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24.03.2021 um 0.44 Uhr - von P*. - "Entfernungsbeihilfe abgelehnt. Kann ich Einspruch erheben?"


Entfernungsbeihilfe abgelehnt. Kann ich Einspruch erheben?
Hallo Herr Moser,
Bin seit Dezember2020 auf Arbeitssuche - von 23 Bewerbungen 17 Absagen mit der Begründung: Wohnort zu weit entfernt,bzw.mit Turnusdienst nicht vereinbar usw. Arbeitsstellen wären alle im Umkreis von ca.100km meines Wohnortes. Bekam jetzt vom AMS die Empfehlung ich solle meine Arbeitsortsuche ändern. Mir wurden daraufhin Bewerbungsvorschläge im Umkreis von 150-200km zugesandt wo ich mich bewerben muß. Ich könnte jetzt bei einer Firma anfangen ca.150km von meinem Wohnort. Habe den Antrag auf Entfernungsbeihilfe gestellt, dieser wurde mit der Begründung abgelehnt das es in der Region freie Arbeitsstellen gibt.( Bin Kraftfahrer und in unserer Region gibt es 3 Stellen als Kraftfahrer aber alle mit Ladekranschein-den ich nicht habe.)Kann ich gegen diesen Bescheid Berufung einlegen? Denn es widerspricht sich ja. Auf der einen Seite soll ich mich bis zu 200 km vom Wohnort entfernt bewerben und dann heißt es, es gibt Stellen in der Region. Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Antwort:
Auf diese Unterstützung gibt's keinen Rechtsanspruch! Es ist zu lesen, dass es zum Teil auch Bundesländerangelegenheit ist. Siehe Entfernungsbeihilfe.
Ev. besuchen sie den Geschäftsstellenleiter ihres AMS - ev. mit Begleitperson - und versuchen die Angelegenheit vor Ort zu klären. Haben sie von der Firma eine Zusage bez. des DV. - Falls, legen sie diese vor.
Hätten sie Interesse -
Das wäre die Möglichkeit beim AMS um die Ladekranschein Ausbildung anzusuchen.
- könnten sie sich das vorstellen?
Ansonsten seien sie weiter lästig, was die Entfernungsbeihilfe betrifft! (Ohne Gewähr)


18.03.2021 um 12.08 Uhr - von H. - "Zurverfügungstellung eines Lebenslaufes Pflicht?"


Hallo Herr Moser,
untenstehendes maul gerade vom AMS erhalten, ist das jetzt ein neuer Trick von denen um an einen Lebenslauf zu kommen, wenn man keinen abgeben will? Die Zurverfügungstellung eines Lebenslaufes ist ja freiwillig, oder sehe ich das falsch, hat sich daran was geändert? Immerhin hatdas AMS ja alle notwendigen Daten bereits erhalten, sonst hätte ja eine Berechnung des Anspruches nicht erfolgen können.
Ist die Übermittlung eines Lebenslaufes nun weiterhin freiwillig oder mittlerweile Pflicht? (16.03.21)

Antwort:
Als argument würde das AMS ev. verwenden, dass die mithilfe zur arbeitsfindung pflicht ist – so den lebenslauf miteinbindet.
Auf soned finden sich Infos, die einer anonymbewerbung entgegenstehen.
Falls das AMS auch „rechtswidrige“ Sperren ausspricht, sind solche fälle über berufung auf den sperrbescheid zu bekämpfen.
Und
sich einen BvWG–entscheid einzuholen. Ohne risiko geht’s in einigen fällen nicht.
siehe: "Anonym-, Blindbewerbung"
und
Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"
(Links folgen und durchgehen) (ohne Gewähr)

18.03.2021 um 11.11 Uhr - von R*. - "Mindestsicherung bei Vorlage der Kontoauszüge"


Guten Tag!
Eine Frage: Darf die MA40 in Bezug bei Antrag auf Mindestsicherung die Vorlage der (ungeschwärzten) Kontoauszüge der letzten Monate fordern? Danke, liebe Grüße (16.03.21)

Antwort: "Geringe Rechte beim Bezug der Mindestsicherung"
"Die MA kontrolliert, ob irgendwelche anderen Einkommen auf`s Konto fliessen. Natürlich steht es ihnen frei "NEIN" - zur Herausgabe der Kontoauszüge - zu sagen, was dann aber "ev." so aufgenommen wird, als dass anscheinend keine Notlage vorhanden ist und auf die Mindestsicherung verzichtet wird". (Ohne Gewähr)


9.03.2021 um 14.06 Uhr - von P*. - "Niederschrift wegen "Nichtbewerbens"


Hallo Herr Moser

habe ein AMS Problem
Ich bin seit leider mehr als 10 Jahren arbeitslos liegt vor allem an meinem massiven Übergewicht (250+) Ich wurde heute zu einer Niederschrift geladen wegen eines nichtbewerben auf eine AMS Stelkenvermittlung.

Ich muss gestehen das mir zum ersten mal im diesem 10 Jahren sowas passiert ist.
Jetzt kommt angeblich so eine Jury und entscheidet ob ich gesperrt werde oder nicht.
Es ist wie gesagt in 10 Jahren das erste mal passiert das ich vergessen habe mich zu bewerben.
Was sind meine Möglichkeiten um einer Sperre zu entgehen.
Bzw haben sie Erfahrungsberichte über diese Jury,würde gerne wissen wie meine Chancen stehen das ich unbeschadet aus dieser Sache raus komme da es wirklich zum allerersten mal in 10 Jahren passiert ist. Danke für ihre Hilfe

Antwort:
Es kommt auf den Grund des Nichtbewerbens an? Es spielt keine Rolle ob das das erste Mal war. Kommt es zur Sperre (6 Wochen) so legen sie auf den Bescheid Berufung ein / erheben sie Beschwerde. Ev. melden sie sich nochmal wenn sie den Bescheid (die genaue Begründung) bekommen haben.
(Ohne Gewähr)


7.03.2021 um 10.23 Uhr - von St*. - "ItWorks-zwang trotz Risikogruppen-Attest"


ItWorks zwang trotz RiskiogruppenAttest.
Hallo. Ich bin schon lange stiller leser aber heute schreibe ich selbst mal etwas.
Vorweg ich bin schon lange beim AMS und beziehe Notstand.

Hatte gerade ein Telefonat mit meiner Beraterin. Eine die ich bisher nicht hatte. Erstens war sie 40minuten zuspät aber das ist schon Ok. Im telefonat aber war sie mehr als unfreundlich. Als ich einmal fragte was sie sagte da ich sie nicht verstand wurde sie pampik und meinte wort wörtlich "ich solle gefälligst zuhören" und später als ich mir die "Einladung" zu Itworks durchlass meinte sie noch "ich solle ihr lieber zuhören bevor ich Multitaske was ich angeblich nicht könne.

Aber zum Punkt. Gespräch begann damit das ich sagte ich schicke das Riskiogruppen Attest was im November verlangt wurde (ich weis lange her aber ams meinte beim telefonat damals das passt schon ohne) verlangt wurde. Sagte sie ok und schickte mir dann direkt die Einladung zu ItWorks mit der Begründung "Das Attest ist egal da ich ja auch einkaufen gehen würde oder zu Bewerbungen gehe wenn die mich einladen." Wortwörtlich.
"Die Welt dreht sich ja auch wärend Corona." War ihre Antwort nachdem ich sagte wofür wolltet ihr das Attest dann.?
Sie hat merfach betont da ich trotz Attest hin muss wenn ich ein termin bekomme (den ich telefonisch noch von Itworks bekomme. keine ahnung wann die anrufen). Itworks ist ja deppenkurs und danach 9 monate "billig"arbeit. Aber da ich 1 1/2 jahre in keinem Kurs war MÜSSE ich dorthinda ist egal was kommt.

Meine Frage ist ist es wirklich so egal ob man so ein Attest hat wenn man Notstand bezieht? Bin so traurig es klingt schon 10 jahre arbeitslos da ich wenn in der Familie pflegen musste. Ablehnen oder bei Itworks dann das Attest zeigen geht ja nicht da die neue beraterin ja schon so pampig war und sogar in die betreuungsvereinbarung steht "felehnde eigeninitiative" wo ich mir denke was? (5.03.21)

Antwort:
Trotzdem senden sie das Risikogruppen-Attest (Kopie) dem AMS und legen sie dieses auch Itworks vor bzw. geben sie es beim Infotag ab. Es geht um die Verantwortung - dann können die nicht behaupten; "Sie haben nichts gewusst"
und
es gibt eine Antwort einer AMS-Ombudsstelle

>NACHTRAG bezüglich Maßnahmen und Risikoattest
Im Hinblick auf Ihr Risikoattest ist eine persönliche Anwesenheit dort auf freiwilliger Basis zu sehen, die gesetzlichen Ausnahmeregelungen für Risikogruppen gelten derzeit bis 31.3.2021. Wenn Sie daher aufgrund Ihres Risikoattests dort aktuell nicht hinfahren wollen, bleibt dies sanktionslos.
Falls eine telefonische Beratung durch die Trendwende möglich ist, gilt dies aber schon als verbindliches AMS-Angebot für Sie.

Freundliche Grüße
Ombudsstelle des AMS (15.01.21)

unter: "Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST" (16.01.2021)

Weitere Informationen:
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) (AMS)

Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"

Siehe auch:
"Zwangskurse: Anzeige wegen Verletzung der Masken- und Abstandspflicht" (3.02.21)

Sonst grundsätzliches zu Itworks:
(Ohne Gewähr)


7.03.2021 um 10.04 Uhr - von H*. - "Bezugssperre, obwohl ich die Firma nach dem Vorstellungsgespräch mehrere Male kontaktiert habe?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin ein Künstler und derzeit arbeitslos gemeldet aufgrund der Coronakrise.

Ich habe jetzt folgende Situation: Das AMS Linz will auf mich den Paragraphen 10 AVG anwenden.

Das AMS hat mich zu einer Firma vermittelt, wo ich auch vorstellen war.

Nach dem Vorstellungsgespräch hab ich die Firma mehrere Male kontaktiert und denen mitgeteilt das ich mir die Arbeit angucken möchte, jedoch hies es immer wieder "Ich soll später anrufen"...

Die Firma hat anschliessend danach dem AMS gemeldet, das ich für die Firma nicht erreichbar bin. WAS NICHT STIMMT! Ich bekam keinen Anruf von dieser Firma und jetzt wirft mir das AMS vor das ich eine Vereitelung einer Diensteinstellung begangen habe und will mir das Arbeitslosengeld sperren.

Das ist doch ein Witz oder?

Nicht nur das dies menschenunwürdig ist sondern das ist auch noch gesetzwidrig.

Weil:

Das Verhalten muss kausal für das Nichtzustandekommen der Beschäftigung sein (also unmittelbar die Ablehnung hervorrufen) und schuldhaft (bedingter Vorsatz genügt = „in Kauf nehmen“). Fahrlässigkeit („Leichtsinn“) reicht aber nicht aus (VwGH 2004/08/0244).

Vorsatz bei Vereitelung:

„Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muss geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.“ (VwGH 94/08/ 0050 RS 3)

„Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht aus.“ (VwGH 94/08/0050 RS 3)

Dem widerspricht allerdings die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof, das für privatrechtliche Verfahren das Höchstgericht ist:

Bedingt vorsätzlich handelt, wer das mit dem Handeln verbundene Risiko erkennt und so hoch veranschlagt, daß er die Möglichkeit der Tatbildverwirklichung ernst nimmt, das heißt als naheliegend ansieht, aber dennoch handelt, weil er den nachteiligen Ereignisablauf hinzunehmen gewillt ist, wer hingegegen diese Risiko nicht erkennt oder nicht richtig einschätzt, sondern leichtfertig auf den Nichteintritt des Erfolgs vertraut, handelt bewußt fahrlässig. (RS OGH 1975/02/12 13Os6/75; 13Os153/74; 12Os20/75; 11Os166/75; 13Os184/75; 11Os38/76; 1Ob582/76; 11O) [Rechtssatz im RIS]

Das trifft aber nicht in meinem Fall zu, wenn ich die Firma kontaktiert habe nach dem Vorstellungsgespräch und die jedes Mal zu mir sagten "Ich soll mich später melden". (5.03.21)

Antwort:
Auf den schriftlichen Sperr-Bescheid, legen sie Berufung ein / erheben sie Beschwerde. Von Vorteil wäre, wenn sie noch wissen mit wem sie telefoniert haben? - falls, geben sie neben ihrer Beschwerde-Begründung den/die Namen in der Berufung an.
Bei der Untersuchung zur Sperre, hat die Behörde bzw. das BVwG auch den potentiellen Arbeitgeber auf den Zahn zu fühlen!
Siehe:
>"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"

>Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des
Vorstellungsgespräches. Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch
(Ohne Gewähr)


28.02.21 um 10.55 Uhr - von M*. - "Sanktion bei Nichtzustimmung zur Testung bzw. Impfbereitschaft - bez. COVID-19-Pandemie"


Sehr geehrter Hr. M,
Die Frage der Sanktion gem. §10 Arbeitslosenversicherungsgesetz bei Nichtzustimmung zur Testung bzw. Impfbereitschaft ist zurzeit Gegenstand einer rechtlichen Klärung mit dem Bundesministerium.
Bis dahin wird seitens des AMS Wien von etwaigen Sanktionen Abstand genommen.

Mit freundlichen Grüßen
*. K.
AMS Wien (27.02.21)

unter:
"Dieses Gespräch war einfach unglaublich" 12.01.2021


27.02.2021 um 11.00 Uhr - von BR*. - "It Works?"


Lieber Herr Moser!

Ich wurde zu einem ersten Termin bei Itworks vorgemerkt. Bitte um Info was ich beachten muss. Die Erfahrungsberichte im Internet sind ja katastrophal.
Könne Sie mir bitte sagen um was es sich dabei wirklich handelt und auf was ich achten muss bei diesem Termin?

Bin an sich mit Hochdruck dabei mich wieder selbständig zu machen und das AMS weiss das auch ( es gibt auch schon Einnahmen) aber das ist denen natürlich egal.

Ich danke im Voraus und überweise natürlich gerne etwas für diese wertvolle Hilfe!
BR

Antwort:
Itworks >"bietet"< Zwangsmassnahmen an. (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs)
z.Bsp. Transitarbeitsplätze, sind zumutbare DV. wenn nach (den eigens angefertigten) KV. entlohnt wird
bzw. auch Deppenkurse / Coachings gegen die man sich ev. wehren kann?
auch dann,
wenn angebotene Deppen-Kurse schon mal besucht wurden!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!


Links zur Info in Ruhe durchgehen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"

Siehe auch
Unternehmensgründungs-Programm vom AMS
(ohne Gewähr)


27.02.2021 um 8.44 Uhr - von Ph*. - "Anonymbewerbung / Bewerbung an anonyme Arbeitgeber?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin verzweifelt und habe ein paar Fragen an Sie mit der Bitte um dringende Hilfe.

Frage 1:
Ich habe einen Vermittlungsvorschlag vom AMS bekommen, wo dieses die Vorauswahl übernimmt.
In diesem Schreiben wird mir, unter Androhung „Sperre“, mitgeteilt ich muss mich sofort bewerben.
(Bei „normalen“ Vermittlungsvorschlägen steht immer (so auch in meiner Betreuervereinbarung): „ Bewerbung hat innerhalb von 8 Tagen… zu erfolgen“ Habe ich hier auch 8 Tage Zeit?

Frage 2:
In meiner Betreuervereinbarung steht …
.) Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.
Bekomme ich hier eine Einladung (schriftlich) wenn es soweit ist? Oder muss ich mich selbst darum kümmern wo und wann eine solche Jobbörse oder ein Infotag ist? Kurse werden ja schriftlich zugewiesen – oder?

Frage 3
Bei einer Stellenvermittlung vom AMS, wo die Vorauswahl durch das AMS übernommen wird und wo man die Bewerbung an das AMS senden muss – darf ich hier mitteilen, dass ich mich nur bewerbe weil dies vom AMS verlangt wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mein Nachricht/Anfrage kann hier ruhig veröffentlicht werden! Liebe Grüße

Antwort:
Zu einer Jobbörse werden sie "eigentlich" eingeladen. (Zur Sicherheit fragen sie ev. bei der AMS-BetreuerIn nach)
Steht in ihrer Betreuungsvereinbarung auch die Frist von 8 Tagen? - Sehen sie nach, dann ist diese Frist gültig.

Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz - Auszug unter (2) des §6
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Dazu auch ein VwGH-Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen

Dienstverhältnis ablehnen.
Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch
Höhe des \'Gehalts\' informiert wird? Stichwort: Dienstzettel
(Ohne Gewähr)


25.02.2021 um 15.40 Uhr - von I*. - "Nun wurde der Leistungsbezug eingestellt"


Sehr geehrter Herr Moser,

das ams hat mich zu einem Jugend am Werk Kurs vermittelt und es hieß ich bekomme einen Telefon Anruf um die genaue Adresse zur Informations Veranstaltung zu bekommen. Ich verstehe nicht wieso ich nicht vorab Informationen zum Kurs erhalte...

Dieser Anruf kam dann irgendwann vor dem Kurs Info Tag, habe ich jedoch verpasst und ich hatte die Mailbox nicht abgehört. Ich erschien daher nicht an diesem Tag. Danach bekam ich eine Mail von einem AMS Mitarbeiter, dass ich bitte bei Jugend am Werk anrufen soll. Ich hatte mit drei verschiedenen Personen telefoniert und habe alle gefragt ob die Teilnahme denn freiwillig ist.... Sie meinten es ist nicht freiwillig sondern verpflichtend. Ich denke sie haben gelogen... Ist das für die strafbar? Sie meinten sogar dass sie kein Amt sind. (ams) sie waren auch nervös als ich sagte dass ich hier mit sperre des Geldes erpresst werde. Es gab lange Pausen am Telefon weil sie meine Aussagen so nicht erwartet haben.

Meine Schwester ist Zeugin davon weil ich per Lautsprecher telefonierte. Ich warf ihnen Nötigung vor und sie wurden etwas nervös und ich teilte mit, dass ich an diesen Deppen Kurs (bzw Telefon terror) für fünf Wochen nicht teilnehmen werde. Bei der Betreuungs Vereinbarung von vorigen Jahr steht, dass ich an den Kurs teilnehmen werde... Ich kann mich gar nicht mehr erinnern ob ich die zugesandte Betreuungs Vereinbarung unterschrieben habe, da alles telefonisch war aufgrund Corona und ich das per Post dort zurücksandte. An Telefon damals war mmn einfach nur ausgemacht dass ich Job suchen soll. Aber im Endeffekt zählt ja das was auf der Vereinbarung steht

Nun wurde der Leistungsbezug eingestellt (seit 24.2, jedoch nicht mit einem Bescheid) und bin mit einem Kontroll Termin zur Klärung am 8.3 persönlich bestellt...

Ich möchte an diesem Kurs bzw telefon training nicht teilnehmen. Wie kann ich weiter vorgehen? Grüße (24,02,21)

Antwort:
Wann war der Infotag, an dem sie nicht erschienen sind?
Denn bei einem versäumten Infotag, der als Kontrolltermin ausgewiesen wird, wird der Bezug bis zur Wiedermeldung - nach § 49 gesperrt!
(Also vorsichtshalber gleich morgen beim AMS zurückmelden, sollte es sich um einen versäumten Kontrolltermin handeln?)
Bei Kursverweigerung / Vereitelung gibt's eine § 10 Sperre von 6 bis 8 Wochen.
Weswegen es wichtig wäre zu wissen, um welchen Inhalt es sich bei diesem Kurs handelt! Drum immer Infotag besuchen. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs
- Denn bei Coaching ev. freiwillige Teilnahme.

Bei Bezugssperre - auf den schriftlichen Bescheid, diesen verlangen sie sofort - Berufung einlegen / Beschwerde erheben!

Zur Info Links durchlesen:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Melden sie sich nach dem Klärungstermin wieder, wenn sie wissen weshalb sie genau gesperrt wurden. (Ohne Gewähr)


25.02.2021 um 15.26 Uhr - von Z*. - "Impfpflicht für Arbeitslose"


Sehr geehrter Herr Moser,

Wie sieht s denn aus mit einer impf Pflicht für Arbeitslose / beziehungsweise Menschen die auf sozial Hilfe und notstandshilfe angewiesen sind.
Kann das ams wirklich Menschen über ihren impf Status befragen bzw. Diese dann sperren?
Freiwilligkeit vs. Zwang
Danke (24,02,21)

Antwort:
Die ("derzeitige") Antwort zur Impfpflicht
unter:
"Dieses Gespräch war einfach unglaublich" (12.01.2021)


25.02.2021 um 14.20 Uhr - von C.N. - "...... Dann gehe ich ganz kaputt"


Sehr geehrter und hoch geschätzter Herr Moser,

Ich weiß, hier geht es vorrangig ums AMS, aber auch die MA40 kann es. Heute musste ich mir sagen lassen, dass eine 100m2 Wohnung für 4 Personen zu groß (warum steht mir dann Wohnbeihilfe für 100m2 zu?) und mit ca. 930 € zu teuer ist für eine Arbeitslose/ Mindestsicherungbezieherin. Bisher waren wir auf 50 m2 eingepfercht, inkl. Küche und Bad. Auch die Miete ist bei Privatwohnungen dieser Größe üblich. Die Gemeinde, an die ich mich zuallererst gewandt hatte, war 2 Monate nicht in der Lage mir das Wohnticket zu schicken, nicht mal als Mail, weshalb ich keine Wohnungen besichtigen konnte und die Zeit drängte. "Andere finden auch billigere Wohnungen." hieß es. Sie kenne den Markt. Ach, welchen? Den Ostermarkt? Auf Anzeigen, die erst 20 Minuten online waren bekam ich Absagen, wegen großer Nachfrage. Außerdem nahm sie sich die Frechheit heraus, zu sagen, dass ich von meinen Bezügen doch gut leben und etwas sparen können sollte. Ich wurde mit PTBS, Panikstörung und Depressionen diag nostiziert, die Warteliste für Therapien ist lang und ich habe mir den Luxus gegönnt privat eine Therapeutin aufzusuchen (zum Sozialtarif), weil ich Panikattacken bis zur Ohnmacht habe. In die Maschinerie von PV/AMS wage ich mich gar nicht zu stürzen. Dann gehe ich ganz kaputt.

Und die Moral von der Geschicht': Biste arm oder krank, haste Rechte nicht.

Viele Grüße,
C.N.


21.02.2021 um 12.06 Uhr - von J. - "Vorstellungsgespräch vertraulich behandeln?"


Hallo.
In wie weit und wie muss bzw. kann ich zukünftige Arbeitgeber darauf aufmerksam machen das der Inhalt des Vorstellungsgesprächs privater Natur ist und ich nicht will das dieser Inhalt an das AMS weitergegeben wird. Meine Angst besteht zu Rechtens das gewisse Phrasen aus dem Context gerissen werden und mir als Vereitelung des Arbeitsplatzes ausgelegt werden können. Muss ich zu beginn des Vorstellungsgesprächs dem Gegenüber bekanntgeben das ich unser Gespräch als vertraulich behandelt sehen sehen will, und das ich bei einer etwaigen Bezugssperre um Akteneinsicht verlangen werde? Wie weit geht hier die Datenschutzgrundverordnung bei einem Vorstellungsgespräch und was darf ein potenzieller Arbeitgeber dem AMS über das Vorstellungsgespräch berichten?Meinen herzlichsten Danke wie immer. (20.02.2021)

Antwort:
Sie können ev. drauf bestehen, dass der Inhalt ihres Gesprächs vertraulich behandelt werden soll. Aber als Rückmeldung - Nein - der Betroffene hat kein Interesse an dem DV. reicht eh schon für eine Bezugssperre.
Sollten sie das DV. vereiteln, so würde auch diese Rückantwort - "der Betroffene hat das Zustandekommens des DV. vereitelt" - zu einer Bezugssperre führen, ohne dass der potentielle Arbeitgeber Inhalte eines Gespräches weiter gibt. (Ohne Gewähr)


19.02.2021 um 12.05 Uhr - von R*. - "Ist in Corona Zeiten ein Kurs oder eine Massnahme verpflichtend? / Fahrtgeld?"


Sehr geehrte Damen und Herren

Ist in corona Zeiten ein Kurs oder eine massnahme verpflichtend?
Und das zweite ist, zahlt das ams den Fahrschein für die Anreise / habe selbst keine jahreskarte und müsste so jedes mal Fahrscheine kaufen die erhebliche Kosten verursacht.
Oder bekommt man dann Fahrtgeld?
Einmal musste ich zu fuss gehen weil das Institut mir keinen Fahrschein zur Verfügung gestellt hat.
Danke (18.02.2021)

Antwort:
Zur ev. Freistellung brauchen sie vom Arzt ein Attest bzw. eine Risikogruppe-Bestätigung.
Die Infoveranstaltung besuchen und dort bez. Freiwilligkeit nachfragen bzw. auch über die Haftung bei Ansteckung im Kurs (siehe Link - unten)!

Zur Info:
AMS Information zum Coronavirus (COVID-19)


"Haftung bei Corona-Ansteckung in einem Pflichtkurs?"

Siehe auch: "Zwangskurse: Anzeige wegen Verletzung der Masken- und Abstandspflicht" (3.02.21)


Hier mal die Richtlinien für Risikopatienten mit ATTEST"


"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"

Ab einer gewissen Entfernung gibt's Unterstützung bez. Fahrtkosten! Diese sind vorher beim AMS zu beantragen. Reden sie mit ihrer Betreuerin, ob diese schon automatisch mit eingerechnet sind oder ob sie extra einen Antrag stellen müssen!
(Ohne Gewähr)


17.02.2021 um 10.09 Uhr - von Z*. - "Kann ich einen Betrag von € 2.500,- erhalten?"


Guten Tag,

ich hatte mich mit 31.12.2020 beim AMS abgemeldet, um im Jan und Feb die Selbständigkeit zu planen.
Ich wollte am 1.3. beginnen.
Leider ist mein bisher einziger potentieller Kunde abgesprungen Anfang Feb abgesprungen, weshalb ich mich umgehend wieder beim AMS meldete.

Anscheinend hat er jetzt ein schlechtes Gewissen, weshalb er mir - weil ich immerhin 36 Tage keinen AMS-Bezug hatte und weil ich davor (unentgeltlich!!!) half - einen Betrag von € 2.500,- zahlen möchte.
Meine Frage: wie muss ich das rechtlich korrekt lösen? Ich will keine Probleme kriegen. Lieber würde ich auf die 2.500,- verzichten! DANKE!
(16.02.21)

Antwort:
Leider bin ich in dieser Angelegenheit der falsche Ansprechpartner, wenn es darum geht wie sie in diesbez. finanziellen Angelegenheiten am Besten und legal aussteigen können. Wenn es sich sozusagen um Schadensersatz für die 36 Tage, in denen sie keinen AMS-Bezug erhalten haben, handelt so spiesst es sich mal nicht mit der Arbeitslosenversicherungsleistung.
Aber fragen sie ev. beim Finanzamt an, ob hier ev. etwas zu verrichten ist oder besser ev. bei der AK. Ich denke eher nicht, wenn es sich ev. um ein Geschenk bzw. eine private Überbrückungshilfe handelte, welche sie in der "bezugslosens Zeit" erhalten haben. Fragen sie aber nach - ev. bietet die Antwort auch ein Anwalt kostenlos an - oder beim Bezirksgerichtsauskunftstag?! (Ohne Gewähr)


17.02.2021 um 5.57 Uhr - von G*. - "Es steht in 4 Wochen eine geplante Operation an ?"


Lieber Herr Moser,

vorab, ich stimme der Veröffentlichung natürlich zu!

Meine Frage ist folgende: Ich bin zurzeit im Arbeitslosengeldbezug beim AMS und es steht in 4 Wochen eine geplante Operation an die eine Genesungszeit von 4-6 Wochen fordern wird.

Daher meine Frage: Dem AMS jetzt mitteilen oder erst wenn ich im Krankenhaus liege?

Daraus ergibt sich die zweite Frage: Darf so etwas bei Vorstellungsgesprächen angegeben werden? Realistisch betrachtet ist eine Arbeitsaufnahme mit 01.03.2021 welche gleich einen Krankenstand von 4-6 Wochen ab 17.03.2021 (Datum der Aufnahme im Krankenhaus) mit Genesungszeit beinhaltet vermutlich sinnlos da das Arbeitsverhältnis vermutlich gleich wieder gelöst wird seitens Arbeitgeber weil es noch in der Probezeit liegt.

Leider fand ich zu diesem speziellen Fall auch im Arbeitslosennetz keine weitere Information
Liebe Grüße, G.

Antwort:
Ich denke es gebietet der Anstand, das man dem potentiellen Arbeitgeber bescheid sagt, muss man ins Krankenhaus wegen einer Operation - erst recht wenn der Termin schon feststeht! Es wäre schon auch angebracht ev. dem AMS schon bescheid zu geben. Je nach Beraterin kann aber die Gefahr bestehen, dass der Versuch unternommen wird, sie vorher noch in einen Kurs zu stecken - "je nach dem wie beliebt sie sind?". (Ohne Gewähr)


14.02.2021 um 19.04 Uhr - von H*. - "Antrag auf Invaliditätspension / "Pensionsvorschuss"?"


Lieber Herr Moser,
wieder ich : (
Vor ein paar Tagen ich habe einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt.
Einen diesbezüglichen Nachweis habe ich bereits vorgelegt.
Kann mich AMS trotzdem zur BDZ zwungen, mit der Ausrede , dass nach welcher Art von Arbeit sie suchen sollten, falls meine Anfrage abgelehnt wird??????????????

Mit freundlichen Grüßen H (12.02.21)

Antwort:
Sie müssen für längstens 3 Monate vorm AMS Ruhe haben. (Ohne Gewähr)

12.02.2021 um 14.02 Uhr - von H*. - "Ich weiss dass"
Ich weis dass für 3 monate .... aber die Belästigung hört nie auf! Dankeschön :)

Antwort:
Im Arbeitslosennetz gibt’s diesbez. genauere Infos


12.02.2021 um 13.00 Uhr - von F*. - "Erbe?"


Hallo Herr Moser,

zunächst danke für Ihr Engagement und diese Web-Site.

Ich bin 58 und beziehe Notstandshilfe (900,-) keine Mindestsicherung.
Ich wohne schon seit den 80ern in einer Gemeindewohnung.

Durch ein unübliches Testament meiner Großmutter haben mein Bruder und ich vor ca. 10 Jahren je 1/3 unseres Familien-Grundstückes (300 m2 Grund mit Haus, wo meine 80-jährige Mutter lebt) geerbt. Das 3. Drittel ging an unsere Cousine. Zwischenzeitlich ist auch mein Bruder gestorben. Meine beiden Neffen stehen mittlerweile mit Gesamt 2/3 im Grundbuch. Großteil des zugehörigen Gartens ist ein Pachtgrund.

Alleine die Heizkosten würden mich finanziell überfordern, von der Pacht ganz zu schweigen.
Ein Neffe mit gutem Job möchte das Familiengrundstück, auch für sich und seine Familie, erhalten, was mich freut; ich könnte es mir nicht leisten.

Darf ich es ihm (günstig) veräußern, oder würde dies unter sonstiges Einkommen fallen?
Wäre gegebenenfalls eine Schenkung eine bessere Möglichkeit?

Liebe Grüße
F. (11.02.21)

Antwort:
Ev. kann es sein, dass das Geld, für den Verkauf , in dem Monat angerechnet wird, in dem sie es erhalten und sie dann für diesen Monat keinen Bezug erhalten?
Zum Problem kann es werden, wenn sie, z. Bsp. über Miete, ein monatliches Einkommen lukrieren - ein solches kann angerechnet werden!
Siehe: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr)


11.02.2021 um 17.10 Uhr - von Ph*. - "Während Probezeit, im Krankenstand, gekündigt"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich hätte eine Frage und zwar habe ich am 1. Februar ein DV begonnen welches von der Firma gelöst wurde (Probezeit) da ich nach kurzer Zeit in den Krankenstand musste und seitdem auch in Behandlung bin. Nun habe ich diesbezüglich keine Ahnung ob ich mich während oder nach dem Krankenstand wieder beim AMS melden muss? Beziehe ich derzeit überhaupt eine Leistung denn versichert bin ich offensichtlich. Haben sie hierzu irgendeine Information die mir weiterhilft? Vielen Dank und liebe Grüße.

Antwort:
Wurden sie von der Firma während des Krankenstands gekündigt? Und haben sie die Krankschreibung zuvor auch bei der Firma abgegeben? Dann müssen sie Krankengeld von der Krankenkassa bekommen. Die Firma hat sie von Arbeitsbeginn weg schon "überall / Versicherung" angemeldet - Ja?
Sobald sie gesund sind, holen sie sich von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese sofort zum AMS - ist gleich auch die Zurückmeldung!
Aber rufen sie vorsichtshalber jetzt schon beim AMS an und geben dort bescheid!
(Ohne Gewähr)


11.02.2021 um 13.49 Uhr - von B*. - "Jährliche Wertanpassung"


Lieber Herr Moser,

vorweg, ich bin mit der Veröffentlichung auf Ihrer website einverstanden.

Ich beziehe seit längerem Notstandshilfe, bin lt. Gutachten auch nur eingeschränkt vermittelbar, die Gutachten hat das AMS, dies funktioniert auch. VOR der Regelung, das Partnereinkommen NICHT mehr angerechnet werden dürfen, bekam ich genau so viel Notstandshilfe wie auch jetzt. Da diese Regelung nun nicht mehr gilt, habe ich persönlich vorgesprochen beim AMS, mir wurde aber mitgeteilt, das der Betrag gleich bleibt, da wir 2 Personen im Haushalt sind und wir deswegen nicht mehr bekommen dürfen, mein Lebenspartner bekommt selbst auch NH und wenn man dann beide Bezüge zusammenrechnet hat das schon seine Richtigkeit. Leider habe ich dies so akzeptiert. Nun aber folgendes:

Da ich in der neuerlichen Bezugsbestätigung (NICHT MITTEILUNG ODER ÄHNLICHES, lediglich Bezugsbestätigung, diese habe ich angefordert für den Wohnzuschuss) folgende Beträge aufscheinen habe, kommt mir dies nun NOCH mewhr spanisch vor: Bezugsbestätigung vom 19.01.2021: 01.01.2020, Tagsatz 13,36 Euro tgl.
Von 01.01.2021 bis 16.05.2021, 13,36 Euro tgl.!

Also wurde hier NICHT einmal die gesetzliche jährliche Wertanpassung durchgeführt!!!!!!

Daraufhin habe ich einen Feststellungsbescheid beantragt, dieser wurde "wegen entschiedener Sache" zurückgewiesen, unter Hinweis auf § 47 Abs. 1 AlVG, da ich ANGEBLICH am 16.10.2020 eine MITTEILUNG ÜBER DEN Leistungsanspruch erhalten hätte.

1. Habe ich diese Mitteilung NICHT erhalten, 2. MÜSSTE doch Ende 2020 bis Anfang 2021 eine Mitteilung über die Anpassung (eben erwähnte Wertanpassung) ausgeschickt werden, zumindest MEIN PARTNER hat so eine erhalten, ich jedoch nicht, wird aber vom AMS auch nicht behauptet.

Was kann ich jetzt tun? Ich habe GARANTIERT diese, vom AMS unterstellte, Mitteilung im Oktober nicht erhalten, angeblich dürfte ich ja danach nur innerhalb von 3 Monaten einen Feststellungsantrag stellen, wäre mir auch egal, aber habe ja eben diese Mitteilung nicht bekommen. Ausserdem müsste ja auch meine, wenn auch geringe, Notstandshilfe mittels Mitteilung angepasst werden, oder sehe ich das falsch, ich kann ja nicht im Jahr 2020 den gleichen Betrag bekommen wie 2021, wenn es doch eine gesetzliche Anpassung geben MUSS!

Danke für Ihre Nachricht im Voraus!
lg

Antwort:

Es gibt keinen Inflationsausgleich bei der Notstandshilfe! Die Notstandshilfe wurde für einige Monate coronabdingt auf die Arbeitslosengeldhöhe erhöht! Dafür gab es extra eine Mitteilung! Meinte ihr Freund ev. diese Mitteilung?

Wieso haben sie einen so niedrigen Notstand? Haben sie so wenig verdient vor der Antragstellung? Es gibt keine Partnerschaftsanrechnung mehr!
ENDLICH ! ab 1.7.2018 - "Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt"

Info vom RA. bez. Feststellungsbescheid:
Es besteht das Recht auf einen Feststellungsbescheid.

Feststellungsbescheid über Antwortbrief verweigert!

Stellen sie den Antrag auf Bemessungsbescheid nochmals und senden diesen eingeschrieben ans AMS!

Ev. besuchen sie die AK, holen sich Infos und lassen sich unterstützen!
Falls - Danke für die Rückmeldung. (Ohne Gewähr)


10.02.2021 um 11.38 Uhr - von A*. - "Verminderte Arbeitsfähigkeit"


Sehr geehrter Herr Moser,

das AMS möchte mich kommende Woche persönlich sehen/sprechen. Ich weigere mich dem AMS meine Befunde vorzulegen. Ich habe eine Hebeeinschränkung. (Ich finde meine Befunde sind privat.) Das AMS sagt, mit Befunden könnten sie darauf Rücksicht nehmen. Im März soll ich jetzt zu einer von ihnen angeordneten ärztliche Untersuchung. Auf meine Frage ob, das Personal, also Ärzte usw. Covid geimpft sind, verneinte das AMS. Ich teilte mit, dass sie mich gerne an alle Stellen in meiner Branche vermitteln können, jedes Vorstellungsgespräch sei eine Chance, beim Bewerbungsgespräch würde ich dann allerdings meine Einschränkungen erwähnen. Dies wurde mir so von einem Berater von Job & Wirtschaft, an das mich das AMS vermittelt hat, geraten.
Habe ich das Recht eine Begleitperson mitzunehmen? Ich bin arbeitswillig, arbeitsfähig mit Hebeeinschränkung. Ich habe keine Lust mir covid einzufangen, nur damit der Arzt dann sagt ich bin arbeitsfähig, was ohnedies feststeht. SG


Antwort:
Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit müssen sie jedes zumutbares DV. ab 20 Wochenstunden annehmen. Damit das AMS auf die verminderte Arbeitsfähigkeit / Hebeeinschränkung Rücksicht nehmen kann / muss, müssen sie diese belegen - bzw. braucht es ein ärztliches Gutachten / Attest / Befund.
Ansonsten bzw. kann das AMS eine medizinische Untersuchung anordnen"
Siehe: Fachärztliche Untersuchung
Ja, nehmen sie sich zu Terminen eine Begleitperson mit. (Ohne Gewähr)


6.02.2021 um 18.30 Uhr - von M*. - "Sozialhilfe bzw. Wohnbeihilfe bei Personen mit Drittstaatsangehörigkeit?"


Hallo Herr Moser,
ich brauche Ihren Rat zur Beantragung von der Sozialhilfe bzw. Wohnbeihilfe bei Personen mit Drittstaatsangehörigkeit im Bundesland Oberösterreich.
Können Sie mir da fachlich aushelfen? LG M

Antwort:
Um als sogenannter "Drittstaatsangehöriger" Leistungen aus der Wohnbauförderung beziehen zu können, müssen zwei Punkte erfüllt sein: Bezieher der Wohnbauhilfe müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen
...... ..... siehe: Regelungen für die Wohnbauförderung

Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben.
(Alle Angaben ohne Gewähr)


6.02.2021 um 18.04 Uhr - von I*. - "Kann ich Schmerzensgeld einklagen?"


Ich habe eine bezugsperre der Grund ist der : bei Firma bew. Haben mich nicht erreicht tel. Dafür aber per e mail Tage später. Dann kam Bewerbungs Gespräch Telefonisch. Firma sagte ich soll noch einmal Lebenslauf schicken. Sie wird sich das anschauen wo ich rein passe und sich melden. So wider Lebenslauf geschickt.

Auf einmmal gesperrt. Warum wieso?! Firma sagt ams ich habe den verlangten Lebenslauf ned geschickt. Das haben die absichtlich gemacht.

Ich will Rache ich will das diese Firma auch zur Rate gezogen wird falls ich unverschuldet gesperrt bin. Alleine die Tage mit existens Ängste. Was kann ich machen wie kann ich mich wehren? Ich haben schon bewiesen das ich aber den deppaten Lebenslauf geschickt habe. Ich will aber Rache weil ich weiss die Firma hat das absichtlich gemacht. Kann ich schmerzensgeld klagen? (5.02.21)

Antwort:
Sie können nachweisen, dass sie den Lebenslauf geschickt haben? Wurde die Bezugssperre eh schon wieder aufgehoben?
Ansonsten auf den Sperr-Bescheid Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
Wenn ihnen unverschuldet ein Schaden wegen dieser rechtswidrigen Bezugssperre enstanden ist, so können sie sich schadlos halten und ev. eine Klage einbringen. Ev. auch Anzeige wegen Verleumdung erstatten - Ev. bei der Polizei oder gleich bei der Staatsanwaltschaft!
In diesem ihrem Wunsch / Falle, wäre es vorteilhaft sie lassen das von einem Rechtsanwalt abklären/erledigen - der aber vorerst nicht kostenlos wäre - die Kosten muss aber die schuldige Partei tragen. Ev. können sie etwas mit einem Rechtsanwalt ausmachen, wenn es ein eindeutiger Fall bez. ihrer Unschuld ist.
Ein Rechtsanwalt weiss genau bez. Schmerzensgeld bescheid und würde sich dafür einsetzen!
Empfehlen würde ich - falls - Dr. Herbert Pochieser eh. Aber wie gesagt, ist nicht kostenlos!
(Ohne Gewähr)


5.02.2021 um 5.42 Uhr - von R. - "PVA u. deren Praktiken, zwecks IV-Pension"


Guten Tag,

möchte mit Ihnen meine 2 neuen Begutachtungstermine (zum 5 Mal eingereicht) zwecks IV-Pension schildern, es steht hiermit fest, was hunderte Österreicher darüber berichten u. schildern, dass die meisten Sachverständigen der PVA mit diesen Werten, wie die „Genfer Deklaration des Weltärztebundes“ und die „Medizinische Ethik“ nichts anfangen können oder Sie diese Werte einfach in einer Schublade vergessen oder verloren haben. Die PVA Sachverständigen sollen ein Ergebnis/Gutachten erstellen, das kranken Menschen die IV-Pension verwehrt, um diese in Folge weiter als arbeitstauglich einzustufen, also fängt das ganze Rad wieder an sich zu drehen, man glaubt es kaum AMS-PVA-AMS od. AMS-BBRZ-PVA-AMS u. so wird man nicht als Mensch 2 Klasse sondern schon 3 Klasse abgestempelt.

Zur Info über mein Verfahren: Einreichung zum 5 Mal, das 4 u. 5 Mal + Pflegegeld (das unglaubliche daran ist, ich hatte noch nie eine Sperrfrist, war aber immer vor Gericht), da Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, auch lt. chefärztlichen Dienst.

Nun möchte ich Ihnen dazu schildern wie eine Begutachtung bei d. PVA Wien derzeit abläuft, diskriminierend, rasch, schnell, ohne Interesse einfach gesagt skandalös, es folgte prompt, in kürzester Zeit eine schriftliche Ablehnung ohne ärztliches Gesamtgutachten (wusste die Ablehnung aber schon, durch den 2 Termin, aber später dazu), also ohne Anwalt gibt es kein Gesamtgutachten, obwohl dies jeder Privatperson in Österreich lt. Gesetz zustehen würde, einfach unglaublich. Man soll einknicken, ganz einfach eine mentale Zermürbungstaktik.

1 Termin:

• Bei dieser aktuellen Begutachtung, habe ich mir gedacht, es hat sich bei d. PVA gegenüber d. letzten Begutachtung etwas geändert (z.B. damals Orthopädie-Oberkörper frei machen, Danke, Sie können sich wieder anziehen), dies war aber ein großer Irrtum, es ist schlimmer.

• Nach telef. Rücksprache, solle ich ohne Begleitperson erscheinen, Sie dürfe sowieso nicht in den Begutachtungsraum, dies schaute ebenfalls anders aus, Dolmetscher u. auch minderjährige waren im Warteraum anwesend, ich fragte nach, Antwort: sind ja unter 6 Jahre. Jeder dort v. d. Security beim Einlass bis hin zu den Angestellten, glauben Sie sind was Besseres u. wird abgefertigt, welch ein Armutszeugnis.

• Von den Sachverständigen interessiert sich niemand für die COVID-19 Risikogruppe und ob man in Besitz eines Behindertenpasses + Zusatzeintragung ist, obwohl man die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen damit hat.

• Internist: die Sachverständige/er war bemüht, u. auch d. Meinung des Gerichtsgutachters Internist Dr. R… vom letzten Gerichtsverfahren, ebenfalls hatte Sie/Er schon meine aktuellen Befunde/Unterlagen zu meinen Krankheitsbild vorliegen, die ich per Mail gesendet hatte. Die/Der Sachverständige hat mir beim Aus/Anziehen geholfen, Rückenbandage zur Stabilisierung konnte ich oben lassen, nach d. Untersuchung, ich solle draußen Platz nehmen, zwecks EKG.

• Dann ging es los, es tut uns leid, d. zuständige Arzt für das EKG ist krank, Sie bekommen einen neuen Termin. Meine Frage, es sind ja Internisten da, nein man würde unbedingt diesen einen Arzt dazu benötigen um dieses EKG zu betätigen, das kann normalerweise eine Krankenschwester od. Arztgehilfin/e genauso betätigen, war mein Gedanke.

• Danach beim Schalter, ich solle wieder Platz nehmen, zwecks Begutachtung Neurologie u. Orthopädie, nach einiger Zeit Aufruf v. beiden Sachverständigen gleichzeitig, wo hin zuerst, Orthopädin/e sichtlich genervt, gehen Sie zum Neurologen zuerst u. dann gleich zu mir.

• Neurologie: auch sichtlich genervt, was tut Ihnen weh, mit diesen Satz wusste ich schon, das geht schnell, Sie/Er hat sich die Befunde mit deren Verschlechterung per Mail und auch diese v. letzten Gerichtsverfahren nicht angesehen u. ich überreichte Ihm die neuen Befunde nochmals persönlich, danach erwähnte ich meine PNP u. den Tremor rechts u. weiter kam ich nicht mehr, Oberkörper frei machen, auf das Bett legen, Rückenbandage zur Stabilisierung können Sie oben lassen, Fußsohle-was spüren Sie (Socken waren nicht ausgezogen), Sie können sich anziehen, wir sind fertig, danach kam doch noch eine Frage vom Ihr/Ihm auf welche Seite zieht es sie. Rechts

• Orthopädie: auch sichtlich genervt, man wusste sofort Sie/Er hat überhaupt keine Freude, somit wusste ich, Sie/Er hat ebenfalls nicht die Befunde mit deren Verschlechterung per Mail und auch diese v. letzten Gerichtsverfahren angesehen u. ich überreichte auch Ihr/Ihm nochmals die neuen Befunde persönlich. Sie/Er fragte wo die alten wären, ich erwiderte, die sind doch sicher im Computer u. auch die Gutachten v. Gerichtsverfahren, Sie/Er hätte keine Zeit dies durchzusehen, u. d. Dr. F…B… ist nur ein Gerichtsgutachter. Oberkörper frei machen, Schulter untersucht, höher können Sie nicht u. Bücken , weiter runter kommen Sie nicht, danach auf das Bett setzen, v. hinten wurde die HWS untersucht, hätte aber die/der Sachverständige die Befunde gelesen, hätte Sie/Er die Schmerzempfindlichkeit gewusst, so kamen nur dumme Sprüche, locker lassen-ich kann Sie so nicht untersuchen, legen Sie sich ins Spital usw., danach noch die Hüfte, Untersuchung war nur sehr schmerzhaft, dafür hatte Sie/Er überhaupt kein Verständnis, obwohl im letzten Gutachten schon stand, orthopädisch hochgradig eingeschränktes Kalkül.

• Sie können sich anziehen, melden sie sich beim Schalter, beim Schalter erwähnte ich die Schmerzen in d. HWS, dies wurde bewusst ignoriert, Sie bekommen einen neuen Termin, zwecks EKG per Post zugesandt.

• Beim raus gehen dachte ich mir die Provokationen d. PVA Angestellten sind bewusst herbei geführt, um einschüchternd gegenüber den Kranken/Patienten zu wirken und um diese zu demoralisieren, bzw. psychisch zu brechen. Mir wurde damit auch klar warum es keine Namensschilder mehr gibt, weil sicherlich einige Personen danach auch aggressiv reagieren u. sich diese Behandlung nicht gefallen lassen. Es gibt nur 2 Varianten, 1. aggressiv, arrogant, mürrisch, 2. unaufrichtig, zuvorkommend, nett. Eigentlich traurig.

• Nach diesen Tag war ich wieder einige Zeit täglich in Behandlung, darunter auch orthopädisch. Ich gebe d. dubiosen orthopädischen Untersuchung im Begutachtungszentrum die Schuld daran, die ohne Rücksicht stattfand.

2 Termin:

• Der 2 Termin kam dann nicht per Post, sondern ich erhielt einen Anruf man habe Computerprobleme, deswegen kein Brief, ich solle zu diesen Datum um diese Uhrzeit beim Schalter anwesend sein, ich werde dort abgeholt.

• „Gott sei Dank“ war ich, wie immer zu früh dran. Mit d. Orthese benötige ich natürlich mehr Zeit, werde aber dank meiner Familie per KFZ zu allen meinen Terminen, auch anderen gebracht.

• Jetzt zum Termin, beim Einlass waren schon die ersten Probleme mit d. Security, haben Sie einen Termin - ja - wo ist die Einladung - habe keine, es war telefonisch - sagen Sie mir Ihren Namen - ich sagte Ihn - Sie stehen nicht auf d. Liste, somit gewähren wir Ihnen keinen Einlass (dazu kam, das ich selbst die Liste mir anschauen soll, ob ich oben stehe) – ich sagte, kann ja nur ein Witz sein oder – ein Security, nahm meine E-Card u. ging zum Schalter um nachzufragen wegen des Termins – frage von mir an die anderen Securitys, wie lange dauert dies noch, da schon 20 min. um waren u. ich den Termin zum Schluss verpasse – darauf keine Antwort – endlich kam er mit meiner E-Card zurück, das gleiche wieder - Sie haben heute keinen Termin, d. Einlass wird Ihnen verweigert – mir platzte d. Kragen, ich sagte ich gehe jetzt zum Schalter um dies zu klären u. wer will mich von Euch davon abhalten, jedenfalls ging ich einfach durch, die 30 Meter bis zum Schalter, hinter mir 2 Seuritys, beim Schalter fing das Gleiche wieder an, im Computer steht nichts zu Ihrer Vers.Nr. u. AktZ., Sie haben heute keinen Termin, ich darauf, das kann es nicht sein, rufen Sie den chefärztlichen Dienst an, internistisch habe ich ein EKG heute, schon ziemlich sauer wegen diese Verarschung holte ich mir einen Kaffee u. plötzlich siehe da, ja Sie haben wirklich einen Termin, gehen Sie in den 2 Stock alleine, oben angekommen v. einen Zimmer hallte es kommen Sie herein, Oberkörper freimachen, alles andere können Sie anlassen. EKG Ruck Zuck, Sie müssen auf den Internist warten d. macht noch einen Ultraschall, so war es auch, aber ohne Carotis u. Leber obwohl ich meine schwere Stoffwechselerkrankung erwähnte (im letzten PVA Gutachten berücksichtigt, diesmal aber wurscht), danach, Sie können sich anziehen, als ich schon gehen wollte, kommen Sie nochmal her, div. Fragen, wer ist Ihr Internist usw., es stand natürlich alles im Computer, jedenfalls erfuhr ich auch, das Drogenabhängige es leichter haben, da diese nur mehr Matsch in Ihrer Birne haben (Aussage nicht von mir). Die/Der Sachverständige sagte es mir nicht direkt, mit dessen An u. Aussagen, war aber schon klar die Entscheidung ist schon getroffen, diese war eine Ablehnung d. IV-Pension u. es geht mit großer Wahrscheinlichkeit wieder vor Gericht. Eigentlich hätte schon an diesen Tag, die Ablehnung mir ausgehändigt werden können, es Stand ja schon fest. Verlangte noch einen Terminbestätigung, die solle ich mir beim Schalter holen. Beim Schalter angelangt, verlangte ich die Terminbestätigung v. heute, u. das ich anwesend war und wieder es steht nichts v. Ihnen im Computer, somit kann ich Ihnen dies nicht ausdrucken u. bestätigen, ich sagte d. Sachverständige hat doch oben gerade etwas eingetippt, er sehe nichts, ich kann eine handgeschriebene Zeitbestätigung haben, es gibt nichts anderes. Was sollte ich noch dazu sagen!

Nun komme ich zum Schluss, aber trotzdem gehört ein wenig noch gesagt:

• Habe ein Schreiben, das bis dato nicht beantwortet wurde, auch nach Nachfrage meines Anwalts: Lt. WGKK (jetzt ÖGK) Chefarzt Dr. S… u. Chefärztin Dr. K… sind einige meiner Krankheiten chronisch, somit Dauerzustand, da es keine zielführende Rehab bzw. Therapiemaßnahmen mehr gibt, wird man abgemeldet, den d. Krankenstand ist dazu da rehabilitiert od. therapiert zu werden um für den Arbeitsalltat wieder fit zu sein. Auf Nachfrage warum Chefärztin Dr. B…, eine Stellungnahme von meinen behandelten Ärzten wollte, wie das weitere Prozedere sei, wurde darauf geantwortet, man verstehe dies nicht, es gebe klare Richtlinien. Verlangte nach dieser Abmeldung (Krankenstand) einen Bescheid des Abmeldegrundes d. mir lt. § 367 ASVG zustünde. Schaute bis dato, aber durch die Finger, k. Bescheid.

• Des Weiteren habe ich vom Sozialministerium schon 3 Sachverständiger Gutachten, wo einige meiner Krankheiten als Dauerzustand deklariert werden, das dubiose daran ist, dass diese aber bei Gutachtern des Arbeits/Sozialgericht nicht zugelassen werden, obwohl einige d. Gerichtsgutachter, auch Gutachten für das Sozialministerium erstellen u. man damit die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen hat. Eine Aussage eines Sachverständigen d. bei bd. Behörden Gutachten erstellt, es ist ein sicheres schönes leicht verdientes Geld, meine Praxis habe ich eigentlich nur mehr zum Hobby, mit dem bekomme ich ja noch Körperlgeld.

• Schwere Datenschutzverletzungen finden genauso statt, ein Beispiel: von wo haben Sie diese Informationen zu meinen Krankheitsbild, habe ja noch Bekannte in diesen Spital u. auf dieser Station im A…, es ist somit kein Problem für mich. Im Tonprotokoll, sowohl als auch im schriftlichen wird nichts davon erwähnt, bei manchen Gutachtern Kopfschütteln bei anderen nicht, darunter auch Top Gutachter Österreichs, die in diversen Medien zu Rate gezogen werden. Obwohl eine Vielzahl v. Gutachtern im Saal anwesend waren, dringt nichts davon an die Öffentlich, div. Aussagen werden unterschlagen (z.B. Härtefallregel), manche Ergänzungsgutachten werden nicht ausgehändigt, somit kennt man sich aus, wie dieses System funktioniert.

• Die PVA u. auch manch andere staatliche Institutionen, wollen v. den Gutachtern, Sachverständigen u. Angestellten eigentlich nur ein Ergebnis sehen, einen totalen gehorsam, diese mit Geld aufwiegen od. Sie in Ihren Interesse gefügig machen. Indem Klagen, Sperren, Pensionsablehnungen etc. - mit Hilfe obengenannten erstellten Gutachten u. Protokollen (z.B. AMS-per Momentaufnahme keine Einsicht etc.) ohne große Probleme abgelehnt, gesperrt werden können bzw. einen negativen Ausgang für die Betroffenen gewährleisten. Denn Arbeitsplätze die diese Gutachter überhaupt den Arbeitskundlern entsprechen (lt. Mag. K…, Arbeiten mit leichtem geistigem u. leichtem psychischen Anforderungsprofil) gibt es keine in der Realität u. wieder kommt unsere Pseudorechtsstaat zum Vorschein.

• Das Beste z. Schluss, wenn man als letzte Alternative nach allen Prozedere z. SÖBs bzw. GPLs geschickt wird u. die dann dort beim Einzelgespräch u. nach Einsicht d. Unterlagen sagen. Durch dieses gerichtliche rechtskräftige Urteil u. d. damit körperlichen Einschränkungen u. Sie dazu noch zum Kreis der begünstigt behinderten Personen gehören, und wir nicht für die Sicherheit Ihrer Gesundheit u. durch Sie die Gesundheit/Sicherheit unserer Mitarbeiter damit gefährden könnten, ist für Sie diese Veranstaltung als beendet zu betrachten.

Anbei meine gerichtlichen rechtskräftigen Einschränkungen, mein Anwalt ist tragischer Weise während dieser Zeit unverhofft verstorben u. somit habe ich seine Daten aus Rücksicht entfernt, alle Unterlagen dazu, liegen natürlich bei Arbeitsgericht unter GZ… u. GZ… auf.

Eventuelle durch die Transkription entstandene Tippfehler bitte ich zu entschuldigen und ich hoffe, allen betroffenen, Sie können meinen Ärger u. die Beschwerde nachvollziehen und manchen wollte ich auch Hoffnung geben, das SIE nicht alleine mit Problemen in dieser Zeit sind.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung auch; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

MfG R.

Link auch unter: PVA-Fürchtet euch.

Anmerkung:
Erging per E-Mail an ca. 50 Adressen von Politik; Behörden; Medien, Rechtsanwalt;


4.02.2021 um 12.18 Uhr - von K*. - "Platz bei JobTransfair/Kompass reserviert"


Sehr geehrter Herr Moser. Ich bin seit April 20 als über 50Jähriger arbeitslos und jetzt im Notstand. Nun habe ich vom AMS Wien eine Nachricht erhalten, dass für mich ein Platz bei JobTransfair/Kompass reserviert wurde und ich in den nächsten Tagen von diesem Betrieb kontaktiert werde. Da die persönliche Vorsprache beim Infotag zugleich als Kontrollmeldung gilt, ist das Erscheinen verpflichtend. Laut dem Schreiben würde man danach bis zu drei Monate in einem Kurs kommen und anschließend einen Dienstvertrag bei einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser erhalten. Bei meiner Internetrecherche musste ich verstellen dass diese Firma überwiegend im Bereich der unqualifizierten Niedriglohn Jobs tätig ist. Ich war viele Jahre in leitender Position und befürchte daher einen dauerhaften massiven Abstieg durch meine Teilnahme. Meine Frage daher, kann ich die weitere Betreuung/Coaching durch JobTransFair/Kompass ablehnen bzw. darf ich nach dem max. dreimonatigen Kurs die Arbeitsvermit tlung ablehnen. Im schlimmsten Fall würde ich bei dem Informationstag eine weitere Zusammenarbeit verweigern und damit eine 6wöchige Sperre in Kauf nehmen. Selbstverständlich bin ich privat auf Arbeitssuche und bewerbe mich weit mehr als vom AMS verlangt aber eine echte Chance auf eine adäquate Tätigkeit sehe ich erst nach Corona. Ich sehe in meinem Fall einfach keinen persönlichen Nutzen bei JobTransFair. Liebe Grüße (3.02.21)

Antwort:
Nie einen Vermittlungsvorschlag ablehnen! Droht immer eine Sperre! Gehen sie sich - falls - unbedingt bewerben! Es kam schon oft vor, dass Betroffene aus Gründen der Überqualifizierung nicht genommen wurden!

Tipp von Gi: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11)

Söb-Transitarbeitsplätze sind zumutbare DV., wenn nach KV entlohnt wird - die sind problematisch. Ev. können sie sich gegen den vorgeschaltenen Kurs wehren!
Gehen sie die LInks durch:
>zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs

> Coching ev freiwillige Teilnahme, ev. vor Zeugen beim Infotag nachfragen.

>"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Falls - Praktikum: Keine Gratisarbeit
und
"muss man jedes Jobangebot eines Itworks/Trendwerk-Berater annehmen?
unter: Verlust der Bemessungsgrundlage?" (27.11.21)

Sollte es zu Bezugssperre-n kommen, Berufung einlegen / Beschwerde erheben!
(Ohne Gewähr)


4.02.2021 um 2.25 Uhr - von A*. - "BeraterInnen haben mich zum BBRZ verdonnert"


Hallo,

ich war bisher immer nur stille Mitleserin und habe mir nie gedacht, dass ich einmal selbst hier um Hilfe ansuchen werde.

Ich versuche, hier das Wichtigste in Kürze zu fassen.

Hier ist die Vorgeschichte:

Mein Einstieg in die Erwerbstätigkeit als damals 17-jährige stand leider von Beginn an nicht unter den besten Sternen. Angefangen hatte das berufiche Schlamassel eigentlich damit, dass meine Familie mich in eine Berufsausbildung gepresst hatten, die einfach nicht meinen Wünschen entsprach.
Es gab auch leider generell sehr viele familiäre Probleme, die mich dementsprechend negativ stark geprägt haben und so stellte der Start in ein halbwegs gelugenes und vor allem motiviertes Berufsleben nicht die besten Voraussetzungen dar.
So kam es, dass ich in den verschiedensten Branchen gearbeitet habe und überhaupt froh sein konnte, wenn ich mal einen Job hatte, denn in der heutigen Berufswelt will jeder jemanden, der jung ist, am besten mind. 5 Jahre Berufserfahrung hat, dann soll er am besten für einen Hungerlohn arbeiten, flexibel sein usw.

Und dann hatte ich einen Job und entweder verlor ich ihn wieder, weil ich dann irgendwie den Arbeitgeber nicht genug überzeugt hatte oder Fehler passierten, für die ich oft nichts konnte, weil diese einfach aus Pech heraus passierten. Oder ich war schon psychisch so fertig, dass ich aus Frustration dann auch oft mal von der Arbeit davon gelaufen bin, weil ich einfach mit der Tatsache nicht klar kam (komme), dass ich etwas machen muss, was mir total widerstrebt und dass ich dank meiner Familie eigentlich in einer der wichtigsten Lebensphasen nicht selbst entscheiden durfte und genau das mir nun zum Verhängnis wurde.

So, das war die Vorgeschichte und nun komme ich dazu, was nun das AMS von mir will:

Ich hatte vor kurzem um einen Beraterwechsel angesucht und hatte wirklich Glück, dass dieser auch durchgegangen ist. Meine vorherige Beraterin war nämlich sehr respektlos und machte mir ständig Vorwürfe und Schuldzuweisungen, dass ich nach einer Heimhilfe-Ausbildung, die der WAFF bezahlt hat zum Größteils, doch nicht mehr als das arbeiten kann. Und ich sagte ihr auch, dass ich sie verstehen kann, allerdings hatte ich mir die Situation ja so nicht ausgesucht. Ausserdem habe ich ja Befunde ihr vorgelegt, dass ich den Job als Heimhelferin aus psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Weil ich erneut um Hilfe bat bezüglich einer neuen Ausbildung und ich mir nicht alles von der Ex-Beraterin gefallen ließ und hatte sie mich zum BBRZ verdonnert.

Jetzt hab ich nun durch meine neue Beraterin die Gewissheit, dass ich nun an Timeout teilnehmen MUSS.

Da ich bereits in mehreren Foren sehr viele negative Erfahrungberichte über den BBRZ allgemein gelesen habe, möchte ich nun gerne erfahren, ob vielleicht jemand mit Timout vom BBRZ seine Erfahrungen gemacht hat?

Stimmt es, dass dort Schikanen, also dass z.B jemand schlechter dargestellt wird, so nach dem Motto, der ist ja eh nicht belastbar, da können wir den eh nicht an eine Ausbildung vermitteln an der Tagesordnung stehen und dass all die Versprechen eigentlich nur ein blabla ist und schlussendlich geht man wieder ohne Perspektive raus?

Was passiert, wenn ich mich dort absolut nicht wohl fühle und sage ich komm dort nicht mehr hin, droht mir dann die Bezugssperre?

Was dürfen Sie und was dürfen Sie nicht. Ab wann ist es ein Eingriff in mein Privatsphäre?

Können Sie einen Menschen auch rein theoretisch entmündigen bzw. besachwalten, wenn man in denen ihren Augen nicht pariert?

Wie kann ich mich am besten zur Wehr setzen, falls ich den Eindruck gewinnen sollte, dass es hier nicht mir rechten Dingen zu geht?

Was passiert dort genau mit mir? Können die mir jetzt jede Arbeit aufzwingen?

Und viele weitere Fragen stellen sich mir, die hier angeführten waren aber die Wichtigsten.

Ich habe regelrechte Panik und Angst davor, in diese Maßnahme zu gehen und erneut fremd bestimmt zu werden. Ich habe einfach so viele schlechte Erfahrungen im Bezug auf AMS und leider oft auch in Maßnahmen gemacht, dass sich bei mir einfach ein extrem hohes Misstrauen breit macht.
Ich drücke es mal noch deutlicher aus, für mich fühlt sich das so an, als müsste ich nun mehrere Wochen in irgend eine Anstalt oder Gefängnis!

So nun ist der Text sehr lang geworden und ich hoffe, dass ich eure Augen beim Lesen meines Hilferufs nicht zu krass strapaziert habe und bedanke mich im Vorraus.

Antwort:
Da sie SoNed eh schon kennen, wissen sie, dass sie nicht die Einzige sind der es so ergeht und die sich aus diesem Glauben heraus noch mehr belastet, als es die Situation eh schon tut.
Wichtig ist, dass sie selbst schon Befunde haben die ihre - ev. in Bereichen - verminderte Leistungsfähigkeit bestätigen.
Bei Problemen Rückhalt von ihren Vertrauensärzten holen - Falls, reden sie mit ihrem Arzt / Facharzt.

Falls sie teilnehmen, so geben sie keine sensible Daten preis - wenn ja, versichern sie sich, dass sie mit einem Arzt reden, der der Schweigepflicht untersteht!
Fragen sie beim Infotag - gibt es so einen - oder beim ersten Kontakt - ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt, denn
"ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (VwGH: 26.08.14)

Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen.
Es ist nicht ersichtlich, weshalb zu diesem Zweck die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten erforderlich sein sollte? VwGH:

Sie können zudem die Datenweitergabe ans AMS verbieten!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH


Auch das Bundesverwaltungsgericht zweifelte schon an der Bedeutung eines BBRZ-Gutachten.
>Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<
Siehe: "Urteil sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant."

Beispiele:
Zu BBRZ
"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"
Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

"
BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

Das sind nur einige Beispiele lesen sie sich weitere Links durch, um zu einem Schluss zu kommen!

Timout vom BBRZ - Ich denke hier "könnte / müsste" es sich um eine freiwillige Teilnahme handeln!
Letztes Beispiel: Eine rechtliche Beurteilung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ bez. einer Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Sucht-Problems! - Darf keine Sanktion nach § 10 AIVG (Bezugssperre) nach sich ziehen.

Also wie beschrieben vor Zeugen nachfragen, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt!
(Ohne Gewähr)


3.02.2021 um 9.36 Uhr - von M*. - "Zwangskurse: Anzeige wegen Verletzung der Masken- und Abstandspflicht"


Hallo! Ich hätte da eine Frage zu den Zwangskursen (Maßnahmen) und den Corona Regeln. Was soll man tun, wenn man in einer AMS-Maßnahme steckt und z.B. die Abstandsregeln werden nicht eingehalten. An wen kann man sich sofort wenden? Dürfen Fotos gemacht werden um das zu beweisen? Kann man das bei der Polizei anzeigen? Die Corona-Hotline wird wahrscheinlich nicht die richtige Wahl sein. (2.02.21)

Antwort:
Ja, Anzeige bei der Polizei, das könn(t)en sie tun und ist auch eine interessante Anregung. Das müsste eigentlich einen riesigen Wirbel hervorrufen.
Z. Bsp. bei Verstoß gegen das Abstandhalten wird die Strafe auf 90 Euro erhöht!
"Handelt es sich zudem um eine Verletzung der rechtlichen Grundlagen des Epidemiegesetzes, so gäbe es strenge und hohe Strafen?"

Fotos würde ev. vor Gericht nicht halten aber bez. Dokumentation und Glaubwürdigkeit würde ev. (die Polizei etc.) schon ein Blick drauf werfen?!
Berechnet man die Raumgrösse nach Quadratmeter mit den darin untergebrachten Personen, untermauert dies oft auch alleine schon den Vorwurf, weil dies den vorgeschriebenen Abstand gar nicht zulässt!?

Ev. weisen sie vorher den Kursbetreiber wie das AMS darauf hin, dass sie, wird der Abstand nicht eingehalten, Anzeige bei der Polizei erstatten!
Eine diesbez. Beschwerde können sie auch an die AMS Regional- bzw. Landesgeschäftsstelle / öster. AMS-Vorstand Dr. Buchinger Dr. Kopf wie auch (sehr empfehlenswert) an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at senden.
Ändert sich nichts ist ev. die Anzeige bei der Polizei der nächste Schritt.
Liegt bei ihnen! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
Innenminister Karl Nehammer im Kurier:
In Pressekonferenzen gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag bekannt, dass die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht werden.
Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht bzw. Abstandhalten 90 Euro kosten.

4.02.2021 um 12.08 Uhr - von Do. - "ZUR FOTOFRAGE"
Wenn ich einen bescheidenen Beitrag liefern darf:
a) Fotos sind auf jeden Fall erlaubt und ein gültiges Beweismittel, es dürfen jedoch keine Gesichter fotografiert werden. ( Pesönlichkeitsschutz ) Am besten Fotos so machen, daß Räume und Datum erkannt werden, aber keine Gesichter. Am Besten mit Handy ( Datum + Zeitstempel nicht vergessen ) und / oder DIgicam. Abspeichern auf SIM karte und PC. ISt dann ein Beweismittel vor Polizei und RA
b) Bei Kontakten mit Politikern und AMS IMMER (!) "eingeschrieben" mit Lesenachweis und gleich am Anfang dazuschreiben "OFFENER BRIEF" sonst veletzt du die DSGVO. Hoffe ich konnte ein bißchen helfen! (3.02.21)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


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