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30.06.2009 um 19.16 Uhr - TrainerIn-Bericht anonymisiert: Blick hinter den Kulissen!
Ich war eine Trainerin der sogenannten \"Deppenkurse\" - vielleicht kann ich etwas beitragen, den es stinkt zum Himmel!


Hallo Christian,
anbei ein paar Seiten aus meinen Erfahrungen. Könnte das unendlich ergänzen.... ;-)
Zum Thema "Implacementstiftung-Burgenland" hätte ich auch noch interessantes zu berichten.
Bitte meine Daten absolut diskret behandeln, will mir keine Klage anhängen lassen!!!
Habe diesem Trainerdasein den Rücken gekehrt. Vielleicht kann ich irgendwie mitarbeiten, weiter helfen, beraten, coachen .... etc.

Im Jahr 2001, damals war ich arbeitssuchende, wurde ich vom AMS in eine „Maßnahme“ (Erklärung DUDEN – Handlung, Regelung o.ä., die etwas veranlassen oder bewirken soll) gesteckt.
Kurz zu meiner Person: Jahrgang 54, ich hatte die Handelsschule besucht, war einige Jahre im Büro, dann Jahre im Außendienst – Verkauf tätig, drei Jahre mit einer Gastronomie (leider erfolglos) selbständig und hatte eine Ausbildung zum NLP-Master absolviert.
Also, in dieser sogenannten Maßnahme wurde BO – Berufsorientierung unterrichtet.
Die Trainer (es waren 2, ein Mann und eine Frau) waren so schlecht, dass ich nicht umhin konnte das Institut, dass diese Maßnahme ausführte anzurufen. Ich war sehr erzürnt und sagte: „Ich kann das besser!“ Worauf ich einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bekam. Der zuständige Personalchef testete mich in einer sehr unangenehmen Art und Weise, bis ich ihm sagte, dass ich das Gespräch beende und jetzt gehe. Daraufhin fragte er mich, ob ich am Montag (es war Donnerstag) einen Kurs über Verkauf halten könnte. Dauer: acht Wochen. Ich war sehr überrascht und sagte ja. So begann mein 8-jähriges TrainerInnen – Dasein für 3 verschiedene Institute für AMS – Maßnahmen.
Die Kurse, die das AMS vergibt, werden ausgeschrieben und an das bestbietende (billigste) Institut vergeben. Aber nicht immer ist der Preis ausschlaggebend, manchmal ist es auch die Erfahrung und vielleicht ein bisschen .....“Strategie“!
Aber Geschenke sind doch legal, oder?
Die einzelnen AMS – Standorte haben auch ein eigenes Budget (ca. € 90.000,-), dass sie für kleinere Maßnahmen verwenden können. Die Entscheidung liegt dann bei dem jeweiligen AMS – Geschäftsstellenleiter. Natürlich stehen die Institute Schlange, um einen Kurs platzieren zu können. Denn das ist oft der Einstieg für mehrere Kurse auf mehreren Standorten. Es spricht sich sozusagen beim AMS herum und kein AMS will hinter dem anderen nach hinken. In den AMSen selbst gibt es ein großes Konkurrenzdenken. „Wer ist besser?“ „Wer kann mehr vermitteln?“ Oder besser gesagt, „Wer bringt die Leute besser unter Druck?“ damit sie von selbst aus der Statistik verschwinden. Die Mitarbeiter werden von den Geschäftstellenleitern vielerorts unter Druck gesetzt. Krankenstände und Burn-out sind an der Tagesordnung der AMS – MitarbeiterInnen. Manche Geschäftsstellenleiter benehmen sich wie „Gebietskaiser“ und bestimmen was sein darf und was nicht.
Was nun die „normalen“ Maßnahmen betrifft, so gibt es Kurse, die ganz gut sind. Es hängt natürlich von den TrainerInnen ab. Als TrainerIn ist nur die Person geeignet, die die Liebe zu den Menschen aufbringen kann, egal was passiert. Man muss sich vorstellen, dass die TeilnehmerInnen (in den meisten Fällen) nicht freiwillig in die Kurse gehen, sondern eben unter eine Maßnahme gestellt werden. Genauso ist auch die Motivation. Da sitzen sie in Reih und Glied, die Arme verschränkt (Abwehrhaltung) und hören kaum zu. Für mich als TrainerIn war es immer eine große Herausforderung, Menschen zu motivieren und ihre Begeisterungsfähigkeit wieder zu aktivieren. Manchmal gelingt es und ich kann mich noch sehr gut an eine Teilnehmerin erinnern, die mich auch Monate später immer wieder angerufen hat und sich bedankt hat, diese Teilnehmerin hat sich mit einer kleinen Werbeagentur selbständig gemacht, sie hatte vorher den Mut nicht dazu. Durch die Arbeit mir ihr konnte ich ihr Selbstbewusstsein stärken. Diese Teilnehmerin hat den Kurs „freiwillig“ besucht. Deshalb war sie aufgeschlossen. Das sind Highlights, aber es sind zu wenige.
Ich finde es gut, dass es Kurse gibt, ABER, die Menschen müssen sich FREIWILLIG entscheiden dürfen, ob sie einen Kurs belegen wollen, oder nicht. Zwangsmassnahmen mit der Androhung die finanzielle Unterstützung zu verlieren, ist absolut Menschenverachtend. Denn es geht nur darum die Statistik zu schönen, denn, wie ja allgemein bekannt, Arbeitsuchende in Kursen, fallen aus der Statistik!
Diese Vorgehensweise der Regierung ist absoluter NONSENS, denn Arbeit haben die Menschen keine, bekommen trotzdem AMS – Geld und noch dazu kosten diese Zwangsmassnahmen hunderte Millionen Euro jedes Jahr. Und jedes Jahr steht mehr Geld für diese Kurse zur Verfügung! Wenn das Geld für freiwillige Kurse Verwendung finden würde, die Sinn machen (Weiterbildungen im erlernten Beruf, Matura nach holen, Mütter mit Kindern eine wirklich gute Betreuungsstätte anbieten, weit reichende psychosoziale Hilfe, etc) wäre die Stimmung viel positiver.

Nachdem ich das erste Institut verlassen hatte, es gab Unstimmigkeiten mit meiner Projektleitung, bekam ich selbst die Stelle einer Projektleitung angeboten.
Aufgaben einer Projektleitung: Coaching und Einsatz der TrainerInnen, Ausstattung der Standorte mit Büromaterialien, Bindeglied zwischen TrainerInnen, TeilnehmerInnen und AMS. Anwesenheitslisten, Controlling, Coaching auf jeder Seite. Dieser Job war sehr interessant und abwechslungsreich bis ich eine der schlimmsten Maßnahmen übernahm, die ich erlebt habe.

QC3 - Qualification Coaching Career Center.

Auszug Infoblatt – Kursinstitut (Original Text):
QC3 – Qualification Coaching Career Center
Inhalte die auf die individuellen Bedürfnisse unserer KundInnen abgestimmt sind, statt Kurse von der Stange – das ist die Idee hinter dem Projekt QC3.
Um diese Bedürfnisse abzuklären, besuchen alle TeilnehmerInnen zunächst die Module „Clearing und Persönlichkeitstraining“. Als ersten Schritt erstellen wir, unter Rücksichtnahme auf die individuelle Einstiegssituation unserer KundInnen, persönliche Schulungspläne. Natürlich unterstützt XXXXX auch bei der Jobsuche, begleitet die KundInnen während des Bewerbungsprozesses und bietet darüber hinaus – je nach Bedarf – relevante Inhalte wie zum Beispiel EDV-Grundlagen, berufsbezogene Kommunikation oder Bewerben auf Englisch. Wichtig ist, dass wir dabei auf spezielle Zielgruppen, etwa auf Jugendliche oder ältere Arbeitsuchende über 45 Jahren, eingehen.
Nachdem die TeilnehmerInnen das Basismodul durchlaufen haben, führt das QC3 die individuelle fachliche Ausbildung weiter. Nun stehen verschiedene Qualifizierungsschwerpunkte zur Auswahl. Derzeit bieten wir Qualifizierungen in den Berufsfeldern:
· Tourismus
· EDV/Büro
· Fitness und gesunde Ernährung
· Buchhaltung I und II inkl. EDV
· Personalverrechnung I und II inkl. EDV
· Verkauf, Lager
· Englisch, Ungarisch, Tschechisch und Spanisch
· Orientierung im Gesundheitsbereich
Durch dieses flexible Angebot bietet das QC3 auf jede/n KursteilnehmerIn zugeschnittene Ausbildung.
QC3 ist etwas Besonderes und zwar:
Es werden im Jahr ca. 1.200 Menschen pro Standort durch diese Maßnahme geschleust! Dementsprechend verdient das Institut (bis zu € 1.800,- pro TeilnehmerIn).

QC3 geht folgendermaßen vor sich:
1. Es gibt einen Einstiegstag. Jeden Montag kommen zwischen 20 und 40 Leute, diese werden eingebucht! Die Liste kommt meistens am Freitag vom AMS, damit man genug vorbereiten kann.
Als ersten Schritt erstellen wir, unter Rücksichtnahme auf die individuelle Einstiegssituation unserer KundInnen, persönliche Schulungspläne.
Für diesen Schulungsplan hat man kaum 5 (!) Minuten Zeit!
Das Wichtigste, dass hier zu tun ist, Listen ausfüllen, wohin diese Leute gebucht werden und so schnell wie nur möglich dem AMS mailen.
2. „Clearing und Persönlichkeitstraining“
4 Wochen à 20 Wochenstunden. Diese 4 Wochen stellen sich so dar, dass die TrainerInnen mit den TeilnehmerInnen Lebenslauf, Bewerbung, Bewerbung telefonisch etc. verfassen und üben. Die Gruppen sind bunt gemischt, alt, jung, Menschen mit Drogenproblemen (sind meist auf Substitut), Alkoholkranke, Menschen, die nur die Sonderschule besucht haben, Nicht-ÖsterreicherInnen, die kein Deutsch sprechen ... Die TrainerInnen bemühen sich, sind aber angesichts der vielschichtigen Gruppen überlastet.

3. Qualifizierungen
Nach „Clearing und Persönlichkeitstraining“ kommen die TeilnehmerInnen in die Qualifizierung! Diese hat man sich am ersten Tag aussuchen können.
6 – 8 Wochen à 20 Stunden. Sieht man sich die Liste von oben an, so wird schnell klar, dass es zwar ganz nette Themen sind, aber in 6 oder 8 Wochen auch nicht in 12 lerne ich Ungarisch, Buchhaltung, Büroarbeit. Ich weiß zwar in groben Zügen worum es geht, kann es aber kaum im Job nutzen, da es nicht als Ausbildung gilt und in so kurzer Zeit gelten kann. Von individuelle fachliche Ausbildung keine Rede!

Die Vermittlungsquote liegt bei knapp 15 %. Das sind die TeilnehmerInnen, die schon vorher mit einem Ziel kamen und das TROTZ der QC3 – Maßnahme durchgesetzt haben.

Zu den TrainerInnen:
In der Anfangszeit wurde pro Stunde € 27,- bis € 30,- brutto bezahlt. Die meisten TrainerInnen sind selbständig. Für angemeldete TrainerInnen gilt in etwa ein Bruttogehalt um € 1.700,- für 40 Stunden (jedes Institut ist da unterschiedlich). Am Anfang war es nicht so wesentlich, ob man studiert hatte oder nicht. Hauptsache war eine abgeschlossene Ausbildung – inhaltlicher Bezug auf das zu Lehrende – und eine Trainerausbildung. Heute ist es so, dass nur noch TrainerInnen genommen werden, die aus einen psychologischen oder ähnlichen Studium kommen.
Ich habe als Projektleiterin schon einige TrainerInnen weinend das Zimmer verlassen sehen, weil sie nicht fähig waren, trotz Studium, mit den Menschen auch menschlich umzugehen, zu motivieren, zu schätzen, zu achten und sie haben ihr erlerntes Wissen ohne Rücksicht auf die Individualität im „Kübelsystem“ über die TeilnehmerInnen vergossen.
Es gab Drohungen und Messerattacken, vor allen zu männlichen Trainern.
Probleme mit Nicht – Österreichern bei Trainerinnen: „Du Frau, du mir nix sagen, was ich machen!“
Und wenn die Trainer nicht mehr weiter wissen, dann spielen sie Karten mit den TeilnehmerInnen!

Zu den Instituten:
Obwohl die Institute genug Geld bekommen, sparen sie überall, wo sie nur können. Da wird an den Standorten gespart. Es werden in Hotels Besprechungszimmer gemietet oder in leer stehenden Einkaufszentren. PCs werden viel zu wenige zur Verfügung gestellt (3 PCs für 15 Teilnehmer). Von Beamer gar nicht zu reden, noch immer kommt das Flipchart zum Einsatz.

Ich könnte noch Seitenweise weiter schreiben, das war nur ein kurzer Einblick in den Alltag der TrainerInnen.

16.07.2009 TrainerIn-Bericht anonymisiert: - Implacementstiftung
So wird aus einer guten Idee eine verzerrte Optik, die nur den Firmen dient, aber keinesfalls den Arbeitssuchenden.


30.06.2009 um 10.44 Uhr - von Martina - Bezug gesperrt, weil ich Trendwerk-"Zwangsvertrag" nicht unterschreibe?


Sehr geehrter Hr. Moser.

Ich habe seid gestern einen Bescheid vom AMS bekommen, das sie meine Notstandshilfe gespeert haben, da sie der Meinung sind ich habe eine \"Arbeit\" verweigert, nur weil ich mich geweigert habe diesen Trendwerk Vertrag zu unterzeichnen!! Was kann ich jetzt tun, habe ich eigentlich möglichkeiten die speere aufzuheben zu lassen?? Und was soll ich am Ams sagen, bzw wie kann ich Berufung einlegen?? Danke im Vorraus und liebe Grüsse

Antwort:
Bitte macht es den menschenverachtenden Zwangsmassnahmen u. AMS nicht so leicht!

Seid 1.1.08 wurde das Gesetz der Rechtswidrigkeit angepasst, deshalb sind diese "Stellen" Pflicht! Jedoch bei Einhaltung der Arbeitnehmerrechte KV: Entlohnung!

Und es ist ganz wichtig zu wissen um welchen Vertrag/Begehren/Kurs oder Zwangsmassnahme es sich handelt!

Viele dieser Menschenverachter-SÖB bieten Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurs und Zwangsmassnahmen = Transitarbeitsplätze an!

Für die Begründung der Berufung müssen sie wissen um welche "Verpflichtung" es sich handelt und ob die Zuweisung ev. rechtswidrig ist!

In diesem Falle können die, die Sachlage gegen sie auslegen! Was die natürlich auch tun! (Sowas ist ihr Erfolg - durch die Statistik auch politisch!)

Trotzdem legen sie Berufung ein!
Wenn es keine Weigerung war, dann wollten sie Bedenkzeit - Dazu den Vertrag zum überprüfen, ev. von der AK, verlangen! - Um über die Angelegenheit aufgeklärt zu werden! Wozu das AMS verpflichtet ist!
Sagen sie sie sind zu folgenden Ergebnis gekommen und setzen folgende Zeilen anstatt der Unterschrift ein!

>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer
(sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre
irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.


Und sie verlangen den Vertrag um ihn zu überprüfen!

Berufungsbegründung bei Deppenkursen
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!


30.06.2009 um 13.01 Uhr - von Martina - Man kommt nicht zu einem Vertrag!
Danke für Ihre schnelle Antwort, das Problem ist auch man kommt nichtmehr zu so einen Vertrag, man wird gefragt ob man unterschreiben will oder nicht,dafür hat man einen tag bedenkzeit, in meinen Fall habe ich gesagt das ich nicht vorziehe den \"Arbeitsvertrag\" zu unterschreiben, wobei mir sogleich ein Formular Bestätigung über das Angebot eines Dienstverhältnisses ausgehändigt wurde. Darin ist ein Absatz zu finden Ablehnungsgrund,wieso man das Dienstverhältnis ablehne. Kurzes Text beide setzen Unterschrift und das wars. In meinem Text stand:Ablehnungsgrund meiner Seite her, da es sich um keine reale Arbeit handelt, und das ich Erkundungen eingeholt habe und ich erfahren habe das dies meine jetzige Situation drastisch verschlechtert!! Ich bin arbeitswillig, jedoch mit \"normaler\" Beschäftigung sprich gesetzlichen Vertrag. Nun hoffe ich das ich mir selbst kein Ei gelegt habe mit meinen Text.. Ich muss noch ein bisschen weiterausholen, ich sollte in einer Küche arbeiten, sie!
hätten schon die passende Stelle gefunden, ich wäre gleich übermittelt worden,und seit dem her ging alles so schnell!! Meine Frage ist da sie unten geschrieben haben ich kopiere den text : Und es ist ganz wichtig um welchen Vertrag/Begehren/Kurs oder Zwangsmassnahme es sich handelt! Ich bin zu diesen ganzen Fragen garnicht dazugekommen ebenso Für die Begründung der Berufung müssen sie wissen um welche \"Verpflichtung\" es sich handelt und ob die Zuweisung ev. rechtswidrig ist! wo hätt ich das erfahren können??

Antwort:
Hier haben sie die Begründung für die Berufung! Dazu aufnehmen!
Sie haben Bedenkzeit und dürfen den Vertrag auch prüfen lassen! Arbeitnehmerrecht!
"Wenn sie den Vertrag nicht ausgehändigt bekommen, dürfen/können sie von dem ausgehen, dass die Firma nicht seriös ist! Eine Ablehnung darf zu keiner Sanktion nach §10 Bezugssperre führen!"

Dienstverhältnis ablehnen. Links lesen!

Dienstzettel - "Der gebührende Lohn: Stellung in der Lohnverhandlung *(Erkenntnisse)"

In diesem Fall müsste auch die AK auf ihrer Seite sein! Denn hier handelt es sich um Arbeitnehmerrechte! Wenn die auch Arbeitslose nicht ("gerne") vertreten, weil sie/das Umfeld - selbst an diesen menschenverachtenden Kursen Millionen umsetzen/gut verdienen!
Fragen sie bei der AK nach! Ob sie das Recht haben einen Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen! (Ev. teilen sie der AK nicht gleich mit das es sich um eine Zwangsmassnahme handelt!)

Bitte um Rückmeldung!

(ohne Gewähr)

30.06.2009 um 18.04 Uhr - von W. - ES REICHT!!! ÖSterreich muß ein Rechtsstaat bleiben!
VERTRAGSAUSHÄNDIGUNG:
Meine Erfahrung, man wird vom Kursinstitut abgelehnt, wenn man diese Verträge zur Überprüfung für unabhängige Experten (AK, Gewerkschaft, Voksanwaltschaft) anfordert. Ich wurde vom AMS nicht gesperrt. Habe jedoch eingeschrieben den Projektleiter dieser Beratungsfirma, Schulungsinstitut noch einmal mit 2-wöchiger Frist zu Aushändigung aufgefodert. BITTE WO SIND WIR DENN, WENN ICH EINEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN, SOLL UND ICH DEN NICHT EINMAL MEHR ÜBERPRÜFEN LASSEN DARF. Es sind schlichtweg Sch.....!
Mein Dringender Tip und BITTE an ALLE:
Protokollieren der Ereignisse und ab zur VOLKSANWALTSCHAFT UND ORF!

Es reicht!!!!
ES REICHT!!!

MEIN TIPP: Mach Dir die Mühe und geh zur VOLKSANWÄLTIN STOJSITZ! Es sind UNSERE Vertreter! KONFRONTIEREN wir sie mit UNSEREN LEIDEN!
ÖSterreich muß ein Rechtsstaat bleiben!

1.07.2009 um 13.49 Uhr - von Martina - AK-Hilfe null!!
Hallo,

sie haben mich gefragt wieso ich ihre erste antwort nicht beratschlagt habe?? Es ist alles so schnell gegangen und irgendwie konnte man so einen text nicht auf den Vertrag schreiben weil ich ihm garnicht zu Gesicht bekommen habe!!


Also ich komme gerade von der AK doch die konnte mir auch nicht weiterhelfen,sie haben gesagt sie würden den Vertrag brauchen um sich ein Bild zu machen!! Ich habe denen aber erklärt das man den Vertrag nicht mitbekomme,also Hilfe null!! Danke für Ihre letzte Mail. Das macht Hoffnung irgendwie das die Berufung doch gut ausgeht!!Ich werde es auch mal so probieren,danke für Ihre Unterstützung und liebe Grüsse

Martina


Anmerkung:
AK als Alibi für diese asoziale Regierungspolitik?

AK / Gewerkschaft - Verrat an ihrem Klientel (Arbeitnehmer/Arbeitslose)




29.06.2009 um 14.26 Uhr - von N. - das ams betrachtet mich nun als qualifiziert und wird den aufbaulehrgang nicht mehr bezahlen, stattdessen Deppenkurs!


hallo,
ich hätte eine frage bezüglich der "aktivierungs-und praktikumsbörse", in die mich das ams stecken will. ich hatte ende mai und juni einen basislehrgang für webdesign besucht. das ams betrachtet mich nun als qualifiziert und wird den aufbaulehrgang nicht mehr bezahlen, stattdessen soll ich mir nun eine praktikumsstelle suchen, obwohl ich darauf hingewiesen habe, eine unvollständige ausbildung zu haben.

meine frage lautet nun, ob ich verpflichtet bin diese 2-monatige maßnahme zu besuchen, obwohl ich erst einen kurs besuchte. Bin ich weiters verpflichtet, mir eine praktikumsstelle zu suchen, die mangels fertiger ausbildung zu keiner anstellung führen wird, da firmen eventuell für sie kostenlose praktika vergeben, aber keine fixen mitarbeiterInnen bezahlen wollen.

eine zusätzliche frage: auch eine ausbildung als trainerin böte sich bei diesem studium an. dieses ansuchen wurde mit dem hinweis, diese ausbildung führe zu keiner anstellung, abgelehnt. Ist die argumentation seitens ams hinreichend dafür, mir diese ausbildung zu verweigern, obwohl nachweislich ein starker bedarf an trainerinnen ab arbeismarkt besteht?

vielen dank im voraus
(28.06.09)


Antwort:
auf ausbildung besteht kein rechtsanspruch!

die vermittlungen in deppenkursen/mobbingkursen sind vielfach nicht VwGH
konform, weswegen rechtswidrige sperren über berufung/beschwerde an den VwGH
geprüft gehören!
Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen
rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Praktikum (Keine Gratisarbeit)

betreuungsperson zum AMS mitnehmen - wirkt wunder!

gehen sie mit den ausbildungsplänen auch zu vorgesetzten ihres beraters!
"lästig sein"
bei welchen kursanbieter sie die ausbildung fertig machen können?
dauer - von wann bis wann?
kosten?

die trainerInnen der deppenkurse müssen nicht qualifiziert sein! dort
brauchts personen die alles unhinterfragt umsetzen - das geht billiger, wenn
wir arbeitslose zwingen/"anbieten" den kurs abzuhalten oder selbst drinnzusitzen!

Kurse zum saufüttern!

(Anm. Auf Wunsch wurde der Eintrag etwas gekürzt!)


29.06.2009 um 14.09 Uhr - von Mar. - Phönixverseuchtes Österreich


Ich habe vor kurzem eingeschrieben die einladung zur informationsveranstaltung von Phönix bekommen. Nachdem ich nichts mit der Firma anfangen konnte habe ich mich im Internet erkundigt. Was ich da zu lesen bekam erschreckte mich sehr und ich wollte nun fragen, wie ich das verhindern kann das ich in diesen Kurs komme. Ich hoffe auf Hilfe, da ich im Moment sehr ratlos bin. Danke.

Antwort:
Bei Phönix handelte es sich bisher um eine aufsuchende Vermittlung!
Die ist nur freiwillig möglich! (Fragen sie gezielt danach!)
Information an Betroffene!

Hardcore unter den Arbeitslosenvernichtern! Arbeit macht frei! (ohne Gewähr)



29.06.2009 - von S. - AMS/Zwangskurse Erfahrungen!
Seit meiner Arbeitslosigkeit bin ich mit Menschen zusammen gekommen, auf deren Bekanntschaft ich gerne verzichtet hätte.


Wieder einmal ist Trendwerk im Gespräch und während ich überlege, wie viele Kurse ich durch die unglaubliche Güte des Arbeitslosenverwaltungsamts schon besuchen durfte, fällt mir ein, dass ich auch bei Trendwerk eine Zeit abgesessen habe. Dienstvertrag haben sie mir nach dem Probemonat keinen angeboten - ich war ihnen wohl nicht qualifiziert genug - aber eine Kündigung bekam ich ausgehändigt. Ihr fragt euch jetzt vielleicht, was ich gemacht habe, um so gut davon zu kommen?!
Nichts habe ich gemacht, war gar nicht nötig, ich musste nur so sein, wie ich bin.
Damals, es ist schon eine Weile her, als ich bei Trendwerk war, kannte ich diesen Verein noch nicht, aber ich dachte mir, eine Firma, die sooo eng mit dem Arbeitsamt zusammen arbeitet, kann nicht wirklich seriös sein. :-)))
Meine Art, zu denken, gab mir recht, denn inzwischen habe ich mit Hilfe von Berichten bei SoNed mein fehlendes Wissen über Trendwerk mit Infos ergänzt, die mir gar nicht gefallen.
Danke, Leute, im nachhinein, dass ihr mich verschont habt, denn wenn ich mir vorstelle, dass ich mir sämtliche Haxn für eine Ausbeuterfirma ausgerissen hätte, die meine Arbeitskraft nicht zu schätzen weiß, wird mir jetzt noch ganz schlecht.

Wie viele Kursinstitute, die ihr Geld mit uns Arbeitslosen verdienen, gibt es überhaupt? Kaum hat man sich an einen Kurs mit einem bestimmten Namen gewöhnt, gibt es ihn auch schon nicht mehr. Dahinter steckt System, da sind Tüftler am Werk, das ist klar, daher wundert es mich auch nicht besonders, wenn sich
AMS-Berater mit den Kursen schwer tun, aber was sagt das schon wieder...?? :-))

Wenn ich in diesem Gästebuch lese, kommt mir das kalte Grauen. Phönix bietet aufsuchende Begleitung an, aber nicht nur Phönix, auch BEST-Training (12.Bezirk, Altmannsd.Str.) mischt da eifrig mit, die zum Drüberstreun auch noch mit JobTransFair verbandelt sind. Ja, ja, die Welt ist klein...
Nach meinem JTF-Verblödungskurs sagte ich mir, wer JobTransFair aushält, hält alles aus, aber da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Fast wäre ich bei "itworks" gelandet, von meiner damaligen AMS-Beraterin angekündigt mit den Worten "Do kennans EDV üben!" :) Zum Glück war damals kein Platz für mich frei, der Kurs war schon seit Wochen ausgebucht, was dem Arbeitsamt anscheinend entgangen war.

Phönix wurde mir vom AMS-Ombudsmann empfohlen, als ich mich berechtigt wegen des extremen Umgangstons meiner Beraterin und für mich sinnlose Bewerbungen beschwert hatte. Aufsuchende Begleitung, stützende Gespräche...
Ich sollte meiner Beraterin gegenüber guten Willen zeigen und mich freiwillig bei Phönix bewerben. DAS wäre genau das Richtige für mich, meinte der Ombudsmann leutselig und das, obwohl dieser Mensch mein gut formuliertes
e-mail vor sich hatte und außerdem ein Telefongespräch statt fand.
Ich bin es nicht gewöhnt, von jemandem das Denken abgenommen zu bekommen, daher bin ich dem guten Rat des freundlichen AMS-Ombudsmanns nicht nachgekommen!
Diesen Vorfall habe ich niemandem gemeldet - wem denn schon? - sondern ihn in meinem Ordner Erfahrungen unter "Wieder was dazu gelernt", abgelegt.

Seit meiner Arbeitslosigkeit bin ich mit Menschen zusammen gekommen, auf deren Bekanntschaft ich gerne verzichtet hätte. Sich deren Denkweise anzueignen, lehne ich ab, es reicht mir, ihre Gedankengänge nachvollziehen zu können, um sie für mich zu nutzen, ohne, dass sie es bemerken.

Bei speziellen Fragen, die mit Arbeitslosigkeit zusammenhängen, ist es nicht immer leicht, kompetente Ansprechpartner zu finden.
Meine Frage an die AK - nur interessehalber - ob ich einem Gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser meinen SV-Auszug bringen MUSS, wurde mehr als schwammig beantwortet. Genausogut hätte ich meine Katze fragen können.
Wenn ich wieder einmal Rat brauche, soll ich doch besser telefonieren. Kein Wunder, bei dieser Antwort!
Wie auch immer, von mir hat noch keiner einen SV-Auszug bekommen und so wird's auch bleiben.

Noch was - ich möchte jetzt aber nicht obergscheit rüberkommen - wenn mir bei einer AMS-Bewerbung, die oftmals nur der Kontrolle dient, im Umgang der Firma mit mir etwas komisch vorkommt, wo ich mir denke, das könnte ins Aug' gehen, dann kümmere ich mich sofort darum. Immer schriftlich ans AMS. ICH kümmere mich, bevor es die Anderen tun! Schließlich habe ich nix zu verbergen. :-)
Ich erinnere mich da an eine mir vom AMS vermittelte Firma, wo ich mich bewerben sollte, in der mich die Chefin mit den Worten empfing: "Wos, SIE bewerbn Sie do bei uns? Wissns übahaupt, wos do zu tuan ist??? Do miassns 3kg schwere Packln schupfn...!!"
Warum das? Gesucht wurde laut Inserat eine Bürokraft mit Aushilfstätigkeiten im Lager, wirklich gebraucht wurde eine Hilfsarbeiterin mit geringen kfm. Kenntnissen.
Bevor mir diese Frau einen Strick draus drehen konnte und mir womöglich Desinteresse an dem angebotenen Job nachsagen konnte, was zu einer Bezugssperre hätte führen können, bin ICH ihr zuvorgekommen. Das hat bis heute funktioniert!

Macht's gut und lasst euch nicht unterkriegen, es kommen wieder bessere Zeiten! (28.06.09)

Anm.: Persönliche Entwertungskurse!



28.06.2009 um 17.38 Uhr - von Gab. - Mutter wegen Betreuungsaufgaben "illegal" den Versicherungsanspruch (Bezug) verweigert!
- Ich bin östter. Staatsbürgerin, arbeite lückenlos seit über 20 Jahren - warum werde ich jetzt einfach so behandelt?


Liebes Team, ich bin sehr froh zufällig im Internet auf ihre Homepage gestoßen zu sein. Bitte meine e-mail-Adr. nicht öffentlich im Forum bekanntgeben - Danke!
Ich habe folgendes großes!! Problem: Meine Fa. ist in Konkurs gegangen und ich konnte in meinen alten Job nach der Karzenz jetzt nicht zurück. Die Kinderbetreuung habe ich bereits ein halbes Jahr vor Ablauf der Karenz für meinen vereinbarten Teilzeitjob vereinbart (Teilzeitjob wäre für 20h gewesen und Betreuung etwas höher betr. Anfahrtszeit). Habe mich beim AMS gemeldet, daß ich wieder ein Teilzeitjob anstrebe, Kinderbetreuung diesbezgl. geregelt. Am ersten Tag meiner AMS Meldung (Tag nach meinem letzten Karenztag) musste ich auf eine Informationsveranstaltung für Wiedereinstieg - verpflichtend lt. AMS sonst kein Leistungsanspruch. Der Termin wurde mir am MO telef. mitgeteilt vom AMS für DO 9-17h - also ganztags (erster AMS Tag). Ich ging zum Info-Tag, dort habe ich der Betreuerin beim Einzelgespräch gesagt, daß ich die Kinderbetreuung nicht bis 15h (Kurs dauert bis 14h und Anfahrtszeit ist fast 1h vom Traingszent. zur Kinderbetr.) habe, da ich ja einen Teilzeitjob anstrebe!
und demnach die Betr. ausgelegt ist. Die Betreuerin hörte mir zu und verstand das Problem schon, vorallem auch wie soll man, wenn man am DO erfährt, dass der Kurs mit MO startet die Kinderbetr. ändern können. Sie wunderte sich auch, dass ich gleich am Tag 1 beim InfoTag saß und sie verstand auch, dass wenn man lücklos seit man 18 J. alt ist, gearbeitet hat und weiß was man wieder arbeiten möchte, das dieser Kurs natürlich auch etwas mit einem ? zu sehen ist (Module Grundkenntnisse EDV, Basisschulkenntn. aufrischen, haushalt und Reinigung etc. etc.). Aber es nützt nichts der Kurs ist verpflichend für alle Frauen nach einer Karenz und wenn er nicht eingehalten wird, dann kein Leisutungsanspruch beim AMS. Am nächsten Tag war ich dann persönlich am AMS und wollte klären welche Möglichkeit ansonsten besteht, Antwort ich sei schon wieder abgemeldet und es gäbe keine Alternative. Keine Einhaltung des Kurses bedeutet kein Leistungsanspruch - Begründung Kinderbetreuung ist nicht ge!
regelt für den Zeitraum des Kurses. Nun bin ich wirklich entse!
tzt von
der Vorgehensweise und fühle mich als Frau und Mutter von 2 Kindern dermassen diskriminiert. Ich habe Betreuungspflichten für meine Kinder und stecke beruflich auch gerne für die Familie zurück, daher Teilzeitarbeit für das nächte Jahr. Nun werde ich einfach aufs Gleis gestellt - ich dachte ich muss für 16h vermittelbar und die Kinderbetreuung geregelt sein. Das ist ja auch geregelt, gilt aber lt. AMS jetzt aber nicht, denn die meinen die Kinderbetr. muß für den Kurs geregelt sein. Bitte um Ihre eheste Rückinfo welche Möglichkeiten habe ich jetzt - was kann ich tun. Ich kann doch nicht ohne die Unterstützung leben bis ich wieder einen Job gefunden habe. Ich hoffe ich habe schnell wieder einen Job und bewerbe mich auch selbst etc., aber was ist wenn es ein paar Monate dauert? Bitte um Ihre Hilfe - vielen vielen Dank. Ich bin verzweifelt wie man mit einer Frau mit Betreuungspflichten umgeht. Und warum ist man gezwungen einen Kurs für 5 Monate zumachen, ich möchte doch nur wied!
er schnell selber einen Teilzeitjob finden, ich kann doch nichts dafür das es meine Fa. nicht mehr gibt. Wenn ich schon einen Kurs machen muß warum dann nicht einen Kurs der mir etwas bringen könnte (wie z.B. Englisch) - habe das auch angesprochen - Antwort keine Chance der Wiedereinsteigerinnen Kurs ist Verpflichtung. Bin von meinem ersten Kontakt mit dem AMS geschockt. Ich bin östter. Staatsbürgerin, arbeite lückenlos seit über 20 Jahren - warum werde ich jetzt einfach so behandelt?

Antwort: AMS ohne Anstand u. Genierer!
Anstatt das sie aufgeklärt wurden, wozu das AMS verpflichtet ist, wurden sie aufs Glatteis geführt!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

Kurse sind, wenn VwGH-Erkenntnisse eingehalten werden Pflicht! Was sehr oft nicht passiert und es deswegen zu rechtswidrigen Sperren kommt! Ist mit einer Berufung/VwGH-Beschwerde zu klären!

Verweigert man einen Kurs, so ist der Bezug für 6 Wochen gesperrt! Jedes weitere mal 8 Wochen!
"Der Leistungsanspruch besteht weiter!!"

Ist bei Betreuungsaufgaben die Kinderbetreuung/Aufsicht nicht geregelt, so gibt es keinen Leistungsanspruch! Hat mit dem Kurs nichts zu tun!
Das wurde hier vermischt um einen Grund vorzuweisen, warum man eine gesicherte Kinderbetreuung verlangt! Und um sie zu verwirren!

Und sie haben Recht! für 16 Stunden!!! Betreuungspflichten / Wegen Betreuungspflichten nicht verfügbar ?! )

Gehen sie sofort zum AMS zurück und stellen sie den Antrag! Nehmen sie eine Begleitperson mit und sprechen sie bei Problemen beim Vorgesetzten vor!

Sie können die Betreuungspflichten (16 Std.) einhalten, deswegen steht ihnen der Leistungsanspruch zu!
Der Kurs steht dann auf einen anderen Blatt!
Wobei sie diesen schwer auskommen werden! Aber vielleicht gibts Möglichkeiten!

Kinderbetreuungsbeihilfe - rechtzeitig beim Berater bekannt geben!

Kinderbetreuung

Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Wenn möglich besuchen sie AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien - Dort gibts Unterstützung


AlleinerzieherInnen: Das AMS Feindbild!?

29.06.2009 um 13.27 Uhr - von Gab. - Gespräch mit der Abt.Leiterin des AMS
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Mühe und die Informationen.

Ich habe morgen noch ein Gespräch mit der Abt.Leiterin des AMS (erwarte mir
aber nichts von dem Gespräch). Dieses wollte ich, da ich mich am FR vom
Berater nicht einfach so abweisen lassen wollte. Auch auf meinem eAMS Konto
ist schon eingetragen, das mein Leistungsanspruch gleich wieder eingestellt
wurde.
Welche Schritte sollte ich dann nach der Reihe gehen - AMS Ombutsstelle? AMS
Landesstelle? Verwaltungsgerichtshof - wie funktioniert hier die Beschwerde?
Eingeschriebene Briefe senden oder Mails - was ist besser?

Ich werde hier um mein Recht kämpfen, denn das kann doch einfach nicht sein.

Die Betreuungspflicht wegen der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt ist
gegeben, daher kann man mir doch den Leistungsanspruch/Bezug nicht einfach
einstellen oder? Außerdem - den Kurs habe ich nicht verweigert, aber beim
Schulungszentr. beim Einzelgespräch der Dame gesagt, das ich zur Zeit bis
Sept. (dann hat meine kleine Tochter eine höhere Betreuungsstundenanzahl)
keinen Kurs bis 14h (mit Anfahrt bis 15h) jeden Tag absolvieren kann. Und
eine Erweiterung kann ich nicht von DO auf MO bewerkstelligen und man kann
so ein kleines Kind auch nicht von heute auf morgen irgendwohin zur
Betreuung abgeben. Es hat ja auch einen Grund warum man eine bestimmte
Betreuungseinrichtung gewählt hat oder?

Ich hoffe sehr das ich hier irgendeine Chance habe, den es geht um
Gerechtigkeit!

Danke und freundliche Grüße
Gab. (28.06.09)

Antwort: Arbeiten im AMS keine Mütter?
Eben ihnen steht der Anspruch zu! Schriftlichen Antrag abgeben! Sollte er abgelehnt werden dann Berufung auf den Bescheid einlegen! - Dannach Beschwerde an den VwGH erheben"

Wichtige Dokumente eingeschrieben aufgeben, oder bei der Geschäftsstelle abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!

Auch entnehme ich ihren Zeilen, dass sie nicht abgelehnt haben!
"Also noch keine 6 Wochen Sperre vor ausgesprochener Weigerung!"
Sie haben "mehr oder weniger" das Problem angesprochen und gerade von einer BetreuerIn/Trainerin? zu Recht erwartet, dass sie sich dem Problem annimmt und ev. Lösungsvorschläge unterbreitet! Dass sie von dem ausgehen können unterstreicht die von AMS angebotene Möglichkeit der Kinderbetreuungsbeihilfe !

Heuchlerische TrainerIn!
"Hier legt auch die TrainerIn eine "heuchlerische Verdrängung/Feigheit" an den Tag! So muss sie für sich nicht wahrnehmen, dass einer Mutter wegen ihr/ihrer Zwangsmassnahme der Bezug gesperrt wird, weil ihr/(der Mutter) ja wegen fehlender Verfügbarkeit, aus Gründen der Betreuungspflichten, kein Versicherungsanspruch zusteht!"

Wenn möglich Begleitperson zum AMS mitnehmen! Wirkt Wunder!



28.06.2009 um 13.02 Uhr - von W. - Im ZENTRUM ORF 2 Arbeitslosigkeit.


Liebes Forum!
Heute Sonntag, 21.55 im ZENTRUM ORF 2
Arbeitslosigkeit. Bei Ingrid Thurner diskutiere Hundstorfer, Mitterlehner, Johanes Kopf (AMS).
HABE GERADE IM KUNDENSERVICE ANGERUFEN, Tel.: 870 70 - 30 WARUM MAN NIEMAND VON ARBEITSLOSENINITIATIVEN EINLÄDT? z.B.: SONED; ARBEITSLOSENENTZ etc...
Bitte beschwert Euch auch, oder bekommen wir keine Stimme mehr im ORF?

Anmerkung:
Politiker verfügen im ORF über genügend Einfluss um sich Wahrheiten, der niedrigen Kasten wie z.Bsp. Arbeitslose, die belastend sind fern zu halten!
Klar das ist der Grund, warum die Öffentlichkeit, von dieser Arbeitsmarktpolitik/Menschenverachtung teils Vernichtung nichts/zu wenig weiss!
Trotz "ORF/Politik-Parteien Kooperation" wird sich die Aufklärung der Öffentlichkeit nicht aufhalten lassen!


Macht es W. nach! Oder sendet per E-Mail unbeschönigte Fragen!

Ps.: Was haben die geantwortet?

28.06.2009 um 13.02 Uhr - von W. - Meine Beschwerde
Hallo Christian!
Ich habe das bei dieser Nummer ORF Beschwerde angegeben, und zugehört ob die Sekräterin das auf dem PC aufnimmt (man hört das am Tastaturgeklimper)
Sie hat es aufgenommen!!!!

Meine Beschwerde war:
1) warum wird kein ARBEITSLOSENSPRECHER eingeladen?
2) warum beschäftigt man sich nicht mit der Rolle des Arbeitsamtes und deren Praktiken, wie: sogenannten "Deppenkursen", Mißinterpretationen der VwGH Urteile, laufender Datenschutzmißbrauch der Schulungsinstitute, Zwangsmaßnahmen
3) Anstellungen unter Kollektivvertrag
4) Bezugssperren, die verdächtig hoch und daher unglaubwürdig sind

Ich wünsche mir vom ORF eine AUSGEWOGENE BERICHTERSTATTUNG:

Vielen Dank
schönen Sonntag

28.06.2009 um 19.12 Uhr - Moser Christian an Zentrum ORF ( imzentrum@orf.at )
Betreff: Arbeitslose werden nicht gehört!
Ich grüsse die Damen und Herren!

Personen der emotional niedrigen Intelligenz wie Kopf, Hundstorfer, Buchinger bekämpfen Arbeitslose und nicht die Arbeitslosigkeit!
Auf den Rechtsstaat wird keine Rücksicht genommen und Bezüge, über den errichteten Wirtschaftszweig Zwangsmassnahmen/Deppenkurse die hunderte Millionen Euro verschwenden, auch rechtswidrig gesperrt!!
Persönliche Entwertungskurse!

AMS missachtet den Rechtsstaat!

Zugleich erzeugt diese Arbeitsmarktpolitik Armut!
Wie erzeugt die SPÖ Armut! (9.04.09)

Unvorstellbare Schweinereien spielen sich am AMS ab! Ethik und Moral sind verbannt!
Die Legitimation für diese ethik-, morallose Behandlung bezieht das AMS aus dem erzeugten Feindbild "fauler Arbeitsloser der nur Versicherungsmissbrauch im Sinn hat" das über gefälschte Statistiken untermauert wird!

Gefälschte Statistik = gefälschte Realität über bewusst falsch erhobene Statistik

mit freundlichen Grüssen

Moser Christian
A.Brucknerstr.23
5280 Braunau
www.soned.at (Erwerbsloseninternetplattform)
seit Okt. 2004 ca. 766 983 Visiten - momentan ca. 630 am Tag
An die 3600 Forum Einträge handeln von Rechtsstaatlosigkeit im AMS,
"verursachten" psychischen Erkrankungen wie auch Suizid!



28.06.2009 um 9.38 Uhr - von C. P. - AMS Mobbing, machte mich psychisch krank!
Ich habe Angst wieder aufs AMS zu müssen.


Grüß Gott!
Meine IV-Pension läuft aus.
Bin dann Notstandshilfebezieher mit 560,- Bezug. Gibt es irgendwo eine Art Zulage zBbis zum Existenzminimum? Mit 560,- kann man ja nicht leben.
Ich erlebte übers AMS Wien&NÖ schwerstes Mobbing, machte mich psychisch krank, führte damals zu langen Krankenständen und ua zur pensionierung. Ich habe ein ungutes Gefühl, sogar Angst wieder aufs AMS zu müssen. Drohungen, Bezugseinstellung, psych.Terror, Lügen, Enthaltung von wichtigen Infos dd Beraterin, ec bestimmten meinen AMS Alltag.
Bin zu über 50% behindert was ich damals nicht war. Ich kenne meine Rechte und Pflichten beim AMS nicht, war zuletzt 2002 arbeitslos.
Wo und wie kann ich mir Informationen besorgen? Herzlichen Dank&Gruß C. (27.06.09)

Antwort:
Es gibt in Österreich keine Existenzminimumsicherung!
Ein Aufstocken zum Sozialhilferichtsatz ist möglich! Der ist Ländersache und bewegt sich in einer Höhe von ca. 550 Euro!

Informationen bei AMSand!
Besuchen sie AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
Auch weiss Emil bescheid über weitere Vorgangsweise bezüglich "Pension"

und lassen sie sich unter anderem auch über Zuschüsse aufklären! Telefonbefreiung, Rezeptgebührenbefreiung, Wohnbeihilfe etc.? ! Sollten sie diese nicht haben!

28.06.2009 um 12.43 Uhr - von C. P. - AMS meint diese Gutachten nicht zu akzeptieren
Grüß Gott,
ich habe med.Gutachten das ich als Koch nicht arbeitsfähig bin. Benötigte ich für die PVA. Das AMS meint diese Gutachten nicht zu akzeptieren, da, wenn ich mich arbeitslos melde als arbeitsfähig gelte. Somit wieder als Koch vermittelt werde. Alle amtsärztliche Gutachten sind wertlos. Wenn, dann bestimmt der Amtsarzt des AMS ob ich eingeschränkt einsetzbar sei. Angeblich bin ich, alleinstehend sowie kinderlos in ganz Österreich vermittelbar? Ist es korrekt das der Gebietsschutz gänzlich gefallen ist? Muss ich mich als Saisonkraft zB nach Tirol vermitteln lassen? Oder habe ich da Einspruchsmöglichkeiten? Herzlichen Gruß!

Antwort:
"arbeitslose haben bei dieser SPÖ / ÖVP keine rechte mehr!
mit denen kann man "alles" machen!"

der arbeitsweg darf ca. 2 stunden am tag betragen! mit unterkunft darf man sie auch nach "timbuktu" verfrachten!
versuchen sie sich nicht zu sehr unter druck setzen zu lassen! es gibt schwer arbeit - und auch die sklaven-tätigkeiten mit denen gedroht wird - gibts seltener!
und selbst diese firmen wollen arbeitnehmer die "gerne" bei ihnen arbeiten wollen!
"sollten sie tatsächlich nach tirol oder sonst wohin geschickt werden - so verlangen sie sofort die zugfahrkarte und die übernachtungs - verpflegungskosten und machen neben dem vorstellungstermin einen netten ausflug""!
ob sie genommen werden ist nicht sicher, denn auch die gegend hat arbeitslose ende nie!

sollte das AMS ihr gutachten nicht anerkennen, so muss sie ihr beraterIn zum amtsarzt überweisen um die einschränkung festzustellen!

und hoffentlich amtsarzt! "das AMS hat "eigene" "ärzte" siehe BBRZ da herrschen andere sitten!" diese ärzte sind nicht im Sinne der Menschen tätig, sondern sind systemgefällig!
"ich weiss nicht ob die den hyppokratischen eid geleistet haben?"


An alle Betroffene! "Ausgeliefert sein?"
die betroffenen müssen lernen, dass sie sich nicht nur mit der BeraterIn runterraufen müssen!
Bei Probleme öfters zum Vorgesetzten gehen, "verhindert/erschwert" das alleinige ausgeliefert sein an BeraterIn! Am besten mit Begleitperson!



28.06.2009 um 8.48 Uhr - von Mit** aus Ras Al Khaimah - wenn ihna des net passt, kriegn's gar nix, weil Job haben wir für "ihna" sowieso keinen.


Ich wurde Anfang 2004 beim AMS vorstellig, da ich wieder einen Auslandsjob wollte (nach zuletzt drei Jahren Indonesien).
Bin MB Ingenieur, spreche 7 Fremdsprachen, war im Management in verschiedensten Ländern tätig - Brasilien, Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn, Indonesien.
Die Antwort der "netten Dame" beim AMS Traun war, nachdem sie mein Profil bearbeitet hatte:
sie kriegen 28,30 Euro pro Tag für 6 Monate und dann eventuell Notstandshilfe, die müssen sie aber extra beantragen. Einmal pro Woche haben sie hierherzukommen der Form halber.
Auf meinen Hinweis, dass das nicht das war, was ich suchte, sondern, dass ich wieder einen Auslandsjob will (ich war damals 56 Jahre alt), sagte mir die "nette Dame" wenn ihna des net passt, kriegn's gar nix, weil Job haben wir für "ihna" sowieso keinen.
Ich bin seither in Vollbeschäftigung, derzeit in den Emiraten, zuvor 2 Jahre in Italien - weil ich Gott sei Dank auf diesen Verein verzichten kann-aber viele machen sich Hoffnungen, vom AMS etwas zu bekommen - BULLSHIT! (27.06.09)



28.06.2009 um 8.48 Uhr - von Sylvia - Trendwerk (SÖB) rekrutiert Personen die ihnen ihre Existent erwirtschaften müssen!


Hallo
Ich hätte eine Frage und hoffe das ich hier Hilfe bekomme.

Ich habe vorige Woche einen Eingeschriebenen Brief bekommen mit der Aufforderung zu Trendwerk zu gehen.
Laut Brief zählt das wie ein Konntrolltermin.
Ich war dann dort und habe Formulare erhalten die ich Montags unterschrieben und ausgefüllt abgeben soll.
Laut Erklärung soll ich 5 Wochen Bewerbungen schreiben mit einen Trainer und dann soll ich in eine Firma von ihnen vermittelt werden.
Ich habe noch nichts unterschrieben.
Wie soll ich mich verhalten ?
Muss ich diesen Kurs machen?
Lg Sylvia (27.06.09)

Antwort siehe unten!



27.06.2009 um 12.40 Uhr - von Cl. - Mein Leidensweg mit dem AMS
"Beraterin erkennt ärztliche Atteste nicht an!"?


Hallo,
Ich möchte euch meinen Leidensweg mit dem AMS erzählen und hab im Anschluss auch ein paar Fragen.
Es fing alles schon Anfang 2008 an, da kam meine Beraterin auf die Idee mich zu RenoTop (SÖB) zu schicken, da ich jedoch kein Fahrzeug habe hätte ich den Weg dorthin zufuss gehen müssen, ca. 4km hin und wieder 4km zurück.
Mal ganz abgesehen davon dass dies heute wirklich nicht mehr üblich ist, hab ich auch erhebliche Beschwerden mit meinen Füssen, hatte vor 17 Jahren mal einen Unfall und seither ständig Schmerzen, wenn ich die Füsse zu sehr belaste.
Ich hab dies meiner Beraterin natürlich gesagt, und sie meinte nur da braucht sie was vom Arzt.
Ok ich ging zum Hausartz, erzählte ihm die ganze Geschichte und bat ihm mir ein Attest zu schreiben, das dies nicht zumutbar ist, da mein Hausarzt über den Unfall und die Beschwerden keine Befunde hatte, hat er mich zu einem Fachartz für Unfallchirugi geschickt.
Ich ging zu dem Facharzt und der stellte die Krankheit Metatarsalgie fest, diese Krankheit verursacht belastungsabhängig sehr starke Schmerzen, und ist unheilbar, sie kann sogar zur totalen Inmoblilität führen, der Facharzt sagte ich soll jegliche Belastung vermeiden.
Nachdem der Befund beim Hausarzt war, bat ich ihn erneut um ein Attest, was er mir auch schrieb.
Ich legte es meiner Beraterin vor, und sie sagte mir dies wird nicht anerkannt, da es nur vom Hausarzt ist (schon ärgerlich ich hab 10 Euro für das Attest bezahlt).
Nagut meine Beraterin meinte sie braucht da was vom Facharzt, ich ging zum Facharzt und bat um ein Attest, hab ich natürlich auch sofort bekommen (Kosten: 10 Euro), damit wieder zur Beraterin, sie meinte nur das sie dieses Arttest nicht anerkennen muss!!
Ich war stinkesauer und hab mich mit der Volksanwaltschaft in Verbindung gesetzt, der VA hat gesagt ich soll auf keinen Fall erneut zu einem Arzt gehen, denn dann gehen die Kosten für die Atteste ja jedesmal auf mein Konto, wenn die Beraterin eine genauer Abklärung möchte soll sie mich wo hin schicken und dies auch bezahlen.
Ich sagte die meiner Beraterin und sie schickte mich zum Amtsarzt, nach ausführlicher Untersuchen hat auch er in seinem Gutachten geschrieben, dass mit gesundheitlichen Ausfällen zu rechnen ist, wenn ich gezwungen werde diese Strecke zu fuss zu gehen, und dass es fallweise zumutbar ist jedoch NICHT REGELMÄSSIG.
Ich sagte meiner Beraterin dass wenn ich 5mal die Woche diese Strecke gehen muss, dies sehr wohl regelmässig ist und ich deshalb meine Gesundheit gefährdet sehe.
Sie meinte nur es wurde vom Amtsarzt nicht gänzlich als nicht zumutbar beschrieben und ich muss hin gehn, aber momentan ist eh nix frei, sobald was frei ist muss ich aber hin.
So dies war vor einem Jahr, ich dachte mir sie weis genau das sie mich nach diesem Attest nicht zwingen kann und dachte das mit der nicht freien Stelle sei nur ein Blüff.
Doch weit gefehlt, im April diesen Jahres kommt sie wieder mit einer "Einweisung" zu diesem SÖB daher, ich lehnte aus gesundheitlichen Gründen ab, und hab bald darauf ein Schreiben gekriegt dass sie mich wieder zum Arzt schicken wird.
Ok bin wieder zum Amtsarzt dieser hat gemerkt dass sich die Beschwerden verschlimmert haben und hat mich nochmal zum Facharzt geschickt, damit dieser klärt in wieweit sich die Krankheit verschlechtert hat. Der Facharzt gab mir sofort eine Spritze gegen die Schmerzen hab ich Medikamente bekommen um die Schmerzen einigermassen in den Griff zu bekommen, und wieder die Anweisung sämtliche Belastung zu vermeiden.
Der Befund kam zum Amtsarzt und der schrieb sein Gutachten ans AMS.
So nun kommts, gestern war ich am AMS und meine Beraterin hat mir das Gutachten vom Arzt vorgelegt damit ich es kurz durchlesen kann (Kopie bekomm ich keine, hat sie mir sofort verweigert). Ich las es kurz und hab sofort gelesen dass er schrieb dass keine Arbeit im Stehen oder Gehen zumutbar ist. Und das die Stelle bei RENOTOP nur zumutbar ist wenn ich eine regelmässige Fahrgelegenheit hab. Meine Beraterin sagte mir dass sie sich schon erkundigt hat und dass ich mit dem Zug fahren kann, dies ist in ihren Augen eine regelmässige Fahrverbindung.
NUR DIE HALTESTELLE DES ZUGES IST WIEDER ÜBER 2KM VON MEINEM HAUS ENTFERNT!!
Wenns nicht so traurig wär und nicht meine Existenz davon abhänge, könnte man herzhaft über ihren Vorschlag lachen.
Ich habe mich natürlich häftig mit ihr gestritten und ihr gesagt dass ich dies körperlich nicht schaffe, und dass es gegen die Zumutbarkeitsbestimmungen verstösst, daraufhin hat sie mir erklärt dass die mit der Gesundheit im Gesetz nicht so gemeint ist, dies bezieht sich nur darauf wenn man zb. mit gefährlichen Stoffen wie Lacke oder dergleichen arbeiten muss lol.
Ich mach es natürlich trotzdem nicht, denn ich pump mich nicht mit Medikamente voll nur um in ein SÖB Projekt zu gehen.

Nun meine Frage, sie hat ja das ärztliche Attest vorliegen sogar schon 2fach und beachtet dieses nicht bzw interprediert es falsch.
Kann ich sie in irgeneiner Weise klagen, falls es zur Bezugssperre kommt???
Müsste dort am Montag hin und das Beschäftigungsverhälltniss beginngen und rechne deshalb auch damit dass sie mir bei nichterscheinen am Montag den Bezug einstellt.

Vielen Dank für eine Antwort und lg Claudia

Antwort:
Geben sie ab jetzt nichts mehr auf das was ihnen ihre Beraterin sagt und gehen sie in dieser Angelegenheit sofort zu ihren Vorgesetzten! Wenn es sein muss bis zum Geschäftsstellenleiter! Lassen sie sich von einer Vertrauensperson begleiten und legen sie die Atteste vor! Er soll der Sache zudem nachgehen - ob es sich um Schikane handelt?

Der VwGH heisst das Vorgehen ihrer BeraterIn auch nicht gut!
Ein Dienstverhältnis muss die Aufgaben im Zusammenhang mit Einschränkungen genau definieren! Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Sollte unter §10 Bezugssperrdrohung vermittelt werden, obwohl ein Attest vorliegt, dass nicht beachtet wird, ist zu prüfen ob es sich um Amtsmissbrauch / Nötigung handelt? (ohne Gewähr)

Ich empfehle ihnen eine Beschwerde an mehrere Stellen, mit Aufklärung der Medien, zu senden!
Ev. dann, sollte auch der Vorgesetzte diese Angelegenheit nicht in ihrem Sinne erledigen!

Sie können ihm/ihr auch die SoNed-Antwort vorlegen! Bitte um Rückmeldung!

28.06.2009 um 8.48 Uhr - von Claudia - Recht auf eine Kopie!
Hallo,
Erstaml vielen Dank für die Antwort.
Nun wollt ich noch fragen ob Sie wissen ob ich ein Recht auf eine Kopie
dieses Attestes hab, denn das Attest vom Amtsarzt hab ich ja nicht, das hat
ja nur meine Beraterin?
Und ob ich eine Klage wegen Amtsmissbrauch machen kann, wird ein
Rechtsanwalt feststellen müssen?
Wissen Sie ob das mit der Rechtschutzversicherung gedeckt ist, denn ich kann
mir sonst keinen Anwalt leisten?

Vielen Dank und lg Claudia (27.06.09)

Antwort:
ja, bringen sie einen antrag ein, um ihre daten zu erhalten
Datenschutzauskunft mit muster
und/oder sonst zum vorgesetzten und die kopie verlangen!

Besuchen sie einen Anwalt in ihrer Gegend! Erste Stunde ist ev. gratis!
Ansonsten Gerichtsauskunftstag in ihrer Gemeinde nutzen!

An alle Betroffene! "Ausgeliefert sein?
die betroffenen müssen lernen, dass sie sich nicht nur mit der BeraterIn runterraufen müssen!
Bei Probleme öfters zum Vorgesetzten gehen, "verhindert/erschwert" das alleinige ausgeliefert sein an BeraterIn! Am besten mit Begleitperson!



27.06.2009 um 11.49 Uhr - von Z** - Niedrigere Bemessungsgrundlage durch SÖB


Hallo!

Könnten Sie mir ev. einen Tip geben? Und zwar habe ich Ende März meine Umschulung zur Sicherheitsfachkraft gemacht und bin seither auf der Suche nach einem Job. Jetzt kommt das AMS daher mit einem SÖB wo ich um wenig Geld arbeiten soll, was darauf folgt ist ja eine neue Bemessungsgrundlage, d. h. ich kann nachher nicht mehr existieren. Gibt es die Möglichkeit dieser Zwangsarbeit zu entkommen hab schon etliches darüber gelesen, da wird mir ganz schlecht)
Danke im Voraus! (26.06.09)

Antwort:
Über diese Methode werden u.a. die Versicherungsansprüche der Betroffenen gekürzt! Die Arbeitnehmerrechte KV: Entlohnung wenn eingehalten werden ist die Zwangs-Massnahme Pflicht!
Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Ich habe auf ihrer Homepage gelesen, dass sie mehrere Ausbildungen genossen haben! Sollte der SÖB Tätigkeitsfelder beinhalten, in denen sie ausgebildet sind, so haben sie Anspruch auf einen höheren Kollektivvertrag ("Facharbeiter") ! Gehen sie mit dem Problem zur AK!
(ohne Gewähr)

28.06.2009 um 9.15 Uhr - von Z** - in meinen Augen sind das krasse (im österr. Sinn) Menschenrechtsverletzungen,
Hei!
Danke für die Antwort! Hab schon überlegt, ob ich nicht mal bei Amnesty
International anfragen soll... in meinen Augen sind das krasse (im österr.
Sinn) Menschenrechtsverletzungen, bzw. Nötigung, Erpressung und
Freiheitsberaubung.. naja, mal schaun.
Leider kein Anwalt bin, aber fragen ist zum Glück noch erlaubt...
In diesem Sinne... schönes Wochenende Z. (27.06.09)

Antwort:
Ja machen sie das! Auch wichtig, dass viele Stellen/Behörden von vielen Betroffenen damit konfrontiert werden!
Beschwerde an mehrere Stellen, mit Aufklärung der Medien, zu senden!

Auch an den

Menschenrechtsbeirat,
Anschrift: Republik Österreich, Minoritenplatz 9, Bundesministerium für Inneres, 1014 Wien

Telefon: (+43 1/01) 53126 3501
Telefax: (+43 1/01) 53126 3504
Email: office@menschenrechtsbeirat.at

Zu kämpfen lohnt es sich - nicht nur für sich - wird gleichzeitig ein Kampf für Andere ("Betroffene")!

27.06.2009 um 11.48 Uhr - von Isabella - Forum für ein neues Bewusstsein


Hallo Christian,

habe meine - vor einiger Zeit bereits geplante/angekündigte - Forums-Plattform nun endlich eröffnet!
Es ist zwar nach wie vor in der Aufbau-Phase (wird noch vieles dazu kommen) - habe aber aus gegebenem Anlass mit dem Thema 'Arbeitslosigkeit' den Anfang gemacht!
Die Foren sollen hauptsächlich dem Austausch dienen (Erfahrungen, Befindlichkeiten, Psychohygiene, gegenseitige Unterstützung, Infos, Vernetzung....), rechtliche Ratschläge kann ich leider nicht liefern, aber ich denke, vielleicht kann meine Plattform auf ihre Weise hilfreich sein. :-)
Hinweis: um zum Arbeitslosenforum zu gelangen, muss man sich registrieren! Hab's so eingestellt, dass dieser Bereich für anonyme Gäste nicht einsehbar ist ....

Würde mich freuen, wenn wir uns verlinken:
BeYourSelf ... das Forum für ein neues Bewusstsein ...

(falls Du damit etwas anfängst)
Habe mir erlaubt, Deine Plattform bereits in die Link-Liste (rechts unten auf meiner Portal-Seite) einzutragen - hoffe dies ist Dir recht!

Vorerst ganz liebe Grüsse,
Isabella (26.06.09)



26.06.2009 um 10.40 Uhr - von Ge** - Will mich nicht zu Trendwerk zwingen lassen!


guten tag!

ich habe bald das 5-wöchige coaching bei \"trendwerk\" (wien) hinter mir.
ich soll einen dienstvertrag bei selbiger firma unterschreiben, was ich ablehne.
dazu muss ich allerdings eine schriftliche begründung abgeben.
droht mir eine bezugssperre falls das AMS meine begründung nicht anerkennt?
welche begründung MUSS vom AMS anerkannt werden?
vielen dank.
bin beeindruckt von ihrer plattform und ihrem engagement! (25.06.09)

Antwort:
"Egal welche Begründung!" (Wenn nicht gesundheitlich bedingt!)
Die wird zur schriftlichen Ablehnung - Heisst: Wenn sie sich weigern den menschenrechtsverletzenden Trendwerk-mitarbeiterInnen ihre Existenzgrundlage zu erwirtschaften wird der Bezug gesperrt!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Praktikum (Keine Gratisarbeit)

Sollten sie verweigern so unterschreiben sie keine Niederschrift und legen auf den Sperrbescheid Berufung ein! Die ist kostenfrei!

Anm.: Es braucht gegen diese Schweinereien öffentlichen Widerstand!

AMS - Zwangsmassnahmen
(SÖB Transitarbeitsplätze - Deppenkurs/Mobbingkurs Bewerbungskurse)
Der "menschliche" Geist, der den Nationalsozialismus mit all seinem Horror ermöglichte!



25.06.2009 um 13.46 Uhr - von Martina - Darf ich den Trendwerk-Dienstvertrag prüfen lassen?


Sehr geehrter Dr. Moser

Ich hätte eine Frage wegen Trendwerk, ich soll am 29.06-01.07.09 ein praktikum machen, mich würde interessieren bin ich verpflichtet es zu machen??? und dann sogleich noch eine Frage wegem dem dubiosen Arbeitsvertrag, bin ich verpflichtet ihn zu unterschreiben, und vorallem, habe ich das recht den vertrag ein bis 2 tage mit nach hause zu nehmen?? ich habe mich an einige stellen gewendet die einen sagen ja die anderen nein, bitte ich würde ganz dringend eine antwort brauchen, danke und liebe grüsse

Antwort:
Ich bin kein Dr.
Praktikum (Keine Gratisarbeit)

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Die Arbeitnehmerrechte sind nicht unter der Voraussetzung gestaltet worden, um ev. Rücksicht auf zu erwartende "Zwangsarbeit" zu nehmen!
Natürlich dürfen sie den Arbeits-Vertrag verlangen um ihn prüfen zu lassen! Ev. von der AK!

Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!
(ohne Gewähr)



25.06.2009 um 13.14 Uhr - von Helga - Bin ich verpflichtet die Existenz der TrendwerkmitarbeiterInnen zu erwirtschaften?


Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage bezüglich "Trendwerk"!!! Ich sollte morgen den Dienstvertrag" unterschreiben, war heute schon am AMS um mich zu erkundigen die wiederum sagten auch ich müsste unterschreiben sonst gibt es Speere. Ist es laut neuersten stand vielleicht so das sie tatsächlich das geld speeren können wenn ich mich weigere den vertrag zu unterschreiben??? und was soll ich denen sagen da sie ja einen grund brauchen zum hineinschreiben wieso man ihn nicht annimmt

Antwort:
Neuersten Stand??
Wer sich weigert diesen "Zwangsfirmen" und dessen MitarbeiterInnen ihre Existenzgrundlage zu erwirtschaften, wird mit Existenzgefährdung-vernichtung (Bezugssperre) bestraft!
Wer sich weigerte bei diesen "asozialen" Firmen zu arbeiten, dem wurden bis 31.12.07 die Bezüge rechtswidrig gesperrt!
Ab 1.1.08 wurde das Gesetz, über die faschistische SPÖ/ÖVP Bartenstein AIVG-Novelle, an diese Rechtswidrigkeit angepasst und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärt!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Verlangen sie den Dienstvertrag um ihn prüfen zu lassen! ev. bei der AK!
(ohne Gewähr)


 
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