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30.07.2023 um 19.38 Uhr - von Â-G*. - "DV. in der Probezeit aus gesundheitlichen Gründen gelöst"


folgendes Problem.
Ich löse in der Probezeit aus gesundheitlichen Gründen. Beim Hauptverband kommt das nicht an.... dort kommt nur L.idProbezeit an.... Meinem Berater schreibe ich Lösung ....aus gesundheitlichen Gründen....ABER: der Leistungsabteilung ist das egal...die sieht nur im Hauptverband nach und dort steht L.idProbezeit...also ein Glatter §11Alvg Auschluß für 4 Wochen...
Das AMS fragt nicht in den Abteilungen usw...
Das Verfahren läuft.....

Wer da sinnvolle Tips geben kann wäre erwünscht... mfg (29.07.23)

Antwort:
Ja, schriftlichen Bescheid bez. der Sperre verlangen und Beschwerde erheben! !
Wenn sie die "gesundheitlichen Probleme" belegen können, muss die Sperre aufgehoben werden.
Liegt beim AMS schon ein Attest / ärztliche Bestätigung etc. auf? Dann muss das AMS darauf Rücksicht nehmen!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (Ohne Gewähr)


28.07.2023 um 14.45 Uhr - von H*. - "Tipps für Arbeits­suchende"



Ich empfehle jedem diese AK Brochure, ich find sie gut, besser als nichts - würde mich freuen wenn soned.at für verbreitung sorgt

Tipps für Arbeits­suchende (AK)


24.07.2023 um 19.18 Uhr - von R*. - "Möchte Sie um Hilfe bitten"


................ Eintrag auf Wunsch gelöscht ................

Antwort:
"Mit ihrer Erfahrung müssten sie schon wissen, dass es dem AMS - "bei ihnen" - darum geht, sie so unter psychischen Druck zu setzen, damit sie irgend eine Arbeit annehmen und vom AMS endlich verschwinden!"

Und ja die dürfen das tun, was sie in der Fragestellung skizzieren. Auch besteht auf tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch.

Versuchen sie sich über diese Tatsachen nicht zu sehr aufzuregen - Ich weiss, leicht gesagt.
Richten sie ihr Verhalten danach aus.
Z.Bsp. wäre es sehr vorteilhaft, wenn sie zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen würden. ("Wirkt Wunder")
Und was ihre gewünschte Ausbildung betrifft, so bleiben sie lästig - so zeigen sie es denen, wie ernst sie es mit dem Qualifikationswunsch meinen.

Erledigen sie alle Anfragen und Angelegenheiten schriftlich - so verlangen sie bez. ihrer Anliegen schriftliche Antworten ev. Bescheide.
Und warten sie nicht auf das okay des AMS-Beraters. Holen sie sich Info über den gewünschten Kurs / Ausbildung wie Anbieter und stellen von sich aus ein Begehren für diese Aus- bzw. Weiterbildung!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
und
lassen sie den Vertrag dann rechtlich überprüfen.

Ich meine auch, dass jede-r selbst bestimmt wieviel er/sie sich gefallen lässt und ab wann es genug ist bzw. ab wann es angebracht ist ein Risiko einzugehen um sich zu wehren - auch wenn das heisst Sanktionen in kauf zu nehmen, gegen diese man dann Beschwerde erhebt! - Denn Bezüge werden auch rechtswidrig gesperrt!

Grundsätzliche Informationen:
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS
RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


22.07.2023 um 18.12 Uhr - von P*. - "Kann ich denn nun dem SÖB noch irgendwie entkommen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

kurz zu meiner Person: ich bin 45 Jahre alt, bereits seit mehreren, langen Jahren arbeitslos und wurde im Jahre 2019 – Aufgrund meiner Erkrankung: Manische Depression, Sozial- und Agoraphobie zur PVA geschickt: Mein Antrag wurde im Jahr 2021 abgelehnt. Nun wurde ich vom AMS zu der Arge Chance – Gartenarbeiten, ein SÖB – weitergeleitet und das Vorstellungsgespräch war etwas mehr als unangenehm.

Als ich zB erwähnte, daß in den Gutachten – es sind insgesamt 4 oder 5 Stück - von damals stand, daß ich nur Haushaltsleitern besteigen und nur einfache Maschinen bedienen durfte, entgegnete man mir: „Dann bleiben aber nur noch die unangenehmen Arbeiten, welche niemand erledigen will, über“ oder als ich meine Phobien erwähnte, bekam ich ein „Na ja, es wird sich nicht vermeiden lassen, daß sie mit jemand anderem einen Tisch tragen oder gemeinsam mit anderen in einem Auto fahren müssen“, was mich nun doch etwas ärgerte.

Erwähnt sei an dieser Stelle auch, daß der Herr ein Sozialarbeiter und Chef des Betriebes war, ich jedoch dies in seinen Handlungen nicht vernehmen konnte: es machte vielmehr den Eindruck, als daß er mich auf alle Fälle in seinem Unternehmen haben wollte! Irgendwie glaube ich auch, daß der Herr meine Einwände – also meine Handicaps durch die Erkrankung – herabspielte und nicht ernst nahm, als ob ich ihm nun einen Bären aufbinden wollen würde. Auch sollte ich an dieser Stelle ebenso erwähnen, daß ich nur selten soziale Kontakte pflege und auch öffentliche Verkehrsmittel sehr, sehr selten nutze: ich ging zum Beispiel auch zu Fuß zu dem Vorstellungsgespräch, auch wenn es denn 1 Stunde brauchte.

Er meinte auch, daß sie „aus einem Bürokaufmann keinen Gärtner machen wollten“: ich bin gelernter Bürokaufmann und dem AMS ist mein PVA Urteil bekannt; Eigentlich bekomme ich auch auf AMS nur Bürostellen – Sachbearbeiter – vermittelt. Ich glaube nun dem Herren da nicht ganz diesbezüglich und nun quält mich auch die Angst, daß sich meine Position erheblich verschlechtert, wenn ich denn beginne, in dem SÖB zu arbeiten: Der Betrieb bietet nämlich nicht nur Dienste im Gartenbereich, sondern auch Hausräumungen, Veranstaltungsaufbauten und eine Holzwerkstätte an.

Einfältiger Weise habe ich auch bereits einen Bewerbungsbogen ausgefüllt und soll demnach am 31. Juli meinen Dienst antreten: ich fühlte mich auch sehr unter Druck gesetzt, da ich Angst hatte, man würde mir die Bezüge streichen, wenn ich die Stelle ablehnen würde.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: ich scheue vor körperlichen Tätigkeiten nicht zurück, habe jedoch mein ganzes Leben lang keine Jobs in dieser Hinsicht ausgeübt.

Kann ich denn nun dem SÖB noch irgendwie entkommen?
Nach den manchmal eher seltsamen Antworten des Sozialarbeiters und Chefs dort und auch seiner Art, meine Probleme nicht ernst zu nehmen und sie irgendwie herabzuspielen oder auch ein wenig lächerlich zu machen.
In mir schwebt nun auch die Angst, daß mir meine Bezüge gestrichen werden, wenn ich in der Probezeit selber kündigen sollte!

Mit Dank im Voraus! (21.07.23)

Antwort:
Diese "Zwangsmassnahmen" wurden als zumutbare DV. ausgewiesen, wenn nach dem eigens dafür entwickelten KV ("mit niedrigeren Entlohnung") entlohnt wird.

Sie beschreiben gerade ein Beispiel, dass den Ärger auf diese "Sozialarbeiter" begründet - weil die eben den Ruf des sozial hochangesehenen Berufs "Sozialarbeiter" ruinieren! Was sie hier beschreiben ist ein Systemhandlager, der mit ihnen und Betroffenen Geld verdienen will.
Unvereinbar mit der umfangreichen Hilfestellung eines seriösen Sozialarbeiters!

In einem Text habe ich diese Problematik gezeichnet!
"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen! "
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"


Um sichtbar zu machen, dass sie nicht freiwillig teilnehmen gibt's einen "Satz", der anstatt der Unterschrift zu verwenden ist.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Und ja sie liegen richtig, bei einer Verweigerung oder Vereitelung wird ihnen der Bezug für 6 Wochen, bei jeder weiteren Sperre für 8 Wochen, eingestellt = § 10 AlVG!
Bei Selbstkündigung - auch in der Probezeit - gibt's eine 4 wöchige Sperre = § 11 AlVG!

Sie können während der Zwangsmassnahme aber die Teilnahme an der psychosozialen Betreuung verweigern!

Wenn es bei ihnen eine Möglichkeit gibt, wie sie der Zwangsmassnahme auskommen könnten, so liegt die ev. in der Anzahl ihrer Gutachten. Dazu reden sie mit ihrem Vertrauensarzt (Hausarzt / Facharzt) und zwar im Zusammenhang mit den Tätigkeiten / Aufgaben die sie erbringen müssen. Bei 4 oder 5 an der Zahl könnte ich mir schon vorstellen, dass bestimmte Gutachten ev. bestimmte Tätigkeiten ausschliessen.
Wenn sie Bescheid über Arbeitsabläufe erlangen, so tragen sie diese ihrem Vertrauensarzt vor, der sie vielleich diesbez. unterstützt und Tätigkeiten ausschliesst.
Auch könnte es sein, dass sie dadurch eine Sonderbehandlung brauchen, dessen Umsetzung in dem Betrieb, auch in der Spiegelung zu ihren "ZwangsgenossInnen", kontraproduktiv wäre und sie dadurch zu einer ungewollten Person bzw. Arbeitskraft werden - so ev. die auf sie verzichten?

Hier noch ein Link - gehen sie diese in Ruhe durch.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: Nicht zu vergessen ist der Nachteil dieser Transitarbeitsplätze, wenn Betroffene ein höheres Arbeitslosengeld bekommen und noch keine 45 Jahre alt sind, denn dann kommts nach einer 28 wöchigen Beschäftigung zu einer neuen niedrigeren Bemessungsgrundlage! (Ohne Gewähr)


22.07.2023 um 18.00 Uhr - von H*. - "Während Bezugssperre weitere Sanktionen?"


Guten Tag Hr. Moser.

Wenn ich eine bezugsperre habe muss ich während dieser Zeit auch weiterhin tun was das AMS mir sagt?
Zb. Job vermitteln, neuer kurs.usw.

Vielen danke für die Antwort (21,07.23)

Antwort:
Minister Kocher ÖVP will das (u.a.) einführen? Ich weiss nicht, ob er das schon getan hat und ob das auch gerichtlich halten würde - falls?

Kann sein, dass es - falls - einen Vorstreiter braucht der bei diesbez. Sanktionen Beschwerde erhebt - um zu sehen, ob das auch gerichtlich hält?
ansonsten bietet sich ev. eine Abmeldung an?
"Dann kann ich mich während der Sperre gleich abmelden!" (2.05.24)
(Ohne Gewähr)

Siehe auch: "Sperre während einer Sperre?",
unter: "...., dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss"


Zu seinen Vorhaben auch der Kommentar von RA. Dr. Pochieser
"Kocher bläst zum Halali auf geringfügig beschäftigte Arbeitslose, arme Menschen und ihre Arbeitgeber" (29.06.23)


22.07.2023 um 15.08 Uhr - von A*. - "Deppenkurs-Erfahrungen teilen?"


Ich bin zurzeit in einem Deppenkurs bzw. in verschiedenen Deppenkurse und möchte hier gerne meine Erfahrungen teilen:

Ich wurde vom AMS Johnstrasse zu Trendwerk geschickt.

Solange es nur ein kurzer Zeitraum ist und ich nicht meine (hohe) Bemessungsgrundlage verliere habe ich kein Problem mit so einem Vertrag.

Jetzt sitze ich entweder im Computerraum oder in einem der Kurse. Wobei die Kurse viel kürzer sind.

Mit dem 13. und 14. Gehalt ist sogar das mickrige Gehalt netto mehr als meine Notstandshilfe.

Was mich wirklich irritiert ist die Zusammenmischung der Schulungsteilnehmer. Da werden Akademiker und Menschen die kaum deutsch können zusammen in einen Kurs geschickt.

Das ist auch für die Coaches irritierend und herausfordernd.

Anmerkung:
Da sie vom 13. und 14. Gehalt schreiben, nehme ich an sie sind in einem SÖB-Transitarbeitsvertrag - hier besteht das Problem: "Neue Bemessungsgrundlage"

Dazu aus der Antwort an P.
Nicht zu vergessen ist der Nachteil dieser Transitarbeitsplätze, wenn Betroffene ein höheres Arbeitslosengeld bekommen und noch keine 45 Jahre alt sind, denn dann kommts nach einer 28 wöchigen Beschäftigung zu einer neuen niedrigeren Bemessungsgrundlage! (Ohne Gewähr)


20.07.2023 um 6.08 Uhr - von S*. - "Das ganze Jahr über Kurse besuchen müssen?"


Frage Bezuglich immer neu zu kursen zugewissen.

Mein Berater erzählte mir 2019 es existiert eine neue regelung das Arbeitslose/notstandler immer in kursen zugewissen sein müssen. Das ganze jahr über. (also da die meisten 3 monate gehen sind das 3-4 pro jahr).
Das hab ich so hingenommen da ich eh keine andere wahl habe. Also ein Kurs ist vorbei, ams termin und direkt termin für einen anderen kurs bekommen.

Nun 4 jahre später höre ich immernoch in schulungen und kursen das trainer in den schulungen oder andere arbeitslose noch nie was von dieser regelung gehört haben. Die haben auch zeiten ohne in kursen geschickt zu werden.
2019 dachte ich noch ok. Die regelung ist neu und das wissen vielleicht noch nicht alle. Aber das es heute 2023 immernoch keiner weis lässt in mir den glauben hochkommen das AMS mich einfach verarscht hat und ich in gewisserweise mobing unterliege. Weil kann nicht sein das ich in 4 jahren nie Kurs/schulung trainer gefunden habe die diese regelung kennen und immer meinem "1x im ahr ein kurs ist normal). genausowenig andere Arbeitslose/notstandler die das auch nicht kennen.

Also in kurz. Existiert diese regelung oder verarscht mich das AMS? (Weil 1x im jahr verstehe ich aber nicht 3-4x also ganze jahr über.) Muss ein Arbeitsloser/Notstandler das ganze über in verschiedenen kursen sein oder ist es bei mir einfach so das einer nach em anderen kommt weil die verschiedenen berater die ich in der zeit hatte "nicht gute" menschen sind ?

Antwort:
Die sich wiederholenden Deppenkurse-Zuweisungen waren immer wieder Mal Thema - dazu siehe:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

Dagegen werden sie sich wehren müssen - Auch müssen sie ev. damit rechnen, dass sie von Seiten der Behörde keine aufrichtigen Auskünfte zu erwarten haben.
In letzter Konsequenz müssten sie gegen eine ev. Sperre, aus diesem Grunde, Berufung einlegen / Beschwerde erheben.

Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ev. richten sie selbst diesbez. Anfragen an die AMS-Landesgeschäftsstelle, ans Sozialministerium, Volksanwaltschaft und unter cc. auch an den AMS-Ombudsmann - Ev. sollen ruhig alle mitbekommen, wer aller die Anfrage bekommen hat!
Und ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Grundsatz:
Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Was ja nach einem Besuch eigentlich schon geschah?

Dazu der Verwaltungsgerichtshof
Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Weswegen die Teilnahme am Coaching (= "Deppenkurs" falls mit Zwang belegt) freiwillig sein sollte! (Ohne Gewähr)

20.07.2023 um 13.50 Uhr - von S*. - "Antwort auf "das ganze Jahr über Kurse besuchen müssen"
In der theorie hab ich nichts dagegen immer die selben kurse zu machen. Ist zwar nicht sinnvoll und mehr als dumm aber kann man nichts machen und wenn es nur "zeitabsitzen" ist ist das ok (sollange nicht SÖB).
ich hab eher das problem das es das ganze jahr durchgehend ist.

Also 3 monate kurs, der erste tag danach AMS termin wo mir direkt der nächste kurs gegeben wird. So läuft es die ganze zeit. Seit 2019 (naja 2020 da coronoa da war und es da keine kurse gab).

Der Punkt ist das kein trainer in den kursen oder andere notstandler diese regelung zu kennen scheinen und überrascht sind. Nicht das ich mehrfach die selben kurse besuche. Sondern das es zwischen den kursen keine "pause" gibt.
Kurs ende, erster tag AMS termin und direkt in diesem gespräch die einladung zum nächsten kurs bekommen.
Jeder trainer und sonst wer fragt mich auch schon was da los ist. Außer AMS berater (die ich in den 4 jahren 4-5 hatte) für die ist das normal wie es scheint.

Gibt es nicht irgendein budge was Notstandler haben was kurse betrifft? ist das nicht irgendwann aufgebraucht das die mich für den rest des jahres in keinen kurs mehr schicken können bis das nächstes jahr wieder aufgefüllt wird ?

mein problem ist also nicht das ich die selben Kurse besuche sondern das ich der einzige zu sein scheine der eben keine monatelange pause nach einem Kurs habe bevor mir der nächste zugebucht wird. Sondern ich diesen direkt nach eines kurses direkt den nächsten bekomme seit jahren. Da kein trainer oder anderer notstandler von der "regelung" weis kommt mir das langsam komisch vor.

Antwort:
Mir ist auch noch niemand unter gekommen, der/die nach Beendigung des einen Kurs-es gleich in den nächsten Kurs muss - und zwar laufend?
Erkundigen sie sich mal beim AMS-Geschäftsstellenleiter.
Da das AMS für sie viel Geld für Deppenkurse ausgibt, würde ich raten: "Suchen sie sich ev. selbst einen Kurs der sie interessiert und ev. auch weiter bringt"
Soll ein Tageskurs sein ca. 20 Stunden die Woche / soll mindestens 29 Tage (zwecks Statistik) dauern und darf an die ca. 2000 Euro kosten.
Gehen sie die Kataloge der verschiedenen Kursanbieter durch! Vielleicht finden sie etwas qualitativ Hochwertigeres.

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr)


18.07.2023 um 11.39 Uhr - von A*. - "Nicht arbeitsfähig?"


Was ist zu tun, wenn die Krankenkase jemanden arbeitsfähig schreibt, der es aber nicht ist, trotz Befund Facharzt und die Arbeit nicht aufnehmen kann. (17.07.23)

Antwort:
Auch hier besteht die Möglichkeit einen Bescheid zu verlangen "und dagegen Berufung einzulegen / Beschwerde zu erheben!"
bzw.
"kann man dann gegen den Bescheid am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und man braucht auch keinen Anwalt"

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (Ohne Gewähr)


16.07.2023 um 13.42 Uhr - von S*. - "Was kann ich tun?"


Sehr geehrter Hr. Moser,
ich habe gute Chancen in einem Wiener Unternehmen eine Stelle zu bekommen, wenn ich diese Kriterien erfülle.

• Nicht mehr als ein Jahr Nettoarbeitslosigkeit* beim AMS Wien gemeldet (gemeldet bei AMS seit Nov 22)
• Notstandshilfe,
• kein Krankenstand, keine Kurse
• über 50 Jahre, da Unternehmen eine Förderung „50 Plus“ erhält (dieses Kriterium erfülle ich vom Alter her, jedoch nicht 12 Monate ohne Unterbrechung arbeitslos).

Wie kann ich das in meinem Betreuungsplan mit meiner AMS-Beraterin vereinbaren, dass mir keine Stellen bzw. Kurse bis dahin (April 2024) zugewiesen werden. Warum bis April 24?
Weil ich leider heuer zu Ostern herum, drei Wochen, aufgrund eines Bandscheibenvorfalles im Krankenstand war.

Ich möchte den Job unbedingt haben. jedoch wäre mir das durch Kurse oder Unterbrechungen verwehrt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung dazu.

Antwort:
Sorry sollte es sich hier schon um ein seriöses Angebot handeln? Abgesehen davon, dass sie das AMS sicherlich nicht in Ruhe lässt.

Fragen sie sich lieber selbst was es mit diesen Kriterien überhaupt auf sich hat?
Als Unternehmerin suche ich nach eine kompetente MitarbeiterIn auf die ich mich verlassen kann - wo ich weiss die erfüllt die gestellten Anforderungen / Aufgaben und die ev. sogar gerne arbeitet - jetzt nur als Beispiel und verlange nicht über fragwürdige Kriterien, dass sich meine zukünftige MitarbeiterIn ein Jahr in der Arbeitslosigkeit ohne "Schulung und Krankmeldung befindet?

Oder wollten sie mich eh fragen: "Was kann ich tun, dass mich das AMS ein Jahr in Ruhe lässt?" Das wird's wahrscheinlich nicht spielen!

Ich wünsche ihnen, dass sie eine Arbeit finden die sie zufrieden stellt!

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