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9.07.12 um 10.17 Uhr - von E. K. - "Bekam noch am selben Tag eine Antwort, dass meine Bezugssperre bereits aufgehoben wurde."

"Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!"


Hallo Herr Moser,

ich möchte Ihnen mitteilen, wie sich die ganze Angelegenheit weiter entwickelt hat, auch um anderen Betroffenen Mut zu machen.

Der Bericht ist in Ihrem Forum ja erschienen, noch bevor mein damaliger Brief bei itworks eingelangt war. Trotzdem war das Gesprächsklima sofort schlagartig besser und meine Betreuerin bei itworks war ausgesprochen höflich zu mir, was die Vermutung nahelegt, dass irgendjemand bei itworks laufend in Ihrem Forum mitliest. Die Namen waren im Forum zwar nur abgekürzt, für die Mitarbeiter/innen bei itworks sollte es aber kein Problem gewesen sein, die richtigen Verbindungen herzustellen.

Trotzdem war mir natürlich klar, dass dieses völlig veränderte Verhalten nur nach außen hin sichtbar war und sich deswegen die Ziele von itworks nicht geändert hatten. Entsprechend zurückhaltend und vorsichtig habe ich dort weiterhin kommuniziert.

Ich habe dann in weiterer Folge den mir vorgelegten Dienstvertrag bei itworks abgelehnt. Als Grund für die Ablehnung habe ich die für einen Teilzeitjob zu lange tägliche Wegzeit angegeben. Man muß bei itworks ein eigenes Formular dafür ausfüllen, das habe ich handschriftlich getan und mit meiner Unterschrift versehen. Weitere Gründe für die Ablehnung habe ich auf diesem Formular nicht angegeben.

Ich hatte es nicht anders erwartet, mir wurde daraufhin vom AMS mein Bezug gesperrt. Bei meinem Termin bei meiner AMS-Beraterin wurde mir von dieser dann auf mein Verlangen auch der Abschlußbericht von itworks ausgehändigt. Zu meinem Erstaunen war in diesem Bericht nicht nur angegeben, dass ich den Dienstvertrag mit dem Hinweis auf die zu lange Wegzeit abgelehnt habe, es waren auch noch andere Gründe angeführt.

Ich habe dann bei meiner AMS-Beraterin Einspruch gegen die Bezugssperre eingelegt und es wurde mir von ihr mitgeteilt, dass der Beirat Ende Juli zusammentreten und über meinen Einspruch entscheiden wird. Daraufhin wurde eine Niederschrift angefertigt. Darin habe ich angegeben, dass ich bei itworks keinen anderen Grund als die zu lange Wegzeit angeführt hatte und alles andere lediglich eine Vermutung der itworks-Beraterin sei, was zu keiner Bezugssperre führen dürfte. Außerdem habe ich auch angegeben, dass ich aufgrund der rechtswidrigen Vorgangsweise bei itworks (siehe mein vorangegangener Brief) nicht bereit bin, dort einen Dienstvertrag zu unterschreiben und mich niemand zwingen dürfe, ein Dienstverhältnis bei einer Firma einzugehen, welche gesetzwidrig handelt. Ich habe auch angegeben, dass ich eine solche automatische Bezugssperre grundsätzlich für rechtswidrig halte und dass ich es für rechtlich zumindest sehr bedenklich halte, dass das AMS eine Bezugssperre verhängt und dann selbst darüber entscheidet, ob diese gerechtfertigt ist. Ich habe angekündigt, dass ich mit allen rechtlichen Schritten dagegen vorgehen werde. Außerdem habe ich mir vorbehalten, nach einer Rechtsberatung noch weitere Ergänzungen zur Niederschrift zu machen.

Am nächsten Tag habe ich dann an die Firma itworks und auch direkt an die itworks-Beraterin Mails geschrieben, in denen ich gegen die unseriöse Vorgangsweise von itworks protestiert habe. Außerdem habe ich angekündigt, dass ich sowohl die Firma itworks als auch die dortige Betreuerin persönlich auf Schadensersatz verklagen werde, sollte meine Berufung beim AMS keinen Erfolg haben.

Außerdem habe ich auch noch ein Mail an meine AMS-Beraterin geschickt mit der Aufforderung, noch ein paar Ergänzungen zur Niederschrift vom Vortag einzufügen.

Zu meinem Erstaunen bekam ich noch am selben Tag eine Antwort per Mail von meiner AMS-Beraterin, in der sie mir mitteilte, dass meine Angelegenheit schon behandelt wurde und meine Bezugssperre bereits aufgehoben wurde. Und in der Zwischenzeit wurde mir auch schon der volle Bezug ausbezahlt.

Ich kann jedem von einer Bezugssperre Betroffenen also nur den Rat geben, sich nicht einschüchtern zu lassen. Anscheinend genügt es oft schon, nur darauf hinzuweisen, dass man gerichtlich gegen das AMS und gegen involvierte Institute und SÖB-Betriebe vorgehen werde, um rechtswidrige Bezugssperren abzuwenden.

Und ich kann auch nur festhalten, dass ich wirklich JEDEN rechtlichen Schritt unternommen hätte, um gegen die Bezugssperre vorzugehen.

Wir wissen ja alle, dass die offizielle Arbeitslosenstatistik sehr „geschönt“ ist und dass die Zahlen nicht stimmen. In dieser Statistik – die ja nur die offiziellen Arbeitslosen und die Schulungsteilnehmer angibt – sind ja die Personen nicht enthalten, die vom AMS auf den sogenannten „zweiten Arbeitsmarkt“ abgeschoben wurden und die in irgendwelchen dubiosen SÖB-Betrieben für ein paar Monate „geparkt“ werden. Und meines Wissens sind auch die Personen in dieser Statistik nicht enthalten, die gerade eine Bezugssperre vom AMS „verbüßen“ müssen. Man muß also eigentlich etwa 400000 beschäftigungslose Personen in Österreich annehmen. Natürlich ist es dem AMS bei der heutigen Arbeitsmarktsituation praktisch unmöglich, alle diese Personen in vernünftige, vor allem aber auch menschenwürdige Jobs zu vermitteln, was ja die eigentliche Aufgabe des AMS wäre. Man kann daher vermuten, dass das AMS daran interessiert ist, so viele Personen wie möglich in die Bezugssperre zu drängen, und da scheint jedes Mittel recht zu sein, auch wenn es unrecht ist. Dies habe ich genau so auch meiner AMS-Beraterin gesagt, worauf sie nichts geantwortet hat – und das ist ja schon Antwort genug.

Allen Betroffenen kann ich nur raten: Wehrt Euch!

Bei Gesprächen in Instituten und SÖB-Betrieben und dem AMS ruhig und sachlich bleiben, aber trotzdem mit Nachdruck klarstellen, dass man alle rechtlichen Schritte ergreifen werde, um sich gegen rechtswidrige und menschenverachtende Praktiken zu wehren.

Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!

Alles Gute noch für Sie und liebe Grüße
E. K.

"Brief an itworks: "Mit der Zuweisung vom AMS zu Ihrem Unternehmen bin ich nicht entmündigt" (7.06.12)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung, die sicher vielen Mut macht! Freut mich, dass ihr couragiertes Vorgehen durch Erfolg gekrönt wurde! Gratuliere

8.07.12 um 10.14 Uhr - von G. L*. - "Würde gerne Klage gegen meinen AMS Berater wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einreichen"


Sehr geehrter Herr Moser.

Ich würde gerne eine Klage gegen meinen AMS Berater in Den Haag einreichen.
Dieser droht mir in regelmäßigen abständen mit physischer Vernichtung durch Bezugssperre.
Dies ist meines Erachtens nach ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sollte dementsprechend geahndet werden !
Ich habe es im Guten versucht aber diese Menschen dort tragen keinerlei Menschlichkeit in sich.

Mein Problem ist dass das alles komplettes Neuland für mich ist und ich Sie
deshalb bitten möchte, ob Sie diesbezüglich einige Informationen für mich hätten.
Wie man da vorgeht, welche möglichkeiten es gibt, oder ob ich mich am besten gleich mit einer webcam vor das Sozialamt setzen und dort in den Hungerstreik gehen sollte.

Ich bin durchaus bereit mein Leben zu opfern um die primitiven Methoden dieser Faschisten bloß zu stellen !

Vielen Dank im Voraus,
G. L. (5.07.12)

Antwort: "Jede(r) der sich wehrt, hilft zugleich seinen Leidensgenossinen!"
toll, dass sie vorhaben sich zu wehren.
bringen sie vorher eine anzeige bei der staatsanwaltschaft ein.

Korruptionstaatsanwaltschaft
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien (schriftlich eingeschrieben)

"bei erfolglosigkeit, ev. zur europäischen instanz"

können sie das irgendwie belegen? - die schwierigkeiten liegen darin, dass man die nötigung/amtsmissbrauch etc. nachweisen muss!
deshalb wäre es
von vorteil auch eine begleitperson mitzunehmen - "wirkt wunder"

auch trauen sich die beraterInnen nicht mehr das was sie "sonst" tun, wenn sie das opfer nicht mehr alleine gegenüber sitzen haben.
>(für beschwerden ev. an mehreren adressen immer gedächtnis-protokoll von Terminen/beleidigungen etc. anlegen!)<

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

ev. machen sie die beraterIn auch darauf aufmerksam, dass sie sie wegen
amtsmissbrauch und nötigung anzeigen.
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

>"
In Österreich können nun aber Bürger den VfGH anrufen, wenn sie sich in einem in der Charta verankerten Grundrecht verletzt fühlen."
"VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang"
"Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Clo runter spülen? (6.05.12)
- Eine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt wäre in solchen Angelegenheiten von Vorteil - Rechtsschutzversicherung unterstützt auch in Rechtsangelegenheiten gegen Behörden - RA.-Information ev. erste Stunde kostenlos! - Gerichtsauskunfttag kostenlos! (ohne Gewähr)

10.07.12 um 7.16 Uhr - von G. L. - Nur durch Öffentlichkeit kann man Druck ausüben
Danke für die Informationen.
Damit kann ich schonmal in das Thema einsteigen, vielen Dank.

Und ja, Sie können gerne veröffentlichen.
Mir geht es bei dieser Aktion um JEDEN Betroffenen.
Nur durch Öffentlichkeit kann man, so denke ich zumindest, genug Druck ausüben.

M.f.G.
G (9.07.12)


7.07.12 um 16.21 Uhr - von L. H. - "Erniedrigungsanstalt Arbeitsagentur"
"Verwandte Mentalität der niedrigen emotionalen Intelligenz:
Deutschland und Österreich auf gleicher arbeitsmarktpolitischer Augenhöhe"


Erniedrigungsanstalt Arbeitsagentur!


7.07.12 um 16.13 Uhr - von W. W. - "Habe aufgrund deiner wertvollen Seite den Kampf gegen das AMS aufgenommen"

"Ich hoffe, dass diese Ausführungen anderen Betroffenen in einer ähnlichen Wohnsituation helfen können"


Liebe(r) Christian und Leidensgenossen!

Habe aufgrund deiner wertvollen Seite den Kampf gegen das AMS aufgenommen und nachstehendes Schreiben ans AMS gesandt (ich wohne im nördlichen Weinviertel/ NÖ und wurde früher oft in Deppenkurse nach Wien geschickt - jetzt habe ich aufgrund meines Schreibens relative Ruhe - mein letzter Deppenkurs war Mai - August 2010!!! also vor 2 Jahren):
Habe dieses Schreiben ans AMS gesandt:
\" Die gewünschten Arbeitsorte in der Betreuungsvereinbarung bitte ich unter Berücksichtigung §9 Abs. 2 AlVG ("Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls bei Teilzeit eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar") wie nachstehend angeführt zu ändern.
Da mein Wohnsitz in einem solchen Gebiet liegt und der letzte Satz im Gesetz zeitmäßig nicht genau definiert ist, gibt es dafür eine bindende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Z 2006/08/0157-8). Daraus geht hervor, dass teilzeitbeschäftigte Personen deren Wohnsitz in Gebieten lt. zweitem Satz §9 Abs. 2 AlVG einzuordnen ist, die maximal zumutbare Wegzeit 2 Stunden (statt der sonstigen 1 ½ Stunden) hin und retour beträgt. Die zumutbare Wegzeit verlängert sich also um ein Drittel, das ergibt für Vollzeitbeschäftigung (um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren) somit max. 2 Stunden 40 Minuten (statt der sonstigen 2 Stunden) hin und retour.
Für die anrechenbare Wegzeit zählen, da es immer wieder Differenzen mit dem AMS und den Betroffenen kommt lt. VwGH-Entscheidungen logischerweise auch die benötigte Zeit von der Wohnadresse zum öffentlichen Verkehrsmittel, etwaige Umsteige- und Wartezeiten, sowie die benötigte Zeit vom öffentlichen Verkehrsmittel zum Arbeits- oder Kursort.

Ich bitte Sie daher die "gewünschten Arbeitsorte" in der Betreuungsvereinbarung wie folgt zu ändern:
Bei einer Vollzeitbeschäftigung alle Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von max. 1 Stunde 20 Minuten pro Wegstrecke (vom Verlassen der Wohnadresse bis zum Erreichen des Arbeitsortes gerechnet) erreichbar sind. Für Kurse, die ganztags und an 5 Tagen die Woche stattfinden gilt dies sinngemäß.
Für alle restlichen (Teilzeit)-Arbeitsverhältnisse und -kurse gelten AUSNAHMSLOS max. 1 Stunde pro Wegstrecke ohne Toleranz wenn auch nur eine Minute überschritten wird, da bereits eine erweiterte Regelung angewendet wird (vom Verlassen der Wohnadresse bis zum Erreichen des Arbeits-/Kursortes gerechnet) als zumutbar.
Diese Handhabung treffe ich für Kurse (speziell die üblichen AMS-Kurse Clearing, Coaching etc.), die ich nicht freiwillig, sondern nur unter Zwang seitens des AMS machen soll. Bei Kursen die ich von mir aus und freiwillig belegen möchte entscheide ich im Einzelfall.
Bezüglich Kurse gebe ich Ihnen hiermit noch bekannt, dass ich in Zukunft unter Berufung auf das AlVG und die diversen VwGH-Erkenntnisse nicht mehr an Kursen teilnehmen werde, wenn:

1) eine Kurszuteilung - wie bisher meistens üblich - über den Kopf des Arbeitslosen hinweg (Zusendung eines Schreibens mit Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit dazu noch äußerst knapp - oft nur 3-4 Tage - vor Kursbeginn) ohne vorher (Belehrungs- und Informationspflicht seitens des AMS) mit dem Arbeitslosen über die Kursmaßnahme zu sprechen erfolgt bzw. ich die "Einladung" nicht zeitgerecht (mindestens 2 Wochen gerechnet vom Erhalt des Schreibens) vor Kursbeginn erhalte um Stellung beziehen zu können. Dies gilt speziell für die "üblichen AMS-Kurse Clearing, Coaching etc."), die ich nicht freiwillig belegen würde, sondern die bisher immer unter Zwang (Androhung der Bezugssperre) zugeteilt wurden.

2) das AMS nicht eventuelle Defizite/Vermittlungshindernisse/fehlende Qualifikationen vor Kursbeginn genau definiert, welche der Kurs dann allerdings auch beheben und somit auch Kursinhalt(e) sein muss (müssen)

3) die zumutbare Wegzeit überschritten wird (da die meisten Kurse ja in Wien stattfinden) - s. diesbezüglich auch die vorigen Ausführungen über zumutbare Wegzeiten

4) ich eine "Einladung" zu einem Kurs in Verbindung mit einer Kontrollmeldung erhalte (lt. § 49 Abs. 1 AlVG hat sich der Arbeitslose zur Sicherung des Anspruches auf Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei der nach seinem Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter Vorweisung der Meldekarte persönlich zu melden) - die Ausschreibung einer Kontrollmeldung im Rahmen einer Kursveranstaltung an einer anderen Adresse als die der zuständigen lokalen Geschäftsstelle hat nichts mit dem Wesen einer Kontrollmeldung nach § 49 AlVG zu tun und ist daher gesetzwidrig.

5) die "Einladungen" zu einem Kurs - außer Datum, Uhrzeit und Adresse - keine Angaben über die gesamte Zeitdauer des Kurses, ob Teilzeit oder ganztags und keine genauen Kursinhalte enthalten (denn nicht definierte Defizite bzw. eventuell vorhandene andere Defizite als die, welche im entsprechenden Kurs dann behandelt werden, kann ein Kurs logischerweise auch nicht beheben).

Keinesfalls nehme ich nochmals an Bewerbungstrainingskursen, Coachings, Clearings und wie immer die üblichen AMS-Kurse auch heißen mögen teil, wenn nicht ein wesentlicher/bisher noch nicht behandelter Kursinhalt gegeben ist, da ich solche "Kurse" bekanntlich bereits mehrmals besucht habe und am Anfang der Arbeitslosigkeit vorhandene Defizite bezüglich Bewerbungsunterlagen, richtigem Bewerben etc. mit diesen - bereits öfters besuchten Kursen - mehr als behoben wurden. Bei allen derartigen "Kursen" haben ich die Kursleitung am Ende gefragt, was ich nun als wertvolle neue Qualifikation(en), die einen Arbeitgeber interessieren könnte(n) in den Lebenslauf aufnehmen soll/könnte. Sie werden es vielleicht schon ahnen, es konnte mir keine genannt werden, weil in derartigen Kursen gar nicht vermittelt.\"

Ich hoffe, dass diese Ausführungen anderen Betgroffenen in einer ähnlichen Wohnsituation helfen kann.

Grüsse
WW (6.07.12)

Anmerkung: Leider anonym!
Anonyme Einträge, die erfreulicher Weise nur mehr sehr selten getätigt werden, werden, wenn überhaupt, dann nur in Ausnahme-Fällen veröffentlicht! Danke für`s Verständnis!


6.07.12 um 16.50 Uhr - von Ba* - "Dringend" - "Keine Mitteilung über den Leistungsanspruch " für das kommende laufende Jahr " wie bisher?
Die ich aber für Förderungen bzw. Befreiungen brauche!


Erstmals brauche ich vielleicht soned, und ich hoffe, Sie können mir einen entscheidenden Tipp geben. Auf der AK habe ich gerade eben niemand Zuständigen mehr erreicht.

Kurze Schilderung worums geht:

- ich bin geringfügig selbstständig, da ich manchmal Einkünfte aus Unterrichtstätigkeit erziele.

- ich bin im Jahresschnitt monatlich immer (seit vielen Jahren) unter der Mindestsicherung!

- bisher bekam ich jedes Jahr meine "Mitteilung über den Leistungsanspruch" für das kommende laufende Jahr (ab dem Zeitpunkt der Neuberechnungskontrolle) ausgestellt und zugeschickt - und zwar ohne jegliches Problem! Dies dient zur Vorlage am Wohnungsamt und bei der GIS für TV, Festnetztel. etc. um die mir zustehenden Förderungen bzw. Befreiungen zu erhalten.

- heuer wartete ich wochenlang, aber es kam nichts! Nun wird die Zeit knapp, die dead-line beim Wohn.amt ist 15.7., und meine Urgenz ergab, dass das AMS die Ausstellung dieser Mitteilung plötzlich verweigert - s.u.

- d.h. im Klartext, mein AMS-Bezug wird mir nur über vergangene Zeiten bestätigt! Mit der Begründung der Bruttoerklärungen >> das AMS könne schließlich nicht wissen, was ich nächsten Monat verdiene.... Was bedeuten würde, dass ich auch keine Wohnbeihilfe mehr erhalten kann, weil ich dadurch keinen AMS-Bezug nicht vorlegen kann.... !

Können Sie mir folgen... ? - und weiterhelfen?

Was soll ich tun??

- ich habe heute mit der MA 50, dem Wohn.amt gesprochen, die haben mit dem AMS aber nichts zu tun (die Glücklichen!), und sie brauchen eine Bezugsbestätigung, punkt aus.

- ich habe eine letzte email an jene zuständige Person am AMS gesandt (und in copy an meinen Berater, der menschlich ganz ok ist) - s.u. - und um Bekanntgabe ihres Vorgesetzten gebeten,

- ich habe auf der AK angerufen: erst morgen wieder wer da...

- ich habe nun Ihnen gemailt....

Ich habe den Eindruck, man lässt mich eiskalt auflaufen (abschaseln, Problem scheissegal) und im Regen stehen... wenn ich nun aber nicht um Wohnbeihilfe einreichen kann, werde ich in Folge keine Miete mehr zahlen können, da ich unter dem ME bin (welches ich wiederum nicht bekomme, so die Auskunft des Sozialamtes - oder wie auch immer es neu heisst - weil ich zu meiner Notstandshilfe geringfügig dazuverdiene), und dann wohl delogiert und OBDACHLOS werden in Folge!!!

Vielen Dank!
Falls Sie die Zeit finden....

Mit besten Grüßen,
Ba. (5.07.12)

hier nun der bisherige emailverkehr bis heute: (wurde per E-Mail mitgesendet)

Antwort:
hier auf die schnelle aus SoNed
Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch

Die Partnerschafts-Anrechnungs-Regelung bei "schwankenden" Einkünften, könnte ev. auch bei ihnen gelten!

"Das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten drei vollen Monate anwenden"

AlVG §36 - 3d) Hat der Ehepartner (Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin) ein schwankendes Einkommen, wie z. B. Akkordverdienste, regelmäßige, aber ungleiche Überstundenleistungen, so kann der Anrechnung jeweils das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten drei vollen Monate für den Anspruch auf Notstandshilfe für die darauffolgenden 52 Wochen zugrunde gelegt werden.
Zwischenzeitige Erhöhungen oder Verminderungen des schwankenden
Einkommens bewirken keine Änderung der zuerkannten
Notstandshilfe. Fällt das schwankende Erwerbseinkommen zur Gänze
weg, ist der Anspruch auf Notstandshilfe neu zu bemessen.

Erledigen sie diese Angelegenheit nicht per E-Mail sondern eingeschrieben per Post!
Oder ev. auch mit BEGLEITPERSON den Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter besuchen!

ev. besuchen sie auch AMSand - dort gibts ev. hilfe
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

danke für rückmeldung über ausgang - (ohne Gewähr)


6.07.12 um 16.43 Uhr - von F. S. - "itworks und murad&murad" - "Ein paar Sätze zu den Beiden:"


itworks und murad&murad

Ein paar Sätze zu den Beiden:

Ich habe vor ein paar Wochen bei itworks aufgehört, da es ohnehin freiwillig war. Wer sich fragt, ob er dort hin gehen soll oder nicht - eher nicht hingehen! Man erspart sich weder einen Kurs noch eine andere Zuweisung. itworks dient nur der Auslagerung und Geldmacherei.

Wobei es unterschiedliche Angebote bei itworks gibt. Ich war in der freiwilligen(!) Betreuung.

Wenn man nur einen Job im Callcenter sucht oder was zum Putzen, viel mehr haben die nicht, zumindest sind die Angebote fast alle mies, nicht alle, aber fast alle, dann kann man wohl hingehen. Aber die hören nicht zu und verstehen einen nicht. Erst heißt es, es werden nur Jobs im 2. und 20. Bezirk vermittelt und nur, wenn man diese okay findet, aber schnell landet man im 23. Bezirk oder bekommt ein Jobangebot für Euro 1300 Brutto inkl. Samstagsdiensten im Callcenter, womit man gar nix mit anfangen kann, wenn man das Ganze Netto braucht, um allein über die Runden zu kommen. Und das geht dann immer so weiter bergab.

Bei murad&murad macht man den Staplerschein in 5 Wochen. Wobei man eigentlich nur 2 Tage bräuchte. Vorher wird ein Test absolviert (es werden aber eh nur 22 von etwas 60 Leuten genommen), um die mathematischen Fähigkeiten und die Deutschkenntnisse zu überprüfen. Ich habe die Prüfung trotz Matura und Uniabschluss leider nicht geschafft, da ich an dem Tag über die Welt wieder mal enttäuscht und ein wenig depressiv war, hehehehe ...

Behauptet wurde, dass es ein einwöchiges Praktikum gäbe, \"das ist Pflicht, da müssen Sie unterschreiben\", so eine Hex..., äh, Angestellte. Wer SoNed! kennt, weiß natürlich, dass Gratispraktika keine Pflicht sind in Österreich.

MfG F. S. (5.07.12)


4.07.12 um 14.02 Uhr - von Te*. - "Trendwerk: muss ich zum Infotag gehen?"


hallo,

frage: habe per post eine zuweisung zu einem söb (trendwerk) bekommen. \"vorbereitungsmassnahme trendwerk 2012\")
5 wochen mit anschliessendem dv...

muss ich da hingehen zum infotag?
wenn ja, zum kurs? dv möchte ich keinen dort unterschreiben...auch meine ich, dass mir der kurs nichts bringen wird. mit meiner beraterin vom ams hab ich erst in einem monat einen termin. beim letzten war von so einem \"kurs\" keine rede....
wie soll ich mich verhalten? irgendwelche tips?
wie sieht die rechtslage aus?

Antwort:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
bei fehlender aufklärung (fehlende Belehrung) sind die chancen auf erfolgreiche berufung, falls verweigerung und sperre, gross! (siehe auch Antwort darunter) (ohne Gewähr)


4.07.12 um 13.49 Uhr - von Au*. - "Schmarotzer-SÖB: freiwillige Teilnahme?"


guten tag

ich habe ihre seite gelesen und sie hat mir ein paar mal bezüglich ams kurse weitergeholfen und deren teilnahmen blieben mir so erspart

leider mus man sagen das sehr viel wahr ist was in ihrer internet seite angegeben ist
ich habe jetzt eine frage an sie wegen ams kurse

und zwar zu den sozialökonomischen betrieben wie itwork trendwerk und wie die alle heisen
der 5 wochen kurs eine vorbereitungsmasnahme müste plicht sein das ja das ams es haltet wie ein arbeitsverhältniss

wenn aber in den 5 wochen ein sogenanntes arbeitsverhältniis angeboten wird im kurs bei itwork trendwerk und soweiter
das müste dan sowieso freiwillig sein das arbeitsverhältniss was ja keines ist

also die 5 wochen müste man dan schon machen aber das anschliesende arbeitsverhältniss mus freiwillig sein
die ams zuweisung lautet so
vieleicht ist das dan einfacher
wir bieten ihnen im rahmen eines vom arbeitmarktservice geförderten
sozialökonomischen betriebes einen 4-5 wochen vorbereitungsmasnahme
mit der möglichkeit eines abschliesenden dienstverhältnisses
an bitte informietren sie sich über die möglichkeit beim informationtag

vielen dank für ihre auskumpft
ich hoffe sie können mir in dieser angelegenheit weiter helfen (3.06.12)

Antwort:
alles pflicht sonst - oft auch rechtswidrige - sperre
aber
sie können sich wehren wenn sie solche deppenkurse schon besucht haben oder ihnen die kenntnisse/fähigkeiten nicht fehlen die ihnen dort beigebracht werden sollen?

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

sie müssen über den 5 wochen kurs und ihre defizite aufgeklärt werden - erst recht, wenn sie noch nicht zu lange arbeitslos sind.
- vermittlungsgründe zu deppenkurse müssen aber auf alle fälle vorhanden sein - fehlende Belehrung

söb "zwangsmassnahme/zwangsarbeit" ist bei sperre pflicht - muss aber nach billigst-kv entlohnt werden
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

weiterer link zu zwangsmassnahmen
ohne gewähr

5.07.12 um 7.14 Uhr - von Au*. - Wie kann so etwas legal sein - Nowelle hin und her - Tasache ist das nur das Arbeitsrecht in Österreich gilt
guten tag

zunächst vielen dank für die antwort
zu den söb betrieben habe auch nichts anderes erwartet mit sankzionsparakrafen

ich habe aber noch eine frage an sie

zu den söb betrieben

wie kann so etwas legal sein
nowelle hin und her
tasache ist das nur das arbeitsrecht in östreich gilt

also ist dan der auftrag des ams den arbeitslosen auf dauer bei einen dritten unternehmen zu plazieren
das ams darf aber nich dan dritte
daten und schon gar keine arbeitsvermittlung
eigentlich darf nur das ams einen arbeitsplatz zuweisen

in den überlassungszeiten nach einen pauschallohn nach den babe
und statt einer weiterbildung oder einer richtigen arbeit gibts dan dort bestensfall bewerbungstraining
so tritt dann die entgeltschmällerung auf
also wirt da von den arbeitnehmern
bezahlt
aber diese firmen handeln nicht wirtschaftlich sondern im auftrag des ams
das schränkt den spielraum für die betriebe stark ein
der grundsatz ist aber das das ams
die arbeitgeber nich zwingen darf sie einzustellen
das mus sich eher um eine ams zuweisung handeln und niemals um eine arbeitsvermittlung also wie sie schon sagten um deppenkurs
die söb betriebe sind ja nicht einmal mietglieder des fachausschusses der personalüberlasser

wenn das ales so ist machen sich alle mitverantwortlich
und runieren den arbeitsmart dann noch mehr und wahrscheindlich
runieren sie mit diesen masnahmen die leute noch mehr

was ist dan das ziel von von ams das ziel der regierung
vieleicht haben sie ja eine antwort auf meine frage
vielen dank für ihre auskumpft

was ich noch sagen wollte ist eine super internet seite

Antwort: Sie haben es im Groben erfasst!

"Arbeitslosen Menschen werden die Staatsbürger-Rechte und Menschenrechte entzogen!"
"Es handelt sich hier um eine "Sonderbestimmung?" des Ministers, die arbeitslose Menschen ausserhalb des Rechts platziert!
"Viele/Einige" SÖB haben auch keinen Gewerbeschein und trotzdem sperrt das AMS - im widerlichen Zusammenspiel mit diesen "illegalen" Firmen / Zwangsmassnahmen - den arbeitslosen Menschen die Bezüge (Versicherungsleistung/Existenzsicherung) - oftmals rechtswidrig!
Hier werden Menschenrechte verletzt, Arbeitnehmerrechte umschifft und Armut erzeugt!
Das Ziel dieser Arbeitsmarktpolitik, die von der reichen Elite wie Industriellenvereinigung-EX-ÖVP-Minister Bartenstein, Wirtschaftsvereinigungen, konzipiert und umgesetzt wurde, ist Lohndumping / Sozialdumping!
>Einen Grossteil der Gesellschaft über ein Rotations-system in den Niedriglohnsektor drängen/zwingen!

Weil uns Arbeitsplätze fehlen macht man hunderttausende Menschen die sich in Summe immer und zum grössten Teil (mit sehr wenigsten Ausnahmen) unschuldig in der Arbeitslosigkeit aufhalten über Lügen und Betrug/Statistikfälschung zum Feindbild!
Diese dürfen von Behörden terrorisiert, erniedrigt, (psychisch) vernichtet werden!
Zusätzlich werden mit den Versicherungs-Geldern der Opfer, jährlich ca. hunderte Millionen Euro, private Firmen gemietet die den Behörden über Mobbingkursen/Deppenkurse bei der "(psychischen) Zerstörung" von arbeitslosen Menschen behilflich sind!
("Blockwart-Gesindel gehören zur österreichischen Mentalität / historischer Charakter")

Um sicher zu gehen, dass die Betroffenen - die keinen Anspruch auf Datenschutz haben - wie Tiere bis ins letzte Eck gehetzt werden, hat Hundstorfer sämtliche Behörden/Einrichtungen wie Sozialamt; AMS; Krankenkassa; PensionsVA miteinander verknüpft!
Obendrein lässt die Justiz die unschuldigen Opfer / Feindbilder im Stich und fühlt sich für deren Rechte nicht zuständig!
"Verzweiflung, Suizid, psychische Erkrankung, Armut spielt keine Rolle!"

Eigentlich unfassbar was in unserem Lande passiert und jeder auch AK, Volksanwaltschaft, Gewerkschaft, "Medien" etc. schauen zu?!
Schauen nicht nur zu sondern einige beteiligen sich und verdienen auch noch an den unschuldig in Not geratenen Menschen!
Wie das AK/Gewerkschaft-Kind BFI, das mit Zwangsmassnahmen Millionen umsetzt/verdient!

Der Oberhammer: Der jetzige politische Verantwortliche "Minister Hundstorfer" war vorher Gewerkschaftschef!!??

Dazu einige Kommentare:
"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (15.07.2009)

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

Arbeitslosigkeit ist politische Absicht!

Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?
Anhand der österreichischen menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden "Sozialpolitik" wird der AMOKLAUF erklärlich. (1.08.11)

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

"Überwältigender Erfolg des AMS
"Schon ca. "2,5" Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt" (12.01.12)

AMS-Chefin Wien / (Statistik): "Arbeitslose haben niedrige Bildung" (Kurier)
oder
"inkompetente, verlogene, unseriöse, menschenverachtende,-vernichtende, versichertengemeinschafts-schädigende, perverse Arbeitsmarktpolitik " (6.05.12)


Ev. nehmen sie sich Zeit - in Texten auf Perverse Arbeitsmarktpolitik und Kommentare versuche ich diese menschenrechtsverletzenden unglaublichen Schweinereien zu erklären
!


3.07.12 um 19.36 Uhr - von St. - "Heute musste ich feststellen das mir der Bezug seit 22.06. eingestellt wurde ohne Bescheid ohne Muh noch Mäh."

"Beim Praktikum gibts keine Gratis-Pflicht! / "Nötigung und rechtswidrige Sperre?"


Hallo Herr Moser,

Folgendes ich wurde zum Vermittlungshilfekurs Männer zugeteilt habe aber die Kurszuweisung nicht unterschrieben bin trotzdem zum Kurs erschienen.
Der Kurs beinhaltet lediglich ein 8wöchiges unentgeltliches Praktikum in einer Firma in der Region. Egal welchen Beruf(berufsschutz gibt's nicht mehr) mach irgendwas. Als der gute Mann von Bfi dann einen Praktikumsplatz hatte war Ich da Vorstellen der Chef da sagte ja du kannst die 6 wochen hier absitzen ein dauerndes DV kann ich nicht anbieten und eigentlich arbeit für dich auch nicht aber das du Ruhe von den Kurs hast kannst dableiben.
Am nächsten Tag Bei Bfi Besprechung ich sagte ja ich mache das Praktikum aber unterschreibe den Praktikumsvertrag nicht, daraufhin argumentierte das der Schulungsleiter als Verweigerung schickte mich zum AMS zurück natürlich Niederschrift die ich auch nicht unterschrieben habe. Heute musste ich feststellen das mir der Bezug seit diesem Tag (22.06.2012) eingestellt wurde ohne Bescheid ohne Muh noch Mäh.
Wie soll ich jetzt vorgehen bitte helfen sie mir Herr Moser mit einen Rat.
Ich weis es ist schon x-mal behandelt worden aber ich denke nur wegen nicht geleisteter Unterschrift Bezugeinstellen das geht ja gar nicht.

Möchte mich noch mal bedanken das es sie gibt

Antwort: "Rechtswidrige Bezugssperre und Nötigung!"
Gut dass sie nicht unterschrieben haben! - Sie haben nicht verweigert!
Wissen sie was im Praktikum-Vertrag steht?
Wurde von ihnen deswegen eine Unterschrift verlangt, damit sie sich bereit erklären, kein Geld fürs Praktikum zu verlangen?
Sollten sie mit der Unterschrift auf das Recht einer Entlohnung verzichten? (**)

Wenn das der Fall ist handelt es sich um Nötigung (im widerlichen Zusammenspiel AMS und Mobbingkurs) und einer rechtswidrigen Sperre!
Denn ein Praktikum ist nicht gratis! Es steht ihnen/Betroffenen der KV-Lohn zu! Bzw. können sie den im nachhinein einfordern/"einklagen"

(**)-wenn das der Fall ist
Erstatten sie Anzeige bei der
Korruptionstaatsanwaltschaft
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien

Verlangen sie sofort einen Bescheid auf den sie Berufung einlegen!

Sie argumentieren in der Berufung, dass sie am Praktikum teilnehmen wollten / teil-genommen hätten,
>aber wegen Unterschrift-Verweigerung nicht durfte?
>"Sollte mit Unterschrift auf mir zustehende Entlohnung verzichten" - (ist das richtig?)
>dieses aber nicht gratis machen brauche und ev. den KV-Lohn vom Dienstgeber verlangt hätte! - Was mir zusteht und rechtskonform ist!

Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage

Ev. gehen sie auch mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter und lassen die rechtswidrige Sperre sofort aufheben!
> Fragen sie ev. ruhig nach ob das AMS noch irgendwas mit unserem "demokratischen Rechtsstaat" zu tun hat? Sie können auch mit der Anzeige drohen!
Diese ev. tatsächlich einbringen hilft allen Leidensgenossen / AMS-Opfern.
(ohne Gewähr)

Ps.:
falls sie nicht bescheid wissen, wäre es ev. hilfreich den inhalt des
praktikumsvertrags in erfahrung zu bringen.
danke für rückmeldung über ausgang!


3.07.12 um 16.39 Uhr - von Fa*. - "Bericht über "Update Training - Neue Wege": "Also die Mitarbeiter dort sind so derartig demotivierend das es schon ein graus ist."
"Das ist echt der Höchste Tiefpunkt."


Bericht über "Update Training - Neue Wege":
Also die Mitarbeiter dort sind so derartig demotivierend das es schon ein graus ist. Keiner kann einem weiterhelfen oder sagt einem etwas. Die Trainer/innen sind untereinander nicht ganz sooo gute Freunde und alle sind sie auf die Projektleitung angefressen (Gruppenbildung Mobbing oder was?). "Wenn sie etwas abklären wollen gehen sie in die Projektleitung und klären sie das dort ab!". In der ersten Woche sollte man sich ein Modul aussuchen was einem weiterbringen soll, aber das ich mir ausgesucht habe machen sie einfach nicht und in das ich zwangseingeteilt wurde, da gibt es kein Weiterkommen (kein Trainer, keine Lust - was auch immer). Das Beste ist nun, der Kurs sollte max. 12 Wochen dauern - da man sich verschieden Module aussuchen kann, die man dann verschieden koppelt und je nach dem so oder so lange dauern und jetzt habe ich von meinem AMS einen Bescheid bekommen das der Kurs mit Sicherheit 12 Wochen dauert. Da fragt man sich - WAS SOLL DAS???
In der ersten Woche ist einer der Teilnehmer ausgerastet und hat die Trainerin beschimpft weil sie ihn mit UNBEDINGT zu einer E-Mail zwingen wollte und das er ein eAMS Konto anlegt, obwohl er in seinem Privaten Umfeld keinen Computer hat und auch keine Computerkenntnisse vorweisen kann. Als ihm das zu viel wurde ist er ausgerastet und hat ein paar Computer, die Monitore und den Drucker zerlegt. Endeffekt - Polizei, Anzeige, Rettung, usw. Aber die Trainerin war und ist sich keiner Schuld bewusst. WTF?!
Laut Aussage meiner AMS Beraterin wurde ich zu dem "Neue Wege" geschickt um einen Höherwertigen Kurs an einem anderen Bildungsunternehmen (WIFI) zu bekommen der halt etwas teurer ist und den das AMS nicht bezahlen will/kann, dieser kostet weit mehr als die vorgeschriebenen 500,-?/Kurs die das Update Training zu Verfügung stellen können/wollen, deshalb bekomme ich nicht. Aber welchen Kurs an einem anderen Institut bekomme ich schon um das Geld, wenn der ECDL schon so ca. 1500,-? Kostet?
Ich habe schon einige Kurse gemacht und dadurch auch schon das eine oder andere Zertifikat erworben, aber das ist echt der Höchste Tiefpunkt, wenn ihr versteht. ;-)

Grüße Fa.

Antwort: Teil des HUNDSTORFERISCHEN ("SPÖ?") Wahnsinn`s
Danke für den Bericht!
Es wundert mich nicht, dass viele ZwangsmassnahmentrainerInnen demotiviert sind!
Sind sie doch Teil dieses HUNDSTORFERISCHEN ("SPÖ?") menschenverachtenden unseriösen, realitätsverweigernden/verlogenen, geldverschwenderischen Wahnsinn`s! Deshalb aber auch mitschuldig/mitverantwortlich!

Ev. wäre es hier auch angebracht eine Beschwerde an sämtlichen Adressen zu senden!

Zur Info:
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den WunschKurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)


3.07.12 um 12.18 Uhr - von E*. - "Muss mir von 6 Unfirmen/Unbildungsunternehmen einen Deppenkurs "freiwillig" aussuchen?"

"Zur Freiwilligkeit genötigt?"


ACHTUNG AMS-FALLE:
1.FREIWILLIGE UNFREIWILLIGKEIT
MEHRERE FIRMEN DIE ZWANGSDEPPENKURSE ANBIETEN;
WERDEN IHNEN AUF EINER LISTE ZUM FREIWILLIGEN AUSSUCHEN ANGEBOTEN:
DAS IST EINE KURSEINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG!

2. ÜBERRUMPELUNG:
KURSINSTITUT WIRD WÄHREND DEM AMS-TERMIN ANGERUFEN:
AMS-BERATER ERKUNDIGT SICH NACH FREIEN TERMINEN UND FRAGT SIE GLEICHZEITIG OB SIE AM XX XX 2012 ZEIT FÜR
DEN INFOTAG HABEN: EIN JA BEDEUTET IHRE ZUSTIMMUNG ZUR KURSTEILNAHME:

Hallo Hr. Moser!

Wie bereits berichtet, habe ich von meinem AMS/Nichtberater, einen Kaszettel :
WICHTIGE INFORMATION FÜR DIE KUNDIN/DEN KUNDEN:
KURSANTRITT ab: ... ... 2012.

Ein Auszug von Kursinstituten, die Einzelcoaching anbieten:
Die Berater, Fairconsult, Intercom,Kreuzerconsult,ZIP-Training-BOBB
mit 5 verschiedenen Adressen für Deppenkursinstitute, bekommen. Mein Nichtberater meinte damals dazu: Es handelt sich bei diesen Firmen um Jobcoachinganbieter, welche sie bei der Arbeitssuche unterstützen. Sie können sich einen Anbieter aussuchen. Bringen sie beim nächsten Termin, vom ausgesuchten Institut, einen Kostenvorschlag mit. Vor einer Woche habe ich die 5 Zwangsmaßnahmeninstitute angeschrieben, und sie ersucht, mir detaillierte Kursinhalte,gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen des Kurses zuzusenden.

Wortlaut:
Sg. Damen und Herren
Ich ersuche Sie mir im Bereich Ihrer angebotenen Jobcoachingseminare, detaillierte Kursinhalte, sowie Kostenvoranschläge zuzusenden.

Bezüglich der Kurse benötige ich genaue Informationen über:
Kurstermine(datiert), Kursdauer(von- bis), genaue Beschreibung des Tagesablaufes aller Kurstage,
Namen der Seminarführer, sowie die gesamten gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen, in Bezug auf Ihre angebotenen Jobcoachingseminare.

Weiters habe ich beim BFI, brieflich um schriftliche Informationen für Lagerarbeiterfortbildungskurse, sowie diesbezüglich, um einen Kostenvorschlag angesucht. Bis jetzt habe ich erst von einem Zwangsbeglückungssunternemen eine Rückmeldung bekommen:

„Wir bedanken uns . . .qua qua . . .

Coaching ist bei uns eine Einzelberatung zu beruflichen und damit zusammenhängenden persönlichen Themen ( !!! . . .???), die wir als Unterstützung bei notwendigen (???) oder geplanten Veränderungen im Arbeitsumfeld anbieten.

Um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können, ersuchen wir Sie, uns mitzuteilen, wofür wir den Kostenvoranschlag vorsehen sollen bzw. wenn es um eine Förderung geht, für welche Institution Sie diese benötigen.“

Da ich noch auf die Rückmeldung der anderen Unbildungsunternehmen warte, um sie miteinander vergleichen zu können, ist es mir nicht möglich, beim nächsten AMS-Termin ein eventuell auf freiwilliger Basis ausgesuchtes" Kursinstitut" vorzuschlagen.

Ich habe, wie viele hier, bereits mehrere Zwangsjobcoachingkurse hinter mir und darf mir jetzt deshalb selbst einen Nötigungskurs aussuchen. Sind die nicht nett zu mir?

Die BFI-Kursanfrage wurde von mir selbst ausgewählt und steht nicht am AMS-Kaszettel.
Bei AMS-Ablehnung dieses Kurses, sind die anderen 5 Kursanbieter, wie vom AMS behauptet, nicht mehr als freiwillig ausgesucht anzusehen.
Zusätzlich zu den 6 Unfirmen, habe ich inzwischen noch eine Zwangszuweisung von einer mir unbekannten AMS-DAME (nicht meine Beraterin) bekommen:

Best- Training Kursbeginn: Juli 2012 . . . Dauer 5 Wochen . . . bitte pünktlich . . . um 08:00 ist gleich Kursbeginn . . . . Androhung einer 6 Wöchigen Bezugssperre gemäß §§10,38 . . .

Diese Zwangsrekrutierung wurde mir per Post zugeschickt. Der Brief war mit dem Namen der Sachbearbeiterin versehen. Natürlich ohne Unterschrift dieser Person, da die handelnden Personen ja vor eventuellen Anzeigen panische Angst haben.

Alles natürlich ohne Angaben von meinen Defiziten, die dieser Kurs ausgleichen soll.
Beim nächsten AMS-Termin werden die dortigen Gutmenschen, sicher noch einige Schikanen für mich bereit halten.

Eine Veröffentlichung dieses Briefes ist möglich! MfG. E.

Antwort: AMS-Methode - sich aus mehreren Deppenkursen einen aussuchen müssen - auf das es dann mit Freiwilligkeit argumentieren kann!
Bei dieser unseriösen Vorgehensweise wäre es angebracht sich einen Kostenvoranschlag, von einem Kurs - ev. auch von selbst ausgewählten Anbieter - den man wirklich besuchen möchte, abzugeben!
Die sollen sich die Zwangs-Mobbing-Kurse irgend-wohin-stecken, oder sich dann, durch Wunsch-Kurs-Verbot und doch Zwangs-Kurs-Zuweisung, ihre Unseriösität und Perfidität eingestehen müssen!

Aufsuchende Vermittlung freiwillig! / zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Begründungspflicht gilt ganz allgemein!

fehlende Belehrung

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Ist Coaching eine erlaubte §10 (Bezugssperre) ZwangsMassnahme ?!

Ohne Gewähr!

Die Coaching-Definition des österreichischen Coaching-Dachverband zeigt uns, dass es sich bei den AMS-Zwangsamassnahmen nicht um Coaching handeln kann?!

>"Coaching findet auf einer tragfähigen Beziehungsbasis statt, die durch Freiwilligkeit, gegenseitigem Respektieren und Vertrauen begründet ist und eine gleichwertige Ebene des Kooperierens bedingt."<

Zur Info: Anfrage an den österreichischen Coaching-Dachverband vom 15.12.10 "Vergewaltigung ihres CoacherIn-Leitbild durch AMS-Zwangsmassnahmen müsste auch ihnen den Magen von innen nach aussen stülpen!"


3.07.12 um 10.43 Uhr - von Ad*. - "Wegen zu früher aber ungültiger AMS-Anmeldung ein niedrigeres Arbeitslosengeld"


Ich habe folgendes Problem.Voriges Jahr im September bin ich ins Ausland gegangen. Jetzt im Juni habe ich gedacht, dass ich zurück komme und habe mich am 12.Juni mit beginn 15.Juni elektronisch arbeitslos gemeldet(an den Datum sollte ich schon in Österreich sein).Leider habe ich in den letzten Tag dort eine not Operation machen müssen und konnte doch nicht so wie vorgesehen rechtzeitig nach Österreich fliegen.Nun ich habe einen Termin am 20.Juni aufs AMS gehabt den ich natürlich nicht einhalten konnte da ich noch in Ausland war. Heute am 2.Julie bin ich aufs AMS gegangen und habe gesagt ich ziehe den ersten Antrag zurück und stelle einen neuen Antrag mit heutigen Datum. Daraufhin wurde mein Berater einfach wütend und meinte, dass das nicht geht .Mir wird nur ab heute Arbeitslosengeld bezahlt und damit hat sich die Sache erledigt.Auf meine Frage warum meinte er dass hier um Versicherung sgeld geht, und ich kann nicht machen was ich will. So wie ich inzwischen erfahren hab!
e, das wahre Problem ist, dass mir den jetziges AMS Bezug nach dem Geldbezug des letztes gearbeitetes Jahr berechnet werden muss, und der ist fast doppelt so hoch wie von den vorheriges. Meine Frage ist ob sie mir das Zurückziehen des alten Antrages wirklich ablehnen dürfen.Ich habe schon eine gute Ausbildung und hoffe, schnell eine neue Arbeit finden zu können aber mann weiss in diese Zeiten nie, wie schnell es wirklich geht.Abgesehen davon werde ich mich einige Wochen krank melden müssen weil die Operation ihre Spuren hinterlassen hat, und sehe nicht warum ich auf das mir zustehende Geld verzichten sollte wenn ich Recht darauf habe. (2.07.12)

Antwort: "Nur das AMS darf die Versichertengemeinschaft schädigen!"
Vorweg den "Hinweis" des Beraters bez. der Versicherungsgelder kommentiert: "Es ist festzustellen, dass das AMS, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, der Versichertengemeinschaft einen immensen Schaden verursacht, weil sie einen Grossteil der Versicherungs-Gelder beim Fenster hinaus schmeisst!
Wir reden von hunderte MIllionen Euro jährlich u.a. durch Deppenkurse!

Zu ihnen!
Es kann sein das sie sich ein Eigentor geschossen haben!
Habe ich das richtig verstanden?
Sie haben durch die Antragsabgabe im Juni - bei dem das vorletzte Jahr (2010) als Bemessungsgrundlage herangezogen wird - ein niedrigeres Einkommen für die Bemessung zur Verfügung!
Mit Juli wäre das letzte Jahr (2011), indem sie mehr als 2010 verdient haben , heran gezogen worden.

Die paar Tage verfrühte Antragsabgabe bringt - weil nun 2010 als Bemessungsgrundlage dient - ein geringeres Arbeitslosengeld?

>bis Juni = vorletztes Jahr als Bemessungsgrundlage
ab Juli = letztes Jahr als Bemessungsgrundlage<

Auf den Bescheid legen sie Einspruch / Berufung ein!
Weisen sie denen nach (z. Bsp.: Krankenhaus-Aufenthalt), dass sie sich im Ausland befanden und deshalb der Termin der elektr. Anmeldung ungültig ist! Neue Anmeldung mit 2 Juli! (ohne Gewähr)

8.07.12 um 11.13 Uhr - von Ad*. - "Auf Bescheid warten und dann Einspruch erheben"
Danke für den Schnellen Antwort.
Es scheint so zu sein, dass ich nichts anderes machen kann als auf den Bescheid zu warten und dann Anspruch erheben,und das werde ich auf jeden Fall machen.

Danke ! (7.07.12)

Antwort:
ja tun sie das! alles gute!

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