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19.05.2021 um 10.03 Uhr - von Ph. - "Am 1. Krankenstandstag gleich zum Chefarzt?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich hatte heute ein für mich eigenartiges Erlebnis, ich bin seit letzter Woche krankgeschrieben aufgrund einer Sportverletzung, bin derzeit auch Arbeitslos. Nun musste ich heute zum Chefarzt, dieser sah sich alles an, sprach mit mir drüber und schrieb mich dann einfach so gesund, sagte mir auch ich solle mich gleich wieder beim AMS melden (obwohl man hierzu ja 7 Tage Zeit hat?) und das obwohl die Verletzung überhaupt noch nicht ausgeheilt ist! Desweiteren sagte mir der Chefarzt das wenn ich zukünftig in den Krankenstand gehe ich mich sofort bei der ÖGK zu melden habe und dort auch vorstellig werden muss (?). Meine Frage nun: ist das erlaubt? Und was denken diese Herrschaften wer sie sind? Ich bin doch niemanden Rechenschafft schuldig wenn ich Krank o. Ä. bin und desweiteren gibt es auch Krankheiten bei denen es kaum möglich ist irgendwo hin zu gehen? Können sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen? Bin wirklich verzweifelt und das fühlt sich an wie Schikane. Viele Grüße

Antwort: "Krankschreibung nur mehr beim Chefarzt"?
Auch hier kann man einen schriftlichen Bescheid verlangen und Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! und Berufung/Einspruch einlegen!


19.05.2021 um 10.00 Uhr - von J*. - "Werde an die Fa. Itworks weitergegeben"


Sehr geehrter Herr Moser

ich bin sein 2014 Arbeitslos – war davor 20 Jahre selbstständig und habe eben 2014 beschlossen mein Geschäft zu schließen.
Am 22.04.2021 hatte ich mit meiner Betreuerin des AMS ein Telefonisches Kontrollgespräch. Am selben Tag kam die neue Betreuungsvereinbarung. Darin stand in keiner Art und Weise, dass ich an die Firma Itworks „weitergereicht“ werde.
Am 12.05.2021 kam ein Teilnameschreiben das ich an die Fa. Itworks weitergegeben werde. Natürlich sehr positiv und schön geschrieben - Ich habe mir die Vorgehensweise dieses Unternehmens im Netz ein wenig angesehen. Also von „Der Standard“ über „das Profil“ über Radiobeiträge und unzählige negative Einträge auf verschiedenen Plattformen zeigen kein sehr professionelles Bild dieses Unternehmens. Auch die Einträge von ehemaligen Mitarbeitern lassen kein gutes Haar an diesem Unternehmen.
Welche Möglichkeit habe ich um nicht in den Fängen dieses Unternehmens zu landen. Wenn es nicht zu verhindern ist dort anzutanzen welche Rechte habe ich dabei ohne nicht meine Notstandshilfe zu verlieren.
Ich hatte heute einen Termin in diesem Unternehmen aber da bei mir größere Eingriffe im Kieferbereich vor der Tür stehen und heute Abend eine Vorbesprechung angesetzt war hat man den Termin auf den Donnerstag verschoben.
Beim ausfüllen des Fragebogens musste ich ein Telefonat einer Betreuerin mit einem Arbeitgeber mitanhören wo sich herausstellte das die ArbeitgeberIn eine Person für den abwasch brauchen würde.
Die Sätze wie: das ist kein Problem einen Tschu..... haben wir immer – die kriegen ja eh alle viel zu viel Arbeitslose – usw usw.
Wieder zur ArbeitgeberIn – das kriegen wir schon hin wenn die nicht wollen dann gibt es halt keine Kohle.
Da denke ich mir wirklich bin ich dort wirklich richtig????
Ich habe in den kommenden Tagen wieder einen Termin welchen ich wahrnehmen werde um ja keine Angriffsfläche zu geben aber ich denke mir nach all dem was ich in den wenigen Minuten in dem Unternehmen ob ich das auf Dauer wirklich durchhalte kann ich nicht garantieren.
Vielleicht gibt es aus Ihrer Erfahrung heraus ein paar Tipps die mir weiter helfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen J. (18.05.21)

Antwort:
Ich kann ihnen mitteilen, sie sind nicht der Einzige den auf Grund dieser SÖB-Zuweisung das Grauen überfällt!
Wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV.-Vertrag entlohnt wird ist dieser Transitarbeitsplatz ein zumutbares DV. - meist für einige Monate befristet.
Handelt es sich um einen vorgeschaltenen Kurs, so kann man sich ev. wehren.
Gehen sie die Links durch:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Ohne Gewähr)


18.05.2021 um 6.32 Uhr - von K*. - "Bezugssperre bei Testverweigerung"


Ihre Fragen zum Themenbereich "COVID-19-Tests und Vermittlung von Arbeitsuchenden" sind vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben eindeutig zu beantworten:
Kommt eine vom AMS zugewiesene Beschäftigung aufgrund der Verweigerung eines COVID-19-Tests nicht zustande, ohne dass dafür geeignete Nachsichtsgründe vorgebracht werden können, verliert die Person für die Dauer von zumindest sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Konkret ist also die Vorlage eines COVID-19-Tests immer zumutbar, unabhängig davon, ob dieser von einem Unternehmen für das Bewerbungsgespräch oder bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gewünscht wird oder für die Ausreise aus einem Risikogebiet notwendig ist.

Das bedeutet, dass die Notwendigkeit der Durchführung eines COVID-19-Tests grundsätzlich vom Unternehmen bestimmt wird. Gibt es hier keine Vorgaben von Unternehmerseite, ist auch kein Test erforderlich. Besteht aber das Unternehmen auf einen negativen Test, und kommt aufgrund der Testverweigerung das Arbeitsverhältnis nicht zustande, ist dies zu sanktionieren.

Freundliche Grüße
Ombudsstelle des AMS NÖ


14.05.2021 um 8.18 Uhr - von P. - "Mindestsicherung?"


hallo ich bin arbeitslos, ich habe wegen psychischer störungen kaum jemals gearbeitet, ich würde gerne wissen, ob ich Anspruch auf die Mindestsicherung haben kann und welche Dokumente benötigt werden. Vielen Dank

Antwort:
Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung?
Einen Anspruch auf Mindestsicherung haben jene Menschen, die sich durch eigene Mittel nicht mehr finanziell absichern können, sei es durch ihr Einkommen, Unterhalt oder Vermögen.

Was braucht man alles für die Mindestsicherung? Mindestsicherung - Antrag:
•Amtlicher Lichtbildausweis. •Personaldokumente. •Aktuelle Einkommensbelege.
•Mietbelege. •Nachweise über beantragte Leistungen. •Nachweise über Vermögen.

Allgemeines zur Sozialhilfe/Mindestsicherung (Ohne Gewähr)


12.05.2021 um 16.29 Uhr - von K. - "Bezugssperre-n?"


Guten Tag
Ich bin beim AMS krank geschrieben und hab auch eine Bezugssperre nach §10 erhalten (wegen etwas anderem).
Trotzdem hab ich am 11.05 zwei Vermittlungsvorschläge erhalten. Muss ich mich darauf bewerben? Die Bezugssperre geht noch bis Ende Mai und wie lang der Krankenstand geht, weiß ich nicht. MFG

Antwort:
Während einer Sperre kann es keine weitere geben! Auch gibt's keine Bewerbungspflicht während Krankheit?
Sperrbescheid verlangen und ev. Berufung (Beschwerde) einlegen! (Ohne Gewähr)


11.05.2021 um 22.59 Uhr - von H. - "Zwangsmassnahmen-Regeln aufgr. Corona?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Zu den SÖB-Projekten - Jobtransfair usw. - weiß man wie hier jetzt genau die Regeln aufgr. Corona sind? Ist die physische Teilnahme komplett freiwillig, bzw. was passiert wenn man diese ablehnt - gibt es ein "Optout" ohne daß Leistungen gesperrt werden (z.B. man nimmt nur an jenen Teilen teil, die online erledigt werden können)?

Oder kann man, aufgr. derzeitiger Situation, aus der Veranstaltung überhaupt hinaus-optieren (auf später verschieben) ohne daß es finanzielle Auswirkungen hat?
Gibt es dazu einen rechtlich abgesicherten Informationsstand?
Herzlichen Dank vorweg, lG

Antwort:
Vorsicht trotzdem. Legen sie der BeraterIn die AMS-Info vor und sichern sie sich ab. Ev. auch den AMS-Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit klären - ev. mit Begleitperson als Zeugen!
Siehe weitere Links dazu: „Zwangsmassnahmen trotz Lockdown?

Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST"

"Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"

Wie
auch die grundsätzlichen Informationen zu SÖB-Zwangsmassnahmen.:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


11.05.2021 um 18.25 Uhr - von T. - "Rahmenfrist?"


sehr geehrter herr moser!

wie man immer mehr merkt,dürfte der druck stetig aber verläßlich erhöht werden! wissen sie zufällig wie es sich verhält wenn man sich selbst vom ams bezug abmeldet. meine konkrete frage wäre, wie lange danach die anwartschaft gesichert ist wenn man nach länger als einem jahr wieder
beim ams vorstellig wird? ich meine mich zu erinnern dass dies bis max 5 jahre wieder ohne probleme
möglich sein sollte? oder muss man wenn man sich über ein jahr später wieder meldet diese ich glaube 26 wochen? asvg beschäftigung wieder erlangen?
mfg! (10.05.21)

Antwort:
5 jahre hat man zum zurückmelden zeit - Siehe alvg § 15 Rahmenfrist.
nach 26 wöchiger unterbrechung brauchts einen neuen antrag. Ohne gewähr


10.05.2021 um 15.47 Uhr - von K*. - "Statistik rechtswidriger Bezugseinstellungen?"


Guten Tag Herr Moser

Gibt es eigentlich eine Statistik, in wievielen fällen es bei der Entscheidung zur Bezugseinstellung nach §10 AIVG zu keiner Einstellung für den Arbeitslosen gekommen ist?

Wenn das im Regionalrat entschieden wird, ist man ja parteiisch.

Antwort:
"Ca." - 50 % der Sperrbescheide rechtswidrig" (AK) Siehe unter Erfolge!
Finde ich auch, dass sich das Gewicht des Regionalbeirats eher auf der AMS-Seite befindet! Drum, bei negativer Entscheidung die Berufung / Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen lassen! Ist kostenfrei! (Ohne Gewähr)


10.05.2021 um 4.04 Uhr - von P*. - "Impfpflicht: Entscheidung des VfGH"


Entscheidung des VfGH

Impfpflicht: VfGH weist Antrag zum Epidemiegesetz 1950 zurück Das Epidemiegesetz 1950 ermächtigt die Bezirks­verwaltungsbehörden, unter näher geregelten Voraussetzungen „im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen […] anzuordnen“.

Dagegen richtete sich der Antrag einer Frau, die Impfungen kritisch gegenübersteht. Sie sieht in der angefochtenen Bestimmung einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, so etwa gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und darauf, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden.

Die unmittelbare Anfechtung eines Gesetzes durch eine Einzelperson (Individualantrag) setzt jedoch voraus, dass die angefochtene Bestimmung für die antragstellende Partei unmittelbar wirksam geworden ist. Dies ist hier nicht der Fall:

Die Anordnung der Durchführung einer Schutzimpfung kann nämlich nach § 17 Abs. 4 Epidemiegesetz 1950 ausdrücklich nur „im Einzelfall“, also durch Bescheid, erfolgen. Eine Impfpflicht für die Allgemeinheit oder für einen nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personenkreis kann auf diese Bestimmung nicht gestützt werden. Die Antragstellerin hat auch nicht behauptet, zu einem Kreis gefährdeter Personen zu gehören.
Impfpflicht: VfGH weist Antrag zum Epidemiegesetz 1950 zurück


7.05.2021 um 17.03 Uhr - von H. - "Arbeitsmarkt ÖVP-FORDERUNG"


Arbeitslosengeld, Zumutbarkeit: ÖVP-Wirtschaftsbund will Regime für Arbeitslose verschärfen
Das Arbeitslosengeld soll unter 40 Prozent sinken. Zudem sollen Langzeitarbeitslose Jobs in ganz Österreich annehmen.

Anmerkung: "Warum diese ÖVP-Forderungen?"
Das Motiv bez. solcher Forderungen / Handlungen der ÖVP-Figuren und deren Klientel habe ich schon des Öfteren in Kommentaren ausgebreitet.
Siehe:
"Mentalität: Charakter / Motiv eines ÖVP-Politikers" (24.07.15)

"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)


6.05.2021 um 11.28 Uhr - von N*. - "Auto während der Mindestsicherung?"


Lieber Herr Moser, bitte veröffentlichen Sie meine Mailadresse nicht, man weiß ja nie wer mitliest..
Mein Vater hat mir jetzt mit 44j, den Führerschein ermöglicht. Ich beziehe die Mindestsicherung. Alleine hätte ich das nicht geschafft. Mein FS hat mehr als 5000 Euro gekostet wegen unzähligen Fahrstunden. Dann hat er mir ein Unfallauto gekauft um ca. 1300 Euro, wobei er gesagt hat die Hälfte soll ich ihm mit der Zeit zurückzahlen.

jetzt habe ich wahrheitsgemäß beim Antrag angegeben daß ich ein Auto habe und prompt kam die Aufforderung ich soll Kaufvertrag schicken. Kann man mich jetzt zwingen mein Auto zu verkaufen?? Es ist wie gesagt ein Unfallauto mit tiefen Beulen! zudem gehört es ja nicht mir da ich Schulden an Vater hab. Ausserdem sehe ich es nach so vielen Fahrstunden als eine Lebensaufgabe das Fahren zu erlernen und das geht ja nur mit Übung.

Wie kann ich es formulieren daß ich es nicht verkaufen muss? soll ich sagen es sei ein Geschenk oder daß ich es abzahlen muß, oder schieße ich mir damit ins Knie?

traurigste Grüße (5.05.21)

Antwort:
Legen sie den Kaufvertrag vor.
Die wollen ev. sehen ob das ein "Luxusauto" ist - so wie sie schreiben, hält sich der Wert in Grenzen? Teilen sie denen mit, dass der Vater die Finanzierung übernommen hat!
Je nach dem wo sie wohnen, aber ein Auto unterstützt bei der Suche nach Arbeit bzw. erhöht ein Auto die Möglichkeit eine Arbeit zu finden - auch erleichtert es dann dort hinzukommen - ist also möglich dass die es ihnen lassen.
Besitzverhältnisse müssen sie mit ihrem Vater abklären. (Ohne Gewähr)


5.05.2021 um 8.07 Uhr - von T*. - "Bezugseinstellung wegen dem Krankengeld?"


Liebes SoNed Team!

Ich beziehe Notstandshilfe und bin nebenher noch geringfügig Selbstständig. Monat für Monat sende ich meine Erklärung ab, dass klappte bis dato auch sehr gut. Ich war vom **.3 - *.04 im Krankenstand. Konnte nach beendigung des KS jedoch kein Krankengeld beantragen, da mein Bezug vom AMS Monat für Monat eingefroren wird - wegen dem Gewerbe. Seit letzter Woche Freitag weiß ich nun das mein Bezug aufgrund nicht Einreichung meines Krankengeldes eingestellt wurde. Bescheid bekam ich bis dato keinen. Montag war ich auf der Krankenkasse und habe mein Krankengeld anfordern können - da plötzlich doch keine Bezugssperre mehr drinnen war?! Am selben Tag rief ich noch das AMS an und fragte nach ob die Meldung der ÖGK angekommen sei - bis dato haben die vom AMS nicht erhalten. Ich steh somit aktuell ohne Geld da. Das AMS schiebt die Schuld der ÖGK in die Schuhe und die ÖGK schiebt dem AMS die schuld zu. Mitterweile kam ich auch zu dem Entschluss mein Gewerbe auf VZ aufzustocken da anschei
nend dem AMS das eh nur ein Dorn im Auge ist.... Man frage an Sie : Was kann ich noch weiter tun? Ich hab über die Handysignatur meine Abrechnung der ÖGK schon erhalten und das AMS sieht das nicht? Langsam fühl ich mich vom AMS etwas veräppelt ... danke für die Antwort Mit freundlichen Grüßen T.

Antwort:
Das AMS ist verpflichtet ihnen einen schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung auszuhändigen / zu senden!
Verlangen sie diesen schriftlich - ev. eingeschrieben senden oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen.
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Es. sieht eh schon so aus, als ob die Angelegenheit in Bewegung gerät.
Versuch: Sie könnten auch den Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit mündlich klären bzw. zeigen ihm die ÖGK-Abrechnung!
(Ev. mit Begleitperson als Zeugen)
Rufen sie auf alle Fälle beim AMS an und fragen nach, ob sie die ÖGK-Abrechnung jetzt auch schon erhalten haben und ob dann eh alles okay ist?
(Ohne Gewähr)


2.05.2021 um 8.34 Uhr - von S*. - "mit Sanktionen behaftet?"


sind jetzt alle jobs die über ams.at suchmaschinen gefunden werden mit sanktionen behaftet ???? wer weiss es (1.05.21)

Antwort:
Dann, wenn sie sich bei einer Firma bewerben - es sich dann überlegen und nach einem ev. Vorstellungstermin / Vorstellungsgespräch doch absagen / verweigern. - Und "nur", falls das AMS davon erfährt!
Also - "Sperre kann`s geben" - wenn man sich selbst was sucht und nach einer ev. Bewerbung, Vorstellungsgespräch bzw. Zusage doch absagt! - so es dem AMS irgendwie zur Kenntnis gebracht wird / wurde! (Ohne Gewähr)


29.04.2021 um 9.34 Uhr - "Petition von Aktive Arbeitslose Österreich"


150 EURO CORONA ZUSCHUSS FÜR ARBEITSLOSE UND ARMUTSBETROFFENE WEITER FÜHREN!


25.04.2021 um 10.40 Uhr - von W*. - "mein Bezug gesperrt?"


Hallo.Also,am 08.04.war mein Bezug gesperrt.13.04.war ih zu SÖB-FAB geschickt und erst am 14.04. habe ich erfahren,das mein Bezug Eingestellt war.????Ist es Normal???Was kan ich tun??? (24.04.21)

Antwort:
Wenn sie den Termin beim SÖB erst am 13.04. hatten, so kann eigentlich nicht ein paar Tage vorher schon aus diesem Grund der Bezug gesperrt worden sein? Leuchtet mir nicht ein?
Bringen sie in Erfahrung warum der Bezug eingestellt wurde.
Verlangen sie bez. der Sperre einen schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde!

(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) (Ohne Gewähr)


24.04.2021 um 9.38 Uhr - von Su. - "Zur Mindestsicherung was dazuverdienen?"


Hallo Herr Moser, wie sieht die aktuelle Rechtslage aus, darf man zur Mindestsicherung was dazuverdienen oder wird z.b geringfügiger Job subtrahiert? Danke fass Sie so vielen hier unermüdlich helfen.

Antwort:
Wenn sie etwas dazu verdienen, müssen sie das melden - das wird ihnen angerechnet - abgezogen.

>Kann ich während des BMS – Bezuges geringfügig „dazuverdienen“?
Grundsätzlich nicht. Im Gegensatz zur Notstandshilfe werden auch Einkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit angerechnet.
Es gibt aber bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach einem zumindest 6 monatigen BMS – Bezug einen WiedereinsteigerInnenfreibetrag. (bawo.at)
(Ohne Gewähr)


16.04.2021 um 9.36 Uhr - von S. - "trotzdem zu einem Söb zugebucht"


Guten Tag Herr Moser
Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meiner neuen Beraterin, und Ich habe sie über meinen Gesundheitszustand informiert, ich habe einen dauerschwindel der 2019 angefangen hat und bis heute kein Arzt etwas gefunden hat, und mich es schon sehr in meinem privat leben und Arbeitswelt einschränkt, und meine Beraterin mich trotzdem zu einem Söb zugebucht hat und auch andere Erkrankungen beim Ams aufliegt, obwohl ich momentan vom ams aus beschäftigt bin und in einem Coaching und Beratung bin, ich war auch bei dem Söb beim Vorstellungsgespräch und habe auch die Firma darüber aufgeklärt über meinem Gesundheitszustand, aber ich soll trotzdem in knapp 2 Wochen hin und arbeiten,
Und ich habe mich mit dem Ams auf 20 Stunden geeinigt, aber das Söb ist 37 Stunden Vollzeit, Und ich beziehe die Mindestsicherung
Und in dem Betrieb war ich schon 2018 und wurde letztes im Jänner zugebucht aber da hat mich das Söb nicht genommen aufgrund meiner Gesundheit, aber jetzt hat das Söb leider keine Rücksicht darauf genommen,
Und ich sehe keinen Sinn in dem Söb da ich in der Pflege Fuß fassen will und mich das Ams da nicht Unterstützt
Meine Frage wäre ob ich das Söb ablehnen kann, aufgrund weil es mit meiner Betreuungsvereinbarung nicht mit den Wochenstunden übereinstimmt, und meine Gesundheit nicht beachtet worden ist, und ob ich eventuell Berufung dagegen machen könnte wenn es zu einer Sperre kommen sollte? (15.04.21)

Antwort:
Wenn die Ärzte bez. ihrer Schwindelanfälle nichts gefunden haben ist es problematisch. Sie brauchen für verminderte Leistungsfähigkeit eine ärztliche Bestätigung / Befund oder Attest. Gibt's bez. anderer Erkrankungen ärztliche Befunde die eine verminderte Leistungsfähigkeit rechtfertigen?
Falls noch vorhanden - bringen sie solche dem AMS nach.
Ein
SÖB-Transitarbeitsplatz ist nämlich ein zumutbares DV., wenn nach "KV." entlohnt wird und die Teilnahme Pflicht.
Wurde in ihrer Betreuungsvereinbarung ein Vollzeit-DV. ausgeschlossen bzw. ist nur ein 20 Stunden-DV. (ein Teilzeit-DV.) zumutbar / eingetragen?
Wenn dem so ist, hätte eine Berufung / Beschwerde auf eine ev. Sperre gute Chancen auf Erfolg!

AK-Info: Bedingungen, die in der Betreuungsvereinbarung festgehalten wurden, sind für das AMS bindend. Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar. - Müsste auch im Umkehrschluss gelten.

Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: ("Zu beachten ist, dass MindestsicherungsempfängerInnen >"ev. noch weniger Rechte besitzen"< darum umso mehr -
ohne Gewähr)


15.04.2021 um 14.49 Uhr - von L. - "Radio-Sendung zur Arbeitslosigkeit"


Wer vertritt arbeitslose Menschen Ö1

Anmerkung: "Über die Radiothek nachhören"


12.04.2021 um 9.29 Uhr - von W*. - "Itwork"


Sehr geehrter Herr Moser,

ist es legitim, dass ich während der verbindlichen Kursteilnahme bei Fa. itworks weiterhin so genannte Vermittlungsvorschläge/Stellenangebote erhalte und diesen unter Androhung von Bezugssperre Folge leisten muss.

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen W. (11.04.21)

Antwort:
Ja, die Gefahr besteht durchaus. Versuchen sie wenigstens sich mit den Mitarbeiterinnen vor Ort bez. potentielle Dienstverhältnisse abzustimmen. Auf dass ev. ihre diesbez. Wünsche miteinfliessen.
Es geht auch schlimmer! Es gab auch schon Sperren, weil dem AMS zur Kenntnis gebracht wurde, dass selbstgesuchte DV., wieder abgesagt bzw. nicht angetreten wurden. Also Vorsicht!

15.04.2021 um 14.29 Uhr - von W*. - "etwas missverständlich formuliert"
Sehr geehrter Herr Moser,
herzlichen Dank für die prompte Rückmeldung. Vermutlich habe ich etwas missverständlich formuliert.
Kann ich während der verbindlichen Kursteilnahme (=Zuweisung) bei itworks auch weiterhin vom AMS verpflichtenden Stellenangebote erhalten?
Ich meine irgendwo einmal gelesen zu haben, wenn man einer Maßnahme zugeteilt ist dann keine AMS Stellenvermittlung erfolgt / erfolgen kann.
Nochmals besten Dank und freundliche Grüße W. (12..04.21)

Antwort:
Ja ist möglich - Sollten Stellenangebote vom AMS kommen, dann unbedingt bewerben - denke aber, das passiert selten. Ohne gewähr


8.04.2021 um 19.38 Uhr - von K*. - "fit2work?"


hallo hr. moser!
wenn man vom ams eine mail-information (nicht zwingende aufforderung!) über fit2work erhalten hat, und sich dort einen termin ausgemacht hat (der computer vergisst nicht!)wäre es bitte sehr interessant zu wissen was einen dort zu erwarten hat. gibt es hier erfahrungswerte? mfg!

Siehe Info zu fit2work


8.04.2021 um 12.48 Uhr - von N. - "Ich wurde mal wieder zu Jobtransfair verpflichtet"


Sehr geehrter Herr Moser.
Ich wurde mal wieder zu Jobtransfair verpflichtet. Jetzt während der Pandemie ist ja auch einiges anders. Habe den „Kurs“ nicht selber gewählt, wollte eher in eine Übungsfirma die mir persönlich mehr bringt und dachte eigentlich - Unterschreib dass du ja keine Bezugssperre bekommst. Die Gruppe ist Gottseidank klein (5 Personen plus 2 TrainerInnen), darauf wurde geachtet, aber man musste einen „Eintrittstest“ machen - nur leider habe ich das SMS erst am Tag vorher bekommen und konnte mir keinen Termin mehr ausmachen, dafür durfte ich dann am Ersten Tag einen „Nasenbohrertest“ machen. Im „Kurs“ gibt es fast keine Workshops vor Ort sondern nur mehr Onlineunterricht. Um den Online Workshop abzuhalten MUSS man sich eine App auf sein Handy oder PC herunterladen, denn es wird angenommen das man eh eine Kamera und ein Mikrophon hat um mit den „Typen“ in der Gruppe zu kommunizieren. Zwar nur für vier Halbe Tage aber trotzdem. Muss ich das machen oder nicht? Zumindest steht bei der APP
das man sich „nur“ registrieren !muss! dann bekommt man einen Kostenlosen Zugang. Außerdem habe ich keine Webcam inkl. Mikro/Headset und werde mir auch keine kaufen und das Handy die ganzen 2 ½ Stunden x 4 Tage halten und hineingrinsen find ich etwas komisch. Vor allem wenn dann Kosten auf einem zu kommen – werden die Übernommen zB. Internetverbindung? Denn auch einen Fahrtkostenzuschuss gibt es bei diesem Programm NICHT! Da wird man zu mehreren Fröhlichen Gesprächen eingeladen (Starttag, 2 Tages Workshop und erstes Vorgespräch – insgesamt 3x hin und retour plus alle 2 – 3 Wochen ein Personalberatergespräch auf insgesamt 6 Monate!) und die Fahrtkosten darfst du dann selber zahlen. In sonstigen Kursen die mehrere Wochen dauern und auch in den Übungsfirmen bekommt man einen Zuschuss um sich eine Monatskarte oder ähnliches kaufen zu können, aber nicht in diesem Fall.
Zusammenfassend: APP herunterladen bzw. registrieren müssen - Ja/Nein – und – Kostenerstattung für „Fahrscheine“ und etwaige Nebenkosten bei APP (vielleicht doch nicht gratis) inkl. Internet und Co?
Danke für die Hilfe. Mfg G. (7.04.21)

Antwort:
Wenn es sich um ein Coaching handelt, besteht ev. schon die Möglichkeit sich zu wehren. - Fragen sie (vor Zeugen) nach, ob es sich um Freiwilligkeit handelt?
Oder auch dann, wenn sie solche Kurse schon mal besucht haben.
Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern. Beim Coaching handelt es sich eher um Betreuung.
Wenn ihnen Hardware fehlt, um mitzumachen, so müssen sie das vortragen - auch dass - falls - sie finanzielle Unterstützung, bez. der Anschaffung bräuchten?
Kann leicht sein, dass sie aus diesen Gründen nicht genommen werden.
Ab einer gewissen Entfernung müssten sie auch Fahrtgeld bekommen - darum aber rechtzeitig - ev. vor Beginn der Massnahme - beim AMS-BetreuerIn ansuchen. Am Besten schriftlich, dass was aufliegt.
Das gilt für sämtliche Kosten die, bei "Kursteilnahme" anfallen. Vielleicht gibt's auch durch den Kursbetreiber eine Förderung, wenn man sonst nicht mitmachen kann?
Wenn auf die Teilnahme bestanden wird, so bringen sie sämtliche notwendige finanzielle Forderungen aufs Tapet.
Bei ev. Bezugssperre gibt's immer die Möglichkeit der Berufung / Beschwerde.

Zur Info: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


8.04.2021 um 9.10 Uhr - von I*. - "In Frankreich zur Jobsuche"


Hallo Herr Moser

Ich war mit Absprache des ams in Frankreich zur jobsuche. Man hat recht sein ams geld ja eine zeit in die EU mitzunehmen . Ich war dann in Frankreich habe mich brav fristgerecht beim fr. Ams online mal registriert für eine Einladung. Es heiß innerhalb 7 Tage bekomme ich Einladung. Ich habe über 2 Wochen gewartet es kam nie etwas. Es hieß immer es ist noch in Bearbeitung. Jetzt kam der lock down und mein Geld wurde knapp weil ja die Bearbeitung so lange dauert und natürlich das geld nicht fristgerecht kommen würde.

Das ams in Wien wartet bis Frankreich U009 ein Papier das nach Österreichisch schickt das ich dort registriert bin. Ich bin nach 2. 5 Wochen wider nach Wien.

Ich bin noch immer in Bearbeitung in Frankreich das heisst ich bekomme auch keine Bescheinigung von Frankreich. Ich sitze jetzt ohne Geld da. Ich habe dem ams erklärt das es kein U009 gibt weil ich schon zurück bin und die Registrierung so lange dauert ich aber nicht so lange ohne geld auskommen kann. Es ist jetzt 3 Woche und ich warte noch immer. Ist das ams trozdem verpflichtet mir zum zahlen?

Ich habe keine Versäumnisse und auch Beweise das ich mich registriert habe dort aber die Bearbeitung extrem lange dauert vill weg corona. Was mache ich jetzt eine idee oder einen Tipp. Ich mein wie kommen die verlangen das ich eine Bescheinigung bringe wenn ich nicnt mal noch vorsprechen war. Ist doch logisch und ich war am 23.3 wider in Wien aber ich habe nur für 6 Tage Geld bekommen von 23-31 aber auch nicht. Danke

Antwort:
Es fehlt das Geld für die Zeit in Frankreich - Hier haben sie es nach der Anmeldung in Wien / Österreich wieder bekommen - Ja?
Sie verlangen einen schriftlichen Bescheid über die Geldeinstellung während des Auslandsaufenthaltes und legen darauf Berufung / Beschwerde ein.
In dieser legen sie ihren Beweis vor, dass sie sich in Frankreich registrieren lassen haben und geben den Grund an warum sie wieder/"vorzeitig" zurück sind.
Es kann schon sein, dass das AMS noch auf die Papiere aus Frankreich wartet, um die Angelegenheit abzuschliessen.
Ev. besuchen sie den AMS-Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson als Zeugen, wenn möglich - und können so die Angelegenheit mündlich klären?
Falls -
besuchen sie auch die Caritas wenn nötig und suchen um Unterstützung an - Dort gibt's in Notlagen ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. Bargeld? (Ohne Gewähr)


7.04.2021 um 12.42 Uhr - von H*. - "Kurszwang trotz Covid?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 54 wurde ich wieder einmal zu einem Deppenkurs bei Jobtransfair gezwungen. Das Schlimme daran ist, dass man mir diese wichtige Info vorenthalten hat:

"Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19)"

ich muss live antreten, man sitzt 4 Stunden lang in einem kl. Raum der überfüllt ist, ein Skandal.
Den Link habe ich von der Arbeiterkammer erhalten, der Ombudsmann des Ams teilt ebenfalls mit, dass man zu diesen Kursen zu gehen hat, sonst Kohle futsch, eine Frechheit!
Ich denke, dass noch weitere Personen nicht wissen, dass sie ein Recht darauf haben, diese Kurse ablehnen zu dürfen. liebe Grüße

ps. ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich dabei um den harten Lockdown handelt, ich wurde gezwungen live am 6.4. 21 beim Kurs anzutreten, ich sende auch das Schreiben des Ombudsmannes. lg

Info zu:Zwangsmassnahmen trotz Lockdown?“ (16.11.20) (Ohne Gewähr)


5.04.2021 um 18.48 Uhr - von J. - "Personalvermittler / Leihfirmen"


Sehr geehrter Hr. Moser.

Danke erstmals immer für die raschen Antworten und nachträglich frohe Ostern.

Nun zu meiner Frage: Das AMS hat mich auf ihrer Webseite als Arbeitssuchend freigeschaltet und es melden sich nun immer wieder " Personalbeschaffungsbüros" die mich in ihrer Kartei aufnehmen wollen um mich zu vermitteln. Ich wäre dann vorerst beim Personalvermittler angestellt und könnte dann irgendwann mal vom Arbeitgeber übernommen werden. Das Problem ist das es diesen Personalvermittlern vollkommen egal ist wo sich dich hinschicken zum Bewerben. Z.B. Baustelle zusammenräumen obwohl ich schon seit 30 Jahren auf keiner Baustelle mehr war. Oder Hilfsarbeitertätigkeiten von denen ich nicht mal wusste das sie existieren.

Muss ich von diesen Personalvermittlungsbüros auch jeden Posten annehmen ( bin Notstandshilfebezieher) oder kann ich einfach beim Vorstellungsgespräch absagen das die Position doch nicht die richtige sei?

Darf der Personalvermittler dem AMS melden das ich nicht jeden Posten angenommen habe und das AMS mich darauf hin sperrt?

Kann ich dem Personalvermittler das Mandat entziehen und alle meine Daten löschen lassen falls er persönliche Daten an dritte z.B. zukünftigem Arbeitgeber oder AMS weiterleitet?

Ich habe mit solchen Firmen keine Erfahrung aber die Umgangsweise mit Menschen erscheint mir höchst fragwürdig. Die haben in keinster Weise interesse gezeigt was für Qualifizierungen ich habe und was ich den will. Dort ging es nur darum schnell irgendwo hin zu vermitteln. Egal wie wen wohin.

Danke für ihre Hilfe........ (4.04.21)

Antwort:
So ist es. Sie sind "verpflichtet" sich bei den Leihfirmen vorzustellen, da sie bei der Arbeitsuche mitwirken müssen. Eine Negativmeldung zurück ans AMS, dass sie ein DV. vereitelt oder verweigert haben, kann zu einer Bezugssperre führen / führt zur Bezugssperre.
Jedoch - je nach Verleihfirma - besteht die Möglichkeit, sich mit denen, auch bez. Arbeitswunsch, abzusprechen bzw. muss es nicht sein, dass die, sollte mal ein DV. gar nicht passen, gleich eine Rückmeldung ans AMS vornehmen.
"Ev. besteht bei der Suche nach der "richtigen" Stelle ein gewisser Spielraum."
Als Arbeitgeber ist es denen u. U. auch "lieber" es besteht ein gutes Einvernehmen mit ihren, verliehenen, ArbeitnehmerInnen.

Falls Rechte von Seiten der Verleihfirma verletzt werden, so darf eine Ablehnung / Verweigerung zu keiner Sperre führen bzw. wären dies Gründe für eine erfolgreiche Berufung!
Siehe Infos zur Leiharbeit von der AK - sind kompetent bez. ArbeitnehmerInnenrechte!

Mehr zu:
Moderne Sklaverei (Leiharbeiter) in SoNed (Ohne Gewähr)


31.03.2021 um 13.41 Uhr - von B*. - "Ich brauche dringend Hilfe"


Sehr geehrter Herr Moser,

einleitend bedanke ich mich für Ihr riesiges Engagement - Ihre Seite ist so sehr wichtig, zumal wir Arbeitslose keine Lobby haben und es meines Wissens keine Beratungsstelle gibt, bei der man nicht Angst haben muss, dass alles weitergeleitet wird.
Ich brauche dringend Hilfe, aber zuerst zu den Fakten:
ich bin 5* und habe über 27 Jahre in einer Metallproduktion gearbeitet (Schicht, Akkord). Aufgrund körperlicher und seelischer Auszehrung Ausstieg, mit dem Plan, in die Pflege zu gehen. Diese nach Abschluss zur Heimhilfe beendet, da falsche Berufswahl. Neuorientierung, AMS-Maßnahmen wie Arbeitstraining, danach im BBRZ * mittels einer Reha-Ausbildung 2 Lehrabschlüsse nachgeholt (2020, Bürokauffrau und Reisebüroassistentin) und jetzt seit Juli arbeitssuchend.
Bewerbungen dzt. 321, davon 13 teils unrealistische Vorschläge vom AMS (bzgl Qualifikation und Bezahlung, welche sehr wichtig ist, da ich alleinstehend bin).
Ich lege sehr großes Eigenengagement an den Tag, schreibe zumeist Initiativbewerbungen mit topp Unterlagen und halte auch so Augen und Ohren offen. Dzt. befinde ich mich in einem Kurs zur ECDL-Auffrischung.
Bis jetzt war das Verhältnis zu meinem AMS-Berater gut, wohl auch, weil ich zum Ja-sagen neige und alles kritiklos hinnehme.
Die Arbeitslosigkeit ist für mich extrem belastend, ich habe große Zukunftsängste, die meiner Gesundheit nicht zuträglich sind. Trotzdem versuche ich das Beste draus zu machen und nach wie vor auch mein Bestes zu geben. Hauptknackpunkt für erst 4 Bewerbungsgespräche ist wohl mein Alter und die fehlende Praxis, neben der aktuellen Lage.
Mein Berater hatte nun vor ein paar Wochen die merkwürdige Idee, mich in einen SÖB zu stecken (Second Hand Shop). Es gäbe dort einen Platz im Büro (50% Büro, 50% Verkauf), der ist aber dzt besetzt. Anfangs dachte ich, okay zwecks Praxiserwerb würde ich in diesen sauren Apfel beißen. Nach einigen Recherchen ist mir aber klar geworden, wie prekär so ein Job in Wirklichkeit ist, zB in Hinsicht auf Bezahlung und den Arbeitsbedingungen. Aufgrund meiner Probleme mit dem Bewegungsapparat ist mir eine körperliche Arbeit nicht möglich, die mich im Verkauf mit Altkleidung aussortieren, Reinigung von Gegenständen/Möbeln usw aber erwarten würde. Dies habe ich dem Leiter der Einrichtung bei einem Gespräch erklärt, er setzte mich trotzdem auf die Vormerkliste. Für einen Job NUR im Verkauf.
Mein AMS-Berater ist seit 30 Jahren für diesen SÖB zuständig und "hat da was zu sagen, er könne mich dort sicher schnell reinbringen".
Für mich eine absolute Katastrophe. Ich fühle mich entwürdigt und bevormundet. Was sich am Telefon noch anhörte, als ob ich eine Wahl hätte, wird sich wohl als "bereits beschlossen" herausstellen, da ich so einen Job nicht ablehnen darf.
Er denkt dabei, mir auch noch was Gutes zu tun, damit mir daheim nicht "die Decke auf den Kopf fällt". Niemanden interessiert es, ob ich das will, Einwände werden abgewürgt.
Auch stellt sich mir die Frage, wie ein Aussortieren von ekeligem Altgewand und Gerümpel zu meiner Qualifikation und zu einer Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt beitragen soll (ich wusste gar nicht, dass ich aus dem rausgefallen bin).

Aber das ist noch nicht alles. Ich muss jetzt einen Termin bei der Arbeitsassistenz wahrnehmen, einer Einrichtung für Menschen, die sich bei der Arbeitssuche schwertun, etwa wg. kognitiver Defizite, Lernschwächen, psychischer Probleme oder Körper- und Sinnesbehinderungen, die eine Begleitung am Arbeitsplatz, auch später noch, erforderlich machen.
Ja, ich habe eine schwierige Lebensgeschichte, trage ein "Packerl" mit mir rum, aber meine Arbeitsfähigkeit hat darunter noch nie gelitten. Es ist meine Privatsache und jemandem vom AMS würde ich als Allerletzten davon erzählen.
Ich bin entsetzt, auf welche Stufe ich jetzt gestellt werde. Ich weiß auch nicht, wie mein Berater auf die Idee zu dieser Maßnahme kommt, was weiß er von mir, was ich nicht weiß? Dass irgendeine "Beeinträchtigung" der Grund sein soll, warum ich nur Absagen bekomme. Ich schreibe in meine Bewerbungen ja nicht rein "Ach übrigens, ab und zu habe ich Rückenschmerzen". Ein Bürojob ist immer möglich, deshalb habe ich ja die Umschulung gemacht.
Die Dame bei der Assistenz meinte übrigens bereits am Telefon, dass ich gar nicht zu deren Zielgruppe gehöre und ob ich das Angebot ablehnen will. Vorsicht! Denn auch hier wieder: das Gespräch mit meinem Berater klang nach Freiwilligkeit, aber nach 10 Minuten kam die neue Betreuungsvereinbarung mit dem üblichen "Sie werden das und das...Sie werden jenes...nach Kräften mit der Arbeitsassistenz zusammen an der Beendigung der Arbeitslosigkeit arbeiten...Über die Konsequenzen wurden Sie aufgeklärt." Wurde ich nicht, aber ich weiß, dass diese aus einer Bezugssperre besteht. Und ich weiß, dass von der Assistenz die Mitteilung ans AMS gehen muss, dass sie keinen Betreuungsbedarf feststellen können, sonst wäre es Verweigerung meinerseits. Ein bisschen was lernt man ja doch mit der Zeit.

Aber das war immer noch nicht alles. Im Rahmen des jetzigen Kurses gibt es natürlich einen Bewerbungscoach, der mir empfahl, nochmals um eine spezialisierende Ausbildung anzusuchen, denn "das AMS hat jetzt Geld und für verbesserte Chancen am Arbeitsmarkt wäre dies außerordentlich sinnvoll". Meine konkrete Idee zur Ausbildung als Personaldienstleister entspringt meinem Streben, einen Bürojob mit einer beratenden Tätigkeit zu verbinden.
Meine Freude war riesig, als ich bereits am nächsten Tag das Okay meines Beraters bekam. Ich setzte mich sofort mit der L. A. Stiftung in Verbindung, um alles für die verkürzte Lehre in die Wege zu leiten. Vier Tage später ein Anruf meines Beraters: das Okay wurde höchstpersönlich von der AMS Ortsstellen-Chefin zurückgezogen, mit der Begründung, man müsse erst auf die schauen, die gar keine Ausbildung haben. Verständlich. Aber warum wird der unbedingte Wille zur Besserqualifizierung nicht nur nicht honoriert, sondern ich auch noch durch den Zwang zu einem Transitjob degradiert?
Es wäre halt gut gewesen, wenn das AMS gleich abgelehnt hätte, so habe ich mich umsonst über ein Ziel und eine Perspektive gefreut.
Ganz abgesehen davon wäre es auch interessant zu wissen, warum mich das AMS nach mehrmaliger Bewerbung zur internen Beraterausbildung nicht einmal zu einem Gespräch einlädt. Das wäre doch direkt eine Quelle vor Ort um zu eruieren, warum es mit einem Job nicht klappen will!
Aber das größere Problem ist der Transitjob. Meine Meinung ist, dass - wenn sowas erstmal in meinem Lebenslauf steht - meine Bewerbung erst recht in der runden Ablage landet. Die Firmen wissen doch, welches Klientel dieser SÖB üblicherweise beschäftigt. Aber so bin ich nicht und ich denke, dass dieser Job meine Chancen auf eine passende Bürostelle nicht wirklich erhöht.
Ein Hinweis auf Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder gleich Krankenstand ist auch keine Option, es entspricht nicht meiner Mentalität, auf diese Art etwas Unangenehmes zu umgehen. Zumal ich bei meiner Ärztin auf Unverständnis stoßen würde, da sie bereits meinte, ich solle die A. Straßenzeitung verkaufen. Ich war sprachlos.
Ich befürchte, auch Sie, Herr Moser, werden mir nicht sagen können, wie ich aus diesem Schlamassel, der mich gerade bis an meine Grenzen belastet, wieder herauskomme. Ich fühle mich entwürdigt und in eine Ecke gedrängt, in die ich nicht gehöre. Eine persönliche Bankrotterklärung. Auch wenn ich aus der Fabrik komme, heißt das nicht, dass ich keine Ansprüche habe und man mit mir alles machen kann. Aber es sieht so, als ob genau das jetzt passiert. Wofür habe ich mir dann die letzten Jahre angetan? Ich wollte mich verbessern, wegkommen von einer stupiden Arbeit und im Rahmen der Möglichkeiten einen ordentlichen Beruf erlernen. Was in meinem Alter nun auch nicht gerade selbstverständlich ist. Meine Zukunftsängste sind größer denn je, diese Situation ist einfach entsetzlich. Mich beschleichen Gedanken, die große Beklemmung auslösen.

Das Allerbeste wäre einen Job zu finden, sodass ich mich aus der Umklammerung des AMS lösen kann. Ich weiß aber einfach nicht mehr, was ich noch machen soll, zum ersten Mal in meinem Leben bin ich mit meinem Latein am Ende. Und habe auch Angst, mich mit dem AMS anzulegen.

Danke fürs Lesen und vlt haben Sie zumindest einen Tipp, wie ich mental besser mit dieser Situation umgehen kann.

Herzlichen Gruß aus H.!

Antwort:
Ja, erst mal nicht persönlich nehmen! Die Plätze dieser "Zwangs"-Massnahmen gehören gefüllt. Hier handelt es sich um einen Wirtschaftszweig, an dem nicht wenige Menschen verdienen! - Irgendwann kanns jeden erwischen!
Und die individuelle Schuldzuweisung ist politische Ausrichtung im Allgemeinen und im Konkreten die rechtfertigende Begründung um die Menschen, am Besten ohne Widerrede, in diese "Vereine/Firmen" zu stecken!
Also lassen sie sich das Selbstwertgefühl nicht zu stark beschädigen!
Ich lese aus ihren Zeilen heraus, dass ihnen ihr Gesundheitszustand Probleme bereitet, deshalb wäre es wichtig und vorteilhaft sich Befunde / ev. Attest / ärztliche Bestätigung zu besorgen! Eine verminderte Leistungsfähigkeit schützt vor bestimmten Tätigkeiten - es braucht dazu auch keinen Krankenstand!
Und sie brauchen dies nicht so einzustufen, als dass sie sich deswegen mit dem AMS anlegen, sondern es geht darum sich psychisch, seelisch und körperlich zu schützen!
Eine solche ärztliche Bestätigung gibt's eh nur, wenn ihnen auch was fehlt!
Es muss gar nicht sein, dass ihr Arzt den "Strassenzeitung-Tipp" negativ meinte - denken sie schon? "Falls, können sie auch einen Facharzt besuchen!"
Auf alle Fälle, wenn sie körperliche, gesundheitliche Probleme haben gehen sie diesen auf den Grund! Alles Gute!

Was den Transitarbeitsplatz betrifft, handelt es sich um ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird!
Zur Info gehen sie sämtliche Links durch!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


31.03.2021 um 9.49 Uhr - von N. - "Betreuungspflichten"


Lieber Herr Moser, liebe Mitleidenden,

Das AMS teilte mir mit, dass ich als Notstandshilfe-Empfängerin auch Vollzeitstellen annehmen muss. Ich solle die Bestimmungen auf der Homepage lesen und mich gefälligst bewerben. Die Homepage zeigt folgenden Text:

"Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu
arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens
16 Stunden pro Woche aufzunehmen."

Letztes Jahr erklärte mir bereits ein anderer Berater 16 Stunden seien zu wenig. 20 Stunden müssen es sein und ggf. muss ich bis 19 Uhr arbeiten können. Solange hat kein Kiga/Hort offen, das Ganze steht auch nirgends auf der Homepage oder sonst wo. Zumindest ist alles was ich finde: Das AMS hat auf Betreuungspflichten Rücksicht zu nehmen. Das AMS aber sch**ßt auf seine eigenen Bestimmungen und die Rechte der Arbeitssuchenden.

Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihren Einsatz, Herr Moser. N. (30.03.21)

Info: zu Betreuungspflichten


26.03.2021 um 10.59 Uhr - von M*. - "Notstandshilfebezieherin und nebenbei selbständige Künstlerin"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin Notstandshilfebezieherin. Nebenbei als Selbständige Künstlerin tätig. Ich muss daher jedes Monat einen Bruttoeinkommensnachweis erbringen. Was dann über meine Fortzahlung beim AMS entscheidet - je nachdem ob ich unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze liege. Falls ich eine Covidförderung erhalte ( https://www.ksvf.at/covid-19.html ) gilt dies als Umsatz? Und damit Meldepflichtig? Damit würde ich meine Notstandshilfe ja für 3 Monate verlieren. Ist das korrekt?
Herzlichen Dank im Vorfeld und beste Grüße M. (25.03.21)

Antwort:
Ja, ich befürchte, sie müssen die "Einkommen" melden. Ob sie die Notstandshilfe für die Zeit der Unterstützung verlieren, hängt auch davon ab, wie hoch diese ist.
Je nach dem, kommt es zur Anrechnung kanns sein, dass ev. noch was von der Notstandshilfesumme überbleibt?

Sagt ihnen IGKultur etwas. Ich denke dort bekommen sie kompetente Infos / Auskunft zur "Materie". Probieren sie es! (Ohne Gewähr)

Eine grundsätzliche Info: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?

27.03.2021 um 9.32 Uhr - von M*. - "Dank"
Herzlichen Dank für die rasche Antwort! Liebe Grüße M (26.03.21)


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