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Aktive Arbeitslose Mitbegründerin Karin Rausch von der WIENERIN zum Wienerin Award 2012 nominiert! Zum Voting und Mitmachen! (27.01.12)

"Überwältigender Erfolg des AMS
"Schon ca. "2,5" Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt" (12.01.12)

"Warum die AK Arbeitslosen nicht (seltenst) hilft"
"Entrechtung der Arbeitslosen für die widerlichen Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (4.01.2012)

Vorsicht Gesellschaft!!
"Schockierende Parallelen zum Nationalsozialismus!" (27.11.11)


Spende an: Danke! - (10.01.2012)

E-Mail Adresse angeben! -"Brauchts zur Veröffentlichung und/oder Antwort!"
(27.01.11)

3.02.2012 um 0.18 Uhr - von Ma. - "Arbeitsamt Besuch"
"Na ja ich bin froh das es so ausging"


Sehr geehrter Herr Moser,

Komme leider erst jetzt dazu Ihnen zu schreiben.
Wie besprochen melde ich mich wieder.

So war ich am 1.2.auf den Termin beim AMS.
Am Vortag habe ich noch auf Ihrer Seite einige nützliche Rechts tipps gefunden.
Da hatte ich die Idee meiner netten Bearbeiterin, auf die Frechheit mir das Geld zu sperren zu antworten.
Ich kopierte also den Text vom Anwalt, fügte meinen Namen und Datum ein.
Es war der Text, mit dem gegen die Vorläufige Sperre, das das Ungesetzlich ist.
Am besagten Tag mein kleiner Sohn Jahre ist krank, so hatte ich Verstärkung beim AMS Termin.
Wir sind dort hingefahren, ich mit echt Wut im Bauch. Mein Sohn qwengelte die ganze Zeit, auch gut.
Nach einer halben Stunde Warte Zeit, ruft sie mich auf, so wie immer.
Sie sehr freundlich lacht , ich stink sauer, sag gleich was mir seit fast 2 Wochen schwer im Magen liegt.
Ich sagte: "Sagen sie wie kommen Sie eigentlich dazu mir mein Geld zu streichen?
Was denken Sie sich dabei meinen Kinder das Essen wegzunehmen?
Ich habe sie nicht zu Wort kommen lassen.
Sie sagte:"Ich habe Ihnen nichts gestrichen, was ist los ,sie sind immer so freundlich und wir sind immer gut ausgekommen?
Ja sag ich, aber des heißt net das ich nur weil ich nett bin, mich verarschen lasse.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, da lesen sie , Zettel hingelegt.
Sie wissen sehr wohl das ich Kinder habe, die noch klein sind, was soll das mit dem Wochenende Dienst?
Sie sagt ich habe das nicht gestrichen, das war der vom andern AMS weil sie nicht gekommen sind.
Ich sagte:" Ich bin laut Paragraph nicht verpflichtet, extra in den 22. zu fahren, auf eine Vorendscheidung wo ich schon vorher weiß das ich weder die Praxis noch die Dienstzeit in Frage kommen.
Sie meinte, ja das ist eben schwer in Ihrer Lage, aber sie sind Verpflichtet
sich um Kinderbetreuung um zusehen, auch fallweise für Samstag.
Sie können ja die Familie oder Freunde fragen.
Da war ich aber heiß auf so eine Aussage. Das wissen sie ja, ob ich Familie habe oder?
Die liegen bis auf meine Oma 86 am Friedhof, leider. Wollen sie meine Oma anrufen, ja?
Oder noch besser sie kommen am Wochenende zu mir, eh nur ein paar Stunden
passen auf meinen Sohn auf, dann geh ich arbeiten.
Weil das in Wien nicht mal Samstag Vormittag Kindergarten gibt ist ja net meine Schuld, oder?
Sie sagte na eh nicht, habe ich nicht gewusst, das sie keine Familie haben.
Und dann sagte ich so als Drüberstreuer..ja und so wie so muss ich Ihnen nur 20 Stunden Kinderbetreung haben, da habe ich jetzt schon Mo-Fr 8-14Uhr 30 Stunden, also was wollen sie eigendlich?
Mein Sohn( mein Held) war an diesem Tag sehr lästig..haha
Er hat die ganze Zeit gequengelt ich will gehn, ich habe Hunger, Hunger, Klo gehn usw...
Sie hat gesagt bitte kommen sie nächste Woche .. Das war Ihr zuviel Kind..lach.
Hat mir Termin gegeben wegen Neuantrag 9.2.
Später bin ich noch in die Verrechnung, die Dame war sehr nett, hat meinen Sohn Kekse gegeben und was zu malen.
Sie sagte seit 23.2 ist die Sperre aufgehoben, weil ich da bei der Info schon
Probleme gemacht habe. Na ja ich bin froh das es so ausging.
Habe wirklich andere Sorgen als Rechtsstreitigkeiten.
Brauche meine Energie für meine Tochter sie sucht Lehre und ich suche Job
bei dem ich genug Zeit habe für meinen kleinen Liebling.
Den Geld ist wichtig, leider, aber meine Kinder sind Nummer 1
Es ist halt nicht einfach mit einem 20 Stunden Job zu überleben,
aber das ist mir die Zeit mit den Kindern wert.
Ich gebe die Hoffnung auf einen 20 Stunden Job in der passenden Zeit nicht auf.
Und noch was für meine Schwestern da draußen, Ihr seit nicht alleine, trauts euch was zu sagen!
Lasst euch nicht zu Sklaven machen.
Gott ist für die Gerechten, auch wenn´s manchmal nicht so auschaut.
Beten hilft, mache ich auch.
Gott ist nicht käuflich und nicht koruppt, deshalb bete ich immer das er mir Menschen schickt die Korrekt sind.
Man nennt sie auch" ENGEL"
Herr Moser ist einer von diesen "ENGELN"

Ihnen lieber Herr Moser" Möge Gott sie und Ihre Familie mit Glück, Gesundheit und Wohlstand segnen,DANKE!

Mit herzlichen Grüssen, M.

(23.01.2012 um 7.31 Uhr - von Ma*. - "AlleinerzieherIn: AMS-Beraterin behandelt mich wie Dreck"
"Hundstorfers Behörde sperrt alleinerziehenden Mutter das Geld rechtswidrig!)


Antwort:
Freut mich für sie - Und Danke für ihren Wunsch - Alles Gute!


1.02.2012 um 13.03 Uhr - von Ma*. "Studium? - ich bin verzweifelt"
"Hä?! sind diese Leute alle verrückt"


so jetzt hab ich vorhin voll lang geschrieben und erklärt und es ist weg oh nein also nachmal :)
ich hab vom sozialamt obwohl ich studentin bin geld beommen ich hab mich auf anraten des ams betreuers dort hingewendet
ich studiere schon länger und bin jederzeit für arbeit verfügbar weil ich mir mein studium selber finanzieren muss
also abendlvs und blocktermine am we
bei step2job hat mir meine betreuerin gesagt dass es eine gute idee ist selbstständig zu werden mit meiner idee und dass ich den kurs beim ösb machen soll der ein halbes jahr dauert um besser ein unternehmen gründen zu können
wenn mich der amsler zubucht
dann war ich bie ma40 um folgeantrag zu stellen
hab mit einer referentin geredet die meine unterlagen kopiert hat weil sie meinte sie braucht das dabei handelte es sich um ein schreiben einer sozialarbeiterin vom step2job für die ma50 die mir leider keine wohnung geben wollten ich bin wohnungslos gemeldet und habe eine postadresse im frauenwohnzimmer im 2.
aus diesen unterlagen entnahm sie dass ich noch studentin bin
ich bestätigte das und erklärte ihr meine situation dass ich 100% beim ams und step2job verfügbar bin und nur dann auf die uni gehe wenn zeit ist sie sagte mir sie wird die zahlung sofort stoppen
die sozialarbeiterin im nachbarzimmer sagte mir dass das ein missverständnis war
und das ich ja werksstudentin bin also nur in meiner freizeit auf die uni gehe
und das ich mir keine sorge machen muss
dass der referent der für mich zuständig ist dies bestätigt hat und ich im blödstenfall von step2job eine bestätigung brignen soll dass ich da voll engagiert bin und nicht aufgrund von uni nicht an kursen teilnehme
das hab ich der dann so geglaubt
leider habe ich weder eine info noch ein geld bekommen erst als ich angerufen habe
hat man mir gesagt dass der zahlungsstopp nicht aufgehoben wurde undman mir im moment nicht helfen kann weil der zuständige herr erst mitte februar wieder da ist aber man soll vonstep2job mal eine bestätigung schicken weil die akten auf kollegen aufgeteilt werden und ich in den kommenden tagen bescheid bekommen würde
die dame von step2job hat angerufen und der hat man dann was ganz anderes gesagt
das man nichts macht bis der wieder da ist und dass ich falsche angaben gemacht hätte beim erstantrag
das stimmt nicht ich bin ja zu schalter gegangen und hab gesagt ich bin studentin kann es mir aber nicht mehr leisten und bin beim ams und dann hat man mir eh schon gesagt antrag ausfüllen und da gibt es ja kein feld zum ankreuzen sind sie auf der uni gemeldet im moment ja oder nein
meine höste bildung bis jetzt matura das hab ich angegeben
also hab ich sicher keine falschen angaben gemacht - ich muss doch nichts zurückzahlen ??
so und dann hat man der betreuerin von step2job auch noch gesagt man ist nur dann werksstudent wenn man für eine firma arbeitet vonder man bezahlt wird und dann auf die uni geht

kann mir bitte jemand sagen wie es wirklich ist ??
ich bin verzweifelt

dann sagt die dame die immer gesagt hat ich soll den kurs da machen wieso ich nicht einfach arbeiten gehe und dass die idee unrealistisch ist und so weiter
hä?!
sind diese leute alle verrückt

ich bin hingegangen wiel ich gehofft habe eine weiterbildung machen zu können oder irgedwas mit dem ich in zukunft geld verdienen kann weil mein studium nicht gerade eines ist mit dem das all zu leich gehen wird
ich habe auch davor immer gearbeitet als ich noch geld bekommen habe
freunde haben mir gesagt dass ich vielleicht beim ams etwas finde bei dem ich mehr verdiene es war bis jetzt meistens geringügig oder nur wenig darüber so dass ich weniger verdient habe und mehr gearbeitet :(

also meine konkreten fragen

muss ich was zurückzahlen
ist es möglich einen kurs beim ams zu machen und von der ma 40 geld für den unterhalt zu bekommen wenn man theoretisch noch auf der uni ist dies aber keineswegs die teilnahme beinflusst

vielen dank für die hilfe :)
liebe grüße ma
(31.01.12)

Antwort: "Willkür, Sittenwidrigkeit, Lügen etc. ist Behörden-Alltag!"
"Studium ist möglich, wenn man trotzdem dem Arbeitsmarkt ("mind. 20 Stunden die Woche") zur Verfügung steht! (Vorher abklären!)
Klären sie das - ev. beim Vorgesetzten ab! Begleitperson mitnehmen oder schriftliche Auskunft dazu einholen!
- Grösste Vorsicht! Schwammige Formulierungen geben der Willkür viel Platz!
"Jede" Behörde (und MitarbeiterInnen) ist im Bezug auf niedrige Statistiken tätig!
Sei es auch über Unseriösität, Lügen, Sitten-, Rechtswidrigkeiten etc. Schamgefühl, Gewissen, Anstand ist nicht mehr zu finden.

Gehen sie mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten und klären sie die Angelegenheit! SOFORT! Erzählen sie von den verschiedenen MitarbeiterInnen-Aussagen und das ihnen gegenüber erwähnt wurde, dass alles in Ordnung sei.
(Nennen sie den Namen des Mitarbeiters)

Wenn das zu keinem Erfolg führt besuchen sie AMSand! Dort gibts ev. Unterstützung!
Geben sie nicht auf! Auf das hoffen die Behörden! Sie zermürben die Betroffenen! Klar sitzen sie/die Betroffenen auf einem extrem kürzeren Ast! Aber trotzdem erkämpfen sie sich ihr Recht!

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


>Grundsätzlich:
Die Betroffenen werden mündlich mit irgend einen Blödsinn abgewimmelt

Darum, immer Namen der MitarbeiterInnen notieren. Am Besten wichtige Fragen unter Zeugen stellen,
oder "alles" auch schriftlich einbringen! Abgabe auf Kopie bestätigen lassen oder eingeschrieben senden. Muss bearbeitet werden. So kann man etwas belegen und beeinspruchen / berufen! - Sonst wird im Nachhinein oft alles abgestritten.
Ich warte auf ihre Rückmeldung! Alles Gute!"

>Heuchler-Innen: PolitikerInnen, Beamte jammern wegen Personen ohne Ausbildung, streben Betroffene eine Qualifizierung an werden ihnen Steine in den Weg gelegt! In letzter Konsequenz auch Bezüge/Existenzsicherung gesperrt!<

(Qualifikation / Weiterbildung? - Inkompetenz, Lug und Trug!)


1.02.2012 um 10.44 Uhr - von P. K*. "Psychische Kriegsführung der unfreundlichen Berater"

"Bei Deppenkurs-Verweigerung wird den Eltern die Kinderbeihilfe gestrichen?
"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin 15 Jahre alt und bin auch beim AMS als Lehrstellensuchend vorgemerkt. Am 24.1.2012 erhielt ich einen Brief vom AMS, in dem ich "herzlich eingeladen" bin an einem Bewerbungstraining für Jugenliche teilzunehmen. Diese Maßnahme dauert 2 Tage, heute war mein erster Tag. Wäre ich heute zu dieser Maßnahme nicht erschienen, hat das AMS gedroht, meinen Eltern die Kinderbeihilfe zu streichen. Meine Frage an Sie, darf das AMS den Eltern die Kinderbeihilfe streichen, bei nichterscheinen solcher Kurse? Als "Kunde" wird man beim AMS nicht behandelt, eher wie ein Stück Dreck. Mein Berater ist auch unfreundlich, wie fast alle. Die Sanktionen sind psychische Kriegsführung. Wozu werden diese Kurse überhaupt veranstaltet, die bringen doch eh keinem was. Es ist wie in einem Gefangenenlager, wer nicht das tut was die AMS-Berater sagen bekommt Strafen. Ich habe so das Gefühl, dass diese angedrohte Sanktion rechtswidrig ist. Hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
P. K.
(31.01.12)

Antwort: "Hundstorfers faschistische Behörde"
Eine solche Sanktions-Androhung habe ich noch nicht gehört? Hier dürfte es sich um eine Lüge der BeraterIn handeln!
Ich gebe allerdings zu, dass ich des öfteren und immer mehr selbst verunsichert werde/bin, da es sich bei Österreich um ein Land handelt, das den faschistischen Weg eingeschlagen hat und bez. dieser Ideologie / Ideen in Höchstform aufläuft!
Erst recht wenn es darum geht Sanktionen zu kreieren!
Bei Hundstorfers unseriösen, realitäts-verleugnenden Faschisten-Behörde ist es oft schwierig auf Anhieb Lügen zu erkennen! Hier handelt es sich aber um eine Lüge!
Eine Realisierung würde mich aber überhaupt nicht wundern, da die Realität verweigert wird und über Statistikfälschung versucht wird dem Einzelnen die Schuld an der Arbeitslosigkeit zu geben!
Und das obwohl es für hunderttausende Menschen keine ("angemessen entlohnte") Arbeit gibt! (ohne Gewähr)

Anm.: Verantwortlich für die Arbeitslosigkeit ist die/unsere neoliberale Politik, dessen Regierung / PolitikerInnen die Schuld individuallisieren!
Arbeitslosigkeit ist politische Absicht! / Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!
unter:
"gefälschte ArbeitslosenStatistik"

(arbeitsmarktpolitisches Kalkül / Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)


1.02.2012 um 9.53 Uhr - von A. W*. "Schweinerei pur / Rechtswidrige Sperre!"


guten tag, mir wurde der bezug der notstandshilfe gestrichen, weil ich mich, lt. begründung des ams, gegenüber der ams-betreuerin unfreundlich verhalten haben soll und wegen überzogener gehaltsforderungen. die bewerbung ist aufgrund einer \"blindbewerbung\" erfolgt, d.h. das ams hat mir nicht mitgeteilt, um welche firma es sich handelt. die angabe meines letztgehaltes (die angeblich überzogene gehaltsforderung) hat dazu geführt, dass ich nicht zum vorstellungsgespräch an die firma vermittelt wurde. ich habe heute den bescheid über die 6 wöchige sperre der notstandhilfe erhalten.
ich möchte den bescheid beeinspruchen. genügt dazu der hinweis auf der m.e. rechtswidrigkeit des bescheids lt. vwgh urteil geschäftszahl 2004/08/0148, rechtssatznummer 2: Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arb eitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).

ich hatte nicht die chance mit dem potentiellen arbeitgeber zu sprechen.
danke für die unterstützung und die rasche antwort - die frist läuft! mfg a. w. (31.01.12)

Antwort: "Prämien für Statistikfälschung?"
Rechtswidrige Sperren schönen die AL-Statistik! - Legen sie sofort Berufung ein!

Zu AMS bzw. Blindbewerbungen / Arbeitsmarktförderungsgesetz:
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.
§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!

Anm. Siehe: Schreiben von Ge aus Tirol an die AK-Tirol / Lohndumping


1.02.2012 um 9.50 Uhr - To*. "Wegzeit auch für (Zwangs-Deppen)-Kurse?"


gilt die zumutbare wegdistanz kalkulation ebenso für AMS kurse und ähnliches? im gesetzestext ist immer von einer beschäftigung die rede. danke (31.01.12)

Antwort:
Ja die Wegzeit gilt auch für Zwangs-Deppen-Kurse - Vollzeit ca. 2 Stunden / Teilzeit ca. 1,5 Stunden "ausser Wohnort befindet sich weit ausserhalb". (trotzdem ohne Gewähr)


31.01.2012 um 6.55 Uhr - Ge*. aus Tirol - An die AK-Tirol - "Prekäre Hungerlöhne und deren Verursacher"

"AK, ÖGB-Tirol und AMS Pressekonferenz in der "prekäre" und unterbezahlte Jobs, aber nicht die Verursacher kritisiert wurden" "?"


Sehr geehrter Herr Zangerl,

vor einigen Wochen habe ich in einer Tiroler Zeitung über "prekäre" Dienstverhältnisse gelesen.

Da haben Sie als AK-Vertreter offenbar mit ÖGB-Tirol und mit AMS-Kern eine Pressekonferenz gehabt, in der Sie "prekäre" und unterbezahlte Jobs kritisierten. (Aber nicht die Verursacher.)

Gewundert hat mich, dass AMS-Kern auf "Ihrer Seite" gesessen ist, weil das den (falschen) Eindruck macht, als würde das AMS auch gegen "prekäre" / unterbezahlte Jobs sein und als würde das AMS auch zu den Kritikern von unterbezahlten Jobs zählen.

In Wahrheit fördert das AMS (was der P.R.-Mann und spindoctor Hr. Kern genau weiss) die prekären / unterbezahlten Jobs, damit ja die AL-Statistik wieder nach unten gepusht wird und "sein" Minister ein besseres Image kriegt.

Beispiel: das AMS-Tirol streicht ALG-Bezüge häufig mit dem Argument "überhöhte Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsgespräch geäußert".

Wenn man also z.Bsp. als Arbeitsloser (die das AMS als "Kunden" tituliert, weil dies diverse spindoctors dort so einführten) bei Bewerbungsgesprächten die alte Gage zu bekommen, die deutlich über Kollektiv liegt, dann melden einige Firmen "der Bewerber hat überhöhte Gehaltsvorstellungen genannt", weil das AMS über eine Telefonzentrale diese Firmen durchtelefoniert.

Das AMS-Tirol äußert mit derartigen ALG-Streichungen , dass man dort jene als "arbeitsunwillig" einstuft, die Gehalts-vorstellungen äußern, die über oder deutlich über Kollektivvertrag liegen. Vorteil für das AMS: Geld "gespart" (bzw. "AMS-Kunden" begaunert) und beim nächsten Mal, sieht sich der AL gezwungen, als "Gehalts-Vorstellung" maximal den Kollektivlohn zu äußern, sodass er von der ohnehin getricksten AL-Statistik verschwindet, was ja so wichtig ist.

In dieser Weise fördert das AMS prekäre Dienstverhältnisse, weil bei Teilzeit (25, 30 oder 35 Wo.Stunden) Gagen entstehen, von denen man in Innsbruck bzw. Tirol nicht leben kann.

Weiterführend (betrifft Tirol): http://www.soned.at/ams_missachtet_rechtsstaat

Wenn Sie zurecht die niedrigen, Tiroler Gagen kritisieren, dann sollten Sie "an Ihrer Seite" keine Leute wie AMS-Kern dulden, der wohl so eine Art Troyaner darstellt, wenn er auf ÖGB- oder AK-Seite "sitzt". Denn der senkt Ihnen das Tiroler Einkommen enorm.

Fragen Sie den mal, wieviele der 30.000 Tiroler Arbeitslosen vom AMS unter 500,- p.m. kriegen oder unter 600,-. Sie werden staunen!

MfG
Ge.

p.s. Ich nenne hier meinen vollen Namen nicht, um nicht die üblichen AMS-Repressalien erdulden zu müssen; denn das Streichen der Existenz (ALG) erfolgt recht locker ohne "vier-Augen-Prinzip", was ein Skandal für sich ist.

Bekanntlich unterliegt das Existenzminimum einem Pfändungsschutz, aber *ein* einzelner AMS-MitarbeiterIn kann bei schlechter Laune, 100% der finanziellen Existenz eines AL sperren, weil es da kein 4-Augen-Prinzip gibt. Da gehen derartige "AMS-Kunden" dann auf den Strich oder gehen einbrechen / stehlen, oder überfallen mit einem Messer eine Tankstelle in Seefeld, was ich schon verstehen kann.?? (23.01.12)


30.01.2012 um 9.12 Uhr - Ra*.- "Wird Einkommen der Mutter angerechnet?""


Keiner kann mir eine klare Antwort geben!!
Hallo ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ich bin seit mitte Nov. 2011 wieder beim AMS!! (Leider) Ich komme von der Karenz und musste in meinem alten Beruf KÜNDIGEN da ich keinen Kindergrippenplatz bekam!! So man hat mich weder über Mindestsicherung noch sonst was augeklärt bekomme 540 Euro Arbeitslose habe sie jetzt selbst eingereicht muss noch immer auf eine Antwort vom soz. warten!! Zu meinem eigentlichen Problem Ich wohne bei meiner Mutter im Haushalt da das Geld um alleine zu wohnen momentan nicht reicht bzw ich mir keine wohnung u einrichtung leisten kann!! habe ich anspruch auf mindestsicherung und dannach auf notstandshilfe?? oder wird das gehalt meiner mutter auch mitgerrechnet?? Danke für eine AW

Antwort:
Sie haben Anspruch - auch auf die Notstandshilfe, da das Einkommen der Eltern nicht angerechnet wird!


29.01.2012 um 10.59 Uhr - Rechtsanwalt Dr. Pochieser - "Oberflächliche und bedenkliche Judikatur des VwGH"

"§ 10-AlVG-Sperren: Judikatur des VwGH wird bedenklich; geht der VwGH vor der Propaganda gegen Arbeitslose auf die Knie?"


Zunehmend oberflächlich und bedenklich wird die Judikatur des VwGH zu den Sperren nach § 10 AlVG:

Der Senat 8 des Verwaltungsgerichtshofes, der in Arbeitslosenversicherungsrechtssachen zuständig ist, hatte bislang eine sehr hoch stehende und differenzierte Judikatur, die zunehmend zu verfallen scheint.

Es scheint nun auch bei diesem Senat möglicherweise das Phänomen herauf zu dräuen, dass der Verwaltungsgerichtshof aufgrund der Überlastung, die durch die Verwaltungsbehörden und durch die Gesetzgebung produziert wird, vor Missständen auf die Knie geht. In einigen mündlichen Verhandlungen musste ich nun wahrnehmen, dass beim Verwaltungsgerichtshof eine gewisse Uninformiertheit über das Ausmaß der Heimtücke der Gesetzgebung und der darauf bezughabenden Praxis mit der Implementierung der so genannten sozialökonomischen Betriebe und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte vorherrscht. Versuche meinerseits, diese Uninformiertheit in der mündlichen Verhandlung zu beseitigen, sind auf harsche Worte gestoßen. Allerdings harren einige Beschwerden, in denen geltend gemacht wird, dass es sich um sittenwidrige verfassungswidrige Umgehungskonstrukte zur Außerkraftsetzung gesetzlicher Ansprüche auf Arbeitslosengeld handelt, der Entscheidung.

Der ansonsten bisher nicht oberflächlich entscheidende Senat 8 des VwGH lieferte nun ein in verschiedenster Hinsicht bedenkliches Judikat, das ich anschließe (Zl. 2009/08/0264-10). Eine vollständige Analyse und Wiedergabe der Bedenken gegen dieses Erkenntnis kann an dieser Stelle nicht erfolgen, sondern nur auf einige wenige Punkte auszugsweise hingewiesen werden. Vergleicht man jedoch die Beschwerde, die eingebracht wurde, mit dem Erkenntnis, so muss man konstatieren, dass der VwGH über die Sache darübergefahren ist.

Der Senat 8 weist zunehmend eine Tendenz auf, Bescheide der Arbeitsmarktverwaltung zu halten.

Folgende besonders bedenklich Passagen in dem Judikat sind hervorzuheben:

»Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass es ohne Relevanz ist, wenn die belangte Behörde das Verhalten der arbeitslosen Person bloß nicht dem richtigen Tatbestand des § 10 Abs. 1 A1VG unterstellt hat, sofern die Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrfrist nach einem anderen Tatbestand vorlagen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2010, Zl. 2007/08/0128).«

Verwaltungsrechtlich besonders kritisch ist, dass damit den Verwaltungsbehörden ein Freibrief für rechtliche Willkür eingeräumt wird, wenn der Verwaltungsgerichtshof im Nachhinein nur irgendeinen Grund, den die Verwaltungsbehörde selbst gar nicht erkannte, findet, um eine Sperre zu rechtfertigen. Eine derartige so genannte Wattierung von Bescheiden durch den Verwaltungsgerichtshof selbst, ist an sich unzulässig. Diese Sichtweise widerspricht grundlegenden verwaltungsrechtlichen Prinzipien.

»Diese Aufforderung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ist (auch) eine Aufforderung zur Eigeninitiative, deren Verweigerung iSd § 10 Abs. 1 Z 4 A1VG zum Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld führt.«

Zunehmend müssen Arbeitslose erfahren, dass sie im Nachhinein vom Verwaltungsgerichtshof belehrt werden, wie sie die Dinge sehen hätten sollen/müssen. Dass damit aber ein notwendiger Vorsatz im Bezug auf die Vereitelungshandlung auf Seiten des/der Arbeitslosen ausgeschlossen ist, fällt dem Verwaltungsgerichtshof nicht ein.

»Das Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt in seinem zweiten Abschnitt (§§ 2 bis 9 AMFG) die Arbeitsvermittlung. § 6 AMFG enthält Bestimmungen über die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten im Rahmen der Arbeitsvermittlung. Nach § 6 Abs. 2 AMFG gilt die Aufnahme einer offenen Stelle als Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Arbeitsuchende, wobei gerechtfertigte Einschränkungen aber zu beachten sind. Nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung sind den Arbeitsuchenden auf Verlangen schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Da im zu beurteilenden Fall aber keine Vermittlung vorliegt, sondern der Beschwerdeführerin vom potentiellen Dienstgeber direkt ein Vorstellungsgespräch angeboten wurde, ist diese Bestimmung hier nicht anwendbar.«

Das Arbeitsmarktservices hat im vorliegenden Fall und unauthorisiert Daten an einen SÖB/GBP weitergegeben, der dann die Mandantschaft angerufen hat. Diese Methode wurde vom Verwaltungsgerichtshof ohne die Frage des Datenschutzes zu vertiefen, gebilligt und hat er den Vermittler gleich zu einem Beschäftiger gemacht (was der Betroffenen völlig unklar war, worauf nicht weiter eingegangen wurde) und die Arbeitslose damit auch gleich des Anspruches auf schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle beraubt.

Verwaltungsgerichtshof Quo vadis?

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser
(25.01.12)


29.01.2012 um 10.09 Uhr - von Ri. - "Zu jung für I-Pension"


Hallo,war wie erwähnt heute bei der Psychologin von der PVA. Eine I-Pension wird nicht gehen meinte sie, ich müsse zuerst alles ausschöpfen. Reha,Therapie usw. und ich wäre zu jung. Wie soll ich auf Reha gehen,wenn ich mein gewohntes Umfeld brauche und auch ambulant nicht weiss, ob ich jeden Tag hinfahren kann,mit den Zuständen und Panikattacken. Vielleicht weiss jemand,wo ich einen Arzt finde, der auf das eingehen kann und für die PVA was gscheites schreibt? Kann echt bald nimmer! (28.01.12)

Antwort:
sprechen sie mit ihrem hausarzt/vertrauensarzt darüber - ev. weiss er zu welchen facharzt er, bez. auch ihrer interessen, am besten überweist.

unter:
27.01.2012 um 6.45 Uhr - von Ri. - "Schwere immer wiederkehrende Depressionen"


27.01.2012 um 6.46 Uhr - von Ma*. - "Erschreckend einfach erschreckend was so alles im Arbeitslosen-Background ab-läuft"


gratulation zu portal, und zugriffen,

unglaublich was so alles im arbeitslosen background ab-läuft, bzw welches szenarion sich einem dar-bietet, erschreckend einfach erschreckend
und die inhaber der schandlisten sehen zu u. kassieren ab.
daher die frage : warum gibts f. die ca 1.000.000 arbeitslosen noch keine eigene partei !?
es ist mir aufgrund des kaufkraftverlustes schon unverständlich. im kontext kirche u. sozial äusserst befremdlich !?
warum findet sich niemand der diese millionen (?) lukrieren möchte
selbst der kleinste ort hat irgendeinen verein, ja auch die pensionisten ihre vertretung ?
ob der greul (sparpaket) vorwiegend auf kosten sozial schwacher sollte sich doch jemand finden !?

alles gute und nochmals hochachtung und danke (26.01.12)


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