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29.07.2022 um 11.11 Uhr - von O. - "Muss ich im Notstand jeden zumutbaren Job annehmen?"


Hallo Christian,
mein arbeitslosengeld läuft am **.8 aus und ich musste heute wieder zum termin mit meiner betreuerin. wie gesagt habe ich ein abgeschlossenes studium als grafikerin. sie meinte sobald ich notstand bekomme muss ich jeden zumutbaren job annehmen und hat angefangen von gastronomie und tellerwaschen zu reden. ich meinte das kann ich mir nicht vorstellen, sie behauptet steif und fest, das wäre so. wie ist da die rechtslage?

bei mir kommt allerdings dazu, dass ich nach einer wirbelsäulenoperation keine körperlichen arbeiten verrichten kann. ich werde mir jetzt ein attest holen, befürchte aber dass sie mir trotzdem versucht jede drecksarbeit aufzudrücken. hast du dazu tipps?

dann wäre noch eine sache: sie wollte mir gleich eine neue betreuungsvereinbarung geben, in der steht dass ich jede zumutbare arbeit mache, was sie dann gelassen hat nachdem ich ihr von meiner wirbelsäule erzählt habe. sie hat in großen tönen gemeint dass sie immer so viele neue betreuungsvereinbarungen wie möglich macht und das so dargestellt als wäre das ein gefallen, den sie mir tut. kann ich auch darauf bestehen, dass die alte betreuungsvereinbarung bestehen bleibt? ich habe nämlich ein schlechtes gefühl dass ich unnötige verschlechterungen meiner situation zementiere mit einer neuen bv. danke und grüße! (28.07.22)

Antwort:
Viel früher schon müssen sie "fast" jede Arbeit annehmen! Ein gewisser Einkommens- Berufsschutz besteht nur die ersten ca. 3 Monate im Arbeitslosengeld! Zumutbarkeitsbestimmungen §9 (3)
Betreuungsvereinbarung spielt - mehr oder weniger - eine untergeordnete Rolle. Siehe BETREUUNGSVEREINBARUNG
Ja wichtig,
legen sie ein Attest vor - schützt vor bestimmten Tätigkeiten.
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen<
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (Ohne Gewähr)


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