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18.05.11 um 10.31 Uhr - von Lo*. - "Wer hat so aller Zugriff auf unsere Daten"


hallo soned team, gratulation zu einer million klicks

vielleicht kennt sich wer aus bzw kann dies weiterleiten :

wer hatt so aller zugriff auf unsere daten ( gkk, ams, gemeinden, kh, ) welche im sozialversicherungsystem gespeichert (verarbeitet) werden ?

bzw kann das ams seinen text (senf) hinzufügen (bspl. ist arbeitsfaul )

danke (17.05.11)

Siehe Antwort im Eintrag vom
26.04.11 - von Mer*. - "Gegen Intoleranz der Gesellschaft sowie Willkuer des Staatsapparates bzw deren Vertreter in Behoerden, Aemter..."



18.05.11 um 10.02 Uhr - von W. F*. - "Über neue Bemessungsgrundlage durch "SÖB"-Anstellung in die Armut drängen"


Sehr geehrter Herr Moser,

Habe als quereinsteiger in die IT-Branche einiges an Kursen in anspruch nehmen können, und bin zumindest am Papier sehr gut qualifiziert. Leider fehlt mir die Berufspraxis - es ist für mich als mittlerweile mitte 40er ganz und gar nicht leicht einen Neueinstieg in die reale Berufswelt zu finden.
meine ams-betreuerin hat mir jetzt eine frist gesetzt bis juli, sollte sich bis dahin keine anstellung ergeben haben wird sie mich zu trendwerk zubuchen.
Meine frage ist nun folgende:
Habe heuer im oktober meinen 45.geburtstag - wird meine bemessungsgrundlage neu berechnet, wenn ich die anstellung bei trendwerk vor meinen geburtstag antreten muss ?
meines wissens nach erfolgt eine neuberechnung ja erst nach 6 monaten einer fixen anstellung. diese wären erst nach meinen geburtstag erfüllt - ist dieser zeitraum nun schon bei antritt oder erst nach vollendung der 6 monate wirksam ?

hätte durch die neuberechnung nicht unerhebliche einbussen; gibt es irgendeine möglichkeit diese anstellung bei trendwerk ohne bezugssperre zu vermeiden ?
Auf mein Zweifeln, was mir dieses arbeitsverhältnis bringen soll äußerte meine betreuerin leider nur zynisch \"zaus sitzen\'s ja auch nur rum und machen\'s nix\"
Ich weiss zwar nicht woher angenommen wird, dass ich zuhause nichts mache, ich fürchte mich dennoch vor 8 monaten sinnloser Herumsitzerei mit der Konsequenz, dass ich danach auch noch weniger Notstandshilfe bekomme als davor.

Vienen Dank im Vorraus für Ihre antwort.

mit freundlichen Grüßen
w. f.
(17.05.11)

Antwort: Zwangsmassnahmen als Methode um Arbeitslose Bezüge zu kürzen und in die Armut zu drängen!
Wenn sie vor ihrem 45. Geburtstag in einen SÖB-SozialschmarotzerBetrieb vermittelt werden, so wird dies nach einem 28 wöchigen DV. die neue Bemessungsgrundlage! (5 jahres Streckfrist)
Dazu ein Beispiel

Diese u.a. "erster Arbeitsmarkt-Vernichter-Anstellungen" sind zumutbare DV., wenn der eigens dafür niedrigstKV. zur Anwendung kommt!
Es sind oft Deppenkurse vorangeschalten!
Weiterführende LInks anklicken!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!



18.05.11 um 9.51 Uhr - von Ni*. - "Kennt jemand den Aufnahmetest? - Bitte um Info"


Hallo!

Kennt jemand von euch den Kurs vom AMS Büro Plus für Buchhaltung und Personalverrechnung???Wenn ja kann mir jemand sagen wie der aufnahmetest aussieht bzw.welche fragen da gestellt werden???hatte noch nie einen Aufnahmetest bin mega nervös und finde im Internet nichts darüber!!!
Hoffentlich könnt ihr mr weiterhelfen!Ich bitte um Antworten auf meine mailadresse nicimama@geomix.at!
Danke Danke Danke
(17.05.11)



18.05.11 um 9.38 Uhr - von L. K*. - "Antrag zur individuellen Kursförderung"


Hallo!
Ich habe soeben ihre Seite entdeckt = finde ich SUPER!

Ich wollte hiermit nur mal Fragen, ob es Kontaktpersonen oder Erfahrene AMS Besucher gibt, die mir bei einem Antrag zur individuellen Kursförderung helfen könnten.

Ich habe nämlich einen VHS Kurs gefunden, den aber das AMS nicht fördern möchte und wollte mich über meine Rechte erkundigen.

Danke und lG,
L. K.
(16.05.11)

Antwort: Beschreiten sie den Formalweg
Auf tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung gibt es keinen Rechtsanspruch!
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

Z. Bsp.: Module: Kurs muss mind. 4 Wochen dauern - In der Woche mind. 20 Std. Ganztagskurs und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten!
Daten den ausgewählten Kurs betreffend mit vorlegen!



18.05.11 um 9.29 Uhr - von G. P*. - "Ich habe nun beschlossen das ich gegen die Zuweisung zum Deppenkurs vorgehe"


hallo!

ich habe volgendes problem: ich wurde von meiner ams beraterin im april in die massnahme your choice - qualifizierungsoffensive f. personen bis 30 jahre, veranstalter: ibis acam, gesteckt. zu diesem zeitpunkt war ich im veranstaltungsbau geringfügig beschäftigt und ging davon aus das ich ab anfang mai vollzeit angestellt werde da die festivalsaison beginnt. das habe ich meiner betreuerin auch mitgeteilt. es war ihr schlichtweg egal und sie meinte solange ich nur geringfügig gemeldet bin muss ich da hin. ich bin daraufhin zu kursbeginn in krankenstand gegangen und hab mich nach 8 tagen wieder gesund gemeldet. hatte nun letzte woche donnerstag wieder termin und wurde in die gleiche massnahme gesteckt. auf meine frage hin ob ich einen kurs machen könne der mir beruflich weiterhilft, ich habe bis letztes jahr oktober malerei in berlin studiert und bereite mich gerade für die aufnahmeprüfung an der angewandte vor, kam die antwort dafür gebe es kein geld. zu guter letzt meinte sie!
wenn ich rein zufällig wieder krank werde müsste ich damit rechnen das mir die mindestsicherung gestrichen wird.
ich habe nun beschlossen das ich gegen die zuweisung zu dem kurs vorgehen, bzw. berufung einlegen möchte, es stellen sich nun aber ein paar fragen zu denen ich bis jetzt keine antwort finden konnte.

wie lege ich berufung ein, gibt es eine \"musterberufung\"?
was muss in der berufung stehen?
wird mir in der zeit der bearbeitung die mindestsicherung gesperrt?
habe ich chancen mit der berufung erfolgreich zu sein?

herzlichen dank im voraus,
mfg, p.g. (16.05.11)

Antwort:
"Das AMS freut sich, wenn es Betroffenen die geringfügige Beschäftigung in der Notstandshilfe/ALG verunmöglichen kann. Hat es doch den Auftrag Betroffene in die Armut und Abhängigkeit zu hieven, um deren Ausbeutung - "über Zwangsvermittlung in den NiedrigLohnsektor" - sicher zu stellen!

Es wundert mich aber dass diese Strategie auch bei der MIndestsicherung angewendet wird, da dieses geringfügige Einkommen von dieser "Sozialhilfe" abgezogen wird?

Bei der MIndestsicherung sollte nicht gleich eine gänzliche Sperre eintreten? (Bis 50%)
Über diese Mindestsicherung-Farce ist aber nichts mit Gewissheit zu sagen, da diese nach grosspuriger Ankündigung doch wieder Ländersache ist!

">Ich befürchte, dass es in Zukunft VwGH-Erkenntnisse brauchen wird, um klar zu stellen, dass die Mindestsicherungsempfänger auch dem AlVG unterstellt sind, was meiner Meinung nach sein muss!"

In diesem Fall müssen sie über ihre Defizite und den DeppenKurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden! Parteiengehör muss ihnen auch zuteil werden!
Wenn nicht ist dies u.a. ein Berufungsgrund - (Berufung)

Fehlende Belehrung VwGH-Erkenntnis (Gesetzestext)

auch sind die Kosten nur gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Siehe auch:
20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Aufsuchende Vermittlung

Wird ihnen der Bezug "rechtswidrig" gesperrt, so wird die Berufung /Beschwerde an den VwGH erfolgreich sein!

- Da das AMS eine eigene demokratie-zerstörende "Gerichtsbarkeit" besitzt und rechtswidrige Sperren selbst in Berufungs"Verhandlungen?" oft bestätigt werden, kann eine Beschwerde an den VwGH erforderlich werden!

Recht erlangt man dann erst (sicher) beim VwGH - Der lange Rechtsweg Ist aber dann unbedingt anzuraten!
Deshalb setzt das AMS seine Schweinereien um, weil es weiss, dass Arbeitslose diesen Aufwand selten eingehen "können"!
Nicht nur weil Zeit und Nerven draufgehen, Angst vor Kosten mitwirken, sondern weil es auch vorläufig die Existenzsicherung / den Bezug rechtswidrig einstellt ! Trotzdem müssen diese Schweinereien bekämpft werden!

Ja, und nochwas, der Verantwortliche für diese rechtstaatslosen Schweinereien ist Ex-Gewerkschaftschef und jetzige "Sozial"-, besser Lohndumpingminister Hundstorfer von der "SPÖ?" ?

Lassen sie sich nicht einschüchtern, wenn sie krank sind und ein Arzt sie krank schreibt hat diese Person den Mund zu halten!!

Gehen sie nur mehr mit einer Begleitperson zu Terminen - Wirkt Wunder!

> Auf tatsächliche Qualifizierung gibt es keinen Rechtsanspruch!
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

Z. Bsp.: Module: Kurs muss mind. 4 Wochen dauern - In der Woche mind. 20 Std. Ganztagskurs und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten!
Daten den ausgewählten Kurs betreffend mit vorlegen!



SoNed kann keine Gewähr übernehmen - Heisst: Jeder muss in Eigenverantwortung selbstbestimmt gegen diese menschenverachtende Politik der Ausbeutung und persönlichen Entwertung vorgehen!
Wie man in SoNed sieht! Machen das (erfolgreich) immer mehr!
Wenn gewisse Grenzen hin zu Schweinereien übertreten werden! Muss man sich auch wehren, alleine schon deshalb, um die Selbstachtung nicht total zu verlieren!
(Was die Konsequenz/das Ziel dieser hundertmillionen-Euro-teuren Mobbingkurse/Volksvertrottelungskurse ist!)"

18.05.11 um 11.31 Uhr - von G. P*.
herzlichen dank f. die schnelle antwort.
also ich wurde auf jedenfall nich über meine defizite aufgeklärt und mir wurde keine möglichkeit zu einer stellungnahme gewährt, bzw. wurde ich nicht darüber informiert das es dieses recht gibt.
wann muss ich berufung einlegen?
sollte ich bereits vor kurs beginnt ein schreiben an meine betreuerin und die geschäftsstellenleitung senden oder abwarten bis mir das geld gekürzt wird und dann in berufung gehen?
mfg, p. g.

Antwort:
Wenn sie die Teilnahme verweigern wird der Bezug vorläufig rechtswidrig eingestellt (gekürzt) und eine Niederschrift aufgenommen!
(Nicht unterschreiben - wenn sie mit Inhalt nicht einverstanden sind!)
Bescheid schnellstens verlangen!
Wenn sie den schriftlichen Bescheid bekommen legen sie auf diesen innerhalb von 14 Tagen Berufung ein!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen



16.05.11 um 6.39 Uhr - von G. S. - "Unter anderem sammle ich noch weitere Paragraphen bez. AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz), Datenschutz und Zumutbarkeit"


Danke nochmal an Christian für die ausführlichen Rückmeldungen bezüglich Jobtransfair. Danke auch an S. für den interessanten Erfahrungsbericht!
Jetzt bin ich tatsächlich krank, das heißt den 1. Termin werde ich ziemlich sicher mal sausen lassen. Ansonsten habe ich mir aber eine Strategie zusammen gebastelt: unter anderem sammle ich noch weitere Paragraphen was das allgemeine AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) und den Datenschutz und die Zumutbarkeit betrifft. Ich werde auf jeden Fall weiter darüber berichten und etwaige erfolgreiche Strategien hier auf soned mit den Betroffenen teilen!
Liebe Grüße, G. S. (15.05.11)

unter:
13.05.11 - von G. S. - "Mit solchen AMS-Aktionen beginnt anscheinend der tatsächliche soziale Abstieg."
"Habe keine Lust mir meinen weiteren beruflichen Werdegang durch so eine Maßnahme versauen zu lassen!"


15.05.11 um 20.05 Uhr - von Z. G*. - "Während ich mich bemühe, vermeintliche Irrtümer, Fehleinschätzungen, Fehlinformationen aufzuklären, muss ich langsam feststellen, dass all das gängige Praxis und womöglich auch Kalkül ist."


Lieber Herr Moser,

ich habe erst seit gut 2 Monaten mit dem AMS zu tun und bin deshalb mit manchen Gebräuchen noch nicht so vertraut. Jetzt finde ich mich in einer verwirrenden Situation wieder. Während ich mich bemühe, vermeintliche Irrtümer, Fehleinschätzungen, Fehlinformationen aufzuklären, muss ich langsam feststellen, dass all das gängige Praxis und womöglich auch Kalkül ist. Konkret:

Ich bekam ein PDF mit Namen \"Teilnahmeschreiben\". Absenderin ist eine mir bis dahin unbekannte AMS-Bedienstete. Ich sei eingeladen zur Veranstaltung \"Erstellung elektronischer Lebensläufe\". Es folgen Angaben zu Beginnzeit und -ort, dann der Hinweis es handle sich um eine Kontrollmeldung und die üblichen Drohungen. Informationen über Inhalte, Ablauf, Dauer und Zweck der Veranstaltung fehlen komplett. Die Worte Kurs, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme kommen nicht vor.

Inzwischen hatte ich eine reguläre Kontrollmeldung. Die Vertretung meiner Betreuerin wusste nichts davon, hat mir aber auf Nachfrage ein Informationsblatt gegeben und gesagt ich soll einfach mal hingehen, dann werde ich schon mehr erfahren. Diesem neuen Blatt entnehme ich nun, dass es sich um einen über 2 Wochen laufenden, 80-stündigen Kurs handelt. Ziel ist \"Die Zusammenstellung eines eigenen, elektronischen Portfolios [...] für das rasche, unkomplizierte Erstellen individueller Lebensläufe.\"

Keiner meiner Gesprächspartner seitens des AMS hat zuvor einen Kurs erwähnt. Meine Bewerbungsunterlagen wurden nie thematisiert, geschweige denn begutachtet. Was lässt diese Leute also annehmen, dass ich Unterstützung beim Erstellen meines Lebenslaufs brauche? Aus meinen Daten geht jedenfalls das Gegenteil hervor: Matura, Korrektorat für eine Tageszeitung, mehrjährige Berufserfahrung als Grafikerin. Meinen Lebenslauf habe ich in einem professionellen Layoutprogramm erstellt. Jede andere Methode wäre in meiner Branche peinlich.


Meine Fragen:
1. Ist das so üblich?

2. Was erwartet mich bei dieser Veranstaltung - ein klärendes Gespräch oder der Beginn eines Zwangskurses?

3. Angenommen, ich komme am Montag früh zum vereinbarten Termin und dort wird mir eröffnet, dass ich erst am Abend wieder gehen darf (ganz zu schweigen von den darauffolgenden Tagen). Dürfen die das? Dürfen die mich unangekündigt für so lange Zeit anwesenheitsverpflichten?

4. Wer bestimmt, welche Kurse mir zugeteilt werden? Die Absenderin des \"Einladungs\"-Schreibens oder die mir zugeteilte Betreuerin?

5. Ich habe auf diesen Seiten bereits an mehreren Stellen gelesen, dass vor einem Kurs ein Defizit definiert werden muss. Gibt es dazu einen Gesetzestext?

voll irrationaler Zuversicht und mit freundlichen Grüßen,
Z. G.

Antwort:
Sie haben es richtig erkannt!
Dem AMS interessiert ihre Interessen etc. nicht! Es ist zum neoliberalen LohndumpingInstrument verkommen, das sie mit Hilfe der Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse* in den Niedriglohnsektor drängen soll!
(*Gegründeter Wirtschaftszweig der an der Not der Menschen verdient und der mit den Millionen der Versichertengemeinschaft entlohnt wird um das Kalkül dieser Arbeitsmarktpolitik umzusetzen! - Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)


Bei der Veranstaltung geht es um den Besuch eines Deppenkurses!

Da sie vom AMS nicht über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt wurden - Auch muss ihnen Parteiengehör zuteil werden! -
dürfte ihnen der Bezug bei einer Teilnahme-Verweigerung nicht gesperrt werden!
Was aber üblich ist! (Rechtsstaat gibt es beim AMS nicht!)

Wird ihnen der Bezug trotzdem rechtswidrig gesperrt, so wird die Berufung /"Beschwerde an den VwGH erfolgreich sein!

(Beschwerde an den VwGH gebe ich deshalb an weil das AMS eine eigene demokratie-zerstörende "Gerichtsbarkeit" besitzt und rechtswidrige Sperren selbst in Berufungs"Verhandlungen?" oft bestätigt werden!
Recht erlangt man dann erst (sicher) beim VwGH - Der lange Rechtsweg Ist aber dann unbedingt anzuraten!
Deshalb setzt das AMS seine Schweinereien um, weil es weiss, dass Arbeitslose diesen Aufwand selten eingehen "können"!
Nicht nur weil Zeit und Nerven draufgehen, Angst vor Kosten mitwirken, sondern weil es auch vorläufig die Existenzsicherung / den Bezug rechtswidrig einstellt ! Trotzdem müssen diese Schweinereien bekämpft werden!

Ja, und nochwas, der Verantwortliche für diese rechtstaatslosen Schweinereien ist Ex-Gewerkschaftschef und jetzige "Sozial"-, besser Lohndumpingminister Hundstorfer von der "SPÖ?" ?)


Fehlende Belehrung VwGH-Erkenntnis (Gesetzestext)

auch sind die Kosten nur gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Siehe auch:
20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Und Vorsicht das AMS wie die MitarbeiterInnen sind äusserst unseriös!
Da es fast keine angemessen entlohnten Arbeitsplätze gibt, wird geschaut, dass man den Betroffenen/Opfern/"Kunden?" aus allem einen Strick dreht!
Auch Bezugssperre verbessert die AL-Statistik - Was ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist und mit Prämien belohnt wird!

Also das AMS braucht nur mitzubekommen, dass sie irgendwo abgesagt haben, so gibt es wegen Verweigerung oder Vereitelung eine Bezugssperre!
Egal wer etwas schickt!
In ihrem Fall wurden sie zusätzlich von der Vertretung aufgefordert hinzugehen!
Ist im AMS-Verständnis eine Vermittlung! Wobei es auch egal ist welcher AMS-MitarbeiterIN ihnen die Zuweisung sandte! Es ist eine Deppenkurs-Vermittlung!
Alles Gute (ohne Gewähr)



15.05.11 um 8. 32 Uhr - von F. R*. - "Psychoterror vom AMS-Salzburg"


Psychoterror vom AMS-Salzburg

Vom AMS-Salzburg kam ein Brief. Eine Stelle als Helfer bei einem berüchtigen Seelenverkäufer. Auf diese Provokation reagierte ich als eine Person mit gediegener Ausbildung und Praxis nicht. Bei einem Termin am 31.5.2010 beim AMS-Salzburg sagte ein gewisser Herr J. P.: \"Ich hätte ein psychisches Problem, weil ich auf diese Zuweisung nicht ragiert hätte\". Weiters machte er meine Qualifikation lächerlich und wurde ausartend, wie ein Verrückter. Ein verabredeter, stalkingartiger Telefonterror von einigen dubiosen Verleihfirmen folgte. Der Wechsel der Telefonnummer war der einzige Schutz gegen dieses Stalking. Eine Richterin empfahl, mir die Arbeitslosenunterstützung streichen zu lassen, und dann im Instanzenzug die Rechtslage abzuklären. Die Arbeitslosenunterstützung wurde gestrichen, jedoch wurde kein Bescheid mit einer Begründung ausgestellt. Eine weitere Rechtsbeugung. Eine Anwältin erklärte, dass ein Verfahren wegen Beleidigung und Verabredung schwierig sei, weil!
als Beweis eine Drittperson anwesend sein müsste.

Der Sachverhalt wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt und ist aktenkundig. Obwohl es viele Fälle von Schikanen und Psychoterror gegen andere Arbeitslose gab, wurde bis heute keine Anklage gegen das AMS wegen derartiger Praktiken erhoben. Anscheinend gibt es noch unbekannte Sondergesetze. Weil keine rechtliche Möglichkeit gegen diese Verabredung besteht, veröffentliche ich den Sachverhalt auf der unabhängigen Internetplattform \"Wikileaks\".

Nachdem öfters Situationen der Rechtlosigkeit gegen den Staat und mächtigen Gruppen vorkamen, habe ich dieses Thema in mein Buch \"Sieg der Intuition\" eingebaut. Die sozialkritischen Themen, über die Ohnmacht des Einzelnen gegen die Allmacht des Staates und mächtige Gruppen sind ein zeitloses Thema von B.Traven. Dies ist ein klassischer Fall wie die Notlage von Arbeitslosen von korrupten Mitarbeitern des AMS ausgenützt wird. Mit Schikanen und Psychoterror, Zuweisung zu Seelenverkäufern und dubiosen Firmen, also Methoden, die in der Grauzone der Legalität liegen versucht man die Streichung der Arbeitlosenunterstützumg zu erreichen. Der typische Weg, wie man unerwünschte Personen ohne Lobby in den sozialen Abstieg und in den politischen Extremismus führt.

facebook.com /pages/ Frank-Traven /
Frank Traven (14.05.11)

14.05.11 um 7. 32 Uhr - von D. S. - "Erfolg, Dank deiner Seite"
"Liebe Leute macht es wie ich kämpft!"


hallo lieber christian und soned leser
nach langer zeit dachte ich dir ich muss dich heute an meinen erfolg teilhaben,denn ich dank deiner seite und hilfe gemacht habe
heute hatte ich ams termin die betreuerin war letztes so komisch schon wegen einen straflager deshalb ging ich heute bestens ausgerüstet auf dieses amt ggg
und prompt rief meine ams betreuetrein wieder bei jobtransfäir an und buchte mich zu nachdem sie aufgelegt habe erwiderte ich sie können gleich wieder mich dort abbestellen,
sie ganz erstaunt warum das ich sagte ich wurde nicht aufgeklärt über die defezite und kenntnisse die mir fehlen und fragte auch nach ob die kosten gerechtfertig sind was das kostete des weiter sagte ich ich das ich dort schon 3 mal war und somit den sinn dieses institutes nicht sehe
dann hab ich ihr noch ein paar § um die ohren geknallt (die ich natürlich von deiner seite mir vorher ausgedruckt habe)und siehe da sie buchte mich wieder aus gggggg
so liebe leute macht es wie ich kämpft .
liebe grüsse und 100000000000dank dir christian (13.05.11)

Antwort:
gratuliere und danke für die rückmeldung - freut mich
alles gute weiterhin



13.05.11 um 7. 34 Uhr - von G. S. - "Mit solchen AMS-Aktionen beginnt anscheinend der tatsächliche soziale Abstieg."
"Habe keine Lust mir meinen weiteren beruflichen Werdegang durch so eine Maßnahme versauen zu lassen!"


Hallo Christian, liebe LeidensgenossInnen

ich habe sehr viel in Deinem Forum gelesen und auch andere Seiten durchstöbert, wie arbeitslosennetz.org, amSand, dennoch bin ich mir nicht sicher wie ich mich verhalten soll, da mir von meinem Betreuer ein Schreiben \"Arbeitstraining für Jobtransfair (SÖBÜ 2011)\" (Traineeprogramm als Vorbereitung auf eine Anstellung als Transitarbeitskraft) vorgelegt worden ist.

Kurz zu meiner Situation: ich bin knapp über 30, habe als höchste Ausbildung ein abgeschlossenes Studium und bin seit 16 Monaten arbeitslos. Ich habe bereits zwei Kurse besuchen dürfen. (Über meine Erfahrungen mit dem AMS habe ich einen eigenen Beitrag, ebenfalls mit dem Nick G. S. verfasst.)

Nun steht in diesem Schreiben: Traineeprogramm für 5 Wochen und anschließend Dienstvertrag bei Jobtransfair 1-9 Monate.

1. Das was ich bei Jobtransfair in den Stehzeiten (= Zeit wo ich gerade nicht als Arbeitskraft überlassen bin, sondern mich 30 Std/Woche in irgendwelchen Räumlichkeiten des Arbeitskräfteüberlassers Jobtransfair aufhalten muss und irgendwas unsinniges machen muss) bezahlt bekommen würde, wären ca. 60 EUR weniger als was ich zur Zeit an Notstandshilfe und Mindestsicherung (inkl. Mietbeihilfe) bekomme.

2. Habe ich keine Ahnung was für Jobs (hauptsächlich werden Regalbetreuer an große Handelsketten vermittelt) die mir dort aufs Auge drücken wollen.

3. Ehrlich gesagt ist es das erste Mal, dass ich mich nun so richtig mies fühle. Dass ich bis jetzt keine Arbeit gefunden habe, das habe ich mit meiner optimistischen und kämpferischen Einstellung bisher ganz gut kaschiert, aber mit solchen AMS-Aktionen beginnt dann anscheinend der tatsächliche soziale Abstieg. Allein dieses Schreiben \"Arbeitstraining\" in Händen zu halten, hat sich angefühlt, als wenn ich eine Verständigung über einen bevorstehenden Haftantritt bekommen hätte.


A: Die meisten Erfahrungsberichte zu SÖBÜ die ich hier gelesen habe, liegen nun schon etwas länger zurück. Gibt es aktuell zu diesen SÖBÜs etwas zu berichten?
Ich hab ja keine Ahnung, aber läuft das darauf hinaus, dass ich trotz Studienabschluss Regale im Supermarkt einräumen darf?

Ich habe 10 Jahre Berufserfahrung, davon einige in leitender Position, einige als Freiberufler und ich habe keine Lust mir meinen weiteren beruflichen Werdegang durch so eine Maßnahme versauen zu lassen.

B: Vorerst muss ich mich nun nächste Woche zu einem Termin einfinden, natürlich unter Androhung der Sperre meiner AMS-Leistungen (Kontrollmeldetermin nach §49 AlVG).
Ich werde auf jeden Fall vorerst nichts unterschreiben, sondern im Notfall die hier oft gepredigte Formel \"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck [...] leiste ich [...] keine Unterschrift.\" verwenden.

C: Beim Wechsel von der Servicezone zur Beratungszone, habe ich einmal eine Betreuungsvereinbarung unterschrieben. Einen Betreuungsplan habe ich allerdings nie gesehen, dass es so etwas gibt, habe ich erst hier im Forum erfahren.

D: Das Gespräch mit meinem Betreuer lief ca. so ab:
Betr.: Was gibts neues bei ihnen?
Ich: Nächste Woche Vorstellungsgespräch bei Firma XYZ.

Betr.: Aha, ich habe kein Stellenangebot für sie. Aber ich gebe ihnen da mal was mit, das ist ein sozialökonomischer Betrieb. Da werden sie eingeschult. Während der Phase erhalten sie weiterhin Notstandshilfe und dann werden sie dort angestellt als Transitarbeitskraft.
Ich: Wie lange habe ich denn sozusagen noch Gnadenfrist? Ab wann werde ich zu Tätigkeiten vermittelt die unter meiner Qualifikation liegen?
Betr.: Naja, eigentlich jetzt schon. Weil sie Langzeitbeschäftigungsloser (LZBL) sind. Aber melden sie sich dort, die werden ihnen helfen.

Ich: Gibts nicht die Möglichkeit einen Kurs zu machen. Ich habe ja einen Englischkurs absolviert (Anm.: der war tatsächlich nicht übel, war auf sehr hohem Niveau.), dass man noch eine andere Sprache auffrischt etc.
Betr.: Nein, bei ihnen liegt es ja nicht an der mangelnden Qualifikation. Aber als LZBL müssen sie jetzt was machen, gehen sie dort hin, die finden schon was für sie.

Tja, der Text ist jetzt elendslang geworden, sorry. Über Rückmeldungen, Erfahrungsmeldungen würde ich mich sehr freuen. Ebenso über Tipps wie ich diesem Zwangsverein jobtransfair entkomme.

Liebe Grüße, G. S. (12.05.11)

Antwort:
Auch ein Transitarbeitsplatz muss sich nach "niedrigsten" KV halten.
Wenn es sich um ein zumutbares Arbeitsverhältnis handeln sollte, so müssen sie vom Anfang weg den "KV."-Lohn bekommen!
Eine "Arbeitsanstellung" unter Notstandshilfe als Lohn ist nicht erlaubt!
- Eine Anstellung im SÖB drückt, je nach dem wie hoch ihre Notstandshilfe ist - nach 28 Wochen DV. die Notstandshilfe/ALG. runter, da es dann zu einer neuen Bemessungsgrundlage kommt.
"Macht zum Dauerstammgast bei der Mindestsicherung!"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Links (unterstrichen) folgen)

Keine Gratis-Arbeit!
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Beim Arbeitstraining unbedingt vorher in Erfahrung bringen um was es sich genau handelt!
Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Ein Arbeits-Training müsste definiert sein und muss sich im Vergleich zu einer befristeten Anstellung von z.bsp.1 Monat unterscheiden!
Kann z.Bsp. nicht die Arbeitsleistungs-Forderung wie ein Dienstverhältnis haben etc.!

antworten ZUM ARBEITSTRAINING unter
"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"? "Soziales Unternehmen will nicht nach KV entlohnen" (22.02.11)
(darunter auch:
24.02.11 um 10.07 Uhr - von R. - Frage ob dieses Arbeitstraining freiwillig ist, konnte oder wollte sie mir auch trotz mehrmaligen Nachfragens nicht beantworten.)

"ARBEITSERPROBUNG und ARBEITSTRAINING ist vorerst nur bis zum 31. Mai 2011 möglich." (29.04.11)

Sprechen sie ihre Betreuerin bez Betreuungsplan an. In Braunau wird er ausgedruckt?
Es empfiehlt sich zu Terminen eine Begleitperson mitzunehmen! Wirkt Wunder!


(ohne Gewähr)

13.05.11 um 11.18 Uhr - von W. S. - zu : G.S. Dazu gibt es einen netten Link...
link: http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/jobtransfer/index.html

14.05.11 um 7. 42 Uhr - von G. S. - Das erste Treffen bei JSI hatte Karlsplatz-Charakter.
Lieber Christian, werte LeidensgenossInnen,

Ein kurzer Erfahrungsbericht meiner AMS-Karriere:
Meine Erfahrungen mit dem AMS waren bisher ganz ok. Bzw. bin ich froh, dass ich so manche Horrorgeschichte die ich hier gelesen habe, nicht am eigenen Leib erfahren habe.
Ich habe mich beim AMS bisher ruhig verhalten. War höflich, aber nicht devot. Wurde während der Zeit in der Servicezone auch nie wirklich blöd angeredet. Zumindestens waren die Leute dort nicht schnippischer oder ungehaltener als so manche(r) Verkäufer(in) im Supermarkt über die man sich als Kunde wundert oder so mancher Beamter beim FA, Magistrat, etc.

Beim Wechsel in die Beratungszone habe ich dann bei einer Vertretung meines eigentlichen Betreuers eine Betreungsvereinbarung unterschrieben, wo halt das Übliche festgehalten worden ist, dass das AMS für mich einen Job sucht etc in den Bereichen XYZ.
Mein eigentlicher Betreuer ist ein bisschen ein komischer Typ. Er kommt nur selten vor die Türe (auf der steht NICHT ANKLOPFEN, NICHT EINTRETEN in rot, fett und groß. Ist das eigentlich bei allen AMS-Geschäftsstellen so?) und schaut dann immer auf die Uhr, so als wenn man zu spät gekommen wäre. Dabei sammelt er oft halbstündlich bis stündlich nur die Karten ein. Einmal wollte er mich heimschicken, weil er meinte ich sei zu spät gekommen. Ich war aber 5 Minuten vor dem Termin bereits da und habe ihm das natürlich gesagt. Als er dann meinte das könne jeder sagen, das sei ein guter Trick und fragte, warum ich nicht angeklopft habe, bin ich kurz etwas lauter geworden, hab ihm gesagt dass ich sicher nicht heimgehe, ich ihm sagen kann welche Kleidung der letzte Klient den er vor einer Stunde in sein Zimmer geholt hat, anhatte und dass auf der Tür steht, man soll nicht anklopfen. Und ihn gefragt, was er mir da unterstellen will.
Seitdem kommt zwar manchmal noch der dumme Blick auf die Uhr, aber gesagt hat er nie wieder etwas.
Der erste Kurs den ich besuchen musste war JSI bei Weidinger&Partner. Das Gebäude am Gaudenzdorfergürtel sieht von außen aus wie ne Abrissbude und auch der Pausenraum (zumindest für die Raucher) war unsagbar grausig. Und die Kursteilnehmer waren auch furchtbar, zumindest auf den 1. Blick. Bei der Gruppeneinteilung hatte ich dann Glück: die Junkies und Alkoholiker (das ist nicht abwertend gemeint, aber Menschen die herumtorkeln, mit blau gefärbten Lippen einschlafen oder heftigst nach Alkohol stinken, gehören (wenn schon) in ein Krankenhaus, eine Therapieeinrichtung oder nachhause, aber nicht in einen Bewerbungstraining-Kurs) kamen bis auf 2 Ausnahmen alle in die andere Gruppe. Der Trainer war wirklich sehr ok, ließ mich auch die meiste Zeit frei arbeiten. Die verpflichtenden zusätzlichen EDV-Kurse waren hauptsächlich für absolute PC-Anfänger gedacht. Hier übten wir Teilnehmer heftige Kritik: wenn schon für Anfänger konzipiert, dann sollte mit den in Büros üblichen MS Office-!
Paketen gearbeitet werden. Tatsächlich verwendet Weidinger&Partner LINUX/openoffice, mit der Begründung, dass man das im Sinne der Arbeitssuchenden so praktiziert, weil diese sich ja zuhause die LINUX/openoffice-Programme gratis downloaden können. Tatsächlich spart sich Weidinger&Partner hier einfach die Lizengebühren an Microsoft.

Den JSI Kurs wollte ich ursprünglich umgehen, habe auch gegen den Kurs protestiert und einen Englisch-Kurs zugesprochen bekommen, nachdem ich bei der Vorgesetzten meines Betreuers interveniert hatte und ich sie überzeugte, dass der Englisch-Kurs mir sicher mehr bringen würde. Da aber zwischen Einstufungstest und tatsächlichem Kursbeginn des Englischkurses dann 7 Wochen lagen, wurde ich abermals für JSI zugebucht. Ich absolvierte dann 12 Wochen Kurs am Stück.
Der Englisch-Kurs beim BFI war gut. Das Niveau war recht hoch- fast ausschließlich Akademiker. Beim abschließenden Test (BULATS, nach Cambridge-Kriterien) erreichten dann alle B2, C1 oder C2 Level. (C2 ist das höchste). Das einzige was genervt hat, war der übliche Bewerbungskram, aber das war Gott sei Dank nur einmal die Woche. Und auch die Tatsache, dass wir KursteilnehmerInnen alle aus dem 17. und 18. Bezirk waren und man uns aufs BFI in den 5. Bezirk Stöbergasse schickte, mit 45 Minuten Fahrtdauer für die einfache Fahrt für ne 20/h-Maßnahme.

Dass diese Kurse natürlich gebucht werden, um Leute aus der Arbeitslosen-Statistik rauszunehmen ist klar und das habe ich gegenüber dem AMS und den Instituten auch so kommuniziert.

Tja und nun lockt jobtransfair...
(Christian wenn du so nett bist und diesen Eintrag mit meinem anderen an dieser Stelle verlinken könntest?!)

Alles Gute, G. S.

Das ist jetzt eine aktualisierte Form meines zweiten Beitrages von gestern Abend 12.5.), um zu verdeutlichen, worauf meine Kritik bezüglich EDV-Kurse abzielt (MS Office vs. openoffice) und eine Verdeutlichung, was ich davon halte, suchgiftkranke und alkoholkranke Menschen in AMS-Kurse zu verfrachten.
Und das Wort Junkies habe ich verwendet, weil das meinen damaligen Eindruck gut wiedergibt. Das erste Treffen bei JSI hatte Karlsplatz-Charakter. (13.05.11)

14.05.11 um 3.57 Uhr - von G. S. - Ich kann nicht schlafen, es lässt mir keine Ruh\'... danke AMS.
Ehrlichen Dank an Christian und W.S. für die Antworten und den Link. Den Link kannte ich schon- manchmal ist es aber nicht so leicht sich die entsprechenden Infos zusammenzususuchen, was gerade an VwGh-Urteilen aktuell, nicht mehr aktuell, wieder aktuell ist. Und wie die Handhabung des AMS aktuell in der Praxis aussieht.

Das mit der Entlohnung nach KV, fürchte ich, hält jobtransfair ein. Zumindest schreiben sie das überall. Ich hab nur keine Lust als \"Arbeiter\" eingestuft zu werden und für ein Spottgehalt Hilfstätigkeiten zu verrichten. Nichts gegen \"ehrliche\" Arbeit und Arbeiter, aber wie im ursprünglichen Posting angedeutet, könnte das meine \"Karriere\" endgültig zerstören.

Meine Notstandshilfe ist leider auch äußerst niedrig, liegt bei ca. 400 EUR im Monat. Bei mir wurde natürlich genau das Jahr zur Bemessung herangezogen, in dem ich hauptsächlich freiberuflich gearbeitet habe und gerade mal so nebenbei einen Mini-Job als Freier Dienstnehmer (inkl. Al.-Vers.) hatte.

Ich habe ja, wie berichtet, bald den VORSTELLUNGSTERMIN (so wie ich das verstehe von einem Betreuer/Berater von Jobtransfair, der sich aber zum Termin in \"meiner\" Geschäftsstelle des AMS einfinden wird). für das ARBEITSTRAINING für Jobtransfair. Hab ich das richtig verstanden (Christians Link zu R.\'s pro-mente Arbeitstraining), dass diese \"Arbeitstrainings\" vorerst bis 31.5. befristet sind? Das heißt, bis 31.5. kann man in so ein Arbeitstraining einsteigen und danach nicht mehr?
Ich laboriere zur Zeit an einem leichten grippalen Infekt, bin aber nicht krankgeschrieben. Das heißt, sollte ich wider Erwarten noch stärker erkranken und erst am 1. Juni wieder gesund sein, habe ich (vorerst) keinen Anspruch mehr auf das Arbeitstraining?

Sollte ich zum Termin gesundet sein, nehme ich auf jeden Fall eine(n) Zeugen/in mit- sofern nur irgendwie möglich. Ich unterschreibe nichts, bzw nehme mir den Vertrag nicht unterschrieben mit nach Hause. Zuhause wird das mit dem Zusatz \"Unter dem auf mich ausgeübten Druck....\" ergänzt, außerdem werde ich den Zusatz anbringen, dass sie meine Daten nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung weitergeben dürfen. Was ist das bitte für eine Praxis, dass etwa ein Sozialarbeiter von jobtransfair dem AMS über meine Befindlichkeiten Auskunft geben darf?
Sollte mir im Fall der Unterschriftsverweigerung die Sperre der AMS-Leistung angedroht werden, bitte ich den Zeugen das zu notieren, bzw lasse ich mir das vom Jobtransfair(?)-Betreuer schriftlich ausfolgen und unterfertigen.
Sind denn diese Typen (Betreuer/Berater) dann direkt von jobtransfair? Weiß das jemand?

Dann soll ich - laut eurer Antwort - genau in Erfahrung bringen was das Arbeitstraining beinhaltet. Das heißt, wenn die mir sagen: Bewerbungen schreiben, Lebenslauf schreiben (Dinge die ich in den anderen zwei Kursen bereits gemacht habe und wo es an meinen Unterlagen definitiv nichts zu verbessern gibt.), dann wäre das nicht ausreichend? Da ja meine Qualifikationen dadurch nicht mehr vorangetrieben werden? (wäre nicht im Einklang mit dem neueren VwGh Urteil?)

Ist bei mir der Status LZBL gleichzusetzen mit mangelnder Qualifikation?
Mein letzter Kurs endete übrigens im November. Ich war unmittelbar hintereinander in 2 Kursen, also 12 Wochen am Stück, hätte da nicht die Reihung wieder von vorne beginnen müssen, weil ich ja in den 12 Wochen aus der Arbeitslosenstatistik rausgefallen bin?

Aus dem Gespräch zwischen mir (Punkt D, ursprüngliches Posting) und meinem Betreuer: wurde ich eurer Meinung nach ausreichend belehrt? Welche Defizite ich habe und was mit der Maßnahme angestrebt wird?
Oder ist diese Belehrung von jobtransfair durchzuführen? Bzw was muss diese Belehrung noch alles beinhalten?

Kann man auch direkt in einen SÖB-Job befördert werden, ohne vorgespanntes Arbeitstraining?

Ich weiß viele Fragen, aber mir ist manches trotz sorgfältigen Lesens der Links leider nicht ganz klar.

Danke für eure Mühe, liebe Grüße, G. S.

Antwort:
"Da sich das AMS und die neoliberalen Handlanger (SÖB-Sozialschmarotzer) nicht an Menschenrechte wie den Rechtsstaat halten!
Gibt es keinen Befreiungsschein oder Infos die gewährleisten, dass man von dieser Ausbeutung befreit ist!
Es spielen auch individuelle Umstände eine Rolle!
Die verlinkten Rechts-Infos sind grundsätzliche Antworten, die jeder zur Anwendung bringen kann/muss!
Im Klartext, erhoffen sie sich keine Befreiung "NUR" weil sie belegen können, dass dies und jenes rechtswidrig ist!
Die SchmarotzerBetriebe leben von den Arbeitslosen (den Menschen in Not)
Daher wird auf den Rechtsstaat "geschiessen", umso mehr , als das ihnen bei Vergehen/Verbrechen nichts passiert! (Das müssen wir ändern!)
Der/Die zu Unrecht behandelte bekommt halt, nach dem gewonnenen Rechtsweg (Berufung/Beschwerde an den VwGH), nach Wochen/Monaten sein rechtswidrig einbehaltenes Geld zurück!
Nur so kann das AMS und Zwangsmassnahmen als Lohndumping und Entrechtungs-Instrument verwendet werden.

Die Deppen-, Mobbingkurse reinigen die Langzeitarbeitslosenstatistik.
Nach 30 Tage Mobbingkurs sind sie nicht mehr LAL sondern Langzeitbeschäftigungslos! Dieser Status wird nach einer 62-tägigen Unterbrechung / Zwangsmassnahmen-Arbeit aufgehoben!
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

Arbeitstraining ist ein befristetes "Gratis"-Arbeitsverhältnis in einem Betrieb!
Bewerbungen schreiben ist ein Deppenkurs!
Der hat ihre Defizite aufzuheben.
Da sie solche Volksvertrottelungskurse schon besucht haben, können sie (in der Berufung) einbringen, dass ihnen die Kenntnisse die dort vermittelt werden müssen nicht fehlen und die Kosten nicht gerechtfertigt sind!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sie müssen vom AMS über ihre Defizite belehrt werden - So wie den Kurs-Inhalt der diese ausgleichen muss! Danach steht ihnen ein Parteiengehör zu!

Antworten oben - bitte anklicken!

>Klar kann man auch direkt in einen SÖB-Job vermittelt werden!
"Die Zwangsmassnahmen erledigen die Arbeit des AMS
- Da es keine "angemessen" entlohnten Arbeitsplätze gibt, werden die Statistikbeschönigungen/"fälschungen" über die Zwangsvereine erledigt! Dies bescherrt den AMS-MitarbeiterInnen die arbeitsmarktpolitischen Erfolge! Damit verbunden Prämien!
Weshalb die privaten Zwangsvereine-MitarbeiterInnen direkt im AMS ein Büro (zeitlich befristet) zur Verfügung gestellt bekommen!"

LzBl ist nicht mit mangelnder Qualifizierung gleich zu setzen!
Da es sich bei den Behörden MitarbeiterInnen um RealitätsverweigerInnen handelt,
(Wird verordnet)
- fehlende Arbeitsplätze verdrängt wird, werden Punkte gesucht/konstruiert, die individuelle Schuldzuweisungen zulassen!
Die realistische Situation zu akzeptieren würde fürchterliche psychische Schäden bei den "Tätern" verursachen und das Gewissen schwerst belasten!
Die Handlungen des AMS richten sich nicht nach Kompetenz sondern sind Feindbild-motiviert! (künstlich erschaffen!)

>Um zu verwirren werden bei Zuweisungen Deppenkurse/Mobbingkurse - SÖB-Transitarbeitsplätze-Arbeitstraining nicht mehr auseinander gehalten!
Was aber sein müsste!

Wenn sie die Zwangsanstellung nicht ertragen, müssen sie den Kampf aufnehmen - dazu sind die Infos bereitgestellt -
Oder sie akzeptieren, wie sie sagen, den sozialen Abstieg!

(Ich weiss dass das Konzept der Politiker und Behörden-TäterInnen aufgeht und bei Vielen ein sich wehren schwer möglich macht, da die asoziale menschenrechtswidrige Arbeitsmarktpolitik mit dem "Sozial"agenden verknüpft wurde, und Menschen, die sich gegen widerliche auch rechtswidrige Machenschaften wehren, die Existenzsicherung entzogen wird!
Aber es werden immer mehr, die sich "erfolgreich" wehren!)

Mal abgesehen von Erfolg und Misserfolg, tut es auch der eigenen Psyche gut, sich nicht wie die letzte unmündige entrechtete Dumpfbacke behandeln zu lassen!"

(Alle Einträge ohne Gewähr - gilt auch für die Info der Arbeitstraining-Befristung)

Ps.: zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

Z. Bsp.: Module: Kurs muss mind. 4 Wochen dauern - In der Woche mind. 20 Std. Ganztagskurs und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten!
Daten den ausgewählten Kurs betreffend mit vorlegen!

15.05.11 um 8.44 Uhr - von S. - Betrifft: Job-TransFair von G.S.
Job-TransFair - Gemeinnütziges Integrationsleasing, dürfte sich umbenannt haben, früher war es schlicht und einfach ein Gemeinn.Arbeitskräfteüberlasser. Vom Wort \"fair\" im Firmennamen sollte man nicht auf das Verhalten der JTF-Mitarbeiter dem Arbeitssuchenden gegenüber schließen.
In den Anfangsjahren war JTF noch relativ menschlich. Bei Übernahme nach der einmonatigen Probezeit, befristet auf
24(!) Wochen, bekamen die zukünftigen \"Mitarbeiter\", die weniger Arbeitslose hatten, als JTF bezahlte, den Betrag aufgestockt und den Mitarbeitern, die erhöhtes Arbeitslosengeld bekamen, wurde nichts weg genommen, Dienstverträge durften ausreichend
lange geprüft werden und Korrekturen dbzgl. wurden im allgemeinen zur Kenntnis genommen. Ob das heute noch so ist, muss ich bezweifeln, denn es weht schon seit längerem ein schärferer Wind.

Heutzutage wird man alles dran setzen, Arbeitslose mit höherem AL-Geld länger als 28(!) Wochen in SÖB oder zu
Arbeitsvermittlern reinzupressen, danach erfolgt eine Neueinstufung des Arbeitslosengeldes zu Ungunsten des Arbeitslosen.

Ich war zwei Mal im selben Jahr bei JTF und wurde nach 4 Wochen gefragt, ob ich bleiben will, was ich nachdrücklich verneinte.
Das war damals noch möglich und ich wusste das, leicht haben sie es mir trotzdem nicht gemacht, sie wollten mein Nein einfach nicht akzeptieren. In den 4 Wochen war bei beiden JTF-Aufenthalten keine ernstzunehmende Arbeitsvermittlung möglich. An zwei
Vorstellungstermine kann ich mich erinnern. Die Firmen - die eine Arbeiterin suchten - sahen in mir keine geeignete Arbeitskraft.
JTF vermittelt zum Großteil an niederschwellige Arbeitsbereiche, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass sich da, trotz Studium, von JTF aus nichts machen lässt und sei es nur deswegen, um ein Exempel zu statuieren, - natürlich alles im Sinne des Arbeitsamts. Es muss gespart werden, und man tut sich halt leichter bei den \"unteren Rängen\".

Wie G.S. anmerkte, musste er in einer Bruchbude am Gaudenzdorfer Gürtel bei der Fa. Weidinger & Partner, die ich nicht
persönlich kenne, seinen \"Kurs\" absolvieren. Um den größtmöglichen Gewinn an der Behandlung von uns Arbeitslosen zu erwirtschaften, siedeln sich die Kursinstitute bevorzugt in Billigstgegenden an, und da kann der Kurs dann schon mal in einer Bruchbude stattfinden, wie z.B. bei ip-center in der Altmannsdorfer Straße. Kursträger ist WIFI-Wien.

Dem, was Christian bzgl. Kurs\"befreiung\" oder \"sich wehren\" schreibt, kann ich nicht mehr viel hinzufügen. Nur soviel, wer in
einem Kurs Kritik an der Kursmaßnahme übt, der sollte selber, was sein Verhalten angeht, nicht negativ auffallen. Was nicht heißt, eine unterwürfige Haltung einzunehmen, sondern einfach - _so_ mach\'s ich - die Rahmenbedingungen einhalten. Pünktlichkeit, glaubwürdige Entschuldungen bei Fernbleiben, Einhalten der Pausen - Ausnahme bei extremer Unpünktlichkeit diverser TrainerInnen. Dem Gegner keine Handhabe zu geben, ist wichtig. Um ernst genommen zu werden, sollte man sich nicht gerade
_so_ benehmen, wie viele TrainerInnen und AMS-Mitarbeiter uns gerne sehen wollen, sondern die Disziplin aufbringen, um das, was einem nicht gefällt, sachlich und glaubwürdig rüberzubringen.

Sich bei sinnlosen Kurszuweisungen zu wehren und dabei Erfolg zu haben, heißt noch lange nicht, dass das immer und ewig so bleibt. Oftmals kann es bei dem selben Berater von einem Tag auf den anderen schon andere Verhaltensmaßstäbe geben. Von
Kollegen geübte Kritik in punkto Nachsichtigkeit ihren \"Kunden\" gegenüber oder Anordnung von Oben, doch einmal ordentlich Druck zu machen.

An Gesetzen mangelts bei uns in Ö nicht wirklich, aber ob diese zur Anwendung kommen, - im positiven Sinn -, das steht auf einem anderen Blatt. (14.05.11)

16.05.11 um 6.39 Uhr - von G. S. - "Unter anderem sammle ich noch weitere Paragraphen bez. AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz), Datenschutz und Zumutbarkeit"
Danke nochmal an Christian für die ausführlichen Rückmeldungen bezüglich Jobtransfair. Danke auch an S. für den interessanten Erfahrungsbericht!
Jetzt bin ich tatsächlich krank, das heißt den 1. Termin werde ich ziemlich sicher mal sausen lassen. Ansonsten habe ich mir aber eine Strategie zusammen gebastelt: unter anderem sammle ich noch weitere Paragraphen was das allgemeine AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) und den Datenschutz und die Zumutbarkeit betrifft. Ich werde auf jeden Fall weiter darüber berichten und etwaige erfolgreiche Strategien hier auf soned mit den Betroffenen teilen!
Liebe Grüße, G. S. (15.05.11)



13.05.11 um 6.39 Uhr - von J. W*. - "Mindestsicherung: Haben präpotente asoziale Behörden-MitarbeiterInnen den Auftrag die Antragsteller weg zu ekeln?"


Sehr geehrter Herr Moser,

23.03.11 Einbringung eines Antrags der Mindestsicherung über AMS.

21.04.11 Abholung des Schreibens vom MA40 mit dem Inhalt, es fehlen 2 Dokumente: Identitätsnachweis mit dem Vermerk: gültiger Lichtbildausweis (obwohl es von meinem AMS Berater abgestempelt wurde), Einkommensbelege mit dem Vermerk: Lohnzettel von meiner letzten Beschäftigung. Nachzureichen bis spätestens 28.04.2011.

22.04.11 Freitagvormittag Anruf bei MA40 wegen des Schreibens. Kein Sachbearbeiter erreichbar,daraufhin erkläre ich der Dame an der Servicehotline das ich nicht im Besitz der Unterlagen(Lohnzettel) bin aber eine Kopie von meinem Pass und einen Nachweis von meinem derzeitigen Einkommen(Notstandshilfe,mit einer Notiz das meine letzte Beschäftigung mit 1.3.2011 beendet wurde, also 3 Wochen vor der Antragstellung) faxen kann und ich gerne meinen zuständigen Sachbearbeiter sprechen möchte da ich eine schnelle Bearbeitung unterstützen will. Daraufhin wurde mir versichert das sich der zuständige Bearbeiter bei mir melden wird, falls mit den Unterlagen etwas nicht in Ordnung sein sollte.

26.04.11 Mehrmaliges Anrufen beim MA40, da ich mir sicher sein wollte ob mit den Unterlagen alles in Ordnung ist. Ohne Erfolg, wieder nur Ewigkeiten in den unterschiedlichsten Warteschleifen. Schließlich werde ich wieder von einer Person an der Serviceline gefragt ob sie meinen Sachbearbeiter eine Benachrichtigung senden sollten. Vermittlung sendet Nachricht zum Referenten. Er wird mich innerhalb der nächsten 3 Werktage zurückrufen.

03.05.11 Rückruf des Referenten um halb neun, ich war nicht erreichbar, hab innerhalb 1h zurückgerufen, wieder niemanden erreicht. Auskunft der Serviceline: der Referent muss einen 2. Anruf innerhalb einer halben stunde machen, also sollte ich warten. Und wieder bekomme ich keinen Anruf.
-wieder hinterlassen einer Nachricht um Rückruf.

05.05.11 Rückruf des Herrn Referenten, das der Antrag zurückgelegt wurde. Auf meine Frage wieso wurde mir mit einer sehr unfreundlichen Art erklärt das der gewisse Lohnzettel fehlt u die Frist abgelaufen sei. Auf mein erklären das ich meine aktuellen Einkommensbelege gefaxt habe und um Rückruf gebeten habe da ich mit mehrmaligen anrufen Niemanden erreichte, sowie mir versichert wurde das man mich informiert wenn etwas mit den unterlagen nicht passen sollte, wurde mir ständig ins Wort gefallen, das ich mich früher darum kümmern hätte müssen u ich ihm nicht zu sagen brauch wie er seine Arbeit zu machen hat denn er arbeite schon seit Jahren mit solchen Angelegenheiten, weiters wäre ich selber schuld das ich mich genau über die Osterfeiertage darum kümmere,wenn er ein paar Tage Urlaub habe und auf keinen Fall würde er mir nachlaufen denn ich wolle doch etwas von Ihm.

Am nächsten Tag ging ich persönlich zum MA40. Beim MA40 Thomas-Klestil-Platz, wurde ich zur Service Beraterin weitergeschickt. Nach Schilderung meines Falles hat sie mir geraten das ich einen neuen Antrag stellen soll und mich mit der stellvertretenden Zentrumsleiterin in Verbindung setzten soll.
Als ich dann im Sozialzentrum meinen neuen Antrag abgegeben hab und um ein Gespräch mit der stv. Leiterin gebeten habe wurde ich darauf verwiesen das ich nur telefonisch mit ihr sprechen kann.
Natürlich war auch die stv. Zentrumsleiterin nicht erreichbar. wieder das selbe Spiel mit der Serviceline, das ich innerhalb der nächsten 3 Werktagen einen Rückruf erhalten würde, auf meinen Wunsch am Vormittag.

Am selben Tag um 16.30(obwohl ich um einen Rückruf am Vormittag gebeten habe) erhalte ich einen Anruf vom Sozialamt. worin mir die stv. Zentrumsleiterin, nach Schilderung meines Falles, nur erklärte, das ich das geforderte Dokument nicht rechtzeitig nachreichte und ich nur schriftlich um eine Fristverlängerung fragen hätte können.


Nun meine frage:

Wenn ich laut §33WMG alles erfülle...
Wie kann es sein das mein Antrag, obwohl er über das AMS eingereicht wurde, wegen Fehlens eines Identitätsnachweis, und Lohnzettel vom vorigen Dienstgeber zurückgelegt wird,ohne Anspruch auf Nachzahlung?
Warum erreicht man keinen zuständigen Sachbearbeiter und weshalb ist in meinem Fall der Rückruf nicht erfolgt?
Wie kann es sein das ich telefonisch über die
Wozu gibt es eine Serviceline?
Zurücklegung meines Antrages informiert wurde und nicht schriftlich?
Bei wem kann ich Berufung einreichen?

Mfg, J.W (12.05.11)

Antwort: Nie mündlich abspeisen lassen! Immer schriftlichen Bescheid verlangen! - Der ist zu berufen!
Es ist zu vermuten, dass diese asozialen BehördenMitarbeiterInnen den Auftrag haben, die Mindestsicherungsanträge gering zu halten, um der Prognose der realitätsverweigernden PolitikerInnen nachzukommen?
Hier zeigt sich nämlich die Statistikfälschung und Lügen der Behörden und PolitikerInnen im Bezug auf z. Bsp tatsächliche Arbeitslose, die mit allen möglichen widerlichen und rechtswidrigen Mitteln aus der Statistik gedrängt wurden/werden!
(Das die Politik so Kriminalität, psychischen Erkrankungen wie Suizid erzeugt geht ihnen beim Arsch vorbei! - Eine Kriminalität die nicht über kriminelle Energie sondern über den Selbsterhaltungstrieb zustande kommt!)

Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung, der ist zu berufen!
Immer Begleitperson als Zeugen mitnehmen!
Hier wäre Amtsmissbrauch des zuständigen "Beamten" zu prüfen!

Lesen sie den Eintrag von, wie die Antwort an, G. - auch weitere Links zur Mindestsicherungs-Farce
"Ich habe so das Gefühl das sie überhaupt nicht zahlen sollen oder wollen!" (15.02.11)

An alle Betroffene die sich die Mindestsicherung antun müssen! ( 23.10.10)

"Die Volksanwaltschaft rühmt sich, dass sie mit Behörden gut kann und nach Kontakte mit "diesen" Behörden, die behandelten Fälle in ihrem bzw. im Sinne des Beschwerdeführers positiv ausgegangen sind!"

Also unbedingt an die Volksanwaltschaft schreiben, mit der bitte um Unterstützung! post@volksanwaltschaft.gv.at

Weiters senden sie die Beschwerde an weitere Adressen! ev. auch an Medien!

Dieser menschenverachtende, gesellschafts-schädigende "Sumpf" gehört trocken gelegt!


11.05.11 um 12.57 Uhr - von K. S. - "Gibt es für "Deppenkurse" eine Höchstmenge pro Jahr "


Sehr geehrter Herr Moser,

nochmals vielen Dank für Ihre Infos vor einigen Wochen.
Habe jetzt folgende Frage:
Besuchte bis 25.März eine Maßnahme und bin schon seit 9.Mai in der nächsten.
Gibt es für diese Maßnahmen eine Höchstmenge pro Jahr bzw. ein zeitliches Mindestintervall dazwischen?

Viele Grüße

Antwort:
Deppenkursvermittlungen richten sich nicht nach jährlicher Häufigkeit, sondern die müssen fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten ausgleichen.
Das AMS pfeift auf den Rechtsstaat. Daher müssen sie gegen ev. rechtswidrige Bezugssperren (ev. wegen TeilnahmeWeigerung) mit dem Rechtsweg (Berufung / Beschwerde an den VwGH) Widerstand leisten!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Bei AMSand gibts Unterstützung!

Klicken sie die Links (unterstrichen) in der Antwort an sie an!
(26.04.11 von K. S*. - "Von einem Deppenkurs in den nächsten?")

Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer ("?"SPÖ"?") über mehrfach Zwangs-Kurszuweisungen?!
(Seiner Meinung nach sind TrainerInnen von Zwangs-Deppenkursen Ressurcen-, und Zeitverschwender! -
"Logischer Weise dann auch Geldverschwender" - Hunderte Millionen / über die Jahre gerechnet bis Milliarde Euro wird so verschwendet und verhindert tatsächliche Qualifikation - Was dazu führte das unserer Gesellschaft jetzt Facharbeiter fehlen?
Oder sind das nur die Kosten zur Umsetzung des ÖVP-Kalküls? -
KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik)



11.05.11 um 12.36 Uhr - von I. C. - "Studium im Bewerbungsschreiben nicht erwähnen, da mir sehr wahrscheinlich wieder eine Bezugssperre verhängt werde. Nur wenn explizit danach gefragt werde, dann muss ich natürlich wahrheitsgemäß antworten." (?)

"Übrigens sei das mir unterstellte Telefongespräch plötzlich nur mehr eine Vermutung meines Beraters gewesen... "


Lieber Herr Moser,


ich habe nun eine Niederschrift aufgenommen, in der ich angegeben habe, dass ich das Wort "studienbegleitend" nicht mehr in Bewerbungen für vom AMS übermittelten Stellenanzeigen verwende und dass die Verwendung einer solchen Formulierung nicht in der Absicht gewählt wurde eine Stelle zu vereiteln. Ich habe es natürlich sehr begrüßt, dass ich DIE NIEDERSCHRIFT SELBST VERFASSEN durfte/musste.


Weiters hat mein Berater mir geraten, auf keinen Fall solle ich mein Studium im Bewerbungsschreiben erwähnen, da dieses meine Chancen auf eine Stelle extrem verringere und mir in der Folge sehr wahrscheinlich wieder eine Bezugssperre verhängt werde, wenn ich es wie auch immer im Bewerbungsschreiben anführe. Nur wenn ich im Bewerbungsgespräch explizit danach gefragt werde, dann muss ich natürlich wahrheitsgemäß antworten.


Zum Abschluss habe ich noch einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, in dem ich meine eigenen Bewerbungen für das AMS dokumentieren soll. Laut Gesetz müsse ich nur eine Bewerbung pro Woche abschicken. Also nicht in einer Woche 10 und dann eine Woche keine, sondern wöchentlich 1... Ich solle eine meiner Bewerbungen herauspicken und diese dann in die Liste übertragen.


Beste Grüße,
I.C.


P.S. Übrigens sei das mir unterstellte Telefongespräch plötzlich nur mehr eine Vermutung meines Beraters gewesen... (Ich wundere mich ganz ehrlich, wie man sich so als Mensch noch im Spiegel anschauen kann. Sowas von verlogen und falsch!) (9.05.11)

unter:
("Bezugssperre wurde aufgehoben" (28.04.11) unter:
"Bezug aufgrund der Formulierung gesperrt
" (21.04.11)

11.05.11 um 13.01- von Joe - Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.



11.05.11 um 9.38 Uhr - von G. J. - "Wegzeiten auch für DeppenKurse relevant?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin 56 Jahre alt und seit einigen Jahre arbeitslos. Neulich wurde ich zu einem zweimonatigen sogenannten \"Qualifizierungskurs\" mit 3-wöchigem \"Arbeitstraining\" (was immer das sein mag?!) eingeladen.
Im Einladungsschreiben wurde erwähnt, dass eine Ablehnung ohne gewichtige Gründe zu einer Bezugssperre führen kann.
Ich habe diese Maßnahme mit eingeschriebenem Brief abgelehnt, da meine Wegzeit zur Kursstätte deutlich über 4 Stunden liegt, was ich auch mit Fahrplanausdruck als Anlage dokumentiert habe.
Nun bekam ich trotzdem eine Vorladung zu einem persönlichem Gespräch.

Meine Fragen an Sie:

Ist die folgende Einschränkung - besondere Umstände, günstige Arbeitsbedingungen..etc.


- \"Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.\" (AlVG § 9 Absatz 2) -

in diesem Falle zutreffend?
Und sind die zumutbaren Wegzeiten auch für Kurse relevant?

Ich wäre auch dankbar, wenn Sie mir einen Tip geben könnten, wie ich mich bei dem Gespräch
verhalten soll.

Jetzt schon danke für Ihre Antwort.

Mfg G.J. (10.05.11)

Antwort:
Die zumutbare Wegzeit muss auch für Deppenkurse gelten!
Unterschreiben sie keine Niederschrift oder schriftliche Abmachung, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind!
Nehmen sie unbedingt zum Termin eine Begleitperson (stummer BegleiterIn) mit!
Wirkt Wunder!

Beim Arbeitstraining unbedingt vorher in Erfahrung bringen um was es sich genau handelt!
Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Ein Arbeits-Training müsste definiert sein und muss sich im Vergleich zu einer befristeten Anstellung von z.bsp.1 Monat unterscheiden!
Kann z.Bsp. nicht die Arbeitsleistungs-Forderung wie ein Dienstverhältnis haben etc.!

antworten ZUM ARBEITSTRAINING unter
"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"? "Soziales Unternehmen will nicht nach KV entlohnen" (22.02.11)
(darunter auch:
24.02.11 um 10.07 Uhr - von R. - Frage ob dieses Arbeitstraining freiwillig ist, konnte oder wollte sie mir auch trotz mehrmaligen Nachfragens nicht beantworten.

"ARBEITSERPROBUNG und ARBEITSTRAINING ist vorerst nur bis zum 31. Mai 2011 möglich." (29.04.11)


Sie müssen vom AMS bez. Zwangsmassnahme auch belehrt werden!
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite wie
der vermittelten Massnahme aufzuklären - VwGH.
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben!

(Parteiengehör) Fehlende Belehrung

("AUSNAHME"?)
"Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!
(In Fällen, in denen die Erforderlichkeit einer Maßnahme zur Wiedereingliederung offenkundig sei, brauchts keine Belehrung!
(Was immer das heissen mag?? Der Fakt, dass es an fehlenden Arbeitsplätzen liegen könnte ... - schadet dem Kalkül dieser Arbeitsmarktpolitik/"Lohndumping" - deswegen die "bewusste" Realitätsverweigerung!)"

Weiterführende Links gut durchlesen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Siehe auch:
20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur"


Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage

Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
(ohne Gewähr)



11.05.11 um 9.10 Uhr - von K*. - "Ich wurde 3 Jahre lang obwohl ich arbeiten ging falsch berechnet, wenn ich das AMS darauf hinwies wurde ich angemotzt"


hallo ich wurde 3 jahre lang obwohl ich arbeiten ging neben 2 gesunden und einem kranken kind falsch berechnet wenn ich das ams darauf hinwies wurde ich angemotzt und mir wurde gesagt das sie schon wissen was sie täten.natürlich kam ich wegen der falsch berechnung in extreme finanzielle schwierigkeiten weil ich laut österreichischen gesetz meinen sohn bi zum 16 lebensjahr nicht alleine lassen durfte und somit angewiesen war konnte ich mich nicht wehren.4 jahre später reichte ich die pension ein und die bemerkten den fehler sofort das ams muste die differenz zurück zahlen nurwer bezahlt mir die mahnspesen und die exekutionsgebühren die in dieser zeit endstanden sind? dann sollte ich einen kurs um 1800 euro besuchen ich musste unterschreiben wenn ich abbreche das ich dafür zahlen muss.der 1ste tag klappte am 2 tag musste ich vom ams aus in einem anderen kurs am 3ten tag das selbe und am 4 tag wäre der kurs um 1800 fertig gewesen.ich wurde auf kosten der steuerzahler nur hin un!
d hergechoben und wenn ich was sagte wurde mir das geld gestrichen ich bin allein stehend und hatte oft bis zu 4 monate ohne begründung kein einkommen dank ams und ich könnte noch mehr dazu sagen
(10.05.11)

Antwort:
Wenn das AMS ("gewisse MitarbeiterInnen") mitbekommt, dass sich ein Opfer/"Kunde" nicht wehrt und alles mit sich geschehen lässt, so kennt es keine Grenzen bez. Widerlichkeit wie Rechtswidrigkeit
?
Zu ihren Fragen brauchen sie einen Rechtsanwalt, der kann mit ihnen den Rahmen abstecken was alles einklagbar ist!
Tun sie das besuchen sie ev. einen Rechtsanwalt! Die erste Stunde ist meist gratis. Wenn er/sie die Sachlage beurteilen kann und es steht fest, dass der Prozess gewonnen wird. Dann könnte sein Einsatz sicher sein, weil für sie keine Kosten entstehen. Diese die andere Partei (AMS) tragen muss!
"Forderungen können 5 Jahre rückwirkend eingeklagt werden!" (ohne Gewähr)



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