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7.07.2016 um 0.21 Uhr - von S*. - "Passe nicht in die Zielgruppe"


Sehr geehrter Herr Moser,
War nun beim Infotag "New Skills". Beim Clearing mit dem Trainer kam heraus, dass ich nicht in die Zielgruppe passe, aber wenn ich unbedingt teilnehmen möchte, dies möglich sei.
Natürlich verneinte ich dies. Woraufhin er auf meinem ausgefüllten Formular ankreuzte, dass kein Platz vorhanden ist. Ich fragte ihn, ob ich dadurch Probleme mit dem Ams bekommen könnte, was er verneinte. Ich müsse mich nur am nächsten Tag beim Ams melden.
Das tat ich dann, indem ich mich bei der Infozone meldete und dort den Sachverhalt erklärte. Fragte auch nach, ob es irgendeinen Eintrag in meiner Akte bezüglich Kursausschluß gibt - wurde verneint.
Der Herr aus der Infozone versuchte meinen Berater zu kontaktieren, dieser war aber nicht erreichbar.
Daraufhin wurde mir gesagt, ich habe ja äh einen Termin am 13.09. und solle da einfach wiederkommen. Habe mir dies schriftlich bestätigen lassen.
Bin nun ein wenig verunsichert, wie ich mich verhalten soll.
Lg S.

Antwort:
Machen sie sich keinen Kopf und besuchen sie den Termin am 13.09. Scheint alles okay zu sein. Gut, dass sie das auch schriftlich haben.

8.07.2016 um 14.14 Uhr - von S*. - "Vielen Dank, für Ihre rasche Antwort"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank, für Ihre rasche Antwort. Schreibe noch eine E-Mail ans Ams
und erkläre nochmals die Situation.
Lg S (7.07.16)

unter:
"Dank dem AMS haben sich meine gesundheitlichen Probleme verschlechtert" (29.06.2016)


6.07.2016 um 13.30 Uhr - von S*. - "War eine einfache Sache"


hallo! Ich wollte nur mitteilen, dass es eine einfache Sache war - ich habe eine Meldebestätigung für Obdachlose beantragt und eine Kontaktadreese angegeben - that´s it! liebe Grüße S

unter:
"Arbeitslos und keine eigene Wohnung?" (1.07.2016)


6.07.2016 um 10.00 Uhr - von Dr. Pochieser - "Wahlanfechtung, Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: Wie blau ist/war der Verfassungsgerichtshof?"

"Ein Putsch gegen die Verfassung durch die Richterschaft des Verfassungsgerichtshofes"


Dass der Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung für die sogenannten Blauen schlichtweg die Verfassung missachtete wurde erstmals vom emeritierten Universitätsprofessor Dr. Köck in „die Presse“ klipp und klar aufgezeigt:

Höchstgericht hätte Wählerwillen achten müssen

Die beste Analyse, wie schlichtweg daneben (neben der Verfassung bzw.sogar gegen die Verfassung, gegen die Gesetze der deutschen Sprache) diese Entscheidung ist, liefert:

Anwalt Noll: Wahlaufhebung als "erziehungsdiktatorische Vorgabe" - KURIER.at
Anwalt Noll: Aufhebung widerspricht der Verfassung

Es stellt sich nun die Frage, wie kann es dazu kommen, dass der Verfassungsgerichtshof den eindeutigen Wortlaut der Verfassung entweder nicht liest oder trotz des genauen unklaren Wortlauts nicht versteht/nicht verstehen kann/nicht verstehen will und offen gegen diesen Wortlaut, gegen die Verfassung, entscheidet?

Es wird zwar immer wieder von den Verfassungsrichtern beschworen, dass trotz parteipolitischer Besetzung des Gerichtshofes (derzeit werden Richter entweder dem roten oder schwarzen Lager zugerechnet) diese bei Entscheidungen nicht tragend sei und sich die parteipolitische Ausrichtung nach Aufnahme der Tätigkeit praktisch erledige (und man sich von der Parteipolitik nicht leiten lasse). Das ist zwar vor dem gegenständlichen Kontext absolut richtig (da die Entscheidung des VfGH weder parteipolitisch schwarz noch rot ist, sondern blau). Es stellt sich somit die Frage: wie blau ist der Verfassungsgerichtshof? Es ist ein allgemein bekanntes Phänomen, insbesondere bei Meinungsumfragen, dass sich aufgrund der bedenklichen Inhalte, die von den Blauen in verschiedenster Hinsicht vertreten werden, viele Menschen, die blau sind und blau wählen, nicht offen dazu bekennen. Das Judikat des Verfassungsgerichtshofes ist eine Parteinahme für die Blauen, das politisch nationalistische Lager Österreichs, gegen die Verfassung. Wenn man so will, ist es auch ein Putsch gegen die Verfassung durch die Richterschaft des Verfassungsgerichtshofes. Ich habe bei einer früheren Aussendung schon zu Auszügen aus der Beschwerdeschrift der Blauen Stellung genommen und festgestellt, dass es sich dabei nicht unwesentlichen Maß um parteipolitische Agitation unter Vorgabe den Wähler zu vertreten, handelt. Dass mit dieser Beschwerdeführung dem Verfassungsgerichtshof und seinen 14 Richtern im Einzelnen rechtlich Unvertretbares eingebläut wurde, glaube ich eher auch nicht. Der Verfassungsgerichtshof ist auf die Agitation der blauen Beschwerdeführung aufgesprungen. Wie ist das möglich? Es muss also eine Tendenz für die Blauen, wie diese offensichtlich schon in der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes anhand der Fragestellungen, insbesondere des Richters Dr. Schnizer, der offenbar mit seiner verfehlten Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1927 (wie A. Noll nachweist) das am klarsten kommunizierte, vorgelegen haben.

Blaues Gedankengut ist mittlerweile sehr weit in akademische und auch in juristisch-professorale Kreise eingedrungen und sogar durchgedrungen:

Das Eindringen letztlich parteipolitischer Agitation war auch schon um die Begutachtungen zum Flüchtlingswesen (Obergrenzendebatte und Beschränkung der Mindestsicherung für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention) zu verzeichnen. Man holt sich Universitätsprofessoren zur Erstattung von rechtlich fragwürdigen politisch gefälligen Gutachten.

Dass die politische Agitation gegen die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl nun auch beim Verfassungsgerichtshof durchgedrungen ist, vermittelt den Tendenzen des Marsches der nationalistischen Kräfte durch die Institutionen eine neue Qualität. Man muss jetzt die Frage stellen: Wie blau ist der Verfassungsgerichtshof?

Ich habe in einer früheren Aussendung darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Verfassungsgerichtshof wohl nicht abhalten lassen wird, den Blauen im Wahlanfechtungsverfahren ein unnotwendiges Hochamt zu ermöglichen.

Es gibt kein Zugang für Arme zum Verfassungsgerichtshof

Kollege A. Noll hat ja, wie dem Kurier-Artikel zu entnehmen ist, über die Gleichheit von Verfassungsgerichtshof habilitiert. Ich kenne diese Schrift leider nicht, werde sie mir jedoch zu Gemüte führen. Seit mittlerweile Jahrzehnten warten jedoch Sozialhilfebezieher und Arbeitslose auf eine Überprüfung des Sozialhilfe-und Arbeitslosenrechts auf seine Sachlichkeit und Überprüfung am Gleichheitsgrundsatz. In irgendeiner meiner mittlerweile schon Jahre zurückliegen Aussendung habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass von mir vertretene Beschwerdeführer bzw. deren Rechtsauffassung vom deutschen Bundesverfassungsgericht inhaltlich richtig erkannt wurde, der österreichischen Verfassungsgerichtshof sich jedoch der sachlichen-inhaltlichen Überprüfung der Leistungen im früheren Sozialhilferecht und jetzigen Mindestsicherungsrecht wie auch im Arbeitslosenversicherungsrecht verweigert.

Der Verfassungsgerichtshof gibt den Blauen ein rechtliches Forum und ein Hochamt, dass ihnen nicht zustand. Hingegen verweigert er Armutsbetroffenen in Österreich (mittlerweile über 1 Million Menschen) in wesentlichen rechtlichen Fragen jeglichen Zugang bzw. schmettert deren Beschwerden (wie bspw gegen das Wiener Mindestsicherungsrecht) in nicht-öffentlicher Sitzung ab.

Was lehrte uns George Orwell in „Animal Farm“? Manche sind gleicher als gleich. Vor dem Verfassungsgerichtshof: Blaue und deren Beschwerdeführung ist eben gleicher als eine Beschwerde von Armutsbetroffenen oder auch Flüchtlingen.

Vielleicht kann Kollege Noll dazu noch ein Kapitel schreiben.

Orwell‘s Werk wurde als Parabel gegen die Vorgänge in der Sowjetunion geschrieben. Es kann und müsste in der jetzigen Zeit ganz einfach umgeschrieben werden auf die nationalistischen Kräfte in ganz Europa und die außerhalb Österreichs als rechtsradikal eingestufte FPÖ.

Das hätte sich Orwell 1945 wohl nicht gedacht.

Perspektiven für den Verfassungsgerichtshof:

Ich habe, wie Kollege Noll seinerzeit auch die Auffassung vertreten, dass Richter des Verfassungsgerichtshofes eine sogenannte „dissenting opinion“ abgeben können sollten. Es wird dagegen immer wieder ins Treffen geführt, man müsse einzelne Richter vor Angriffen aus politischen Lagern schützen. Ich glaube, dass die „dissenting opinion“ eher ein Schutz für einzelne Richter ist, nicht auf einen Haufen mit anderen Richtern, die unvertretbare Rechtsauffassungen vertreten, geworfen zu werden und vorliegendenfalls in den Anruch zu kommen, parteipolitisch blau zu sein und blaue Interessen zu vertreten. So stellt sich die Frage und darf/muss man spekulieren: Wie blau ist der Verfassungsgerichtshof (schon)?

Einen Verfassungsrichter für die Zivilgesellschaft

Im Übrigen fordere ich seit mittlerweile Jahrzehnten, dass ein echter Menschenrechtler in den Verfassungsgerichtshof gehört (zwischenzeitig befand man es für wichtiger, einen Steuerrechtler hin einzuberufen, damit der Verfassungsgerichtshof an ihn herangetragene Steuerrechtsfragen besser bewältigen kann) und die Zivilgesellschaft zumindest einen Verfassungsrichter nominieren können soll.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

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"Nachtrag / Ergänzung":

"Schon am 16.06.2016 kommt Dr. Pochieser zum Schluss, dass diese Beschwerde eigentlich, wegen fehlender Beschwer, vom Verfassungsgerichtshof zurückzuweisen sei!"

Vom 16.06.2016 um 19.56 Uhr - von Dr. Pochieser - " Wahlanfechtungsaufwand des Verfassungsgerichtshofes unnotwendig – S.-Wahlanfechtung ist zurückzuweisen – für Juristen: Behauptet selbst, keine Beschwer zu haben, sondern Prinzipienstreit führen zu wollen"
Eigentlich wollte ich mich mit dieser Wahlanfechtung nicht beschäftigen, da ich nicht zu allem meinen Senf dazu geben muss. Nun habe ich dieses Werk doch in die Hand bekommen, gewissermaßen auch aufgedrängt und nur einmal einen Blick auf die 1. paar Seiten geworfen, zu welchen ich mittels Kommentarfunktion Anmerkungen gemacht habe.

Namhafte Juristen dieses Landes übersehen Formalvoraussetzungen für ein Wahlanfechtungsverfahren:

Ob des suggerierten Skandals einer Wahlfälschung und des politischen Theaters sehen die juristisch Großen und Größten dieses Landes, darunter die namhaftesten Verfassungsrechtler, offenbar den Wald vor lauter Bäumen nicht. Die hochspezialisierten Verfassungsrechtler und Wahlrechtsexperten übersehen, dass für jedes Verfahren vor Gerichten eine sogenannte Beschwer. Eine sogenannte Popularbeschwerde gibt es nur ausnahmsweise. Das Wahlanfechtungsverfahren ist kein Popularbeschwerde-Verfahren.

Der Anfechtungswerber S. (Persönliche Anmerkung von mir: Ich weigere mich diesen Namen auszusprechen und auszuschreiben, da – das werfe ich seinen politischen Gegnern vor – diese mit der gehäuften Namensnennung diesen (teilweise sogar unter Verwendung des Attributs „der“ S., das nur großen Persönlichkeiten von großer künstlerischer oder sonstiger fachlicher der persönlicher Größe eignet) zu einer Größe machen, die diesem nicht zukommt) behauptet selbst nicht weniger, als dass es ihm nicht darum gehe, dass das Wahlergebnis nicht akzeptabel sei, sondern eher einem Prinzipienstreit gewissermaßen als Popular(an)kläger für den Wähler führen möchte. Damit erklärt der selbst, dass er keine Beschwer hat.

Außerhalb von Popularklagen, wenn diese zulässig sind, judiziert jedes Gericht dieser Welt, dass eine derartige Beschwerde zurückzuweisen ist, weil Gerichte nicht wegen Prinzipienstreitigkeiten als solchen angerufen werden dürfen und es nicht Aufgabe von Gerichten ist, Prinzipienstreitigkeiten vor sich führen zu lassen. Derartiges ist sogar eine mutwillige Anrufung von Gerichten.

Die überwiegend unjuristischen Vorbemerkungen des Schriftsatzes, die einer unjuristischen Stimmungsmache dienen, fallen bei juristischer Betrachtung dem Anfechtungswerber auf den Kopf. Er glaubt in dem Schriftsatz offensichtlich, sich auf dem politischen Parkett und nicht in einem Anfechtungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu befinden, wo er demonstrativ betonen will, dass man kein schlechter Verlierer sei.

Aufgrund der Ausführungen in den Vorbemerkungen des Schriftsatzes ist die Wahlanfechtung ohne Inhalt des Verfahren zurückzuweisen. Der Verfassungsgerichtshof kann sich das aufwändige Beweisverfahren ersparen.

Ich persönlich bin eigentlich von dem Schriftsatz des Kollegen, den ich selbst als fachlich hochqualifiziert und juristisch hart agierenden Verfahrensgegner kenne, enttäuscht. Ich kann nicht mit der Vermutung hinter dem Berg halten, dass die Vorbemerkungen nicht von ihm selbst als Parteienvertreter, sondern von einem politischen Schreiberling, der das in den Schriftsatz reklamierte, stammen.

Der Anfechtungswerber möchte besachwalterte Menschen generell des Wahlrechts in Form der Briefwahl berauben und widerlegt damit selbst sein Gehabe als Oberdemokrat der Nation auf dem politischen Parkett:

Ich habe nur noch – stichprobenweise – einen Blick auf die Ausführungen betreffend Sachwalterschaften geworfen. Genauso oberflächlich wie die politische Argumentation und Arbeitsweise des Anfechtungswerber sind die rechtlichen Ausführungen betreffend die Sachwalterschaft. Sie sind undifferenziert und in dieser Weise falsch. Nur kurz sei angesprochen, dass, was in dem Schriftsatz im Grunde richtig erkannt wurde, Sachwalterschaft je nach konkreten Einzelfall für Bereiche anzuordnen ist. Dennoch möchte er völlig undifferenziert Besachwalterte von der Briefwahl generell ausschließen.

Es stellt sich für mich nur die Frage, ob der Verfassungsgerichtshof, der ansonsten bei einfachen Beschwerdeführern auch die Frage der Beschwer (aber auch sonst überhaupt tendenziell) sehr formalistisch entscheidet, diesen BeschwF. gleich behandelt und die Beschwerde zurückweist (was er müsste) oder einmal mehr einen Kniefall vor der hohen Politik und diesem politischen Proponenten, der als Anfechtungswerber aufscheint, macht. Wetten, dass…

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

(BP_Wahlanfechtung_Volltext pdf ).

11.07.2016 um 10.34 Uhr - von Dr. Pochieser - "Wahlanfechtung: Der Verfassungsgerichtshof und seine Zauberlehrlinge"

bereits gestern Vormittag habe ich ein Interview gegeben und unter anderem geäußert, dass Österreich aufgrund des VfGH-Judikats in einen Zustand der Unwählbarkeit geraten kann. Die Konstituierung von zu wählenden Institutionen (Bundespräsident, Nationalrat usw.) könnte durch fortgesetztes Anfechten verunmöglicht werden. Und was bedeutet das? Wer 2 und 2 zusammenzählen kann, wird es unschwer herausfinden. Der auf sich selbst bezogene Verfassungsgerichtshof (der offensichtlich auf die Richtigkeit seines Judikats aus dem Jahre 1927 und dieses, wie bereits angeführt wurde, über die Verfassung selbst stellt, fixiert war) und Zeremonienmeister der Republik (es wurde nach seiner Selbstdarstellung das größte Verfahren mit der größten Herausforderung, das diese Gerichtshof jemals durchführte) hat offenbar diese einfache Rechenoperation nicht durchgeführt.

Schon wird sogar offen angekündigt:

Wiederholung der Hofburg-Stichwahl - "So lange wählen, bis Wählerwille passt?" - KURIER.at

Mit seinem „Zuchtmeister-für-die Wahlkommissionen-Judikat“ hat der Verfassungsgerichtshof den blauen Zauberlehrlingen ein Instrument in die Hand gedrückt. In verschiedenen Kulturen gibt es ähnliche Parabeln, die das Problem umschreiben (zum Beispiel in der arabischen: Die vom Dämonen, der aus der Flasche gelassen wurde).

Nur: Goethes Zauberlehrling hatte Moral: Er wollte den Besen wieder in die Ecke stellen. Damit ist von Seiten der Blauen allerdings nicht zu rechnen, wie die bereits 1. Äußerung deren Verfassungssprechers belegt.

Wie bekommt man diesen Dämonen wieder in die Flasche?

Der Verfassungsgerichtshof wird es eher nicht sein, da er nicht nur in dieser Sache, sondern überhaupt einen Tendenz an eigenen rechtlichen Fehlern festzuhalten, hat.

Nur eine überwältigende demokratische Mehrheit für VdB bei der Wiederholung der Stichwahl wird zunächst für die Bundespräsidentenwahl 1. Abhilfe verschaffen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (7.07.16)


5.07.2016 um 18.52 Uhr - von L. - "Überarbeitete AMS-Kurse?: Musste meinen Ärger mal irgendwo kundtun"


Hallo, nachdem das Ams ja die alten Kurse überarbeitet hat. kam zuerstmal freude auf. doch dann kam die die überraschung von der beraterin das man freiwillig was tun kann! ok dachte zuerst mal in ordnung. vom freiwillig wurde dann beim zweiten termin zum "sie müssen was tun, irgendwas" nach zusammenrede auf fit2work oder monsun gekommen. alles schön und gut. besuch bei monsun. erster termin hervorragend. ziemlich einfühlsam da sie angeblich wie auch laut homepage sich darauf berufen auf kranke menschen einzugehen. nach mehreren besuchen wurde es immer druckbesetzter und die beraterin dort versucht einem (als würde sie provision bekommen) irgendnen job aufzudrücken. und mit der anmerkung wenn man nicht in dem beruf chancen hat wo man hinwill dann muss es irgendein anderer sein. ähhm berufsschutz gibts aber wohl noch. und wie man es verteidigen will das man jahrelang in der sozialen hängematte sich befindet! ... meine frage? was ist denn dieses neue schema des ams solche "freiw
illigen kurse" anzubieten...???????? kommt mir jedenfalls alles nicht sehr koscha vor. ich war verärgert und musste meinem ärger mal irgendwo kundtun. danke und beste grüße


5.07.2016 um 18.46 Uhr - von B*. - "Könnt ihr mir mit einer Auskunft helfen"


Hallo ich hoffe Ihr könnt mir mit einer Auskunft helfen!
kurz zu meiner Geschichte: ich war sehr lange krank, danach 2 x auf REHA, habe mein Arbeitslosengeld bezogen und eine Schulung genehmigt bekommen, die ich im August abschließen werde. Nun, da es mir schon besser geht, habe ich mich wieder um einen Job bemüht und ich habe nun eine Zusage für 1. September bekommen. :D

Das Problem ist,
- ich habe keine Arbeitslosenresttage, dh das ALG war schon vor der Schulung verbraucht,
- für die Schulung habe ich DLU (Deckung Lebensunterhalt) bekommen.
- Nach der Schulung wurde mir direkt im Anschluss ein Bewerbungstraining zugesagt.

Jetzt ist es so, dass die Schulung Mitte August abgeschlossen ist, dh bis dorthin bekomme ich die DLU, das Dienstverhältnis beginnt mit 1.9. Jetzt habe ich zwar das Bewerbungstraining zugesagt bekommen für die Zeit ab Mitte August, aber nachdem ich einen Job habe sehe ich nicht viel Sinn dahinter, 2 Wochen bis Dienstbeginn den ganzen Tag lang Bewerbungen zu schreiben und in Bewerbungstrainings zu sitzen. Ich könnte die Zeit viel besser nutzen und mich mental (wg. Krankheit) und inhaltlich auf meine neue Aufgabe vorzubereiten. Gibt es einen Weg, wie ich die 2 Wochen finanziell überbrücken kann? Gibt es Alternativen, kennt ihr einen Weg?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Antwort:
stellen sie den antrag auf notstandshilfe und reden sie mit der beraterin - haben sie die job-zusage schriftlich?
wenn ja - kann ich mir gut vorstellen, dass - je nach dem - die beraterIn damit einverstanden ist und ev. auf die kurszuweisung verzichtet.

wenn nicht - gibts noch die möglichkeit zum vorgesetzten / geschäftsstellenleiter zu gehen (immer begleitperson mitnehmen - wenn möglich)
sollte auch dieser nicht vom kurs absehen - so können sie sich gegen den kurs ev. wehren.
heisst: verweigern und auf ev. bezugssperre berufung einlegen!
(wobei ev. die sperre aufgehoben wird, fängt der betroffene während der sperrzeit ein DV. an.)

coaching freiwillig - oder haben sie schon mal solchen besucht, dann muss ein weiterer nicht mehr besucht werden - nur freiwillig möglich.

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
(ohne gewähr)

6.07.2016 um 7.05 Uhr - von B*. - "Keinen Cent Notstandshilfe, weil ich verheiratet bin"
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihre tolle Arbeit! Leider kann ich auf meinen Beitrag nicht natworten, deshalb nochmal ein gesondertes Posting. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich verheiratet bin und leider keinen Cent Notstandshilfe bekomme.
DH ich wäre 2 Wochen ohne Einkommen, was für mich aber ein finanzielles Problem darstellt.

Antwort: "Diskriminierung"
ja, habe ich ein wenig geahnt / befürchtet - in diesem fall bleibt ihnen nichts anderes übrig, als den kurs zu besuchen, denn auch mindestsicherung wird es wegen dem partnereinkommen nicht geben. (ohne gewähr)
"Eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung von Frauen?"

Ps.: Keine falsche E-Mail-Adresse angeben! (Keine Antwort bei anonyme Einträge bzw. nur in Ausnahmefällen)


5.07.2016 um 11.44 Uhr - von S. - "SÖB nein?"


Hallo,kann man nein sagen zur einem Job in einem sozialökonomischen Betrieb?Mfg.S (4.07.16)

Antwort:
Ein "Nein" birgt die Gefahr einer Bezugssperre in sich!
In Erfahrung bringen, ob ein Transitarbeitsplatz (ist ein zumutbares DV) angeboten wird, oder vorher ein Arbeitstraining / Deppenkurs / "Coaching?" etc. - wogegen ein Wehren ev. möglich ist!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Transitarbeitsplatz muss nach - dem eigens dafür angefertigten Niedrig-Lohn - KV entlohnt werden!
Ev. statt Unterschrift folgenden Text eintragen!

>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Weitere Hinweise ev. unter folgende Links entnehmen!
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
+ Arbeitstraining / Praktikum etc.
(Ohne Gewähr)


5.07.2016 um 11.33 Uhr - von D. - "Habe mit Lohndumping Firmen / SÖB noch keine Erfahrung"


Sehr geehrter Herr Moser,
habe heute vom AMS die Zuweisung zu Trendwerk bekommen. Da ich mit Lohndumping Firmen noch keine Erfahrung habe, möchte ich Sie um Infos bitten. Bzw. was gilt es zu beachten oder vermeiden?
Vielen Dank im voraus Mfg (4.07.16)

Antwort:
Diese muss nach - dem eigens dafür angefertigten Niedrig-Lohn - KV entlohnen!
Und ev. statt Unterschrift folgenden Text eintragen!

>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Weitere Hinweise ev. unter folgende Links entnehmen!
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
+ Arbeitstraining / Praktikum etc.
(Ohne Gewähr)


5.07.2016 um 11.17 Uhr - von F*. - "Ruhen des Arbeitslosengeldes"


Hallo!
Mein Arbeitsverhältnis wurde am 30.06.2016 einvernehmlich aufgelöst. Am 01.07.2016 habe ich mich persönlich beim AMS arbeitslos gemeldet. Heute war ein Bescheid in meinem Posteingang wonach der Arbeitslosengeldbezug bis 25.07.2016 wegen bestehens einer Urlaubsersatzleistung ruht. Nun habe ich gesehen, dass auf dieser Seite das Einbringen einer Berufung dagegen empfohlen wird, daher habe ich mich entschlossen, dies auch zu tun. Ich wollte allerdings fragen ob eine solche Berufung bisher jemals von Erfolg gekrönt war, denn die Betroffenen hier, haben nie eine entsprechende Rückmeldung abgegeben. Danke!

Antwort:
Nein, ich habe bis jetzt noch keine Rückmeldung - Vielleicht sind sie der Erste? _ Danke, falls!
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."

7.01.2017 um 19.31 Uhr - von F. - "Das Bundesverwaltungsgericht hat den Vorlageantrag als unbegründet abgewiesen"
Hallo,
das Bundesverwaltungsgericht hat den Vorlageantrag als unbegründet abgewiesen.

Auszug aus der Begründung:
"...Die vom BF gegen die geltende Gesetzteslage vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken, es liege Ungleichbehandlung vor, weil beschäftigungslose Menschen sowohl um ihren Urlaub, als auch um das Arbeitslosengeld gebracht werden würden, teilt das erkennende Gericht nicht. Ruhenstatbestände verkürzen die Bezugsdauer der Leistung nicht. Das Vorliegen eines Ruhenstatbestandes nach § 16 AlVG ab dem Tag, ab dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes geltend gemacht wird, bewirkt nur ein Hinausschieben des Beginnes des (an sich gebührenden) Bezuges, nicht aber eine zeitliche Verlagerung des Entstehens des Anspurchs (VwGH vom 16.10.2002, Zl. 99/03/0451). So handelt es sich z.B. auch im Falle des Fortbezuges von Arbeitslosengelde um eine "Inanspruchnahme", auch wenn es wegen Vorliegens eines Ruhenstatbestandes tatsächlich zu keinem Leistungsbezug gekommen ist (VwGH vom 03.06.1997, Zl. 94/08/0054). Das Ruhen eines Anspruches tritte ex lege ein und fällt ebenso ex lege wieder weg. Auch der Verweis des BF auf den Rechtssatz des VwGH vom 26.09.2005, Zl. 2003/08/0082, kann nicht zum Erfolg der Beschwerde führen, da Rectssatz für das gegenstädliche Verfahren nicht relevant ist. Dieserbezieht sich auf die Interpretation einer Erwerbstäigkeit im Sinne des GVG währen des Zitraums enes Urlaubsabfindungsbeuges und nicht um die Frage des Ruhens nach dem AlVG. Somit gehen die diesbezüglichen Ausführungen ins Leere..."

Bliebe also nur mehr eine Beschwerde beim VfGH. Wüssten Sie dafür einen geeigneten Anwalt, der sich mit der Materie auskennt und auch Interesse hat einen solchen Präzedenzfall auszufechten? mfg (5.01.17)

Antwort:
Ja, ich wäre auch dafür, den Rechtsweg weiter zu beschreiten und Beschwerde beim VwGH erheben!
Ist halt mit Kosten verbunden - falls sie diese aufbringen könnten - nur bei Erfolg wäre das Geld ev. nicht weg.
Aber sie müssten ("vorerst") das Geld für den Rechtsanwalt selbst aufbringen!
Der ist nicht kostenlos! "Ev. Antrag auf Verfahrenshilfe stellen? Verfahrenshilfe_VwGH. bzw. falls Verfahrenshilfe_VfGH.

Als sehr geeignet, empfehle ich Rechtsanwalt Dr. Pochieser ! (Ohne Gewähr)


1.07.2016 um 10.02 Uhr - von S*. - "Arbeitslos und keine eigene Wohnung?"


sehr geehrter Herr Moser! ich hätte eine Frage: ich bin arbeitslos und habe keine eigene wohnung, sondern wohne sozusagen "im Radl" bei Freunden und meinen Kindern - ich habe jetzt eine Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose beantragt, und werde eine Kontaktadresse angeben und hoffe, dass das kein Hindernis ist, mein Arbeitslosengeld zu erhalten - muss ich mit schwierigkeiten, oder nicht? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Ihre großartige Arbeit hier!
liebe Grüße (30.06.16)

Antwort:
wenn sie eine melde-adresse haben - und gesichert ist, dass sie die post auch bekommen (ev. jeden tag nachsehen) müssten sie die versicherungsleistung erhalten.
(ev. auch bei sozialberatungsstelle(n) die das machen? ev. gruft?) ohne gewähr - alles gute

6.07.2016 um 13.30 Uhr - von S*. - "war eine einfache Sache"
hallo! Ich wollte nur mitteilen, dass es eine einfache Sache war - ich habe eine Meldebestätigung für Obdachlose beantragt und eine Kontaktadreese angegeben - that´s it! liebe Grüße S


1.07.2016 um 9.46 Uhr - von P*. - "Hat das AMS Zugriff auf KFZ Anmeldedaten?"


weis bitte jemand, ob das AMS zugriff auf KFZ Anmeldedaten hat? Wenn ich zb. ein Motorrad angemeldet habe, auf dem Fragebogen Auto mit "nein" antworte, sprich nur öffentlich fahrend vermittelt werden will da ich ja auch mit dem Zweirad weder im Winter noch bei Regen fahren kann/will gebe ich das lieber mal nicht an.
(30.06.16)

Antwort:
kann ich nicht sagen - sicher kann man sich trotz "datenschutz" nicht sein - aber sie können mit gutem gewissen sagen sie haben kein auto - vielleicht gibts keine nachfrage bzw. bei nachfrage ist es ev. nachvollziehbar, dass sie im winter schwer mit dem zweirad in die arbeit kommen - klar falls er nicht mild ist?
ohne gewähr - alles gute

1.07.2016 um 10.47 Uhr - von G*. - "Für mich positiv, obwohl ich meine die Auskunft hat gegen den Datenschutz verstossen"
Hat das AMS zugriff auf KFZ Anmeldedaten
Bei mir war es BH Schwechat.
Stellenangebot HAUSTECHNICKER in einem Hotel und auch Shuttlefahrten von und zum Flughafen. Abgelehnt mit der Begründung das ich die Veranwortung
über einen Personentransport nicht Übernehme.
Sperre
Aufhebung mit der Begründung ich habe
Seit " 20 Jahren kein Auto bei der BH Angemeldet " Also für mich Posetiv Obwohl ich Meine das die Auskunft der KfzMeldestelle gegen den Datenschutz Verstöst.
MfG


1.07.2016 um 0.17 Uhr - von E*. - "Dadurch wurde das Jahr 2014 für die Bemessungsgrundlage herangezogen"


Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Im Mai d. J. habe ich erstmals für Arbeitslosengeld angesucht, nachdem ich bis Februar 2015 Mindestsicherung bekam, und von März 2015 bis Ende Februar 2016 beschäftigt war. Danach war ich noch bis Mitte Mai im Krankenstand.
Ich wusste nicht, dass dadurch das Jahr 2014 für die Bemessungsgrundlage herangezogen wird, die beträgt bei mir 668,74, und ich bekomme jetzt tgl. 10,82 an Arbeitslosengeld.
Hätte ich erst im Juli angesucht, wäre das Jahr 2015 als Bemessungsgrundlage herangezogen worde, und ich würde ungefähr 800 Euro im Monat bekommen, statt derzeit etwas über 300.
Was gibt es für Möglichkeiten, das zu ändern? Eine Idee, die ich hatte, ist, mich für über 62 Tage abzumelden (ich sag halt, ich sei im Ausland), und dann im September erneut anzusuchen.
Aber, dann kommen keine 28 Wochen Beschäftigung in den letzten 12 Monaten zusammen, die man für einen neuerlichen Anspruch braucht. Oder zählt der Krankenstand (der nach dem Ende des Dienstverhältnisses war), auch als arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung?
Oder stimmt es, was ich irgendwo gelesen habe, wenn es keine 28 Wochen im letzten Jahr gab, aber 52 Wochen in den letzten zwei Jahren, geht es auch?
Bitte um Hilfe, und vielen Dank im voraus, denn ich finde es ungerecht, dass ich so wenig bekomme, weil ich das nicht wusste. Hätte ich bis Juli mit der Antragsstellung gewartet, würde ich auch den mir zustehenden Betrag bekommen.
Liebe Grüße, E.

Antwort:
So ist es - Das ist nicht zu ändern, ausser sie bekommen eine neue Bemessungsrundlage - 28 Wochen-DV. - zusammen. Bei kürzerem DV. oder bei Abmeldung für eine gewisse Zeit erhalten sie dann den jetzigen Anspruch weiter!
Aber lassen sie sich das Arbeitslosengeld und danach die Notstandshilfe über die Mindestsicherung auf ca. 850 - 900 Euro aufstocken. Antrag erhalten sie ev. auch beim AMS. (ohne Gewähr)


29.06.2016 um 21.06 Uhr - von S*. - "Dank dem AMS haben sich meine gesundheitlichen Probleme verschlechtert"


Sehr geehrter Herr Moser,

zuerst einmal muß ich Ihnen meine Hochachtung aussprechen, Hut ab.
Bin nun wieder einmal beim AMS gemeldet. Meine gesundheitlichen Probleme
haben sich in den letzten Monaten verschlechtert (leide unter Fibromyalgie, Neuralgien und Erschöpfung), AMS sei Dank.
Zusätzlich habe ich durch den Druck schon psychische Probleme und war wieder einmal 3 Monate krankgeschrieben. Chefarzt hat mich dann, obwohl es mir nicht besser geht mit der Begründung "Fibro is nun mal schlechter und mal besser" abgeschrieben. Pension wurde auch schon eingereicht und abgeleht.
Sofort nach dem Krankenstand, hat mich der AMS-Berater in die "Kurs-Maßnahme" New Skills geschickt. Zu Beginn unseres Gespräches erklärte ich ihm, dass ich einen Teilzeitjob im Bereich Labor bzw. alternativ im Verkauf suche, da ich nicht sehr lange sitzen kann und auch nicht mehr so belastbar bin.
Nun dauert der Kurs von Mo-Fr von 8-15:30 plus Einzelcoaching=mehr als 35h/Woche. Schaffe ich gesundheitlich einfach nicht mehr. Weiters habe ich Probleme mit dem Essen (Nahrungsmittelunverträglichkeiten), weiß nicht was während der Kursdauer essen soll-keine Möglichkeit etwas zu kühlen bzw. zu wärmen.
Anschließend an den Infotag gibt es ein Clearing. Wie kann ich argumentieren, dass ich für diese Maßnahme nicht geeignet bin ohne Probleme zu bekommen. Lg S. (28.06.16)

Antwort:
genauen kursinhalt ermitteln.
wenn es sich "nur" um coaching/bewerben handelt, so wäre dieser kurs ev. zu bekämpfen. heisst auf sperre wegen ev. verweigerung berufung einlegen.

folgende links durchgehen. "Coaching Pflicht?" -

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
und/oder
sie reden mit dem vertrauensarzt - ev. kann er sie für einige zeit kursuntauglich schreiben?
falls es sich tatsächlich um eine qualifizierung / ausbildung ? handelt - fragen sie
vor zeugen-kurskollegInnen ob der klurs freiwillig zu besuchen ist. (Ohne Gewähr)

29.06.2016 um 17.55 Uhr - von S*. - "Bekam Kurs aufgebrummt"
vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Bekam Kurs aufgebrummt, da ich mich im Verkauf beworben habe (ursprünglich habe ich als Laborangestellte in der Forschung gearbeitet).
Dieser Kurs ist für Leute gedacht mit fachlicher Ausbildung bzw. mehrjähriger Berufserfahrung. Vielleicht kann ich im Aufnahmegespräch mit dem Trainer, damit argumentieren, dass ich diese Voraussetzungen nicht erfülle (habe nur ein paar Tage im Verkauf gearbeitet) oder Hausarzt schreibt mich nach einigen Tagen wieder krank.
.

7.07.2016 um 0.21 Uhr - von S*. - "Passe nicht in die Zielgruppe"
Sehr geehrter Herr Moser,
War nun beim Infotag "New Skills". Beim Clearing mit dem Trainer kam heraus, dass ich nicht in die Zielgruppe passe, aber wenn ich unbedingt teilnehmen möchte, dies möglich sei.
Natürlich verneinte ich dies. Woraufhin er auf meinem ausgefüllten Formular ankreuzte, dass kein Platz vorhanden ist. Ich fragte ihn, ob ich dadurch Probleme mit dem Ams bekommen könnte, was er verneinte. Ich müsse mich nur am nächsten Tag beim Ams melden.
Das tat ich dann, indem ich mich bei der Infozone meldete und dort den Sachverhalt erklärte. Fragte auch nach, ob es irgendeinen Eintrag in meiner Akte bezüglich Kursausschluß gibt - wurde verneint.
Der Herr aus der Infozone versuchte meinen Berater zu kontaktieren, dieser war aber nicht erreichbar.
Daraufhin wurde mir gesagt, ich habe ja äh einen Termin am 13.09. und solle da einfach wiederkommen. Habe mir dies schriftlich bestätigen lassen.
Bin nun ein wenig verunsichert, wie ich mich verhalten soll.
Lg S.

Antwort:
Machen sie sich keinen Kopf und besuchen sie den Termin am 13.09. Scheint alles okay zu sein. Gut, dass sie das auch schriftlich haben.

8.07.2016 um 14.14 Uhr - von S*. - "Vielen Dank, für Ihre rasche Antwort"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank, für Ihre rasche Antwort. Schreibe noch eine E-Mail ans Ams
und erkläre nochmals die Situation.
Lg S (7.07.16)


28.06.2016 um 14.36 Uhr - von H*. - "Kein Geld dieses Monat, weil der Antrag zu spät abgegeben wurde?"


Hallo Herr Moser,
ich hätte eine Frage bezüglich der Mindessicherung .
Von meinem Sohn ist im Mai der Antrag auf die Mindessicherung abgelaufen. Er hat am 10 Juni einen neuen Antrag gestellt und den auch gleich bei der BH abgegeben. Die Bearbeiterin meinte das er kein Geld dieses Monat bekommt, da er den Antrag zu spät abgegeben hat. Ist das so korrekt ??

Mit freundlichen Grüssen
H.
(27.06.16)

Antwort:
er muss das geld bis mai - bis zu dem tag, an dem der antrag ausläuft - bekommen und dann ab (neuen antrag) 10 juni wieder.
die tage, die dazwischen liegen bekommt er keine mindestsicherung - von dem gehe auch ich aus.
bei problemen soll er mit dem vorgesetzten der bearbeiterin reden -begleitperson mitnehmen, wenn möglich! -
und alles schriftlich - per bescheid - geben lassen, der ist ev. zu berufen!
(ohne gewähr) alles gute!

("Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe")

Weitere Links siehe: Mindestsicherungs-Farce

29.06.2016 um 6.05 Uhr - von H*. - Lieber Hr. Moser Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort. LG


28.06.2016 um 14.23 Uhr - von N*. - "tatsächlichen Auszahlungstermin der Mindestsicherung"


Wunderschönen Gute Tag!
Ich weiß nicht ob diese Frage hier auch hergehört, aber ich versuche einmal mein Glück.
Also ich beziehe seit kurzem Mindestsicherung von der MA40 und angeblich zahlen die immer ''Ende des Monats'' aus.
Allerdings findet man NIRGENDS infos über den tatsächlichen Auszahlungstermin ( einmal kam es am 26. einmal am einmal am 27. einmal am 28. einmal am 29. etc. )
Zuerst dachte ich, es liegt an Wochenenden, aber auch das ist nicht zutreffend.
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich die Auszahlungstermine der MA40 finde?
Ich beende jeden Monat mit 0 euro am Konto und weiß nicht einmal, wann ich wieder etwas am Konto habe.
Freundliche Grüße und vielen Dank (27.06.16)

Antwort:
kann ihnen auch mit keinen genauen termin helfen - aber stellen sie sich auf den letzten tag des monats ein - so gibts keine enttäuschung wenn das geld einige/einen tag früher kommt.
und stellen sie diese frage - ohne befürchtung - ruhig auch der behörde MA40


24.06.2016 um 10.41 Uhr - von M*. - "Arbeitslosengeld trotz Mieteinnahmen"


Hallo,
mein Betreuer beim AMS *** in Wien hat mir mitgeteilt, dass ich wohl keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich eine Wohnung vermietet habe und daher ca 650,.- Euro im Monat habe.
Ist das korrekt?! Ich meine, ich weiß schon dass das für die Notstandshilfe relevant ist, aber für das Arbeitslosengeld? Notstandshilfe möchte ich ja nicht... Aber ich habe ja als ich noch gearbeitet habe in den "Topf" fürs Arbeitslosengeld einbezahlt!Bitte um ihre Hilfe! (23.06.16)

Antwort:
das arbeitslosengeld müssten sie bekommen - anrechnung gibt es bei der
notstandshilfe.
stellen sie auf alle fälle den antrag - danke für rückmeldung über ausgang

Ps. Selbst bei der Notstandshilfe gäbe es "nur" eine Anrechnung - heisst: hätten sie eine hohe / höhere Notstandshilfe als die Mieteinnahmen ausmachen, bekämen sie die Differenz daraus. Bzw. Bei der Mindestsicherung die Aufstockung auf die ca. 900 Euro.
(Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?) (Ohne Gewähr)

23.06.2016 um 20.43 Uhr - von M*. - "werde über den Ausgang berichten"
Danke für ihre rasche Antwort! Ich werde über den Ausgang berichten - halten sie mir die Daumen...


23.06.2016 um 15.50 Uhr - von K*. - "Weiterer Deppenkurs einer Mutter im Sommer"


Hallo Herr Moser,

Ich habe bereits Dezember ein"teppenkurs"besucht
Quickstep für Wiedereinsteigerinnen(Dauer 4 Wochen)
Jetzt habe ich am 16.06.2016 per Post ein Kurs erhalten allerdings nicht von meine Betreuerin.
Bei meine Betreuerin war ich am 14.06.2016!!!
Von Kurs war keine Rede.
Jetzt soll ich wieder das gleiche Kurs machen allerdings dauert Mo.-Do.8:00-16:30
Und Freitag 8:00-14:00
Kurs Kann auch am Nachmittag sein.

Ich habe drei Minderjährigen Kindern
11 J. Zwillinge 9 Jahre.
Job kann ich nur am Vormittag 8-12 annehmen.
Steht auch in Betruungsvereinbarung
Wieso soll ich den gleichen Kurs noch mal machen?
Vor allem ganzen Tag über....
Dauert zwei Monate länger was ich besucht habe aber der inhalt Bewerbung schreiben usw.ist das gleiche.
Das jetzt über Sommerferien,von wo soll ich drei Betreuungsplatz hernehmen?
Bitte um hielfe bzw.Ratschlag.
Meine Beraterin ist laut Mail seit 14.6-07.06 nicht im Haus.
Das ist mir Retour gekommen da ich für Sie auch ein E -Mail gesendet habe.
Mit Freundlichen Grüßen:

Antwort:
Auf Betreuungspflichten (16 - 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen) muss das AMS Rücksicht nehmen - Auch wenn`s um einen Deppenkurs geht!
Auch "müssen" sie einen Deppenkurs, den sie schon mal besucht haben nicht nochmal besuchen!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Asoziale Methode:
Vorsicht! Es gibt AMS-MitarbeiterInnen, die Mütter / AlleinerzieherInnen im Sommer, wenn Kindergärten etc. geschlossen haben, in Deppenkurse stecken, um ihnen, wegen fehlender Verfügbarkeit, das Geld streichen zu können!
Methoden-Beschreibung:
>In Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?

>Sollte es zur Bezugssperre kommen, so legen sie Berufung ein! (ohne Gewähr)

24.06.2016 um 10.09 Uhr - von K*. - "Was muss ich jetzt tun?"
Hallo Herr Moser,
Danke für die Info. Wie gehe ich dagegen vor. Was muss ich jetzt tun?
Mit Freundlichen Grüßen: (23.06.16)

Antwort:
hallo - besuchen sie im gästebuch ihren eintrag und klicken in der antwort
die links (unterstrichen) an.
sie müssen sich über ein gewisses risiko bewusst sein - es gibt keinen
befreiungsschein.

wenn sie verweigern kanns/wirds zur sperre kommen - dann wird eine niederschrift
aufgenommen (nichts unterschreiben womit sie nicht einverstanden sind bzw.
von haus aus nicht) - sie bekommen bei sperre einen schriftlichen bescheid . darauf legen sie berufung ein. geben sie in der berufung an was in der antwort zu
finden ist. auch "coaching freiwillig" ohne gewähr - alles gute!


23.06.2016 um 11.16 Uhr - von J. - "Bericht: Arbeitsmarktpolitisches Umfeld"


indirekt bezogen auf das eine posting ad bbrz [2016-03-11, 09:28 | Trotz Facharzt-Gutachten zum BBRZ?]

ich weiß, es ist länger geworden, als ursprünglich gedacht, sry ... du kannst gerne kürzen

ich hatte ja vor ca nem jahr geschrieben wegen der sache mit pva/case management und der einen untersuchung die ich zu dem zeitpunkt hatte.
nu ja ... ende august bekam ich einen bescheid mit der begründung "mein gesundheitszustand hat sich kalkülrelevant [ich rätsel heute noch, was genau mit diesem wort in besagtem kontext gemeint ist. ist ja nicht so, daß das, was die ursache war, auf einmal im nirvana verschwunden war] verbessert hat, sodaß die ausübung einer tätigkeit, die [bla bla] arbeitsmarkt noch bewertet wird, möglich ist." daher pva - winke winke.
ich habe damals überlegt, ob ich klagen soll oder nicht ... meine zuständige case
managerin meinte einerseits, sie könne die entscheidung auch nicht ganz nachvollziehen [ich hatte erst wieder mit einer therapie begonnen, die noch immer läuft], und ich solle es ad klage versuchen. der haken war nur, die chance war 50-50. k, dachte ich ... läßt es ein jahr laufen normal mit notstand, guckst was passiert und versuchst es dann noch mal.

ging also zum ams, reichte notstand ein, ma40 wegen rest zur mindestsicherung [eh nur bescheidene 50e oder so, die differenz sind, nett wie die sind, bekam ich nach 5! monaten einen brief der mir sagte, aufgrund ihrer rechnung ist es nix damit und ich kann das
abhaken. ich ging noch mal hin, erklärte ihnen, sie würden nicht ganz der realität verhaftet sein, da meine kontoauszüge seltsamerweise das gegenteil aussagen ... und sie mögen doch freundlicherweise das ganze noch mal überdenken. inzwischen ist juni .. und ich warte wieder bescheidene 4 monate auf reaktion/antwort], und halt das übliche mit betreuungsvereinbarung oder wie das teil noch mal heißt. die zuständige ams-beraterin fragte mich auch, ob ich arbeitsfähig sei. meine antwort war ein ja.

im letzten jahr meiner iv habe ich von einer bekannten [die im rahmen davon inzwischen eine ausbildung macht] was von diesem fit-projekt erfahren und dachte mir, hey, why not? den alten beruf wollte ich ohnehin nicht mehr machen und wenn man schon die möglichkeit hat ... ... oder so ...
ließ mich also im jänner zum info-tag zubuchen, ging hin, schlauer war ich nicht, da nicht wirklich mehr erfahren als bereits so im folder zu lesen war oder anderes. am ende fragte ich noch mal von wegen ob das tatsächliche aka echte [so wie im realen leben] ausbildungen sind oder diese typischen ams-schnell-schnell-teile. antwort, echte.
gut, machte clearing phase in der hoffnung irgendwas mehr zu erfahren. einziger haken, trainerin war krank. gemacht wurde ... nix von dem, was mir besagte bekannte schickte bzw erzählte über tests wo man fähigkeiten/kenntnisse und dergleichen checkt, um dann entweder weitermachen zu dürfen oder nix. die woche war um, wir wurden einfach weiter geschickt zur perspektive. 5 wochen. den inhalt lassen wir mal dahingestellt. aber es hatte auch nicht viel mit dem zu tun, was besagte bekannte schickte. unter anderem sollten wir einen karriere-plan erstellen. schön, wie wenn man weder wußte, wo fähigkeiten oder sonstwas waren/seien [die von denen man evtl nix wußte]. im rahmen der unterhaltung mit der zuständigen trainerin wurde der besagte plan [das teil wird zum ams weitergeleitet, um die finanzielle bewilligung zu bekommen für die ausbildung] ausgefüllt, und eines der ersten dinge, die sie eintrug war die frage ob ich überhaupt arbeitsfähig war aufgrund der langen dauer meiner al/pva-abwesenheit. [wir erinnern uns an obigen bescheid der pva, die genau das bestätigte]. und ob es nicht sinnvoller wäre mit söb/arbeitstraining.
und damit begann das ganze problem mehr oder weniger.

ich fand dann zwei optionen, die in den karriere-plan eingetragen wurden. das eine
war tischler, das andere it. und damit das nächste problem. es war nicht möglich,
herauszufinden was genau der inhalt dieser ausbildung beim bfi war, da mentor [der
veranstalter von fit] ausser allgemeinem bla-bla genau gar nix hatte, was irgendwie in mehr detail ging. der letzte tag der perspektive kam, mir wurde gesagt, ich bin eigentlich abgemeldet und soll zurück zum ams [interessanterweise war es aber am tag vorher kein problem gewesen, die termine für die kurse in der vertiefung zu bekommen ... bzw hätte bekommen, wenn die zuständige noch etwas mehr zeit gehabt hätte], aber man gäbe mir eine woche zum überlegen ob ich den kurs weiter machen möchte oder nicht.
die grundfrage meines problems war ja mehr oder weniger ... ok, ich mache zb die 1,5 jahre und was dann? sinnlos vergeudet, weil genau gar nix wert und wieder da wo ich jetzt bin oder nicht? ging also zum bfi, hab dort mit dem zuständigen [für besagte it-kurs] geredet, mir die unterlagen [im sinne von modulaufteilung und welche module] mailen lassen, ging noch mal zu mentor mit der bitte, man möge die eine zeile mit söb rauslöschen, da ich die befürchtung hatte von wegen trendwerk oder dergleichen, und redete auch noch mal mit der zuständigen wegen der it-sache. ich hatte auch die ams-internen berichte und evaluierungen im www gefunden von einer vorherigen fit-veranstaltung, und das gleiche von einer weitaus früheren tele-3-veranstaltung [lief gaube ich auch unter internet-
fachfrauen] [und beides bestätigte mehr oder weniger meine befürchtungen]. bezog das ebenfalls in die unterhaltung ein im sinne meiner frage. grundtenor: ich frage zu viel. ich solle nehmen was angeboten wird und gut iss. ein weiteres problem war, daß man mir erst sagte, wenn ich den test ad it beim bfi mache und dann den kurs nicht, ist es kein problem. dann hieß es, das geht nicht, wenn ich den test mache und bestehe, muß ich den kurs machen. das ding würde 20k euronen kosten und blah blah. der typ beim bfi sagte mir, das wäre kein problem, und ich wäre nicht der einzige, der dann absagt.
die woche war um, ich ging also wieder ins sekretariat um die zuständige zu treffen ... die war krank, ich solle in einer woche wieder ...

dann kam mein ams-termin bevor die zweite woche um war ... und ich bekam die zuweisung zum bbrz "da sich aus der gesundheitlichen zumutbarkeit durch einschränkungen zweifel daran ergäben, ob die teilnahme an einer it-ausbildung möglich sei". nun ja ... auch das lesen von büchern kann tödlich sein, nicht wahr?

ich war also beim ersten termin wo die ärztin [sie war übrigens überraschend freundlich] allerlei lustige und nette dinge mit einem macht ... dieses gerade linie gehen, buchstaben entziffern und so weiter. [ich hatte schon mal das vergnügen vor jahren, es aber damals nicht zu ende gemacht]. was mich zu einem kurzen wtf-moment brachte, war ihre frage, ob ich noch nie in betracht gezogen hätte, einen antrag auf behinderung zu stellen. meine reaktion darauf war [mehr aus dem reflex heraus, als nachzudenken], es wäre mir neu, daß das bei depressionen möglich sei, nicht daß ich es vor hätte. als wir fertig waren, meinte sie so, ich bekäme noch zwei termine, einer für die de/mathe-tests und einen für den psychologen. als sie wieder kam, war es nur mehr einer. der für den psychologen, da ich für die angebote im haus die falsche zielperson sei und daher die anderen tests nicht benötigen würde. ich solle jedoch diagnose/therapiebestätigung mitnehmen. wunderbar, da es zwei verschiedene diagnosen sind [die erste vom erstgespräch und die andere von der therapeutin, die seit einem jahr mit mir arbeitet] und ich mich jetzt frage welche davon die kleineren auswirkungen auf das endergebnis hat. es sind beide nicht wirklich hoffnungsbildend was den weiteren verbleib beim ams angeht ... wenn es wirklich blöd kommt.

soweit, so gut. war ich also heute dort. auch er war anscheinend nicht ganz unnett, die fragen entsprachen nicht denen, die einmal hier gepostet wurden, es erinnerte mich eher mehr an eine dieser termine bei der pva ad inhalt. das übliche halt, von wegen ausbildung, schule, krankheiten, alk/drogen, sonstige probleme soweit bereits ersichtlich und ähnliches. in dem sinne eigentlich ne normale unterhaltung.

ende der geschichte ... ich weiß nicht, inwieweit die beiden diagosen auswirkungen haben, habe aber von ihm eine dritte bekommen ... die mich noch weniger hoffen läßt.

sollte ich als arbeitsunfähig eingestuft werden ... inwieweit ist es möglich ad einspruch das zu verhindern? sich auf die pva berufen wird nicht viel sinn machen, oder?

[ad erwähnte diagnosen, ich kann sie dir gerne privat zukommen lassen, da ich sie eher nicht öffentlich gepostet haben will. mit der von der therapeutin muß ich erst selbst noch klar kommen, da ich die selbst erst seit zwei wochen weiß.] lg, (21.06.16)

Antwort:
Die Situation ist grotesk - sie sollen jetzt die Arbeitsunfähigkeit bekämpfen, weswegen der sie einen I-Pensions-Antrag gestellt haben.

Sie sind kein Einzelfall!
"Die Personen sollen über ev. Benachteiligung die - behauptete / ev. über vorgelegte Atteste belegte - Arbeitsunfähigkeit zurücknehmen!"

Grundsätzlich: "Da über sanktionierbaren Arbeitszwang keine freie Entscheidung möglich ist, handelt es sich um eine "Gemeinheit / Unanständigkeit"

"Betroffene müssen sich über die Lage der Unvereinbarkeit klar werden in die sie auch behördlich gehievt werden."

Die Krankheit die zum Invaliditäts-Pensions-Antrag führte, soll bei gewünschter Ausbildung nicht mehr vorhanden sein?
- bzw. muss man sich nach der PVA-I-Pensions-Ablehnung selbst für gesund erklären, da man sonst ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was die Einstellung der Notstandshilfe / des Arbeitslosengelds nach sich zieht.

>"Erpressung?":
Besonders "erschreckend" bzw. UNFASSBAR, wenn sich Betroffene auf Druck des AMS für gesund und arbeitsfähig erklären müssen, obwohl noch keine PVA-Entscheidung bez. dem I-Pensions-Antrag vorliegt!"
Ist der Betroffene vom AMS-Bezug abhängig und entscheidet er
sich dafür, so führt diese Entscheidung natürlich die I-Pensions-Begründung ad absurdum !<

Sie müssen abwägen was ihnen wichtiger ist,
zum Einen - Ausbildung und ev. Arbeit oder I-Pension - zum Anderen, ob ihr Gesundheitszustand eine Entscheidung überhaupt erlaubt. (Ev. wäre es angebracht darüber auch mit dem Vertrauensarzt ein Gespräch zu führen.)
Wenn sie die "Arbeitsunfähigkeit" bekämpfen wollen, was sie könn(t)en, so muss ihnen klar sein, dass dann wahrscheinlich für eine geraume Zeit kein I-Pensionsantrag mehr möglich ist. (Ohne Gewähr)


23.06.2016 um 10.33 Uhr - von R. - "Abgewiesen"


Hallo Herr Moser,
habe den Besheid erhalten. Abgewiesen. Siehe Anhang. Was kann ich nun tun? Mindessicherung beantragen wahrscheinlich. lg (22.06.16)
(Anhang gesichtet)

Antwort:
das ist der entscheid vom AMS - ist eigentlich zu erwarten.
natürlich - legen sie beschwerde beim verwaltungsgericht ein - ist natürlich unabhängiger wie das AMS - logisch
legen sie ev. noch einmal ihre sicht der dinge dar.
und stellen sie beim AMS den antrag ihre "berufung" dem bundesverwaltungsgericht vorzulegen.
(ps. für die zeit der sperre gibts keine mindestsicherung - "die ämter sind miteinander verbunden")
also unbedingt zum gericht - "berufung" einlegen
alles gute - ohne gewähr

22.06.2016 um 12.37 Uhr - von R. - "kostet ja etwas"
hallo, der verwaltungsgerichthof kostet ja etwas, was ich mir nicht leisten kann?

Antwort:
hier gehts um das bundesverwaltungsgericht - erst nächste instanz ist dann der VwGH - dort könnte man dann um verfahrenshilfe ansuchen.

lesen sie sich den absatz des bescheides durch
bundesverwaltungsgericht (ist kostenfrei - sie können nachfragen - nicht VwGHof.

haben sie nicht das gefühl, dass es nicht passt - das sie dort bei der firma nicht vereitelten, sondern sie die geforderten qualifikation nicht hatten - sie müssen es wissen?

geben sie auch an dass die vermittlung per telefon stattfand - sie eine schriftliche vermittlung erwarten?

22.06.2016 um 13.49 Uhr - von R. - "ich habe nicht vereitelt."
ich habe die situation nicht vereitelt. nachdem mir gesagt wurde, dass ich nicht passe, habe ich die sache mit der sperre erzählt.

Antwort:
drum zum bundesverwaltungsgericht gehen - stellen sie den antrag und geben sie das auch so an - falls holen die sich auch die zeugen-aussage

nichts dabei einfach den antrag stellen die beschwerde weiterzuleiten - das das ams so entscheidet braucht sie nicht wundern.
auch angeben, dass das eine telefonvermittlung war.

>>der kommentar eines RA zur judikatur des VwGH bez. telefonische vermittlung

RA: " Es genügt also nicht nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X."."
Hervorzuheben ist, daß eine telefonische Zuweisung nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zulässig ist, diese jedoch unter Angabe aller Daten, insbesondere über die Kriterien für die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung, erfolgen muss. Es genügt also nicht nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X.".

>das AMS hätte sie telefonisch also über kriterien aufklären müssen -
dann hätten sie ev. über (fehlende) qualifikation informiert werden müssen - ohne gewähr
nochmal: also unbedingt antrag stellen - AMS soll die beschwerde ans verwaltungsgericht senden. (ohne Gewähr)


unter: "Sperre u. a. über/wegen fehlender bzw. falscher Aufklärung" (30.04.2016)
bzw. "Das grenzt schon an Mobbing" (27.05.2016)


23.06.2016 um 10.22 Uhr - von D. - "Urlaub in der Notstandshilfe"


Lieber Christian!
Wie verhält es sich mit "Urlaub in der Notstandshilfe"? Hättest Du da
einen Link? Danke! D. (22.06.16)

Antwort:
Inlands-"urlaub" rechtzeitig beim AMS bescheid geben. Aber AMS-Meldetermin im Aufenthaltsort möglich. Bez. Auslands-"Urlaub" nicht möglich - siehe auch unter Urlaub ! (ohne Gewähr)


19.06.2016 um 18.15 Uhr - von B*. - "Zwangsmassnahme Trendwerk: Vor Kursbeginn vom AMS abmelden"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich hoffe Sie finden kurz Zeit, sich meiner Fragestellung zu widmen. Kurze Rede, kurzer Sinn.... Ich war die letzten Jahre beim AMS arbeitssuchend gemeldet und da aufgrund schlechter Gesundheit und mangelhaften Berufschancen keine Vermittlung in Sicht war, hab ich "berufsbegleitend" an einem staatlichen Kolleg einen 2. Bildungsweg absolviert. Das AMS war gegen Ende dann dankenderweise so einsichtig, mich nicht mehr mit Kursen zu drangsalieren, auch wenn "Trendwerk" nach Ausbildungsende immer wieder angesprochen wurde. Ich habe dbzgl. nichts unterschrieben, auch wenn meine Betreuer von mündlicher Abmachung spricht und sehe keinen Grund, dem Folge zu leisten. Ganz im Gegenteil, ich werde mich direkt vor dem Kursbeginn vom AMS abmelden. Rein rechtlich müsste diese Vorgehensweise doch legitim sein oder? Also jetzt keine Konsequenzen nach sich ziehen? ... so Richtung Vereitelung oä..

Herr Moser, vielen lieben Dank für Ihre Auskunft und alles Gute
B. (18.06.16)

Antwort:
Es gibt für sie keine Sanktionen, wenn sie sich vor Beginn der Trendwerk-Zwangsmassnahme vom AMS abmelden - wenn sie das meinen, aber sie verlieren sämtliche Versicherungsleistungen - "Notstandsgeld, Krankenversicherung, Pensionsversicherung"
Wissen sie wie sie ihr Existieren finanzieren? bzw. haben sie schon eine Arbeitsstelle?
Sonst warten sie ev. ab, um zu erfahren, um welche Art Zwangsmassnahme es sich handelt - Deppenkurs / Bewerbungskurs / Coaching / Arbeitstraining / Praktikum oder ein Transitarbeitsplatz ?- Infos die ev. beitragen sich wehren zu können.
Heisst, eine ev. Sperre mit Berufung zu bekämpfen!

Gehen sie, der Infos wegen, folgende Links durch!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Coaching ev. freiwillig.

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" + Praktikum

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

("Schutzfrist wurde bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung auf sechs Wochen verlängert")
(Ohne Gewähr)

20.06.2016 um 0.07 Uhr - von F*. - "zu B*. - "Zwangsmassnahme Trendwerk"
Da ich vor demselben Problem stehe, gibt es nicht die sechswöchige Nachversicherung der GKK? Sodass man nur die Notstandshilfe für diesen Zeitraum verliert, jedoch weiter krankenversichert ist?

Antwort:
richtig - darum habe ich den link "Schutzfrist" in der antwort angeführt.
nur - ist das keine lösung, sollte die idee die sein, sich immer nur dann abzumelden, wenn eine zwangsmassnahme ansteht.
es ist dann damit zu rechnen, dass es sofort nach der sperre wieder eine zuweisung gibt und bei dieser methode muss man ev. / sicherlich auch mit dem vorwurf der vereitelung bzw. arbeitsunwilligkeit rechnen.
(ohne gewähr)

21.06.2016 um 7.38 Uhr - von W. S. - "
ZU Vor Kursbeginn vom AMS abmelden"
Resignieren ist der falsche Weg !
Davonzulaufen ist sicher einfacher als sich dem Kampt zu stellen.
Das wissen auch die AMS & Co Leute - tut es doch so gut als Sieger hervorzugehen !
Deswegen seid genau IHR beim nächsten Mal die willkommenen "Opfer" weil mit den starken Kritikern wollen sie sich nicht anlegen, das könnte ja denen Kraft kosten und Stress erzeugen.
Also bitte schon bei der geringsten Kleinigkeit wehren, sonst machen die endlos weiter.
Sie wollen testen, wie weit sie gehen können !
Wenn sie euch zu einem Infotag zuweisen, es gibt genug rechtlich zulässige Mittel, sie mit Arbeit einzudecken. Das kostet dem AMS Zeit und Resourcen, die es nicht hat ! Wenn das 1000e machen ist das System fast gelähmt !


15.06.2016 - von P. H. - "Firmen-Rückmeldung ans AMS ev. Verleumdung bzw. Üble Nachrede"


"Firmen-Rückmeldung ans AMS ev. Verleumdung bzw. Üble Nachrede"
unter
"Bin dann aber nicht mehr zum AMS da ich wusste nicht die Kraft zu haben (wiedermal) zu kämpfen" (14.06.2016)


14.06.2016 um 10.42 Uhr - von J*. - "Bin dann aber nicht mehr zum AMS da ich wusste nicht die Kraft zu haben (wiedermal) zu kämpfen"


Sehr geehrter Herr Moser!

Nach langer und erfolgloser Recherche im Internet bin ich (wieder einmal) auf Ihre Seite gestossen. In der Hoffnung, von Ihnen einen Hinweis oder eine Antwort zu bekommen schreibe ich nun diese Mail.
Kurze Vorgeschichte: Langzeitarbeitslosigeit nach Abbruch mehrerer Studien und Arbeitsstellen, Depression usw. Klassische Geschichte eben. Wieder mal beim AMS "Betreuer" welcher mir fast ausschliesslich Stellen in anderen Bundesländern bzw Saisonsstellen mit Unterbringen mitgibt = Zwang sich zu Bewerben, da sonst meine Existenzgrundlage(Notstandshilfe) gesperrt wird. Auch wieder ein Klassiker.

Natürlich werden genau diese Bewerbungen so geschrieben, dass der Arbeitgeber eher auf andere Bewerber zugreift bevor er mich in Erwägung zieht. Bei den selbst gesuchten Stellen bewirbt man sich dann "normal".
Dieses Vorgehen hat auch gut funktioniert. Bis ich dann im letzten Oktober an die "falsche Person" geraten bin. Diese fühlte sich scheinbar persönlich beleidigt, dass ich nicht Feuer und Flamme für den von ihr zu vergebenden Job war. Woraufhin sie meine Bewerbung ans AMS weiterleitete. Was mich auch zu meiner Frage führt: Darf die das? Denn am nächsten Tag hatte sich mein "Betreuer" schon bei mir gemeldet und wollte mich ins AMS zitieren um eine "Niederschrift" zu machen. Er wollte mir nicht genau sagen um was es geht- nur- das es da so eine Bewerbung gegeben habe die schon an "Arbeitsverweigerung grenzt"( habe in der Bewerbung darauf geachtet, dezitiert zu schreiben, dass ich MICH HIERMIT BEWERBE). Bin dann aber nicht mehr zum AMS da ich wusste nicht die Kraft zu haben (wiedermal) zu kämpfen.

Die Folge kann man sich denken: Bezugssperre und nun seit über einem halben Jahr ohne jeglichen Einkommen. Mittlerweile sind all meine Ersparnisse aufgebraucht und bin wieder am Amt gemeldet- nächste Woche dann der erste "Kontrolltermin". Ich gehe davon aus, dass mir mein Betreuer diese Bewerbung ins Gesicht halten wird. Deswegen auch die Frage nach der Rechtmässigkeit der Weitergabe meiner Daten(Bewerbung) Seitens des potentiellen Arbeitgebers ans AMS. Denn sollte das nicht rechtens sein, kann er mir das auch nicht vorhalten?

Ich "hoffe" Sie hatten schon mal einen ähnlichen Fall und können mir bei Gelegenheit ein kurzes feedback schicken.

P.S. Danke für Ihre Seite und Ihre selbstlose Arbeit.

Mir freundlichen Grüßen
J. (13.06.16)

Antwort:
das freut dem AMS - dass die leute - bei sperre - ausbleiben und nicht wieder kommen!! - was soll das??
falls es zur sperre kommt - sofort berufung einlegen, weil das AMS auch mal rechtswidrig sperrt.

rückmeldungen des arbeitgebers sind in der regel zu erwarten.
aber
Beschäftigung gerne oder ungerne annehmen ist unerheblich! - VwGH

man muss nur aufpassen, dass keine vereitelung / verweigerung abzuleiten ist.
es kommen meist auch weitere leute zum bewerben, weswegen in der regel leute den vorzug erhalten, bei denen man ableiten kann dass sie die stelle "lieber" wollen.

>immer begleitperson zum termin mitnehmen - angst ablegen und sich wehren - falls notwendig!
>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

>Wegzeit bis zu höchstens eine Stunde pro Weg, also 2 Stunden pro Tag - bei Vollzeitbeschäftigung - bei teilzeit 1,5 stunden
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen - ohne gewähr

Ps.: Arbeitslos-Meldung: ALG oder Notstandshilfe sind auch wegen der Pensionsversicherungszeiten wichtig!

13.06.2016 um 20.46 Uhr - von J*. - "Werde Sie am Laufenden halten"
Danke für die rasche Antwort!
Sie können das gerne veröffentlichen.
Werde Sie am Laufenden halten, sollte sich in der Angelegenheit noch was tun bzw sollten Sie interesse haben.

15.06.2016 um 10.17 Uhr - von P. H. - "Firmen-Rückmeldung ans AMS ev. Verleumdung bzw. Üble Nachrede"
ich möchte gerne zum letzen Artikel etwas schreiben:

Wenn dich eine Firma beim AMS ausrichtet, und behauptet du hättet dich nicht ordentlich beworben, obwohl das gar nicht stimmt. Und es in weiterer Folge durch dieses falsche Ausrichten zur Bezugssperre führt, und du eigentlich nichts dafür kannst, dann ist das eine Verleumdung durch diese Firma. Erstens ist das eine Straftat. Zweitens kannst du dann der Firma die Rechnung stellen für 6 Wochen Sperre. Die Firma muss dir dann einen Schadenersatz zahlen in der Höhe der Arbeitslosengeld und Selbstversicherung in der krankenkasse für die 6 wochen sperre eben.

Ich würde die Firma anrufen, und denen sehr deutlich und agressiv sagen sie sollen innerhalb von 3 Tagen beim AMS die Behauptung zurückziehen ich hätte mich nicht ordentlich beworben. Sie sollen stattdessen die Wahrheit sage ich habe mich ordentlich beworben.

Desweiteren würde ich der Firma sehr deutlich androhen: Wenn Sie die falsche Behauptung beim AMS nicht sofort zurückziehen, dann schicke ich ersten eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung. Weil die behauptung ich hätte was vereitelt ist eine Lüge! Der angezeigt sind Sie - also die Firma!!! Weil Sie ja die Unwahrheiten beim AMS behaupten!!! Und zweitens bekommen Sie von mir eine Rechnung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe des entstandenen Schadens. Also vollen Kosten von den 6 wochen sperre inklusive privater Krankenversicherung für den Zeitraum der sperre. Das werden dann ungefähr 3000 euro die Sie mir schulden!!!!

Desweiteren darfst du auch keinen Fall eine Niederschaft beim AMS machen. Das wäre ja ein Schuldeingeständnis dass du dich nicht ordentlich beworben hättest!!!

Meine Vorgehensweise hat bei mir schon funktioniert, da ich auch einmal ausgerichtet wurde. Nachdem ich der Firma die Verleumdungs-Anzeige androhte und denen gleich vorab die Rechnung von 3000 euro schickte, haben sie schleunigst die falschen Behauptungen beim AMS zurückgenommen. Wahrscheinlich wollte sie keine 3000 euro zahlen.

Wenn eine Firma falsche unwahrheiten beim AMS sagt, dann müssen sie damit rechnen dass man sich wehrt. Sei es mit einer Anzeige wegen verleumdung oder durch die Rechtschutzversicherung. Und wenn ich das durchziehe dann hat die Firma mächtig Ärger!

Anmerkung: Zur Orientierung "Üble Nachrede"
Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. "Arbeitsunwillig"! (ohne Gewähr)


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