig von rechtswidriger sperre!
das geld muss eigentlich nachbezahlt werden!

ja gehen sie gegen diesen, wie es scheint, amtsmissbrauch vor - UNBEDINGT es reicht! holt euch das geld und bringt diese schweinerei zum vorschein.

melden sie sich über ausgang wieder bzw. nach vorgesetzten-besuch und lassen sie mich diesen eintrag veröffentlichen - die öffentlichkeit muss aufgeklärt werden!

schlimmer kanns eigentlich "eh" nicht mehr werden!

im gegenteil!
ihre freundin braucht wieder selbstwertgefühl, das auch steigt zittert man nicht wegen dieser primitiven (= personen der niedrigen emotionalen intelligenz) bösartigen beamtinnen!
ab dem zeitpunkt, ab dem man sich wehrt, gehts einem besser!

(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
und
abmachungen die sie/ihr mit dem vorgesetzten treffen, unbedingt schriftlich aufnehmen lassen und kopie aushändigen lassen!

Über die Auskunft des Sozialtelefon wird die ("absichtliche") Falschauskunft des Betreuers deutlich!
Mindestsicherung
bei einem antrag beträgt die entscheidungsfrist 3 monate (§ 35 des wiener mindestsicherungsgesetzes). bei einer berufung hat das sozialamt die möglichkeit, die sache gleich an den unabhängigen verwaltungssenat (uvs) zur entscheidung weiter zu leiten, oder aber binnen zweier monate eine so genannte berufungsvorentscheidung zu fällen. passt diese, ist alles ok. passt diese nicht, hast du die möglichkeit, binnen zweier wochen einen so genannten vorlageantrag zu stellen. bedeutet, dass die sache dem uvs vorzulegen ist
(§ 64a des allgemeinen verwaltungsverfahrensgesetzes).

SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at

>und ihre freundin soll zur caritas gehen und um einkaufsgutscheine bitten. ev.miete, strom auf erlagschein überweisen lassen - ev. gibts auch bargeld.
sagen sie dort bescheid dass es sich um eine rechtswidrige sperre handelte

ev. trotzdem im sozialamt um einmalige hilfe ansuchen.
sie brauchen sich nicht genieren - es ist ihr recht - und alles schriftlich machen - es muss auf absagen einen bescheid geben, der auch zu berufen ist

Ps. Alternative?:
Auf die Notlage bedacht, in der sich ihre Freundin befindet, möchte ich ihnen auch einen Ratschlag erteilen, der ev. auf den Vorteil ihrer Freundin abzielt!
Ev. reden sie/ihr vorher mit dem Vorgesetzten des Beraters ihrer Freundin und verwenden ev. die Anzeige wie die Aufsichtsbeschwerde als Drohung - sollte das Geld nicht unverzüglich überwiesen werden - werden diese eingebracht!
Und zwar Aufhebung der Sperre / Kürzung - bez. des Bescheids vom 24.09 12!
Alles Gute!" (ohne Gewähr)

22.12.12 um 15.20 Uhr von M. H. - "Über den aktuellen Stand der Dinge informieren"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte Sie über den aktuellen Stand der Dinge informieren.
Gleich am 13.12.12 wurde von meiner Freundin in meinem Beisein eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter mit allen Details + eine Zahlungsaufforderung mit einer zweiwöchigen Frist eingereicht. Bei dem persönlichen Gespräch mit einem MA40 Mitarbeiter der die Dokumente entgegennahm und eine Bestätigung aushändigte war am Nebentisch derselbe Mitarbeiter anwesend der ihr damals die Einspruchsrücknahme empfiehl. Auf meine Frage was er sich dabei gedacht hat sowas zu empfehlen erwiderte er: "ich bin mit dem Fall nicht vertraut". Was ich mit: "genau das ist ja der Punkt" erwiderte.

Bis jetzt erhielt Sie leider weder einen Anruf noch einen Bescheid. Da die zweiwöchige Zahlungsaufforderungsfrist am 27.12.12 ausläuft und wir ziemlich sicher sind, dass die MA40 die Frist nicht einhalten wird, planen wir am 28.12 eine Amitsmissbrauchsanzeige gegen den Mitarbeiter der die Rücknahme des Einspruchs empfiehl einzubringen (er gab es sogar in meinem Beisein zu). Zusätzlich werden wir den Fall an die Volksanwaltschaft weiterleiten. MfG


12.12.12 um 13.49 Uhr von V. - "AMS vermittelt an Leihfirma, welche Mitarbeiter für eine Leihfirma sucht?"


Hallo Herr Moser,

?? AMS vermittelt an Leihfirma, welche Mitarbeiter für eine Leihfirma sucht ??

Wenn man vom AMS ein Stellenangebot übermittelt bekommt, in welchem ein Personaldienstleistungsunternehmen für einen Kunden Mitarbeiter sucht, welches wiederum ein Personaldienstleistungsunternehmen ist, kann ich mir nicht ganz vorstellen, dass dieses Stellenangebot rechtens ist.
(Stellenangebot siehe Anhang)

Ich denke hier müßte doch auch nachfolgender Rechtssatz vom VwGH zum tragen kommen!

Rechtssatz VwGH Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen,
V (9.12.12)

Antwort:
wenn jemand (trainer coacher) einen arbeitslosen ausserhalb des AMS in ein DV vermittelt - so wäre eine sperre mit berufung zu bekämpfen.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
- ja ist der selbe (OHNE Gewähr) alles gute!"


12.12.12 um 12.20 Uhr von Fr*. - " Trendwerk-Vertrag unterschreiben, ansonsten droht mir eine Sperre der Mindestsicherung"


Hallo, ich bin derzeit bei Trendwerk und soll deren Vertrag für weitere 2 Monate unterschreiben, ansonsten droht mir eine Sperre der Mindestsicherung.
Gibt es eine Möglichkeit(Grund) dort nicht zu unterschreiben ohne gesperrt zu werden? (11.12.12)

Antwort:
"SÖB-Schmarotzer-Betriebe sind "Pflicht"! Solche Zwangsmassnahmen verweigern heisst (rechtswidriger") Bezugs-Sperre ausgesetzt sein - die mit einer Berufung bekämpft werden muss.

Ich weiss auch nicht genau, ob bei der Mindestsicherung (= die totale Entrechtung der Menschen) das AlVG angewandt wird! Hier braucht es noch VwGH-Judikatur - Ich denke aber es müsste das AlVG angewandt werden)
Auch hat es geheissen, es gibt bei Sanktionen keine gänzliche Sperre sondern nur eine Kürzung der Mindestsicherung - Erst bei mehrmaligen "Verstoss?" kommts zur gänzlichen Sperre! Deshalb lässt sich keine richtungsweisende Auskunft geben! Regionale Unterschiede und äusserst unseriöse Vorgehensweisen unterdrücken die Menschen und führen sie der Ausbeutung zu!
(Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)

Folgen sie sämtlichen Links (unterstrichen)!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Ein weiterer Berufungsgrund, werden sie von der Zwangsmassnahme aus in ein "Zwangs"-Arbeitsverhältnis vermittelt!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
(ohne Gewähr) alles gute!"

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